Oktober 2008 direkt Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Job-Wunder mit Nebenwirkungen: Entwicklungen in der Leiharbeit Achim Vanselow/Claudia Weinkopf 1 Auf einen Blick Die Zeitarbeit in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Als Triebkräfte dieser Zunahme wirken nicht nur konjunkturelle Entwicklungen, sondern auch die Lockerung rechtlicher Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, veränderte betriebliche Einsatzstrategien sowie das Lohngefälle zwischen Leiharbeit und Gesamtwirtschaft. Während die Befürworter den Leiharbeitsboom als Job-Maschine feiern, beklagen Kritiker das Vordringen von„Arbeit zweiter Klasse“ und fordern gesetzliche Nachbesserungen. Der harte Preisdumping-Wettbewerb in der Branche befördert unter den derzeitigen Rahmenbedingungen die Verbreitung von Niedriglöhnen. Die schwache Verankerung von Gewerkschaften und Betriebsräten in der Branche ist einer der Gründe für niedrige Tarifabschlüsse und Defizite bei der Tarifkontrolle. Auch die neuen EU-Regelungen dürften de facto nichts an der Situation ändern, daher besteht politischer Handlungsbedarf. Zeitarbeit auf dem Vormarsch In keinem anderen größeren europäischen Land hat sich die Zeitarbeit in den letzten Jahren so dynamisch entwickelt wie in Deutschland. Die Zahl der Zeitarbeitskräfte hat sich allein zwischen 2003 und 2007 mehr als verdoppelt. Der bisherige Höchststand wurde nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Oktober 2007 mit über 770.000 erreicht; bis Ende 2007 gab es einen leichten Rückgang auf gut 720.000 Zeitarbeitskräfte bundesweit, was aber vor allem saisonbedingt sein dürfte. Obwohl nach wie vor nur ein geringer Teil der deutschen Betriebe überhaupt Zeitarbeitskräfte einsetzt (2006: 3%), verbergen sich hinter diesem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt erheblich höhere Nutzungsanteile, vor allem bei größeren Betrieben: Gut jeder dritte Betrieb mit 50 bis 249 Beschäftigten nutzte Zeitarbeit und bei den Betrieben mit 250 Beschäftigten oder mehr waren es sogar knapp 45%, und gerade bei größeren Betrieben sind die Anteile der Leiharbeitskräfte an den Belegschaften z.T. deutlich gestiegen. 2 WISO direkt Oktober 2008 Friedrich-Ebert-Stiftung Die Anzahl der Zeitarbeitsfirmen hat sich seit gungen. Allerdings räumt das Gesetz die MögMitte der 1990er Jahre fast verdreifacht. Internalichkeit ein, durch Anwendung von für die Zeittional aufgestellte Zeitarbeitsunternehmen konarbeitsbranche abgeschlossenen Tarifverträgen kurrieren mit zahlreichen kleinen und mittelstänvom Gleichbehandlungsgrundsatz abzuweichen. dischen Verleihfirmen. Obwohl sich die Branche Dies hat dazu geführt, dass es mittlerweile zahlbemüht, neue Wachstumsfelder im Bereich der reiche Tarifverträge für die Zeitarbeit gibt und die qualifizierten Tätigkeiten und im Dienstleistungsgroße Mehrheit der Zeitarbeitskräfte tariflich entsektor zu erschließen, wird ein erheblicher Teil lohnt wird. des Umsatzes nach wie vor im Massengeschäft mit gewerblichen Helfertätigkeiten gemacht, in Die Einstiegslöhne liegen mit derzeit knapp über dem ein knallharter Preiswettbewerb herrscht. 7€ in den drei großen Tarifverträgen sehr niedDie Verleihfirmen selbst geben in Umfragen als rig. Außerdem bietet der Tarifvertrag, der von eigrößten Behinderungsfaktor der Branche„Preisner Tarifgemeinschaft des Christlichen Gewerkdumping“ an. 3 schaftsbundes(CGB) mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister abDie Bewertung des Booms der Zeitarbeit ist umgeschlossen wurde, die Möglichkeit, die Löhne in stritten: Während manche die Zeitarbeitsbranche den ersten sechs Monaten der Beschäftigung um aufgrund der stark wachsenden Beschäftigung als bis zu 9,5% abzusenken. Darüber hinaus gibt es „Job-Maschine“ feiern, kritisieren andere Leiharzahlreiche Haustarifverträge, in denen teilweise beit als prekäre Arbeitsform mit niedrigen LöhEinstiegslöhne von nur 4 bis 6€ vorgesehen sind. nen und geringer Beschäftigungssicherheit, die Zwischenzeitlich scheint der Druck auf den CGB zudem Arbeitsplätze sowie Lohn- und Sozialstanallerdings so stark geworden zu sein, dass – nach dards in den Entleihbetrieben gefährde. BetriebsAussage des CGB-Generalsekretärs – ab Juli 2008 räte verweisen darauf, dass in manchen Betrieben kein gültiger Zeitarbeitstarif mehr unterhalb von Zeitarbeitskräfte inzwischen einen erheblichen 5€ liegt. Alle Haustarifverträge unterhalb von 6€ Anteil der gesamten Belegschaft stellen und dass (Ost) und 7€(West) seien gekündigt worden. 4 Neueinstellungen mitunter sogar nur noch über Zeitarbeitsfirmen abgewickelt werden. Außerdem Die fast flächendeckende Tarifierung der Branche nutze das Management Leiharbeit als arbeitspolihat also nicht verhindern können, dass die Eintisches Drohpotenzial, um Konzessionen der Bestiegslöhne in der Leiharbeit dem Niedriglohnbelegschaft, z.B. bei den Löhnen oder unbezahlter reich zuzuordnen sind. In Westdeutschland lieMehrarbeit, zu erreichen. gen die Einstiegslöhne auf einem Niveau, das nach internationalen Standards als„Armutslohn“ Lohndumping trotz (< 50% des Medians) bezeichnet werden muss. Gleichbehandlungsgebot? Nach Daten des DGB-Index„Gute Arbeit“ verfügen 60% der männlichen und 95% der weiblichen Die Lockerung des gesetzlichen Rahmens der ArZeitarbeitskräfte über ein monatliches Bruttoeinbeitnehmerüberlassung hat den Ver- und Entkommen von weniger als 1.500€ pro Monat. 5 Im leihbetrieben einen erheblich größeren SpielSeptember 2007 bezogen rund 91.000 Leiharbeitsraum beim Einsatz von Leiharbeit eröffnet. So kräfte zugleich Transferleistungen der Grundsiwurden im Rahmen der Neuregelung der Arbeitcherung für Arbeitsuchende(SGB II), davon nehmerüberlassung im Jahre 2003 zahlreiche 84.000 Vollzeitbeschäftigte. Mit 12,6% liegt der Einschränkungen abgeschafft. Als Gegenleistung Anteil der„Aufstocker“ im Wirtschaftsbereich Arfür diese arbeitgeberorientierte Flexibilisierung beitnehmerüberlassung deutlich über dem geverankerte der Gesetzgeber den Gleichbehandsamtwirtschaftlichen Durchschnitt von 2,8%. 6 lungsgrundsatz von Leiharbeitskräften für die Dauer der Überlassung hinsichtlich der wesentVerglichen mit den Tariflöhnen in gewerblichen 2 lichen im Entleihbetrieb geltenden ArbeitsbedinBranchen, die Zeitarbeit überdurchschnittlich Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO direkt Oktober 2008 häufig nutzen, sind die Löhne von Zeitarbeitslen, können unterstützende gewerkschaftliche kräften weit vom Gleichheitsgrundsatz entfernt. 7 Aktivitäten zur Kompetenzentwicklung ansetzen Dies dürfte – in Kombination mit der hohen (z.B. Arbeitshilfen, Schulungen, Möglichkeiten Flexibilität, die Zeitarbeit für Nutzerbetriebe biedes Erfahrungsaustausches). Bislang nutzen viele tet – eine wesentliche Triebkraft des Wachstums Betriebsräte ihre vorhandenen Einflussmöglichder Zeitarbeit sein. Hinzu kommt eine weitere keiten aber nur unzureichend. Zudem kann der Entwicklung, die durch die Aufhebung der zeitbetriebspolitische Ansatz nur dort greifen, wo lichen Begrenzung von Verleiheinsätzen begünüberhaupt eine betriebliche Interessenvertretung stigt worden ist: Manche Unternehmen überlasexistiert. Eine Studie auf der Basis des IAB-Besen inzwischen das lukrative Verleihgeschäft nicht triebspanels hat gezeigt, dass nur gut 38% der mehr(allein) den kommerziellen ZeitarbeitsunBetriebe, die Zeitarbeitskräfte einsetzen, einen ternehmen, sondern gründen eigene VerleihfirBetriebsrat haben. Unter den Intensivnutzern men oder-einheiten, in denen die niedrigen mit Leiharbeitsanteilen von über 20% sind es soZeitarbeitstarife angewendet werden können, obgar nur 16,5%. 9 wohl sich die Tätigkeiten des Personals häufig nicht ändern. Derartige Praktiken, bestehende Mindeststandards für die Zeitarbeit Tarifstandards auszuhebeln, werden nicht nur durchsetzen aus der Privatwirtschaft berichtet, sondern kommen offenbar auch bei Kommunen, KrankenEs ist sehr umstritten, ob die skizzierten Entwickhäusern, kirchlichen Pflegeeinrichtungen und lungstendenzen in der Zeitarbeit nahelegen, dass Wohlfahrtsverbänden vor. 8 politischer Handlungsbedarf besteht oder nicht. Innerhalb der Zeitarbeitsbranche selbst wird das Gewerkschaftliche Initiativen „Lohndumping“ durch manche Verleiher inzwischen als Problem angesehen. Zwei der drei fühFür Gewerkschaften und Betriebsräte stellt das renden Arbeitgeberverbände in der Zeitarbeit Vordringen der Leiharbeit eine unmittelbare Be(iGZ und BZA) haben vor diesem Hintergrund im drohung dar, vor allem in der Form der IntensivMai 2006 mit dem DGB einen Mindestlohn-Tanutzung. Für Arbeitgeber aus Hochtarifbranchen rifvertrag(mit einem Einstiegslohn pro Stunde ist nicht nur das Lohngefälle attraktiv – ihnen ervon 7,31€ in West- und 6,36€ in Ostdeutschöffnet die Spaltung in Kern- und Randbelegschaft land für 2008) ausgehandelt und den Antrag geauch zusätzliche arbeitspolitische Spielräume. stellt, diesen durch Aufnahme in das ArbeitnehDer gewerkschaftliche Organisationsgrad unter mer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich zu Leiharbeitskräften ist gering, Betriebsräte kaum erklären. Der dritte Verband – der Arbeitgebervorhanden. Aus dieser Konstellation heraus entverband Mittelständischer Personaldienstleister steht Handlungsdruck für die in die Defensive (AMP) – ist jedoch strikt dagegen, wie auch der geratenen Gewerkschaften. Christliche Gewerkschaftsbund. Die Bundesregierung zeigt sich bislang gespalten: Während Der Versuch einer tarifpolitischen Einhegung der der Bundesarbeitsminister und große Teile der Zeitarbeit wird von Gewerkschaften nach den SPD-Fraktion einen Mindestlohn für die Zeitarbisherigen Erfahrungen sehr kritisch gesehen, da beit befürworten, lehnen der Bundeswirtschaftsnur sehr niedrige Tarifentgelte erreicht werden minister und die CDU-Bundestagsfraktion diesen konnten. Zwar wird an dieser Flanke weitergear(mehrheitlich) ab. beitet, doch ist ein Strategiewechsel hin zur betrieblichen Ebene erkennbar. Insbesondere die IG Manche hatten gehofft, dass von der europäMetall setzt auf die Gestaltungsmöglichkeiten in ischen Ebene ein neuer Impuls zur Verbesserung den Entleihbetrieben und Handlungsstrategien der Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitskräften von Betriebsräten. Dort, wo Betriebsräte existiein Deutschland ausgehen würde.„Zeitarbeitskräfte ren und Leiharbeit zu ihrem Thema machen wolbekommen die gleichen Rechte wie Festangestellte“ – 3 WISO direkt Oktober 2008 Friedrich-Ebert-Stiftung so oder ähnlich lauteten die Überschriften in der deutschen Presse, nachdem sich der EU-Sozialministerrat nach jahrelangem Ringen im Juni 2008 über die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit und Leiharbeit geeinigt hatte. Dass dies tatsächlich eintritt, erscheint nach ersten Stellungnahmen jedoch eher unwahrscheinlich.„Da das deutsche Recht den neuen europäischen Standards bereits entspricht, sind keine wesentlichen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht notwendig“, meldete z.B. das Bundesarbeitsministerium. Ähnlich äußerten sich auch die Zeitarbeitsverbände. Hintergrund ist, dass nach der EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben sollen, in Tarifverträgen von den Grundsätzen des„Equal Pay“ und„Equal Treatment“ abweichende Regelungen zu treffen. Wenn aber von der europäischen Ebene keine spürbaren Impulse zur Umgestaltung der Zeitarbeit in Deutschland ausgehen werden, ist auf der nationalen Ebene zu entscheiden, ob und wie unerwünschten Arbeitsmarktwirkungen der Leiharbeit entgegengewirkt werden kann. Ein erster wichtiger Schritt wäre aus unserer Sicht, die Zeitarbeitsbranche – wie von DGB, BZA und iGZ beantragt – in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und die im MindestlohnTarifvertrag vereinbarten Einstiegslöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Dies würde Mindeststandards verankern und damit zumindest extrem niedrige Löhne verhindern, wäre aber noch weit von einer effektiven Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit vergleichbaren Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb entfernt. Der Anreiz, Leiharbeit aufgrund der Lohnunterschiede als Kostensenkungsstrategie zu nutzen, bliebe damit in vielen Fällen erhalten. Dies ließe sich nur ändern, wenn die weitergehende Forderung nach einer wirksamen Durchsetzung des gesetzlich verankerten Equal Payund Equal Treatment-Prinzips umgesetzt würde, wie sie etwa vom SPD-Parteivorstand im Oktober 2007 beschlossen wurde. 10 Dies könnte kombiniert werden mit einer Regelung, die für eine gewisse Einarbeitungszeit von z.B. sechs Wochen Lohnabschläge zulassen würde. Oder die branchenbezogenen Mindestlöhne würden in der Einarbeitungszeit als Lohnuntergrenze fungieren und im Anschluss hieran ein Anspruch auf Equal Pay bestehen, wie dies in Deutschland vor den letzten Reformen bereits für längere Zeitarbeitseinsätze von mehr als zwölf Monaten der Fall war. Hinsichtlich der Dauer betrieblicher Einsätze von Zeitarbeitskräften spricht vieles dafür, diese wieder zu befristen. Das Geschäft gewerblicher Zeitarbeitsunternehmen würde hierdurch kaum beeinträchtigt, aber es könnten die beschriebenen Auswüchse unterbunden oder zumindest zurückgedrängt werden. Dazu gehört, dass tarifgebundene Betriebe Neueinstellungen oder ganze Abteilungen auslagern, um Arbeitskräfte zu den ungünstigeren Bedingungen eines Zeitarbeitstarifvertrages auf denselben Arbeitsplätzen wie zuvor weiter zu beschäftigen. 1 Achim Vanselow ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut Arbeit und Qualifikation(IAQ) an der Universität Duisburg-Essen, Dr. Claudia Weinkopf ist Stellvertretende Geschäftsführende Direktorin und Leiterin der Forschungsabteilung„Flexibilität und Sicherheit“ im IAQ. Eine Expertise zum Thema„(Fehl-)Entwicklungen in der Zeitarbeit?“ ist im Juni 2008 in der Reihe WISO Diskurs erschienen. 2 Bellmann, Lutz/Kühl, Alexander(2007): Weitere Expansion der Leiharbeit? Eine Bestandsaufnahme auf Basis des IAB-Betriebspanels. Abschlussbericht. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung. 3 Vgl. Lünendonk GmbH, zitiert nach DIS AG Geschäftsbericht 2004, S. 21, URL: http://www.dis-ag.com/static/download/investor_reports/ annualreport_2004_de.pdf. 4 Vgl. Internetportal Personalundwissen.de, Beitrag vom 18.7.2008, URL: www.pr-inside.com/de/ print711143.htm. 5 Vgl.„Ausbeutung oder Chance? Die Zeitarbeit in Deutschland erlebt einen Boom“. In: Soziale Ordnung 1. Ausgabe 2008, S. 10-11. 6 Vgl. Deutscher Bundestag(2008): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 16/9410 – Arbeitsvermittlung in der Leiharbeit. Drucksache 16/9657. 19. Juni 2008. Berlin. 7 Vgl. Jahn, Elke(2008): Reassessing the Wage Penalty for Temps in Germany. IZA Discussion Paper No. 3663. August 2008. Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit. Bonn. 8 Vgl. Deutscher Bundestag(2006): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1777 – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Wirkung der unbegrenzten Entleihdauer. Drucksache 16/1926. 22. Juni 2006. Berlin. 9 Vgl. Bellmann/Kühl, a.a.O., S. 47. 10 SPD-Parteivorstand(2007): Reformen für ein soziales Deutschland. Beschluss vom 22. Oktober 2007. Berlin. 4 Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/wiso ISBN: 978-3-89892-962-2