März 2009 Diskurs Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Das Grundeinkommen in der deutschen Debatte Leitbilder, Motive und Interessen Gesprächskreis Sozialpolitik 1 2 Diskussionspapier im Auftrag des Gesprächskreises Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Das Grundeinkommen in der deutschen Debatte Leitbilder, Motive und Interessen Björn Wagner WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Inhalt Vorbemerkung 3 1. Einleitung 4 2. Die Ideen hinter der Idee: Ist ein Grundeinkommen sozial oder neoliberal? 6 Kompensation vs. Arbeitsumverteilung: Ist ein Grundeinkommen marktkonform? 10 Freiheit, Gleichheit, Bürgerlichkeit: gesellschaftspolitische Implikationen eines Grundeinkommens 14 3. Die aktuelle Debatte: Ist Deutschland reif für ein Grundeinkommen? 17 Grundeinkommensmodelle in der Theorie: eine idealtypische Kategorisierung 17 Grundeinkommensmodelle in der Praxis: gute Gründe, wenig Einkommen? 21 Der neoliberale Diskurs 21 Der sozialliberale Diskurs 26 Der sozial-egalitäre Diskurs 31 Der emanzipatorische Diskurs 34 4. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen: Perspektiven für eine sozialdemokratische Politik 39 Bibliographie 41 Informationen zum Autor 44 Übersicht der Tabellen: Tabelle 1: Idealtypische Kategorisierung von Grundeinkommensdiskursen 20 Tabelle 2: Neoliberale Grundeinkommensmodelle 22 Tabelle 3: Sozialliberale Grundeinkommensmodelle 27 Tabelle 4: Sozial-egalitäre Grundeinkommensmodelle 33 Tabelle 5: Emanzipatorische Grundeinkommensmodelle 35 Dieses Diskussionspapier wird von der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht. Die Ausführungen und Schlussfolgerungen sind von dem Autor in eigener Verantwortung vorgenommen worden. Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/wiso Gestaltung: pellens.de Druck: bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei ISBN: 978-3-86872-057-0 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Vorbemerkung Wie schon in den 80er Jahren findet gegenwärtig eine Debatte um das Bedingungslose Grundeinkommen wieder erhöhte Aufmerksamkeit. Diese Aufmerksamkeit erhält sie, da in ihr der Anspruch erhoben wird, ein akzeptableres Sozialstaatsmodell anbieten zu können als z.B. das Konzept zum Vorsorgenden Sozialstaat. Bei der Auseinandersetzung um das bessere Sozialstaatsmodell geht es um eine ganze Reihe grundsätzlicher Themen, wie z.B. die Verteilung gesellschaftlichen Reichtums, um Menschenwürde und Teilhabe einschließlich aktiver demokratischer Mitwirkung, um staatliche Strategien gesellschaftlicher Gestaltung und deren Reichweite sowie das Verhältnis von Bedingungslosem Grundeinkommen und sozialer Sicherung. Es geht auch um die Frage, welches Sozialstaatsmodell – z.B. Bedingungsloses Grundeinkommen oder Vorsorgender Sozialstaat – größere Innovationen auslösen würde. Wir haben Björn Wagner von der Universität Jena um eine Darstellung bestehender Konzepte zum Bedingungslosen Grundeinkommen gebeten, in der die Leitbilder, Motive und potenziellen Auswirkungen der jeweiligen Positionen deutlich werden. Wir haben ihn auch um die Beantwortung der Frage gebeten, ob es zwischen den Konzepten Bedingungsloses Grundeinkommen und Vorsorgender Sozialstaat Berührungspunkte und/ oder scharfe Abgrenzungen gibt. Wir bedanken uns bei Herrn Wagner für sein Engagement und seine konstruktive Zusammenarbeit. Peter König Leiter des Gesprächskreises Sozialpolitik 3 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung 1. Einleitung Die Idee eines Grundeinkommens ist nicht neu. 1 In ihrer allgemeinsten Form geht sie der Entwicklung kapitalistischer Produktionsverhältnisse weit voraus. Bereits die etwa 700 v. Chr. eingeführte und rund 500 Jahre unangetastete Verfassung des antiken Sparta sah eine Trennung zwischen notwendigen und Luxusgütern vor: Erstere standen jedem Mitglied der Gesellschaft unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung zur Verfügung. Hier wie auch bei Thomas Morus – gewissermaßen der Ausgangspunkt neuzeitlicher Vorschläge für eine öffentliche Daseinsfürsorge – ging es indes noch in erster Linie um die Sicherung der allgemeinen Grundversorgung durch die Beschränkung aller Mitglieder der Gesellschaft, indem Luxusgüter verpönt waren und die Warenproduktion weitgehend auf das Notwendige reduziert wurde 2 . Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verschob sich hingegen der Schwerpunkt allmählich von der Bewältigung der allgemeinen Knappheit zur Verteilung des durch Industrialisierung und Produktivitätsfortschritte erzeugbaren Überschusses. Symptomatisch hierfür steht die Frage Theodor Hertzkas(1890, zit. nach Vobruba 2006: 73):„Warum werden wir nicht reicher nach Maßgabe unserer wachsenden Fähigkeit, Reichtum zu erzeugen?“ Während diese Frage weiterhin eine bedeutende Rolle in gegenwärtigen Diskussionen um ein allgemeines Grundeinkommen spielt, verschob sich in den 1980er Jahren der Fokus der Argumentation erneut und richtete sich verstärkt auf die Notwendigkeit der Reform des keynesianischen Wohlfahrtsstaates. Angetrieben durch die augenscheinliche Krise des fordistischen Produktionsmodells und die angesichts steigender Massenarbeitslosigkeit mangelnde Problemlösungsfähigkeit lohnarbeitszentrierter Sicherungssysteme war es unter anderem der französische Intellektuelle André Gorz(1983), der der Idee neue Impulse verlieh. In Deutschland waren es vor allem Michael Opielka und Georg Vobruba, die gewissermaßen als Vorkämpfer für ein allgemeines Grundeinkommen gesehen werden können(vgl. Opielka/Vobruba 1986, Vobruba 2006). Die Idee an sich ist also nicht neu. Nichtsdestotrotz wird die Debatte um ein allgemeines Grundeinkommen in regelmäßigen Abständen neu geführt. Vor diesem Hintergrund sollte es damit in der vorliegenden Studie weniger darum gehen, konkrete Ausgestaltungs- und Finanzierungsdetails der aktuellen Grundeinkommensmodelle zu diskutieren. Wesentlicher ist die Frage, was das eigentlich Neue an der gegenwärtigen Auseinandersetzung ist. Um die Antwort partiell vorwegzunehmen: Neu an der aktuellen Diskussion ist sicherlich, dass die Forderung nach einem allgemeinen Grundeinkommen erstmals auch 1 Das vorliegende Papier ist als Diskussionsgrundlage im Rahmen des von der Friedrich-Ebert-Stiftung geförderten Projekts„Das Grundeinkommen in der gesellschaftspolitischen Debatte“ entstanden(Projektleitung: Prof. Dr. Stephan Lessenich, Friedrich-Schiller-Universität Jena). Stand des Papiers ist der 1. Januar 2008. Vgl. diesbezüglich auch Lessenich 2009: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/06193.pdf 2 In Sparta war durch eine quasi-Abschaffung des Geldes – die alten Gold- und Silbermünzen wurden aus dem Verkehr gezogen, stattdessen führte man spezielles Geld aus Eisen ein, welches aufgrund seines enormen Gewichts faktisch nicht nutzbar und zudem zur Weiterverarbeitung ungeeignet war – die Herstellung von Luxusgütern nicht lohnenswert, weshalb sich die Produktion weitgehend auf die notwendigen Güter beschränkte. Thomas Morus‘ Hauptwerk Utopia(1516) folgt dieser Logik einer gerechten Verteilung der Knappheit weitgehend. Bei Morus findet sich indes erstmals auch das Prinzip ‚Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen‘, die Versorgung beruht somit auf Gegenleistung jedes Einzelnen. Allerdings richtet sich dies, vor dem Hintergrund der damaligen feudalgesellschaftlichen Verhältnisse in England, vor allem gegen Adel und Klerus und deren Nichtbeteiligung am Arbeitseinsatz. Morus‘ Anliegen zielte damit vor allem auf die Argumentation, dass bei gleichberechtiger Verteilung der notwendigen Arbeit eine allgemeine Grundversorgung möglich sei und zugleich das wirksamste Mittel gegen Kriminalität darstelle. 4 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs von Unternehmerseite vehement vorgetragen wird. Dies eröffnet einerseits potenziell die Möglichkeit, eine breitere gesellschaftliche Basis für die Realisierung eines Grundeinkommens zu schaffen. Andererseits könnte ein solcher gesellschaftlicher Konsens auch fragil sein. Denn die Ausweitung des Unterstützerkreises bedeutet zugleich eine starke Diversifizierung der mit der Forderung verbundenen Motivationen und Erwartungen. So ist es zum Beispiel von grundsätzlicher gesellschaftspolitischer Relevanz, ob einem Grundeinkommen in erster Linie ein Kompensationszweck zugedacht wird, es also vor allem eine neue Form der Armutsbekämpfung darstellt, oder ob damit das Ziel einer Umverteilung gesellschaftlich notwendiger Arbeit verbunden ist. Diese Motivationen und Erwartungen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Studie. Zu diesem Zweck wird das folgende Kapital zunächst auf allgemeiner Ebene potenzielle Auswirkungen und Transformationspotenziale eines Grundeinkommens diskutieren. Im Anschluss soll die gegenwärtige deutsche Debatte strukturiert werden, indem vier grundsätzliche Diskurse unterschieden werden, die mit den Adjektiven neoliberal, sozialliberal, sozial-egalitär und emanzipatorisch umschrieben werden können. Die einzelnen Diskurse lassen sich vor allem mit Blick auf ihre Positionierung gegenüber zentralen sozial- und gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen voneinander abgrenzen, wie etwa das Verhältnis des jeweiligen Grundeinkommensmodells zu den gegenwärtigen sozialen Sicherungssystemen, zu Entlohnungs- und Arbeitsmarktstrukturen oder zu Formen von Mitbestimmung und Partizipation. Im Anschluss daran werden diese Diskurse und die damit verbundenen Vorschläge im Detail diskutiert und nach Überschneidungen und Anknüpfungspunkten gefragt. Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die Fragen, die bei der weiteren Debatte im Mittelpunkt stehen sollten. 5 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung 2. Die Ideen hinter der Idee: Ist ein Grundeinkommen sozial oder neoliberal? In diesem Kapitel sollen zunächst einige grundsätzliche Konflikte ausgearbeitet werden, welche sich hinter der Idee eines Grundeinkommens verbergen können. Dabei wird die deutsche Debatte zunächst nur am Rande gestreift werden. Die folgende Diskussion dient eher dem Zweck, auf abstrakter Ebene einige Kategorien zu benennen, welche bei der Strukturierung der deutschen Debatte behilflich sein können. Die Tatsache, dass aktuell ein Grundeinkommen von so unterschiedlichen Akteuren wie der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE auf der einen Seite und dem Unternehmer Götz Werner oder der FDP auf der anderen Seite vorgeschlagen beziehungsweise eingefordert wird, lässt bereits vermuten, dass mit der Idee eines Grundeinkommens stark unterschiedliche Motivationen verbunden sind, die sich vor allem hinsichtlich ihrer Positionierung gegenüber dem Verhältnis von Markt und Gesellschaft differenzieren lassen. Idealtypisch lassen sich zunächst zwei diametral entgegengesetzte Motive beziehungsweise Anreize für ein Grundeinkommen unterscheiden. Je nach Ausgestaltung der konkreten Regelungen im Detail könnte ein Grundeinkommen dementsprechend stark variierende Folgen nach sich ziehen: Zunächst könnte ein Grundeinkommen zu einer doppelten Entlastung der Arbeitgeberseite führen. Würde man ein Grundeinkommen, wie dies in einigen Modellen gefordert wird, zum Beispiel weitgehend über Verbrauchssteuern finanzieren und würden zugleich bisherige Sozialversicherungsleistungen wegfallen, hätte dies einen senkenden Effekt auf die Lohnnebenkosten. Zusätzlich könnte es zu einer Ausweitung des Niedriglohnsektors bzw. einer generellen Lohnsenkung kommen, da die Löhne ja nun nicht mehr alleine die Reproduktionskosten decken müssten, sondern ein mehr oder weniger existenzsicherndes Einkommen bereits durch das Grundeinkommen gegeben wäre. Für die Arbeitnehmerseite würde sich im besten Falle nichts verändern: Der ‚Zwang‘ zur Arbeit wäre weiterhin gegeben, während sich das Einkommen nur unwesentlich vom vorherigen Einkommen unterscheiden würde(es hätte sich also faktisch nur die Quelle des Einkommens partiell verändert). Im ungünstigeren Falle könnte das verfügbare Einkommen real aufgrund der höheren Verbrauchssteuern sogar sinken; würde es zudem gleichzeitig zu einer weiteren Lockerung tarifvertraglicher Strukturen kommen, zöge dies darüber hinaus eine verschlechterte Verhandlungsposition der Arbeitnehmer nach sich. Dieses Modell bzw. Motiv ließe sich als neoliberal bezeichnen. Am anderen Ende der idealtypischen Skala könnte ein Grundeinkommen aber auch den entgegengesetzten Effekt haben. Wäre das Grundeinkommen hoch genug angesetzt, um tatsächlich existenzsichernd zu wirken und wären zugleich über eine Mindestlohngesetzgebung sowie den Bestand von Tarifautonomie und Arbeitnehmerrechten bestehende Lohnstrukturen abgesichert, könnte dies in der Tat den Effekt einer Entkopplung von Arbeit und Einkommen im positiven Sinne haben: Gesamtgesellschaftlich wäre damit nicht auszuschließen, dass es zu einer weitreichenden Arbeitsumverteilung käme, und zwar gleichermaßen zwischen den Geschlechtern wie auch innerhalb der Erwerbsbevölkerung als Ganzes. Durch den Wegfall des(finanziellen) Zwangs zur Arbeit könnten damit sowohl unbezahlte Tätigkeiten aufgewertet, die gesellschaftliche Position und Autonomie der Arbeitnehmer gestärkt und ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber verbessert werden. Ein solches Modell bzw. Motiv könnte man also als emanzipatorisch bezeichnen. 6 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Diese Gegenüberstellung ist gleichermaßen spekulativ wie extrem. Die realen Auswirkungen eines Grundeinkommens würden sich vermutlich eher irgendwo zwischen diesen zwei Modellen bewegen(was allerdings nicht weniger spekulativ ist...). Die Idealtypen verdeutlichen aber zum einen, dass es lohnenswert ist, sich im Rahmen der Debatte um ein Grundeinkommen und jenseits der vordergründigen Rhetorik seiner Verfechter auf die dahinterstehenden Motive einzulassen und diese zu verstehen. Zum anderen – und darauf basierend – wird deutlich, dass sich eine Debatte nicht alleine auf die Fragen von Finanzierung eines Grundeinkommens und seines Verhältnissses gegenüber konventionellen sozialstaatlichen Strukturen beschränken sollte. Mit einzubeziehen sind vielmehr eine Vielzahl von Fragen und Detailregelungen, die nicht nur – wie oben beschrieben – Lohn- und tarifvertragliche Strukturen betreffen, sondern zahlreiche gesellschaftsstrukturelle und normative Grundfragen. Ein Grundeinkommen, welches sich nicht auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens in dieser Hinsicht stützen kann, wäre vermutlich – unabhängig von seiner konkreten Ausgestaltung – von vornherein zum Scheitern verurteilt. Im Folgenden sollen dementsprechend einige wesentliche Motive, Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kontrovers diskutiert werden, die im Rahmen der Debatte von grundsätzlicher Relevanz sind. Die Schwierigkeiten bei der Debatte um ein Grundeinkommen fangen indes bereits bei der Frage der Definition an. Die Mehrheit der Autoren stützt sich dabei auf die Definition des Basic Income Earth Network(BIEN) und dessen deutschem Ableger, das Netzwerk Grundeinkommen: Demnach handelt es sich um„ein Einkommen, das bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft gewährt wird, ohne Bedürftigkeitsprüfung oder Arbeitspflicht“(www.netzwerk-grundeinkommen.de). Somit unterscheidet sich ein Grundeinkommen von der derzeitigen Form der Mindestsicherung in Deutschland mindestens in dreierlei Hinsicht: • Es besteht ein individueller Rechtsanspruch, das heißt es wird an Individuen und nicht an Haushalte gezahlt; • es wird einkommensunabhängig ausgezahlt, ist also nicht bedürftigkeitsgeprüft; • der Anspruch auf ein Grundeinkommen ist an keinerlei Arbeitsleistung oder-bereitschaft geknüpft. Allerdings handelt es sich hierbei nur um ein mögliches Grundeinkommensmodell, nämlich das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen, welches weder an eine Prüfung finanzieller Bedürftigkeit noch an die Sphäre der Erwerbsarbeit gekoppelt ist. Als denkbare Varianten eines Grundeinkommens werden aber ebenso Modelle diskutiert, die in Richtung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung, eines an gemeinnützige Arbeit gekoppelten Bürgergeldes für Erwerbslose oder einer negativen Einkommenssteuer gehen. Die einzelnen Vorschläge werden an anderer Stelle noch diskutiert werden, festzuhalten ist für den Moment vor allem, dass es unterschiedliche Varianten eines Grundeinkommens gibt, deren jeweilige Modalitäten wiederum umstritten sein können. Für welches Modell optiert wird, hängt in der Regel vor allem von drei Aspekten ab: • Die spezifischen Motive und Absichten, die mit einem Grundeinkommen verbunden sind; • Erwartungen bezüglich der Finanzierbarkeit sowie • das jeweilige Menschenbild der Verfechter eines Modells, anders formuliert: die Erwartungen an die Reaktion der Betroffenen, ob es also zum Beispiel infolge eines bedingungslosen Grundeinkommens zu einem massenhaften Rückzug vom Arbeitsmarkt und damit ökonomischer Instabilisierung kommen würde oder aber im Gegenteil zu freierer, selbstbestimmterer und damit auch produktiverer Arbeit. Im Rückblick auf die Debatte der 80er Jahre unterscheidet Vobruba(2006: 176ff.) gesellschaftspolitische, ökonomische und sozialpolitische Argumente für ein Grundeinkommen(siehe Kasten). So hilfreich diese Kategorisierung für deskriptive und analytische Zwecke ist, so ungeeignet erweist sie sich indes, wechselt man von der Ebene der Argumente für ein Grundeinkommen auf die Ebene der Motive. Damit ist keineswegs gesagt, dass in der laufenden Diskussion die vorgetragenen Argumente lediglich dazu dienen, die dahinter stehenden Motive und Absichten zu ver7 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung schleiern. Genauso wenig ist aber das Gegenteil der Fall, dass also(öffentlichkeitswirksame) Argumente immer deckungsgenau die spezifischen Motive der jeweiligen Akteure widerspiegeln. Mindestens ist demgegenüber zu beobachten, dass ähnliche oder gleichlautende Argumente (für die laufende Diskussion wären hier vor allem das Arbeitslosigkeitsargument, das Armutsargument und das Bürokratieargument zu nennen) von Vertretern unterschiedlicher politischer Lager mit stark divergierenden gesellschaftspolitischen Leitbildern vorgetragen werden. Diese gesellschaftspolitischen Leitbilder aber sind es, die im Mittelpunkt der Analyse der Debatte um ein Grundeinkommen stehen sollten, da nur auf dieser Grundlage die Möglichkeiten für ein breites gesellschaftliches Bündnis, welches auf einem breitestmöglichen Konsens basiert, ausgelotet werden können. Wendet man sich solchen Leitbildern zu, wird ebenfalls deutlich, dass hier die Trennlinien zwischen gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialpolitischen Argumenten verschwimmen und statt dessen fundamentale Fragen gesellschaftlicher Organisation – inklusive ihrer ökonomischen und(sozial-) regulativen Grundlagen – ins Blickfeld treten. Anders formuliert: Die Idee eines Grundeinkommens„ist weitaus mehr als eine technisch-administrative Reform. Sie berührt zentrale Fragen der Ordnungsbzw. Gesellschaftspolitik in modernen Gesellschaften“(Opielka/Strengmann-Kuhn 2007: 26). Weiter oben wurde bereits die unterschiedliche Positionierung der verschiedenen Vorschläge hinsichtlich des impliziten Verhältnisses von Markt und Gesellschaft angesprochen. Im Folgenden sollen einige dieser Aspekte detaillierter diskutiert werden. Argumente für ein Grundeinkommen 1. Gesellschaftspolitische Argumente Das Autonomieargument. Dieses repräsentiert ohne Zweifel die älteste Begründung für ein Grundeinkommen. Explizit oder implizit wurde an die klassischen Utopien, Randfiguren der sozialistischen Bewegung(en) und an die anarchistische Tradition angeknüpft. Die Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen richtet sich mit diesem Argument gegen den Zwang zur und die Fremdbestimmung von Arbeit. Ihre Rechtfertigung findet sie in einem nicht weiter explizierten „Menschenrecht“, ihre Realisierbarkeit in Vorstellungen immenser säkularer Produktivitätssteigerungen kapitalistischer Ökonomie. Das Ökologieargument. Dieses Argument ist dem Autonomieargument insofern verwandt, als ein Grundeinkommen die materiell unterfütterte Möglichkeit zur Verweigerung von ökologisch (oder friedenspolitisch) problematischer abhängiger Erwerbsarbeit eröffnet. In diesem Aspekt partizipierte die Forderung nach einem Grundeinkommen an der als selbstverständlich vorausgesetzten Rechtfertigung ihres Effekts. Bei einem Instrument, das die ökologie- und friedenspolitische Handlungsfähigkeit stützt, erübrigte sich die Frage seiner Rechtfertigung. Das frauenpolitische Argument. Auch dieses Argument kann man als eine Art Derivat des Autonomiearguments begreifen. Ein Grundeinkommen wurde begründet als materielle Fundierung zum Ausstieg aus ungewünschter oder unzumutbaren Lebenssituationen. Diese Begründung freilich blieb keineswegs unbestritten. Das Gegenargument lautete, dass ein Grundeinkommen die Verdrängung der Frauen aus dem Arbeitsmarkt erleichtere. Offensichtlich steht hinter dieser Diskurskonstellation die – wenn ich recht sehe – bis heute unaufgelöste Kontroverse um die Einschätzung von abhängiger Erwerbsarbeit als emanzipationsfördernd oder-behindernd. 8 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 2. Ökonomische Argumente Das Argument alternativer Arbeit. Wichtig, und mit dem Ökologieargument verbunden, war das Argument, ein Grundeinkommen könne als Grundlage selbstbestimmter Tätigkeiten fungieren. Weniger prominent war die Variante, es könne als Subvention für Unternehmensgründungen genutzt werden. Weit populärer war die Vorstellung, mit einem Grundeinkommen ökonomisch nicht (oder nicht ganz) tragfähige Tätigkeiten in der Alternativökonomie finanziell zu unterstützen. Das Kaufkraftargument. Dieses Argument funktioniert in Verlängerung der konventionellen„built in stability“ der Arbeitslosenversicherung. Der Sozialtransfer stabilisiert die Kaufkraft, und zwar insbesondere in wirtschaftlichen Abschwüngen, sichert so ausreichende Gewinne und Beschäftigung. Wie alle kreislauftheoretischen Argumente läuft auch dieses auf die Rechtfertigung des Grundeinkommens als im Interesse aller – Konsumenten, Investoren und Arbeitskräfte – hinaus. Das Arbeitslosigkeitsargument. Das war die Forderung nach einem Grundeinkommen als Reaktion auf die offensichtliche Unmöglichkeit, Vollbeschäftigung im Sinne der Sechziger- und frühen Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts wiederherzustellen. Dieses Argument war rasch dem Einwand ausgesetzt, die Forderung nach einem Grundeinkommen sei das Eingeständnis eines Versagens – womit die Debatte auf die Ebene der gesellschaftspolitischen Argumente wechselte. Das Argument war also umstritten und damals keineswegs dominant. 3. Sozialpolitische Argumente Das Armutsargument. Es war dem Arbeitslosigkeitsargument ähnlich, aber prominenter. Seine Grundlage war der Nachweis, dass das gegebene System sozialer Sicherung angesichts rascher Wandlungsprozesse auf dem Arbeitsmarkt seine Sicherungsfunktion immer weniger erfüllen kann. Einem Grundeinkommen als Instrument zur Absicherung der Gesellschaft nach unten („Abschaffung der Armut“) wurde entgegengehalten, dass dieses Ziel auch im Rahmen der gegebenen Institutionen des Sozialstaats, durch „Sockelungen“ erreichbar sei, also ohne das Risiko eines sozialpolitischen Systemwechsels. Das Bürokratieargument. Dieses Argument machte eben diesen Systemwechsel zum Kern des Anliegens. Das Grundeinkommen wurde nicht als Ergänzung, sondern als Ersatz für die bestehenden Systeme sozialer Sicherung angesehen. Durch die Standardisierung der Transferzahlungen und den Wegfall diverser Einzelfallprüfungen wurden Möglichkeiten eines radikalen(Sozial-) Bürokratieabbaus gesehen. Eine problemlose Rechtfertigung ergab dies nur im Rahmen eines liberalen, allenfalls ökolibertären Weltbildes. Das Armutsfallenargument. Das Argument beruhte auf der weit verbreiteten Überzeugung, dass an der Schnittstelle von Sozialhilfe und Arbeitsmarkt eine fehlerhafte Anreizstruktur besteht: Die(so gut wie) vollständige Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Sozialtransfer belastet Umsteiger von Sozialhilfe in Erwerbsarbeit mit einem unzumutbar hohen De-facto-Steuersatz – je nach Freibetrag von etwa 80 –100 Prozent. Rationalen Einkommenskalkülen folgend verharren darum potenziell Beschäftigte im Sozialhilfebezug und bringen sich damit um die längerfristigen Möglichkeiten materiellen Aufstiegs(...). Darum: „Armutsfalle“. Dem sollte durch ein Grundeinkommen in der technischen Ausgestaltung einer negativen Einkommenssteuer, welche fließende Übergänge von Sozialtransferbezug in Erwerbseinkommen ermöglicht, entgegengewirkt werden. Das Grundeinkommen(in Form der negativen Einkommenssteuer) wird hier gerechtfertigt als Instrument zur Beseitigung einer Anreizkonstellation, welche selbstschädigendes Verhalten nahe legt. Quelle: Vobruba 2006, S.176–178. 9 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Kompensation vs. Arbeitsumverteilung: Ist ein Grundeinkommen marktkonform? Dies ist mit Sicherheit die grundlegende Fragestellung in Bezug auf ein Grundeinkommen, von der sich im Prinzip sämtliche weiteren Aspekte ableiten lassen. Wie bereits oben in den beiden idealtypischen Extremen angedeutet, kann Sinn und Zweck eines Grundeinkommens nur in zwei grundverschiedene Richtungen laufen. Entweder ein Grundeinkommen bezieht seine Rechtfertigung aus dem Potenzial, den kapitalistischen Markt und dessen gesellschaftliche Verankerung zu stabilisieren und mit Blick auf Krisenerscheinungen zu entlasten(und dies besser zu tun als bisherige Sozial- und Ordnungspolitiken), oder es bezieht seine Rechtfertigung gerade umgekehrt aus dem Potenzial, angesichts von Instabilitäten der erwerbsarbeits- und marktzentrierten Gesellschaftsordnung die individuelle Lebensführung von dieser zu entkoppeln. Mit anderen Worten lassen sich ein Kompensationsmotiv und ein Arbeitsumverteilungsmotiv unterscheiden. Denkbar ist eine mittlere Variante, nämlich die(partielle) Umverteilung von Arbeit als Kompensation. Wichtig ist dabei, wie im Folgenden deutlich wird, dass diese Unterscheidung nicht zu verwechseln ist mit der Unterscheidung zwischen der Verknüpfung von Arbeit und Einkommen einerseits und der Entkopplung von Arbeit und Einkommen auf der anderen Seite. Das Kompensationsmotiv. In erster Linie ist das Kompensationsmotiv eine Antwort auf die Beobachtung, dass der deutsche Sozialstaat in seiner aktuellen Form zunehmend auf Schwierigkeiten stößt, seinen selbstgestellten Anspruch einzulösen. Ob man die Ursache für diese Entwicklung nun einer wie auch immer gearteten ‚Globalisierung‘, dem ‚Finanzmarktkapitalismus‘ oder aber gesellschaftlichen Wandlungsprozessen (Auflösung des ‚Ernährermodells‘, demographischer Wandel) zuschreibt, deutlich ist in jedem Fall, dass die Existenzsicherung durch Arbeit(direkt über ein ausreichendes Einkommen oder indirekt mittels über Erwerbsarbeit erworbene Ansprüche) offenbar nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Dieser„Grundkonflikt für die bürgerliche Gesellschaft“(Bischoff 2007: 19) hat in den vergangenen Jahren zu einer zunehmenden Konditionierung des sozialen Rechts auf eine sozio-kulturelle Mindestsicherung in zweifacher Hinsicht geführt. Zum einen wird die Auszahlung sozialer Leistungen stärker als zuvor an das verfügbare Haushaltseinkommen gekoppelt(und dazu zählt nicht nur ‚Einkommen‘ anderer Haushaltsmitglieder im engeren Sinne, sondern ebenso finanzielle Reserven des Haushalts wie Spareinlagen, Vermögenswerte etc.)( Bedürftigkeitsprüfung), zum anderen orientieren sich Rechtsansprüche verstärkt an der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt( workfare). Diese im SGB II geregelte„Grundsicherung für Arbeitsuchende“ („Hartz IV“) hat in den Augen vieler Beobachter jedoch auch mehr Probleme aufgeworfen als gelöst: Während die Reformen offenbar kein effektives Mittel zur Verhinderung von Armut darstellen, ist zugleich der bürokratische Kontrollaufwand enorm gestiegen und wird zudem von Betroffenen oftmals als entwürdigend empfunden. Darüber hinaus ist fraglich, ob das workfare-Prinzip, also die Koppelung sozialer Leistungen an die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, angesichts von vier bis fünf Millionen Erwerbslosen vertretbar ist, nicht vor allem als Rechtfertigung für Leistungskürzungen dient und allenfalls den Effekt einer Entwertung erworbener Qualifikationen hat, indem Leistungsempfänger oftmals in einfache Tätigkeiten mit geringem Qualifikationsanspruch abgeschoben werden und damit soziale Mobilität eher verbaut als fördert. Vor diesem Hintergrund fordern Vertreter unterschiedlicher politischer Richtungen, das soziale Sicherungssystem radikal zu reformieren, d.h. es angesichts stark veränderter Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt armutsfester zu gestalten. Die Verhinderung von Armut, also die finanzielle Kompensation temporär oder dauerhaft erwerbsfreier Zeiten, steht also im Mittelpunkt, ohne allerdings an den Grundfesten der herrschenden sozio-ökonomischen Ordnung zu rütteln. Im Gegenteil geht es darum, Wirtschaft und Gesellschaft an veränderte Bedingungen anzupassen und sie zugleich für die damit verbundenen neuartigen Herausforderungen zu rüsten. Mit Blick auf ein Grundeinkommen sind hier nun, je nach politischer Ausrichtung seiner Verfechter und 10 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs ihrer Einschätzung der Problemlage, unterschiedliche Optionen denkbar. a) Wird das Problem in erster Linie in fehlerhaften Anreizstrukturen gesehen, bietet sich die Einführung einer Negativen Einkommensteuer an. Diesen Ansatz verfolgt beispielsweise das ‚Liberale Bürgergeld‘ der Kommission Bürgergeld – Negative Einkommensteuer(KoBüNE) der FDP. Der Kommission zufolge besteht die wesentliche Unzulänglichkeit der Hartz IV-Reform darin, dass das Leistungsprinzip im Niedriglohnbereich außer Kraft – oder zumindest nicht in Kraft – gesetzt wird. Die in der Grundsicherung für Arbeitsuchende festgesetzten Freibeträge von 15% bzw. 30%(je nach Höhe des Hinzuverdienstes) lassen in dieser Argumentation die Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich als nicht lohnend erscheinen und zwingen somit die Betroffenen in die Armutsfalle. Zwar ist die Negative Einkommensteuer nicht die einzig mögliche Antwort auf das vermeintliche Problem mangelnder Anreizstrukturen. Ein ähnlicher Effekt ließe sich mit einer einfachen Erhöhung der Freibeträge des ALG II erzielen. In den Augen ihrer Verfechter trägt jedoch die im Vergleich zu dem bisherigen Mix an unterschiedlichen Sozialleistungen für unterschiedliche Empfängergruppen stärkere Transparenz einer Negativen Einkommensteuer dazu bei, die erwünschten Anreizstrukturen ersichtlicher und damit effektiver zu gestalten. Darüber hinaus bietet sich die Negative Einkommensteuer aus dieser(neoliberalen) Sicht schon deshalb an, da Sozialleistungen nun nicht mehr die Lohnnebenkosten belasten und damit den Markt so wenig als möglich beeinträchtigen. Diese Argumentation zur Rechtfertigung einer Negativen Einkommensteuer wurde am prominentesten vom US-amerikanischen Ökonom und Nobelpreisträger Milton Friedman in seinem Buch Kapitalismus und Freiheit(1962) dargelegt. Friedman war es auch, der im gleichen Zusammenhang das sogenannte ‚Armutslücken-Konzept‘ vertrat: Um positive Anreizstrukturen zu setzen, genügt es nicht, die entsprechenden Freibeträge einer Negativen Einkommensteuer hoch genug anzusetzen. Ihre Höhe – also der Betrag, welchen eine Person bei Nichterwerbstätigkeit als Steuergutschrift vom Finanzamt ausgezahlt bekäme – sollte zugleich unterhalb des formellen Existenzminimums liegen, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme in jedem Fall zu gewährleisten(vgl. auch Mitschke 2000: 53). b) Eine alternative Sichtweise des Problems zielt stärker auf die Umverteilungsstruktur sozialstaatlicher Leistungen. Die deutsche Sozialversicherung ist stark auf das bis in die frühen 70er Jahre dominierende langjährige(männliche) Vollzeit-Erwerbsverhältnis zugeschnitten. In dem Maße nun, wie dieses Erwerbsmodell massiv an Bedeutung verloren und einem relativ stark segmentierten und prekarisierten Arbeitsmarkt Platz gemacht hat, wirft dies für den Sozialstaat mehrere Probleme auf(vgl. auch Kumpmann 2007: 30f.). Zum einen geraten die sozialen Sicherungssysteme durch die Abnahme des Anteils klassischer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in einen Teufelskreis. Je stärker die Ausgaben steigen, desto mehr gehen die Einnahmen zurück. Darüber hinaus ist der steigende Anteil prekär Beschäftigter nur unzureichend oder gar nicht gegen soziale Notlagen gesichert. Schließlich – und das ist die wesentlichste Fehlentwicklung – untergräbt der Strukturwandel des Arbeitsmarktes die eigentliche Funktion der Sozialsysteme, nämlich die gesellschaftliche Umverteilung. Indem einerseits gerade die Bezieher hoher Einkommen sich aufgrund der Möglichkeit der Inanspruchnahme alternativer Sicherungssysteme nur rudimentär an der Finanzierung des Sozialstaates beteiligen, andererseits aber auch die wachsende Gruppe der gering qualifizierten, gering entlohnten und prekär Beschäftigten nur wenig beiträgt, verteilt der deutsche Sozialstaat gegenwärtig„überwiegend innerhalb der Arbeitnehmerschaft mit mittlerem Einkommen unter Beteiligung ihrer Arbeitgeber um. Dies ist nicht nur verteilungspolitisch problematisch, sondern trägt zusätzlich zu einer hohen Belastung beschäftigungsintensiver Unternehmen bei“(Kumpmann 2007: 31). Das Problem ist also in erster Linie ein Problem der(Um-) 11 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Verteilung finanzieller Ressourcen. Indem Versicherungsleistungen anteilig von einer Form von Einkommen abgezweigt werden, deren Dominanz rückläufig ist, muss die Schlussfolgerung zwangsläufig lauten, die Finanzierung des Sozialstaates auf eine neue, breitere Basis zu stellen. Der logische Schritt ist somit die Finanzierung aus Steuermitteln. Ein derartiger Systemwechsel erfordert jedoch zugleich eine Umstellung des Systems der Zuweisung von Leistungsansprüchen, die ja nun nicht mehr über Beitragszahlungen erworben werden. Theoretisch ist das Verteilungsproblem mit Hilfe unterschiedlicher Modelle in den Griff zu bekommen, da die wesentliche Frage weniger die der Verteilung der Mittel betrifft, sondern vor allem deren Finanzierung. Denkbar ist also auch hier das Modell einer Negativen Einkommensteuer, ebenso wie die Einführung einer steuerfinanzierten, bedarfsabhängigen Grundsicherung. Insofern jedoch das Argument der Verteilungsproblematik oftmals auch eine Kritik der aufwändigen Verteilungsbürokratie nach sich zieht, liegt die Option eines bedingungslosen Grundeinkommens zumindest nahe. c) Eine dritte Sichtweise geht teils in eine ähnliche Richtung, benennt als die zentrale Problematik gegenwärtiger Sozialpolitik aber vor allem die mangelnde Fähigkeit zur Sicherung eines sozio-kulturellen Existenzminimums. Während einerseits die Sozialversicherungen vor oben beschriebenen Herausforderungen stehen, kennt das deutsche Steuersystem auf der anderen Seite eine Vielzahl von Vergünstigungen und Abschreibungsmöglichkeiten, in deren Genuss aber in erster Linie diejenigen kommen, deren Einkommen einen ausreichenden Lebensstandard bereits garantiert. Diejenigen Bevölkerungsteile, die zur Erreichung eines mehr oder weniger existenzsichernden Lebensstandards auf staatliche Transfers angewiesen sind, werden hingegen die hauptsächlichen Opfer knapper öffentlicher Kassen, nicht zuletzt deshalb, weil sie interessenpolitisch gesehen eine relativ schwache Gruppe darstellen. Ähnlich wie oben steht hier also ein Verteilungsproblem im Mittelpunkt, allerdings liegt der Fokus in dieser Argumentation weniger auf der durch den ökonomischen Strukturwandel bedingten Schwächung der Einnahmenseite als vielmehr darin, dass die – aus unterschiedlichen Quellen stammenden – verfügbaren Mittel gesamtgesellschaftlich gesehen höchst ungleich verteilt werden und vor allem den Gruppen entzogen werden, die ohnehin das höchste Armutrisiko tragen. Würde man, so die Argumentation, nun das gesamte Steuer- und Abgabensystem durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen, welches jedem Mitglied der Gesellschaft ausgezahlt wird und gleichermaßen den(von eventuellen Ausnahmeregelungen für besondere Lebenslagen abgesehen) einzigen Anspruch auf staatliche Leistungen wie auch die einzige Form von Steuervergünstigungen begründet, ließe sich gleichzeitig die Verteilungsgerechtigkeit auf der Ausgabenseite erhöhen und das undurchsichtige und aufwändige Steuersystem transparenter und unbürokratischer gestalten. Zudem kann in dieser Argumentation die Kostenfrage insofern relativiert werden, als eine einfache Gegenüberstellung der potenziellen Ausgaben für ein allgemeines Grundeinkommen mit den Kosten des gegenwärtigen Sozialstaates als unzulässig angesehen wird, da es ja auf der Gegenseite vermutlich zu massiven Steuermehreinnahmen kommen würde. Das Arbeitsumverteilungsmotiv. Gegenüber dem Kompensationsmotiv zielt zwar auch das Arbeitsumverteilungsmotiv auf Fragen von Verteilungsgerechtigkeit und Existenzsicherung. Die grundlegende Problematik wird allerdings weniger im sozialpolitischen Verteilungsapparat an sich gesehen, sondern systemisch in der Abhängigkeit der Beschäftigten von einem zunehmend prekarisierten und segmentierten Arbeitsmarkt. Im Gegensatz zu oben diskutierten Motiven und Problemdefinitionen lässt sich das Arbeitsumverteilungsmotiv zudem eindeutig politisch zuordnen. Als linkes, emanzipatorisches Projekt zielt es eben nicht auf eine Anpassung gesellschaftlicher Strukturen an eine flexible und globalisierte Öko12 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs nomie, sondern im Gegenteil auf die Institutionalisierung weitgehender gesellschaftlicher Autonomie gegenüber Marktprozessen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe eröffnet in dieser Perspektive eine Wahl – die Wahl für oder gegen abhängige Erwerbsarbeit. Es ermöglicht damit Arbeitsumverteilung in dreifacher Hinsicht: zum einen innerhalb der (aktiven und arbeitslosen) Erwerbsbevölkerung, indem die garantierte staatliche Existenzsicherung eine veränderte Kombination von marktund nicht marktbezogenen Präferenzen und somit vor allem die Ausweitung von Teilzeitarbeit fördert. Zweitens zwischen marktbezogenen und nicht marktbezogenen Tätigkeiten, indem der Zweck der Arbeit zunehmend von der Erzielung von Einkommen entkoppelt wird und damit ehrenamtliche, soziale, familiäre oder künstlerische Tätigkeiten aufgewertet werden. Aufgrund dieser Aufwertung von nicht marktbezogenen Tätigkeiten kommt es drittens, so die Vermutung, zu einer Arbeitsumverteilung zwischen den Geschlechtern. Damit diese Ziele erreicht werden können, muss das Grundeinkommen aber einerseits hoch genug angesetzt sein, um tatsächlich existenzsichernd nicht nur im materiellen Sinne, sondern auch bezüglich der Möglichkeiten zu sozialer und kultureller Teilhabe zu wirken, und andererseits mit der Aufrechterhaltung und Stärkung formeller Partizipationsrechte der Arbeitnehmer wie auch der Aufrechterhaltung bestimmter bisheriger sozialer Sicherungsmechanismen verbunden sein, um die Wahl für oder gegen Erwerbsarbeit tatsächlich zu einer echten Wahl zu machen(es muss also darauf vertraut werden können, auch in besonderen Notlagen wie etwa schwerer Krankheit nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben). Vertreter eines solchen ‚emanzipatorischen‘ Grundeinkommens machen zudem keinen Hehl daraus, dass ihre Position als politisches Projekt verstanden werden kann und nicht den Anspruch erhebt, eine objektive, ideologiefreie Analyse der aktuellen Problemlage zu liefern. So erklärt zum Beispiel die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen der Linken explizit ihr Konzept für ein Grundeinkommen als„politisch gewollt: Durch ein Grundeinkommen wird die gesellschaftliche Position und Autonomie der von Erwerbsarbeit abhängigen Menschen enorm gestärkt. Das Grundeinkommen ist eine emanzipatorische Antwort auf die zunehmende Prekarisierung und Fremdbestimmung von Arbeit und Leben vieler Menschen“(BAG Grundeinkommen 2007: 1). Im Mittelpunkt steht also hier nicht die wie auch immer geartete Kompensation in Situationen und Lebensphasen, in denen eine Erwerbsarbeit den Lebensunterhalt nicht(ausreichend) sichern kann, sondern die gesellschaftspolitische Neudefinition von Arbeit insgesamt und die Neujustierung des Verhältnisses von Markt, Staat und Gesellschaft. Während das Kompensationsmotiv sich – mit unterschiedlichen Begründungen – letztlich auf die Forderung nach einem Wechsel des Systems der Finanzierung und Verteilung sozialstaatlicher Leistungen beschränkt, weist das Arbeitsumverteilungsmotiv darauf hin, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht in erster Linie durch die Einkommensverteilung, sondern die jeweilige Produktionsweise mit den daraus erwachsenden Klassenverhältnissen resultiert. Es geht hier, wohlgemerkt, nicht um die Abschaffung des Kapitalismus, sondern um die Annahme, dass der Fähigkeit, gesellschaftlichen Reichtum mit zunehmend weniger(kapitalistischer!) Arbeit zu erzeugen, effektiv nicht mit einer bloßen Umverteilung dieses Reichtums entgegengetreten werden kann. Dies ändert nämlich nichts an der Tatsache, dass die Lebensweise eines Großteils der Bevölkerung weiterhin vom Markt abhängt, letzterer aber immer weniger in der Lage ist, eine mehr oder weniger ausgeglichene Verteilung der Mittel zu garantieren. Aus dieser Perspektive„wird die tatsächliche Wirkung eines Grundeinkommens nicht ausschließlich von seiner eigenen inneren Logik, sondern von seiner Einbettung in ein System von sozialpolitischen Maßnahmen und von der Geschlechterperspektive abhängen, aus der es konzipiert ist“(Baier 2007: 62). Ähnlich argumentiert Eric Olin Wright: Ein Grundeinkommen aus linker, emanzipatorischer Perspektive„is not, however, primarily about social justice as such. It is about creating the conditions under which a stable move toward 13 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung more equal power within class relations can be achieved“(Wright 2004: 85). Ein Grundeinkommen kann somit nicht für sich stehen und keinesfalls lediglich ein reformiertes Verteilungsinstrument darstellen, sondern sollte darauf abzielen, mit Hilfe einer Kombination von Maßnahmen die Gesellschaft als Ganzes in dem Maße unabhängiger vom Markt zu machen, in dem der Markt den Zusammenhalt eben dieser Gesellschaft nicht mehr garantieren kann. Bereits in den 80er Jahren konstatierte André Gorz, das Grundeinkommen, wie es seinerzeit diskutiert wurde, sei vor allem„ein neues gesellschaftliches Konzept der Rechten, das Konzept einer gespaltenen Zukunftsgesellschaft: Auf der einen Seite eine Arbeitselite, angetrieben von Leistungsethik, Wettbewerbsgeist und Konsum-Sucht; auf der anderen Seite eine Mehrheit ohne regelmäßige Arbeit, die dank des Grundeinkommens ihr Leben mehr schlecht als recht fristet und sich um das Vorrecht streitet, der Arbeitselite irgendwelche persönlichen Dienste zu Niedrigstpreisen verkaufen zu dürfen. Dies ist die Gesellschaft, die gegenwärtig im Entstehen ist“(Gorz 1986: 61). Um einer solchen Gesellschaft„entgegentreten zu können, ist es wesentlich, dass die Forderung nach einem Grundeinkommen unauflöslich mit der allgemeinen Reduzierung der Arbeitszeit und der Ausweitung der autonomen Tätigkeiten verknüpft wird, ohne Reduzierung des Lebensstandards oder des sozialen Schutzes“(ebd.). Freiheit, Gleichheit, Bürgerlichkeit: gesellschaftspolitische Implikationen eines Grundeinkommens Wie im letzten Kapitel ausgeführt, ist die fundamentale Frage, die an ein Grundeinkommen gestellt werden muss, ob damit in erster Linie eine Veränderung der gesellschaftlichen Produktionsweise oder aber eine Stabilisierung der dominanten Produktionsverhältnisse bezweckt werden soll. Dies deutet erneut darauf hin, dass ein Grundeinkommen nur dann nachhaltigen Erfolg verspricht, wenn das Projekt über einen Kompromiss bezüglich seiner konkreten Ausgestaltung und Finanzierung hinaus auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruht, welcher die Frage beantwortet, in welcher Gesellschaft wir in Zukunft leben wollen. Gleichzeitig wurden aber bislang vor allem die wesentlichen Motive mit ihren erwünschten Effekten diskutiert, die hinter der Idee eines Grundeinkommens stehen. Um die zahlreichen vorgeschlagenen Grundeinkommensmodelle vergleichend gegenüberstellen und Annahmen über deren potenzielle Auswirkungen treffen zu können, ist es allerdings wichtig, auch die konkreten Begrifflichkeiten, mit denen in der Debatte hantiert wird, genauer unter die Lupe zu nehmen und deren unterschiedliche ideologische Hintergründe darzulegen. Die Tatsache, dass verschiedene Vorschläge für ein Grundeinkommen oftmals mit denselben Begriffen und Begründungen hantieren, erschwert die bewertende Gegenüberstellung der Konzepte ungemein. Von Bedeutung ist deshalb nicht nur ein ‚Lesen‘ der einzelnen Vorschläge, sondern auch ihre Deutung, indem zentrale Begrifflichkeiten vor dem Hintergrund der potenziellen Motive interpretiert werden. Die folgenden Absätze beschränken sich lediglich auf einige Bemerkungen zu den Begriffen ‚Armut‘ und ‚Freiheit‘. Beide Begriffe sind in der Diskussion um ein Grundeinkommen von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grunde sollen hier nur in knapper Form einige unterschiedliche Interpretationen hervorgehoben werden, die als Anhaltspunkt für die spätere Diskussion der einzelnen Modelle dienen können. Armut. Die Bekämpfung von Armut steht seit den Anfängen der Debatte im 16. Jahrhundert im Zentrum der Entwürfe für ein allgemeines Grundeinkommen bzw. eine allgemeine Grundsicherung. In der Einleitung wurden bereits zwei grundlegende Aspekte erwähnt, die in der Debatte um Armutsbekämpfung von Bedeutung sind bzw. waren. Ihre allgemeine Rechtfertigung zog die Forderung nach Armenhilfe zunächst aus der Tatsache, dass sich wachsende Produktivität und ökonomischer Reichtum nicht positiv auf den Reichtum der Gesellschaft als Ganzes auswirkten. Im Rahmen der Forderung nach breiterer Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums gewann zudem die Unterscheidung zwischen öffentlichen 14 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs oder notwendigen Gütern auf der einen Seite und Markt- oder Luxusgütern auf der anderen Seite an Bedeutung. War die Frage, welche Güter ‚notwendig‘ sind, damals noch relativ klar formuliert und umfassten Grundnahrungsmittel, Kleidung sowie ein Dach über dem Kopf, haben die Entwicklungen des 20. Jahrhunderts dem absoluten einen relativen Armutsbegriff zur Seite gestellt. Arm ist nun nicht mehr nur zwangsläufig diejenige Person, deren physische Existenz nicht ausreichend abgesichert ist, sondern auch solche Gesellschaftsmitglieder, deren Möglichkeiten an sozialer und kultureller Teilhabe und damit auch demokratischer Partizipation in Relation zu dem mehrheitlichen Standard der jeweiligen Gesellschaft eingeschränkt sind. Allerdings – und dies wird in der späteren Diskussion der unterschiedlichen Grundeinkommensmodelle deutlich – ist eine solche Interpretation von Armut alles andere als allgemein anerkannt. Zwar hantiert zum Beispiel auch die Europäische Union mit einem Armutsbegriff, welcher soziale und kulturelle Teilhabe beinhaltet:„Verarmte Personen sind Personen, die über so geringe(materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“(Europäischer Rat 1985). Dieser hat allerdings keinerlei rechtsverbindliche Auswirkungen. Wichtig für die vergleichende Betrachtung der Modelle ist aber, dass dort Armutsbekämpfung nicht gleich Armutsbekämpfung ist. Zwar stellt letztere eine der am öftesten genannten Rechtfertigungen für die Forderung nach einem Grundeinkommen dar; die Interpretation, was darunter zu verstehen ist, zieht allerdings Vorschläge für die Höhe eines Grundeinkommens nach sich, die sich zwischen 400 bis 500 Euro pro Monat einerseits und 1.500 Euro monatlich auf der anderen Seite bewegen. Von Bedeutung ist weiterhin auch die Feststellung, dass sich der Zusammenhang zwischen Grundeinkommen und Armut nicht allein auf die Höhe der Sicherung reduzieren lässt. Zu beachten sind vielmehr auch die zu erwartenden Auswirkungen des jeweiligen Grundeinkommensmodells. Sofern letzteres beispielsweise explizit auf die Erhöhung von Anreizstrukturen zur Annahme jedweder zur Verfügung stehenden Erwerbsarbeit und damit auf die Schaffung eines breit angelegten Niedriglohnsektors zielt, muss zumindest die Frage in Erwägung gezogen werden, ob ein solches Modell zwar auf der einen Seite Armutsrisiken bekämpft, welche sich durch die anhaltende Massenarbeitslosigkeit und die offensichtlich eingeschränkte Problemlösungsfähigkeit der gegenwärtigen sozialen Sicherungssysteme ergeben, diese Form von Armut aber letztlich durch eine neue Form – Einkommensarmut – ersetzt und damit für die Betroffenen selbst wenig ändert, dafür aber lediglich die Finanzierung der Armutsbekämpfung von den Lohnkosten auf das allgemeine Steuersystem schiebt. Zu beachten wäre demgemäß zum Beispiel, ob ein Grundeinkommen mit der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes verknüpft ist. Freiheit. Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff der Freiheit. Im neoliberalen Sinne wird Freiheit vor allem gleichgesetzt mit der Freiheit der Marktteilnehmer, ihre Entscheidungen unabhängig von staatlichen Regulierungen oder sozialpolitischen Verpflichtungen zu treffen. Im neoliberalen Sozialstaatsdiskurs wird Freiheit oft interpretiert als die Freiheit, arbeiten zu können und damit unabhängig(frei) von staatlicher Fürsorge und bürokratischer Gängelung zu sein. Diesem aktiven Freiheitsbegriff – die Freiheit, etwas (auf eine bestimmte Art und Weise) tun zu können – kann jedoch auch ein passiver Freiheitsbegriff entgegengehalten werden – eben die Freiheit, nichts zu tun, die Freiheit zur Enthaltung, oder anders formuliert: Freiheit auch im Sinne von Freiwilligkeit(vgl. auch Blaschke 2007). Diese Unterscheidung ist, wie wir sehen werden, in der Debatte um ein Grundeinkommen von zentraler Bedeutung. Ebenso wie beim Armutsbegriff hat das jeweils vorrangige Freiheitsverständnis wichtige Auswirkungen auf die Gestaltung der Höhe eines Grundeinkommens – und umgekehrt. Die ‚Verbesserung‘ von Anreizstrukturen zur Aufnahme von Erwerbsarbeit, die sich in der Regel aus einem niedrigen Grundeinkommen an oder gar unterhalb der Armutsgrenze ergibt, impliziert in diesem Sinne eine gewaltige Einschränkung 15 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung der individuellen Freiheit – indem die Freiheit zur Enthaltung verwehrt wird. Aus dieser Perspektive greift zudem die klassischere Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit: Ein allgemeines und bedingungsloses Grundeinkommen, welches die Freiheit von Arbeit bzw. Arbeitsverpflichtung grundsätzlich garantiert(negative Freiheit), wird erst dann auch zu einer positiven Freiheit, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel tatsächlich die Fähigkeit und Freiheit zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Gestaltung der Lebensweise unabhängig vom Markt sichern können. Die Debatte um ein Grundeinkommen beschränkt sich somit auch hier nicht auf sozialpolitische Problemstellungen, sondern impliziert zudem grundlegende demokratietheoretische Fragen. Das folgende Kapitel soll nun die aktuelle Debatte um ein Grundeinkommen in Deutschland aufnehmen. 16 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 3. Die aktuelle Debatte: Ist Deutschland reif für ein Grundeinkommen? Basierend auf der Diskussion im vorangegangenen Kapitel sollen zunächst einige idealtypische Modelle für ein Grundeinkommen entworfen werden. Dies dient dem Zweck, die aktuelle deutsche Debatte zu strukturieren. Im Anschluss daran sollen die konkreten Vorschläge und Motive mit Hilfe dieser Idealtypen diskutiert und gegebenenfalls deren Abweichungen analysiert werden. Diese Vorgehensweise soll zum einen die Einordnung der jeweiligen Modelle erleichtern und darüber hinaus die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der verschiedenen Vorschläge jenseits der vordergründigen Rhetorik verdeutlichen. Grundeinkommensmodelle in der Theorie: eine idealtypische Kategorisierung Eine idealtypische Kategorisierung, welche Rückschlüsse auf potenzielle gesellschaftliche Auswirkungen erlaubt und zugleich Perspektiven für einen gesamtgesellschaftlichen Konsens eröffnet, sollte sinnvollerweise mit den spezifischen Motiven der einzelnen Modelle beginnen. Im vorangegangenen Kapitel wurde deutlich, dass sich Grundeinkommensmodelle auf der Motivseite grundsätzlich danach unterscheiden lassen, ob sie in erster Linie auf eine Reform des Sozialstaates oder eine Umverteilung gesellschaftlicher Arbeit zielen. Die sozialstaatliche Reformperspektive (Kompensationsmotiv) wurde des Weiteren hinsichtlich der Frage ausdifferenziert, welches konkrete Problem eine Reform des Systems sozialstaatlicher Leistungen erforderlich macht: Hier wurde unterschieden zwischen dem Ziel der Verbesserung der fehlerhaften Anreizstruktur zur Arbeitsaufnahme(vor allem im Niedriglohnsektor), der gerechteren und effektiveren Ausgestaltung gesellschaftlicher Umverteilung und des effizienteren und unbürokratischeren Einsatzes vorhandener Mittel zur effektiven Armutsbekämpfung. Mit Blick auf die Zuordnung zu und Unterscheidung von idealtypischen Grundeinkommensdiskursen soll folgende Kategorisierung vorgeschlagen werden: a) Neoliberaler Diskurs: Im Vordergrund steht hier das Motiv der Verbesserung der Anreizstruktur. Zwar wird sozialstaatliche Kompensation als notwendig erachtet, diese dient aber in erster Linie der Unterstützung ökonomischer Interessen und Zielsetzungen. Der Sozialstaat sollte einerseits zwar das Abgleiten in die absolute Armut verhindern, dies aber vor allem dergestalt tun, dass für die große Zahl der aus dem Kernarbeitsmarkt dauerhaft ausgeschlossenen Personen sozialstaatliche Leistungen nur eine kurzfristige Übergangslösung darstellen. Stattdessen könnte der Ausbau eines breit angelegten Niedriglohnsektors nicht nur die betroffene Bevölkerungsgruppe absorbieren und damit den Sozialstaat entlasten, sondern gleichzeitig die ökonomische Flexibilität erhöhen. Sofern von Vertretern dieses Diskurses ein(relativ niedriges) Grundeinkommen oder eine Negative Einkommensteuer gefordert wird, dient dies zum einen der Entlastung des Faktors Arbeit, zum anderen aber auch – dies zeigt die Rhetorik neoliberaler Grundeinkommensmodelle – der strategischen Partizipation an einem gesellschaftlichen Diskurs, der die ‚entwürdigenden‘ und sozialpolitisch kontraproduktiven Auswirkungen der sogenannten ‚Hartz IV‘-Gesetze zum Thema gemacht hat. Die Einschaltung in die Grundeinkommensdebatte soll also nicht nur diese mit ökonomischen Zielsetzungen verknüpfen, sondern auch die gegenwärtigen sozialen Problemlagen als Folge nicht des ökonomischen Strukturwandels per se, sondern vor allem als Folge verfehlter staatlicher Politik definieren. 17 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung b) Sozialliberaler Diskurs. Gewissermaßen in der halbrechten Außenposition(wenn auch in untenstehender Tabelle auf halblinks) folgt das Motiv, Armut effektiver zu verhindern und damit den Sozialstaat zu entlasten, dies aber vor allem über eine effizientere Verteilung bereits vorhandener Mittel zu tun. Dies könnte man auch als klassisches ‚flexicurity‘Motiv bezeichnen. Zwar wird die Unausweichlichkeit von ökonomischer Globalisierung und Wettbewerbsdruck anerkannt und dementsprechend die Steigerung von Flexibilität für und Entlastung von Unternehmen gefordert, zugleich ist dies aber auch – teils mit Blick auf strategisch bedeutsame Wählergruppen, teils aus der Überzeugung, dass die sozialund gesellschaftspolitische Einbettung der Ökonomie einen ebenfalls nicht unbedeutenden Wettbewerbsfaktor darstellt – mit der weitestmöglichen Bewahrung sozialstaatlicher Errungenschaften verbunden. Ein Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe wird in dieser Perspektive als eine ernstzunehmende Option betrachtet, welche sowohl eine verlässliche soziale Absicherung für alle Mitglieder der Gesellschaft garantiert und gleichzeitig den Faktor Arbeit entlastet und damit die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen steigert. c) Sozial-egalitärer Diskurs. Stärker aus einer linken Tradition kommt die Forderung, angesichts des gesellschaftlichen und ökonomischen Strukturwandels die Finanzierung des Sozialstaates auf eine neue Basis zu stellen und damit zugleich die gesellschaftliche Umverteilung von oben nach unten wieder stärker zu verankern und nachhaltiger abzusichern. Sofern ökonomische Perspektiven hier eine explizite Rolle spielen, geschieht dies vor allem aus dem Glauben heraus, dass nur eine sozial ausgeglichene, partizipatorisch organisierte und konsumstarke Gesellschaft die Fähigkeiten und Potenziale ihrer Mitglieder unterstützen und damit wettbewerbsfähig sein kann. Gleichzeitig geht es aber auch um eine explizite Gegenbewegung zur Neoliberalisierung von Politik und Gesellschaft im Rahmen des globalen Strukturwandels. Im Gegensatz zum sozialliberalen Diskurs spielt also nicht die Bewahrung sozialstaatlicher Errungenschaften bei gleichzeitiger Anpassung an die Globalisierungserfordernisse eine Rolle, sondern vor allem die Stärkung gesamtgesellschaftlicher Solidarität in Zeiten von Prekarisierung, steigenden Armutsquoten und zunehmender Vermarktlichung immer weiterer gesellschaftlicher Teilbereiche. Ein allgemeines und bedingungsloses Grundeinkommen, dessen Höhe auf einem nicht nur materiellen, sondern gleichfalls sozialen und kulturellen Armutsbegriff basiert und zu dessen Finanzierung vor allem höhere Einkommen und Gewinne herangezogen werden, verhindert in dieser Perspektive zum einen die Stigmatisierung und Exklusion von sozialen Leistungsempfängern, erhöht die Akzeptanzbasis finanzieller Umverteilung und vermindert über die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen die Abhängigkeit der Gesellschaft von einem Markt, welcher annähernde soziale Ausgeglichenheit nicht mehr länger garantieren kann. d) Emanzipatorischer Diskurs. Aus einer eher sozialistischen Denktradition heraus geht es nun nicht mehr in erster Linie nur um die Bekämpfung von Armut an sich und die Stärkung der entsprechenden Instrumente hierfür, sondern vor allem um die Umverteilung gesellschaftlicher Arbeit(und dies umfasst nicht nur Erwerbs arbeit) und die daraus resultierende gestiegene Autonomie und Verhandlungsmacht der abhängig Beschäftigten oder nicht Erwerbstätigen. Armutsbekämpfung wird also weniger in der Kompensation marktproduzierter Ungleichheiten verortet, als vielmehr in der partiellen Schwächung des Ausbeutungsund Ungleichheitscharakters des kapitalistischen Marktes, mit dem Resultat, dass das Leitbild eines ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen‘ gestärkt und eine von Beginn an gerechtere Verteilung des gesamtgesellschaftlichen Reichtumspotenzials gefördert wird. Ein großzügig bemessenes Grundeinkommen verhindert in dieser Perspektive materielle, soziale und kulturelle Ar18 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs mut, unterstützt die individuellen Fähigkeiten und Wahlmöglichkeiten der einzelnen Gesellschaftsmitglieder und reduziert über diese Mechanismen die Warenform und den Ausbeutungscharakter von Erwerbsarbeit. Verortet man diese Diskurse über die Option eines Grundeinkommens hinaus in den unterschiedlichen sozialstaatlichen Reformdebatten und -strömungen der letzten Jahre, so ließe sich den ersten beiden Diskursen(neoliberal und sozialliberal) das Verständnis eines aktivierenden Sozialstaates zuschreiben, wobei im sozialliberalen Diskurs noch eine ausgleichende Komponente hinzutritt. Der sozial-egalitäre Diskurs ließe sich hingegen stärker dem Verständnis eines versorgenden Sozialstaates zuordnen, während der emanzipatorische Diskurs Sozialpolitik stärker als sozialstrukturelles Umverteilungs- und Ordnungsinstrument mit dem Ziel der Reduzierung kapitalistischer Entfremdung betrachtet. Verbleibt man nun in der Logik der idealtypischen Kategorisierung, so könnten den einzelnen Diskursen und Motiven mit Blick auf die Erreichung der jeweiligen Zielsetzungen konkrete Ausprägungen und Ausgestaltungsmerkmale wie in folgender Tabelle ersichtlich zugeschrieben werden. Ob und inwieweit sich dies mit der Realität der aktuell in der Diskussion befindlichen Vorschläge deckt, wird im nächsten Kapitel zu untersuchen sein. 19 Diskurs WISO 20 Tabelle 1: Idealtypische Kategorisierung von Grundeinkommensdiskursen Leitmotiv Interessen Sozialstaatsverständnis Höhe des Grundeinkommens Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur Subjekt des Transfers potenzielle Auswirkungen auf Arbeitszeitverteilung und Reproduktionssphäre Alternativen zum Grundeinkommen Neoliberaler Diskurs Kompensation: Arbeitsanreize Niedriglohnsektor und Arbeitsmarktflexibilisierung; Senkung von Löhnen und Lohnnebenkosten; ‚diskursive Hegemonie‘ aktivierender Sozialstaat niedrig, evtl. unter gesetzlichem Existenzminimum substitutiv bis auf Krankenversicherung und evtl. Rente keine gesetzlichen Mindestlöhne; Flexibilisierung des Tarifvertragsrechts; Abschaffung von Flächentarifverträgen evtl. Bedarfsgemeinschaft Individualisierung: Zu erwarten wären Doppelverdienerhaushalte bei relativ niedrigen Löhnen und hoher Mobilität. Ausdehnung steuerfinanzierter Sozialleistungen à la Hartz IV auf andere Bereiche, weitere Flexibilisierung des Arbeitsund Tarifvertragsrechts Sozialliberaler Diskurs Sozial-egalitärer Diskurs Emanzipatorischer Diskurs Kompensation: flexicurity Kompensation: Umverteilung Arbeitsumverteilung Entbürokratisierung; Armutsbekämpfung; Anpassung des Sozialstaats an ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturwandel Demokratisierung und Partizipation; Stärkung alternativer Tätigkeitsformen; Dekommodifizierung Stärkung der Autonomie und Verhandlungsmacht der abhängig Beschäftigten; Einschränkung der gesellschaftlichen Abhängigkeit vom Markt aktivierender und ausgleichender Sozialstaat versorgender Sozialstaat sozialstrukturelles Umverteilungsund Ordnungsinstrument zur Reduzierung kapitalistischer Entfremdung Höhe des gesetzlichen Existenzminimums gesetzliches bis sozio-kulturelles Existenzminimum großzügig geschätztes soziokulturelles Existenzminimum partiell substitutiv: Sonderleistungen für bestimmte Lebenslagen partiell substitutiv: Sonderleistungen für bestimmte Lebenslagen größtenteils additiv, ersetzt nur Arbeitslosenund Sozialgeld keine gesetzlichen Mindestlöhne; Erhaltung der Tarifautonomie, aber starke Flexibilisierung des Tarifvertragsrechts Erhaltung von Tarifautonomie und Flächentarifvertrag; evtl. allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Erhaltung und Stärkung der Tarifautonomie; Einführung allgemeiner gesetzlicher Mindestlöhne evtl. Bedarfsgemeinschaft Individuum Individuum weitere Flexibilisierung der individuellen Lebensführung, vermutlich wenig Auswirkungen auf Arbeitsverteilung steigende Autonomie der individuellen Lebensführung, evtl. Anstieg von freiwilliger Teilzeitarbeit Autonomie und Emanzipation: zu erwarten wären Doppelverdienerhaushalte auf Teilzeitbasis Fortführung der Agenda2010-Reformen, aber Erhöhung der Freibeträge beim ALG II, evtl. verbunden mit Lockerung der Pflicht zur Arbeitsbereitschaft Modifizierung der Hartz-Reformen: steigende Sätze und Abschaffung der Pflicht zur Arbeitsbereitschaft, Investitionen in aktive Arbeitsmarktpolitik Reregulierung des Arbeitsmarktes, Anheben der Sozialleistungssätze (finanziert durch Gewinnund Kapitalsteuern und ggf. Staatsverschuldung), allgemeiner Mindestlohn Friedrich-Ebert-Stiftung Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Grundeinkommensmodelle in der Praxis: gute Gründe, wenig Einkommen? Verfolgt man die gegenwärtige Debatte um ein Grundeinkommen in Deutschland etwas ausgiebiger, könnte man fast den Eindruck gewinnen, ein radikaler Systemwechsel sei bereits weitgehend auf breiten Konsens der bedeutendsten gesellschaftlichen Akteure gestoßen, während die offene Frage vor allem die der Finanzierung betrifft. Sind allerdings die Motive und Gestaltungsmerkmale in der deutschen Debatte nur annähernd so breit gestreut, wie dies die im letzten Kapitel entworfene idealtypische Kategorisierung impliziert, so ist bei voreiligen Schlussfolgerungen höchste Vorsicht geboten. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, soll der Frage der Finanzierung hier keine größere Beachtung geschenkt werden. Dies lässt sich aber vor allem damit begründen, dass im Prinzip – zumindest sofern man den aufgestellten Berechnungen im Rahmen der einzelnen Modelle vertraut – alle Vorschläge finanzierbar sein dürften. Angesichts der stark variierenden Belastungen unterschiedlicher gesellschaftlicher Kräfte in den einzelnen Modellen ist die Frage eher die der Umsetzbarkeit eines Finanzierungsmodells angesichts zu erwartender massiver gesellschaftlicher Widerstände. Auch deshalb ist es von Bedeutung, sich zunächst ausführlich mit den Perspektiven für einen gesamtgesellschaftlichen Konsens mit Blick auf Sinn und Zweck eines Grundeinkommens auseinanderzusetzen. Da die Literaturlage zur gegenwärtigen Grundeinkommensdebatte mittlerweile schon fast unüberschaubar geworden ist und die einzelnen Vorschläge bereits zur Erschöpfung an anderen Stellen dargelegt sind(siehe Anhang), werden die folgenden Ausführungen auf eine tabellarische Darstellung der wichtigsten Modelle beschränkt und den Fokus der Diskussion stärker auf die jeweiligen Übereinstimmungen und Abweichungen mit den genannten Idealtypen sowie Überschneidungen und Abgrenzungen der Vorschläge untereinander legen. 3 Die annäherungsweise Zuordnung der verschiedenen Modelle zu einem jeweiligen Idealtyp 4 entspricht selbstverständlich einer subjektiven Interpretation. Sollte sich der eine Autor oder die andere Autorin missverstanden fühlen, so sollte dies vor allem als Anregung zur weiteren Debatte gesehen werden, aber auch als Aufforderung, die eigenen Motive und Positionierungen zu überdenken und zu schärfen – auch und gerade in Abgrenzung von und auf der Suche nach konsensfähigen Aspekten mit anderen Modellen. Der neoliberale Diskurs Von den gegenwärtig diskutierten Vorschlägen für ein Grundeinkommen lassen sich drei Modelle eindeutig dem neoliberalen Diskurs zuordnen. Dies sind das Grundeinkommensmodell des Unternehmers Götz W. Werner, das Liberale Bürgergeld der FDP sowie das bedingungslose Grundeinkommen von Ingrid Hohenleitner und Thomas Straubhaar vom Hamburger Weltwirtschaftsinstitut(HWWI). Während das Liberale Bürgergeld als bedürftigkeitsgeprüfte Negative Einkommensteuer konzipiert ist, handelt es sich bei den beiden anderen Vorschlägen um ein allgemeines und bedingungsloses Grundeinkommen (siehe Tabelle 2). 3 Für eine ausführliche Detaildarstellung einer ganzen Reihe von Grundeinkommensmodellen vgl. Blaschke 2005. 4 Eben da es sich um Idealtypen handelt, wird eine eindeutige Zuordnung nicht möglich sein. Die einzelnen Vorschläge sind deshalb jeweils dem Typ zugeordnet, mit dem sich die meisten Überschneidungen finden. 21 Diskurs WISO ➜ 22 Tabelle 2: Neoliberale Grundeinkommensmodelle Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Verhältnis zu bisherigen Bezugseinschränkungen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen GÖTZ WERNER: GRUNDEINKOMMEN „Durch unser System der mit hohen Steuern und Abgaben belegten Erwerbsarbeit wird den Unternehmen die Arbeit zu teuer. Deshalb rationalisieren sie, verlagern dabei Arbeitsplätze ins Ausland. Doch erhalten auch Erwerbslose ein Einkommen – finanziert durch Steuern, Abgaben und Lohnnebenkosten. Alle verlieren dabei – Einkommen und soziale Basisleistungen werden für den Einzelnen immer kleiner.“ (Werner 2006: 10) „Die Politiker sind vernagelt. Von ihnen sind kaum Ideen zu erwarten, die uns weiterbringen.“ (Werner 2006: 36) Sozialdividende; keine endgültigen Angaben zur Höhe, langfristig evtl. bis 1500 € Individuum; Auszahlung allgemein und bedingungslos uneingeschränkt substitutiv; keine Angaben zur Krankenversicherung Deregulierung der Lohnfindungsprozesse; Löhne und Gehälter sinken, da sie durch das GE kompensiert werden. Konsumsteuern bis 50%; Streichung aller übrigen Steuern und Abgaben, damit entfallen auch die Lohnnebenkosten; Einsparungen durch Abschaffung der ‚Verteilungsbürokratie‘ Entlastung von Unternehmen bei gleichzeitiger Erhaltung der Kaufkraft; Deregulierung des Arbeitsmarktes; soziale Verantwortung beim Staat, nicht bei den Unternehmen KOMMISSION BÜRGERGELD – NEGATIVE EINKOMMENSTEUER / FDP: DAS LIBERALE BÜRGERGELD „Gute Sozialpolitik ist nur auf der Basis einer auf internationale Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiativen, Beschäftigung und Wachstum ausgerichteten Wirtschaftspolitik möglich (...) Die Arbeitsmarktreformen (Hartz-Gesetze) (...) gehen teilweise in die richtige Richtung. Es fehlen jedoch insbesondere ergänzende Reformschritte zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, zur notwendigen Öffnung der Tarife nach unten und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die in Deutschland tätigen Unternehmen, damit von diesen wesentlich mehr Arbeitsplätze als derzeit in Deutschland nachgefragt werden können und der Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt deutlich erleichtert wird“ (KoBüNE 2005: 2) „Das Bürgergeld erhebt den Anspruch, (...) das gesamte Sozialsystem beschäftigungswirksam zu modernisieren und dieses in ein Steuer-Transfer-System aus einem Guss zu integrieren. Diesen grundsätzlichen Reformschritt vollzieht Hartz nicht.“ (KoBüNE 2005: 12) „Das Bürgergeld schützt (...) die Fleißigen vor den Faulen und fördert damit die Leistungsbereitschaft.“ (KoBüNE 2005: 4) Negative Einkommensteuer; ALG II-Niveau, degressive Bezuschussung bis zu einem Bruttoeinkommen von 1600 € Bedarfsgemeinschaft; Kürzung des Transferbetrags bei Ablehnung zumutbarer Arbeit, weitere Kürzung bei wiederholter Ablehnung substitutiv bis auf KV: Arbeitgeberbeitrag der KV als steuerpflichtiger Lohnbestandteil ausgezahlt; Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen bleibt für besondere Fälle erhalten; Reform der PV: Kapitalstock Abschaffung Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen; Einführung gesetzlicher Öffnungsklauseln und Erweiterung des Günstigkeitsprinzips; zusätzlich: 400 € -Jobs bleiben erhalten, Anhebung auf 630 € keine genauen Angaben, offenbar erfolgt die Finanzierung aber über die vorerst unverändert bleibenden Sozialversicherungsbeiträge Flexibilisierung des Arbeitsmarktes; weitreichende Lockerung des Kündigungsschutzes; Entlastung von Unternehmen Friedrich-Ebert-Stiftung Wirtschafts- und Sozialpolitik Tabelle 2: Neoliberale Grundeinkommensmodelle (Fortsetzung) Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Verhältnis zu bisherigen Bezugseinschränkungen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen HOHENLEITNER /STRAUBHAAR (HWWI): BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN „Es gehört zur Tragik einer falsch verstandenen Sozialpolitik, dass sie ein an sich vernünftiges Ziel mit völlig untauglichen Mitteln zu erreichen versucht (...). Sozialpolitisch motivierte Eingriffe in Märkte sind unzweckmäßig, ungenau und bewirken vielfach das Gegenteil dessen, was erreicht werden sollte (...). Heute finanzieren gesunde Arme kranke Reiche oder subventionieren die vielen weniger gut Ausgebildeten das Hochschulstudium der Besserverdienenden. Das widerspricht jeder Definition von Gerechtigkeit.“ (Hohenleitner/Straubhaar 2007: 12) „Indirekte Sozialpolitik in Form von Eingriffen in Märkte ist ökonomisch ineffizient und sozial ungerecht. Das gilt in besonderem Maße für sozialpolitische Eingriffe in den Arbeitsmarkt. Eine Vielzahl von Regulierungen und Vorschriften verhindert das freie Spiel der Marktkräfte. Dazu gehören der Kündigungsschutz oder der Flächentarifvertrag. Dazu gehören gesetzliche Mindestlöhne (...). Dazu gehören die Abgaben für die Sozialversicherungssysteme.“ (ebd.) „Die Deregulierung der (Arbeits-)Märkte schafft die ökonomischen Voraussetzungen, um in schwierigen Zeiten zunächst die finanziellen Mittel zu erwirtschaften, die dann an die Schwächeren der Gesellschaft verteilt werden können. Es spricht nichts dagegen und vieles dafür, die Risiken der Deregulierung Hand in Hand durch eine soziale Absicherung abzufedern: Aber nicht Mindestlöhne oder Mindestpreise sind gefragt.“ (ebd.) Sozialdividende; Varianten von 600 und 800 € Individuum; Auszahlung allgemein und bedingungslos substitutiv bis auf KV: private Pflichtversicherung mit steuerfinanziertem sozialen Ausgleich; evtl. Hilfe in besonderen Lebenslagen, Wohngeld und Sachleistungen Abschaffung sämtlicher sozialpolitisch motivierter Regulierungen des (Arbeits-) Marktes; Abschaffung des Flächentarifvertrags Einkommensteuer (flat tax, keine Abschreibungsmöglichkeiten oder Freibeträge für Privatpersonen); Konsumsteuer (25%) umfassende Deregulierung des Arbeitsmarktes; Senkung der Lohnnebenkosten Diskurs WISO 23 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Die vorgestellten neoliberalen Grundeinkommensmodelle ähneln sich stark in ihrer Rhetorik. Bei allen ist die Frage weniger, wie soziale Absicherung in Zeiten von Globalisierung und flexibilisierten Ökonomien gehandhabt werden kann, sondern umgekehrt vor allem, wie die Flexibilisierung von(Arbeits-) Märkten weitestgehend vorangetrieben werden kann, ohne dabei eine allzu starke gesellschaftliche Destabilisierung zu riskieren. Dies mag zunächst eine rein rhetorische Unterscheidung sein, sie verdeutlicht aber – wie vor allem auch in Gegenüberstellung zu sozialliberalen Vorschlägen deutlich wird – dass der Ausgangspunkt der Forderung ein grundlegend unterschiedlicher ist. So äußert sich Götz Werner in einem Interview des stern folgendermaßen: „Der Mensch lernt immer aus zwei Gründen: durch Einsicht oder nach Katastrophen. Und wenn wir nicht wollen, dass bei uns Dinge passieren wie gerade in Frankreich, erst die Explosion der Vorstädte, nun der Aufruhr der Studenten, müssen wir über das Grundeinkommen nachdenken“(Werner 2006: 43). Mit anderen Worten: das Grundeinkommen in seiner neoliberalen Ausprägung dient nicht in erster Linie einer gerechten Gesellschaft, sondern der Wahrung einer Gesellschaft, welche das ökonomische System nicht in Frage stellt. Im Mittelpunkt steht also die Anpassung der Gesellschaft an den Markt – und eben nicht ein neuer Kompromiss zwischen Markt und Gesellschaft; dies ist der wesentliche Unterschied zu sozialliberalen Ansätzen, wie wir später sehen werden. Überhaupt taucht der Begriff der Gerechtigkeit hier lediglich als Marktgerechtigkeit auf. Zwar bezeichnet zum Beispiel die FDP ihr Liberales Bürgergeld als„aktivierend, transparent und gerecht“(KoBüNE 2005), will damit jedoch vor allem ausschließen,„dass staatliche Hilfen zu Unrecht mehrfach in Anspruch genommen werden können“(KoBüNE 2005: 4). Ähnlich wird bei Hohenleitner/Straubhaar argumentiert, wie den Zitaten in Tabelle 2 entnommen werden kann. Ein intensives Lesen der Positionen und Vorschläge der hier vorgestellten Akteure lässt zudem vermuten, dass die Forderung eines Grundeinkommens von Unternehmerseite – und dies wird ja regelmäßig als das eigentlich Neue an der aktuellen Debatte charakterisiert – neben der konkreten Verknüpfung mit Deregulierungs- und Lohnsenkungsmaßnahmen einen weiteren strategischen Aspekt besitzt: die Wiedererlangung „diskursiver Hegemonie“ im Anschluss an die in jüngster Zeit zunehmenden Debatten über die fatalen Auswirkungen eines entfesselten Kapitalismus oder auch über die ‚neuen Unterschichten‘. Die Grundeinkommensdebatte erscheint hier eben auch als geeignete Plattform, eigene Positionen im Rahmen einer Debatte zu stärken, welche der Sozialfeindlichkeit unverdächtig ist. Banal formuliert, wird der Bürger weniger als Opfer der zunehmenden Ökonomisierung der Gesellschaft, sondern als Opfer staatlicher Ungerechtigkeiten charakterisiert. Götz Werner zufolge etwa„ist es fatal, dass wir ein Steuersystem haben, das sagt: Je mehr du durch deine Leistung beiträgst, desto mehr Steuern musst du bezahlen, und zwar progressiv. Unterm Strich bedeutet das: Wer den Willen hat, mehr für die Gemeinschaft beizutragen, der wird eingebremst“(Werner 2006: 28). Vorsicht ist allerdings geboten. Denn es ist keineswegs so, dass das hier skizzierte neoliberale Grundeinkommensmodell durchgängig von Seiten der Wirtschaft getragen wird. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände etwa äußert sich sehr zurückhaltend zur Idee eines Grundeinkommens, und ihre Kritik bezieht sich nicht etwa auf das von der LINKEN vorgeschlagene Modell, sondern konkret auf die Vorschläge von Ingrid Hohenleitner und Thomas Straubhaar. Dem BDA zufolge ist mit dem Grundeinkommen ein grundsätzliches Problem verbunden:„Entweder es hat negative Konsequenzen auf Wachstum und Beschäftigung, weil die gesamtwirtschaftliche Abgabenlast und insbesondere die Grenzbelastung der Einkommen deutlich steigt, oder aber es ist so niedrig bemessen, dass ein sozio-kulturelles Existenzminimum nicht mehr erreicht wird“(BDA 2006: 11). Bezogen auf das Modell von Hohenleitner/Straubhaar bedeutet dies konkret:„Das Grundeinkommen-Konzept ist nicht in der Lage, das sozio-kulturelle Existenzminimum zu sichern“(ebd.). Deutlich wird also 24 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs hier zumindest, dass unterschiedliche Interessen nicht pauschal bestimmten gesellschaftlichen Akteuren zugeordnet werden sollten. Dies führt allerdings zu einer weiteren Überlegung: Stellt man die Frage, wem denn ein konkretes Grundeinkommensmodell in erster Linie nützt, so ist ‚die Wirtschaft‘ weit davon entfernt, einen homogenen Akteur zu repräsentieren. Man könnte etwa spekulieren, dass ein steuerfinanzierter Sozialstaat, vor allem wenn er diese Steuern von den Lohnkosten entkoppelt, zum Beispiel die Position multinational tätiger Unternehmen relativ zur Position national oder regional gebundener Unternehmen stärkt, da erstere in der Regel geringere Schwierigkeiten haben, bestimmte Steuern dort zu zahlen, wo diese am niedrigsten sind. Dementsprechend könnte die Abgabenlast transnationaler Unternehmen durch ein Grundeinkommen potenziell gesenkt werden, während vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sich letztlich die Abgaben lediglich von den Lohnkosten entkoppeln, dafür aber an anderer Stelle anfallen. Zu erwähnen ist schließlich noch, dass sich das Grundeinkommensmodell von Götz Werner in einem zentralen Punkt vom neoliberalen Idealtyp abhebt. Wenn Werner ein allgemeines, bedingungsloses Grundeinkommen von bis zu 1.500 Euro im Monat fordert, hätte dies sicher nicht die von FDP und HWWI erwünschten positiven Anreizeffekte zur Arbeitsaufnahme. Werner kokettiert insgesamt weniger mit dem Anreizproblem als vielmehr mit der Frage, wie bei ausreichender Absicherung von Beschäftigten und Erwerbslosen die Belastung für die Unternehmen gesenkt werden kann. Bei allen Vorschlägen steht das Motiv von Lohnsenkungen und Deregulierung im Mittelpunkt. Während bei der FDP wie auch bei Hohenleitner/Straubhaar das Projekt eines Niedriglohnsektors vor allem durch die Verschärfung des faktischen Arbeitszwangs auch zu schlechten Bedingungen erreicht werden soll, spekuliert Götz Werner auf durchgehende Lohnsenkungseffekte in allen Branchen, da die sinkenden Löhne durch das Grundeinkommen kompensiert werden können. Das Grundeinkommen liefert hier somit nicht den Zwang zu niedrig entlohnten Tätigkeiten, sondern bietet umgekehrt die Rechtfertigung dafür. Allerdings versteht sich Götz Werner insgesamt auch stärker als Vordenker eines breiten gesellschaftlichen Diskurses und liefert – im Unterschied zu allen anderen in dieser Studie vorgestellten Modellen – keine konkreten Finanzierungsvorschläge. Die genannte Höhe von bis zu 1.500 Euro sollte dementsprechend wohl eher dem allgemeinen ‚Aufhorchen‘ dienen als dass sie einen konkreten Umsetzungsvorschlag bezeichnet. Alles in allem lässt sich aber der neoliberale Diskurs als ein relativ homogener bezeichnen. Zielsetzungen und Inhalte decken sich weitgehend mit denen der Agenda2010-Reformen, werden aber teils noch radikalisiert, so etwa, wenn das Grundeinkommen als Rechtfertigung für Abschaffung sämtlicher sozialpolitisch motivierter Regulierungen oder auch für die weitreichende Einschränkung bzw. teilweise Abschaffung tarifvertraglicher Rechte herangezogen wird. Gleichsam dient die rhetorische Abgrenzung zu Hartz IV als Ausgangspunkt der Forderungen und stellt somit das verbindende Element zu einer gesellschaftlichen Debatte her, die sich stärker gegen die Entfesselung von Marktkräften richtet als deren mangelnde Effizienz bemängelt. Insgesamt decken sich die einzelnen Aspekte der Vorschläge überraschend genau mit den in der idealtypischen Kategorisierung entworfenen Szenarien. Sowohl was die jeweiligen Ausgangspunkte bzw. das Leitmotiv betrifft(Verbesserung der Anreizstruktur zur Arbeitsaufnahme), die konkret formulierten Zielsetzungen und Interessen(Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes, Schaffung eines Niedriglohnsektors bzw. generelle Lohnsenkungseffekte), die nicht oder kaum existenzsichernde Höhe des Grundeinkommens (mit Ausnahme der eher als langfristige Utopie formulierten Vorstellungen von Götz Werner) als auch das Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen(uneingeschränkte Abschaffung mit Ausnahme der Krankenversicherung), stimmen die Vorschläge weitgehend überein und decken sich darüber hinaus praktisch eins zu eins mit dem entworfenen Idealtyp. Mit einer Ausnahme: Die für den Idealtyp angenommene Fortführung oder 25 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung zumindest kapitalstockorientierte Reform der Rentenversicherung wird von keinem der Akteure mehr ins Auge gefasst. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass ein Grundeinkommen inkl. eventueller Nothilfen in besonderen Lebenslagen die Rentenversicherung uneingeschränkt ersetzen kann. Der sozialliberale Diskurs Ähnlich wie beim neoliberalen Diskurs sollten – den angestellten Vermutungen zufolge – auch beim sozialliberalen Diskurs Forderungen in Richtung der Anpassung des Arbeitsmarktes an eine flexibilisierte Ökonomie im Mittelpunkt stehen. Angenommen wurde jedoch, dass – gemäß dem flexicurity-Konzept – Modelle entworfen werden, welche Flexibilisierung und Arbeitsanreize einerseits mit einer effizienteren und entbürokratisierten Politik der Armutsbekämpfung andererseits verbinden, was den Fortbestand zumindest von Teilen der gegenwärtigen sozialen Sicherungssysteme(bei einem Grundeinkommensniveau, welches sich in etwa an den Leistungen von Hartz IV orientiert) implizieren würde. Auch das gegenwärtige System der tarifvertraglichen Aushandlungsprozesse, so die Vermutung, würde (zunächst) nicht angetastet werden. Das wesentliche Motiv wäre zwar insofern ein eingeschränkt neoliberales, im Unterschied zum neoliberalen Diskurs aber nicht aus einer explizit unternehmerbezogenen Perspektive, sondern – wie im Fall der Grünen und des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus – aus einer parteipolitischen Motivation heraus, welche die Interessen unterschiedlicher Wählerschichten zu kombinieren versucht, beziehungsweise – wie im Fall des Modells von Pelzer und Fischer, aus einer stärker akademischen Perspektive heraus, welche sich zwar erkennbar in eine liberale Richtung einordnet, zugleich aber über bloße Interessenpolitik hinaus soziale Problemlagen nicht verkennt. Diese drei Modelle – das Transfergrenzenmodell von Pelzer und Fischer, das Solidarische Bürgergeld von Dieter Althaus sowie die Grüne Grundsicherung – werden im Folgenden eingehender betrachtet. Hinzu kommt das Modell einer Grundeinkommensversicherung von Michael Opielka, welches aus dem Raster partiell herausfällt, dessen Knüpfung von Grundeinkommensleistungen an die Arbeitsbereitschaft der Empfänger wie auch die nur temporär existenzsichernde Höhe des vorgeschlagenen Grundeinkommens jedoch hier zu einer Einordnung in das sozialliberale Modell führen. 26 Wirtschafts- und Sozialpolitik Tabelle 3: Sozialliberale Grundeinkommensmodelle Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Bezugseinschränkungen Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen PELZER / FISCHER: TRANSFERGRENZENMODELL (ULMER MODELL) „Für die Wirtschaft wäre ein Mindestlohn-Gesetz nicht mehr erforderlich. Es käme im Niedriglohnbereich zu einem echten ‚Arbeitsmarkt‘ mit Angebot und Nachfrage. Die deutschen Arbeiter wären mit der Summe aus Zuverdienst (eigenes Einkommen) und BGE neben ihren (billigen) ausländischen Mitbewerbern wieder konkurrenzfähig.“ (Pelzer 2007: 1) „Die Belastung der Wirtschaft mit (...) hohen zusätzlichen Kosten (z.B. eine Wertschöpfungsabgabe) ist ein ebenso unrealistischer Denkansatz wie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in dem erforderlichen Ausmaß (Goetz Werner). Diese müsste nämlich schon für ein BGE von mtl. 800 € / Kopf von derzeit 19% auf 139% angehoben werden und träfe in erster Linie die arme Bevölkerung, selbst wenn die Erzeugerpreise entsprechend gesenkt würden.“ (Pelzer 2007: 2) Sozialdividende; keine Angaben zur Höhe Individuum; Auszahlung allgemein und bedingungslos; allerdings Haushaltsbezug bei Finanzierung (einkommenslose Haushaltsmitglieder werden in die Berechnung der Basissteuer einbezogen) partiell substitutiv: Sozialleistungen bleiben erhalten, werden aber um den GE-Betrag minimiert bzw. ersetzt, sofern die Leistungen niedriger als das Grundeinkommen liegen. keine gesetzlichen Mindestlöhne; keine Angaben zur Tarifautonomie spezielle Abgabe auf das Bruttoeinkommen (‚Basissteuer‘), integriert in die Einkommensteuer Schaffung eines Niedriglohnsektors, nur dann ist Vollbeschäftigung noch eine realistische Option DIETER ALTHAUS: SOLIDARISCHES BÜRGERGELD „[D]ie Marktwirtschaft ist das einzige Wirtschaftssystem, das Freiheit nicht nur sichert, sondern auch die Chancen der Freiheit nutzt. Daran, dass sich Leistung lohnt, erkennt man ein marktwirtschaftliches System. Daran, dass sie eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung hat, erkennt man eine freie Gesellschaft.“ (Althaus 2007: 2) „Man kann die Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen, mehr Freiheit zu wagen, wenn man ihnen die Sicherheit einer sozialen Verlässlichkeit gibt. Ein flexibler und regulierter Arbeitsmarkt, ein leistungsfreundliches, gerechtes, transparentes und einfaches Steuerrecht mit einer einheitlichen ‚flat tax‘ und eine Gesundheitsund Pflegeprämie, die mehr Markt und Wettbewerb auch im Gesundheitswesen ermöglicht, finden dann Akzeptanz, wenn sie als Chance und nicht als Bedrohung empfunden werden.“ (Althaus 2007: 5) Negative Einkommensteuer/ Sozialdividende; 200 € (‚kleines Bürgergeld‘) und 600 € (‚großes Bürgergeld‘), zusätzlich je eine Gutschrift von 200 € als Gesundheitsund Pflegeprämie Individuum; bis zu einem eigenen Einkommen von 1600 € : großes Bürgergeld als Negative Einkommensteuer, 50% Freibetrag; höhere Einkommen: kleines Bürgergeld, aber bei halbiertem Einkommensteuersatz substitutiv bis auf RV: ‚Bürgergeldrente‘ (großes Bürgergeld plus maximal 600 € Zusatzrente, die sich an der vorherigen Erwerbstätigkeit orientiert); auf Antrag (Bedürftigkeitsnachweis) Bürgergeldzuschlag bei Behinderung u. besonderen Lebenslagen Abschaffung sämtlicher Sozialversicherungsbeiträge; Abschaffung von Mindestlöhnen; k.A. zur Tarifautonomie, bleibt vermutlich vorerst in der derzeitigen Form erhalten (Negative) Einkommensteuer von 50% für Einkommen unter 1600 € , anschließend 25%; 10 –12%ige Lohnsummensteuer der Arbeitgeber; Deregulierung des Arbeitsmarktes; Senkung der Lohnnebenkosten; Ausweitung des Niedriglohnsektors Diskurs WISO ➜ 27 Diskurs WISO ➜ 28 Tabelle 3: Sozialliberale Grundeinkommensmodelle (Fortsetzung) Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Bezugseinschränkungen Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen PORESKI / EMMLER: GRÜNE GRUNDSICHERUNG „Die (...) Kombination von individualisierter Leistung, weniger Repression und besseren Zuverdienstmöglichkeiten (alles wünschenswert) ist in der jetzigen Systematik (Steuerund Abgabenrecht) nicht machbar. Transferhaushalte mit geringen Teilzeitzuverdiensten kommen so schnell auf ein Nettoeinkommen, das deutlich über dem statistischen Durchschnitt liegt.“ (Poreski/Emmler 2006) „Auch wenn die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zentrale Aufgabe politischer Bemühungen bleiben muss, kann niemand eine Garantie dafür geben, dass in absehbarer Zeit ausreichend Erwerbsarbeit für alle, die arbeiten wollen, geschaffen werden kann. Andere Arbeit wie Familienarbeit und bürgerschaftliches Engagement ist ausreichend vorhanden, aber immer noch gesellschaftlich unterbewertet.“ (AK Grundsicherung 2006: 1) „Zentrale und unumgängliche Voraussetzung für die soziokulturelle gesellschaftliche Teilhabe ist die Verfügbarkeit dafür ausreichender finanzieller Ressourcen.“ (AK Grundsicherung 2006: 2) „Die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe erfordert mehr als das Recht auf Transferleistungen. Wichtig ist auch die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen und für alle zugänglichen öffentlichen Gütern, wie ÖPNV, Krankenhäuser, Bibliotheken und Kultureinrichtungen. Gesellschaftliche Teilhabe drückt sich auch durch den Zugang zu gesellschaftlich für wichtig erachteten Tätigkeiten aus. Da Erwerbsarbeit heute in hohem Maße identitätsstiftende Funktion besitzt, muss dem eine wirklich aktive Arbeitsmarktpolitik Rechnung tragen.“ (AK Grundsicherung 2006: 3) Sozialdividende; Höhe: 500 € Individuum; Auszahlung einkommensund vermögensabhängig, 50% Freibetrag; kein Arbeitszwang substitutiv bis auf Rentenzuschlag, bedürftigkeitsgeprüftes Wohngeld; KV: steuerfinanzierte Bürgerversicherung ergänzende Mindestlöhne (branchenund regionalspezifisch, Aushandlung durch Tarifparteien); Ausdehnung aktiver Arbeitsmarktpolitik und öffentlich geförderter Beschäftigung Einkommensteuer (‚flat tax‘, 25%); Sozialversicherungsbeitrag (25 %) Bürokratieabbau; Absicherung prekärer Beschäftigungslagen; Erhöhung der Anreizstruktur für minder qualifizierte und weniger leistungsfähige Menschen; gerechtere Gestaltung des Steuerund Transfersystems Friedrich-Ebert-Stiftung Wirtschafts- und Sozialpolitik Tabelle 3: Sozialliberale Grundeinkommensmodelle (Fortsetzung) Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Bezugseinschränkungen Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen MICHAEL OPIELKA: GRUNDEINKOMMENSVERSICHERUNG „Der Grundgedanke der Sicherung sozialer Bürgerrechte wird in einer Grundeinkommensversicherung mit der bürgerlichen Pflicht zur Beitragsleistung entsprechend der persönlichen Leistungsfähigkeit kombiniert.“ (Opielka 2004: 116) „Das Modell der Grundeinkommensversicherung kombiniert die in der internationalen Wohlfahrtsstaatsentwicklung vorfindlichen so genannten ‚Regimetypen‘.“ (Opielka 2004: 122) „Die Grundeinkommensversicherung (...) verhindert, dass durch neue Bürger soziale Leistungen ohne aktive Vorleistung genutzt oder ausgenutzt werden können.“ (Opielka 2004: 125) Sozialdividende; Höhe: ALG II-Niveau, evtl. leicht darüber (Opielka nennt Beträge zwischen 640 und 700 € ) Individuum; Auszahlung nicht bedürftigkeitsgeprüft, allerdings geknüpft an Erwerbsbereitschaft; für Personen, die sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wollen, wird die Hälfte des Grundeinkommens lediglich als Darlehen ausgezahlt Umgestaltung KV als Bürgerversicherung (social security tax); das Grundeinkommen kann um bisherige Sozialleistungen aufgestockt werden, der Betrag dieser Aufstockung ist allerdings wie bisher beitragsabhängig und die ausgezahlten Leistungen (inkl. GE) können maximal das Doppelte des Grundeinkommens betragen voraussichtlich keine Änderungen Sozialsteuer auf alle steuerpflichtigen Einkommen: 17,5% (das Grundeinkommen selbst ist beitragsfrei), bisheriger Arbeitgeberanteil wird als Bruttolohn ausgezahlt, die paritätische Mitfinanzierung durch die Arbeitgeber entfällt somit; Krankenversicherungsbeitrag von 7,5% Vereinfachung des Sozialversicherungssystems bei gleichzeitiger Bewahrung der Leistungsgerechtigkeit: höhere Beiträge führen zu höheren Auszahlungen; breitere und gerechtere Finanzierungsbasis sozialstaatlicher Leistungen Diskurs WISO 29 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Die Grüne Grundsicherung ähnelt in ihrer Struktur stark dem Solidarischen Bürgergeld von Dieter Althaus. Die wesentlichen Unterschiede betreffen zum einen die Art der Aufstockung des Grundeinkommens bei Bedürftigkeit: Bei Althaus wird dies über den Bürgergeldzuschlag organisiert, bei den Grünen ist hierfür das bedürftigkeitsgeprüfte Wohngeld vorgesehen. Zum anderen sieht der Vorschlag der Grünen(welcher genau genommen noch nicht den Status eines ‚Vorschlags‘ hat, sondern auf einem Diskussionspapier für den Bundesparteitag im Herbst 2006 beruht) im Unterschied zu Althaus langfristig keinen einkommensabhängigen Rentenzuschlag mehr vor. Dieser soll stattdessen nur für eine Übergangsphase existieren, um vormals erworbene Rentenansprüche abzusichern. Während beide Vorschläge – ähnlich wie in den vorgestellten neoliberalen Modellen – aufgrund der nicht existenzsichernden Höhe des Grundeinkommens einen starken Arbeitsanreiz erzeugen(wenn auch keinen Arbeitszwang), heben sie sich doch insofern von diesen Modellen ab, als sie erstens(vorerst) auf die Lockerung oder Abschaffung der Tarifautonomie verzichten und zweitens zwar beide auf eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zielen, die Abhängigkeit der Individuen von diesem aber nicht verstärken, sondern im Gegenteil zumindest partiell lockern. Das Transfergrenzenmodell von Pelzer und Fischer hingegen argumentiert unverblümt mit einem explizit neoliberalen Motiv(Schaffung eines Niedriglohnsektors), allerdings wird zugleich anerkannt, dass jenseits einer solchen Option der ökonomische Strukturwandel Vollbeschäftigung nicht mehr erlaubt. Diese Anerkennung verleitet die Autoren dazu, ein Modell vorzuschlagen, welches zwar mittelfristig in Richtung einer Neoliberalisierung gehen könnte, vorübergehend aber gleichfalls dazu dient, dem Strukturwandel der Arbeitsgesellschaft Rechnung zu tragen und der daraus entstehenden sozialen Problemlagen Herr zu werden. In diesem Sinne ist ihr Grundeinkommensmodell zum einen allgemein und bedingungslos konzipiert(eine Einschränkung ergibt sich lediglich durch den Haushaltsbezug der Finanzierung), zum anderen erlaubt es den Fortbestand der bisherigen sozialen Sicherungssysteme und schränkt deren Leistungen lediglich um die bereits im Grundeinkommen enthaltenen Bezüge ein. Wie in der idealtypischen Diskussion vermutet, argumentieren also tatsächlich alle vorgestellten Modelle mit Ausnahme der Grundeinkommensversicherung von Michael Opielka(siehe unten) mit der Notwendigkeit einer ökonomischen und arbeitsmarktbezogenen Flexibilisierung und folgern daraus die Notwendigkeit eines aktivierenden Sozialstaates, zugleich tritt aber in deutlicher Abgrenzung zu den neoliberalen Modellen eine ausgleichende Komponente hinzu. Von der Motivseite her gesehen geht es dabei in der Tat vor allem um einen unbürokratischeren und effizienteren Einsatz vorhandener Mittel, ohne dass sich an der gegenwärtigen(Um-)Verteilungsstruktur allzuviel verändert. Auch auf den Arbeitsmarkt selber sowie die Reproduktionssphäre dürften diese Modelle keine nennenswerten Auswirkungen haben. Zwar ist die Tendenz zur zunehmenden Flexibilisierung und Deregulierung in den Vorschlägen implizit oder explizit angelegt, dies hebt sich aber kaum von den durch die Agenda2010 angestoßenen Transformationsprozessen ab. Bezüglich der Grünen Grundsicherung ist allerdings auffällig, dass die Einstellung zu einer Grundsicherung bzw. einem Grundeinkommen nicht unbedingt homogen ist. Betrachtet man die in der Tabelle angeführten Zitate, so wird deutlich, dass sich Poreski/Emmler mit ihrer Begründung zwar stark im Rahmen der idealtypischen Argumentation bewegen(Mitnahmeeffekte und Sozialmissbrauch mindern die Effizienz des Einsatzes verfügbarer sozialstaatlicher Mittel), die angefügten Zitate des Arbeitskreises Grundsicherung von Bündnis 90/Die Grünen Berlin zeigen aber, dass die Forderung nach einer Grundsicherung an der Basis viel stärker mit Gerechtigkeitsidealen und der Forderung nach dem Recht auf sozio-kulturelle Teilhabe verknüpft ist. Diese Heterogenität innerhalb der Partei liegt sicherlich nicht unwesentlich in dem zuvor erfolgten Spagat zwischen linksalternativer Tradition einerseits und Mitträger der Agenda2010-Reformen ande30 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs rerseits begründet. Zumindest von der Motivation her ließen sich dementsprechend die Vorstellungen bezüglich eines Grundeinkommens der Basis teilweise auch in das sozial-egalitäre Modell einordnen. Allerdings fällt auch auf, dass sich jenseits der rhetorischen Begründung die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge von Poreski/ Emmler einerseits und des Arbeitskreises Grundsicherung andererseits faktisch kaum unterscheidet. Im Modell des AK Grundsicherung findet sich lediglich stärker die Forderung nach erhöhten staatlichen Mitteln für Infrastrukturpolitik und staatliche Eingliederungsmaßnahmen wieder. Das Modell der Grundeinkommensversicherung von Michael Opielka ist von allen in dieser Studie diskutierten Vorschlägen das am schwierigsten einzuordnende. Bei Opielka besteht – im Gegensatz zu den anderen sozialliberalen Modellen – kein explizites Flexibilisierungsund Deregulierungsmotiv. Die Einordnung in die sozialliberale Kategorie ergibt sich letztlich aber zum einen aus der relativ beschränkten Höhe des Grundeinkommens, welches allenfalls temporär existenzsichernd sein kann, zum anderen aber vor allem aus der starken Knüpfung der Leistungen an die Bereitschaft, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. So wird das Grundeinkommen in voller Höhe zwar an Erwerbslose ausgezahlt, die dem Arbeitsmarkt im Prinzip zur Verfügung stehen, nicht jedoch an ‚freiwillig‘ Erwerbslose. An dem gesellschaftlich dominanten Arbeitsbegriff wird das Modell der Grundeinkommensversicherung demnach nichts ändern. Dies ist demgegenüber ein wesentliches Motiv und vermutlich auch eine reale Folge der Vorschläge, die sich in der sozial-egalitären Kategorie bewegen. Der sozial-egalitäre Diskurs Die konkrete Analyse der in dieser Studie vorgestellten Grundeinkommensmodelle lässt es bei nur einem Modell – dem Bedarfsunabhängigen Grundeinkommen der Katholischen Arbeitnehmerbewegung(KAB) Aachen – als gerechtfertigt erscheinen, es in die sozial-egalitäre Kategorie einzuordnen. Dies war allerdings nicht immer so. Betrachtet man die Tradition der deutschen Grundeinkommensdiskussion, so dürfte der sozial-egalitäre Diskurs noch in den 80er Jahren sehr viel breiter angelegt gewesen sein. Vor allem die beiden deutschen Hauptverfechter eines Grundeinkommens in den 80er Jahren, Georg Vobruba und Michael Opielka, argumentierten damals noch stärker als heute mit umverteilungspolitischen Aspekten. Für Vobruba(1986) war es weniger die Krise des Arbeitsmarktes an sich, die im Mittelpunkt stand, sondern vor allem die Krise seiner Allokationsfunktion. Demzufolge lag der Funktionsverlust des Systems sozialer Sicherung – sowohl bezüglich bedarfsorientierter Mindestsicherung als auch hinsichtlich eines gewissen Maßes an Statussicherung –„einerseits an der Abgruppierungsautomatik, in die um so mehr Arbeitslose geraten, je länger die individuelle Arbeitslosigkeit dauert. Dieser ‚lange Weg in die Armut‘ ist im Prinzip nichts Neues; neu ist, dass ihn zunehmend viele beschreiten müssen. Der Funktionsverlust liegt andererseits an den lohnarbeitszentrierten Vorbehalten, die in der Krise der Lohnarbeit tendenziell zu Zugangsbarrieren werden: Eine zunehmende Anzahl von Betroffenen schafft den Einstieg in die statussichernden, höheren ‚Versorgungsklassen‘(Alber 1984) erst gar nicht. Dies ist der ‚kurze Weg in die Armut‘. Er ist neu.“(Vobruba 1986: 43). Vobruba wies zugleich darauf hin, dass ein Grundeinkommen nur dann die erwünschten(verteilungspolitischen) Effekte haben könne, wenn es mit arbeitszeitpolitischen Maßnahmen verknüpft wird. Ansonsten drohe – trotz Vermeidung der Armutsfalle durch ein Grundeinkommen, eine Doppelwirtschaft: In dieser„ständen einander eine Gruppe mit staatlich subventionierten Gelegenheitsjobs und eine Gruppe mit gutem Markteinkommen(...) unvermittelt und höchstwahrscheinlich einigermaßen feindselig gegenüber(...) Will man eine solche soziale Polarisierung vermeiden, muss man versuchen, den Arbeitsmarktentlastungseffekt möglichst breit – und das heißt auch: möglichst auf allen Stufen beruflicher Qualifikation – zu streuen“(Vobruba 1986: 49). 31 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Für Michael Opielka standen in den 80er Jahren neben finanziellen umverteilungspolitischen Zielen allerdings auch in starkem Maße die Umverteilung gesellschaftlich notwendiger Arbeit und der Produktionsmittel im Vordergrund sowie die wachsende Unabhängigkeit gegenüber der kapitalistischen Ökonomie, weshalb sich sein früherer Ansatz noch stärker in einen emanzipatorischen Diskurs einordnen ließe(siehe nächstes Kapitel). Es lässt sich also zumindest beobachten, dass von einer klassischen(links-) sozialdemokratischen Perspektive aus(die in etwa dem sozialegalitären Modell entspräche), insgesamt eine Verschiebung der Grundeinkommensdebatte sowohl nach rechts als auch nach links stattgefunden hat. Dies ist sicherlich in hohem Maße dem Auftreten der PDS bzw. der LINKEN in der deutschen Politik einerseits und der Transformation der deutschen Sozialdemokratie in Richtung einer ‚Neue Mitte‘-Partei andererseits geschuldet. Mit diesen Entwicklungen im Blick ist dann doch nicht ganz so überraschend, dass der sozial-egalitäre Diskurs offenbar eine Minderheitenposition in der Grundeinkommensdebatte darstellt(und selbst das Modell der KAB Aachen könnte man mit gewissen Abstrichen eventuell sogar noch dem emanzipatorischen Diskurs zuordnen, wie gleich zu sehen ist). Mit anderen Worten: Verteilungspolitische Begründungen für ein Grundeinkommen scheinen aktuell jenseits der eher sozialistischen Tradition kaum noch eine Rolle zu spielen. An dieser Stelle sei bereits angemerkt, dass dies eine der wesentlichsten Hürden der Annäherung linker und rechtsliberaler Positionen zum Grundeinkommen darstellt, zugleich könnte die Neubesetzung dieser verteilungspolitischen ‚Mitte‘ möglicherweise aber auch die entscheidende Basis für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz eines Grundeinkommens darstellen. Doch dazu später. Tabelle 4 fasst zunächst das Grundeinkommensmodell der Katholischen Arbeitnehmerbewegung zusammen. 32 Wirtschafts- und Sozialpolitik Tabelle 4: Sozial – egalitäre Grundeinkommensmodelle Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Bezugseinschränkungen Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen KATHOLISCHE ARBEITNEHMERBEWEGUNG AACHEN: BEDARFSUNABHÄNGIGES GRUNDEINKOMMEN „Ökonomische Analysen diagnostizieren zur Zeit steigende Arbeitslosenzahlen (...), die zum größten Teil strukturell bedingt sind (...). Daneben wird der Arbeitsmarkt immer mehr von prekären Einkommensverhältnissen dominiert (...). Auf der anderen Seite wird die Ungleichheit in der Einkommensund insbesondere in der Vermögensverteilung immer größer. Dies ist zum Teil Ausfluß einer immer stärkeren steuerlichen Entlastung der Vermögen und Vermögenseinkommen. Allein diese zwei Problemkreise gepaart mit Reformen, die gerade die nicht so Leistungsfähigen in unserer Gesellschaft massiv unter Druck setzen und einer neoliberalen Wirtschaftspolitik, welche die Arbeitslosigkeit, zum großen Teil entstanden durch die großen Produktivitätsfortschritte, (...) durch höhere Anreize, die immer die Missbrauchsvermutung von Sozialleistungen unterstellt, und geringere Löhne bekämpfen will, zeigen einen grundlegenden Wandel in unserer marktwirtschaftlichen Ordnung.“ (http://www.kirche-im-bistum-aachen.de/kiba/dcms/traeger/0/kab-dioezesen-verband-aachen/Kampagnen/index1.html) Sozialdividende; altersabhängige Staffelung, 600 € bei Volljährigkeit Individuum; keine Bedürftigkeitsprüfung; allerdings eingeschränkter Haushaltsbezug: potenzielle Kürzung von Grundeinkommensleistung aufgrund ökonomischer Synergieeffekte in Mehrpersonenhaushalten eingeschränkt substitutiv: abgeschafft werden Sozialhilfe, Ausbildungsförderung, Kindergeld, Erziehungsgeld, Rente nach Mindesteinkommen, Kriegsopferfürsorge, wirtschaftliche Jugendhilfe Fortbestand bisheriger Regulierungen; erweitert wird im Rahmen des Grundeinkommens allerdings der Arbeitsbegriff: der Bezug des GE impliziert eine Verpflichtung zur Arbeit innerhalb der sogenannten ‚Triade‘: Erwerbsarbeit, gemeinwesenbezogene Arbeit, Privatarbeit Einsparungen bei bisherigen Sozialleistungen und Sozialbürokratie; Abschaffung Ehegattensplitting; Einführung bzw. Erhöhung diverser Steuern: Vermögenssteuer, Schenkungsund Erbschaftssteuer, öko-soziale Verbrauchssteuer, Umsatzsteuer, Kapitalverkehrssteuer, Spekulationssteuer, Tobin Tax Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung und Selbstentfaltung; Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen; Transformation des gesellschaftlichen Arbeitsbegriffs Diskurs WISO 33 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Wie die Tabelle zeigt, sind es vor allem die originelle Einführung des Begriffs der ‚Triade der Arbeit‘ und die damit verbundenen Arbeitsumverteilungsziele, welche teils gar eine Einordnung in den emanzipatorischen Diskurs erlauben würden. Indem jedoch im Vordergrund weniger die wachsende Emanzipation der Gesellschaft gegenüber dem kapitalistischen Markt steht, sondern stärker die Sicherung von Emanzipation und gleichberechtigter Teilhabe innerhalb der bestehenden Marktordnung, liegt der Schwerpunkt im Vergleich zu den emanzipatorischen Modellen (siehe nächstes Kapitel) stärker auf der Demokratisierung und finanziellen Umverteilung innerhalb der vorhandenen Gesellschaft und weniger auf der Perspektive einer mittel- oder langfristigen gesellschaftlichen Transformation. Darauf verweist schon die recht bescheidene Höhe des Grundeinkommens von 600 Euro monatlich für Personen ab 18 Jahre, die eine wirkliche Wahlfreiheit zwischen Erwerbstätigkeit und anderen Arbeitsformen kaum erlaubt. Die Auswirkungen des eingeschränkten Haushaltsbezugs des Modells(indem der Grundeinkommensbetrag gekürzt werden kann, wenn in einem Mehrpersonenhaushalt mit ökonomischen Synergieeffekten zu rechnen ist) lassen sich zudem – abgesehen vom Einsparpotenzial – nur schwer abschätzen. Eine deutliche Abgrenzung von sozialliberalen Positionen ergibt sich aber auf der anderen Seite durch die – in der klassischen sozialdemokratischen Tradition verankerte – starke Demokratisierungsperspektive sowie das implizite Sozialstaatsverständnis, welches weniger auf die Verbindung von Aktivierung und sozialem Ausgleich setzt, sondern eher auf eine ver- und vorsorgende Armut vermeidungs strategie. Sofern hier auch der Begriff der Vorsorge auftaucht, sollte dieser nicht verwechselt werden mit dem SPDKonzept eines vorsorgenden Sozialstaats(vgl. SPD 2006: 43ff.). Dieser stellt„aktivierende, präventive und investive Ziele in den Mittelpunkt“ und spiegelt in seinem„Mischungsverhältnis zwischen vorsorgenden und nachsorgenden Leistungen“ sowie einem starken Arbeitsmarktbezug eher die hier vorgestellte sozialliberale Position, allerdings mit einigen Abstrichen, wider. Interessant am Vorschlag der KAB Aachen ist vor allem die Arbeitspflicht innerhalb der Triade der Arbeit(Erwerbsarbeit, gemeinwesenbezogene Arbeit, Privatarbeit). Im Unterschied etwa zu emanzipatorischen Modellen, welche sich über die Stärkung von individueller Freiheit und Wahlmöglichkeiten eine mittelfristige Transformation des gesellschaftlichen Arbeitsbegriffs versprechen, lautet die Strategie hier offenbar(bewusst?) umgekehrt, über eine rechtliche Neudefinition des Arbeitsbegriffs die Menschen zu einem veränderten Verhalten zu bewegen. Interessant wäre die Reflexion darüber, welche Strategie – vor dem Hintergrund der Konjunktur von Debatten über ‚Sozialschmarotzer‘, ‚Leistungsmissbrauch‘ etc. gesamtgesellschaftlich erfolgreicher und nachhaltiger wäre. Der emanzipatorische Diskurs Dem emanzipatorischen Diskurs werden hier zwei weitere Grundeinkommensmodelle zugeordnet: das Bedingungslose Grundeinkommen der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE sowie das Existenzgeld der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen(BAG-SHI). Beide stellen die gesamtgesellschaftliche Umverteilung von Arbeit mit dem expliziten Ziel der Veränderung der dominanten Produktionsverhältnisse in den Mittelpunkt ihrer Forderungen. 34 Wirtschafts- und Sozialpolitik Tabelle 5: Emanzipatorische Grundeinkommensmodelle Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Bezugseinschränkungen Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen BAG GRUNDEINKOMMEN / DIE LINKE: BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN „Das [bedingungslose Grundeinkommen] scheint uns der einzige Weg zu sein, um persönliche Freiheit für alle, auch für diejenigen, die kein Vermögen besitzen, zu verwirklichen, denn wer nur die Wahl hat zwischen einem Bettlerdasein und der Unterwerfung unter fremden Willen, der hat keine Wahl.“ (BAG Grundeinkommen 2007) „Was das Grundeinkommen (...) leisten kann, ist einerseits die Befreiung der/des Einzelnen von Armut und totaler Abhängigkeit, andererseits eine hohe Verteilungsgerechtigkeit in der Gesellschaft insgesamt, eine Abflachung der Einkommenshierarchie und damit – auf längere Sicht – eine breite Streuung der Vermögen. Diese breite Streuung der Vermögen bewirkt eine Dezentralisierung von wirtschaftlicher Macht und kann– zusammen mit der durch das Grundeinkommen gestärkten Stellung der abhängig Beschäftigten–den Weg zu einer echten Wirtschaftsdemokratie ebnen. Damit wird auch ein echter Beitrag zur Überwindung kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse geleistet.“ (BAG Grundeinkommen 2007) „Wenn wir davon ausgehen, dass das Lebensrecht eines jeden Menschen unveräußerlich ist, dürfen Zahlungen zum Lebensunterhalt nicht an Wohlverhalten, wie ständig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, geknüpft werden.“ (Katja Kipping, zitiert in: Die Linke 2007) Sozialdividende; Höhe 950 € Individuum; Auszahlung allgemein und bedingungslos größtenteils additiv, ersetzt im Wesentlichen ALG I und II (für das ALG I wird aber die Option einer umlagefinanzierten Zusatzversicherung diskutiert); UV, KV, PV sowie umlagefinanzierte RV bleiben bestehen Tarifautonomie bleibt unangetastet; öffentlich geförderte Arbeitsplätze ersetzen Ein – Euro – Jobs; gesetzlicher Mindestlohn von 8,60 € ; Vergesellschaftung des Zeitarbeitssektors und Vergütung von Leiharbeitern nach Tariflohn Grundeinkommensabgabe von 35% auf alle Bruttoeinkommen; Wertschöpfungsabgabe der Arbeitgeber; Kranken-/ Pflegeversicherungsbeitrag von 6,5%; je 5% RV-Beitrag durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer; progressive Einkommensteuer zwischen 7,5% und 25%; evtl. Börsenumsatzsteuer, Sachkapitalsteuer, Primärenergiesteuer, Vermögenssteuer, Tobin Tax, Luxusumsatzsteuer Stärkung der gesellschaftlichen Position der von Erwerbsarbeit abhängigen Menschen; Stärkung individueller Freiheit durch Abschaffung des faktischen Arbeitszwangs; Umverteilung von oben nach unten; Umverteilung von Arbeit: Überwindung der Gleichsetzung von gesellschaftlich nützlicher Arbeit mit Erwerbsarbeit ➜ 35 Diskurs WISO Diskurs WISO 36 Tabelle 5: Emanzipatorische Grundeinkommensmodelle (Fortsetzung) Art und Höhe des Grundeinkommens Subjekt des Transfers, ggf. Bezugseinschränkungen Verhältnis zu bisherigen Sozialleistungen Verhältnis zur Lohnund Tarifstruktur und zum Arbeitsmarkt Finanzierung Motive und Interessen BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER ERWERBSLOSENUND SOZIALHILFEINITIATIVEN (BAG –SHI): EXISTENZGELD „Die Frage, ob dieses Konzept (des Existenzgelds, B.W.) innerhalb des bestehenden ökonomischen und sozialen Systems durchgesetzt werden kann oder ob es systemsprengend ist, kann wohl erst nach Einführung beantwortet werden, da die sozialen Prozesse, die damit einhergehen, nicht im Detail vorausgesagt werden können (...). Eine Veränderung der Arbeitsteilung, insbesondere der geschlechtshierarchischen, ist bei dem Konzept des Grundeinkommens allerdings durchaus mitgedacht, eine Veränderung der Einstellung zu den Produktionsverhältnissen, insbesondere auch zur Ökologie (...), sowie ein anderes Verhältnis zu Internationalismus. Nur sind dies andere ‚Baustellen‘, die nicht automatisch (...) aufgetan und bearbeitet werden können. Unsere einzige Grundlage ist, dass wirklich alle Menschen Existenzgeld bekommen – auch illegalisierte – und dass dieses Existenzgeld international gedacht werden muss.“ (Garms 2006: 2) Sozialdividende; Höhe: 800 € (davon 110 € garantierte Krankenversicherung) plus Erstattung der Wohnkosten Individuum; Auszahlung allgemein und bedingungslos partiell additiv: Abschaffung der steuerfinanzierten Sozialleistungen, Arbeitslosenund Rentenversicherung bleiben bestehen, werden aber in die pauschale ExistenzgeldAbgabe integriert; pauschalierte KV-Beiträge von 110 € monatlich sind Teil des Existenzgelds Einführung von Mindestlöhnen 50%ige Abgabe (‚take-half‘) auf NettoEinkommen jeglicher Art und Höhe inkl. Unternehmertätigkeit und Vermögenseinkommen; Einsparungen bei Sozialbürokratie; ggf. ergänzende Steuern wie Spekulationsgewinnund Kapitalexportsteuer Veränderung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, inkl. radikaler Arbeitszeitverkürzung; Sicherung allgemeiner Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Friedrich-Ebert-Stiftung Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Abgesehen von der Rhetorik eines Götz Werner repräsentieren diese beiden Modelle die einzigen, deren Grundeinkommenshöhe nicht nur eine temporäre Existenzsicherung erlauben, sondern im Prinzip tatsächlich eine echte Wahlfreiheit garantieren könnten(wenn auch die Entscheidung für eine Nichterwerbstätigkeit mit einem recht bescheidenen Lebensstandard verbunden wäre). Beide enthalten zudem eine ausgeprägte Umverteilungsperspektive, indem zur Finanzierung eines Grundeinkommens vor allem hohe Einkommen und Gewinne herangezogen würden. Beide verknüpfen die Forderung nach einem Grundeinkommen zudem mit der Einführung gesetzlicher Mindestlöhne, um Mitnahmeeffekte von Arbeitgeberseite zu verhindern. Aus verteilungspolitischer Perspektive ist das Modell der BAG Grundeinkommen allerdings noch eindeutiger angelegt, indem zusätzlich zu den Einkommen nicht nur Vermögen und Umsätze besteuert werden, sondern auch im Rahmen der Einkommenssteuer selbst höhere Einkommen prozentual stärker besteuert werden. Wie realistisch oder unrealistisch die gesellschaftliche Durchsetzbarkeit dieser ausgeprägten Umverteilungsperspektive insbesondere beim Modell der BAG Grundeinkommen(in dem Einkommen ab 60.000 Euro jährlich mit über 70% besteuert würden) auch sein mag, wichtig für die vergleichende Diskussion unterschiedlicher Grundeinkommensmodelle ist hier vor allem, dass die Perspektive der finanziellen Umverteilung von oben nach unten lediglich einen nachgeordneten Platz gegenüber der Umverteilung gesellschaftlich notwendiger Arbeit und damit der Emanzipation gegenüber den vorherrschenden Produktionsverhältnissen einnimmt. Da aus der emanzipatorischen Perspektive der kapitalistische Markt – unabhängig vom spezifischen Sozialstaatsmodell – immer massive Ungleichheiten produzieren wird, kann der Kern der Antwort dementsprechend nur in einer zumindest partiellen Relativierung der Dominanz des Marktes für die gesellschaftlichen Beziehungen liegen. Ähnlich argumentierte im Übrigen – wie bereits erwähnt – Michael Opielka in seinen Schriften zum Grundeinkommen in den 80er Jahren: „Erst die Synthese von ‚Recht auf Arbeit‘ und ‚Recht auf Einkommen‘ beinhaltet die Chance auf eine Sozial- und Wirtschaftspolitik, die Ausbeutung in all ihren Dimensionen wirksam eindämmen, vielleicht sogar überwinden könnte. Mit der Logik einer lohnarbeitsunabhängigen Verteilung eines beträchtlichen Teiles des gesellschaftlich produzierten Reichtums sichert das garantierte Grundeinkommen den Einstieg in eine Gesellschaft, in der das ‚Recht auf eigene Produktivmittel‘ für alle eine relevante Option werden kann“(Opielka/ Stalb 1986: 73). Und an anderer Stelle:„Ausbeutungsüberwindend wird die Strategie eines garantierten Grundeinkommens letztlich aber erst, wenn sie in eine Strategie eingebettet ist, die auf die Wiederherstellung der allgemeinen Subsistenzfähigkeit durch Aneignung der Produktivmittel hinzielt. Befreiung der Arbeit und nicht Befreiung von Arbeit scheint uns die ökologisch fruchtbare Perspektive zu sein. Das garantierte Grundeinkommen ist nicht die Forderung nach einem Status quo materiellen Abgesichertseins der ‚kleinen Leute‘, sondern Teilstrategie einer demokratischen Veränderung von Gesellschaft überhaupt“(Opielka/Stalb 1986: 79, Hervorhebung im Original). Und schließlich wird konstatiert, dass„ein garantiertes Grundeinkommen auf hohem Niveau den Besitzlosen endlich eine wesentliche Option eröffnet: die uneingeschränkte Verweigerung des Angebots ihrer ‚Ware Arbeitskraft‘. Wenngleich wir einschränkend feststellen, dass die Freiheit der Verweigerung zwar eine wichtige Freiheit ist, doch noch nicht die Freiheit zu machtvoller Mitwirkung ersetzen kann. Diese setzt Vermögen bzw. Kontrolle an Produktivmitteln voraus.“ Folglich stellen Opielka und Stalb das Kriterium auf,„dass ein Grundeinkommensmodell systematisch mit einer Arbeitsumverteilungskonzeption verkoppelt werden muss – ohne dafür ‚Recht‘ und ‚Pflicht‘ zur Arbeit zu verbinden. Und dass beide Rechte ohne ein einlösbares ‚Recht auf eigene Produktivmittel‘ in kapitalistischer Logik gefangen bleiben“(Opielka/Stalb 1986: 81f.). Die Argumentation von Michael Opielka aus den 80er Jahren verdeutlicht somit noch einmal in gelungener Weise, inwiefern sich die Rechtfer37 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung tigung einer Grundeinkommensforderung aus emanzipatorischer Perspektive von den anderen hier vorgestellten Perspektiven abhebt. Das Grundübel ist nicht in erster Linie die ungerechte Verteilung durch die Ökonomie und den Sozialstaat. Das Problem ist eher ein systemisches: So lange privatgesellschaftliche Bereiche ‚in kapitalistischer Logik gefangen‘ bleiben(und es spricht indes einiges dafür, dass die kapitalistische Logik heute weitaus stärker in die Gesellschaft und vormals marktfreie Bereiche eingedrungen ist, als dies noch in den 80er Jahren der Fall war), lässt sich eine Emanzipation von eben diesen marktförmigen Verhältnissen nicht herbeiführen. 38 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 3. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen: Perspektiven für eine sozialdemokratische Politik Wie die Diskussion der einzelnen Grundeinkommensmodelle gezeigt hat, hat sich die zu Beginn dieser Studie entwickelte idealtypische Kategorisierung als hilfreich und nützlich erwiesen. Dies sollte nun allerdings nicht im Sinne eines ‚Waszu-beweisen-war‘ als erfolgreicher Hypothesentest ausfallen; Sinn und Zweck war vielmehr, eine Kategorisierung zu entwickeln, welche unterschiedliche Modelle jenseits ihrer vordergründigen Rhetorik nach Motiven und Interessen, poten ziellen Auswirkungen und dementsprechend nach der Frage ihrer Vereinbarkeit einordnen kann. In ihrer Eigenschaft als Hilfsmittel sollten die aufgestellten Kategorien nicht mehr leisten als Anhaltspunkte bieten, welche die Unterschiedlichkeiten und Überschneidungen der einzelnen Modelle strukturierter darstellen können, und sollte deshalb nicht als endgültig, sondern als Grundlage einer weiteren Diskussion gesehen werden. Ist nun allerdings angesichts der sich teils diametral gegenüberstehenden Motive und Zielsetzungen Ernüchterung angebracht, was die Umsetzbarkeit eines allgemein akzeptierten Grundeinkommensmodells betrifft? Zumindest ist deutlich geworden, worauf bereits wiederholt hingewiesen wurde: Insofern die Idee eines Grundeinkommens für unterschiedliche gesellschaftliche Akteure völlig unterschiedliche Dinge impliziert, lässt sich ein nachhaltiges ‚Projekt Grundeinkommen‘ nicht von heute auf morgen in die Tat umsetzen, sondern muss auf einen gewachsenen, breit angelegten gesellschaftlichen Konsens stoßen, welcher in einem zukunftsorientierten Leitbild die Fragen beantworten kann: Welches sind die zentralen Grundprobleme unserer gegenwärtigen Gesellschaftsordnung? Welche Gesellschaft wollen wir langfristig? Wie artikuliert sich dabei das Verhältnis von Markt und Gesellschaft? Wer darf an dieser Gesellschaft teilhaben und warum? Vor allem letztere Frage wirft weitere ungelöste Probleme auf, zu denen sich in der Regel auch die hier vorgestellten Grundeinkommensmodelle nicht äußern. In erster Linie ist dabei an das Problem zu denken, wer für den Bezug eines Grundeinkommens berechtigt ist. Würde die Charakterisierung ‚bedingungslos und allgemein‘ tatsächlich das implizieren, was sie aussagt, käme dies wohl einem schnellen Zusammenbruch des Systems gleich, bevor dieses richtig Fuß gefasst hat. In dieser Logik müsste das Grundeinkommen dann nämlich jedem zustehen, der sich auf deutschem Boden bewegt, was potenziell eine nicht handhabbare Migrationswelle nach sich ziehen könnte. Beschränkt man das Recht auf ein Grundeinkommen aber auf Staatsbürger, würden dadurch all diejenigen ausgeschlossen, die bereits lange in Deutschland leben und arbeiten, aber aus persönlichen Gründen oder aufgrund restriktiver Regelungen ihre Ursprungsnationalität behalten haben. Überhaupt wäre in diesem Fall zu erwarten, dass Migrationspolitik vor allem zur Finanzpolitik wird, indem die ohnehin bereits restriktiven Regeln zur Einbürgerung und Einreise weiter verschärft würden. Eine Grundeinkommensperspektive müsste also theoretisch immer auch eine Perspektive auf ein globales Grundeinkommen implizieren. Aber eben nur theoretisch. Praktisch dürfte dies vor weitaus größeren Schwierigkeiten stehen, als dies in der Darstellung der deutschen Debatte offenbar geworden sind. Deutlich wird dabei aber in jedem Fall, dass die Idee eines Grundeinkommens weniger ein politisches denn ein gesellschaftliches Leitbild impliziert. Obwohl dies in den meisten Beiträgen zur Debatte den Anschein haben mag: Es geht offenbar nicht in erster Linie um eine Reform des Sozialstaates. Es geht um ein Projekt einer langfristig angelegten gesellschaftlichen Umgestal39 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung tung in die eine oder andere Richtung. Eben deshalb ist ein gesamtgesellschaftlicher Konsens diesbezüglich unerlässlich. Wo liegen nun die Anknüpfungspunkte der einzelnen Forderungen? Auf den ersten Blick scheinen die gesellschaftspolitischen Leitmotive, die sich hinter den jeweiligen Modellen verbergen, unvereinbar zu sein. Steht am einen Ende der Skala die Vorstellung einer Gesellschaft, deren materielle Grundlagen sich noch stärker als zuvor der Logik der globalen kapitalistischen Ökonomie unterwerfen und unaufbrechbar mit dieser verknüpft sind, zeigt sich am anderen Ende ein Bild einer Gesellschaft, welche ihre materiellen Grundlagen zwar nicht unabhängig von der Ökonomie erwirtschaftet, das soziale und kulturelle Leben aber weitgehend von dieser entkoppelt. Aus einer sozialdemokratischen Perspektive heraus eröffnet sich diesbezüglich eine strategisch zumindest nicht undankbare Position: Die Vereinbarung einer sozialen Marktwirtschaft mit einem demokratischen Anspruch kann die einzige erfolgversprechende Option sein, einen gesellschaftlichen Konsens zu fördern, der nicht nur ein partieller ist, sondern alle Akteure miteinbezieht. Dabei kommt es aber auch darauf an, den demokratischen Anspruch tatsächlich ernstzunehmen und etwa Freiheit nicht ausschließlich als neoliberale Marktfreiheit zu interpretieren(vgl. zu einer Diskussion des neoliberalen Freiheitsbegriffs Harvey 2005). Freiheit und Demokratie sollten auch im Mittelpunkt einer Politik der Armutsbekämpfung stehen. Zwar sprechen auch neoliberale Verfechter eines Grundeinkommens von der Notwendigkeit, Armut zu bekämpfen. Wie aber an anderer Stelle schon deutlich wurde, ist auch dies nicht mehr als eine leere Worthülse, so lange es nicht mit einem konkreten gesellschaftlichen Leitbild verknüpft wird. Die bereits erwähnte Armutsdefinition der Europäischen Union kann hier einen Anknüpfungspunkt bieten: Armut in entwickelten Gesellschaften muss dementsprechend eben nicht nur materielle Not sein, sondern kann sich auch auf den verwehrten Zugang zu sozialen und kulturellen Ressourcen, die mangelnde Möglichkeit zur demokratischen Teilhabe ebenso wie die Freiheit, seine Teilhabe zu verweigern, beziehen(vgl. zu einer Diskussion des Armutsbegriffs mit Bezug auf ein Grundeinkommen Strengmann-Kuhn 2007). Bei einer genaueren Betrachtung der Grundeinkommensmodelle ist weiterhin deutlich geworden, dass eine ‚Entkoppelung von Arbeit und Einkommen‘ im strengen Sinne durch keines der vorgestellten Modelle angezielt wird. Sofern es nicht gar explizit um die Sicherstellung eines ausreichenden Einkommens erst durch Arbeit auch im Niedriglohnsektor geht, wie dies bei den neoliberalen Modellen der Fall ist, bewegen sich die Motive entweder in Richtung der Umverteilung eines durch Arbeit erzielten Einkommens oder aber der Umverteilung der einkommenssichernden Arbeit selbst. Genau genommen ist die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen in einer Geldwirtschaft auch nicht möglich. So lange die materiellen Grundlagen einer Gesellschaft(also Einkommen) arbeitsteilig – im Gegensatz zur Subsistenzwirtschaft – erwirtschaftet werden, lässt sich kein Einkommen ohne Arbeit erzielen. Die Frage, die im Mittelpunkt der Debatte eines Grundeinkommens stehen muss, lautet insofern weniger, ob es wünschenswert und realisierbar ist, Arbeit und Einkommen zu entkoppeln, sondern vor allem, wie sowohl Arbeit als auch Einkommen gesamtgesellschaftlich verteilt werden – und was unter ‚Arbeit‘ überhaupt zu verstehen ist. In diesem Sinne herrscht zumindest Konsens zwischen rechten wie linken Positionen, dass erstens gesellschaftlicher Reichtum schon heute unter Beteiligung immer weniger Personen an marktförmiger Arbeit geschaffen werden kann und dass zweitens das dadurch erzielte Einkommen ausreichend ist, um auch Formen von Arbeit jenseits des Marktes zu ermöglichen. An diesem Punkt sollte die Suche nach einem Konsens mit Bezug auf das Grundeinkommen deshalb wohl auch ansetzen. Der Begriff der Triade der Arbeit der katholischen Arbeitnehmerbewegung Aachen scheint hierbei ein interessanter Ansatzpunkt zu sein. Denn wenn die entscheidende Frage die nach einer Verteilung von Arbeit und Einkommen ist, muss zunächst Einigkeit darüber herrschen, was überhaupt verteilt werden soll und wie die Hierarchie zwischen unterschiedlichen Formen von Arbeit ist. 40 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Bibliographie (Im Folgenden wird lediglich die zitierte Literatur aufgeführt, ergänzt um einige Überblickspublikationen. Eine ausführliche Liste von downloads, weiteren Verweisen und Links zu den einzelnen Grundeinkommensmodellen ist unter http://www.archiv-grundeinkommen.de zu finden.) AK Grundsicherung(2006) : Ein Recht auf Existenzsicherung und Teilhabe – für eine Neue Grüne Grundsicherung, Arbeitskreis Grundsicherung/Grundeinkommen Bündnis 90/Die Grünen Berlin, Berlin: Oktober 2006. Althaus, Dieter(2007) : Das Solidarische Bürgergeld. Sicherheit und Freiheit ermöglichen Marktwirtschaft, in: Michael Borchard(Hrsg.): Das Solidarische Bürgergeld – Analysen einer Reformidee, Stuttgart: Lucius& Lucius, S. 1–12. BAG Grundeinkommen(2007) : Gründungserklärung, Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE, Berlin, 14. Juli 2007. Baier, Walter(2007) : A propos Grundeinkommen. Anmerkungen zu Arbeit, Markt und Marx, in: Sozialismus, Heft 9/2007, S. 55–62. BDA(2006) : Grundeinkommen: Radikalkur für den Sozialstaat?, in: Volkswirtschaftlicher Argumentendienst Nr. 56, Berlin: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, November 2006. Bischoff, Joachim(2007) : Allgemeines Grundeinkommen. Fundament für soziale Sicherheit?, Hamburg: VSAVerlag. Blaschke, Ronald(2005) : Garantierte Mindesteinkommen. Aktuelle Modelle von Grundsicherungen und Grundeinkommen im Vergleich, Studie im Auftrag der Evangelischen Akademie Meißen und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dresden, Oktober 2005; online verfügbar unter: http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke/synopse.pdf. Blaschke, Ronald(2007) : Bedingungsloses Grundeinkommen – Würde und Wert des Menschen. Menschenbild und Modelle, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 154. Folge, September 2007, S. 17-26. Die Linke(2007) : Hartz IV abschaffen: Grundeinkommen einführen!, Presseerklärung, 16.7.2007(http:// die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/hartz-iv-abschaffen-grundeinkommen-einfuehren/ Zugriff: 13. November 2007). Europäischer Rat(1985) : Beschluss des Rates vom 19. Dezember 1984 über gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut auf Gemeinschaftsebene, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. L 2/24 vom 3.1.1985. Garms, Hinrich(2006) : Das Konzept der BAG-SHI zum Existenzgeld, eine Form des bedingungslosen Grundeinkommens, in: Newsletter des Netzwerk Grundeinkommen, Nr. 9, November 2006, S. 1–5. Gorz, André(1986) : Garantierte Grundversorgung aus rechter und linker Sicht, in: Michael Opielka und Georg Vobruba(Hrsg.): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven einer Forderung, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, S. 53–62. Harvey, David(2005) : A Brief History of Neoliberalism, Oxford: Oxford University Press. Hohenleitner, Ingrid/Straubhaar, Thomas(2007) : Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld – mehr als sozialutopische Konzepte, Hamburgisches WeltWirtschafts Institut(HWWI), März 2007. 41 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung KoBüNE(2005) : Das Liberale Bürgergeld: aktivierend, transparent und gerecht, Ergebnisbericht der Kommission Bürgergeld – Negative Einkommensteuer(KoBüNE), 28. Januar 2005. Kumpmann, Ingmar(2007) : Armutsbekämpfung durch Einkommensumverteilung. Zu den Zielen und Finanzierungsproblemen eines Grundeinkommens, in: Berliner Debatte Initial, 18. Jg., 2(2007), S. 28–37. Lessenich, Stephan(2009) : Das Grundeinkommen in der gesellschaftspolitischen Debatte, Expertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung(http://library.fes.de/pdf-files/wiso/06193.pdf). Mitschke, Joachim(2000) : Grundsicherungsmodelle – Ziele, Gestaltung, Wirkung und Finanzbedarf. Eine Fundamentalanalyse mit besonderem Bezug auf die Steuer- und Sozialordnung sowie den Arbeitsmarkt der Republik Österreich, Baden-Baden: Nomos. Opielka, Michael(2004) : Grundeinkommensversicherung. Schweizer Erfahrungen, deutsche Perspektiven?, in: Sozialer Fortschritt, 5(2004), S. 114-126. Opielka, Michael und Georg Vobruba(Hrsg.)(1986) : Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven einer Forderung, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. Opielka, Michael und Heidrun Stalb(1986) : Das garantierte Grundeinkommen ist unabdingbar, aber es genügt nicht, in: Michael Opielka und Georg Vobruba(Hrsg.): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven einer Forderung, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, S. 73–97. Opielka, Michael und Wolfgang Strengmann-Kuhn(2007) : Das Solidarische Bürgergeld. Finanz- und Sozialpolitische Analyse eines Reformkonzepts(Studie im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung), in: Michael Borchard(Hrsg.): Das Solidarische Bürgergeld – Analysen einer Reformidee, Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 13–141. Pelzer, Helmut(2007) : Das bedingungslose Grundeinkommen. Finanzierung und Realisierung nach dem Ulmer Transfergrenzen-Modell. Ein garantiertes Grundeinkommen ist bezahlbar und politisch sinnvoll, Kurzfassung(Version 1), download: http://www.archiv-grundeinkommen.de/pelzer/Transfergrenzen-Modell-Abstract-V-1.pdf Poreski, Thomas und Manuel Emmler(2006) : Die Grüne Grundsicherung, http://www.grundsicherung.org Purdy, David(1994) : Citizenship, Basic Income and the State, in: New Left Review, I/208, NovemberDecember 1994, S. 30–48. SPD(2006) : Soziale Demokratie im 21. Jahrhundert. Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Berlin: November 2006. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(2007) : Armut in Deutschland und Grundeinkommen, http://www.archivgrundeinkommen.de/strengmann-kuhn/20070225_Armut_und_Grundeinkommen.pdf Vanderborght, Yannick und Philippe van Parijs(2005) : Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags, Frankfurt am Main: Campus. Vobruba, Georg(1986) : Die Entflechtung von Arbeiten und Essen. Lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik und garantiertes Grundeinkommen, in: Michael Opielka und Georg Vobruba(Hrsg.): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven einer Forderung, Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, S. 39-52. Vobruba, Georg(2006) : Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Das Grundeinkommen in der Arbeitsgesellschaft, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Werner, Götz W.(2006) : Ein Grund für die Zukunft: das Grundeinkommen. Interviews und Reaktionen, Stuttgart: Verlag Freies Geistesleben. Wright, Eric Olin(2004) : Basic Income, Stakeholder Grants, and Class Analysis, in: Politics& Society, 1 (2004), S. 79-87. 42 Wirtschafts- und Sozialpolitik Schwerpunkthefte zum Grundeinkommen Aus Politik und Zeitgeschichte , 51–52/2007, Schwerpunktheft: Grundeinkommen? Berliner Debatte Initital , Nr. 2(2007), Schwerpunktheft: Grundeinkommen. Politics& Society , 32(2004): 1, special issue: Redesigning Distribution. The Journal of Socio-Economics , 34(2005), 1–2, special issue: Basic Income Guarantee. (Fast alle) Dokumente und Links zur deutschen Grundeinkommensdebatte: http://www.archiv-grundeinkommen.de WISO Diskurs 43 WISO Diskurs Informationen zum Autor Björn Wagner, Dipl.-Pol. Doktorand am Institut für Soziologie Friedrich-Schiller-Universität Jena Friedrich-Ebert-Stiftung 44 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 47 ISBN: 978-3-86872-057-0 Neuere Veröffentlichungen der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Projekt Zukunft 2020 Eine soziale Zukunft für Deutschland – Strategische Optionen für mehr Wohlstand für alle WISO Diskurs Projekt Zukunft 2020 Eine Wachstumsstrategie für Deutschland WISO direkt Wirtschaftspolitik Die globale Finanzmarktkrise – kein Fall für Sparpolitik WISO direkt Wirtschaftspolitik Ordnungspolitischer Vorrang für die Finanzierung der Realwirtschaft WISO direkt Wirtschaftspolitik Geld- oder Finanzsektorpolitik: Wer trägt die Hauptschuld an der Finanzkrise? WISO direkt Arbeitskreis Mittelstand Mittelstandsförderung auf dem Prüfstand – Erfolgskriterien gesucht WISO direkt Gesprächskreis Verbraucherpolitik Ethik – ein neuer Luxusartikel? Verantwortlicher Konsum in Politik und Gesellschaft WISO direkt Arbeitskreis Innovative Verkehrspolitik Renaissance der Stadt – Durch eine veränderte Mobilität zu mehr Lebensqualität im städtischen Raum WISO Diskurs Gesprächskreis Sozialpolitik Gerechtigkeit für Generationen – Eine gesamtwirtschaftliche Perspektive WISO Diskurs Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung Erwerbslosigkeit, Aktivierung und soziale Ausgrenzung – Deutschland im internationalen Vergleich WISO Diskurs Arbeitskreis Arbeit-Betrieb-Politik „Entscheidend ist im Betrieb“ Qualifizierte Mitbestimmung als Herausforderung für Gewerkschaften und Politik WISO Diskurs Europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik Europas Sozialpolitik als schwieriger Aushandlungsprozess – Akteure und Handlungsoptionen unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitszeitpolitik WISO Diskurs Gesprächskreis Migration und Integration Bedingungen erfolgreicher Integration – Integrationsmonitoring und Evaluation WISO Diskurs Frauen- und Geschlechterpolitik Gender in der Pflege Herausforderungen für die Politik WISO Diskurs Volltexte dieser Veröffentlichungen finden Sie bei uns im Internet unter www.fes.de/wiso 48