Forum Familienpolitik Kinderrechte ins Grundgesetz! Zusammenfassung des Fachgesprächs vom 12.2.2009 in Berlin „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ war zugleich Titel und Programm eines Fachgesprächs der Friedrich-Ebert-Stiftung mit Expert/innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft am 12. Februar 2009 in Berlin. Diese seit langem von Kinderorganisationen vertretene Forderung ist nicht zuletzt seit den bedrückenden Fällen von Kindesverwahrlosung in Gesellschaft und Politik angekommen: Das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern ist gesamtgesellschaftlich gestärkt und mit Ausnahme der FDP und Union unterstützen alle Fraktionen sowie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages die Aufnahme von Kindergrundrechten in die Verfassung. Als Referent/innen waren eingeladen: Marlene Rupprecht, MdB, Kinderbeauftragte der SPDBundestagsfraktion, Heinz Hilgers, Präsident des deutschen Kinderschutzbundes, und Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Senatorin für Justiz a. D. und Rechtsanwältin. Die anschließende Debatte moderierte Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind. Die Diskussion hob den Mehrwert von Kinderrechten im Grundgesetz hervor und trat Vorbehalten von Kritiker/innen des Vorhabens entgegen. Im Folgenden sind die wichtigsten Impulse des Fachgesprächs zusammengefasst. 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention nahm das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung die aktuelle Debatte auf, welche Potenziale die Forderung„Kinderrechte ins Grundgesetz!“ für die Verwirklichung einer kindergerechteren Gesellschaft beinhaltet und wie eine solche Verankerung aussehen müsste und umgesetzt werden könnte. Die Relevanz und der Mehrwert von Kindergrundrechten Die anwesenden Expert/innen waren sich einig: Die jetzige Rechtslage ist im Hinblick auf die Belange von Kindern nicht ausreichend. Marlene Rupprecht wies darauf hin, dass sich die Relevanz gesellschaftlicher Zielsetzungen stets in deren Berücksichtigung in der Verfassung dokumentiere. Solange die Rechte von Kindern Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Politik und Gesellschaft Hiroshimastr. 17 10785 Berlin Tel: 030-269 35 73 21 Fax: 030-269 35 92 41 forumpug@fes.de www.fes.de/forumpug 1 nicht im Grundgesetz berücksichtigt seien, bleibe dieses eine„Verfassung von Erwachsenen für Erwachsene“. Wenn Kinder von Objekten rechtlicher Bewertungen zu eigenständigen Rechtssubjekten würden, könnten hierdurch auch der besondere Schutz und die besondere Förderung von Kindern ebenso wie kind- und jugendgerechte Formen der Beteiligung besser verwirklicht werden. Kinder und Jugendliche seien keine„kleinen Erwachsenen“, sondern eigenständige Individuen, deren rechtliche Bedürfnisse sich von denen der Erwachsenen zum Teil deutlich unterschieden. Eine Mehrheit der Bundesländer habe die Kinderrechte bereits im Landesrecht verankert, nun sei es an der Zeit, dass auch der Bund folge. Heinz Hilgers bekräftigte, dass durch die Verankerung auch eine grundsätzliche Haltung festgeschrieben werde. Dies wirke sich dann auch direkt auf das sogenannte einfache Recht aus. Sind Kinderrechte einmal in die Verfassung aufgenommen, so müssten Bundestag und Landtage in der Folge ihre Gesetze überprüfen und entsprechend verfassungskonform gestalten. Dies wirke auf viele gesetzliche Einzelregelungen, nicht zuletzt auch auf Haushaltsausgaben: Hier habe der Staat dann die Pflicht, ohne Wenn und Aber für die Belange der Jugendhilfe, der Gesundheit und der Bildung/Förderung von Kindern aufzukommen, was er bisher aufgrund von mangelnder Haushaltslage vernachlässige. „Wir sollten die Zukunftschancen der Kinder jetzt verbessern, denn die heutige Jugend trägt später die gesellschaftliche Verantwortung.“ Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes Frau Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit hielt den Vorbehalten von Skeptiker/innen einer Verfassungsänderung entgegen, dass der„Umfassungstheorie“, das heißt der These, dass Kinder von dem Begriff „Menschen“ bereits umfasst und damit ausreichend vertreten seien, einiges widerspricht. Lange Zeit sei analog argumentiert worden, als es darum ging, für Frauen eigene Rechte im Grundgesetz zu sichern. Doch für Frauen wie Kinder gelte: man müsste sie eigens benennen, sonst würden sie nicht wahrgenommen. Der Gleichberechtigungsgrundsatz zeige: Er habe sehr viel bewegt, viele Gesetzesänderungen nach sich gezogen.„Wir haben durchaus Rechte für Kinder in unserem einfachen Recht, das reicht aber nicht. Wir können zum Beispiel besser Geldmittel einfordern, wenn deren Rechte im Grundgesetz stehen“, betonte Dr. Peschel-Gutzeit. Anne Lütkes, Rechtsanwältin und Justizministerin a. D. sowie Vorstandsmitglied bei UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk, erklärte, die Bundesrepublik stehe mit der Unterzeichnung der UNKinderrechtskonvention(UN-KRK) in der Verpflichtung, diese auch innerstaatlich umzusetzen. In der Konsequenz habe das zur Folge, dass auch die Finanzverfassungen der Länder geändert werden müssten. Wenn zum Beispiel das Recht auf Bildung festgeschrieben sei, müsse vom Bund als verfassungsrechtliche Verpflichtung Geld für Jugendhilfe und Bildung bereitgestellt werden und in die Kommunen fließen. Lütkes kritisierte zudem, dass nach Bundesrecht Kinder von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen bereits als Erwachsene gelten, wenn sie sechzehn Jahre alt sind, und sie deshalb keinen Anspruch auf Schulbesuch und finanzielle Förderung hätten. Eine Verankerung von Rechten für Kinder im Grundgesetz würde jedoch gleiche Rechte für alle Kinder – unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Status- garantieren. Kinderrechte wo und wie verankern? – Vorschläge zur konkreten Verortung im Grundgesetz Dr. Peschel-Gutzeit ging auf eine Reihe von Vorschlägen hinsichtlich der Platzierung der Kinderrechte im Grundgesetz ein: Diskutiert würde entweder eine Ergänzung des Artikel 6 GG(dieser behandelt die Familie) oder des Artikel 2 GG, der Persönlichkeitsrechte garantiere. Ein Vorschlag von Professor Reinhard Wiesner lehne sich zum einen an§ 1 des Jugendhilfegesetzes, zum anderen an Teile des Artikel 24 der EU-Charta an. Danach solle es in Artikel 2 GG heißen:„Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Bildung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie auf den Schutz vor Gefahren für sein Wohl. Die staatliche Gemeinschaft trägt Sorge für die Schaffung und Erhaltung kindgerechter Lebenswelten. Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, 2 das die Rechte und Interessen des Kindes berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Als Ergänzung hierzu schlägt Dr. Peschel-Gutzeit vor:„Die Kinder haben ein Recht auf Bildung und bestmögliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit, ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten.“ Die SPD-Bundestagsfraktion hat zur Ergänzung des Artikel 6 GG folgenden Passus vorgelegt:„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes, trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Dieser Vorstoß entspricht dem Vorschlag der Kinderkommission und den Länderverfassungen von NordrheinWestfalen und Bremen. Kinderrechte ins Grundgesetz! – Theoriediskussion und reine Symbolik? Der gängigen These, bei einer Ergänzung des Grundgesetzes handele es sich um eine Theoriedebatte oder Symbolik, widersprachen die Expert/ innen entschieden. Als Bürgermeister der Stadt Dormagen schilderte Heinz Hilgers, dass in dieser Stadt alle Kinder einen Kindergartenplatz haben. Doch wie könne man diese Selbstverständlichkeit in allen Kommunen erreichen? Ein klares Signal wäre auch hier die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, denn sie zieht eine Änderung der einfachen Gesetzgebung nach sich. Noch wichtiger sei jedoch, dass die Festschreibung von Kinderrechten auch die Haltung der Menschen verändere. Dies sei ein Startschuss für gesellschaftliche Veränderungen, die sich in praktischen Hilfen umsetzen. „Wir brauchen eine Mentalitätsveränderung.“ Renate Schmidt, MdB, Bundesfamilienministerin a. D. Renate Schmidt, MdB, Bundesfamilienministerin a. D., sieht die Verfassungsänderung und die Diskussion darüber ebenfalls als einen entscheidenden Weg zu einer dringend notwendigen Mentalitätsveränderung. Weiterhin bewirke eine Verfassungsänderung auch eine Veränderung der Rechtssprechung, da der Staat verpflichtet sei, die bestmögliche Förderung von Kindern zu gewährleisten. Schmidt verwahrte sich gegen die negative Bewertung von Symbolpolitik. Symbole als Ausdruck von Werten seien wichtig und hochzuhalten, sie haben Veränderungskraft für die Gesellschaft. Zum Beispiel habe die Änderung des§ 1631 Abs. 2 BGB die Mentalität von Bürger/innen in Bezug auf gewaltfreie Erziehung verändert: Seither sei Gewalt gegen Kinder gesellschaftlich geächtet. Kinderrechte – das heißt umfassende Rechte! Marion Kleinsorge von der Sozialistischen Jugend Deutschlands- Die Falken betonte, dass in der Diskussion über Kinderrechte- die Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung- leider hauptsächlich über Schutz und Förderung gesprochen wird. Die Beteiligung von Kindern sei bisher zu kurz gekommen und der in diesem Kontext so zentrale Dreiklang aus sich gegenseitig bedingenden Rechten noch nicht ausreichend berücksichtigt. Angemessene Beteiligung hieße jedoch, auch über existierende Beteiligungsformen(zum Beispiel Jugendparlamente) hinaus Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen zu beteiligen. Dieses Recht sollte explizit im Grundgesetz verankert werden. Heinz Hilgers unterstützte die Forderung nach Partizipationsrechten und erläuterte, dass Beteiligung derzeit paradoxerweise abnähme, je älter die Kinder werden. Die meiste Partizipation finde im Elternhaus statt und nähme vom Kindergarten über die Grundschule bis hin zur Sekundarstufe 1 und 2 immer weiter ab. Ein weiterer Teilnehmer unterstrich die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche in alle gesellschaftlichen Prozesse mit einzubeziehen, insbesondere auch bei der Umsetzung von Kinderrechten:„Man soll die hereinholen, um die es geht, damit macht man sie auch stark.“ „Wann, wenn nicht jetzt? Wer, wenn nicht wir?“ – Nächste Schritte zur Umsetzung „Dieses ist ein Thema, das unsere volle Unterstützung braucht“, appellierte Marlene Rupprecht an die Teilnehmer/innen des Fachgesprächs. Mit einem einstimmigen Beschluss habe die SPD-Bundestagsfraktion bereits 2007 die Aufnahme der 3 Kinderrechte in die Verfassung gefordert. Auch die fraktionsübergreifende Kinderkommission des Deutschen Bundestages arbeite seit Jahren für deren Verankerung. Rupprecht warb angesichts der Weigerung der Union, dieses Ansinnen umzusetzen, für die Idee eines Gruppenantrags.„Ich hoffe sehr, dass diese intensiven Diskussionen im Deutschen Bundestag und der Druck und die Initiativen außerhalb des Parlaments dazu führen, dass wir noch vor der Bundestagswahl eine Mehrheit für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und die Rücknahme der Vorbehalte gegen die UNKinderrechtskonvention erreichen können. Diese beiden Beschlüsse wären entscheidende Schritte für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland.“ „20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz längst überfällig!“ Marlene Rupprecht, MdB Dr. Peschel-Gutzeit unterstützte diese Idee und nannte ein Beispiel für die Kraft eines Gruppenantrags: Um Teilzeitarbeit für Beamtinnen zu ermöglichen, hätten 1968 die weiblichen Abgeordneten über alle Fraktionen hinweg- den entsprechenden Antrag unterstützt. Dieses Beispiel solle Mut machen, auch für die Verankerung von Kinderrechten entsprechend einzutreten. Für eine Verfassungsänderung brauche man eine Zweidrittelmehrheit; die große Koalition böte hierfür eigentlich eine gute Möglichkeit. Auch Renate Schmidt hielt es für einen guten Zeitpunkt, im Zuge der Föderalismusreform einen Gruppenantrag einzubringen. Und Heinz Hilgers ergänzte:„Die, die sich jetzt dagegen wehren, machen einen historischen Fehler. Wir werden das schaffen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das geht!“ Weitere Informationen: • Das Aktionsbündnis Kinderrechte, dem UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsches Kinderhilfswerk angehören, ruft zur Verankerung von Kinderrechten auf und bietet vielseitige Informationen zum Thema: http://www.kinderrechteins-grundgesetz.de/ • Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention arbeitet als Dachorganisation von ca. 100 Organisationen für die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland: http:// www.national-coalition.de/ • Die Publikation„Machen wir`s den Kindern Recht?! Rechtspolitische Impulse für ein kindergerechteres Deutschland“ der Friedrich-EbertStiftung dokumentiert Beiträge der Debatte über eine Verankerung von Kinderrechten aus rechtspolitischer Sicht, u. a. von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, MdB. Sie kann kostenlos bestellt werden. Online unter: http://library.fes.de/pdffiles/do/06023.pdf • Das Forum Politik und Gesellschaft der FriedrichEbert-Stiftung arbeitet kontinuierlich zu familienund jugendpolitischen Themen. Informieren Sie sich über unsere aktuellen Veranstaltungen und Publikationen unter: http://www.fes.de/forumpug/ index.htm Das Fachgespräch endete mit einem Appell zur Verwirklichung einer kindergerechteren Gesellschaft: „Wann, wenn nicht jetzt? Wer, wenn nicht wir?“ Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin und Justizsenatorin a. D. Impressum Text: Dr. Stefanie Grote Redaktion: Nora Langenbacher, Friedrich-Ebert-Stiftung Gestaltung: Inge Voß, Friedrich-Ebert-Stiftung Fotonachweis: Pavel Losevsky, Fotolia Berlin, Juni 2009 Dieses Projekt wird gefördert von der DKLB-Stiftung. 4