Alter, Arbeit, Armut? Altersarmut von Frauen verhindern! Alter, Arbeit, Armut? Altersarmut von Frauen verhindern! Impressum ISBN: 978-3-86872-120-1 Herausgeberin Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Politik und Gesellschaft Hiroshimastraße 17 10785 Berlin Text Dr. Nicola Schuldt-Baumgart Redaktion Nora Langenbacher, Friedrich-Ebert-Stiftung Redaktionelle Betreuung Inge Voß, Friedrich-Ebert-Stiftung Fotos Titel: Stefan Boness, fotorob, Ramona Heim, Ursula Kelm, Alexander Raths Innenseiten: Ursula Kelm Gestaltung Meintrup, Grafik Design Druck Druckerei J. Humburg GmbH Berlin Copyright 2009 by Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft  3 Inhalt 6 Vorwort Nora Langenbacher Forum Politik und Gesellschaft, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 8 Begrüßung Dr. Christine Bergmann Bundesfrauenministerin a. D. und Mitglied im Vorstand der Friedrich-Ebert-Stiftung 10 Vortrag Geschlechtergerechte Alterssicherungs­politik heute Franz Thönnes, MdB Parlamentarischer Staatsse­ kretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales 18 Vortrag Anforderungen an eine alterssichernde Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozial­politik(auch) für Frauen! Elke Hannack Mitglied des Bundesvorstandes von ver.di 26 Forum 1 Alt und arm? – Wege aus der Altersarmut für heutige Seniorinnen Impulsreferat: Ruth Brand Stellvertretende Bundesvorsitzende der AG SPD 60 Plus und Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren ­organisationen(BAGSO) 32 Forum 2 Nach der Arbeit Altersarmut? Vorsorgende Politik für heutige Arbeitnehmerinnen Impulsreferat: Brigitte L. Loose Deutsche Rentenversicherung Bund 38 Forum 3 Für die Zukunft lernen: Alterssicherung für die zukünftigen Generationen Impulsreferat: Judith Kerschbaumer ver.di, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik 48 Podiumsdiskussion Herausforderungen für eine generations- und geschlechtergerechte Alterssicherungspolitik Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales Ulrike Mascher Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland Christiane Reckmann Mitglied des Bundesvorstandes der AWO Prof. Dr. Barbara Riedmüller Professorin am FB Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin 54 Glossar 56 Weiterführende Links Vorwort Der Fokus der derzeitigen rentenpolitischen Debatten hat sich von der Stabilität der Rentenbeiträge und-sätze hin zur Armutsfestigkeit der Alterssicherung verschoben. Während die einen die Notlage heutiger„armer Alter“ beklagen, sehen andere in der„Altersarmut“ vor allem eine politische Herausforderung der Zukunft. Auch viele Bürger/innen sorgen sich um ihr Auskommen im Alter. Wenig Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte fand bisher die besondere Situation von Frauen. Dabei sind gerade sie aufgrund ihrer Erwerbs- und Lebensbiografien dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt: Durch anhaltende Lohndiskriminierung, ihre hohe Betroffenheit von Arbeitslosigkeit, prekärer Beschäftigung und Teilzeitarbeit sowie durch unstete Erwerbstätigkeit aufgrund von Familien- und Pflegearbeit erwerben Frauen wesentlich weniger Rentenansprüche als Männer. Auch ihre Möglichkeiten, betrieblich oder privat vorzusorgen, sind begrenzt. Gleichzeitig leben Frauen länger und sind damit häufiger pflegebedürftig. Eine geschlechtergerechte Alterssicherungspolitik, die weiblichen Biografien entspricht und ökonomische Eigenständigkeit von Frauen fördert, ist daher dringend erforderlich. Das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung möchte mit dieser Publikation die aktuelle Debatte über Altersarmut um den Blick auf Frauen erweitern und politische Herausforderungen sowie Handlungsoptionen thematisieren. Wie stark leiden Frauen unter Altersarmut? Wo liegen geschlechtsspezifische Ursachen? Wie kann Alterssicherungspolitik den Erwerbs- und Lebensbiografien von Frauen gerecht werden? Wie bekämpfen wir Altersarmut heute, wie verhindern wir sie morgen? Perspektiven zu diesen Fragen finden Sie in dieser Broschüre, die Beiträge einer Konferenz mit Expert/innen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus dem Winter 2008 dokumentiert. Mein herzlicher Dank gilt allen, die zu dieser Debatte und Publikation beigetragen haben. Nora Langenbacher Forum Politik und Gesellschaft Friedrich-Ebert-Stiftung 6  7 Begrüßung Nachdem es einige Jahre still um das Thema„Frauen und Altersarmut“ geworden war, ist es heute wieder hochaktuell. Weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen machen auch vor dem Arbeitsmarkt nicht halt und führen zu lückenhaften Erwerbsbiografien, die gravierende Auswirkungen für die spätere Rente haben. Auch der demografische Wandel erhöht den Druck auf unser Rentensystem. Was bedeutet es für unsere Alterssicherung, wenn immer weniger Beitragszahler/innen immer mehr Rentenbezieher/innen gegenüberstehen? Wie kann eine solidarische Umlagefinanzierung unter diesen Bedingungen noch funktionieren? Was muss verändert werden? Dr . C h ri i s s t t in in e e B B e e rg r m gm an a n nn, Bundesfrauenministerin a. D. und Mitglied im Vorstand der Friedrich-Ebert-Stiftung Fragen wie diese und viele weitere wurden in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert. Zu kurz kam in dieser Diskussion das Thema Alterssicherung von Frauen. Dabei sind die Zahlen und der Handlungsbedarf längst bekannt: Frauen erzielen im Durchschnitt nur etwa 60 Prozent der Renten­ ansprüche der Männer. Auch Frauen aus den neuen Bundesländern, die ihr Leben lang Vollzeit erwerbstätig waren, erhalten eine wesentlich niedrigere Rente als Männer mit einer vergleichbaren Erwerbsbiografie. Zu den Gründen für diese Situation zählen einerseits die unterschiedlichen Erwerbs- und Lebensbiografien von Männern und Frauen in Deutschland, andererseits aber die Entgeltdiskriminierung von Frauen. Schon diese wenigen Aspekte machen deutlich, dass wir bei der Suche nach geeigneten Lösungen für eine tragfähige und geschlechtergerechte Alterssicherung auch sozialpolitische, arbeitsmarktpolitische, familien- und natürlich frauenpolitische Fragen berücksichtigen müssen. 8 Gemeinsam mit hochrangigen Expert/innen wollen wir daher mit dieser Konferenz die aktuelle Debatte zum Thema Altersarmut um den frauenpolitischen Blick erweitern und nach politischen Handlungsoptionen suchen. Wir wollen einerseits diskutieren, in welchem Umfang Frauen heute schon von Altersarmut betroffen sind und andererseits auch die Alterssicherung der heute und zukünftig erwerbstätigen Frauen betrachten. Mit Blick auf die Ursachen von Altersarmut können wir gemeinsam nach zukunftsfähigen geschlechtergerechten Lösungen suchen. Die wichtigsten Zahlen zur Rente und Altersabsicherung aus dem aktuellen Rentenbericht der Bundesregierung(2008) 2007 erhielten Männer im Westen Deutschlands durchschnittlich 951 Euro Rente im Monat, im Osten 994 Euro. Frauen bekamen ­lediglich 478 beziehungsweise 666 Euro Rente. Rentnerpaare über 65 Jahren verfügten im Jahr 2007 als Gesamt­ einkommen durchschnittlich über 2.350 Euro netto im Westen und 1.937 Euro im Osten. Bei alleinstehenden Rentnern waren es 1.568/1.188 Euro(West/Ost), bei alleinstehenden Frauen 1.201/1.152 Euro. Hier spiegeln sich höhere Zusatzeinkünfte(Betriebsrenten/Mieteinnahmen) bei den Rentner/innen im Westen. Der Abstand der Renten im Osten zu denen im Westen wird sich auch in den nächsten Jahren kaum verringern. Lag 2007 das Rentenniveau im Osten bei 87,9 Prozent des Westniveaus, so dürfte es 2012 bei 88,1 Prozent liegen. Quelle: dpa  9 Vortrag Geschlechtergerechte Alterssicherungs­ politik heute Wer soziale Gerechtigkeit will, kann sich in einer insgesamt wohlhabenden Gesellschaft nicht damit abfinden, dass Menschen in Armut leben. Franz Thönnes, MdB Parlamentarischer Staats­ sekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Altersarmut ist in der jetzigen Rentengeneration noch kein weit verbreitetes Problem. Im Jahr 2007 nahmen in Deutschland lediglich 2,4 Prozent der über 65-Jährigen die Grundsicherung in Anspruch. In Ostdeutschland liegen die Zahlen sogar noch niedriger. Veränderte Erwerbsbiografien, steigende Arbeitslosenzahlen und der demografische Wandel werden zukünftig jedoch zu einem Anstieg der Altersarmut führen. Von elementarer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Rentenniveaus sind folgende Faktoren: die Höhe des Wirtschaftswachstums, die Zugangschancen zum Arbeitsmarkt, die Höhe der Beschäftigungsquoten, die Länge der Arbeitszeiten und die Einkommenshöhe. Dabei ist Fakt: Es sind heute noch bei weitem überwiegend Frauen, die die Familienarbeit schultern und diese mit Erwerbstätigkeit verbinden müssen. Hinzu kommt, dass Frauen häufig niedrigere Löhne und im Durchschnitt kürzere Beitragszeiten in der Rentenversicherung erzielen, als dies Männer tun. Das sind ganz wesentliche Gründe für niedrigere Renten von Frauen. Bestätigt wird diese Erkenntnis durch den direkten Vergleich zwischen den alten und den neuen Bundesländern, in denen aufgrund der langjährigen und weiter verbreiteten Ganztagserwerbstätigkeit der Unterschied zu den Renten der Männer sehr viel geringer ausfällt, als dies in Westdeutschland der Fall ist. Es stellt sich daher zwangsläufig die Frage: Welchen Beitrag kann das Rentensystem leisten, um Frauen vor Altersarmut zu bewahren und Mängel in der Altersversorgung zu verhindern? Was kann realistisch von einem erwerbsorientierten, lohn- und beitragsbezogenen System wie der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausgleich frauenspezifischer Defizite im Erwerbsleben erwartet werden? Ein erster Maßstab für die Rentenpolitik ist das Grundgesetz. Artikel 6 stellt die Familie unter den Schutz der staatlichen Ordnung. Dies beinhaltet ganz konkret ein Benachteiligungsverbot und ein Fördergebot. Daher ist es 11 nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar geboten, familienbedingte Nachteile im Erwerbsleben durch Regelungen im Rahmen der Rente auszugleichen. In den letzten Jahrzehnten ist einiges erreicht worden, um familienspezifische Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Die Lebenswirklichkeit vieler Frauen findet seither auch im Rahmen der Rente ihren Niederschlag, da Kindererziehungszeiten oder familienbedingte Teilzeitarbeit nicht mehr automatisch eine Lücke in der Rentenbiografie verursachen. Kindererziehungszeiten Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1. Juni 1999 vom Bund an die Rentenversicherung gezahlt werden. Für Geburten ab dem 1. Januar 1992 werden der oder dem Erziehenden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor dem 1. Januar 1992 ein Jahr. Die Zeit wird mit dem Durchschnittsverdienst bewertet. Der Rentenertrag aus einem Jahr Kindererziehungszeit beträgt derzeit in den alten Bundesländern 26,56 Euro monatlich. Einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts folgend, wurde beim Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit anderen Beitragszeiten die„additive Bewertung“ eingeführt. Damit wurde erstmals erreicht, dass sich Kindererziehungszeiten neben einer Beschäftigung bis zur Beitragsbemessungsgrenze rentenrechtlich positiv auswirken. Zum ersten Mal gab es damit einen Anreiz zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Kindererziehungsphase. Auch in der sich anschließenden so genannten Kinderberücksichtigungszeit wurde etwas geändert: Die Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen, die während der ersten zehn Lebensjahre der Kinder erwerbstätig sind, werden bei der Rentenberechnung aufgewertet, und zwar für Zeiten ab 1992. Dabei erfolgt eine Erhöhung der individuellen Entgelte um 50 Prozent bis maximal zum Durchschnittseinkommen. Diese neue Regelung kommt insbesondere den Frauen zugute, die im Anschluss an eine dreijährige Kindererziehungszeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. 12 Aus Gründen der sozialpolitischen Ausgewogenheit sollte aber nicht nur die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Kindererziehungsphase rentenrechtlich gefördert werden. Das betrifft etwa Mütter und Väter pflegebedürftiger Kinder, oder diejenigen, die mehrere Kinder unter zehn Jahren erziehen. Auch hierfür wurde eine entsprechende rentenrechtliche Begünstigung geschaffen: So gilt bei der Betreuung von pflegebedürftigen Kindern, dass die Pflegezeit entsprechend der eben dargestellten Höherbewertung aufgewertet wird. Eine weitere Änderung betrifft die Berücksichtigung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Noch immer sind es überwiegend Ehefrauen, Mütter, Schwiegertöchter, Töchter, die sich um pflegebedürftige Angehörige zu Hause kümmern. Bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde deshalb die Alterssicherung derjenigen geregelt, die Familienangehörige im häuslichen Bereich pflegen. Wer jetzt mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Bewertung der Pflegezeit richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und nach dem zeitlichen Umfang der Pflegetätigkeit. Die Pflegekassen zahlen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar bis zu 400 Euro monatlich. Pflegepersonen werden damit so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 2.000 Euro monatlich erhalten. Das entspricht etwa 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Alle diese Maßnahmen standen unter der Vorgabe, familienbedingte Defizite in der Altersversorgung von Frauen zu mildern und die Renten von Frauen zu verbessern. Die Rentenreform von 2001 hat diesen Ansatz fortgeführt: Im traditionellen deutschen Rentenrecht bestand die Altersversorgung von Paaren im Kern darin, dass zu beider Lebzeiten der Ehemann eine Versichertenrente erhielt. Beim Tod erhielt die Witwe die Hinterbliebenenrente. Diese 13 abgeleitete Sicherung von Frauen durch die Witwenrente, gegebenenfalls zusammen mit einer(kleinen) eigenen Versichertenrente, entspricht jedoch nicht mehr dem heutigen Rollenverständnis von Frauen und Männern. In der Reform von 2001 erhielten daher jüngere Ehepaare die Möglichkeit, durch eine gemeinsame Erklärung ein Rentensplitting vorzunehmen, indem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche aufgeteilt werden. Die Entscheidung treffen die Ehepaare, wenn sie in Rente gehen. Auf diese Weise haben sie die Möglichkeit zu beurteilen, welche Variante für sie die günstigere ist. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen(oftmals lückenhaften) Erwerbsbiografien von Frauen führt das Splitting dazu, dass die Ehefrauen eine höhere eigene Rente erhalten. Auch in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge werden frauenspezifische Belange besonders berücksichtigt: Gehört nur ein Ehegatte zu den begünstigten Personengruppen im Rahmen der Riester-Rente, erhält auch der andere Ehegatte eine abgeleitete(mittelbare) Zulageberechtigung, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Die Kinderzulagen fließen bei zusammen lebenden Ehegatten automatisch auf den Altersvorsorgevertrag der Mutter, wenn die Eltern nicht ausdrücklich anders entscheiden. Leben die Eltern nicht zusammen, dann erhält die Person die Kinderzulage, die auch das Kindergeld bezieht. Das ist in aller Regel die Mutter. Riestersparer/innen erhalten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren worden sind, eine deutlich höhere Zulage in Höhe von 300 Euro. Eine weitere wichtige Neuerung sind die inzwischen geschlechtsneutralen Tarife, so genannte Unisextarife, die seit Anfang 2006 zwingend vorgeschrieben sind. Ungünstigere Tarife für Frauen wegen ihrer statistisch höheren Lebenserwartung gehören damit der Vergangenheit an. Die genannten Verbesserungen innerhalb des Rentenrechts ändern aber nichts an der Tatsache, dass weibliche Versicherte durchschnittlich weniger rentenrelevante Versicherungsjahre aufweisen und aufgrund von geringerem Einkommen geringere Beiträge in die Rentenversicherung zahlen als Männer. An diesem Punkt zeigen sich die Grenzen der Rentenpolitik. Daher muss die Rentenpolitik in ein gesamtpolitisches Konzept eingebettet werden, das Frauen und Männern gleiche Teilhabechancen am Arbeitsmarkt ermöglicht. Dies zu erreichen ist nicht nur ein Gebot der grundgesetzlich garantierten Gleichberechtigung von Männern und Frauen; es ist auch ein Handlungsauftrag an unsere gesamte Gesellschaft, beispielsweise 14 an die Tarifvertragsparteien, sich für den Abbau von Lohndiskriminierung einzusetzen. Zu unseren wichtigsten politischen Zielen gehört deshalb: Die nachhaltige Teilhabe von Frauen am Arbeitsleben. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und für Frauen gleichermaßen! Auf beiden Gebieten haben wir bereits Fortschritte erzielt. Die Erwerbstätigenquote von Frauen wächst kontinuierlich. Im Durchschnitt 2007 lag sie bei 64 Prozent, Tendenz weiter steigend. Wir liegen damit über dem Ziel der Lissabon-Agenda, aber immer noch unter den Beschäftigungsquoten, die wir in skandinavischen Ländern wie Dänemark oder Schweden finden. Beschäftigungspolitische Ziele der Lissabon-Agenda Ein übergeordnetes Ziel der Lissabon-Strategie ist die Ausweitung der Erwerbsbeteiligung. Im Jahr 2000 wurden auch Ziele für Beschäftigungsquoten bestimmt, die bis zum Jahr 2010 erreicht werden sollten: mindestens 70 Prozent Erwerbsbeteiligung für die Gesamtheit der Erwerbsbevölkerung, mindestens 60 Prozent Erwerbsbeteiligung für Frauen und mindestens 50 Prozent Erwerbsbeteiligung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aktuell sind in Deutschland die folgenden Erwerbstätigenquoten erreicht: 69,4 Prozent für die Gesamtheit der Arbeitnehmer/innen, 64 Prozent bei den Frauen und 51,5 Prozent bei älteren Arbeitnehmer/innen. Eine weitere Beobachtung verdient Aufmerksamkeit: Zwar nimmt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern seit Jahren zu. Aber die Teilzeitquote ist mit 33,4 Prozent(März 2008) viel höher als bei den Männern (5,3 Prozent). Das Ziel, Frauen gleiche Chancen bei der Wahl einer Vollzeitbeschäftigung zu bieten, ist daher noch lange nicht verwirklicht. Um hier Veränderungen herbeizuführen, muss das Angebot an Kinderbetreuungs 15 plätzen deutlich ausgebaut werden. Die Bundesregierung investiert bereits 4 Milliarden Euro für die Verbesserung der öffentlichen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. Betriebskindergärten und der Ausbau von Ganztagsschulen werden verstärkt gefördert. Unerlässlich ist aber auch eine familienfreundliche Arbeitswelt. Hier sind insbesondere die Tarifvertragsparteien und die Betriebe gefordert. Auch Arbeitsmarktpolitik muss sich für eine Verstetigung der Erwerbsbiografien von Frauen einsetzen, so dass auch Übergänge zwischen Familien- und Erwerbsphase kontinuierlicher verlaufen. Daher müssen laut Arbeitsförderungsrecht die Agenturen für Arbeit und die Grundsicherungsstellen Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit an Leistungen der aktiven Arbeitsförderung beteiligen. Auch die Rückkehr in die Berufstätigkeit nach einer Familienphase soll besonders gefördert werden, vor allem durch berufliche Weiterbildung. Besonders wichtig ist die arbeitsmarktpolitische Unterstützung von Alleinerziehenden. Alleinerziehende – neun von zehn davon sind Frauen – und ihre Kinder haben ein hohes Risiko der Einkommensarmut. Ihre Armutsgefährdungsquote liegt mit 24 Prozent deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt von 13 Prozent. Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt deutlich, dass in einem Haushalt mit einem Kind und zwei arbeitslosen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter das Armutsrisiko bei weit über 40 Prozent liegt. Sobald ein Partner jedoch eine Beschäftigung hat, reduziert sich das Armutsrisiko auf 8 Prozent. Bei nur einem Erwachsenen im Haushalt gilt hingegen, dass eine fehlende oder eine nur eingeschränkte Erwerbsbeteiligung, die Zahl und das Alter der Kinder und eventuell nicht geleistete Unterhaltszahlungen wesentliche Einflussfaktoren für ein nur sehr niedriges Haushaltseinkommen sein können. Im Ergebnis sind mit rund 42 Prozent der Alleinerziehenden ein überproportionaler Anteil von Alleinerziehenden-Haushalten hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch(SGB II). Im Monatsdurchschnitt des Jahres 2008 bezogen damit etwa 660 000 Alleinerziehende in Deutschland Arbeitslosengeld II. In diesen Haushalten leben rund eine Millionen Kinder, dies ist nahezu die Hälfte aller Kinder im SGB-II-Bezug. Eine Situation, die – auch mit Blick auf die spätere Alterssicherung – nicht hingenommen werden kann. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell den Wettbewerb„Gute Arbeit für Alleinerziehende“ gestartet, mit dem von Herbst 2009 an bis Ende 2012 bundesweit mindestens 60 Projekte für Alleinerziehende im SGB II gefördert werden, die von oder in Kooperation mit Grundsicherungsstellen umgesetzt 16 werden. Die Projekte sollen zur Aktivierung zur bzw. Integration in Erwerbstätigkeit und zur beschäftigungsbezogenen und sozialen Stabilisierung von hilfebedürftigen Alleinerziehenden beitragen sowie den Transfer guter Handlungskonzepte bewirken. Wir wollen, dass sich die Grundsicherungsstellen zusammen mit den Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes stärker als bisher den hilfebedürftigen Alleinerziehenden annehmen und setzen daher mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds(in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro) entsprechende Anreize. Um Altersarmut von Frauen wirksam vorzubeugen, muss die Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht weiter verbessert werden. Die Gleichstellung der Geschlechter in der Erwerbs- und Familienarbeit setzt einen Bewusstseinswandel bei allen Akteuren in Wirtschaft und Gesellschaft voraus. Ziel muss sein, dass jede Frau ihre eigene kontinuierliche Erwerbs-, ihre eigene kontinuierliche Versichertenbiografie hat. Das Rentenrecht kann dabei nur flankierend helfen und für bestimmte, familienbedingte Sachverhalte sozialpolitische Lösungen anbieten. 17 Vortrag Anforderungen an eine alterssichernde Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozial­politik (auch) für Frauen! 18 Ich möchte anhand von Thesen eine kritische Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeitsmarkt-, Sozial- und Familienpolitik mit Blick auf die genderspezifischen Voraussetzungen von Alterssicherungspolitik vorstellen und Ihnen aufzeigen, in welcher Weise Gesetze und Maßnahmen die Positionen der Geschlechter in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt verfestigen. Ich möchte außerdem zeigen, welche zukunftsweisenden Anforderungen an eine geschlechtergerechte Politik zu stellen sind. Elke Hannack, Mitglied des Bundesvorstandes von ver.di These 1: Das gesetzliche Alterssicherungssystem ist frauenfreundlich und fördert grundsätzlich den gerade für Frauen so wichtigen sozialen Ausgleich. Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet nicht zwischen den Geschlechtern. Auch wenn Frauen im Schnitt länger leben, erhalten sie bei gleichen Beiträgen die gleichen Renten wie Männer, nur eben länger. Die gesetzliche Rente erfüllt unsere Forderung nach Unisex-Absicherung bestens. Außerdem gewährleistet die gesetzliche Rentenversicherung einen rentenrechtlichen Ausgleich für Kindererziehungszeiten. Allerdings wird für Kinder, die vor 1992 geboren sind, dieser Betrag nur für ein Jahr gewährt. Hier gilt es, mit Nachdruck die Politik an ihre Verantwortung und ihre Versprechen zu erinnern, unsere Gesellschaft kinderfreundlicher zu gestalten. Gleiches gilt für die Höherbewertung von Kinderberücksichtigungszeiten. Warum werden diese Zeiten nur bis zum Durchschnittsverdienst berücksichtigt? Vereinbaren nicht auch Frauen, die mehr als 2.500 Euro monatlich brutto verdienen, Erwerbsarbeit und Kindererziehung? Werden hier nicht gerade Alleinerziehende, die in der Regel Vollzeit arbeiten müssen, benachteiligt? Ein weiteres frauenspezifisches Thema wird stiefmütterlich – oder besser stiefväterlich – behandelt: die rentenrechtliche Absicherung von Pflegezeiten. Einen Rechtsanspruch auf Freistellung einzuführen ist richtig und gut. Aber wovon sollen Frauen in dieser Zeit leben? Darauf gibt der Gesetzgeber keine Antwort. Ebenso wenig auf die Frage, warum die rentenrechtliche Absicherung von Pflegeleistungen in Ost und West ungleich bewertet wird. Ein anderer Sachverhalt bereitet Frauen wie Männern seit langer Zeit Verdruss und das, je stärker sich Erwerbsbiografien ändern: Noch immer wird 19 das Rentenniveau bzw. Sicherungsziel in der gesetzlichen Rentenversicherung am„Musterstandardrentner“ ausgerichtet. Der Musterstandardrentner unterstellt eine 45-jährige Erwerbsbiografie – selbst für Männer keinesfalls mehr normal. Durchschnittlich haben Frauen in West ca. 26 Versicherungsjahre, Frauen in Ost noch ca. 41 Jahre; Männer in West ca. 39 Jahre, Männer in Ost noch ca. 44 Jahre. Eine seit vielen Jahren immer wieder erhobene Forderung ist deshalb, die/den Musterstandardrentner/in geschlechtsneutral auszurichten und damit die Realität abzubilden. Als erstes Fazit stelle ich fest: Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Frauen unersetzbar, aber auch reformbedürftig. Ver.di fordert deshalb, die gesetzliche Rentenversicherung auszubauen und zu stärken. These 2: Der Wechsel bei der Lebensstandardsicherung hin zum Drei-Säulen-Modell 1 schwächt die Alterssicherung von Frauen. Die Studie Altersvorsorge in Deutschland(AVID) vom letzten November hat uns gezeigt, dass betriebliche Altersversorgung zwar zunimmt, es aber einen großen Unterschied zwischen den Geschlechtern gibt. Deutschlandweit haben ca. 30 Prozent der Männer, aber nur 15 Prozent der Frauen, die zwischen 1942 und 1961 geboren sind, eine eigene Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Auch in der Höhe gibt es Unterschiede. Während die durchschnittliche Betriebsrentenhöhe bei Männern knapp 400 Euro monatlich beträgt, beläuft sie sich bei Frauen auf gut 200 Euro. Ein Ersetzen der gesetzlichen Rente ist unter solchen Rahmenbedingungen nicht möglich. Ein gutes Beispiel für die Verzahnung von erster und zweiter Säule und deren geschlechtsspezifischen Auswirkungen ist die jüngste Debatte um die Fortsetzung der sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung. Profiteure dieser Änderung sind diejenigen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, betrieblich und/oder privat für das Alter zusätzlich vorzusorgen. Dies sind in der großen Mehrzahl Männer. Der Sozialversicherung Beiträge zu entziehen, schwächt die sozialen Sicherungssysteme, die für Frauen so wichtig sind. So entlarvt sich diese Maßnahme als Politik zugunsten von Männern und zum Nachteil von Frauen! Ein weiteres Ausdehnen und Ersetzen der Absicherung der ersten Säule lehnt ver.di deshalb ab. 1 Für eine Erläuterung dieses wie weiterer Begriffe siehe„Glossar“ am Ende der Broschüre. 20 Studie„Altersvorsorge in Deutschland(AVID) 2005“ Die Studie„Altersvorsorge in Deutschland 2005“(AVID 2005) der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liefert umfangreiche Daten und Informationen über die Altersvorsorge der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961. Auf dieser Basis können insbesondere die Auswirkungen der individuellen Erwerbsbiografien auf die Höhe der künftigen Anwartschaften untersucht werden. Die Studie zeigt, dass die Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente bei Frauen, die in den nächsten 20 Jahren in den alten Bundesländern in Rente gehen, zwar leicht zunimmt (von 579 auf 623 Euro Rente monatlich); diese Werte bewegen sich aber auf einem sehr niedrigen Niveau. Bei den Frauen in den neuen Bundesländern sinken sie und nähern sich damit den niedrigen West-Werten langsam an (von 785 auf 690 Euro Rente pro Monat). Quelle: AVID 2005 These 3: Minijobs und Teilzeitarbeit führen zu einer ungenügenden eigenen Absicherung für das Alter. Geringfügige Beschäftigung ist Frauensache. Frauen arbeiten zum großen Teil in Teilzeit – sei es in einem nicht abgesicherten Job oder als sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte. Und hierfür hat der Gesetzgeber eine Lösung gefunden, die sich gegen die soziale Sicherheit von Frauen wendet: Über sechs Millionen Frauen üben einen sozialversicherungsfreien Minijob aus, der für ihre Alterssicherung ein Desaster ist. Nur wer auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, wird unter Zahlung der Differenz von 15 Prozent auf den jeweils aktuellen Beitragssatz(derzeit 19,9 Prozent) rentenversicherungspflichtig. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand: die Vorversicherungszeiten für die Erwerbsminderungsrente können erfüllt werden, Frauen haben die Möglichkeit, aus eigenem Recht zu„riestern“, diese Zeiten zählen zur Wartezeit von 45 Jahren bei der neuen Altersrente für besonders langjährig Versicherte. 21 These 4: Die Politik hatte bei den letzten Reformen in der Alterssicherung im Wesentlichen langjährige, durchgängige, nicht von Arbeitslosigkeit bedrohte und damit meist männliche Erwerbsbiografien im Fokus. Wie sonst hätte man eine„Altersrente für besonders„langjährig Versicherte“ einführen können, die nur wenige Frauen in Anspruch nehmen können? Das war ein„faux pas“ besonderer Güte und ein Schlag ins Gesicht der allermeisten Frauen. Wer eine Rentenart für Versicherte einführt, die 45 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen können, grenzt Frauen absichtlich aus. Ungerecht ist außerdem, dass alle Versicherten diese neue Rentenart mitfinanzieren. Dieser Fehler muss korrigiert werden! These 5: Altersarmut wird zu einem Problem für Frauen werden. Altersarmut wird künftig zum Problem. Dies ist heute bereits absehbar. Daher muss es uns künftig in erster Linie um Armutsvermeidung gehen! Dazu müssen wir Antworten auf die Frage finden„Was führt zu Altersarmut?“. Es gibt vier Armutsrisiken, die bekämpft werden müssen: 1. Langzeitarbeitslosigkeit 2. Geringe Entlohnung 3. Unstete Erwerbsverläufe 4. Erwerbsminderung Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, ist eine der dringendsten Aufgaben staatlicher Arbeitsmarktpolitik. Weiterhin ist die sozialrechtliche Absicherung von Arbeitslosigkeitszeiten Aufgabe der Politik. Durch Absenken der rentenrechtlichen Absicherung von„Arbeitslosengeld-II-Zeiten“ ist das Problem Langzeitarbeitslosigkeit als Armutsrisiko hausgemacht! Deshalb fordert ver.di eine deutliche Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung von Alg-II-Zeiten. Geringe Entlohnung im Erwerbsleben ist ein weiteres Armutsrisiko. Deshalb muss die Umsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns oberste Priorität haben. Die Rentenanwartschaften derjenigen, die 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben – und damit haben wir Frauen mit umfasst – sollen im Rentensystem(steuerfinanziert) höher bewertet werden, ver.di fordert damit die Fortsetzung der Rente nach Mindesteinkommen. Wer im gesetzlichen Sys22 tem lange Zeit wenig verdient hat, muss eine Rente erhalten, von dem sie/er leben kann. Dies würde Frauen in besonderem Maße zugutekommen. Die so wichtige Forderung eines gesetzlichen Mindestlohns darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Einkommensniveau von Frauenerwerbsarbeit um rund ein Fünftel unter dem von Männern liegt. Typische Frauenberufe wie im Bereich Einzelhandel, Reinigungsgewerbe, Gesundheits- und Pflegebereich sind grundsätzlich geringer entlohnt. Hier muss eine durchsetzungsstarke Tarifpolitik für Verbesserungen sorgen. Unstete Erwerbsverläufe führen vielfach zu Versicherungslücken für Frauen. Diese können sich aus Zeiten in einem 400-Euro-Minijob oder zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit ergeben. In der Regel wird in solchen Zeiten keine Absicherung für das Alter getroffen. Um eine durchgängigere rentenrechtliche Absicherung zu erreichen, fordert ver.di die Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung. Damit wird sozialer Schutz – gerade auch für Frauen – gestärkt. 23 Erwerbsminderung: Durch eine falsche Reform bei den Erwerbsminderungsrenten liegt ein weiteres Armutsrisiko vor. Dies zeigt die Inanspruchnahme der„Grundsicherung im Alter und bei Invalidität“ ganz deutlich. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung nur etwa zehn Prozent aller Versicherungsrenten Erwerbsminderungsrenten sind, sind von den Bezieher/ innen der„Grundsicherung im Alter und bei Invalidität“ rund 45 Prozent jünger als 65 Jahre. Umso drängender ist die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung für alle. Daher fordert ver.di eine Korrektur bei den Erwerbsminderungsrenten. Ich fasse meine Anforderungen an eine alterssichernde Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik zusammen: 1. Es gilt, die gesetzliche Rentenversicherung auszubauen und zu stärken, denn sie ist frauenfreundlich, unisex und ermöglicht den sozialen Ausgleich. Statt des„Musterstandardrentners“ sollte vielmehr der/die„Musterstandardrentner/in“ geschaffen werden. Die zweite und dritte Säule der Alterssicherung kann für Frauen die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung, nicht ersetzen. 2. Die beste Alterssicherung für Frauen ist eine gut und fair entlohnte sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung. Dabei ist es erforderlich, Familien-, Erziehungs- und Erwerbsarbeit zu verbinden. Alterssicherungspolitik kann kein Reparaturbetrieb für eine verfehlte und für Frauen leider noch defizitäre Arbeitsmarktpolitik sein. 3. Altersarmut wird für Frauen zum Problem werden, denn sie sind von den Armutsrisiken besonders betroffen. Es müssen Lösungen geschaffen werden, insbesondere bezüglich geringer Entlohnung und der Versicherungslücken. Zu guten Ansätzen zählen die Schaffung einer Erwerbstätigenversicherung und die Fortsetzung der Rente nach Mindesteinkommen sowie die rentenrechtliche Absicherung von Zeiten des Arbeitslosengeld-II-Bezugs. Abschließend möchte ich dafür werben, alle gesetzgeberischen Maßnahmen auf ihre geschlechtsspezifischen Verteilungs- und Wechselwirkungen zu überprüfen. Sobald Vor- und Nachteile nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen und Frauen die Lasten, aber nicht die Vorteile nutzen können, müssen wir solche Maßnahmen ablehnen. 24 Weitere Themen der nachfolgenden Diskussion: „Lebenslanges Lernen unterstützen“ Die Zukunft der Arbeit ist maßgeblich von„lebenslangem Lernen“ abhängig. Auch bei der Berechnung der Rente können diese unterschiedlich berücksichtig werden, zum Beispiel durch eine progressive Ausgestaltung von Tarifverträgen. Es bedarf hier zudem eines kulturell-gesellschaftlichen Bewusstseinswandels, denn auch hier sollte der Arbeitnehmer mit einem ununterbrochenen 45-jährigen Berufsleben nicht das Maß sein. „Bürgerschaftliches Engagement“ Die demografische Situation ist auch eine Chance. Alte Menschen sind heute gesünder und tatkräftiger als ihre Elterngeneration. Das kann eine wertvolle Ressource für gesellschaftlichen Wandel sein. Insbesondere Frauen sollten sich noch viel stärker als bislang in die gesellschaftliche Diskussion„einmischen“. „Herausforderung Generationenvertrag“ Unser Rentensystem basiert auf dem Prinzip des so genannten„Generationenvertrags“. Aus den Beiträgen der heutigen Erwerbsgeneration wird die Alterssicherung der heutigen Ruheständler finanziert. Während jedoch Paare zunehmend entscheiden, keine Kinder zu bekommen, – so müssen sie später doch aus den Zahlungen der Rentenversicherung leben. Dieses„Ungleichgewicht“ kann jedoch nicht im Rahmen der Rentenversicherung gelöst werden, denn das Rentensystem ist ein solidarisch finanziertes Umlageverfahren. Diesbezügliche Lösungsansätze sind über das Steuersystem denkbar, in dem beispielsweise Menschen mit und ohne Kinder in unterschiedlichen Steuerklassen berücksichtigt würden. „Anerkennung von Ausbildungszeiten“ Im Zuge der Rentenreform wurden Ausbildungszeiten nur noch begrenzt anerkannt. Damit sind Anreize vermindert, in die eigene Aus- und Fortbildung zu investieren. Ein Vorwurf lautet daher, dass die Reform hier zu Lasten der Frauen ging, weil gerade die Bereiche gestrichen wurden, in denen Frauen durch längere und qualifiziertere Ausbildungszeiten ihre Einkommenschancen verbessern und damit etwas für ihre spätere Rente tun können. 25 Forum 1 Alt und arm? – Wege aus der Altersarmut für heutige Seniorinnen 26 Impulsreferat: Ruth Brand, stellvertretende Bundesvorsitzende der AG SPD 60 Plus und Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren­ organisationen(BAGSO) Ich möchte durch einen kurzen Rückblick die Ausgangssituation vieler heutiger Rentnerinnen umreißen: Soweit wir in unserer Jugend noch vom Zweiten Weltkrieg betroffen waren, wünschten wir uns in der Nachkriegszeit nichts sehnlicher als eine Rückkehr zu„normalen“ Verhältnissen. Mit Ausnahme der wirtschaftlichen Verhältnisse wünschten wir uns also keine grundsätzliche gesellschaftliche Veränderung. Frauenverdienst blieb daher zunächst Zuverdienst, und damit haben wir uns zufriedengegeben. Dies ist rückblickend umso erstaunlicher, als wir während des Krieges doch oft unsere abwesenden Männer ersetzt hatten und das zum Teil unter sehr schwierigen Bedingungen. Wenn wir uns nun der Lage der rentennahen Jahrgänge zuwenden, zeigen sich die Folgen dieses„Haupternährermodells“ auf fast allen Gebieten der sozialen Sicherung: angefangen mit dem berühmten„Eckrentner“ und dem Äquivalenzprinzip, das heißt, das Renteneinkommen entspricht zu einem bestimmten Prozentsatz dem früheren Erwerbseinkommen, den abgeleiteten Renten für Unterhaltsberechtigte bis zu dem im Beitrittsvertrag der DDR noch fehlenden Versorgungsausgleich für noch zu DDR-Zeiten Geschiedene. Selbst die Europäische Union, die als einigermaßen diskriminierungsunverdächtig gelten kann, bezeichnet diskontinuierliche Erwerbsbiografien auch heute noch als atypisch – und kennzeichnet sie damit als nicht normal. Dabei werden diese in der jüngeren Generation zunehmend zum Normalfall. Von etwa 40 Millionen Erwerbstätigen waren im Oktober 2008 nach Angaben der deutschen Rentenversicherung 27,6 Millionen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei fällt auf, dass vor allem Bereiche, in denen überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt sind, von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind. Was also ist zu tun? Wichtig wäre aus meiner Sicht ein allmählicher Abbau der Konstruktionsfehler des„Haupternährermodells“ hin zu einer eigenständigen wirtschaftlichen Existenz im Erwerbsleben für 27 Männer und Frauen. Außerdem müsste jede politische Maßnahme vor ihrer Umsetzung auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überprüft werden – analog der bereits bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Augenfällig ist, dass Frauen in den neuen Bundesländern wegen ihrer längeren Erwerbszeiten bei der gesetzlichen Rente noch 2006 bedeutend günstiger dastanden. 2006 erhielten sie in Ostdeutschland 663 Euro und Frauen in Westdeutschland 490 Euro. Hauptgrund sind die längeren Versicherungszeiten: im Westen waren es 26,2 Jahre; in den neuen Bundesländern 37,4 Jahre. Dabei ist zu beachten, dass für die aktuelle Rentner/innengeneration in Ostdeutschland keine zusätzliche Altersversorgung, etwa aus Betriebsrenten oder sonstigem Vermögen zur Verfügung steht. Deshalb waren 2007 alleinstehende Frauen ab 65 in den neuen Bundesländern zu 95 Prozent auf die gesetzliche Rente angewiesen, in den alten Bundesländern nur zu 68 Prozent. Zudem ist in den neuen Bundesländern eine höhere Zahl von Frauen alleinerziehend und geschieden als in den alten Bundesländern. Im Alter von 65 in Rente zu gehen und dabei auf 45 Beitragsjahre zurückzublicken, davon können weder Frauen im Osten noch im Westen„träumen“. Besonders nachteilige Wirkungen ergeben sich auch aus der traditionellen „Versorgerehe“, in der die Frauen lediglich„dazuverdienten“. Dieses Muster setzt sich im Alter fort, wenn Frauen auf die Rente des Ehemannes angewiesen sind. Auch das Einstandsprinzip des Ehemannes bei Arbeitslosigkeit der Frau verdeckt das eigentliche Armutsrisiko im Alter. In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass das Ehegattensplitting die Erwerbstätigkeit von Frauen immer noch„bestraft“. Es sind also konkrete Maßnahmen nötig, die der besonderen Situation der heute über 50-jährigen Arbeitslosen, insbesondere in den neuen Bundesländern, gerecht werden. Hilfreich wäre eine stärkere Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung. Wichtig sind auch höhere Freibeträge für Ersparnisse zur Altersvorsorge für ältere Arbeitslose. Außerdem werden innovative Konzepte zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/innen gebraucht und stärkere Anreize zur Aufnahme ehrenamtlichen Engagements. Durch eine gute und erschwingliche Beratungs- und Betreuungsinfrastruktur können ältere Menschen länger unabhängig bleiben. 28 Stephan Bischof, MDR Fernsehen Zusammenfassung der diskutierten Themen 1. Obwohl die Gruppe älterer Menschen stetig größer wird, ist ihr Einfluss auf politische Entscheidungen gering. Es fehlt die Lobby. 2. Ältere Menschen müssen sich stärker„einmischen“. Vorbildlich ist das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz. 3. Altersarmut führt zu Mangel an sozialen Beziehungen und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. 4. Ehrenamtliche Arbeit ist für Rentner/innen eine attraktive Möglichkeit gesellschaftlicher Partizipation, allerdings tragen diese zu oft die Kosten des Ehrenamtes selbst. 5. Sinnvoll wäre eine Arbeitsbörse, an die sich Rentner/innen wenden können, die nach einem Zuverdienst suchen. 6. Auch nach 65 sollten Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben werden können. 29 Impulse aus dem Kreis der Teilnehmer/innen Investitionen in Bildung bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigen Die Aussage,„Bildung schützt vor Armut“, stimmt leider nicht mehr. Das zeigt sich heute unter anderem am Beispiel vieler Sozialwissenschaftler/ innen, die von ihrer – zumeist freiberuflichen Tätigkeit – nicht leben können. Das sollte für zukünftige Generationen berücksichtigt werden. Senior/innen brauchen eine stärkere Lobby Um die Lobby von Senior/innen in der gegenwärtigen Rentenpolitik der Bundesregierung zu stärken, sollten Rentner/innen sich stärker vernetzen und organisieren. Gute Ansprechpartner/innen für diesen Schritt sind die Seniorenvertretungen vor Ort. Sie gewährleisten einen direkten Weg in die Politik(siehe Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz). Außerdem sollte der Situation älterer, zum Teil hoch qualifizierter Migrant/innen mehr Beachtung geschenkt werden. Negative Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Versorgung der Rentner/innen Krankenkassen werden versuchen, im Zuge der Gesundheitsreform Kosten zu senken, um keine höheren Beiträge erheben zu müssen. Ansatzpunkt hierfür könnte der für Rentner/innen sehr wichtige Rehabilitationsbereich sein. Berliner„Seniorenmitwirkungsgesetz“ Ziel dieses Gesetzes ist es, die aktive Beteiligung der Berliner Senior/innen am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu fördern, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten zu nutzen, die Beziehungen zwischen den Generationen zu verbessern, die Solidargemeinschaft weiterzuentwickeln sowie den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung unter aktiver Eigenbeteiligung der Berliner Senior/innen zu gewährleisten. Mehr Informationen unter: http://www.berlin.de/imperia/md/content/batreptowkoepenick/soziales/berliner_20seniorenmitwirkungsgesetz.pdf 30 Rückkehr zur dynamischen Rentenanpassung Früher orientierte sich die Rentenanpassung an der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Heute ist diese Dynamik außer Kraft gesetzt – was bislang zu drei Nullrunden bei der Rentenanpassung führte. Diese Entwicklung sollte rückgängig gemacht werden. Erhöhung der Grundsicherung Rentner/innen, die ausschließlich von der Grundsicherung leben, müssen stärker Beachtung finden. Hier gibt es oft einen Teufelskreis aus Armut, Einsamkeit und Krankheit. Für diese Menschen müsste mehr getan werden. Nötig ist eine erhöhte Grundsicherung, die dem tatsächlichen Grundbedarf eines/r Rentner/in entspricht. In diesem Zusammenhang sollte es zukünftig möglich sein, auch nach dem 65. Lebensjahr Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Ehrenamtliches Engagement älterer Menschen verdient Anerkennung Doch gerade für Rentner/innen mit geringem Einkommen sind die damit verbundenen Kosten(z. B. Fahrtkosten) oft nicht finanzierbar. Hier ist Unterstützung notwendig – entweder von staatlicher Seite oder vonseiten der Wirtschaft. Es müsste – zusätzlich zur ehrenamtlichen Arbeit – eine Arbeitsbörse für Senior/innen geschaffen werden, die diese entsprechend ihrer jeweiligen Qualifikation in Beschäftigung vermittelt und damit einen Zuverdienst ermöglicht. 31 Forum 2 Nach der Arbeit Altersarmut? Vorsorgende Politik für heutige Arbeitnehmerinnen 32 Impulsreferat: Brigitte L. Loose, Deutsche Rentenversicherung Bund Seit einigen Jahren ist in der Alterssicherungsdebatte ein Umschwung von der Frage der Frauen hin zu der Frage der Mütter festzustellen. Denn bis Ende der 1990er-Jahre wurde das Thema einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen intensiv diskutiert. Es wurde abgelöst von Fragen, wie Kindererziehungszeiten und Familienarbeit in der Alterssicherung berücksichtigt werden können. Nach einer Reihe von Reformmaßnahmen gibt es nun eine kleine Renaissance des Themas, insbesondere mit Blick auf die Altersarmut von Frauen. Blickt man auf die AVID-Studie 2005, lassen sich dazu interessante Erkenntnisse ableiten: Mit der Studie„Altersvorsorge in Deutschland 2005“(AVID 2005) hat die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine umfangreiche Datenbasis mit Informationen über die Altersvorsorge der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 geschaffen. Auf dieser Basis können insbesondere die Auswirkungen der individuellen Erwerbsbiografien auf die Höhe der künftigen Anwartschaften aus den unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung untersucht werden. Insgesamt zeigt sich, dass bei den untersuchten Jahrgängen – biografiebedingt – die Rentenanwartschaften der Frauen immer noch deutlich unter den Anwartschaften der Männer liegen. Die Zunahme von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit hat vor allem in den alten Bundesländern einen durchaus positiven Einfluss auf die Höhe der Rentenanwartschaften von Frauen. Hier führt die stärkere Erwerbsbeteiligung der Frauen dazu, dass die jüngeren Frauen höhere gesetzliche Renten und höhere Nettoeinkommen erreichen als die älteren. In den neuen Ländern zeichnet sich bei Frauen wie Männern in den jüngeren Jahrgängen ab, dass die durchschnittlich geringeren Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung einhergehen mit einem Trend zu einer Zunahme von Anwartschaften aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge bei insgesamt etwa konstanten Nettoeinkommen. 33 In der betrieblichen Altersversorgung – der zweiten wichtigen Säule der Alterssicherung – zeigen sich allerdings sehr große Unterschiede in der Verteilung zwischen Ost und West. In den neuen Ländern baut sich die betriebliche Altersvorsorge erst seit Anfang der 1990er-Jahre auf. Während in den alten Ländern 34 Prozent der Männer über Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung verfügen, sind es bei den Frauen nur die Hälfte. Das ist ein wichtiger Aspekt, da das Gewicht der gesetzlichen Rentenversicherung im „Gesamtpaket Altervorsorge“ zukünftig abnehmen wird. Frauen erhalten im Schnitt 200 Euro und Männer 400 Euro aus dieser Rentenquelle. An der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst partizipieren mehr Frauen als Männer. Das liegt daran, dass mehr Frauen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Die private Vorsorge ist relativ weit verbreitet. Hier gibt es kaum Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Das Absicherungsniveau unterscheidet sich hingegen erheblich. Insgesamt zeigt sich, dass die Unterschiede in der Alterssicherung zwischen Frauen und Männern in den alten Ländern gravierend und in den neuen Ländern relativ gering ausfallen. Bei den Erwerbsverläufen fällt auf, dass Frauen und Männer sehr unterschiedlich von geringfügiger Beschäftigung betroffen sind. Zwei Drittel aller Minijobs werden von Frauen ausgeführt. Der Anteil der jüngeren Frauen mit Zeiten geringfügiger Beschäftigung in Ost- und Westdeutschland ist deutlich höher als der Anteil der älteren. In den neuen Ländern hat darüber hinaus der Anteil von Zeiten selbstständiger Tätigkeit sowie die Dauer der Arbeitslosigkeitszeiten stark zugenommen. Dieser Befund ist auch im Kontext der Diskussion um Altersarmut von Bedeutung, weil die AVID zeigt, dass Personen mit niedrigen Alterseinkünften in ihrer Biografie im Schnitt zwei- bis dreimal so lange Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, der Arbeitslosigkeit oder einer selbstständigen Tätigkeit aufweisen wie die Personen mit höheren Alterseinkommen. Die AVID zeigt auch, dass es bei der Analyse der Alterseinkommen von Frauen weiterhin wichtig ist, zwischen ledigen, geschiedenen und verheirateten Frauen sowie zwischen Frauen mit Kindern und Frauen ohne Kinder zu unterscheiden, da für diese Gruppen deutlich unterschiedliche künftige Alterseinkommen zu erwarten sind. So sind es nach wie vor Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, wenn Kinder geboren werden. Gleichwohl sinken die Erziehungszeiten von 12,9 Jahre auf 8,9 Jahre in den alten Ländern und von 4,9 Jahre auf 3,3 Jahre in den neuen Ländern. 34 35 Zusammenfassend ist festzustellen, dass Frauen eine geringere Erwerbsbeteiligung, eine kürzere Erwerbsphase und eine niedrigere Stundenzahl haben. Damit unterlaufen sie in allen für die spätere Rente relevanten Punkten den Durchschnitt und erhalten deswegen später eine niedrigere Rente als Männer. Abschließend ergibt sich folgendes Fazit: Unbezahlte Arbeit bringt keine Rente. Daher muss eine eigenständige Alterssicherung für Frauen im Mittelpunkt stehen und nicht eine vom Ehemann abgeleitete ­(Witwenrente). Die Renten für Frauen werden erst dann das Niveau der Männer erreichen, wenn sich die Erwerbsbiografien angleichen. Um das zu erreichen, muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert werden. Wichtig ist außerdem eine Änderung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung: Die Familienarbeit muss gleichmäßig zwischen den Partnern verteilt werden. Zusammenfassung der diskutierten Themen 1. Ältere Frauen und zunehmend auch Akademikerinnen haben große Probleme auf dem Arbeitsmarkt und stehen vor der Altersarmut. Dies gilt auch für alleinerziehende Frauen und Migrantinnen. 2. Renten von Frauen sind auch Männersache. Hier ist eine stärkere Sensibilisierung nötig. 3. Frauen arbeiten häufig im Niedriglohnbereich und in Teilzeit mit entsprechend negativen Auswirkungen auf das spätere Rentenniveau. 4. Ehrenamtliches Engagement sollte in der Rentenberechnung berücksichtigt werden. 5. Die Aus- und Fortbildung(„Lebenslanges Lernen“) wird zwar immer stärker gefordert, findet aber zu wenig Berücksichtung in der Rentenberechnung. 36 Impulse aus dem Kreis der Teilnehmer/innen „Anpassung der Studie zur ­Altersvorsorge(AVID) an aktuelle Entwicklungen“ Die Auswirkungen der„Hartz-Gesetze“ sollten in zukünftigen AVIDUntersuchungen gesondert Berücksichtigung finden. Wichtige gesellschaftliche Veränderungen wie die deutliche Zunahme„atypischer“ Beschäftigungsverhältnisse und die Ausweitung des Niedriglohnsektors fehlen bisher in der Rentenprognose. Das verfälscht das Gesamtbild, denn Frauen sind von beiden Entwicklungen und damit von Altersarmut besonders stark betroffen. Weiterhin blenden die derzeitigen Rentenberechnungen den Effekt der Rentenreformen, dass das Rentenniveau bis 2030 um bis zu 20 Prozent sinken wird, aus. Daher sollten die Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel zurückgenommen werden. Geschieht das nicht, bleiben Kindererziehungszeiten und die Rente nach Mindesteinkommen wirkungslos. Zu den atypischen Beschäftigungsverhältnissen zählen: Teilzeitbeschäftigung, befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit und Minijobs. Weitere Anregungen Eine Änderung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ist erforderlich. Erst dann wird sich auch etwas an dem Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen ändern. Mitarbeiter/innen sollten stärker am Unternehmenserfolg beteiligt werden. In Diskussionen zum Thema Altersarmut wird die Situation von Migrantinnen, ebenso wie die Arbeitslosigkeit von Akademikerinnen, oft zu wenig berücksichtigt. 37 Forum 3 Für die Zukunft lernen: Alterssicherung für die zukünftigen Generationen 38 Impulsreferat: Judith Kerschbaumer, ver.di, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik Judith Kerschbaumer führte in das Thema durch vier Fragen ein: 1. Welche Abgrenzungskriterien von Alterssicherungssystemen sind vorstellbar? Gibt es unter Geschlechtergerechtigkeitsaspekten ein idealtypisches Alterssicherungssystem? 2. Welche Anforderungen sind grundsätzlich an ein geschlechtergerechtes und speziell für Frauen„ideales“ Alterssicherungssystem zu stellen? 3. Was sind die zentralen Herausforderungen der Zukunft an ein geschlechtergerechtes Alterssicherungssystem? 4. Inwieweit muss unser Alterssicherungssystem umgestaltet werden, um den vorgenannten Anforderungen zu genügen? 1.  Sie stellt beispielhaft Kriterien vor, anhand derer Alterssicherungssysteme abgegrenzt werden können: Einbezogener Personenkreis: Anknüpfung an die Erwerbstätigkeit bzw. den Aufenthalt in einem Land oder Einbeziehung aller Erwerbstätigen. Sicherungsniveau: Bandbreite zwischen Lebensstandardsicherung und bloßer Existenzsicherung. Finanzierungsform: Umlagefinanzierung oder Kapitaldeckung. Verhältnis Beiträge – Leistungen: Äquivalenzprinzip oder Deckelung hinsichtlich Beitrag bzw. Leistung. Finanzierung aus Steuern oder Beiträgen. Finanzierungsanteile: Paritätisch oder arbeitnehmer/in- bzw. arbeitgeberfinanziert. Struktur des Systems: Ein- bzw. Mehrsäulensystem und Sicherungsniveau innerhalb der Säulen. Grad der Verpflichtung: obligatorisch oder freiwillig. Rentenniveau(Sicherungsziel). 39 Auch bei einem Blick ins europäische Ausland lässt sich kein„ideales“ Alterssicherungssystem finden. Die Systeme sind komplex, historisch gewachsen und einzelne Teilaspekte lassen sich nicht – ohne nachteilige Folgen für die Gesamtstatik eines Systems – mit Teilaspekten anderer Systeme kombinieren. Dies zeigen folgende Beispiele: Während Dänemark und Estland eine voll steuerfinanzierte Grundrente haben, gibt es in Slowenien eine Mindestrente, in Italien und Spanien eine beitragsunabhängige Sozialrente. In den Niederlanden und in Tschechien hat sich der Staat aus der Mitfinanzierung zurückgezogen. Die skandinavischen Länder, die drei baltischen Staaten, Polen, die Slowakei, Ungarn und Zypern kennen zum Beispiel eine Pflichtversicherung in zwei Säulen. In Dänemark, Polen und Ungarn beteiligt sich der Staat nicht an der Finanzierung der zweiten Säule. Sie stellt als Zwischenfazit fest, dass sich allein aufgrund dieser Abgrenzungskriterien kein an sich geschlechtergerechtes Alterssicherungssystem definieren lässt. 2.  Von der Prämisse ausgehend, dass in Deutschland(aus juristischen und praktischen Gründen) kein neues Alterssicherungssystem auf der„grünen Wiese“ geschaffen und das bestehende System aus juristischen Gründen von heute auf morgen nicht abgeschafft werden kann, lehnt sie Modelle, die den völligen Umbau unseres Systems und keine Verbindung mit der Erwerbsarbeit vorsehen, ab. Wenn es um Ideen für die zukünftigen Generationen geht, kann es nur um den behutsamen Umbau des bestehenden Alterssicherungssystems gehen. Das derzeitige System setzt langjährige, durchgängige, nicht von längerer Arbeitslosigkeit betroffene Erwerbsbiografien als Maßstab: den „Standardrentner“. Dies sind grundsätzlich männliche Erwerbsbiografien. Davon ausgehend stellt die Referentin Anforderungen an ein geschlechtergerechtes und für Frauen„geeignetes“ Alterssicherungssystem: Keine Benachteiligung der längeren Lebenserwartung von Frauen(sog. „Unisex“). Solidarischer Ausgleich zwischen und innerhalb der Generationen. Umlagefinanzierung Äquivalenzprinzip Die Standardgröße für die Bemessung von Leistungen muss die Lebensund Erwerbsentwürfe beider Geschlechter berücksichtigen. 40 Das Rentenniveau aus der ersten Säule sollte eine Lebensstandard­ sicherung gewährleisten, weitere kapitalgedeckte Säulen können die Alterssicherung ergänzen. Einbeziehung aller Erwerbstätigen. Armutsvermeidung, nicht Armutsbekämpfung. Alterssicherung und damit auch die Standardgrößen für die Bemessung von Leistungen müssen den Lebens- und Erwerbsentwürfen von Frauen gerecht werden(weg mit dem Standardrentner – her mit dem/der„Standardrentner/in“!). Ökonomische Eigenständigkeit muss in der Erwerbs- wie in der Rentenphase gewährleistet sein. Zwischenfazit: Viele dieser Bedingungen finden sich in unserem Alterssicherungssystem grundsätzlich(wenn auch zum Teil nur im Ansatz) verwirklicht. 41 3.  Die zentralen Herausforderungen der Zukunft an ein geschlechtergerechtes Alterssicherungssystem formuliert Judith Kerschbaumer wie folgt: Es muss den demografischen Wandel nachvollziehen. Es muss gerade den Frauen ihre ökonomische Eigenständigkeit gewährleisten. Es muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Alter abbilden. Es muss dafür sorgen, dass unsere Vorstellungen von einer geschlechtergerechten Arbeitsmarktpolitik im Hinblick auf Alters­sicherung umgesetzt werden können. Diese sind: – gleiche Verdienstmöglichkeiten für Männer und Frauen (gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit) – gleiche Karrierechancen für Frauen – freie Entscheidung für Familie Familien- und Pflegearbeit von Männern und Frauen wie Erwerbsarbeit im Alter honorieren. sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbsarbeit als Regelerwerbsarbeit. Wichtig: Ein Alterssicherungssystem muss und kann nicht eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik korrigieren und reparieren! 4.  Mit Gedanken zum Reformbedarf an das Alterssicherungssystem wurde in die Diskussion übergeleitet. Aus Sicht einer geschlechtergerechten Alterssicherungspolitik gibt es Reformbedarf … … im Hinblick auf die Alterssicherungssysteme: Verhältnis der Säulen zueinander. Sicherungsniveau in den einzelnen Säulen. Stärkung der ersten Säule(Gesetzliche Rentenversicherung(GRV)): Fortentwicklung der GRV zur Erwerbstätigenversicherung, um alle Erwerbsformen sozial abzusichern. Fortführung der Rente nach Mindesteinkommen. rentenrechtliche Absicherung von gesellschaftlich wichtiger Familien- und Pflegearbeit in der ersten Säule(GRV). 42 43 Wer private Pflegearbeit(in der Pflegestufe 1) leistet, muss rentenrechtlich so abgesichert werden, dass bei der Verbeitragung 80 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten zugrundegelegt wird. Bessere und gleiche rentenrechtliche Absicherung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten(bis zur Beitragsbemessungsgrenze(BBG)). Einheitliches Rentenrecht in Ost und West, das gleiche Lebensleistungen gleich behandelt. … im Hinblick auf das Verhältnis von Familien- und Alterssicherungspolitik Für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie müssen – auch für Männer – stärkere Anreize geschaffen werden. Verbesserung der Infrastruktur: Nach Auslaufen des Elterngeldes muss die Kinderbetreuung gewährleistet sein. … im Hinblick auf das Verhältnis von Arbeitsmarkt- und Alterssicherungspolitik Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Abschaffung von sozial nicht abgesicherten Mini- und Midi-Jobs. 44 Vollzeitarbeit muss die Regel werden. solange es keinen gesetzlichen Mindestlohn von mind. 10  D / Std. gibt, muss der Arbeitgeber seinen Anteil zu den Rentenversicherungsbeiträgen mindestens auf Basis eines Stundenentgeltes von 10 D leisten. Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung von Alg-II-Zeiten. Individuelle Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II und Wegfall der Partneranrechnung bei Erwerbstätigkeit eines der Partner. Junge Frauen wollen erwerbstätig sein. Sie wollen„Beruf und Familie für sich und ihre Partner“. Dies muss auf Arbeitgeberseite endlich ankommen und umgesetzt werden. Arbeitgeber müssen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und dieser mit ihrer betrieblichen Beschäftigungspolitik endlich entsprechen! … im Hinblick auf das Steuerrecht Das Ehegattensplitting muss zugunsten einer individuellen Besteuerung entfallen. Die Besteuerung muss zugunsten von Kindern verbessert werden. Als Fazit wird festgestellt: Gesellschaftliches Umdenken ist notwendig. Um die vorgenannten Reformmaßnahmen umsetzen zu können, ist eine Abkehr von dem Leitbild der„Ernährerfamilie“(oder des„Versorgermodells“) notwendig. Es genügt auch nicht, lediglich auf das„modernisierte Ernährermodell“ zu setzen. Denn dabei behalten die Frauen die Nachteile der schlechten Versorgung in der sozialen Sicherung bzw. der Abhängigkeit von ihrem Ehemann. Darüber hinaus darf sich die Politik nicht ihrer Verantwortung entziehen, Lebensbedingungen sozial gerecht zu gestalten. Die vorgenannten Politikbereiche müssen besser verzahnt und abgestimmt werden. Deshalb sind politisch geplante Maßnahmen immer auf ihre geschlechterpolitischen Verteilungswirkungen hin zu prüfen. Die Frage:„Wer gewinnt – wer verliert?“ ist zu beantworten und zum Beispiel in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Dabei sind nicht nur die Geschlechter, sondern auch die Verteilungswirkungen zwischen den Generationen zu berücksichtigen. 45 Zusammenfassung der diskutierten Themen 1. Das Leitbild des Rentensystems basiert noch immer auf dem Bild einer männlichen 45-jährigen Erwerbsbiografie. 2. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss deutlich verbessert werden, damit Frauen verstärkt Vollzeit erwerbstätig sein können. 3. Frauen profitieren stärker von der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung als von zumeist privaten Rentenversicherungen, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren basieren. Daher sollte die gesetzliche Rentenversicherung weiter gestärkt werden. 4. Die Gesellschaft sollte den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen zukünftig stärker Rechnung tragen. Noch fehlt es an Möglichkeiten einer aktiven Altersgestaltung. Impulse aus dem Kreis der Teilnehmer/innen „Das gesetzliche Rentenversicherungssystem darf nicht länger als Reparaturbetrieb für verfehlte Politik missbraucht werden.“ Das Rentensystem wird zunehmend als Reparaturbetrieb für verfehlte Politik missbraucht und als ineffizient dargestellt, wenn es diese Politikziele nicht erreicht. Beispiel: Mit heutigen Niedriglöhnen erreicht man nicht mehr das Grundsicherungsniveau in der Rentenversicherung. Das ist aber kein Fehler des Alterssicherungssystems. „Die Situation„kleiner“ Selbstständiger muss bei der Alterssicherung besser berücksichtigt werden.“ Diskutiert wird, ob die gegenwärtige Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung umgewandelt werden sollte. Das würde im zweiten Schritt auch die relativ gut verdienenden freien Berufe mit einbeziehen, ebenso wie Beamte und Politiker/innen. Das würde gegenwärtig zu Mehreinnahmen von 10 Mrd. Euro(entsprechend vier Prozent der Gesamteinnahmen der Rentenversicherung) führen. 46  „Die positiven Auswirkungen einer Vollzeiterwerbstätigkeit auf die Rente sollten stärker propagiert werden.“ Ungeachtet konkreter Maßnahmen muss auch eine Bewusstseinsveränderung bei den jungen Frauen stattfinden mit dem Ziel, die Vollzeit­ erwerbstätigkeit als erstrebenswert darzustellen, denn nur die sichert eine eigenständige Alterssicherung für Frauen. „Es bedarf besserer Lösungen für die Flexibilisierung des Übergangs in die Rente.“ Bislang gibt es von Seiten der Politik noch keine schlüssige Antwort auf die unterschiedlichen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer/innen. So gibt es beispielsweise die Altersteilzeit, die den Übergang flexibel gestaltet. Die Erwerbsminderungsrente ist für die geeignet, die nicht bis 67 arbeiten können oder wollen. Diese Renten bewegen sich allerdings auf Grundsicherungsniveau. Das Konzept der Teilrente hingegen erlaubt Arbeitnehmer/innen gleichzeitig Rente zu beziehen und eingeschränkt weiterzuarbeiten. Dieses Instrument ist für viele Frauen ungeeignet, weil sie ohnehin schon eine deutlich niedrigere Rente haben als Männer. Von einer Teilrente könnten sie nicht leben. 47 Podiumsdiskussion Herausforderungen für eine generations- und geschlechtergerechte Alterssicherungspolitik Gabriele Lösekrug-Möller, MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland Christiane Reckmann, Mitglied des Bundesvorstandes der AWO Prof. Dr. Barbara Riedmüller, Professorin am FB Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin Gabriele Lösekrug-Möller, MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales: Alterssicherung ist auch eine Frage der Bildungs-, der Familien- und der Arbeitsmarktpolitik. Die Herausforderungen sind – auch angesichts des demografischen Wandels – groß. Wichtig ist, dass Zeiten beruflicher Aus- und Weiterbildung im gesetzlichen Rentensystem wieder stärker berücksichtigt werden. Wir sollten in der Rentendiskussion nicht die Generationengerechtigkeit vergessen. Um zukünftige Altersarmut zu verhindern, ist auch ein eigener Regelsatz für Kinder wichtig. Und wie bei allen(berechtigten) Forderungen müssen wir auch erklären, wie wir diese Änderungen finanzieren wollen: durch höhere Beiträge, aus Steuermitteln oder aus dem Umbau des Systems in Richtung Erwerbstätigensicherung, das heißt der Einbeziehung der Freien Berufe, Beamten etc.? In diesem Zusammenhang halte ich jede Diskussion über eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für realitätsfern. Wir sehen Zeiten entgegen, in denen wir wegen der steigenden Zahl der Leistungsbezieher/innen zukünftig jeden Euro brauchen werden. 49 Ich wünsche mir, dass Frauen in ihrer Vielfalt Frauenpolitik als eine gemeinsame Sache ansehen und sich nicht auseinanderdividieren lassen, zum Beispiel in berufstätige Frauen und Mütter! Wichtig ist auch, dass Familienpolitik nicht mehr gleichgesetzt wird mit Frauenpolitik. Alle Kinder haben schließlich auch Väter. Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland: Bedauerlich ist, dass die Politikfelder, in denen es um die materielle Existenz von Frauen geht, nicht im Frauenministerium angesiedelt sind, sondern dem Ministerium für Arbeit und Soziales zugeordnet sind. Das mag auch erklären, warum die für die Rente von Frauen so wichtigen Ausbildungszeiten drastisch um vier Jahre gekürzt wurden. Zwar sind auch Männer von dieser Änderung betroffen, da Frauen jedoch in der Regel eine kürzere Erwerbsbiografie haben, fällt die Kürzung hier stärker ins Gewicht. Ebenfalls bedauerlich ist das Auslaufen der Berechnung der Rente nach Mindesteinkommen. Sie wird nur noch bis 1992 in der Rentenberechnung berücksichtigt. Das war ein sehr wirkungsvolles Instrument gegen Altersarmut, vor allem für Frauen in den„Leichtlohngruppen“ mit weniger als 75 Prozent des Durchschnittseinkommens. Aus Sicht des VdK muss diese Rente nach Mindesteinkommen von 1992 weitergeführt werden. 50 Die Beiträge, die der Staat für Langzeitarbeitslose in die Rentenversicherung einzahlt, sind zu niedrig: Ein Jahr Langzeitarbeitslosigkeit erhöht die Rente um 2,19 Euro. Altersarmut ist so vorprogrammiert. Dieser Beitrag muss angehoben werden, zum Beispiel auf 50 Prozent des Durchschnittseinkommens. Ein ganz anderer Punkt ist die Frage, ob die Höhe der Grundsicherung bedarfsgerecht ist. Die Berechnung orientiert sich am Bedarf eines jungen erwerbstätigen Mannes und ist außerdem nach Preisen von 2003 berechnet. Das reicht für den besonderen Bedarf von alten Menschen nicht aus! Christiane Reckmann, Mitglied des Präsidiums des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbands: Wenn über Armut gesprochen wird, sollte die Frage nicht vernachlässigt werden, welche Auswirkungen Armut auf die Lebenslagen von Menschen hat. Die AWO hat die erste Längsschnitt-Studie zur Kinderarmut herausgebracht, die auch Hinweise zur Armut von Familien gibt. Insgesamt gilt: Frauenleben sind sehr viel komplexer als gemeinhin – auch in der Politik –, angenommen. An diesen vielfältigen Lebenslagen von Müttern, Großmüttern, kinderlosen Frauen, jungen Mädchen und Seniorinnen muss sinnvolle Armutsbekämpfung ansetzen. 51 Ich wende mich gegen die Aussage, es gäbe keine Altersarmut. Es gibt jetzt schon Altersarmut und sie wird zukünftig noch größer, wenn wir jetzt nichts verändern. Wir dürfen uns nicht an Armut gewöhnen und müssen alle politischen Möglichkeiten zum Kampf gegen Armut nutzen. Dazu gehören natürlich Maßnahmen gegen Kinderarmut – wie zum Beispiel mehr frühkindliche Bildung und die Kindergrundsicherung –, Maßnahmen zu Arbeitsmarktförderung von Frauen oder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter. Ich halte es für kontraproduktiv, bei Reformen schon sehr früh über deren Finanzierung zu sprechen. Aus meiner Sicht verbirgt sich hinter dieser Frage allzu oft ein Verteilungsproblem. Moderation: Petra Pinzler, Journalistin(Die Zeit) Noch eine Anmerkung zum neuen Instrument der Arbeitszeitkonten. Hier haben wir die große Chance, neue Wege in Sachen Geschlechtergerechtigkeit zu gehen und zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Familienzeiten zu kommen. Wir dürfen aber nicht die alten Fehler wie zum Beispiel bei den Pflegezeiten machen: Die Gender-Perspektive muss überall mitgedacht werden, damit am Ende nicht wieder die Frauen die Dummen sind! Dr. Barbara Riedmüller, Professorin am FB Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin Altersarmut von Frauen ist kein Problem der Zukunft, es gibt sie auch heute schon. Ursache dafür ist ein Alterssicherungssystem, dass nach wie vor auf dem männlichen Ernährermodell basiert. Aber auch die gebrochenen Erwerbsbiografien von Frauen sowie ihre Diskriminierung am Arbeitsmarkt (Gender Pay Gap), sinkende Witwenrenten und steigende Scheidungsraten führen zu Altersarmut. Weiterhin gibt es eine Klassenbildung innerhalb der Frauen auf dem Arbeitsmarkt: Auf der einen Seite sind die qualifizierten, voll erwerbstätigen Frauen, die später über eine entsprechende Alterssicherung verfügen werden. Auf der anderen Seite die Frauen, die im Alter auf eine gebrochene Erwerbsbiografie zurückblicken, die vorwiegend in schlecht bezahlten Teilzeitjobs gearbeitet haben und die deswegen später von Altersarmut bedroht sind. 52 Um an dieser Situation etwas zu ändern, brauchen Frauen eine stärkere Lobby. Bedauerlich ist, dass Frauenpolitik gerade zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung ein Schattendasein führte. Unabdingbar sind Mindeststandards in der gesetzlichen Rente – so wie es andere Länder auch machen – sowie eine Höherbewertung der Teilzeitarbeit. Und schließlich sollte nicht nur die Rentenpolitik, sondern alle Gesetze und politischen Entscheidungen unter dem Geschlechteraspekt diskutiert werden. Auf europäischer Ebene, zum Beispiel in Schweden und in Frankreich, ist in Sachen Gendermainstreaming bereits viel auf den Weg gebracht worden. Auch Deutschland hat sich noch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung zu diesem Prinzip bekannt. Geschehen ist seither jedoch nicht viel. Hier gibt es großen Handlungsbedarf. 53 Glossar Betriebliche Altersvorsorge Seit 2002 sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, ihren Mitarbeiter/innen eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Arbeitgeber/innen sind jedoch nicht verpflichtet, ebenfalls Beiträge zu zahlen, können dies aber freiwillig. Es kann mit der/m Arbeitnehmer/in eine Entgeltumwandlung vereinbart werden, das heißt, die Beiträge werden direkt vom Gehalt einbehalten. Die beiden Parteien können sich die Beiträge teilen oder Arbeitgeber/innen zahlen einen vollen Beitrag. Bei der letzten Option fallen die Beiträge der Arbeitnehmer/in bei Kündigung an die Arbeitgeber/innen zurück, solange die/der Arbeitnehmer/in das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und weniger als fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt ist. Sind Arbeitnehmer/innen langjährig beschäftigt, dürfen sie auch die von den Arbeitgeber/innen gezahlten Beiträge bei einer Kündigung„mitnehmen“. Im Insolvenzfall sorgt der Pensions-Sicherungs-Verein(PSV) für die Auszahlung der Beiträge. Hierfür führen Arbeitgeber/innen Beiträge an den PSV ab. Die drei Säulen der Altersvorsorge Die Altersvorsorge steht heute auf drei sogenannten„Säulen“, die eine solide Sicherung des eigenen Lebensstandards im Alter ermöglichen sollen: 1)  Die gesetzliche Rentenversicherung: Sie bildet die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Aufgrund vieler Faktoren, insbesondere der höheren Lebenserwartung und den Geburtenrückgängen, steht deren Finanzierung jedoch langfristig vor Herausforderungen und ein Absinken des Rentenniveaus ist kaum zu vermeiden. 2)  Die betriebliche Altersvorsorge: Bis 2001 waren dies freiwillige Leistungen der Arbeitgeber/innen, die meistens nur von größeren Unternehmen angeboten wurden und nicht sehr verbreitet waren. Seit Einführung der Riester-Rente haben Arbeitnehmer/innen einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge(s. o.). 3)  Die private Altersvorsorge: Der zusätzliche Aufbau von eigenem Vermögen wird durch private Rentenversicherungen realisiert. Dies wird aufgrund der Herausforderungen der 1. Säule immer wichtiger, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. 54 Dynamisierung der Rente Bei der Dynamisierung wird die Rente an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung angepasst. Maßgebend hierfür ist die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer/innen. Generationenvertrag Der Generationenvertrag bezeichnet die Logik unseres Rentensystems, in dem die Generation, die im Berufsleben steht, die ältere Generation im Ruhestand unterstützt. Damit zahlen die Jüngeren Beiträge in die Rentenversicherung ein, die als Renten für die heute Älteren wieder ausbezahlt werden. Wenn die Jungen alt geworden sind, ist die nächste Generation in der Pflicht. Grundsicherung Die bedarfsorientierte Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für einen Lebensunterhalt für diejenigen sicherstellen, die aufgrund ihres Alters oder voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Die Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag erbracht. Kapitaldeckungsverfahren Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die eingehenden Beitragszahlungen von Versicherten für eine private oder betriebliche Altersvorsorge zu einem individuellen Vermögensbestand angespart. Dieses Vermögen wird angelegt und im Alter mit Erträgen wieder an die/den Versicherte/n ausgezahlt. Umlageverfahren Charakteristisch für das Umlageverfahren ist, dass die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger – Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber/ innen sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt – dazu verwendet werden, die laufenden Rentenzahlungen zu finanzieren. Die Versicherten erhalten im Gegenzug für ihre Beitragszahlung einen – verfassungsrechtlich geschützten – Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Generation finanziert wird. 55 Weiterführende Links Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rubrik Rente im Überblick: www.bmas.de/coremedia/generator/21640/uebersichtsseite__rente.html Deutsche Rentenversicherung Bund: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Arbeiterwohlfahrt(AWO): www.awo.org Paritätischer Gesamtverband: www.der-paritaetische.de Der aktuelle Rentenbericht der Bundesregierung: www.vdk.de/cms/mime/2099D1227096874.pdf Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft: www.fes.de/forumpug „Rentenratgeber für Frauen“; eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Download unter: www.bmas.de/coremedia/generator/10072/rentenratgeber__frauen.html Sozialverband VdK: www.vdk.de Studie Altersvorsorge in Deutschland(AVID): www.altersvorsorge-in-deutschland.de/ZIELE/index.html 56 ISBN 978-3-86872-120-1