Wie Frauenrechte aufs Land kommen – Die Arbeit der„Barfußanwältinnen und Barfußanwälte“ in Tansania von Peter Häussler, Francis Conrad und Leana Podeszfa Friedrich-Ebert-Stiftung Tansania November 2009 • Zwar setzt sich die tansanische Regierung für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein, doch werden weiterhin täglich Frauen durch religiöse und gewohnheitsrechtliche Traditionen benachteiligt und Menschenrechte schwer verletzt. • Gemeinsam mit dem Women Legal Aid Centre, WLAC, fördert die Friedrich-EbertStiftung in Tansania seit über zehn Jahren die Ausbildung von RechtsberaterInnen („BarfußanwältInnen“) und fördert mobile Beratungseinheiten in 15 Regionen Tansanias. • „BarfußanwältInnen“ klären über Grundrechte auf und leisten so einen wichtigen Beitrag zur besseren sozio-ökonomischen Integration von Frauen in die Gesellschaft. • In den letzten 15 Jahren hat WLAC über 3500 Frauen bei rechtlichen Problemen helfen können. “I know it is not easy given the longstanding cultures, traditions and idiosyncrasies of men in our society. But we cannot give up nor should we resign to failure. We should keep fighting till success.” Jakaya Kikwete, Präsident der Vereinigten Republik Tansania Frauenrechte sind Menschenrechte – gegen ländliche„Traditionen“ Auf internationaler Ebene haben die Vereinten Nationen(VN) 1946 das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau in ihrer Charta (Präambel, Artikel 1.3) festgeschrieben. Auch in der Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es, dass niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Heute sind Frauenrechte ein unveräußerlicher und untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte, die nicht unter Verweis auf kulturelle und traditionelle Gewohnheiten relativiert werden dürfen. Tansania hat sowohl den fåíÉêå~íáçå~äÉå= m~âí= Ω ÄÉê= Ä Ω êÖÉêäáÅÜÉ= ìåÇ= éçäáíáëÅÜÉ= oÉÅÜíÉ 1976 als auch das§ÄÉêÉáåâçããÉå=òìê=_ÉëÉáJ íáÖìåÖ= àÉÇÉê= cçêã= îçå= aáëâêáãáåáÉêìåÖ= ÇÉê= cê~ì 1980 ratifiziert. Die tansanische Verfassung von 1977 verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ausdrücklich. Auf afrikanischer Ebene unterschrieb Tansania die^ÑJ êáÅ~å=`Ü~êíÉê= çå eìã~å=~åÇ= mÉçéäÉÛë= oáÖÜíë von 1986, in der es heißt:„Der Staat muss sicherstellen, dass jede Diskriminierung der Frau beseitigt wird und die in den internationalen Erklärungen und Übereinkommen festgelegten Rechte der Frau und Kinder geschützt werden.“ Obwohl Tansania solch nationale und internationale Verträge ratifiziert hat, verhindert das traditionelle Verständnis von Ge- schlechterrollen noch immer die Durchsetzung der Gleichberechtigung. Frauen leisten einen sehr großen Teil der produktiven Arbeit in der Landwirtschaft, haben jedoch wenig Mitspracherecht; sowohl im Haushalt als auch im öffentlichen Leben entscheiden vorwiegend die Männer. Frauen werden etwa im Bereich der Schulbildung oder des Eigentums- und Erbschaftsrechtes erheblich benachteiligt. Seit der VN-Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien gilt Gewalt gegen Frauen offiziell als Menschenrechtsverletzung. Ein gravierendes Beispiel in Tansania ist die weit verbreitete Genitalverstümmelung(Female Genital Mutilation, FGM) bei Frauen und Mädchen. Laut WHO(2008) sind noch immer 14,6% der tansanischen Frauen davon betroffen. Amnesty International geht davon aus,„dass in einigen Landesteilen zwischen 18 und 100% der Mädchen der Genitalverstümmelung unterzogen“ werden. Die Kampagnen gegen FGM, von internationalen Organisationen gefördert, zeigen Erfolge. Die Beschneidungszahlen gehen langsam zurück(von landesweit 18 auf 15% im Zeitraum 1995 bis 2005). Die tansanische Menschenrechtsorganisation Legal and Human Rights Centre(LHRC) berichtet, dass neuerdings immer mehr Frauen, die beruflich traditionelle Beschneidungen durchführen, freiwillig aufhören wollen und sich nach neuen Erwerbsmöglichkeiten umsehen. Die Regierung hatte dazu eine Initiative ins Leben gerufen, den Nationalen Aktionsplan zum Kampf gegen FGM(2001- 2015). Die Durchsetzung jedoch ist schleichend, denn den potentiellen Opfern der FGM fällt es meist schwer, gegen die eigene traditionelle Familie – oder gar Dorfgemeinschaft – vorzugehen. Vielerorts fehlt zudem eine wirkungsvolle und kulturell akzeptierte Aufklärung. Ähnlich ist es bei der häuslichen Gewalt. Eine Studie des Legal and Human Rights Centre zeigte, dass 2007 über 50% der tansanischen Frauen täglich häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Eine weitere Studie stellte fest, 60% der Frauen seien überzeugt, dass Ehefrauen oder Partnerinnen zu schlagen„akzeptabel“ sei. Auch andere schwere Verbrechen, wie zum Beispiel so genannte„Hexenmorde“ richten sich besonders gegen Frauen in ländlichen und traditionsgeprägten Regionen Tansanias. Vor diesem Hintergrund, aber auch ganz grundsätzlich im Rahmen der Förderung und Durchsetzung von Frauen- und Kinderrechten, ist die Arbeit der„BarfußanwältInnen“ besonders wichtig. „BarfußanwältInnen“ für Empowerment und Armutsbekämpfung „BarfußanwältInnen“ sind Frauen(und neuerdings auch einige aufgeklärte Männer), die in ländlichen Distrikten kostenlose Rechtsberatung anbieten und durchführen. Frauen, die Diskriminierung, Unterdrückung und Straftaten erleiden, sind die Zielgruppe. Der englische Begriff Paralegal bezeichnet RechtsanwaltsgehilfInnen oder juristische Hilfskräfte.„BarfußanwältInnen“ in Tansania, zusammengefasst in Paralegal Units(PLUs), sind aber nicht nur RechtsberaterInnen(ohne qualifizierten juristischen Abschluss), sondern meistens auch überzeugte MenschenrechtsaktivistInnen, die ihre Arbeit ehrenamtlich leisten. Es gibt inzwischen Hunderte dieser BeraterInnen. Rechtsberatung ist vor allem in den ländlichen Regionen, das sind ca. 80% Tansanias, von Nöten, da sich viele Frauen einerseits ihrer Grundrechte nicht bewusst sind und andererseits oft der Zugang(finanziell wie geografisch) zu einer professionellen Rechtsberatung fehlt.„Um Gleichberechtigung zu erreichen, müssen wir vor allem die Landfrauen unterstützen, dazu brauchen wir ‚Empowerment’, um die schweren Benachteiligungen zu überwinden“, forderte Dr. Asha-Rose Migiro, Stellvertretende Generalsekretärin der VN und ehemalige tansanische Ministerin, die in Beratungsprojekten der FES mitarbeitete. Als weitverbreitetes Beispiel der Benachteiligung lässt sich das Erbrecht anführen. Obwohl nach kodifiziertem Recht Frauen wie Männer Land besitzen und erben können, wird nach Gewohnheits- oder religiösem Recht im Todesfalle des Mannes oft im Sinne der männlichen Verwandten und nicht der Witwe entschieden. PLUs setzen sich ein, damit diese benachteiligten Frauen zu ihrem Recht und Eigentum kommen. Denn es gilt: wer seine Grundrechte kennt, kann stärker seine sozioökonomischen Ansprüche artikulieren und durchsetzen. Somit ist die Arbeit der PLUs sowohl Empowerment als auch Armutsbekämpfung. Die„BarfußanwältInnen“ beraten in Fragen des Land- und Familienrechts, der politischen Beteiligungsrechte und leisten Aufklärungsarbeit über HIV/AIDS, Kinderrechte und häusli2 che Gewalt. Viele Frauen ziehen diese Beratung einem Gang zur Polizei vor. Denn die Polizei weigert sich oft einzugreifen und rät den misshandelten Frauen, die Probleme zu Hause zu lösen. Die Beratung findet primär in der vorherrschenden Lokalsprache statt, wodurch auch weniger gebildete Teile der Bevölkerung erreicht werden. Die BeraterInnen unterstützen außerdem Gemeindemitglieder bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht und helfen zudem, die Gerichtskosten zu tragen. Im Distrikt Morogoro unterstützt die FES beispielsweise das Morogoro Paralegal Centre (MPLC), das in Zusammenarbeit mit WLAC aufgebaut wurde und eine vielbesuchte Anlaufstelle für Ratsuchende ist. Die FES engagiert sich vor Ort durch Hilfe bei administrativen Verfahren, bei Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen und beim Lobbying für ein Netzwerk zwischen den verschiedenen PLUs. Die Stiftung unterstützt zudem Workshops, Seminare und kreative Formen wie Demokratie-Theater und Info-Camps. Durch Vernetzung und den Einsatz neuer Medien wie etwa ihrer Internetseite www.paralegaltz.org können die Paralegals in Morogoro andere„BarfußanwältInnen“ inspirieren und motivieren. Ein neues Ziel: Anerkennung als qualifizierte BeraterInnen Paralegals sind keine qualifizierten, zugelassenen AnwältInnen, sondern Amateure. Eine der neuen Herausforderungen für die„BarfußanwältInnen“ – und ihre Unterstützer WLAC und FES – besteht in der offiziellen Anerkennung ihrer Arbeit innerhalb des formalen Rechtssystems. Bis dato ist es ihnen nicht gestattet, sich vor Gericht als RechtsberaterInnen zum Verhandlungsgegenstand zu äußern; grundsätzlich dürfen nur professionelle AnwältInnen herangezogen werden. In Tansania sind bei einer Bevölkerung von 40 Millionen Menschen allerdings lediglich 600 AnwältInnen registriert. Die Anerkennung der„BarfußanwältInnen“ als qualifizierte RechtsberaterInnen würde nicht nur zu einer Entlastung des Rechtssystems beitragen, sondern die BeraterInnen könnten auch als VermittlerInnen zwischen dem tansanischen Staat und den Gemeinden und Dörfern fungieren. Sie wären zumindest in der Lage, MandantInnen in erster Instanz bei den ländlichen Magistraten zu vertreten, das heißt bei meistens eher einfachen Rechtsfällen. Durch eine kleine finanzielle Zuwendung könnte zudem ein neues und attraktives Betätigungsfeld in ländlichen Regionen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit eröffnet werden. Auch könnte die Abwanderung oft gut ausgebildeter freiwilliger BeraterInnen so deutlich reduziert werden. Die Beratungsarbeit ist unumstritten weiterhin von großer Wichtigkeit für die Durchsetzung von Gleichberechtigung, die Umsetzung der Menschenrechte und für die Bekämpfung von Armut vor allem im ländlichen Bereich.“Man kann Armut nicht bewältigen ohne Frauen ins Zentrum der Entwicklungsstrategien zu stellen,” heißt es bei der Weltbank.“Gleichberechtigung der Frauen ist nicht nur richtig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll”. Die FES setzt sich auch deshalb, unterstützt von Menschenrechtsorganisationen und von der tansanischen Ministerin für Gemeindeentwicklung, Gender und Kinder, Margareth Sitta, für eine solche Qualifizierung der Paralegals ein. Um die vom Staat für die Anerkennung geforderte Qualität zu erreichen, sollte in Kooperation mit der Regierung ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der die Ausbildung und Arbeit der RechtsberaterInnen institutionalisiert. Weiterbildung in sozialen und rechtlichen Themen, unter Mitarbeit der JuristInnen von WLAC, würde die Perspektive für „BarfußanwältInnen“ und damit die Rechtssituation in Tansania deutlich verbessern. Obwohl sich die Anwaltsvereinigungen und Standesorganisationen der JuristInnen bisher ablehnend gezeigt haben, gibt es erstmals Aussicht auf Erfolg. Die engagierte Arbeit der PLUs überzeugt die Regierung, die öffentliche Meinung ändert sich zugunsten der Paralegals. Sogar der ranghöchste Richter Tansanias, der „Chief Justice“, hat sich jüngst in persönlichen Gesprächen für die„Aufwertung“ der Paralegals ausgesprochen, was einer zukünftigen Lobbyarbeit neuen Elan gibt und bessere Erfolgsaussichten ankündigt. Hoffnung auf Gleichberechtigung: Regierung Kikwete fördert Frauen stärker Dass sich die tansanische Regierung seit Kikwetes Präsidentschaft verstärkt für Gleichberechtigung einsetzt, wirkt sich auch in anderen Bereichen positiv aus. In Schulen und Medien werden vermehrt Themen der Gendergleichberechtigung positiv dargestellt und konstruktiv diskutiert. Dieses Jahr dürfen zum Beispiel erstmals schwangere Schulmädchen an den 3 Abschlussprüfungen teilnehmen; bisher wurden sie von der Schule verwiesen und häufig auch von der Familie oder der Dorfgemeinschaft verstoßen. Dies bedeutete für die Betroffenen meist den Absturz ins Elend, oft wurden die Mädchen in Prostitution und Abhängigkeit getrieben. Eine Rückkehr aus eigener Kraft ist selten gelungen. Die allgemeine politische Beteiligung der Frauen und der Anteil von Frauen im öffentlichen Dienst haben sich verbessert. Durch eine interne Frauenquote von 50% strebt die Regierungspartei CCM Gleichberechtigung bei der Aufstellung von KandidatInnen für Parteispitzenämter und parlamentarische Mandate an, der Frauenanteil liegt derzeit bei nur 21%. Auch die Regierung erfüllt ihre selbstgesetzte Quote von 30% noch nicht; gut 25% der Regierungsmitglieder sind weiblich. Für die Lokalwahlen Ende 2009 und für die allgemeinen Wahlen in 2010 sind deutliche Verbesserungen angesagt; auch die Opposition hat sich „Frauenförderung“ auf die Fahnen geschrieben. Die Rechtsberatung für Frauen kann davon nur profitieren. Sprung nach Sansibar – Neuland für die „BarfußanwältInnen” Noch immer sind neben einigen sehr ländlichen Regionen des Festlands vor allem die sansibarischen Inseln Unguja und Pemba menschenrechtliche Sorgenkinder. Obwohl sich in den letzten Jahren das touristische Sansibar geöffnet hat, tut sich die islamische Gesellschaft(95% Muslime) insgesamt mit der Gendergerechtigkeit noch sehr schwer. Besonders erfreulich ist deshalb, dass die„BafußanwältInnen“ nun auch den Sprung nach Sansibar wagen. Dazu wird gerade ein neues Handbuch„Kiongozi cha Wasaidizi wa Sheria“ („Leitfaden für Rechtsberaterinnen“) für die beiden Inseln erarbeitet. Diese„Fibel“ soll im Dezember 2009 vom Zanzibar Legal Service Centre(ZLSC) einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt und mit VertreterInnen aus Politik und Zivilgesellschaft diskutiert werden. MinisterInnen des semi-autonomen Sansibars und VertreterInnen des Rechtswesens haben sich bereits angesagt. Die FES hofft, dass das Thema Gleichberechtigung im Vorfeld der Wahlen verstärkt aufgegriffen wird und Frauen ihr Recht bekommen. „Die Arbeit ist hart und langwierig, doch sie lohnt sich“, bestätigte vor kurzem der Leiter des Menschenrechtszentrums auf Sansibar, Professor Haroub Othman. Der Rechtsprofessor ist der Gründer des Zentrums und auch der „Spiritus Rectus“ für den geplanten Einsatz der„BarfußanwältInnen“ auf Sansibar. Und – wie schon vor über einem Jahrzehnt bei der Gründung des ZLSC – die FES unterstützt auch dieses Pilotprojekt auf Sansibar. Denn es geht um Menschenrechte und da sind die„BarfußanwältInnen“ schon weit gekommen. Der Autor Peter Häussler ist Leiter des Büros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Dar es Salaam. Ansprechpartner: Florian Dähne Friedrich-Ebert-Stiftung Referat Afrika Hiroshimastr. 17 10785 Berlin Tel.: 030-26935-7437 Fax: 030-26935-9217 florian.daehne@fes.de 4