PERSPEKTIVE Nach der Regierungsbildung in Guinea: Neue Hoffnung für die Demokratie? JENS-U. HETTMANN März 2010 n Seit dem 16.2.2010 hat Guinea eine neue Übergangsregierung, deren Hauptaufgabe die Vorbereitung der Präsidentschaftswahl im Juni 2010 ist. Parallel wird unter Begleitung durch die VN und die Regionalorganisation Economic Community of West African States(ECOWAS) die unabdingbare Reform des Sicherheitssektors eingeleitet. n Der Regierung gehören sechs Militärs der sich seit Dezember 2008 an der Macht befindlichen Junta Conseil National pour la Démocratie et le Développement(National Council for Democracy and Development/CNDD) an; darunter Personen, die frag los auch für die angelaufenen Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von Interesse sein dürften. n Der alte CNDD-Chef Moussa Dadis Camara ist damit faktisch entmachtet und durch die bisherige Nummer drei, General Sékouba Konaté ersetzt worden. Eine Rückkehr Dadis’ wird allgemein ausgeschlossen. n Nach einem enttäuschenden Bericht der nationalen Kommission(CNEI) zur Aufklä rung der Begleitumstände des Massakers vom 28.9.2009 und der Identifizierung der Verantwortlichen wird erwartet, dass der IStGH sich zügig zur Frage der Fähigkeit Guineas, diese Herausforderung selbst zu meistern, äußert. n Zentrale Herausforderungen bleiben die völlige Neugründung des Staates und seiner Institutionen bei gleichzeitiger dauerhafter Beseitigung der ständigen Bedrohung von Staat und Gesellschaft durch unkontrollierte Militärs. Ohne massive Begleitung durch die internationale Gemeinschaft wird beides nicht gelingen. JENS-U. HETTMANN| NACH DER REGIERUNGSBILDUNG IN GUINEA Die Hintergründe: Das Massaker vom 28.9.2009 als Zäsur Das grausame Massaker durch Uniformierte und CNDDMitglieder am 28.9.2009 im Stadion von Conakry hat ganz Guinea erschüttert und die internationale Gemeinschaft noch stärker als vorher auf den Plan gerufen: Selbst im an politische Gewalt gewohnten Guinea hatte die machtversessene Kriegerkaste mit noch nie da ge wesener Brutalität eine Demonstration gegen die sich abzeichnende Kandidatur von Juntachef Dadis Camara bei der anstehenden Präsidentschaftswahl niedergeschlagen. Die traumatisierte guineische Bevölkerung einschließlich der politischen Elite stand unter Schock, etliche Parteiführer flüchteten aus gutem Grund ins Aus land, Guinea war tagelang vollständig gelähmt und fand nicht die Kraft, sich gegen die darauf folgenden pogromartigen Überfälle von Uniformierten auf tatsächliche und vermeintliche CNDD-Gegner zu wehren. Auch konnten – abgesehen von einer allgemeinen Ver urteilung der Brutalitäten – keine wirkungsvollen Schritte zur Aufklärung der Tatumstände unternommen werden, noch konnten die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die internationale Gemeinschaft reagierte umgehend: Das Massaker wurde ausnahmslos schärfstens verurteilt, Land und Junta wurden mit Sankti onen belegt. 1 Von den verhängten Sanktionen wie Reise beschränkungen, Einfrieren von Auslandsguthaben oder dem Waffenembargo konnte man sich aber erfahrungsgemäß keine nennenswerten Wirkungen erhoffen. Sie hätten vermutlich allein nicht ausgereicht, um die neuen Entwicklungsperspektiven zu öffnen. Anders verhielt es sich mit der Drohung durch den IStGH: Sein Eingreifen und das Erscheinen einer ersten Mission in Conakry bewirkte eine Katharsis innerhalb des CNDD, die letztlich den Weg für einen Neuanfang der Transition freimachte. Das Engagement des IStGH ergänzt zwei frühere offizielle Untersuchungen sowie einen Bericht der renommierten Human Rights Watch(HRW) und sollte letztlich die Widersprüchlichkeit der Untersuchungsergebnisse 1. Einzig China scherte aus der Front aus und unterzeichnete kurz nach dem Massaker mit der Junta einen Vertrag im Volumen von sieben Milliarden US-Dollar. Diese Aktion löste umgehend weltweite Entrüstung aus, weil sie als ein Unterlaufen der internationalen Politik und als Alimentierung – etwa zum Kauf von Waffen und der Anmietung von Söldnern – eines international geächteten blutrünstigen Regimes gedeutet wurde. Bis heute gibt es keine Hinweise darauf, dass der Vertrag annulliert wurde. beseitigen. Nach anfänglicher Weigerung musste der Juntachef schließlich einlenken und versprach angesichts steigenden internationalen Drucks die Aufklärung der Vorgänge. Konkret sagte er zu, dass neben einer natio nalen auch eine internationale Kommission ungehindert ihre Ermittlungsarbeit leisten könne. Beide Kommissio nen nahmen ihre Arbeit zügig auf und publizierten ihre Ergebnisse. Wie nicht anders zu erwarten, unterschieden sich die Einschätzungen hinsichtlich der Verantwortung für das Blutbad stark. Dabei sprachen kundige Beobachter der unabhängigen nationalen Kommission(CNEI) – auch vor dem Hintergrund des weitreichenden Teilnah meboykotts von Politik und Gesellschaft – von vornherein eine bestenfalls geringe Glaubwürdigkeit zu. Sie sollten recht behalten: Die von Dadis und dem CNDD handver lesene CNEI sprach erwartungsgemäß von Handlungen durch unkontrollierte Elemente, für die ausschließlich der Dadis-Vertraute und-Leibwächter Toumba Diakité die Verantwortung trüge. Es wurde gegen keine andere Person ein Verfahren eingeleitet. Zu einem ganz anderen Ergebnis kam eine Untersuchungskommission der VN. Ihre Befunde decken sich weitestgehend mit der bereits früher publizierten Untersuchung von Human Rights Watch. Für beide steht außer Zweifel, dass es sich bei dem Massaker um den vorsätzlich begangenen krimi nellen Akt eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit handelte. Die allgemeine Ablehnung der Ergebnisse der CNEI und Bestätigung der HRW-Befunde durch die VN-Experten führten unmittelbar zur Perspektive einer Einschaltung des IStGH und zur bereits angesprochenen Katharsis: Am 3.12.2009 wurde ein Attentat gegen Juntachef Dadis Camara verübt, und dieses machte in letzter Konsequenz den Weg frei für den aktuellen Neuan fang. Noch während des Aufenthalts der ersten Delegation des IStGH Anfang Dezember 2009 kam es zum Eklat: Der Leibwächter des Juntachefs, Toumba Diakité, schoss mehrfach auf seinen Kameraden und verletzte ihn so schwer, dass dieser kurzfristig zur medizinischen Behandlung nach Marokko ausgeflogen werden musste. Offensichtlich verdankt Dadis sein Leben nur der Opfer bereitschaft zweier seiner Leibwächter, die sich schüt zend auf ihn warfen und dabei selbst tödlich verletzt wurden. Auslösend für diese Tat war ganz offensichtlich die Befürchtung Diakités, der internationalen Gemein 1 JENS-U. HETTMANN| NACH DER REGIERUNGSBILDUNG IN GUINEA schaft von seinen Juntakameraden als alleiniger Sün denbock geopfert zu werden. Diakité entkam und wird bis heute gesucht. Er ist – sicherlich nicht zufällig – derjenige, der durch die CNEI als einzig Verantwortlicher für das Massaker beschuldigt wird. Während gleich nach dem Attentat das Präsidialamt die den Guineern sattsam bekannte Politik des»Sandin-die-Augen-Streuens« zur Verschleierung des wahren Gesundheitszustands von Juntachef Dadis in Szene setz te, war allgemein bekannt, dass er schwerer getroffen war als von seinen Sprechern behauptet. Mehr noch, spätestens als der als»Lautsprecher« bekannte Dadis sich knapp drei Wochen später zum ersten Jahrestag der Machtergreifung des CNDD am 23.12.2009 nicht an sein Volk wandte, war klar, dass sein gesundheitlicher Zustand schlechter war als behauptet. Damit wurde auch zunehmend deutlich, dass er faktisch nicht mehr Staatschef war und mit ihm wohl kaum mehr zu rechnen sein würde. Der Versuch eines Neuanfangs: General Konaté nimmt die Zügel in die Hand Eher widerwillig schien die Nummer drei der Junta, General Sékouba Konaté, sich seiner Verantwortung zu stellen; letztlich hatte der für seine Zurückhaltung be kannte Soldat aber keine andere Wahl, zumal auch die Nummer zwei, General Mamadouba Toto Camara, zur medizinischen Behandlung in Marokko weilte und nicht zurückkehren konnte. Konaté gelang es zumindest, den Prozess der Erneuerung wieder in Gang zu bringen. Damit ist aber die Transition zur Demokratie noch keineswegs gesichert oder gar abgeschlossen. Konaté trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieses Prozesses und muss für die hierzu erforderlichen Rahmenbedingungen sorgen. Als Risikopotenzial für den Demokratisierungsprozess galten primär die Streitkräfte des Lan des. Konaté wandte sich folgerichtig zunächst an diese und schaffte es, sie auf seine Seite zu ziehen – oder zumindest ruhig zu stellen. Angesichts der bekannten anarchischen Zustände in der Armee und der de facto nicht existierenden normalen Befehlskette überraschte die Reibungslosigkeit des Ablaufs, dessen Durchführung eine große Leistung Konatés darstellt. Medienberichten zufolge soll er dazu besonders die für ihre Eigenwilligkeit bekannten»Heerführer« wie Claude Pivi massiv unter Druck gesetzt und sogar bedroht haben. Dabei versicherte Konaté sich auch der Unterstützung Da dis’. Dadis war Mitte Januar 2010 in einer Nacht-undNebel-Aktion nach Ouagadougou zum Krisenvermittler Compaoré ausgeflogen worden und wurde in erheblich geschwächtem Zustand als Schatten seiner selbst der Öffentlichkeit wieder vorgestellt. Daraufhin gab eine wohl ohne Zustimmung Konatés nach Ouagadougou gereiste Militärclique ihr Ziel wieder auf, Dadis nach Co nakry zurückzubegleiten und erneut in seine Funktion als Staatschef einzusetzen. Die Würfel waren zugunsten Konatés gefallen. Dies wurde durch eine öffentliche Er klärung mit Zustimmung von Dadis bestätigt. Auch die internationale Gemeinschaft reagierte eher positiv, die Erleichterung über die Marginalisierung von Dadis war unübersehbar. Die laufende Transition geschieht auf der Grundlage der am 15.1.2010 in Ouagadougou beim Vermittler Compaoré zwischen Dadis Camara und Sékouba Kona té getroffenen Vereinbarungen. Beobachter bestätigen, dass Compaoré dabei nicht viel mehr als die Gastgeber rolle ausübte. Die Einigung fand im Wesentlichen zwischen Konaté und Dadis statt und beinhaltete neben einigen elementaren Freiheits- und Sicherheitsgarantien etliche im aktuellen Kontext noch wichtigere Bestim mungen. So enthält die Ouagadougou-Deklaration die Wiederbelebung des nationalen Transitionsrats(National Transition Council/CNT), die Ernennung des aus den Reihen des Forum des Forces Vives(FFV) stammenden Premierministers und die Bildung einer nationalen Einheitsregierung. Weiterhin legt sie fest, dass auf der Grundlage der überarbeiteten Wählerliste innerhalb von sechs Monaten Präsidentschaftswahlen stattfin den sollen. Ausgeschlossen von einer Kandidatur sind der amtierende Staatspräsident, die CNDD-Mitglieder, die Mitglieder der Einheitsregierung inklusive des Pre mierministers, aktive Soldaten und die Mitglieder des CNT. Die Wahlen sollen von zivilen und militärischen ECOWAS-Beobachtern begleitet werden. Ein weiterhin wichtiger Punkt ist die Einigung auf eine Reform der Streitkräfte. Hierzu hat gleich nach der Veröffentlichung der Ouagadougou-Deklaration die ECOWAS eine erste Mission ins Land geschickt. Einzelheiten der Ergebnisse oder Planungsüberlegungen sind aber noch nicht bekannt gemacht worden. Der in verschiedenen Medien behauptete völlige Rückzug Dadis’ ist jedoch im Wortlaut der Deklaration so 2 JENS-U. HETTMANN| NACH DER REGIERUNGSBILDUNG IN GUINEA nicht zu finden. Bestandteile des Textes sind der Verzicht Dadis’ auf eine Kandidatur bei den anstehenden Wahlen und die Freiwilligkeit seines Rückzugs; ebenso jedoch seine Bereitschaft, den Akteuren der Transition zur Seite zu stehen. Es ist durchaus davon auszugehen, dass der massive Widerstand der USA gegen eine Rück kehr von Dadis beim Verzicht auf die Kandidatur eine wichtige Rolle gespielt hat. Aus französischen Kreisen konnte man hören, dass Dadis nicht vor den Wahlen nach Conakry zurückkehren werde. Damit wird Konaté die Hauptfigur der Transition sein. Er hatte einen guten Start, bekannte sich öffentlich zur Demokratie und löste zügig sein Versprechen ein, eine neue Regierung der nationalen Einheit unter der Führung durch einen Zivilisten mit der Wiederaufnahme des Transitions prozesses und besonders der Vorbereitung der Wahlen zu betrauen. Allerdings benötigte der umgehend von ihm zum Premierminister ernannte Vorsitzende der Union pour le Progrès de la Guinée(UPG), Jean-Marie Doré, doch geraume Zeit, bis sein 34-köpfiges Kabinett stand. In der Zusammensetzung der Regierung spiegelt sich die Schwierigkeit ihrer Bildung: Neben neuen Zivilisten, teils aus der Zivilgesellschaft, teils von Oppositionsparteien, gehörten zehn Mitglieder der bisherigen Regierung an, sechs davon sind Militärs. Die durchaus gegebene Chan ce auf mehr Geschlechtergerechtigkeit wurde nicht genutzt: Zur Regierung gehören nur fünf Frauen – entschie den zu wenige. Der wichtigste Auftrag dieser Regierung besteht nun in der Durchführung der längst überfälligen Präsidentschaftswahlen im Juni 2010. Die Hauptverantwortung dafür trägt der neue Premier minister Jean-Marie Doré. Der 1938 in Waldguinea, der Heimatregion von Dadis, geborene Arbeitsrechtler und Politikwissenschaftler gründete nach der Errichtung des Mehrparteiensystems in Guinea Anfang der Neunzigerjahre die UPG. Der Oppositionspolitiker trat zwei Mal als Gegenkandidat zu Lansana Conté bei Präsidentschafts wahlen an, konnte aber jeweils nur geringe Stimmzahlen (1,7 Prozent) erzielen. Nach der Machtergreifung durch den CNDD Ende 2008 wurde Doré zum Sprecher des Oppositionsbündnisses FFV. Beim Blutbad der vom Mi litär gewaltsam niedergeschlagenen Demonstration der Opposition am 28.9.2009 wurde er erheblich verletzt. Er hatte nie wirklich in politischer Verantwortung gestanden und es auch nicht verstanden, sich vor Jahren in einer vom staatlichen Fernsehen übertragenen Audienz bei Lansana Conté als dessen Alternative darzustellen. Auch gilt er nicht zu Unrecht als eigenwillig und kaum berechenbar – als ein Mann, der sich nicht immer an ver einbarte Regeln hält. Beispielsweise äußerte er sich im Jahr 2000 entgegen der vereinbarten Chatham House Rules bei einem durch die örtliche Diplomatie unter Mitwirkung von National Democratic Institute(NDI) und FES organisierten Vermittlungsversuch zwischen Contés Mehrheitspartei Party for Unity and Progress(PUP) und den Oppositionsparteien bereits während der noch laufenden Konsultationen gegenüber Journalisten. Aktuell hat er von Anfang an Zweifel daran geschürt, ob er sich an den in Ouagadougou verabredeten Verzicht der am tierenden Regierung auf eine Kandidatur bei den anste henden Präsidentschaftswahlen halten wird. Es steht zu hoffen, dass er sich an diesen Verzicht hält, der ja ver hindern soll, dass die regierenden Personen ihre Macht nutzen, um die Wahl zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Mit einem Verstoß gegen das Abkommen würde er darüber hinaus den gleichfalls von der Kandidatur ausgeschlossenen CNDD-Militärs eine Steilvorlage liefern, die eindeutig nicht im Interesse Guineas liegen kann. Dorés Mission könnte sich auch deswegen als schwierig erweisen, weil Konaté im Präsidialamt quasi eine Neben regierung gebildet hat, die zwar nur zu einer Minderheit aus Militärs besteht, sich aber um Politikfelder wie Drogenbekämpfung, Kriminalität, Transport, Diplomatie, Kommunikation, Wirtschaft etc. kümmert, mithin Auf gaben, die unter normalen Umständen zum Beritt jeder Regierung gehören. Das Argument, die Übergangsregierung solle sich nur auf die Vorbereitung der Wahlen konzentrieren, trifft hier angesichts der umfassenden Portefeuillestruktur der Übergangsregierung eindeutig nicht zu. Möglicherweise liegt hier in der institutionellen Duplizierung ein unnötig hohes Risikopotenzial für die Erfüllung der zentralen Aufgabe der Übergangsregierung Doré. Dorés Regierung wird zusätzlich unter Druck gesetzt durch die Arbeit der unabhängigen Wahlkommission CENI. Diese stammt in ihrer aktuellen Zusammensetzung und mit ihren aktuellen Aufgaben noch aus der Zeit von Lansana Conté. Sie besteht also zu einem gro ßen Teil aus Conté-Leuten, vorwiegend aus der dama ligen Mehrheitspartei PUP. Da diese aber nur noch ein Schatten ihrer selbst ist, fordern zahlreiche Stimmen, besonders aus der unübersehbaren Schar neu gegründeter politischer Parteien, deren Neuordnung. Eine diesbezügliche Sitzung scheiterte kürzlich. Insofern kam 3 JENS-U. HETTMANN| NACH DER REGIERUNGSBILDUNG IN GUINEA die öffentliche Ankündigung, die erste Runde der Präsidentschaftswahl auf den 27.6.2010 mit einem möglichen Entscheidungsdurchgang am 18.7.2010 festzusetzen, etwas überraschend. Gleichzeitig wurde verkündet, dass im Ausland lebende Guineer nicht wahlberechtigt seien. Hier bleibt abzuwarten, wie diese Nachricht von den zahlreichen in Nordamerika und Europa lebenden Guineern aufgenommen wird. Es steht zu fürchten, dass sie die angegebene Begründung – logistische und finan zielle Probleme – nicht akzeptieren werden. Konaté hat entsprechend der Ouagadougou-Deklarati on den nationalen Übergangsrat CNT wiederbelebt und die bekannte Gewerkschaftsführerin Hadja Rabiatou Diallo zu seiner Präsidentin ernannt. Der schriftliche und in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Arbeitsauftrag an den CNT war so umfassend, dass sich Jean-Marie Doré, der sich gegen die Gewerkschaftsführerin bei der Designierung zum Premierminister durchgesetzt hatte, in seinen Zuständigkeiten beschnitten fühlte und kürzlich ihre öffentliche Bestellung verhinderte. Als Grund gaben Sprecher die Abwesenheit des Interimsstaatschefs an. Dabei wurde aber nicht erwähnt, dass auch Doré nicht in Gegenwart von General Konaté ins Amt eingeführt wurde. All diese Schlaglichter zeigen, dass der Prozess der Transition voranschreitet, es aber durchaus noch Reibungs punkte gibt, die ihn begleiten. Guinea sollte nicht damit alleingelassen werden. Zur Rolle der externen Akteure: Die Geschlossenheit bei VN, EU, ECOWAS, IStGH und relevanter internationaler Diplomatie zeigt Wirkung Die aktuell entstandene neue Hoffnung ist wesentlich, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, durch die Geschlossenheit der internationalen Gemeinschaft befördert worden: Zunächst war die ECOWAS für ihr Mitgliedsland Guinea auf den Plan gerufen. Sie versuchte – wie auch in den anderen Krisen Westafrikas, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und der Schaffung einer von der Af rikanischen Union kopräsidierten Kontaktgruppe trotz der formalen Suspendierung Guineas den angestrebten Transitionsprozess zur Demokratie zu begleiten. Eigens eingesetzt wurde dafür der burkinische Staatschef Compaoré als ECOWAS-Vermittler. Um es vorwegzunehmen: Compaoré spielte im gesamten Prozess keine entschei dende oder in der Öffentlichkeit sonderlich wahrnehmbare Rolle. Die neue Übergangsregierung wurde aktuell ohne sein erkennbares Zutun gegründet. Bereits im November 2009 war er mit seinem Vorschlag, die Transiti on durch den CNDD unter weiterem Vorsitz von Dadis Camara auch nach dem Massaker fortzuführen und Dadis entgegen seinem Versprechen auch auf Wunsch bei der Präsidentschaftswahl kandidieren zu lassen, außerhalb des CNDD auf einhellige Ablehnung gestoßen: Die bereits gleich nach seiner Nominierung geäußerten Befürchtungen hinsichtlich seiner vermuteten Loyalität als Ex-Putschist gegenüber einem anderen Putschisten waren durch seinen Vorschlag jedenfalls bestätigt worden. Aktuell besteht seine wichtigste Funktion darin, dafür zu sorgen, dass der – offiziell als Rekonvaleszenz bezeichnete – Aufenthalt von Ex-Chef Dadis Camara so lange wie möglich, mindestens aber bis nach den Wahlen andauert. Ohne es an der Person Compaorés festmachen zu wollen, zeigt auch die guineische Krise, dass die ECOWAS zwar versucht, ihre geringen Einwir kungsmöglichkeiten zu nutzen, dabei aber über keine entscheidende Durchschlagskraft verfügt. Im Alleingang kann sie die Krisen der Region, das zeigt sich auch an derswo, nicht lösen. Deutlich wirkungsmächtiger ist der IStGH: Mit einiger Verzögerung ist am 15.2.2010 eine vierköpfige Dele gation des Internationalen Strafgerichtshofs unter der Leitung der stellvertretenden Chefanklägerin Fatou Ben souda(Gambia) in Conakry eingetroffen und hat am 19.2. seine Arbeit in Form von Besprechungen mit diver sen Gesprächspartnern aus Staat und Gesellschaft mit einer Pressekonferenz durch die Delegationsleiterin beendet. Vorbereitet wurde diese entscheidende Mission durch eine Vorab-Delegation, welche durch zahlreiche Interviews von Beteiligten, Zeugen und Vertretern staat licher und nichtstaatlicher Organisationen die Informationsgrundlage für die jetzige IStGH-Delegation vor Ort geschaffen hat. In der abschließenden Pressekonferenz wurde deutlich, dass die Fähigkeit Guineas, selbst- und verantwortungsbewusst das Massaker aufzuarbeiten, entscheidend für den weiteren Fortgang der Dinge sein wird. Frau Bensouda stellte den IStGH und die guineische Justiz als zum selben System gehörende Instanzen dar, deren Aufgabe es sei, bestimmte Verbrechen zu behandeln. Es gehe nicht darum, die guineische Justiz zu 4 JENS-U. HETTMANN| NACH DER REGIERUNGSBILDUNG IN GUINEA beurteilen, sondern darum, in bestimmten Fällen die Bestrafung sicherzustellen. Sie machte klar, dass beide Instanzen zusammenarbeiten sollen, ließ aber keinen Zweifel daran, dass der IStGH auch in eigener Zuständigkeit tätig werden könne. Zur Fähigkeit der guineischen Justiz, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, gibt es geteilte Meinungen: Vertreter des Staates, darunter scheidende Minister, halten das Land und seine Institutionen für absolut dazu fähig, Menschenrechtsorganisationen, Opfer und internationale Beobachter hegen große Zweifel daran. Sie stützen ihre Sichtweise auf die Ergebnisse der CNEI-Untersuchungen. Ersten Medienberichten zufolge scheint die IStGH-Delegation dieses Ergebnis eher als Indikator dafür zu werten, dass Guinea diesen wichtigen Schritt zur Regelung eines ganz zentralen Problems nicht selbst gehen kann. Es darf auch mit Spannung erwartet werden, wie der IStGH auf die Mitgliedschaft von CNDD-Vertretern, die mit dem Massaker in Verbindung gebracht werden, reagiert. Die Vereinten Nationen, USA, Kanada, Frankreich und die EU haben von Anfang an eindeutig Position gegen die Junta bezogen, die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung verlangt, die Kooperation wei testgehend eingestellt und nach dem Massaker gezielte Sanktionen verhängt. Auch dies dürfte dazu beigetra gen haben, dass sich letztlich beim CNDD die Erkenntnis durchsetzte, dass der am 28.9.2009 begonnene Weg nicht durchzuhalten war. Es kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die internationale Geschlossenheit den Denkprozess innerhalb des CNDD begünstigt hat. Seine fragile interne Solidarität wurde dadurch aufgebrochen und so die Neuorientierung möglich. Wie aussichtsreich ist diese neue Perspektive? Kann die Transition zur Demokratie nun vorangetrieben werden? Die Beantwortung dieser Fragen hängt von der Bewäl tigung zweier komplexer Herausforderungen ab: Der Umsetzung des Wahlvorhabens und der Reform des Sicherheitssektors. Beide Prozesse müssen parallel und unabhängig voneinander vorangetrieben werden mit den Zielen, einerseits glaubwürdige und transparente Wahlen vorzubereiten und durchzuführen sowie ande rerseits die omnipräsenten Ansprüche von Vertretern des Militärs auf die Macht im Staate nachhaltig und effektiv abzubauen. Die Umsetzung des Wahlvorhabens hängt von der inter nen Kooperationsbereitschaft der Übergangsregierung ab. Angesichts ihrer Heterogenität und der immer noch zahlreichen Militärs – wenn auch mit deutlich weniger Dadis-Getreuen – ist dieser Anspruch recht hoch. Entgegen der erkennbar starken Militärkomponente ist ein anderer wichtiger Aspekt nicht zu unterschätzen. Von den politischen Schwergewichten aus der Opposition (die alte Conté-Partei PUP ist zur Marginalie geworden) ist neben dem Premierminister nicht ein Einziger in der Regierung vertreten. Das ist sicherlich einerseits dem in Ouagadougou verabredeten Kandidaturverzicht für Mitglieder der Übergangsregierung(und CNDD) bei den nächsten Präsidentschaftswahlen zuzuschreiben, dürfte aber andererseits bedeuten, dass zumindest die Vertreter politischer Parteien in der Regierung nicht unabhängig von den Interessen der sich auf ihre Kandidaturen vorbereitenden Parteivorsitzenden agieren können. Das könnte ein zusätzliches Handicap auf dem Weg zu Wahlen bedeuten. Völlig unkalkulierbar ist die Reaktion des der Regierung angehörenden Militärs für den Fall, dass der IStGH Anklage gegen einen oder mehrere von ih nen erhebt. Vermutlich ohne größere Auswirkung wäre eine absehbare Klage gegen Ex-Chef Dadis, weil er poli tisch keine Rolle mehr spielt, obwohl noch einige seiner Anhänger in der Regierung sitzen. Deren Loyalität wird sich absehbar schnell ändern. Ungleich schwieriger würde die Situation aber, wenn gegen amtierende Militärminister, sei es in der Regierung oder im Präsidialamt, Anklage erhoben würde – ganz zu schweigen davon, wenn auch der jetzige Interimspräsident Konaté, am 28.9.2009 noch Verteidigungsminister, zur Verantwor tung gezogen werden sollte. Die internationale Gemeinschaft wäre gut beraten, ihre Politik der carrot-and-stick konsequent weiterzuführen. Von ihrer Standhaftigkeit wird die Neigung der Militärs abhängen, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Dieser Weg ist, die Regierungszusammensetzung und die Parallelregierung von Konaté im Präsidialamt machen es deutlich, noch nicht unumkehrbar. Das bedeutet, dass die Sanktionen der EU gegen die 71 im Zusammenhang mit dem Massaker identifizierten Personen – von denen bisher noch keine einzige zur Rechenschaft gezogen 5 JENS-U. HETTMANN| NACH DER REGIERUNGSBILDUNG IN GUINEA wurde – zunächst aufrechterhalten bleiben sollten. Parallel könnten aber die wieder aufgenommenen Konsul tationen nach Art. 96 des Cotonou-Vertrags fortgesetzt und vielleicht in Bälde eine EU-Delegation nach Conakry entsandt werden. Von zentraler Bedeutung ist die inzwischen aufgenommene und von der Sache her langfristig anzulegende internationale Unterstützung der Sicherheitssektorreform. Dies bedeutet an erster Stelle eine völlige Neuordnung der Sicherheitskräfte in Guinea, viel leicht sogar deren kompletten Neuaufbau. Dieser Prozess darf genauso wenig scheitern wie der Neuaufbau des Staates und seiner Institutionen. Auch dieser ist von Guinea nicht allein zu meistern, weder materiell noch personell. Nur wenn diese Herausforderungen mit der gebotenen Nachhaltigkeit angegangen werden, besteht eine berechtigte Aussicht, dass das kürzlich entstandene window of opportunity dem geschundenen Guinea doch noch den Weg zur Demokratie frei macht. 6 Über den Autor Jens-U. Hettmann ist seit 1980 für die Friedrich-Ebert-Stiftung überwiegend in Westafrika tätig. Dabei arbeitete er in insgesamt fünf Ländern und ist derzeit in Côte d’Ivoire tätig. Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Internationale Entwicklungszusammenarbeit| Referat Afrika Hiroshimastr. 17| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Michèle Auga, Leiterin des Referats Afrika, Internationale Entwicklungszusammenarbeit Tel.:++49-30-269-35-7474| Fax:++49-30-269-35-9217 http://www.fes.de/afrika Bestellungen/Kontakt hier: Peer.Teschendorf@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Publikation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN 978-3-86872-285-7