Gewerkschaftsmapping Ukraine Juliane Schulte, Vasyl Andriyko Mai 2010 n Die verz ö gerte sozio ö konomische Transformation im Land sowie das Konkurrenzverhalten der einzelnen Gewerkschaftsverb ä nde erschwerten den Prozess der Konsolidierung der Gewerkschaftsbewegung. n Die Gewerkschaften sind in den Prozess der Gestaltung der Arbeits-und Sozialbeziehungen involviert, aber noch nicht bereit, die Interessen der Arbeitnehmer effektiv zu sch ü tzen. n Die Zukunft der ukrainischen Gewerkschaftsbewegung h ä ngt von der Bereitschaft der Gewerkschaften zu internen Reformen ab. Des Weiteren m ü ssen sie R ü ckhalt bei den Besch ä ftigten gewinnen und sich im Prozess der sozialen und wirtschaftlichen Transformation st ä rker f ü r die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. n Internationale Vernetzung kann den reformbereiten Gewerkschaften sowohl bei der Erh ö hung ihrer Funktionsf ä higkeit als auch bei der Formulierung von Antworten auf globale Herausforderungen helfen. I. Einleitung Die ukrainischen Gewerkschaften befinden sich permanent in einer schwierigen Situation. Die h ä ufigen Regierungswechsel und die Verz ö gerung der wirtschaftlichen Transformation haben die Etablierung starker, demokratischer Gewerkschaften sowie die Entwicklung des sozialen Dialogs behindert. Erschwert wird eine ebenb ü rtige Sozialpartnerschaft zudem durch die stark vertikale Struktur der Verwaltung bzw. den teilweise autorit ä ren Regierungsstil bei gleichzeitiger Schw ä che der Zivilgesellschaft. Daneben stehen interne Hindernisse einer St ä rkung der Gewerkschaftsbewegung entgegen: Sie kann nach wie vor nicht als konsolidiert bezeichnet werden, sondern zeichnet sich durch ein hohes Ma ß an Fragmentierung aus, das unter anderem dem Konkurrenzverhalten der einzelnen Gewerkschaftsverb ä nde geschuldet ist. Die„alten“, das hei ß t ehemals sowjetischen Gewerkschaften(auch„traditionell“ genannt), stehen dabei den neuen, unabh ä ngigen Gewerkschaften gegen ü ber. Unter letzteren gibt es eine Reihe von opportunistischen Gewerkschaften, die Partikularinteressen und nicht unbedingt gewerkschaftsnahe Ziele verfolgen. Im vorliegenden Arbeitspapier werden zun ä chst allgemeine Zahlen und Fakten zur ukrainischen Gewerkschaftsbewegung genannt sowie die wichtigsten Gewerkschaftsverb ä nde beschrieben. Nach einer Erl ä uterung der ukrainischen Arbeitsgesetzgebung wird die Entwicklung des sozialen Dialogs in der Ukraine nachgezeichnet. Ein kurzer Abschnitt schlie ß lich widmet sich dem Verh ä ltnis der Gewerkschaften zur Politik. Im Schlussteil wird auf die Probleme und Herausforderungen, vor denen die ukrainischen Gewerkschaften stehen, aufmerksam gemacht. II. Zahlen, Daten, Fakten In der Ukraine sind insgesamt 16 allukrainische Gewerkschaftsverb ä nde und 137 Gewerkschaften registriert. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist vergleichsweise hoch: W ä hrend im EU-Schnitt nur 25 Prozent der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind, in Deutschland sogar nur 22 Prozent, sind es in der Ukraine 50 Prozent. Dieser Umstand ist jedoch in erster Linie auf die sowjetische Tradition der automatischen Gewerkschaftsmitgliedschaft zur ü ck zu f ü hren. Ein weiteres wichtiges Motiv f ü r die Mitgliedschaft ist f ü r viele ukrainische Arbeitnehmer die Tatsache, dass immer noch ein Gro ß teil der Kuren, Urlaubsaufenthalte und Urlaubszusch ü sse von den Gewerkschaften angeboten wird. Seit 1990 ist ein kontinuierlicher R ü ckgang der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Die Gr ü nde hierf ü r sind vor allem in der politischen und wirtschaftlichen Transformation zu finden: Aufgrund des Produktionsr ü ckgangs nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurden zahlreiche Unternehmen liquidiert. Viele Menschen verloren ihre Arbeit und suchten einen Ausweg in der Schattenwirtschaft, der Emigration oder dem Kleinunternehmertum. Des Weiteren widersetzten sich die neuen Eigent ü mer der privatisierten Unternehmen der Gr ü ndung von Gewerkschaften. Hinzu kommt ein Legitimationsproblem der Gewerkschaften: Da sie zu Zeiten des Kommunismus eng mit der Partei verbunden waren, mussten sie nach 1990 erst einmal beweisen, dass sie Interessenvertreter der Besch ä ftigten sein k ö nnen. Bisher konnten sie die Arbeitnehmerinteressen jedoch nur unzureichend sch ü tzen, weshalb das Vertrauen in die Gewerkschaften und die Motivation f ü r eine Mitgliedschaft gering sind. In der Ukraine sind zwar sehr viele Gewerkschaften und Dachverb ä nde registriert; jedoch wird nach einmaliger Registrierung nicht mehr ü berpr ü ft, ob eine Gewerkschaft noch aktiv ist. Des Weiteren finden sich sehr widerspr ü chliche Angaben zu den Mitgliederzahlen. Es stellt sich daher die Frage, welche dieser zahlreichen Gewerkschaften und Gewerkschaftsverb ä nde relevant sind. Derzeit sind drei allukrainische Gewerkschaftsverb ä nde Mitglied im Internationalen Gewerkschaftsbund(IGB): Die F ö deration der Gewerkschaften der Ukraine(FPU), die Konf ö deration der Freien Gewerkschaften der Ukraine (KVPU) und die Allukrainische Vereinigung Arbeitnehmerischer Solidarit ä t(VOST). VOST wird von Experten jedoch nahezu einhellig als irrelevant bezeichnet, da sie sich nicht am sozialen Dialog beteiligt und zudem unbekannt ist, ü ber wie viele Mitglieder sie tats ä chlich verf ü gt – die Angaben diesbez ü glich schwanken zwischen 53 000 und 150 000. Daher konzentriert sich die Analyse auf die FPU und die KVPU. In den Institutionen des im Aufbau begriffenen sozialen Dialogs sind weitere Dachverb ä nde und unabh ä ngige Branchengewerkschaften vertreten(siehe Kapitel IV zu Sozialpartnerschaft und Tripartismus). Die FPU ist mit 44 Branchengewerkschaften und 27 regionalen Gewerkschaftsverb ä nden in den Oblasten der gr öß te Dachverband. Aktuell verf ü gt sie nach eigenen Angaben ü ber 8,7 Mio. Mitglieder. Sie ist vom Mitgliederr ü ckgang in besonderem Ma ß e betroffen und verlor ü ber die letzten Jahre sch ä tzungsweise eine halbe Million Mitglieder j ä hrlich. Die FPU ist die Nachfolgeorganisation des sowjetischen Rats der Ge2 werkschaften und konstituierte sich 1990. 2005 trat die FPU dem IGB bei. Des Weiteren ist sie Mitglied des Allgemeinen Gewerkschaftsverbandes der GUS-Staaten(GCTU; General Confederation of Trade Unions). Derzeit verf ü gen 24 Branchengewerkschaften der FPU ü ber eigenst ä ndige Mitgliedschaften in internationalen Gewerkschaftsverb ä nden(GUFs; Global Union Federations). Neben der FPU sind nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion unabh ä ngige Gewerkschaften entstanden, die ihre Wurzeln in der Streikbewegung der Grubenarbeiter und Verkehrsbesch ä ftigten haben, inzwischen aber auch andere Branchen umfassen. 1998 schlossen sich die Unabh ä ngige Gewerkschaft der Bergarbeiter und einige andere neue Gewerkschaften zur Konf ö deration der Freien Gewerkschaften der Ukraine(KVPU) zusammen. Die KVPU umfasst heute neun Branchengewerkschaften, die nach eigenen Angaben 268 000 Mitglieder repr ä sentieren. Im Unterschied zur FPU ist sie nicht in der GCTU, sondern nur im IGB Mitglied. Zwei ihrer Branchengewerkschaften sind Mitglieder in GUFs. Die FPU und die KVPU befinden sich in einem st ä ndigen Konkurrenzverh ä ltnis zueinander, was eine Konsolidierung und St ä rkung der Gewerkschaftsbewegung behindert. F ü r Spannung sorgt vor allem die materielle und finanzielle Ungleichheit: Die FPU als Rechtsnachfolger des sowjetischen Rats der Gewerkschaften hat neben dessen Struktur auch ein betr ä chtliches Verm ö gen in Form von zahlreichen Immobilien geerbt, weshalb sie ü ber deutlich mehr Mittel als die KVPU verf ü gt. In der Vergangenheit war die FPU im Zusammenhang mit ihrem gro ß en Verm ö gen immer wieder in Korruptionsaff ä ren verwickelt. Trotz der schlechteren finanziellen Ausstattung verf ü gt die KVPU jedoch ü ber ein groß es Mobilisierungspotenzial. Dies l ä sst sich aus der Genese der„neuen“ Gewerkschaften erkl ä ren: Sie sind aus einer Protestbewegung heraus entstanden. Demzufolge sind ihre Mitglieder anders als die der traditionellen Gewerkschaften nicht aus Gewohnheit oder in Erwartung materieller Vorteile beigetreten, sondern eher aus Ü berzeugung, was einen gr öß eren Kampfgeist mit sich bringt. Es gibt wesentliche Unterschiede in der Organisationsstruktur der alten und der neuen Gewerkschaften. In den Branchengewerkschaften der FPU werden die leitenden Funktionen gr öß tenteils noch von alten Kadern ausge ü bt. Die Gewerkschaften haben eine Top-down Organisationsstruktur, das hei ß t sie sind sehr hierarchisch aufgebaut und das einzelne Mitglied verf ü gt ü ber wenig Einfluss. Die Branchengewerkschaften der KVPU hingegen weisen eine Bottom-up-Struktur auf, innerhalb derer die prim ä ren Organisationen ü ber weitgehende Autonomierechte verf ü gen. Die M ö glichkeiten der Partizipation und der Einflussnahme f ü r das einzelne Mitglied sind deshalb in den Gewerkschaften der KVPU vielf ä ltiger als in denen der FPU. Des Weiteren sind die Gewerkschaften der KVPU in Ermangelung eigenen Verm ö gens auf Mitgliedsbeitr ä ge angewiesen, weshalb sie sich st ä rker an den Interessen ihrer Mitglieder orientieren. Ein weiterer Grund f ü r den gr öß eren Einfluss der Mitglieder der KVPU-Gewerkschaften ist allgemeiner Natur: Je kleiner eine Organisation, desto gr öß er die Einflussm ö glichkeiten des einzelnen Mitglieds. III. Sachstand Arbeitsgesetzgebung in der Ukraine Verfassungsrechtliche Grundlage f ü r gewerkschaftliche Aktivit ä t ist Art. 36 der Verfassung der Ukraine. Die Rechte und Aufgaben der Gewerkschaften sind durch das Gesetz« Ü ber die Gewerkschaften, ihre Rechte und Garantien ihrer T ä tigkeiten»(1999 vom ukrainischen Parlament verabschiedet) geregelt. Weitere die Gewerkschaften betreffende Gesetze sind das Arbeitsgesetzbuch von 1971, das Gesetz« Ü ber gesellschaftliche Assoziationen» von 1992 und das Gesetz« Ü ber Kollektivabkommen und Vertr ä ge» von 1993. Die Ukraine verf ü gt also ü ber eine umfangreiche Gesetzgebung zur Gew ä hrleistung der Rechte der Gewerkschaften, die den ILO-Konventionen im Allgemeinen entspricht; jedoch weist sie eine Reihe von Defiziten auf. Sie stellt keine Regeln f ü r die Mechanismen der sozialen Partnerschaft bereit und garantiert den Gewerkschaften keinerlei Rechte im Zusammenhang mit Privatisierungen, Umstrukturierungen und dem Bankrott von Unternehmen. Das Streikrecht ist restriktiv gemessen an internationalen Normen, da ein Streik nur dann m ö glich ist, wenn zwei Drittel der Besch ä ftigten des Betriebes daf ü r stimmen; auß erdem gilt f ü r mehr Berufsgruppen ein Streikverbot als in anderen L ä ndern(Beamte, Angeh ö rige der Justiz, Streitkr ä fte, Sicherheitsdienste, Vollzugsbeh ö rden). Hinzu kommt, dass die Gesetze nur mangelhaft implementiert werden. So gibt es beispielsweise eine umfangreiche gesetzliche Grundlage f ü r Tarifverhandlungen und-vertr ä ge, aber viele Arbeitgeber lehnen Tarifverhandlungen ab oder halten sie nicht ein. Der Zugang zu Informationen ü ber ihr Unternehmen wird den Gewerkschaftern von den Arbeitgebern h ä ufig verweigert, obwohl das Recht 3 darauf gesetzlich verankert ist. H ä ufig ü berweisen die Arbeitgeber trotz pers ö nlicher schriftlicher Aufforderung durch den Arbeitnehmer die Gewerkschaftsbeitr ä ge(H ö he des Beitrags wird im Statut jeder Gewerkschaft festgelegt, ü blich 1% des Bruttobetrags) nicht, auf die die Gewerkschaften jedoch angewiesen sind. Derzeit gibt es in der Ukraine f ü r Arbeitnehmer vier Arten der staatlichen Pflichtversicherung: eine Versicherung gegen Arbeitsunf ä higkeit infolge von Arbeitsunf ä llen und Berufskrankheiten, eine Arbeitslosenversicherung, eine Versicherung gegen tempor ä re Arbeitsunf ä higkeit und Ausgaben bei Geburt eines Kindes oder bei der Beerdigung sowie eine Rentenversicherung. Die Fonds f ü r diese Sozialleistungen werden von den drei Sozialpartnern, das hei ß t Staat, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, verwaltet. 2004 wurde ein Entwurf f ü r ein neues Arbeitsgesetzbuch vorgelegt. Im Mai 2009 passierte der Entwurf das ukrainische Parlament in erster Lesung; 2010 soll das Arbeitsgesetzbuch in zweiter Lesung endg ü ltig verabschiedet werden. Unter den Gewerkschaften gibt es keine Einigkeit in Bezug auf diesen Entwurf. Die KVPU und viele andere Gewerkschaften sind mit einigen Artikeln nicht einverstanden, da diese aus ihrer Sicht die Rechte der Arbeitnehmer verletzen und die Arbeitgeber beg ü nstigen w ü rden. So k ö nnten die Arbeitgeber nach dem Entwurf beispielsweise eigene Arbeitszeitregelungen f ü r ihre Betriebe erlassen. Laut Gesetzentwurf m ü ssten diese Regelungen mit den Gewerkschaften abgestimmt werden. Die Gewerkschaften bef ü rchten jedoch Willk ü r seitens der Arbeitgeber und die Untergrabung von Kollektivvertr ä gen, vor allem in Betrieben, in denen die Gewerkschaften schwach oder gar nicht vorhanden sind. F ü r die Entlassung von Arbeitnehmern sieht der Entwurf vor, dass die Gewerkschaft im Laufe eines Tages dem Arbeitgeber schriftlich ihre juristische Position mitteilen muss. In vielen F ä llen ist dies in dieser kurzen Zeit jedoch praktisch unm ö glich. IV. Sachstand Sozialpartnerschaft/ Tripartismus Die Entwicklung des sozialen Dialogs lief in der Ukraine nach Erlangung der Unabh ä ngigkeit sehr schleppend an. 1993 wurde durch einen Erlass des Pr ä sidenten der Nationale Rat f ü r soziale Partnerschaft eingerichtet sowie der Aufbau von entsprechenden regionalen R ä ten begonnen. Allerdings wurde die Sozialpartnerschaft mit autorit ä r-administrativen Methoden implementiert: es fand kein Dialog zwischen ebenb ü rtigen Partnern statt, sondern der Staat dominierte. Erschwerend kam die fehlende Organisation der Arbeitgeber hinzu; f ü r einige Branchen existierten zum Teil gar keine Arbeitgeberverb ä nde. 2005 wurde durch den Erlass« Ü ber die Entwicklung des sozialen Dialogs in der Ukraine» des Pr ä sidenten und einer entsprechenden Direktive des Ministerkabinetts« Ü ber die Festlegung des Ma ß nahmenplans zur Entwicklung des sozialen Dialogs in der Ukraine» eine neue Etappe in der Entwicklung des sozialen Dialogs eingeleitet. Diese beiden Rechtsvorschriften bildeten die Grundlage f ü r die weitere Institutionalisierung des sozialen Dialogs, insbesondere f ü r den Aufbau dreiseitiger Gremien f ü r sozial ö konomische Fragen auf regionaler Ebene. In den Jahren 2006 und 2007 wurden der Nationale Dreiseitige SozialÖ konomische Rat sowie entsprechende Gremien auf regionaler Ebene eingerichtet. Der Nationale Dreiseitige SozialÖ konomische Rat untersteht dem Pr ä sidenten. Ihm geh ö ren je 22 Vertreter der allukrainischen Gewerkschaftsorganisationen, der Arbeitgeber und des Ministerkabinetts an. Von den Gewerkschaftsorganisationen ist die FPU mit 15 Sitzen am st ä rksten vertreten. Die KVPU verf ü gt ü ber zwei Sitze. Mit jeweils einem Sitz sind die Nationale Konf ö deration der Gewerkschaften der Ukraine(NKPU), die Gewerkschaft der Eisenbahner und Bauarbeiter des Transportwesens, die unabh ä ngige Energiegewerkschaft, die F ö deration der Gewerkschaften der Seeleute und die Polizeigewerkschaft vertreten. Zur Erf ü llung der Vorbereitungs- und Koordinationsaufgaben verf ü gt der Nationale Rat ü ber ein Sekretariat. 2008 hat das Ministerkabinett zwei Beschl ü sse angenommen, wonach die bevollm ä chtigten Repr ä sentanten der Gewerkschaften und Arbeitgeber an den Arbeitssitzungen des Ministerkabinetts teilnehmen k ö nnen, wenn Fragen der Sozial- oder Arbeitspolitik auf der Tagesordnung stehen. Bevor die Regierung normativ-rechtliche Akte beschlie ß t, ist sie verpflichtet, die Sozialpartner zu konsultieren. Nach dem Erlass des Pr ä sidenten ist eine gesetzliche Verankerung des sozialen Dialogs notwendig. Im September 2008 wurde das Gesetz« Ü ber den sozialen Dialog in der Ukraine» in erster Lesung vom ukrainischen Parlament verabschiedet. Das Gesetz soll die Formen und Regeln des sozialen Dialogs sowie den grunds ä tzlichen Aufbau und die Funktionen und Rechte der dreiseitigen Gremien auf allen Ebenen festlegen. Einer endg ü ltigen Annahme des Ge4 setzes stehen bisher jedoch eine Reihe von Hindernissen entgegen. Die Hauptkontroverse betrifft dabei die Repr ä sentationskriterien f ü r die Sitzverteilung im Rat, sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene. W ä hrend sich die Arbeitgeberverb ä nde diesbez ü glich inzwischen verst ä ndigen konnten, herrscht unter den Gewerkschaften Uneinigkeit, da die ü brigen Gewerkschaften eine Dominanz der FPU verhindern wollen. Des Weiteren wird die Rolle und die Zuordnung des Nationalen Dreiseitigen Rates diskutiert, das hei ß t, ob er dem Pr ä sidenten oder dem Ministerkabinett unterstehen oder aber unabh ä ngig sein sollte. Die starke Fragmentierung sowohl auf Seiten der Gewerkschaften als auch auf Seiten der Arbeitgeber erschwert eine Einigung. Mittlerweile liegt das Gesetz„ Ü ber den sozialen Dialog“ nicht nur als eigener Entwurf vor, sondern auch als integrierter Bestandteil des Entwurfes f ü r das Arbeitsgesetzbuch. Damit w ä re mit der Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzbuches auch der soziale Dialog gesetzlich geregelt. V. Gewerkschaften und Politik Wenngleich keine der Gewerkschaften sich ö ffentlich zu einer Partei bekennt, weisen doch viele eine gewisse N ä he zu bestimmten Parteien auf. Die Politik und in gewissem Ma ß e auch die Gewerkschaften sind in der Ukraine stark personalisiert. Deshalb ist die Tatsache, dass zentrale F ü hrungspers ö nlichkeiten der Gewerkschaftsverb ä nde ü ber bestimmte Parteilisten ins Parlament gew ä hlt worden sind, durchaus ein Hinweis auf die parteipolitische Orientierung des Gewerkschaftsverbandes. Der Vorsitzende der FPU, Vasyl Khara, ist Parlamentsabgeordneter f ü r die Partei der Regionen und auch deren Mitglied. Der Vorsitzende der KVPU, Michail Volynez, ist zwei Mal ü ber die Liste des Blocks Julia Tymoschenko ins Parlament gew ä hlt worden. Auch anhand der Art und Weise, wie die beiden rivalisierenden Gewerkschaftsverb ä nde Stellung zu aktuellen politischen Themen beziehen, ist ihre parteipolitische Orientierung zu erkennen. Ü ber die Autoren: Vasyl Andriyko, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Regionalb ü ro der Friedrich-Ebert-Stiftung f ü r Ukraine und Belarus Juliane Schulte, Praktikantin im Regionalb ü ro der Friedrich-Ebert-Stiftung f ü r Ukraine und Belarus VI. Zusammenfassung und Ausblick In den letzten f ü nf Jahren ist die Gewerkschaftslandschaft in der Ukraine im Wesentlichen durch die Konkurrenz zwischen den FPUGewerkschaften und den neuen Gewerkschaften, vor allem die der KVPU, gepr ä gt gewesen, was den Konsolidierungsprozess der ukrainischen Gewerkschaftsbewegung nicht f ö rderte. Dennoch beteiligten sich die Gewerkschaften sehr aktiv an der Diskussion ü ber die Gesetzentw ü rfe„Arbeitsgesetzbuch der Ukraine“ und „ Ü ber den sozialen Dialog in der Ukraine“. Obwohl hinsichtlich der Institutionalisierung des sozialen Dialogs Fortschritte zu verzeichnen sind, ist der Einfluss der Gewerkschaften im Rahmen der Sozialpartnerschaft sowohl auf der nationalen als auch auf der regionalen Ebene noch relativ schwach. Neben oben genannten Schwierigkeiten k ö nnen folgende Tatsachen als Chancen zur St ä rkung der ukrainischen Gewerkschaftsbewegung gesehen werden: In immer mehr Betrieben erhalten die etablierten Gewerkschaften der FPU Konkurrenz durch neue, unabh ä ngige Gewerkschaften, was f ü r die alten Gewerkschaften ein Anreiz zu internen Reformen und zu einem st ä rkeren Eintreten f ü r den Schutz der Arbeitnehmerinteressen sein k ö nnte. Leitende Funktionen innerhalb der Gewerkschaften werden zunehmend von jungen Menschen besetzt, die weniger unter dem Einfluss des sowjetischen Erbes stehen und eine modernere Auffassung hinsichtlich der Aufgaben und der Rolle der Gewerkschaften besitzen. Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 und bevorstehende Strukturreformen werden die sozialen Konflikte versch ä rfen, was die Gewerkschaften zur Konsolidierung motivieren k ö nnte und zudem eine M ö glichkeit darstellt, sich im ö ffentlichen Bewusstsein als zivilgesellschaftliche Institution zu verankern, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Letztendlich sind die meisten Gewerkschaften international vernetzt und somit gezwungen, auf die Herausforderungen der Globalisierung gemeinsam Antworten zu finden. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. 5