INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Auf dem Weg der Besserung? Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag nach der Überprüfungskonferenz 2010 OLIVER MEIER Juli 2010 ࡯ Die Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) hat gezeigt, dass dessen Mitglieder nach wie vor daran interessiert sind, den NVV als Grundlage für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung zu nutzen. Damit sind die Voraussetzungen für eine Konsolidierung des Regimes in den nächsten Jahren gegeben. ࡯ Gemeinsame Schritte zur Stärkung des Vertrages konnten nicht vereinbart werden, weil die Erwartungen wichtiger Akteure an das Regime nach wie vor weit auseinander liegen. Die Atomwaffenstaaten und Nichtatomwaffenstaaten sowie die Länder des Südens und des Nordens misstrauen einander bezüglich ihrer Motive an einer Stärkung des NVV-Regimes. ࡯ Die USA werden in ihrem Bemühen, das Ziel einer atomwaffenfreien Welt zur Leitlinie nuklearer Rüstungskontrollbemühungen zu machen, von den anderen Atomwaffenstaaten kaum unterstützt. ࡯ Die Einigung auf eine Konferenz in 2012 über eine massenvernichtungswaffenfreie Zone im Mittleren Osten bietet eine gute Gelegenheit, regionale Sicherheitsprobleme mit besonderem Augenmerk auf die Frage der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung unter allen Beteiligten zu diskutieren. ࡯ Die weitgehende Isolierung des Iran auf der Überprüfungskonferenz hat gezeigt, dass fortgesetzte Regelverletzungen von der überwiegenden Mehrheit der Vertragsstaaten nicht toleriert werden, die Voraussetzungen für eine gemeinsame Lösung des Atomkonflikts aber auch nicht gegeben sind. Inhalt OLIVER MEIER| AUF DEM WEG DER BESSERUNG? Zusammenfassung ....................................................... 3 Der Konferenzverlauf .................................................... 3 Kaum neue Bewegung bei der nuklearen Abrüstung .......................... 4 Nichts Neues bei der Nichtverbreitung ...................................... 5 Bestätigung des Rechts auf friedliche Nutzung der Kernenergie ................. 5 Keine Massenvernichtungswaffen im Mittleren Osten? ........................ 6 Keine Reform der Vertragsprozeduren ...................................... 6 Das nukleare Nichtverbreitungsregime: Auf dem Weg der Besserung? ............ 6 Links zur Überprüfungskonferenz .......................................... 8 1 OLIVER MEIER| AUF DEM WEG DER BESSERUNG? Zusammenfassung Die achte Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages(NVV) vom 3.–28. Mai endete mit einem Erfolg, weil es gelang, im Konsens einen Aktionsplan mit 64 Schritten zur Stärkung des Regimes zu verabschieden. Die Substanz dieser Maßnahmen in den drei Feldern nukleare Abrüstung, Nichtverbreitung und zivile Nutzung der Kernenergie reicht jedoch nicht aus, um den Vertrag in die Lage zu versetzen, aktuelle und neue Herausforderungen zu meistern. Das Ergebnis von New York schafft daher eine notwendige Basis für eine Reform des nuklearen Nichtverbreitungsregimes. Damit der NVV tatsächlich erneuert werden kann, müssen die Atomwaffenstaaten aber zunächst echte und glaubwürdige Schritte auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt unternehmen. Im Gegenzug sollten die Länder des Südens eine Verschärfung der Nichtverbreitungsregeln mittragen. Der Konferenzverlauf Nach vier Wochen Verhandlungen endete die achte Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages(NVV) am 28. Mai 2010 mit der Annahme eines Schlussdokuments, das einen Aktionsplan mit 64 Maßnahmen zur Stärkung des Regimes enthält. Damit haben die Vertragsstaaten festgeschrieben, wie sie in den drei»Pfeilern« des Vertrages die nukleare Abrüstung vorantreiben, Nichtverbreitungsbemühungen stärken und das Recht auf die uneingeschränkte Nutzung der Kernenergie sicherstellen wollen. Zehn Jahre nach der letzten erfolgreichen Überprüfungskonferenz scheint die akute Krise des Nichtverbreitungsregimes zunächst einmal überwunden. Die für viele überraschende Einigung auf ein Abschlussdokument kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nur in Ansätzen gelang, notwendige Maßnahmen zur Stärkung des Vertrages zu vereinbaren. Der Großteil der vereinbarten Schritte beschreibt lediglich den rüstungskontrollpolitischen Status quo. Die Weiterentwicklung des mittlerweile 40 Jahre alten Vertrages bleibt damit eine Aufgabe für die Zukunft, die nun aber auf der Grundlage einer klar definierten Interessenlage der 188 Mitgliedsstaaten angegangen werden kann. Nach einem spektakulären Schlagabtausch zwischen dem iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad und der US-Außenministerin Hillary Clinton zur Eröffnung der Konferenz am 3. Mai kehrte am New Yorker Hauptsitz der Vereinten Nationen eine sachliche und konstruktive Arbeitsatmosphäre ein. Damit setzte sich die positive Stimmung der drei Vorbereitungstreffen in 2007–2009 fort. Nach der Generaldebatte stiegen die 172 Delegationen schnell in substanzielle Diskussionen ein und bereits am Ende der zweiten Woche lagen erste Entwürfe von Textelementen eines Abschlussdokuments vor. Sie waren in drei Hauptausschüssen(zu Fragen der Abrüstung, Nichtverbreitung und der friedlichen Nutzung) sowie drei Unterausschüssen(zu Fragen der Abrüstung und Sicherheitsgarantien, regionalen Themen und anderen Vertragsthemen) erarbeitet worden. Auf der Grundlage von Stellungnahmen einzelner Delegationen, einer Rekordzahl an eingereichten Arbeitspapieren und den Beiträgen der insgesamt rund 121 registrierten Nichtregierungsorganisationen entwickelte der Präsident der Konferenz, der philippinische Botschafter Libran Cabactulan, zu Beginn der letzten Konferenzwoche einen ersten Entwurf der Abschlusserklärung. Klugerweise ließ Cabactulan seinen Entwurf nicht Wort für Wort verhandeln, sondern forderte die Vorsitzenden der Haupt- und Unterausschüsse auf, Kommentare und Einwände der Delegationen nach ihrem eigenen Ermessen zu berücksichtigen. Einige strittige Kernfragen verhandelte der Präsident in der letzten Woche parallel in einer informellen Gruppe von ca. 15–20 Schlüsselstaaten. Zudem konzentrierten sich die Diskussionen auf den zukunftsorientierten Teil der Erklärung nachdem Cabactulan darauf verzichtet hatte, die detaillierte Artikel-für-Artikel Überprüfung der bisherigen Umsetzung der Vertragsverpflichtungen in eine konsensfähige Fassung zu bringen. Dieser erste Teil der Abschlusserklärung wurde lediglich als persönliche Erklärung des Präsidenten der Abschlusserklärung beigefügt. Der zweite Teil mit dem politisch bindenden Aktionsplan steht daher im Mittelpunkt dieser Analyse. Trotz dieser diplomatischen Kniffe stand ein Erfolg bis zuletzt in Frage. Achtundvierzig Stunden vor Ende der Konferenz wandte sich UN-Generalsekretär Ban-Ki Moon mit einem dramatischen Appell an die Konferenzteilnehmer und ermahnte sie, ihre Anstrengungen für einen erfolgreichen Ausgang zu erhöhen und mehr Flexibilität zu zeigen. Am Donnerstag der letzten Woche legte Cabactulan seine Endfassung der Abschlusserklärung vor und machte deutlich, dass ein Insistieren auf weitere Änderungsvorschläge das Scheitern der Konferenz bedeuten würde. 3 OLIVER MEIER| AUF DEM WEG DER BESSERUNG? Die Rechnung ging auf. Knapp zweieinhalb Stunden vor Konferenzende, um 15:40 Uhr am Freitag Nachmittag, konnte der Präsident zu Protokoll geben, dass sein Entwurf der Abschlusserklärung wie vorgeschlagen angenommen war. Das für alle akzeptable Schlussdokument wurde allerdings vor allem durch die ersatzlose Streichung umstrittener Textpassagen erreicht. Eine positive Verhandlungsdynamik, bei der die Beteiligten versuchten, eine Stärkung des Regimes auch durch ein Abrücken von eigenen Maximalforderungen zu erreichen, kam während der gesamten Tagung nie richtig in Gang. Kaum neue Bewegung bei der nuklearen Abrüstung Das gilt auch für die in Artikel 6 des NVV festgeschriebene Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung. In New York wurde schnell klar, dass die anderen vier unter dem NVV anerkannten Atomwaffenstaaten China, Frankreich, Großbritannien und Russland das vom amerikanischen Präsidenten Barack Obama deklarierte Ziel einer atomwaffenfreien Welt nicht oder nur halbherzig unterstützen. In einem am 5. Mai veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier lobten die fünf Kernwaffenstaaten vor allem sich selbst für bereits unternommene Abrüstungsschritte und betonten, dass»alle anderen Staaten« zum Erreichen der Abrüstungsziele beitragen müssen, indem sie»das geeignete Sicherheitsumfeld schaffen, regionale Spannungen abbauen, gemeinsame Sicherheit fördern und Fortschritte in allen anderen Abrüstungsfeldern machen«. Im Abschlussdokument bekennen sich die Atomwaffenstaaten zwar zur vollständigen nuklearen Abrüstung und verpflichten sich, die Umsetzung konkreter Abrüstungsschritte»zu beschleunigen«. Die 22 im Aktionsplan enthaltenen Abrüstungsmaßnahmen gehen aber kaum über das hinaus, was die Atomwaffenbesitzer bereits in der Vergangenheit zugesagt hatten. Viele zentrale Forderungen der Nichtatomwaffenstaaten – z. B. nach verbindlichen Sicherheitsgarantien, nach einer Herabsetzung des Bereitschaftsgrades von Atomwaffen, nach einem Modernisierungsstopp und nach einem klar definierten Zeitplan für die nukleare Abrüstung – lehnten die Kernwaffenbesitzer ab. Auch die von vielen ungebundenen Staaten und Nichtregierungsorganisationen unterstützte Nuklearwaffenkonvention findet nur eine indirekte Erwähnung im Abschlussdokument, obwohl sie in den Konferenzbeiträgen so präsent war wie nie zuvor. Die USA und Russland verpflichteten sich, ein schnelles Inkrafttreten ihres am 8. April abgeschlossenen Abkommens zur nuklearen Rüstungskontrolle im strategischen Bereich(New START) anzustreben. Neben der Aufforderung an die USA und Russland, ihre Nuklearwaffenarsenale, die immer noch rund 95% der weltweit insgesamt mehr als 23.000 Atomwaffen umfassen, weiter zu reduzieren, wird im Abschlussdokument auch eine Ausweitung der Rüstungskontrolle befürwortet. Künftig sollen alle Atomwaffen, egal welcher Reichweite und ungeachtet ihrer Einsatzfähigkeit, in die nukleare Rüstungskontrolle einbezogen werden. Amerikanische und russische Regierungsmitglieder machten am Rande der Konferenz allerdings deutlich, dass die Aufnahme von Gesprächen über solch ein neues Rüstungskontrollabkommen wohl noch Zeit brauchen wird. Damit ist auch offen, wann taktische Atomwaffen in die Rüstungskontrolle einbezogen werden. Dieses Problem ist besonders für die europäische Sicherheit von Bedeutung. Russland verfügt noch über Tausende dieser Gefechtsfeldwaffen und die USA stationieren im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO vermutlich ungefähr 200 taktische Atomwaffen in fünf NATO-Staaten (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande und Türkei). Obwohl in New York so viele Staaten wie nie zuvor die fehlende Kontrolle taktischer Atomwaffen und die nukleare Teilhabe der NATO kritisierten, gelang es noch nicht einmal, das Problem im Abschlussdokument überhaupt explizit zu benennen. Damit blieb die Abschlusserklärung in dieser Frage noch hinter den Ergebnissen der Überprüfungskonferenz von 2000 zurück. Im Abschlussdokument fordern die Vertragsstaaten ein baldiges Inkrafttreten des Teststopp-Vertrages(Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty, CTBT) und dokumentieren damit den Positionswandel der USA in dieser Frage. Als einziger NVV-Atomwaffenstaat hatten die Vereinigten Staaten unter George W. Bush den CTBT noch konsequent abgelehnt. Indonesien kündigte in New York an, dass das parlamentarische Verfahren für die Ratifizierung des CTBT eingeleitet sei. Wenn dieses abgeschlossen ist, müssten nur noch acht Staaten den CTBT ratifizieren, damit er in Kraft treten kann. 1 1. Es sind Ägypten, China, Iran, Israel und USA, die den CTBT gezeichnet aber nicht ratifiziert haben. Indien, Pakistan und Nordkorea haben den Vertrag noch nicht einmal unterschrieben. 4 OLIVER MEIER| AUF DEM WEG DER BESSERUNG? Zudem forderten die Vertragsstaaten erneut die Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag, der die Produktion waffenfähigen Spaltmaterials verbietet. Der Forderung nach einem Moratorium für die Produktion solcher Stoffe stellte sich als einziger NVV-Atomwaffenstaat China entgegen. Der UN-Generalsekretär soll nun im September 2010 eine hochrangige Konferenz einberufen, die die Aufnahme solcher Verhandlungen über einen Fissile Material Cut-Off Treaty in der seit mittlerweile 14 Jahren blockierten Genfer Abrüstungskonferenz befördert. Die Überprüfungskonferenz war von einer vorsichtigen Entwicklung hin zu mehr Transparenz der Atomwaffenbesitzer gekennzeichnet. So wurden die Atomwaffenstaaten aufgefordert, sich auf ein einheitliches Format für regelmäßige Berichte zu einigen, die der UN-Generalsekretär dann der Öffentlichkeit zugänglich machen soll. Bereits während der Konferenz hatten drei NVV-Kernwaffenstaaten neue Informationen über ihre Atomwaffenarsenale vorgelegt. Die USA veröffentlichten am ersten Konferenztag erstmals die Gesamtzahl ihrer einsatzfähigen Atomsprengköpfe(es sind 5 113). Die neugewählte konservativ-liberale britische Regierung verkündete, dass Großbritannien über insgesamt 225 Sprengköpfe verfügt, mithin 65 mehr als die Zahl der 160 aktiven Atomwaffen, zu deren Existenz sich die sozialdemokratische Vorgängerregierung bekannt hatte. Russland verteilte am Rande der Konferenz eine Broschüre, in der die»tatsächliche« Größe des russischen Atomwaffenarsenals im Jahr 2010 mit 3.900 strategischen Sprengköpfen angegeben wurde. Leider dürfte diese Zahl zu niedrig sein, weil sie lediglich die unter dem START-Vertrag zählbaren Sprengköpfe widerspiegelt. Weil Frankreich bereits in der Vergangenheit bekannt gegeben hatte, über nicht mehr als 300 Atomwaffen zu verfügen, hat China nun als einziger NVV-Atomwaffenstaaten bisher keinerlei Angaben über die Größe seines Atomwaffenarsenals gemacht hat. Nichts Neues bei der Nichtverbreitung Die Diskussion über effektivere Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen wurde überlagert vom Streit über den Umgang mit dem Atomprogramm des Iran. Vor dem Hintergrund des am 17. Mai unterzeichneten Abkommens zwischen Brasilien, der Türkei und dem Iran über die weitere Anreicherung eines Teils des iranischen Urans im Ausland zeigte sich die iranische Delegation bemüht, die eigene Isolierung in New York zu vermeiden. Auch die Ankündigung, dass die USA sich mit den anderen ständigen Mitgliedern des UNSicherheitsrats über eine Verschärfung der gegen den Iran bereits verhängten Sanktionen einig war, änderte daran zunächst nichts. Der Iran konnte am Ende eine namentliche Nennung in der Abschlusserklärung zwar verhindern, aber das Dokument enthält viele indirekte Bezüge zum Atomkonflikt, unter anderem die klare Aufforderung, Verpflichtungen aus Kontrollabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation(IAEO) umzusetzen. Die IAEO kontrolliert über sogenannte Safeguards-Abkommen, ob Nichtatomwaffenstaaten zivile Atomprogramme für die Entwicklung von Atomwaffen missbrauchen und hat mehrfach Regelverstöße des Iran festgestellt. In der Diskussion um eine Stärkung der Kompetenzen der IAEO machten einige wichtige Schwellen- und Entwicklungsländer klar, dass sie eine Verschärfung internationaler Nichtverbreitungsregeln als unausgewogen und ungerecht ablehnen. Brasilien beispielsweise begründete dies auch mit fehlenden Fortschritten bei der nuklearen Abrüstung. Strengere Kontrollen, etwa um die Entdeckung geheimer Anlagen zu erleichtern, bleiben freiwillig, weil der Abschluss eines Zusatzprotokolls mit der IAEO nicht zu einem allgemeingültigen Standard erklärt wurde. Bestätigung des Rechts auf friedliche Nutzung der Kernenergie Die Diskussionen im sogenannten dritten Pfeiler des NVV – der friedlichen Nutzung der Kernenergie – verliefen vergleichsweise harmonisch. Viele Länder des Südens sowie Staaten, die auf die Atomkraft zur Energieproduktion setzen, betonten das Recht auf uneingeschränkte Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zur Förderung der Kernenergie, wie in Artikel 4 des NVV angelegt. Einzelne nuklearkritische Staaten, wie etwa Österreich, konnten sich dagegen nicht durchsetzen. Kontrovers wurde zwischen Nord und Süd diskutiert, wie verhindert werden kann, dass weitere Staaten den nuklearen Brennstoffkreislauf schließen. Anlagen zur Urananreicherung oder zur Wiederaufbereitung von Pluto5 OLIVER MEIER| AUF DEM WEG DER BESSERUNG? nium können zur Produktion von nuklearem Brennstoff für Atomkraftwerke genutzt, aber auch besonders leicht für die Herstellung atomwaffenfähigen Spaltmaterials zweckentfremdet werden. Die Technologiehalter hatten im Lauf der letzten vier Jahre eine Reihe von Vorschlägen eingebracht, um die Anreize zum Aufbau neuer Anreicherungsanlagen zu verringern, vor allem durch Liefergarantien für Nuklearbrennstoff. Auch hier verhinderte das weiterhin vorherrschende Misstrauen zwischen Nord und Süd konkrete Fortschritte. Die Konferenzteilnehmer konnten sich lediglich darauf einigen, dass weitere Diskussionen notwendig seien, wie auf»nicht-diskriminierende und transparente Weise« die Multilateralisierung von Brennstoffkreisläufen vorangetrieben werden kann. Keine Massenvernichtungswaffen im Mittleren Osten? Vor Konferenzbeginn sahen viele Beobachter den Umgang mit dem Mittleren Osten als besonders großes Hindernis auf dem Weg zu einem Konferenzerfolg. Israel verfügt als einziger Staat im Mittleren Osten über Atomwaffen, ist aber(wie die Atomwaffenbesitzer Indien und Pakistan) dem NVV nie beigetreten. Viele arabische und andere nichtgebundene Staaten hatten 1995 die ungegrenzte Verlängerung des NVV nur akzeptiert, weil damals gleichzeitig eine Resolution über die Schaffung einer»Zone frei von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen im Mittleren Osten« beschlossen wurde. In den letzten 15 Jahren gab es allerdings kaum Fortschritte bei der Umsetzung dieses Beschlusses, wie auch im Abschlussdokument 2010 unumwunden zur Kenntnis genommen wird. Diesmal aber konnten sich die ungebundenen Staaten, nach zähem Ringen und angeführt von Ägypten, mit ihrer Forderung nach einer internationalen Konferenz durchsetzen, auf der 2012 alle Staaten in der Region Schritte zur Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen im Mittleren Osten beraten sollen. Israel wies diesen Beschluss umgehend als»verlogen« zurück. Die amerikanische Verhandlungsführerin Staatssekretärin Ellen Tauscher»bedauerte« in einer direkt nach Konferenzende verlesenen Stellungnahme die namentliche Nennung Israels im Abschlussdokument – obwohl sie erst wenige Minuten vorher diesem Beschluss zugestimmt hatte. Keine Reform der Vertragsprozeduren Dem Misstrauen zwischen Nord und Süd fielen auch wichtige Vorschläge zur Anpassung der Prozeduren des mittlerweile 40 Jahre alten Vertrages zum Opfer. Vor dem Hintergrund der Austrittserklärung Nordkoreas im Jahr 2003 hatten beispielweise mehrere Industriestaaten angeregt, die Hürden für einen Austritt aus dem Vertrag zu erhöhen. Konkrete Vorschläge reichten von einer automatischen Befassung des Sicherheitsrats bis zu einer Pflicht auf Rückgabe von Nuklearmaterialien, die während der Vertragsmitgliedschaft erworben wurden. Viele Länder des Südens vermuten aber hinter dieser Diskussion den Versuch der entwickelten Staaten, weitere Zwangsinstrumente zu entwickeln. Sie lehnen eine Verschärfung der Austrittsregeln daher ab, sodass in dieser Frage keine Fortschritte erzielt wurden. Folgenreich für Bemühungen um die weitere Stärkung des Nichtverbreitungsregimes dürfte auch sein, dass die institutionelle Schwäche des NVV auch nach der Überprüfungskonferenz fortbesteht. Im Gegensatz zu anderen Regimen zur Kontrolle von Massenvernichtungswaffen verfügt der NVV über keine unterstützende Organisation und noch nicht einmal ein ständiges Sekretariat. Die seit 1995 zwischen den Überprüfungskonferenzen dreimal stattfindenden Staatentreffen haben keine Beschlusskraft und hatten daher in der Vergangenheit eher informellen Charakter. Alle Vorschläge zur Behebung dieses Defizits scheiterten allerdings. Das nukleare Nichtverbreitungsregime: Auf dem Weg der Besserung? Die Einigung der NVV-Vertragsmitglieder auf ein Schlussdokument stellt eine positive Trendwende in der multilateralen Rüstungskontrolle dar. Unter George W. Bush hatten die USA acht Jahre lang globale Nichtverbreitungsabkommen ignoriert, unterlaufen und geschwächt. Die positive Grundhaltung der Obama-Administration, die im Gegensatz zur Vorgängerregierung rechtsverbindliche Abkommen und die internationale Diplomatie nutzen will, um die weitere Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, machte den Erfolg von New York erst möglich. Trotzdem haben die Bush-Jahre in New York noch deutlich nachgewirkt. Mit Ausnahme Chinas haben alle Atomwaffenstaaten seit 2001 die Rolle von Atomwaffen 6 OLIVER MEIER| AUF DEM WEG DER BESSERUNG? in ihrer Sicherheitspolitik aufgewertet. Im strategischen Dreieck zwischen den Atommächten USA, Russland und China spielt die nukleare Abschreckung nach wie vor eine wichtige Rolle. Das von vielen Nichtatomwaffenstaaten geforderte klare Bekenntnis der Kernwaffenstaaten zu einer atomwaffenfreien Welt war vor diesem Hintergrund kaum zu erwarten. Stattdessen dürfte in den nächsten Jahren weiter hart um konkrete abrüstungspolitische Fortschritte gerungen werden. Allerdings werden diese Schritte nun am Ziel von Global Zero gemessen und nicht mehr nur daran, ob sie die strategische Stabilität erhöhen. Schon dies ist ein wichtiger Fortschritt und eine positive Folge der neuen amerikanischen Rüstungskontrollpolitik. Viele Länder des Südens misstrauen aber der neuen amerikanischen Abrüstungsrhetorik und bezweifeln die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Richtungswechsels in der US-Rüstungskontrollpolitik. Am Rande der Konferenz tauchte immer wieder die Frage auf: Was passiert, wenn der nächste amerikanische Präsident wieder der Linie George W. Bushs folgen sollte? Verständlich ist vor diesem Hintergrund das Drängen der 116 ungebundenen Staaten auf eine stärkere Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Abrüstungsverpflichtungen. Diese verlangen konkrete, messbare und zeitlich definierte Zusagen der Atomwaffenstaaten, wie es auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt vorangehen soll. Gerade Schwellenländer wie Brasilien und Südafrika vertraten diesen Standpunkt in New York offensiv und mit großem Selbstbewusstsein. Auch der Beschluss zum Mittleren Osten ist ein Beleg für die gewachsene Bedeutung wichtiger Länder des Südens. Ägypten machte klar: Ohne die Einigung auf die vorgeschlagene Konferenz wird es kein Ergebnis in New York geben. Die Diskussion über diese Konferenz in 2012 dürfte interessant werden, wenn Israel seine reflexhafte Ablehnung des Beschlusses noch einmal überdenkt. Dann würden jene Staaten in der Region, die Israel diplomatisch nicht anerkennen, mit einem Dilemma konfrontiert: Sollen sie sich mit israelischen Regierungsmitgliedern an einen Tisch setzen oder eine Konferenz boykottieren, die sie selbst gefordert haben? Zudem umfasst das Mandat der Konferenz nicht nur die Abschaffung von Nuklearwaffen, sondern auch die Abrüstung chemischer und biologischer Massenvernichtungswaffen im Mittleren Osten. Bei diesen Waffen sind aber auch diejenigen Regionalstaaten in der Bringschuld, die den entsprechenden Konventionen bisher nicht beigetreten sind, bzw. gegen sie verstoßen. Die EU, die während der Bush-Jahre als Mittlerin zwischen den USA und den ungebundenen Staaten agierte, hat noch keine neue klar definierte Rolle im Nichtverbreitungsregime gefunden. Die von den EU-Staaten im Vorfeld der Überprüfungskonferenz formulierte Verhandlungsposition unterschied sich kaum von der europäischen Position im Jahr 2005. Gerade bei der nuklearen Abrüstung bremst Frankreich die EU weiterhin aus und es ist zu befürchten, dass Paris künftig Schützenhilfe von London erhält. Erschwerend kam hinzu, dass die neuen Verantwortlichkeiten der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik in der Folge der Umsetzung des Lissabon-Vertrages noch nicht klar geregelt sind. Wirkliche Impulse konnten in New York so weder die spanische Ratspräsidentschaft noch die neue Außenbeauftragte Catherine Ashton setzen. Deutschland reagierte auf die Schwäche der EU, indem es die eigenen Themen vorsichtig unabhängig vom EUKonsens forcierte. Dies geschah vor dem Hintergrund des hohen Stellenwerts, den Außenminister Guido Westerwelle der Abrüstung beimisst und dem im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung festgelegten Ziel eines Abzugs der in Deutschland stationierten taktischen US-Atomwaffen. Nachdem ein eigenes EU-Arbeitspapier zur Kontrolle taktischer Atomwaffen am Widerstands Frankreichs gescheitert war, unterstützte Deutschland eine gemeinsame Stellungnahme von zehn EU-Staaten 2 für weitere Abrüstungsinitiativen im Bereich der Kurzstreckenwaffen, die am 12. Mai in den ersten Unterausschuss eingebracht wurde. Erfolg war diesem lobenswerten Engagement aber eben so wenig beschieden wie dem deutschen Eintreten für eine Erschwerung der Vertragskündigung oder für eine bessere Kontrolle kritischer Atomaktivitäten. Auch wenn Berlin den Erfolg der Überprüfungskonferenz als abrüstungspolitischen Erfolg feiert, ist die Bilanz des deutschen Engagements für Fortschritte in Einzelfragen ernüchternd. Wahrscheinlich war angesichts des fehlenden Interesses anderer wichtiger Akteure an einer echten Stärkung des NVV nicht mehr zu erreichen. Mit dem Ergebnis von New York ist das Nichtverbreitungsregime zwar außer Lebensgefahr, eine nachhaltige Gesundung allerdings auch noch nicht in Sicht. 2. Es waren Belgien, Deutschland, Finnland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Slowenien und Schweden. Polen hatte dem Vernehmen nach eine Teilnahme in Erwägung gezogen, sich dann aber kurzfristig von der Initiative distanziert. 7 OLIVER MEIER| AUF DEM WEG DER BESSERUNG? Links zur Überprüfungskonferenz Acronym Institute http://www.acronym.org.uk/npt/npt2010.htm Arms Control Association http://www.armscontrol.org/factsheets/2010NPTRevConResources Reaching Critical Will http://www.reachingcriticalwill.org/legal/npt/2010index.html Vereinte Nationen http://www.un.org/en/conf/npt/2010/ 8 Über den Autor Dr. Oliver Meier ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg(www.ifsh.de) und Repräsentant der Arms ControlAssociation(www.armscontrol.org). Er nahm als NGO-Vertreter eine Woche an der Überprüfungskonferenz in New York teil. Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Internationale Politikanalyse| Abteilung Internationaler Dialog Hiroshimastraße 28| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Dr. Gero Maaß, Leiter Internationale Politikanalyse Tel.:++49-30-269-35-7745| Fax:++49-30-269-35-9248 www.fes.de/ipa Bestellungen/Kontakt hier: info.ipa@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Publikation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN 978-3-86872-400-4