August 2010 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Noch mehr unbezahlt? Wie konservative(Geschlechter)Politik mit der Betreuungsarbeit verfährt Barbara Stiegler 1 Auf einen Blick Die geplante, ersatzlose Streichung des Elterngeldes für ALG II Bezieherinnen und Bezieher wird mit Recht als besonders unsozial kritisiert. Die Ungerechtigkeit liegt darin, dass die Streichung überproportional die finanziell schwächeren Mütter und Väter trifft, insbesondere Alleinerziehende. Überraschend ist sie nicht: Die Streichung ist nämlich ein Ausdruck einer konfusen Anerkennungspraxis von Betreuungsarbeit(Care-Arbeit). Betreuungsarbeit wird bisher nirgendwo ein eigenständiger Wert zuerkannt, deswegen kann sie immer wieder als Verschiebemasse missbraucht werden. 1. Ungerecht und widersprüchlich: Zur Behandlung der Betreuungsarbeit durch konservative(Geschlechter)Politik Die Kürzungen des Elterngeldes, die im Sparpaket der Bundesregierung insgesamt mit 600 Millionen Euro veranschlagt sind, steuern auch die Geschlechterverhältnisse: Sie verstärken einerseits die bereits vorhandene Ungerechtigkeit, die in der staatlichen Unterstützung von reichen und dem Entzug dieser Unterstützung für arme Väter und Mütter liegt. Die Streichung des Elterngeldes für ALG II Empfängerinnen und Empfänger, die einer Einsparung von 440 Millionen Euro entspricht, vermehren andererseits auch den Umfang unbezahlter Betreuungsarbeit, die traditionell eher von Frauen geleistet wird. Dadurch wird die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verschärft. Die geplanten Kürzungen basieren auf einer höchst widersprüchlichen Behandlung der Betreuungsarbeit: Während sie für ALG II Bezieherinnen und Bezieher gänzlich zur unbezahlten Arbeit werden soll, wird dieselbe Arbeit für Erwerbstätige mit einer Summe von bis zu 1.800 Euro aus Steuermitteln hono- WISO direkt August 2010 Friedrich-Ebert-Stiftung riert. Die geplante Streichung der 300 Euro für die Dauer von einem Jahr wird mit der Systemlogik des SGB II begründet: Danach sollen erwerbslose Menschen nur soweit unterstützt werden, dass ihr Existenzminimum gesichert ist. Nun galt diese Logik schon zu Zeiten der Einführung des Erziehungsgeldes 1986; trotzdem wurde es damals auch Erwerbslosen zugebilligt. Mit der Einführung des Elterngeldes im Jahre 2004 wurde die Unterstützung für diese Gruppe bereits um die Hälfte gekürzt, heute mit dem Hinweis auf die Verschuldung des Staates völlig gestrichen. Damit wird der Betreuungsarbeit bei Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern im Gegensatz zu derselben Arbeit bei Erwerbstätigen keinerlei Anerkennung gewährt. Ein weiteres Argument für die Kürzungen lautet, das Elterngeld für ALG Bezieherinnen und Bezieher müsse deswegen gestrichen werden, weil es den Anreiz mindere, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Das treibt den widersprüchlichen Umgang auf die Spitze: Gutverdienenden gibt der Staat einerseits bis zu 1.600 Euro, also einen Anreiz, damit sie anstelle ihrer Erwerbsarbeit die Betreuungsarbeit leisten. Denjenigen aber, die ihre Arbeitsstellen verloren haben, wird nicht nur kein Anreiz für die Betreuungsarbeit gegeben, vielmehr sollen sie stattdessen eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Die Betreuungsarbeit wird dann sogar zum„Vermittlungshemmnis“. Finanziell wird Betreuungsarbeit offenbar nur bei„Leistungsträgern“ anerkannt und mit Steuermitteln unterstützt, bei Erwerbslosen ist sie unbedeutend bis störend. Würde sie auch bei Erwerbslosen als eigenständige Leistung gewertet, dürfte die Betreuungsperson gar nicht als dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend betrachtet werden. Aber nicht alle„Erwerbslosen“ werden so behandelt: Das Mindestelterngeld von 300 Euro für nichterwerbstätige Partnerinnen(Hausfrauen) soll beibehalten werden. Dies krönt die widersprüchliche Anerkennungspraxis von Betreuungsarbeit: Konservative(Geschlechter)Politik honoriert diese Arbeit, wenn sie im Rahmen der traditionellen Ernährerehe erbracht wird. In allen Fällen gilt als Kriterium für die Unterstützung nicht die Aufgabe, ein Kleinkind zu betreuen, sondern der soziale Status der Person, die diese Aufgabe erfüllt. Geschlechterpolitisch sinnvoll würde es sein, die Betreuungsarbeit generell als gesellschaftlich nützliche Arbeit anzuerkennen und damit die Logik des SGB II zu durchbrechen. Wenn es gesellschaftlich erwünscht und politisch gewollt ist, dass Kleinkinder im ersten Lebensjahr primär von Vätern und Müttern betreut werden, dann müssen auch alle, die dies tun, eine finanzielle Unterstützung für diese Arbeit bekommen, egal welchen sozialen Status sie haben. 2. Zum Hintergrund: Vom Ernährerlohn zum staatlichen Unterhalt Immer noch gibt es zweierlei Arten der materiellen Existenzsicherung für erwerbsfähige Erwachsene: einmal durch eigene Erwerbsarbeit, zum anderen durch Unterhaltsansprüche an andere. Die politische Gestaltung der Betreuungsarbeit ist in allen Ländern eng mit der Gestaltung der Geschlechterverhältnisse verknüpft. In Westdeutschland basiert sie auf einer konservativen Vorstellung von Familie, deren Grundstruktur noch nachwirkt. In der Verfassung des Landes NRW heißt es z. B.:„Der Lohn muss der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken.“ (Art. 24(2)). Dies ist ein Bekenntnis zum Ernährerlohn, mit dem der Unterhalt von Frau und Kindern gewährleistet werden soll. In der klassischen traditionellen Familienform ist dem Ehemann die Erwerbsarbeit und der Ehefrau die Hausarbeit und die private Betreuungsarbeit zugeordnet. Dafür hat sie einen Unterhaltsanspruch an den Ehemann, unabhängig davon, ob sie Kinder oder wie viele Kinder sie betreut. Nun ist heute in vielen Fällen schon lange nicht mehr der Mann der alleinige Ernährer. Der Umfang der Betreuungsarbeit, die im privaten Raum zu leisten ist, hat sich durch die Angebote von Kindertagesbetreuung im Vergleich zu früher erheblich reduziert. Dennoch wird das Prinzip der Behandlung privater Betreuungsarbeit aufrecht erhalten: Wer sie tut, dem wird lediglich ein Unterhalt zugestanden: von einer anderen Person oder – mittlerweile – vom Staat. Mit der Einführung des Erziehungsgeldes 1986 und der Reform im Jahre 2004 sind wichtige Schritte getan worden, die Betreuungsarbeit von Müttern und Vätern gesellschaftlich anzuerken2 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO direkt August 2010 nen und sie sichtbar zu machen. Seit dem Jahre 2004 ist es zur gesellschaftlichen Norm geworden, dass Mütter und Väter im ersten Lebensjahr ihr Kleinkind im privaten Raum betreuen, dazu gibt es eine Unterhaltsleistung aus Steuermitteln: das Elterngeld, das als Lohnersatzleistung bezahlt wird. Das Kriterium für die Höhe des Unterhalts ist dabei nicht die konkrete Betreuungsarbeit der Mutter/ des Vaters, vielmehr ist es der vorher erzielte Lohn. 67 Prozent dieses Lohnes(geplante Kürzung auf 65 Prozent) werden für den Lebensunterhalt bezahlt, wenn statt der Erwerbsarbeit ein Kleinkind betreut wird. Hier liegt aber die Krux: Wird nur ein Unterhalt für die betreuende Person gewährt und nicht ihre Arbeit als solche bewertet, führt das im Falle längerer Erwerbslosigkeit zu dem Schluss, dass bei Personen, denen der Staat bereits ein Existenzminimum zum Unterhalt gewährt, auch die Betreuungsarbeit damit abgedeckt ist. Die Betreuungsarbeit von ALG II Empfängerinnen und Empfängern wird plötzlich wieder analog dem ehelichen Unterhaltsprinzip behandelt, auch wenn in diesem Fall der Staat sozusagen den Ehemann ersetzt. Diese skandalöse Abwertung von Betreuungsarbeit zeigt sich auch darin, dass ALG II Bezieherinnen und Bezieher einen Tariflohn erhalten, wenn sie eine gesellschaftlich nützliche Arbeit im dritten Sektor aufnehmen, betreuen sie aber ihr Kind, spielt diese Arbeit keine Rolle. „Elternurlaub“) noch mit„Freizeit“ gleichzusetzen. Diejenigen, die sie leisten,„bleiben“ nicht einfach„zu Hause“, sondern erfüllen anspruchsvolle Aufgaben und gesellschaftlich nützliche und sozial sinnvolle Arbeit. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse des abhängigen Kindes, die sensibel wahrgenommen und befriedigt werden müssen. Dazu braucht die Betreuungsperson Zeit, Wissen, soziale Kompetenzen, Stressresistenz und die notwendigen materiellen Mittel. Betreuungsarbeit stellt hohe Anforderungen, sie bietet aber auch die Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln. Kinder zu betreuen hat auch einen hohen gesellschaftlichen Nutzen und ist von geradezu existenzieller Bedeutung für eine Gesellschaft: Werden Menschen in den ersten Lebensjahren schlecht betreut oder gar vernachlässigt, behindert dies ihre physische, psychische, intellektuelle und soziale Entwicklung. Eine Gesellschaft müsste ein hohes Interesse daran haben, dass ihre jüngsten Mitglieder optimal gefördert werden, hängt doch davon auch die eigene Zukunft ab. Geschlechterpolitisch wichtig wäre es, die optimale Entwicklung der Kleinkinder in den Mittelpunkt zu stellen und alle Betreuungspersonen unabhängig von ihrem sozialen Status zu unterstützen, nicht nur mit der Sicherung des Lebensstandards, sondern auch mit Beratung, Begleitung und Kompetenzvermittlung. 3. Die Bedeutung der Betreuungsarbeit Die mangelhafte Anerkennung von Betreuungsarbeit hat ihre Ursache auch in der Privatheit, in der sie geleistet wird, und in der Tatsache, dass es überwiegend weibliche Personen sind, die sie tun: Mütter, Großmütter, Tanten, Schwestern, Nachbarinnen oder ehrenamtliche Helferinnen, semiprofessionell Tagesmütter, professionell Kinderpflegerinnen oder Erzieherinnen übernehmen diese Aufgaben. 4. Die Verdrängung der Betreuungsarbeit durch konservative (Geschlechter)Politik Volkswirtschaftlich ist die private Betreuungsarbeit insgesamt nicht als wertschöpfend erfasst, ihr Wert geht nicht in die Bestimmung des Bruttosozialproduktes ein. Darin zeigt sich eine gesellschaftliche Verdrängung dieser Arbeit. Sie führt dazu, dass Betreuungsarbeit auch bei der gegenwärtigen(Mainstream) Diskussion um weiteres Wachstum ausgeschlossen wird. 2 Die Betreuung von Kleinkindern ist aber kein Ausfluss natürlicher Mütterlichkeit, ist keine angeborene Verhaltensweise von Frauen, vielmehr ist es eine anspruchsvolle und sicher auch befriedigende Arbeit. Sie ist weder mit Urlaub(früher Die aktuelle Diskussion um den Ausbau der Krippenplätze belegt die verbreitete Unkenntnis über den Umfang der notwendigen Betreuungsarbeit für Kleinkinder. Ob der Bedarf mit der Schaffung 3 WISO direkt August 2010 von Plätzen für 35 Prozent der Kleinkinder wirklich ausreicht, ist umstritten. Trotz erster Studien 3 fehlen genaue, repräsentative Daten über die Formen, in denen Kleinkinder betreut werden. Ähnliches gilt auch für eine andere, privat erbrachte Arbeit: die private Betreuung für pflegebedürftige Angehörige. 4 Offenbar gibt es wenig Interesse daran, wenigstens einmal den Umfang und die Formen dieser Arbeit zur Kenntnis zu bringen. Konservative(Geschlechter)Politik setzt mit diesem Unwissen darauf, dass weiterhin die„Familie“ für die Betreuungsarbeit zuständig ist und nur in besonderen Fällen ein staatliches Angebot zur Verfügung stehen sollte. Geschlechterpolitisch wichtig wäre es, den Umfang und Qualität der privaten Arbeit genau zu erheben und Lösungen für ihre(geschlechter)gerechtere Verteilung zu finden. Dabei hilft eine Orientierung an jenen europäischen Staaten(wie etwa Schweden), die den öffentlichen Sektor in weitaus größerem Umfang auch für die Betreuungsarbeit der Kleinkinder ausgebaut haben und die auch in Zeiten von staatlicher Sparpolitik daran nichts ändern. 5 Der gegen konservative Vorstellungen durchgesetzte gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr ist ein erster Schritt, er muss durch eine klare Unterstützung der privaten Arbeit im ersten Lebensjahr für alle ergänzt werden. Friedrich-Ebert-Stiftung 5. Gestaltung der Betreuungsarbeit als Geschlechterpolitik Solange Betreuungsarbeit weder in ihrem Wert noch in ihrem Umfang wahrgenommen wird, bleibt sie verborgene Arbeit, wird nicht als Wachstumspotenzial gewürdigt und am Ende ist es die Arbeit, an der konservative Politik immer wieder spart. Die bisherigen Unterstützungsformen für Betreuungsarbeit sind aufgrund ihrer konfusen Formen bestens geeignet, als„Geschenk des Sozialstaates“ wahrgenommen zu werden, deren Kürzungen in Zeiten von Krisen selbstverständlich erscheinen. Die Systemlogik des SGB II heranzuziehen statt einer neuen, innovativen Logik zu folgen, ist rückwärts gewandt. Innovativ wäre eine eigenständige Bewertung und finanzielle Unterstützung der Sorgearbeit, die ihrem Wert und ihrer Bedeutung angemessen ist und sowohl für Mütter als auch für Väter angeboten wird. Diejenigen, die diese Aufgaben nicht aus eigenen Kräften erfüllen können, brauchen zusätzliche Hilfen. Sozialstaatliche Innovationen müssen in der Gestaltung der Betreuungsarbeit ansetzen: Wenn Betreuungsarbeit als die gesellschaftlich notwendigste Arbeit anerkannt wird, sollte sie so organisiert werden, dass sie in die Erwerbsbiographie jeder erwachsenen Person integriert ist und jeder und jede über die Zeit und die notwendigen Mittel verfügt, um Betreuungsarbeit für die Kleinkinder(und die pflegebedürftigen alten Menschen) zu leisten. Im Falle der Erwerbslosigkeit sollte diese Arbeit als eigenständige Leistung unterstützt werden. Die finanzielle Absicherung dieser Arbeit sollte sich an der Aufgabe selbst orientieren. Eine solche Politik kostet viel Geld, ist aber eine der besten Zukunftsinvestitionen, die sich eine Gesellschaft leisten kann. 1 Dr. Barbara Stiegler ist Leiterin des Arbeitsbereiches Frauen- und Geschlechterforschung in der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. 2 René Bormann, Michael Dauderstädt, Michael Fischer, Markus Schreyer: Deutschland 2020, WISO Diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2009. 3 Walter Bien, Thomas Rauschenbach, Birgit Riedel: Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI, München 2007. 4 Gertrud Backes, Ludwig Amrhein, Martina Wolfinger: Gender in der Pflege, Herausforderungen für die Politik, WISO Diskurs, Friedrich-EbertStiftung, Bonn 2008. 5 Cornelia Heintze: Ausbau öffentlicher und gesellschaftsnaher Dienstleistungen als Teil einer binnenmarktorientierten Vollbeschäftigungsstrategie, 2010: http://sozialpolitik.verdi.de/arbeitsmarkt/arbeitsmarkt-in-der-krise/data/Handout-Heintze-DL-gesell-nah-als-VB-Strategie.pdf 4 Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/wiso ISBN: 978-3-86872-427-1