3| 2010 Impulse gegen Rechtsextremismus extrem= extrem? Warum die Arbeit gegen Rechtsextremismus nicht Opfer ideologischer Begriffsdebatten werden darf Einleitung Mit ihrem Vorhaben, die vom Bund geförderten Programme gegen Rechtsextremismus als„Extremismusbekämpfungsprogramme“ fortzuführen und deren Fokus auf Linksextremismus und Islamismus auszuweiten, hatte die Bundesfamilienministerin Ende 2009 eine kontroverse Debatte um den zukünftigen innenpolitischen Kurs und die Zukunft der Arbeit gegen Rechtsextremismus losgetreten. Während die Einen begrüßten, dass auch religiös oder aus dem linken Politikspektrum motivierte Gewaltvorkommnisse in den Programmen der Bundesregierung Beachtung finden, löste die rhetorische Gleichsetzung des Extremismus von„rechts“ und„links“ bei Akteur/innen der Rechtsextremismusbekämpfung Irritation und Besorgnis aus. Insbesondere zivilgesellschaftliche Initiativen bangen seither um die notwendige politische Unterstützung zur Verstetigung ihrer Arbeit für Demokratie und gegen Rechtsextremismus. Im Hinblick auf die anstehende Fortentwicklung der Arbeit gegen Rechtsextremismus wird die aktuelle Debatte als wenig konstruktiv empfunden. Die Kritik richtet sich auch gegen die Extremismustheorie, die dem„Extremismusbekämpfungsansatz“ zugrunde liegt: Diese sei gekennzeichnet durch eine einseitige Fokussierung auf organisierte Extremist/innen an den Rändern der Gesellschaft und ein entsprechend mangelndes Problembewusstsein bezüglich antidemokratischer Teilnehmer/innen der Podiumsdiskussion: • Miriam Bürger Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin-Brandenburg • Sebastian Edathy MdB, Mitglied des Deutschen Bundestages • Dr. Michael Kohlstruck Leiter der Arbeitsstelle Jugendgewalt und Rechtsextremismus des Zentrums für Antisemitismusforschung, Technische Universität Berlin • Bianca Klose Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin(MBR) • Gordian Meyer-Plath Referatsleiter„Auswertung politischer Extremismus“, Verfassungsschutz Brandenburg Moderation: Andreas Speit, Journalist, tageszeitung(taz) * Zusammenfassung der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 17.3.2010 in Berlin Forum Berlin Impressum| Herausgegeben von Nora Langenbacher, Friedrich-Ebert-Stiftung, FORUM BERLIN| Text: Frank Engster| Redaktion: Dr. Angela Borgwardt| Layout: Pellens Kommunikationsdesign GmbH, Bonn| Fotos: Peter Himsel| © Friedrich-Ebert-Stiftung 2010| Hiroshimastraße 17| 10785 Berlin| Telefon+49(0) 30 26935-7309| Fax+49(0) 30 26935-9240| ISBN 978-3-86872-422-6| www.fes-gegen-rechtsextremismus.de FES GEGEN RECHTS EXTREMISMUS 2 IMPULSE GEGEN RECHTSEXTREMISMUS 3 I 2010 und menschenverachtender Einstellungen in der„Mitte der Gesellschaft“. Zudem wohnt einer undifferenzierten Gleichsetzung die Gefahr einer Kriminalisierung des Protests gegen Rechtsextremismus inne, wie es Anfang des Jahres 2010 im Vorfeld der Gegendemonstrationen zum Neonazi-Aufmarsch in Dresden zu beobachten war. Angesichts der aktuellen Debatte hatte eine Veranstaltung des Projekts„Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus“ im Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) die Gleichsetzung nach dem Motto„extrem= extrem?“ zum Thema. Nora Langenbacher, die das FESProjekt leitet, formulierte zu Beginn des Abends die Leitfragen der Diskussion: Warum wird Rechts- und Linksextremismus in einem Atemzug diskutiert? Sind Rechtsund Linksextremismus tatsächlich Spielarten eines Phänomens? Wie tauglich sind diese Begrifflichkeiten für die Analyse der Herausforderungen und insbesondere für gesellschaftspolitische Antworten darauf? Und was ist zu tun, damit die Arbeit gegen Rechtsextremismus nicht Opfer ideologischer Begriffsdebatten wird? Die Diskussion mit Vertreter/innen aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft ist im Folgenden zusammengefasst. Vortrag von Dr. Michael Kohlstruck Zur Verhältnismäßigkeit: Politische Gewalt in der Metropole Berlin 1 Den Impulsvortrag übernahm Dr. Michael Kohlstruck, Leiter der Arbeitsstelle Jugendgewalt und Rechtsextremismus des Zentrums für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin. Kohlstruck stellte zunächst klar, dass„politische Gewalt“ aus verschiedener Perspektive betrachtet werde könne: So sei die analytische Perspektive sozialwissenschaftlicher Forschung von der praktischen Perspektive der Sicherheits- und Rechtsbehörden zu unterscheiden. Beide Sichtweisen hätten – aufgrund unterschiedlicher Aufgabenbereiche und Ziele – gleichermaßen ihre Berechtigung, doch müsse man sich dieser Differenz bewusst sein. Kohlstruck ging in seinem Vortrag aus wissenschaftlicher Beobachterperspektive auf zwei grundlegende Fragen ein, die im Folgenden vorgestellt werden. 1. Mit welchen Kategorien wird„politische Gewalt“ erfasst und was können diese Kategorien nicht leisten? Die Frage der Kategorisierung betreffe die Ordnungsbegriffe„rechte“ bzw.„linke Gewalt“, die unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit prägen. Die Realität könne nicht einfach mit Begriffen unmittelbar abgebildet werden, vielmehr lasse sie sich erst mithilfe bestimmter Kategorien erfassen und strukturieren. Es sei daher entscheidend, wer welche Kategorien definiert und zu welchem Zweck. Kohlstruck wies darauf hin, dass die Kategorien„rechte“ und„linke Gewalt“ nicht auf wissenschaftlichen Unterscheidungen beruhen, sondern von der Polizei definiert wurden. Zwar wird in der Wissenschaft auch mit diesen Kategorien gearbeitet, doch sind sie von den staatlichen Strafverfolgungsorganen entwickelt worden, die solche Begriffsdefinitionen wiederum an gesetzlichen Anforderungen und entsprechend ihrer Aufgaben ausrichten müssen. Da das Definieren, Erfassen und Bewerten politischer Gewalttaten durch die Sicherheitsbehörden den Vorgaben des Gesetzgebers und der politischen Exekutive folgen müsse, sei das ganze Erfassungssystem und seine Kriterien auch einem Wandel unterworfen. Eine veränderte Datenlage könne daher ihren alleinigen Grund in einer Veränderung des Erfassungssystems und den dahinter stehenden politischen Entscheidungen haben. So ist etwa 2001 die Definition der politischen Gewaltdelikte modifiziert worden. Unter anderem fallen seitdem unter die Kategorie der„politisch motivierten Gewalt“ nicht nur Aktivitäten, hinter denen eine Systemgegnerschaft steht, sondern auch kriminelle Gruppenfeindschaft sowie Vorurteils- und Hasskriminalität(in US-Terminologie „hate crime“). 1„Eine ausführliche Dokumentation der Ausführungen von Dr. Michael Kohlstruck ist im Rahmen der FES-Publikationsreihe„Expertisen für Demokratie“ erschienen. Siehe Nr 2/2010 unter: www.fes-gegen-rechtsextremismus.de“ FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 3 Kohlstruck ging nach den grundsätzlichen Anmerkungen zum Erfassungssystem noch auf vier Einzelheiten ein, die für die Aussagekraft der erfassten Daten zu berücksichtigen sind. 1. Die Daten betreffen nur das„Hellfeld“, also alle Straftaten, die der Polizei bekannt werden und in der Polizeilichen Kriminalstatistik(PKS) registriert sind. 2. Erfasst werden nur Tatverdächtige, nicht rechtskräftig Verurteilte. Es gibt keinen systematischen und verlässlichen Rücklauf aus der Justiz und keine entsprechende Bereinigung der Daten. 3. Da kriminologische Forschung nicht zu den Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden gehört, sind die Kontextinformationen zu den Taten weder einheitlich noch systematisch. 4. Die unterschiedlichen politischen Gewaltdelikte werden unterschiedslos summiert. Dadurch gehen z. B. auch die Fälle der sogenannten„einfachen Körperverletzung“ in die Statistik ein – anders als bei nichtpolitischen Gewaltdelikten. Insbesondere der letzte Punkt mache deutlich, dass hinter der Kategorie„politische Gewalt“ bestimmte Entscheidungen stehen. Sie machten„politische Gewalt“ nicht nur zu einer„politischen Größe“, sondern gingen auch in die Statistik ein, aber ohne dass den nackten Zahlen solche politischen Entscheidungen anzusehen seien. Somit zeige sich, dass polizeiliche Statistiken über politische Kriminalität nur eine begrenzte Aussagekraft haben. Sie müssten um sozialwissenschaftliche Untersuchungen ergänzt werden. 2. Wie stellt sich das Verhältnis von rechter und linker Gewalt in Berlin dar? Nach den grundsätzlichen Vorüberlegungen zu den Kategorien und zur Aussagekraft darauf beruhender Datenerfassung ging Kohlstruck auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede linker und rechter Gewalt in Berlin ein. Der erste Unterschied bestehe bereits darin, dass nur für die rechte Gewalt intensive Untersuchungen vorliegen, zur linken Gewalt in Berlin gebe es bislang nur die Studie von Hoffmann-Holland zum 1. Mai 2009. Die Wissenschaft müsse daher auf die Polizeistatistik zurückgreifen, genau wie Verfassungsschützer/innen und Abgeordnete, Medien und Journalist/innen, denn allein die Polizei erhebe dauerhaft und einheitlich aufschlussreiche Daten, zumindest auf der oben erläuterten Grundlage. Die Datenlage für Berlin sei durch die polizeiliche Erfassung, aber auch durch drei Studien des Verfassungsschutzes relativ gut. Allerdings seien die von der Polizei erhobenen Daten von unterschiedlicher Qualität. So lägen bei 95% der untersuchten rechten Gewaltdelikte Angaben zu entsprechenden Tatverdächtigen vor, bei den linken Gewaltdelikten dagegen nur zu 65%, die restlichen Delikte werden nur indirekt zugeordnet. Im Einzelnen lässt sich bei linker und rechter Gewalt laut Kohlstruck zunächst eine Reihe von Unterschieden feststellen. Rein zahlenmäßig betrachtet überwiegt die linke Gewalt. In der Deliktstruktur besteht die rechte Gewalt aber in deutlich höherem Maß aus Körperverletzungen, diese machten in den Jahren 2005 bis 2008 zwischen 85 und 94% aller Gewalttaten aus, gegenüber 17 bis 40% 4 IMPULSE GEGEN RECHTSEXTREMISMUS 3 I 2010 aufseiten linker Gewalt. Hier ist das häufigste Delikt seit 2007 Brandstiftung, gefolgt von Körperverletzung und Landfriedensbruch. Auch der Kontext und die Adressat/innen unterscheiden sich. Rechte Gewaltdelikte treten im Zusammenhang mit fremdenfeindlich-rassistischen Übergriffen auf. Rund die Hälfte der Opfer rechter Gewalt sind Personen, die aufgrund sichtbarer Merkmale als fremd erkennbar waren. Nur etwa 10% der Gewalttaten betreffen Institutionen und deren Repräsentant/innen(in erster Linie gegen die Polizei), während solche Delikte im Bereich linker Gewalt fast zwei Drittel ausmachen. Linke Gewalttäter/innen agierten laut Verfassungsschutz deutlich systembezogener als rechte Gewalt. Zudem ist für sie ein Gruppenkontext kennzeichnend. Während 87% der linken Gewalttaten Gruppentaten sind, die vor allem im Zusammenhang mit Demonstrationen stattfinden, werden 40% der rechten Gewalttaten von Einzeltäter/innen begangen. Auch bei den Tatverdächtigen treten Unterschiede auf: Bei rechten Gewalttaten liegt der Anteil weiblicher Tatverdächtiger mit 7% deutlich unter dem Anteil bei linken Gewalttaten mit 19%. Differenzen zeigen sich auch im Bildungsniveau: Nur maximal 5% der rechten Tatverdächtigen haben die Hochschulreife oder studieren, aufseiten der linken Tatverdächtigen ist das bei rund einem Viertel der Fall. Schließlich ist auch der Überschneidungsbereich mit der allgemeinen Kriminalität bei den rechten Tatverdächtigen deutlich höher, er liegt hier bei 47% gegenüber 14% bei den linken Tatverdächtigen. Kohlstruck zufolge gibt es allerdings auch drei Gemeinsamkeiten. So dominieren auf beiden Seiten junge Leute unter 25 Jahren(ca. 70% der Tatverdächtigen). Die Gewaltdelikte ballen sich zudem in den jeweiligen Wohngebieten der linken bzw. rechten Szene. Es gibt also eine Nähe zwischen Tatort und Wohnort, auch wenn das in Berlin jeweils unterschiedliche Ortsteile betrifft. Die Schnittmenge der Stadtregionen, in denen sowohl rechte wie auch linke Gewalt überdurchschnittlich häufig registriert wird, bilden Friedrichshain, Prenzlauer Berg und Mitte. Die dritte Gemeinsamkeit besteht in der wechselseitigen Feindschaft und der„Konfrontationsgewalt“ (Uwe Backes). Laut Polizeistatistik waren 28% der linken Gewalttaten im Zeitraum 2003 bis 2008 gegen rechts gerichtet, der Anteil bei den rechten Gewalttaten wird noch höher eingeschätzt. Nach dem Eingangsvortrag diskutierten Expert/innen das Thema auf dem Podium. Moderator Andreas Speit leitete mit einigen aktuellen Beispielen in die Problematik des Extremismusbegriffs ein und warnte vor den politischen Konsequenzen einer Gleichsetzung„extrem= extrem“. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 5 Aufgabe des Verfassungsschutzes Gordian Meyer-Plath vom Verfassungsschutz Brandenburg stellte zunächst klar, dass der Verfassungsschutz vom Gesetz her auf den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet sei und sich in einer Gesamtschau auf all diejenigen Bestrebungen konzentrieren müsse, die sie bekämpfen. Dafür müssten insbesondere für eine zielgenaue Präventionsarbeit bestimmte Differenzierungen in Extremismusphänomene vorgenommen werden, aus denen sich dann Rechtsextremist/innen(d.h. vor allem inhaltliche Bezüge zum Nationalsozialismus), Linksextremist/innen(d. h. inhaltliche Bezüge zum Kommunismus, Leninismus, Anarchismus etc.) und Islamismus als Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes ergäben. Die gleichzeitige Existenz der Phänomene träfe dabei keine Aussage über die Priorisierung der Arbeit des Verfassungsschutzes Brandenburg, die von den aktuellen Gegebenheiten innerhalb des Landes bestimmt würden. Dabei sei für den Verfassungsschutz die von Kohlstruck analysierte polizeiliche Kriminalstatistik allerdings nur ein Kriterium unter einer Vielzahl weiterer Indikatoren: Wie viele Extremist/innen agieren und wie kommunizieren sie? Auf welche Weise gehen sie vor und gelingt ihnen eine inhaltliche Anschlussfähigkeit an die Zivilgesellschaft? Wie ist das Wahlverhalten der Bevölkerung? Es sei kein Geheimnis, dass im Land Brandenburg die„Priorisierung der Ressourcen des Verfassungsschutzes in den letzten Jahren eindeutig bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus gelegen hat“. Die sogenannte Extremismustheorie und die Verfassungsschutzgesetze teilen die Gesellschaft politisch in Extremist/innen und Demokrat/innen ein. Dabei leben und agieren Extremist/innen sozial nicht außerhalb der Gesellschaft, sondern in ihrer Mitte, z. B. in Gestalt„des NPDJuweliers oder des verkrachten Neonazi-Hauptschülers“. Politisch stehen Extremist/innen aber außerhalb des demokratischen Konsenses der„Mitte“, die nicht im Sinne einer neutralen, unbeteiligten oder untätigen Masse zu verstehen sei. Die Mitte, das seien wir alle, die wir für die bürgerliche Demokratie eintreten und in diesem Engagement vereint sind:„Jeder Demokrat ist Antifaschist, aber nicht unbedingt auch umgekehrt.“ Der Linksextremismus missbrauche das Thema Antifaschismus, um in Wirklichkeit die Demokratie zu bekämpfen. Allerdings maße sich der Verfassungsschutz hier keine Definitionsmacht an. Jeder Demokrat sei sehr gut selbst in der Lage zu bestimmen, mit wem er im Kampf gegen Rechtsextremismus zusammenarbeiten wolle. Der Verfassungsschutz habe die gesetzliche Aufgabe, die Öffentlichkeit über seine Arbeit und ihre Ergebnisse zu informieren. Dazu gehörten Berichte über extremistische Bestrebungen, aber auch Öffentlichkeitsarbeit gegen Extremismus, etwa an Schulen. Der Rechtsextremismus entspringt aus der Mitte der Gesellschaft Bianca Klose von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin(MBR) betrachtete die aktuelle Extremismusdebatte mit Sorge. So„diffus und erkenntnisarm der Begriff Linksextremismus in der aktuellen Diskussion auch bleibt, die Debatte ist gleichwohl wirkungsmächtig“. Sie schlage sich sogar bereits in der Beratungsarbeit vor Ort nieder. Als Beispiel für die Wirkungsmächtigkeit zitierte Klose aus einem Gesetzentwurf der sächsischen Landesregierung. Die dortige CDU-FDP-Koalition habe im Vorfeld der Mobilisierung gegen den rechtsextremen 6 IMPULSE GEGEN RECHTSEXTREMISMUS 3 I 2010 Aufmarsch, der alljährlich im Februar in Dresden stattfindet, das Versammlungsgesetz verändert mit dem Ziel, „Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen“ (Landesdrucksache 5/286, Vorblatt). Die fatale Konsequenz sei gewesen, dass alle antifaschistischen Kundgebungen im Umfeld des größten europäischen rechtsextremen Aufmarsches verboten wurden – die politisch Verantwortlichen in Dresden hätten lediglich das Konzept der Menschenkette in einem anderen Teil der Stadt unterstützt. Zusätzlich gab es Hausdurchsuchungen bei denjenigen, die zu Blockaden aufgerufen hatten. Wenn die Debatte schon jetzt solche Konsequenzen zeitige, lasse das für die Zukunft nichts Gutes erwarten:„Zurzeit werden Standards, die in zehn Jahren mühsamer Arbeit der Mobilen Beratungsteams mit Akteuren vor Ort aufgebaut wurden, schneller wieder eingerissen, als wir das je für möglich gehalten haben.“ Diese rasante Veränderung gefährde mehr als nur staatliche Fördermittel, nämlich die mühsam erreichten zivilgesellschaftlichen Standards in der Bündnispolitik. Breite Bündnisse wie etwa dasjenige, das am 8. Mai 2005 den Nazi-Aufmarsch in Berlin verhindert habe, werde durch die Kriminalisierung von Antifaschist/innen für kommende rechtsextreme Aufmärsche unmöglich gemacht. In ihrer alltäglichen Arbeit habe es die MBR zudem nicht mit einem Rechtsextremismus zu tun, der irgendwo am Rande der Gesellschaft stattfinde, sondern der mit dem alltäglichen Rassismus und Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft verbunden sei. Überhaupt seien es gerade solche Demokratiedefizite in der Gesellschaft, aus denen der Rechtsextremismus entspringe. Institutionen wie der Verfassungsschutz müssten dagegen allein schon aufgrund ihres Auftrags den Extremismus anders definieren, und zwar als Abweichung von einer gleichsam neutralen und normalen Mitte, und nicht als Problem eben dieser Mitte und ihrer Demokratiedefizite. Die Aktiven in Zivilgesellschaft und Politik jedenfalls sollten die Extremismusdefinitionen der Polizei und der Sicherheitsorgane nicht unhinterfragt übernehmen. Sie sollten die Definition aber auch nicht der Wissenschaft und den Extremismusexpert/innen überlassen, sondern eigenständig den alltäglichen Rassismus und Antisemitismus beschreiben, der in der Mitte der Gesellschaft stattfindet. Keine Gleichsetzung extrem unterschiedlicher Phänomene Laut Miriam Bürger, die als Jugendbildungsreferentin des DGB im Bezirk Berlin/Brandenburg arbeitet, ist in den Gewerkschaften der Kampf gegen Rechtsextremismus seit vielen Jahren in vielfältiger Weise an der Tagesordnung, von Projekttagen an Schulen bis zu politischer Bündnisarbeit mit anderen Gruppen und Organisationen. Die Bekämpfung des Linksextremismus habe in dieser Arbeit dagegen keine Rolle gespielt, da„Extremismus“ zunächst nur eine rein sprachliche Gleichsetzung ganz unterschiedlicher Phänomene sei. Es sei nicht einzusehen, „warum, wenn über rechtsextreme Gewalt geredet wird, linke Gewalt sozusagen mitgedacht werden muss“. Es sei nicht einmal klar, was unter Linksextremismus verstanden werden solle – in der aktuellen Debatte jedenfalls fielen plötzlich auch solche Menschen unter den Linksextremismus, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus wenden. Es sei aber gefährlich, wenn ausgerechnet diejenigen kriminalisiert werden, die sich seit Jahren intensiv gegen Rechtsextremismus engagieren. Auch der Verfassungsschutz greife durch seine Macht zu definieren, wer als Linksextremist/in nicht zur sogenannten demokratischen Mitte dazugehöre, in die politische Arbeit der Zivilgesellschaft ein. Das mache die Arbeit gerade für die Gewerkschaften schwierig, die möglichst breite Bevölkerungsteile ansprechen und dabei selbstverständlich zur demokratischen Mitte gehören wollen, aber in der Bündnispolitik dem Vorwurf ausgesetzt werden, mit Linksextremist/innen zusammenzuarbeiten. Diese Vorwürfe gehen regelmäßig mit der Forderung einher, sich von den Linksextremist/innen zu distanzieren:„Solche Anklagen machen es für die Gewerkschaften so schwierig, sich konsequent FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 7 aufseiten der Antifaschisten zu positionieren.“ Wenn der Verfassungsschutz als staatliche Institution offiziell darüber entscheiden könne, wer Verfassungsfeind ist und wer nicht, helfe es den Aktiven auch nichts, dass sie über diese Frage ja, wie Meyer-Plath meint, sehr gut selbstständig entscheiden könnten. Denn sobald eine Gruppe erst einmal im Verfassungsschutzbericht stehe, gebe es trotz eigener und mitunter ganz anderer Erfahrungen nur wenig Handlungsspielraum. Schleichende Veränderung des Aufgabenbereichs des Verfassungsschutzes Kohlstruck äußerte Kritik an der aktuellen Praxis des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz beobachte nicht mehr nur, wie es seine Aufgabe sei, genuinen Extremismus, also verfassungsfeindliche Bestrebungen, sondern zunehmend auch den radikalen Protest, der keineswegs auf eine Änderung der Verfassungsordnung ausgerichtet sei. Der Berliner Verfassungsschutz beanspruche im Zusammenhang mit der aktuellen Extremismusdiskussion nach eigener Aussage überdies,„einen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten“ zu wollen. Man gewinne den Eindruck,„dass sich der Berliner Verfassungsschutz, aber auch andere Landesämter, in die Mitte der Gesellschaft bewegen und ein Akteur in der politischen Kultur werden wollen“, beispielsweise, wenn der Verfassungsschutz in NRW Comics für Kinder und Jugendliche gegen Extremismus erstelle oder wenn der Verfassungsschutz in Brandenburg laut wörtlicher Aussage eines Mitarbeiters „mit Planspielen durch Schulen tingele“. Bildungsarbeit und originär pädagogische Arbeit seien aber nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes. Was die Förderdebatte betreffe, so sei die„Kuh wohl vom Eis“, da nach den letzten Aussagen aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Bekämpfung des Linksextremismus nicht direkt mit dem Rechtsextremismus verbunden werden solle. Die Erweiterung der Extremismusbekämpfung solle durch Zusatzmittel finanziert werden, und sie werde wohl auch nicht unter demselben Dach stattfinden. Verschiebung der Förderstruktur ohne klare Konzepte Nach Auffassung des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy sollten Rechts- und Linksextremismus bei der Analyse nicht qualitativ auf eine Stufe gestellt werden. Es bleibe die unveränderte Notwendigkeit, den Schwerpunkt auf den Kampf gegen den Extremismus von rechts zu setzen. Die absolute Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremist/innen und der rechten Straftaten sei deutlich höher. Zudem sei es auffällig, dass sich z. B. in Brandenburg 2008 zwei Drittel der rechten Gewalttaten nicht gegen links gerichtet haben, umgekehrt dagegen die Hälfte der linken Gewalttaten gegen rechts. Solche Zahlen zeigten die Bedrohung für bestimmte Minderheiten, Opfer rechter Gewalt zu werden; die weitaus größte Gefahr komme mithin eindeutig von rechtsextremer Seite. Abgesehen von der Frage, ob eine inhaltliche Gleichsetzung sinnvoll sei, bleibe außerdem offen, wie der Linksextremismus überhaupt wirksam bekämpft werden könne. In Ergänzung zu Kohlstrucks Beitrag ging Edathy auf den aktuellen Stand der Förderprogramme ein. Die Förderperiode für das 24-Millionen-Euro-Programm des Bundes wird Ende 2010 auslaufen. Dieses Programm sei übrigens nicht allein gegen Rechtsextremismus aufgestellt worden, sondern explizit auch zur Stärkung der Demokratie. Vom BMFSFJ gebe es zwar die klare Aussage, ein neues Förderprogramm auflegen zu wollen, und eventuell soll es auch erneut 24 Millionen Euro umfassen. Allerdings habe Bundesministerin Kristina Schröder bereits eine Verschiebung des Schwerpunkts angekündigt. Auf eine schrift- 8 IMPULSE GEGEN RECHTSEXTREMISMUS 3 I 2010 liche Anfrage der Partei Die Linke sei geantwortet worden, man werde sondieren, was alles mit dem Programm gefördert werden könne, jedenfalls solle das Programm zukünftig auch politische Maßnahmen gegen Linksextremismus und Islamismus umfassen. Edathy zufolge ist diese Verschiebung aber noch nicht alles. Zusätzlich habe die Ministerin bereits für 2010 zwei Millionen Euro Restmittel für Projekte in Berlin und Hamburg bereitgestellt, 2011 sollen sie auf fünf Millionen aufgestockt werden. Es gebe keine eindeutigen Aussagen, ob sich diese neuen Projekte allein gegen Linksextremismus oder gegen Linksextremismus und Islamismus richteten, aber offenbar gebe es ohnehin gar kein Konzept. Darüber hinaus seien auch die sechs Millionen Euro, mit denen die bestehenden Projekte gegen Rechtsextremismus verstärkt werden sollen, bei der Verlagerung in die Zuständigkeit des Innenministeriums umgewidmet worden. Sie werden nun unter dem Titel„Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus“ geführt, statt„gegen Rechtsextremismus“, wie das die letzte schwarz-rote Bundesregierung vorgesehen hatte. Insgesamt habe er den Eindruck, die Bundesregierung kündige reflexartig aus ideologischen Gründen Maßnahmen an, die reine Symbolpolitik blieben und keine wirksame Bekämpfung von Rechtsextremismus versprächen – im Gegensatz zu den vielen Projekten gegen Rechtsextremismus, wo man an funktionierende Arbeit anschließen könne. Zum Autor: Frank Engster ist Politikwissenschaftler, arbeitet freiberuflich in der politischen Bildung für Demokratie und gegen Rechtsextremismus und promoviert in Philosophie. Das Projekt„Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus“ im Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung bietet kontinuierlich Veranstaltungen, Publikationen und Seminare zu aktuellen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus und zu effektiven Gegenstrategien an. Die Publikationsreihe„Impulse gegen Rechtsextremismus“ bündelt die wichtigsten Ergebnisse unserer Veranstaltungen. Sie wird ergänzt durch die Publikationsreihe„Expertisen für Demokratie“, welche ausgewählte Fachbeiträge zu aktuellen Fragestellungen aus der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus dokumentiert. Wenn Sie auch zukünftige Ausgaben der„Impulse gegen Rechtsextremismus“ erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an forum.rex@fes.de. Mehr Informationen zu der Veranstaltung und der Arbeit der FES für Demokratie und gegen Rechtsextremismus finden Sie unter www.fes-gegen-rechtsextremismus.de oder erhalten Sie gerne bei Nora Langenbacher(Nora.Langenbacher@fes.de).