PERSPEKTIVE| FES SÜDKAUKASUS Wirtschaftsliberalismus in Georgien Verspielt die Regierung durch eine marktradikale Politik den Anschluss an Europa? MATTHIAS JOBELIUS November 2010 n Zwei Jahrzehnte nach dem Ende des real existierenden Sozialismus ist Ideologie in Georgien wieder zum Problem geworden – diesmal von rechts. Wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungsträger ordnen sich der radikalen Strömung des Libertarismus zu. Sie lehnen Eingriffe in die Wirtschaft und die Bereitstellung öffentlicher Güter wie Bildung und Gesundheit durch den Staat grundsätzlich ab. n Durch die regulationsfeindliche Wirtschaftspolitik der Regierung wird das Tempo der EU-Annäherung Georgiens verlangsamt. Maßnahmen wie das geplante Verbot neuer Aufsichtsbehörden stehen in Widerspruch zur Notwendigkeit, europäische Standards und Regulationsverfahren zu übernehmen. n Georgien verabschiedete im Jahr 2006 ein neues Arbeitsgesetz, das als eines der arbeitnehmerfeindlichsten Gesetze der Welt gilt. Durch den mit diesem Gesetz einhergehenden Abbau von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten gerät Georgien in Konflikt mit ILO-Kernarbeitsnormen und der Europäischen Sozialcharta. n Wer sich für ein libertäres Experiment wie in Georgien entscheidet, entscheidet sich zugleich für einen autoritären Regierungsstil. Anders wären die einschneidenden Strukturanpassungen nicht durchsetzbar. Die ideologisierte Wirtschaftspolitik ist daher direkt verbunden mit dem Demokratiedefizit im Land. MATTHIAS JOBELIUS| WIRTSCHAFTSLIBERALISMUS IN GEORGIEN 1. Wenn Ideologie zum Problem wird Wenn über Georgiens Wirtschaft geschrieben wird, überwiegen bei vielen internationalen Beobachtern die positiven Einschätzungen. Nach der Rosenrevolution von 2003, so der allgemeine Tenor, sei das Land wirtschaftlich auf einem guten Weg. Durch die schnelle und weitreichende Privatisierung staatlichen Eigentums und die Liberalisierung des Außenhandels, des Arbeitsmarktes und wichtiger Wirtschaftssektoren habe Georgien sich zum attraktiven Investitionsstandort entwickelt. Belege für diese Sichtweise gibt es einige: hohe, zum Teil zweistellige Wachstumsraten zwischen 2004 und 2008, Verdoppelung der ausländischen Direktinvestitionen im selben Zeitraum, Verzehnfachung des Haushaltsvolumens zwischen 2004 und 2009 sowie gute Platzierungen in internationalen Rankings, beispielsweise Platz elf im »Doing-Business Report« 2010 der Weltbank oder Platz 26 im»Index of Economic Freedom« der US-amerikanischen Heritage-Stiftung. Diese statistischen Effekte sind eindrucksvoll, aber nicht verwunderlich. Sie beginnen, das haben Länder wie Polen, Estland oder Lettland vorgemacht, etwas zeitversetzt nach den ersten marktwirtschaftlichen Strukturanpassungen, wenn durch den Verkauf staatlichen Eigentums und die Liberalisierung wichtiger Märkte Geld in Land und Haushaltskasse gespült wird. Für die Frage, wie es nach solchen ersten Reformschritten weitergehen soll, gibt es kein Patentrezept. Erfolgreiche Transformationsländer Osteuropas schufen einen regulatorischen Rahmen, der dem Markt mehr Funktionalität und höhere Standards gab und der den weiteren Liberalisierungs- und Privatisierungsprozess lenkte. Wird ein solcher Rahmen nicht geschaffen, kann das ein Indikator dafür sein, dass Liberalisierung und Privatisierung für die Entscheidungsträger zu einem Selbstzweck geworden sind, an dem auch dann noch festgehalten wird, wenn die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft längst in eine andere Richtung weisen. Georgien scheint ein solcher Fall zu sein. Wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungsträger ordnen sich der radikalen Strömung des Libertarismus zu. Vertreter dieser staatsfeindlichen Schule möchten möglichst viele gesellschaftliche Bereiche der Eigenverantwortung des Einzelnen oder dem Gesetz des Marktes übergeben. Sie halten Eingriffe in die Wirtschaft und die Bereitstellung öffentlicher Güter wie Bildung und Gesundheit durch den Staat für ein totalitäres, entmündigendes und ineffizientes Übel. Oder wie Lasha Bendukidze, der Spiritus Rector der georgischen Wirtschaftsreformen es ausdrückt:»To ask the government for help is like trusting a drunk to do surgery on your brain.« 1 Viele Reformen, die seit 2004 von dem libertären Lager in Georgien umgesetzt wurden, sind von diesem Geist getragen. Ein regulatorischer Rahmen, in dem der Staat durch institutionelle Regeln und Verfahren einen geordneten und freien Wettbewerb ermöglicht, existiert kaum noch. Der Aufbau eines Systems zur Qualitätskontrolle von Lebensmitteln lässt, trotz massiven Drucks der Europäischen Kommission, weiter auf sich warten. Antimonopolgesetze und Wettbewerbsaufsicht wurden abgeschafft und durch ein»Gesetz für Freihandel und Wettbewerb« ersetzt, das es dem Staat nicht mehr ermöglicht, gegen Monopole vorzugehen. Die 2005 geschaffene Freihandels- und Wettbewerbsbehörde muss sich mit einem beratenden Mandat zufrieden geben. Der Arbeitsmarkt wurde so stark dereguliert, dass die Internationale Arbeitsorganisation(ILO) und die EU darin grundsätzliche Verstöße gegen ILO- Kernarbeitsnormen und Sozialstandards sehen. Die Arbeitsinspektion, die die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz überwachte, wurde abgeschafft. Für Herbst 2010 kündige der Präsident mit dem»Law on Economic Freedom, Opportunity and Dignity« eine Reihe weiterer Maßnahmen an. Die bislang noch nicht vom Parlament verabschiedeten Reformen sehen unter anderem vor, die Schaffung neuer Aufsichtbehörden zu verbieten und den Staat zu verpflichten, Steuererhöhungen jeglicher Art künftig per Referendum durch die Mehrheit der Bevölkerung billigen zu lassen. Diese und andere Maßnahmen hätte, so der Präsident, das Ziel»die Exekutive daran zu hindern, vom Kurs der Wirtschaftsliberalisierung abzukommen« und das Land zu einem»Flaggschiff des weltweiten Wirtschaftsliberalismus zu machen«. 2 Libertären Think-Tanks wie der New Economic School for Georgia geht selbst das noch nicht weit genug. Sie fordern die komplette Abschaffung aller wirtschaftlichen Regulierungsbehörden, Auflagen und Lizenzvergaben. Hier wird deutlich: Zwei Jahrzehn1. Vgl.»Saakashvili Lays Out ›Act on Economic Freedom‹« Civil Georgia, Tbilisi. 6. Okt.2009. www.civil.ge. 2. Vgl. Deutsche Wirtschaftsvereinigung Georgien. DWVG Newsletter Juli 2010. 3 MATTHIAS JOBELIUS| WIRTSCHAFTSLIBERALISMUS IN GEORGIEN te nach dem Ende des real existierenden Sozialismus ist Ideologie in Georgien wieder zum Problem geworden – diesmal von rechts. 2. Singapur des Kaukasus? Der Glaube, dass der Markt die Dinge besser regeln kann als der Staat, macht noch kein wirtschaftspolitisches Konzept aus. Die staatsfeindliche Ausrichtung, mit der die meisten wirtschaftspolitischen Fragen angegangen werden, lässt nicht erkennen, welchem Leitbild die Wirtschaft des Landes eigentlich folgen soll. Ein Beispiel für das Fehlen eines solchen wirtschaftspolitischen Leitbilds ist der Agrarsektor. Da Georgiens Ressourcenausstattung eine agrarische Wirtschaft begünstigt, müsste ein Augenmerk der Regierung auf der Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors liegen. Doch dieser bringt von Jahr zu Jahr weniger Ertrag. Mehr als 55 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in der Landwirtschaft, bringen dabei jedoch nur zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf. Die daraus abzulesende Unproduktivität des Sektors schlägt sich in wachsenden Außenhandelsdefiziten nieder. Während sich die Importe landwirtschaftlicher Produkte von 2004 bis 2008 mehr als verdoppelten, nahmen die Exporte im selben Zeitraum ab. Angesichts der Tatsache, dass wichtige Exportgüter wie Wein, Orangen, Zitronen und Tee weiterhin von kleinen Familienbetrieben produziert werden, ist dieses Defizit nicht verwunderlich. 99,9 Prozent der 2009 geernteten Zitrusfrüchte und über 90 Prozent der Weintrauben stammen aus familieneigenen Kleinstbetrieben. 3 Für Investitionen und Produktivitätssteigerungen fehlen ihnen das Kapital und der Zugang zu Krediten. Ohne staatliche Eingriffe, Anreize und Regulierungen wird das Potenzial der Landwirtschaft weiter ungenutzt bleiben. Doch der fehlende Wille zur Marktregulierung verhindert den Ausbau des landwirtschaftlichen Exportsektors. Erst im Dezember 2009 hat der zuständige Parlamentsausschuss beschlossen, die eigentlich für 2010 geplanten Kontrollen für Lebensmittel, die in die EU exportiert werden sollen, auf 2011 zu verschieben. Lebensmittelkontrollen sind jedoch kein Rückfall in den 3. Zit. n.»Saakashvili: Act of Economic Liberty Planned in Autumn.« Civil Georgia, Tbilisi, 21. September 2010. www.civil.ge Kommunismus, sondern eine wettbewerbspolitische Notwendigkeit, wenn man auf dem EU-Markt konkurrenzfähig werden will. Durch solche Entscheidungen schwinden die Aussichten, dass Georgien seine Exporte in die EU in absehbarer Zeit wird ausbauen können. Diese bestehen zurzeit zu 71,6 Prozent aus Haselnüssen. Georgiens Präsident hält es dennoch für realistisch, dass das Land in fünf bis sieben Jahren mit dem Golf­ emirat Dubai gleichziehen kann. Neben dem Golfstaat nennen Regierungsvertreter regelmäßig Singapur und Hongkong als Vorbilder für Georgien. Abgesehen davon, dass sich keines der genannten Länder hoher demokratischer Standards rühmen darf, sind sie während ihres wirtschaftlichen Aufschwungs in den 1960er und 1970er Jahren vor allem für die Protektion ausgewiesener Sektoren und für den staatlich gelenkten Aufbau neuer Wirtschaftszweige bekannt geworden. Von einer Deregulierung und staatlichen Abstinenz, wie die georgische Regierung sie pflegt, war man in Singapur und Hongkong weit entfernt. 3. EU-Annäherung in Gefahr? Durch die regulationsfeindliche Wirtschaftspolitik der Regierung wird das Tempo der EU-Annährung Georgiens verlangsamt. In vielen Bereichen macht das Land Fortschritte bei der Implementierung des ENPAktionsplans und bei der Annäherung an Europäische Standards. Wirtschafts-, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik zählen jedoch nicht dazu. Hier blockiert der starrköpfig anmutende Freimarkt-Glaube der Entscheidungsträger notwendige Reformen. Das geplante Verbot, neue Aufsichtbehörden zu schaffen und der Unwille, wichtige Sektoren zu regulieren stehen in unmittelbarem Widerspruch zur Notwendigkeit, europäische Standards und Regulationsverfahren zu übernehmen. So beklagt der für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständige EU-Kommissar Stefan Füle bei der Vorstellung des letzten ENP-Fortschrittsberichts im Mai 2010, dass das »ultra-liberale wirtschaftliche Umfeld« in Georgien nicht mit den Säulen der Partnerschaft zwischen Georgien und der EU vereinbar sei. 4 Der für sein Selbstbewusstsein bekannte georgische Präsident dreht den Spieß um und stellt stattdessen eine Annäherung der EU an Georgien in Aussicht:»The global economic crisis hit a powerful 4. Zit n. ebd. 4 MATTHIAS JOBELIUS| WIRTSCHAFTSLIBERALISMUS IN GEORGIEN blow to the project of social Europe. I think Europe will make more steps towards free economy and we will eventually meet somewhere in midway.« 5 Leidtragende dieser Politik sind Konsumenten, Arbeitnehmer und Kleinunternehmer. Wichtige Märkte wie der Arzneimittelmarkt oder der Energiesektor sind von Monopolbetrieben beherrscht. Die registrierten Fälle von Lebensmittelvergiftungen stiegen im Zeitraum 2002 bis 2007 um 388 auf 2035 an, wobei die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher sein dürfte. Arbeitsbedingte Krankheiten sowie schwere und oft auch tödliche Unfälle am Arbeitsplatz sind weit verbreitet. Eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es nicht mehr. Um an Kompensationszahlungen zu kommen, bleibt den Betroffenen nur der lange und teure Weg durch die Instanzen. Eine Arbeitsmarktpolitik findet gar nicht erst statt, da die Verteilung des Faktors Arbeit ausschließlich als Aufgabe des Marktes begriffen wird. So stellt auch der ENPFortschrittsbericht der EU Kommission für das Jahr 2010 fest:»As regards employment, Georgia has no specific employment strategy in place and no employment implementing agency.« � 4. Beispiel Arbeitsbeziehungen: Abbau von Sozialstandards und Druck auf Gewerkschaften In keinem Bereich klaffen ideologische Ansprüche und wirtschaftliche Erfordernisse jedoch so weit auseinander wie im Bereich der Arbeitsbeziehungen. Georgien verabschiedete im Jahr 2006 ein neues Arbeitsgesetz, das als eines der arbeitnehmerfeindlichsten Gesetze der Welt gilt. Artikel 37(d) und 38(3) ermöglichen es dem Arbeitgeber ohne Nennung von Gründen Kündigungen auszusprechen. Eine Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber(anders als der Arbeitnehmer) dabei nicht einhalten. Er ist lediglich zur Zahlung einer Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts verpflichtet. Ein ausdrückliches Recht auf gewerkschaftliche Mitbestimmung, Repräsentation und Kollektivverhandlungen sieht das Gesetz nicht vor. Dort, wo es eine gewerkschaftliche Interessenvertretung im Betrieb gibt, kann der Arbeitgeber sie ignorieren und entweder individuelle Arbeitsverträge oder einen Tarifvertrag mit den nicht gewerkschaftlich organisier5. Vgl. European Commission(2010): Implementation of the European Neighbourhood Policy in 2009: Progress Report Georgia«, Brussels 12/05/2010 Sec(2010) 518. S. 10. ten Beschäftigen abschließen. Ein Streik darf 90 Tage nicht überscheiten und ihm muss ein Warnstreik vorausgegangen sein. Ein Recht auf Solidaritätsstreiks mit anderen Branchen oder Unternehmen sieht das Gesetz nicht vor.»Illegales« Streiken wiederum kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Die für die Gründung einer Gewerkschaft erforderliche Mindestzahl von 100 Mitgliedern ist im internationalen Vergleich unverhältnismäßig hoch. Durch den mit diesem Gesetz einhergehenden Abbau von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten geriet Georgien bald in Konflikt mit den vom eigenen Parlament ratifizierten ILO-Konventionen und der Europäischen Sozialcharta, auf die sich Georgien verpflichtet hat. Zahlreiche Fälle sind bekannt, in denen Arbeitnehmer auf Grund ihrer Gewerkschaftsarbeit ihre Stelle verloren haben. So wurden am 23. Oktober 2007 neun gewerkschaftlich organisierte Hafenarbeiter in Poti entlassen, nachdem sie zuvor für ihr Recht auf Tarifverhandlungen demonstriert hatten. Am 6. März 2008 wurde beim Elektrizitätsversorger GSE eine Arbeiterin entlassen, weil sie die Unternehmensleitung zu Tarifverhandlungen aufgefordert hatte. Am 11. April 2008 wurden neun Arbeiterinnen eines georgischen Textilunternehmens entlassen, nachdem sie zuvor in das neu gegründete Gewerkschaftskomitee des Betriebes gewählt worden waren. Die Liste ist beliebig fortsetzbar. Der Internationale Gewerkschaftsbund(IGB) zählt mindestens 30 Einzelfälle, bei denen Personen auf Grund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen wurden. Der georgische Gewerkschaftsdachverband GTUC schätzt, dass ihm im Zuge des neuen Arbeitsgesetzes 20.000 Mitglieder wegen Einschüchterungen und der Zerschlagung betrieblicher Gewerkschaftsstrukturen verloren gegangen sind. Nachdem die georgischen Gewerkschaften solche und ähnliche Fälle publik gemacht haben, wurde Georgien von der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO) zum besseren Schutz von Kernarbeitsnormen aufgefordert. So stellte die ILO mehrfach Verstöße gegen von Georgien ratifizierte Konventionen, insbesondere Konvention 87 (Right to Organize) und 98(Collective Bargaining) fest. Im Juni 2010 wurde der Fall Georgien gar während der ILOGeneralversammlung im Komitee zur Überprüfung der Einhaltung von ILO-Konventionen aufgerufen. In der abschließenden Erklärung wird die Regierung aufgefordert, konkrete Schritte zur Reform des Arbeitsgesetzes und zur Intensivierung des sozialen Dialogs zu unternehmen. 5 MATTHIAS JOBELIUS| WIRTSCHAFTSLIBERALISMUS IN GEORGIEN Die Verstöße gegen Kernarbeitsnormen und Sozialstandards hat inzwischen auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie erhebt, ähnlich wie die ILO, die Forderung nach einer Reform des Gesetzes und verknüpft dies mit Fortschritten bei den Verhandlungen um die weitere Handelsintegration zwischen EU und Georgien im Rahmen des Handelspräferenzabkommens GSP+. Allerdings: Trotz dieser bereits Anfang 2008 erhobenen Forderung wurde GSP+ im Dezember 2008 für weitere drei Jahre bis 2011 verlängert. Ob die EU bei den Neuverhandlungen für 2012 die Reform des Arbeitsgesetzes tatsächlich zu einer Vorbedingung macht und damit eine Konditionalität in die Verhandlungen einführt, darf mit Spannung erwartet werden. Skeptisch stimmt die Tatsache, dass die EU mit Georgien bereits über ein deutlich über GSP+ hinausgehendes Freihandelsabkommen verhandelt. Arbeitsstandards spielen dort eine Rolle, sind jedoch keine Priorität. Bislang stießen die Forderungen der Europäischen Kommission, der ILO und der georgischen Gewerkschaften bei der Regierung auf wenig Gehör. Zwar wurde im November 2009 eine Kommission zum sozialen Dialog auf nationaler Ebene einberufen, doch führte dies bislang nicht zu einer Reform des Arbeitsgesetzes. Verärgert über den zunehmenden internationalen Druck hat die georgische Regierung ihren Ton gegenüber den Gewerkschaften im Land verschärft. Die georgische Regierung, die es nicht gewohnt ist, ihre Entscheidungen mit anderen innenpolitischen Akteuren abstimmen zu müssen, scheint die stärker werdenden Gewerkschaften mehr und mehr als Störfaktor wahrzunehmen. Inzwischen werden Schein-Gewerkschaften(Yellow Trade Unions) mit dem Ziel unterstützt, die eigentlichen Gewerkschaften organisatorisch und politisch zu schwächen. So wird die im Jahr 2008 im Bildungssektor gegründete, regierungstreue Schein-Gewerkschaft »Educational Professional Syndicate« offen vom Bildungsministerium gefördert und als Sozialpartner zu Konsultationen eingeladen. Das Ministerium ermuntert Lehrer, von der georgischen Bildungsgewerkschaft ­ESFTUG in diese Schein-Gewerkschaft zu wechseln. Im Juni 2010 versuchte dasselbe Ministerium, die georgische Lehrergewerkschaft ESFTUG finanziell auszutrocknen, indem angeordnet wurde, die vom Arbeitgeber eingezogenen Beiträge der Gewerkschaftsmitglieder nicht mehr an die Gewerkschaft weiterzuleiten. Seit September 2010 ist auch die Gewerkschaft der Eisenbahner von diesen staatlich verordneten Sanktionen betroffen. Während über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen juristisch gestritten wird, ist in anderen Bereichen die Grenze der Legalität bereits überschritten. Inzwischen werden führende Gewerkschafter auch persönlich bedroht und unter Druck gesetzt. Durch ihre Weigerung, das Arbeitsgesetz einer Reform zu unterziehen, und durch den fragwürdigen Umgang mit grundlegenden Arbeits- und Sozialrechten schafft sich die georgische Regierung unnötig Probleme. Eine Angleichung der Arbeitsgesetzgebung auf ILO-Standards würde weder Investoren abschrecken noch Arbeitsplätze vernichten. Die offizielle Arbeitslosenquote ist seit Einführung des Arbeitsgesetzes und der Abschaffung des Kündigungsschutzes im Übrigen von 13,6 Prozent auf 16,9 Prozent gestiegen. Die schon oft widerlegte These, dass lockerer Kündigungsschutz und schwache Arbeitnehmerrechte zu mehr Beschäftigung führen, hat sich also auch in Georgien nicht bewahrheitet. 5. Wirtschaftsliberalismus und Demokratiedefizit Die beschriebenen Probleme in der Wirtschaftspolitik sind eng verbunden mit dem Zustand der georgischen Demokratie. Wem grundlegende soziale Rechte verwehrt sind, der kann auch seine politischen Bürgerrechte nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Dafür liefert Georgien anschauliche Beispiele. So wird das Land seit Jahren wegen eines Mangels an Medien- und Meinungsfreiheit gerügt. Auf den Zusammenhang zwischen fehlender Meinungsfreiheit und fehlenden Arbeitsnehmerrechten für Journalisten wird dabei jedoch selten verwiesen. Das ist verwunderlich, denn er liegt auf der Hand: Durch den fehlenden Kündigungsschutz von Journalisten und Medienschaffenden wird der politischen Zensur Tür und Tor geöffnet. Journalisten, die politisch unliebsam berichten oder recherchieren, können in Georgien ohne Nennung von Gründen fristlos entlassen werden. Ohne eine Verbesserung des Kündigungsschutzes und ohne eine schlagkräftige Interessenvertretung für Medienschaffende wird sich an dieser Praxis wenig ändern. Wer sich für ein libertäres Experiment wie in Georgien entscheidet, entscheidet sich zugleich für einen nicht6 MATTHIAS JOBELIUS| WIRTSCHAFTSLIBERALISMUS IN GEORGIEN partizipativen und nicht-konsultativen Regierungsstil. Anders wären die einschneidenden Strukturanpassungen nicht durchsetzbar. So verwundet es nicht, dass beispielsweise vor der Verabschiedung des Arbeitsgesetzes weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmerverbände konsultiert worden sind. Mehr noch: Ein solches Experiment verlangt, dass organisierte Interessengruppen klein gehalten werden. Der Staat will es sich nicht leisten, seine libertäre Agenda durch Abstimmungen mit Interessengruppen und Sozialpartnern zu verwässern. Dies erklärt das harte Vorgehen gegen Gewerkschaften, die wegen der schwachen Opposition derzeit die einzige mitgliedsbasierte Kraft mit wachsendem politischen Einfluss sind. Der Umgang mit den Gewerkschaften gibt einen Vorgeschmack auf den Regierungsstil, den das Land bis zu den nächsten Präsidentschaftswahlen im Jahr 2013 erwarten kann. Eine Stärkung der Demokratie dürfte nicht auf der Agenda stehen. Wäre ein solcher Wille vorhanden, hätte er sich seit 2003 in demokratischen Reformen niederschlagen müssen. Noch im September 2008 hatte Präsident Saakashvili vor der UN-Vollversammlung eine»zweite Rosenrevolution« mit umfassenden demokratischen Reformen versprochen. Trotz einer absoluten Mehrheit der Regierungspartei im Parlament stehen die Reformversprechen weiter aus. Statt demokratischer Reformen wird die Regierung die Zeit bis 2013 eher zur Machtsicherung nutzen. Dazu passt das oben beschriebene Vorgehen gegen Gewerkschaften. Auch die im Oktober 2010 verabschiedete Verfassungsreform weist in diese Richtung. Die Regierungspartei brachte eine Verfassungsänderung durch das Parlament, mit der die Macht des Premierministers deutlich ausgebaut und das Amt des Präsidenten geschwächt wird. Der Clou dabei: Die Änderungen sollen erst 2013 in Kraft treten, also zu einem Zeitpunkt, an dem der derzeit amtierende Präsident nach zwei Amtszeiten nicht mehr für das Amt kandidieren darf. Er könnte dann als Premierminister weiterhin die Geschicke des Landes lenken. Wie eine solche Rochade funktioniert, hat der nördliche Nachbar Russland bereits vorgemacht. 7 Über den Autor Matthias Jobelius ist Regionalkoordinator der FriedrichEbert-Stiftung für den Südkaukasus und Landesvertreter der FES in Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Referat Mittel- und Osteuropa Hiroshimastraße 17| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Dr. Ernst Hillebrand, Leiter des Referats Mittel- und Osteuropa Tel.:++49-30-26935-7726| Fax:++49-30-26935-9250 http://www.fes.de/international/moe Bestellungen/ Kontakt: info.moe@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Publikation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN 978-3-86872-514-8