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PÀegeversicherung in Deutschland 165 Wilfried Lahne PÀegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ 190 Günther Merkel Herausforderungen und Trends in der PÀegeversicherung 206 001 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Teil III— Pflegeversicherung in Japan und der EU Miyoko Motozawa PÀegeversicherung in Japan 225 Michael Schmidt Die soziale Absicherung des Risikos der PÀegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 246 Über die Autoren 260 002 '03&803% ᝒ 㔭咰 ࡂ 䓳⼷Бࣶ⩝ₐፒᲑ⮰⹪цऄ ࡂ౔͂⩸̶ 䃤ๆ౜ ࡦ 喏仂 ٴ౔͈ φ̺⁓≞ࣽᆁᔗ䕋Ƞ仂㺭⮰᭛र఩̹㜟κఌ㔭㔸⾣Ƞឬ ᱛ䔇ₑȟ጑҈᲍Т⮰ᩥરБࣶᰠ֑Ꮳ⮰⩋≧᫥ᐻҫᓃ㘩๋ា倄咰 ̺ᰵ᜼ᩴ⮰጑҈㏿ऴ䊣ᲑȠ Ѳ ᭛ 喏Ϧ ए ㏿ Ჰ ⮰ ऄ ࡂ Ϲ ♢ ҫ र ఩ 䲎 ͠ ጔ ๓ ᠽ ᝄ 喏Ђ И ᓱ 䶧䛹᫜㻰 ݢߟߔ߇ ጮ౦喏䄯᪠ ڧ 㔭̺ ࡧ⫃ ԉ䮕喏Ꭲផ๓᪠͖័ ⤲䶲ഋȠ ูᬒ๓႒⁓≞䬚䷄ⵀ⾢͙ᓯБࣶᓣ఩ᑃ䛸ᓣ䛸ጸ e 㞪ћ➥ ദ䛽ц̶⊣ ࡻ 䄯䶥Ⱊ ߊژ ა౔ЂИๆᎠऴ҈⮰ᵲ᳢䛸໷㏴ ڟ∔ ⹪ц⺻ ݕ ఩ტѿ ݢ⮰ࣽ ᆁ䬚䷄Ƞ 2009 Ꭰ 4 ᰴ喏ЂИͪ ߊ β̬౦ ⵀ䃔ц喏ц̶Ϸ㏹β͐⻹ͧ㺭⮰័⤲ԉ䮕ѿ㈧喏࢟ᓣ఩̺ᬑ᱘⮰ ័⤲ԉ䮕ѿ㈧喏Ꭲ㏿ऴर⻹័⤲ᒎᐻ⮰㲹䉰䬚䷄ᄥႯИ䔇㵸β 䃰᲼Ƞ ⵀ䃔ц᱋䬠⮰䃔䃦㶔ᬺ喏͙఩౔ផᐦ ڢ 㔭ᎠϦ័⤲᫥䲎΋ 001 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 䲎͠ⱬጔ๓ᠽᝄ喏̀ᓱ䶧ఊむ䔅ᵣ̬͖䬚䷄喏࢟ᓱ㺭⮰䉎ᩫ䉰䛽 ᏀຮҁᲑゥ䯲喏БࣶᏀຮҁܲ᥶ ݜ ᪠͖⹪цȠ͙఩㜟϶䔄⇍ᰵ∁ ჆័⤲ԉ䮕喏Ѳ᭛喏ጞ㏻ᰵⰤ ڟ 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MGAW-HP(http://www.mhlw.go.jp/toukei/saikin/hw/kaigo) স MGAW(2008: S. 231) Ƞ Ř ࣮㻭 MGAW, Bericht über die stationäre Pƀege 2007, in MGAW-HP Ƞ 094 ᬑ᱘⮰័⤲ԉ䮕 ౔じ̬ㆧ䃪᫩͙⮰ѻ䮎㐅Є⮰ദ᱘䛽䷉ͦ⃻๕ 577 㜟 929 ࢁ ѹ喏౔じθ ㆧ䃪᫩͙ͦ⃻๕ 702 㜟 993 ࢁ ѹ喏౔じ̵ㆧ䃪᫩͙ͦ⃻๕ 671 㜟 1 325 ࢁ ѹȠ័⤲䰬㺭㔱ᓱ䶧㜖ጝឫ៱ѻ䮎㐅Є⮰ 10% ⮰㜖䉋℀ҷ喏ऒ㜖ጝ ឫ៱ᕧ ࠱⮰ ѻძ䉥⩔Ƞ౔ 2005 Ꭰᩥ䲕ᬢ۟჆喏じ̵ㆧ⮰䃪᫩ ݜ 2010 Ꭰ ݹ ᓱ䶧ᩥᐦᝂ៲䮐喏䔅᭛ఌͦႯИ҈ͦ័⤲䃪᫩᭛̹䔮჈⮰喏㔸̀ႯИ 䔊स ڢࡧ⫃ ᰹ ߍ 䕌᜼βᰬ倄ᬮ⮰䉥⩔Ƞ㜟϶Ϲ᱖䓪᜼ ڝ 䃲⮰᭛喏Ϻじ̵ ㆧ䃪᫩͙ᥘ ܦ Ბ⮰͑䛹័⤲䰬㺭㔱छБ౔ਖ䛸ᓃ ݜ ₏⶚័⤲Ƞ ̺౜ ࡦ Ⱔ ڟ⮰ 㐅Є ౔ 2005 Ꭰᩥ䲕ᬢ喏ᑁ ڑ 5 ⻹᫜⮰᰹ ߍڱ ქ喏ႯИ᭛ᄻಷ䃪᫩౔ᄻ౜ ᫥᣼Ӈ⮰Ƞᆊκ ڢ͙⮰ ᰵ̵⻹ᅱტ㐅Єস͐⻹ѻ䮎㐅ЄȠ ڝ सႵ㒚⬠ॲ ⫳ᗏ㔱喋Ą㓐ѿტఙą喌ጞ㏻౔ 2005 Ꭰᩥ䲕჊᫩ ݹ ᅝጞ㏻ᑾ ڑ ᅱტ័⤲Ƞ ᆊκᅱტ㐅Є⮰ᰵ䬔䃶่䬠័⤲ȟ⬠ॲᗏ㔱ᬑ䬠័⤲Бࣶर⻹ ڢ Ђᅱტ ័⤲㐅Є喋ҷຮ䬔䃶័⤲ȟᬑ䬠័⤲̺ⴙᬢ័⤲喌Ƞᆊκѻ䮎㐅Є ڱ ქ⮰ ᰵ⬠ॲ⫳ᗏ㔱⮰ ڝ सႵ㒚̺⚓᫅ȟᄻಷ㔭ᎠϦ័⤲ѻႱБࣶᄻಷ㔭ᎠϦ ័⤲䮎Ƞ ࣆ⩋ߟߔ Ⱝ䕆䓳䔅̬ᩥ䲕ᘟ㺭჊⣜⮰᭛喏㔭ᎠϦ㘩๋⪅౔ЂИ ⮰ᅱѻ ࡦ ഋ喏ѲसᬢՋ ߕ κ䒯ᓚᄻ⮰េ䉰㕃䉥㔸᣼Ӈᰠๆ⮰័⤲㐅ЄȠ 䔅͖ͧᘻ̶࣋݅᭛ຩ⮰喏Ѳ᭛㐉๓ๆ᪜䃪᫩䓳ᄻ喏Б㜟κᬌ∁౔䉎 ᩫ̶᜼ ߋ 䓼҈ȠႯИ䕆፤ख㘩҈ͦ័⤲ԉ䮕⮰ ڢ Ђ䃪᫩⮰ܲ䘔ႄ౔̷ ࣧ喏⩝ₐႯИछБ□≧䓼⩔ ڢ Ϧ঄Ꭲ㘩๋㞮㏒Ϧη᜼᱘ȠѲ᭛喏ႯИϹ ♢䰬㺭ጮᩫᏈস΍䩳ᩫᏈ䷉โ⮰䉰䛽ᩛᠭ喏䔅᭛ఌͦ ࣆ⩋ߟߔ ⰭᩛЄ⮰ 㐅Є៑䚘Ⱔᄥ䒯ѺȠ 5. 㐅Є⮰᣼Ӈ ຮ ݹ ᝬ䔜喏ᅱტ㐅Є̺ѻ䮎㐅Є̹᭛⩝΍䩳㜖ጝ᣼Ӈ⮰喏㔸᭛⩝ 095 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 㐅Є⮰ឫ៱ᱦᲰȠᰬ䛹㺭⮰㐅Є᣼Ӈ㔱᭛័⤲䃪᫩Ƞ҈ͦᅱტ㐅Є⮰ ᣼ӇᱦᲰ喏ᓱ䶧␍䋟ๆ͖᲍Т喝ႯИᓱ䶧᭛̬͖∁Ϧ喞ႯИᢸᤍ⮰ⴑ䃲 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In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht(NZS), 1996 Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt(MGAW) -MGAW-HP; URL: http://www.mhlw.go.jp/topics/kaigo/osirase/jigzo/ m08/0804 -MGAW: Weißbuch 2008. Tokyo, 2008 -MGAW-HP; URL: http://www.mhlw.go.jp/toukei/saikin/hw/kaigo -MGAW-HP: Bericht über die stationäre Pƀege 2007 Ministry of Health, Labour and Welfare: Annual Report on Health and Welfare 1999 — 2000. Tokyo, 2001 Motozawa, Miyoko: Kommunale Sozialpolitik in der japanischen alternden Gesellschaft. In: Pitschas, Rainer(Hrsg): Dezentralisierung im Vergleich- Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Südostasien am Beginn des 21. Jahrhunderts(Schriftenreihe der 101 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Hochschule Speyer Bd. 194), Berlin, 2008 Motozawa, Miyoko: Probleme der japanischen Pflegeversicherung. In: Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht(ZIAS), 1(2003) Motozawa, Miyoko: Familiäre und sonstige Pflege der alten Menschen im japanischen Sozialrecht. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch(ZfSH/SGB), 1995 Motozawa, Miyoko: Die Rentenversicherung in Japan. In: Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht(ZIAS), 1(1988) 102 ⁓Ⰻ᜼঄఩័⤲䰬㺭䷺䮕⮰⹪цԉ䯈 ㆟⁳ᅀ e ᫩ჲ➥ Michael Schmidt 1. ័⤲䰬㺭҈ͦ⹪ц䷺䮕喝ᓣ఩স⁓≞⮰ᗱۡ ⁓≞఩ტ౔䄤ๆ᫥䲎䲎͠छⰤξ℀䒯⮰䬚䷄喝⩝κϦए㏿Ჰ⮰ऄ ࡂ 喋Ⴏ౔ᝬᰵࣽ䓪጑͆఩ტ⮰➥ᒭ᭛Ϧए㔭咰 ࡂ 喌喏ႯИ䲎͠ⱬᩛᠭ㔭̬ЏϦ ⮰ტᆊ⮰Ч ߍ 喏 ڢ͙࠱ ᠘័⤲䰬㺭স⚓᫅䰬㺭᫥䲎Ƞ࣋ఌ᭛喝䖃⪅̷Ბ⮰ȟ ь㐋⮰᩽ ߕ 喏➥ ݗ ᭛ტᏙ⮰ᝂ䗧䛸⮰᩽ ߕ 喏䊶Ბ䊶̹ ڹ 㘩БⰚ ݹ⮰ 㻰Ὅ ߌ Б᣼ӇȠ⩝κϦए㏿Ჰऄ ࡂ 䕌᜼⮰ȟᄥ㔭Ϧ➥ᰵ⮰᩽ ߕ⮰ 䰬Ⅾ΋ः ݜ β⹪ цऄ䓭⮰ᒝ৹喏䔅⻹⹪цऄ䓭ࣹᭌ౔⩋≧᫥ᐻ⮰ๆ ٯࡂ 喏΋ѿ⣜౔ຳຟ౔ ྆༧ȟტᏙȟᅝ͆⩋≧স⹪ц͙౜ѹ⮰ऄ ࡂ Бࣶ̬͖ϦტᏙ⮰් ߌ̶ Ƞ 2. ⁓Ⰻ᜼঄఩័⤲䰬㺭⮰⹪цԉ䯈 Ắۡ ⁓Ⰻༀ঄цᰵ ڟ⹪ цԉ䯈⮰ԍᖛ㈧㐋喋 MISSOC 喌᣼Ӈβ ڟ κ⹪ц ԉ័⮰र͖䶲ഋ⮰㲹䉰ȟ㏰㏳ȟദ᱘࣋݅ȟ㐅Єふ᫥䲎⮰ᗱۡ喏 ࠱ ᠘᰹ ߍ κ⶚ԉ័⤲⫱ҷ䷺䮕⮰㐅Єѿ㈧Ƞ䔅͖ѿ㈧ᐦ⿷౔⁓Ⰻༀ঄цȟ࣮̺఩ ⮰Ⴤ᫥Џ㶔喋䉋䉏⹪цԉ䯈र͖䶲ഋ⮰䘔ༀস / ᝂᱦᲰ⮰Џ㶔喌㑽㐈Б ࣶ̬͖⩝⁓Ⰻༀ঄цЧ঩⮰⼄ΒะȠ⩝ₐ喏䔅͖ѿ㈧᭛ദκर͖℀䒯఩ 103 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β ⮰Ⴤ᫥ԍᖛȠ ڢ͙ 喏 MISSOC ⃻Ꭰ̬⁍ ژ ጯ℀⚓⩔⮰㶔ᵨ喏ႯИ䄠ᬺβ र఩⹪цԉ䯈ᵤᓯ䶲ഋ⮰∁ᒷ㻰჆Ƞ ᅱტ័⤲Бࣶ᣼Ӈ䲊₏ᐻ⮰័⤲̬Ⱐ䔄᭛䪫᱋័⤲⮰ᰬᮚ䕹⮰ᒎ ᐻȠϺ⁓≞℀䒯Ბⰷ喏ᓣ఩ᆊκᒴᬕᅝ౔័⤲䶲ഋᏀᄥ᫜ᠽᝄᎢᄥₐ҈ ܦࣹ Ꮐ⮰఩ტȠБ̷⮰Ắ㺭Ϸ㏹㶔ᬺ喏౔⁓≞喏䮐ᓣ఩Бโ喏खᰵ౔Ⱔ ᄥ䒯ᄽ⮰఩ტ喋 ࢎ Ḛ്ȟຑ౜ ݕ স℀ ݕ ᬢ⮰҇ ڜ ᓣ ࡦ 喌ႄ౔̬͖䦴ᄥ័ ⤲⮰ȟ⠘⿷⮰⹪ц㐅Єѿ㈧Ƞ ℀ݕ ᬢ ᄥκ័⤲⫱ҷ喏౔℀ ݕ ᬢ喏̹ႄ౔ᮚ䕹⮰ȟ⠘⿷⮰ȟ㺲Ⰲ ڔ ఩⮰ԉ䯈 ѿ ݢ ÿÿखᰵ౔҇ ڜ ᓣ ࡦ ႄ౔ⱬ̬⻹័⤲ԉ䮕ѿ㈧喏᭛䕆䓳҇ ڜ ᓣ䃚ц 1999 Ꭰ 3 ᰴ 30 ᬑ䕆䓳⮰∁Аᑁ ڑ⮰ 喏㔸᭛ႄ౔ⱬ౔ ࡧ⫃ ԉ䮕ȟѐ₷ԉ 䮕БࣶᰬѺԉ䯈ᵲ᳢䛸⮰᳼χ͖ ݗ 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Modelle und Beispiele aus China, Deutschland und Japan 034 Vorwort Alterungsprozesse und damit einhergende soziale Änderungen gewinnen in vielen Weltregionen, allen voran Ostasien und Europa, an Dynamik. Wichtig ist zunächst, dass Gesellschaften nicht ärmer werden, weil sie älter werden. Technologischer Fortschritt, bessere Arbeitsbedingungen und gesündere Lebensweisen machen es möglich, hohes Lebensalter und produktive Arbeit zusammenzuführen. Dennoch stellen die demograÀschen Entwicklungen Gesellschaften vor große Herausforderungen. Sie müssen Arbeitsmärkte neu ordnen, Renten- und Krankenversicherungen anpassen und auch den gesamten PÁegebereich ausbauen. Das Zentrum für Europa-Studien der Fudan Universität und das Büro für Internationale Kooperation der Friedrich-Ebert-Stiftung in Shanghai haben sich im Rahmen ihrer langjährigen Kooperation immer wieder Problemen der Sozialstaatsentwicklung zugewandt. Im April 2009 führten sie einen Workshop durch, auf dem zwei bedeutende Pflegeversicherungssysteme, das deutsche und das japanische, vorgestellt und hinsichtlich ihrer Finanzierung der verschiedenen Pflegeformen bewertet wurden. Die Diskussion im Rahmen des Workshops zeigte, dass auch China vor großen Herausforderungen beim Ausbau seiner Altenpflege steht und die Frage zu beantworten hat, wie die notwendigen Finanzmittel aufgebracht und auf die Gesellschaft umgelegt werden sollen. Eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt es bisher nicht, doch werden Überlegungen angestellt, auch in China ÿ und sei es zunächst nur regional ÿ eine spezielle Pflegeversicherung einzuführen. 115 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Aufgrund des zunehmenden Interesses an der Thematik entschlossen sich das Zentrum für Europa-Studien der Fudan Universität und die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Beiträge des Workshops(teilweise in überarbeiteter Form) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in einem ÿ hier nun vorliegenden ÿ zweisprachigen Band zu publizieren. Die Fudan Universität und die Friedrich-Ebert-Stiftung bedanken sich bei allen Autoren für ihre Bereitschaft, an dieser Veröffentlichung mitzuwirken. Dr. Chunrong Zheng hat alle Übersetzungsarbeiten geleistet. Ihm sei hier der besondere Dank der Herausgeber ausgesprochen. Shanghai, Mai 2010 Dr. Rudolf Traub-Merz Leiter Büro für Internationale Zusammenarbeit Friedrich-Ebert-Stiftung, Shanghai Prof. Dr. Chun Ding Leiter Zentrum für Europa-Studien Fudan Universität 116 Alterung, Altenpflege und Pflegeversicherung Susanne Langsdorf und Rudolf Traub-Merz Es ist keine Neuigkeit, dass die Menschen in den Industrieländern immer älter werden. Ein langes Leben bei guter Gesundheit ist ein Traum, der heute für eine wachsende Anzahl der Bevölkerung in Erfüllung geht, wohingegen er früher fast ausschließlich einer privilegierten Minderheit vorbehalten war. Kaum jemand wird bestreiten, dass dies eine positive Tendenz ist. Betrachtet man jedoch die internationale Debatte, scheint die Freude über die steigende Lebenserwartung verfrüht. In zahlreichen Szenarien wird ein düsteres Bild gezeichnet: Von zusammenbrechenden Sozialsystemen ist die Rede, von schlecht versorgten Alten und von finanziell, zeitlich und emotional überforderten Jungen. Versicherungen müssen sich gegen das ”Langlebigkeitsrisiko“ ihrer Versicherten schützen; und schon der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog warnte vor einer ”Rentnerdemokratie“ ÿ wohl implizierend, dass sich Rentner in ihrem Wahlverhalten in Eigennutzenmaximierer verwandeln und Verantwortung für die berufstätige Gesellschaft leugnen. Zweifellos ist der demografische Wandel eines der tiefgreifendsten strukturellen Probleme in vielen Gesellschaften der heutigen Zeit. Drei Parameter bestimmen diese Entwicklung: die Geburtenrate, die Sterberate und die Migration. Veränderungen in den Ausprägungen dieser Faktoren beeinflussen sowohl die Bevölkerungsgröße, als auch den Altersaufbau. Das ” Demografieproblem “ ist einfach zu beschreiben: die Lebenserwartung steigt, während die Geburtenrate 117 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β auf niedrigem Niveau verbleibt. Dadurch stehen immer mehr Ältere immer weniger jungen Menschen gegenüber. Die Erwerbsbevölkerung nimmt ab und mit ihr die Gruppe derjenigen, die den wirtschaftlichen Reichtum produziert. Diese Grunddramaturgie des demografischen Wandels und seine Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Lebensbereiche stehen heute bei vielen gesellschaftlichen und politischen Debatten an vorderster Stelle. Dies gilt bei der Diskussion von Zukunftsfragen nicht nur mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit, die Familien- und Zuwanderungspolitik sowie den Auf- und Umbau des sozialen Versicherungsnetzes, sondern auch bezüglich der Zukunft der Arbeitsmärkte und der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik. Die Liste ließe sich problemlos fortführen. Die Herausforderungen, die der Bevölkerungswandel mit sich bringt, lassen sich anhand von Zahlen anschaulich verdeutlichen. Laut Berechnungen der Vereinten Nationen wird sich das Durchschnittsalter der Weltbevölkerung, das derzeit bei 29 Jahren liegt, bis 2050 auf 38 Jahre erhöhen. 22% der Weltbevölkerung werden zu diesem Zeitpunkt über 60 Jahre alt sein(2009: 11%); in den Industrieländern werden 2050 sogar 33% der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein. Umbrüche solch einschneidender Art rufen oft Ängste hervor und schnell werden Vergleiche mit der Vergangenheit angestellt. Vor diesem Hintergrund ist so manch politischer Vorschlag nur ein Versuch, krampfhaft an überholten Modellen festzuhalten. Konservative Familienpolitiker wollen die Geburtenrate wieder ankurbeln, um mit kinderreichen Familien der Vergreisung entgegen zu wirken. Frauen wird der Rückzug ins Häusliche angemahnt und das auf den Mann zugeschnittene Alleinernährermodell idealisiert. Doch eine Rückkehr zur traditionellen Rollenverteilungen wird es nicht geben; den Herausforderungen muss mit innovativer Politik statt mit Panik begegnet werden. Denn in der Alterung der Gesellschaft 118 Alterung, AltenpÁege und PÁegeversicherung und der anstehenden Verkleinerung der Bevölkerung liegt auch eine große Chance: Klima- und Ressourcenschutz werden von einer geringeren Bevölkerungsanzahl profitieren. Ein nüchterner Blick zeigt: Gesellschaften altern, weil sie reicher werden und sich dies leisten können; weil sie über eine bessere medizinische Versorgung verfügen, sich besser ernähren und die körperlichen Belastungen zurückgehen. Hohes Alter geht nicht mehr notwendigerweise mit Gebrechlichkeit einher. Mit dem Anstieg der Lebenserwartung nehmen auch die gesunden Jahre eines Menschen zu. In Pflegeheimen steigt das Durchschnittsalter der Bewohner stark an, die Alterssegmente der 60 bis 70-Jährigen, die vor Jahren noch das Bewohnerbild prägten, erfreuen sich heute oft guter Gesundheit. Dennoch bleibt unbestritten, dass mit dem Alter auch das Risiko steigt, ein Pflegefall zu werden. Weitere Verbesserungen in der Medizin, Aufklärung über Gesundheitsrisiken und ein gesundheitsbewusster Alltag können den Anstieg an Pflegefällen bremsen. Sie können aber nicht verhindern, dass alternde Gesellschaften auch einen vergrößerten Aufwand für Pflege betreiben müssen. Früher war in den meisten Gesellschaften, vor allem in solchen mit bäuerlicher Prägung, das Altwerden der Menschen in die Großfamilie integriert. Für industrialisierte Gesellschaften stellen wir weltweit fest, dass die Bedeutung von Großfamilien zurückgedrängt wird. Familien sind einem Verkleinerungsprozess unterworfen und Familienmitglieder über große Entfernungen verstreut. Viele alte Menschen leben allein. Eine große Anzahl Pflegebedürftiger wird zwar weiterhin zu Hause von Familienmitgliedern versorgt; die Gruppe derjenigen Menschen, die aufgrund der Schwere des Pflegefalles oder des Fehlens von pflegebereiten Familienangehörigen anderer Pflegeversorgung bedürfen, steigt jedoch zunehmend. Häusliche Pflege entlastet Staat und Gesellschaft von Aufgaben 119 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β und Ausgaben. In den meisten Fällen wird die Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder zu Hause von Frauen übernommen, die häufig im Anschluss an die Kindererziehung die Pflege für Eltern oder Schwiegereltern tragen. Die Pflege zu Hause, teilweise unter Zuhilfenahme ambulanter Pflegedienste, deckt oft den Großteil aller ÿ meist leichterer ÿ Pflegefälle ab. Dies hat viele Vorteile: Die meisten Menschen wünschen sich im Alter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben zu können und von Familienangehörigen umgeben zu sein. Zudem kann es auch für die Pflegenden eine intensive Erfahrung sein, die Eltern im hohen Alter zu begleiten. In vielen Fällen sind die pflegenden Angehörigen jedoch überfordert. Neben der physischen und psychischen Anstrengung sind die pflegenden Familienangehörigen mit großen Nachteilen konfrontiert: Sie sind aus dem Erwerbsprozess ausgeschieden, verlieren schnell den beruflichen Anschluss und können keine eigene Rente erwirtschaften. Die häusliche Pflege lässt sich auf Dauer nur stabilisieren, wenn die Situation der familiären Pflegekräfte verbessert wird; materieller Ausgleich sowie professionelle und psychologische Unterstützung gewinnen hier an Bedeutung. Reicht häusliche Pflege nicht aus, muss Pflege durch private Dienste oder gesellschaftliche Pflegeeinrichtungen hinzukommen. Insbesondere ambulante Pflegedienste ermöglichen es älteren Personen, die zwar im Alltag Hilfe benötigen, aber noch viele Tätigkeiten allein verrichten können, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Dies ist auch in finanzieller Hinsicht bedeutsam, da die Kosten für die Pflege mit jedem Schritt steigen, den der alte Mensch aus seinem bisherigen Leben heraustritt: von der Selbstversorgung, eventuell über die häusliche Pflege, zur Pflege mit Hilfe von ambulanten Pflegediensten, hin zu betreutem Wohnen und vollstationärer Pflege. 120 Alterung, AltenpÁege und PÁegeversicherung Ein Krankheitsbild, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Altersdemenz. Demenzielle Erkrankungen nehmen mit dem Alter signifikant zu. Dementsprechend wächst im Zuge der Alterung unserer Gesellschaften die Gruppe der Demenzerkrankten überproportional an, die gänzlich von Hilfe abhängig sind und einen hohen Pflegeaufwand verursachen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass auf den Pflegesektor enorme Herausforderungen zukommen. Dies betrifft in starkem Maße die Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften. In vielen Industrieländern existiert bereits ein hohes und weiter wachsendes Angebotsdefizit bei Pflegekräften und mancherorts wird bereits von einem Pflegenotstand gesprochen. Bilaterale Abkommen mit anderen Ländern, z.B. den Philippinen, über die Bereitstellung von Arbeitsmigranten als Pflegekräfte können kurz- oder mittelfristige Strategien sein, das Angebotsdefizit zu beheben. Langfristig taugen solche Ausleihaktionen jedoch nicht, da mittelfristig auch Entsendeländer vom Trend der Alterung erfasst werden und ihre Pflegekräfte zu Hause benötigen werden. Soll der Pflegesektor wachsen, bedarf es entsprechender Finanzierung. Generell ist es richtig, dass erhöhte Ausgaben für Pflegeleistungen aus zunehmender Beschäftigung(z.B. späterer Eintritt in das Rentenalter) oder höherer Produktivität bezahlt werden können. Bedeutsam ist aber, wie die Transfers organisiert werden. Gesellschaften sind gut beraten, von den drei grundsätzlichen Modellen die Finanzierung aus dem Einkommen oder Vermögen der Betroffen nicht zur primären Finanzierungsform von Pflegeleistungen zu machen. Zwar sollen Reiche auch mit Privatvermögen im Pflegefall einspringen; Arme bedürfen jedoch der gesellschaftlichen Hilfe und sollten im Pflegefall nicht von einer Grundversorgung ausgegrenzt werden. 121 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Über die Frage, ob Pflegekosten vorzugsweise aus Steuern oder durch Sozialversicherungen(Krankenversicherung oder spezialisierte Pflegeversicherung) beglichen werden sollen, lässt sich streiten. Die Argumente sind die gleichen, die stets bei sozialen Ausgleichs- oder Umverteilungsprozessen angeführt werden. Steuerfinanzierte Systeme können leichter den Grundsatz der Gleichbehandlung durchsetzen sowie vor allem diejenigen einbeziehen, die bei beitragsfinanzierten Modellen durch das Raster fallen und ohnehin der staatlichen Hilfe bedürfen. Gegen steuerfinanzierte Modelle sprechen der oft hohe Verwaltungsaufwand für die Mittelallokation und die Schwierigkeiten der Leistungskontrolle. Staatliche Teilbudgets stehen zudem in Konkurrenz mit anderen hoheitlichen Finanzierungsaufgaben. Ob der Pflegesektor im Zweifelsfall genügend Unterstützung mobilisieren kann und im politischen Wettbewerb um knappe Ressourcen durchsetzungsfähig ist, darf mit Skepsis gesehen werden. Nicht unbeachtet bleiben darf darüber hinaus die Sozialpsychologie der Pflegesituation. Pflegeempfänger, die nicht durch eigene Beiträge die Ausgaben für Pflegedienste vorfinanziert haben, werden schnell als Antrags- und Bittsteller klassifiziert und der Pflegefall als Amtshandlung wahrgenommen. Beitragsfinanzierte Sozialversicherungen sind in den wirtschaftlich entwickelten Ländern zur wichtigsten Institution der sozialen Sicherung herangereift. Sie unterscheiden sich in ihrer Rechtsform sowie Verwaltung und weichen deutlich in den Versicherungsleistungen, den Beitragshöhen und in der Deckung voneinander ab. Ihr genereller Zweck ist es, Personen eine Versicherung zu ermöglichen, die sie sonst nicht hätten oder sich bei privater Vorsorge nur zu sehr hohen Tarifen leisten könnten. Sie haben Pflichtcharakter, weil sie als Umverteilung konzipiert sind oder eine Auslese nach Personen in Risikoklassen (z.B. Kranke vs. Gesunde) vermeiden wollen. Außerdem heben sie 122 Alterung, AltenpÁege und PÁegeversicherung die Trennung von Beitragszahlung und Leistungserhalt ÿ zumindest teilweise ÿ auf. Ein Nachteil der beitragsfinanzierten Sozialversicherung ist jedoch, dass ihre Leistungen an Beitragszahlungen gebunden sind. Unerfasst bleiben somit soziale Gruppen, die die Beiträge aufgrund geringer Einkommen nicht aufbringen können. Hier hilft eine Mischfinanzierung; der Staat kann die Beitragszahlungen übernehmen oder für diese Sozialgruppe separate Ersatzkassen einrichten. Für die Übernahme von Pflegekosten werden deswegen meist alle Finanzierungsweisen kombiniert in Anspruch genommen: Einen Teil der Pflegekosten bezahlt der Leistungsempfänger aus Einkommen oder Vermögen, ein weiterer Teil wird über die Sozialversicherung abgedeckt und Steuermittel dienen der Ergänzung, um ein gesellschaftlich gewolltes Versorgungsniveau zu sichern. Ein neuer Zweig im sozialen Versicherungsnetz sind spezielle Pflegeversicherungen, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdecken sollen. Sie sind Ergänzungen zu den Krankenversicherungen, die viele der mit der Pflege verbundenen Aufgaben und Ausgaben nicht erfassen. Deutschland nimmt hier eine Vorreiterrolle ein und hat mit einem bemerkenswerten Stück Gesetzgebung am 1. Januar 1995 das ”Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ erlassen. Heute verfügen auch Luxemburg, die Niederlande, Japan und Korea über Pflegeversicherungen. Vor dem Hintergrund der erwarteten Bevölkerungsentwicklungen werden voraussichtlich weitere Länder ähnliche Modelle einführen. Der vorliegende Band geht aus einem Workshop zum T h e m a ” Pflegeversicherung: Erfahrungen und Herausforderungen“ hervor, zu dem die Friedrich-Ebert-Stiftung Shanghai in Kooperation mit dem ”Zentrum für Europa-Studien“ der Fudan Universität Shanghai im April 2009 eingeladen hat. Ziel des Workshops war es, auch in China 123 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β einen Dialog über die Thematik in Gang zu bringen, die verschiedenen PÁegeversicherungs- und PÁegemodelle der Länder vorzustellen sowie sich über Erfahrungen, Erfolge und Probleme auszutauschen. Ähnlich ist auch das Ansinnen dieses Bandes zu verstehen. Die am Workshop durch Vorträge und in der Diskussion vertretenen Länder ÿ Deutschland, Japan und China ÿ sind in besonderem Maße durch Alterungsprozesse gefordert. Deutschland hat eine der niedrigsten Geburtenraten der Welt, bereits seit 30 Jahren liegt sie bei rund 1,4. 1 Zur Reproduktion der Elterngeneration wird gemeinhin ein Wert von 2,1 angenommen. Demgegenüber steht eine stark gestiegene Lebenserwartung: Für Frauen in Deutschland liegt diese derzeit bei 81, für Männer bei 75 Jahren. 1970 waren es für beide Geschlechter noch rund acht Jahre weniger. Dieser Trend setzt sich fort; bis 2050 wird ein weiterer Anstieg der Lebenserwartung um rund fünf Jahre angenommen. Die Verweildauer in Pflegeheimen in Deutschland verdeutlicht zudem, dass Altern zunehmend mit guter Gesundheit einhergeht. Betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Pflegeheimen in den Siebzigern noch rund zehn Jahre, so ist sie heute durch die Stärkung der ambulanten Pflege und den generell verbesserten Gesundheitszustand auf rund zwei Jahre herabgesunken. Die enormen Verbesserungen und den Wandel in der deutschen Altenpflege in den letzten 30 Jahren veranschaulicht Wilfried Lahne in diesem Band exemplarisch anhand der Entwicklung des Seniorenheims ”Stadt Leverkusen“. Dieses gilt als die Geburtsstätte der deutschen Pflegeversicherung und zählt bis heute zu den modernsten Pflegeeinrichtungen in Deutschland. 1 Der Wert gilt bis 1990 nur für Westdeutschland. Nach der Wiedervereinigung hat sich die Geburtenrate jedoch auch in den neuen Bundesländern auf einem niedrigeren Niveau eingependelt. 124 Alterung, AltenpÁege und PÁegeversicherung Mittels einer Aufschlüsselung der Pflegeheimkosten für die einzelnen Bewohner, deren Familien sowie für die Kommunen gibt Wilfried Lahne überdies umfassende Einblicke in das Ausmaß der mit Pflege einhergehenden finanziellen Belastungen. Trotz der Fähigkeit zur längeren Selbstversorgung und der Forcierung der ambulanten Pflege wird Deutschland zukünftig deutlich mehr Pflegefälle zu versorgen haben. Schätzungen des statistischen Bundesamtes gehen von einer Zunahme um 58% bis 2040 aus. Dies lässt sich hauptsächlich auf das deutliche Anwachsen des Alterssegments 80+ zurückführen; bis 2040 wird eine Zunahme von 78% erwartet. Ab diesem Alter steigt jedoch auch die Gefahr ein Pflegefall zu werden deutlich an. Die bei Wilfried Lahne aufgeschlüsselten Kosten nehmen dementsprechend auf Bundesebene hochgerechnet schwindelerregende Dimensionen an. Den Aufbau sowie die Finanzierungsmaßnahmen der PÁegeversicherung in Deutschland stellt Michael Schmidt dar. Als Versicherungsexperte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestaltete er aktiv die Entwicklung der Pflegeversicherung mit. Sein Beitrag bietet sich zum Vergleich mit dem Beitrag von Miyoko Motozawa an, die die japanische Pflegeversicherung darstellt. Japan ist das Land mit der weltweit höchsten Lebenserwartung. Verfügte Japan in den fünfziger Jahren noch über die jüngste Bevölkerung aller Industrieländer, so weist es heute ein ArbeiterRentner Verhältnis von drei zu eins auf. Ein Zusammenspiel von Faktoren führte zu einer der niedrigsten Geburtenraten der Welt. Dazu zählen vor allem die feste Rollenverteilung, die es Frauen kaum ermöglicht, Kinder zu haben und gleichzeitig im Erwerbsleben zu stehen, sowie extrem lange Arbeitszeiten. In dieser Hinsicht ähnelt sich die Situation in Deutschland und Japan; die unterschiedlichen sozio-ökonomischen und kulturellen Hintergründe in beiden Ländern 125 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β haben jedoch zu verschiedenen PÁegeversicherungsmodellen geführt. Beide Einrichtungen in ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten nachzuzeichnen, schärft den Blick auf die jeweiligen Vor- und Nachteile. Dies könnte für andere Länder hilfreich sein, um die Prioritäten beim Aufbau eigener Pflegeversicherungen richtig zu setzen. Ein ”Entwicklungsproblem“ besonderer Art hat China, der dritte ”Diskussionsfall“ während des Shanghaier Workshops: Es ist das einzige Entwicklungsland, in dem bereits der Alterungsprozess eingesetzt hat, wobei die sozialen Sicherungssysteme für einen Großteil der Bevölkerung noch nicht errichtet sind. Auf China kommen enorme Herausforderungen zu. Industrieländer wurden reich bevor ihre Bevölkerungen in die Alterungsphase eintraten. Sie bauten ihre sozialen Sicherungssysteme mit einer ”demografischen Dividende“ auf und bewältigten die Anschubfinanzierung für ihre Sozialversicherung mit einer relativ jungen Bevölkerung. Für China laufen die demografischen Prozesse in zeitlicher Straffung ab: ”Getting old before getting rich“ ist nicht nur ein Hinweis auf starke finanzielle Belastungen. Hier stellt sich auch die Frage neu, ob die Pflegeversicherung eine zeitlich nachlaufende Versicherungssäule sein soll oder schon sehr früh in das allgemeine soziale Versicherungssystem integriert werden muss. Chun Ding geht in seinem Beitrag auch darauf ein. Aus der Bewertung der chinesischen Situation heraus argumentiert er für eine schrittweise Einführung der Pflegeversicherung, um eine möglichst große Passgenauigkeit zu erreichen und kostspielige Fehler zu vermeiden. Die Hauptursache für den Alterungsprozess in China ist neben der längeren Lebenserwartung die staatliche ”Ein-Kind-Politik“. Der Erfolg der Maßnahme wird kontrovers diskutiert, für den Bereich Pflege ergeben sich daraus jedoch zweifelsohne große Herausforderungen 126 Alterung, AltenpÁege und PÁegeversicherung für die Familien und die Politik. Die Formel, mit der in China die Problematik der RentenÀnanzierung oft dargestellt wird, ist griffig: ”4-2-1“, dies bedeutet, dass sich ein Kind um ein Elternpaar und zwei Großelternpaare kümmern muss. Ganz so dramatisch wird es zwar nicht kommen; die Finanzierungsprobleme dürften denen in Deutschland und Japan dennoch nicht nachstehen. Die demografische Situation in Shanghai ist heute schon beunruhigend. Die Zahl der über 60-Jährigen liegt bereits bei über drei Millionen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 22% und liegt damit doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Die Lebenserwartung ist auf über 81Jahre angestiegen. Auch wenn sich der durchschnittliche Gesundheitszustand stark verbessert hat und die Menschen nicht nur länger leben, sondern auch länger gesund bleiben, steigt die Nachfrage nach Altenpflege enorm an. Julan Gao von der Shanghaier Stadtverwaltung beschreibt in ihrem Beitrag die Versorgungslage sowie deren besondere Herausforderungen. Für Shanghai lässt sich die künftige Pflegesituation in eine Formel gießen: ”90-7-3“. Dahinter verbirgt sich ein Modell, das darauf abzielt, 90% der Altenpflege in der Familie zu belassen, 7% durch so genannte ”Nachbarschaftspflegedienste“ zu decken und 3% der alten Menschen in stationären Einrichtungen zu versorgen. Ob ein 90%iger Anteil durch familiäre Pflegekräfte erbracht werden kann, hängt weitgehend davon ab, wie intakt die Familien bleiben und wie stark sie bei der Pflege ihrer Angehörigen von der städtischen Verwaltung unterstützt werden. Der Sektor der AltenpÁege, der in China erst in der Entstehungsphase ist, wird durch Fang Chen illustriert. Er ist als Leiter eines Pflegeheims in Shanghai nicht nur mit der Basis vertraut, sondern weiß auch um die chinesische Gesamtsituation auf diesem Gebiet. Sein Beitrag verdeutlicht die Gleichzeitigkeit vieler gesellschaftspolitischer Prozesse 127 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β in China. Fang Chen betont nicht nur das Ziel, die Pflege und Betreuung in den Heimen stetig zu verbessern, um alten Menschen ein Altern in Würde zu ermöglichen, sondern auch die Notwendigkeit, die Quantität der Pflegeeinrichtungen stark zu erhöhen. Um diese schwierige Aufgabe besser zu bewältigen, zieht Fang Chen auch die Erfahrungen westlicher Einrichtungen und Modelle zu Rate. Dabei ist er bemüht, gelungene Vorbilder zu integrieren, ohne die Einzigartigkeit des chinesischen Falls außer Acht zu lassen. Shanghai besitzt innerhalb Chinas Vorbildcharakter. In keiner anderen Stadt Chinas hat der Alterungsprozess so früh eingesetzt wie hier, was der Dringlichkeit der Entwicklung des Pflegesektors Nachdruck verleiht. Gelingt es der Stadt überzeugende Antworten auf den Alterungsprozess zu finden, so stünde der landesweiten Nachahmung nichts im Wege. Allerdings mangelt es momentan noch an einer gesetzlichen Pflegeversicherung, um die ambitionierten Ziele in der Altenpflege finanzieren zu können. In diesem Zusammenhang kann der Beitrag von Günter Merkel in diesem Band für chinesische Entscheider als Unterstützung dienen. Der Richter des Sozialgerichts Nürnberg kennt nicht nur das der Pflegeversicherung zugrunde liegende Gesetz in aller Tiefe, sondern zeigt in seinen Ausführungen auch die Probleme auf, die nach Einführung der Versicherung in Deutschland aufgrund unzureichender Berücksichtigung durch Gerichte geklärt werden mussten. Ein chinesisches Sprichwort besagt: ”Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der Anderen“. Angesichts der großen Aufgaben die auf alternde Gesellschaften zukommen, wäre es erstrebenswert, dass der Dialog über Chancen und Herausforderungen dieses nie dagewesenen Prozesses weitergeführt wird. Die Erfolge und Probleme bereits gefundener Lösungsmöglichkeiten auszutauschen 128 Alterung, AltenpÁege und PÁegeversicherung und voneinander zu lernen, kann einen großen Gewinn für die Weiterentwicklung hin zu einer gerechteren Gesellschaft darstellen. Zu diesem Ziel möchte der vorliegende Band einen kleinen Beitrag leisten. 129 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 130 Teil I Altenpƀege in China 131 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 132 Altenpflege in Shanghai— Leistungen, Erfahrungen und Herausforderungen 1 Julan Gao Die Alterung der Bevölkerung und ihre tiefgreifenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Entwicklung stellen für viele Länder und Regionen eine große Herausforderung dar. Dies gilt für Shanghai im besonderen Maße, weil hier der Alterungsprozess in China am stärksten ausgeprägt ist und Shanghai bereits 1979 als erste Stadt in China in eine Phase der schnellen Alterung eingetreten ist. Im Jahre 2008 lag die durchschnittliche Lebenserwartung in Shanghai bei 81,28 Jahren. Die Alterung in Shanghai ist durch mehrere Merkmale gekennzeichnet. Dazu zählen ein bereits hoher Anteil an alten Menschen und eine weiter zunehmende Alterung. Ende 2008 waren drei Mio. Menschen gemeldet, die 60 Jahre oder älter waren. Dies entsprach 21,6% der registrierten Einwohner. Der Anteil lag fast doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Von 2005 bis 2008 stieg die Zahl der alten Menschen im Jahresdurchschnitt um 100.000 und lag damit deutlich über den früheren Prognosen von Zuwächsen im Bereich von 20.000 bis 30.000. Laut einer neueren Schätzung soll sich das Bevölkerungswachstum für Shanghai weiter beschleunigen und dann zwischen 2025 und 2030 den Höhepunkt erreichen. Um 2030 dürften in Shanghai mehr als fünf Mio. Menschen über 60 Jahren leben, dies 1 Der Text ist die leicht überarbeitete Rede von Frau Julan Gao, der Vize-Präsidentin des Büros für Zivile Angelegenheiten der Stadt Shanghai, zur Eröffnung des Workshops (Anmerkung der Herausgeber). 133 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β entspräche etwa 40% der heute gemeldeten Einwohner. Als weiteres Merkmal kommt der erhebliche Zuwachs an Hochbetagten hinzu. Zur Zeit beträgt die Zahl der Menschen über 80 Jahren 534.400 oder 17,8% der über 60-jährigen Einwohner. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die relativ hohe Zahl der Familien, die ausschließlich aus alten Menschen bestehen sowie die Zahl der alleinlebenden alten Menschen. Zur ersten Kategorie zählen zur Zeit 863.800 Menschen und zur zweiten 188.000 Menschen. Eine unmittelbare Folge der Überalterung bzw. der Alterung ist die enorme Zunahme der Pflegefälle. Bis 2010 wird es voraussichtlich mehr als 230.000 alte Menschen geben, die ihre täglichen Verrichtungen ganz oder teilweise nicht mehr selbständig erledigen können. Angesichts des Trends zu kleineren Familien wird auch die Pflegefähigkeit durch Familienangehörige abnehmen. Immer mehr Aufgaben der Altenpflege gehen von Familien auf die Gesellschaft über und damit steigt der Bedarf an Pflegedienstleistungen, die von der Gesellschaft bereitgestellt werden müssen. Seit langem legt Shanghai großen Wert auf den langfristigen Aufbau der AltenpÁege und hat diese auch ständig weiterentwickelt. Die Stadtregierung hat die Sozialversorgung für alte Menschen in die umfassende Rahmenplanung für die sozio-ökonomische Entwicklung Shanghais aufgenommen und wichtige Indikatoren in das Planungssystem der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Stadt integriert. In diesem Zusammenhang wurde auch der 10. und 11. Fünfjahresplan für das Sozialwesen der alten Menschen beschlossen und damit wurden die Leitidee, das Entwicklungsziel und die Grundaufgaben festgelegt. Voraussichtlich werden bis 2010 die städtischen Altenpflegedienstleistungen mehr als 10% der Senioren in Shanghai erfassen. Es wird 100.000 Altenpflegebetten geben; dies entspricht dann 3,2% der in 134 AltenpÁege in Shanghai— Leistungen, Erfahrungen und Herausforderungen Shanghai gemeldeten alten Menschen; für 250.000 Menschen wird ein ambulanter Pflegedienst in der häuslichen Nachbarschaft bereitstehen; damit werden wiederum 7% der in Shanghai registrierten alten Menschen versorgt. Um der rasch wachsenden Nachfrage nach Pflegeleistungen zu entsprechen, wird die Stadt Shanghai während des 11. Fünfjahresplans die positiven Erfahrungen anderer Länder und Regionen heranziehen und versuchen, ein auf die sozio-ökonomische Entwicklung abgestimmtes Altenpflegesystem aufzubauen. Dabei wird ein Shanghaier Pflegemodell entwickelt, das durch vielfältige Leistungsangebote und eine plurale Trägerschaft geprägt sein wird. Das Ziel besteht darin, allmählich eine städtische Altenpflegelandschaft aufzubauen, in der die ambulante Altenpflege in der Nachbarschaft dominiert und die stationäre Altenpflege in städtischen Einrichtungen eine Ergänzungsaufgabe übernimmt. Nach und nach sollen sich verschiedenartige und mehrklassige Dienstleistungsformen der Altenpflege entwickeln und ein Angebot aufbauen, bei dem die Stadtregierung die dominante Rolle spielt und alle gesellschaftlichen Kräfte zur Mitwirkung ermutigt werden sollen. Es soll dabei erforscht werden, wie die ambulante Versorgung in der häuslichen Nachbarschaft systematisiert und institutionalisiert werden kann. Zusätzlich müssen verschiedene Dienstleistungssubventionen, Dienstleistungskriterien und ein Bewertungssystem errichtet werden. Die ambulante Pflege in der Nachbarschaft muss vorangetrieben werden, indem die Pflegeangebote über die Hilfe bei einfachen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten hinaus hin auf die Betreuung im Alltagsleben, Rehabilitation und Gesundheitspflege, Nothilfe und seelische Unterstützung ausgeweitet werden. Zugleich wird in Shanghai den Anforderungen an zusätzliche Pflegeleistungen in häuslicher Nachbarschaft entsprochen. In den Straßenblöcken und Gemeinden 135 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β werden nachbarschaftliche Gesundheitsdienstleistungszentren aufgebaut, damit die alten Menschen ein Angebot erhalten, in dem medizinische Behandlung, Prävention, Gesundheitspflege und Rehabilitation integriert sind. Zur Zeit gibt es in der Stadt Shanghai insgesamt 582 AltenpÁegeeinrichtungen, davon 287 in der Trägerschaft der Regierung und 295 in der Trägerschaft von gesellschaftlichen Akteuren. Die gesamte Bettenzahl von 80.554 entspricht 2,8% der Zahl der Einwohner, die 60 Jahre oder älter sind. In der ganzen Stadt gibt es überdies 234 ambulante Pflegeeinrichtungen in Nachbarschaften, in denen 177.000 Personen versorgt werden. Von diesen Pflegebedürftigen erhalten 103.000 Personen Zuschüsse zur Finanzierung der Pflegeleistungen. In Shanghai gibt es darüber hinaus noch 229 Tagesstätten für alte Menschen und 5547 Freizeiträume, darunter 4145 Räume mit einer Standardausstattung für einen Freizeitraum. Schließlich sind noch 71 ärztliche Behandlungseinrichtungen für alte Menschen und 41.300 Krankenbetten, die bei den Pflegebedürftigen zu Hause aufgestellt sind, vorhanden. Die Dienstleistungen, die wir anbieten, können bisher nur die grundlegenden Pflegebedürfnisse erfüllen. Zieht man die sich beschleunigende Bevölkerungsalterung in Betracht, sind die langfristigen Pflegeangebote in Shanghai unterentwickelt. Die Defizite liegen z.B. in der Gesamtzahl der Pflegebetten, vor allem sind Pflegebetten für alte Menschen, die ihre Verrichtungen nicht mehr selbständig tätigen können oder geistig behindert sind, sehr knapp. Auch die ambulante Pflege in der häuslichen Nachbarschaft genügt den Bedürfnissen nach unterschiedlichen und individuell zugeschnittenen Pflegediensten noch nicht. Wir sind der Meinung, dass die langfristige Altenpflege von den Regierungen unterstützt und angekurbelt werden sollte. Dies stellt eine notwendige Aufgabe 136 AltenpÁege in Shanghai— Leistungen, Erfahrungen und Herausforderungen dar, nachdem die Wirtschaftsentwicklung in Shanghai ein gewisses Niveau erreicht hat. Zur Zeit beträgt das Bruttosozialprodukt pro Kopf in Shanghai bereits mehr als 10.000 US Dollar und erreicht damit das Niveau der ” Middle-Income-Countries “ . Aber die Alterung der Bevölkerung hier übertrifft bereits den Alterungsprozess vieler entwickelter Länder. Man hat beim Aufbau der Altenpflege beträchtliche Fortschritte gemacht. Die von uns ergriffenen Maßnahmen zielten jedoch in der Regel darauf, Lücken im Dienstleistungsangebot zu schließen und können daher den Pflegebedürfnissen der alten Menschen noch nicht allseitig gerecht werden. Angesichts des noch vor uns liegenden Höhepunkts in der Bevölkerungsalterung sind Mängel auf beiden Seiten festzustellen: Einerseits sind die verfügbaren Einkommen vieler alter Menschen sehr beschränkt und die Gruppe derjenigen, die sich ambulante Pflegedienste leisten können, ist zahlenmäßig klein. Die wirkliche Nachfrage nach Pflegeleistungen und die bezahlbare Nachfrage klaffen auseinander. Andererseits befindet sich das öffentliche Finanzsystem in Shanghai noch in einer Gestaltungsphase, d.h. die Finanzierbarkeit für langfristige Pflegeleistungen stellt ein Problem dar. Bisher hat die Regierung die Altenpflegeeinrichtungen und die ambulanten Pflegedienste subventioniert, jedoch decken die Subventionen nur einen Bruchteil des Bedarfs ab. Im Jahre 2008 erhielten 103.000 Menschen Subvention für ambulante Pflegeleistungen; dies entsprach lediglich 3,4% der alten Menschen. Länder wie Deutschland und Japan haben ein PÁegeversicherungssystem aufgebaut, in dem jeder schon in jungen Lebensjahren Versicherungsbeiträge für Pflegeleistungen zahlt und das Individuum und die Gesellschaft gemeinsam die zunehmenden Pflegekosten tragen. Dadurch können die alten Menschen eine bessere 137 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Pflegebetreuung erhalten. Dies sind vorhandene Instrumente zur Lösung des Dilemmas der Finanzierung der langfristigen Altenpflege. Hierfür wurde in den entwickelten Ländern ein Konsens erzielt. Dies stellt auch eine zwingende Entwicklungstendenz dar. Daher orientiert sich die Politik in den entwickelten Ländern in der letzten Zeit dahin, mit der Einführung von Pflegeversicherungen die Sicherheit für die Finanzierung der Altenpflege zu schaffen. Betrachtet man die Kosten für die Einführung einer Pflegeversicherung, muss man berücksichtigen, dass sich Shanghai gerade in der Anfangsphase der raschen Bevölkerungsalterung befindet. Der gesellschaftliche Belastungsquotient ist noch vergleichsweise niedrig und daher können die Fondsmittel für eine Versicherung besser akkumuliert werden. Die Einführung einer Pflegeversicherung könnte frühzeitig eine institutionelle Vorsorge für den bevorstehenden Höhepunkt der Bevölkerungsalterung in Shanghai darstellen. Die Erfahrungen, die man in Deutschland und Japan mit der Pflegeversicherung gemacht hat, genießen bereits Aufmerksamkeit in verschiedenen Regierungsbehörden in Shanghai und die Durchführbarkeit einer Pflegeversicherung wird bereits erörtert. Wir wollen diesen Workshop als Chance nutzen, einen vertieften Einblick in die Pflegeversicherung in Deutschland und Japan zu gewinnen und die konkrete Funktionsweise der Pflegeeinrichtungen zu verstehen. Dies kann dem Versuch der Einführung einer Pflegeversicherung und der Verbesserung des Management- und Dienstleistungsniveaus der Altenpflegeeinrichtungen in Shanghai zugute kommen. Zum Schluss möchte ich mich nochmals bei dem Zentrum für Europa-Studien der Fudan Universität und der Friedrich-Ebert-Stiftung dafür bedanken, dass sie uns eine Plattform zur Kommunikation in 138 AltenpÁege in Shanghai— Leistungen, Erfahrungen und Herausforderungen dieser Frage geboten haben. Der Meinungsaustausch bietet uns die Gelegenheit, von den Erfahrungen mit der Pflegeversicherung in Deutschland und Japan zu lernen und über diese zu diskutieren. 139 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Altenpflege und Aufbau einer Pflegeversicherung in China Chun Ding 1. Vorbemerkungen Die chinesische Wirtschaft erlebte in den über 30 Jahren seit 1978 eine rasante Entwicklung mit einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 9,85%. Damit nahm das Wirtschaftsvolumen Chinas enorm zu: Das gesamte Bruttoinlandsprodukt(BIP) Chinas stieg von knapp 2% des Weltvolumens im Jahre 1978 auf 6% im Jahre 2008. China hat inzwischen die weltweit zweitgrößte Volkswirtschaft. Das BIP je Einwohner lag zu Beginn der wirtschaftlichen Reformen 1978 bei 114 US Dollar, bis 2008 war es auf 3266,80 US Dollar geklettert. Die Vermögensbildung und der mit der Wirtschaftsentwicklung einhergehende gesellschaftliche Wandel haben die Nachfrage nach sozialen Sicherungsleistungen stark anwachsen lassen. Dies betrifft vor allem den Mittelstand, dem rd. 23% der gesamten Bevölkerung zuzurechnen sind(Lu, Xueyi/Li, Peilin, 2004). Im Jahr 2004 wurde der Anspruch auf soziale Sicherung in der Verfassung verankert und die (verfassungs-) rechtliche Voraussetzung für die(Wieder-) Einführung und Vervollständigung des Systems der sozialen Sicherung in China geschaffen. China hat inzwischen eine Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Mutterschaftsversicherung eingeführt. Bemerkenswert sind vor allem der Aufbau einer sozialen Versicherung für die ländlichen Gebiete und dessen Verzahnung mit dem städtischen System sowie die allmähliche Realisierung sozialer Transferzahlungen zwischen 140 AltenpÁege und Aufbau einer PÁegeversicherung in China den Regionen. Damit befindet sich ein soziales Sicherungsnetz im Aufbau, das dem aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsniveau Chinas entspricht und auf einer ersten Stufe gesellschaftliche Solidarität und Gerechtigkeit verkörpert. Allerdings ist der Deckungsgrad für die einzelnen Versicherungsarten noch sehr niedrig, insbesondere auf dem Land. 2. Rasche Alterung der Bevölkerung China erlebt seit einiger Zeit eine rasche Alterung seiner Bevölkerung. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist von 68 Jahren(1981) auf 73 Jahre(2007) gestiegen. Die staatliche Familienplanungspolitik hat zudem für eine sinkende Geburtenrate gesorgt. Zieht man die international anerkannte KlassiÀzierung für eine ”alternde Gesellschaft“ heran (Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung mindestens 10% bzw. der über 65-Jährigen mindestens 7%), befand sich China bereits vor einem Jahrzehnt an der Schwelle. Daten zufolge lag 1999/2000 der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung bei 10,2% und der über 65-Jährigen bei 6,96%. Bis 2009 stieg der Anteil der über 60-Jährigen auf 12,5%(167 Mio.). 1 Damit lebt weltweit bereits jeder fünfte Mensch über 60 Jahre in China. Der Trend zur weiteren Alterung ist beträchtlich. Schätzungen zufolge wird die Gruppe der über 60-Jährigen im Jahr 2050 438 Mio. Menschen umfassen und einen Bevölkerungsanteil von 31,1% einnehmen. Die absolute Zahl dieser Altersgruppe übertrifft dann auch die Größe der gleichen Alterskohorte für Gesamteuropa. Ähnlich schnellt die Zahl der über 65-Jährigen hoch: Sie dürfte 2050 320 Mio. erreichen. Dies entspricht einem Anteil von 22% der 1 Rede von Liangyu Hui auf der Sitzung für das Altenwesen. Vgl.: The Economic Daily , 29. 01. 2010. 141 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Gesamtbevölkerung(Wei, Jinsheng, 2009). Die Zahl der Hochbetagten, d.h. der über 80-Jährigen, nimmt in China jährlich um 5,4% zu. Der Alterungsprozess in China läuft heute deutlich schneller ab als vergleichbare demografische Entwicklungen in Gesellschaften, die schon früher gealtert sind. Voraussichtlich wird China für den Anstieg des Anteils der über 65-Jährigen von 7% auf 14% lediglich 25 Jahre benötigen, während Frankreich dafür 115 Jahre, die USA 66 Jahre und Japan noch 30 Jahre benötigt haben(Guo, Youde, 2008, S. 87). China weicht auch in einer zweiten Hinsicht von Alterungsprozessen in industrialisierten Gesellschaften ab. Das Phänomen ”Getting old before getting rich“ ist besonders ausgeprägt. Vergleicht man das Einkommensniveau der jeweiligen Länder zu dem Zeitpunkt miteinander, als sie an der Schwelle zur Alterung standen, fällt auf, dass die heute entwickelten Gesellschaften erst alterten, als sie bereits wohlhabend waren. Tabelle 1: BIP je Einwohner in ausgewählten Ländern und China zum Zeitpunkt des Eintritts in die alternde Gesellschaft Eintritt in die alternde Gesellschaft Frankreich Schweden 1851 — 61 1890—1900 USA 1940— 50 Japan 1970— 80 China 1999 BIP je Einwohner(US) 1568 — 1862 2086— 2561 7010— 9561 9714—13428 825 Quelle: Die Daten über Frankreich, Schweden, die USA und Japan sind der Webseite www. historicalstatistics.org entnommen. Aus Tabelle 1 geht hervor, dass das Bruttoinlandsprodukt(BIP) je Einwohner beim Eintritt in die alternde Gesellschaft in Ländern wie Frankreich ÿ weltweit das erste Land mit einer alternden Gesellschaft ÿ Schweden, USA und Japan um ein Vielfaches höher lag, als das heute in China der Fall ist. Lag das BIP je Einwohner in den 142 AltenpÁege und Aufbau einer PÁegeversicherung in China USA seinerzeit bei 7000–9500 US Dollar, lag es hierzulande gerade mal bei 825 US Dollar (1999). Im Jahre 2008 war das Pro-Kopf-Einkommen in China weiterhin erst bei einem Neuntel des BIP je Einwohner in den USA angekommen, während der Alterungsgrad in China bereits dem Niveau der USA im Jahr 2000 entsprach. 2 Mit der raschen Alterung der Gesellschaft und dem starken Rückgang der Geburtenrate steigt auch der ”Lastquotient“, der das Verhältnis der Zahl der Rentner zur Zahl der Erwerbspersonen ausdrückt, stark an. Er hat sich in China von 1:20 im Jahre 1978 auf aktuell 1:3 verschoben. Damit kommen auf einen Ruheständler nur noch drei Erwerbspersonen. Entsprechend schnellt die Abgabenlast nach oben. Bei der Alterung in China herrschen beträchtliche regionale Unterschiede. Die Alterung ist in Metropolen wie Shanghai und Beijing sowie den Küstengebieten besonders ausgeprägt. Ende 2009 gab es in der Stadt Shanghai unter der registrierten Bevölkerung bereits 3,16 Mio. über 60-Jährige mit einem Anteil von 22,5% an der Gesamteinwohnerzahl. Mehr noch: Der Anteil der über 65-Jährigen lag bei 15,8% und der über 80-Jährigen bei 4%. 3 Der Alterungsgrad in Shanghai liegt damit doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt und nähert sich bereits dem Niveau der Länder mit den höchsten Alterungsgraden wie Japan und Schweden an. Ähnlich verläuft der Alterungsprozess in Beijing, das im Landesvergleich hinter Shanghai an zweiter Stelle liegt. 3. Zur Pflegesituation Ältere Menschen bedürfen häufiger der Pflege als Jüngere. Mit der 2 Vgl.: Die Alterung bedroht den Reichtum Chinas, Los Angeles Times(USA), 06. 07. 2009 3 Vgl.: Noon News , 26. 03. 2010, S. A 25 143 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Alterung der Gesellschaft steigt der Pflegebedarf und die betroffenen Gesellschaften müssen mehr Pflegedienstleistungen bereitstellen. Die rasche Zunahme der Nachfrage nach Pflegediensten geht meist nicht mit einer gleichen Erweiterung der Pflegeleistungen einher und zwischen Angebot und Nachfrage klafft eine große Lücke auf. Diese Lücke macht sich in mehrerer Hinsicht bemerkbar: Mit der längeren Lebensdauer geht ein Wandel der Krankheitsbilder einher. Chronische Krankheiten, die oft durch falsche Verhaltensweisen begünstigt werden, treten bei alten Menschen verstärkt auf. So nehmen nicht-infektiöse Krankheiten wie Herz-, Hirn-, oder Kreislauf-Erkrankungen, Darm- und Magenbeschwerden sowie Abnutzungserscheinungen, zu. Umfrageergebnissen des staatlichen Gesundheitsdienstes zufolge liegt die Quote für chronische Erkrankungen bei den über 65-Jährigen bei 51,8% oder vier mal höher als bei der Gesamtbevölkerung. Die Angehörigen dieser Altersgruppe leiden im Durchschnitt gleichzeitig an zwei bis drei Erkrankungen. Ein großer Anteil dieser chronisch Kranken ist nicht in der Lage, auf sich allein gestellt zu leben. Des Weiteren tritt Demenz als Erkrankung im hohen Alter besonders häufig auf. Hieran leiden etwa 5% der über 65-Jährigen. Erwähnenswert sind hier auch weitere Personengruppen, wie beispielsweise durch Betriebsunfälle Verletzte und Behinderte. Zur Zeit gibt es in China mehr als 60 Mio. Behinderte; dies entspricht 5% der Gesamtbevölkerung. Zusätzlich besteht Pflegebedarf bei einer großen Anzahl an Schwererkrankten während und nach ihrem Krankenhausaufenthalt. Aktuell gibt es in China über 20 Mio. alte Menschen, die ganz oder teilweise der Pflegehilfe bedürfen. Bezogen auf die Altersgruppe liegt der Anteil der Pflegebedürftigen in den Städten bei 14,6% und auf dem Lande bei 20%. Untersuchungen zur Wohnsituation in Beijing 144 AltenpÁege und Aufbau einer PÁegeversicherung in China bestätigen dies. Demnach können 17,6% der alten Menschen ihren Lebensalltag nicht mehr allein meistern. Dieses Problem verschärft sich mit zunehmendem Alter. Eine Studie der Universität Beijing ergab, dass ein Drittel der über 80-Jährigen auf die Hilfe von Anderen angewiesen ist. 4 Die zweite nationale Stichprobe zur Situation der Behinderten im Jahre 2007 ermittelte, dass die Behindertenzahl in China in den letzten 20 Jahren um mehr als 22 Mio. gestiegen ist und 75% dieses Anstiegs auf über 60-Jährige entfällt. Damit verschärft sich das Problem, ausreichend Pflegekapazitäten bereitzustellen. Gerade mit dieser Form der Pflegebedürftigkeit kommen auf die Haushalte und die Gesellschaft weitreichende finanzielle Belastungen zu. Betrachtet man das Angebot von Altenpflegedienstleistungen in China, kann man feststellen: Auf der einen Seite hat die Vorstellung ” mit Kindern für das Altern vorsorgen“, hierzulande eine lange Tradition. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die häusliche Altenpflege. Alte Menschen zögern sehr, gesellschaftliche Pflegedienstleistungen und stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite nimmt die Pflegefähigkeit der Familie wegen der Verkleinerung der Familien und der zunehmenden Urbanisierung stark ab. Die durchschnittliche Haushaltsgröße sank von 4,81(1973) über 3,97(1990) auf 3,38(2003) Personen. Hinter diesem Trend verbirgt sich auch ein Umbruch im Generationenaufbau, der in den Formeln 4-2-1(für die Städte) und 4-2-2(für die ländlichen Gebiete) schematisch charakterisiert ist. Diese Formeln bezeichnen das Verhältnis zwischen Großeltern, Eltern und Kindern. Die Elterngeneration steht unter der Doppelbelastung, nicht nur den Unterhalt für sich und die Kinder zu verdienen, sondern auch die ältere 4 Vgl.: URL: http://www.catv.net/; 25.02.2010 145 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Generation zu versorgen. Dadurch sind sie bei der Pflege der alten Menschen in der Familie oftmals überfordert. Ein weiterer Trend ist die Zunahme von Ein-Personen-Haushalten, in denen Senioren allein leben. Dieser Trend wird zusätzlich durch die Landflucht und die beschleunigte Verstädterung verstärkt. Lag der Urbanisierungsgrad 1978 noch bei ca. 19%, beläuft er sich heute bereits auf 46,6%. Da vor allem Personen im erwerbsfähigen Alter in die Städte strömen, bleiben auf dem Lande oftmals die Alten zurück. Dieser Prozess führt dazu, dass etwa 40% der alten Menschen auf dem Land allein leben 5 und dort keine Pflegedienstleistungen erhalten. Des Weiteren sind die Kosten für die fachliche Pflege und die Versorgung in Altenheimen sehr hoch. Schätzungen zufolge kostet ein Einzelzimmer in Pflegeheimen im Jahr im Durchschnitt 74.000 RMB. Angesichts dieser Kosten ist es wenig überraschend, dass nur 16% der Pflegebedürftigen eine stationäre Pflege gewählt haben. In dieser Gruppe haben 44% die stationäre Versorgung gewählt, weil sie die Möglichkeit der häuslichen Pflege durch ihre Kinder nicht besitzen. Zwischen der Nachfrage nach Pflege und dem Angebot an Pflegepersonal und Pflegeeinrichtungen gibt es eine große Lücke. Daten zufolge benötigen in China etwa 30 bis 40 Mio. Menschen langfristige Pflege verschiedener Formen, die Zahl der vorhandenen Betten in den Altenpflegeeinrichtungen liegt aber bei nur etwa 2,5 Mio.; 6 d.h., 1000 alten pflegebedürftigen Menschen stehen im Durchschnitt 15 Betten zur Verfügung. Diese Zahl ist weitaus niedriger als in den entwickelten Ländern: Dort sind für die gleiche Bezugsgröße 5 Vgl.: Xinhua Presseagentur, Meldung vom 03.03.2010 6 Nach Zhenyao Wang, Dezernent für Soziales und Förderung des Wohlfahrtswesens, Ministerium für Zivilverwaltung, 2009 146 AltenpÁege und Aufbau einer PÁegeversicherung in China im Durchschnitt 70 Betten vorhanden. Zudem werden landesweit etwa 9,9 Mio. Pflegekräfte benötigt. 7 Zur Zeit gibt es in China aber nur knapp 1 Mio. Pflegekräfte, mit einer beruflichen Ausbildung sogar nur 20.000. Daher ist das quantitative und qualitative Angebotsdefizit enorm. Den Umfragedaten der nationalen Forschungsinstitute für Gerontologie zufolge zeigen etwa 16,2% der alten Menschen Bedarf an ambulanten Pflegedienstleistungen, aber nur 1,1% nutzen diese tatsächlich. Die unzureichende Zahl an Pflegekräften, die Schwere der Pflegearbeit und die schlechte Bezahlung der Pflegekräfte beeinträchtigen auch die Qualität der Pflege. Die Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen wird bei mehr als 95% der stationären Kranken von ihren Familienangehörigen oder Pflegehilfskräften übernommen. Das Phänomen ”ein Familienmitglied im Krankenhaus, alle Familienmitglieder belastet“ darf als Regelfall gelten. 4. Finanzierung der Pflegekosten Das geltende Krankenversicherungssystem Chinas hat ausdrücklich die Finanzierung der langfristigen Pflegekosten ausgeschlossen. Dies führte dazu, dass krankenversicherte Pflegebedürftige die Krankenhäuser als Pflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Ihre langfristigen Krankenhausaufenthalte bewirken einen drastischen Anstieg der Ausgaben der Krankenversicherungen. Aus diesem Grund mussten die Zuwendungen der Regierung für den Bereich Krankenversicherung erhöht werden. Vor diesem Hintergrund kommt der Frage nach einer Pflegeversicherung zunehmend Bedeutung zu und ist in der 7 Die Daten stammen aus einem von der Webseite des Ministeriums für Zivilverwaltung verlinkten Artikel. 147 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β öffentlichen Diskussion zum Brennpunkt-Thema geworden. Dem Nationalen Volkskongress und der Nationalen Politischen Konsultativkonferenz lagen bereits vor einigen Jahren Anträge vor, möglichst früh eine soziale Pflegeversicherung in China einzuführen. Die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung scheint in einigen Metropolen mit starker Wirtschaftsentwicklung, einer großen Anzahl alter Menschen sowie enormem gesellschaftlichem Wandel, wie Shanghai und Beijing sowie in den Küstenregionen, noch größer. Dort wird die Forderung, die Pflegeversicherung gesetzlich zu verankern und umzusetzen, zunehmend lauter. Obwohl man in China beim Aufbau der Renten- und Krankenversicherung beträchtliche Fortschritte gemacht hat, deckt das System nicht alle Bürger ab. Ein landesweit gültiges bzw. Stadt und Land integrierendes System bezüglich der Finanzierung und Leistung steht noch aus. Daher ist die Zeit, eine gesetzliche Pflegeversicherung einzuführen, noch nicht gekommen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass der gesamte Beitragssatz(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) der verschiedenen Zweige der sozialen Versicherung in China bereits 40% der gesamten Lohnsumme übertrifft; in manchen entwickelten Regionen wie Shanghai nähert sich dieser Beitragssatz bereits 50% an. Auf dieser Basis die Pflegeversicherung als einen zusätzlichen gesetzlichen Versicherungszweig überall einzuführen und dafür separat Beiträge zu erheben, wäre eine untragbare Überlastung. Angesichts der enormen sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen Chinas ist es notwendig, nach Stufen und Regionen getrennt institutionelle Vorbereitungen für die Einführung der Pflegeversicherung zu treffen. In den wirtschaftsstarken Metropolen sollte als Pilotprojekt mit dem institutionellen Design angefangen werden. Empfehlenswert ist dabei, zuerst auf die private Pflegeversicherung zu fokussieren 148 AltenpÁege und Aufbau einer PÁegeversicherung in China und erst später schrittweise zur sozialen Pflegeversicherung überzugehen. In der Tat hat die ”Cathay Life Insurance Company Ltd.“ bereits im Jahre 2005 in Shanghai die ”Kangning Gesundheitsversicherung für langfristige Pflege“ eingeführt. Danach hatte die ”PICC Health Insurance Company Limited“, die erste professionelle Gesundheitsversicherungsgesellschaft in China, landesweit die ”Quan-Wu-You individuelle Gesundheitsversicherung für langzeitige Pflege“ eingeführt. Dies ist die erste nationale Versicherung für langzeitige Pflege, die einen umfassenden Schutz bietet. Empfehlenswert wäre zudem, die Einführung der Pflegeversicherung differenziert nach Regionen voranzutreiben: Nach der Einführung in den östlichen Küstenregionen sollte sie schrittweise in das Binnenland und die westlichen Regionen ausgeweitet und schließlich ein landesweit einheitliches System angestrebt werden. Die Kombination von häuslicher Pflege und stationärer Pflege sollte erhalten bleiben. 5. Zusammenfassung Die Altenpflege in China steht zur Zeit unter der Zuständigkeit der Zivilverwaltungs- und Gesundheitsbehörden. Dominant sind die öffentlich betriebenen Altenpflegeheime, die Privaten dienen lediglich als Ergänzung. Die Heime konzentrieren sich in den Städten; die Bettenzahl der Altenpflege in Gemeinden und Dörfern macht nur ein Fünftel der Gesamtzahl aus. Es besteht ein großes Defizit beim Angebot von Pflegekräften, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Auch die Finanzierung stellt eine große Herausforderung dar. Mit der Beschleunigung des Alterungsprozesses ist die Lösung der Frage, wie der Pflegebedarf finanziell und personell bewältigt werden kann, dringender denn je, zumal die Alterung der Gesellschaft 149 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β in den Küstenregionen wie z.B. in Shanghai mit der Alterung in den entwickelten Ländern vergleichbar ist. Dort stellt sich die Frage nach der Einführung einer Pflegeversicherung besonders dringend. Aber wie sollen Systemdesign und Realisierung aussehen ? Die Antwort darauf ist durch das institutionelle Arrangement des jeweiligen Landes bedingt. Darüber muss noch intensiv geforscht und diskutiert werden. Die folgenden Punkte sollten in allen künftigen Diskussionen Eingang finden: Eine gesetzliche Pflegeversicherung sollte erst eingeführt werden, wenn eine allgemeine Renten- und Krankenversicherung aufgebaut ist. Angesichts der großen sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen scheint es geboten, getrennt nach Stufen und Regionen bereits jetzt institutionelle Vorbereitungen für eine spätere Einführung der Pflegeversicherung zu treffen. In den wirtschaftsstarken Gebieten sollte ein Pilotprojekt begonnen werden. Empfehlenswert wäre es, zunächst auf die Verbreitung einer privaten Pflegeversicherung zu fokussieren und erst später schrittweise zur sozialen Pflegeversicherung überzugehen. Auch sollte die Einführung der Pflegeversicherung nach Regionen differenziert vorangetrieben werden. Schließlich kann China von der Praxis der Länder, in denen Pflegeversicherungen bereits eingeführt wurden, profitieren und durch ”Learning by Doing“ ein Pflegeversicherungsmodell, das den chinesischen Gegebenheiten entspricht, aufbauen. Vor allem sind die Erfahrungen von Deutschland und Japan heranzuziehen, wo in den Jahren 1995 bzw. 2000 die soziale Pflegeversicherung eingeführt wurde. Dies gilt sowohl für die gesetzgeberische als auch praktische Ebene und sollte besonders die Finanzierungsweise, den Versichertenkreis, die Festlegung der pflegebedürftigen Personengruppen und Pflegestufen sowie die Arbeitsteilung zwischen 150 AltenpÁege und Aufbau einer PÁegeversicherung in China Krankenversicherung und Pflegeversicherung berücksichtigen (Ding, Chun/Qu, Qianchao, 2008). Auch das an der Mittelschicht orientierte System in den USA, das hauptsächlich auf der privaten Pflegeversicherung basiert und durch einen medizinischen Unterstützungsplan der Regierung ergänzt wird, könnte China als Beispiel und Inspiration dienen. Literaturliste Ding, Chun/Qu, Qianchao: Das deutsche Pflegeversicherungssystem: Ein Überblick. In: Deutschland-Studien, Nr. 3, 2008 Guo, Youde: Theorie und Praxis der Kranken-Grundversicherung in Städten und Gemeinden. Social Sciences Academic Press, 2008 Lu, Xueyi/Li, Peilin: China Social Development Report. Liaoning People ’ s Publishing House, 2004 Wei, Jinsheng: ”Früh planen, damit die Altersversorgung und AltenpÁege kein Problem werden“. In: Guangming Daily, 10.07.2009 151 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Streben nach der Entwicklung des Altenversorgungswesens zum Wohle der alten Menschen und der Gesellschaft Fang Chen Mit dem beschleunigten demografischen Wandel hat sich in Shanghai, früher als in anderen Städten, eine schnell alternde Gesellschaft entwickelt. Die Zahl der Menschen über 60 Jahre übersteigt bereits 3 Mio., dies entspricht 21,6% der gesamten Einwohnerschaft in Shanghai. Die Regierungen der verschiedenen Verwaltungsebenen schenken dem Altenversorgungswesen große Aufmerksamkeit. Im 11. Fünfjahresplan der Stadtregierung Shanghai wurde das so genannte ”90-7-3“-Modell der Altenversorgung aufgestellt, welches vorsieht, dass 90% der alten Menschen von den Familienangehörigen selbst versorgt werden sollen, während 7% eine ambulante Pflege in der Nachbarschaft und 3% eine stationäre Pflege in Einrichtungen erhalten sollen. Die Altenversorgung in öffentlichen Einrichtungen ist zu einem unersetzlichen Bestandteil der Altenversorgung geworden, daher sollen die Dienstleistungen in den öffentlichen Einrichtungen auch mit dieser Bevölkerungsentwicklung Schritt halten. Das Sozialheim des Minhang-Bezirks der Stadt Shanghai ist eine Altenversorgungseinrichtung mit umfassendem Dienstleistungsangebot. Es hat eine Grundfläche von 21.062,25 m 2 und eine überbaute Fläche von 21.000 m 2 . Es hat 600 Betten und kann selbstverrichtungsfähige und hilfs- und pflegebedürftige Personen aufnehmen. Zur Zeit sind 60% der Heimbewohner vollstationär zu pflegen, davon sind 20% Demenzkranke. 152 Streben nach der Entwicklung des Altenversorgungswesens zum Wohle der alten Menschen und der Gesellschaft Das Leitbild ”Menschen in den Mittelpunkt stellen“ ist zur Maxime der Dienstleistungen geworden und stellt eine Revolution im Dienstleistungssektor im neuen Jahrhundert dar. Wie kann man dieses Leitbild tatsächlich in Aktionen und Maßnahmen umsetzen ? Ich habe eine erste Analyse darüber gemacht und stelle meine Gedanken hier vor. 1. Medizinische Behandlung anbieten In der von öffentlichen Einrichtungen angebotenen Altenversorgung dominiert in der Regel die Hilfe in den alltäglichen Verrichtungen. Dies ist in den entwickelten westlichen Ländern und auch in Japan und Hongkong(China) der Fall. Sobald die alten Menschen krank werden, werden sie ins Krankenhaus verlegt. Jedoch ist die Verlegung mit verschiedenen negativen Faktoren wie zeitlicher Verzögerung, Transportschwierigkeiten und Änderungen des Umfelds verbunden und verursacht bei den alten Menschen seelische Belastungen. Daher hat unser Heim(in Minhang) Einrichtungen für medizinische Behandlungen errichtet und ein qualifiziertes Ärzteteam, um medizinische Behandlungen und Gesundheitspflege anzubieten. Unser Pflegeheim hat Geschäftskontakte mit der Minhang-Klinik der Ruijin KrankenhausGruppe hergestellt. Alle Ärzte haben ein Medizinstudium absolviert und weisen sehr gute medizinische Kenntnisse für Behandlungen auf. Sie können die üblichen und häufig auftretenden Krankheiten sowie die akuten schweren Krankheiten der alten Menschen angemessen behandeln. Die Kosten für die medizinische Behandlung und die Medikamente werden von der Krankenversicherung übernommen. Die Bewohner fühlen sich in unserem Heim sicher. Sie wissen, dass sie bei Krankheiten rechtzeitig medizinische Behandlung bekommen werden. Wir haben zur Zeit mehr als 100 chronisch Kranke aufgenommen, die in den normalen Krankenhäusern nicht unterkommen können, die 153 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β aber weiterhin medizinische Behandlung benötigen. Dadurch wird das Problem dieser Gruppe, die zu Hause keine medizinische Behandlung und ausreichende Pflegeleistungen bekommen, gelöst. 2. Reha-Maßnahmen anbieten, um die Lebensqualität der alten Menschen zu erhöhen Im Ausland hat man in Einrichtungen sehr früh angefangen RehaMaßnahmen anzubieten und reichlich positive Erfahrungen in diesem Feld gesammelt, die für uns aufschlussreich sind. Die Fähigkeiten der Pflegeheimbewohner, selbständig Tätigkeiten zu verrichten, nimmt üblicherweise mit dem Laufe der Zeit ab. Dies betrifft vor allem diejenigen, die einen Schlaganfall erlitten haben. Dieser Fähigkeitsverlust nimmt mit fortschreitendem Alter zu. Es ist daher nicht nur unser Ziel, ihre vorhandenen Fähigkeiten zur selbständigen Verrichtung von diversen Tätigkeiten zu schützen und zu erhalten, sondern dies auch in die praktische Arbeit umzusetzen. Wir haben die ausländischen Erfahrungen herangezogen und uns in Verbindung mit unseren Gegebenheiten mutig zum Ziel gesetzt: ”Den alten Menschen, die das Bett hüten, das Sitzen zu ermöglichen, den alten Menschen, die nur sitzen können, das Stehen zu ermöglichen und schließlich den alten Menschen, die nur stehen können, das Gehen zu ermöglichen.“ Wir gehen vom Aufbau des Lebensmuts der alten Menschen aus und strengen uns an, die vorhandenen Fähigkeiten zur selbständigen Verrichtung zu schützen oder sie wieder herzustellen. Je nach Situation des Patienten wird vom Reha-Arzt ein Reha-Plan ausgearbeitet und jeden Tag werden RehaMaßnahmen durchgeführt. Bisher haben wir bereits erreicht, dass bei mehr als 100 Personen in unterschiedlichem Maße ihre Fähigkeiten zur selbständigen Verrichtung wiederhergestellt worden sind. Dadurch wird die Lebensqualität deutlich verbessert. 154 Streben nach der Entwicklung des Altenversorgungswesens zum Wohle der alten Menschen und der Gesellschaft 3. Seelische Betreuung anbieten, um das Sicherheitsgefühl der alten Menschen zu erhöhen Alte Menschen sind eine soziale Schwachgruppe in der Gesellschaft. Die Demenzkranken sind wiederum die Schwächeren in dieser Gruppe. Daher brauchen sie eher unsere Aufmerksamkeit und Betreuung. Man ist in den Niederlanden und in Japan auf die Betreuung für Demenzkranke intensiv eingegangen. Diese Vorgehensweisen sind für uns vorbildlich. Das Hauptsymptom der Demenzkranken ist die Schwächung des Gedächtnisses. Nach medizinisch-pathologischer Analyse geht dies meist auf Hirnatrophie(Verlust von Hirnsubstanz) zurück. Der Krankheitszustand verschlechtert sich rasch. Für die Demenzkranken ist die Pflege viel wichtiger als die medizinische Behandlung. Angemessene Pflege kann die Verschlechterung des Krankheitszustands verlangsamen und Komplikationen effektiv verhindern. Früher hielten wir die Pflege der Demenzkranken für sehr heikel und die PÁege beschränkte sich vor allem auf die Versorgung und Hilfe im alltäglichen Leben. Es fehlte an emotionaler Versorgung und an seelischer Kommunikation. Dies führte unmerklich zur Distanzierung der alten Menschen von den Pflegekräften. Bei Investitionen in Hardwares hatte man auch Bedenken, dass die Demenzkranken die Anlagen beschädigen könnten. Aus diesen Gründen verfügten sie über kein höheres Lebensniveau. In Japan hat man bei der Versorgung von Demenzkranken einen neuen Weg entwickelt, ein so genanntes ”familiäres“ Dienstleistungsmodell. Wir haben inzwischen das Leitbild für unsere Dienstleistungen aufgestellt, die Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Das heißt, wir gehen von den physiologischen und psychologischen Merkmalen der alten Menschen aus und streben bei unseren Dienstleistungen eine Null-Distanz zu den Heimbewohnern an. 155 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Die Aufgabe der Mitarbeiter unseres Heims besteht nicht nur in der bloßen Versorgung, sondern auch in der Organisation und Planung sowie der Förderung der Heimbewohner, die Aufgaben des täglichen Lebens in ihren eigenen ”Familien“ zu meistern. Wir respektieren und schützen ihre Persönlichkeit und erhalten bzw. verbessern die Fähigkeiten zur selbständigen Verrichtung einfacher Tätigkeiten. Wir haben eine warme familiäre Atmosphäre geschaffen und die Distanz unter den Demenzkranken und zwischen ihnen und den Pflegekräften überwunden. Um ihnen einen größeren Bewegungsraum zu ermöglichen, wurde zudem im Heim ein ”Sonnenschein-Flur“ und ein kleiner Garten errichtet. Die Pflegekräfte begleiten jeden Tag die Heimbewohner bei ihren Spaziergängen im ”SonnenscheinFlur“, dadurch werden die seelischen Hindernisse abgebaut und ihr Lebensmut wird wiederhergestellt. Die alten Menschen bekommen einen eigenen Bewegungsraum. Diese Dienstleistungen unseres Heims werden von den in- und ausländischen Kollegen einstimmig anerkannt. 4. Ein Pflegeversicherungssystem einführen Das Pflegeversicherungssystem hat die Funktion der gegenseitigen Hilfe und eine Steuerungsfunktion. Bisher wurde in einigen wenigen westeuropäischen Ländern, wie Deutschland oder auch in Japan, eine Pflegeversicherung eingeführt. In Japan gilt dies seit 2000. Dieser gesetzlich festgelegte Pflichtversicherungszweig sieht vor, dass jeder Bürger in Japan über 40 Jahren einen Beitrag in die Pflegeversicherung zahlen muss; die Versicherung deckt auch die sozial Schwächeren ab. Ihre Beitragszahlung erfolgt aus der Sozialhilfe durch die Regierung. Die Regierung hat dementsprechend den Betrag der Sozialhilfe erhöht. Wenn man Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten will, muss man die Bewertung und die 156 Streben nach der Entwicklung des Altenversorgungswesens zum Wohle der alten Menschen und der Gesellschaft Überprüfung der Bewertungsstelle bestehen. Leistungsempfänger können nur Personen sein, die für ihre Verrichtungen teilweise oder ganz einer Hilfe bedürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass einige alte Menschen, die für ihre Verrichtungen einer Hilfe bedürfen, wegen finanzieller Not unversorgt bleiben und auch die Regierung wird durch die beschleunigte Alterung nicht mehr überlastet. In China wird seit langem die zentralistische Planwirtschaft praktiziert. Im Gegensatz zur kleinbäuerlichen Wirtschaft, in der die Alten durch die Familien oder Verwandtschaftsgruppen versorgt werden, versucht die Regierung nun durch die öffentlichen Einrichtungen die Lebensprobleme der Bevölkerung zu lösen. Die Regierung wurde damit nicht nur zum Eigentümer sämtlicher gesellschaftlicher Ressourcen, sondern auch zur Verantwortlichen für die Lösung aller gesellschaftlichen Aufgaben. Die Regierung wurde Universalregierung und die Bürger sind immer mehr auf die Regierung angewiesen. Die Reform und Öffnung Chinas ermöglichten es uns, unsere Rückstände im Vergleich mit der Entwicklung in der Welt festzustellen. Zugleich gehen Reform und Öffnung mit vielen in der Geschichte angehäuften und neu entstandenen Problemen einher. Angesichts der aktuellen Gegebenheiten Chinas sind wir der Meinung, dass die verschiedenen Regionen erwägen sollten, ein ortsgemäßes Pflegeversicherungssystem zur Sicherstellung des Lebensabends der alten Menschen aufzubauen, welches nach und nach weiterentwickelt werden sollte. 5. Das Altenversorgungssystem vervollständigen und das System flächendeckend gestalten Die Anfänge eines Altenversorgungssystems sind in China bereits vorhanden, müssen aber noch vervollständigt werden. In den Niederlanden, in Deutschland und Japan besteht jeweils ein 157 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β etabliertes Altenversorgungssystem, in dem man nach den unterschiedlichen Bedürfnissen der alten Menschen angemessene Dienstleistungen anbietet: Diejenigen, die ihre Verrichtungen im Großen und Ganzen selbständig erledigen können, also die Gesunden, erhalten vom Altenversorgungszentrum in den Nachbarschaften die benötigten Dienstleistungen wie Altenbildung, Unterhaltung und Gesundheitsberatung. Die, die ihre Verrichtungen(nur noch) teilweise selbständig erledigen können, bekommen in leichten Fällen stundenweise Betreuung zu Hause von den Altenversorgungszentren in der Nachbarschaft oder in schweren Fällen von dort eine Tagesbetreuung. Die, die ihre Verrichtungen überhaupt nicht mehr selbständig erledigen können, werden in den Altenheimen in ihrer häuslichen Nähe vollstationär gepflegt. Dieses flächendeckende System hat den Vorteil, dass die alten Menschen mit ihren unterschiedlichsten Bedürfnissen rechtzeitig angemessene Betreuung bekommen und die Ressourcen der Altenversorgung rationell genutzt werden. Diese Handlungsweise ist vorbildlich für uns. Auf einer nationalen Arbeitssitzung zur ”Vergesellschaftung der Wohlfahrt“ im Jahr 2000 wurde das Ziel klar formuliert: ”Man bemüht sich, ein Altenversorgungssystem aufzubauen, mit der häuslichen Betreuung als Basis, der Nachbarschaft als Stütze und den sozialen Einrichtungen als Ergänzung.“ Dieses Ziel entspricht nicht nur den Bedürfnissen der alten Menschen, sondern auch den aktuellen Gegebenheiten Chinas. Nach den positiven Erfahrungen in den Niederlanden, in Deutschland und Japan ist die Nachbarschaft der Schlüsselpunkt und eine wichtige Arbeitsplattform im Altenversorgungssystem. Daher sollten wir die Ressourcen der Nachbarschaft integrieren und nutzen. Auf der Nachbarschaftsebene sollten wir die Dienstleistungsressourcen des Zivilverwaltungsamts, des Gesundheitsamts, des nachbarschaftlichen Versorgungszentrums, des 158 Streben nach der Entwicklung des Altenversorgungswesens zum Wohle der alten Menschen und der Gesellschaft Einwohnerkomitees und anderer gesellschaftlicher Organisationen integrieren und mit der Nachbarschaft als Mittelpunkt den alten Menschen rechtzeitig Betreuung anbieten. Die Regierung soll gute Handlungsweisen entwickeln, entsprechende Gesetze erlassen und ein für das Funktionieren eines solchen Systems gutes Umfeld schaffen. 6. Die Aufgaben der Versorgungseinrichtungen klarstellen und die Ressourcen für die Altenversorgung rationell verwenden Die Alterung der Bevölkerung geschieht in China in einer Zeit, in der die Wirtschaft noch unterentwickelt und selbst bescheidener Wohlstand noch nicht überall erreicht ist. Es gibt nach wie vor Personengruppen, die unter Armut leiden. Daher ist es der Schwerpunkt unserer Sozialarbeit, alten Menschen in der Not zu helfen. Die Personengruppen, die dringend der Hilfe der Regierung und der Gesellschaft bedürfen, sind diejenigen, die ihre Verrichtungen überhaupt nicht selbständig erledigen können und sich zudem noch in relativ schlechter Ànanzieller Lage beÀnden. Wir müssen uns insbesondere um diese Menschen kümmern und ihnen Hilfe leisten. Im Vergleich zu den westeuropäischen Ländern oder Japan sind Hard- und Software der Altenheime in China relativ rückständig, aber im Vergleich zur häuslichen Versorgung sind die Ausstattungen in den Heimen überlegen. Die Vorteile in unseren Einrichtungen sind u.a.: Die Pflegeanlagen sind besser und die Pflegekräfte sind professioneller. Wenn die Personen, die ihre Verrichtungen nicht selbständig erledigen können, zu Hause blieben, würden sie zwar nicht von ihrem vertrauten Lebensumfeld getrennt, aber sie wären mit vielen Problemen konfrontiert und ihre Lebensqualität schwer zu garantieren. Damit sie zu Hause gute Pflegeleistungen bekommen können, müsste viel Geld investiert werden, was alten Menschen in finanzieller Not nicht 159 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β möglich ist. 7. Ein Bewertungssystem für die Altenversorgung aufbauen Damit die knappen Ressourcen für die Altenversorgung effektiv genutzt werden können, soll ein Bewertungssystem für die Pflegebedürftigkeit aufgebaut werden. Man hat in den Niederlanden, Hongkong und Japan sehr früh mit dieser Arbeit angefangen und viele Erfahrungen gesammelt. Diese Arbeit ist für uns neu. Eine solche Evaluation einzuführen ist sehr arbeitsintensiv. Nach unserer Vorstellung sollte dieses Bewertungssystem auf der Nachbarschaftsebene aufgebaut werden. Man muss alle hilfs- und pflegebedürftigen alten Menschen in den Nachbarschaften nach ihrer Hilfs- und Pflegebedürftigkeit einteilen. Eine Bewertungsstelle sollte sie nach Bewertungskriterien wie Gesundheitszustand, Fähigkeit zur selbständigen Erledigung von Verrichtungen usw. einteilen und regelmäßig bewerten: Welche können zu Hause bleiben und brauchen nur dort Betreuung ? Welche sollen im Altenversorgungszentrum der Nachbarschaft versorgt werden und welche sollen in den Altenheimen gepflegt werden ? Durch die Bewertung wird eine Grundlage für vernünftige Mittelverwendung der Pflegeversicherung geschaffen. Die alten Menschen, die dringend Hilfe benötigen, bekommen sie dann auch rechtzeitig. 8. Die Professionalisierung der Altenversorgung beschleunigen, das Altenversorgungswesen vorantreiben In den letzten Jahren hat die Regierung auf verschiedenen Ebenen Investitionen in das Sozialwesen für alte Menschen verstärkt. Damit wurden die Anlagen der Alten- und Pflegeheime der Stadt, des Bezirks, der Straßenblöcke und der Gemeinden in unterschiedlichem Maße verbessert. Die Altenversorgung bzw. der Altenservice ist 160 Streben nach der Entwicklung des Altenversorgungswesens zum Wohle der alten Menschen und der Gesellschaft auch ein Berufszweig geworden, allerdings noch auf niedrigem Niveau, vor allem ist das Ausbildungsniveau der Management- und Pflegekräfte und ihre gesellschaftliche Stellung noch nicht hoch. In den Niederlanden, in Deutschland oder Japan sind die Mitarbeiter, die in der Altenversorgung tätig sind, fachlich meist gut qualifiziert. Sie erhalten Anerkennung von der Gesellschaft und fühlen sich wohl bei der Arbeit. In diesen Ländern müssen diejenigen, die in der Altenversorgung tätig sein wollen, eine fachliche Ausbildung und Qualifikation vorweisen bzw. erwerben. Bisher hat man in China wenig fachliche Anforderungen an Pflegekräfte gestellt und wenig auf die Ausbildung von mittleren und gehobenen Management- und Pflegekräften geachtet, so dass unser Dienstleistungsniveau im Vergleich zu dem in den westlichen Ländern hinterherhinkt. In der Regel besitzt ein etablierter Beruf eine systematische Berufsbildung, Autorität, gesellschaftliches Ansehen, moralische Richtlinien und eine gewisse Berufskultur. Jeder Beruf wird wegen seiner Einzigartigkeit von der Gesellschaft akzeptiert und wegen seiner Professionalität anerkannt. Es ist nicht zu leugnen, dass das Professionalisierungsniveau der Altenversorgung in den Niederlanden, in Deutschland und Japan viel höher ist als bei uns. Diese Länder haben aus der hoch professionalisierten Praxis Theorien entwickelt, von denen wir viele nützliche Dinge lernen bzw. erfahren können. Die Unterschiede in Geschichte, Kultur, politischem System und Wirtschaftsentwicklungsniveau hindern uns nicht daran, von den Theorien und der Praxis dieser Länder zu lernen und uns mit diesen Ländern auszutauschen. Denn jedem Unterschied wohnt eine gewisse Gemeinsamkeit inne. Zugleich sollen wir die Geschichte und Erfahrungen unserer eigenen Dienstleistungspraxis für die alten Menschen genau betrachten. Die Altenversorgung ist eine praktische Aktivität, die 161 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β sowohl Gemeinsamkeiten, als auch gewisse Besonderheiten und Ortsgebundenheiten kennt. Wir sollen einerseits die Erfahrungen und Theorien von Ländern wie den Niederlanden, Deutschland und Japan analysieren und von ihnen lernen, andererseits können wir sie nicht einfach übernehmen. Wir müssen sie mit unseren konkreten Gegebenheiten verbinden und auf dieser Basis Theorien für unsere Altenversorgungsarbeit entwickeln, die sowohl die allgemeinen Merkmale der Altenversorgung in allen Ländern abdecken, als auch die chinesischen Besonderheiten berücksichtigen. Mit diesen Theorien sollen dann unsere Managementkräfte und andere Dienstkräfte ausgebildet und unsere Betreuungsarbeit für die alten Menschen angeleitet werden. Nur so können wir die Altenversorgung professionalisieren und ihr Niveau erhöhen; nur so kann das Altenversorgungswesen in China vorangetrieben werden. 162 Teil II Pƀegeversicherung in Deutschland 163 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 164 Grundlagen der Pflegeversicherung in Deutschland Michael Schmidt 1. Gründe für die Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland 1.1 Einordnung in das deutsche Sozialversicherungssystem Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst fünf Versicherungszweige: die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die PÁegeversicherung. Schaubild 1: Überblick über die Zweige der Sozialversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Sozialversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung Die Pflegeversicherung ist das jüngste Kind der deutschen Sozialversicherung: Beiträge zu ihr werden seit dem 01.01 1995 erhoben. Leistungen für die häusliche PÁege werden seit dem 01.04.1995, Leistungen für die stationäre PÁege seit dem 01.07.1996 gewährt. Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der PÁegeversicherung ist am 01.07.2008 in Kraft getreten. 165 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 1.2 Situation der Pflegebedürftigen Pflegebedürftigkeit führt für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu großen physischen, psychischen und finanziellen Belastungen. Einen sozialversicherungsrechtlichen Schutz wie bei Krankheit gab es bis zur Einführung der Pflegeversicherung 1995 trotz der oftmals fließenden Grenzen zwischen Pflege und Krankheit nicht. Die mit der Pflege verbundenen Belastungen mussten vielmehr der PÁegebedürftige und seine Familie tragen. Sie waren oft so groß, dass sie die individuelle Leistungsfähigkeit überforderten. Der PÁegebedürftige ist bei lebensnotwendigen Verrichtungen des Alltags auf fremde Hilfe angewiesen. Wenn seine Angehörigen diese Hilfsleistungen erbringen, verlangt dies von ihnen erheblichen persönlichen Einsatz und auch finanzielle Opfer. Häufig müssen die Pflegepersonen wegen des zeitlichen Aufwands ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben bzw. haben nie die Chance, berufstätig zu werden. Damit erleiden sie Einbußen bei ihrer eigenen sozialen Absicherung, insbesondere in Sachen Alterssicherung. Die künftige demographische Entwicklung ist durch steigende Lebenserwartung gekennzeichnet. Ohne Alter und Pflegebedürftigkeit gleichsetzen zu wollen, ist gerade die Altersgruppe der über 80-Jährigen in Tabelle 1: Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen Jahr Zahl der Pflegebedürftigen 1995 ca. 1,65 Mio. 2002 1,89 Mio. 2010 2,13 Mio. 2020 2,64 Mio. 2030 3,09 Mio. Anmerkungen: Zu 1995: Ausgangslage bei der Einführung der gesetzlichen Pƀegeversicherung: geschätzt ; 2010 bis 2030: Entwicklung nach Berechnungen der Rürup-Kommission. 166 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland erhöhtem Maße vom Risiko der PÁegebedürftigkeit betroffen. Der Zusammenhang zwischen Alter und Pflegebedürftigkeit kann nicht geleugnet werden. Die Statistiken sagen aber auch aus, dass die überwältigende Mehrheit der über 80-Jährigen nicht pflegebedürftig ist. Ein deutlicher Hinweis im Übrigen für die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen und für die Förderung der PÁegewissenschaften. Pflegebedürftigkeit im Kindesalter ist häufig die Folge von bei der Geburt erlittener Behinderungen. Bei Klein- und Schulkindern sind Unfälle häuÀge Ursache der PÁegebedürftigkeit. Auch im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter ist Pflegebedürftigkeit oft die Folge von Unfällen, vor allem im Straßenverkehr. Veränderungen in den Lebensbedingungen und familiären Beziehungen führen zu einer weiteren Zunahme der Kleinfamilien und Einpersonenhaushalte. Diese gesellschaftlichen Entwicklungen erschweren die häusliche PÁege. 2. Grundsätze der Pflegeversicherung 2.1 Vorrang der häuslichen Pflege Dieser Grundsatz entspricht einem wesentlichen Ziel der Pflegeversicherung. Zum einen wird die überwiegende Mehrzahl aller PÁegebedürftigen zu Hause gepÁegt. Zum anderen geht dieser Grundsatz auch auf die Wünsche und Bedürfnisse der weit überwiegenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ein, die solange wie möglich in der vertrauten Umgebung bleiben wollen. Dies soll insbesondere erreicht werden durch ŏ ein hohes Leistungsniveau im häuslichen Bereich, das im Regelfall für eine angemessene PÁege und Betreuung ausreicht; ŏ die Einführung von Leistungen bei Tages- bzw. Nacht- und KurzzeitpÁege; 167 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β ŏ die soziale Sicherung der PÁegepersonen in der Renten- und Unfallversicherung; ŏ die Bereitstellung von PÁegehilfsmitteln zur Erleichterung der PÁege. Auch die Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären PÁege vor. 2.2 Vorrang von Prävention und Rehabilitation Der Vorrang von Prävention(also von Vorsorge) und Rehabilitation(also von Wiederherstellung der Gesundheit) vor der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen wurde gesetzlich ausdrücklich geregelt. Es besteht in jedem Einzelfall die Verpflichtung zur Prüfung und Durchführung der geeigneten, notwendigen und zumutbaren Maßnahmen der Prävention, der Krankenbehandlung und Rehabilitation. Dies gilt vor Eintritt der Schaubild 2: Pflegebedarf 168 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland Pflegebedürftigkeit, aber auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit, um diese zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhindern. Um den Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit hinauszuschieben, Pflegebedürftigkeit zu mindern oder ganz zu vermeiden, sind die zuständigen Leistungsträger(hauptsächlich Krankenkassen und Rentenversicherungsträger) gehalten, die zur Verfügung stehenden Maßnahmen der Prävention, der Krankenbehandlung und der Rehabilitation zu nutzen. Der Versicherte hat grundsätzlich bei seiner Krankenkasse einen Anspruch auf Leistungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation. Bei den Kuren allerdings handelt es sich weiterhin um eine Ermessensleistung der Krankenkasse. 2.3 Keine ”Vollversicherung“ für alle Lebenslagen Die Leistungen der Pflegeversicherung sind von ihrem finanziellen Umfang begrenzt. Daher bleiben private Vorkehrungen gegen das PÁegefallrisiko nötig. 2.4 Schutz der Gesamtbevölkerung gegen Pflegefallrisiko In der Pflegeversicherung ist der überwiegende Teil der Bevölkerung versichert: man unterscheidet die soziale Pflegeversicherung, in der die gesetzlich Krankenversicherten versichert sind und die private PÁegeversicherung, in der die privat Krankenversicherten pÁichtversichert sind. 2.5 Bei Einführung der Pflegeversicherung: sofortiger Schutz ohne Vorbedingungen für die bereits Pflegebedürftigen Voraussetzungslos, d.h. ohne Vorliegen bestimmter Mindestversicherungszeiten, bekamen die Pflegebedürftigen bei Beginn der Einführung der Pflegeversicherung die entsprechenden Leistungen bei häuslicher bzw. stationärer PÁege. 169 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 3. Finanzierung der Pflegeversicherung 3.1 Grundlagen der Beitragsberechnung Die Beiträge in der sozialen PÁegeversicherung richten sich grundsätzlich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören neben dem Bruttoeinkommen der Versicherten aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit unter anderem das(gekürzte) Arbeitsentgelt, welches Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld, das Unterhaltsgeld und das Krankengeld war. Der Beitrag bei der privaten PÁegepÁichtversicherung orientiert sich nicht am Einkommen, sondern am Eintrittsalter und am Risiko. Bei der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung kommen fünf Grundregeln zur Anwendung: ŏ Die Finanzierung folgt den Grundsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung; ŏ die Beitragsbemessungsgrenze: BeitragspÁichtige Einnahmen bis 3675 Euro monatlich(im Jahr 2009); ŏ der Beitragssatz ist gesetzlich geregelt. Er beträgt 1,95% des beitragspÁichtigen Einkommens. Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,25%; ŏ die soziale PÁegeversicherung wird durch Beiträge im Umlageverfahren Ànanziert; d.h. die benötigten Mittel werden durch die laufenden Einnahmen gedeckt; ŏ die Beiträge werden grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen(Ausnahme: Sachsen). 3.2 Übernahme der Beiträge Die Beiträge werden von den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte aufgebracht, wenn der Beschäftigungsort in einem Bundesland liegt, das einen Feiertag abgeschafft hat, der stets auf einen Werktag fällt. Soweit in einem Bundesland kein Feiertag zur Finanzierung der 170 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland Pflegeversicherung abgeschafft worden ist, tragen die Arbeitnehmer den gesamten Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe allein. Alle Bundesländer ÿ mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen ÿ haben den Buß- und Bettag als Feiertag aufgehoben. Die Beschäftigten in Sachsen tragen die Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von einem Prozent allein. Lediglich der zusätzliche Beitragssatz in Höhe von 0,7 Prozent wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. 3.3 Beitragssätze Die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen. Bei Inkrafttreten des PÁege-Versicherungsgesetzes ab 01.01.1995 galt ein Beitragssatz von einem Prozent, seit Einsetzen der Leistungen der stationären Pflege ab dem 01.07.1996 gilt ein Beitragssatz von 1,7 Prozent. Die Bundeseinheitlichkeit des Beitragssatzes, der durch den Gesetzgeber festgelegt wurde, wird über einen kassenübergreifenden Finanzausgleich erreicht. 3.4 Beitragspflichtige Einnahmen Maßstab für die Beitragsberechnung der selbstständig Tätigen ist, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch, das Arbeitseinkommen, das nach den Vorschriften des Einkommenssteuerrechts der ermittelte Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit ist. Dabei wird ein monatlicher Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Selbstständige in Höhe von 36,86 Euro angesetzt(Wert im Jahr 2009). Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt die Beiträge bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe für Spätaussiedler, Unterhaltsgeld und Altersübergangsgeld. Bei Empfängern von sonstigen Sozialleistungen zum Lebensunterhalt übernimmt der zuständige Sozialleistungsträger die Beiträge. Die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner werden genauso wie in der Rentenversicherung je zur Hälfte von 171 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β diesen selbst und von den Rentenversicherungsträgern aufgebracht. 4. Organisation der Pflegeversicherung Die Pflegekassen Träger der sozialen PÁegeversicherung sind die gesetzlichen PÁegekassen. Sie sind als rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen errichtet worden. Für die Durchführung ihrer Aufgaben bedienen sie sich des Personals der Krankenkassen. Die Leistungserbringer Leistungen der ambulanten(häuslichen) PÁege werden von ambulanten Pflegediensten erbracht(10.600 zugelassene Dienste bundesweit). Leistungen der stationären PÁege werden in PÁegeheimen erbracht(9200 bundesweit). 5. Versicherter Personenkreis 5.1 Versicherungspflicht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Es gilt der Grundsatz: ”Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Das bedeutet, dass alle Pflichtmitglieder, alle freiwillig Versicherten und alle Familienversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung damit zur sozialen Pflegeversicherung gehören, alle bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherten zur privaten PÁegeversicherung. Ein besonderer Antrag, um Mitglied der sozialen Pflegeversicherung zu werden, ist nicht erforderlich. Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht damit automatisch und grundsätzlich für alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, z.B. Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Rentner, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende. Das sind rund 90 Prozent der Bevölkerung. Wer freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung 172 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland wird, hat eine Frist von drei Monaten für das Wahlrecht zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung(Dauerregelung). Die Befreiung in der sozialen Pflegeversicherung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. 5.2 Familienversicherung Unter den gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung haben unterhaltsberechtigte Familienangehörige eines Mitglieds(Ehegatten, Kinder) einen Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung. 5.3 Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung Neben der sozialen Pflegeversicherung für den Personenkreis der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung wurde eine private Pflege-Pflichtversicherung eingeführt. In dieser privaten PflegePflichtversicherung werden diejenigen Personen versichert, die ihr Krankheitsrisiko bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen abgesichert haben. Voraussetzung der Versicherungspflicht ist aber eine Krankheitskostenvollversicherung; eine private Zusatz- oder Reisekrankenversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung löst keine VersicherungspÁicht aus. Privatversicherte sind verpflichtet, für ihre Angehörigen, die bei entsprechender Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung familienversichert wären, einen Versicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Dieser muss nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen PÁegeversicherung gleichwertige Leistungen vorsehen. Ein Recht zur Weiterversicherung braucht es in der privaten PÁegeversicherung nicht 173 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β zu geben, da diese grundsätzlich nur durch Kündigung des Vertrages enden kann. Die Leistungen der privaten Unternehmen müssen den Leistungen der sozialen PÁegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit des Versicherungsschutzes setzt voraus, dass der Einzelne sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege Geldleistungen in der Höhe erhält, wie sie in der sozialen Pflegeversicherung für die jeweilige Stufe der Pflegebedürftigkeit vorgesehen sind. An die Stelle der Sachleistungen der sozialen Pflegeversicherung treten also in der privaten Pflegeversicherung wertmäßig gleiche Geldleistungen. Bei beihilfeberechtigten Personen ist die Leistung anteilig. Um angemessene und sozialverträgliche Bedingungen und Beiträge für den Versicherungsschutz der Älteren in der privaten PÁegeversicherung sicherzustellen, ist vom Gesetz für alle Verträge folgendes geregelt worden: ŏ Die privaten Unternehmen sind zum Vertragsabschluß verpÁichtet. ŏ Kein Ausschluß von Vorerkrankungen des Versicherten und keine Zuschläge. ŏ Bereits pÁegebedürftige Personen dürfen nicht ausgeschlossen werden. ŏ Es dürfen keine längeren Wartezeiten als in der sozialen PÁegeversicherung vereinbart werden. ŏ Prämien dürfen weder nach Gesundheitszustand der Versicherten gestaffelt noch nach Geschlecht differenziert werden. ŏ Die Prämienhöhe darf den Höchstbetrag der sozialen PÁegeversicherung nicht übersteigen, bei Beihilfeberechtigten mit Teilkostentarif 50 Prozent des Höchstbeitrages. ŏ Die beitragsfreie Mitversicherung der nicht erwerbstätigen Kinder des Versicherungsnehmers erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie in der sozialen PÁegeversicherung. 174 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland ŏ Für Ehegatten zusammen darf keine Prämie in Höhe von mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrages der sozialen PÁegeversicherung erhoben werden, wenn das Bruttogesamteinkommen eines Ehegatten regelmäßig im Monat 355 Euro bzw. 400 Euro bei geringfügig Beschäftigten nicht übersteigt. 6. Leistungsberechtigter Personenkreis 6.1 Allgemeines Die Pflegebedürftigkeit ist in drei Stufen unterteilt. Maßgeblich für die Zuordnung sind der im Einzelfall erforderliche Hilfebedarf und die HäuÀgkeit der benötigten Hilfen. Definition und Abstufung der Pflegebedürftigkeit wurden so gestaltet, dass sie auch für andere Gesetze übernommen werden konnten, außer wenn die Besonderheiten der Einzelgesetze Abweichungen rechtfertigen. Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Für den Personenkreis der psychisch kranken, geistig behinderten und hirnverletzten Menschen ist klargestellt, dass nicht nur die unmittelbare Hilfe bei den täglich wiederkehrenden Verrichtungen zum Leistungsanspruch führt, sondern auch die erforderliche Anleitung und Beaufsichtigung bei diesen Verrichtungen. Bei pflegebedürftigen Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden Kind für die Zuordnung zu den einzelnen PÁegestufen entscheidend. 6.2 Begriff und Stufen der Pflegebedürftigkeit Grundsätzliches PÁegebedürftig im Sinne der PÁegeversicherung sind Personen, die wegen 175 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Pflegebedürftigkeit ist demnach zu unterscheiden von Krankheit und Behinderung: Nicht jeder Kranke oder jeder Behinderte ist pÁegebedürftig. Aber jeder Pflegebedürftige ist dies als Folge von Krankheit oder Behinderung. ”Krankheit“,”Behinderung“ und der Begriff der ”gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen“ sind im Gesetz näher deÀniert. Sie wurden durch Richtlinien der PÁegekassen genauer bestimmt. Krankheiten oder Behinderungen Hierzu zählen: ŏ Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stützund Bewegungsapparat: z.B. Amputationen, angeborene Missbildungen, Querschnittlähmung, spastische Lähmungen, Wirbelsäulenerkrankungen usw.; ŏ Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane: z.B. der Atmungsorgane, der Luftwege, des Kreislauf- und Gefäßsystems, der Verdauungsorgane sowie der Nieren und der ableitenden Harnwege; darunter fallen auch Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit, Stoffwechselstörungen wie Diabetes, Mucoviscidose usw.; ŏ Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen: z.B. Alzheimer Krankheit, Demenzen, bei Kindern auch die Frage der altersgerechten Sprachentwicklung; Die Verrichtungen des täglichen Lebens sind in vier Bereiche unterteilt: ŏ in den Bereich der KörperpÁege: Waschen, Duschen, Baden, die ZahnpÁege, das Kämmen, das Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung; 176 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland ŏ in den Bereich der Ernährung: das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung; ŏ in den Bereich der Mobilität: das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung; ŏ in den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen. Keine Verrichtungen im Sinne der PÁegeversicherung sind Haarwaschen, Schneiden von Finger- und Fußnägeln, Begleitung bei Spaziergängen oder zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen. Die Leistungen der PÁegeversicherung sollen dazu beitragen, den Bedarf des PÁegebedürftigen an GrundpÁege und hauswirtschaftlicher Versorgung abzudecken. Hilfebedürftigkeit nur bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ist nicht von der PÁegeversicherung zu Ànanzieren. Zur Grundpflege gehören die notwendigen nicht-medizinischen pflegerischen Leistungen, z.B. Hilfen bei der Körperpflege und bei der Hygiene, beim Betten und Lagern und bei der Nahrungsaufnahme. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst diejenigen Tätigkeiten, die der allgemeinen Wirtschafts- und Lebensführung dienen, insbesondere das Reinigen der Wohnung und die Versorgung mit Wäsche. Die Behandlungspflege(z.B. medizinische Hilfeleistungen wie Injektionen, Verbandswechsel oder Verabreichung von Medikamenten) ist weiterhin Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Einordnung in die drei PÁegestufen erfolgt nach sozialmedizinischen Kriterien, d.h. das häusliche und soziale Umfeld des PÁegebedürftigen ist zu berücksichtigen. Ein Hilfebedarf kann nicht allein deshalb verneint werden, weil sich der Pflegebedürftige tagsüber außerhalb der Wohnung aufhält. Neben der HäuÀgkeit des Hilfebedarfs ist ein zeitlicher Mindestaufwand 177 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β erforderlich, den ein Familienangehöriger, Nachbar oder eine andere nicht als PÁegekraft ausgebildete PÁegeperson für die genannten Hilfen benötigt. Eine Höherstufung in eine andere Pflegestufe ist ebenso wie die erstmalige Feststellung der Pflegebedürftigkeit nur möglich, wenn der jeweilige PÁegebedarf auf Dauer, d.h. voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht. Damit wird zum einen der Begriff ”Dauer“ konkretisiert. Zum anderen wird aber auch durch den Begriff der ”Voraussichtlichkeit“ berücksichtigt, dass bereits vor Ablauf von sechs Monaten eine Entscheidung über das Vorliegen von PÁegebedürftigkeit getroffen werden kann, und zwar wenn absehbar ist, dass der Zustand der Hilfebedürftigkeit länger als sechs Monate andauern wird. Es ist dadurch sichergestellt, dass jemand, der weniger als sechs Monate lang hilfebedürftig ist, Leistungen aus der PÁegeversicherung erhalten kann, wenn medizinische Befunde es wahrscheinlich machen, dass die verbleibende Lebensspanne kürzer als sechs Monate ist. Die Hilfe der PÁegekassen greift erst bei einem täglichen Hilfebedarf. Bei geringerem Hilfebedarf sind die notwendigen Hilfeleistungen vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren bzw. kann er bei Bedürftigkeit Sozialhilfe beantragen. Die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe ist für sämtliche Leistungen der PÁegeversicherung entscheidend, unabhängig davon, ob es sich um häusliche oder um stationäre PÁege handelt. 6.3 Pflegebedürftige der Pflegestufen 1, 2 und 3 Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Pflegestufen(vgl. auch Schaubild 2): PÁegestufe I ÿ Erheblich pÁegebedürftig ŏ sind Personen, die bei der Ernährung, der KörperpÁege oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen 178 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland ŏ und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. ŏ Der Hilfebedarf für die GrundpÁege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die GrundpÁege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. PÁegestufe II ÿ Schwer pÁegebedürftig ŏ sind Personen, die bei der KörperpÁege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen ŏ und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. ŏ Der Hilfebedarf für die GrundpÁege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die GrundpÁege mindestens 2 Stunden entfallen müssen. PÁegestufe III ÿ Schwerst pÁegebedürftig ŏ sind Personen, die bei der KörperpÁege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen ŏ und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. ŏ Der Hilfebedarf für die GrundpÁege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die GrundpÁege mindestens 4 Stunden entfallen müssen. 6.4 Härtefallregelung Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftige der Pflegestufe III als Härtefall anerkennen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der PÁegestufe III weit übersteigt. 6.5 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Die Feststellung der jeweiligen Stufe der PÁegebedürftigkeit und die damit zusammenhängende Prüfung der sonstigen Voraussetzungen ist in der 179 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β sozialen PÁegeversicherung Aufgabe der PÁegekassen. In der Regel auf Antrag des Pflegebedürftigen, aber auch ohne Antrag müssen diese tätig werden, wenn sie von dritter Stelle erfahren, dass PÁegebedürftigkeit droht oder eingetreten ist. Der ”Medizinische Dienst“ der gesetzlichen Krankenversicherung prüft dann gleichzeitig Möglichkeiten der Rehabilitation, aber auch die Notwendigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen. Er stellt außerdem einen individuellen PÁegeplan auf, der den konkreten Hilfebedarf aufzeigen soll, wie er sich aufgrund der medizinischen Erkenntnisse und der häuslichen Situation ergibt. Die Erstuntersuchung und die in angemessenen Zeitabständen anfallenden Wiederholungsuntersuchungen hat der medizinische Dienst im Rahmen eines angekündigten Hausbesuchs im Wohnbereich des PÁegebedürftigen vorzunehmen. 7. Leistungen der Pflegeversicherung Bei den Leistungen der PÁegeversicherung lassen sich folgende Leistungen unterscheiden: ŏ PÁegesachleistung ŏ Vollstationäre PÁege ŏ Teilstationäre PÁege ŏ PÁegegeld für selbstbeschaffte PÁegehilfen ŏ Kombination von Geld- und Sachleistungen ŏ VerhinderungspÁege ŏ KurzzeitpÁege ŏ Tages- und NachtpÁege ŏ Leistungen zur sozialen Sicherung der PÁegeperson ŏ PÁegekurse für Angehörige und ehrenamtliche PÁegepersonen 180 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland ŏ PÁegehilfsmittel und technische Hilfen ŏ Wohnumfeldverbesserung Tabelle 2 gibt einen Überblick über die monatlichen Geldbeträge der PÁegeversicherung. Tabelle 2: Leistungen der Pflegeversicherung Häusliche Pflege Pflegestufe Sachleistungen für Pflegedienst oder... Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflege I 420 /Monat 215 /Monat II 980 /Monat 420 /Monat III 1470 / Monat 675/ Monat Kombination möglich III+ 1918 / Monat • Kosten für Pflegehilfsmittel(subsidiär nach der Krankenkasse) • Kosten für Verbrauchsmittel 31 /Monat • Wohnungsanpassung einmalig bis zu 2557 • Soziale Sicherung der Pflegepersonen Vollstationäre Pflege 1023 /Monat 1279 /Monat 1470/ Monat 1759/ Monat 7.1 Vorversicherungszeit Es gilt eine Mindestversicherungszeit von zwei Jahren, die man als Mitglied, als Familienmitglied oder als Weiterversicherter der Pflegeversicherung angehört haben muss. Unerheblich ist auch, ob die Vorversicherungszeit in der sozialen oder in der privaten PÁegeversicherung zurückgelegt wurde. Dabei muss die in der privaten PÁegeversicherung zurückgelegte Zeit bis 181 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β zum Beginn der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ununterbrochen angedauert haben. 7.2 Leistungen bei häuslicher Pflege PÁegesachleistungen PÁegebedürftige, die in ihrem Haushalt oder in einem anderen Haushalt, in dem sie aufgenommen sind, gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch häusliche Pflegehilfe. Diese wird erbracht durch geeignete PÁegekräfte, die entweder direkt bei der PÁegekasse angestellt sind oder bei einer ambulanten PÁegeeinrichtung (z.B. einer Sozialstation), die mit der PÁegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen Hilfeleistungen bei den bereits genannten Verrichtungen. Soweit ein höherer Pflegebedarf besteht, der vom Pflegebedürftigen nicht selbst finanziert werden kann, sind die Aufwendungen hierfür vom Sozialhilfeträger unter den Voraussetzungen des Bundessozialhilfegesetzes ergänzend zu übernehmen. PÁegegeld für selbst beschaffte PÁegehilfen PÁegebedürftige können anstelle der häuslichen PÁegehilfe ein PÁegegeld beantragen, das monatlich im Voraus gezahlt wird. Die PÁege kann durch Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen oder durch gewerbliche Pflegekräfte erbracht werden. Im Interesse des Pflegebedürftigen wird jedoch gefordert, dass mit dem PÁegegeld die erforderliche GrundpÁege und die hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sichergestellt werden. Häusliche Pflegeleistungen sind auch dann möglich, wenn der PÁegebedürftige in einem Altenwohnheim, Altenheim, einem Wohnheim 182 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland für Behinderte oder in einer vergleichbaren Behinderteneinrichtung wohnt und seinen eigenen Haushalt führen kann. Benötigt der Pflegebedürftige in einer solchen Einrichtung Pflegeleistungen, soll ihm ermöglicht werden, mit Hilfe des Pflegegeldes die Pflege selbst durch ehrenamtliche Pflegepersonen oder durch professionelle Hilfe (Pflegesachleistung) sicherzustellen. Der Anspruch auf häusliche Pflege ist jedoch ausgeschlossen, wenn es sich bei der Einrichtung, in der sich der PÁegebedürftige aufhält, um ein PÁegeheim oder eine vergleichbare Einrichtung mit vollstationärer PÁege handelt. Pflegebedürftige, die eine Pflegegeldleistung beziehen, werden verpflichtet, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit(mindestens einmal halbjährlich bei Stufe 1 und 2; mindestens einmal vierteljährlich bei Stufe 3) einen Pflegeeinsatz einer durch die Pflegekasse zugelassenen Pflegeeinrichtung, z.B. einer Sozialstation, in Anspruch zu nehmen. Der PÁegebedürftige hat den Einsatz der PÁegefachkraft nachzuweisen. Die Pflegefachkraft, die z.B. rechtzeitig eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson bemerkt, kann durch Beratung und Hilfestellung, durch Hinweise auf Pflegekurse, Tagespflege usw. auf eine Entlastung der PÁegeperson hinwirken. Kombination von Geldleistung und Sachleistung(Kombinationsleistung) Schöpft der Pflegebedürftige den ihm nach dem Grad seiner Pflegebedürftigkeit zustehenden Umfang der häuslichen Pflegehilfe nicht aus, so hat er daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag der Sachleistung und dem tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag. Entsprechend diesem Verhältnis wird das Pflegegeld auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis anteilig ausgezahlt. 183 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Häusliche PÁege durch ErsatzpÁegekraft Pflegepersonen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass den PÁegepersonen bei der PÁege ein hohes Maß an physischen und psychischen Anstrengungen abverlangt wird. Viele Pflegepersonen sind aber selbst schon älter und haben gesundheitliche Beschwerden. Erkrankt die PÁegeperson oder fährt sie in Erholungsurlaub, gerade auch um neue Kräfte für die Fortsetzung der PÁegetätigkeit zu sammeln, so soll dies nicht dazu führen, dass der Pflegebedürftige in stationäre Hilfe wechseln muss. Gleiches gilt bei anderen wichtigen Gründen, wie z.B. der Erkrankung von nahen Angehörigen der PÁegeperson. In allen diesen Fällen hat der Pflegebedürftige für die Dauer von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr zusätzlich zur Sachleistung Anspruch auf eine ErsatzpÁegekraft. Bei Empfängern von PÁegegeld tritt die Leistung der VerhinderungspÁege an die Stelle des PÁegegeldes. Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, wird vermutet, dass die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen den Betrag des nach der jeweiligen Pflegestufe gestaffelten PÁegegeldes nicht übersteigen. Bis zum zweiten Grade verwandt sind insbesondere Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern sowie Geschwister der PÁegebedürftigen. Entstehen diesen nicht erwerbsmäßigen PÁegepersonen jedoch erforderliche Aufwendungen, z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten, so können die PÁegekassen diese Kosten zusätzlich übernehmen. Voraussetzung für den Anspruch auf eine Pflegevertretung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor ihrer Verhinderung bereits ein Jahr lang in seiner häuslichen Umgebung gepÁegt hat. Es ist allerdings 184 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland nicht erforderlich, dass die PÁegeperson den PÁegebedürftigen vor jeder neuen Unterbrechung der Pflegetätigkeit wiederum zwölf Monate lang gepÁegt haben muss. 7.3 Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege TagespÁege und NachtpÁege Wenn häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, werden Leistungen in Tages- oder NachtpÁegeeinrichtungen angeboten, die z.B. in Krisensituationen, etwa bei kurzfristiger Verschlimmerung der PÁegebedürftigkeit, die PÁegeperson entlasten sollen. Weitere Fälle, in denen Tagespflege bzw. Nachtpflege beansprucht werden könnte, sind u.a. ŏ die Ermöglichung einer(Teil-) Erwerbstätigkeit für die PÁegeperson, ŏ eine notwendige teilweise Entlastung der PÁegeperson, ŏ eine nur für einige Stunden am Tag notwendige ständige Beaufsichtigung des PÁegebedürftigen. Der Anspruch auf Tages- oder NachtpÁege ist zeitlich nicht begrenzt. Die Leistungshöhe bei der Tages- und Nachtpflege ist nach dem Grad der PÁegebedürftigkeit gestaffelt, wobei der Betrag dem Geldbetrag der PÁegesachleistung(ab 01.01.2010 440 Euro, 1040 Euro oder 1510 Euro; ab 01.01.2012 450 Euro, 1100 Euro oder 1550 Euro) bei der häuslichen PÁege entspricht. Die Leistungen im Rahmen der Tages- und Nachtpflege sind auch neben der Pflegesachleistung und dem Pflegegeld bei häuslicher PÁege möglich, wenn der für die jeweilige PÁegestufe gültige Höchstwert nicht ausgeschöpft wird. Die Höhe dieses anteiligen PÁegegeldes wird wie bei der Kombinationsleistung ermittelt. Pflegesachleistungen und teilstationäre Leistungen sind somit nebeneinander möglich, soweit der Wert der in Anspruch genommenen Leistungen je Kalendermonat insgesamt den jeweiligen Höchstwert für die 185 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β PÁegesachleistung nicht übersteigt. Die Höhe eines anteiligen Pflegegeldes richtet sich nach dem Verhältnis der insgesamt in Anspruch genommenen Sachleistung(Tages- und NachtpÁege oder Tages- und NachtpÁege plus PÁegesachleistung) zu dem Höchstwert der PÁegesachleistung in der jeweiligen PÁegestufe. Eine Erhöhung der Leistungen für Härtefälle, wie bei den PÁegesachleistungen oder der vollstationären PÁege, ist gesetzlich bei der teilstationären PÁege nicht vorgesehen. Durch den Aus- bzw. Aufbau von Einrichtungen der Tagespflege und Nachtpflege wird eine Alternative zur vollstationären Pflege angeboten. In diesem Zusammenhang sind auch in stärkerem Umfang als in häuslicher Umgebung Maßnahmen zur Rehabilitation möglich, so etwa durch Angebote aus dem Bereich der ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Maßnahmen. KurzzeitpÁege Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Die KurzzeitpÁege soll die PÁegepersonen entlasten und verhindern, dass der PÁegebedürftige bei kurzzeitigen Ausfällen der PÁegeperson auf Dauer in vollstationäre PÁege überwechseln muss. Der Pflegebedürftige wird in dieser Zeit in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen und dort gepflegt. Fälle, in denen Kurzzeitpflege erforderlich sein kann, werden im Folgenden beispielhaft aufgeführt: ŏ nach einer Rehabilitationsmaßnahme kann die PÁegeperson die häusliche PÁege noch nicht sofort übernehmen; 186 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland ŏ längere Zeiten der Krankheit, des Urlaubs oder einer sonstigen Verhinderung der PÁegeperson über den zeitlichen Rahmen der vier Wochen hinaus; ŏ völliger Ausfall der bisherigen PÁegeperson; ŏ kurzfristige erhebliche Verschlimmerung der PÁegebedürftigkeit. Die Aufwendungen der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege umfassen die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Dieser Betrag ist grundsätzlich für alle PÁegestufen gleich. Sofern der Betrag nicht ausreicht, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch genommen werden. 7.4 Leistungen bei vollstationärer Pflege Vollstationäre Pflege kann insbesondere in folgenden Situationen erforderlich sein: ŏ bei Fehlen einer PÁegeperson; ŏ bei drohender oder bereits eingetretener Überforderung der PÁegeperson; ŏ bei drohender oder bereits eingetretener Verwahrlosung des PÁegebedürftigen; ŏ bei Eigen- oder Fremdgefährdung des PÁegebedürftigen; ŏ bei Fehlen räumlicher Voraussetzungen für die häusliche PÁege. Erfolgt eine vollstationäre PÁege sind folgende Leistungen vorgesehen: ŏ pÁegebedingte Aufwendungen; ŏ Aufwendungen der medizinischen BehandlungspÁege; ŏ Aufwendungen der sozialen Betreuung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind auf die Finanzierung der Pflegekosten gerichtet. Die Pflegeversicherung übernimmt insbesondere keine Kosten für: 187 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β ŏ Unterbringung und VerpÁegung; ŏ Investitionskosten(z.B. in die Modernisierung des Altenheims). Die PÁegekassen übernehmen bei stationärer PÁege die pÁegebedingten Aufwendungen. Diese richten sich übergangsweise nach festen, entsprechend der Pflegestufen gestaffelten Beträge für die im Einzelfall erforderlichen Leistungen der Grundpflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen BehandlungspÁege. Es handelt sich hierbei um Pauschalbeträge, die auch dann gezahlt werden, wenn im Einzelfall die pflegebedingten Aufwendungen unter diesen Pauschalbeträgen liegen. Eine Kürzung der Beträge erfolgt nur dann, wenn ansonsten der Pflegebedürftige einen Eigenanteil von weniger als 25 Prozent des gesamten Heimentgeltes zu tragen hätte. Hierdurch soll dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass der einzelne stationär Pflegebedürftige für die Kosten der Unterkunft und VerpÁegung selbst aufzukommen hat. 7.5 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen und Pflegeberatung Durch die von den Pflegekassen angebotenen oder in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, Volkshochschulen, Nachbarschaftsgruppen etc. organisierten Schulungskurse soll die häusliche Pflege erleichtert und qualitativ verbessert werden. Über die Durchführung der Kurse und ihre Inhalte schließen die Pflegekassen mit den Trägern der Einrichtungen, die solche Kurse durchführen, Rahmenvereinbarungen ab. Bei den Weiterbildungsmaßnahmen werden unentgeltlich Kenntnisse zur eigenständigen Durchführung der Pflege vermittelt oder vertieft, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen erforderlich sind. Die Schulung kann auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden(z.B. bei 188 Grundlagen der PÁegeversicherung in Deutschland konkreter Unterweisung für bestimmte Pflegetätigkeiten oder für den Gebrauch von Hilfsmitteln). Ab 01.01.2009 ist als Leistung der Pflegeversicherung die Pflegeberatung eingeführt worden. Aufgaben des Pflegeberaters sind unter anderem: Erstellung eines individuellen Versorgungsplans, Zusammenstellung der individuellen Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie Hilfe bei der Umsetzung des Versorgungsplans. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, Demenzerkrankte auch bei so genannter Pflegestufe 0 sowie Antragsteller, wenn schon vor Begutachtung ein erkennbarer Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. 8. Kurzes Resümee N a c h 1 4 J a h r e n P f l e g e v e r s i c h e r u n g k a n n m a n t r o t z a l l e r Herausforderungen und Probleme(siehe auch den Beitrag von Günter Merkel) mit gutem Gewissen sagen: die Pflegeversicherung in Deutschland hat sich bewährt. Wenn es sie nicht geben würde, wären die Probleme größer und nicht kleiner. Das sieht man auch im internationalen Vergleich. Natürlich wurden und werden nicht alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege gelöst, aber ohne die Existenz einer gesetzlichen Grundlage in Deutschland wäre auch die heutige erforderliche Weiterentwicklung der Pflegeversicherung komplizierter als ohne eine solche gesetzliche Grundlage. Das gesellschaftliche Klima ist angesichts des vielfach diskutierten demographischen Wandels heute sensibilisierter als noch vor 20 Jahren. Es gehört zu den wichtigen Diskussionen der Zivilgesellschaft, wie man mit den Schwächsten der Gesellschaft, den pflegebedürftig gewordenen Menschen, umgeht. Dies sollte Maßstab für eine humane Gesellschaft sein überall in der Welt. 189 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Pflegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ Wilfried Lahne 1. Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“: Geburtshaus der deutschen Pflegeversicherung Das AWO Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ wurde im Jahre 1972 als deutsche Modelleinrichtung nach neuesten pflegerischen und architektonischen Konzepten erbaut. Es liegt in der Stadt Leverkusen (160.000 Einwohner) im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat 18 Millionen Einwohner in einer gemischten Industrie- und Landstruktur. Die Kernindustrie befindet sich im so genannten Ruhrgebiet, das früher von der Kohleförderung und Stahlproduktion geprägt war. Die Stadt Leverkusen wurde Jahrzehnte von dem Pharmagiganten ”Bayer AG“ geprägt. Hohe Industriesteuer-Einnahmen machten bis vor etwa 20 Jahren Leverkusen zu einer der reichsten Städte in Deutschland, der Bau eines teuren Alten- und Altenkrankenheimes war seinerzeit kein Ànanzielles Problem. Träger des Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO) 1 . Die AWO gehört zu den sechs staatlich anerkannten, aber freien Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. Bekannt sind auch 1 Die Arbeiterwohlfahrt(AWO) wurde nach dem 1. Weltkrieg im Jahre 1919 von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands(SPD) gegründet. Die Arbeiterwohlfahrt war damals eine Selbsthilfeorganisation der Arbeiter und wurde, weil sozialdemokratisch orientiert und mithin demokratisch strukturiert, in der Zeit des Nationalsozialismus verboten. Nach 1945 wurde die AWO als parteipolitisch unabhängige und pluralistisch strukturierte Sozialorganisation wieder gegründet. 190 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ das Rote Kreuz oder als katholische Organisation die Caritas. Diese Nichtregierungsorganisationen(NGOs) tragen und verwalten zu rund 50% die deutschen AltenpÁegeheime. Der Bau des Seniorenzentrums erfolgte auf Beschluss des Stadtparlaments. Die Stadt übertrug nach der Fertigstellung(1972) die Betriebsträgerschaft an die AWO mit der Auflage, im Namen des Modellbauwerks die Beteiligung der Stadt zu erwähnen. Weiter forderte sie, dass der Pflegebereich nicht als getrenntes konventionelles Pflegeheim, sondern als integriertes Altenkrankenheim betrieben werden sollte. Hier ergab sich ein damals in Deutschland noch neuer Zusammenhang mit einer Geriatrischen Klinik. Die Stadt Leverkusen hatte die Geriatrische Klinik 1969 als neue Abteilung mit 152 Betten im Städtischen Krankenhaus gebaut. Das Altenkrankenheim im Seniorenzentrum wurde nun Bestandteil der Geriatrischen Rehabilitation mit dem Auftrag, mit den gleichen Mitteln und Möglichkeiten(IntensivpÁege, fachärztlicher Betreuung, Physio- und Ergotherapie) die Langzeit-Rehabilitation der von der Geriatrischen Klinik entlassenen Patienten fortzuführen. Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ begann damit als integriertes Alten- und Altenkrankenheim. Das Altenheim hatte damals sieben Etagen als Wohnbereich, das Altenkrankenheim zwei Etagen. Die Kapazität des Zentrums war zunächst auf 164 Betten ausgelegt, sie wurde später auf 195 Betten aufgestockt. Die Kooperation von Geriatrischer Klinik(Akutbehandlung) und Altenkrankenheim im Seniorenzentrum(Rehabilitation) führte zu einem gerichtlich ausgetragenen Streitfall über die Finanzierung: Die Patienten verlangten die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen nicht nur für die Behandlung, sondern auch für die Unterbringung im Altenkrankenheim. Ihr Hauptargument war, dass Langzeitbehandlung und-versorgung z.B. von Patienten mit Schlaganfall(Apoplex) nach der Akutbehandlung in der Geriatrischen Klinik im Altenkrankenheim absolut gleichartig war. 191 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Die Weigerung der Krankenkassen führte zu einer Musterklage beim Sozialgericht, die zunächst erfolgreich war, im Widerspruchsverfahren aber an Verfahrensmängeln scheiterte. Somit mussten vermögende Patienten auch im Altenkrankenheim die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen. Andere erhielten, wie in PÁegeheimen üblich, Zuschüsse der Sozialhilfe. Hätte die von der Arbeiterwohlfahrt und der Stadt Leverkusen unterstützte Musterklage der Patienten Erfolg gehabt, so hätte es einer eigenen Pflegeversicherung zur Finanzierung des Pflege-Risikos in Altenkrankenheimen nicht bedurft, da PÁegebedürftigkeit einer Krankheit im Sinne von Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit gleich gestellt worden wäre. Statt ihrerseits in die Revision zu gehen, startete die Arbeiterwohlfahrt eine Initiative zu einer neuartigen Finanzierung der Alterspflegekosten durch eine spezielle Pflegeversicherung. Dieser Initiative schlossen sich die anderen Wohlfahrtsverbände und auch die Spitzenverbände der Kommunen an. Es dauerte jedoch noch 20 Jahre, bevor der Deutsche Bundestag 1994 das PÁegeversicherungsgesetz beschloss. Nach Einführung der Pflegeversicherung sank die Zahl der SozialhilfeEmpfänger unter den Pflegebedürftigen von 80% auf 20%. Das Ziel der Ànanziellen Entlastung von Bewohnern und Kommunen als Träger der Sozialhilfe war mit Einführung der PÁegeversicherung in starkem Maße erreicht. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen nutzte diese Ànanzielle Entlastung und beschloss im Jahr 2003 mit einem LandespÁege-Gesetz, dass bis zum Jahre 2018 alle PÁegeheime in Nordrhein-Westfalen modernisiert werden und 80% ihrer Bettenkapazität in Einzelzimmern anbieten müssen. Das AWO Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ hat deshalb im Jahre 2007 mit einer Investition von fast 14 Millionen Euro einen Neubau mit 76 Betten eröffnet und die übrigen 120 Betten im Altbau des Alten- und Altenkrankenheimes so modernisiert, dass dieses Pflegeheim wieder zu den modernsten Einrichtungen in Deutschland zählt. 192 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ Die hohe Zahl der Einzelzimmer macht es nun möglich, dass die überwiegend hoch dementen BewohnerInnen viele persönliche Gegenstände, wie Sitzmöbel, kleinere Schränke, Wand- und Tischdekorationen mitbringen können und sich im gewohnten Umfeld besser orientieren und einleben können. Deutlich verringert sind damit die oft in Mehrbettzimmern entstehenden Probleme, dass sich desorientierte Mitbewohner irrtümlich persönliche Sachen anderer Bewohner aneignen. Weitere Vorteile von Einzelzimmern sind: individuelle Auswahl des Rundfunk- oder Fernsehprogramms und der Raumbe lüftung. 2. Die Finanzierung der Pflegeheime: Kostenaufteilung zwischen Pflegeversicherung, privater Finanzierung und Sozialhilfe In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 2200 ambulante PÁegedienste, 300 teilstationäre Einrichtungen für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege und 1600 Altenpflegeheime mit 153.000 Betten. 70% dieser Heime erfüllen zurzeit noch nicht die Bedingungen für die Modernisierungsvorgaben des Landespflegegesetzes. Es bleibt die große Frage, ob und wie diese Idealziele schon bis zum Jahre 2018 Ànanziert werden können. In der Kostenkalkulation wird zwischen Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Investition unterschieden. Der aktuellen Preisliste des AWO Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“(vgl. Appendix, Schaubild Nr. 2) ist zu entnehmen, dass die Preise für Unterkunft in allen PÁegestufen einheitlich geregelt sind(14,61 Euro je Tag). Dies gilt auch für die Kosten für Verpflegung(11,25 Euro je Tag, einschließlich der Herstellungskosten). Deutliche Unterschiede ergeben sich wegen des sehr unterschiedlichen Betreuungsaufwandes für die Kosten in den einzelnen PÁegestufen. Der tägliche Aufwand ist in PÁegestufe 3(78,96 Euro) fast drei 193 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Mal so hoch wie in PÁegestufe 1(27,14 Euro). In der höchsten Kategorie, (Härtefälle) beläuft er sich sogar auf 88,26 Euro. Die PÁegeversicherung übernimmt nur Kosten der PÁege, nicht aber der anderen Ausgaben. Ihre Erstattungsbeiträge liegen unterhalb der tatsächlichen monatlichen Pflegekosten. In der Pflegestufe 3 liegen z.B. die PÁegeausgaben bei rd. 2400 Euro, die PÁegeversicherung übernimmt davon 1470 Euro. In Deutschland gibt es nur eine Teilversicherung für das Pflegerisiko und die verbleibende Differenz muss entweder privat oder für die ärmeren Gruppen, von den Kommunen als Träger der Sozialhilfe bezahlt werden. Auf die Kommunen, die von der Pflegeversicherung entlastet werden, kommt angesichts der steigenden Zahl von PÁegebedürftigen wieder ein hoher Finanzierungsbedarf zu. Ein weiterer großer Kostenfaktor ist der Monatsbeitrag für die Refinanzierung der Investitionskosten. Im Seniorenzentrum sind das in allen Pflegestufen im Einzelzimmer zurzeit täglich 23,36 Euro. Vor der Modernisierung lag der Betrag noch bei 9,00 Euro täglich. Ab dem Jahre 2003 muss die Modernisierung und der Neubau der PÁegeheime durch die gesetzliche Änderung über den freien Kapitalmarkt mit Zins und Tilgung Ànanziert werden. Die ReÀnanzierung muss seither, wie die Preisliste zeigt, von den Bewohnern getragen werden. Bei der Kalkulation dessen, was die Bewohner zu tragen haben und was die Kommune als Hilfe zuwendet, wird neben dem Einkommen auch das Vermögen der PÁegebedürftigen herangezogen. Ein Barvermögen bleibt bis 10.000 Euro frei; auch müssen Eigenheime, die vom Ehepartner des Pflegebedürftigen bewohnt sind, nicht verkauft werden. Damit die Pflegeversicherung aber nicht zum ”Erbenschutz-Gesetz“ wird, gewährt die Sozialhilfe in diesem Fall nur einen Kredit, der beim Verkauf des Eigenheimes eingelöst wird. Reicht das eigene Geld nicht, um nach Abzug der Pflegeversicherungsleistung die Monatskosten zu bezahlen, erfolgt eine MitÀnanzierung durch PÁegewohngeld und Sozialhilfe der Kommunen. Die Modernisierungskampagne wird 194 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ deshalb auch die Kommunen noch weitere Jahrzehnte Ànanziell erheblich belasten. Aber die Modernisierungsaktion muss sozialpolitisches Ziel zugunsten einer würdigen Pflege der Heimbewohner bleiben. Das Wohnen in Einzelzimmern hat deshalb in Deutschland erfreulicherweise eine hohe Priorität erhalten. Doppelzimmer nutzen praktisch nur noch Ehepaare oder Wunschpartner. 3. Mitbestimmung und Mitwirkung der Bewohner in selbst gewählten Beiräten Das AWO Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ hat schon 1972 Bewohnerrechte modellhaft eingeführt. Sie wurden später in das Heimgesetz des Bundes und der Heimmitwirkungsverordnung übernommen. Die Heimbewohner wählen ein eigenes kleines Heimparlament, das in entscheidenden Fragen der Heimverwaltung mitbestimmen oder mitwirken kann. So muss der Heimträger zum Beispiel bei beabsichtigten Erhöhungen der Kostensätze den Heimbeirat anhören. Die Erhöhungen können also nicht wegen möglicher Profitgier des Heimträgers willkürlich erfolgen, sondern müssen gut begründet werden. Bei der Freizeitgestaltung, der Hausordnung und dem Speisenangebot hat der Beirat der Bewohnerinnen und Bewohner sogar Mitbestimmungsrechte. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist mit Wirkung vom 01.01.2009 die Heimmitwirkungsverordnung inhaltlich zum Teil verschärft worden. Auffällig ist, dass das Wort ”Heim“ durch ”Wohnen“ ersetzt wurde und es deshalb ”Wohnund Teilhabe-Gesetz“ heißt. Die Bewohner sollen mithin an der Gestaltung des Wohnens aktiv teilhaben können und dazu auch sachverständige, nicht in der Einrichtung lebende Personen in den alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen einbeziehen. 195 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 4. ”Ambulant vor Stationär“ und selbst beschaffte Pflege Im Bundesland Nordrhein-Westfalen mit seinen 18 Millionen Einwohnern bezogen im Jahr 2007 484.801 Pflegefälle Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das sind auf je 1000 Einwohner 27 Personen. Die meisten Pflegebedürftigen(68,3%) wurden zu Hause versorgt, überwiegend durch selbst beschaffte Pflege(46,3%). Eine ambulante PÁege erhielten 22%. In Alten- und AltenpÁegeheimen erhielten 31,7% eine PÁegeversorgung. Tabelle 1: Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Leverkusen 2007 (im regionalen Vergleich) Gebiet Leverkusen Kreisfreie Städte in NRW Kreise in NRW Nordrhein Westfalen Je 1000 Einwohner 29 27 27 27 Leistungsempfänger Insgesamt 4707 Selbstbeschaff te Pflege 55,5% ambulante Pflege 15,5% 203.589 45,1% 22,2% 281.212 47,2% 21,9% 484.801 46,3% 22,0% stationäre Pflege 29,1% 32,7% 30,9% 31,7% Die Stadt Leverkusen hat zwar eine ähnliche Aufteilung zwischen stationärer und häuslicher Versorgung, liegt aber bei der selbst beschafften Pflege(55,5%) deutlich über Landesdurchschnitt. Hier zeigen sich die Auswirkungen einer guten Informationspolitik gegenüber den Einwohnern. Entsprechend niedriger ist der prozentuale Anteil der ambulant und stationär GepÁegten, was zu geringeren Ausgaben für die Sozialhilfe führt. 196 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ Pflege in Leverkusen 2007 4 707 Pƀegebedürftige zu Hause versorgt: 3 339 Pƀegebedürftige(70,9%) durch... in Heimen versorgt: 1 368 Pƀegebedürftige(29,1%) selbst beschaffte Pƀegehilfen: 2 611 Pƀegebedürftige (78,2%) Nach Pƀegestufen- PS: PS I 66,8% PS II 27,7% PS III 5,5% ambulante Pƀegedienste: 728 Pƀegebedürftige (21,8%) Nach Pƀegestufen- PS: PS I 49,6% PS II 38,7% PS III 11,7% 13 ambulante Pƀegedienste mit 235 Beschäftigten stationäre Einrichtungen Nach Pƀegestufen- PS: PS I 35,5% PS II 42,5% PS III 21,9% 11 Pƀegeheime mit 1205 Beschäftigten In Leverkusen gibt es zurzeit 11 Pflegeheime mit 1368 Bewohnern; davon sind rund 65% in den Pflegestufen 2 und 3. Die Zahl der Beschäftigten in den PÁegeheimen liegt bei 1205 Mitarbeitern. 13 ambulante Dienste betreuen 728 Pflegebedürftige. In der Pflegestufe 3 liegt die Zahl der Pflegebedürftigen in Heimen um fast 100% höher. Das entspricht auch der sozialpolitischen Vorgabe, dass die Heimpflege möglichst erst im hohen Lebensalter und bei schwerster PÁegebedürftigkeit erfolgen soll(Leitsatz ”Ambulant vor Stationär“). 5. Altersstruktur und Verweildauer in den Heimen Tabelle 2 gibt die Entwicklung der Altersstruktur im AWO 197 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Seniorenzentrum wieder. Die Hauptgruppe mit knapp der Hälfte aller Heimbewohner sind die 80 bis 90-Jährigen. Ihr folgt die Gruppe der Bewohner ab 90 Jahren, deren Anteil zwischen 26% und 31% schwankt. Im Jahre 2007 waren vier Bewohner über 100 Jahre alt. Die jüngeren Alten(jünger als 70 Jahre) sind im AWO Seniorenzentrum, mit weniger als 10%, kaum vertreten. Tabelle 2: Entwicklung der Altersstruktur: AWO Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“, 2004-2007(Heimbewohner jeweils zum Jahresende) Altersgruppe 90 und älter 80-90 70-80 unter 70 2004 27,8% 47,4% 16,0% 8,8% 2005 31,1% 47,4% 14,4% 7,1% 2006 27,1% 47,4% 18,8% 6,8% 2007 26,4% 47,2% 18,8% 7,6% Alleinstehend, schwer demenzkrank und ein Alter von über 80 Jahren sind die Hauptmerkmale, die einen Einzug in ein PÁegeheim begründen. Von den Frauen im Seniorenzentrum waren im Statistikjahr 2007 rd. 70% verwitwet, von den Männern nur rd. 40%, weil in der eigenen Wohnung Ehepartnerinnen häuÀg noch die PÁege übernehmen. Die sozialpolitische Zielsetzung ”Ambulant vor Stationär“ wirkt sich auf die Zusammensetzung der Bewohner aus. Das Eintrittsalter in die stationären AltenpÁegeeinrichtungen ist in den letzten Jahren gestiegen und die Verweildauer damit rapide gesunken. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Bewohner mit hoher PÁegebedürftigkeit erhöht. 1972, im Jahr der Eröffnung des AWO Seniorenzentrums ”Stadt Leverkusen“, lag das Aufnahmealter im Durchschnitt bei 76 Jahren und das Bewohneralter im Durchschnitt bei 80 Jahren. Die Verweildauer war im 198 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ Durchschnitt mehr als 10 Jahre. Im Jahr 2007 lag das Aufnahmealter im Durchschnitt bereits bei 82 Jahren und das Bewohneralter bei 87 Jahren. Die durchschnittliche Verweildauer war bis zu zwei Jahren bei 55% und nur bei 45% mehr als zwei Jahre. Die deutlich gesunkene Verweildauer gleicht zurzeit weitgehend den wachsenden Bedarf an Heimplätzen aus. Die Verweildauer ist je nach Heimtyp unterschiedlich. Es gibt Heime, die nur noch eine Verweildauer von durchschnittlich etwas mehr als einem Jahr haben. Das bedeutet nicht, dass diese Heime eine schlechte PÁegequalität haben. Kliniken sind zunehmend an kürzeren Verweildauern interessiert, weil diese zur Finanzierung unabhängig von der Verweildauer der Patienten nur noch eine so genannte ”Fallpauschale“ erhalten und deshalb dazu neigen, zu schnell alte Patienten den Pflegeheimen zu überantworten. Diese müssen dann die Sterbebegleitung(PalliativpÁege) übernehmen, obschon es in vielen Fällen humaner wäre, sehr kurz vor einem erkennbaren Lebensende keine Verlegung von einer Klinik in ein PÁegeheim oder Hospiz vorzunehmen. 6. Finanzielle Situation der Heimbewohner Eine detaillierte Statistik über die finanzielle Situation der Heimbewohner liegt nicht vor. Als grober Indikator für die finanzielle Belastung der Heimunterbringung kann aber der Anteil der Sozialhilfeempfänger herangezogen werden. Im Jahre 1975 betrug der Anteil der Sozialhilfeempfänger in dem AWO Seniorenzentrum 84%. Nach Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1996 sank dieser Anteil deutlich auf rund 20%. Inzwischen ist dieser Trend wieder umgekehrt. Im Jahr 2009 hat sich der Anteil der Sozialhilfeempfänger wieder auf fast 40% erhöht. Tabelle 3 verdeutlicht diese Entwicklung für den Zeitraum 2004 bis 2007. Innerhalb von nur drei Jahren sank die Zahl der Selbstzahler von 135 auf 116 Heimbewohner, während die Bewohnergruppe, die auf Sozialhilfe 199 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β angewiesen war, von 54 auf 68 zunahm. Besonders ausgeprägt ist dieser Trend in der PÁegestufe 4, der die größten PÁegekosten verursacht. Tabelle 3: Pflegefinanzierung im AWO Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“, 2004-2007(Anzahl der Heimbewohner nach Pflegestufen, PS) Selbstzahler Sozialhilfe Jahr PS 1 PS 2 PS 3 PS 4 Gesamt PS 1 PS 2 PS 3 PS 4 2004 1 60 54 20 135 1 15 29 9 2005 3 59 45 25 132 1 18 25 10 2006 0 55 56 14 125 1 17 22 16 2007 0 43 55 18 116 1 20 25 22 Gesamt 54 54 56 68 Der Grund für diese Trendumkehrung liegt in der Zunahme der Pflegekosten. Die Pflegesätze werden jährlich angepasst, ohne dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung im gleichen Umfang steigen. Zusätzlich werden die Heimbewohner mit der Übernahme der Modernisierungsinvestitionen belastet. So stieg der Kostensatz für die Investitionen von 270 Euro auf 730 Euro. Diese Mehrbelastungen, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, können von immer weniger Bewohnerinnen und Bewohnern als Selbstzahler Ànanziert werden. Damit steigt wieder der Anteil der PÁegebedürftigen, die nur mit Sozialhilfe die Kosten aufbringen können. 7. Qualitätssicherung und öffentliche Kontrolle Die Heimaufsicht der Kommunen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen kontrollieren regelmäßig die ambulanten Dienste und Pflegeheime auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Pflegeplanung und entsprechende Pflegedokumentation, Pflege und 200 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ medizinische Betreuung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, Wohnen und Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene sind die wichtigsten Prüfkriterien für den Medizinischen Dienst bei der Veröffentlichung der ”Qualitätszeugnisse“, die für jede Einrichtung mit Noten von sehr gut bis mangelhaft ausgestellt werden. Die Nutzer sollen vor ihrem Einzug erfahren können, ob es sich um ein gutes Pflegeheim handelt. Deshalb haben die Pflegeheime ein eigenes Qualitätsmanagement. Das Bewertungs-System des Medizinischen Dienstes nach Schulnoten, die bei nicht immer vergleichbaren Kriterien in einer Abschlussbewertung gemittelt werden, ist zurzeit umstritten und soll modiÀziert werden. 8. Pflegepersonal Die Pflegesatzanteile für die Einnahmen aus Unterkunft, Verpflegung und Pflege werden bis zu 80% für Personalkosten ausgegeben. Der Bundesgesetzgeber hat in einer Heimpersonalverordnung die Fachqualifikation des Pflegepersonals bestimmt. So müssen 50% des Pflegepersonals eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Altenpflegerin oder Krankenschwester haben. 20% sind männliche Fachkräfte als Alten- oder Krankenpfleger. Die übrigen Mitarbeiter sind PÁegehilfskräfte. Die Vergütung hängt von der Stufe der Eingruppierung entsprechend der Funktion und Erfahrung ab. Eine kinderlose und unverheiratete PÁegefachkraft verdiente zum Beispiel im Jahr 2008 brutto 2500 Euro und nach Abzug von Steuern und Versicherung 1550 Euro netto. Personalausstattung und Personalschlüssel Der Personalschlüssel ergibt sich aus der Verhältniszahl zwischen einer Pflegekraft und der von ihr betreuten Bewohner. 1975 betrug durch eine geringere Zahl von schwer Pflegebedürftigen in den Heimen 201 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β der Stellenschlüssel im AWO Seniorenzentrum eine Pflegekraft für 3,7 Bewohner. Die Entwicklung der höheren Alterstruktur und der PÁegestruktur mit 65% schwerst pÁegebedürftigen Bewohnern erforderte im Jahre 2007 einen Personalschlüssel von 1 zu 2,7. In einigen Heimen wird es zunehmend schwieriger, die Fachkraftquote von 50% zu erreichen, da die Fachkräfte in großer Zahl nach fünf bis zehn Jahren aus dem Beruf ausscheiden, weil sie eine Familie gründen oder einen leichteren Beruf ausüben wollen. Personalmangel Die Ausbildung für den Pflegeberuf hat an Attraktivität verloren, da Ausbildungsziele durch Kostenbeschränkungen und dennoch höhere Leistungsanforderungen zunehmend nicht mehr im Praxisalltag realisiert werden können. Die Klage wegen Personalmangel bei Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern ist nicht zu überhören. In der Fachausbildung hat man so genannte ganzheitliche Pflege erlernt. So erfordert Bewohnerbetreuung auch Zeit zur Kommunikation des Pflegepersonals mit den Bewohnern. Diese Zeit ist jedoch durch die vielfältigen Aufgaben bei der so genannten Funktionspflege nicht vorhanden. Pflegeferne Tätigkeiten machen inzwischen einen Anteil von mindestens 30% aus und sind zu einem großen Teil durch Schreibaufgaben ausgefüllt, unter anderem mit der unbestreitbar erforderlichen Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Während in den ersten Betriebsjahren des AWO Seniorenzentrums das Personal noch große Erfolge mit der Rehabilitation ihrer Bewohner hatte, und diese auch nach Hause entlassen werden konnten, gibt es heute für die Mitarbeiter im PÁegedienst kaum vergleichbare Erfolgserlebnisse. Das liegt auch daran, dass Krankenhäuser Patienten zu früh in PÁegeheime entlassen und diese Heime deshalb vermehrt Hospiz-/ PalliativpÁege leisten müssen. 202 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ 9. Zusammenfassung: Erfahrungen der bisherigen Arbeit und die Folgerungen Die ärztliche und fachpÁegerische Betreuung in den deutschen Heimen ist in den vergangenen Jahrzehnten trotz der schwerer gewordenen pÁegerischen Aufgaben deutlich besser geworden. Die Forderung nach mehr Personal ist, wie schon ausgeführt, Verwaltungsdirektoren und Pflegedienstleitungen trotzdem ein ständiger Begleiter. Die Einführung der Pflegeversicherung hat, trotz Mehrkosten für etwas bessere Personalausstattung, finanzielle Entlastungen für die zu Pflegenden gebracht. Viele waren deshalb nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig und damit auch nicht mehr nach einem arbeitsreichen Leben nur ”Taschengeld-Bezieher“, das im Jahr 2009 rund 95 Euro monatlich beträgt. Davon sind alle nicht vom Heim Ànanzierten Dinge des persönlichen Bedarfs zu decken. Die Teilversicherung der heutigen Pflegeversicherung müsste zu einer Vollversicherung weiter entwickelt werden, damit auch die Kommunen noch stärker von Sozialhilfeleistungen entlastet werden. Ideal wäre das im Jahre 1972 bereits modellhaft praktizierte Verfahren, dass die Krankenkassen, oder die ihr angeschlossenen PÁegeversicherungen, den Anteil der Kosten für die PÁege nicht nur teilweise, sondern zu 100% übernehmen. Das sind volkswirtschaftliche und politische Forderungen. Es muss dabei aber auch Bereitschaft der Arbeitnehmer bestehen, in der Zeit ihrer Berufstätigkeit höhere Beitragsabgaben für die Altersvorsorge bei Pflegebedürftigkeit zu leisten. Realistisch betrachtet ist das zurzeit jedoch nicht erkennbar oder möglich. Aber es darf als Ziel nicht verloren gehen, zumal es bei der Neueinführung einer Pflegeversicherung leichter umzusetzen ist. Man hätte bei Einführung der deutschen Pflegeversicherung statt der 1,7% Beitragshöhe schon über 2% festlegen 203 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β sollen. Ein frühzeitig geschaffenes Reservekapital bei der gesetzlichen PÁegeversicherung ist zudem in Zeiten einer Wirtschaftskrise ein zusätzlicher Garant für Leistungskontinuität. Appendix 1. Luftaufnahme des AWO Seniorenzentrums ”Stadt Leverkusen“ 204 PÁegeversicherung in Deutschland in der Praxis: Das Seniorenzentrum ”Stadt Leverkusen“ 205 2. Preisliste des AWO Seniorenzentrums ”Stadt Leverkusen“ Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Doppelzimmer Einzelzimmer Doppelzimmer Einzelzimmer Doppelzimmer Einzelzimmer Doppelzimmer Einzelzimmer Unterkunft u. Verpƀegung Pƀegekosten Investitionskosten Gesamt 30,42 Tage Pƀegekasse Übernahme Wohngeld Übernahme max. Bewohneranteil bei 100% Wohngeld: Bewohneranteil ohne Wohngeld: /Tag 25,86 25,86 25,86 25,86 25,86 25,86 25,86 25,86 /Tag 27,14 27,14 42,22 42,22 60,27 60,27 78,96 78,96 /Tag 18,81 23,36 18,81 23,36 18,81 23,36 18,81 23,36 /Tag 71,81 76,36 86,89 91,44 104,94 109,49 123,63 128,18 /Monat 2 184,46 2 322,87 2 643,19 2 781,60 3 192,27 3 330,69 3 760,82 3 899,24 /Monat 1 023,00 1 023,00 1 279,00 1 279,00 1 432,00 1 432,00 /Monat 572,20 710,61 572,20 710,61 572,20 710,61 /Monat 2 184,46 2 322,87 1 047,99 1 047,99 1 341,07 1 341,07 1 718,62 1 718,62 /Monat 2 184,46 2 322,87 1 620,19 1 758,60 1 913,27 2 051,69 2 290,82 2 429,24 Stand: 2009 Quelle: URL: http://www.awo-lev.de/kosten-pƀegesatz.php?id_link_anmeldung_kosten=kosten_pƀegesatz&id_link=anmeldung_kost en Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Herausforderungen und Trends in der Pflegeversicherung Günther Merkel 1. Aktuelle Herausforderungen in der deutschen Pflegeversicherung Deutschland hat nunmehr 14 Jahre Erfahrung mit der Pflegeversicherung gesammelt. Die Pflegeversicherung wurde mit dem ”Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“(Pflege-Versicherungsgesetz) vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung ab dem 01.01.1995 eingeführt und ist als Elftes Buch des Sozialgesetzbuches(SGB XI) in Kraft getreten. Mit der Pflegeversicherung wurde Neuland betreten; konkrete internationale Vorbilder einer Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit waren nicht vorhanden. Die praktische Anwendung und Umsetzung des PflegeVersicherungsgesetzes erwiesen sich als unproblematisch; mit der organisatorischen Anbindung der Pflegekassen an die Krankenkassen konnte ein reibungsloser Start sichergestellt werden. Sozialpolitisch vernünftig waren die Überlegungen, zunächst ab 01.01.1995 Beiträge anzusammeln, dann ab 01.04.1995 Leistungen im häuslichen Bereich und später ab 01.07.1996 Leistungen bei stationärer Pflege, also bei der Unterbringung in Pflegeheimen, zu finanzieren. Wie bei jedem neuen Sozialleistungsgesetz waren wichtige rechtliche Fragen für die Praxis, insbesondere zur rechtlichen Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen und zum berücksichtigungsfähigen 206 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung Hilfebedarf, zu klären. Die höchstrichterliche Klärung der wesentlichen praxisrelevanten Rechtsfragen für die PÁegeversicherung war nach knapp zehn Jahren abgeschlossen. Das ist kein unangemessen langer Zeitraum; denn die gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der PÁegekassen erfolgt durch die unabhängigen Sozialgerichte- und hier müssen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung durch das Bundessozialgericht(BSG) drei Instanzen durchlaufen werden. Zugleich bleibt festzuhalten, dass die Rechtsprechung der Versuchung widerstanden hat, die Anspruchsvoraussetzungen des PÁegeVersicherungsgesetzes erweiternd auszulegen. Die Rechtsprechung des BSG hat im Gegenteil oftmals eine einschränkende Gesetzesauslegung bevorzugt. 1.1 Die gesetzliche Entwicklung seit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung Von Anfang an war die Kritik an dem Konzept des PflegeVersicherungsgesetzes geübt worden, es benachteilige geistig behinderte Menschen, Demenzkranke und behinderte Kinder. Denn die gesetzliche DeÀnition der PÁegebedürftigkeit berücksichtige vor allem Hilfeleistungen, die durch Behinderungen der motorischen Körperfunktionen, also durch somatische Krankheiten, bedingt seien, aber nicht den besonderen Anleitungs- und Beaufsichtigungsbedarf geistig Behinderter. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22.05.2003 (BVerfG, 1 BvR 452/99) diese Kritik aber nicht aufgenommen; vielmehr hat es die als ungleich empfundene Behandlung von Menschen mit somatischen Erkrankungen oder Behinderungen und von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen als durch ”sachlich einleuchtende Gründe gerechtfertigt“ angesehen. Schon das BSG hatte in einer Entscheidung vom 26.11.1998- B 3 P 13/97 R-formuliert, die Ungleichbehandlung erreiche ”noch nicht ein solches Ausmaß, dass eine einen Verfassungsverstoß 207 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β begründende Überschreitung des gesetzgeberischen Ermessens angenommen werden“ müsse. Die vom Bundesverfassungsgericht bestätigte ÿ wenngleich gerechtfertigte ÿ Ungleichbehandlung zwang den Gesetzgeber zu handeln; denn eine gerade noch verfassungskonforme Gesetzeslage war politisch gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen oder Demenz politisch nicht länger vertretbar. Als Reaktion auf die Kritik hat der Gesetzgeber mehrere Schritte zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Hilfebedarf vorgenommen: ŏ Ab 01.01.2002 erhalten PÁegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zusätzliche Bereuungsleistungen für die häusliche PÁege. Bei der Bewertung, ob die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, wird anhand eines im Gesetz festgelegten Katalogs z.B. geprüft, ob ein unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen, aggressives oder nicht situationsgerechtes Verhalten, eine Störung des Tag-/NachtRhythmus oder die Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren, vorliegen. ŏ Eine Neufassung der Begutachtungs-Richtlinien ab 01.09.2006. Die Neufassung hat einerseits die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur PÁegeversicherung eingearbeitet und andererseits zu erleichterter Leistungsinanspruchnahme für Kinder geführt, weil bei Kindern der Hilfebedarf für die hauswirtschaftlichen Verrichtungen geschätzt werden kann. ŏ Das ab 01.07.2008 in Kraft getretene PÁege-Weiterentwicklungsgesetz, das erstmals die Leistungen erhöht hat und das bessere Beratungsstrukturen und Qualitätssicherung beabsichtigt. Es sieht für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die PÁegestufe I erfüllen, einen Betreuungsbetrag als Geldleistung vor. 208 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung 1.2 Die Kritik an der gegenwärtigen Rechtslage All diese Maßnahmen haben das Problem der Einbeziehung der Demenzkranken noch nicht befriedigend lösen können. Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen haben häufig einen Hilfe- und Betreuungsbedarf, der über den normalen Hilfebedarf hinausgeht. Da es demenziell erkrankten Menschen körperlich meist vergleichsweise gut geht, sind sie bisher vielfach durch das Raster der Pflegeversicherung gefallen. Es ist aber aus Sicht der Angehörigen von Demenzkranken schwer nachvollziehbar, dass ihr zeitlicher Aufwand ÿ vor allem für die Beaufsichtigung zur Abwehr von Selbst- und Fremdgefährdung ÿ in der PÁegeversicherung weniger gewichtet ist. Aber auch die Ermittlung des Pflegebedarfs von Kindern mit Gesundheitsstörungen und Behinderungen ist aus der Sicht vieler Eltern und betroffener Angehöriger unbefriedigend, weil besondere zeitliche Belastungen durch eine allgemeine Beaufsichtigung oder zum Schutz der Kinder in aller Regel nicht berücksichtigt werden können. 1.3 Der Stand der aktuellen Diskussion Die wesentliche inhaltliche Herausforderung für die deutsche PÁegeversicherung wird daher in näherer Zukunft sein, die Leistungen der PÁegeversicherung in gerechter und für die Bevölkerung nachvollziehbarer Weise auf alle Personenkreise mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf zuzuschneiden. Politisch wird die Lösung derzeit in einer Neu-Definition des Begriffs der PÁegebedürftigkeit gesehen. Dazu macht der ”Bericht des Beirats zur Überprüfung des PÁegebedürftigkeitsbegriffs“, der seit 26.01.2009 vorliegt, detaillierte Vorschläge. Die Bundesministerin für Gesundheit hat außerdem den Beirat am 15.10. 2008 um einen ergänzenden Bericht gebeten. Der Beirat sollte u.a. 209 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Stellung nehmen zu den erforderlichen Maßnahmen bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und zu den Kostenfolgen und Kostenwirkungen für die PÁegeversicherung. Der ”Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ vom 20.05.2009 wurde am 25.05.2009 der Öffentlichkeit präsentiert. 2. Demografische Herausforderungen Nach Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, wird in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union(EU) die Zahl der Sterbefälle ab 2015 die Zahl der Geburten übersteigen. Im Jahr 2030 werden ca. doppelt so viele Menschen wie heute 80 Jahre und älter sein. 2.1 Die Gruppe der Pflegebedürftigen in Zahlen Experten erwarten, dass sich die Zahl der PÁegebedürftigen in Deutschland wie in Tabelle 1 dargestellt, entwickelt. Nach diesen Schätzungen wird sich bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pflegebedürftigen um 50% erhöhen. Noch höhere Zuwächse werden für demenzkranke Versicherte erwartet: In Deutschland leben heute rund 1,1 Mio. Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Bis zum Jahr 2030 wird sich diese Zahl voraussichtlich auf ca. 1,7 Mio. erhöhen ÿ ein Zuwachs um mehr als 50%. Tabelle 1: Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen Jahr Zahl der Pflegebedürftigen 2007 2,03 Mio. 2010 2,13 Mio. 2020 2,64 Mio. 2030 3,09 Mio. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Zahlen und Fakten zur Pƀegeversicherung(07/09) 210 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung 2.2 Das Pflegebedürftigkeitsrisiko Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmendem Alter; es liegt nach den vom Bundesgesundheitsministerium Anfang 2009 veröffentlichten Zahlen ŏ vor dem 60. Lebensjahr bei ca. 0,7% ŏ zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr bei ca. 4,2% und ŏ nach dem 80. Lebensjahr bei ca. 28,4%. Zugleich wird die Bevölkerungszahl in Deutschland bis 2030 von heute 82 Millionen auf ca. 78 Millionen zurückgehen. Zukünftig wird eine immer kleiner werdende Gruppe die Finanzierung der Sozialleistungssysteme tragen müssen. Zugleich sinkt die Zahl der Familienangehörigen, die bereit und in der Lage sein werden, pÁegerische Tätigkeiten auszuführen. Deutschland steht daher vor einer doppelten demografischen Problematik: einer größeren Zahl von Pflegebedürftigen steht künftig eine geringere Anzahl von Beitragszahlern gegenüber, die die Pflegeversicherung finanzieren müssen und eine mit der Bevölkerung ebenfalls rückläufige Anzahl von Pflegepersonen muss sich um eine wachsende Gruppe von PÁegebedürftigen kümmern. 3. Trends und Lösungsüberlegungen Um sachgerechte Lösungsansätze zu Ànden, gilt es, zunächst die positiven Aspekte der PÁegeversicherung darzustellen. Für diejenigen, die für eine nationale oder regionale Regelung nach eigenen Lösungsansätzen suchen, ist sicher eine Bilanz der bisherigen positiven Ergebnisse in Deutschland besonders interessant. Die Pflegeversicherung hat in Deutschland hohe Akzeptanz; keiner denkt an eine Abschaffung. Durch die deutsche Pflegeversicherung sind nennenswerte sozialpolitische Erfolge und gesellschaftspolitische Effekte zu verzeichnen: 211 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 3.1 Die Pflegeversicherung als gesellschaftspolitisches Steuerungsinstrument Es sind insbesondere die positiven gesellschaftspolitischen Effekte, die sich in einem Industriestaat wie in Deutschland, der zunehmend eine AuÁösung der Familienverbände, einen Trend zu kinderlosen Partnerschaften oder Familien mit nur einem Kind zu verzeichnen hat, bemerkbar gemacht haben. Das Konzept der deutschen Pflegeversicherung war stets nur die teilweise Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit. Der Gesetzgeber ließ sich von der Erwägung leiten, nur eine verhältnismäßig enge Fassung sowohl im Hinblick auf die Leistungen, die gesetzlich festgeschrieben, also ”gedeckelt“ waren, als auch im Hinblick auf die Anspruchsberechtigten, sei Ànanzwirtschaftlich zu verantworten. Trotzdem ist es dem Gesetzgeber gut gelungen, mit dem Leistungssystem der PÁegeversicherung und dem Grundsatz ”häusliche Pflege vor stationärer Pflege“ eine sozialpolitisch positiv zu bewertende Steuerung vorzunehmen. Die ganz überwiegende Zahl von Menschen wünscht sich ÿ das gilt sicherlich weltweit ÿ auch für den Fall der PÁegebedürftigkeit das Verbleiben in der eigenen Wohnung bzw. dem bisherigen häuslichen Bereich. Gründe sind die emotionalen Verbindungen zu Familienangehörigen und einem vertrauten Umfeld, andererseits aber auch ökonomische Aspekte. Einer Durchschnittsrentnerin bzw. einem Durchschnittsrentner ist die volle Finanzierung eines PÁegeheimplatzes in Deutschland mit der Rente als einzigem laufenden Einkommen und dem Leistungsanteil der Pflegeversicherung angesichts der Kostenstruktur in den PÁegeheimen in der Regel kaum möglich. Das hat zur Folge, dass eine hohe Zahl von PÁegebedürftigen in Deutschland auf zusätzliche staatliche Leistungen(Sozialhilfeleistungen) angewiesen ist, wenn eine Aufnahme in ein PÁegeheim erforderlich wird. Nach Inkrafttreten der PÁegeversicherung war es gelungen, den Prozentsatz der auf Sozialhilfeleistungen angewiesenen Personen auf etwa 20% zu senken; aufgrund der nachvollziehbaren Kostenentwicklung bei den Pflegeheimen ist dieser Prozentsatz in den letzten Jahren wieder deutlich angestiegen. 212 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung 3.2 Entwicklung der Pflegeeinrichtungen Trotzdem ist es den Steuerungseffekten der Pflegeversicherung zu verdanken, dass es in vielen Fällen zu einer PÁegeheimunterbringung nur dann kommt, wenn eine Versorgung im häuslichen Bereich überhaupt nicht mehr möglich ist. Denn die deutsche Pflegeversicherung hat mit der Möglichkeit der Pflegegeldzahlung und der Teilfinanzierung ambulanter PÁegedienste ein Anreizsystem geschaffen, pÁegebedürftige Familienangehörige so lange wie möglich im häuslichen Bereich zu belassen oder sogar in den familiären Bereich wieder aufzunehmen. Diese Anreize sollen auch eine frühzeitige stationäre Versorgung und damit höhere Kosten in der Sozialhilfe verhindern. Es wäre jedoch wichtig, genauere wissenschaftliche Untersuchungen zu der ökonomischen Dimension dieses Steuerungseffektes durchzuführen. Trotz der vorhandenen Anreize für eine häusliche Versorgung ist die Zahl der stationären PÁegeeinrichtungen von 8859 im Jahr 1999 auf 11.029 bis Ende 2007 angewachsen, also um fast 25%. Die Zahl der ambulanten PÁegeeinrichtungen ist demgegenüber relativ geringfügig gewachsen, nämlich von 10.820 im Jahr 1999 auf 11.529 im Jahr 2007, also um etwa 6,5%(vgl. Tabelle 2). Tabelle 2: Pflegeeinrichtungen und Leistungen ambulante Jahr Pflegeeinrichtungen 2007 11.529 stationäre Pflegeeinrichtungen 11.029 Unterteilung nach Art der Leistung* vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege teilstationäre Pflege 9919 1557 1984 2003 10.619 9743 8775 1603 1720 1999 10.820 8859 8073 1621 Quelle: Statistisches Bundesamt* Pflegeheime mit mehreren Pflegeangeboten sind hier mehrfach berücksichtigt. 213 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Die Zahl der Beschäftigten in PÁegeeinrichtungen ist von 624.722 im Jahr 1999 auf 809.707 im Jahr 2007 angewachsen(vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen Jahr gesamt 2007 809.707 2003 711.754 1999 624.722 Ambulante Pflegeeinrichtungen 236.162 200.897 183.782 Stationäre Pflegeeinrichtungen 573.545 510.857 440.940 Quelle: Statistisches Bundesamt Gleichzeitig ist die Zahl der rentenversicherungspflichtigen pflegenden Angehörigen von 574.000 im Jahr 1999 auf 440.000 im Jahr 2006(Zahlen aus 2007 liegen nicht vor) zurückgegangen. Tabelle 4: Entwicklung des Pflegepersonals: Pflegende Angehörige Jahr Pflegende Angehörige 2006 rd. 440.000 2003 rd. 492.000 1999 rd. 574.000 Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Zahlen und Fakten zur Pƀegeversicherung(07/09) Dieser starke Rückgang in der Gruppe der Familienangehörigen, die sich der PÁege widmen, ist angesichts einer pluralistischen, industriellen Gesellschaft mit zunehmend weniger stabilen Familienstrukturen und einer zunehmenden Frauenbeschäftigungsquote nicht überraschend. Hier gilt es zu überlegen, ob mit einem weiteren Ausbau der Leistungen im häuslichen Bereich der Anreiz für eine Pflege zu Hause noch weiter gezielt verstärkt werden kann ÿ freilich unter Sicherstellung 214 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung einer ordnungsgemäßen und qualitativ hochwertigen Pflege. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sind seit 01.07.2008 erstmals Leistungserhöhungen bei den Geldleistungen und bei den Leistungen bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten erfolgt, während die Leistungen im stationären Bereich für die Pflegestufen I und II gleich blieben und eine Erhöhung der Leistungen nur bei Pflegestufe III und den Härtefällen erfolgte. Hier ist der Versuch der gesetzgeberischen Steuerung deutlich erkennbar; es bleibt abzuwarten, ob die seit 01.07.2008 geschaffenen zusätzlichen Ànanziellen Anreize die erwarteten Steuerungseffekte haben werden. 3.3 Rentenversicherung für pflegende Angehörige Seit 01.04.1995 sind Pflegepersonen, die als Angehörige oder Nachbarn in einem bestimmten Umfang Pflegeleistungen im häuslichen Bereich erbringen(derzeit mindestens 14 Stunden wöchentlich), im deutschen Rentenversicherungssystem pÁichtversichert. Für sie werden Beiträge von der PÁegekasse an den Rentenversicherungsträger gezahlt, so dass mit einer nicht vergüteten PÁegetätigkeit Rentenansprüche erworben werden können. Die Praxis zeigt, dass diese Regelung einen allgemein bekannten und attraktiven Anreiz zur Stärkung der häuslichen Pflege darstellt; in sozialgerichtlichen Verfahren geht es immer wieder auch um die Fragen des Vorliegens bzw. des Umfangs der RentenversicherungspÁicht von PÁegepersonen. Mit der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für nahe Angehörige oder Nachbarn von Pflegebedürftigen die Bereitschaft gestärkt, die eigene Berufstätigkeit vorübergehend ganz aufzugeben oder zu reduzieren, ohne später extreme Einbußen bei der eigenen Rentenhöhe zu haben. Auch solche Anreize könnten ggf. künftig noch weiter ausgebaut werden; nachdem Leistungen der Pflegestufe I bereits mit einem täglichen Aufwand von mindestens 90 Minuten, also wöchentlich 10,5 Stunden, gewährt werden können, wäre ferner zu 215 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β diskutieren, die 14-Wochenstunden-Regelung für die Pflegepersonen entsprechend nach unten anzugleichen. Generell gilt: Je besser Erwerbstätigkeit und PÁege für die PÁegepersonen miteinander vereinbar sind, desto länger kann eine Versorgung der Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich sichergestellt werden. Hier gilt das Augenmerk dem Ausbau von wohnortnahen Leistungen zur Unterstützung von PÁegebedürftigen und PÁegepersonen. 3.4 Pflegezeit für Erwerbstätige Ein in diesem Zusammenhang neues Steuerungsinstrument ist die so genannte Pflegezeit, die mit Wirkung zum 01.07.2008 durch das Pflegezeitgesetz vom 28.05.2008(BGBl. I S. 896) geschaffen wurde. Das Pflegezeitgesetz räumt Beschäftigten das Recht ein, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fern zu bleiben, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte PÁege zu organisieren oder eine pÁegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Ferner gibt es einen Anspruch auf PÁegezeit von bis zu sechs Monaten, in denen Beschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung haben, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Arbeitsplatz bleibt erhalten, die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen durch Zuschüsse ist über die PÁegekassen sichergestellt und während der PÁegezeit besteht auch Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung. Zur Fortzahlung der Vergütung ist der Arbeitgeber nur verpÁichtet, wenn sich eine solche VerpÁichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer Vereinbarung ergibt. Es darf in diesem Zusammenhang aber nicht verschwiegen werden, dass mit dem Ausbau solcher Steuerungselemente zugunsten der häuslichen Pflege dann in den stationären Pflegebereich nur noch 216 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung pflegebedürftige Menschen mit extrem hohem Pflegebedarf kommen werden. Die PÁegeheime sind derzeit in ihrer Personal- und Kostenstruktur dafür nicht ausreichend gerüstet. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ab 01.07.2008 insofern Rechnung getragen, als er bei Pflegebedürftigen mit sehr hohem Pflegebedarf die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich verbessert hat. Weitergehende Überlegungen dahingehend, dass die Pflegeversicherung in Deutschland mittel- oder langfristig eine volle Absicherung auch für den Fall einer stationären Unterbringung leisten könne, sind wenig realistisch. 3.5 Finanzierungsaspekte Bei der Finanzierung der Pflegeversicherung hat sich der Gesetzgeber aus guten Gründen für eine sozialversicherungsrechtliche Lösung und die organisatorische Anbindung an die Krankenversicherung entschieden. Er hat damit allen anderen diskutierten Finanzierungsmodellen, nämlich ŏ einer rein steuerÀnanzierten Lösung; ŏ einer privaten, versicherungsvertraglichen Absicherung ŏ oder Mischfinanzierungen bzw. Mischformen aus verschiedenen Finanzierungsmodellen eine Absage erteilt. Trotzdem sollen und müssen die Gründe für ein bestimmtes Finanzierungsmodell stets von neuem und insbesondere in Zeiten wirtschaftlichen Wandels oder in Krisenzeiten auf den Prüfstand gestellt werden. Aufgrund der engen organisatorischen Anbindung an die gesetzliche Krankenversicherung wirken sich Reformüberlegungen für das deutsche Krankenversicherungssystem übrigens immer auch in der PÁegeversicherung aus; wer also einen Systemwechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert, muss immer auch die PÁegeversicherung berücksichtigen. 217 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Grundlage der Finanzierung sind überwiegend die Einkommen der Arbeitnehmer, wovon ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz(seit 01.07.2008: 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für kinderlose Versicherte) als Beiträge in die Pflegekassen fließen. Beiträge werden anteilig getragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch Rentner und freiwillig krankenversicherte Personen zahlen Beiträge. Das sozialversicherungsrechtliche Umlageverfahren garantiert auch in Zeiten wirtschaftlicher Krisen relativ stabile Einnahmen. Ein in der Pflegeversicherung entstehender zusätzlicher Finanzbedarf kann im bestehenden System durch eine ÿ politisch freilich nicht gewünschte ÿ Erhöhung der Beitragssätze gedeckt werden. Die aktuelle Diskussion in Deutschland über einen neuen Pflegebegriff darf nicht die Augen davor verschließen, dass es durch die aktuelle Finanzkrise und die zu erwartende Zunahme der Arbeitslosigkeit zu geringeren Beitragseinnahmen in allen Zweigen der Sozialversicherung, also auch der Pflegeversicherung, kommen wird. Die Diskussion über eine ausgewogene Finanzierung sollte daher vorbehaltlos angegangen werden und auch die Fragen einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen sowie steuerrechtliche Finanzierungselemente oder andere Mischfinanzierungselemente nicht von vorne herein ausschließen. Finanzierungsprobleme stellen stets generell die Frage: Lassen sich Ausgaben in der PÁege vermeiden ? 3.6 Vermeidung von Pflegebedürftigkeit Jeder Fall, in dem drohende Pflegebedürftigkeit ganz vermieden oder der Beginn von PÁegebedürftigkeit verzögert werden kann, bringt für den Betroffenen höhere Lebensqualität und vermeidet Kosten in der Pflege. Prävention, Unfallverhütung und Vermeidung von Pflegebedürftigkeit müssen Vorrang haben, ebenso Rehabilitation bei drohender 218 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung Pflegebedürftigkeit. Die Sozialgerichte sind mit einer großen Anzahl von Menschen konfrontiert, deren Hilfebedarf als Folge von Unfällen entstand oder auf Gesundheitsstörungen beruht, die auf einen ungesunden Lebenswandel zurückzuführen sind. Aufklärung und Forschung haben hier ein großes Aufgabenfeld und können dazu beitragen, durch Prävention und Unfallverhütung die Ursachen von PÁegebedürftigkeit zu verhindern. Genauso wichtig bleibt, die Entstehung von Demenz zu verstehen und ggf. Heilungsmöglichkeiten zu entwickeln. 3.7 Qualitätssicherung Ein besonders positiver, auch durch die Pflegeversicherung in hohem Maße mitbewirkter Aspekt ist die Qualitätssicherung in der ambulanten PÁege und insbesondere in der stationären PÁege. Leistungen der Pflegeversicherung dürfen nur für vertraglich zugelassene Einrichtungen gezahlt werden. Daher müssen die stationären PÁegeeinrichtungen in ihrer qualitativen und quantitativen Ausstattung die strengen Vorgaben des PÁegeversicherungsrechts erfüllen und unterliegen einer dauerhaften Qualitätskontrolle. Die Qualität der stationären Versorgung hat sich daher seit Einführung der Pflegeversicherung sukzessive verbessert. Bis zum Jahr 2010 wird es bei jeder Einrichtung mindestens eine Prüfung gegeben haben, ab 2011 wird jede Einrichtung jährlich und grundsätzlich unangemeldet geprüft. Gleiches gilt im häuslichen Bereich für die ambulanten PÁegedienste. Auch sie müssen zur Sicherung personaler Qualität unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten PÁegefachkraft geführt werden und unterliegen einer Kontrolle hinsichtlich ihrer pÁegerischen Tätigkeit. In Deutschland werden zunehmend sämtliche Fragestellungen der Pflege und Pflegebedürftigkeit wissenschaftlich untersucht, so dass inzwischen nicht nur eine große Anzahl von Hochschulinstituten für PÁegewissenschaft besteht, sondern auch bundesweite Qualitätsstandards 219 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β (Expertenstandards) entwickelt und aktualisiert werden. Diese Expertenstandards müssen jeweils den neuesten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung tragen. Deutschland wird mit seinen bundesweiten Qualitätsstandards hohe Transparenz für weltweit alle an der PÁegeversicherung Interessierte schaffen, zugleich aber internationale Standards mitberücksichtigen und einbeziehen. Ein Kritikpunkt ist und bleibt der Umstand, dass aus Sicht der Pflegebedürftigen im stationären Bereich die Dokumentationspflicht zu zeitaufwendig und bürokratisch sei und generell die PÁegekräfte zu wenig Zeit für Zuwendung und Gespräche haben. Eine Patentlösung gibt es nicht: Eine ausreichende Dokumentation ist schon aus rechtlichen Gründen unerlässlich; trotzdem lohnt es sich, alle sinnvollen Vereinfachungsmöglichkeiten zu suchen und zu nutzen. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Ansätze, mit Ehrenamtlichen(z.B. Besuchsoder Vorlesediensten) den Bedürfnissen der PÁegebedürftigen nach mehr Kommunikation und Zuwendung besser zu entsprechen. 4. Wirtschaftliche Dimension Die Pflegeversicherung ist mit einem finanziellen Umfang von ca. 18 Milliarden Euro(2008) ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Eine Ausweitung von Leistungen und ein zusätzlicher Finanzbedarf haben in der jüngeren Vergangenheit zu einem Zuwachs an Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor ”PÁege“ geführt(vgl. Tabelle 3). Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Damit nimmt die Konsumkraft des PÁegesektors insgesamt zu. Sozialversicherungssysteme ÿ und damit auch die Pflegeversicherung ÿ wirken sich in Krisenzeiten generell stabilisierend aus. Wie eine rein kapitalgedeckte Pflegeversicherung in den gegenwärtigen Zeiten der Finanzkrise bestehen könnte bzw. was von einer derart finanzierten 220 Herausforderungen und Trends in der PÁegeversicherung PÁegeversicherung übrig wäre, bleibt freilich Spekulation. 5. Internationale Fragen 5.1 Europarechtliche Dimension Eine rein nationale Betrachtungsweise der Pflegeversicherung ist in der EU mit ihren 27 Mitgliedstaaten nicht möglich. Jede gesetzliche Änderung ist auf ihre europarechtlichen Auswirkungen zu prüfen, z.B. die Fragen der Leistungsinanspruchnahme im EU-Ausland oder generell des Leistungsexports. Obwohl der deutsche Gesetzgeber eine Zahlung von Geldleistungen aus der deutschen PÁegeversicherung an Versicherte im EU-Ausland nicht vorgesehen hatte, müssen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften(EuGH) Geldleistungen an Versicherte der deutschen Pflegeversicherung auch bei einem Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen EU-Mitgliedsstaat erbracht werden. Vor dem EuGH ist derzeit ein Verfahren anhängig(C-208/07), bei dem die Frage der Inanspruchnahme von Leistungen für den stationären Bereich zu klären ist. Darüber hinaus ist stets zu bedenken, dass Leistungen, die in bestimmten EU-Ländern vorgesehen sind, in anderen dagegen nicht, auf diese EU-Länder einen gewissen ”Harmonisierungsdruck“ ausüben. 5.2 Internationale Diskussion und Einflüsse In Deutschland werden die internationalen Überlegungen zur Pflegeversicherung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Japan hat im Jahr 2000 eine Pflegeversicherung eingeführt, die sich in bestimmten Grundzügen an der deutschen Pflegeversicherung orientiert, sich aber auch z.B. in der Finanzierung, bei den Anspruchsberechtigten und in einer sechsstufigen Leistungsgewährung, deutlich unterscheidet. Auch in Japan wird über die beabsichtigte Ausweitung der Leistungen der 221 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β PÁegeversicherung derzeit sehr kontrovers diskutiert. 6. Diskussion einer neuen Solidarität In Zeiten der weltweiten Finanzkrise über die Einführung oder die Ausweitung einer Pflegeversicherung zu diskutieren, ist ein Wagnis. Den wachsenden Herausforderungen jedoch ohne Lösungsideen zu begegnen, ist keine Alternative. In Deutschland wie in allen entwickelten Industriestaaten gibt es ohnehin keinen Stillstand in der sozial- und gesellschaftspolitischen Diskussion um die Ausgestaltung und den Ausbau der Sozialsysteme. Die Verbesserung und Veränderung der Lebenslagen von Menschen mit Pflegebedarf, die in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind, bleibt für viele politisch relevante Gruppen ein erklärtes Ziel. Sie konfrontieren Politik und Gerichte zu Recht immer auch mit ethischen und moralischen Aspekten. Sie fragen und verlangen nach einer ”neuen Solidarität“. Denn letztlich geht es in der Pflegeversicherungs-Diskussion immer auch um die Frage: was ist einer humanen Gesellschaft die menschenwürdige Behandlung ihrer PÁegebedürftigen wert ? 222 Teil III Pƀegeversicherung in Japan und der EU 223 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 224 Pflegeversicherung in Japan Miyoko Motozawa 1. Einführung und Änderung der Pflegeversicherung 1 In Japan wird die Zahl der alten Menschen in naher Zukunft sprunghaft ansteigen(siehe Grafik 1), weil die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg geborenen ”Babyboomer“ bald das 65. Lebensjahr erreichen. Dagegen geht die Geburtenrate seit den achtziger Jahren kontinuierlich zurück. 2 Diese Dynamik führt auf mittlere und lange Sicht zu einer Abnahme der Grafik 1: Der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung Quelle: Kabinett-Office, Weißbuch über die alternde Gesellschaft 2008, S.13 1 Ausführlicher zur Situation der Altenpƀege vor der Einführung der Pƀegeversicherung in Japan, s. Motozawa(1995: S. 169ff). Vgl. auch Matsumoto(1996: S. 599ff). 2 Ausführlicher zu den Maßnahmen gegen die Verminderung der Geburtenraten, s. Motozawa(2008: S. 386ff). 225 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Gesamtbevölkerung bei einem gleichzeitigen starken Anstieg der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung. Vor diesem Hintergrund musste die Infrastruktur für die häusliche PÁege in Koordination mit den Privatunternehmen zügig ausgebaut werden. Zu diesem Zweck wurde die Pflegeversicherung unter dem Einfluss der deutschen Pflegeversicherung als der fünfte Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Das Gesetz der PÁegeversicherung(PVG) wurde am 17.12.1997 erlassen und am 01.04.2000 in Kraft gesetzt. 3 Nach diesem Gesetz muss die Finanzierung der PÁegeversicherung alle drei Jahre dem Bedarf der Leistungen angepasst werden. Das Gesetz als solches muss alle fünf Jahre nachgeprüft werden, um die Pflegeversicherung zu verbessern. Im Zuge dieser Vorschrift wurden bereits zweimal(2003 und 2006) die Beiträge erhöht und die Leistungen bezüglich der Vergütung und Qualitätssicherung verbessert. Zum 01.04.2009 wurden ÿ als nunmehr dritte Anpassung ÿ einige neue Zusatzleistungen eingefügt, um die PÁege für Demente zu verbessern und eine ausreichende Zahl qualiÀzierter PÁegekräfte zu erreichen. Außerdem wurde am 29.06.2005 das Änderungsgesetz der PÁegeversicherung erlassen. Dieses Gesetz trat am 01.04 2006 in Kraft. 4 2. Ziel des Gesetzes und Versicherungsträger Das PÁegeversicherungsgesetz(PVG) zielt darauf ab, den körperlich oder/ und geistig PÁegebedürftigen ihre Menschenwürde zu erhalten und ihnen, entsprechend ihren Fähigkeiten, ein selbständiges Leben zu ermöglichen (§2 PVG). Zu diesem Zweck müssen die notwendigen Leistungen 3 Ausführlicher zur eingeführten Pƀegeversicherung, s. Motozawa(2003: S. 79ff). 4 Die Schwerpunkte dieser Reform sind: Einführung der Präventivleistungen; Verminderung der stationären Leistungen zur Förderung der ambulanten Leistungen; Einführung neuer Leistungen im regionalen Gebiet; Veröffentlichung der Informationen über die Pflegeeinrichtungen im Internet; Verstärkung der Aufsicht der Städte und Gemeinden zur Erbringung angemessener Leistungen und zum Rechtsschutz der Pƀegebedürftigen; Erweiterung der Beiträgestufung. 226 PÁegeversicherung in Japan des Gesundheitswesens und der Sozialdienste sowie medizinische Behandlungen gewährleistet werden(§1 PVG). Des Weiteren sollen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Vorbeugung beitragen bzw. die Pflegebedürftigkeit mindern oder zumindest eine weitere Intensivierung der PÁegebedürftigkeit verhindern. Die Auswahl der PÁegeeinrichtungen erfolgt durch die PÁegebedürftigen. Die Gemeinden fungieren als Versicherungsträger der Pflegeversicherung(§3 Abs.1 PVG). Der Staat ist verantwortlich für die Förderung der Pflegeeinrichtungen und die anderen notwendigen Maßnahmen für eine gute und problemlose Durchführung der Pflegeversicherung(§5 Abs.1 PVG). Die Aufgaben der Präfekturen bestehen darin, nötige Leistungen und Unterstützungen für die Gemeinden zu erbringen(§5 Abs.2 PVG). Zusätzlich sind die Versicherten zu eigenverantwortlichem Verhalten(§4 PVG) und die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Zusammenarbeit verpÁichtet(§6 PVG). 3. Personenkreis der Pflegeversicherung 3.1 Versicherungspflichtige Personen Die Versicherungspflichtigen teilen sich in zwei Gruppen(§9 PVG): In die erste Gruppe fallen die Personen, die 65 Jahre und älter sind; deren Wohnsitz in einer Gemeinde in Japan ist; unabhängig von Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Jahreseinkommen usw. Die zweite Gruppe umfasst die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen und deren unterhaltsberechtigte Ehegatten, die zwischen 40 und 64 Jahre alt sind. Die Zahl der Versicherten der ersten Gruppe belief sich 2008 auf ca. 27,6 Millionen Personen 5 , während sie 2000 knapp 22,7 Millionen betrug. Die Zahl der Versicherten der zweiten Gruppe blieb konstant bei knapp 43 Millionen Personen. 5 Vgl.: MGAW-HP: URL: http://www.mhlw.go.jp/topics/kaigo/osirase/jigzo/m08/0804 227 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 3.2 Leistungsberechtigte Personen(§7 PVG) Leistungen der Pflegeversicherung können Hilfe- und Pflegebedürftige erhalten. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen und/oder seelischen Behinderung für die Grundverrichtungen im täglichen Leben(z.B. Baden, Stuhlgang, Ernährung), auf Dauer, voraussichtlich für den nach der Verordnung des MGAW(Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt) festgesetzten Zeitraum(grundsätzlich sechs Monate), ganz oder teilweise der Pflege bedürfen. Hilfebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen und/ oder seelischen Behinderung für die oben genannten Grundverrichtungen im täglichen Leben auf Dauer ganz oder teilweise der Hilfe bedürfen und die nicht pÁegebedürftig im oben genannten Sinne sind. Die Zuordnung der Versicherten zu den oben genannten zwei Gruppen ist auch für die Leistungen bedeutsam. Die Versicherten der ersten Gruppe erhalten Leistungen bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ohne Wartezeit. Die Versicherten der zweiten Gruppe können dagegen nur dann Leistungen beanspruchen, wenn sie wegen einer in der Regierungsverordnung genannten altersbedingten Erkrankung(z.B. Alzheimer, Parkinson), hilfe- und pflegebedürftig sind. Laut dem Bericht des MGAW lag 2008 die Zahl der Hilfe- und PÁegebedürftigen der ersten Gruppe bei über 4,5 Millionen Personen, während sie 2000 nur 2,2 Millionen betrug. 6 Falls die Hilfe- und Pflegebedürftigkeit nicht altersbedingt ist, können die Hilfe- und Pflegebedürftigen der zweiten Gruppe keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, sondern sind auf eine Behindertenhilfe nach dem ”Gesetz zur Hilfe der Selbständigkeit der 6 Die Zahl der Hilfe- und Pƀegebedürftigen der zweiten Gruppe war 2008 nur ca. 0,15 Millionen Personen(2000 ca. 0,1 Millionen); vgl.: MGAW, Weißbuch 2008, S. 229 und MGAW-HP(Fn.5). 228 PÁegeversicherung in Japan Menschen mit Behinderung“ 7 angewiesen. Sobald sie aber das 65. Lebensjahr erreichen, werden sie ohne weitere Ursachenanalyse zu Versicherten der ersten Gruppe und erhalten deren Leistungen. Grafik 2: Zahl der Versicherten über 65 Jahre, der Pflegebedürftigen und der Leistungsempfänger Daten-Quelle: MGAW, Weißbuch 2008, S. 229 3.3 Feststellung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit(§§27, 32 PVG) Um Versicherungsleistungen zu erhalten, muss ein Versicherter bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Feststellung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit stellen, wobei er seinen Versichertenausweis dem ausgefüllten Formular beifügen muss. Diesen Antrag kann er einer zugelassenen Einrichtung zum Fall-Management oder einem zugelassenen Heimträger übergeben. 8 Die Gemeinden müssen grundsätzlich innerhalb 7 Das Gesetz wurde am 31.10.2005 erlassen und am 01.04.2006 in Kraft gesetzt. 8 Bei der Reform 2005 wurden diese Einrichtungen dadurch beschränkt, die vom MGAW vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen. Denn mehrere Einrichtungen stellten unnötige Anträge, um mehr Gewinn durch Pƀegeleistungen zu bekommen. 229 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β von 30 Tagen nach der Antragstellung entscheiden, ob der Antragsteller hilfe- oder pÁegebedürftig ist und in welche PÁegestufe er eingeordnet wird. Die Gemeinde begründet die Feststellung der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit mit einer zweistufigen Begutachtung. Zunächst besucht ein Angestellter der Gemeinde jeden Antragsteller, um ihren körperlichen und seelischen Zustand und ihre Umgebung zu prüfen. Diese Prüfung durfte die Gemeinde früher einer zugelassenen Einrichtung zum Fall-Management überlassen, aber seit der Reform 2005 muss sie diese Aufgabe selbst durchführen. Der Prüfer füllt den Fragebogen, den das MGAW abgefasst hat, aus, und trägt im Formular besondere Bemerkungen ein, wenn er es für nötig erachtet, z.B. im Demenzfall. Die Daten des Fragebogens werden dann mit einer speziellen Software des MGAW ausgewertet. 9 Das Ergebnis ist der erste Begutachtungsschritt. Nach dem Erhalt des Antrags muss die Gemeinde den Hausarzt des Versicherten über den Krankheitszustand oder die Art und Ursache der körperlichen oder seelischen Behinderung befragen. Die meisten Hausärzte sind in der Regel Ärzte für Orthopädie oder innere Krankheiten, sehr selten Nervenärzte. Der Hausarzt überreicht das Gutachten an die Gemeinde in einem Formular. Der nächste Schritt ist die Fachsitzung zur Festsetzung der Hilfe- und PÁegebedürftigkeit. Die Gemeinde schickt die erste Begutachtung und das Gutachten des Hausarztes sowie gegebenenfalls die besonderen Anmerkungen an jedes Mitglied der Fachsitzung. Der Fachsitzung gehören Fachärzte, Heimleiter, Krankenschwestern und andere Experten an. Die Mitglieder der Fachsitzung prüfen die erste Begutachtung gemäß der Verordnung des MGAW und können sie ggf. ändern, wenn sie es für nötig erachten. Die Bewertung dieser Fachsitzung stellt die zweite Begutachtung dar, die an die Gemeinde weitergeleitet wird. 9 Fragebogen und Software wurden in der Praxis kritisiert und mussten vom MGAW mehrmals verbessert werden. 230 PÁegeversicherung in Japan Nach dieser zweiten Begutachtung stellt die Gemeinde fest, ob der Antragsteller nicht hilfebedürftig, hilfebedürftig in den Stufen I-II 10 oder pÁegebedürftig in den Stufen I-V ist. Die Gemeinde muss dem Antragsteller diese Entscheidung schriftlich mitteilen und ihm den Versichertenausweis, in dem die jeweilige Hilfestufe bzw. Pflegestufe eingetragen wurde, zurückschicken. Die Entscheidung der Gemeinde zur Hilfe- und PÁegebedürftigkeit wirkt rückwirkend zum Tage der Antragstellung. 11 Auch für den Fall, dass der Anstragsteller nicht hilfe- oder pflegebedürftig ist, muss die Gemeinde ihm den Grund schriftlich mitteilen. Der Antragsteller kann sich bei der Beschwerdestelle der Präfektur über die Festsetzung seines Status beschweren(§§183ff PVG). In der Praxis suchen die meisten Antragsteller die Beschwerdestelle nicht auf, sondern stellen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung(§29 PVG) oder einen neuen Antrag auf Einstufung bei der Gemeinde. Laut dem Bericht des MGAW(Stand: 30.04.2008) lag die Zahl der Personen, die in die Hilfestufe I eingruppiert waren, bei 552.000, und für die Hilfestufe II bei 629.000. Der PÁegestufe I waren zugeordnet: 769.000 Personen, der PÁegestufe II 806.000 Personen, der Pflegestufe III 711.000 Personen, der Pflegestufe IV 579.000 Personen und der PÁegestufe V 500.000 Personen. 12 10 Bei der Reform 2005 wurde die Hilfebedürftigkeit in zwei Stufen eingeteilt. Dazu gehören nicht nur die bisherigen Hilfebedürftigen, sondern auch die Personen in der bisherigen Pflegestufe I. Personen, die vor dem 01.04.2006 als hilfebedürftig eingeteilt wurden, wurden zuerst in der zeitweiligen Pƀegestufe eingestuft. 11 In allen Fällen hat die Feststellung zur Hilfe- und Pƀegebedürftigkeit nur während des durch Verordnung des MGAW vorgeschriebenen Zeitraums(grundsätzlich 6- 12 Monate) Gültigkeit(§§28, 33 PVG). Das genaue Datum dieses gültigen Zeitraums wird vor der Rückgabe des Versichertenausweises an die Hilfe- und Pƀegebedürftigen eingetragen. Zwei Monate vor Ablauf dieser Zeit kann ein Antrag auf Erneuerung der Einstufung gestellt werden. 12 Vgl.: MGAW-HP(Fn.5). 231 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 4. Leistungen der Pflegeversicherung Pflegebedürftige erhalten häusliche und stationäre Leistungen, Hilfebedürftige dagegen nur häusliche Leistungen(siehe Grafik 3). Direkte Geldleistungen und Leistungen an die ehrenamtlich PÁegenden sind nicht vorgesehen. 13 2007 erhielten 2,6 Millionen Personen häusliche Leistungen und 0,8 Millionen Personen stationäre Leistungen. Die Gesamtausgaben für die beiden Leistungsgruppen waren fast gleich (siehe GraÀk 3). Grafik 3: Die häuslichen und stationären Leistungen(jeweils April, Million Yen) Daten-Quelle: MGAW, Weißbuch 2008, S. 229 13 Partnerinnen oder Partner der Arbeitnehmer können auch dann eigene Grundaltersrenten ohne Beitragszahlung bekommen, wenn sie keine Familienlast der Kindererziehung oder der Altenpƀege getragen haben. Vgl.: Motozawa,(1988: S. 85ff). 232 PÁegeversicherung in Japan 4.1 Häusliche Leistungen(§§40, 52 PVG) Häusliche Leistungen beziehen sich auf die Kosten des PÁegeplans und der häuslichen PÁegeleistungen sowie auf Zuschüsse zum Kauf von Hilfsmitteln und zum Wohnungsumbau. Häusliche Pflegeleistungen umfassen ambulante Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung, ambulante Badeversorgung, ambulante Krankenpflege, ambulante Rehabilitation, ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Tagespflege und-rehabilitation, Kurzzeitpflege und-rehabilitation, Versorgung von Dementen in so genannten ”Group-Homes“, 14 Versorgung der Einwohner bestimmter Einrichtungen(Altenresidenz, betreutes Wohnen) sowie das Ausleihen von Hilfsmitteln. Seit der Reform 2005 können die Hilfebedürftigen in der Stufe I und II, die anders als bisherige Hilfebedürftige eingestuft wurden, Präventivleistungen 15 erhalten. Die Hilfe- und Pflegebedürftigen können die Kostendeckung der häuslichen Leistungen nur bis zu einem, gemäß der Verordnung des MGAW, begrenzten Betrag beanspruchen(§§43, 55 PVG). Diese Obergrenze für häusliche Pflegeleistungen(ohne Kurzzeitpflege und –rehabilitation) ist abhängig von örtlichen Bedingungen. Der Kostenersatz ist in sieben Stufen unterteilt. Danach gilt: Hilfestufe I Hilfestufe II PÁegestufe I PÁegestufe II PÁegestufe III 4970 Einheiten/Monat 10.400 Einheiten/Monat 16.580 Einheiten/Monat 19.480 Einheiten/Monat 26.750 Einheiten/Monat 14 ”Group-Home“ wurde zuerst zu den häuslichen Leistungen gezählt, aber seit der Reform 2005 stellt es eine Leistung der im Folgenden erwähnten regional verbundenen Dienstleistungen dar. 15 Als diese Leistungen werden z.B. Gymnastik für die Muskulaturstärkung, Beratung zur angemessenen Aufnahme der Nahrung und Flüssigkeit und verschiedene Kulturprogramme zur Kommunikationsförderung aufgezählt. 233 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β PÁegestufe IV 30.600 Einheiten/Monat PÁegestufe V 35.830 Einheiten/Monat Um den Geldbetrag zu erhalten, muss die jeweilige Berechnungseinheit mit dem aktuellen Geldwert für eine Einheit von 10 bis 10,72 Yen multipliziert werden. Mit Ausnahme der Kosten für den Pflegeplan müssen die Hilfe- und PÁegebedürftigen für häusliche Leistungen einen Eigenteil von 10% tragen, während die PÁegeversicherung 90% der Leistungskosten deckt. Die Hilfeund Pflegebedürftigen schließen einen Vertrag mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung ab und melden dies bei der Gemeinde an, die diese Informationen in den Versichertenausweis einträgt. Fehlt die Eintragung im Ausweis, müssen die Versicherten bei jeder Leistungserbringung in Vorkasse treten und können erst danach bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Rückerstattung stellen. 16 Durch Pflegepläne will das MGAW erreichen, dass häusliche Pflegeleistungen die Wünsche der Hilfe- und Pflegebedürftigen berücksichtigen und fachgerecht gewählt werden. Zudem sollen Verwaltungskosten eingespart werden. Den Pflegeplan erstellt ein Fall-Manager. Nach der Regierungsverordnung kann sich jede Person mit einer hauptberuflichen Ausbildung, die in den genannten Leistungsbereichen mindestens fünf Jahre beschäftigt war und die Aufnahmeprüfung bestanden hat, bei der Präfektur zum FallManager ausbilden lassen. Der Hauptberuf der Fall-Managerin ist unterschiedlich, es sind z.B. Krankenschwestern, Sozialarbeiterinnen, 16 Viele Hilfe- und Pƀegebedürftige wussten dies nicht, weil sie früher die Leistungen nach der Verwaltungsentscheidung erhalten haben, wenn sie bei der Gemeinde einen Antrag einmal gestellt hatten. Im März 2000 führte dies zu Chaos. Die meisten Gemeinden mussten hohe Kosten tragen, um den Hilfe- und Pflegebedürftigen so schnell wie möglich schriftlich oder telefonisch mitzuteilen, dass die Anmeldung notwendig war, wenn sie ab 01.04.2000 die häuslichen Leistungen der Pƀegeversicherung erhalten wollten. 234 PÁegeversicherung in Japan Ärztinnen, Therapeutinnen oder Chiropraktikerinnen. ”Fall-Manager“ ist kein eigenständiger Beruf, sondern eine Arbeitnehmertätigkeit bei einer zugelassenen Einrichtung. Das MGAW schreibt vor, dass nur Einrichtungen zum Fall-Management zugelassen werden, die eine Mindestzahl von Fall-Managern nachweisen. 4.2 Stationäre Leistungen(§7 Abs.20, 48 PVG) Stationäre Leistungen umfassen u.a. Pflegeplan, Unterkunft, VerpÁegung, Betreuung, KrankenpÁege und Therapie. PÁegebedürftige können sie nur in den Einrichtungen der Pflegeversicherung erhalten. Den PÁegeplan zur Festlegung der Leistungen stellt der Fall-Manager, ein Angestellter der stationären Einrichtung, auf. Das Verfahren unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von dem Verfahren bei häuslichen Leistungen. Die Pflegeversicherung unterscheidet drei Einrichtungen. Erstens die Pflegeeinrichtungen für die Altenwohlfahrt. Dazu gehören die Altenpflegeheime, die nach dem Wohlfahrtsgesetz für die alten Menschen(AWG) mit Staatszuschüssen von der Sozialwohlfahrt erbaut und geführt werden, um die Pflegebedürftigen zu betreuen. 17 Zweitens die Pflegeeinrichtungen für das Altengesundheitswesen. Zum Altengesundheitswesen zählen Einrichtungen, die mit Staatszuschüssen von medizinischen und juristischen Körperschaften erbaut und geführt werden, um den aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten Rehabilitationsmaßnahmen zu gewähren und damit das Alltagsleben 17 Sie haben zur Voraussetzung, dass sie ein Altenpflegeheim gemäß dem AWG§ 20-5 sind, dass sie die nach der Verordnung des MGAW geforderte Zahl der FallManager und weiterer Beschäftigter haben und dass sie die Pƀegeeinrichtung nach der ”Richtlinie über Ausstattung und Betrieb“ voraussichtlich richtig betreiben können(§§86, 88 PVG). 235 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β zu Hause wieder zu ermöglichen. 18 Deshalb darf man dort nur zeitweilig, grundsätzlich kürzer als sechs Monate, bleiben. Drittens die medizinischen Einrichtungen zur PÁege und Behandlung. Dazu gehören spezielle Krankenhäuser für alte Menschen, die Abteilungen mit Pflegebetten in Krankenhäusern und ähnliche Einrichtungen, die als Einrichtungen der Krankenversicherung erbaut und geführt werden, um die unheilbar kranken, alten Menschen langfristig medizinisch zu behandeln. 19 Laut MGAW belief sich 2007 die Zahl der Einrichtungen der ersten Gruppe auf 5898, die der zweiten auf 3461 und der dritten auf 2961. Im Jahr 2000 lagen die Vergleichszahlen noch bei 4085, bei 2160 und bei 2898. 20 Der Anteil der Schwerpflegebedürftigen hat sich in allen drei Einrichtungen nach und nach erhöht(siehe GraÀk 4). Die durchschnittliche Pflegestufe(Stand: 01.10.2007) war in der ersten Einrichtung 3,80, in der zweiten 3,25 und in der dritten 4,30. 21 18 Sie haben zu Voraussetzungen, dass ihr Träger eine medizinische Körperschaft, eine juristische Körperschaft für Sozialwohlfahrt oder eine Kommune ist und dass sie die nach der Verordnung des MGAW geforderte Zahl der Ärztinnen, der Krankenschwestern, der Fall-Manager und weiterer Beschäftigter haben. Des Weiteren müssen sie die nach der Verordnung des MGAW geforderte Ausstattung, z.B. Behandlungszimmer, Sprechzimmer, Therapiezimmer und Gemeinschaftszimmer haben sowie gemäß der ”Richtlinie des MGAW über Ausstattung und Betrieb“ die Pƀegeeinrichtung voraussichtlich richtig betreiben können(§§94, 97 PVG). 19 Sie haben zur Voraussetzung, dass der Träger des Krankenhauses mit Pƀegebetten einen Antrag stellt, dass sie die erforderliche Zahl der Pƀegebetten haben und dass sie die nach der Verordnung des MGAW geforderte Zahl der Fall-Manager und der anderen Beschäftigten haben. Zudem müssen sie gemäß der ”Richtlinie des MGAW über Ausstattung und Betrieb“ die Pflegeeinrichtung voraussichtlich ordentlich betreiben können(§§107, 110 PVG). 20 Vgl.: MGAW-HP(http://www.mhlw.go.jp/toukei/saikin/hw/kaigo) und MGAW (2008: S. 231) 21 Vgl.: MGAW: Bericht über die stationäre Pƀege 2007, auf MGAW-HP. 236 PÁegeversicherung in Japan Grafik 4: Pflegestufe der stationären Einrichtungen Daten-Quelle: MGAW-HP(Fn.5) Bild 6 Die Leistungshöhe hängt von der Art der Einrichtung, der Zimmerkonstruktion und der jeweiligen PÁegestufe ab. Der Grundbetrag für stationäre Leistungen beträgt in der ersten Einrichtung 577-929 Einheiten/Tag, in der zweiten Einrichtung 702 ÿ 993 Einheiten/Tag und in der dritten Einrichtung 671 ÿ 1325 Einheiten/Tag. Pflegebedürftige müssen einen Eigenanteil von 10% der stationären Leistungen und die pauschalen Unterbringungskosten selbst tragen. Bei der Reform 2005 wurde entschieden, dass die Einrichtungen der dritten Gruppe bis 2010 um- oder abgebaut werden müssen. Sie waren als PÁegeeinrichtungen nicht angemessen und verursachten mit ihrer medizinischen Behandlung die höchsten Kosten. Noch herrscht Uneinigkeit darüber, wo die von der dritten Einrichtung ausgezogenen SchwerpÁegebedürftigen richtig gepÁegt werden können. 4.3 Regional verbundene Dienstleistungen Bei der Reform 2005 wurden fünf neue Dienstleistungen, die Einrichtungen im kleinen Gebiet erbringen, eingefügt. Dazu zählen drei häusliche und zwei stationäre Leistungen. Die gemeinsame Unterbringung von Dementen 237 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β (Group-Home) wurde bereits vor der Reform 2005 der häuslichen PÁege zugeordnet. Zu den häuslichen Leistungen gehören die ambulante NachtpÁege, die TagespÁege für Demente und diverse andere häusliche Pflegeleistungen(ambulante Pflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege). Zu den stationären Leistungen werden die gemeinsame Unterbringung und Versorgung von Dementen, kleine Altenpflegewohnungen und kleine AltenpÁegeheime gerechnet. Das MGAW wollte mit dieser Reform erreichen, dass die alten Menschen in ihrem Wohngebiet bleiben können, aber gleichzeitig auch mit geringem Investitionsaufwand mehr PÁegeleistungen schaffen. Diese Idee ist grundsätzlich gut, aber die meisten Einrichtungen sind zu klein, um finanziell erfolgreich arbeiten zu können. Sie können üblicherweise nur als Zweigstelle anderer Einrichtungen der Pflegeversicherung überleben, die so ihre Personalkräfte flexibel einsetzen und Personalkosten sparen können. Trotzdem brauchen sie noch zusätzliche finanzielle Unterstützung der Städte und Gemeinden, weil die vom MGAW bezahlte Vergütung der Leistungen relativ niedrig ist. 5. Leistungserbringung Wie ausgeführt, werden die häuslichen und stationären Leistungen nicht von den Gemeinden selbst, sondern von Leistungserbringern bereitgestellt. Die wichtigsten Leistungserbringer sind die Pflegeeinrichtungen. Anbieter von häuslichen Leistungen haben verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen: sie müssen juristische Körperschaften sein und ihre Kenntnisse, Techniken sowie die Zahl ihrer Beschäftigten müssen der Verordnung des MGAW gemäß ausreichend sein. Zudem müssen sie nach der ”Richtlinie des MGAW über Ausstattung und Organisation“ die Gewähr dafür bieten, dass die PÁege voraussichtlich ordentlich betrieben werden kann(§§70, 79 PVG). Die drei 238 PÁegeversicherung in Japan Gruppen stationärer Einrichtungen müssen die baulichen, personellen und betrieblichen Voraussetzungen für jede Einrichtungsgruppe erfüllen. Falls die Voraussetzungen für die Leistungserfüllung wegfallen, können die Präfekturen die Zulassung zurücknehmen(§§77, 84, 92, 104, 114 PVG). Bei den häuslichen und stationären Leistungen prüfen Präfekturen auf Antrag jede Einrichtung, ob sie die Voraussetzungen für die Zulassung hinsichtlich der jeweiligen Leistungsart erfüllen. Bei den regional verbundenen Dienstleistungen können die Städte und Gemeinden diese Prüfung selbst vornehmen. Leistungserbringer haben keinen direkten Anspruch auf Vergütung, sondern können 90% aller Kosten als Vertreter der Leistungsberechtigten erhalten(§§41 Abs.6, 46 Abs.5, 48 Abs.5, 53 Abs.4, 58 Abs.4 PVG). Diese Zahlung an die Erbringer wird gesetzlich als Zahlung an Leistungsberechtigte betrachtet(§§41 Abs.7, 46 Abs.6, 48 Abs.6, 53 Abs.4, 58 Abs.4 PVG). Nach der Einführung der PÁegeversicherung hat die Zahl der Einrichtungen für häusliche Leistungen erheblich zugenommen(siehe GraÀk 5). Die Zahl der Einrichtungen für ambulante PÁege ist zwischen April 2000 und April 2007 von 11.475 auf 27.602 gestiegen; die der Einrichtungen für Tagespflege im gleichen Zeitraum von 7133 auf 21.615 und die der Einrichtungen zum Fall-Management von 20.995 auf 32.462. 22 Zwar nimmt auch die Zahl der Einrichtungen für stationäre Leistungen allmählich zu, aber diese Steigerung ist abhängig von dem Pflegerahmenplan der Gemeinden, der Präfekturen und des Staates(§§116, 117, 118 PVG), weil sie normalerweise mit Zuschüssen gebaut werden. 22 Vgl.: MGAW, Weißbuch 2008, S. 231 239 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Grafik 5: Erbringer der häuslichen Leistungen(Stand: 30. April jeden Jahres) Daten-Quelle: MGAW, Weißbuch 2008, S. 231 6. Finanzierung der Pflegeversicherung 6.1 Finanzierungsstruktur Die Gemeinden müssen sich mit einem Anteil von 12,5% an den Leistungskosten beteiligen. Weitere 12,5% entfallen auf die Präfekturen während der Staat 25% trägt(§§121, 123, 124 PVG). Allerdings kommen nur 20% der staatlichen Zuwendungen direkt zur Leistungsauszahlung. 5% werden in die Kasse einbezahlt, mit der die Anpassungen finanziert werden(§122 PVG). Die verbleibenden 50% der Leistungskosten finanzieren die Versicherten mit ihren Beiträgen, wobei wiederum die beiden Gruppen von Versicherungspflichtigen zu unterscheiden sind. Die Versicherten in der ersten Gruppe(65-Jährige und älter) tragen zur 240 PÁegeversicherung in Japan Zeit 19% der Leistungskosten. Der Anteil der zweiten Gruppe(Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen zwischen 40 und 64 Jahre) beträgt 31%. Zu Beginn der Pflegeversicherung beliefen sich die jeweiligen Anteile beider Gruppen noch auf 17% bzw. 33%. 23 Grafik 6: Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung(%) Daten-Quelle: MGAW, Weißbuch 2008, S. 224 Die Höhe der Versicherungsbeiträge kann dadurch niedrig gehalten werden, dass die Hälfte aller Leistungskosten durch Steuern finanziert werden. Die Finanzierung aus verschiedenen Quellen führt jedoch zu einer schlechten Übersichtlichkeit der Einnahmen und Ausgaben der PÁegeversicherung. Ferner bringt es die Besonderheiten des Steuersystems in die Finanzierung der Pflegeversicherung ein. Das Gesetz sieht die Anpassung der Beiträge alle drei Jahre vor(§129 Abs.3 PVG). 6.2 Beiträge für die erste Versicherungsgruppe(65 Jahre und älter) Die Beiträge der ersten Versicherungsgruppe werden nicht über einen festen Beitragssatz berechnet, sondern sind in sechs Stufen unterteilt(seit 23 Die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg geborene Generation erreicht das 65. Lebensjahr in kurzer Zeit. Deshalb vermutet man, den Personenkreis der Versicherten der zweiten Gruppe in näherer Zukunft auf bis über 20-Jährige ausdehnen zu müssen (vgl.: Ministry of Health, Labour and Welfare, 2001: S. 340). 241 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β 01.04.2006). 24 Die Gemeinde legt zunächst die Höhe der vierten Stufe fest. Diese wird über die erwarteten Ausgaben im kommenden Rechnungsjahr auf der Grundlage einer Umrechnungsregel(Normalbetrag;§129 PVG) ermittelt. Je höher die erwarteten Ausgaben für stationäre Leistungen, desto höher der Normalbetrag. Er unterscheidet sich dementsprechend in jeder Gemeinde. Zur Zeit liegt er durchschnittlich bei ca. 4500 Yen, während er anfangs bei ca. 2800 Yen lag. Dieser vierten Stufe gehören die Versicherten an, die im vorausgegangenen Rechnungsjahr keine Einwohnersteuer zahlen mussten. Die anderen Stufen werden anteilig zum Normalsatz festgelegt. Die Beiträge der ersten und zweiten Stufe liegen bei 50%. Er gilt für Fürsorgeempfänger, die dafür eine zusätzliche Sozialhilfe erhalten. Die Beiträge der dritten Stufe sind auf 75% des Normalbetrags gesetzt. Er gilt für Versicherte, die im Vorjahr keine Einwohnersteuer zahlen mussten. Wer dagegen Einwohnersteuer bezahlte, wird, je nach Höhe, den Stufen fünf oder sechs zugeordnet. Der Beitrag liegt bei 125% bzw. 150% des Normsatzes. 6.3 Beiträge für die zweite Versicherungsgruppe(Altersgruppe 40 64 Jahre) Die Beiträge der zweiten Versichertengruppe werden im Verhältnis zur Höhe ihres Monatsgehaltes berechnet. Handelt es sich um abhängig Beschäftigte, die krankenversichert sind, zahlt der Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge, während die andere Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Unterhaltsberechtigte Ehegatten bleiben beitragsfrei, solange ihr Jahreseinkommen weniger als 1.300.000 Yen beträgt. Andere Beschäftigungsgruppen, vor allem Bauern und Selbständige, die Mitglieder der Volkskrankenversicherung sind, zahlen den zuständigen Gemeinden die Hälfte ihrer Beiträge, die andere Hälfte trägt der Staat. 24 Bei der Reform 2005 wurde die zweite Stufe, zu der viele arme Leute mit MiniAltersrente gehörten, in zwei Gruppen nach dem Jahresbetrag der eigenen Altersrenten der Versicherten aufgeteilt. Seitdem werden diese Beiträge in sechs Stufen eingeteilt. 242 PÁegeversicherung in Japan Fürsorgeempfänger und deren Haushaltsangehörige zahlen keine Beiträge, weil sie nicht in der Kranken- und PÁegeversicherung versichert werden. Sie erhalten äquivalente Leistungen ohne Beitragszahlung. 7. Die Reform 2005 und verbliebene Probleme Wie oben erwähnt, wurden mit der Reform 2005 die zusätzliche Kategorie ”Hilfebedürftige II“, die Präventivleistungen und die regional verbundenen Dienstleistungen aufgenommen und die Beitragsstufen von fünf auf sechs aufgefächert. Ferner wurde die Finanzierungsstruktur der stationären Leistungen geändert(siehe GraÀk 7). Grafik 7: Finanzierungsstruktur der stationären Leistungen ab 01.04.2006(%) Daten-Quelle: MGAW, Weißbuch 2008, S. 232 Mit den neuen Präventivleistungen wurden in jeder Gemeinde auch sogenannte ”Regionaltotalzentren“ 25 gegründet. Präventivleistungen 25 Das Regionaltotalhilfezentrum hat wichtige neue Aufgaben, z.B. Beratung für die Fall-Manager in schwierigen Fällen, Beratung für die Dementen und deren Familienangehörige sowie die Förderung des Netzwerks in der Nachbarschaft und der ehrenamtlichen Personen. Wegen dieser fachlichen Aufgaben wird die Zahl der qualifizierten Personen(z.B. Gesundheitspflegerinnen, Krankenpflegerinnen, FallManager und Sozialarbeiterinnen) erhöht. Damit steigt auch die Finanzierungslast für Städte und Gemeinden. 243 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β werden nur gewährt, wenn sie auf einem PÁegeplan der Fall-Managerin des neu gegründeten Regionaltotalhilfezentrums beruhen. 26 Das MGAW will mit der Gründung der Regionaltotalhilfezentren die privaten Anbieter unter Aufsicht der Kommunalverwaltungen belassen, aber die Leistungskosten der Pflegeversicherung senken und die Pflegequalität verbessern. Damit reagiert das MGAW auf die großen Nachteile der Privatisierung. Durch die Privatisierung hat sich zwar die Zahl der Einrichtungen für häusliche Leistungen in kurzer Zeit wunschgemäß sprunghaft vermehrt, gleichermaßen zugenommen haben aber auch die unberechtigten Ansprüche auf Vergütung sowie die Fälle, in denen PÁegeeinrichtungen Rechte der alten Menschen verletzen. Grafik 8: Summe aller Leistungen 2000— 2008(Milliarden Yen) Daten-Quelle: MGAW, Weißbuch 2008, S. 231 Mit der Reform 2005 wollte das MGAW auch die Ànanzielle Lage der PÁegeversicherung verbessern. Trotzdem kletterten die Gesamtausgaben für Pflegeleistungen weiter(siehe Grafik 8), weil die Zahl der Hilfe- und Pflegebedürftigen weiter anwächst. In naher Zukunft bedarf es einer 26 Nach den Vorgaben des MGAW muss ein Regionatotalhilfezentrum je 20.000 bis 30.000 Einwohner gegründet werden. 244 PÁegeversicherung in Japan grundlegenden Reform. Denn die japanische Pflegeversicherung wurde von Anfang an zu großzügig angelegt und deshalb sind massive Ànanzielle Probleme unausweichlich. Literaturliste Matsumoto, Katsuaki: Zur Einführung der PÁegeversicherung in Japan. In: Neue Zeitschrift für Sozialrecht(NZS), 1996 Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt(MGAW) -MGAW-HP; URL: http://www.mhlw.go.jp/topics/kaigo/osirase/jigzo/ m08/0804 -MGAW: Weißbuch 2008. Tokyo, 2008 -MGAW-HP; URL: http://www.mhlw.go.jp/toukei/saikin/hw/kaigo -MGAW-HP: Bericht über die stationäre PÁege 2007 Ministry of Health, Labour and Welfare: Annual Report on Health and Welfare 1999 — 2000. Tokyo, 2001 Motozawa, Miyoko: Kommunale Sozialpolitik in der japanischen alternden Gesellschaft. In: Pitschas, Rainer(Hrsg): Dezentralisierung im Vergleich- Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Südostasien am Beginn des 21. Jahrhunderts(Schriftenreihe der Hochschule Speyer Bd. 194), Berlin, 2008 Motozawa, Miyoko: Probleme der japanischen Pflegeversicherung. In: Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht (ZIAS), 1(2003) Motozawa, Miyoko: Familiäre und sonstige Pflege der alten Menschen im japanischen Sozialrecht. In: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch(ZfSH/SGB), 1995 Motozawa, Miyoko: Die Rentenversicherung in Japan. In: Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht(ZIAS), 1(1988) 245 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Michael Schmidt 1. Pflegebedürftigkeit als soziales Risiko in Deutschland und Europa Die europäischen Länder haben in vielerlei Hinsicht vergleichbare Probleme: Aufgrund der demographischen Entwicklung, die in allen entwickelten Industriestaaten durch die Alterung der Bevölkerung gekennzeichnet ist, stehen sie vor der Aufgabe, die Angehörigen der älteren Generation unter anderem im Hinblick auf Pflegebedürftigkeit und sonstige Betreuungsbedürftigkeit zu unterstützen. In immer größerem Umfang stehen überkommene traditionelle, namentlich familiäre oder nachbarschaftliche Hilfen nicht mehr im bisherigen Umfang zur Verfügung. Die demographisch verursachte Nachfrage nach altenspezifischen Hilfen wird auch geprägt durch den gesellschaftlichen Wandel, der sich widerspiegelt in einer Pluralisierung der Lebensstile und sich unter anderem niederschlägt in der veränderten Stellung der Frau in Ehe, Familie, Erwerbsleben und Gesellschaft sowie in der Zunahme von Ein-Personen-Haushalten. 2. Die soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 2.1 Überblick Das Informationssystem zur sozialen Sicherheit ”MISSOC“ der Europäischen Kommission stellt Informationen über Finanzierung, Organisation, Grundprinzipien und Leistungen der einzelnen Bereiche 246 Die soziale Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der EU des Sozialschutzes, einschließlich der Leistungssysteme, die der Absicherung des Pflegefallrisikos dienen, zur Verfügung. Es beruht auf der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, einem Netzwerk offizieller Repräsentanten der teilnehmenden Staatenvertretern von Ministerien und/oder Institutionen, die für die einzelnen Bereiche der sozialen Sicherheit zuständig sind sowie einem von der Europäischen Kommission berufenen Sekretariat. Es stützt sich damit auf amtliche Informationen aus den Vergleichsländern. Von MISSOC werden einmal jährlich unter anderem vergleichende Tabellen veröffentlicht, die die rechtlichen Regelungen zu den Kernbereichen der sozialen Sicherung darstellen. Die Pflege in der Familie und die Erbringung informeller Pflege sind immer noch die verbreitetsten Formen der Langzeitpflege. Deutschland gehört zu den Ländern, die sich im europäischen Vergleich sehr früh den neuen Herausforderungen im Bereich Pflege gestellt und darauf reagiert haben. Der nachfolgende Überblick zeigt, dass es neben Deutschland gegenwärtig in Europa nur in vergleichsweise wenigen Ländern ÿ Luxemburg, Österreich und der Flämischen Gemeinschaft in Belgien ÿ ein eigenständiges Sozialleistungssystem für den PÁegefall gibt. 2.2 Belgien Kein allgemeines landesweites Sicherungssystem für den Pflegefall. Ein PÁegeversicherungssystem gibt es in der Flämischen Gemeinschaft durch Dekret des Flämischen Parlaments vom 30.03.1999 . Ansonsten werden bestimmte einzelne Leistungen im Rahmen der Kranken-, Invaliditäts- und Mindestsicherung sowie zusätzliche Leistungen der Kommunen gewährt. Es handelt sich um bedarfsabhängige Hilfen für Personen, die Aufgaben des täglichen Lebens nicht allein verrichten können. In den Geltungsbereich dieser Regelungen fallen danach Leistungsbezieher der Kranken- und Invaliditätsversicherung sowie behinderte Menschen 247 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β ab dem 21. Lebensjahr, die in Belgien wohnen. Die Finanzierung dieser Leistung erfolgt über die jeweiligen Leistungssysteme. 2.3 Bulgarien Kein gesondertes Sicherungssystem. LangzeitpÁege für Rentner bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 90% und Bedarf an ständiger PÁege wird durch die Sozialversicherung oder über die Sozialhilfegesetze gedeckt und beinhaltet Sach- und Geldleistungen. Die Bereitstellung der Leistungen beruht auf dem Prinzip der Fürsorge und wird durch Staats- und Kommunalkassen sowie durch Gebühren der Leistungsempfänger Ànanziert. 2.4 Dänemark Pflegeleistungen werden im Rahmen der in kommunaler Trägerschaft stehenden Sozialdienste erbracht. Anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht zu den notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens(z.B. KörperpÁege, Haushaltsführung) imstande sind. Alle Einwohner werden erfasst. Die sozialen Dienste sind steuerÀnanziert. 2.5 Estland Personen, die nicht für ausreichenden Lebensunterhalt für sich und ihre Familie sorgen können und sozial integriert werden müssen, erhalten ggf. verschiedene steuerfinanzierte Leistungen. Leistungsberechtigt sind grundsätzlich alle Einwohner. 2.6 Finnland Die Pflege ist Teil der von den Kommunen getragenen Gesundheits- und Sozialdienste. Anspruchsberechtigt sind Personen, die auf Dauer und regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, Betreuung und Pflege benötigen. Alle Einwohner sind leistungsberechtigt. Die Dienstleistungen werden über Steuern Ànanziert. 248 Die soziale Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der EU 2.7 Frankreich PÁegeleistungen werden von der Invaliditäts- und Unfallversicherung sowie durch das allgemeine Sozialhilfesystem erbracht. Anspruchsberechtigt sind Personen, die bei wesentlichen Verrichtungen des täglichen Lebens auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Eine Pflegezulage erhalten Empfänger von Invaliditäts-, Alters- und Unfallrenten. Leistungsberechtigt sind ferner unter bestimmten Voraussetzungen Kinder bis 20 Jahre, ältere Menschen, die in Frankreich wohnen sowie Behinderte nach Vollendung des 16. Lebensjahres. 2.8 Griechenland Pflegeleistungen werden im Rahmen der Invaliditäts- und Rentenversicherung sowie als Mindestsicherung durch die Sozialfürsorge gewährt. Anspruchsberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen erwerbsunfähige Personen, Personen, die ständiger Betreuung, Pflege oder Unterstützung durch Dritte bedürfen sowie ältere Menschen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des jeweiligen, in der Regel beitragsfinanzierten Leistungssystems und im Falle der Mindestsicherung über Steuern. 2.9 Großbritannien Kein eigenständiges Sicherungssystem, sondern beitragsunabhängige staatliche Finanzierung für alle Einwohner mit unbeschränktem Aufenthaltsrecht. Anspruch auf PÁegebeihilfe: Personen ab 65 Jahre, die wegen körperlicher oder seelischer Behinderung auf persönliche Pflege angewiesen sind. Invalidität mindestens sechs Monate vor Antragstellung. Unterhaltsbeihilfe für Behinderte bis 65 Jahre: Dauerpflegegeld für Personen mit 100% Erwerbsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Invalidität mindestens drei Monate vor Antragstellung. 249 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Beihilfe für Schwerstbehinderte: Beihilfe für Pflegepersonen mit Einkünften unter einem bestimmten Betrag(rund 112 Euro wöchentlich; mindestens 35 Wochenstunden Betreuung erforderlich). 2.10 Irland Aus Steuermitteln finanziert werden in der Regel bedarfsabhängige Leistungen der häuslichen Pflege, ein Pflegegeld und Beihilfen für Pflegepersonen. Anspruchsberechtigt sind ältere Menschen, behinderte Kinder sowie Pflegepersonen, die in bestimmtem Umfang auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugunsten der PÁege verzichten. 2.11 Italien Pflegeleistungen werden im Rahmen der Sozialversicherungssysteme und der Sozialhilfe gewährt. Anspruchsberechtigt im Rahmen der Invaliditätsversicherung sind Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente, die auf die Hilfe eines Dritten angewiesen sind. Nicht erwerbstätige Behinderte haben Anspruch auf eine Mindestsicherung. Auf regionaler Ebene erhalten ältere Menschen ggf. häusliche PÁege als Sachleistung. 2.12 Lettland Pflege wird im Rahmen der steuerfinanzierten und von Staat und Kommunen getragenen sozialen Dienste für Personen gewährt, die unter anderem wegen Alters, gesundheitlicher Probleme oder Behinderung nicht mehr für sich und ggf. für ihre Familie sorgen können. 2.13 Litauen Nach dem ”Gesetz über soziale Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens“ erhalten Personen, die unter anderem wegen Alters, gesundheitlicher Probleme oder Behinderung Pflege von dritter Seite benötigen, bis zu acht Stunden täglich ambulante Dienstleistungen oder Pflege in Tageseinrichtungen. Langzeitpflege wird im Bedarfsfall auch in 250 Die soziale Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der EU stationären Einrichtungen erbracht. 2.14 Luxemburg Luxemburg hat nach deutschem Vorbild eine Pflegeversicherung eingeführt. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit/Behinderung regelmäßig die Hilfe eines Dritten benötigen. Der Kreis der Pflegeversicherten orientiert sich an der Krankenversicherung, der alle Erwerbstätigen angehören. Die Verwandtschaft zum deutschen System zeigt sich bereits in den vier Grundprinzipien des Pflegeversicherungssystems:(a) Rehabilitationsmaßnahmen haben Vorrang vor Leistungen bei PÁegebedürftigkeit(wobei die Krankenversicherung für die Rehabilitation zuständig ist) und eine Beratungs- und Bewertungsstelle ist berufen, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten(insbesondere auch für die in der Vergangenheit sehr unterentwickelte geriatrische Rehabilitation); (b) häusliche Pflege hat Vorrang vor stationärer Pflege(wobei zu diesem Zweck die Rolle informeller Pflegepersonen, namentlich Familienangehöriger, gestärkt worden ist);(c) Sachleistungen haben Vorrang vor Geldleistungen;(d) Gewährleistung der Kontinuität der Pflege durch die Schaffung einer engen Verbindung, Koordination und Kooperation zwischen PÁegeversicherung und PÁegeinfrastruktur. 2.15 Malta Alle Einwohner über 60 Jahre, die behindert sind und ständig Hilfe durch Dritte benötigen, erhalten bedarfsabhängige Leistungen im Rahmen des allgemeinen Sozialleistungssystems. 2.16 Niederlande Die Pflege wird über die ”Versicherung für außergewöhnliche Krankheitskosten“(AWEZ) abgedeckt. Leistungsberechtigt sind Personen 251 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β bei langem Krankenhausaufenthalt sowie ältere und körperlich oder geistig behinderte Menschen. Die Versicherung erfasst als so genannte ”volksverzekering“ alle Einwohner. Die Qualitätssicherung und-kontrolle in den Niederlanden scheint stärker entwickelt worden zu sein als in anderen Ländern. Differenzierte Qualitätsindikatoren verleihen der Qualitätssicherung eine sehr starke patientenorientierte Ausrichtung, nicht zuletzt etwa durch das(nunmehr auch in Deutschland eingeführte) so genannte ”persönliche Budget“. Im Rahmen des ”persönlichen Budgets“ wird den Berechtigten ein bestimmter Geldbetrag unmittelbar zur Verfügung gestellt, mit dem sie Leistungen selbst ”einkaufen“ und zugleich auch auf die Qualität der eingekauften Leistungen achten können. Die Vorreiterrolle der Niederlande im Bereich der Qualitätssicherung ÿ etwa ausweislich der nicht zuletzt auch für eine vergleichende Betrachtung tauglichen Kriterien(a) Entwicklung von Qualitätsanforderungen,(b) Festlegung ihrer Verbindlichkeit,(c) Umsetzung in der Pflegepraxis, (d) Kontrolle ihrer Einhaltung sowie(e) Sanktionierung ihrer Nichteinhaltung ÿ dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Langzeitpflege seit über 40 Jahren in dem ”Allgemeinen Gesetz über besondere Krankheitskosten“(AWBZ) eine gesetzliche Regelung gefunden hat, die im Laufe der Zeit ständig überarbeitet und verfeinert worden ist. Da diese Regelung über besondere Krankheitskosten als Volksversicherung ausgestaltet ist, sind alle Einwohner der Niederlande sowie Ausländer, die dort steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, in den Anwendungsbereich dieses sozialen Sicherungssystems einbezogen. Damit waren die Niederlande das erste Land in Europa, das die Pflegebedürftigkeit als soziales Risiko anerkannt und in die Sozialversicherung einbezogen hat. Durch die Integration von Pflege- und Krankenversicherung ist darüber hinaus sichergestellt worden, dass es keine Abgrenzungsprobleme zwischen Pflege252 Die soziale Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der EU und Krankenversicherung gibt. Die Versicherung wird durch die Krankenkassen und die Privatversicherung durchgeführt. Deren Organe treffen Vereinbarungen mit den Leistungserbringern. Während zunächst lediglich Sachleistungen gewährt wurden, besteht seit Mitte der neunziger Jahre die Möglichkeit, ein Pflegegeld zu wählen. Diese Lösung eröffnet zum einen dem Einzelnen die Möglichkeit, die benötigten Leistungen frei zu wählen, hat aber zum anderen auch Einsparungen zum Ziel gehabt. Die Leistungsberechtigten können dabei zwischen formellen und informellen Leistungsanbietern wählen. Die Ausführung der Pflegeversicherung obliegt den zugelassenen Krankenversicherungsunternehmen, die diese Aufgaben an örtliche Geschäftsstellen übertragen haben, die ihrerseits heute privatrechtlich organisiert sind. Eine wichtige Rolle spielen die unabhängigen Indikationsdienste, die für die Feststellung der jeweiligen Indikation und damit dann auch für die Bestimmung des Leistungsumfangs der Anspruchssteller zuständig sind. Die Finanzierung der Pflegeversicherung erfolgt über Beiträge der Versicherten bis zu einer obersten Einkommensgrenze sowie über Staatszuschüsse und Zuzahlungen der Leistungsnehmer. Die Leistungspalette umfasst Unterstützung im Haushalt, Personensorge, unterstützende Begleitung, aktivierende Begleitung sowie Behandlung und Unterkunft in einer Einrichtung, wobei diesbezüglich der Grundsatz ”ambulant vor stationär“ gilt. 2.17 Österreich Die soziale Absicherung des PÁegefallrisikos wird für Empfänger bestimmter Sozialversicherungsleistungen im Bundespflegegeldgesetz sowie für sonstige pÁegebedürftige Personen in den PÁegegeldgesetzen der Länder geregelt. Diese steuerfinanzierten Systeme decken über Sachleistungen den Bedarf an ambulanten, teilstationären und stationären Diensten. Ein 253 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Pflegegeld wird bei ständigem Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden monatlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten hinweg gezahlt. Die Regelungen gelten für alle Einwohner. Trotz der ähnlich dominanten Stellung der Sozialversicherung im Gesamtsystem der sozialen Sicherheit ist die Pflegefallabsicherung in Österreich anders als in Deutschland nur höchst mittelbar und lediglich partiell mit der Sozialversicherung verknüpft. Das Pflegegeld als einzige bundesweit einheitliche Leistung kann nach Maßgabe des 1993 in Kraft getretenen Bundes-Pflegegeldgesetzes(BPGG) von allen pflegebedürftigen Personen beansprucht werden, die eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder eine vergleichbare so genannte Grundleistung aus einem Sonderpensionssystem für Beamte beziehen. Es wird dann von dem für die aus diesen Systemen bezogene Leistung zuständigen Träger ausgezahlt, der dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt erhält. Das PÁegegeld ist somit steuerÀnanziert und hängt nicht von einer Sozialversicherungspflicht ab. Pflegebedürftige Personen ohne einen Anspruch auf eine derartige Grundleistung wie z.B. Personen, die noch erwerbstätig sind oder aber nie bzw. nicht lange erwerbstätig waren ÿ etwa von Geburt an Behinderte ÿ können ein Pflegegeld nach den Landespflegegeldgesetzen eines der österreichischen Bundesländer beanspruchen. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Geldleistung sowie ihre Höhe und Abstufung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit sind im Wesentlichen die gleichen wie diejenigen des Bundes-PÁegegeldes. Die Länder haben sich in einem Staatsvertrag mit dem Bund, der so genannten ”Pflege-Vereinbarung“, verpflichtet, Regelungen mit gleichen Grundsätzen und Zielsetzungen wie denjenigen des Bundes-PÁegegeldgesetzes zu erlassen. In dieser Pflege-Vereinbarung haben sich die Länder auch zur Sicherstellung und damit zugleich zum Ausbau des Angebots an 254 Die soziale Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der EU PÁegesachleistungen verpÁichtet. Deren Bereitstellung erfolgt nämlich auf Landes- bzw. kommunaler Ebene und damit weitestgehend getrennt von der Gewährung der PÁegegeldleistungen. ”Nahtstellen“ zu diesen monetären Leistungen bestehen bei stationärer PÁege, bei der unter gewissen Voraussetzungen kraft Gesetzes der Übergang eines Teils des Pflegegeldanspruchs auf den Träger der Sachleistungen vorgesehen ist. Die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von PÁegesachleistungen finden sich vor allem in den ÿ teilweise untereinander sehr unterschiedlichen ÿ Sozial- oder Behindertenhilfegesetzen der Länder. Sie sind ÿ zumeist unter Einbeziehung der Kommunen ÿ aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung die vorrangig zuständigen Träger der Pflegeangebote. Ebenso überwiegend auf landesrechtlicher Grundlage basieren die Regelungen über die Standards von Heimen und die Heimaufsicht. Bundesrechtlich geregelt sind hingegen die im Konsumentenschutzgesetz integrierten zivilrechtlichen Mindeststandards für Heimverträge. Während die Krankenpflege Bundesangelegenheit ist und im Wesentlichen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt ist, sind für den Erlass berufsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Betreuung alter und behinderter Menschen wiederum die Länder zuständig. Angesichts der Trennung zwischen Geld- und Sachleistungen gibt es keine allgemein gültige Definition der Pflegebedürftigkeit. Überwiegend wird an die Anspruchsvoraussetzungen in§ 4 BPGG angeknüpft, gemäß Abs.1 besteht ein Anspruch auf PÁegegeld, wenn ein PÁegebedarf, d.h. ein andauernder Betreuungs- und Hilfebedarf wegen einer Behinderung, voraussichtlich für mindestens sechs Monate besteht. Der in sieben Leistungsstufen ausdifferenzierte Rechtsanspruch auf das Pflegegeld richtet sich in erster Linie nach dem zeitlichen Aufwand der durch Dritte zu übernehmenden Verrichtungen. Dabei spielt es keine 255 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Rolle, ob diese von einem Familienangehörigen, d.h. einem informellen Leistungserbringer, oder einer professionellen Pflegekraft erbracht werden. Ebenfalls unerheblich ist, wo dies geschieht, ob in der häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung. Ein Rechtsanspruch auf Pflegegeld besteht, wenn der gesamte zeitliche Aufwand für die von dritter Seite zu erbringenden notwendigen Verrichtungen 50 Stunden im Monat überschreitet. Die höheren Pflegestufen setzen jeweils einen entsprechend höheren zeitlichen Pflegebedarf voraus. Das auf diese Weise ermittelte Pflegegeld wird für die Bemessung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen herangezogen. Berücksichtigt werden auch das Einkommen des Pflegebedürftigen und sein verwertbares Vermögen sowie das Einkommen gemeinsam mit ihm im Haushalt lebender oder zur Unterhaltsleistung verpflichteter Angehöriger; hier tritt die sozialhilferechtliche Fundierung der Pflegesachleistungen deutlich zutage. Dies zeigt auch der Umstand, dass auf diese so genannten ”Naturalleistungen“ in der Regel kein Rechtsanspruch besteht. Die wichtigsten leistungsrechtlichen Voraussetzungen für stationäre Pflegeleistungen finden sich in den Sozialhilfegesetzen der Länder. Die Sozialhilfegesetze sehen die Unterbringung in Anstalten als eine Möglichkeit zur täglichen Versorgung vor, wenn der Hilfesuchende aufgrund seines körperlichen oder geistig/seelischen Zustandes oder wegen seiner familiären und sonstigen Verhältnisse nicht imstande ist, ein selbständiges und unabhängiges Leben zu führen, oder wenn er besonderer PÁege bedarf. Dabei kommen als stationäre Einrichtungen nur solche in Betracht, die einem speziÀschen Mindeststandard entsprechen. Für Pflegepersonen werden in den Bundesländern Angebote für Pflegekosten und Beratungsdienste geboten. Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegepersonen, namentlich die Möglichkeit der Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, ist Bundesangelegenheit: Wer 256 Die soziale Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der EU eine Erwerbstätigkeit aufgibt oder unterbricht, um einen nahen Angehörigen zu pÁegen, hat Anspruch darauf, dass der Bund rund die Hälfte der für die Weiterversicherung zu erbringenden Beiträge übernimmt. Diese Regelung gilt, sofern der zu PÁegende mindestens in die PÁegestufe 3 eingestuft wurde. Derartige Weiterversicherungsbeiträge haben auch eine Verlängerung der Rahmenfrist zur Folge, innerhalb derer Versicherungszeiten für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nachgewiesen werden müssen. Ein Krankenoder Unfallversicherungsschutz besteht hingegen nur, wenn die Pflege im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnisses erfolgt. 2.18 Polen Pflegeleistungen werden im Rahmen der Kranken-, Alters-, Invaliditätsund Hinterbliebenenversicherung sowie im Rahmen der Sozialhilfe erbracht für Personen, die ständig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Schwerbehinderte Personen erhalten ggf. Hilfe in geschützten Werkstätten. 2.19 Portugal Im Rahmen der Sozialversicherungssysteme werden beitragsabhängige und im Rahmen der steuerfinanzierten Mindestsicherung beitragsunabhängige Geldleistungen gewährt. Das Krankenversicherungssystem sowie die so genannte ”Soziale Aktion“ stellen Sachleistungen zur Verfügung. Leistungsberechtigt sind Personen, die für Verrichtungen des täglichen Lebens auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. 2.20 Rumänien Kein eigenständiges Sicherungssystem. Die Leistungen bei langfristiger PÁegebedürftigkeit werden durch das Versicherungssystem(z.B. Versicherung bei Invalidität, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Alter usw.) gedeckt. 2.21 Schweden PÁege wird im Rahmen der von den Kommunen bereitgestellten sozialen 257 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Dienste erbracht. Leistungsberechtigt sind Personen, die Betreuung und PÁege benötigen. Erfasst werden alle Einwohner. 2.22 Slowakei PÁegeleistungen werden im Rahmen der Kranken-, Alters-, Invaliditätsund Hinterbliebenenversicherung sowie teilweise im Rahmen besonderer Regelungen und auch über die allgemeine Sozialhilfe erbracht. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Anspruchsteller bei Vorliegen einer mindestens 50%igen Funktionsstörung auf die PÁege durch Dritte angewiesen ist. Die Regelungen gelten für alle Einwohner. 2.23 Slowenien Pflegeleistungen werden im Rahmen der Renten-, Invaliditäts- und Krankenversicherung, als Familienleistungen und im Rahmen der Sozialhilfe gewährt für Personen, die auf ständige Hilfe angewiesen sind. Die Regelungen gelten für alle Erwerbstätigen sowie Rentner, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Einwohner ohne anderweitige Versicherung und ggf. für Personen, die von diesen abhängig sind. 2.24 Spanien Das beitragsfinanzierte System der sozialen Sicherung und die steuerfinanzierte Mindestsicherung stellten üblicherweise auch Pflegeleistungen zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind im Rahmen der Sozialversicherung dauernd erwerbsunfähige Arbeitnehmer, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Leistungen der Mindestsicherung können Personen zwischen 18 und 65 Jahren beanspruchen, die krank oder behindert sind(Invaliditätsgrad von 75%) und die auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Ein Pflegesystem, das steuerfinanziert ist, wurde eingeführt; die Umsetzung Àndet zurzeit statt. 258 Die soziale Absicherung des Risikos der PÁegebedürftigkeit in den Mitgliedstaaten der EU 2.25 Tschechien Es gibt eine Reihe steuerÀnanzierter Leistungen für Personen, die Aufgaben des täglichen Lebens wie Ankleiden, Körperpflege, Einkaufen u.a. nicht ohne fremde Hilfe erledigen können. Leistungsberechtigt sind alte Menschen, Kinder sowie Volljährige, die körperlich oder geistig behindert sind. 2.26 Ungarn Die Sozialversicherungs- und Sozialhilfesysteme sehen Pflegeleistungen vor für Personen, die schwer seh-, hör- oder geistig behindert und auf Hilfe Dritter angewiesen sind. Steuerfinanzierte Leistungen werden als so genannte Pflegehilfe Personen ab dem 65. Lebensjahr gewährt, die wegen körperlicher oder seelischer Behinderung auf PÁege angewiesen sind. Behinderte erhalten bis zum 65. Lebensjahr eine Unterhaltsbeihilfe. Ein Dauerpflegegeld wird Personen mit 100%iger Erwerbsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gewährt. Von Geburt an Behinderten steht eine besondere Beihilfe zu. PÁegepersonen, deren Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, haben Anspruch auf ein PÁegegeld für PÁegepersonen. 2.27 Zypern Pflege, psychiatrische Versorgung und Sozialhilfe werden auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen durch Wohlfahrtsdienste und Heime Personen gewährt, die sozial bedürftig sind und in Zypern wohnen. 259 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β Über die Autoren ŏ Fang Chen, Direktor des Sozialheims des Minhang-Bezirks der Stadt Shanghai, Shanghai. ŏ Prof. Chun Ding, stellvertretender Direktor, Zentrum für EuropaStudien, Fudan Universität, Shanghai. ŏ Julan Gao, stellvertretende Direktorin des Zivilverwaltungsamtes der Stadt Shanghai, Shanghai. ŏ Wilfried Lahne, Pensionär, ehemaliger Geschäftsführer des AWO Seniorenzentrums ”Stadt Leverkusen“, Leverkusen. ŏ Susanne Langsdorf, Studentin, Freie Universität Berlin, Humboldt Universität zu Berlin, Universität Potsdam, Berlin. ŏ Günther Merkel, Sozialrichter am Sozialgericht Nürnberg, Nürnberg. ŏ Prof. Miyoko Motozawa, Graduate School of Humanities and Social Sciences, University of Tsukuba, Tokio. ŏ Michael Schmidt, Referat zur Koordinierung der Sozialrechtssysteme, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin/Bonn. ŏ Dr. Rudolf Traub-Merz, Leiter, Büro für Internationale Zusammenarbeit, Friedrich-Ebert-Stiftung, Shanghai. Hinweis: In diesem Beitrag wurden alle Namen einheitlich in der Reihenfolge ”Vorname, Nachname“ genannt. Dies wurde in der deutschen Version auch auf die chinesischen Namen angewandt. Angemerkt sei hier, dass im Chinesischen die Reihenfolge ”Familienname, Vorname“ korrekt ist, also ”Ding Chun“ statt ”Chun Ding“. Dies wurde in der chinesischen Version eingehalten. 260 Ꮴࣱ̠એူˀએူγᬖú˖ ڍ Njॳ ڍ֖ ௅ఴᄉഴयԢ಴Β పΒ౔❴㑂Ⱊ喋 $*1 喌᪜ᢚ 㔭ᎠϦ័⤲̺័⤲ԉ䮕喝͙఩ȟᓣ఩সᬑ᱘⮰Ὅᐻ ࣶᵴҷ / 喋ᓣ喌㨉⋽ᚓ喏喋ᓣ喌冭䕿๗ e ➥ߟ ᮚ ÿ ᶱ㡔喏 ̭㏛ͧ㑂 . ÿ̶⊣喝̶⊣⹪ц⻽႒䮎 ܦ❴⹪ 喏 2010 ISBN 978 ÿ 7 ÿ 80745 ÿ 755 ÿ 8 Ē . Ŗ ័ćȞē . Ŗ 㨉ć ŗ 冭ć Ř ̭ćȞĔ . Ŗ 㔭 ᎠϦ喐័⤲喐 ࡧ⫃ ԉ䮕喐᪳䯲Ȟĕ . 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Hrsg.: Liability Editor: Einbandgestaltung: Verlag: Vertrieb: Druck: Datum: Susanne Langsdorf, Rudolf Traub-Merz, Chun Ding Jie Shen Zicheng Qian Shanghai Academy of Social Sciences Press 622-7, Huaihai Rd.(M), Shanghai Tel:+86-21-63875741 Zip Code: 200020 http: //www.sassp.com E-Mail: sassp@sass.org.cn Xinhua Bookstore Shanghai Xinwen Co., Ltd. Dezember 2010 ISBN 978 – 7 – 80745 – 755 – 8/ F e 136 Preis: 30 ¥ © 2010 Shanghai Academy of Social Sciences Press 261 ݳ