PERSPEKTIVE Eine EU-Steuer Überfällige Reform oder föderalistische Fantasie? IAIN BEGG Februar 2011 ࡯ In den vergangenen Jahren wurden häufig Rufe nach einer»echten« EU-Steuer laut, die das Gros der EU-Einnahmen bilden sollte. Diese Forderungen stießen aber ebenso oft auf Ablehnung. Mit der Überprüfung des Haushalts zur Halbzeit des derzeit geltenden mittelfristigen Finanzrahmens wurde die Debatte erneut angeheizt. ࡯ Technisch gesehen gibt es kein generelles Hindernis für eine EU-Steuer, und es kämen mehrere Steuerarten dafür in Frage. Allerdings wird es wohl nie die ideale EU-Steuer geben. Man darf auch nicht übersehen, dass das gegenwärtige, hauptsächlich auf nationalen Beitragszahlungen basierende Eigenmittelsystem eine Reihe von Vorteilen bietet. ࡯ Weder die Bürger noch die Mitgliedstaaten der EU werden leicht davon zu überzeugen sein, dass eine EU-Steuer sinnvoll ist. Zudem sollte die vermutliche Wirkung einer solchen Steuer nicht überbewertet werden. Sie allein wird die schwerwiegende Nettosalden-Problematik und die daraus resultierenden Korrekturen nicht lösen. ࡯ Dieses Papier wirft einen Blick auf die Hintergründe der politischen Auseinandersetzungen und liefert eine analytische Untersuchung der Gründe und Argumente für oder gegen eine EU-Steuer. Es werden Kriterien für die Auswahl einer möglichen Steuer vorgeschlagen und bewertet sowie eine Reihe möglicher neuer Finanzierungsinstrumente ausführlich vorgestellt. Anschließend wird der Spielraum für bedeutende Umstellungen bei der Finanzierung des EU-Haushalts beurteilt, und es wird aufgezeigt, wie diese Veränderungen zu erreichen sein könnten. Inhalt IAIN BEGG| EINE EU-STEUER 1. Neue Ideen für eine Veränderung des Status quo bei der Finanzierung des EU-Haushalts........................................................ 1 2. Kriterien für die Auswahl geeigneter Finanzierungsinstrumente für die EU..... 1 3. Stärken und Schwächen des jetzigen Systems............................. 2 4. Plausible Optionen für neue Einnahmequellen............................. 2 5. Eine Wahl zwischen EU-Einnahmequellen treffen: ein Vergleich der Optionen... 4 6. Schlussbemerkung: Es gibt weniger zu befürchten als erwartet............... 5 IAIN BEGG| EINE EU-STEUER 1. Neue Ideen für eine Veränderung des Status quo bei der Finanzierung des EU-Haushalts 1 Die Ausgaben der Europäischen Union werden heute überwiegend durch direkte Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten und nicht durch eigenständige Steuereinnahmen der Gemeinschaft oder andere ihr unmittelbar zufließende Eigenmittel finanziert. Dies steht im Widerspruch zum Vertrag über die Arbeitsweise der EU(AEUV), in dem es in Artikel 311 heißt:»Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert.« Tatsächlich ging der Trend in den letzten beiden Jahrzehnten aber dahin, dass der Anteil der nationalen Beiträge immer weiter anstieg. Bliebe die Zusammensetzung der Einnahmen unverändert, würde dieser Anteil 2013, am Ende der Laufzeit des derzeit geltenden mehrjährigen Finanzrahmens(MFR), bei mehr als 90 Prozent liegen. Über die Jahre wurden immer wieder Rufe nach einer»echten« EU-Steuer laut, die das Gros der EU-Einnahmen bilden sollte. Mit der Überprüfung des Haushalts zur Halbzeit des gegenwärtigen MFR wurde diese Debatte erneut angeheizt. Nachdem EUHaushaltskommissar Janusz Lewandowski in einem Interview im August 2010 eine EU-Steuer ins Gespräch gebracht hatte, wurde dieser Vorschlag im Oktober 2010 in der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Haushaltsüberprüfung erneut aufgegriffen und mit der Nennung einiger in Frage kommender Steuerarten näher ausgeführt. 1 Aus mehreren Mitgliedstaaten wurden schnell Einwände gegen diese Vorstöße laut und trotz der regelmäßig geäußerten Empfehlung des Europäischen Parlaments für die Einführung einer EU-Steuer sind weder die Regierungen noch die nationalen Parlamente sonderlich geneigt, die»Macht der Besteuerung« an die EU abzutreten. Zwar stieß die von EU-Kommissar Lewandowski zur Finanzierung des EU-Haushalts vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer nicht in allen nationalen Hauptstädten auf Ablehnung, doch jeder Versuch zur Einführung einer EUSteuer wird ein harter Kampf werden. 1. Dieser Artikel ist die Kurzfassung einer kürzlich veröffentlichten Studie von Iain Begg: An EU tax: overdue reform or federalist fantasy, FriedrichEbert-Stiftung, Februar 2011, http://library.fes.de/ pdf-files/ id/ ipa/ 07819. pdf. 2. Kriterien für die Auswahl geeigneter Finanzierungsinstrumente für die EU Es ist immer eine schwere Entscheidung, wie die Mittel für die Finanzierung öffentlicher Ausgaben aufgebracht werden sollen. Potentielle Einnahmequellen müssen gerecht sein(und auch als gerecht angesehen werden), mögliche Besteuerungsarten oder andere Einnahmequellen dürfen sich wirtschaftlich nicht nachteilig auswirken und müssen sehr unterschiedliche Verwaltungskriterien erfüllen; und schließlich sind auch politische Imperative zu berücksichtigen. Aufgrund der notwendigen, aber nur schwer herzustellenden Ausgewogenheit zwischen den nationalen und EU-weiten Interessen kommt der politischen Dimension häufig eine besonders gewichtige Rolle zu. In dieser Hinsicht besteht eine der strittigsten Fragen darin, wie viel Autonomie die Union bei den Gemeinschaftsfinanzen überhaupt haben sollte. Weil dem Europäischen Parlament im Vertrag von Lissabon neue Machtbefugnisse zugestanden wurden, verfügt es jetzt über ein erhebliches Mitspracherecht bei der Gestaltung der öffentlichen Ausgaben. Im Gegensatz dazu bleiben die Entscheidungen über die EU-Einnahmequellen durch den Europäischen Rat fest in den Händen der Mitgliedstaaten. In Umkehr der bekannten Wendung wurde dieses Modell als»representation without taxation« bezeichnet. Neben der Entscheidungsautonomie rückt aber auch eine ganze Reihe anderer Kriterien in den Blickpunkt. Ein überaus wichtiger Aspekt ist, dass jedes neue Einnahmesystem die EU-Ausgaben auf zuverlässige Weise abdecken, also sowohl stabile als auch ausreichende Einkünfte sicherstellen sollte. Gleichzeitig muss die Finanzierungslast gerecht verteilt werden. Was bei der Erhebung öffentlicher Einnahmen als gerecht gelten kann, ist eine schwierige Frage. Sie impliziert, dass Bürger mit gleichartigen Lebensumständen auch gleich behandelt werden sollten(horizontale Gleichheit) und dass sich in der Belastung der unterschiedlichen Individuen ihre Zahlungsfähigkeit widerspiegeln muss, wobei die Reichen proportional einen größeren Teil ihres Einkommens zahlen sollten als die Armen(vertikale Gleichheit). In der EU spielen zwei weitere Aspekte der Gerechtigkeit eine wichtige Rolle: eine gerechte Verteilung der Steuererträge auf die Mitgliedstaaten und eine gleichmäßige 1 IAIN BEGG| EINE EU-STEUER Lastenverteilung zwischen ihnen. Einige Mitgliedstaaten beklagen beispielsweise, dass die von ihren Bürgern oder Unternehmen generierten Einnahmen jene Länder mitfinanzieren würden, die ein für ihre Staatsbürger günstigeres Steuersystem hätten. Sowohl die Kommission als auch das Europäische Parlament sprechen sich für eine Verknüpfung zwischen der Finanzierung der EU und den von ihr verfolgten politischen Zielen aus. Für das Europäische Parlament sind auch Sichtbarkeit und Transparenz der EU-Finanzierung von Bedeutung, denn seiner Auffassung nach ist das gegenwärtige System so undurchsichtig, dass es einer Mythenbildung über die den einzelnen Mitgliedstaaten und ihren Bürgern auferlegten Belastungen Vorschub leistet. 3. Stärken und Schwächen des jetzigen Systems Eine große Stärke des gegenwärtigen EU-Finanzierungssystems ist, dass es funktioniert. Der EU-Haushalt hat sichere Einnahmen, so dass sich die Europäische Kommission kaum Gedanken darüber machen muss, wie sie die nötigen Einnahmen zur Finanzierung der zugesagten Ausgaben aufbringen soll. Außerdem wird ein ausgeglichener Haushalt dadurch gesichert, dass der Abführungssatz der BNE-Eigenmittel jeweils in der für die geplanten Ausgaben benötigten Höhe festgesetzt wird. Und schließlich ist das gegenwärtige Einnahmesystem auch einigermaßen gerecht hinsichtlich der Belastungen, die es den einzelnen Mitgliedstaaten aufbürdet. Es wird jedoch dahingehend kritisiert, zu undurchsichtig zu sein und eine juste-retour-Mentalität zu fördern, in der den Mitgliedstaaten mehr an ausgeglichenen Nettosalden zu liegen scheint als an der Frage, ob das EUFinanzsystem ausgereift ist. Das hat zur Folge, dass es in den wichtigsten Kämpfen auf der Einnahmeseite um »Korrekturen« geht – den sogenannten Briten-Rabatt und die vielen anderen Mechanismen, die von manchen Mitgliedstaaten zu einer Reduzierung ihrer Nettozahlungen genutzt werden können. Bei der Vielzahl von Kriterien, die bei der Entscheidung über die Finanzierung des EU-Haushalts eine Rolle spielen, kommt es zwangsläufig zu gegensätzlichen Auffassungen darüber, welche Merkmale eine gute EU-Einnahmequelle haben sollte. Ebenso unvermeidlich ist, dass selbst dort, wo Übereinstimmung herrscht, die Erwartungen auseinandergehen. Es besteht jedoch ein gewisser Konsens über die Besteuerungsarten und andere Einnahmequellen, die zur Finanzierung des EU-Haushalts in Frage kämen. Auch in der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Überprüfung des EU-Haushalts werden mehrere von ihnen angeführt. Allerdings wurde der normativen Frage, welche Merkmale und Anforderungen die wichtigsten sind, bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Statt von der möglichen Einnahmequelle auszugehen und sie anhand unterschiedlicher Kriterien abzuwägen, wäre es sinnvoller festzulegen, was von einer EU-Einnahmequelle erwartet wird, und dann nach der Option zu suchen, die diesen Erwartungen am nächsten kommt. Festzustellen ist, dass es wahrscheinlich nie die ideale»Steuer für Europa« geben wird und auch bei den sinnvollsten Vorschlägen immer mit Einwänden zu rechnen ist. 4. Plausible Optionen für neue Einnahmequellen Im Grunde könnte jede der in der Mitteilung der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Optionen zu einer EU-Einnahmequelle werden, sofern der politische Wille und genügend Zeit vorhanden wären, sie umzusetzen und die vorhersehbaren Probleme aus dem Weg zu räumen. Jede neue EU-Steuer(oder vergleichbare Einnahmequelle) muss jedoch dauerhafte Einnahmen sichern und würde zwangsläufig neue Probleme mit sich bringen. Beispielsweise wären die Einnahmen vielleicht weniger vorhersehbar als im gegenwärtigen System, was das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts erschweren würde. Eine administrative Herausforderung bestünde darin, eine allgemeine Steuerbemessungsgrundlage festzulegen und sicherzustellen, dass das gewählte Instrument neben der Generierung von Einnahmen auch die anderen aufgestellten Kriterien erfüllt. Um zu veranschaulichen, worum es bei der Forderung einer neuen EU-Steuer geht, werden hier drei unterschiedliche Optionen untersucht: CO 2 -/ Energiesteuern, eine Körperschaftssteuer und eine Finanztransaktionssteuer. Alle haben Berührungspunkte mit Politikfeldern der EU und sollten für die Bürger nachvollziehbar sein. Es lassen sich aber auch markante Unterschiede zwischen ihnen feststellen. 2 IAIN BEGG| EINE EU-STEUER 4.1 CO 2 - oder Energiesteuern Klimaschutz und Energiesicherheit gehören zu den »großen Herausforderungen« der Politik, mit denen sich die EU auseinandersetzen muss, weshalb sich CO 2 -/Energiesteuern als EU-Steuern anbieten. Sollte überhaupt eine Steuer als Einnahmequelle Unterstützung finden, dann wird es wohl diese, auch für die Bürger sichtbare Steuerart sein. In Bezug auf politische Kriterien würden diese Steuern deshalb gut abschneiden, selbst wenn sie viele unterschiedliche Formen annehmen, auf verschiedene Steuersubjekte abzielen(z. B. Produzenten im Fall der Erhebung einer Kohlenstoffemissionssteuer oder Konsumenten, wenn der Endverbraucher der Energiemärkte besteuert wird) und damit verschiedene Merkmale aufweisen können. Diese Steuerart hat aber auch ihre Schattenseiten, und es gibt viele mögliche wirtschaftliche und administrative Hindernisse zu überwinden: Unter anderem müssten die Besteuerungsgrundlagen vereinheitlicht und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber jenen Teilen der Welt ausgeschlossen werden, die keine derartigen Steuern erheben. Das Risiko steigender Energiepreise und eine damit einhergehende Zunahme der durch hohe Energiekosten verursachten Armut stellen eine weitere Herausforderung dar. Das Kriterium der Gerechtigkeit von Einnahmen aus CO 2 -/Energiesteuern hinge sehr von den Einzelheiten ab, und es könnte zu einem Konflikt zwischen ihrer abschreckenden Wirkung beim Energieverbrauch und ihrer Zuverlässigkeit als Einnahmequelle für den EU-Haushalt kommen. Aus diesem Grund werden hier zwei spezifische Beispiele genauer beleuchtet: 1. Zunächst sei die bereits in mehreren Zusammenhängen ins Gespräch gebrachte Luftverkehrsabgabe genannt. Der Luftverkehr ist eine wachsende, aber die Umwelt belastende Branche. Deshalb würde diese Abgabe nicht nur für ein stabiles Einkommen sorgen, sondern darüber hinaus mit ihrer abschreckenden Wirkung möglicherweise positiv zu den Klimaschutzzielen beitragen. Es besteht auch durchaus die Einschätzung, dass dieser Sektor bislang noch zu wenig besteuert wird. In Großbritannien müssen die Passagiere bereits seit 1994 eine Abflugsteuer zahlen, und auch in Deutschland wurde sie bereits mit ähnlichen Richtlinien eingeführt – in beiden Fällen ungeachtet des Widerstands seitens der Tourismus- und Luftfahrtindustrie. Aus einer Hochrechnung der sich daraus für Großbritannien ergebenden Einnahmen geht hervor, dass eine EUweite Erhebung solcher Steuern Einnahmen in Höhe von etwa 0,2 Prozent des EU-BIP einbringen könnte, vor allem wenn neben dem Passagier- auch der Frachtverkehr besteuert würde. Damit ließe sich zwar nur ein Teil des EUHaushalts finanzieren, doch der Betrag könnte dennoch als groß genug gesehen werden, um das Prinzip einer neuen EU-Steuer einzuführen, ohne in politisch sensiblere Bereiche der Steuerpolitik einzudringen. Zudem wäre diese Steuer ohne großen Verwaltungsaufwand zu erheben. Würde sie EU-weit gelten, wäre es nicht möglich, sie durch das Ausweichen auf andere Drehkreuzflughäfen zu umgehen(dafür käme dann zwar noch der Flughafen von Zürich in Frage, aber dessen Luftraum und Kapazitäten sind ohnehin überlastet). Andererseits könnte sie im Widerspruch zum Kriterium der horizontalen Gleichheit stehen und insofern ungerecht gegenüber Mitgliedstaaten sein, als die Einwohner der verschiedenen Länder in unterschiedlicher Häufigkeit fliegen. 2. Eine Kraftstoffsteuer gibt es bereits in allen Mitgliedstaaten; sie würde eine ansehnliche Einnahmequelle mit einem»grünen« Ziel verbinden. Allerdings bestehen in der Art und Weise, wie diese Steuern erhoben werden, erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, worin sich zum Teil deren nationale Präferenzen widerspiegeln. Eine Vereinheitlichung könnte sich deshalb etwas schwierig gestalten. Außerdem gibt es Bedenken in Bezug auf die Kriterien der horizontalen und vertikalen Gleichheit, weil einige Bürger(beispielsweise in ländlichen Gegenden) keine Alternative zum Autofahren haben. Da eine Kraftstoffsteuer normalerweise mehr Einkünfte erzeugt als für die Finanzierung des EU-Haushalts nötig, wären Verfahren für die Aufteilung der Mehreinnahmen vonnöten, doch diese Bedenken sollten ihrer relativ schnellen Annahme als EU-Steuer nicht im Wege stehen. 4.2 Eine Körperschaftssteuer Eine Körperschaftssteuer ist eine weitere Einnahmequelle, die in allen Mitgliedstaaten bereits erhoben wird und mehr als genug Einnahmen für die gegenwärtigen EU-Ausgaben generieren würde. Ihr großer Reiz als EUEinnahmequelle besteht darin, dass sie mit dem Binnenmarkt im Einklang steht und tatsächlich die Ungleichheit bei der Zuteilung der Steuererträge zwischen den Mitgliedstaaten mindern könnte. Dies wäre wirtschaftlich 3 IAIN BEGG| EINE EU-STEUER insofern effizient, als es Unternehmen davon abhielte, sich nur aus Steuergründen für einen Betriebsstandort zu entscheiden. Der größte Nachteil dieser Steuer ist, dass es keine europaweit einheitliche Steuerbemessungsgrundlage gibt. Da die Steuersysteme gemäß den nationalen Präferenzen aufgebaut wurden und diese widerspiegeln, ist bei der Einigung auf eine gemeinsame Bemessungsgrundlage mit heftigen politischen Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedstaaten zu rechnen. Im Gegensatz zu den beiden vorhergenannten Beispielen legt die Notwendigkeit einer solchen Einigung es nahe, dass eine Körperschaftssteuer erst langfristig als EU-Steuer realisierbar wäre. 4.3 Eine Finanztransaktionssteuer Das öffentliche Ressentiment gegen die Banken und die Kosten, die ihretwegen den Steuerzahlern während der Krise aufgebürdet wurden, hat immer wieder Forderungen nach einer stärkeren Kontrolle der Banken laut werden lassen. Aus demselben Grund würde eine Finanztransaktionssteuer als mögliche neue Einnahmequelle bei den Bürgern ganz offensichtlich Anklang finden. Aktuellen Untersuchungen zufolge sind die Befürchtungen, eine solche Steuer sei zu einfach zu umgehen und könne nur auf globaler Ebene funktionieren, möglicherweise übertrieben. Zudem geht aus diesen Untersuchungen hervor, dass mit einer Finanztransaktionssteuer ohne Weiteres Einnahmen in Höhe von 0,3 Prozent des EU-BIP aufzubringen wären. Diese Steuer stünde auch im Einklang mit dem Kriterium der vertikalen Gleichheit, da sie Reiche stärker belastet. Ein größeres Problem besteht jedoch darin, dass ein Großteil aller Finanztransaktionen in der EU auf den britischen Finanzmärkten abgewickelt wird. Das könnte den Anschein erwecken, als käme das Gros der EU-Einnahmen aus dem Vereinigten Königreich. Auch wenn allgemein bekannt ist, dass viele dieser Transaktionen tatsächlich Geschäfte für Auftraggeber außerhalb Großbritanniens sind, wäre es politisch sehr problematisch, wenn – wie einer veröffentlichten Schätzung zufolge – 70 Prozent der Erträge aus der Londoner City kämen. Man braucht nicht viel Fantasie, um zu erraten, was die Schlagzeilen der Boulevard-Presse daraus machen würden. Eine Besteuerung von Transaktionen anstelle von Mehrwertsteuern kann auch im Widerspruch zu wirtschaftlicher Effizienz stehen. 5. Eine Wahl zwischen EU-Einnahmequellen treffen: ein Vergleich der Optionen Die Debatte über eine EU-Steuer zeichnet sich durch festgefahrene Standpunkte, Vorurteile und Argumente aus, die häufig fadenscheinig und übertrieben sind. Im Grunde geht es bei der politischen Auseinandersetzung um die Steuerkompetenz und die Finanzautonomie der EU. Darüber hinaus wird immer wieder die Tatsache vergessen, dass jede neue EU-Steuer eine Senkung der nationalen Beitragszahlungen ermöglichen würde. Die rationalen Argumente für und gegen eine EU-Steuer sind also häufig vordergründig. Technisch gesehen gibt es kein allumfassendes Hindernis gegen den Vorschlag einer EU-Steuer(oder Steuern) und es gibt viele Optionen, die durchführbar wären, wenn auch mit einigen Komplikationen bei der Vereinheitlichung der Besteuerungsgrundlagen und Einrichtung der notwendigen Verwaltungsstrukturen zu rechnen ist. Ebenso wird es wohl nie eine Steuerart geben, die als die ideale EU-Steuer gelten könnte, weil alle denkbaren Instrumente Merkmale aufweisen, gegen die jemand mit gutem Recht Einwände erheben wird. Die Entscheidung für eine EU-Einnahmequelle wird davon abhängen, welche Attribute die Entscheidungsträger an so einer Einnahmequelle bevorzugen, so dass ein Vergleich der Optionen aufschlussreich ist. Jeder Vergleich der vier oben besprochenen möglichen EU-Steuern muss sie auch am gegenwärtigen System messen, und eine Fürsprache für Veränderung muss ihren Ausgangspunkt in der Bestimmung dessen haben, was von der Einnahmeseite des Haushalts gewollt wird. Deshalb: ࡯ Wenn die Zuverlässigkeit der Einnahmen und die Gerechtigkeit zwischen den Mitgliedstaaten als die wichtigsten Eigenschaften gelten, ist das gegenwärtige System nur schwer zu schlagen. ࡯ Wenn eine Verbindung zwischen den Einnahmequellen und der EU-Politik, eine Erhöhung der Sichtbarkeit der politischen Steuerung auf EU-Ebene sowie eine Verbesserung der vertikalen und horizontalen Gleichheit gewünscht wird, würde das stattdessen für die eine oder andere der oben diskutierten möglichen EU-Steuern sprechen. 4 6. Schlussbemerkung: Es gibt weniger zu befürchten als erwartet Die Umstellung auf eine EU-Steuer(oder-Steuern) wird zwangsläufig zu Gewinnern und Verlierern führen, sei es unter Bürgern oder Mitgliedstaaten. Sie wird neue Denkweisen bezüglich jener Verbindlichkeiten erfordern, die notwendig sind, um beispielsweise einen ausgeglichenen Haushalt gewährleisten zu können. Aus diesem und aus anderen Gründen ist die Einführung einer EU-Steuer vermutlich ein chaotisches Unterfangen. Deshalb könnte ein schrittweises Vorgehen sinnvoller sein, bei dem zunächst eine neue Steuer eingeführt wird, um beispielsweise für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen einen Teil der BNE-Einnahmen zu ersetzen, die dann nach und nach ausgeweitet wird. Weder die Bürger noch die Mitgliedstaaten der EU werden leicht davon zu überzeugen sein, dass eine EU-Steuer sinnvoll ist. Zudem sollte die vermutliche Wirkung einer solchen Steuer nicht überbewertet werden. Sie allein wird die schwerwiegende Nettosalden-Problematik und die daraus resultierenden Korrekturen nicht lösen. Und wenn der EU – wie im EU-Vertrag vorgesehen – mehr Autonomie beim Aufbringen der Einnahmen eingeräumt wird, entsteht daraus noch kein föderaler Superstaat. Eine objektive Analyse verdeutlicht auch, dass von der Einführung einer neuen Steuer zur Finanzierung zumindest eines Teils der EU-Ausgaben wesentlich weniger zu befürchten ist als einige Gegner uns glauben machen wollen. Sind die Entscheidungsträger in der EU bereit für ein Wagnis? IAIN BEGG| EINE EU-STEUER 5 Über den Autor Iain Begg ist Professorial Research Fellow am European Institute der London School of Economics and Political Science, London. Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Internationale Politikanalyse Hiroshimastraße 28| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Dr. Gero Maaß, Leiter Internationale Politikanalyse Tel.:++49-30-269-35-7745| Fax:++49-30-269-35-9248 www.fes.de/ipa Bestellungen/Kontakt hier: info.ipa@fes.de Die Internationale Politikanalyse(IPA) ist die Analyseeinheit der Abteilung Internationaler Dialog der Friedrich-Ebert-Stiftung. In unseren Publikationen und Studien bearbeiten wir Schlüsselthemen der europäischen und internationalen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Unser Ziel ist die Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen und Szenarien aus der Perspektive der Sozialen Demokratie. Diese Publikation erscheint im Rahmen der Arbeitslinie»Internationale Wirtschaftspolitik«, Redaktion: Dr. Björn Hacker, bjoern.hacker@fes.de. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Publikation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN 978-3-86872-638-1