April 2011 Diskurs Expertisen und Dokumentationen zur Wirtschafts- und Sozialpolitik Eigenständige Alterssicherung von Frauen Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf Gesprächskreis Sozialpolitik I II Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Eigenständige Alterssicherung von Frauen Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf Barbara Riedmüller Ulrike Schmalreck WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 4 1. Einleitung 5 2. Kompensierende Mechanismen im System der Alterssicherung und ihre Auswirkungen auf die Altersvorsorge von Frauen 6 2.1 Kindererziehungszeiten 6 2.2 Pflegezeiten 6 2.3 Ausbildungszeiten 6 2.4 Witwenrente 7 2.5 Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter 9 2.6 Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge 10 3. Lebens- und Erwerbssituation von Frauen 11 3.1 Frauen zwischen Arbeitsmarkt und Familie 11 3.2 Bildungsniveau 11 3.3 Erwerbsverhalten 12 4. Alterseinkommen von Frauen – Bestandsaufnahme 17 4.1 Interesse der Frauen an einer eigenständigen Alterssicherung 17 4.2 Gesetzliche Rentenversicherung 17 4.3 Betriebliche Altersvorsorge 22 4.4 Individuelle Altersvorsorge 23 5. Frauenspezifische Risikofaktoren der Altersarmut 26 6. Handlungserfordernisse und-vorschläge im Hinblick auf das Ziel einer eigenständigen, diskriminierungsfreien Alterssicherung von Frauen im System der Gesetzlichen Rentenversicherung 31 7. Zusammenfassung 34 8. Literatur 35 Die Autorinnen 36 Diese Expertise wird von der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der FriedrichEbert-Stiftung veröffentlicht. Die Ausführungen und Schlussfolgerungen sind von den Autorinnen in eigener Verantwortung vorgenommen worden. Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung | Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung | Godesberger Allee 149 | 53175 Bonn | Fax 0228 883 9205 | www.fes.de/wiso | Gestaltung: pellens.de | Foto: PhotoAlto und dpa | bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei | ISBN: 978- 3- 86872- 660-2 | Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Vorbemerkung Geschlechtsspezifische Ungleichheiten sind nach wie vor ein zentrales Thema in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft. So auch in der Sozialpolitik. Die vorliegende Expertise widmet sich dem geringeren Rentenniveau von Frauen im Vergleich zu Männern. Dabei macht sich das Fehlen einer eigenständigen Alterssicherung von Frauen besonders bemerkbar. Was muss getan werden, damit sich diese Situation ändert? Diese Frage haben wir an Prof. Dr. Barbara Riedmüller und Ulrike Schmalreck von der Freien Universität Berlin gerichtet und darum gebeten, die Antwort in einer Expertise auszuführen. Auf den ersten Blick scheint die Antwort der Autorinnen auf eine eindeutige Empfehlung hinauszulaufen: Nicht in der Rentenpolitik, sondern insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik muss etwas passieren! Warum? Weil Frauen z. B. aufgrund von Kindererziehungs- und Pflegezeiten ihre Erwerbstätigkeit häufig unterbrechen. Hinzu kommt, dass sie oft einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, in Niedriglohnbereichen arbeiten und als Teilzeitbeschäftigte tätig sind. Diese arbeitsmarktpolitischen Probleme führen bei Frauen zu geringeren Renteneinkommen als bei Männern. Bei verheirateten Frauen wird dies auch nicht durch die vom Renteneinkommen des Ehepartners abgeleitete Alterssicherung kompensiert. Und zwar deshalb nicht, weil diese meist nicht existenzsichernd ist. Die Ungleichheit beim Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern beruht nicht nur auf ungleichen Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird auch noch dadurch vertieft, weil Frauen seltener Anwartschaften in Betriebsrentensystemen erwerben und seltener eine private Rentenversicherung abschließen als Männer. Der Arbeitsmarktpolitik kommt somit eine Schlüsselrolle zu, um Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu reduzieren. Aber es gibt noch einen anderen Aspekt, der in diesem Zusammenhang wichtig ist. Auch wenn es über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu einer weitgehenden Angleichung der Altersbezüge zwischen Frauen und Männern kommen würde, führen vergangene wie gegenwärtige rentenpolitische Maßnahmen für alle Beschäftigten zu einem erhöhten Altersarmutsrisiko und verringerter Lebensstandardsicherung. Dies gilt in gleicher Weise für Frauen wie Männer. Die Ursachen hierfür liegen in den rentenpolitischen Reformmaßnahmen der vergangenen Jahre. 1 Das Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde seit 2000 permanent abgesenkt. Man ging davon aus, dass die private Vorsorge und die betriebliche Alterssicherung diese Absenkung kompensieren würden. Genau dies ist aber nicht eingetroffen. Eine Lebensstandardsicherung im Alter ist somit immer weniger gewährleistet. Und es muss zukünftig aufgrund ungünstiger Erwerbsbiographien damit gerechnet werden, dass Altersarmut steigt. Eine eigenständige Alterssicherung von Frauen muss zwar durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen herbeigeführt werden, aber eine eigenständige Absicherung nutzt den Frauen rein gar nichts, wenn das Niveau der Absicherung nicht existenzsichernd ist. Soll diese Absicherung lebensstandardsichernd sein und vor Altersarmut schützen, dann müssen auch entsprechende rentenpolitische Maßnahmen ergriffen werden, damit das Niveau der Bezüge wieder steigt, und zwar bei Frauen wie bei Männern. Wir bedanken uns bei Barbara Riedmüller und Ulrike Schmalreck für die hier vorliegenden Ausführungen und die konstruktive Zusammenarbeit. Wir hoffen, dass diese Veröffentlichung zu einer intensiven öffentlichen Debatte über die eigenständige Alterssicherung von Frauen führt. Peter König Leiter Gesprächskreis Sozialpolitik Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung 1 Vgl. Dedring, Klaus-Heinrich; Deml, Jörg; Döring, Diether; Steffen, Johannes; Zwiener, Rudolf 2010: Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente, WISO Diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung. 3 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Hauptgrund zur Ausübung einer Teilzeittätigkeit 2008 13 Abbildung 2: Erwerbstätigenquote von Frauen mit Kindern nach Zahl der Kinder und Voll- /Teilzeittätigkeit 2005 15 Abbildung 3: Bruttolohnverluste bis zum 46. Lebensjahr nach Art und Dauer der Erwerbsunterbrechung 16 Abbildung 4: Rentenniveau nach Sozialversicherungsbeiträgen nach geltendem Recht und bei Lebensstandardsicherung 21 Abbildung 5: Individuelle Nettoalterseinkommen in Relation zu Armutsschwellen – Westdeutschland 21 Abbildung 6: Individuelle Nettoalterseinkommen in Relation zu Armutsschwellen – Ostdeutschland 22 Abbildung 7: Verbreitung und Höhe der projizierten Anwartschaften auf BAV- und ZÖD-Leistungen im 65. Lebensjahr(Zahlbetrag pro Bezieher, in Euro) 23 Abbildung 8: Nettoalterseinkommen von Alleinstehenden in Relation zu Armutsschwellen 26 Abbildung 9: Alleinerziehende Mütter und Mütter in Paarfamilien nach überwiegendem Lebensunterhalt 2009(in Prozent) 27 Abbildung 10: Simulierte Brutto-Jahresrenten der Biographien im Jahr 2050 (inflationsbereinigt) 29 Abbildung 11: Simulierte gemeinsame Brutto-Jahresrenten im Jahr 2050 (inflationsbereinigt) 30 Tabelle 1: Höhe des monatlichen fiktiven Arbeitsentgelts für Pflegende im Jahr 2009 7 Tabelle 2: Kleine und große Witwenrente 8 Tabelle 3: Beispielrechnung der Witwenrente für eine kinderlose Witwe 9 Tabelle 4: Wandel der subjektiven Bedeutung der Familie(in Prozent) 11 Tabelle 5: Abhängig Beschäftigte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung(in Prozent) 12 Tabelle 6: Beschäftigungsverhältnisse von Frauen(in Prozent) 14 Tabelle 7: Durchschnittliche Rentenhöhe nach Rentenarten 2009 18 Tabelle 8: Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag. Westdeutschland 19 Tabelle 9: Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag. Ostdeutschland 20 Tabelle 10: Riester-Sparerinnen nach Familienstand, Kinderzahl, Alter und Erwerbsstatus 25 Tabelle 11: Merkmale der simulierten Biographien 28 4 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 1. Einleitung Die Alterssicherung von Frauen war geprägt von einem kulturellen Dilemma. Frauen waren in Deutschland historisch spät in den Arbeitsmarkt integriert und ihr Status ist bis heute randständig geblieben. Die Erwerbsarbeit der Frauen konzentrierte sich auf spezifische Branchen und Berufe und sie wurde in der Regel bis in die jüngste Zeit stundenweise ausgeübt. Die Frau galt und verstand sich selbst als Zuverdienerin zum Familieneinkommen. Der Ehemann war der Ernährer der Familie. Die Alterssicherung der Frau war daher im Normalfall eine von der Erwerbsarbeit und vom sozialen Status des Ehemanns abhängige Witwenrente. Wir wissen, dass dieses Ideal heute brüchig geworden ist. Familien werden instabiler, Frauen sind gut ausgebildet, wollen Beruf und Familie und streben die Vereinbarkeit von Karriere und Kindern an. Das Modell der Frau als Zuverdienerin könnte daher überholt sein. Gleichwohl lässt sich bis heute zeigen, dass in Politik und Gesellschaft das kulturelle Erbe der Priorität der Familie fortlebt. Diese Rolle der Frau als Familienarbeiterin wird durch die Politik in Form einer Vielzahl institutioneller und rechtlicher Regelungen wie z. B. im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht stabilisiert. Auch subjektiv wollen viele Frauen mit Kindern ihre Erwerbsarbeit einschränken. Die Folgen sind Unterbrechungen der Erwerbsphasen, Teilzeitarbeit und vielfältige Formen der geringfügigen Beschäftigung. Beides wirkt sich in der gesetzlichen Alterssicherung gravierend aus. Dies zeigen die Daten der Alterseinkommen. Die Senkung der künftigen Rentenniveaus hat massive Auswirkungen auf die Altersrenten der Frauen und Männer. Das traditionelle Ernährer-Modell wird zunehmend geschwächt, denn die Gesetzliche Rente des Ehepartners wird in naher Zukunft nicht mehr ausreichen, um die Existenz einer wirtschaftlich abhängigen Frau zu sichern. Deshalb sind Frauen immer mehr auf eine eigenständige Alterssicherung durch kontinuierliche Erwerbstätigkeit angewiesen. Im Folgenden werden wir zuerst die Rentenreformen im Hinblick auf die Alterseinkommen zwischen Witwenrente und eigenständiger Sicherung betrachten. Dabei gehen wir davon aus, dass Deutschland mehr als andere europäische Länder die Familienarbeit der Frau honoriert, allerdings auch als Folge der Reformen der letzten Jahre auf niedrigem Niveau. Zweitens werden wir die aktuelle Lebensund Erwerbssituation von Frauen darstellen und Entwicklungstendenzen zeigen, die für die Alterssicherung von Bedeutung sind. Drittens soll eine aktuelle Bestandsaufnahme der Alterseinkommen eine Problemanalyse leisten und viertens die Frage nach frauenspezifischen Risiken der Altersarmut gestellt werden. Fünftens werden Empfehlungen verhandelt bzw. Vorschläge erarbeitet, die das weibliche Dilemma der Arbeit zwischen Beruf und Familie und deren Folge in der Alterssicherung betreffen. 5 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung 2. Kompensierende Mechanismen im System der Alterssicherung und ihre Auswirkungen auf die Altersvorsorge von Frauen Der enge Bezug der Rentenversicherung zur Erwerbsbiographie führt dazu, dass Frauen durch Phasen der Kindererziehung, in denen sie nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind, niedrigere Renten aufbauen als Männer. Diese geschlechtsspezifische Ungleichheit durch Kindererziehung soll durch kompensierende Mechanismen im System der Gesetzlichen Rentenversicherung reduziert werden. Im Nachfolgenden werden diese Maßnahmen betrachtet und die Veränderungen, die sich hinsichtlich der Rentenreformen seit 2001 für die Alterseinkommen und die Hinterbliebenenversorgung der Frauen ergeben haben, dargelegt. Und die Veränderungen bei der betrieblichen und privaten Zusatzvorsorge werden aufgezeigt. 2.1 Kindererziehungszeiten Zeiten der Kindererziehung werden in Zukunft stärker berücksichtigt. Zusätzlich zur bisherigen Regelung(für ab 1992 geborene Kinder drei Entgeltpunkte und für davor geborene Kinder ein Entgeltpunkt) erhalten erwerbstätige Mütter, die etwa wegen Teilzeitarbeit wenig Einkommen erzielen, bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs des Kindes eine Aufwertung ihrer Rentenpunkte um maximal 0,33 PEP(Persönliche Entgeltpunkte) pro Jahr. Das Einkommen wird um 50 Prozent aufgestockt, maximal jedoch auf Höhe des Durchschnittseinkommens. Voraussetzung dafür sind insgesamt 25 Versicherungsjahre(inklusive der Kinderberücksichtigungszeiten). Nicht erwerbstätige Frauen mit ebenfalls mindestens 25 Versicherungsjahren erhalten bei gleichzeitiger Erziehung von zwei oder mehr Kindern eine Anrechnung zwischen dem vierten und zehnten Lebensjahr des Kindes von pauschal 0,33 Entgeltpunkten pro Jahr. 2.2 Pflegezeiten Für eine Pflegetätigkeit, die mindestens 14 Stunden wöchentlich in einer häuslichen Umgebung erfolgt, erhalten die Pflegenden Pflichtbeitragszeiten. Voraussetzung ist, dass neben der Pflegetätigkeit keine oder nur eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden vorliegt. Die Rentenbeiträge werden von der Pflegeversicherung gezahlt und die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe des Pflegebedürftigen. Als Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge wird ein fiktives Arbeitsentgelt herangezogen(siehe Tabelle 1). 2.3 Ausbildungszeiten Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz werden Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs nach dem 17. Lebensjahr weiterhin als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Neu ist jedoch, dass diese Zeiten nicht mehr rentensteigernd bewertet werden. Nur Fachschulzeiten und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bleiben von dieser Kürzung ausgenommen. Für die zukünftige Rentnergeneration bedeutet dies eine monatliche Rentenminderung von bis zu 59 Euro in den alten und 52 Euro in den neuen Bundesländern. Für Frauen wird sich eine durchschnittliche Kürzung von etwa 12 Euro ergeben(Männer: 16 Euro)(DBT, Drs. D15/ 20501). 6 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Tabelle 1: Höhe des monatlichen fiktiven Arbeitsentgelts für Pflegende im Jahr 2009 Pflegestufe 1 2 2 3 3 3 wöchentliche Stundenzahl 14 14 21 14 21 28 Quelle: DRV 2009. alte Bundesländer 672,00 € 896,00 € 1.344,00 € 1.008,00 € 1.512,00 € 2.016,00 € neue Bundesländer 569,33 € 759,11 € 1.138,67 € 854,00 € 1.281,00 € 1.708,00 € 2.4 Witwenrente Ein weiteres, wenn auch ambivalentes Element der Individualisierung der Alterssicherung aufgrund von Familienarbeit ist die Einführung eines Kinderzuschlages zur Witwenrente. Die Ehe bleibt zwar Bezugspunkt der Absicherung von Frauen, sie wird jedoch um eine Honorierung der Erziehungsarbeit ergänzt, die unabhängig von der Höhe der abgeleiteten Anwartschaften ist. Im gleichen Zuge wurde die Bedeutung der abgeleiteten Sicherung gemindert, weil sie von 60 auf 55 Prozent der Bezüge des Verstorbenen gesenkt und zusätzliches Vermögen als Einkommen angerechnet wird(siehe Tabelle 2). Dabei werden alle Einkommen, über die die Witwe verfügt, abzüglich des Freibetrages 1 zu 40 Prozent herangezogen. Lediglich Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und die meisten steuerfreien Einnahmen sind von der Anrechnung ausgenommen. Tabelle 3 zeigt ein Berechnungsbeispiel für die neue große Witwenrente ohne Kinderzuschlag. Als Berechnungsgrundlage wurden die derzeitigen durchschnittlichen Rentenhöhen verwendet. Zukünftige Witwenrenten werden aufgrund der Rentenniveausenkungen und der damit verbundenen geringeren Renten des verstorbenen Ehepartners vermutlich sehr viel geringer ausfallen und Grundsicherungsniveau erreichen. Neu ist bei der kleinen Witwenrente die Befristung auf zwei Jahre. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Analog zur Regelaltersrente erhöht sich auch die für den Bezug der großen Witwenrente maßgebliche Altersgrenze. Sie wird bei Todesfällen ab 2012 stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren. Diese neuen Regelungen im Hinterbliebenenrecht gelten für Eheschließungen ab 2002 oder für Ehen, bei denen beide Partner am 1.1.2002 noch unter 40 Jahre alt waren. Mit der Reform der Hinterbliebenenrenten ist folglich eine Weichenstellung vorgenommen worden, um die Bedeutung der abgeleiteten Witwenrente langfristig durch den Ausbau der eigen1 Westdeutschland: 718 Euro/ Ostdeutschland: 637 Euro im Jahr 2009. 7 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Tabelle 2: Kleine und große Witwenrente Anspruchsvoraussetzungen Kleine Witwenrente – der verstorbene Versicherte hat die allgemeine Wartezeit erfüllt und – die Ehe hat mindestens ein Jahr bestanden(Ausnahme: plötzlicher Unfalltod) und – der Hinterbliebene hat nach dem Tod des verstorbenen Versicherten nicht wieder geheiratet Große Witwenrente – Voraussetzungen für kleine Witwenrente sind erfüllt und – die Hinterbliebene hat entweder das 45. Lebensjahr vollendet oder – erzieht ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahre oder – ist erwerbsgemindert Höhe Auszahlungsdauer Kindererziehungszeiten – 25% der Rente des verstorbenen Ehegatten – bei Tod vor dem 63. bzw. 65. Geburtstag wird die Witwenrente um einen Abschlag gemindert (0,3% für jeden Monat vor dem 63. bzw. 65. Geburtstag) zwei Jahre, jedoch zeitlich unbegrenzt, wenn Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits bestand und ein Ehegatte älter als 40 Jahre war Bei durchgehender mindestens 3-jähriger Erziehung: – für das erste Kind einen monatlichen Zuschlag in Höhe von etwa einem Entgeltpunkt – für das zweite und jedes weitere Kind jeweils etwa ein halber Entgeltpunkt – 55% der Rente des Verstorbenen – ebenfalls Kürzung der Witwenrente bei Tod des Ehegatten vor dem 63. bzw. 65. Geburtstag solange die Voraussetzungen vorliegen ohne zeitliche Begrenzung Bei durchgehender mindestens 3-jähriger Erziehung: – für das erste Kind einen monatlichen Zuschlag in Höhe von zwei Entgeltpunkten – für das zweite und jedes weitere Kind jeweils ein Entgeltpunkt – Betragsmäßig wirkt sich jeder Entgeltpunkt derzeit monatlich brutto mit 27,20 € in den alten und 24,13 € in den neuen Bundesländern aus Quelle: eigene Darstellung nach DRV. ständigen Alterssicherung von Frauen zu reduzieren. So schwächen die Rentenreformen der vergangenen Jahre das traditionelle Ernährer-Modell, denn durch die Absenkung des Rentenniveaus wird die gesetzliche Rente des Ehepartners nicht mehr ausreichen, eine wirtschaftlich abhängige Frau mitzuversorgen. Frauen sind also zunehmend auf eine moderne Erwerbsbiographie angewiesen, um im Alter ausreichend abgesichert zu sein. Alternativ zur abgeleiteten Hinterbliebenenversorgung haben die Ehepartner zukünftig die Möglichkeit, ein Splitting der gemeinsam während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften vorzunehmen. Anstelle der Witwenrente erhält 8 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Tabelle 3: Beispielrechnung der Witwenrente für eine kinderlose Witwe Rente des Verstorbenen davon 55% Westdeutschland 990 € 544 € Vermögensanrechnung der Witwe: Eigene Rente der Witwe Lebensversicherung der Witwe Gesamteinkommen der Witwe Freibetrag Einkommen der Witwe über Freibetrag davon 40% 487 € 72 € 559 € 718 € 0 € Kürzung der Witwenrente um Ausgezahlte Witwenrente Keine Kürzung 544 € Quelle: Eigene Berechnung, nach durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen 2009. Ostdeutschland 1.069 € 588 € 702 € 72 € 774 € 637 € 137 € 55 € -55 € 533 € der Hinterbliebene 50 Prozent der Rente des Verstorbenen und 50 Prozent der eigenen Rente. Dafür findet keine Einkommensanrechnung statt. Vorteile gegenüber der Witwenrente ergeben sich nur, wenn das anzurechnende Einkommen der Hinterbliebenen relativ hoch ist und weniger aus eigenen GRV-Ansprüchen stammt, sondern aus privatem Vermögen und Vermietungen(Leitner 2003: 80 f.). Zudem setzt ein solcher Schritt eine Annahme darüber voraus, wer als erster stirbt. 2.5 Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter Seit 2003 gibt es die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als eigenständige Sozialleistung. Ziel soll sein, die Gefährdung durch Altersarmut, von der insbesondere Frauen betroffen sind, zu verringern. Anspruchsberechtigt sind über 65-Jährige und dauerhaft erwerbsgeminderte Volljährige, die nach Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes als sozial bedürftig eingestuft werden. Die Höhe der Grundsicherungsleistung richtet sich nach dem Sozialhilferegelsatz. Die Grundsicherung im Alter erfasst auch Rentner ohne Versicherungsansprüche aus Erwerbstätigkeit. In vielen Fällen handelt es sich allerdings um ein niedrigeres Leistungsniveau, als es im Rahmen der abgeschafften Rente nach Mindesteinkommen gewährt wurde und der Leistungsanspruch ist nicht individuell garantiert, sondern abhängig vom Einkommen des Lebenspartners(Bedürfnisprüfung)(Leitner 2003: 78). Die Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter ist seit ihrer Einführung im Jahr 2003 (1,7 Prozent) stetig gestiegen(2007: 2,8 Prozent). Frauen sind deutlich häufiger von Altersarmut betroffen. 2007 bezogen 2,8 Prozent der Frauen und 1,9 Prozent der Männer im Rentenalter Grundsicherung. Dieser prozentuale Anteil an Grundsicherungsempfängern erscheint auf den ersten Blick nicht sehr hoch, die Entwicklung der dahinter stehenden absoluten Zahlen ist jedoch alarmierend. Denn im Vergleich zu der heutigen Rentnergeneration der Jahrgänge 1942- 1946 9 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Gruppe der künftigen Rentner, die zwischen 1952 und 1956 geboren wurden, rund ein Drittel größer(5,7 zu 4,3 Millionen). Demnach kann sich bereits in absehbarer Zeit die absolute Zahl der Grundsicherungsbezieher ganz beträchtlich erhöhen. Zudem lässt das zu erwartende niedrige Niveau der Witwenrente für die Jahrgänge ab etwa 1950, die in der Mehrzahl nicht vollerwerbstätig waren, die Zahl der Grundsicherungsempfängerinnen ansteigen. Dies bedeutet für den Staatshaushalt eine enorme Belastung. Treffen die Prognosen des Städte- und Gemeindebundes ein, wird der Betrag von derzeit 3,9 Milliarden Euro bis 2014 auf knapp 5 Milliarden Euro ansteigen. 2.6 Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge Die Rentenreform 2001 erleichterte die Voraussetzungen, um eine Betriebsrente vom Arbeitgeber zu erhalten. So wurde die notwendige Dauer der Betriebszugehörigkeit von zehn auf fünf Jahre verkürzt und das Mindestalter von 35 auf 30 Jahre und ab 2009 auf 25 Jahre herabgesetzt. Dies verbessert vor allem die Situation für Frauen, da sie überwiegend zu Beginn des Erwerbslebens Kinder erziehen und daher nicht kontinuierlich in den Betrieben arbeiten. Auch neu eingeführt wurde ein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in Rentenbausteine(Entgeltumwandlung). Um die Privatvorsorge auch bei Geringverdienern, zu denen häufig Frauen zählen, zu fördern, die nur wenig oder keine Steuern zahlen, wurden direkte Zuschüsse eingeführt. Diese erhöhen sich beträchtlich, wenn Kinder erzogen werden. Gefördert werden Rentenversicherungspflichtige sowie deren Ehepartner, also ebenso nicht erwerbstätige Ehefrauen. Dazu zählen alle abhängigen Beschäftigten, aber auch Bezieher von Arbeitslosengeld I und II. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe führte dazu, dass auch die vormaligen Bezieher von Sozialhilfe in die Förderung einbezogen wurden. Ehepartner erhalten dann eine Zulage, wenn für sie ein individueller Vorsorgevertrag besteht. Mit der Reform der Rentenbesteuerung wurde seit 2005 eine weitere private, steuerlich geförderte Vorsorgeform eingeführt: die Basisrente (Rürup-Rente). Diese soll in erster Linie den Aufbau einer Altersvorsorge von Selbstständigen fördern. Im Jahr 2005 wurden 150.000 Verträge über eine Basisrente abgeschlossen(GDV 2006). Die Basisrente ist ähnlich der GRV ausgestaltet und wird steuerlich genauso wie sie behandelt. Darüber hinaus, und das ist für Selbstständige besonders wichtig, sind die Vorsorge-Ersparnisse im Rahmen der Basisrente bei einer Insolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Chance, eine eigenständige, staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen, erhöht sich durch Riester- und Rürup-Rente insbesondere für Hausfrauen, Langzeiterwerbslose und Selbstständige. Wie Kapitel 4 zeigen wird, ist die tatsächliche Inanspruchnahme der privaten und betrieblichen Altersvorsorge durch Frauen bisher unbefriedigend. 10 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 3. Lebens- und Erwerbssituation von Frauen 3.1 Frauen zwischen Arbeitsmarkt und Familie Seit den 1960er Jahren hat sich die Familie grundlegend verändert. Es sind eine Vielzahl von Familienformen entstanden: Die Scheidungsrate nahm zu, die Geburtenzahl außerhalb der traditionellen Familienform stieg, die Geburtenraten sanken bekanntermaßen. Aber wichtig ist, dass trotz dieser Veränderungen, die in der Literatur vielfach belegt wurden, die Werthaltung gegenüber der Familie unverändert hoch ist. In der Shellstudie 2010 wurden Jugendliche nach ihrer Einstellung zur Familie befragt: 43 Prozent der Befragten bestätigten die Bedeutung von Kindern für das eigene Glück. Der subjektive Kinderwunsch stieg 2010 gegenüber 2002 an(Shell 2010: 58). Im Bezug auf die künftige Alterssicherung stellt sich die Frage, wie sich bei jungen Frauen und Männern das Verhältnis von Familie und Kindern zur Erwerbsarbeit künftig gestalten wird und wie sich junge Frauen auf dem Arbeitsmarkt verhalten werden. Denn dieses Verhältnis determiniert ihre künftige Alterssicherung. Werden Frauen weiterhin familienbedingte Unterbrechungen der Erwerbsarbeit haben und damit Verluste hinnehmen? Wie wird sich die Ausdifferenzierung der Familienformen auf die Alterssicherung von Frauen auswirken? Wir können hier nur von aktuellen Trends berichten. Der kulturelle Wandel im Verhältnis von Beruf und Familie ist vor allem bei jungen Frauen erkennbar, sie wollen beide Welten für sich vereinen. Die vorliegenden Daten berichten allerdings von einem Siegeszug der Teilzeitarbeit von Frauen mit den bekannten Nachteilen in den Systemen sozialer Sicherung. 3.2 Bildungsniveau Ab den 1960er Jahren ist das Bildungs- und Ausbildungsniveau der Frauen stark angestiegen. So verfügt die heutige Generation 55-plus über einen höheren Bildungsstand als noch ihre Mütter, jedoch liegen ihre Schul- und Bildungsabschlüsse immer noch deutlich unter denen der Männer dieser Altersgruppe. Die jüngeren Frauen haben ihre männlichen Altersgenossen bereits überholt. Waren 1960 noch 60 Prozent der Jugendlichen an Gymnasien männlich und 40 Prozent weiblich, so hat sich dieses Verhältnis heute beinahe umgekehrt. Die Gruppe mit dem durchschnittlich höchsten Qualifikationsniveau sind mittlerweile die jungen ostdeutschen Frauen. Tabelle 4: Wandel der subjektiven Bedeutung der Familie in% Man braucht eine Familie, um glücklich zu sein. 2002 2010 Jugendliche im Alter von 12 bis 25 Jahren. Quelle: Shell 2010. Jungen 66 71 Mädchen 75 81 11 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Aus diesem Trend könnte man auf eine Veränderung des künftigen Erwerbsverhaltens und der Familienphase heutiger junger Frauen schließen. 3.3 Erwerbsverhalten Im Einklang mit der gestiegenen Bildungsbeteiligung von Frauen hat sich auch deren Erwerbsverhalten nachhaltig verändert. Die weibliche Beschäftigungsquote ist kontinuierlich angestiegen und betrug 2008 65 Prozent. Wenn man jedoch die weibliche Arbeitsmarktpartizipation bestimmen möchte, ist die Erwerbsquote nur begrenzt aussagefähig. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass allein die Teilzeitbeschäftigung gestiegen, die Zahl der Vollzeitjobs gesunken ist. 2008 waren 46 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen in Teilzeit tätig. Eng damit verknüpft ist der hohe Anteil an geringfügig beschäftigten Frauen(siehe Tabelle 5). Auffallend ist nicht nur die Zunahme der Teilzeitarbeit, sondern auch der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland. In OstdeutschTabelle 5: Abhängig Beschäftigte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung in% 1991 ³ 2004 ³ 2008 4 Westdeutschland Frauen Männer Vollzeitquote Teilzeitquote ¹ Vollzeitquote Teilzeitquote ² 66 34 98 2 55 45 94 6 52 48 91 9 1991 ³ 2004 ³ 2008 4 Ostdeutschland Frauen Männer Vollzeitquote Teilzeitquote ¹ Vollzeitquote Teilzeitquote ² 82 18 99 1 73 27 94 6 65 35 89 11 1999 ³ 2004 ³ 2008 4 Deutschland Frauen Männer Vollzeitquote Teilzeitquote ¹ Vollzeitquote Teilzeitquote ² 70 30 98 2 59 41 95 5 54 46 91 9 1 Anteil an allen weiblichen abhängig Beschäftigten 2 Anteil an allen männlichen abhängig Beschäftigten 3 FDR 2005(Statistisches Bundesamt, eigene Berechnung) 4 Mikrozensus 2008 Quelle: FDR 2005(Statistisches Bundesamt, eigene Berechnung), Mikrozensus 2008. 12 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs land stieg die Teilzeitquote von Frauen in den letzten Jahren deutlich an, während sie in Westdeutschland bereits seit langem ein hohes Niveau erreicht hat. Abbildung 1 zeigt allerdings, dass Teilzeitarbeit nicht immer freiwillig ausgeführt wird. Für immerhin 64 Prozent der ostdeutschen Teilzeit-Beschäftigten, ist dies eine Notlösung, da sie keine Vollzeitstelle finden(für 17 Prozent der Westdeutschen), während westdeutsche Frauen überwiegend Familie und Kinder als Grund für Teilzeitarbeit nennen. Im Vergleich zu 1998 hat sich dieser Anteil der unfreiwilligen Teilzeiterwerbstätigen nahezu verdoppelt(Puch 2009). Den Trend zur Zunahme von atypischer Beschäftigung zeigt sich bei allen Altersgruppen. Auffallend ist, dass die Teilzeitarbeit von Frauen mit dem Alter zunimmt. Auch die geringfügige Beschäftigung ist in der Gruppe der 55- 65-jährigen Frauen am stärksten verbreitet. Gleichzeitig ist die Teilzeitquote der jungen Frauen in den letzten Jahren enorm gestiegen. Während 1999 noch 9 Prozent der unter 25-Jährigen in Teilzeit tätig waren, waren es 2009 bereits 13 Prozent. Gleiches gilt für die geringfügige und befristete Tätigkeit. 2009 waren 10 Prozent der unter 25-jährigen Frauen geringfügig beschäftigt und 28 Prozent besaßen befristete Verträge. Zehn Jahre zuvor war dieser Anteil noch deutlich geringer (siehe Tabelle 6). Wie sich künftig der Trend zur vermehrten Teilzeittätigkeit fortsetzt, hängt in hohem Maße ab von familienpolitischen Rahmenbedingungen des Steuerrechts, des Arbeits- und Sozialrechts und der familienunterstützenden Hilfen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen oder verhindern, und natürlich auch von arbeitsmarktpolitischen Regulierungen. Abbildung 1: Hauptgrund zur Ausübung einer Teilzeittätigkeit 2008 % Vollzeittätigkeit nicht 23,2 zu finden 17,3 64,2 Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen/ behinderten Personen 7,8 26,6 29,3 Sonstige persönliche oder familiäre Verpflichtungen 6,2 25,0 27,7 Vollzeittätigkeit aus anderen Gründen nicht erwünscht 19,8 20,5 14,6 Schulausbildung oder sonstige Aus- und Fortbildung Krankheit, Unfallfolgen 1,5 1,4 1,9 3,4 3,2 4,9 Gesamtes Bundesgebiet Alte Länder Neue Länder einschließlich Berlin Quelle: Mikrozensus, Statistisches Bundesamt 2009. 13 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Tabelle 6: Beschäftigungsverhältnisse von Frauen in% 1999 Alter Normal 15- 25 25- 35 35- 45 45- 55 55- 65 2009 Alter 73 68 58 62 52 Normal 15- 25 60 25- 35 64 35- 45 54 45- 55 58 55- 65 57 Quelle: DGB 2010. Befristet 19 9 7 5 4 Befristet 28 14 7 5 4 Atypische Beschäftigung Teilzeit Geringfügig 9 5 19 9 28 11 24 9 31 16 Atypische Beschäftigung Teilzeit Geringfügig 13 10 19 9 32 14 29 12 29 15 Soloselbstständig 1 3 4 4 5 Soloselbstständig 2 4 5 5 6 Die bekannte Tatsache, dass hochqualifizierte Frauen eine niedrige Geburtenrate aufweisen, steht neben dem Befund, dass die Erwerbsneigung mit der Kinderzahl negativ korreliert und die Einbindung in den Arbeitsmarkt höchst unterschiedlich ausfällt. Wie Abbildung 2 zeigt, nimmt die Voll- und Teilzeiterwerbsquote mit der Kinderzahl ab. Zudem haben verheiratete Mütter in Westdeutschland geringere Erwerbsquoten als Mütter in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften (Cornelißen 2005, Abb. 5.17). Hochschulabsolventinnen haben ein höheres Arbeitszeitvolumen als Mütter ohne Berufsabschluss. Letztere sind häufiger nicht erwerbstätig oder geringfügig beschäftigt(Kreyenfeld 2007: 25). Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen west- und ostdeutschen Müttern. In den neuen Bundesländern sind sie generell häufiger erwerbstätig, ein Rückzug vom Arbeitsmarkt und verstärkte Teilzeittätigkeit sind dort erst ab dem dritten Kind zu beobachten. Auch der Zusammenhang mit dem Familienstand findet sich dort nicht(Cornelißen 2005). Den starken Einfluss der Bildung auf die weibliche Erwerbsneigung bestätigt der Genderreport(Cornelißen 2005: 115). Zwischen 1991 und 2004 stieg bei hochqualifizierten Frauen die Erwerbstätigenquote von 71 auf 76 Prozent und näherte sich jener der Männer mit gleicher Qualifikation an(86 Prozent). Im Zusammenhang mit dem Wandel der weiblichen Erwerbsneigung ist auch die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zu betrachten. Seit Beginn der 1980er Jahre nahm bei Frauen die Anzahl der Arbeitslosen stark zu. 2009 waren 7 Prozent der westdeutschen und 15 Prozent der ostdeutschen erwerbsfähigen Frauen arbeitslos gemeldet. Frauen sind zudem häufiger langzeitarbeitslos. In den neuen Ländern sind zwei Drittel der Frauen, in den alten immerhin 45 Prozent länger als ein Jahr arbeitslos. Das bedeutet, dass 14 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs sich diese Phasen negativ auf die Alterseinkommen auswirken. Trotz der dargestellten steigenden weiblichen Bildungs- und Erwerbsneigung bestehen mit 23 Prozent weiterhin große Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern(Hausmann 2010). Im unteren und oberen Einkommensbereich sind die Differenzen besonders hoch (Arulampalam/ Booth/ Bryan 2005). Gründe für diese Lohndifferenz werden u. a. auf die unterschiedliche berufliche Tätigkeit von Frauen und Männern sowie die unterschiedliche Ausstattung mit Humankapital zurückgeführt. So sind mehr als 80 Prozent der Frauen im Dienstleistungssektor tätig(Cornelißen 2005: 136) und fast jede dritte vollzeitbeschäftigte Frau arbeitet zu Niedriglöhnen(IAQ 2007). Es zeigt sich jedoch, dass bei gleicher Arbeitszeit, gleicher Ausbildung und Berufserfahrung Frauen dennoch 12 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen. Nur im öffentlichen Dienst ist der Einkommensunterschied geringer. Zudem führen geburtsbedingte Erwerbsunterbrechungen zu Lohnverlusten. Nicht nur während des Verdienstausfalls, sondern auch nach dem Wiedereinstieg sind Karrieren von Müttern durch deutliche Lohnabschläge gekennzeichnet. Abbildung 3 zeigt die Lohneinbußen, die eine Frau durch die Erstgeburt im Vergleich zur durchgängig Vollzeit erwerbstätigen Frau gleicher Bildung bis zu ihrem 46. Lebensjahr erleidet. Es zeigt sich, dass die Höhe der Verluste im Wesentlichen von den Faktoren Zeitpunkt, Art und Dauer der Unterbrechung bestimmt wird. Je länger die Auszeit dauert, desto höher fällt der Verlust aus. So sind die Bruttolohnverluste bei einer sechsjähriAbbildung 2: Erwerbstätigenquote von Frauen mit Kindern nach Zahl der Kinder und Voll-/Teilzeittätigkeit 2005 mit 3 Kindern und mehr Neue Bundesländer 22,2 21,6 mit 2 Kindern 39,9 27,5 mit 1 Kind 42,2 24,2 0 mit 3 Kindern und mehr 10,9 Alte Bundesländer 36,4 mit 2 Kindern 13,4 47,3 mit 1 Kind 20,8 40,8 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Vollzeitquoten(Selbsteinstufung der Befragten) Teilzeitquoten(Selbsteinstufung der Befragten) In% aller Frauen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren ohne vorübergehend Beurlaubte(z. B. Elternzeit) Quelle: Statistisches Bundesamt 2007. 15 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Abbildung 3: Bruttolohnverluste bis zum 46. Lebensjahr nach Art und Dauer der Erwerbsunterbrechung in 1.000 € 220 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 82.826 49.444 33.382 3 Jahre (0 Auszeit, 3 Teilzeit) 193.900 72.807 40.682 80.411 6 Jahre (3 Auszeit, 3 Teilzeit) 130.943 76.927 27.901 26.115 3 Jahre (1 Auszeit, 2 Teilzeit) 153.072 66.688 60.268 26.115 6 Jahre (1 Auszeit, 5 Teilzeit) Lohnverlust nach Rückkehr zu Vollzeit Lohnverlust während Teilzeit Lohnverlust während Auszeit Als Lohndifferenz zu einer ununterbrochenen vollzeitbeschäftigten Referenzfrau gleicher Bildung (mittlere Bildung mit Erstgeburt im Alter von 30 Jahren) Quelle: Boll 2010. gen Erwerbsunterbrechung deutlich höher als bei einer dreijährigen. Eine Frau mit nur einjähriger Familienphase und darauf folgender Teilzeittätigkeit hat im Vergleich zu einer Frau ohne Erwerbsunterbrechung und dreijährigen Teilzeittätigkeit bereits deutlich höhere Verluste in Kauf zu nehmen. Eine weitere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt betrifft die zunehmende Zahl an weiblichen Selbstständigen. Laut Mikrozensus stieg der Frauenanteil unter den Selbstständigen von 26 Prozent im Jahr 1991 auf 31 Prozent im Jahr 2009. Insbesondere ein Zuwachs an weiblichen Solo-Selbstständigen ist zu verzeichnen, die wiederum häufig im Dienstleistungssektor tätig sind. Ihre Einnahmen reichen für eine armutsvermeidende Alterssicherung oftmals nicht aus. So hat sich die Zahl der selbstständigen Frauen und Männer, die ergänzend ALG II-Leistungen beziehen müssen, in den letzten Jahren enorm erhöht (2005: 48.000/ 2009: 130.000)(Bundesagentur für Arbeit: 2009). Der Forschungsstand zeigt, dass die Erwerbsintegration von Frauen positive Tendenzen hat, die auf einen höheren Grad der Arbeitsmarktintegration und insofern auf ein größeres Gewicht an eigenständiger Alterssicherung hinweisen. Dennoch bedrohen zunehmend diskontinuierliche Erwerbsbiografien mit Phasen der Arbeitslosigkeit, vor allem beim Berufseintritt, mit Wechsel von Tätigkeiten und Berufen, familienbedingten Erwerbsausstiegen, Krankheitsverläufen und einer zunehmenden Beschäftigung im Teilzeit- und Niedriglohnsektor die Rentenansprüche der Frauen. 16 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 4. Alterseinkommen von Frauen – Bestandsaufnahme 4.1 Interesse der Frauen an einer eigenständigen Alterssicherung Laut empirischer Studien hat die Alterssicherung bei erwerbs- und familienbiografischen Entscheidungen von Frauen einen geringen Stellenwert(vgl. Berner et al. 2010 und Meyer/ PfauEffinger 2006). So haben etwa familienpolitische Regelungen wie bezahlbare Kinderbetreuung einen größeren Einfluss auf berufsbezogene Entscheidungen von Frauen als alterssicherungsrechtliche Regelungen. Nur zum Ende des Erwerbslebens wird die Bedeutung von Alterssicherung auf die individuelle Lebensplanung größer. Gründe für die offensichtlich geringe Bedeutung der Alterssicherung bei beruflichen Entscheidungen oder der Familienplanung kann zum einen mit der zeitlichen Ferne der zu erwartenden Wirkungen und zum anderen mit dem geringen Wissen, von welchen Faktoren die Höhe der Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung abhängt, erklärt werden. Auch die erwartete Sicherheit von Ehe und Familie spielt eine Rolle. Bei einer Befragung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge im Jahr 2001 überschätzten zwei Drittel der 1.052 Frauen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren ihren Rentenanspruch, 21 Prozent überschätzten ihre späteren Rentenbeträge sogar um mehr als die Hälfte. Gleichzeitig ist das Interesse an dem Thema Altersvorsorge unter den Frauen gering. Ein Drittel der befragten Frauen möchte sich derzeit nicht mit ihrer Altersvorsorge beschäftigen. Zudem verlässt sich ein großer Teil auf die Vorsorge durch den Ehepartner(Deutsches Institut für Altersvorsorge 2001). Gleichwohl nutzen mehr Frauen als Männer die Riesterförderung, wenn auch mit geringeren Zahlbeträgen. 4.2 Gesetzliche Rentenversicherung Die Gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor die am weitesten verbreitete Alterssicherung in Deutschland. In Westdeutschland beziehen 91 Prozent der Männer ab 65 Jahren eine eigene Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, bei den Frauen sind es 82 Prozent. In Ostdeutschland beträgt der Anteil jeweils 99 Prozent. Dem Modell des Eckrentners, der seine Rentenanwartschaften aus 45 Erwerbsjahren mit jeweils durchschnittlichen Einkommen herleitet, entsprechen Frauen, insbesondere westdeutsche, meistens nicht. Im Durchschnitt blicken westdeutsche Altersrentnerinnen auf nur 27 Erwerbsjahre und ostdeutsche auf immerhin 38 Jahre zurück(BMAS 2010: 21). Dementsprechend liegen die Altersrenten der westdeutschen Frauen(487 Euro) deutlich unter denen der ostdeutschen(702 Euro) und rund 50 Prozent unter denen der Männer. Diese Rentenstatistik zeigt, dass die ostdeutschen Frauen ihre Existenz im Alter stärker über Erwerbsarbeit abgesichert haben. Hingegen ist in Westdeutschland die Witwenrente nach wie vor eine dominante Altersvorsorge. Aber sie liegt bereits jetzt im Zahlbetrag niedriger als die Rente aus eigener Erwerbsarbeit(siehe Tabelle 7). Dies ist womöglich ein Zeichen für die steigende Bedeutung der eigenständigen Altersrente von Frauen. In Folge von Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitarbeit und Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern basiert ein hoher Anteil der Frauenrenten, im Gegensatz zu den Männern, auf unterschiedlich hohen Entgelten während ihrer Erwerbsphase. 17 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Um eine realistische Bestandsaufnahme der weiblichen Alterseinkommen vornehmen zu können, ist neben der durchschnittlichen Rentenhöhe die eigentliche Verteilung der Versichertenrenten nach Rentenzahlbeträgen interessant(siehe Tabelle 8 und 9). Demnach erhält fast die Hälfte der westdeutschen Frauen eine eigene Versichertenrente von unter 450 Euro. Hohe Renten, also eine Rente von 1.200 Euro und mehr im Monat, erreichen mit jeweils 3 Prozent nur wenige der west- und ostdeutschen Frauen, hingegen 35 Prozent der westdeutschen Männer und 26 Prozent der ostdeutschen Männer. Aufgrund der hohen Erwerbstätigkeit der Frauen in den neuen Bundesländern ist der Anteil derer, die eine Rente von unter 450 Euro erhalten, mit 12 Prozent deutlich geringer. Die überwiegende Mehrheit ver-fügt über eine Rente zwischen 600 und 900 Euro(53 Prozent). Die AVID-Studie zeigt, dass es bei der Analyse der Alterseinkommen von Frauen wichtig ist, zwischen ledigen, geschiedenen und verheirateten Frauen sowie zwischen Frauen mit und ohne Kindern zu unterscheiden, da für diese Gruppen deutlich unterschiedliche künftige Alterseinkommen zu erwarten sind. So zeigt sich, dass der eigene Rentenanspruch der Frauen im Rentenbestand umso geringer ist, je mehr Kinder erzogen wurden. Dieser Zusammenhang ist in den neuen Bundesländern allerdings wesentlich schwächer. Die Darstellung der Rentenschichtung für Frauen und Männer(Tabelle 8 und 9) verdeutTabelle 7: Durchschnittliche Rentenhöhe nach Rentenarten 2009 Rentenarten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit(insg.) Altersrenten(insg.) darunter Altersrente wegen/ für: – Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeit – schwerbehinderte Menschen – langjährige Versicherte – Regelaltersrente Rente wegen Todes(insg.) darunter: – Witwen-/ Witwerrente – Erziehungsrenten Versichertenrenten(insg.) alte Bundesländer männlich weiblich €€ 758 667 990 487 1.180 692 1.159 748 1.169 531 762 354 237 564 236 564 609 738 931 521 Quelle: Statistik der DRV 2009. neue Bundesländer männlich weiblich € € 656 684 1.069 702 1.031 731 963 777 1.095 621 1.134 642 287 591 287 591 613 793 952 669 18 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Tabelle 8: Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag. Westdeutschland am 31.12.2009 Rentenzahlbetrag von... bis unter... Euro/Monat unter 150 150- 300 300- 450 450- 600 600- 750 750- 900 900- 1.050 1.050- 1.200 1.200- 1.350 1.350- 1.500 1.500 und höher insgesamt Versichertenrente Westdeutschland an Männer an Frauen Anzahl Anteil in% Anzahl Anteil in% 465.670 6,7 1.122.999 13,6 401.456 5,8 1.747.784 21,1 379.777 5,5 1.212.717 14,7 416.746 6,0 1.178.998 14,3 516.920 7,5 1.187.349 14,4 614.302 8,9 879.592 10,6 762.156 11,0 443.218 5,4 927.337 13,4 247.875 3,0 883.269 12,7 133.933 1,6 661.107 9,5 66.617 0,8 902.198 13,0 42.956 0,5 6.930.938 100 8.264.098 100 Witwenrente Westdeutschland Anzahl 409.269 419.108 483.171 731.844 918.529 631.341 281.792 83.897 23.883 10.061 8.399 4.001.294 Anteil in% 10,2 10,5 12,1 18,3 23,0 15,8 7,0 2,1 0,6 0,3 0,2 100 Quelle: Statistik der DRV 2009. licht die bekannten Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern bestätigen sich. Die Altersrenten der Frauen differieren erheblich (siehe Tabelle 7). Die Daten der Rentenschichtung 2009 bilden jedoch noch nicht die Folgen der Rentenkürzungen ab. Prognosen, die die Rentenniveausenkungen für die künftigen Renten abbilden, zeichnen ein anderes Bild. Abbildung 4 zeigt ein kontinuierliches Absinken der Gesetzlichen Rente unterhalb der Lebensstandardsicherung. Auch mit zusätzlichen privaten Altersvorsorgemaßnahmen, wie es die Nettoalterseinkommen der Kohorten von 1942- 1961 der AVID Daten in Abbildung 5 und 6 zeigen, ist ein hohes Armutsrisiko für Frauen erkennbar. Auffallend ist der enorme Unterschied zwischen den Geschlechtern aller dargestellten Geburtskohorten, insbesondere in den alten Bundesländern. Auch die prognostizierten Nettoalterseinkommen der Frauen in Ost- und Westdeutschland differieren. Über die Geburtskohorten hinweg sinkt das individuelle Armutsrisiko der westdeutschen Frauen leicht. Mit knapp 60 Prozent der Einkommen unter der EU-Armutsschwelle 2 und 36 Prozent der Einkommen unter der Sozialhilfeschwelle 3 sind die Werte der 1957- 1961 Geborenen jedoch noch immer 2 EU-Armutsschwelle: 60 Prozent des verfügbaren Medianeinkommens 2005 für Alleinstehende: 816 Euro/ Monat. 3 Deutschland: sächliches Existenzminimum 2005 für Alleinstehende: 614 Euro/ Monat. 19 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Tabelle 9: Rentenschichtung nach monatlichem Zahlbetrag. Ostdeutschland am 31.12.2009 Rentenzahlbetrag von... bis unter... Euro/Monat Versichertenrente Ostdeutschland an Männer an Frauen Anzahl Anteil Anzahl Anteil unter 150 150- 300 300- 450 450- 600 600- 750 750- 900 900- 1.050 1.050- 1.200 1.200- 1.350 1.350- 1.500 1.500 und höher insgesamt 5.462 17.869 23.939 61.770 178.813 301.209 356.089 276.502 180.454 125.193 116.502 1.643.802 in% 0,3 1,1 1,5 3,8 10,9 18,3 21,7 16,8 11,0 7,6 7,1 100 15.020 99.080 158.812 421.644 762.754 443.129 199.252 96.445 47.896 19.490 7.213 2.270.735 in% 0,7 4,4 7,0 18,6 33,6 19,5 8,8 4,2 2,1 0,9 0,3 100 Witwenrente Ostdeutschland Anzahl 28.006 34.302 119.369 299.129 245.158 118.248 41.284 9.635 2.495 1.255 939 899.820 Anteil in% 3,1 3,8 13,3 33,2 27,2 13,1 4,6 1,1 0,3 0,1 0,1 100 Quelle: Statistik der DRV 2009. enorm hoch. Bei den ostdeutschen Frauen sieht dies nur wenig besser aus. Unter den in etwa 15 Jahren in Rente gehenden ostdeutschen Frauen werden sich voraussichtlich 53 Prozent der Nettoalterseinkommen unterhalb des Sozialhilfebedarfs und 20 Prozent unter der EU-Armutsschwelle befinden. 20 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Abbildung 4: Rentenniveau nach Sozialversicherungsbeiträgen nach geltendem Recht und bei Lebensstandardsicherung 60% 58% Geltendes Recht Lebensstandardsicherung 56% 54% 52% 50% 48% 46% 44% 42% 40% 2000 Quelle: Dedring et al. 2010. 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Abbildung 5: Individuelle Nettoalterseinkommen in Relation zu Armutsschwellen – Westdeutschland 70 unter Armutsschwelle 60 unter Sozialhilfeniveau 50 40 30 20 10 0 1942- 46 1947- 51 1952- 56 1957- 61 1942- 46 1947- 51 1952- 56 1957- 61 Männer aL Frauen aL Quelle: Riedmüller/ Willert 2008. 21 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Abbildung 6: Individuelle Nettoalterseinkommen in Relation zu Armutsschwellen – Ostdeutschland 70 unter Armutsschwelle 60 unter Sozialhilfeniveau 50 40 30 20 10 0 1942- 46 1947- 51 1952- 56 1957- 61 1942- 46 1947- 51 1952- 56 1957- 61 Männer nL Frauen nL Quelle: Riedmüller/ Willert 2008. 4.3 Betriebliche Altersvorsorge Erwerbstätige in Großbetrieben haben nicht nur wesentlich häufiger Anwartschaften aus Betriebsrenten, sie sind auch wesentlich höher. Dadurch haben Frauen, die häufiger in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten, strukturell einen schlechteren Zugang zur betrieblichen Zusatzversorgung als Männer(Heien/ Kortmann/ Schatz 2007). Diese Erkenntnisse bestätigt die AVID-Studie 2005. Demnach haben nur 16 Prozent der 1942- 1961 geborenen westdeutschen und 9 Prozent der ostdeutschen Frauen Anwartschaften in einem Betriebsrentensystem erworben. Unterschiede gibt es zwischen den Betriebsrenten des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft, wobei erstere verpflichtend sind. In der genannten Geburtskohorte erhalten 13 Prozent der ostdeutschen und 16 Prozent der westdeutschen Frauen im Alter ZÖD-Leistungen. Neben dem Zugang ist auch die Ausgestaltung der Betriebsrenten sehr differenziert. In Deutschland wurde beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe eine tarifliche Einmalzahlung von nur 150 Euro im Jahr für die Altersvorsorge vereinbart, die anstatt des Urlaubsgeldes gezahlt wird. Kindererziehungszeiten werden nur selten in Betriebsrentensystemen berücksichtigt. Soweit aus den öffentlich zugänglichen Daten ersichtlich, gibt es so etwas nur in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes(Riedmüller/ Willert 2007a). 4 Allerdings haben Frauen seit 2005 das Recht, während der Elternzeit freiwillig eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. Die in der Abbildung 7 projizierten durchschnittlichen Anwartschaften der Geburtsjahrgänge 1942- 1961 verdeutlichen die bestehende Benachteiligung von Frauen in der betrieblichen 4 Bei ruhendem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst werden während der Elternzeit pro Monat Versorgungspunkte gutgeschrieben, die sich aus einem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt von 500 Euro ergeben. 22 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Abbildung 7: Verbreitung und Höhe der projizierten Anwartschaften auf BAV- und ZÖD-Leistungen im 65. Lebensjahr (Zahlbetrag pro Bezieher, in € ) Geburtskohorten 1942-1961, alte und neue Bundesländer Betriebliche Altersversorgung(BAV) 500 400 388 379 300 222 232 215 200 164 100 0 Alte Länder Neue Länder Deutschland Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst(ZÖD) 500 400 354 300 200 153 100 214 187 331 159 0 Alte Länder Neue Länder Deutschland in% 34 16 89 29 15 in% 14 16 11 13 13 16 Männer Frauen Zahlbetrag nach Abzug des(Eigen-)Anteils zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner und vor einer eventuellen Veranlagung zur Einkommensteuer. Quelle: Tab. I-3004e, I-3006e, Altersvorsorge in Deutschland 2005. Altersvorsorge. Während für Männer im 65. Lebensjahr eine BAV-Anwartschaft von 379 Euro prognostiziert wurde, erhalten Frauen voraussichtlich nur 215 Euro. Gleiches gilt bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Neben den branchenbezogenen Gründen für diese Differenz sind die weitaus geringeren Erwerbsjahre und das geringere Einkommen der Frauen zu nennen. Aber auch unter den Frauen fallen die erworbenen Anwartschaften unterschiedlich hoch aus. So besitzen westdeutsche Frauen eine durchschnittliche BAV-Leistung von 222 Euro und ostdeutsche Frauen von 164 Euro. Anders ist dies bei den ZÖD-Anwartschaften, dort haben die Frauen der neuen Länder einen etwas höheren Anspruch erzielt. 4.4 Individuelle Altersvorsorge Eine individuelle Altersvorsorge in Form von riestergeförderten Produkten, Rentenversicherungen oder Kapital-Lebensversicherung besitzen zwei Drittel der ostdeutschen und etwa die Hälfte der westdeutschen Frauen der Geburtsjahrgänge 1942-1961. Die errechneten Auszahlungsbeträge sind weitaus niedriger als die betrieblichen Rentenzahlungen. Im Durchschnitt würden Frauen der neuen Länder 97 Euro und Frauen der alten Länder 138 Euro im Monat aus der Privatvorsorge erhalten. Auf der Ebene der einzelnen Formen der privaten Vorsorge zeigt sich, dass Kapital-Lebensversicherungen wesentlich weiter verbreitet sind als Rentenversicherungen und riestergeförderte Produkte(Heien/ Kortmann/ Schatz 2007). 23 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Nach Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen ist die private Rentenversicherung die überwiegend gewählte Anlageform, gefolgt von Fonds- und Banksparplänen. Frauen nutzen die Riester-Altersvorsorge bisher etwas häufiger als Männer. Bei der jährlich stattfindenden Erhebung des Sozioökonomischen Panels im Jahr 2007(ca. 15.000 Befragte im erwerbsfähigen Alter) haben 11 Prozent der Frauen und 8 Prozent der Männer angegeben, einen Riester-Vertrag abgeschlossen zu haben. Unter der Gruppe der weiblichen Riester-Sparer sind die ostdeutschen Frauen mit 24 Prozent zu 20 Prozent leicht überrepräsentiert. Ein wichtiger Grund für die stärkere Inanspruchnahme durch Frauen sind sicherlich die Kinderzulagen, die die Förderung erhöhen. Sowohl westdeutsche als auch ostdeutsche Frauen mit Riester Verträgen haben am häufigsten zwei Kinder. Die überwiegende Mehrzahl der weiblichen RiesterSparer ist verheiratet und etwa jede vierte ist ledig. In den alten Bundesländern sind unter den 36- bis 45-jährigen Frauen die höchsten Verbreitungsquoten anzutreffen. In den neuen Bundesländern hingegen unter den 26- bis 35-jährigen Frauen. Für ältere Frauen lohnt sich der Abschluss von riestergeförderten Produkten aufgrund des nahenden Rentenbeginns kaum, deshalb sind nur wenige Riester-Sparerinnen im Alter zwischen 56 und 65 Jahren. Entsprechend der unterschiedlichen Frauen-Erwerbsquoten in West- und Ostdeutschland zeigen sich diese Unterschiede auch unter den weiblichen Riester-Sparern. So gehen 40 Prozent der ostdeutschen und nur 32 Prozent der westdeutschen Riester-Sparerinnen einer Vollzeitbeschäftigung nach. Auffallend hoch ist der Anteil nicht erwerbstätiger Frauen in Ost- und Westdeutschland. In den neuen Bundesländern geht etwa jede vierte und in den alten Bundesländern jede fünfte Riester-Sparerin keiner Erwerbstätigkeit nach(siehe Tabelle 10). Die Bundesregierung berichtet, dass die Einkommen von zwei Dritteln der Zulagenempfänger unter dem für die Rentenversicherung maßgeblichen Durchschnittseinkommen in der Bundesrepublik liegen(Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2008). Der Alterssicherungsbericht 2005 schlussfolgert aus diesen Befunden, dass die Zulagenförderung„zielgenau vor allem Geringverdiener, Frauen und Familien erreicht“(BMAS 2006: 184). Über die Höhe der eingezahlten Beiträge sagt nur die Steuerstatistik etwas aus: Im Rahmen der Steuererklärung des Jahres 2005 wurden durchschnittlich eigene Beträge in Höhe von 338 Euro geltend gemacht(Rieckhoff 2010). Etwa zwei Drittel der weiblichen Zulagenempfänger erhielten 2005 eine Kinderzulage, bei den Männern waren es nur etwa ein Fünftel. 5 Im Beitragsjahr 2005 erwarben Frauen eine Gesamtgrundzulage von durchschnittlich 98 Euro(Männer: 74 Euro). Die durchschnittliche Kinderzulage lag im gleichen Jahr bei 151 Euro(BMAS 2008). Bedenklich ist, dass sich der Anteil jener, die volle Grundzulage bekommen haben, weil sie den vorgesehenen Eigenbetrag einzahlten, stark verringert hat. Waren es 2002 und 2003 noch drei Viertel aller Geförderten, so sank in den folgenden Jahren 2004 bis 2006 der Anteil auf nur noch ca. 60 Prozent. Ähnlich entwickelte sich die Ausschöpfungsquote bei den Kinderzulagen, sie sank von 80 Prozent auf 70 Prozent(Riedmüller/ Willert 2008). Diese Entwicklung zeigt, dass trotz Kinderzulagen Frauen die Förderung der kapitalgedeckten Alterssicherung nicht ausschöpfen, obwohl sie das Absinken des Rentenniveaus kompensieren müssten. Es stellt sich zudem die Frage nach Mitnahmeeffekten. 5 Die Kinderzulage erhält jeweils nur ein Elternteil – in der Regel die Mutter – und wird nur so lange gewährt, wie eine Berechtigung zum Bezug von Kindergeld vorliegt. 24 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Tabelle 10: Riester-Sparerinnen nach Familienstand, Kinderzahl, Alter und Erwerbsstatus in% Anteil der Riester-Sparerinnen insgesamt Familienstand unter Riestersparerinnen: Verheiratet Ledig Geschieden Verwitwet Kinderzahl unter Riestersparerinnen: Keine Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder Alter unter Riestersparerinnen: 18- 25 Jahre 26- 35 Jahre 36- 45 Jahre 46- 55 Jahre 56- 65 Jahre Erwerbsstatus unter Riestersparerinnen: Vollzeiterwerbstätig Teilzeiterwerbstätig geringfügig beschäftigt in Ausbildung Nicht erwerbstätig Frauen Ostdeutschland Westdeutschland 24 20 57 59 27 26 14 13 2 2 15 26 29 22 39 38 18 15 7 10 34 26 30 41 24 22 5 2 40 32 31 35 4 9 1 3 24 20 Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 65 Jahren. Quelle: SOEP 2007, eigene Berechnungen, gewichtet. 25 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung 5. Frauenspezifische Risikofaktoren der Altersarmut Die Risiken der Altersarmut von Frauen folgen der Beteiligung am Arbeitsmarkt und den damit erzielten Einkommen. Das heißt, dass die Probleme der Altersarmut überwiegend am Arbeitsmarkt produziert werden. Die in Deutschland verbreitete Unterbrechung der Erwerbsarbeit bei Frauen mit Kindern wirkt sich unmittelbar auf das zu erwartende Renteneinkommen aus, denn wie wir in Kapitel 3.3 gezeigt haben, bewirken bereits kurze geburtsbedingte Erwerbsunterbrechungen langfristige Lohnverluste. Die dargestellten Daten der Alterseinkommen bestätigen die unterschiedlichen Einkommen von Frauen und Männern. Diese Ungleichheit zeigt, dass Alterssicherungspolitik immer auch Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel der Herstellung von Einkommensgerechtigkeit von Frauen und Männern sein sollte. Zusätzlich zu diesen erwerbsbedingten Risiken der Altersarmut kommen die – wir nennen sie familienbedingten – Risiken der Scheidung und der Status, alleinerziehend zu sein. Wie die AVID Daten in Abbildung 8 offenbaren, zeigt sich unter den alleinstehenden Frauen ein deutliches Risiko zur Altersarmut. Besonders betroffen sind geschiedene Frauen in Ostund Westdeutschland mit voraussichtlich etwa 55 Prozent der Einkommen unter der EU-Armutsschwelle. Ebenso bedroht sind ledige ostdeutsche Abbildung 8: Nettoalterseinkommen von Alleinstehenden in Relation zu Armutsschwellen Alte und Neue Länder 70 unter Armutsschwelle 60 unter Sozialhilfeniveau 50 40 30 20 10 0 Männer Frauen verwitwet Frauen geschieden Frauen ledig Alleinstehende aL Männer Frauen verwitwet Frauen geschieden Alleinstehende nL Quelle: Riedmüller/ Willert 2008. Frauen ledig 26 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Frauen mit 60 Prozent der Nettoalterseinkommen unter der Armutsschwelle und 17 Prozent der Einkommen unter der Sozialhilfeschwelle. Dieses Risiko, alleinstehend zu sein, spiegelt sich auch in den Daten zur Grundsicherung und zum Bezug von ALG II- Leistungen, in der die Gruppe der Alleinerziehenden auffällt. Für 31 Prozent der alleinerziehenden Frauen waren Transferzahlungen wie ALG II die Haupteinnahmequelle. Hingegen nur für 6 Prozent der Mütter in Paarfamilien(siehe Abbildung 9). Die familienbedingten Risiken sind in den Rentendaten nicht zu finden, deshalb werden hier die künftigen Risiken der Altersarmut anhand simulierter Biographien erläutert(Riedmüller/ Willert 2007b). Die detaillierten Erläuterungen zu den Biographien sind der Tabelle 11 zu entnehmen. Die in Abbildung 10 und 11 prognostizierten Alterseinkommen setzen sich aus der gesetzlichen Rente und den betrieblichen Rentenleistungen zusammen und wurden für das Jahr 2050 simuliert. Abbildung 10 zeigt die simulierte Bruttorente einer Hausfrau(Biografie 3a und 3b). Es ist erkennbar, dass diese im Alter von Grundsicherungsabhängigkeit bedroht sein wird. Die Hausfrau war nur zu Beginn rentenversichert erwerbstätig, was ihr nur eine sehr geringe Rente einbringt. Den größten Beitrag zu ihrem Alterseinkommen leisten die Zeiten der Erziehung der drei Kinder und der Pflege eines Angehörigen, die in der GRV berücksichtigt werden. Kindererziehungszeiten sind ebenfalls für die Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel(Biographie 1) wichtig. Trotz ihrer kontinuierlichen Erwerbstätigkeit hat sie durch ihr niedriges Einkommen nur eine Rente knapp oberhalb der Grundsicherung. Außerdem ist ihre Rente nicht viel höher als jene der geschiedenen Hausfrau(3 b). Diese hatte zwar ein geringeres Einkommen in ihrem Erwerbsleben, profitiert jedoch stark von der Anerkennung ihrer Erziehungs- und Pflegeleistungen sowie vom Versorgungsausgleich nach der Scheidung. Die hier dargestellten weiblichen Biographien, mit Ausnahme der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, werden auf Grund ihrer Position am Arbeitsmarkt nicht in der Lage sein, die Lücke zwischen ihrer Rente und der Inklusionsgrenze 6 durch individuelle Vorsorge zu schließen. Dabei liegt die Vermutung nahe, dass die verheiratete Abbildung 9: Alleinerziehende Mütter und Mütter in Paarfamilien nach überwiegendem Lebensunterhalt 2009 in% alleinerziehende 58% Mütter 31% 3% 7% Mütter in Paarfamilien 52% 6% 36% 5% Eigene Erwerbstätigkeit Einkünfte von Angehörigen Transferzahlungen 1 Sonstige Quellen 2 1 Hartz IV-Leistungen, Leistungen nach dem SGB XII„Sozialhilfe“, Arbeitslosengeld I. 2 Zum Beispiel Elterngeld, Renten. Quelle: Mikrozensus 2009. 6 40 Prozent des Durchschnittseinkommens eines Vollzeiterwerbstätigen. 27 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Hausfrau im Alter durch ihren Partner abgesichert ist. Abbildung 11 zeigt jedoch, dass dies nicht zutrifft. Keine der dargestellten Paar-Kombinationen erreicht die Inklusionsgrenze. Die Kombination aus Familienunternehmer und Hausfrau führt sogar zu einer gemeinsamen Bruttojahresrente unter dem Grundsicherungsniveau. Selbstverständlich stellen Zeiten der Arbeitslosigkeit ein hohes Armutsrisiko dar. Frauen sind, wie wir gezeigt haben, davon besonders betroffen. Tabelle 11: Merkmale der simulierten Biographien Gering qualifizierte Teilzeiterwerbstätige Mittel qualifizierte Teilzeiterwerbstätige Lfd. Nr. Branche 1 Einzelhandel 2 Öffentlicher Dienst Hausfrau 3a 3b Nahrungsmittel Gering qualifizierte Arbeiter Mittel Qualifizierte mit Erwerbsunterbrechungen und Selbstständigkeit Familien-Unternehmer Mittel qualifizierter Arbeiter Mittlerer Manager Migrant 4a Automobil 4b 5 Bau 6 – 7 Chemie 8 Finanzdienstleistung 9 Elektro Eckrentner 10 – Lebens-Eink. * Besonderheiten 38% Teilzeit, 2 Kinder 62% 13% 32% 81% 60% 104% Teilzeit, mit 42 Jahren Wechsel zu Vollzeit, 2 Kinder, alleinerziehend 3 Kinder, Pflegephase, geringfügiges Beschäftigungsverhältnis + Scheidung und anschließende versicherte Tätigkeit mit 47 Jahren Langzeitarbeitslosigkeit im Alter Arbeitslosigkeit, Training und Selbstständigkeit ab Alter 34 89% 121% 137% Nach kurzer Zeit selbstständig 2 Scheidungen nach Versorger-Ehe 64% 72% Migration mit Alter 36, in dieser Zeit Verdienst von 60% bis 85% 45 Jahre erwerbstätig mit dem Durchschnittseinkommen aller GRV-Versicherten, 4% Eigenvorsorge * In Relation zum Durchschnittsverdienst eines Vollzeiterwerbstätigen in der Privatwirtschaft über 47 Jahre(von 18- 65) Quelle: Riedmüller/ Willert 2005. 28 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs Es ist auch davon auszugehen, dass die Altersarmut infolge von Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren steigen wird. Da die Beiträge zur Rentenversicherung, z. B. bei ALG II-Empfängern, sinken, ist eine solche Annahme mehr als realistisch. Auch die vergangenen Rentenreformen werden für bestimmte Gruppen von Frauen(z. B. Witwen) Auswirkungen auf deren Rentenhöhen haben. Aber vor allem die Folge des wachsenden Niedriglohnsektors, der in großen Teilen weiblich ist, wird Altersarmut produzieren und die Zahl der Grundsicherungsempfänger erhöhen. Es ist strittig, ob die dargestellten familienbedingten Risiken der Altersarmut Aufgabe der Rentenpolitik sein können oder ob nicht die Arbeitsmarktpolitik im Mittelpunkt der Sozialen Sicherung für Frauen stehen sollte. Abbildung 10: Simulierte Brutto-Jahresrenten der Biographien im Jahr 2050 inflationsbereinigt € 60.000 € 50.000 Betriebsrente Inklusionsgrenze GRV Grundsicherung € 40.000 € 30.000 € 20.000 € 10.000 € 0 1 2 3a 3b 4a 4b 5 6 7 8 Legende Biographien 1) Einzelhandel, Teilzeit 2) Öffentlicher Dienst, Teilzeit 3a) Hausfrau 3b) Hausfrau, Scheidung 4a) Autoindustrie, geringe Qualifikation 4b) Autoindustrie mit Langzeit-Alo 5) Bau, Selbstständiger 6) Familienunternehmer 7) Chemische Industrie 8) Finanzdienstleistungen 9) Elektroindustrie, Migrant 10) Eckrentner Quelle: Riedmüller/ Willert 2005. 9 10 29 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung Abbildung 11: Simulierte gemeinsame Brutto-Jahresrenten im Jahr 2050 inflationsbereinigt € 80.000 € 70.000 € 60.000 € 50.000 € 40.000 € 30.000 gemeinsame Rente Inklusionsgrenze für Paare Grundsicherung für Paare € 20.000 € 10.000 € 0 1+ 4a 1+ 5 3a+ 4a 3a+ 5 Legende Biographien 1) Einzelhandel, Teilzeit 3a) Hausfrau 4a) Autoindustrie, geringe Qualifikation 5) Bau, Selbstständiger 6) Familienunternehmer 3a+ 6 Quelle: Riedmüller/ Willert 2005. 30 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 6. Handlungserfordernisse und-vorschläge im Hinblick auf das Ziel einer eigenständigen, diskriminierungsfreien Alterssicherung von Frauen im System der Gesetzlichen Rentenversicherung Es ist auf der Basis der vorliegenden Prognosen (vgl. Riedmüller/ Willert 2008, Riedmüller/ Willert 2007a, Riedmüller/ Willert 2005) über die künftigen Alterseinkommen davon auszugehen, dass die Altersarmut unter Frauen steigen wird und die Witwenrente nicht mehr die Funktion der Sicherung des Familienmodells, d. h. der nicht oder teilweise erwerbstätigen Frau, übernehmen kann. Es ist daher an erster Stelle für Politik und gesellschaftliche Agenturen geboten, diese Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Damit verbunden ist die Frage, wie zu verhindern ist, dass viele Frauen, die wegen Familie und Kindern weniger erwerbstätig sind oder ihre Arbeitszeit reduzieren, im Alter arm sind. Diese Frauen auf die bestehende Grundsicherung zu verweisen, lässt sich mit dem familienpolitischen Leitbild Deutschlands nicht vereinbaren. Insgesamt steht in Deutschland eine Debatte über das Familienleitbild an, auch weil Frauen auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Die wirksamste Strategie zur Vermeidung von Armut ist, Frauen hochgradig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das bedeutet, dass alle Barrieren, die diese Integration verhindern, zur Disposition stehen müssen. Eine Politik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie heißt aber nicht nur mehr Kinderkrippen und Kindergartenplätze, sondern auch Veränderungen von Arbeitszeit- und anderen arbeitsrechtlichen sowie gleichstellungspolitischen Regulierungen. Sie tangiert das Steuerrecht ebenso wie Lohn- und Sozialpolitik, es ist eine langfristige Querschnittsaufgabe. Eine entsprechende Neuregelung von Zuständigkeiten auf Bundesebene wäre empfehlenswert. Aber auch die Kommunalpolitik ist gefordert. Die dargestellten Ungleichheiten am Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern zeigen deutlich, dass die Vermeidung künftiger Altersarmut in hohem Maße von Entwicklungen am Arbeitsmarkt, vor allem des Niedriglohnsektors abhängt, denn die Rentenpolitik allein kann die Ursachen der Altersarmut, die am Arbeitsmarkt entstehen, nicht bekämpfen. Sofern der Niedriglohnsektor in den nächsten Jahren weiter wächst, bedeutet dies ein Ansteigen der Altersarmut, denn aus Niedrigeinkommen werden Armutsrenten. Es wäre naiv zu glauben, dass die Segregation weiblicher Arbeit, die über lange Zeit vorherrschend war, ohne staatliche Eingriffe aufzuweichen ist. Nachfolgend möchten wir einige Empfehlungen für eine bessere Arbeitsmarktintegration der Frauen und damit einer eigenständigen Alterssicherung aufzeigen. Dies sind einige einzelne rentenpolitische als auch arbeitsmarktpolitische Vorschläge, es stellt kein integriertes Modell dar: – Der Niedriglohn- und Teilzeitsektor bedroht die Alterssicherung, insbesondere der Frauen. Eine Höherbewertung der Teilzeit- und Niedrigeinkommen bei der Rentenberechnung könnte dieses Problem reduzieren. Dies geht über die bisherigen Regelungen der Anerkennung von Erziehungszeiten hinaus. Auch für Männer sollte diese Höherbewertung ein Ansporn sein, die Betreuung der Kinder mit zu übernehmen. Vorstellbar ist die Erhöhung der GRVLeistungen für Geringverdiener durch eine Umverteilung innerhalb der Versicherten(durch eine Mindestrente über Grundsicherungsniveau etwa nach 30 Versichertenjahren). Beispiele dafür lassen sich in anderen Ländern finden. Für die dann schlechter gestellten Ver31 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung sicherten mit höheren Einkommen könnten individuelle oder betriebliche Lösungen den Lebensstandard sichern. Diese Einkommensgruppe ist traditionell für Arbeitgeber interessanter als Niedrigverdiener und sie sind bereits jetzt gut durch Betriebsrenten abgesichert. Bezieher höherer Einkommen sind außerdem eher in der Lage, ihre Sicherungsbedürfnisse über einen freiwilligen Vorsorgemarkt zu erfüllen. – Ebenso ist eine Erweiterung der Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung für alle Erwerbsfähigen(auch Hausfrauen, Geringverdiener, ALG II-Bezieher und vor allem die neuen Selbstständigen) wie etwa in der Schweiz sinnvoll. Das Schweizer Modell könnte für Deutschland ein Vorbild für die Bürgerversicherung sein, denn dort sind Frauen auch ohne aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt besser abgesichert. Durch eine allgemeine Beitragspflicht würden keine Versicherungslücken entstehen. – In Deutschland sind steuerliche Regelungen wie etwa das Ehegattensplitting auf das Brotverdienermodell ausgerichtet. Dieses Modell hält Ehefrauen von der Erwerbsarbeit ab. So erzeugen steuerliche Vorteile bei einer Gruppe von Frauen Anreize, zu Hause zu bleiben, und wie der wachsende Sektor geringfügiger Beschäftigung zeigt, nicht an der Sozialversicherung teilzunehmen. Ein verpflichtendes Rentensplitting, wie es in der Schweiz vollzogen wird, erzeugt bei Frauen einen individuellen Rentenanspruch. Dort werden die Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern bereits während der Erwerbsphase zu 50 Prozent verpflichtend gesplittet. Eigenständige Rentenansprüche können somit auch dann erworben werden, wenn nur ein Partner die ganze Zeit erwerbstätig war(vgl. Riedmüller/ Willert 2007a und Riedmüller/ Meyer/ Lepperhoff 2001). – Der Wissensstand der Frauen über ihre künftigen eigenen und abgeleiteten Alterseinkommen ist gering. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass Frauen besser informiert sind. Sie erhalten bislang keine eigene Renteninformation, wenn sie nicht oder weniger als fünf Jahre versicherungspflichtig erwerbstätig waren. Deshalb sollten Ehepaare neben ihrer eigenen Rente auch die abgeleitete Rente ihres Partners(Witwenrente) in ihrer Renteninformation erfahren. Denn Frauen wissen wenig über die Höhe der Witwenrente und überschätzen ihre Ansprüche häufig. Sie verlassen sich noch zu sehr auf die Sicherung durch ihren Ehemann, die jedoch in naher Zukunft für viele nur noch Grundsicherungsniveau erreichen wird. – Es stellt sich die Frage nach der Rolle der Witwenrente wenn sie künftig keine existenzsichernde Funktion mehr hat. Ebenso ist zu fragen, ob es sinnvoll ist, dass verwitwete Frauen Leistungen aus der Rentenversicherung erhalten und arme unverheiratete Frauen und Männer Leistungen über die Grundsicherung erhalten. Es wird hier auch die kinderlose Ehe geschützt und Alleinerziehende benachteiligt. Gleiches gilt beim Steuersplittingvorteil. – In vielen europäischen Ländern lässt sich eine Tendenz zur abnehmenden Bedeutung der Rolle der Hinterbliebenenversorgung feststellen. In Schweden beispielsweise werden seit 1990 nur noch zeitlich befristete Witwenrenten gezahlt, die vom Vorhandensein unterhaltsbedürftiger Kinder abhängen. Wer in Schweden nicht ausreichend eigenständige Rentenansprüche erworben hat, erhält eine steuerfinanzierte Garantierente(vgl. Socialdepartementet 2003). – Wenn die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge tatsächlich einen umfassenden Beitrag zur Absicherung im Alter leisten soll, ist eine stärkere Verpflichtung von Arbeitgebern und Individuen notwendig. Frauen(wie übrigens auch Niedriglohnverdiener) wären so besser im System eingeschlossen. Die OECD verweist auf Erfolge einer ,,soft compulsion“ im internationalen Vergleich(OECD 2007, 89), d. h. Modelle mit automatischer Teilnahme an der betrieblichen Vorsorge mit der Möglichkeit zum „opting out“. Man kann nicht darauf hoffen, dass sich gerade diejenigen freiwillig absichern, die eine bessere Altersvorsorge am nötigsten 32 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs hätten. Die Hoffnung, dass der Markt diese Probleme heilt, ist illusorisch. Zugleich könnte die staatliche Förderung so ausgestaltet werden, dass sie die Einkommen von Geringverdienern tatsächlich erhöht. Für Frauen sollte Vorsorge so ausgestaltet sein, dass sie ihrer stärkeren Risikoaversion entspricht. – Viele Frauen, die im Laufe ihres Lebens alleinerziehend waren, werden im Alter unter die Armutsgrenze fallen. Um deren Alterssicherung zu verbessern, benötigt es Lösungen auf kommunaler und arbeitsmarktpolitischer Ebene. Die Rentenpolitik alleine kann dies nicht leisten. Es zeigt sich gerade bei der Gruppe der Alleinerziehenden, dass die Rentenreformen der vergangenen Jahre zulasten der kommunalen Ebenen gehen, denn diese fühlen sich für deren Integration in den Arbeitsmarkt am wenigsten zuständig. Häufig scheitert die Finanzierung der Kinderbetreuung auf der kommunalen Ebene, obwohl vorauszusehen ist, dass für die Zukunft ein hohes Risiko für Altersarmut entsteht. 33 WISO Diskurs Friedrich-Ebert-Stiftung 7. Zusammenfassung Wir haben gezeigt, dass aufgrund von Erwerbsunterbrechungen und geringfügiger Beschäftigung Frauen häufig eine unzureichend eigenständige Alterssicherung aufbauen. Da zudem die abgeleitete Alterssicherung für verheiratete Frauen nicht mehr existenzsichernd wirkt, droht das Risiko der weiblichen Altersarmut. Die Arbeitsmarktpolitik(einschließlich gleichstellungspolitischer Regulierung) steht daher im Zentrum der Alterssicherungspolitik. Die vorliegenden Daten zeigen nicht nur deutliche Unterschiede beim Erwerbsverhalten und Alterseinkommen zwischen den Geschlechtern, sondern auch zwischen den Frauen in Ostund Westdeutschland. Bedingt durch eine hohe Arbeitsmarktintegration und kürzere Erwerbsunterbrechungen der Frauen in den neuen Bundesländern, konnten diese höhere eigenständige Alterseinkommen aufbauen. Gleichwohl bewirken hohe Arbeitslosigkeit nach 1989 und die damit einhergehenden unvollständigen Erwerbsbiografien bei den zukünftigen ostdeutschen Rentnerinnen sinkende Altersrenten. Ebenso bedroht die Zunahme von prekären Arbeitsverhältnissen die eigenständige Alterssicherung von Frauen in ganz Deutschland. Auch vom Ausgleich der Niveausenkung in der Gesetzlichen Rentenversicherung mittels privater und betrieblicher Altersvorsorge machen Frauen bislang zu wenig Gebrauch. Zwar nutzen mehr Frauen als Männer die Riesterförderung, jedoch mit geringeren Zahlbeträgen. Die Sparförderung geht daher weitgehend an der von Armut bedrohten Gruppe vorbei. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Altersarme Frauen auf die Grundsicherung im Alter zu verweisen, wird den Staatshaushalt deutlich überfordern. Deshalb ist es dringend erforderlich, die Ursachen der weiblichen Altersarmut auf allen politischen Ebenen zu diskutieren. So sind die Risiken der Alterssicherung der Frauen nicht rentenpolitisch lösbar, sondern es ist ein gesellschaftliches, kulturelles, arbeitsmarktund familienpolitisches Problem. Um Frauen im Alter vor Armut zu schützen, kommt es verstärkt auf Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik an, die besonders Müttern den Zugang zu voller Erwerbstätigkeit ermöglichen und die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen am Arbeitsmarkt überwinden. 34 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 8. Literatur Arulampalam, Wiji; Booth, Alison L.; Bryan, Mark L. 2005: Is there a glass ceiling over Europe? Exploring the gender pay gap across the wages distribution, in: ISER-Working Paper. 2005- 25 Essex. Berner, Frank; Romeu, Laura; Motel-Klingebiel, Andreas 2010: Lebenslauforientierung in der Alterssicherung, in: Soziale Lebenslaufpolitik, S. 517- 549. Boll, Christina 2010: Lohneinbußen von Frauen durch geburtsbedingte Erwerbsunterbrechungen, in: Wirtschaftsdienst, 90. Jg., Nr. 10, S. 700- 702. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010: Rentenversicherungsbericht 2010. Cornelißen, Waltraud 2005: Gender-Datenreport. 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des BMFSFJ, München. Dittrich, Stefan; Gerber, Ulrike; Rieckhoff, Christian 2010: Statistische Auswertung der Riester-Förderung. Perspektiven der Annäherung unterschiedlicher methodischer Konzepte, in: Wirtschaft und Statistik, 2010, Nr. 7, S. 653- 663. Dedring, Klaus-Heinrich; Deml, Jörg; Döring, Diether; Steffen, Johannes; Zwiener, Rudolf 2010: Rückkehr zur lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente, Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, WISO Diskurs. Deutscher Bundestag 2003: Drucksache 15/ 20501. Antwort auf kleine Anfrage Fraktion CDU/ CSU. Auswirkungen des Wegfalls der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deutsches Institut für Altersvorsorge 2001: Repräsentative Umfrage. Frauen und ihre Altersvorsorge II. Wunsch und Wirklichkeit, Köln. DGB 2010: Junge Frauen am Arbeitsmarkt. Gut qualifiziert, oft aber schlecht bezahlt, in: Arbeitsmarkt aktuell, 2010, Nr. 10. Geyer, Johannes; Steiner, Viktor 2009: Zahl der Riester-Renten steigt sprunghaft. Aber Geringverdiener halten sich noch zurück, in: DIW-Wochenbericht 2009, Nr. 32, S. 534- 541. Hausmann, Ricardo; Tyson Laura D.; Zahidi Saadia 2010: Gender-Pay-Report 2010. Heien, Thorsten; Kortmann, Klaus; Schatz, Christof 2007: Altersvorsorge in Deutschland 2005(AVID), Berlin: DRV-Schriften Band 75, Berlin. Kreyenfeld, Michaela; Konietzka, Dirk; Geisler, Esther; Böhm, Sebastian 2007: Gibt es eine zunehmende bildungsspezifische Polarisierung der Erwerbsmuster von Frauen?, in: MPIDR Working Paper 2007-013. Leitner, Sigrid 2003: Wenn ich einmal alt bin. Alterssicherung von Frauen nach der Rentenreform 2001, in: Wrede, Birgitta(Hrsg.), Geld und Geschlecht. Tabus, Paradoxien, Ideologien, Opladen: Leske und Budrich, S. 67- 86. Meyer, Traute; Pfau-Effinger, Birgit 2006: Gender arrangements and pension systems in Britain and Germany. Fracing change over five decades, in: International journal of ageing and later life 1, 67- 110. OECD 2007: Pensions at a Glance. Public Policies across OECD countries. Puch, Katharina 2009: Teilzeitarbeit – Wunsch oder Notlösung?, Wiesbaden: Statistisches Bundesamt. Riedmüller, Barbara; Willert, Michaela 2008: Die Zukunft der Alterssicherung – Überprüfung und Dokumentation der Datengrundlage aktueller Rentenpolitik, in: Hans-Böckler-Stiftung, Projektnummer: S-2008-90-4 B. Riedmüller, Barbara; Willert, Michaela 2007a: Die Alterssicherung der Frau im europäischen Vergleich, in: Zesar, S. 255- 266. Riedmüller, Barbara; Willert, Michaela 2007b: The German pension system and social inclusion, in: Bridgen, Paul; Meyer, Traute(Hrsg.), Private pensions versus social inclusion? Three patterns of provision and their impact, S. 139- 167. Riedmüller, Barbara; Willert, Michaela 2005: Die Zukunft der Rente. Schutz vor sozialer Ausgrenzung? Berlin. Riedmüller, Barbara; Meyer, Traute; Lepperhoff, Julia 2001: Zur Alterssicherung der Frau in Deutschland und in der Schweiz, in: Leviathan 29, S. 199- 217. Shell(Hrsg.) 2010: Jugend 2010. Eine pragmatische Generation behauptet sich, Frankfurt a. M.: Fischerverlag. Socialdepartementet 2003: Die schwedische Altersrente. 35 WISO Diskurs Die Autorinnen Prof. Dr. Barbara Riedmüller Freie Universität Berlin Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Institut für Politikwissenschaft Arbeitsschwerpunkt: Sozialpolitik und Komparatistik Ulrike Schmalreck, M.A. Wissenschaftliche Mitarbeiterin Freie Universität Berlin Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Institut für Politikwissenschaft Friedrich-Ebert-Stiftung 36 Wirtschafts- und Sozialpolitik WISO Diskurs 33 ISBN: 978- 3- 86872- 660-2 Neuere Veröffentlichungen der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Wirtschaftspolitik Der Staat bezahlt die Krisenzeche WISO Diskurs Wirtschaftspolitik Soziales Wachstum gegen die Schuldenkrise WISO Diskurs Wirtschaftspolitik Globales Wachstum zwischen Klima, Gleichheit und Demographie WISO direkt Nachhaltige Strukturpolitik Exporte um jeden Preis? Zur Diskussion um das deutsche Wachstumsmodell WISO direkt Europäische Wirtschafts- und Sozialpolitik Staatsgläubigerpanik ist keine Eurokrise! WISO direkt Steuerpolitik Entlastung im Niedriglohnbereich – Ausweg oder Irrweg? WISO direkt Arbeitskreis Mittelstand Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz – Förderungsgesetz für KMU? WISO direkt Gesprächskreis Verbraucherpolitik Was die Verbraucherpolitik von der Verhaltensökonomie lernen kann WISO direkt Gesprächskreis Verbraucherpolitik Nanotechnik im Lebensmittelsektor – Entwicklungen nicht dem Zufall überlassen! WISO direkt Arbeitskreis Innovative Verkehrspolitik Zukunft der deutschen Automobilindustrie – Herausforderungen und Perspektiven für den Strukturwandel im Automobilsektor WISO Diskurs Arbeitskreis Stadtentwicklung, Bau und Wohnen Das Programm Soziale Stadt – Kluge Städtebauförderung für die Zukunft der Städte WISO Diskurs Gesprächskreis Sozialpolitik Vertragswettbewerb in der GKV und die Rolle der Selektivverträge – Nutzen und Informations bedarf aus der Patientenperspektive WISO Diskurs Gesprächskreis Sozialpolitik Rückkehr zur lebensstandardssichernden und armutsfesten Rente WISO Diskurs Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung In Qualifizierung investieren – ein Weiterbildungsfonds für Deutschland WISO Diskurs Arbeitskreis Arbeit-Betrieb-Politik Die Mitbestimmung im Kontext europäischer Herausforderungen WISO direkt Arbeitskreis Dienstleistungen Arbeitsplatz Hochschule Zum Wandel von Arbeit und Beschäftigung in der„unternehmerischen Universität“ WISO Diskurs Gesprächskreis Migration und Integration Ethnische Unterscheidungen in der Einwanderungsgesellschaft – Eine kritische Analyse WISO Diskurs Frauen- und Geschlechterforschung Gleichstellungspolitik kontrovers Eine Argumentationshilfe WISO Diskurs Volltexte dieser Veröffentlichungen finden Sie bei uns im Internet unter 38 www.fes.de/wiso