PERSPEKTIVE| FES CÔTE D‘IVOIRE Côte d‘Ivoire: nach der militärischen Durchsetzung des Wahlsiegs Ouattara zwischen Aussöhnung und Siegerjustiz JENS-U. HETTMANN Mai 2011 n Nach der Festsetzung Gbagbos am 11.4.2011 ist der Machtkampf zwischen ihm und Ouattara entschieden. Damit ist aber keineswegs die ivorische Krise beendet. Vor der Aufarbeitung des riesigen Reformstaus muss das Land mit sich selbst versöhnt werden. Der Weg zur Aussöhnung muss mindestens drei Fragenkomplexe entlang von rechtsstaatlich-demokratischen Grundsätzen klären: den Umgang mit dem besiegten Gbagbo und seinen Anhängern, die völlige Neuordnung des Sicherheitssektors und die grundlegende Reform des gesamten Mediensektors. n Die Sensibilität dieser Bereiche und der erkennbare Wille, sie sämtlich in nationaler Zuständigkeit zu klären, lassen angesichts komplexer Konfliktlagen, mangelnder historisch begründbarer Indikatoren für vorhandene Fähigkeiten, dem Mangel an aus der Krise gezogenen Lehren und dem Risiko der Siegerjustiz Zweifel am Gelingen entstehen. Insbesondere die Tatsache, dass die Rebellen von 2002 nun die offizielle Armee stellen und kein Interesse an einer Aufarbeitung ihrer Geschichte haben werden, könnte sich als zu große Herausforderung erweisen. n Ein Scheitern des Aussöhnungsprozesses oder ein Abgleiten in eine Siegerjustiz würde die Chance auf eine nationale Versöhnung dauerhaft vertun. Ein Wiederaufflammen der Krise wird die Region Westafrika noch mehr als bisher in Mitleidenschaft ziehen. Deshalb darf die Côte d‘Ivoire mit der Lösung dieser Aufgabe nicht alleingelassen werden: Die internationale Gemeinschaft ist massiv gefordert. Notfalls müsste der Prozess mit sanftem Druck begleitet werden. JENS-U. HETTMANN| CÔTE D‘IVOIRE: NACH DER MILITÄRISCHEN DURCHSETZUNG DES WAHLSIEGS Der Machtkampf ist entschieden, die Krise muss erst noch gelöst werden Im Dezember 2010 spitzte sich der seit vielen Jahren die Côte d‘Ivoire zerreißende Machtkampf noch weiter zu: Nach der überfälligen Präsidentschaftswahl standen sich zwei»vereidigte« Staatschefs mit jeweils einem kompletten Staatsapparat feindlich gegenüber und beanspruchten die alleinige Macht im Staate für sich. Dieser Machtkampf ist nun beendet worden: Am 11.4.2011 wurde der rücktrittsunwillige Wahlverlierer Gbagbo in seiner weitgehend zerbombten Residenz gefangen genommen. Dadurch wurde sein durch die internationale Gemeinschaft als Wahlsieger bestätigter Herausforderer Ouattara zum alleinigen Präsidenten der Côte d‘Ivoire. Viele Beobachter verbinden mit dem Ende des Machtkampfes zwischen den beiden Politikern die Hoffnung auf ein gleichzeitiges Ende der 2002 ausgebrochenen Krise. Diese Hoffnung könnte sich als trügerisch erweisen. Der Umgang mit Gbagbo seit seiner Festsetzung nährt Zweifel an der Ernsthaftigkeit des von den neuen Machthabern verkündeten Ziels einer nationalen Aussöhnung. Zusätzlich stellt die Komplexität weiterer Problemfelder die Regierung Ouattara vor aus eigener Kraft nicht lösbare Herausforderungen. Insgesamt steht das Land vor derart enormen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Problemen, dass deren Abhandlung Rahmen und Zielsetzung dieses Beitrags sprengen würde. Er konzentriert sich daher auf sich unmittelbar ergebende Herausforderungen für die Wiederherstellung der staatlichen Einheit auf der Grundlage eines umfassenden Aussöhnungsprozesses. Entscheidender Akteur wird der neue Präsident Ouattara sein. Sein fundamentales Problem ist, dass seine Machtergreifung – trotz des zwar international, aber längst nicht überall in der Côte d‘Ivoire anerkannten Wahlsiegs – militärisch belastet ist. Er ist im Amt aufgrund einer militärischen Entscheidung mit massiver, wenn nicht entscheidender, Unterstützung durch die UNO-Blauhelme und französisches Militär. Ouattara wird deshalb weithin – ganz im Sinne von Gbagbos Argumentation – eher als Vertreter internationaler denn ivorischer Interessen wahrgenommen. Eine große Anzahl Ivorerinnen und Ivorer fordert eine grundlegende Veränderung des ivorischfranzösischen Verhältnisses und zweifelt stark an Ouattaras Eignung dafür. Er darf das nicht ignorieren, er muss auch im eigenen Interesse dieses Verhältnis im Sinne der Bevölkerung neu ordnen, eine De-facto-Rückkehr in die überkommenen»Françafrique« 1 -Verhältnisse aus der Zeit vor Gbagbo würde auf massiven Widerstand stoßen. Ouattaras bisherige, für afrikanische Verhältnisse kleine Regierung hat ihre Arbeit mittlerweile aufgenommen. Die von Ouattara beim AU-Treffen in Addis Abeba Ende März versprochene Schaffung einer Regierung der nationalen Einheit unter Einbeziehung von Vertretern des Gbagbo-Lagers lässt aber noch auf sich warten. Erste sinnvolle Prioritäten wie die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Funktionsfähigkeit der Administration sowie die Wiedereröffnung der Banken sind formuliert bzw. in Arbeit. Die Regierung erfährt viel internationale Unterstützung, verbunden mit umfangreichen Finanzierungszusagen. Vor dem Hintergrund seines ökonomischen Sachverstands und seiner Erfahrung als stellvertretender Generaldirektor des Internationalen Währungsfonds sollten Ouattara Reform und Ankurbelung der ivorischen Wirtschaft gelingen. Aber es gibt mindestens drei Problemkreise, die von unmittelbarer Bedeutung für den Verlauf der inneren Aussöhnung des Landes sind und bei denen aktuell nicht erkennbar ist, dass sie adäquat angegangen werden: erstens der Umgang mit dem entmachteten Gbagbo und seinem Umfeld, zweitens die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit inklusive einer Reform des Sicherheitssektors und der Waffenproliferationsproblematik sowie drittens die Sanierung der polarisiert-unprofessionellen Medienkultur. Gbagbo vor Gericht – rechtsstaatlicher Prozess oder Siegerjustiz? Gbagbos Vereidung erfolgte auf der Grundlage eines Rechtsbruchs – es ist zweifelhaft, ob dies einen Straftatbestand darstellt. Unbezweifelbar ist hingegen seine Verantwortung für die Gewalteskalation, deren Opfer und sonstige Schäden. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten. Dennoch hat er Rechte – allen voran das auf einen fairen Prozess –, die respektiert werden müssen. Die Umstände seiner Festsetzung und seine anschließende Behandlung allerdings schüren erhebliche Zweifel daran, dass rechtsstaatliche Grundsätze hierbei hinreichend respektiert werden. Formal wurde Gbagbo nicht verhaftet, 1. Mit Françafrique wird die intransparente und interessenorientierte politisch-ökonomische Verflechtung zwischen den herrschenden Eliten in Frankreich und seinen ehemaligen Kolonien, u.a. Côte d‘Ivoire, bezeichnet. 1 JENS-U. HETTMANN| CÔTE D‘IVOIRE: NACH DER MILITÄRISCHEN DURCHSETZUNG DES WAHLSIEGS es lag auch kein Haftbefehl gegen ihn vor. Stattdessen wurde er in einer Villa im Norden des Landes unter Hausarrest gestellt. Grundlage ist ein Gesetz aus dem Jahr 1963, das es ermöglicht, per Dekret Menschen, die der »ökonomischen und sozialen Entwicklung des Landes schaden können«, unter Hausarrest zu stellen. Das Gesetz sieht keine Evaluierungskriterien, keine Befristungen und keinen Rechtsbeistand der so ihrer Freiheit beraubten Menschen vor und hält rechtsstaatlichen Kriterien somit nicht stand. Anwälte Gbagbos haben bislang erfolglos bei Ouattara Zugang zu ihrem Mandanten beantragt. Inzwischen befinden sich Gbagbos Frau und der FPI-Vorsitzende gleichfalls isoliert und ohne Anklage in Hausarrest. Zwar werden nicht alle Akteure aus Gbagbos Umfeld auf diese Weise behandelt, das räumt aber nicht die Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens aus. Aus Regierungskreisen verlautet, dass Gbagbo auf nationaler Ebene der Prozess gemacht werden soll. Wird dieser Weg tatsächlich beschritten, so besteht die große Gefahr, dass das Verfahren zur Siegerjustiz verkommt. Die ivorische Justiz bietet historisch keine Gewähr für eine hinreichende Unabhängigkeit von der Exekutive, um gerade in einem derart hochsensiblen Fall wirklich unabhängig Recht sprechen zu können. Die konkreten Anklagepunkte gegen Gbagbo sind bislang nicht bekannt. Die bisherigen vagen Äußerungen, wonach es um die Massaker im Westen und anderswo gehen solle, reichen nicht aus und sind überdies hochgradig zweischneidig angesichts der Berichte international respektierter Organisationen wie Human Rights Watch, dem Internationalen Roten Kreuz u.a., die dezidiert auch Ouattaras Truppen für Gewalt und Morden verantwortlich machen. Von Rebellen zu Regierungstruppen – gelingt die Reform der Sicherheitskräfte? Dieses Thema ist mit Abstand das heikelste angesichts einer polarisierten Bevölkerung ohne jegliches Grundvertrauen in den Sicherheitssektor und einer fragmentierten, entlang von persönlichen Loyalitäten existierenden sicherheitspolitischen Akteurslandschaft, in der auch das Lager der Sieger nicht wirklich monolithisch strukturiert und gleichzeitig der Gewalt zugeneigt ist. Die aktuelle komplexe Gemengelage ist historisch gewachsen, ihre detaillierte Darstellung vom Ende des staatlichen Gewaltmonopols 1999 bis zu den zwei verfeindeten und selbst in sich nicht geschlossenen Lagern 2010 kann hier nicht in allen Einzelheiten dargestellt werden. Die Zerrissenheit des Sicherheitssektors nimmt aktuell dadurch wieder ab, dass die Rebellenarmee von 2002 zur alleinigen Streitmacht wird, in die auch Gbagbo-Anhänger, die dem neuen Machthaber Gefolgschaft geschworen haben, aufgenommen werden. Dies gilt aber nicht für alle, für die übrigen muss eine politische Lösung gefunden werden. Ouattaras Herausforderer aus dem eigenen Lager, der mehrfache Putschist Ibrahima Coulibaly, wurde nach seiner Weigerung, sich umstandslos der Autorität Ouattaras zu unterwerfen, in einer gezielten Militäraktion am 27.4. aufgespürt und erschossen. Dies hilft Ouattara, seine Macht zu konsolidieren, denn damit bleiben nach dem von der internationalen Gemeinschaft weder gerügten noch geahndeten massiven Beschuss des Gbagbo-loyalen Stadtteils Yopougon lediglich noch die von dort geflüchteten und von Gbagbo bewaffneten Milizen außerhalb der Kontrolle der Rebellenarmee FAFN. Diese wurde im Verlauf des Endkampfs um Abidjan von Ouattara zur neuen nationalen Armee ernannt und trägt nun den Namen Forces Républicaines de la Côte d‘Ivoire(FRCI). Neben der nunmehr legalen FRCI existieren weitere illegale und höchstwahrscheinlich bewaffnete Akteursgruppen. Zum einen die vor den FAFN-FRCI geflohenen Gbagbo-Milizen inklusive Söldnern aus Liberia. Hinzu kommt eine gleichfalls kaum zu schätzende Zahl von ehemaligen uniformierten Kämpfern unter Gbagbo, die nicht in die neuen FRCI aufgenommen werden. Dies könnte insofern zum Problem werden, als die Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols 1999 durch Ex-Blauhelme bewirkt wurde, die von höheren Offizieren um ihren Sold gebracht wurden und sich im Untergrund von Meuterern zu Putschisten entwickelten. Es dürfte kaum erfolgversprechende Strategien für die gewaltfreie Entwaffnung beider Risikogruppen geben. Im Gegenteil, die brutalen Militäraktionen gegen ein mutmaßlich von Gbagbo-Milizen durchsetztes Stadtviertel und die Liquidierung von Ibrahima Coulibaly durch die Ex-Rebellen zeigen, dass ihr aktuelles Vorgehen nichts mit demokratisch-rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun hat. 2 JENS-U. HETTMANN| CÔTE D‘IVOIRE: NACH DER MILITÄRISCHEN DURCHSETZUNG DES WAHLSIEGS Damit setzt sich eine weitere, politisch sehr heikle Problematik fort: Es steht außer Frage, dass die damaligen Rebellen während ihres 2002 aus Richtung Burkina Faso kommenden Angriffs schlimmste Gewalttaten begangen haben. Die Vorwürfe reichen bis zu Massenmord an»Gbagbo-treuen« Gendarmen im Norden des Landes und müssen aufgeklärt werden, wenn daraus nicht eine schwere Hypothek für die Regierung Ouattara werden soll. Die aktuelle militärische Stärke von Präsident Ouattara beruht auf der Feuerkraft der ehemaligen Rebellen, deren früherer Generalsekretär, Soro Guillaume, heute sein Premierminister ist. Es stellt sich die Frage, über wie viel Autorität und Autonomie Ouattara verfügt, um neben einer an sachlichen Kriterien orientierten Reform des Sicherheitssektors auch die Aufarbeitung der Erblasten aus der Rebellion von 2002 glaubwürdig vornehmen zu können. Unabhängig davon, ob er wirklich den politischen Willen dazu hat, steht außer Frage, dass Ouattara in nicht zu unterschätzender Weise von den ehemaligen Rebellen abhängig ist. Die Sprengkraft der Worte – Medien als Teil des Problems Es steht außer Frage, dass(fast) alle Medien der Côte d‘Ivoire erheblich zur Eskalation des Konflikts beigetragen haben und für Gewalt und Blutvergießen in besonderem Maße verantwortlich zeichnen. Staatliche Rundfunk- und die meisten Printmedien haben seit der Einführung des Medienpluralismus in den neunziger Jahren, besonders aber im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl 2010, eine durchweg polarisierend-diffamierende Rolle gespielt und dadurch konflikt­ eskalierend gewirkt. Unmittelbar nach dem Ende des Machtkampfs Ouattara-Gbagbo ist bereits erkennbar, dass entsprechende Grundzüge des ivorischen Journalismus auch nach dem Ende des Machtkampfs bestehen bleiben: Während der entscheidenden Schlacht in den ersten zehn Tagen des Monats April mussten die Printmedien aller Couleur ihr Erscheinen einstellen. Während die Ouattara-freundliche»grüne« Presse seit Mitte April wieder erscheint, benötigte die Gbagbo-freundliche »blaue« Presse bis nach Ostern. Es ist erschreckend festzustellen, dass beide Lager ihrem alten Journalismus weiter frönen, nichts aus der Krise gelernt haben und ihre eigene Verantwortung weiter leugnen. Vor diesem Hintergrund ist die Ankündigung der Regierung Ouattara, Journalisten wegen»Volksverhetzung« etc. vor Gericht zu stellen, insofern beunruhigend, als sich diese Bemühungen absehbar vorrangig gegen Gbagbo nahe stehende Journalisten richten werden. In der Tat hat es dort fraglos eine Publikationskultur gegeben, die mit professionellem Journalismus nichts zu tun hatte. Allerdings trifft diese Feststellung genauso auf das Lager der grünen Presse zu. Die internationale Journalistenorganisation»Reporters Sans Frontières« hatte bereits während des Wahlkampfs dessen mediale Abdeckung analysiert und endemische, teils gravierende Verstöße gegen professionelle Grundsätze angeprangert. Die Situation ist gravierend, es scheint derzeit lediglich zwei Szenarien zu geben, beide mit potentiell verheerenden Auswirkungen auf das Ziel einer Aussöhnung: Siegerjustiz oder Fortsetzung des überkommenen, massiv polarisierenden Journalismus. Welche Rolle sollte die internationale Gemeinschaft spielen? Ouattara wird diese Probleme aus eigener Kraft nicht lösen können. Keiner dieser drei Fragenkomplexe scheint bislang auf eine zielführend-deeskalierende bzw. mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbare Weise bearbeitet zu werden. Die Frage ist ohnehin, ob sie ausschließlich auf nationaler Ebene gelöst werden können und sollten. Es ist dringend internationale Hilfe, vielleicht sogar verbunden mit(sanftem) Druck, erforderlich, sonst sind das Scheitern des jetzigen Anlaufs und der Rückfall ins Chaos vorprogrammiert. Was ist an internationaler Unterstützung zur Vermeidung eines Rückfalls erforderlich? Zur Abarbeitung des »Gbagbo-Komplexes« müssen umgehend die Ankündigungen, Ermittlungen unter internationaler Mitwirkung vorzunehmen, umgesetzt werden. Diese Ermittlungen dürfen nicht, so wie es die Erklärungen von Ouattaras Justizminister nahelegen, nur gegen das Gbagbo-Lager geführt, sondern müssen unvoreingenommen in alle Richtungen vorgenommen werden. Das ist erkennbar zurzeit nicht angestrebt und müsste von außen durchgesetzt werden. In diese Richtung gehende Initiativen werden auf den Widerstand der ehemaligen Rebellen der aktuellen FRCI stoßen, die kein Interesse an einem offenen Ermittlungsprozess haben, speziell wenn die Rebellion von 2002 mit untersucht werden soll. Sollte das Erbe der zehnjährigen Regentschaft Gbagbos wirklich auf nationaler Ebene juristisch aufgearbeitet werden, ist die Gefahr groß, dass angesichts der eilfer3 JENS-U. HETTMANN| CÔTE D‘IVOIRE: NACH DER MILITÄRISCHEN DURCHSETZUNG DES WAHLSIEGS tigen Unterwerfung der alten Justiz – inklusive der Militärgerichtsbarkeit – unter die neue Autorität Ouattaras die Versuchung groß ist, diese neue Loyalität durch entsprechende Gerichtsurteile über diejenigen, denen die alte Loyalität galt, unter Beweis zu stellen: Es drohen einseitige Ermittlungen und Siegerjustiz mit verheerenden Folgen für die nationale Aussöhnung. Vor dem Hintergrund dieser hochexplosiven politischen Dimension wäre zu prüfen, eine internationale Jurisdiktion – etwa den IStGH oder den ECOWAS-Gerichtshof – mit der Bearbeitung des Komplexes zu beauftragen. Damit wären gleichgewichtige Ermittlungen gesichert und sowohl etwaigen Rachegelüsten auf der Ebene der neuen nationalen Justiz begegnet als auch dem drohenden Vorwurf der Siegerjustiz. Um allmählich aufkommenden Vorwürfen in dieser Richtung zu begegnen, muss die internationale Gemeinschaft darauf drängen, dass sofort die Haftbedingungen von Gbagbo und Angehörigen seines Umfelds auf der Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien zu überprüfen sind. Es darf nicht sein, dass ein rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügendes Gesetz von 1963 dazu genutzt wird, Menschen ohne formelle Anklageerhebung unbefristet, ohne anwaltliche Unterstützung und unter Isolationsbedingungen ihrer Freiheit zu berauben. Hinsichtlich der unabdingbaren Neuordnung des gesamten Sicherheitssektors ist angesichts der komplexen Gemengelage und weiterhin divergierender Interessen bewaffneter Sicherheitsakteure vor dem Hintergrund der Waffenproliferation und der generell niedrigen Gewaltschwelle unmittelbar deutlich, dass ein»Sichselbst-Überlassen« der Regierung Ouattara mit den damit verbundenen Herausforderungen den Gewaltzyklus nicht beenden wird. Vor den anstehenden Wahlen und dem notwendigerweise neu beginnenden Lernprozess in Sachen parlamentarischer Kontrolle über den Sicherheitssektor kann mit parlamentarischer Unterstützung auf absehbare Zeit nicht gerechnet werden. Einzig realistische Option ist daher eine massive internationale Begleitung der dringend anstehenden Reform des Sicherheitssektors. Der Mediensektor in seiner Gesamtheit hat in der Krise versagt, weil er sich als williges Instrument machtversessener Politiker missbrauchen ließ. Dieses Verhalten hebelte die gesetzlich vorgesehene Kontrolle professioneller Standards im Mediensektor aus. Während der für audiovisuelle Medien und insbesondere das Staatsfernsehen RTI zuständige Rat(CNCA) sich geradezu in vorauseilendem Gehorsam zum Propagandaapparat Gbagbos und zum Repressionsapparat gegenüber anderen Medien machte, versuchte der für Printmedien zuständige Conseil National de la Presse(CNP) seine regulativen Funktionen neutral und professionell zu erfüllen. Aber auch der CNP konnte die Aufheizung des Konflikts durch Printmedien nicht verhindern. Erschreckend ist der unverändert polarisierend-diffamierende Ton in der mittlerweile wieder erscheinenden Presse. Es sind grundlegende und tiefe Reformschritte erforderlich, um die gegenwärtigen Zustände nachhaltig zu verändern. Die Geschichte des ivorischen Medienpluralismus gibt kaum Hinweise darauf, dass im Lande eine sich an demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierende Berufsauffassung in ausreichendem Maße existiert, weswegen die Sanierung des Mediensektors aus eigener Kraft bis auf Weiteres nicht möglich erscheint. Eine Fortsetzung der bisherigen Medientätigkeit aber würde im Kontext der nur rudimentär entwickelten Demokratiekultur und fast völliger Abwesenheit einer Verantwortungsethik unweigerlich zu weiterer Polarisierung, zu weiterer Diffamierung und zu weiterem Schüren von Hass führen. Es sind dringend Reformen erforderlich, die nicht bei den beruflichen Standards haltmachen, sondern den vorwiegend informell tätigen Printmedien Regeln vorschreiben und auf deren Einhaltung achten. Dabei darf das Recht der Bevölkerung auf Information nicht eingeschränkt werden. Neben demokratietauglichen staatlichen Kontrollen muss auch das Selbstregulierungsorgan OLPED wirksam tätig werden. Ohne massive internationale Hilfe werden sich die hier diskutierten Problemfelder nicht Erfolg versprechend bearbeiten lassen. Ein Scheitern allerdings wird über kurz oder lang die aktuell vorhandene Chance auf eine nationale Aussöhnung wie eine Seifenblase platzen lassen. 4 Über den Autor Jens-U. Hettmann ist seit 1980 für die Friedrich-Ebert-Stiftung überwiegend in Westafrika tätig. Dabei arbeitete er in insgesamt fünf Ländern und ist derzeit in Côte d‘Ivoire tätig. Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung| Internationale Entwicklungszusammenarbeit Referat Afrika Hiroshimastraße 17| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Michèle Auga, Leiterin, Referat Afrika Tel.:++49-30-26935-7474| Fax:++49-30-26935-9217 http://www.fes.de/afrika Bestellungen hier: Peer.Teschendorf@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. ISBN 978-3-86872-724-1