Energiepolitik in Deutschland: Zwischen„ök ologischer Industriepolitik“ und klimapolitischem Pragmatismus Sandra Bäthge, Studentische Hilfskraft, Institut für Europäische Politik(IEP), Berlin Severin Fischer, Gastwissenschaftler in der Forschungsgruppe EU-Integration, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin Abstract Die energiepolitische Landschaft in Deutschland ist seit der Nachkriegszeit von zahlreichen Veränderungen geprägt gewesen. Besonders haben jedoch die Entscheidungen der vergangenen 15 Jahre das Bild auf die deutsche Energiepolitik verändert. Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die zentralen energie- und klimapolitischen Entscheidungen seit der Regierungsübernahme einer Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 1998 dar. Im Mittelpunkt stehen dabei der Atomausstieg, die Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die stärkere Gewichtung klimapolitischer Prioritäten. Vor diesem Hintergrund werden abschließ end auch das neue Energiekonzept der konservativ-liberalen Bundesregierung aus dem Jahr 2010 sowie die Reaktion der Regierung auf das Atomunglück im japanischen Fukushima betrachtet. Deutschlands Energiepolitik war im Verlauf des 20. Jahrhunderts stets von einer hohen Transformationsfrequenz geprägt. In den vergangenen 60 Jahren wurden die energiepolitischen Rahmenbedingungen aufgrund sich verändernder geopolitischer oder marktwirtschaftlicher Kriterien beständig neu definiert. Dies hatte immer auch Auswirkungen auf Energiemix und Versorgungsquellen. Seinen Ursprung fand die deutsche Energiepolitik der Nachkriegszeit in der Steinkohleförderung, die noch in den 1950er Jahren nahezu den gesamten Primärenergieverbrauch abdeckte und wesentlich zum deutschen „Wirtschaftswunder“ beitrug, jedoch schon nach wenigen Jahrzehnten im Wettbewerb mit anderen Energieträgern und Entwicklungen auf dem Weltmarkt unrentabel wurde. Der Ö lpreisschock der 1970er Jahre und die daraus resultierende Suche nach alternativen Brennstoffen zur Erhöhung der eigenen Energieversorgungssicherheit bleiben als zweite Wegmarke in Erinnerung. Schließlich prägte der Bau von Gas-Pipelines aus Norwegen und der Sowjetunion Deutschlands energiepolitische Ausgangslage ganz wesentlich, hatte dieser Energieträger bislang doch kaum eine Rolle in der deutschen Energieversorgung gespielt. Kaum eine andere energiepolitische Grundentscheidung beeinflusste die Politik und spaltete die Gesellschaft jedoch so stark, wie die Frage, ob die Atomenergie in Deutschland eine Zukunft haben sollte oder nicht. Dieser Konflikt, der das Land seit den 1980er Jahren immer wieder einholt, hat sich von einem spezifisch energiepolitischen hin zu einem breit angelegten gesellschaftspolitischen Thema verschoben. Mit dem Amtsantritt der in der deutschen Geschichte ersten und bislang einmaligen Koalitionsregierung zwischen Sozialdemokraten (SPD) und der aus der Umweltbewegung entstandenen Partei Bündnis 90/Die Grünen übernahm nicht nur erstmals eine politische Mehrheit gegen die Atomenergie die Regierungsverantwortung. Gleichzeitig wurde auch für eine ökologische Reformagenda in der deutschen Energiepolitik gestimmt. Das Leitmotiv einer nachhaltigen und an langfristigen umweltpolitischen Zielen orientierten Energiepolitik setzt sich seitdem – mit kleineren Abweichungen – auch unter den Nachfolgeregierungen durch. 1. Energiepolitische Ausgangslage: Deutschland in Europa Innerhalb der Europäischen Union(EU) ist Deutschland nicht nur das bevölkerungsreichste Land, es ist mit Abstand auch der größte Energieverbraucher. Hierfür ist neben dem vergleichsweise hohen Wohlstandsniveau auch die ungebrochene Bedeutung der (energieintensiven) industriellen Produktion verantwortlich. Im deutschen Energiemix nimmt Erdöl mit rund 35 Prozent 1 am Primärenergieverbrauch noch immer die Rolle des wichtigsten Energieträgers ein. Vor allem im Verkehrssektor decken Petroleumprodukte noch immer beinahe den gesamten Bedarf. Neben Erdöl sind Kohle und Erdgas mit jeweils etwa 22 Prozent entscheidend am Primärenergieverbrauch beteiligt. Während Stein- und Braunkohle vor allem in der Stromerzeugung eingesetzt werden, dient Erdgas zum überwiegenden Teil der Wärmegewinnung. Der Anteil von Kohle – vor allem der im deutschen Tagebau geförderten Braunkohle – an der deutschen Stromerzeugung liegt mit knapp 45 Prozent deutlich über dem europäischen Durchschnitt. Dies führt gleichzeitig zu einem hohen durchschnittlichen CO2-Ausstoß pro Kopf. Zur Stromerzeugung steuert neben der Kohle auch die Atomenergie mit rund 23 Prozent einen großen Anteil bei, auch wenn dies nur elf Prozent des Primärenergieverbrauchs darstellt. Darüber hinaus spielen mittlerweile die erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle in der deutschen Energieversorgung. Zwar ist ihr Anteil am Primärenergieverbrauch mit knapp neun Prozent noch ausbaufähig. Ihr Beitrag zur Stromerzeugung hat sich jedoch zwischenzeitlich bereits auf 16 Prozent erhöht. Seit dem Jahr 1990 profitierten insbesondere Erdgas und erneuerbare Energien von den veränderten ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen und konnten deutliche Zuwächse im Verbrauch verzeichnen. Diese gingen in erster Linie zu Lasten der Kohle, die insbesondere in Ostdeutschland bis zur Wiedervereinigung 1989/90 eine wichtige Rolle gespielt hatte, ihre Stellung jedoch über die Jahre nicht halten konnte. Eine Diversifizierung nicht nur der Energieträger, sondern auch der Bezugsquellen ist gerade für die Versorgungssicherheit des importabhängigen Deutschlands von großer Bedeutung, da schon heute etwa zwei Drittel aller Energieträger aus dem Ausland stammen. Einzig die volkswirtschaftlich noch immer profitable, jedoch klimaschädliche Braunkohle sowie die erneuerbaren Energien garantieren ein höheres Maß energiepolitischer Unabhängigkeit gegenüber den Lieferanten aus Russland oder dem Nahen und Mittleren Osten. Der politisch und wirtschaftlich stetig vorangetriebene europäische Integrationsprozess hat auch vor den über lange Zeit national geprägten Energiemärkten nicht haltgemacht. Seit Mitte der 1990er Jahre haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, einen gemeinsamen europäischen Binnenmarkt für die leitungsgebundenen Energieträger Strom und Gas zu entwickeln. Im Vordergrund standen einerseits die Integration der Märkte durch eine engere Verknüpfung und höhere grenzüberschreitende Handelsquoten, andererseits die Liberalisierung der Energiemärkte, weg von staatlich dominierten Versorgungsunternehmen hin zu privatwirtschaftlich organisierten Marktstrukturen. Beide Prozesse prägten 1 Alle Angaben zum deutschen Energiemix wurden der Datensammlung Energiedaten des BMWi entnommen. Deutschland in den vergangenen Jahren nachhaltig. Durch seine geographisch zentrale Lage mit acht direkt angrenzenden Mitgliedstaaten erhöhte sich der Wettbewerbsdruck auf die deutsche Energiewirtschaft. Gleichzeitig bildeten sich als Folge der schwach regulierten Liberalisierung auf dem Strommarkt vier Unternehmen heraus, die sich über die Jahre als Oligopol auf dem Erzeugungsmarkt etablieren sollten: RWE, E.on, EnBW sowie das schwedische Unternehmen Vattenfall. Doch nicht nur in der Energiepolitik prägt Europa heute die nationale Politikgestaltung. Auch die klimapolitischen Rahmenbedingungen werden zunehmend europaweit festgelegt. Die Energiewirtschaft wird dabei insbesondere durch das EU-Emissionshandelssystem belastet, das den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen in der Stromproduktion und der Industrie durch die Einführung von Marktmechanismen begrenzt. Dies führt unmittelbar zu veränderten Wettbewerbsbedingungen für die industrielle Produktion, einerseits auf den internationalen Märkten, andererseits auch auf dem europäischen Markt, zwischen solchen Mitgliedstaaten mit hohem und solchen mit niedrigem CO2-Ausstoß. Der Einfluss der europäischen Ebene auf die nationale Politikgestaltung in allen EUMitgliedstaaten, so auch Deutschland, ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Zahlreiche energiepolitische Entscheidungen werden heute in Brüssel und nicht mehr in den nationalen Hauptstädten gefällt. Einzig bei der Frage nach dem Energiemix haben die Mitgliedstaaten vertraglich noch immer die Oberhand behalten. 2. Die„ Ö kologische Industriepolitik “ unter Rot-Grün 1998-2005 Der Ausgang der Bundestagswahl im Jahr 1998 verursachte nicht nur in der Umwelt- und Energiepolitik der Bundesrepublik einen Paradigmenwechsel. Die daraus hervorgegangene Bundesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen brachte nach sechszehn Jahren konservativ-liberaler Regierung auch in anderen Politikfeldern tiefgreifende Veränderungen mit sich. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hielten die Regierungsparteien das Ziel fest, „ die Nutzung der Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden “(SPD/ Bündnis 90/Die Grünen 1998). Allerdings stellte der Ausstieg aus der Atomenergie nur einen Teil des umweltpolitischen Programms der neuen Regierung dar. Eine „ökologische Modernisierung“ (SPD/ Bündnis 90/Die Grünen 1998) der Industrie sollte ein Leitmotiv zukünftiger wirtschaftspolitischer Steuerung sein. Dieses Programm stellte die Reform des deutschen Energiesektors ins Zentrum seiner Aufmerksamkeit und setzte in den folgenden Jahren einige wegweisende Entscheidungen um. Zunächst widmete sich die Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder ihrem energiepolitisch dringlichsten Wahlversprechen: dem Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie. Die Herbeiführung eines Konsenses zwischen Regierung und Energiewirtschaft erschien dabei handlungsleitend, vor allem um Schadensersatzforderungen von Seiten der Betreiber des 19 Anlagen umfassenden Kraftwerksparks zu verhindern. Nach zähen Verhandlungen wurde im Juni 2000 eine Einigung über die Modalitäten des Ausstiegs erreicht. Kern der Vereinbarung war eine zeitlich befristete Nutzung der bestehenden Atomkraftwerke. Gemeinsam wurde eine Reststrommenge festgelegt, die in den existierenden Anlagen unter Einbeziehung einer Regellaufzeit von 32 Jahren erzeugt werden dürfte. Neben der Laufzeitbefristung bestehender Kraftwerke, mussten die Energieversorgungsunternehmen aber auch ein Neubauverbot für neue Atomkraftwerke akzeptieren, welches in der Atomgesetz-Novelle von 2002 festgelegt wurde. Außerdem schuf die Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von standortnahen Zwischenlagern. Auch die Möglichkeit der Ausfuhr radioaktiver Abfälle zur Wiederaufbereitung wurde bis zum Jahr 2005 beschränkt. Danach müsse die Entsorgung der Abfälle uneingeschränkt durch Endlagerung erfolgen. Offen blieb jedoch weiterhin die Standortsuche nach einem geeigneten Endlager. Obwohl die rot-grüne Bundesregierung ihr Ziel eines Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie letztlich erreichte, musste vor allem der kleinere grüne Koalitionspartner zahlreiche Kompromisse hinnehmen. Die Bundesregierung ließ sich angesichts der von den Energieunternehmen ins Spiel gebrachten technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Probleme auf weitreichende Zugeständnisse etwa bei der Reststrommenge ein. Dies stieß vor allem an der Basis der jungen Regierungspartei auf vehemente Kritik, hatte man doch ursprünglich einen – sicher wenig erfolgversprechenden –„Sofortausstieg“ , zumindest aber eine zeitnahe Abschaltung der Atomkraftwerke gefordert. Neben dem Atomausstieg bildete die Förderung der erneuerbaren Energien einen wesentlichen Bestandteil des ökologischen Reformprogramms der rot-grünen Bundesregierung. Eine stärkere Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Quellen und eine insgesamt umweltverträglichere Energieversorgung sollten durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG) vom März 2000 gewährleistet werden, von dem sich die Regierungsparteien eine Energiewende und die Entwicklung einer„grünen Industrie“ versprachen. Tatsächlich stellte das EEG eines der ersten leistungsfähigen Fördersysteme für erneuerbare Energien weltweit dar und eröffnete so die Chance, der deutschen Erneuerbare-Energien-Industrie einen technologischen Vorsprung vor der internationalen Konkurrenz zu verschaffen. Das System der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen, das zunächst nur in Spanien, Dänemark und Deutschland Anwendung fand, wurde bald auch in anderen europäischen Ländern adaptiert. Der Einspeisevorrang sowie die Festlegung einer Mindestvergütung von Strom aus erneuerbaren Quellen über einen Zeitraum von 20 Jahren bildeten das Herzstück des Gesetzes und trugen schon bald zu einer deutlichen Erhöhung ihres Stromanteils bei. Während die Erneuerbaren im Jahr 1999 nur etwa fünf Prozent zum Stromverbrauch beitrugen, waren es im Jahr 2005 zehn Prozent und im Jahr 2009 bereits 16 Prozent. Mit der Festlegung von Mindestvergütungssätzen sollte für die Industrie vor allem Planungssicherheit hergestellt werden, um langfristige Investitionsanreize zu schaffen. Die durch das EEG hervorgerufene Erhöhung des Strompreises für alle Verbraucher in Form einer Umlage wurde bewusst zugunsten des Aufbaus einer neuen Industriebranche in Kauf genommen. Zudem schätzte man die finanzielle Mehrbelastung anfangs als gesamtwirtschaftlich vertretbar ein. Nicht zuletzt müssen bei der Bewertung der tatsächlichen Kosten solcher Fördervorhaben immer auch die Vermeidung zukünftiger „Umweltkosten“ sowie die absehbaren positiven Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einbezogen werden. Während das EEG von führenden Umweltverbänden als Erfolg gefeiert wurde, war diese Form der Förderung erneuerbarer Energien keineswegs unumstritten. Aus den Reihen der Oppositionspartei CDU wurde das EEG als dirigistisch, wirtschaftlich ineffizient und ökologisch wenig effektiv kritisiert. Auch die großen Stromkonzerne, wehrten sich vehement gegen die Abnahmepflicht für Netzbetreiber und die Weitergabe der Kosten an die Verbraucher durch die Versorgungsunternehmen. Die deutschen Industrieverbände fürchteten Einbußen ihrer(internationalen) Wettbewerbsfähigkeit, wenn Energie aufgrund der Umlage zukünftig teurer werden würde. Die beiden Flaggschiffe rot-grüner Energiepolitik, Atomausstieg und EEG, wurden im Rahmen der ökologischen Reformpolitik durch eine Reihe weiterer Maßnahmen flankiert. So verabschiedete die Bundesregierung noch im April 2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Nach den Bundestagswahlen im selben Jahr hielt die neuerliche Koalition aus SPD und Grünen in ihrem Koalitionsvertrag außerdem ein Treibhausgasreduktionsziel von 40 Prozent bis 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 fest und strebte bereits zu diesem Zeitpunkt eine europäische Selbstverpflichtung von 30 Prozent für den gleichen Zeitraum an(SPD/ Bündnis 90/Die Grünen 2002). Insgesamt muss die ökologische Industriepolitik der Bundesregierung von 1998-2005 als richtungsweisend für die kommenden Jahre deutscher Energie- und Umweltpolitik bewertet werden. 3. Meseberg-Beschlüsse und Integrierte Klima- und Energiepolitik Nachdem die vorgezogenen Neuwahlen des Jahres 2005 weder für die rot-grüne Bundesregierung noch für die oppositionelle Regierungsalternative aus CDU/CSU und FDP eine Mehrheit ergab, mussten sich die beiden großen Volksparteien zu einer gemeinsamen Regierung unter Führung der größeren CDU/CSU-Fraktion überwinden. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD unter der ehemaligen Umweltministerin Angela Merkel setzte den eingeschlagenen Weg der ökologischen Transformation vor allem vor dem Hintergrund einer – auch auf europäischer Ebene – immer präsenteren Debatte um den internationalen Klimaschutz fort. Auf dem Gipfel der 27 europäischen Staats- und Regierungschefs unter deutscher Ratspräsidentschaft im März 2007 wurden für die EU erstmals gemeinsame klima- und energiepolitische Zielsetzungen festgelegt. Im Vordergrund stand dabei die sogenannte 20-2020-Strategie. Mit dieser Formel verpflichtete sich die Europäische Union bis 2020 auf eine Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber 1990, eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien um 20 Prozent sowie der Energieeffizienz um 20 Prozent gegenüber den Prognosen für 2020. Bereits im Frühjahr 2007 gab der amtierende Umweltminister Sigmar Gabriel eine Regierungserklärung mit der Ü berschrift „Kl imaagenda 2020“ ab. Darin zeichnete der SPD-Politiker die zukünftige Ausrichtung der Klima- und Energiepolitik der großen Koalition vor und bekräftigte das Minderungsziel der Bundesrepublik von 40 Prozent bis 2020. Er benannte den grundlegenden„Umbau der Industriegesellschaft“ als notwendiges Ziel, wenn zukünftig eine stetig wachsende Weltbevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen versorgt werden sollte. In seiner Erklärung kündigte Gabriel zudem ein umfassendes Maßnahmenpaket an und identifizierte die Energiewirtschaft als Schlüsselsektor, um die Vorgaben aus Brüssel in Deutschland zu erreichen. Auf ihrer Klausurtagung in Meseberg im August 2007 verständigte sich die Bundesregierung schließlich auf die Eckpunkte für eine integrierte Klima- und Energiepolitik. Das beschlossene Paket umfasste 29 Maßnahmen, darunter 20 konkrete Gesetzgebungsvorhaben. Im Mittelpunkt der Meseberger Beschlüsse standen die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie der Verkehrssektor. Hinsichtlich der Energieeffizienz sah die große Koalition erhebliche bis dahin unausgeschöpfte Potentiale. Mit einem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung(KWK) sollten bis 2020 mindestens 25 Prozent des Kraftwerksparks auch nutzbare Wärme erzeugen. Im Gebäudesektor wurde die energetische Sanierung durch entsprechende Förderprogramme forciert und das„Niedrigenergiehaus“ mittelfristig zum Neubaustandard ausgerufen. Auch in der Einführung von Energiemanagementsystemen und intelligenten Strommessern im Elektrizitätsbereich sowie bei der öffentlichen Beschaffung energieeffizienter Produkte erhoffte man sich erhebliche Einsparpotentiale. Der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien bildete einen weiteren wichtigen Pfeiler des Meseberg-Programms. Vor allem im Wärmebereich waren die Erneuerbaren bis dahin nur in sehr geringem Maße an der Energieerzeugung beteiligt und ihr Anteil wuchs bislang nur sehr langsam. So hatte man diesen zwischen 2000 und 2005 nur um etwa zwei Prozent auf knapp sechs Prozent steigern können und auch 2007 lag er mit knapp über sieben Prozent nur etwa halb so hoch wie im Strombereich. Um diesen„schlafenden Riesen“ (BMU 2007) zu wecken, wurde erstmals ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. Im Stromsektor beschloss man die Novellierung des EEG, die Schaffung von Maßnahmen um die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz zu verbessern sowie einen Ausbau der Offshore-Windenergie. Schließlich ergriff die Bundesregierung auch Maßnahmen, um die Nutzung von Biokraftstoffen und Biogas voranzutreiben. Die dritte Säule des Energie- und Klimapakets der großen Koalition widmete sich dem Verkehrssektor. Von der Umstellung der KfZ-Steuer auf eine stärker schadstofforientierte Abgabe erhoffte sich die Regierung neue Anreize für den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge. Insgesamt könnte bei konsequenter Umsetzung der Meseberger-Beschlüsse nach Schätzung des Umweltbundesamtes eine Emissionsminderung von bis zu 37 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 erreicht werden(UBA 2007). Diese Berechnung zeigt, dass das Programm einen bedeutenden Beitrag zum Emissionsreduktionsziel für 2020 leisten kann, wohl aber weitere Maßnahmen nötig sein werden, um dies letztlich zu erreichen. Die Energiepolitik der„Großen Koalition“ zwischen den Jahren 2005 un d 2009 war von einer stark klimapolitisch geprägten Agenda getrieben, die mehrheitlich von beiden Regierungsparteien getragen wurde. Die Frage des zukünftigen Umgangs mit der Atomenergie blieb hingegen offen, da beide Koalitionspartner an dieser Stelle diametral unterschiedliche Positionen vertraten. Die SPD weigerte sich auf der einen Seite über eine Verlängerung des Ausstiegsdatums zu verhandeln. CDU/CSU favorisierten hingegen eine Verlängerung der Laufzeiten, auch um die klimapolitischen Ziele einfacher und schneller erreichen zu können. 4. Das Energiekonzept 2010 Einen neuen Impuls erhielt die bundesdeutsche Debatte über die Klima- und Energiepolitik im Jahr 2010 mit der Verabschiedung des ersten umfassenden Energiekonzepts seit den 1970er Jahren. Die aus den Bundestagswahlen im Jahr 2009 hervorgegangene christlichliberale Koalitionsregierung aus CDU/CSU und FDP hatte dies zu einem der ersten Schwerpunkte ihrer Regierungszeit gemacht. Mit dieser Grundsatzstrategie sollte zwar einerseits der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien vorbereitet werden. Andererseits sollten die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit Deutschlands stärker betont werden. Aus diesem Grund wurde die weitere Nutzung der Atomenergie als vorübergehende Brückentechnologie für notwendig erachtet, um Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen und Schritt für Schritt konventionelle Energieträger durch erneuerbare zu ersetzen. Die Schlussfolgerung lautete daher, die deutschen Atomkraftwerke zwischen acht und 14 Jahren länger laufen zu lassen, als dies im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurde. Diese Entscheidung stellte sich als der umstrittenste Bestandteil des neuen Energiekonzepts dar und ging mit einer kontroversen öffentlichen Debatte im Jahr 2010 einher. Neben Umweltverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen waren es vor allem die Parteien des Atomkonsenses, SPD und Grüne, welche die Beschlüsse der Regierung heftig kritisierten. Auch die kommunalen Energieversorger formulierten ihre Vorbehalte gegen die Laufzeitverlängerung deutlich, da diese aus ihrer Sicht die Rentabilität bereits getätigter oder geplanter Investitionen in die Energieinfrastruktur unter den nun veränderten Rahmenbedingungen gefährdete. Der vergleichsweise günstig produzierte Atomstrom würde so andere Energieträger über einen längeren Zeitraum aus dem Markt verdrängen und alternative Projekte somit unwirtschaftlich machen. Neben der umstrittenen Laufzeitverlängerung werden im Energiekonzept jedoch auch Maßgaben für die Modernisierung des Energiesektors benannt, die im Grundsatz dem strategischen Programm der Vorgängerregierungen folgen. Dabei stehen der Ausbau der Erneuerbaren, die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Umbau der Netzinfrastruktur im Vordergrund. Vor allem im Hinblick auf den Ausbau der Versorgung mit Energie aus regenerativen Quellen und die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarktes stellt die Infrastruktur einen Schlüsselbereich künftiger Energiepolitik dar. Schließlich soll der Anteil der Erneuerbaren bis 2020 mindestens 18 Prozent am Gesamtenergieverbrauch betragen und bis 2050 auf 60 Prozent anwachsen. Im Bereich der Energieeffizienz will die Bundesregierung mit ihrem Konzept eine Senkung des Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 gegenüber 2008 und um 50 Prozent bis 2050 erreichen. Außerdem sollen die fossilen Kraftwerke in Deutschland deutlich effizienter werden. Die Energiestrategie stellt jedoch keine explizite Abkehr von der klimaschädlichen Verbrennung von Stein- und Braunkohle dar. Vielmehr wird auf die Speicherung der Emissionen aus solchen Kraftwerken in zu erprobenden CCS-Anlagen sowie auf die energieeffiziente Modernisierung des deutschen Kraftwerksparks gesetzt. Auch dieses Kapitel des Energiekonzepts wird vor allem von Umweltverbänden kritisiert. Nicht nur weil die klimaschädliche Kohlenutzung dem Ausbau der Erneuerbaren entgegenwirke, sondern auch weil darin die Vorbereitung der kommerziellen Nutzung von CCS vermutet wird, die wegen ihrer potentiellen Gefahren und der Frage der technologischen Machbarkeit in Deutschland noch immer heftig umstritten bleibt. Insgesamt nimmt das Energiekonzept einige wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Energiesystems in Deutschland bis zum Jahr 2050 vor. Die Betonung des Netzausbaus verdient wegen seiner Schlüsselrolle auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien sicher Beachtung. In Anbetracht der fortgesetzten Nutzung von Atomenergie und Kohle muss die Auswirkung der Energiestrategie für die Nachhaltigkeit der deutschen Energieversorgung trotz der voraussichtlichen Erreichung der Klimaschutzziele mit großer Skepsis betrachtet werden. 5. Wohin steuert die deutsche Energiepolitik? Die Entwicklung der deutschen Energie- und Umweltpolitik orientierte sich spätestens seit Ende der 1990er Jahre maßgeblich am Paradigma einer ökologisch nachhaltigen Modernisierung. Die auf europäischer und internationaler Ebene voranschreitende Debatte um den Klimaschutz wurde auch für die verschiedenen Bundesregierungen handlungsleitend und führte zu einer progressiven Energiepolitik zugunsten von regenerativer Energie und Energieeffizienz. Der„Ausstieg aus dem Ausstieg“ aus der Atomenergie sowie die Zielsetzungen des Energiekonzepts aus dem Jahr 2010 nährten Vermutungen, wonach die Geschwindigkeit der Umgestaltung des Energiesystems gedrosselt werden sollte. Das Atomunglück in Fukushima vom 11. März 2011 hat jedoch die schwarz-gelbe Bundesregierung zu einem erneuten Umdenken gezwungen. Unter dem massiven Druck der deutschen Bevölkerung und nach der Wahlniederlage in Baden-Württemberg verkündete Bundeskanzlerin Merkel zunächst ein„Atom Moratorium“ und ließ die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke für drei Monate stilllegen. In der Folge wurde ein neuer Zeitplan für die „Energiewende“ beschlossen. Demnach soll nun der Ausstieg aus der Atomenergie massiv beschleunigt werden und der Ausbau Erneuerbarer Energien sowie von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verstärkt werden. Die entsprechenden Gesetze sollen bis Mitte Juni 2011 verabschiedet werden. Mit dieser erneuten Kehrtwende in der Energiepolitik hat die konservativ-liberale deutsche Bundesregierung eine deutliche Abkehr von ihrer Atomenergie-freundlichen Energiepolitik vollzogen. Zum ersten Mal hat damit eine konservativ geführte Bundesregierung die Leitlinien rot-grüner Energiepolitik akzeptiert. Dies war nur möglich, weil die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht länger bereit war, die offensichtlichen Risiken der Atomenergie noch länger zu tragen. Quellen: CDU/ CSU/ FDP(2009): Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP(26. Oktober 2009). http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf(13.02.2011). BMWi(2011): Energiedaten. Nationale und internationale http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Statistik-undPrognosen/energiedaten.html(13.02.2011) Entwicklung. BMWi/ BMU(2010): Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung(28. September 2010). http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/energiekonzept2010,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf(13.02.2011). BMU 2000: Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen(14. Juni 2000). http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/atomkonsens.pdf(13.02.2011). BMU(2007): Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm(23./24. August 2007). http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/klimapaket_aug2007.pdf (13.02.2011). Gabriel, Sigmar(2007): Regierungserklärung zur Klimapolitik der Bundesregierung nach den Beschlüssen des Europäischen Rates vor dem Deutschen Bundestag am 26. April 2007 in Berlin(26. April 2007). http://www.bundesregierung.de/nn_1514/Content/DE/Bulletin/2007/04/46-1-bmubt.html(13.02.2011). SPD/ Bündnis 90/Die Grünen(1998): Aufbruch und Erneuerung – Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert. Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bundnis 90/Die Grünen(20. Oktober 1998). http://archiv.gruene-partei.de/gremien/rot-gruen/vertrag/ko_vertr.pdf(13.02.2011). SPD/ Bündnis 90/Die Grünen(2002): Erneuerung – Gerechtigkeit – Nachhaltigkeit. Für ein wirtschaftlich starkes, soziales und ökologisches Deutschland. Für eine lebendige Demokratie. Koalitionsvertrag 2002-2006(16. Oktober 2002). http://www.boell.de/downloads/stiftung/2002_Koalitionsvertrag.pdf(13.02.2011). Umweltbundesamt(2007): Wirkung der Meseberger Beschlüsse vom 23. August 2007 auf die Treibhausgasemission in Deutschland im Jahr 2020. http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/uba_hintergrund_meseberg.pd f(13.02.2011). © Friedrich-Ebert-Stiftung Korea