Einwanderung nach Deutschland. Gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen und Einstellungen der Deutschen. Dirk Halm, Wissenschaftliche Mitarbeiter am Zentrum für Türkeistudien der Universität Duisburg-Essen Zusammenfassung Der Beitrag stellt dar, wie sich das Verhältnis der deutschen Gesellschaft zur Einwanderung entwickelt hat, von welchem nationalen Selbstverständnis und von welchen Einstellungen zu „Fremden“ es bestimmt wurde. Dabei wird gezeigt, dass in Deutschland in besonderer Weise ein Spannungsverhältnis von nationaler Identität und der Integration der „Fremden“ besteht. Dieses schwächst sich in den letzten Jahren langsam ab. Allerdings wurde immer noch kein offensiver Umgang mit der Einwanderungswirklichkeit erreicht, und die konsequente Bejahung gesellschaftlicher Diversität steht noch aus. Dessen ungeachtet hat sich die Bundesrepublik seit den 1960er Jahren faktisch zu einem Einwanderungsland entwickelt und sich ein gewisses Maß an Normalität und Selbstverständlichkeit im Zusammenleben herausgebildet. Dies ermöglicht gelungene Prozesse der Sozialintegration von Einwanderern. Die verbleibenden Integrationsdefizite werden nicht selten von der Ö ffentlichkeit überschätzt. Geschichte der Einwanderung nach Deutschland Die Tradition Deutschlands als Einwanderungsland ist verhältnismäßig kurz. Dabei ist festzustellen, dass die deutsche Nachkriegsgesellschaft, die rasch Einwanderer in großer Zahl aufnahm, in geringerem Umfang sich mit multikulturellen, auf Inklusion setzenden Integrationsmodellen zu arrangieren bereit war als es in vielen anderen westlichen Einwanderungsländern der Fall war. Betrachtet man die Einwanderung nach Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, so kann mehrere Migrationen unterscheiden. Erstens kamen bis zu 17 Millionen Menschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebiete, die nun den„Ostblock“ bildeten und unter sowjetischem Einfluss standen. Diese Einwanderer konnten angesichts des sogenannten deutschen Wirtschaftswunders ziemlich gut in die deutsche Gesellschaft integriert werden. 1 Dies ging so weit, dass der Zuzug aus den Ostgebieten sogar nicht hinreichte, den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. An diesem Punkt wurden Anwerbeabkommen über Arbeitskräfte mit Ländern der Mittelmeerregion geschlossen. Damit begann die zweite wichtige Migration in die Bundesrepublik, beginnend mit Italien im Jahr 1955. Im Gegensatz zu den Ostflüchtlingen kehrte ein beträchtlicher Teil dieser so genannten "Gastarbeiter" in ihre Herkunftsländer zurück. Dies gilt besonders für diejenigen Länder, die in den späteren Jahren Mitglieder der Europäischen Union wurden. Statistische Zahlen zu ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland in den 1960er Jahren illustrieren diese Entwicklung. In der Wirtschaftskrise 1966-1967 sank die Anzahl der"Gastarbeiter" von 1,3 Millionen auf 0,9 Millionen, um allein in den folgenden fünf Jahren wieder auf 4 Millionen anzusteigen. 1973, in der zweiten Ö lkrise, erfolgte schließlich ein Anwerbestopp ausländischer Gastarbeiter. Mit dem rezessionsbedingten Anwerbestopp 1973, teils auch schon zuvor, holten viele der Gastarbeiter, die sich entschlossen hatten, längere in Deutschland zu bleiben, ihre Familien nach- die dritte wichtige Migration in die Bundesrepublik. Dies führte zu einem Anwachsen der Zahl der Ausländer in Deutschland auf bis zu 7,3 Millionen im Jahre 1993. Seit 2003 sinkt diese Zahl der Ausländer in Deutschland langsam aufgrund von vermehrter Einbürgerung bei zugleich sinkenden Zuzügen. Eine weitere Folge des Anwerbestopps war, dass der Anteil der wirtschaftlich aktiven Einwanderer langsam zurückging. Ohne die Integrationsfunktion des Arbeitsmarktes und bei dessen ungeachtet langfristiger Bleibeperspektive wurde offensichtlich, dass Schritte zur Sozialintegration der Einwanderer in Deutschland unternommen werden mussten. Zentral waren die deutschen Wohlfahrtsverbände an der Betreuung der Einwandere beteiligt, der Staat wurde aber zunächst nicht oder nur im Hintergrund und durch das Setzen von allgemeinen Rahmenbedingungen aktiv. Eine vierte Kategorie von Einwanderung nach Deutschland wird oftmals übersehen. Hierbei handelt es sich um die so genannte"illegale" Einwanderung mit einer geschätzten Größenordnung von 500.000 bis zu 1 Million Menschen, oft ehemalige Au Pairs, ehemalige Studierende oder abgelehnte Asylbewerber, die heute ohne Papiere in der Bundesrepublik leben. Ein fünfter Anlass für Migration sind anerkannte Asylbewerber, die in beträchtlicher Zahl nach Deutschland kamen, bis schließlich 1993 das Asylgesetz deutlich verschärft wurde. Eine mögliche sechste Quelle von Einwanderung ist bis heute eher unbedeutend geblieben. Mit der Greencard-Gesetzgebung im Jahr 2000 und dem Zuwanderungs- und Integrationsgesetz aus dem Jahr 2005 wurde der Zuzug Hochqualifizierter grundsätzlich ermöglicht. Die strikten Durchführungsbestimmungen führten aber dazu, dass nur sehr wenige hochqualifizierte Arbeitsmigranten seit dem Jahr 2000 nach Deutschland gekommen sind. Nichtsdestotrotz mag diese neue Gesetzgebung eine nicht zu unterschätzte symbolische Funktion haben, die auf lange Sicht gesehen einen Beitrag dazu leisten kann, das deutsche Selbstverständnis, ein Nicht-Einwanderungsland zu sein, zu erodieren. Die Einwanderungsbewegungen, die hier aufgezählt wurden, ergeben die folgende Zusammensetzung der Einwandererbevölkerung in Deutschland heute: Im Jahr 2008 hatten 5,6 Millionen Menschen in Deutschland keinen deutschen Pass, davon war die relative Mehrheit türkischer Abstammung(1,2 Millionen), die zweitgrößte Gruppe waren Italiener (412.000) während Polen(310.000) die drittgrößte Gruppe stellen. Dies bedeutet, dass fast jeder fünfte in Deutschland Lebende heute einen Migrationshintergrund hat. 2 Einwanderung und nationales Selbstverständnis Der erste deutsche Nationalstaat und damit die Begründung deutscher Staatsbürgerschaft im modernen Wortsinne geht zurück auf das Jahr 1871. Nichtsdestotrotz ist das Konzept einer deutschen Nation und die Suche nach einem deutschen Nationalstaat viel älter, aber diese Suche folgte ethnisch-kulturellen Vorstellungen eher als politischen. Der Kern der deutschen Identität mag von daher in Kultur, Sprache und Ethnie gesehen werden, eine Orientierung, die zum Teil noch bis heute maßgebend ist. Obwohl beide möglichen Konzepte der Nation, das ethnisch-kulturelle und das politische, in den letzten Jahrzehnten in Konkurrenz traten, bleibt die ethnisch-kulturelle Definition der deutschen Nation unabdingbar, wenn man verstehen will, wie sich die westdeutsche Einwanderungs- und Integrationspolitik entwickelt hat. Denn die ethnisch-kulturelle Sicht auf die deutsche Nation wurde durch die Gebietsverluste der Weltkriege und die Teilung des Landes weiter forciert. Die deutsche Staatsbürgerschaft den Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland vorzubehalten, hätte die Teilung der beiden deutschen Staaten vertieft, abgesehen von den Verpflichtungen gegenüber den deutschen Minderheiten in Osteuropa. Tatsächlich bedeutete diese Vorstellung der Nation und der Staatsbürgerschaft starke Restriktionen für Einwanderer nichtdeutscher Herkunft in der Bundesrepublik und gleichzeitig die sehr großzügige Zumessung nicht nur staatsbürgerschaftlicher Rechte an ethnische Deutsche. Interessanterweise, nicht notwendigerweise, wurden das ethnisch-kulturelle und das politische Konzept der Nation bis in die 1990er Jahre in Deutschland als im Widerspruch stehend, nicht als sich ergänzend aufgefasst. Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht folgte bis zur Reform 2000 dem Ius Sanguinis, das Staatsangehörigkeit auf der Grundlage ethnischer Zugehörigkeit definierte. Dieses Recht gründete auf dem 1913 erlassenen Staatsangehörigkeitsrecht, das in seinen Grundzügen bis zum Jahr 1990 in Kraft geblieben ist. Wie oben bereits erwähnt, war einer der Gründe für die Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts die lange Tradition ethnisch-kultureller Vorstellungen der Nation. Weiterhin war bedeutsam, dass das Gesetz auf ein Auswanderungs- nicht auf ein Einwanderungsland zugeschnitten war, das überdies stark nationalistische Tendenzen zeigte. Um die mögliche Rückkehr von Auswanderern zu erleichtern, sollte es Deutschen, die im Ausland lebten, leicht gemacht werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten oder wieder zu erlangen und sogar an ihre Nachkommen weiterzugeben. Dieses Konzept der Staatsbürgerschaft fand seine Wiederaufnahme in das deutsche Grundgesetz von 1949, das eine automatische Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland für Individuen errichtete, indem als Deutscher galt,"wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat." Das deutsche Selbstverständnis, kein Einwanderungsland zu sein, war offensichtlich nicht aus der Wirklichkeit abgeleitet, sondern eine normative Setzung. Die tatsächliche Einwanderung war extensiv. Es scheint, dass die Vorstellung des Nicht-Einwanderungslandes aufrecht erhalten wurde, um über Jahre den Ausschluss großer Teile der Einwanderergemeinde von gleichen politischen Rechten aufrechtzuerhalten, beginnend mit starken Hindernissen für die Einbürgerung. Man könnte analog zum ethnisch-kulturellen Konzept der Nation argumentieren, dass der Begriff Nicht-Einwanderungs land tatsächlich NichtEinwanderungs volk bedeutete. Zieht man diesen kollektiven Bewusstseinstand ins Kalkül, so ist die Einbürgerungssituation bis zum Jahr 2000 sehr plausibel. 3 Das Prinzip des Ius Sanguinis führte zu starker Einwanderung nach Deutschland in den Nachkriegsjahren, aber auch nach dem Zusammenbruch des Ostblocks. Die 5 Millionen ethnischen Deutschen, die seit dem Fall des Eisernen Vorhangs in die Bundesrepublik kamen, leiteten allerdings einen graduellen Wandel der Politik Deutschlands gegenüber seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen ein. War ihr Status bis zum Ende der 1980er Jahre noch generell unumstritten, stiegen mit der wachsenden Zahl von Einwanderern die Kosten für ihre Sozialintegration und damit zusammenhängende Unterbringungs- und Förderprogramme. Gleichzeitig mussten die Migranten der deutschen Minderheiten mit Asylbewerbern und Flüchtlingen aus dem kriegsgeschüttelten Jugoslawien um öffentliche Sympathie buhlen. Bis zu diesem Punkt waren Einwanderer deutscher Herkunft wie eingeborene Deutsche behandelt worden, z. B. mit einem angenommenen komplett in Deutschland absolvierten Arbeitsleben und den entsprechenden Ansprüchen aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Im Zuge der 1990er Jahre wurden sie Stück für Stück von diesen Privilegien ausgeschlossen und der Zuzug zugleich erschwert. Seit 1990 mussten Anträge auf Einreise nach Deutschland im Herkunftsland gestellt werden. Seit 1996 müssen Deutsche, die in die Bundesrepublik einwandern wollen, Sprachkenntnisse nachweisen. In der Konsequenz ist die Zahl der osteuropäischen deutschstämmigen Einwanderer in die Bundesrepublik seit Mitte der 1990er Jahre stark gesunken. Die Antwort auf die Frage, warum Ius Soli und Ius Sanguinis in der deutschen Gesetzgebung nicht eher kombiniert wurden als mit der Gesetzesreform im Jahre 2000, teilweise schon in der Gesetzesnovelle 1991, ist nicht einfach. Wäre eine solche Regelung früher getroffen worden, wäre die Inklusion nicht-deutscher Einwanderer in die Gesellschaft viel besser und früher gelungen und die Kosten von Desintegration niedrig gehalten worden. Insgesamt waren der deutschen politischen Klasse die Einwanderungswirklichkeit und die damit verbundenen möglichen Probleme durchaus bewusst, wie Archivstudien belegen. Nichtsdestotrotz führte dies nicht zu einer öffentlichen Debatte über das Thema der sozialen Integration oder Einbürgerung der"Gastarbeiter" und ihrer Familien. Die in den 1970er Jahren an die Macht gekommenen Sozialdemokraten scheuten sich aus taktischen Gründen davor, sich einem Thema zu widmen, das sie eigentlich in der Verantwortung der vorhergegangenen konservativen Regierung sahen. Außerdem wurde bereits darauf hingewiesen, dass auch außenpolitische Erwägungen bedeutsam für den Abschluss von Anwerbeabkommen waren. Die deutsche Politik kam den internationalen Partnern auch insofern entgegen, als einige Entsendestaaten ihre auswärtigen Bürger nicht aufgeben wollten. Jugoslawien zum Beispiel drohte den Anwerbevertrag zu kündigen für den Fall, dass die Einbürgerung in Deutschland erleichtert würde. Vor diesem Hintergrund übte die deutsche Politik Zurückhaltung in der Frage von Maßnahmen der Einbürgerung und der Sozialintegration der Gastarbeiter und ihrer Familien. Nach dem Anwerbestopp 1973 und angesichts steigender Arbeitslosenquoten veränderte sich die Sicht auf das Thema in Richtung der Begrenzung von Einwanderung, und die nichtdeutsche Staatsangehörigkeit wurde implizit als Exklusionsinstrument etabliert. Dies funktionierte nicht, weil sich zeigte, dass die Gleichberechtigung für Ausländer im deutschen Wohlfahrtssystem(die von Beginn der Arbeitskräftemigration an galt und ein oft unterschätzter aktiver Beitrag der deutschen Politik zur Einwandererintegration war) sehr bedeutsam für die Entscheidung der Einwanderer war, zu bleiben oder Deutschland zu verlassen. Es ging ihnen weniger um Staatsangehörigkeit und politische Partizipation. In der früheren Kohl-Ä ra Mitte der 1980er Jahre wurde sogar ein Rückführungsprogramm aufgelegt, das rund 300.000 Einwanderer dazu brachte, Deutschland zu verlassen. Diese Politik der Nicht-Integration, sogar der Rückführung, war eine implizierte Konstante der 4 deutschen Politik über Jahrzehnte. Und diese Konstante hat auch dazu beigetragen, die Orientierung der Einwanderer und ihrer Organisationen an den Entsendestaaten zu unterstützen, weil eine solche Orientierung ihnen half, die Illusion einer Rückkehr aufrecht zu erhalten. Vor dem Hintergrund eines nationalen Selbstverständnisses, das Fremde und kulturelle Differenz nicht nur implizit, sondern teilweise auch explizit als problematisch ansah, bei gleichzeitig wachsenden Zahlen von Asylbewerbern und einer Instrumentalisierung dieses Themas in Wahlkämpfen, wurde Anfang der 1990er Jahre das feindselige, fremdenfeindliche Gesicht der deutschen Gesellschaft sichtbar, das in rassistischen Ü bergriffen dieser Zeit gipfelte. Positionen des rechten Randes zur Ausländerpolitik wurden speziell in die Programmatik der regierenden christdemokratischen Partei aufgenommen. Auch in den 1990er Jahren fehlte also vollständig ein Klima, das eine fundierte Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts begünstigt hätte. Nichtsdestotrotz muss aber festgehalten werden, dass im Blick auf die Nachfolgegeneration der Gastarbeiter in den 1990er Jahren die Möglichkeit von Einwanderern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, schrittweise gestärkt worden war. Bereits die Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1990 enthielt einige schwache Elemente des Ius Soli. Die neu gewählte rot-grüne Bundesregierung kam Ende der 1990er Jahre zu dem Schluss, dass Deutschland in der Tat ein Einwanderungsland sei und die bundespolitische Ebene Instrumente benötigte, um Einwanderung und Integration zu gestalten. Vorausgegangen war eine von wirtschaftspolitischen Argumenten bestimmte Debatte, angeregt durch eine sinkende Bevölkerung und drohenden Fachkräftemangel verbunden mit den befürchteten Konsequenzen für das Wirtschaftswachstum. Im Sog dieser Diskussion wurde schließlich ein Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, das Ius Soli und Ius Sanguinis verband. Auch momentan befindet sich Deutschland noch immer in einer Ü bergangsphase hinsichtlich seines nationalen Selbstverständnisses, und es ist noch nicht ausgemacht, in welche Richtung sich das ehemals ethno-kulturelle Konzept der deutschen Nation entwickeln wird. Der Schwenk in Richtung eines republikanischen Models scheint plausibel, auch da – wie das nächste Kapitel zeigen wird – es nur sehr wenig Unterstützung für die Idee des Multikulturalismus in Deutschland gibt. Auch ist das Land in der paradoxen Situation, sich nun schließlich als Einwanderungsland zu definieren, aber tatsächlich nur noch sehr wenige neue Einwanderer aufzunehmen. Jenseits der EU-Binnenwanderung gibt es sehr wenige Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen. Auch ist der Wanderungssaldo Deutschlands inzwischen negativ. Viele der momentanen Diskussionen und Maßnahmen sind daher eher von symbolischer Qualität. Das sich wandelnde deutsche Selbstverständnis scheint daher mehr mit der Akzeptanz vergangener Einwanderung zu tun zu haben und mit einer beginnenden Debatte über eine aktive Integrationspolitik als mit eventueller zukünftiger Einwanderung. Es muss erwähnt werden, dass das, was hier für die bundespolitische Einwanderungs- und Integrationspolitik gesagt wurde, für die Ebene der Länder und der Kommunen nur begrenzt gilt. Hier gibt es schon seit Jahrzehnten pragmatisch veranlasste Auseinandersetzungen mit dem Thema Integration und mit einer schon in den späten 1980er, frühen 1990er Jahren etablierten, pragmatischen und punktuellen Integrationspolitik, die aber von der breiteren Ö ffentlichkeit wenig wahrgenommen und kaum reflektiert wurde. Segregation von der deutschen Gesellschaft 5 Die eher auf Assimilation gerichtete, zugleich passive Integrationspolitk Deutschlands mag eventuell zu einer bestimmten Form des Zusammenlebens und Miteinaderauskommens von Deutschen und Einwanderern geführt haben. Oft wird argumentiert, dass der Grad der Segregation im alltäglichen Leben in Deutschland im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern relativ moderat ausgeprägt ist. Dies trifft insbesondere für die städtische räumliche Segregation zu. Deutsche Städte erweisen sich als ausgesprochen durchmischt ohne große Konzentration von Einwanderern selbst in den am stärksten segregierten Nachbarschaften Berlins oder der Ruhrgebietsstädte- wohl aufgrund relativ entspannter Wohnungsmärkte im europäischen Vergleich. Diese Befunde haben aber auch damit zu tun, dass in den letzten Jahrzehnten seitens der deutschen Politik die aktive Förderung kultureller Differenz in Form der Etablierung von Einwandergruppen als gesellschaftliche Akteure unterlassen wurde. Zugleich konnten viele Gruppen einen moderaten sozialen Aufstieg verwirklichen, der in der öffentlichen Diskussion um "Integrationsprobleme" jedoch kaum Berücksichtigung findet. Das Sozioökonomische Panel ist eine repräsentative Studie, die seit 1984 durchgeführt wird und an ihr wird sichtbar, wie sich die ethnische Schichtung der Gruppen der Gastarbeitereinwanderung entwickelt hat. Eine Analyse dieser Zahlen macht klar, dass die oft behauptete fehlgeschlagene Sozialintegration von Einwanderern in Deutschland stark zu relativieren ist. In den 1990er wie in den 1980er Jahren war ein moderater sozialer Aufstieg aller Gruppen zu konstatieren, gemessen an der ausgeübten Tätigkeit der nicht-deutschen Staatsangehörigen unterschiedlicher Herkunftsländer. Dieser Befund wird daher auch für die Einwandererpopulation insgesamt zutreffen, da man mit dem Einschluss der Eingebürgerten in die Betrachtung mit Sicherheit noch stärkere Effekte des sozialen Aufstiegs sehen würde. Dieser Befund ist ausgesprochen bemerkenswert, da die Gastarbeitergemeinden nicht nur mit einem starken ökonomischen Strukturwandel und der Krise der Schwerindustrie seit den 1960er Jahren zu kämpfen hatten- und dieser Strukturwandel betraf die Einwanderercommunity sehr viel stärker als die deutsche Durchschnittsbevölkerung-, sondern auch, weil mit der Familienzusammenführung und mit Kettenmigration relativ schlechte Positionierungschancen vieler Communities verbunden waren. Unternehmerische Selbständigkeit ist zudem ein wichtiges Instrument für Einwanderercommunitys geworden, sich wirtschaftlich in Deutschland zu integrieren. Dies gilt im besonderen Maße seit den späten 1980er Jahren. Sogar die türkische Bevölkerung verwirklichte einen moderaten sozialen Aufstieg, nicht zuletzt aufgrund unternehmerischer Selbständigkeit als Antwort auf die Strukturkrise. Zugleich ist die Positionierung der Einwanderer auf dem Arbeitsmarkt nicht immer leicht, und sie sind Benachteiligungen gegenüber Deutschen ausgesetzt. Dies wird kenntlich in der Problematik der Anerkennung von Abschlüssen, fehlenden Netzwerken etc. Laut Mikrozensus gehen in der Bevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren 75 Prozent aller Deutschen einer Beschäftigung nach, während dieser Anteil in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nur 68 Prozent beträgt. Angesichts der speziellen deutschen Bedingungen ist die Integrationsbilanz Deutschlands also nicht aus jedem Blickwinkel schlecht, auch nicht im Vergleich mit anderen europäischen Aufnahmeländern. Ein weiterer Aspekt muss hier betont werden: Die Angehörigen der "Gastarbeitermigration" waren hinsichtlich ihrer Ansprüche an das deutsche Sozialsystem den "Einheimischen" von Beginn an gleichgestellt. Ihre voller Einbeziehung in die soziale Sicherung in Deutschland war eine Investition von sehr viel größerer finanzieller Dimension als alle sonst denkbaren Maßnahmen einer stärker steuernden Integrationspolitik. Der deutsche Weg mag auch zur Folge gehabt haben, dass der Anpassungs- und Qualifizierungsdruck etwa im Vergleich zu Einwanderungsländern mit geringerem Niveau an Sozialleistungen in Deutschland relativ gering war, zugleich aber dennoch ein gewisses Maß 6 an sozialer Kohäsion erzielt wurde- auch wenn soziale Rechte von Einwanderern nicht selten zum Angriffspunkt von fremdenfeindlichen Attacken wurden. Fremdenfeindlichkeit Es gab in den letzten Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Studien zu Fremdenfeindlichkeit in der deutschen Bevölkerung. Solche Studien sind aus methodischer Sicht oft nicht unproblematisch, speziell ist oft nicht klar, was genau sie messen. Ohne tiefer in diese Materie einzusteigen, im Ergebnis widersprechen sich viele dieser Studien, so auch der Allbus-Survey und der GMF-Survey, wobei letzterer zunehmende Feindseligkeit gegenüber Fremden seit dem Jahr 2002 zu belegen sucht, während bei Allbus die Einstellungen eher unverändert bleiben, nachdem zuvor die Fremdenfeindlichkeit in den 1980er und 1990er Jahren laut Allbus gesunken war. Nicht überraschend variieren die Ergebnisse zur Fremdenfeindlichkeit in Deutschland im starken Maße abhängig von den gewählten Fragenformulierungen. Mit Blick auf die Allbus-Studie ist aber interessant, dass mit Blick auf Assimilationserwartung der deutschen Gesellschaft bzw. Einstellungen zu multikulturellen Gesellschaftsentwürfen diejenige Frage, die diesen Bereich indizieren soll("Ausländer sollten sich ein bisschen besser an die deutsche Lebensweise anpassen"), diese seit 1980 relativ unverändert ist, mit einer Zustimmungsrate von ungefähr 70%, während sich die anderen drei Indikatoren zur Fremdenfeindlichkeit eher in Richtung einer Abnahme bewegt haben. Eventuell wird hierin die bereits angesprochene starke Ablehnung des multikulturellen Modells durch die deutsche Bevölkerung deutlich. In europäischer Perspektive fasst der Eurobarometer-Survey aus dem Jahr 2003 eine Liste von Fragen zu der alten Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft zusammen. Tatsächlich ist auch hier die Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft verglichen mit anderen europäischen Ländern vergleichsweise sehr ausgeprägt. Diese Ablehnung ist sogar am ausgeprägtesten von allen größeren Einwanderungsländern in Europa. Auf der anderen Seite ist aber auch dieser Befund nicht unproblematisch, weil es erklärungsbedürftig ist, warum im European Social Survey die Deutschen Diversität in der Gesellschaft im größeren Maße als alle anderen europäischen Bevölkerungen favorisieren. Möglicherweise soll sich diese Diversität nicht auf ethnisch kulturelle Unterschiede beziehen. Der Multikulturalismus bleibt als Konzept in der öffentlichen Debatte in Deutschland sowieso konfus und wird oft schicht mit der Existenz ethnisch-kultureller Differenz gleichgesetzt, die wiederum gesellschaftliche Kohäsion vermeintlich gefährdet. In primitiver Form äußerte sich diese Sichtweise im Zuge der Debatte um die Ü berlegungen des Ex-Bundesbänkers Thilo Sarrazin, der eine vermeintlich schlechte Integrationsbilanz muslimischer Einwanderer auf ethnisch-kulturelle Prägungen zurückführte- obwohl die Migrationssoziologie längst so weit ist, solche Integrationsdefizite aus von der kulturellen Herkunft unabhängigen Variablen zu erklären. Politische Entscheidungen tragen, obwohl Sarrazin breite Ablehnung erfuhr, seinen Gedanken aber oft doch implizit Rechnung, etwa indem der Familiennachzug, speziell in Form von Heiratsmigration, durch die Notwendigkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse in den letzten Jahren erschwert wurde. Dies mag insofern pragmatisch sein, als die stark ausgeprägte Heiratmigration speziell aus der Türkei nach Deutschland in der Tat den sozialen Aufstieg der türkischen Gruppe erschwert und sich negativ auf den Bildungserfolg der Kinder auswirkt. Hier handelt es sich aber tatsächlich primär um ein soziales, nicht um ein ethnisch-kulturelles oder sprachliches Problem. Eher als restriktive Maßnahmen zu ergreifen, wäre politisch gefordert, mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, zu ermöglichen. Die deutschen Parteien, insbesondere die bürgerlich-konservative CDU/CSU, sind hier in einem durchaus schwierigen Balanceakt, gilt es doch, eine pragmatische und sachgerechte Politik zu 7 verwirklichen und zugleich in gewissem Umfang auch zum rechten Rand des politischen Spektrums hin integrationsfähig zu bleiben. Beides ist in den vergangenen Jahren- im Gegensatz zu den Jahrzehnten zuvor- erstaunlich gut gelungen. Obwohl sich CDU/CSU dem Konsens, dass Deutschland einer aktiven Gestaltung von Migration und Integration bedarf, langsam angenähert haben, konnten sich bis heute in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – keine breiten politischen Bewegungen etablieren, die mit der Exklusion der Einwanderer punkten wollen. Die Benachteiligungs wahrnehmung von Einwanderern mag zugleich für ihr soziales Handeln viel bedeutsamer sein als die tatsächliche objektive Benachteiligungs rate in unterschiedlichen Lebensbereichen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Studien zur Fremdenfeindlichkeit in der deutschen Gesellschaft gibt es nur sehr wenige Daten zur Diskriminierungswahrnehmung von Einwanderern, und wenn es sie gibt, so nehmen sie bestimmte Gruppen in den Blick, in den letzten Jahren mit besonderer Betonung auf der muslimische Community. Das mag darin begründet sei, dass sie im größeren Maße als andere Gruppen als von der deutschen Gesellschaft different wahrgenommen wird und daher sowohl die Differenzerfahrung als auch die Viktimisierungsgefahr größer ist. Muslime in Deutschland empfinden zu einem beträchtlichen Ausmaß tagtägliche Benachteiligung, berichten aber eher selten verbale oder physische Angriffe. Laut der umfangreichen Studie von Karin Brettfeld und Peter Wetzels im Auftrag des Bundesinnenministeriums 2007 zu Einstellungen und Lebenslagen von Muslimen in Deutschland fühlen sich 55 Prozent der Muslime in Deutschland"kollektiv marginalisiert". Diskriminierung wird intensiver in Feldern sozialen Wettbewerbs empfunden, auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche und am Arbeitsplatz, laut der im ZfTI jährlich durchgeführten Mehrthemenbefragung türkeistämmiger Einwanderer. Regelmäßige Studien zur Lage der ausländischen Bevölkerung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigten, abhängig von der Einwanderergruppe, bis zu einem von drei Einwanderern, der in einem Ein-Jahres-Zeitraum Opfer fremdenfeindlicher Angriffe gewesen ist, mit der türkischen Bevölkerung als häufigsten Opfern, gefolgt von Einwanderern der Länder Ex-Jugoslawiens. Insgesamt ist die Datenlage zur fremdenfeindlichen Einstellung und Diskriminierungswahrnehmung in Deutschland trotz vorhandener Studien unbefriedigend. Diese Problematik reicht sogar bis hin zur Erfassung der tatsächlichen fremdenfeindlichen Straftaten, auch deshalb, weil fremdenfeindliche Gewalt in der Kriminalstatistik in Deutschland lange unter rechtsradikalen Gesetzesverstößen zusammengefasst wurden, wobei auch beispielsweise verbotene Propagandaaktivitäten inbegriffen waren. Zudem steht die Häufigkeit fremdenfeindlicher Gewalt unter dem Vorbehalt zahlreicher undokumentierter Fälle. Auch sind möglicherweise viele fremdenfeindliche Gewalttaten als unspezifische Gesetzesverstöße dokumentiert. Darüber hinaus geht es hier nicht nur um nackte Zahlen, sondern auch um Diskurse. In diesem Zusammenhang spielen die Angriffe auf Asylbewerber in Ostdeutschland in den früheren 1990er Jahren und die Brandanschläge in Mölln und Solingen auf westdeutscher Seite eine hohe symbolische Rolle für die Einwanderergemeinden in Deutschland, speziell für die türkische. Auch auf internationaler Ebene waren es diese Vorfälle, die das Bild von Deutschland als fremdenfeindlich etabliert haben. Auf der anderen Seite haben diese Ereignisse viele zivilgesellschaftliche Kräfte in Deutschland freigesetzt, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stellen und Initiativen begonnen haben, die für Toleranz und Akzeptanz eintreten, oft mit Einwanderern gemeinsam. Einwanderungsland Deutschland 2011: Ende oder Beginn des Multikulturalismus? 8 In deutschen öffentlichen Diskussionen über Migration und Integration kommt mitunter die unbegründete Einschätzung zum Ausdruck, dass Defizite der Sozialintegration von Einwanderern etwas damit zu tun haben könnte, dass Deutschland in den letzten Jahren ein zu hohes Maß an Multikulturalismus zugelassen habe. Dies habe zu einer mangelnden Interaktion von Einwanderern und zu mangelnder Identifikation der Imigranten mit der deutschen Aufnahmegesellschaft geführt. In Wirklichkeit hat die Bundesrepublik nie ein multikulturelles Modell verfolgt. Dies hätte geheißen, dass Institutionen und politische Willensbildung entlang ethnisch kultureller Differenz aktiv politisch gefördert worden wäre, was lange nicht der Fall war. Deutschland hat höchstens ein Laissez-faire-Modell verfolgt: Andersartigkeit wurde bestenfalls toleriert, aber nicht aktiv gefördert. Laut Migrant Integration Policy Index(MIPEX) sind in kaum einer westlichen Einwanderungsgesellschaft die Möglichkeiten für Einwanderer zur Bildung zivilgesellschaftlicher Organisationen so liberal wie in Deutschland. Dessen ungeachtet ist die gesellschaftliche Bedeutung solcher Organisationen, obwohl in großer Zahl vorhanden, vergleichsweise gering geblieben. Auch die vermeintlichen Integrationsdefizite sind aber, wie oben gezeigt, mit Vorsicht zu genießen, da ein langsamer sozialer Aufstieg von Einwanderern, trotz denkbar schlechter Voraussetzungen, sehr wohl stattfindet. Allerdings findet ein langsamer, aber durchaus grundsätzlicher Wandel statt, indem in den letzten Jahren Einwanderer und ihre Organisationen vermehrt als gesellschaftspolitische Akteure anerkannt werden. Hier gibt es ein bemerkenswerte Spannungsfeld zwischen den politischen Verlautbarungen und der tatsächlichen Entwicklung: Obwohl immer wieder, so erst jüngst durch die Bundeskanzlerin, das vermeintliche Scheitern eines multikulturellen Gesellschaftsmodells in Deutschland beklagt wird, so wurden gerade in den letzten Jahren Einwanderer und ihre Organisationen als politische Ansprechpartner erst etabliert. Dies geschah auf Bundesebene insbesondere im Rahmen der Erarbeitung des nationalen Integrationsplans und der Deutschen Islamkonferenz, die im Jahr 2010 ihre 2. Auflage erfuhr. Insbesondere die Islamkonferenz schließt eine weitere Institutionalisierung des Islam als mögliche Folge ihrer Arbeit ein und leistet damit potentiell einen aktiven Beitrag zu mehr Multikulturalität in Deutschland. Wie weit diese Entwicklung aber faktisch gehen wird, bleibt abzuwarten. Allerdings wird diese Politik nicht explizit so benannt, was eben der hier geschilderten großen Skepsis der deutschen Bevölkerung und Wählerschaft gegenüber dem Multikulturalismus geschuldet sein dürfte. © Friedrich-Ebert-Stiftung, Korea 9