Juni 2011 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt Zeit und Geld für pflegende Angehörige Eckpunkte für eine geschlechtergerechte Gestaltung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 1 Barbara Stiegler/Dirk Engelmann 2 Auf einen Blick Eine geschlechtergerechte Gestaltung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss einerseits die besondere Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und andererseits den spezifischen Charakter der Pflegesituationen berücksichtigen. Erwerbstätige Angehörige brauchen Zeiten für die Pflege, die flexibel zur Verfügung stehen, keine beruflichen Nachteile nach sich ziehen und finanziell abgesichert werden. 1. Das Problem Die Mehrheit der Familien mit Pflegeverantwortung – meistens die Frauen – erleben es täglich: Die Verantwortung für Pflegebedürftige passt nicht in den Alltag als Erwerbstätige, sie überfordert und man ist damit meistens auf sich gestellt. Unsere Gesellschaft formuliert(noch) nicht die richtigen Antworten auf diesen wachsenden Druck. Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der Veränderungen der Pflegebedarfe müssen, nicht nur in Deutschland, viele Teile der bisher bestehenden Pflegesysteme und praktizierten Formen von Pflege infrage gestellt werden. Insbesondere die Selbstverständlichkeit, mit der die Pflegeverpflichtung überwiegend auf die Schultern von Frauen gelegt wird, kann zukünftig nicht mehr gelten. Wenn Frauen zwei Drittel aller Pflegearbeit übernehmen, ist das, wie in allen privaten Arbeitsbereichen(Kinderbetreuung, Haushaltsführung), eine Schieflage im Geschlechterverhältnis, die verändert werden muss. Die Politik muss daher Entscheidungen treffen, die am Ziel ausgerichtet sind, Pflegeverantwortung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren, und zwar gleichermaßen für WISO direkt Juni 2011 Friedrich-Ebert-Stiftung Männer wie für Frauen. Nur so wird die Sackgasse 3. Das Besondere an der Pflegesituation vermieden, die Frauen vor die Alternative Pflege oder Beruf stellt. Pflegeverantwortung wird in der Diskussion oft 2. Zur Situation von Frauen(und Männern) in der häuslichen Pflege 3 mit der Verantwortung für Kinder verglichen. Das ist zwar unter dem Gesichtspunkt der fürsorglichen Praxis richtig, dennoch ist eine Pflegesituation in vielerlei Hinsicht nicht mit der Heute werden die meisten Pflegebedürftigen zu Kinderbetreuung vergleichbar. Im Gegensatz zur Hause betreut(68 Prozent). Betroffene bevorzuBetreuung eines Kindes ist die Pflegesituation gen zu über 90 Prozent eine Versorgung im häusdadurch gekennzeichnet, dass sie plötzlich einlichen Umfeld. Der Grundsatz ambulant vor statreten kann, von nicht absehbarer Dauer ist und tionär ist daher auch zum Leitbild der Politik häufig aus nicht voraussehbaren, kritischen geworden. Situationen besteht. Darüber hinaus endet sie in der Regel mit dem Tod der Pflegebedürftigen. Dass aber Pflege mit der Berufsarbeit schwer zu Und die Pflegebedürftigen leben oft gar nicht vereinbaren ist, zeigen die folgenden Befunde: mehr an demselben Ort wie die Angehörigen, die Das Durchschnittsalter pflegender Frauen liegt Pflegeverantwortung übernehmen wollen. zwischen 50 und 60 Jahren, also noch in der erwerbsfähigen Lebensphase, das der Männer liegt Eine geschlechtergerechte Gestaltung der Verbei 80 Jahren, also im Ruhestand. Die enorm einbarkeit von Pflege und Beruf muss also einerhohe Bereitschaft und auch der Wunsch besonseits die besondere Lage der Frauen auf dem Arders von Frauen, die als Ehefrauen, Töchter, beitsmarkt und andererseits den spezifischen Schwestern oder Schwiegertöchter die AngehöCharakter der Pflegesituationen berücksichtigen. rigen pflegen, korrespondiert allerdings zu einem großen Teil mit der Aufgabe der Erwerbsarbeit: 60 Prozent aller weiblichen Pflegenden sind gar nicht erwerbstätig, 27 Prozent gaben ihre Er4. Ein Leitbild für die geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf werbsarbeit für die Pflege auf. Wo liegen also die Interessen derer, die Pflege Nicht nur der zu erwartende Fachkräftemangel und Erwerbsarbeit vereinbaren wollen? Wer Vollerfordert aber die Erwerbsintegration von mehr zeit arbeitet, braucht Freistellungsmöglichkeiten Frauen, auch eine eigenständige existenzielle und die Souveränität, diese Möglichkeiten nach und soziale Sicherung von Frauen ist nur durch den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen zu nutErwerbsarbeit gegeben. zen, wer bereits Teilzeit arbeitet, braucht vor allem die Zeitsouveränität. Alle Beschäftigten brauEin Blick auf die Beschäftigtenstruktur aller Frauchen aber die Sicherheit, dass ihnen durch die en in diesem Alter zeigt, dass sie im Vergleich zu praktizierte Pflegeverantwortung keine berufliMännern eher in geringfügigen Beschäftigungschen und finanziellen Nachteile entstehen. verhältnissen, in Teilzeit-Beschäftigung und in Kleinstbetrieben arbeiten und dass sie um 24 ProNachfolgend wollen wir ein Leitbild und erste zent bis 27 Prozent weniger verdienen, selbst konkrete Vorschläge entwickeln, wie Vereinbarwenn sie vollzeitig arbeiten. Das bedeutet, dass keit von Pflege und Beruf realisiert werden kann. ältere Frauen, auch wenn sie erwerbstätig sind, Grundsätzlich gehen wir dabei davon aus, dass finanziell eher auf einen Partner angewiesen sind, eine echte Vereinbarkeit nur gelingt, wenn soeine Aufgabe der Erwerbsarbeit für die Pflege verwohl der Erwerbsarbeit als auch der Pflegeverantstärkt diese Abhängigkeit noch einmal. wortung gleichermaßen gerecht getan werden kann. Es darf also nicht zu einem„entweder – Auch für Männer gibt es typische Probleme für oder“ von Erwerbsarbeit und Pflege kommen. Das die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Die ArLeitbild basiert auf folgenden Überlegungen: beitsanforderungen in typisch männlichen Er– Die Pflege darf keine ausschließlich private, werbsarbeitsfeldern zeichnen sich durch hohe sondern muss ebenso eine gesellschaftliche Mobilität und zeitliche Verfügbarkeit aus. Aufgabe sein. Damit Erwerbstätige eine Pflege2 verantwortung übernehmen können, müssen WISO direkt Juni 2011 soziale, infrastrukturelle und betriebliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. – Professionelle Pflegeleistungen und Pflegeverantwortung müssen stärker differenziert werden. Angehörige sind zumeist keine professionellen Pflegekräfte. Für die meisten Pflegehandlungen ist eine Ausbildung erforderlich. Laienpflege bedarf immer der professionellen Unterstützung und Ergänzung, ansonsten führt sie zur Überforderung der Laien. Erwerbstätige Angehörige sollen in der Lage sein, die Pflegebedürftigen fürsorglich zu begleiten, sich um sie zu kümmern und die Verantwortung für das Funktionieren vernetzter Pflege- und Betreuungsangebote zu tragen. – Erwerbstätige Angehörige können also nicht eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung leisten. Ihre Aufgabe besteht eher im Aufbau und dem Aufrechterhalten eines Netzwerkes, das aus verschiedenen Personen mit verschiedenen Qualifikationen, aus Tagespflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten, aber auch aus semiprofessionellen und ehrenamtlichen Hilfen durch Nachbarn und Freunden besteht. – Erwerbstätige mit Pflegeverantwortung erfüllen damit eine zentrale Stelle in diesem Netzwerk. Aus dieser Funktion darf ihnen aber in der Erwerbsarbeit kein Nachteil entstehen: Je mehr erwerbstätige Männer und Frauen sich für solche Pflegenetzwerke verantwortlich fühlen, desto normaler wird es, dass Erwerbstätige auch immer gleichzeitig eine Fürsorgeverpflichtung haben, sei es für kleine, behinderte oder pflegebedürftige Menschen: Diese bisher eher als weiblich betrachtete Verpflichtung wird zu einer allgemeinen. – Für die Übernahme dieser Pflegeverantwortung ist nicht ein Verwandtschaftsgrad entscheidend, sondern die Bereitschaft, ihr verlässlich nachzukommen. 5. Voraussetzungen zur Umsetzung des Leitbildes Zwei entscheidende Weichenstellungen müssen gelingen, damit ein solches Leitbild Wirklichkeit werden kann: – der Ausbau der ortsnahen Versorgungsangebote; – die Veränderungen in den betrieblichen Kulturen. In den Kommunen muss das Care-Management zu einer der wichtigsten Aufgaben kommunaler Infrastrukturgestaltung werden. Dazu sind bedarfsgerechte ambulante Hilfen für die pflegerische Versorgung, aber auch haushaltsnahe Dienste, Tages- und Nachtbetreuungsangebote genauso wie(teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen vorzuhalten. Auch technische Unterstützungen für ein Leben in der gewohnten Umgebung sind anzubieten und die ehrenamtlichen und nachbarschaftlichen Hilfen zu fördern. Nicht zuletzt ist eine gute Beratung sicherzustellen. Eine pflegesensible Arbeitswelt zeichnet sich dadurch aus, dass die erwerbstätigen Menschen nicht nur als Anbieter von Arbeitsleistung gesehen werden, sondern dass ihre Fürsorgeverpflichtung selbstverständlich mit berücksichtigt wird. Zu den Arbeitnehmereigenschaften zählt damit die Verantwortung für Hilfebedürftige. Erwerbstätige, die betreuen und sich um Pflegebedürftige kümmern, müssen als normal angesehen und aufgrund ihrer sozialen Verantwortungsübernahme geachtet werden. Zur Unternehmenskultur muss es gehören, die fürsorgliche Praxis der Beschäftigten wertzuschätzen und nicht diejenigen, die sie leisten, herauszudrängen oder ins zweite Glied zu stellen. Eine lebensereignisorientierte Personalpolitik nimmt Rücksicht auf Väter und Mütter kleiner Kinder, aber auch auf Männer und Frauen mit Pflegeverantwortung. Finanzielle Unterstützung, flexible Arbeitszeitregelungen, arbeitsorganisatorische Veränderungen, aber auch direkte Beratungen und Hilfen werden angeboten. Die Personaldecke muss entsprechend ausgelegt werden. Das Leitbild impliziert den Abschied von Pola6. Vorschlag für eine geschlechterrisierungen im Geschlechterverhältnis: Es wird gerechte Regelung zur Vereinbarkeit nicht mehr als vorrangige Aufgabe von Frauen von Beruf und Pflege gesehen, sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern, während die Männer allenfalls für die geDas von der jetzigen Bundesregierung vorgelegte sicherte Finanzierung sorgen. Es impliziert auch Gesetz zur Pflegezeit entspricht den oben gedie Herauslösung der Pflegearbeit aus der Privatnannten Vorstellungen überhaupt nicht. Es versphäre und macht sie zu einer Aufgabe des Soleiht weder einen Rechtsanspruch, noch wird es zialstaates und der Zivilgesellschaft. der besonderen Lage von Frauen(und Männern) 3 WISO direkt Juni 2011 Friedrich-Ebert-Stiftung auf dem Arbeitsmarkt oder den charakteristischen Merkmalen von Pflegesituationen gerecht. Insbesondere der Zeithorizont von zwei Jahren entspricht in keiner Weise den realen Verläufen z. B. von Altersdemenz mit durchschnittlich acht Jahren. Eine Vereinbarkeits-Lösung kann daher nur in der pflegesensiblen Umgestaltung der Arbeitswelt sowie dem Aufbau einer Pflege- und Betreuungskette bestehen, die mit unterschiedlichsten Angeboten 24 Stunden/sieben Tage abdeckt. Die erwerbstätigen Angehörigen brauchen dann Zeiten, in denen sie eine völlige oder teilweise Freistellung von der Arbeit erhalten können, um auf Ereignisse, mit denen sie durch die Pflegesituation konfrontiert werden, reagieren zu können. Dies sind zum Beispiel: – Eine eintretende Pflegesituation: Dabei muss durch die Angehörigen ein Arrangement von verschiedensten Hilfen koordiniert und organisiert werden. Die Angehörigen brauchen Zeit, um die Pflegebedürftigen in die neue Lebensphase zu begleiten. – Während der Pflegezeit: Bei Pflegebedürftigen kann es immer wieder zu – z. T. plötzlichen – Veränderungen und Verschlechterungen der gesundheitlichen Situation kommen. Die erwerbstätigen Angehörigen brauchen die Zeit und die Möglichkeit, diese Situationen durch Freistellung bewältigen zu können. – Die Phase des Sterbens: Sie wird in Deutschland immer noch hochgradig tabuisiert und verdrängt, es gibt im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine Regelungen zur Entlastung von erwerbstätigen Angehörigen in dieser Zeit. Es besteht aber bei Vielen der Wunsch, den Pflegebedürftigen zu begleiten. Um diese Anforderungen zu erfüllen, brauchen erwerbstätige Angehörige: – ein Zeitbudget, das entsprechend den Notwendigkeiten der Pflegesituation genutzt werden kann, statt starrer Zeitvorgaben; – eine finanzielle Absicherung der Freistellungen für Pflege; – einen Rechtsanspruch auf ein solches Zeitbudget. Konkret könnte eine solche Freistellungsregelung wie folgt ausgestaltet werden: – Eine bis zu zehntägige Freistellung bei Eintritt eines akuten Pflegebedarfs: Hier kann an die bestehende Regelung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes von 2008 angeknüpft werden. Hinzukommen muss aber eine Lohnersatzleistung, die aus der Pflegeversicherung finanziert wird und den Regelungen zum Kinderkrankengeld entspricht. – Eine Freistellung im Rahmen eines Zeitbudgets von 1.000 Arbeits-Stunden pro Pflegebedürftigen, das flexibel genutzt werden kann. Dieses 1.000-Stundenbudget kann über einen großen Zeitraum verteilt in Tranchen verwendet werden. – Eine Freistellung für die Sterbebegleitung. – Alle Freistellungen werden mit einem Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme und Rückkehr auf den Arbeitsplatz abgesichert. – Das Zeitbudget steht jeweils einmal pro Pflegebedürftigen zur Verfügung. – Es wird mit einer Lohnersatzleistung unterlegt, die in Analogie zum Elterngeld ausgestaltet ist und aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert wird. Eine pflegesensible Ausgestaltung der Arbeitszeit umfasst Regelungen wie – Gleitzeit und Befreiung von Kernarbeitszeit; – Möglichkeit zur kurzfristigen Teilzeit oder Mehrarbeit; – Möglichkeiten zur kurzzeitigen Arbeitsunterbrechung. Eine solche Regelung wird erwerbstätigen Männern und Frauen erlauben, ihrer Pflegeverantwortung nachzukommen, ohne berufliche Nachteile hinnehmen zu müssen. 1 Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis eines Workshops der Friedrich-Ebert-Stiftung, wir danken allen Teilnehmenden, besonders Svenja Pfahl und Stefan Reuyß(SOWITRA). 2 Dirk Engelmann ist Referent für Gesundheits- und Pflegepolitik beim SPD-Parteivorstand, Berlin. Dieser Beitrag gibt ausschließlich seine eigenen Ansichten wieder. Dr. Barbara Stiegler leitet den Arbeitsbereich Frauen- und Geschlechterforschung in der Friedrich-Ebert-Stiftung. 3 Zu den Daten vergleiche Backes, Gertrud M.; Amrhein, Ludwig; Wolfinger, Martina 2008: Gender in der Pflege: Herausforderungen für die Politik. WISO Diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn. 4 Impressum:© Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/wiso ISBN: 978- 3- 86872-772- 2