betrifft: Bürgergesellschaft 35 Juni 2011 Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie Engagementpolitische Erwartungen und sektorale Wirklichkeit Berit Sandberg  Mit der im Oktober 2010 beschlossenen Nationalen Engagementstrategie greift die Bundesregierung die zunehmende Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements auf. Der Stiftungssektor weckt in diesem Zusammenhang offenbar große engagementpolitische Erwartungen. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob diese Erwartungen berechtigt sind, indem er Potenziale und Grenzen von Stiftungen als Subjekte der Engagementförderung aus ökonomischer, gesellschafts- und demokratiepolitischer Perspektive beleuchtet.  Stiftungen werden im Unterschied zu anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Strategiepapier der Bundesregierung neben Unternehmen explizit als Partner von Staat und Kommunen benannt. Formen der Kooperation(„strategische Partnerschaften“) und die Rollenverteilung zwischen staatlichen Akteuren und Stiftungen werden jedoch nicht konkretisiert. Funktionen, die Stiftungen in diesem Zusammenhang zugeschrieben werden könnten, werden nur angedeutet.  Mehr als jede zweite der ca. 18.000 deutschen Stiftungen fördert freiwilliges bzw. bürgerschaftliches Engagement. Aufgrund(inzwischen gelockerter) gemeinnützigkeitsrechtlicher Restriktionen tun die wenigsten dies jedoch auf der Grundlage ihres in der Satzung verankerten Stiftungszwecks. Rein quantitativ repräsentieren Stiftungen nur einen kleinen Teil der Zivilgesellschaft.  Eine mögliche engagementpolitische Funktion von Stiftungen liegt in der Übernahme von Finanzierungs- und Durchführungsverantwortung. Abgesehen davon, dass sich Stiftungen nicht als Auffanglösung für eine rückläufige staatliche Finanzierung verstehen, ist nur ein sehr geringer Prozentsatz von ihnen überhaupt in der Lage, nennenswerte finanzielle Ressourcen für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements aufzubringen und damit – so offenbar eine Erwartung der Bundesregierung – den Staat bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zu entlasten.  Die Anzahl der intrasektoralen Netzwerke im Stiftungswesen ist überschaubar. Stiftungsallianzen, die über befristete Projektkooperationen hinausgehen, sind selten. Public Nonprofit www.fes.de/buergergesellschaft – Der Arbeitskreis wird gefördert von der Erich-Brost-Stifung. Leitung: Dr. Michael Bürsch. Koordination: Vesna Rodi ć, Kommunikation und Grundsatzfragen, Friedrich-Ebert-Stiftung, 53170 Bonn, E-Mail: Marion.Ackermann@fes.de Arbeitskreis Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie Partnerships, Private Nonprofit Partnerships oder gar trisektorale Partnerschaften(Social Partnerships) sind ebenso rar, und das aus gutem Grund. Große Stiftungen sind zwar kooperationsaffin, beanspruchen aber regelmäßig eine Führungsrolle. Strukturelle Barrieren machen weder den Staat noch Unternehmen für Stiftungen zu bevorzugten Partnern.  Das viel zitierte Innovationspotenzial des Stiftungssektors, das sich jenseits(politischer) Themenkonjunkturen und korporativer Einflüsse entfaltet, setzt Autonomie und damit auch Staatsferne voraus. Daher ist eine zivilgesellschaftliche Rolle von Stiftungen als Ergänzung und Gegengewicht zu staatlichem Handeln mit einer Beteiligung an Partnerschaften mit dem Staat nicht unbedingt vereinbar.  Einerseits fördern Stiftungen mit ihrer Arbeit Pluralismus. Andererseits institutionalisieren sie individuelle(Stifter-)Interessen. Das Spannungsverhältnis von Gemeinwohlorientierung und Partikularinteresse macht sie zum Gegenstand demokratietheoretischer Kritik. Stiftung bedeutet„private Regierung“. Eine maßgebliche demokratiepolitische Rolle kann dem Stiftungswesen jenseits aller Rhetorik nicht zugeschrieben werden.  Der Stiftungssektor entzieht sich per se dem Versuch der politischen Instrumentalisierung, die in der Engagementstrategie angelegt ist. Umgekehrt ist der Einfluss bedeutender(unternehmensnaher) Stiftungen auf die Engagementpolitik und damit auch auf verwandte Politikfelder nicht zu unterschätzen.  Stiftungen eine engagementpolitische Sonderrolle zuzuweisen, ist nicht berechtigt. Das Potenzial des Stiftungssektors wird von der Bundesregierung überschätzt. Zudem gibt es überzeugende Argumente dafür, dass Stiftungen im Widerspruch zu einer modernen Bürgerbzw. Zivilgesellschaft stehen. Damit liefert die Nationale Engagementstrategie ein Beispiel für erfolgreiches Stiftungs-Lobbying, das zugleich die Grenzen administrativen Problemverständnisses demonstriert. 1. Stiftungen und Engagementförderung – Die Ausgangslage Die Bundesregierung hat am 6. Oktober 2010 eine Nationale Engagementstrategie vorgelegt, die die Grundlage für eine zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft abgestimmte Förderung bürgerschaftlichen Engagements bilden soll. In dem Strategiepapier, 1 das federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) erarbeitet wurde, wird sowohl der privaten Wirtschaft als auch dem Stiftungswesen eine wichtige Rolle zuge1 Diese wohlwollende Bezeichnung bezieht sich auf die Intention des Dokuments, nicht auf dessen inhaltlichen Gehalt. schrieben. Stiftungen werden als Akteure beschrieben, die bürgerschaftliches Engagement finanziell sowie als Träger eigener Projekte und Programme in verschiedenen Bereichen fördern. Ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft und Stiftungen im Bereich Engagementförderung zu intensivieren. Dabei geht es u. a. darum, strategische Partnerschaften von Staat und Stiftungen zu etablieren(BMFSFJ 2010, S. 60 f.). Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat im März 2010 eine explorative Kurzstudie„Engagementförderung durch Stiftungen“ vorge2 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie stellt. Demnach fördern 60% der befragten Stiftungen freiwilliges bzw. bürgerschaftliches Engagement. Dabei ist Engagementförderung ein Querschnittsthema, das sich in verschiedenen Tätigkeitsfeldern niederschlägt. Im Rahmen eines gleichnamigen Satzungszwecks wird bürgerschaftliches Engagement selten gefördert, denn Engagementförderung wurde erst mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 2007 2 als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt(Leseberg/Netkowski 2010, S. 8 f.). 3, 4 Der Schwerpunkt der Stiftungsarbeit liegt auf der Mobilisierung zum Engagement. 61% der befragten Engagement fördernden Stiftungen sind hier aktiv. Weitere wichtige Aufgaben liegen in den Bereichen„Förderung von Anerkennungskultur“(43%),„Aufbau und Weiterentwicklung von Infrastruktur“(35%) und„Qualifizierung und Wissensmanagement“(33%)(Leseberg/Netkowski 2010, S. 10 f.). Auch wenn die Behauptung, Stiftungen würden sich zunehmend der Engagementförderung zuwenden(BMFSFJ 2010, S. 4), empirisch nicht belegt ist, ist der Beitrag des Stiftungswesens zu diesem Feld nicht zu leugnen. Stiftungen„sind damit wichtige Partner des Bundes, der Länder und Kommunen und der Bürgergesellschaft“ (BMFSFJ 2010, S. 60), so der Wortlaut des Strategiepapiers. Die Bedeutung von Stiftungen wird dadurch hervorgehoben, dass Stiftungen in Aufzählungen von Akteuren bzw. potenziellen Part2 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements(BüEnEstG) vom 10.10.2007(BGBl. I S. 2332). 3 Die Aussage, bürgerschaftliches Engagement sei„erst seit einiger Zeit als Stiftungszweck anerkannt“(Bundesregierung 2010, S. 61), ist missverständlich, da es nicht um die Anerkennung von Stiftungen durch die Aufsichtsbehörden geht. 4 Die Bestimmung des§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO wird von der Finanzverwaltung kaum angewendet. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wird als eigenständiger Zweck nicht anerkannt(Bündnis für Gemeinnützigkeit 2010, S. 13). nern neben zivilgesellschaftliche Organisationen gestellt werden(BMFSFJ 2010, S. 4, 6, 69), als ob nicht viele Stiftungen selbst ein Teil der Zivilgesellschaft wären. 5 Partnerschaften als politische Strategie zur Förderung von Engagement zu nutzen, bei der der Staat als Katalysator oder gleichberechtigter Partner in Netzwerken auftritt(Moon/Vogel 2008, S. 314), liegt nahe. Dennoch überrascht der Stellenwert, der Stiftungen zugewiesen wird, denn der Stiftungssektor macht nur einen sehr kleinen Teil der Zivilgesellschaft aus. In Deutschland existieren ca. 18.000 privatrechtliche Stiftungen (BvDS 2011, S. 3), aber weit über 600.000 eingetragene Vereine. Stiftungen repräsentieren weniger als 1% der Gesamtbeschäftigung im NonprofitSektor. Anders als Vereine sind Stiftungen keine mitgliedschaftsbasierten Organisationen, was ihre Bedeutung für eine breite Verankerung bürgerschaftlichen Engagements erheblich schmälert(Zimmer 2005, S. 13). Dass andere zivilgesellschaftliche Akteure nicht in gleichem Maße als potenzielle Partner benannt werden(u. a. BMFSFJ 2010, S. 60), ist daher zu Recht kritisiert worden (Bündnis für Gemeinnützigkeit 2010, S. 11). Unabhängig davon ist unklar, um welche Kooperationsformen es geht und welche Rolle die Stiftungen im Rahmen von(strategischen) Partnerschaften zur Engagementförderung spielen sollen.„Partnerschaften mit der Bürgergesellschaft und der Wirtschaft … durch die die Aufgaben-, Teilhabe-[sic!] und Verantwortungsteilung neu justiert wird.“(BMFSFJ 2010, S. 3). „Wichtig für das Gelingen solcher Partnerschaften[ist] … eine enge Kooperation von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgergesellschaft“(BMFSFJ 2010, S. 3 f.). Diese z. T. tautologischen Formulierungen sind alles andere als schlüssig. 5 Kritisch zur undifferenzierten Subsumierung von Stiftungen unter den„catch-all-Begriff“ Zivilgesellschaft Adloff/Schwertmann 2004, S. 104. 3 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie Im Folgenden wird daher untersucht, wie die Erwartungen der Bundesregierung an das Stiftungswesen zu interpretieren sind und worin die Sonderrolle liegen könnte, die Stiftungen zu einem„strategischen Partner“ bei der Umsetzung der Engagementstrategie macht. Dazu werden in Abschnitt 2 Stiftungen in sektoralen Netzwerken, strategischen Allianzen, Public Nonprofit Partnerships, Private Nonprofit Partnerships und trisektoralen Partnerschaften betrachtet, um zu klären, ob Stiftungen kooperationsaffin sind. In den Abschnitten 3 bis 5 werden Funktionen von Stiftungen beleuchtet, die für die Engagementförderung relevant sind. Stiften bedeutet, dass privates Vermögen dem Gemeinwohl gewidmet wird. Aus der Perspektive des Stifters geht es um die Verfolgung gemeinnütziger Anliegen, was aus einer zivilgesellschaftlichen Perspektive als Korrektiv staatlicher Dominanz gedeutet werden kann. Aus der Perspektive des Staates liefern Stiftungen zusätzliche Ressourcen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Anheier/Appel 2004, S. 9). Engagementpolitische Funktionen von Stiftungen liegen in der Übernahme von Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung, in der Innovation sowie in einer demokratiepolitischen Rolle. Inwieweit haben Stiftungen das Potenzial, diese Funktionen tatsächlich zu erfüllen? Inwiefern ist ihre zivilgesellschaftliche Rolle als Gegengewicht zu staatlichem Handeln mit einer Beteiligung an Partnerschaften mit dem Staat vereinbar? 2. Stiftungen als Partner „Die Bundesregierung strebt strategische Partnerschaften mit Stiftungen an“(BMFSFJ 2010, S. 61). Bürgerstiftungen werden in dieses Ziel ausdrücklich einbezogen(ebd.). Weiter heißt es: „Eine strategische Partnerschaft soll … Potenziale der Zusammenarbeit in möglichst allen Politikfeldern, in denen Engagement eine Rolle spielt, ausloten und in konkrete Abstimmungen wie aber auch gemeinsame Projekte übersetzen“ (ebd.). Die Vereinbarung einer strategischen Partnerschaft setzt voraus, dass der mögliche Nutzen für die Beteiligten bereits geklärt ist. Ist eine strategische Partnerschaft gemeint oder mehrere? Wenn es um mehrere Politikfelder gehen soll, können nur große, finanzkräftige Stiftungen gemeint sein, die zu entsprechenden Analysen in der Lage sind. Bürgerstiftungen gehören nicht dazu(s. dazu Abschnitt 3). Sollen leistungsstarke Stiftungen die Hegemonie über Engagement fördernde Projekte haben oder soll es weitere Partnerschaften geben? Ist damit die Zusammenarbeit gleichberechtigter Partner gemeint oder eine reine Förderung aus Bundesmitteln? Mit Blick auf den Stiftungssektor ist unter einer Kooperation die freiwillige Zusammenarbeit von Stiftungen untereinander oder mit Dritten zu verstehen, die auf ein gemeinsames Ziel gerichtet ist und auf einer verbindlichen Vereinbarung basiert(Freyer 2005, S. 595). Wie ist die Fähigkeit und Bereitschaft von Stiftungen einzuschätzen, sich an Partnerschaften zu beteiligen, sei es an intrasektoralen Netzwerken, Public Nonprofit Partnerships, Private Nonprofit Partnerships oder an trisektoralen Partnerschaften(Social Partnerships)? Mehr als die Hälfte aller Stiftungen arbeiten mit Partnern zusammen, wobei die Kooperationsintensität von der Stiftungsgröße abhängt(Theurl/ Saxe 2009, S. 12). Eine behauptete Kooperationsaversion von Stiftungen(Lang/Schnieper 2006, S. 177) bezieht sich vor allem auf kleinere Stiftungen. Stiftungen mit größerem Ausgabenvolu4 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie men arbeiten intensiv mit Partnern zusammen, und zwar vor allem bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten(Theurl/Saxe 2009, S. 12, 17). Aus solchen Kooperationen haben sich im Stiftungssektor Netzwerke entwickelt, für die eine langfristige Zusammenarbeit mehrerer unterschiedlicher Akteure mit gemeinsamen Interessen kennzeichnend ist. So existieren z. B. lokale und regionale Stiftungsnetzwerke, die i. d. R. einen informellen Charakter haben, aber auch nationale und internationale Netzwerke(Freyer 2005, S. 596, 602 f.). Ein nationales Netzwerk wird in der Engagementstrategie ausdrücklich als potenzieller Partner benannt: das von der KörberStiftung und dem Bundesverband Deutscher Stiftungen gegründete Forum Engagementförderung (BMFSFJ 2010, S. 61), das eines der beim Bundesverband angesiedelten themenbezogenen Arbeitskreise und Foren ist, die vor allem dem Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer dienen. Die Engagementstrategie zielt wohl nicht auf befristete Projektkooperationen ab, sondern auf stabile und nachhaltige Stiftungsbündnisse. 63% der Stiftungskooperationen haben formlosen Charakter(Theurl/Saxe 2009, S. 15). Stiftungsallianzen, die für strategische Partnerschaften mit langfristigem Charakter stehen, sind im Stiftungssektor selten(Freyer 2005, S. 595). Die Potenziale für bilaterale und multilaterale strategische Partnerschaften innerhalb des Sektors sind eher gering. Eine intrasektorale Zusammenarbeit wird auch dadurch behindert, dass sich Stiftungen untereinander in einem Ideenwettbewerb befinden, in dem es um Aufmerksamkeit, Anerkennung und Umsetzungserfolge geht. Hürden für sektorübergreifende Partnerschaften sind unterschiedliche Ziele und Erfolgsmaßstäbe der Beteiligten, die Interessenkonflikte provozieren können. Unterschiedliche Kompetenzen und Handlungsrationalitäten und eine asymmetrisch verteilte Verhandlungsmacht sind weitere Herausforderungen(Sagawa/Segal 2000, S. 213; Warner 2004, S. 32). Der Umgang mit sektoral unterschiedlichen Handlungskulturen ist daher ein wichtiger Erfolgsfaktor für intersektorale Kooperationen(Holzberg/Meffert 2009, S. 48). Die Prognosen für sektorübergreifende Partnerschaften mit Stiftungsbeteiligung müssen ähnlich verhalten ausfallen wie die zu breiten intrasektoralen Bündnissen. Die meisten Stiftungen arbeiten mit Stiftungen oder anderen NonprofitOrganisationen zusammen, nur 30% mit staatlichen Stellen und 24% mit privaten Unternehmen (Theurl/Saxe 2009, S. 13). Staat und Wirtschaft gehören nicht zu den bevorzugten Kooperationspartnern. Nur für jede fünfte bzw. für jede vierte Stiftung sind sie potenzielle Partner(Theurl/ Saxe 2009, S. 14). Kooperationsmöglichkeiten mit staatlichen Akteuren sehen Stiftungen primär bei der Umsetzung von Projekten(Holzberg/ Meffert 2009, S. 13). Auch die These von der „Existenz eines großen, teilweise unausgeschöpften Synergiepotentials der Kooperationsbeziehungen“(Rudolph 2004, S. 95) zwischen Unternehmen und Nonprofit-Organisationen trifft für den Stiftungssektor wohl eher nicht zu. Entsprechend selten sind gemessen am Volumen der von Stiftungen getragenen und geförderten Projekte die Beispiele für eine intersektorale Zusammenarbeit in Form von Public Nonprofit Partnerships(Staat und Stiftung) 6 oder Private 6 Z. B. die Förderung der Initiative Bürgerstiftungen durch die Breuninger Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, die Körber-Stiftung und die Charles Stewart Mott Foundation sowie durch das BMFSFJ; die Zusammenarbeit einer Stiftung mit der örtlichen Schulverwaltung im Rahmen der Initiative„Quadratkilometer Bildung“ der Breuninger Stiftung; das Europäische Städtenetzwerk „Cities for Children“ gegründet von der Robert Bosch Stiftung und der Stadt Stuttgart; das Projekt„LernStadtMuseum“, eine Kooperation der Robert Bosch Stiftung mit der Staatsgalerie Stuttgart, an der das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sowie der Europäische Sozialfonds als weitere Partner beteiligt sind. 5 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie Nonprofit Partnerships(Wirtschaft und Stiftung) 7 . Die Kooperationen sind überwiegend projektbezogen und nicht als strategische Partnerschaften angelegt. Ein Beispiel für eine Private Nonprofit Partnership mit längerfristigem Zeithorizont und strukturbildender Perspektive ist das 2010 gegründete offene Fördernetzwerk Community Organizing, das von der Körber-Stiftung, der BMW Stiftung Herbert Quandt und dem Generali Zukunftsfonds getragen und finanziert wird. Ein weiteres Beispiel ist die PHINEO gAG, die sich als Plattform und Mittler für Soziale Investoren und Nonprofit-Organisationen versteht. An PHINEO sind neben den beiden Hauptgesellschaftern, der Gruppe Deutsche Börse und der Bertelsmann Stiftung, die KPMG AG, die Stiftung Mercator und eine Privatperson beteiligt. 8 „Ein Bündnis starker Partner … aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft“ 9 ist PHINEO jedoch nicht. Etliche namhafte Institutionen des Dritten Sektors fehlen im Kreis der unmittelbar Beteiligten. Zudem sind Zweifel an der Effektivität und der Nachhaltigkeit des Unternehmens angebracht (Zimmermann 2010). Weitreichender als die Private Nonprofit Partnership ist der Gedanke einer strategischen Allianz in Form einer trisektoralen Partnerschaft aus Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft(Sullivan/Warner 2004, S. 17). Auch hier gibt es Beispiele mit Stiftungsbeteiligung. 10 Die einzige Kooperation mit Stiftungen, die die Bundesregierung bisher vorzuweisen hat, fällt in diese Kategorie: der Senior Experten Service(SES), der von der Senior Experten Service Stiftung der deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit getragen wird und auf einer Kooperation mit mehreren Bundesministerien, Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und NonprofitOrganisationen, darunter auch Stiftungen beruht. Formulierungen wie„Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft und Stiftungen unter Einbeziehung der Bürgergesellschaft“(BMFSFJ 2010, S. 60) und„Partnerschaften zwischen Staat, Bürgergesellschaft und Wirtschaft“(BMFSFJ 2010, S. 68) sind aber wohl eher als syntaktischer Zufall denn als ernst gemeinte Ansage zu werten, denn die Gliederung des Strategiepapiers trennt zwischen Partnerschaften der Bundesregierung mit Stiftungen und solchen mit der Wirtschaft. 3. Stiftungen als Mittelgeber Stiftungen 7 im 8 Allgemeinen 9 und Bürgerstiftungen im Besonderen wird in der Strategie eine 7 Z. B. die Kampagne„Handys stiften Zukunft“ der Vodafone D2 GmbH und der Initiative Bürgerstiftungen; das Projekt„Kunst und Kultur in der HafenCity“, eine Kooperation der Hamburgischen Kulturstiftung, der Körber-Stiftung und der HafenCity Hamburg GmbH. 8 Als ideelle Gesellschafter fungieren die Aktive Bürgerschaft e. V., der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und New Philanthropy Capital. Strategische Partner sind der Deutsche Spendenrat, die Stiftung Charité und das CSI an der Universität Heidelberg. Als Förderer treten avesco Financial Services AG, die Baden-Württembergische Bank, die Booz& Company GmbH und Economind Business Consulting auf. Finanzierungsrolle 10 zugewiesen. Dies wird so nicht formuliert, steckt aber implizit im Hinweis auf die Bedeutung von(Bürger-)Stiftungen für eine Infrastrukturförderung und in einer hoffnungsvollen Anspielung auf die Reform des Ge9 http://www.phineo.org/phineo/partner/ [Abruf 2011-10-01]. 10 Z. B. das Informationsportal„CSR WeltWeit – Deutsche Unternehmen Global Engagiert“(http://www.csrweltweit.de), das von der Bertelsmann Stiftung und dem Auswärtigen Amt initiiert wurde und an dem vier weitere Bundesministerien und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft als beratende Partner beteiligt sind. 6 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie meinnützigkeitsrechts und damit verbundene Erleichterungen für das Fundraising von Stiftungen(BMFSFJ 2010, S. 61). Dass die Engagementstrategie die Stiftungen so stark in den Blick nimmt,„weckt den Verdacht, dass Stiftungen vor allem wegen ihrer … finanziellen Ressourcen als Partner für die Bundesregierung attraktiv sind“(Bündnis für Gemeinnützigkeit 2010, S. 11, i. O. z. T. hervorgehoben). Dabei werden sowohl die Finanzkraft von Stiftungen als auch deren Bereitschaft zur Ko-Finanzierung staatlicher Initiativen überschätzt. Gemeinnütziges Engagement wird nur zu 3,4% aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Stiftungserträgen finanziert. Die Ausgaben von Nonprofit-Organisationen werden zu fast zwei Dritteln direkt oder indirekt aus öffentlichen Zuwendungen und zu fast einem Drittel aus eigenen Einnahmen finanziert(Zimmer/Priller 2007, S. 60 f.). Wie groß der Anteil der Stiftungserträge ist, ist nicht bekannt. Eine verhältnismäßig große Anzahl von Stiftungen mit kleinem Vermögen und Budget, denen wenige finanzkräftige, einflussreiche Stiftungen gegenüberstehen, ist für das Stiftungswesen in Deutschland charakteristisch. 29% der deutschen Stiftungen verfügen über ein Stiftungskapital von nicht mehr als 0,1 Mio. Euro, 43% haben höchstens 1 Mio. Euro und nur bei 5% beläuft sich das Stiftungskapital auf mehr als 10 Mio. Euro(BvDS 2008, S. 54). Diese Verteilung in der Grundgesamtheit spiegelt sich auch in der Kapitalausstattung von Stiftungen mit dem Zweck„Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“ wider(Leseberg/Netkowski 2010, S. 8). Das Gesamtvermögen der 292 Bürgerstiftungen wird mit 151,9 Mio. Euro beziffert, wovon 37% in Treuhandvermögen gebunden ist. Bürgerstiftungen gehören nur ausnahmsweise zur Gruppe der kapitalkräftigsten Stiftungen. 11 36 Bürgerstiftungen sind mit einem Stiftungskapital von über 1 Mio. Euro ausgestattet. Im Durchschnitt liegt das Stiftungskapital bei 530.000 Euro, die Hälfte der Bürgerstiftungen(Median) bringt ein Kapital von weniger als 217.000 Euro mit. Daraus haben Bürgerstiftungen im Jahr 2009 Ausgaben in Höhe von 9,7 Mio. Euro bestritten(Aktive Bürgerschaft 2010, S. 20 f.). 12 Ausgehend von durchschnittlichen Renditen von gegenwärtig unter 5% wird deutlich, dass aus den Erträgen von Stiftungsvermögen keinesfalls ein Finanzvolumen zu erwarten ist, das eine intensive Wirkung im Sinne einer Engagementpolitik zu entfalten vermag. Der Widerspruch, der in Finanzierungserwartungen an Stiftungen steckt, wird in dem Strategiepapier selbst thematisiert:„Akteur mit begrenzten Mitteln“ (BMFSFJ 2010, S. 60). Insofern ist die Frage berechtigt, welches Fördervolumen für bürgerschaftliches Engagement die Bundesregierung aus dem Stiftungssektor erwartet(Bündnis 90/ Die Grünen 2010, Ziff. 21). Eine größere Gefahr scheint jedoch in der Instrumentalisierung von Stiftungen zur Finanzierung von Routineaufgaben zu liegen. Eine solche Einbindung von Stiftungen als Ko-Finanzierer für staatliche Programme ist ebenso problematisch (Bündnis für Gemeinnützigkeit 2010, S. 11) wie der Versuch, die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mithilfe von Stiftungen zu privatisieren. 4. Stiftungen als Aufgabenträger und unabhängige Innovationstreiber Partnerschaften(mit Stiftungen) sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung zu konkreten Projekten führen; die Zusammenarbeit soll sich auf die Konzeption und Durchführung beziehen(BMFSFJ 2010, S. 60 f.). Die Bundesregierung sieht sich dabei offenbar als Initiator:„Stif7 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie tungen 11 sind 12 Partner, die wir möglichst frühzeitig in die Entwicklung von Projekten einbeziehen wollen“(BMFSFJ 2010, S. 61). Sie tritt aber auch als Mittelgeber auf. Die Förderung der Initiative Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen soll die Anzahl der Bürgerstiftungen erhöhen und deren Professionalisierung und Vernetzung vorantreiben(BMFSFJ 2010, S. 62). Theoretische Ansätze zur Erklärung der Existenz von Nonprofit-Organisationen verweisen u. a. auf Defizite anderer Institutionen in der Bereitstellung nachgefragter Leistungen(Staatsversagen, Marktversagen). Nonprofit-Organisationen wie Stiftungen sind Nischenfüller, die spezielle Nachfragen aufgreifen und damit ein unzureichendes quantitatives und qualitatives Angebot an Gütern kompensieren(Unterversorgungsthese)(Badelt 2007, S. 105 f.). Damit agieren sie – teilweise auch in Form expliziter Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen – komplementär zum öffentlichen Sektor, was sie zu Third Party Governments macht(Salamon 1995). Allerdings ist vor allem im Bereich sozialer Dienstleistungen die Grenze zwischen Komplementarität und Substitution fließend und hängt von der subjektiven Abgrenzung staatlicher Kernaufgaben ab(Adloff/ Schwertmann 2004, S. 108 f.; Adloff 2004, S. 277). Stiftungen verstehen sich nicht als Auffanglösung für eine rückläufige staatliche Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Empirische Befunde zu Stiftermotiven machen deutlich, dass Stifterinnen und Stifter ihr Vermögen nicht gemeinwohlorientierten Zwecken widmen, um damit staatliche Finanzierung zu ersetzen. Stifter wollen staatliches Handeln ergänzen und Aufgaben über11 So die beiden größten Bürgerstiftungen in Dresden und Hamburg mit einem Stiftungskapital von 13,7 Mio. bzw. 8,9 Mio. Euro(IBS 2010). 12 Die Initiative Bürgerstiftungen gibt ähnliche Werte an (IBS 2010). nehmen, die der Staat vernachlässigt. Sie wollen selbst entscheiden, wofür ihre Vermögenswerte eingesetzt werden. Stifter hegen ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber staatlichen Verwaltungen und der Politik, was zu einer überwiegend staatskritischen Haltung von Stiftungen beiträgt(Timmer 2005, S. 140, 143 f.). Stiftungen wollen weder Lückenbüßer sein noch sich in den staatlichen Einflussbereich integrieren lassen(Adloff/ Schwertmann 2004, S. 106). Diese Haltung ist vor allem bei solchen Stiftungen ausgeprägt, die mit einem ausgeprägt liberalen Grundverständnis ihre Staatsferne betonen und parallel zum Staat wirken(Adloff/Schwertmann 2004, S. 113). Stiftungen erfüllen weder eine monetäre Umverteilungsfunktion zum Ausgleich sozialer Ungerechtigkeit, noch stellen sie eine effiziente Alternative zu staatlicher Aufgabenerfüllung dar (Prewitt 1999, S. 20–22). Steuerprivilegien sind ein volkswirtschaftlich ineffizientes Verfahren, private Gelder für das Gemeinwohl zu erschließen(Porter/Kramer 1999). Worin liegt also der gesellschaftliche Wert der Stiftung? Stiftungen sehen sich selbst als„Anstifter“ und Katalysatoren. Sie gelten als unabhängige Innovationstreiber, die dank ihrer finanziellen Unabhängigkeit jenseits des Mainstream agieren können. Die Innovationsfunktion wird neben der Ergänzungsfunktion zu staatlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen als eine Grundfunktion von Stiftungen angeführt(Anheier/ Appel 2004, S. 14). Besonders deutlich wird diese Funktion bei Stiftungen, die Think Tanks bilden(Buschor 2007). Regelmäßig wird eine besondere stiftungsspezifische Innovationskraft ins Feld geführt, um die Bedeutung des Stiftungswesens zu unterstreichen. Stiftungen seien„Innovationszentren der Gesellschaft“(Schneider/Brickwedde 2008, S. 7; vgl. auch Adloff 2004, S. 272; Chrobog 2010, S. 1) und in der Lage, jenseits(politischer) The8 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie menkonjunkturen und korporativer Einflüsse eine beständige inhaltliche Arbeit zu leisten (Adloff/Schwertmann 2004, S. 123). Allerdings sind weder die theoretischen Argumente noch die Rhetorik empirisch fundiert. 13 Der Beitrag des Stiftungswesens zu sozialem Wandel fällt bei näherer Betrachtung eher bescheiden aus (Prewitt 1999, S. 23–27). Wenn die Prämisse einer stiftungsspezifischen Innovationsfunktion zutrifft, dann liegt eine wesentliche Voraussetzung dafür in der Unabhängigkeit der Stiftungen. Stiftungen legen auf ihre Autonomie großen Wert(Adloff/Schwertmann 2004, S. 106) und beanspruchen in Kooperationen regelmäßig eine Führungsrolle. Wie weit eine von der Bundesregierung initiierte Partnerschaft mit Stiftungen„unter völliger Respektierung der Unabhängigkeit des Stiftungssektors“ (BMFSFJ 2010, S. 61) gedeihen kann, sei dahingestellt, denn ihrem Wesen nach entziehen sich Stiftungen einer politischen Instrumentalisierung. Dass sie individuelle Interessen institutionalisieren, macht sie letztlich sogar zum Gegenstand demokratietheoretischer Kritik(Anheier/ Appel 2004, S. 11). 13 Kritisch auch Adloff/Schwertmann 2004, S. 121. 9 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie 5. Stiftungen als demokratiepolitischer Faktor Engagementpolitische Ziele sind die Entlastung des Staates von der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie – mit einem anders akzentuierten Begriffsverständnis von Engagementpolitik als Demokratiepolitik – bürgergesellschaftliches Engagement als Basis eines demokratischen Gemeinwesens(Roth 2010, S. 611). Nach Auffassung der Bundesregierung bezieht sich bürgerschaftliches Engagement auf die ersten beiden Aspekte(BMFSFJ 2010, S. 3). In einem Nebensatz und mit irreführendem Vokabular wird erwähnt, dass Engagementpolitik, die das „aktive Handeln in der Gemeinschaft“ fördere, auch Demokratiepolitik sei(BMFSFJ 2010, S. 11). Dass Stiftungen zu einer so definierten Demokratiepolitik beitragen, dürfte nicht zu bezweifeln sein. Stiftungen werden regelmäßig als„wichtiger Bestandteil der demokratischen Ordnung“(Schneider/Brickwedde 2008, S. 7) bezeichnet. Es ist unbestritten, dass Stiftungen Pluralismus fördern, indem sie Themen besetzen, die von der Politik nicht aufgegriffen werden(Prewitt 1999, S. 27– 29; Anheier/Appel 2004, S. 11). Doch sind Stiftungen tatsächlich Ausdruck eines demokratischen Gemeinwesens? Die Stiftung gilt aus Ausdruck verfassungsrechtlich geschützter Privatautonomie(Art. 2 Abs. 1 GG); das Stiftungsrecht folgt dem Konzept der Stifterfreiheit. Der Stifterwille, der sich im Stiftungszweck konkretisiert, hat im Stiftungshandeln oberste Priorität(Seifart/von Campenhausen 2009,§ 4 Rn. 19–35). Die rechtsfähige Stiftung ist die einzige Rechtsform, die weder Eigentümer noch Mitglieder hat. Folglich mangelt es ihr in ihrem Inneren an demokratischer Struktur. Aufgrund des fehlenden korporativen Elements beruht die stiftungsinterne Entscheidungsfindung nicht zwingend auf Mehrheitsentscheid, es sei denn, der Stifter oder die Stifterin legt dies in der Satzung fest oder die Prozesse werden in Geschäftsordnungen für die Organe geregelt. Die Destinatäre der Stiftung haben regelmäßig keine Mitsprache- und Entscheidungsrechte. Stiftungen unterliegen zwar weniger dem Einfluss eigennütziger Interessen als Politik und Verwaltung (Buschor 2007, S. 491), agieren damit jedoch in einem permanenten Spannungsverhältnis von Gemeinwohlorientierung und Partikularinteresse. Diese setzen sich beispielsweise dann durch, wenn Stifter zu Lebzeiten intensiven Einfluss auf das Stiftungshandeln nehmen, was über eine Ausgestaltung der Organisation und die Mitwirkung in Organen ohne Weiteres möglich ist. Stiftungen bewegen sich selbstverständlich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, da ihnen die staatliche Anerkennung bzw. Genehmigung der Errichtung verwehrt wird, wenn von der geplanten Stiftung eine Gemeinwohlgefährdung auszugehen droht(Prinzip der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung,§ 80 Abs. 2 BGB). Stiftung bedeutet jedoch„private Regierung“(Boulding 1973, S. 31), denn die Mittelverwendung privatrechtlicher Stiftungen ist jeder parlamentarischen Entscheidung und Kontrolle entzogen. Zudem mangelt es dem Stiftungswesen genauso an Transparenz wie dem Nonprofit-Sektor insgesamt. Dies wird bei staatlich errichteten Stiftungen regelmäßig zum Problem. Der Staat muss sich den Vorwurf des Formenmissbrauchs gefallen lassen, wenn er privatrechtliche Stiftungen gründet und damit Nebenhaushalte einrichtet, die sowohl vom Haushaltsrecht befreit als auch der 10 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie unmittelbaren staatlichen Aufsicht entzogen sind. Nach Schätzungen wurden so 40% des gesamten im Stiftungssektor gewidmeten Vermögens aus öffentlichen Haushalten ausgelagert. Kritiker sehen in diesem Verlust an politischer Steuerung und Kontrolle einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip(Mecking/Schulte 2003; Muscheler 2003 a; Muscheler 2003 b). Wichtige gesellschaftliche Entscheidungen werden nicht mehr vom Staat, sondern von mehr oder weniger vermögenden Privatpersonen und von Unternehmen getroffen. Stiftungen leisten damit keinen Beitrag zu einem demokratischen Gemeinwesen(Anheier/Appel 2004, S. 9), erst recht nicht, wenn sie als„Prestigeagenturen“ (Adloff/Schwertmann 2004, S. 118) benutzt werden. Die entsprechende These lautet:„Stiftungen sind undemokratische, quasiaristokratische Bollwerke in einer modernen, formal egalitären Gesellschaft und passen nicht in eine dynamische, integrierende Zivilgesellschaft“(Anheier/ Appel 2004, S. 11). 6. Fazit Die Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung ist ein Beispiel für erfolgreiches Stiftungs-Lobbying und zeigt zugleich die Grenzen administrativen Problemverständnisses. In dem Dokument kommt eine politische Wertschätzung für das Stiftungswesen zum Ausdruck, die den Sektor überschätzt. Die„Strategie“ kultiviert den innerhalb gesellschaftlicher Eliten vorherrschenden Mythos vom Wert der Philanthropie (Anheier/Appel 2004, S. 9) und verkennt die Stiftungsrealität. Die Vision von Stiftungen als „Kristallisationskerne in der Zivilgesellschaft“ (Adloff/Schwertmann 2004, S. 123; Adloff 2004, S. 282) ist trügerisch. Es gibt überzeugende Argumente dafür, dass Stiftungen im Widerspruch zu einer modernen Bürger- bzw. Zivilgesellschaft stehen. Längst nicht alle Stiftungen, die den Begriff Zivilgesellschaft für sich in Anspruch nehmen, um ihre Legitimationsgrundlage zu festigen, wie etwa manche Unternehmensstiftungen, sind gemessen an ihrem Verhalten tatsächlich ein integraler Bestandteil der Zivilgesellschaft (Adloff/Schwertmann 2004, S. 104 f.). Unter den insgesamt ca. 18.000 privatrechtlichen Stiftungen in Deutschland gibt es nur wenige, die derzeit als Partner für Stiftungsallianzen im Sinne der Engagementstrategie in Frage kommen. Zu nennen sind insbesondere die Bewegungsstiftung, die Bertelsmann Stiftung, die BMW Stiftung Herbert Quandt, die Körber-Stiftung und die Robert Bosch Stiftung gGmbH – bis auf die erstgenannte übrigens alle unternehmensverbunden bzw. unternehmensnah. 14 Abgesehen von der normativen Frage, inwieweit privates Engagement als eine durch und durch freiwillige Angelegenheit paternalistisch vom Staat gesteuert werden kann und soll, birgt die Engagementstrategie auf den ersten Blick den Versuch einer staatlichen Instrumentalisierung des Stiftungswesens. Dies wird dadurch relativiert, dass Stiftungen in der Breite die Rolle des Mittelgebers nicht wahrnehmen können. Als Player und strategische Partner kommen nur wenige finanzkräftige Stiftungen in Frage, bei denen Aktivitäten zum bürgerschaftlichen Engagement strategisch verankert sind, die groß angelegte Programmbereiche zur Engagementförderung unterhalten und die – auch in anderen Politikfeldern – Themen besetzen und einen erheblichen gesellschaftspolitischen Einfluss geltend machen. 15 Wenn dies letztlich der stiftungsbezogene Kern der Engagementstrategie 14 Die Stiftungsarbeit der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH, einer 100%-igen Tochter des Landes BadenWürttemberg, und der Stiftung Polytechnische Gesellschaft hat regionale Förderschwerpunkte. 11 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie ist, fragt es sich allerdings, wer wen instrumentalisiert. Zur Autorin Prof. Dr. Berit Sandberg: Studium der Betriebswirtschaftslehre, Promotion und Habilitation an der Universität Göttingen. Bis 2001 wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Assistentin am Lehrstuhl für Rechnungs– und Prüfungswesen privater und öffentlicher Betriebe ebd.; 2001 bis 2003 Regierungsdirektorin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Hannover, u. a. Projektleitung„Stiftungshochschulen“; seit April 2003 Professorin für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre/Public Management(Schwerpunkt Marketing) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin. Leiterin der Studiengänge„Public Management“(Bachelor) und„Nonprofit-Management und Public Governance!(Master). Aktuelle Forschungsschwerpunkte: Stiftungsmanagement, Corporate Social Responsibility. Seit 2011 Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Quellen 15 Adloff, Frank(2004): Wozu sind Stiftungen gut? Zur gesellschaftlichen Einbettung des deutschen Stiftungswesens, in: Leviathan, 32. Jg., H. 2, 2004, S. 269–285 Adloff, Frank/Schwertmann, Philipp(2004): Leitbilder und Funktionen deutscher Stiftungen, in: Adloff, Frank et al.(Hrsg.), Visions and Roles of Foundations in Europe, The German Report, Berlin 2004, S. 95–130 Aktive Bürgerschaft(Hrsg.)(2010): Länderspiegel Bürgerstiftungen, Fakten und Trends 2010, Berlin 2010, online unter URL: http://www.aktive-buergerschaft.de/buergergesellschaft/analysen/[Abruf 2010-12-27] Anheier, Helmut/Appel, Anja(2004): Stiftungen in der Bürgergesellschaft, Grundlegende Fragen zu Möglichkeiten und Grenzen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 14, 2004, S. 8–15, online unter URL: http:// www.bpb.de/files/2GS7UF.pdf[Abruf 2010-09-10] Badelt, Christoph(2007): Zwischen Marktversagen und Staatsversagen? Nonprofit Organisationen aus sozioökonomischer Sicht, in: Badelt, Christoph et al.(Hrsg.), Handbuch der Nonprofit Organisation, Strukturen und Management, 4., überarb. u. erw. 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Adloff 2004, S. 280; Schuler 2010, S. 263–269. 12 betrifft: Bürgergesellschaft Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie Buschor, Ernst(2007): Stiftungen als Think Tanks der Gesellschaft, in: Bräunig, Dietmar/Greiling, Dorothea (Hrsg.), Stand und Perspektiven der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre II, Festschrift für Peter Eichhorn, Berlin 2007, S. 489–497 (BvDS) Bundesverband Deutscher Stiftungen(Hrsg.)(2008): Verzeichnis Deutscher Stiftungen 2008, 6. Aufl., Bd. 1, Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen, Berlin 2008 (BvDS) Bundesverband Deutscher Stiftungen(Hrsg.)(2011): Stiftungen in Zahlen, Errichtungen und Bestand rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland im Jahr 2010, Berlin 2011, Stand 10.02.2011, online unter URL: http://www.stiftungen.org/statistik[Abruf 2011-03-03] Chrobog, Jürgen(2010): Hildesheimer Rede, Stiftungen in Zeiten hoher Veränderungsdynamik, gehalten am 16. 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Der Arbeitskreis„Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat“ ist in diesem Diskurs seit dem Jahr 2001 ein Forum, das reformpolitisch relevante Themenstellungen aufgreift, analysiert und in der politischen Debatte Stellung bezieht. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, ein Netzwerk für die politische Beratung institutioneller Reformpolitik aufzubauen und dessen Überlegungen der Politik vorzustellen. Der Arbeitskreis versteht sich insofern als kritischer Impulsgeber für die öffentliche Reformdebatte. Anlass und Ausgangspunkt bildet das Interesse, die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des darin liegenden Demokratisierungspotentials einerseits und die Staatsmodernisierung in Kategorien des aktivierenden Staates andererseits zusammenzubringen. Das Augenmerk des Arbeitskreises gilt in erster Linie der Stärkung der Bürgergesellschaft und entsprechender Partizipationschancen: Diese Perspektive bestimmt die zu formulierenden Modernisierungsanforderungen an staatliche Instanzen und Akteure. Die persönlich eingeladenen Mitglieder des Arbeitskreises reflektieren den interdisziplinären Arbeitsansatz: Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Organisationen gewinnen können, ihre fachlichen und persönlichen Erfahrungen dem Arbeitskreis zur Verfügung zu stellen. Neben diesen ständigen Teilnehmern werden zu den jeweiligen Themen Einladungen an einen themenspezifisch kompetenten Adressatenkreis ausgesprochen. In regelmäßigen Sitzungen diskutiert der Arbeitskreis Themen, die der praktischen Umsetzung bürgerschaftlichen Engagements und der Entwicklung der Bürgergesellschaft förderlich sind. Sie werden zudem auf Fachkonferenzen, öffentlichen Veranstaltungen oder über Analysen und Gutachten aufgegriffen und vom Arbeitskreis kritisch begleitet. Zugleich dient dieser Gesprächszusammenhang dem Informations- und Erfahrungsaustausch und der Vernetzung seiner Mitglieder und ihrer Praxisfelder. Der Arbeitskreis wird geleitet von einer Steuerungsgruppe(Dr. Michael Bürsch, Dr. Ansgar Klein, Dr. Susanne Lang, Dr. Serge Embacher, Vesna Rodi ć) und ist organisatorisch in der Arbeitseinheit Kommunikation& Grundsatzfragen der Friedrich-Ebert-Stiftung angesiedelt. Ausführliche Informationen, Kontaktpersonen, Ergebnisse der Plenardebatten sind auf den Internetseiten des Arbeitskreises dokumentiert: http://www.fes.de/buergergesellschaft/ Die Publikationen sind abzurufen unter www.fes.de/buergergesellschaft„Analysen – Analysen des Arbeitskreises“ oder http://www.fes.de/library/ask_digbib.html. 15 Analyse-Reihe„betrifft: Bürgergesellschaft“ http://www.fes.de/buergergesellschaft/publikationen/download.htm#BetrifftBuerger 35/ Stiftungen im Visier der Nationalen Engagementstrategie – Engagementpolitische Erwartungen und sektorale Wirklichkeit, Berit Sandberg 34/ Bürgerengagement und demographischer Wandel, Christiane Dienel 33/ Die Bürgergesellschaft als Kern nachhaltiger Entwicklung, Michael von Hauff 32/ Entbürokratisierung für die Bürgergesellschaft, Ortlieb Fliedner 31/ Wie kommt die Bürgergesellschaft in den Sozialraum? Engagementförderung in benachteiligten Stadtteilen, Oliver Fehren 30/ Bürgerhaushalt: Information, Partizipation, Rechenschaftslegung, Martin Rüttgers 29/ Integration und sozialer Zusammenhalt in der Bürgergesellschaft, Lale Akgün 28/ Die Bürgergesellschaft – ein blinder Fleck der Betriebswirtschaftslehre?, Berit Sandberg 27/ Familien und bürgerschaftliches Engagement, Gisela Notz 26/ Genderbudgeting in der Bürgergesellschaft, Christine Färber 25/ Baustelle Gemeinnützigkeit. Zur aktuellen Diskussion über Änderungen der gesetzlichen Regelungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, Michael Ernst-Pörksen 24/ Advokatorische Think Tanks und die Politisierung des Marktplatzes der Ideen, Rudolf Speth 23/ Zukunft gestalten – Strukturwandel in der Arbeiterwohlfahrt. Verbandsentwicklung und bürgerschaftliches Engagement, Wilhelm Schmidt 22/ Die Planungszelle. Zur Praxis der Bürgerbeteiligung, Peter C. Dienel. Spanische Version: Los núcleos de intervención participativa, Sobre la puesta en práctica de la participación ciudadana, http://www.nuso.org/upload/fes_pub/dienel.pdf 21/ Das soziale Engagement der Unternehmen im Handwerk, Otto Kentzler 20/ Bürgerschaftliches Engagement und die Zukunft der Wohlfahrtsverbände, Rudolf Seiters 19/ Die soziale Bedingtheit bürgerschaftlicher Teilhabe, Barbara Stolterfoht 18/ Corporate Social Responsibility. Das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen, Dieter Hundt 17/ Das Dilemma von Tugend und Freiheit. Die Notwendigkeit von Eigenverantwortung in einer funktionierenden Bürgergesellschaft, Herfried Münkler und Anna Loll 16/ Auf dem Weg zur Bürgerkommune. Bürgerschaftliches Engagement in Heidelberg, Beate Weber 15/ Sport: Schlüsselbereich bürgerschaftlichen Engagements, Manfred von Richthofen, Michael Barthel und Manfred Spangenberg 14/ Geschäftsstrategie Verantwortung – Der Business Case im Corporate Citizenship, Susanne Lang und Frank Solms Nebelung. Englische Version: Responsibility as a Business Strategy – the Business Case in Corporate Citizenship. Spanische Version: La responsabilidad social como estrategia de negocios, http://www.nuso.org/upload/fes_pub/lang.pdf 13/ Wer braucht eigentlich die Bürgergesellschaft? Und wen braucht sie?, Wolfgang Hinte 12/ Der deutsche Weg zum bürgerschaftlichen Engagement von Unternehmen. Thesen zu Corporate Citizenship in Deutschland, Frank Heuberger, Maria Oppen, Sabine Reimer 11/(K)ein Pflichtjahr für junge Menschen? Zur Konjunktur eines Irrtums, Anton Schaaf, MdB, und Andrea Franz 10/ Gemeinwohlorientierung als Bürgerpflicht – Das Engagement der Sparkassen für die Menschen und die Regionen, Dietrich H. Hoppenstedt 09/ Soziale Voraussetzungen der Bürgergesellschaft, Michael Sommer 08/ Bürgerengagement in der Aussiedler- und Integrationspolitik, Jochen Welt, MdB 07/ Bürgerschaftliches Engagement der Unternehmen – seit langem gepflegt, nötiger denn je, Michael Rogowski 16 06/ Umrisse einer neuen Sozialpolitik – Eigenverantwortung und Solidarität als Bildungsauftrag der Bürgergesellschaft und des Bürgerengagements, Konrad Hummel 05/ Bürgerschaftliches Engagement in der europäischen Zivilgesellschaft, Wolfgang Thierse, MdB 04/ Bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen – Erfahrungen aus Ostdeutschland, Alexander Thumfart 03/ Bürgerschaftliches Engagement unter den Bedingungen der Globalisierung, Ernst Ulrich von Weizsäcker, MdB 02/ Bürgerschaftliches Engagement gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit – Chancen und Handlungsmöglichkeiten, Achim Trube 01/ Leitbild Lebendige Bürgergesellschaft – Plädoyer für einen neuen Gesellschaftsvertrag zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, Michael Bürsch, MdB. Englische Version: Towards a New Social Contract – Civil Society, Civic Engagement and Participation. Spanische Version: La visión estratégica de la sociedad de ciudadanos, http://www.nuso.org/upload/fes_pub/bursch.pdf 17