Manfred Sternberg, Petra Weis Housing First Ein erfolgversprechendes Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit AUF EINEN BLICK Der von der Bundesregierung geplante Natio­ nale Aktionsplan zur Überwindung der Woh­ nungslosigkeit bis 2030 soll als ein wesentliches Element das Konzept des„Housing First“ auf eine breitere Grundlage stellen. Der weltweit erprobte Ansatz der Wohnungsnotfallhilfe – wohnungslosen Menschen mit komplexen Pro­ blemlagen am Beginn des Hilfeprozesses eine eigene Wohnung bedingungslos mit allen Rech­ ten und Pflichten zur Verfügung zu stellen – hat sich als erfolgreich erwiesen. Housing First ist dabei nicht gleichzusetzen mit Housing Only, das heißt, wohnbegleitende und bedarfsgerech­ te Hilfen ergänzen die Schaffung eines eigenen Zuhauses für die Betroffenen. Die Umsetzung des Konzepts braucht erfahrungsgemäß Zeit, Geld und ein ausreichendes Wohnraumangebot. Der eklatante Wohnungsmangel in den Städten Deutschlands macht aus dem Vorhaben eine Herkulesaufgabe. Sie lässt sich nur bewältigen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. WOHNUNGSLOSIGKEIT – WO STEHEN WIR? WOHNUNGSLOSENBERICHT 2022 Im Wohnungslosenberichterstattungsgesetz(WoBerichtsG) ist definiert, dass Menschen wohnungslos sind, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein anderes Recht abgesichert ist oder eine Wohnung einer Person aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht. Am 8.12.2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) den ersten Wohnungslosenbericht vorgelegt. Für das Jahr 2022 vermittelt der Bericht folgendes Bild(BMAS 2022: 9): 178.100 PERSONEN sind im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht; 49.300 PERSONEN sind verdeckt wohnungslos; 37.400 PERSONEN leben ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Unter Berücksichtigung von möglichen Doppelerfassungen wird die Gesamtzahl der Wohnungslosen in Deutschland mit rund 262.000 Personen beziffert. Das Bundesamt für Statistik veröffentlichte im August 2023 die aktuellen Zahlen zur Wohnungslosigkeit zum Stichtag 31.1.2023. Demnach waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Die gewachsene Zahl ist u. a. eine Folge des Kriegs in der Ukraine. Knapp 130.000 erfasste Personen waren Geflüchtete aus der Ukraine. Dies entspricht gut einem Drittel aller untergebrachten wohnungslosen Personen(Bundesamt für Statistik 2023). POLITISCHES BEKENNTNIS ZUR BEKÄMPFUNG DER WOHNUNGSLOSIGKEIT Der Wohnungslosenbericht 2022 der Bundesregierung hat sehr deutlich aufgezeigt, in welchem Ausmaß Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert. Mit der Unterzeichnung der„Lisbon Declaration on the European Platform on Combatting Homelessness“ der Europäischen Union hat sich die Bundesregierung zum Abbau der Wohnungslosigkeit bekannt. Dort heißt es: Housing First – ein erfolgversprechendes Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit— FES impuls 1 „Wir wollen zusammen eine europäische Plattform zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit einrichten und auf ein Ende der Wohnungslosigkeit 2030 hinarbeiten, damit ȣ kein Mensch auf der Straße aufgrund fehlender sicherer und angemessener Notunterkünfte übernachten muss; ȣ kein Mensch länger in Not- oder Übergangsunterkünften leben muss, als für einen erfolgreichen Übergang in reguläre Wohnverhältnisse notwendig ist; ȣ kein Mensch aus einer Einrichtung(bspw. Gefängnis, Krankenhaus, Heimen) ohne ein angemessenes Wohnangebot oder Unterstützung entlassen wird; ȣ Zwangsräumungen wo immer möglich vermieden werden und niemand bei Bedarf seine Wohnung ohne Unterstützung bei der Wohnungssuche verlassen muss; ȣ niemand bei der Wohnungssuche aufgrund seines Wohnungslosenstatus diskriminiert wird“. 1 In ihrer Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung sich ebenfalls dazu bekannt, die Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden:„Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werden wir das Mietrecht, insbesondere dort, wo Schonfristzahlungen 2 dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluieren und entgegensteuern. Wir setzen uns zum Ziel, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden, und legen einen Nationalen Aktionsplan dafür auf“(SPD et al. 2021: 71). Dieses ambitionierte Vorhaben fällt in eine Zeit, in der wir in vielen Städten und Gemeinden wachsende Wohnungsmarktprobleme für weite Teile der Bevölkerung bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum feststellen müssen. Mieten sind in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen, sozial gebundener Wohnraum nimmt kontinuierlich ab und Neubauwohnungen werden immer teurer. Nach der Energiepreiskrise infolge des russischen Kriegs gegen die Ukraine in 2022 kommen zusätzliche gestiegene Wohnneben- und allgemeine Lebenshaltungskosten hinzu. Zugleich sind wir 2023 in einer Phase wachsender Zuwanderung durch Geflüchtete aus allen Teilen der Welt, insbesondere den zu uns gekommenen Schutzsuchenden vor dem Krieg in der Ukraine. Städte, Gemeinden und Kreise verweisen auf die immer weiter schwindende Möglichkeit, geeignete Unterkünfte zur angemessenen Unterbringung der zu uns kommenden Menschen zu finden. So warnt das Präsidium des Deutschen Städtetages(2023) in seinem Beschluss vom 13.9.2023, „dass der Problemdruck bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen stetig wächst. Die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten wird mit anwachsenden Zugangszahlen im Verlauf des Jahres schwieriger.“ Viele der Kapazitäten in Notunterkünften seien durch anerkannte Asylbewerber_innen aus der Migration der Jahre 2014 bis 2016 immer noch belegt –„Fehlbeleger_innen“ in der Terminologie der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosen­-­ hilfe e.V.(BAG-W 2023a). BESTEHENDE ANSÄTZE ZUR BEKÄMPFUNG DER WOHNUNGSLOSIGKEIT PRÄVENTION Mittels präventiver Maßnahmen soll Menschen mit Mietproblemen bereits vor dem Verlust des eigenen Wohnraums geholfen werden. Wo liegen Ansätze zur Verbesserung präventiver Strukturen? Zum einen geht es um die Organisation der Hilfen. Nach dem vom Deutschen Städtetag bereits 1987 entwickelten Konzept der„zentralen Fachstelle“ werden alle zur Bearbeitung der Wohnungsnotfallproblematik benötigten Kompetenzen an einer Stelle in der Verwaltung gebündelt, die dann bei drohender Wohnungslosigkeit intervenieren kann. Auch bei veränderten Rahmenbedingungen ist dieses Konzept nach wie vor sinnvoll. Es hat sich aber nicht flächendeckend durchgesetzt. Deshalb wäre eine Bündelung in den Kreisverwaltungen wünschenswert. Allerdings stoßen hier die unterschiedlichen Zuständigkeiten aufeinander. Die Kreise sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe, während Städte und Gemeinden die ordnungsrechtliche Unterbringung verantworten(Henke 2020: 31ff.). Inhaltlich geht es oft darum, überhaupt Kenntnis über drohende Wohnungsverluste zu haben, um dann intervenieren zu können. Dabei gilt es seinerseits, die Kontaktaufnahme zu den Betroffenen zu verbessern (Henke 2020: 34ff.). AKQUISE VON WOHNRAUM Insbesondere der hohe Anteil an Personen, die seit mindestens einem Jahr wohnungslos sind, zeigt auf, dass die ausreichende Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum elementar für die Beseitigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist. Ein Schwerpunkt im Kampf gegen die Wohnungslosigkeit muss auf der Wohnraumbereitstellung für wohnungslose Haushalte durch gezielte Akquise von Wohnungen liegen. Dem Wohnungslosenbericht des BMAS(2022: 75) zufolge können in diesem Zusammenhang die vom Bund bereitgestellten Mittel grundsätzlich auch für die Schaffung von Wohnraum für Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen verwendet werden. Bisher wurden im Jahr 2021 rund 4.700 Wohnheimplätze geschaffen. SOZIALE BEGLEITUNG UND UNTERSTÜTZUNG Zugleich gilt es, das System der Sozialhilfe auf seine Ausbaunotwendigkeiten und-möglichkeiten mit Blick auf die Gruppe der von Wohnungslosigkeit Betroffenen dort zu überprüfen, wo es noch nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Darüber hinaus sollten die bestehenden Angebote auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und fortentwickelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Wirkungsweise der Arbeit der Jobcenter im Rahmen ihrer Zuständigkeit als auch auf die Schnittstellenprobleme zu den kommunalen Wohnungshilfen. Und das bezieht sich schließlich auf die kommunalen Sozialhilfeträger und ihre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch(SGB) XII im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, wozu auch die Wohnungslosigkeit gehört. Anders ausgedrückt:„In Deutschland gibt es bereits viele Orte, an denen effektiv und mit viel Engagement und Professionalität an der Überwindung der Wohnungslosigkeit durch Prävention, Housing First – ein erfolgversprechendes Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit— FES impuls 2 wohnungsgeleitete und unterstützende persönliche soziale Hilfen gearbeitet wird. Es geht natürlich auch immer darum rauszufinden, welcher weiterer Innovationen es bedarf, damit Wohnungslosigkeit überwunden werden kann“(Rosenke 2023: 6). An dieser Stelle kommt das Prinzip des Housing First ins Spiel und die damit verbundene Erwartung an eine innovative und kreative Weiterentwicklung der bestehenden Hilfekonzepte. HOUSING FIRST – EIN NEUER ANSATZ ZUR BEKÄMPFUNG VON WOHNUNGSLOSIGKEIT DIE ZIELE DES HOUSING-FIRST-ANSATZES 3 Der Housing-First-Ansatz stellt die Vermittlung einer eigenen Wohnung mit eigenem Mietvertrag, also den Einstieg in ein ganz normales Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, an den Anfang des Hilfeprozesses. Das Angebot ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Anders als bisher müssen Wohnungslose ihre sogenannte„Wohnfähigkeit“(ein Begriff, den die Betroffenen als zutiefst diskriminierend empfinden) nicht erst unter Beweis stellen. Auflagen und Wohlverhalten als Voraussetzungen für die Teilnahme entfallen. Was nicht heißt, dass es nicht begleitende Hilfestellungen gibt, im Gegenteil: Zusätzliche, ergänzende, wohnbegleitende Angebote sollen die Betroffenen bei der Neuorientierung unterstützen. Sie entscheiden aber individuell und freiwillig, ob sie weitere Hilfe annehmen wollen. Housing First stellt eine Weiterentwicklung der Angebote der Wohnungsnotfallhilfen mit einer besonderen Fokussierung auf die Zielgruppe leistungsberechtigter obdach- und wohnungsloser Menschen dar, die bisher in besonderem Maße von Wohnraumversorgung ausgeschlossen blieben. Die Beseitigung der Wohnungslosigkeit stellt den bisherigen, als Stufensystem bezeichneten Hilfeprozess quasi auf den Kopf, der seit Langem in der Kritik steht: nämlich als ein abgestimmtes System von Hilfen, die durchlaufen werden müssen, bevor ein reguläres Wohnverhältnis beginnen kann – von Notunterkünften über Aufnahmehäuser und Übergangswohnheime bis hin zum Bezug der Wohnung. Die Wohnungslosen müssen sich so den Wohnraum durch aktive Mitwirkung„verdienen“, und ein Scheitern muss einkalkuliert werden, auch weil die vorgesehenen„Aufstiegsmöglichkeiten“ blockiert sind und aus der„Stufenleiter zur Integration“ allzu häufig eine Rutsche in die Ausgrenzung wird(Busch-Geertsema 2017: 17). Alle Protagonist_innen des Konzepts legen ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass Housing First nicht zu verwechseln sei mit Housing Only. Den ehemals Wohnungslosen wird vielmehr begleitend ein umfassendes Hilfsangebot unterbreitet, wobei die Freiwilligkeit der Annahme dieser Angebote ausdrücklich nicht gleichbedeutend damit ist, dass sie von den Betroffenen in signifikantem Ausmaß verweigert wird – wie man womöglich landläufig annehmen könnte(Busch-Geertsema 2017: 19). Ausgehend von den USA ist das Konzept auch in zahlreichen europäischen Staaten erprobt worden, u. a. in Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark, Portugal und Finnland. Die Diskussion in Deutschland konzentriert sich momentan auf die Erfahrungen in Finnland(Rosenke 2023: 2ff.). Die dortige Bilanz kann sich sehen lassen: Seit Einführung von Housing First hat Finnland die Obdachlosigkeit mehr als halbiert, von 8.260(im Jahr 2008) auf 3.686 Obdachlose(im Jahr 2022). Bis 2027 will Finnland die Wohnungslosigkeit überwunden haben. Die eigene, bedingungslose Wohnung dient als Sprungbrett zu einem„Leben der sozialen Norm entsprechend“. Den Wendepunkt in der finnischen Obdachlosenpolitik markierten die 1980er Jahre. Der Tod vieler Obdachloser in mehreren besonders kalten Wintern hintereinander löste eine gesellschaft­ liche Debatte aus, die in dem parteiübergreifenden Entschluss endete, dass Wohnen ein Grundrecht ist. Das Hilfsangebot beruht auf zwei Säulen: Stiftungen wie die Y-Foundation – eine NGO, von einem Bündnis finnischer Städte und Wohlfahrtorganisationen gegründet und von vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen unterstützt – bauen und/oder kaufen Wohnungen und stellen diese zur Verfügung. Der/die vormals Obdachlose ist Mieter_in der Wohnung, die Miete wird vom Staat bezahlt. Daneben werden Sozialleistungen wie medizinische und psycho­logische Betreuung und auch Unterstützung bei Behördengängen angeboten. Die Inanspruchnahme der Sozialleistungen ist freiwillig und keine Voraussetzung, um die Wohnung behalten zu können. Der finnische Ansatz basiert auf staatlichen Unterstützungsprogrammen zum Bau, aber auch zum Ankauf und Umbau von Teilen des Wohnungsbestandes für wohnungslose Menschen. Der Erfolg des Modells fußt mutmaßlich darauf, dass die Akteur_innen einen langen Atem haben: Die ersten Aktivitäten in Finnland gehen bereits auf die 1980er Jahre zurück und geben einen zeitlichen Anhaltspunkt für Entscheidungsträger_innen, die sich nun auch in Deutschland verstärkt auf den Weg machen und Housing First aus einem Nischendasein ins gesellschaftliche und politische Rampenlicht rücken wollen. Der Erfolg braucht also Zeit. ERSTE HOUSING-FIRST-PROJEKTE IN DEUTSCHLAND – VOM MODELLPROJEKT ZUM LEITMOTIV?! Die Debatte um Housing First in Deutschland wird nicht im luftleeren Raum geführt, denn seit geraumer Zeit existiert eine Reihe solcher Projekte auf lokaler Ebene, und seit der Gründung des Bundesverbands Housing First e.V. im September 2022 hat der Aufbau eines bundesweiten Netzwerks mit Ausstrahlung auf die europäische und internationale Ebene begonnen(vgl. Bundesverband Housing First e.V. 2024). Überregional bekannt sind vor allem die beiden Berliner Housing-FirstProjekte. Das Land Berlin erprobt mit„Housing First Berlin“ und„Housing First für Frauen Berlin“ gleich zwei Modellvorhaben. Die benötigten Wohnungen werden von den Trägerorganisationen selbst unter privaten Vermietenden und öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften akquiriert. Die Ergebnisse der ersten Projektphase waren so überzeugend, dass eine Weiterführung und Ausweitung der Förderung von Housing First beschlossen ist. Grundlage für diese Entscheidung waren nicht zuletzt die entsprechenden Evaluationsberichte(Gerull 2021a, 2021b). Auf der„Wunschliste“ des Senats steht die Überführung der Modellprojekte in das Regelsystem der Wohnungsnotfallhilfe, wobei über eine andere Form der Finanzierung im Sinne einer Mischfinanzierung aus institutioneller und individueller Förderung nachgedacht wird. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass sich insbesondere das frauenspezifische Angebot von Housing First für Frauen bewährt hat und eine Ausweitung der Housing First – ein erfolgversprechendes Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit— FES impuls 3 Zielgruppe von Housing First auf Paare und Familien mit Kindern als erstrebenswert angesehen wird. Dafür spricht nicht zuletzt der Hinweis im Jahresbericht der BAG-W(2023b) zur Lebenslage wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen, wonach Familien eine zunehmende Bedeutung im Hilfesystem einnehmen. Bundesbauministerin Klara Geywitz bewertet die bisherigen Ergebnisse als Erfolg, weil sie eindrucksvoll belegten, dass insbesondere diejenigen Menschen profitierten, die kaum noch Aussichten auf eine eigene Wohnung hatten. Deswegen begrüße sie die Diskussion über die Integration von Housing First in das Regelsystem der Wohnungslosenhilfe(BMWSB 2022). Und in der Tat sind die Ergebnisse bemerkenswert, sowohl was die Quote des zu akquirierenden Wohnraums anbelangt, aber auch mit Blick auf die Wohnstabilität, die mit 97,3 Prozent auch im internationalen Vergleich außerordentlich hoch ist. Der akzeptierende, personenzentrierte Ansatz der Hilfe hat zu vielfältigen Verbesserungen in der Lebenssituation der Betroffenen geführt und die besondere Bedeutung des Wohnens auf ihre Lebenslage herausgearbeitet. Einen eigenen Weg ist die Stadt Leipzig mit dem Modellprojekt„Eigene Wohnung“ zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes in Verantwortung des Sozialamts gegangen. Unter Einbeziehung von Trägern der Wohnungsnotfallhilfe, Fachexpert_ innen und auch obdachlosen Personen wurde ein Ansatz entwickelt, der ohne besondere Bedingungen funktioniert. In Anbetracht der hohen Anzahl an Bewerbungen und der(zunächst) auf 25 begrenzten Platzzahl wurde für die weitere Auswahl eine Kategorisierung nach drei Dringlichkeitsstufen festgelegt, die sich an der aktuellen Wohn- und Lebenssituation der Interessierten orientierte. Die Stadt Leipzig schloss im November 2021 eine Kooperationsvereinbarung zur Bereitstellung von Wohnraum mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH(LWB) ab. Der erste Einzug einer Projektteilnehmerin fand im Dezember 2021 statt. Zum 1.11.2022 wurde ein erster Zwischenbericht vorgelegt, wonach für ein funktionierendes Projekt insbesondere genügend vorhandener Wohnraum sowie die verfügbare soziale Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal essenziell sind. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beabsichtigt auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen Handlungsleitfaden für andere Kommunen zu entwickeln. 4 FAZIT UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Auch wenn es für ein Fazit womöglich noch zu früh ist: Dass das Housing-First-Konzept Eingang finden wird in eine Strategie auf Initiative des Bundes und damit den lokalen Rahmen überschreitet, ist angesichts der positiven Erfahrungen im Inund Ausland ein ermutigendes Zeichen im Kampf gegen die Wohnungslosigkeit. Sein Erfolg steht und fällt mit einer intensiven, interdisziplinären und ressortübergreifenden Kooperation unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Für einen Erfolg spricht, dass alle bisher vorliegenden Evaluationsergebnisse der bereits umgesetzten Housing-First-Projekte auf die insgesamt positiven Ergebnisse dieses Hilfeansatzes hinweisen. Ziel muss die Verstetigung der zeitlich befristeten Projekte und ihre Überführung in Regelangebote mit einer abgesicherten Regelfinanzierung sein. Es liegt gerade in diesen Tagen auf der Hand, dass die Bereitstellung von Wohnraum sich als Dreh- und Angelpunkt des Erfolgs von Housing First erweist, und zwar sowohl in quantitativer wie auch qualitativer Hinsicht: quantitativ, weil die Nachfrage nach erschwinglichem Wohnraum das Angebot entsprechender Wohnungen vor allem in den Ballungsräumen zumeist deutlich übersteigt. Der Wohnungsmangel ist dort am größten, wo auch der Bedarf für wohnungslose Menschen am höchsten ist: in den Städten. Qualitativ bedeutsam sind die spezifischen Zugangsprobleme wohnungsloser Menschen vor allem mit komplexen Pro­ blemlagen auf den Wohnungsmärkten. Die Verfügbarkeit adäquaten Wohnraums ist für die Zielgruppe nicht nur eine Mengenfrage, sondern vielmehr eine Frage der Verteilung und des Zugangs. Nötig sind daher gezielte Maßnahmen, die alle Optionen für die Zielgruppe wohnungsloser Menschen, sowohl im Wohnungsbestand wie auch im Neu- und Umbau von Wohnraum, nutzen. Darüber hinaus bedarf es Kooperationen aller Beteiligten und eine verstärkte Vernetzung. Es bieten sich beispielsweise (Zwischen)Vermietungen über soziale Wohnraumagenturen mit dauerhaften(Unter)Mietverträgen oder dem Ankauf von Wohneinheiten durch freie Träger der Wohnungslosenhilfe als Vermieter an. In örtlichen Kooperationsstrukturen können Vereinbarungen mit Wohnungsunternehmen zur jährlichen Bereitstellung einer bestimmten Anzahl an Wohneinheiten ebenso wie verbindliche Absprachen und Rahmenverträge mit den lokalen Trägern der Wohnungslosenhilfe zur Vermietung von Wohnraum an wohnungslose Menschen getroffen werden. Darüber hinaus sollten private Wohnungseigentümer_innen mit ins Boot geholt werden, indem z. B. befristete Mietausfallgarantien durch die Kommune übernommen werden. So würde insbesondere kleineren privaten Vermieter_innen die Bereitstellung von Wohnungen erleichtert werden. Die Größe der Aufgabe ist keinesfalls zu unterschätzen, da es für die Umsetzung eine hohe Einsatzbereitschaft und viel Geduld der Beteiligten braucht. ENDNOTEN 1 Deutsche Übersetzung durch die Autor_innen. 2 Bei der Schonfristzahlung geht es darum, eine außerordentliche fristlose Kündigung dann abwenden zu können, wenn der/die Vermieter_in spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit eines Räumungsurteils durch die Zahlung der ausstehenden Miete, die sogenannte Schonfristzahlung(§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB), befriedigt wird. Bislang wirkt sich die Schonfristzahlung nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf die ordentliche Kündigung aus. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung. Bundesbauministerin Klara Geywitz setzt sich dafür ein, auch bei ordentlichen Kündigungen wegen Mietrückständen die Möglichkeit zu schaffen, die fällige Summe bis zum Auszugstermin nachzahlen zu können, um eine Wohnungskündigung wieder aufzuheben. 3 Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auch auf den wertvollen Impulsen eines nichtöffentlichen Fachgesprächs der Friedrich-EbertStiftung(FES) unter Beteiligung von Politik, Verwaltung und Verbänden am 21.6.2023 in Berlin. 4 Weitere Informationen siehe Stadt Leipzig(o. J.). Housing First – ein erfolgversprechendes Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit— FES impuls 4 LITERATURVERZEICHNIS Bundesamt für Statistik 2023: Pressemitteilung Nr. 305 vom 2. August 2023, Wiesbaden. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.(BAG-W) 2023a: Fact Sheet: Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit in Deutschland, Berlin. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.(BAG-W) 2023b: Statistikbericht für das Jahr 2021, Berlin. Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) 2022: Ausmaß und Struktur von Wohnungslosigkeit: Der Wohnungslosenbericht 2022, Bonn. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau­ wesen(BMWSB) 2022: Die eigene Wohnung zuerst: Bundesbau­ ministerin Klara Geywitz besuchte aus Anlass der Eröffnung des zweiten Standorts das Projekt Housing First Berlin, https://www.bmwsb. bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2022/housing-first.html)(17.1.2024). Bundesverband Housing First e.V. 2024: Homepage, https://bundesverband-housingfirst.de(17.1.2024). Busch-Geertsema, Volker 2017: Housing First – innovativer Ansatz, gängige Praxis oder schöne Illusion, Teil 1, in: wohnungslos 1(2017), S. 17ff. Gerull, Susanne 2021a: Evaluation des Modellprojekts„Housing First Berlin“, Alice-Salomon-Hochschule, Berlin, https://nbn-resolving. org/html/urn:nbn:de:kobv:b1533-opus-4896(17.1.2024). Gerull, Susanne 2021b: Evaluation des Modellprojekts„Housing First für Frauen Berlin“, Alice-Salomon-Hochschule, Berlin, https:// nbn-resolving.org/html/urn:nbn:de:kobv:b1533-opus-4907 (17.1.2024). Henke, Jutta 2020: Wie lässt sich Wohnungslosigkeit verhindern?, in: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge(Hrsg.): Soziale Arbeit kontrovers 23, Freiburg. Präsidium des Deutschen Städtetages 2023: Beschluss vom 13. September 2023„Umgang mit Geflüchteten“, https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/448-praesidium-umgang-mit-gefluechteten(17.1.2024). Rosenke, Werena 2023: Der Housing-First-Ansatz in der Wohnungsnotfallhilfe in Deutschland, in: wohnungslos 1–2(2023), S. 2ff. SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP 2021: Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands(SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP), Berlin. Stadt Leipzig o. J.: Modellprojekt„Eigene Wohnung“, https://www. leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/soziale-hilfen/obdachlosigkeit/ projekt-eigene-wohnung(17.1.2024). ZU DEN AUTOR_INNEN Dr. Manfred Sternberg, Geschäftsführer der Bundes SGK (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland e. V.). Petra Weis, SPD-Parteivorstand, Referat Politik und Programm­ gestaltung. IMPRESSUM Januar 2024 © Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Analyse, Planung und Beratung Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/apb Für diese Publikation sind in der FES verantwortlich: Marian Jacobs, Lisa Pfann| Stadtentwicklung, Bau, Wohnen und Mobilität| Abteilung Analyse, Planung und Beratung Bestellungen/Kontakt: apb-publikation@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Bildnachweis: picture alliance/ Fotostand| Fotostand/ K. Schmitt ISBN 978-3-98628-525-8 Housing First – ein erfolgversprechendes Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit— FES impuls 5