Gesprächskreis Geschichte Heft 86 Michael Schneider Politischer Widerstand? Dissens im Alltag des Dritten Reichs Zur Finissage der Ausstellung„Die Last der ungesagten Worte. Die Tagebücher Friedrich Kellners 1938/39 bis 1945“ Friedrich-Ebert-Stiftung Archiv der sozialen Demokratie Herausgegeben von Anja Kruke Archiv der sozialen Demokratie Kostenloser Bezug beim Archiv der sozialen der Friedrich-Ebert-Stiftung E-mail: Ingrid.Nordemann@fes.de http://library.fes.de/history/pub-history.html © 2010 by Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn(-Bad Godesberg) Redaktion: Ursula Bitzegeio Umschlag: Pellens Kommunikationsdesign Herstellung: Katja Ulanowski Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany 2010 Demokratie ISBN 978-3-86872-319-9 ISSN 0941-6862 3 Vorwort Der Film„Operation Walküre“, der den Widerstand des 20. Juli 1944 thematisiert, hat 2008 eine neue geschichtspolitische Diskussion um den Widerstand gegen den Nationalsozialismus und vor allem über seine Vermittlung in die deutsche, aber auch andere nationale Gesellschaften hinein ausgelöst. Parallel zu dieser Diskussion über den Widerstand hat sich vor einiger Zeit eine Debatte in der Geschichtswissenschaft über die NS-Volksgemeinschaft entwickelt. Hier richtet sich das Augenmerk auf Prozesse und Stufen, Motive und Formen gesellschaftlicher Anpassung im Nationalsozialismus. Mit Blick auf beide Diskussionen macht die Ausstellung„Die Last der ungesagten Worte. Die Tagebücher Friedrich Kellners 1938/39 bis 1945“ nun Graustufen zwischen den Möglichkeiten und Grenzen widerständischen Verhaltens auf der einen Seite und der Integration in die vom Regime erwünschte NS-Volksgemeinschaft auf der anderen Seite sichtbar. Die Selbstzeugnisse des Sozialdemokraten Friedrich Kellner zeigen dabei einmal mehr, dass politischer Widerstand gegen den Nationalsozialismus kein Monopol von Gruppen oder Kollektiven war. Ebenso bedeutete die Beibehaltung politischer Ansichten aus der Weimarer Zeit nicht zwangsläufig den Weg in den politischen Widerstand. Die Aktivitäten politischer Zusammenhänge bestanden nicht nur in Gegen-Aufklärung und schließlich in Aktionen zum Sturz des Hitler-Regimes, sondern vielfach in der Tradierung des Selbstbewusstseins und der Normen, des Milieus und der Solidarität der korrespondierenden sozialen Einheiten. Das Tagebuchschreiben half dem Sozialdemokraten Friedrich Kellner, sich täglich aufs Neue mit dem nationalsozialistischen 4 Regime auseinanderzusetzen. Der Schauplatz der Auseinandersetzung war nicht mehr die reale Welt, sondern das Tagebuch. Die Einträge wurden zur intimsten Form eines geheimen Protests und ihre Enttarnung durch die Nationalsozialisten war lebensgefährlich. Kellners Selbstzeugnisse erschöpfen sich jedoch nicht im inneren Dialog. Die umfangreiche Dokumentation der Kriegsberichterstattung und seine scharfe Kommentierung der deutschen Presse sollten künftige Generationen über die verheerenden Wirkmächte der nationalsozialistischen Propaganda und die Verbrechen zur Kriegszeit aufklären. Während der Vortrag Michael Schneiders über Formen des Dissens im Alltag des„Dritten Reichs“ die Tagebücher Friedrich Kellners begrifflich schärft und zeithistorisch einrahmt, zeichnet die Ausstellung das Bild eines typischen Sozialdemokraten nach, der durch die nationalsozialistische Machtübernahme 1933 die gewaltsame Zerschlagung seiner Partei erleben, die Auflösung seiner soziokulturellen Bezugspunkte erfahren und im nationalsozialistischen Alltag verarbeiten musste. Nach dem Krieg wurde Friedrich Kellner zu einem verdienten Kommunalpolitiker der Laubacher SPD. Ursula Bitzegeio Austellungskuratorin Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung 5 Michael Schneider Politischer Widerstand? Dissens im Alltag des Dritten Reichs Konsens und Dissens in der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ Die Ausstellung zum regimekritischen Tagebuch von Friedrich Kellner und die Broschüre von Markus Roth 1 regen zu der Frage an, wie das Verhalten Friedrich Kellners im Dritten Reich eigentlich angemessen zu bezeichnen sei. War das, was er getan hat,„politischer Widerstand“? Um diese Frage beantworten zu können, ist eine systematische Bestandsaufnahme„des“ Dissenses im Alltag des Dritten Reichs hilfreich, mit der zugleich eine Abgrenzung von politischem Dissens und politischem Widerstand entfaltet werden soll. 2 Politischer Widerstand, das war zunächst Jahrzehnte lang vor allem das Attentat vom 20. Juli 1944, daran haben sich in den 1950er und 1960er Jahren die Definitionen des politischen Wider standes orientiert: Als politischer Widerstand galt aktives politisch motiviertes Handeln aus grundsätzlicher Opposition gegen das NS-Regime, um einen Staatsumsturz herbeizuführen. Spätestens mit dem Boom der Geschichte der Arbeiterbewegung in den 1 Markus Roth, Chronist der Verblendung. Friedrich Kellners Tagebücher 1938/39 bis 1945. Beiheft zur Ausstellung: Die Last der ungesagten Worte. Die Tagebücher Friedrich Kellners 1938/39 bis 1945(= Reihe Gesprächskreis Geschichte, Heft 83), Bonn 2009. 2 Der Vortrag vom 23. Februar 2010 wurde für den Druck mit inhaltlichen Ergänzungen und Anmerkungen versehen. 6 1970er Jahren wurde klar, dass zum politischen Widerstand ein breites Spektrum von Aktionen im Reich und im Exil gehörte; der Begriff des politischen Widerstands wurde erweitert, so dass er alle Aktivitäten umfasste, die sich, ebenfalls aus grundsätzlicher Gegnerschaft gegen die Diktatur, gegen Kernbereiche der nationalsozialistischen Politik richteten. Mit der Konjunktur der Alltagsgeschichtsschreibung in den 1980er Jahren gerieten zahlreiche Formen von Verweigerung und Selbstbehauptung„ganz normaler“ Bürgerinnen und Bürger in den Blick, und„jede Form der Aufleh nung im Rahmen asymmetrischer Herrschaftsbeziehungen gegen eine zumindest tendenzielle Gesamtherrschaft“ galt gemeinhin als politischer Widerstand. 3 Spätestens an dieser Stelle wurde die Frage aufgeworfen, ob wirklich jedes Zeugnis von Dissens als„politisch“ und zudem als„politischer Widerstand“ einzustufen ist. 4 Hier soll zunächst eine erste Annäherung zur Klärung der Begriffe versucht werden: Dissens bezeichnet die Abweichung von den„herrschenden“ und unter Androhung von Sanktionen oder Strafe verlangten Haltungen und Verhaltensweisen, wie sie in den Jahren des Dritten Reichs von den Agenturen zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie und Politik eingefordert wurden. Dass Dissens immer auch die Dimension des Konsenses mitdenken lässt, unterstreicht die Tragfähigkeit dieses Begriffes. Alltag bezeichnet alle Haltungen, Verhaltensweisen und Handlungen, die als selbstverständlicher Vollzug des ganz„normalen“, eben alltäglichen Lebens gelten. Hier geht es um die Sphären von Arbeit und Freizeit: um Routinetätigkeiten am Arbeitsplatz, außer Haus oder im Haushalt, um die Kontakte an der Arbeitsstelle so3 Peter Hüttenberger, Vorüberlegungen zum„Widerstandsbegriff“, in: Jürgen Kocka(Hg.), Theorien in der Praxis des Historikers, Göttingen 1977, S. 126. 4 Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul, Herrschaft und Alltag. Ein Industrierevier im Dritten Reich. Widerstand und Verweigerung im Saarland 19351945, Bonn 1991, S. 414 ff. 7 wie auf dem Weg zur Arbeit und zurück, um Freizeitaktivitäten in und außerhalb von Vereinen sowie um Gesprächssituationen in Familie, Freundes- und Kollegenkreis und Nachbarschaft. Wenn wir aus dem Blickwinkel der Herrschaftsagenturen des Regimes auf die Äußerungen von Dissens im Alltag schauen, dann ist klar: Dissens wurde als politisch begriffen und vielfach mit politischem Widerstand identifiziert, dementsprechend krimi nalisiert und verfolgt. Doch die politische Verfolgung war nicht nur ein Instrument zur Durchsetzung und Stabilisierung der natioFriedrich Kellner gehörte zu der kleinen Gruppe sozialdemokratischer Beamter, die sich unter dem Eindruck ihrer Erlebnisse aus dem Ersten Weltkrieg und der Revolution von 1918/1919 der Weimarer Reichsverfassung in besonderer Weise verpflichtet fühlten. Nach den Maßnahmen zur Gleichschaltung der Behörden 1933 wurden sie in der Mehrheit aus dem Staatsdienst entlassen, die Verbliebe nen strafversetzt oder von der Beförderung ausgeschlossen. Die Beseitigung der Grundrechte erlebten sie als traumatisch. Foto: Friedrich Kellner im Kreise sei ner Kollegen am Amtsgericht in Mainz 1927. Quelle: Privatbesitz von Robert Scott Kellner, College Station, Texas, Rechteinhaber nicht ermittelbar. 8 nalsozialistischen Herrschaft. Sie sollte letztlich einen gesamtgesellschaftlichen Gestaltungsanspruch auf der Basis einer„rassisch“ und politisch-weltanschaulich homogenen„Volksgemeinschaft“ durchsetzen. Parallel zum Anspruch auf totalitäre Durchdringung aller Lebensbereiche mit„nationalsozialistischem Geist“, also parallel zur Politisierung des Alltags, erhob das Regime einen umfassenden Anspruch auf Zustimmung und Mitmachen, auf Folgebereitschaft und Einordnung. Damit wurde das Alltagsverhalten zum Ausdruck politischen Bekenntnisses und zum Gegenstand politischer Überwachung sowie zum Anlass politischer Verfolgung. Offene Bekenntnisse wie Hitler-Gruß und Haus-Beflaggung an nationalsozialistischen Fest- und Feiertagen, Mitgliedschaft in NSDAP, Deutscher Arbeitsfront und Hitlerjugend(HJ) bzw. Bund Deutscher Mädel(BDM) sowie Mitwirkung bei Winterhilfswerk und Luftschutzdienst wurden als Signal für Folge- und Einordnungsbereitschaft verlangt und registriert. Umgekehrt galt die Verweigerung derartiger Zustimmungsgesten oder Gefolgschaftsleistungen als Indiz für politische Abweichung, ja Gegnerschaft. Das galt erst recht für alle Formen aktiver Kritik – von abfälligen Bemerkungen über die Versorgungslage über politische Witze – bis hin zu„versteckten“ Formen der Leistungszurückhaltung wie„Blaumachen“ oder„Krankfeiern“. „Meckerer“ oder„Nörgler“, die„auffielen“, mussten zumindest mit Befragungen durch den Blockwart oder gar mit einer Vorladung zur Gestapo rechnen. Derartige Verhaltensweisen wurden dabei daraufhin überprüft, ob sie nicht als„Beleidigung führender Persönlichkeiten“ oder„Verächtlichmachung des Hakenkreuzes“, als„staatsabträgliches“ oder„staatsfeindliches“ Verhalten, als „heimtückischer Angriff auf Volk und Staat“ und schließlich – im Zweiten Krieg – als„Wehrkraftzersetzung“ zu werten seien. Demgemäß sollten alle als„Volksschädlinge“ Gebrandmarkten„zertreten“,„zerschlagen“ oder„ausgemerzt“ werden. 9 Die meisten der angezeigten und verfolgten„Taten“ wurden, um den Anschein der Rechtmäßigkeit zu erwecken, nach den Maßgaben neu geschaffener Verordnungen und Gesetze verfolgt: Zu denken ist zunächst an die„Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“(Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933, mit der wichtige Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung faktisch außer Kraft gesetzt und die Basis für die Verfolgung politischer Gegner gelegt wurden. 5 Am selben Tag wurde die„Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe“ erlassen, mit der die Vorschriften gegen Landesverrat und Verrat militärischer Geheimnisse verschärft wurden. 6 Wenig später folgte die„Verordnung zur Abwehr heimtückischer Diskreditierung der nationalen Regierung“, die mit geänderter Überschrift am 21. März 1933 vom Kabinett gebilligt 7 und dann, geringfügig verändert, am 20. Dezember 1934 als„Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ 8 verabschiedet wurde; besondere Bedeutung erlangte der 1934 neu hinzu gekommene§ 2, mit dem über Tatsachenbehauptungen hinaus nun auch Werturteile bestraft werden konnten:„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht“, konnte demnach mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft werden. Als„öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter„damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde“. Mit der„Verordnung über das Sonderstrafrecht im Kriege und bei besonderem Einsatz“(Kriegssonderstrafrechtsverordnung) vom 17. August 1938 wurde 5 Reichsgesetzblatt(RGBl.), 1933 I, S. 83. 6 RGBl., 1933 I, S. 85 ff. 7 RGBl., 1933 I, S. 135 f. 8 RGBl., 1934 I, S. 1269 f. 10 schließlich der Begriff der„Zersetzung der Wehrkraft“ juristisch konkretisiert, womit für die Kriegszeit die Verfolgung von Dissens verschärft wurde; für kritische Äußerungen, die bislang als Verstoß gegen das„Heimtückegesetz“„nur“ mit Gefängnis bestraft werden konnten, ermöglichte die Kriegssonderstrafrechtsverordnung die Verhängung der Todesstrafe, nur in minder schweren Fällen waren Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen vorgesehen. Schließlich ist die„Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ vom 1. September 1939 9 zu erwähnen, mit der das Abhören und Verbreiten der Nachrichten von Feindsendern als„Rundfunkverbrechen“ unter Strafe gestellt wurde. Die Haltungen der Gestapo, der SA, der SS und Blockwarte gegenüber jeglicher Regimekritik waren eindeutig: Wer nicht aktiv an der nationalsozialistischen Durchdringung aller Lebensbereiche mitwirkte, wer sich verweigerte oder gar skeptisch oder ablehnend äußerte, der leistete politischen Widerstand, der wurde aus politischen Gründen verfolgt. Wie aber sieht das aus heutiger Perspektive aus? Zunächst einmal muss, wenn von Dissens die Rede ist, von millionenfacher Zustimmung, von mehr oder weniger begeistertem Mitmachen – also von Konsens – gesprochen werden. Dies impliziert auch, dass das„Dritte Reich“ sich eben nicht nur auf Zwang, Terror und damit Einschüchterung stützte: Hitler und seine Partei sind zwar nicht in Folge einer gewonnenen Wahl an die Macht gekommen, doch das Ausmaß an Zustimmung, an frenetischem Beifall, an Unter- bzw. Einordnung und Folgebereitschaft – bis in den Tod – hat dem Regime eine außergewöhnliche Stabilität verliehen. Die NS-Politik war, und so sahen es viele gerade nach dem traumatischen Erlebnis der Weltwirtschaftskrise von 1929, verbunden mit wirtschaftlichem und sozialem Aufstieg. Das hiervon erwartete na9 RGBl., 1938 I, S. 1683. 11 Protest, Widerstand und Konspiration gegen den Nationalsozialismus sind nicht sichtbar. Die Bestrafung von Widerstand hingegen ist wahrnehmbar. Foto: Sozialdemokratische Politiker entfernen unter Bewachung der SA Wand parolen, aufgenommen 1933. Quelle: Archiv der sozialen Demokratie(AdsD), Bonn, Rechteinhaber nicht ermittelbar. tionale Selbstbewusstsein wurde von einer allgegenwärtigen Propaganda überwölbt, welche die Person Hitlers zum Idol verklärte und für die Zukunft noch weitere Verbesserungen verhieß. So war das Dritte Reich von beidem gekennzeichnet, von Unterdrückung und Werben um politische Zustimmung. Dabei ist nicht auszumachen, ob die terroristische Seite der Herrschaft wirklich das Lebensgefühl der Masse der Deutschen bestimmt hat. So zeigte sich bei den meisten wohl eine Mischung aus(mehr oder weniger) begeisterter Folgebereitschaft und Zustimmung zu einzelnen politischen Maßnahmen, aus Nutzung der zur persönlich-individuellen Interessenwahrnehmung gegebenen Möglichkeiten und Mitnahme der Leistungen des Regimes sowie aus Abtauchen ins Private – und manchmal aus punktueller kritischer Distanz zu Politik und Füh- 12 rung der NSDAP(mit Ausnahme Hitlers) sowie aus Zukunftshoffnungen. Die Hinnahme der nationalsozialistischen Herrschaft war wohl einerseits durchaus mit Angst und Einschüchterung verbunden, aber andererseits auch aus Erleichterung darüber gespeist, nicht zu den Ausgestoßenen und Verfolgten zu gehören. Daran änderte sich im Krieg erstaunlich wenig: Hoffnung auf ein„Wunder“ und trotziger Durchhaltewillen sicherten dem Regime bis zum Schluss die Folgebereitschaft der Mehrheit der Bevölkerung und damit eine erstaunliche innere Stabilität. 10 Bevor wir uns die Zeichen von Dissens genauer anschauen, sollen die Schwierigkeiten der Quellenlage für die Zeit des Dritten Reichs wenigstens erwähnt werden: 11 So fehlten die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung und Kommunikation, welche Einblick in Stimmungen und Einstellungen unterschiedlicher Kreise der Bevölkerung erlaubt hätten. Auch gab es keine„öffentliche Meinung“ im heutigen Sinne, sondern nur die veröffentlichte Meinung der Nationalsozialisten und die„Volksmeinung“ als die in mannigfachen Berichten erhobene Meinung der Bürgerinnen und Bürger„auf der Straße“. Auch wenn die Quellenbasis nicht mit den heutigen Möglichkeiten der Meinungsforschung zu vergleichen ist, so verfügen wir doch auch für die Zeit des Dritten Reiches über vielgestaltige Informationen über die Stimmung der Bevölkerung, präziser: über Stimmungen in der Bevölkerung. Zu nennen sind vor allem die umfassenden Berichte der Staatspolizei sowie der Regierungspräsidenten einerseits, die Be10 Zu Stimmungen, Einstellungen und Verhalten in den Jahren 1933 bis 1939 siehe Michael Schneider, Unterm Hakenkreuz. Arbeiter und Arbeiterbewegung 1933 bis 1939(= Geschichte der Arbeiter und der Arbeiterbewegung in Deutschland seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, Bd. 12), Bonn 1999, bes. S. 752 ff.; zur Kriegszeit siehe Richard J. Evans, Das Dritte Reich, Bd. III: Krieg, München 2009, insbes. S. 532 ff. 11 Siehe dazu detailliert Michael Schneider, Unterm Hakenkreuz, S. 694 ff. 13 richte der SPD, genauer der Sopade, von Neu Beginnen und der KPD andererseits. Alle diese Berichte basieren auf einer Fülle von Einzelinformationen, wobei die spezifischen Probleme der Informationsgewinnung und Berichterstattung hier gewiss nicht betont werden müssen. Und eine zweite Quellengattung gibt Aufschluss über Dissens im Dritten Reich; gemeint sind die Vernehmungsprotokolle der Gestapo sowie die Prozessakten der Gerichte unterschiedlicher Ebenen. Genaue quantitative Angaben über das Ausmaß des Dissenses im Dritten Reich können nicht geboten werden. Die Dunkelziffer war groß, sind doch bei weitem nicht alle kritischen Äußerungen oder mitmenschlichen Aktionen entdeckt und erfasst worden. Verweigerung, Selbstbehauptung und Eigensinn – Formen des Dissenses im Alltag Wer auf die von einzelnen Aussagen oder Verhaltensweisen ausgehende Gefährdung schaut, wird nicht weit kommen, denn risikobehaftet, also gefährlich, waren alle Formen von Dissens. Auch wer nach den Motiven der Äußerung von Dissens systematisiert, greift zu kurz, lassen sich doch in einzelnen Verhaltensweisen durchaus mehrere Motive erkennen: Die Verweigerung des Hitlergrußes war ein Akt der Verweigerung einer geforderten Gefolgschaftsgeste; darin sprach sich aber auch Selbstbehauptungswillen aus. Ähnliche Motivüberschneidungen dürfen bei der Hilfeleistung für vom Regime Verfolgte oder Ausgegrenzte vermutet werden, zeigten sich hier doch Verweigerung sowie Selbstbehauptung und„Eigen-Sinn“, natürlich ergänzt durch Mitmenschlichkeit, durch Empathie. In der folgenden Zusammenstellung von exemplarisch herausgegriffenen Verhaltensweisen des Dissenses dient zunächst einmal der Grad der anvisierten Öffentlichkeit der einzelnen„Aktion“ als Kriterium für die Gruppierung; dass es hier eine Überschneidung mit einem zweiten Kriterium, dem Gefährd­ ungs­potenzial der einzelnen Aktion gab, liegt auf der Hand: Je größer die angesprochene Öffentlichkeit war, desto unkalkulierbarer und größer war die Gefahr der Entdeckung und Verfolgung. Die individuelle Privatsphäre Schauen wir zunächst auf den engsten, gegen Kontrolle von außen am besten abgeschirmten Bereich: die Wohnung, und darin auf Haltung und Verhalten einer einzelnen Person. Dissens zeigte sich in der gerade von Künstlern und Intellektuellen nach 15 dem Ende der Diktatur beschriebenen Haltung der Inneren Emigration, der individuellen Selbstbehauptung, der mentalen Distanz gegenüber einzelnen Maßnahmen oder dem Regime insgesamt – ohne dass dies freilich in öffentlicher oder halböffentlicher Form erkennbar geworden wäre. In der öffentlichen Auseinandersetzung um widerständisches Verhalten während der NS-Zeit wurde nach 1945 der Begriff„Innere Emigration“ bald zum Schlagwort und als Versuch gewertet, sich sozusagen nachträglich zum„Widerstandskämpfer“ zu stilisieren. Denn überaus berechtigt war die Frage: Wie belegt man die Distanz zum Dritten Reich, wenn es sich doch vor allem um den nachträglichen Verweis auf mentale Vorbehalte handelt? Tagebuch-Schreiben bietet einen solchen Beleg der Distanz, des Dissenses, zumal wenn im Tagebuch nicht mit scharfer Kritik an der nationalsozialistischen Politik gespart wurde. Das Tagebuch Friedrich Kellners zeigt geradezu exemplarisch die mannigfachen Dimensionen dieser Form des Dissenses, konfrontierte Kellner doch durchgängig die Propagandatiraden des NS-Regimes mit der ihm zu Ohren gekommenen Realität. In Kellners Tagebuch finden wir die Beispiele: Er klagte über die Entmachtung und Einbindung der Arbeiterschaft(24.7.1941); er zeigte sich entsetzt über die sogenannten Euthanasie-Maßnahmen(28.7.1941) und war erschüttert über die Verfolgung und Ermordung der Juden(28.10.1941, 15.12.1941, 28.5. 1942, 16.9.1942). Hier zeigt sich: Wer hinhören und hinschauen wollte, der konnte durchaus eine Vorstellung von der grauenhaften Realität des Dritten Reichs entwickeln. Hier – bei den individuellen Indizien für Dissens – ist das Abhören von„Feindsendern“ einzuordnen, also der als„Rundfunkverbrechen“ gewertete Verstoß gegen die„Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“. Derartige Aktivitäten konnten den Bereich des individuellen und heimlichen Verstoßes gegen Anforderungen des Regimes durchaus überschreiten: In 16 Kellner macht an vielen Stellen seines Tagebuchs die Aushöhlung des Rechts staats, die Verfolgung politischer Gegner und die nationalsozialistischen Ver brechen im Krieg zum Thema. Früh berichtet er über die Ermordung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen in den psychiatrischen Kliniken des hessischen Hadamar. Foto: Gaskammer in der Landesheilanstalt und heutigen Gedenkstätte Hadamar. Quelle und Rechte: Landeswohlfahrtsverband, Hessen. beiden Fällen – beim Schreiben eines regimekritischen Tagebuchs wie beim unerlaubten Hören ausländischer Sender – zeigte sich, dass die gewonnenen Einsichten und Erkenntnisse weiterverbreitet wurden: So berichtete Friedrich Kellner mehrfach, dass er andere über den Charakter des Nationalsozialismus„aufgeklärt“ und damit„manchen Zweifel“ gesät habe(11.10.1939, 13.4.1940). Das blieb nicht ohne Konsequenzen: Im Februar 1940 wurde er vor das Amtsgericht Gießen geladen und ermahnt, seine Ansichten 17 zu mäßigen. Ein paar Monate später verwarnte ihn auch der Bürgermeister von Laubach; ihm und seiner Frau wurde die Einweisung ins KZ angedroht, wenn er weiter versuche, die Bevölkerung negativ zu beeinflussen. Und auch mit der Weitergabe des in ausländischen Sendern Gehörten wurde die individuell-heimliche Sphäre verlassen, wird hier doch der Versuch zum Aufbau einer Gegenöffentlichkeit zur allgegenwärtigen NS-Propaganda greifbar. Befragungen nach 1945 haben ergeben, dass etwa die Hälfte der„Schwarzhörer“ mit anderen über die gehörten Sendungen gesprochen hat. 12 Auch wenn den„Schwarzhörern“ nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie mit anderen über die Sendungen gesprochen hatten, so gab doch die Schwere des Vergehens und der zumeist schlechte Leumund, den NSDAP-Zellenleiter u. a. ausstellten, den Ausschlag für eine hohe Strafe. So wurde ein Dreher 1941 zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er gegen die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen verstoßen hatte. Und ein Arbeiter, den seine Frau im Januar 1942 wegen„Schwarzhörens“ angezeigt hatte, erhielt eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten Zuchthaus. In der Begründung hieß es: Der Beschuldigte, übrigens NSDAP-Mitglied seit 1933,„hat weniger aus staatsfeindlicher Gesinnung als aus pflichtvergessener Neu gier gehandelt. Wer in derartig hartnäckiger Weise sein Ohr den Einflüsterungen des Feindes leiht, vergeht sich aufs Schwerste an der inneren Front“. 13 Wenn das Rundfunkvergehen mit der Bildung einer konspirativen Gruppe verbunden war, in der über die Sendungen diskutiert wurde, wurde sogar die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. So hatten sich in Düsseldorf seit 1938 etwa 12 Siehe Reinhard Mann, Protest und Kontrolle im Dritten Reich. Nationalsozialistische Herrschaft im Alltag einer rheinischen Großstadt, Frankfurt/M. u. New York 1987, S. 262. 13 Siehe Reinhard Mann, Protest und Kontrolle, S. 265. 18 10 bis 20 frühere Mitglieder der SPD und der KPD regelmäßig getroffen, um sich über aktuelle Nachrichten auszutauschen. Von Anfang an war ein V-Mann der Gestapo, ein ehemaliger KPDFunktionär, mit dabei. 1943 wurde die Gruppe verhaftet. Von den Hauptbeteiligten wurden drei vom sogenannten Volksgerichtshof in Berlin wegen Vorbereitung zum Hochverrat und Feindbegünstigung in Tateinheit mit Abhören und Verbreiten ausländischer Rundfunksendungen zum Tode verurteilt und hingerichtet. 14 Die soziale Privatsphäre Damit gehen wir über zur nächsten Form von Dissens im Alltag. Auch diese findet sich im relativ geschützten Raum der Wohnung, wobei der Kreis der Beteiligten auf Familienangehörige und enge Freunde ausgeweitet wurde: Das konnte der Meinungsaustausch über aktuelle Nachrichten und die Weitergabe von nicht der NSPropaganda entstammenden Informationen sein; damit wurde – im kleinsten Kreis – eine Art von Gegenöffentlichkeit geschaffen, die zur Selbstbehauptung und Immunisierung gegen die Propagandatiraden des Regimes diente. Hierher gehört auch die private Fortführung nicht erlaubter Vereinskontakte, wobei es sich zum Beispiel um verbotene politische, gewerkschaftliche und kirchliche Organisationen handeln konnte. So wurde vielfach eine Immunisierung gegen die nationalsozialistische Propaganda erreicht und es boten sich nach dem Ende der Diktatur Anknüpfungspunkte für die Wiederbelebung der zerschlagenen oder gleichgeschalteten Vereine und Parteien. Die Gefahr der Denunziation war hier – entgegen einer weit verbreiteten Ansicht – relativ gering. Spätestens an dieser Stelle ist auf die Bedeutung der„Nischen“ einzugehen. Der Rückzug ins Private, in Nischen, war 14 Belege ebd., S. 265 f. 19 nicht per se ein Akt des Dissenses, sondern kann wohl eher als ein Ausweichen vor der Überpolitisierung aller Lebensbereiche gelten, der„eigen-sinnig“ eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung in Familie und Freundeskreis entgegengestellt wurde. Das war einerseits faktisch eine Begrenzung der politischen Einfluss nahme des nationalsozialistischen Regimes, ohne dies freilich zu destabilisieren; denn andererseits bedeutete dieser Rückzug den Verzicht auf politischen Widerstand und bot Letzterem im Übrigen auch wenig Anknüpfungspunkte. In diesem Zusammenhang ist auch die Rolle der soziokulturellen Milieus anzusprechen: Sie erzeugten, solange sie intakt waren, eine relative Sicherheit vor dem Zugriff des NS-Regimes; sie boten Rückhalt, wenn der Verfolgungsapparat zugegriffen hatte – aber sie waren auch Einfallstore für gezielte ideologische Angebote: so das sozialdemokratisch-sozialistische und das kommunistische Milieu für das Versprechen sozialer Gerechtigkeit, das christlich-soziale für die Verheißung einer„echten“ Volksgemeinschaft unter Überwindung aller Klassengrenzen. Nicht zu übersehen ist, dass die Einbindung in unterschiedliche Milieus zugleich Barrieren für eine milieu-übergreifende politische Zusammenarbeit auftürmte; der politische Widerstand vermochte diese Grenzen nur in Ausnahmefällen zu überwinden, etwa bei der Vorbereitung des Attentats vom 20. Juli 1944. Aber trotz dieser Ambivalenz überwog, so kann man wohl in der Rückschau sagen, die Bedeutung der Milieus als einigermaßen„geschützter Raum“ gegen die allgegenwärtigen Zu- und Übergriffe der Herrschaftsagenturen des Dritten Reichs. Nicht zuletzt deswegen ist politischer Widerstand im engeren Sinne – wie noch anzusprechen sein wird – deutlich mit der Entwicklung der Milieus verbunden, boten sie doch die dichten Kommunikations- und Vertrauensstrukturen, welche die Herausbildung von Widerstand erst ermöglichten. 20 Der halböffentliche Raum Das Risiko der Entdeckung nahm deutlich zu, wenn Regimekritik oder politische Witze – damit nehmen wir die dritte„Arena“ in den Blick – in halböffentlichen Räumen geäußert wurden: In der Schlange im Lebensmittelladen, beim Gespräch im Wirtshaus, beim Schwatz im Treppenhaus, auch beim Meinungsaustausch in der Arbeitspause oder im Luftschutzbunker. In diesem Bereich sind die meisten der in den Stimmungsberichten vermerkten und auch der angezeigten, von der Gestapo verfolgten und schließlich verurteilten„Taten“ zu verzeichnen. Hier förderte die scheinbare Vertraulichkeit des engen Kontakts zu den Gesprächsteilnehmern selbst„leichtsinnige“ Stellungnahmen, die von anderen mitgehört und denunziert wurden. Ein Wort am Rande: Die Motive der Denunziation waren zumeist weniger verletzte Regimetreue, sondern Missgunst oder Neid, auch Rache oder Konkurrenzdenken; im Hintergrund standen oftmals Familienkrach, Nachbarschaftsstreit oder Frust am Arbeitsplatz. 15 Aus der Vielzahl von Denunziationen ist darauf geschlossen worden, die Gestapo habe in einer„sich selbst überwachenden Gesellschaft“ keine so große Rolle gespielt, wie dies zur Entschuldigung von manchen Zeitgenossen später behauptet wurde. 16 Dem ist entgegenzuhalten, dass das damalige Verhalten, ganz unabhängig von deren realer Stärke und Effizienz, vom Bild der Gestapo geprägt war, das sie selbst im Übrigen bewusst verbreitete: Sie galt als gut ausgebaut, umfassend informiert und überaus gefährlich und brutal; und dieses„Image“ reichte, um etwaige Dissens- oder gar Protestmanifestationen zu unterdrücken. 15 Siehe dazu Gisela Diewald-Kerkmann, Politische Denunziation im NS-Regime oder Die kleine Macht der„Volksgenossen“, Bonn 1995. 16 Siehe Klaus-Michael Mallmann/ Gerhard Paul(Hg.), Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 1995. 21 Und eine zweite Bemerkung: Nicht jeder, der denunziert wurde, wurde auch verhaftet. Die Gestapo ermittelte, um zu überprüfen, ob sich hinter einer angezeigten Äußerung eine staatsfeindliche Haltung verbarg. Als einmalige„Ausrutscher“ – zum Beispiel das Erzählen eines Witzes, eine abfällige Bemerkung über „Bonzen“ o.ä. – eingestufte Äußerungen, die nicht auf eine grundsätzliche regimekritische Haltung schließen ließen, wurden oftmals mit Verwarnungen geahndet. Die Vorladung zur Gestapo hatte aber eine durchaus abschreckende Wirkung. Dissens, wie er sich in zahlreichen halböffentlichen Aussagen äußerte, entwickelte sich, wie es scheint, vor allem aus der individuellen sozialen Lage und aus der konkreten Gesprächssituation. Dabei war vor allem die Entwicklung des Lebensstandards von Bedeutung. Löhne, Preise, Ernährungslage und Wohnungssituation waren die in der Stadt, Agrarpreise und Ablieferungskontrollen die auf dem Lande am häufigsten angesprochenen The men; später trat die Kriegssituation, konkret die Lage der Soldaten und die Folgen des Bombenkrieges, hinzu. Befeuert wurde die Kritik vor allem vom Gefühl der Ungerechtigkeit, was die Verteilung der Lasten anlangte; so wurden„Bonzen“ Objekte des Spotts oder der Verachtung – wobei Hitler fast immer ausgenommen wurde. Eine große Rolle spielten zudem enttäuschte Erwartungen, d.h. die Differenz zwischen Propagandaankündigungen und realer Politik. Die kritischen Äußerungen waren also vielfach aus einer weit verbreiteten Stimmung von Missmut, Unzufriedenheit und Angst entstanden, die sich in bestimmten Situationen – beim Einkaufen, im Luftschutzkeller – aktualisierte. „Beschwiegen“ wurden die Terror- und Unterdrückungsmaßnahmen. Das mag zum einen darauf zurückzuführen sein, dass es sich hier um hochbrisante Fragen handelte, so dass sich äußerste Zurückhaltung empfahl. Hinzu mag aber gekommen sein, dass sich„nur“ eine allerdings beträchtliche Minderheit der Bevölke- 22 rung aus politischen und/oder rassistischen Gründen verfolgt und bedroht sah, während sich für die große Mehrheit im eigenen Lebensbereich wenig geändert hatte. Nur bei denjenigen, bei denen weltanschaulich-religiöse Bindungen den Versuchungen und dem Druck des NS-Regimes Stand hielten, gehörten Terror gegen Andersdenkende und„Kirchenkampf“, gehörten die sogenannte Euthanasie und die Judenverfolgung zu den angesprochenen Themen. Vorherrschend aber waren die Konzentration auf die eigenen Belange sowie Abstumpfung und Indifferenz gegenüber Sorgen, Nöten und Leid anderer. Das führte zu Wahrnehmungsdefiziten, also zur bewussten oder unbewussten Ausblendung von Teilbereichen der politischen Realität, deren Zeuge man zwar war, von denen man aber nicht selbst direkt betroffen war und auf deren Gestaltung man ohnehin – so sahen es wohl die meisten„Volksgenossen“ – keinen Einfluss zu haben meinte. Wie erwähnt, blieb einmaliges Witzerzählen oftmals – anders als das bis in die 1960er Jahre immer wieder behauptet wurde – ohne schwerwiegende Konsequenzen; einmalige„Ausrutscher“ wurden vielfach mit Verwarnungen geahndet; auch in den Augen der Verfolgungsbehörden galt das Erzählen von Witzen nicht als überaus gefährlicher Angriff auf das Regime, sondern eher als ein Ventil, Druck abzulassen, so dass die Herausbildung von explosiven Protest- oder gar Unruhepotenzialen vermieden wurde. Anders sah es bei ernsthafter Kritik aus: Im März 1937 wurde der Gestapoleitstelle in Düsseldorf vertraulich mitgeteilt, dass sich ein in einem Röhrenwerk beschäftigter Kranführer seit zwei Jahren ständig in„abfälliger Weise“ über den Führer und die Politik der Reichsregierung geäußert habe. So habe er gesagt: „Adolf Hitler ist ein Ausländer, man sollte nicht so viel Gedöns um den Kerl machen.“ Und:„Der Vierjahresplan ist Quatsch.“ Wegen seiner„staatsfeindlichen Gesinnung“ wurde dem Mann gekündigt. Im Mai wurde er zur Gestapo vorgeladen; er leugnete 23 die ihm zur Last gelegten Äußerungen, gab aber zu, sich kritisch zu den niedrigen Löhnen und den zu hohen Gehältern der Vorgesetzten geäußert zu haben. Da er 1925 für ca. 9 Monate Mitglied der KPD gewesen war, leitete die Gestapo den Fall ans Sondergericht Düsseldorf weiter, das ihn – unter Berücksichtigung der politischen Vorgeschichte – wegen Vergehens gegen§2 des Heimtückegesetzes zu einem Monat Gefängnis verurteilte. 17 Ein zweiter„Fall“: Im Januar 1941 zeigte ein kaufmännischer Angestellter eines Düsseldorfer Stahlwerks eine Gruppe von Arbeitskollegen an, weil sie sich abfällig über führende Repräsentanten des Dritten Reichs geäußert hätten. Folgende Äußerungen seien gefallen:„Dieser Weltbrandstifter, dieser Gangster“ – gemeint war Adolf Hitler–„müßte am lebendigen Leibe verfaulen, das wäre noch viel zu gnädig für ihn.“ Und Hermann Göring war als„Pfingstochse in voller Kriegsbemalung“ verspottet worden. Die Gestapo verhaftete alle vier Beschuldigten und verhörte insgesamt 17 Zeugen. Zwar bestritten die Angezeigten – darunter ein ehemaliges KPD-Mitglied – die Vorwürfe, doch die Gestapo leitete die Verfahren ans Sondergericht weiter, das drei der Beschuldigten wegen Vergehens gegen§2 des Heimtückegesetzes zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilte.„Typisch“ war, dass in der Urteilsbegründung – in Übereinstimmung mit dem oben erwähnten Gesetzestext – als strafverschärfend hervorgehoben wurde, dass die„Verunglimpfungen der Reichsregierung und des Führers“ eine„kaum zu überbietende Niedertracht und gemeine Gesinnung“ verrieten. 18 Und schließlich ein dritter„Fall“: Am 22. Juli 1943 äußerte der Direktor einer Mineralwasserfabrik und Präsident der Düsseldorfer Karnevalsvereine während einer privaten Feier in der Kantine einer Kaserne in Trier gegenüber zwei Feldwebeln und dem Filialleiter 17 Reinhard Mann, Protest und Kontrolle, S. 246. 18 Ebd., S. 246. 24 Friedrich Kellner hat als Justizinspektor am Amtsgericht Laubach eine Ver trauensstellung inne. Obwohl er von den örtlichen NS-Funktionären mehrfach aufgefordert wird, tritt er nicht der NSDAP bei. Ebenso beteiligt er sich erst unter Androhung schwerer Strafen an den Kriegshilfsprogrammen der natio nalsozialistischen Volkswohlfahrt. Dokument: Aus den Korrespondenzen Friedrich Kellners mit den örtlichen Behörden über die Beteiligung an der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt 1935. Quelle: Aus dem Privatbesitz von Robert Scott Kellner, College Station, Texas. 25 seiner Firma in Trier,„der Krieg sei schon verloren gewesen, als er angefangen worden sei“. Und seinen Zuhörern, die ihm widersprachen, warf er vor, sie seien„so fanatisch, daß sie die Propaganda nicht von der Wahrheit unterscheiden könnten.“ Der Filialleiter, ein V-Mann der Trierer Gestapo, zeigte ihn an. Er wurde sofort verhaftet, nach Berlin gebracht und dort am 17. September 1943 vom sogenannten Volksgerichtshof unter dem Vorsitz von Roland Freisler wegen„Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung“ zum Tode verurteilt. Strafverschärfend war, dass der Angeklagte bereits als Karnevalspräsident mehrfach wegen seines„staatsfeindlichen Verhaltens“ verwarnt worden war; ein entsprechendes Gerichtsverfahren war„mangels Beweisen“ eingestellt worden. Der Verurteilte wurde hingerichtet, obwohl mehrere Düsseldorfer Bürger ein Gnadengesuch eingereicht hatten. Im Dezember 1943 forderte der NSDAP-Kreishauptamtsleiter in Düsseldorf von der Gestapoleitstelle eine Namensliste der Unterzeichner des Gnadengesuchs, um gegen diese Personen„in entsprechender Weise vorzugehen“. Sein Vorhaben wurde nicht realisiert, da die Bittschrift mit den Unterschriften bei einem Bombenangriff zerstört worden war. 19 Der öffentliche Raum Mit allen öffentlich sichtbaren und den Agenturen der NS-Herrschaft unmittelbar erkennbaren Maßnahmen der Verweigerung von erwarteten Gefolgschaftsleistungen wurden die relativ geschützten Bereiche der Wohnung und der„Halböffentlichkeit“ verlassen. Gemeint ist die Vermeidung der NSDAP-Mitgliedschaft; der Eintritt in die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) galt vielfach als Ausweg, um Repressalien des Regimes zu vermeiden. Der Lebensweg Friedrich Kellners belegt dies: Konnte 19 Ebd., S. 247. 26 er, obwohl Beamter, der NSDAP-Mitgliedschaft auch ausweichen, so trat er schließlich auf massiven Druck hin in die NSV ein. Auffällig wurde man zudem, wenn man den Hitlergruß mied, wenn man NS-Symbole nicht„angemessen“ würdigte oder die Beflaggung der Wohnung oder des Hauses verweigerte. Auch hierfür einige Beispiele: Das Hände-in-der-Tasche-Behalten während einer nationalsozialistischen Feier konnte den Anlass für die Entfernung aus dem Staatsdienst bieten. 20 Auch Verstöße gegen das Flaggengesetz hatten Konsequenzen: So wurde im November 1937 ein Pfarrer, der am 14. Jahrestag des Hitlerputsches(9. November) nicht für die Beflaggung seiner Kirche gesorgt hatte, an gezeigt und von der Gestapo verhört; diese gab den Fall an das Düsseldorfer Sondergericht ab, welches das Verfahren„mangels Beweises der vorsätzlichen Zuwiderhandlung“ einstellte. 21 Zu beachten ist, dass Verhaltensweisen, in denen der individuelle Vorbehalt gegen verlangte Loyalitätsbekundungen – zu denken ist an die Vermeidung des Hitler-Grußes und der Anmeldung des Kindes zu HJ oder BDM, an die Ablehnung eines„Ehrenamtes“ wie des Luftschutzwarts und das Fernbleiben beim Gemeinschaftsempfang von Rundfunksendungen – unübersehbar war, nicht strafbar waren. Doch man setzte sich der Abstempelung zum„Außenseiter“, zum„Gemeinschaftsfremden“ aus. Und das konnte sehr direkte Folgen haben, wenn es um das Klima in Betrieb oder Hausgemeinschaft, um gesellschaftliche Ächtung also, aber auch um die Besetzung eines Arbeitsplatzes oder um das berufliche Fortkommen und um die Zuteilung eines Kraft durch Freude(KdF)-Ferienplatzes ging. Schwerstwiegende Konsequenzen hatten all diejenigen zu tragen, die sich dem Kriegsdienst entzogen, so in der Vorkriegszeit 20 Ebd., S. 266. 21 Ebd., S. 267. 27 z.B. die Zeugen Jehovas, im Zweiten Weltkrieg die Deserteure. Die Verweigerung war ihrer Struktur nach öffentlich und richtete sich deutlich an bzw. gegen die Herrschaftsagenturen des Dritten Reichs; dabei waren sich die„Täter“ der Konsequenzen nur allzu bewusst. Das gilt auch für die bewusste Übertretung des Kontaktverbots zu Juden, Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen; einmal abgesehen von Liebesbeziehungen, die mit schweren Strafen belegt waren, ging es vor allem um kleine Hilfeleistungen. Acht Monate Gefängnis betrug die Strafe für eine 20jährige Fabrikarbeiterin aus Homburg, die einen französischen Kriegsgefangenen mit Butterbroten versorgt hatte und sich hatte küssen lassen. 22 Waren derartige Kontakte aus der Sicht der„Täterinnen“ auch aus Mitmenschlichkeit entstandene soziale Akte, so wurden sie durch das Regime politisiert und damit kriminalisiert, wobei vor allem die sexuellen Konnotationen strafverschärfend gewirkt haben. Ebenfalls in aller Öffentlichkeit zeigten sich alle Formen des Dissenses, die sich in Kleidung, kollektivem Verhalten und Gruppenbildung artikulierten. Hier ist die selbstbestimmte Freizeitgestaltung – zu denken ist an die Swing-Jugend, auch an die Edelweißpiraten – gemeint. 23 Kenn- und Erkennungszeichen waren mal Haarschnitt, elegante Kleidung und amerikanische Musik und Tanz, mal Fahrtenkleidung und Wanderfahrten – immer jedoch die Weigerung,(ausschließlich) an den Freizeitangeboten von HJ und BDM teilzunehmen. Ins Visier der Ermittler gerieten die Jugendlichen, wenn ihr Verhalten den Verdacht auf Gruppenbildung und z.B. die Fortführung„bündischer Traditionen“ weckte. Gerade bei den Aktionen der Edelweißpiraten, ich er22 Siehe Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul, Herrschaft und Alltag, S. 398. 23 Siehe dazu Alfons Kenkmann, Wilde Jugend. Lebenswelt großstädtischer Jugendlicher zwischen Weltwirtschaftskrise, Nationalsozialismus und Währungsreform, Essen 1996. 28 wähne nur die Kölner Gruppen, sind die Grenzen zum politischen Widerstand fließend; freilich gilt das auch für die Grenzen zu „normalem“ generationsspezifischen Protestverhalten einerseits, zur Kleinkriminalität andererseits. Die Strafen waren drakonisch und sollten abschreckend wirken. Die nachfolgend zu betrachtenden Formen von Dissens mögen eher als„Grenzfälle“ einzustufen sein, wenn es um Dissens im Alltag geht. So sind all die Formen des abweichenden Verhaltens im Alltag, die sich„im Geheimen“ auswirkten, in denen sich jedoch politische und – handgreifliche – eigennützige Motive stark vermischten, schwer einzuordnen: Zu denken ist an die Vorenthaltung von Arbeitsleistungen, z.B. durch häufigen Arbeitsplatzwechsel, Langsamarbeiten und„Blau machen“ bzw.„Krankfeiern“; hier konnten sich Vorbehalte gegen das NS-Regime zeigen, aber auch durchaus auch egoistische Motive – bis hin zu ganz unabhängig von der Art des Regimes nachweisbarer Faulheit. Ein Beispiel: Ein Hilfsarbeiter wurde im Herbst 1941 wegen„Arbeitsbummelei“ für sechs Wochen in ein Arbeitserziehungslager eingeliefert. 24 Die Einschätzung derartiger Verhaltensweisen ist nicht zuletzt deswegen so schwierig, weil sie in allen wirtschaftlichen und politischen Systemen gleichermaßen anzutreffen waren und sind, also nicht ohne Weiteres auf politische Vorbehalte gegen die NS-Diktatur zurückgeführt werden können. Das heißt viele der eigen-sinnigen Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gerieten nur deshalb als politisch motiviert ins Visier der Verfolgungsbehörden, weil die Diktatur allumfassende Loyalitäts- und damit Leistungsanforderungen stellte. Vollends deutlich wird die Problematik einer Zuschreibung von politischen Motiven bei Vergehen wie Schwarzschlachtungen, Warenzurückhaltung und Schwarzhandel zu Wucherpreisen. Das wa24 Reinard Mann, Protest und Kontrolle, S. 251. 29 ren Vergehen, die es in dieser Form als politische Verbrechen und vor allem im Hinblick auf die drakonischen Strafen nur in der Diktatur und speziell während des Kriegs gab, deren Motivation jedoch recht eindeutig nicht primär politischer, sondern durchaus eigennütziger Natur war, so dass sie nicht den anderen Maßnahmen des politischen Dissenses oder Widerstandes zuzuordnen sind. Nur am Rande erwähnt werden soll der professionelle Dissens, mit dem sich Journalisten darin übten,„zwischen den Zeilen“ kritische Bemerkungen so unterzubringen, dass der Zensor sie nicht bemerkte oder aber noch hinnahm. Vergleichbares gilt für Film und Theater. Auch dem politischen Kabarett wurde ein kleiner Spielraum für freilich eher harmlose Witze gelassen. Und das galt auch für den Karneval, mit dem wir wieder näher am eigentlichen Thema – Dissens im Alltag – sind: Zwar zeigten sich„die“ Karnevalisten rasch überwiegend„linientreu“ und richteten ihren Spott hauptsächlich gegen die vom Regime Ausgegrenzten und Verfolgten, die – zum Beispiel die Juden – der Lächerlichkeit preisgegeben wurden. So präsentierte der Kölner Rosenmontagszug 1934 einen Wagen, auf dem – unter dem Moto„Die Letzten ziehen ab“ – als Juden verkleidete Karnevalisten ein„kleines Ausflügche[rheinisch: kurzer Ausflug, Anm. d. V.] nach Liech tenstein und Jaffa“ darstellten; und 1936 gab es einen Wagen zum Thema Nürnberger Rasse-Gesetze: Zu sehen war die Figur eines erschrocken wirkenden Juden, dem auf dem Wagenmotto hämisch zugerufen wurde:„Däm han se op d’r Schlips getrodde!“[Rhei nisch für„dem haben sie auf den Schlips getreten!“ Anm. d. V.] Am deutlichsten wurde der Faschingszug in Nürnberg 1935 mit einem Wagen, auf dem eine„Todesmühle“ gezeigt wurde, an deren Flügel Puppen – darunter ein„Jude“ – aufgehängt waren. Büttenreden und Wagenentwürfe für den Rosenmontagszug, die an der Zensur scheiterten, gab es selten. Erwähnt sei zudem die Karnevalszeitung des Heddernheimers Karnevalsvereins aus dem 30 Dokument: Die Tagebücher Friedrich Kellners 1938/39 bis 1945, Eintrag vom 27. November 1942. Quelle: Aus dem Privatbesitz von Robert Scott Kellner, College Station, Texas. 31 Jahre 1936, in der Hitler verulkt wurde – was zur Verhaftung der Redakteure führte.„Auffällig“ wurden auch die kessen Büttenreden des Kölner Karnevalisten Karl Küpper, die ihm 1939 ein lebenslängliches Auftrittsverbot eintrugen. 25 Der politische Widerstand Schließlich muss auf den politischen Widerstand eingegangen werden, der zum Dissens, aber nicht zum Alltag im Dritten Reich gehörte, war er doch gänzlich„un- bzw. außer-alltäglich“. Während diejenigen, die öffentlich Loyalitätsakte vermieden oder Kritik äußerten, direkt„auffällig“ wurden oder werden konnten, hofften diejenigen, die aus grundsätzlicher Ablehnung des NSSystems aktiv politischen Widerstand im engeren Sinne leisteten, nicht entdeckt zu werden. Es geht um die Einzelpersonen und Gruppen, die – nach außen völlig unauffällig – illegal arbeiteten, die Flugblätter und Broschüren druckten oder schmuggelten und Pläne für den Neuaufbau einer Demokratie entwarfen. Spätestens mit der Verteilung der Flugblätter und mit dem Anbringen von Parolen begaben sich die Angehörigen dieser Gruppen in die Öffentlichkeit – mit allen Folgen für die eigene Sicherheit, für das eigene Leben. Erwähnt seien die zahlreichen Gruppen, die aus der zerschlagenen Arbeiterbewegung oder dem konfessionellen Vereinswesen hervorgegangen waren; zu denken ist auch an die Weiße Rose. Hierher gehört auch die Vorbereitung des Staatsumsturzes durch ein Attentat, wie es Georg Elser und die Gruppen des 20. Juli versucht haben. Politischer Widerstand war bei aller Einbindung in enge Milieustrukturen und Freundeskreise immer eine individuelle Entschei25 Siehe Carl Dietmar/Marcus Leifeld, Alaaf und Heil Hitler. Karneval im Dritten Reich, München 2010, S. 63 ff., 124 ff. und 175 ff. 32 Der hessische Sozialdemokrat und Widerstandskämpfer Wilhelm Leuschner (1890-1944) wird wegen„Beteiligung an der Verschwörung vom 20. Juli 1944“ vor dem Volksgerichtshof angeklagt, zum Tode verurteilt und am 29. September 1944 in Berlin Plötzensee hingerichtet. Quelle: AdsD, Bonn, Rechteinhaber nicht ermittelbar. dung, deren weitreichende Folgen jedem bewusst waren. Politischer Widerstand erwuchs also keineswegs spontan aus einer bestimmten Situation oder zwangsläufig aus bestimmten Milieus oder politischen Freundeskreisen. Auch reichte die frühere Mitgliedschaft allein in einer Partei, einer Gewerkschaft oder in einer Kirchengemeinde nicht aus, Widerstandsgruppen zu bilden; vor allem enge persönliche Beziehungen, wie sie in den Verbänden der zerschlagenen Arbeiterkulturbewegung oder in konfessionellen Vereinen entstanden, schufen jene persönliche Nähe und Vertrautheit, aus der gemeinsamer Widerstand entstand. Die Entscheidung zum politischen Widerstand führte zu einer Doppelexistenz zwischen unauffälligem Alltagshandeln einerseits und geheimen politisch- 33 oppositionellen Aktivitäten. Demgegenüber äußerte sich AlltagsDissens oftmals, wie ausgeführt, halb-öffentlich oder öffentlich. Es lässt sich demnach eine zweite Systematik über die nach dem Grad der Öffentlichkeit und damit der Gefährdung legen: die nach dem Ausmaß der sich in einer Aktion zeigenden Regimekritik oder-ablehnung. So sind Äußerungen des punktuellen Dissenses, ist Kritik an Einzelmaßnahmen der Regierung, die situationsgebunden und spontan geäußert wurden, von einer grundsätzlichen Ablehnung des Regimes zu unterscheiden. Gewiss kann man das öffentliche Klagen über zu niedrige Löhne und zu hohe Preise und das Erzählen von regimekritischen Witzen zusammen mit dem Erstellen und Verteilen von regimekritischen Flugblättern als Ausdruck von politischem Dissens bezeichnen; und doch gibt es Abstufungen, wenn man auf die Grundsätzlichkeit der Kritik am NS-Regime schaut. 34 Dissens im Alltag – eine politische Straftat Unter geschlechtsspezifischer Perspektive fällt auf, dass„auf fälliger“, d.h. behördlich erfasster, Dissens vor allem„männlich“ geprägt gewesen ist. Dafür mögen mehrere Gründe maßgeblich gewesen sein: Die auffälligen Formen des Dissenses fanden in der Öffentlichkeit statt, und Politisieren in der Öffentlichkeit war ganz überwiegend„Männersache“. Außerdem gab es mehr Möglichkeiten für Männer, öffentlich Kritik zu äußern; schließlich bewegten sie sich häufiger in„öffentlichen Räumen“ – von der Arbeitsstelle über das Wirtshaus bis zur Sportveranstaltung. Frauenspezifisches Handeln war, auch wenn es als Regimekritik gewertet werden konnte, zunächst vielfach außerhalb der Perspektive der Verfolgungsbehörden, die erst eine Weile brauchten, bis sie typisch weibliche Formen des Dissenses als politisch begriffen und dem gemäß als„Meckern“ oder„Nörgeln“ erfassten. Die soziale Struktur der„Gruppe“ von wegen politischer Vergehen Verfolgten kann nur sehr grob beschrieben werden. Das liegt an der eben nur sehr schematischen Erfassung der sozialen Herkunft der„Täterinnen“ und„Täter“. Unterschieden wurde bei der Gestapo-Erfassung nur nach Arbeitern, Angestellten, Beamten, Selbstständigen, Hausfrauen, Rentnern und Sonstigen. Danach kann man – bezogen z.B. auf Düsseldorf – sagen, dass der Hauptanteil der verfolgten Aktivitäten auf Arbeiter, Angestellte und Selbstständige entfiel. Dass Beamte relativ selten durch poli tischen Dissens auffielen, dürfte auf ihre Staatsnähe zurückzu führen sein, die nach der„Säuberung“ des Beamtenapparats(in Umsetzung der Bestimmungen des„Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933) weitestgehend „gesichert“ war. 26 Wegen der dürftigen Datenbasis lassen sich daraus aber keine weitergehenden Schlüsse ziehen. 26 Siehe Reinard Mann, Protest und Kontrolle, S. 240. 35 Die Formen des spontanen Dissenses waren vielfach aus der Situation geboren: Es bedurfte oftmals eines konkreten Anlasses, Vorbehalte halböffentlich oder öffentlich zu äußern. Maßgeblich war die Situation der Erbitterung im Laden, der Angst im Luftschutzkeller, des Entsetzens über die Unmenschlichkeit der Behandlung von Zwangsarbeitern. Die Kritik blieb vielfach punktuell begrenzt und bedeutete nicht zwangsläufig, dass man nicht mit anderen – nicht angesprochenen – Bereichen der Politik einverstanden war oder diese zumindest tolerierte. Außerdem war die Kritik auf Meinungsäußerungen im„kleinen Kreis“ beschränkt. Demonstrative, auf Öffentlichkeit zielende Proteste zeigten sich kaum. Damit war die Möglichkeit verstellt, kollektive Formen der Opposition zu entwickeln. Schließlich hatten die kritischen Äußerungen durchaus eine Ventilfunktion, die letztlich verhinderte, dass sich Unzufriedenheit zu Protest zusammenballte. Öffentlicher Protest konnte im übrigen nur als sinnvoll erscheinen, wenn man hätte davon ausgehen können, das Regime wäre„druckempfindlich“. Je stabiler die nationalsozialistische Herrschaft war, je dauerhafter und konsequenter sie ihre Politik durchsetzte, desto geringer musste die Bereitschaft sein, in aussichtslos erscheinenden Konflikten„Farbe zu bekennen“. Letzte res war nur bei den im Untergrund agierenden Widerstandsgruppen der Fall. Doch deren Aktivitäten und der Dissens im Alltag hatten kaum Berührungspunkte. Kritische Bemerkungen und die Verweigerung von Gefolgschaftsleistungen waren kreative und mutige Formen, im Alltag des Dritten Reichs seinen Dissens deutlich zu machen. Und der Alltag bot die einzige Arena, in der„Normalbürgerinnen und -bürger“ agierten und agieren konnten. Dieser Situation entspricht ein weiter Politikbegriff, der die Lebensrealität der Masse der Bevölkerung trifft. Eine solche Ausweitung des Begriffs des Politischen bedeutet keine Übernahme des Verfolgungs- und 36 Strafanspruchs des NS-Regimes, sondern orientiert sich an der Lebenswirklichkeit der Normalbürgerinnen und-bürger. Insofern ist es gut begründet, den situationsgebundenen, spontanen und punktuellen Dissens als„politisch“ zu begreifen, dennoch aber den Begriff des politischen Widerstandes spezifischen Hand lungsweisen vorzubehalten, die auf einer grundsätzlichen Ablehnung des Nationalsozialismus basierten und die Kernbereiche der nationalsozialistischen Politik betrafen und in ganz andere Bedingungs- und Motivgeflechte eingebunden waren. Ebenso vielfältig wie die Äußerungsformen von Dissens waren die Verfolgungsmaßnahmen: Sie reichten von Benachteiligungen bei der Ausbildung und beim beruflichen Aufstieg, auch von Arbeitsplatzverlust und Berufsverbot über gesellschaftliche Demütigung und Isolierung bis hin zu Vorladung, Verhör und Folter, zu körperlicher und seelischer Misshandlung, Verhaftung und Verurteilung, Schutzhaft, Zuchthaus und Konzentrationslager, auch zu scheinlegaler Todesstrafe und Mord. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass bei weitem nicht alle Äußerungen von politischem Dissens entdeckt wurden, ist die Zahl der als politisch erfassten Straftaten groß. 27 In die Mühlen der politischen Verfolgung gerieten keineswegs nur die erklärten politischen Gegnerinnen und Gegner des NS-Regimes, nicht nur diejenigen, die den Aufstieg der NSDAP bekämpft hatten, die sich der Machtübernahme und der Machtsicherung der Nationalsozialisten in Wort und Schrift entgegengestemmt hatten, die aus der Illegalität im Reich wie aus dem Exil politischen Widerstand leisteten. Allein 1933 wurden 9.529 Personen wegen politischer 27 Zahlen nach Martin Broszat, Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, 5. Aufl., München 1975, S. 407 f.; vgl. auch die Angaben bei Manfred Funke, Gewerkschaften und Widerstand. Zwischen Ausharren und Orientierung auf die Zukunft, in: Bundeszentrale für politische Bildung(Hg.), Widerstand und Exil 1933-1945, Bonn 1985, S. 60-75, hier S. 66. 37 Delikte verurteilt, davon 3.133 wegen Verstoßes gegen die Reichstagsbrandverordnung, 3.744 wegen Verstoßes gegen das Heimtückegesetz, 954 wegen Verstoßes gegen die Verordnung gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe und 1.698 Menschen wegen Hochverrats. Schaut man auf die Verteilung der Strafverfolgungen auf die Zeit des Dritten Reichs, so ist ein deutlicher Anstieg zu Beginn des Krieges, in den Jahren 1939 bis 1942 zu verzeichnen. Das war auf eine geänderte Rechtslage, z.B. die Inkraftsetzung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung, zurückzuführen, aber auch auf das bedrückende Thema des Krieges mit all seinen Folgen auch für den Alltag. Von 1939 bis 1945 wurden allein 30.000 Menschen wegen„Wehrkraftzersetzung“ verurteilt. 28 Bei Kriegsbeginn betrug die Zahl der politischen Sträflinge in Konzentrationslagern rund 25.000; sie stieg bis März 1942 auf knapp 100.000, bis August 1944 dann auf über 500.000. Die Zahl der amtlich erfassten und vollstreckten Todesurteile für sogenannte politische Straftaten betrug über 25.000, davon etwa 11.000 kriegsgerichtliche oder standrechtliche Hinrichtungen. Damit ist die Zahl der in Gestapokellern oder Konzentrationslagern bei„Sonderbehandlungen“ Ermordeten und der„auf der Flucht Erschossenen“ nicht erfasst. Allerdings wäre es eine Überschätzung des Dissenses wie auch des politischen Widerstandes im engeren Sinne, wenn man ihnen eine destabilisierende Wirkung auf das NS-Regime attestieren wollte. Daraus, dass das Regime seinen Anspruch auf totalitäre Durchdringung aller Lebensbereiche nicht vollständig erfüllte, darf nicht pauschal auf Größe und Bedeutung des Dissenses geschlossen werden, stößt doch jedes Regime an Grenzen der Akzeptanz, ohne dass daraus auf das Wirken einer wie immer gearteten politischen Opposition geschlossen werden dürfte. Das Aus28 Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul, Herrschaft und Alltag, S. 381; Beispiele S. 381 ff. 38 maß des Dissenses reichte indessen aus, der Staats- und Parteiführung immer wieder eine genaue Beobachtung der Stimmung zu empfehlen. Auch wenn einzelne Formen des Dissenses nicht grundsätzlich motiviert waren, auch wenn sich nicht jeder Dissens gegen den Kern der nationalsozialistischen Herrschaft richtete, auch wenn er sich nicht millionenfach äußerte, so reichte er doch, das Regime zu behutsamem Umgang mit der Masse der Bevölkerung zu veranlassen: Die Lasten des Krieges wurden so lange wie irgend möglich niedrig gehalten und dann so verteilt, dass es keine massiven Aufbrüche von Unzufriedenheit gab. Die Heimatfront, das galt den Nationalsozialisten als Lehre des Ersten Weltkrieges und der Revolution 1918/19, durfte nicht über Gebühr belastet werden. 29 29 Siehe Richard J. Evans, Das Dritte Reich, Bd. III: Krieg, S. 538 ff. 39 Politischer Dissens im Dritten Reich, eine Form individuell motivierter Verweigerung Es wurde deutlich, dass sich eine pauschale oder schematische Rangordnung unterschiedlicher Formen von Dissens verbietet. Dazu waren die jeweiligen Motive zu vielschichtig, die Ausdrucksformen zu mannigfaltig und das Risiko bzw. das Strafmaß – als Teil der NS-Herrschaftstechniken – zu willkürlich und demgemäß zu unkalkulierbar. Vielmehr empfiehlt es sich, will man Haltungen und Verhaltensweisen im Alltag des Dritten Reichs angemessen begrifflich fassen, jeden Einzelfall genau zu betrach ten. Dabei ist zu denken an Differenzierungen zwischen privaten und öffentlichen Äußerungs- und Verhaltensformen, zwischen individuellen und organisierten sowie zwischen spontanen und geplanten oder abgesprochenen Aktionen, zwischen punktueller und grundsätzlicher Opposition, zwischen Beharrung auf eigenen Werten und Überzeugungen, der Verweigerung von Gefolgschaftsleistungen und aktiver, grundsätzlicher Gegnerschaft. Dissens zeigte sich zudem in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen: Als kulturellen Dissens könnte man das Beharren auf dem„Selbstbestimmungsrecht“, auf der Bewahrung des Milieuzusammenhalts z.B. in kirchlichen Verbänden, Jugendgruppen usw. bezeichnen. Anzeichen von sozio-ökonomischem Dissens wären innerbetrieblich Konflikte um die Gestaltung der Arbeits bedingungen, wären Formen der individuellen Leistungszurückhaltung oder-verweigerung, wären auch(vereinzelte) Streiks. Die Vielzahl von kritischen Aussagen zu einzelnen Maßnahmen des Regimes, wie sie in Treppenhaus, Einkaufsladen, Kneipe usw. vermerkt wurden, könnte man als Ausdruck von punktueller sowie stimmungs- und situationsabhängiger Unzufriedenheit einordnen. Die Weigerung, an Kundgebungen und Aufmärschen teilzunehmen, die Vermeidung des Hitler-Grußes, das Auswei- Am 8. Mai 1945 zieht Friedrich Kellner in seinen Aufzeichnungen eine per sönliche Bilanz aus den Jahren der Hitler-Diktatur. Er beendet sein Tagebuch. Wie viele Sozialdemokraten, die den Nationalsozialismus und den Krieg über lebt haben, tritt Kellner aus der Isolation heraus und an die Öffentlichkeit. Er nimmt unmittelbar nach Kriegsende Kontakt zu Gleichgesinnten in seiner näheren Umgebung auf, um das sozialdemokratische Leben wieder aufzubauen. Foto: Friedrich Kellner im Kreise seiner Kollegen vor dem Amtsgericht in Laubach 1948. Quelle: Aus dem Privatbesitz von Robert Scott Kellner, Col lege Station, Texas, Rechteinhaber nicht ermittelbar. 41 chen vor der Mitgliedschaft in nationalsozialistischen Verbänden u.v.m. – das könnte als Ausdruck von politisch-ideologischem Dissens eingeordnet werden, wobei die Grenzen zur politischen Opposition durchaus fließend sind. Wir brauchen also ein breites Spektrum der Begriffe, in dem Dissens – je nach konkretem„Tatbestand“ – als Selbstbehauptung, als Verweigerung, als punktuelle Kritik oder öffentlicher Protest, aber eben auch als Opposition und aktiver politischer Widerstand bezeichnet werden kann. Der Dissens im Alltag des Dritten Reichs, ganz gleich welcher Form, war ohne Zweifel politisch, aber nicht jede Form des politischen Dissenses ist als politischer Widerstand zu bezeichnen. Und wenn wir als politischen Widerstand – in Berücksichtigung der vielfältigen Formen des Dissenses – alle Verhaltensweisen und Aktionen verstehen, mit denen Kernbereiche des NS-Regimes entweder aus grundsätzlicher Gegnerschaft oder aus partieller, aber über längere Zeit oder in mehreren Äußerungen und Handlungen bewiesener Opposition behindert oder zerstört werden sollten, dann ist auch die Handlungsweise von Friedrich Kellner als politischer Widerstand zu bewerten. Dabei können das Tagebuch-Schreiben als ein Akt der Selbstbehauptung, das Vermeiden der NSDAP-Mitgliedschaft als ein Akt der Verweigerung und die regimekritischen Gespräche als Manifestationen halb-öffentlichen Protests gelten. An der Lebensgeschichte Friedrich Kellners lässt sich zudem die Bedeutung des politischen Dissenses im Dritten Reich für die Nachkriegsentwicklung verdeutlichen, war das Festhalten an eigenen demokratischen und rechtsstaatlichen Überzeugungen doch eine der Voraussetzungen für den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft nach 1945. Überdies trugen punktueller Dissens, Verweigerung und Selbstbehauptung – zusammen mit dem manifesten politischen Widerstand – dazu bei, nach 1945 das Bild des Dritten Reichs, das von den Inszenierungen begeisterter 42 Massenzustimmung geprägt war, facettenreicher zu machen. Es wurde deutlich, dass nicht alle uneingeschränkt und begeistert hinter dem Regime gestanden hatten. Das verlieh dem demokratischen Neuanfang nach dem Ende der Diktatur und auch dem Wunsch nach Rückkehr in die Völkergemeinschaft eine eigene Legimitation. 43 Zum Autor Michael Schneider, geb. 1944, Dr. phil., Habilitation für Neuere Geschichte, war bis Sommer 2009 Leiter des Historischen Forschungszentrums der Friedrich-Ebert-Stiftung und ist Honorarprofessor am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn. Er gehört der Redaktion des„Archivs für Sozialgeschichte“ an und ist Mitherausgeber der Schriftenreihe„Politik- und Gesellschaftsgeschichte“. M. Schneider hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zu Themen der deutschen Zeitgeschichte und speziell der Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts geschrieben, darunter: Unterm Hakenkreuz. Arbeiter und Arbeiterbewegung 1933 bis 1939, Bonn 1999.