BULLETIN DE COTONOU|# 3 Der Franc CFA in Westafrika. Wirtschaftliche und politische Implikationen der gemeinsamen Währung JULIA VERENA KLEIN Februar 2013 Frankreichs Beziehungen zu seinen ehemaligen Kolonien in Westafrika sind auch heute noch sehr eng. Ausdruck der besonderen wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen ist die gemeinsame Währungseinheit, der Franc CFA, der als geltendes Zahlungsmittel in zwei getrennten Währungsräumen in West- bzw. Zentralafrika geführt wird. Durch eine feste Wechselkursbindung des Franc CFA an den französischen Franc bzw. den Euro als Ankerwährung wurde seit der Einführung des Franc CFA eine für afrikanische Verhältnisse herausragende Geldwertstabilität erreicht. Gleichwohl wird immer wieder gefordert, dass die feste Wechselkursbindung an den Euro aufgelöst oder die Franc-Zone abgeschafft werden solle, da nur auf diesem Wege ein geldpolitischer Hebel einer Wachstumsstrategie entstehen könne. Das vorliegende Kurzpapier geht auf Geschichte und Funktionsweise der Franc CFAZone ein. Darüber hinaus wird die institutionelle Ausgestaltung des westafrikanischen Währungsraums ebenso gewürdigt wie die spezielle Rolle Frankreichs. Der Text dient der Einführung in eine politisch wichtige, meist aber nur wenig beleuchtet Debatte, in der vermeintlich wirtschaftliche Fragen alsbald zu hochpolitischen Fragen werden. JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA Der Franc CFA wird heute als Währung in 14 afrikanischen Staaten verwendet: Während Benin, Burkina Faso, die Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo die„Union Economique et Monétaire Ouest Africaine(UEMOA)“ bilden, konstituieren Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Kongo, Gabun, Äquatorialguinea und Tschad die Communauté Economique et Monétaire de l’Afrique Centrale(CEMAC). Die Abkürzung FCFA ist für beide Währungsräume identisch, wenngleich sie für die Mitglieder der westafrikanischen UEMOA„franc de la Communauté Financière d’Afrique“, und für jene der zentralafrikanischen CEMAC„franc de la Coopération Financière en Afrique centrale“ bedeutet. Bis zu seiner Umbenennung am 1. Januar 1960 stand die Abkürzung für„franc des Colonies Françaises d’Afrique“, und in der Tat reicht die Entstehungsgeschichte der Zone Franc und des Franc CFA in diese Zeit zurück. Zur Geschichte des Franc CFA Bereits während der Kolonialherrschaft Frankreichs in weiten Teilen des westlichen Afrikas waren die Währungen der Kolonien an den französischen Franc gekoppelt. Im Gegenzug kontrollierte Frankreich die Ausgabe von Banknoten durch lokale Banken in seinen Kolonien. Als Frankreich im Zuge der Weltwirtschaftskrise 1929 ein Nachfragedefizit verzeichnete, verlagerten sich seine Absatzmärkte zunehmend auf seine Kolonien. Um den Außenhandel zu kontrollieren und eine protektionistische Wirtschaftspolitik durchzusetzen, errichtete Frankreich ab 1931 Zollgrenzen um seine Kolonien und schuf de facto eine erste FrancZone, die jedoch zunächst nicht über eine gemeinsame Währung verfügte, wohl aber gemeinsame geldpolitische Regeln gegenüber Drittstaaten etablierte. Ein Dekret aus dem Jahr 1939 machte die Franc-Zone dann offiziell. Der Franc CFA als Zahlungsmittel wurde am 26. Dezember 1945 ins Leben gerufen, als Frankreich das Bretton-Woods-Abkommen ratifizierte. An diesem Tag wurde in Westafrika der Franc CFA BCEAO(Banque Centrale des Etats de l'Afrique de l'Ouest) als offizielles Zahlungsmittel eingeführt, in Zentralafrika der Franc CFA BEAC(Banque des Etats de l'Afrique Centrale) und in den französischen Überseekolonien der Franc CFP(franc des Colonies françaises du Pacifique). Begründet wurde dieser Schritt damit, dass Frankreich„seinen weit entfernten Töchtern die Konsequenzen seiner eigenen Armut“(René Pleven nach Wicker) ersparen wollte, da der französische Franc nach dem zweiten Weltkrieg im Rahmen einer Kopplung an den US-Dollar abgewertet worden war. Das Ende der Kolonialepoche führte nicht zur Auflösung der Zone Franc oder zur Abschaffung des Franc CFA. Da eine Dekolonialisierung zwar mit dem Verlust formaler, nicht aber tatsächlicher Macht einhergehen muss(Martin), schloss Frankreich vor der Verabschiedung der Unabhängigkeitserklärungen zwischen 1959 und 1962 jeweils eine Reihe bilateraler Abkommen, die die Beziehung Frankreichs zu seinen ehemaligen Kolonien auf diversen Ebenen regelten, unter anderem in der Geldund Währungspolitik. Bereits 1959 wandelten die Elfenbeinküste, Dahomey(heute: Benin), Obervolta(heute: Burkina Faso), Mauretanien, Niger und Senegal das bisher für die Ausgabe von Banknoten zuständige„Institut d’Emission de l’Afrique Occidentale Française et du Togo“ in die BCEAO, die Zentralbank Westafrikas, um die Währung des Franc CFA zu managen. Togo trat der Zentralbank 1963 bei. Die Beziehungen zwischen diesen Staaten wurde intensiviert durch die Kooperation im Rahmen der UMOA (Union monétaire ouest-africaine), die am 1. November 1962 in Kraft trat. Die Entstehung der UMOA war untrennbar mit dem Versuch Frankreichs verbunden, die besonderen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu seinen ehemaligen Kolonien zu wahren und die befürchtete Vormachtstellung des anglophonen Teils Westafrikas zu verhindern, weshalb die heutige Doppelmitgliedschaft westafrikanischer Länder in UEMOA einerseits und ECOWAS andererseits als Überwindung eines historischen Widerspruch gelten muss. 1 JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA Die im Rahmen der Dekolonialisierung geschlossenen bilateralen Verträge regelten die monetäre Kooperation zwischen Frankreich und seinen ehemaligen Kolonien bis in die 1970er Jahre hinein, als der Widerstand gegen die anhaltende französische Präsenz in Schlüsselpositionen afrikanischer Institutionen größer wurde. Nach Beschwerden sowie Drohungen einiger afrikanischer Staaten, die Zone CFA zu verlassen, wurden in den Jahren 1972 und 1973 die Kooperationsverträge reformiert, der französische Einfluss teilweise zurückgedrängt und die Verlagerung der Hauptsitze der beiden Zentralbanken von Paris nach Yaoundé (Kamerun) und Dakar(Senegal) beschlossen. In der Praxis blieb der französische Einfluss jedoch weiterhin hoch. Beobachter sehen dabei auch eine ambivalente Rolle der afrikanischen Eliten: “The small francophone political elites which had been carefully nurtured through many years of what might be described as'on-the-job training' as members of various French legislatures, advisory councils, and even governments, and which had earlier so enthusiastically adhered to de Gaulle's Communauté francoafricaine, now unreservedly acquiesced to the new co-operation agreements in so far as these helped to sustain their own power base, while giving them a degree of influence over the French political agenda. Having a stake in the franco-African system, one understands why these particular elites generally opted for a gradual process of decolonisation rather than a radical break with the past”(Martin). Die« Union Economique et Monétaire Ouest Africaine» Die seit 1962 bestehende UMOA ging am 10. Januar 1994 in die neu gegründete„Union Economique et Monétaire Ouest Africaine“ UEMOA auf. Die im Gründungsvertrag definierten Hauptziele sind die Harmonisierung des rechtlichen und regulatorischen Rahmens, die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, die multilaterale Überwachung makroökonomischer Politik und die Koordinierung der nationalen Sektorpolitik der Hauptwirtschaftsbereiche. Die UEMOA verfügt über fünf primäre Institutionen: (1) Die Konferenz der Staats- und Regierungschefs ist das Hauptorgan der UEMOA. Sie trifft sich mindestens einmal jährlich und regelt alle Angelegenheiten, die nicht durch einstimmigen Beschluss des Ministerrats geregelt werden konnten. Darüber hinaus entscheidet sie über die Aufnahme neuer Mitglieder. (2) Im Ministerrat ist jedes Mitgliedsland der UEMOA mit zwei Ministern, wovon einer der Finanzminister des jeweiligen Landes ist, vertreten. Im Rahmen der mindestens zweimal jährlich stattfindenden Treffen beschäftigt sich der Ministerrat unter anderem mit der Implementierung der von der Konferenz der Staats- und Regierungschefs festgelegten Leitlinien und Entscheidungen sowie, unter Konsultation der BCEAO, mit der Wechselkurspolitik der UEMOA. Entscheidungen im Ministerrat werden grundsätzlich einstimmig gefällt. (3) Die Bankenkommission überwacht die von der Union autorisierten Kreditinstitutionen. Sie muss konsultiert werden, bevor einer Kreditinstitution die Autorisierung erteilt oder entzogen wird. (4) Die Zentralbank der Westafrikanischen Staaten, deren Hauptsitz in Dakar/ Senegal ist, definiert und implementiert die Geldpolitik der UEMOA, sichert die Stabilität des Banken- und Finanzsystems der Union, implementiert die Wechselkurspolitik der UEMAO und verwaltet die offiziellen Währungsreserven der Union. Hauptziel der Zentralbank ist die Sicherung der Geldwertstabilität. (5) Hinzu kommt die UEMOA Kommission als Bestandteil der institutionellen Architektur multilateraler Überwachung makroökonomischer Politik innerhalb der Union. Sie besteht aus acht Mitgliedern, die von der Konferenz der Staatsund Regierungschefs ernannt werden. Sie richtet Empfehlungen an die Konferenz der Staats- und Regierungschefs und führt die vom Ministerrat erlassenen Akte aus. Außerdem 2 JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA kontrolliert sie das Budget der UEMOA und kann Staaten bei Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen an den Gerichtshof verweisen. Weitere Einrichtungen im Rahmen der UEMOA sind der Gerichtshof, der Rechnungshof, die Westafrikanische Entwicklungsbank und das Interparlamentarische Komitee. Die Rolle Frankreichs in der UEMOA „Ziel der UEMOA ist, die Kräfte des frankophonen Westafrika in einer schlagkräftigen Organisation zu bündeln, die auf die spezifischen Wirtschaftsinteressen Frankreichs und der CFA-Zone ausgerichtet ist und den speziellen Beziehungen zur ehemaligen Wirtschafts- und Währungszone der Kolonialmacht Frankreich Rechnung trägt. Dazu wurden eine Zollunion eingerichtet, die Steuer- und Finanzpolitik harmonisiert, seit 1995 wichtige politische Institutionen und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Zollsätze für Industriegüter angeglichen sowie die Abschaffung von Importquoten beschlossen“(Kohnert). Die Kooperation zwischen Frankreich und den afrikanischen Staaten wird geleitet von folgenden Grundprinzipien: 1. Der FCFA war fest an den französischen Franc als Ankerwährung gebunden. Mit der Einführung des Euro 2002 wurde der französische Franc als Referenzwährung durch den Euro abgelöst. Es besteht ein fester Wechselkurs. 2. Auf Grund der französischen Konvertibilitätsgarantie können Franc CFA unbegrenzt in Euro umgetauscht werden, es besteht somit ein weitgehend freier Geld- und Kapitaltransfer. 3. Durch das französische Finanzministerium wird eine unbegrenzte Deckung eventueller Zahlungsbilanzdefizite der CFA-Länder garantiert. 4. Im Gegenzug verpflichten sich die Mitgliedsländer der UEMOA, ihre Währungsreserven bei der BCEAO zu lagern. Die BCEAO wiederum muss ebenso wie die beiden anderen Zentralbanken ein Operationskonto beim französischen Finanzministerium führen, auf dem mindestens 50%(bis 2005: 65%) der Devisenreserven gehalten werden. Die Zentralbanken selbst können grundsätzlich unbegrenzt verzinste Überziehungskredite auf ihre Operationskonten aufnehmen. Grenzen werden der Kreditaufnahme der Zentralbanken jedoch de facto durch verschiedene Regeln gesetzt. So sind unter anderem die Kredite der BCEAO an die Regierungen der Mitgliedsländer der UEMOA beschränkt auf eine Obergrenze von 20% der Steuereinnahmen des Vorjahres. Das jeweilige Operationskonto wird beim französischen Finanzministerium geführt(und verblieb dort auch nach der Einführung des Euro im Jahre 2002 und ging nicht etwa auf die Europäische Zentralbank über) und wird verzinst. Die Funktionsweise der Operationskonten ist in Verträgen zwischen dem Französischen Finanzministerium und einem Vertreter der jeweiligen afrikanischen Zentralbank geregelt. Der Einfluss Frankreichs auf die Finanzpolitik der westafrikanischen CFA-Zone zeigt sich auch anhand der Beschränkungen, denen die Zentralbanken aufgrund der jeweiligen Verträge mit dem französischen Finanzministerium in wesentlichen Feldern der Geldpolitik unterliegen. So verpflichten sich die Mitgliedsländer der UEMOA in Artikel 6 des bis heute gültigen Kooperationsvertrages zwischen Frankreich und der UMOA(heute UEMOA) dazu, ihre Finanzbeziehungen mit Drittstaaten jeweils„in Harmonie“ mit denen Frankreichs zu gestalten. Auch im Statut der BCEAO wurde dieses Prinzip festgehalten, namentlich bei der Entscheidungsfindung im Comité de Politique Monétaire und im Conseil d’Administration: 3 JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA Aufgabe des Comité de Politique Monétaire ist es gemäß Artikel 66 des Statuts der BCEAO, die Geldpolitik der UMOA(jetzt: UEMOA) und deren Instrumente zu definieren. Eines der Mitglieder dieses Komitees wird nach Artikel 67 des Statuts von Frankreich als„Staat der die Konvertibilität der gemeinsamen Währung garantiert“ benannt. Zwar werden reguläre Entscheidungen des Komitees gemäß Artikel 72 des Statuts mit der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Komitees getroffen, Änderungen des Statuts, die die Zuständigkeit des Comité de Politique Monétaire betreffen, können jedoch nur einstimmig getroffen werden. Frankreich kann auf diesem Wege de facto ein Veto gegen jede Statutsänderung der BCEAO, die die Geldpolitik der UEMOA betrifft, einlegen. Ebenso verhält es sich mit der Entscheidungsfindung im Conseil d’Administration, der sich mit Fragen bezüglich der Verwaltung der Zentralbank beschäftigt. Auch in diesem Rat sitzt gemäß Artikel 80 ein von Frankreich benanntes Mitglied. Statutsänderungen, die den Aufgabenbereich des Conseil d’Administration betreffen, werden entsprechend Artikel 82 und Artikel 118 von diesem einstimmig getroffen, sodass auch diesbezüglich Frankreich de facto ein Vetorecht zukommt. Weitere Indikatoren für den fortdauernden Einfluss Frankreichs sind die Präsenz eines Vertreters Frankreichs in der Bankenkommission der UEMOA sowie die halbjährlich stattfindenden informellen Treffen zwischen afrikanischen und französischen Finanzministern, wichtigen Funktionären und den jeweiligen Gouverneuren der Zentralbanken. Wirtschaftliche Auswirkungen der gekoppelten Währung Primärer Vorteil, die der Franc CFA den Mitgliedsländern der UEMOA bringt, ist die durch die feste Bindung an den Euro erreichte Geldwertstabilität, die unter afrikanischen Ländern bisher einzigartig ist. Das Abwertungsrisiko des CFA beschränkt sich faktisch auf Wechselkursschwankungen der Ankerwährung, wodurch starke Währungsschwankungen, wie sie in anderen afrikanischen Staaten anzutreffen sind, verhindert werden. Dies führt auch dazu, dass heimische wie ausländische Unternehmen Investitionssicherheit zumindest im Bereich der Geldwertstabilität erhalten können. Die freie Konvertierbarkeit der Währung sichert den laufenden Importbedarf, da wegen fehlender Wechselkursrisiken die Kalkulationen der Importeure vereinfacht werden. Zugleich werden Geldtransfers ins Ausland erleichtert. Die Operationskonten beim französischen Finanzministerium haben in der Vergangenheit bereits Staaten in finanzieller Misslage geholfen, indem diese trotz relativ geringer eigener Devisenbestände Kredite in Anspruch nehmen konnten, die ihnen auf dem freien Kreditmarkt verwehrt geblieben wären. Ferner bietet die UEMOA einen institutionellen Rahmen für die Intensivierung der regionalen Integration im westlichen Afrika. Wurde von dieser Möglichkeit bisher zwar nur wenig Gebrauch gemacht, so zeigt die Einführung des gemeinsamen Außenzolls für die Region Westafrika, die im Dezember 2012 von UEMOA und der ECOWAS gemeinsam beschlossen wurde, dass regionale Integration weiter in die Mitte der politischen Agenda rückt. Trotz der skizzierten Vorteile, die die Bindung des CFA an den Euro bietet, wird immer wieder gefordert, dass die feste Wechselkursbindung aufgelöst oder gar die Franc-Zone abgeschafft werden solle, da nur so aus der gemeinsamen Währung auch ein Wachstumsinstrument werden könne. Der Bedarf an politischer Veränderung ist zweifelsohne gegeben, denn trotz niedriger Inflationsraten stagniert in der westafrikanischen Zone Franc die wirtschaftliche Entwicklung. Dies erscheint paradox, da die„UEMOA die am weitesten entwickelte Zollunion Afrikas[ist], was sich an verschiedenen Maßnahmen zur regionalen Integration und Kennzahlen für die volkswirtschaftliche Konvergenz ablesen lässt“(Gueye). 4 JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA Einer der Gründe für diese trotz Stabilität und niedriger Inflationsraten mangelhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit liegt in der strengen Geldpolitik der BCEAO, die die monetäre Liquidität für die Realwirtschaft verknappt: Geschäftsbanken müssen hohe Zinsen verlangen, so dass kleine und mittlere Unternehmen nur schwer an günstiges Kapital kommen. Es ist deshalb fraglich, ob„weitere Sparzwänge im Namen der Preisstabilität in den unter jahrzehntelang rückläufiger Nachfrage leidenden ärmsten Ländern tatsächlich die politische Priorität“(Mbaye) sein können. Zudem kommen die von der Währungsunion versprochenen besseren Absatzmärkte den ärmsten Ländern kaum zu Gute: Der Handel zwischen den Mitgliedsländern stagniert, etwa 60 Prozent des Im- und Exports findet mit Staaten der Europäischen Union statt, während nur elf Prozent der Im- und Exporte zwischen den UEMOA-Staaten selbst abgewickelt werden. Mit Ausnahme der Elfenbeinküste gehören alle anderen sieben UEMOA-Länder immer noch zu den Least Developed Countries, sechs der UEMOA-Länder mussten bereits Finanzhilfen des Internationalen Währungsfonds in Anspruch nehmen. Ein Grund hierfür wird darin gesehen, dass die Länder der Zone Franc nicht auf regionale volkswirtschaftliche Entwicklungen reagieren können, sondern mit einer Geldpolitik leben müssen, die dem Konjunkturverlauf in Europa folgt. Der Franc CFA wird durch die zwangsläufige Orientierung an der Geldpolitik des Euro tendenziell überbewertet und ist so einem kontinuierlichen Abwertungsdruck ausgesetzt. Immer wieder werden – zum Beispiel durch den ehemaligen französischen Ministerpräsidenten Pierre Messmer – Bedenken dahingehend geäußert, ob es auch zukünftig in Frankreichs Interesse sein wird, den festen Wechselkurs zwischen FCFA und Euro zu finanzieren. Der Franc-Zone fehlt die Möglichkeit, durch eine nominale Abwertung das Preisverhältnis zwischen Exporten und Importen anzupassen und insofern seine begrenzte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in gewissem Maße über den Wechselkurs auszugleichen. „Die Bilanz der Partnerschaft zwischen Frankreich und seinen früheren afrikanischen Kolonien ist also höchst einseitig. Frankreich sicherte sich einen riesigen Markt für seine Produkte, eine ununterbrochene Versorgung mit billigen Rohstoffen, die Repatriierung des Löwenanteils der lokalen Ersparnisse, konkurrenzlosen politischen Einfluss, kostenlose strategische Präsenz auf Militärbasen und die Gewissheit, dass es sich auf die diplomatische Unterstützung seiner afrikanischen Verbündeten verlassen konnte. Für die Afrikaner allerdings bedeutete diese Partnerschaft eine Schwächung des Handels, Geldknappheit, hohe Zinssätze, massive Kapitalflucht und Schuldenberge, deren Rückzahlung die nötigen Investitionen in Bildung und Ausbildung, in Gesundheitswesen, Nahrungsproduktion, in Wohnungsbau und in die Industrie verhinderte“(Mbaye). Es wird zwar kritisiert,„dass die CFA-Zone in ihrer bisherigen Form so gut wie alle wirtschaftstheoretischen Kriterien einer optimalen Währungszone gröblich verletzt und den Grundregeln einer nachhaltig entwicklungsorientierten Fiskal- und Geldpolitik widerspricht“ (Kohnert). Gleichwohl spricht für die Attraktivität des Franc CFA, dass Guinea Bissau 1997 als erstes nicht frankophones Land der UEMOA beigetreten ist und dass Ghana Studien bezüglich der Vorteile einer Assoziierung durchgeführt hat. Gleichzeitig aber zeigen die Beispiele der außerhalb der UEMOA stehenden Nachbarländer Ghana und Nigeria, deren wirtschaftliche Performanz die meisten Länder der Zone Franc übertrifft,„dass die Vorteile der eigenen Wechselkursflexibilität die Nachteile mangelnder regionaler Integration bei weitem überwiegen“(Qualmann). Als Lösung wird deshalb gefordert, afrikanische Staaten müssten sich von historischen Abhängigkeiten lösen und ihre Entwicklung selbst in die Hand nehmen. Praktisch könnte dies bedeuten, dass die Länder der Zone Franc sich mehr oder weniger flexibel an eine andere Referenzwährung wie den Dollar oder einen Währungskorb von Landeswährungen binden, in dem verschiedene Währungen in unterschiedlicher Gewichtung als Bezugspunkt für 5 JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA feste Wechselkurse gewählt werden. Denkbar wäre auch eine feste Bindung an den Euro mit Hilfe eines regulären Währungsabkommens mit der EU. Eine solche direkte Bindung„würde allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach von Brüssel mit härteren Auflagen hinsichtlich der Strukturanpassung der CFA-Länder verbunden werden als das bestehende Abkommen mit Frankreich, so dass eine Zustimmung der etablierten afrikanischen Entscheidungsträger auf absehbare Zeit wenig wahrscheinlich ist“ (Kohnert). Qualmann schlägt hingegen einen schrittweisen Übergang zum System des„crawling peg“ zwischen Franc CFA und Euro oder einem anderen Währungskorb vor. Dies bedeutet, dass bei Bedarf oder gemäß Vorankündigung nominale Abwertungen in kleineren Schritten durchgeführt werden könnten. Die Einführung größerer Schwankungskorridore müsste mit einem guten währungspolitischen Management einhergehen, das Qualmann bei den beiden Zentralbanken der CFA-Zone aber ausreichend gegeben sieht. Die Abwertungen des Franc CFA gegenüber der Ankerwährung Zwischen 1948 und den Jahresbeginn 1994 lag der Wechselkurs zwischen Franc CFA und dem französischen Franc unverändert bei 50:1. Im Zuge der Gründung der UEMOA am 11. Januar 1994 folgte eine Abwertung um 50 Prozent. Hintergrund war die Aufwertung des französischen Franc gegenüber dem Dollar in den 1980er Jahren, die der Franc CFA automatisch mitgemacht hatte und welche damit zu einer Minderung der Wettbewerbsfähigkeit der Länder der CFA-Zone geführt hatte. Die Abwertung 1994 wurde auf Druck der BrettonWoods Institutionen und gegen den anfänglichen Widerstand Frankreichs und der afrikanischen Eliten vorgenommen. Die Auswirkungen dieser Abwertung sind jedoch umstritten. Martin sah im Jahr 1995 die Entwertung als negativ und kritisierte die desaströsen wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen für die afrikanischen Staaten, unter anderem sinkende Haushaltseinkommen und geringere Lebensstandards. Sanou Mbaye, früher Ökonom bei der Afrikanischen Entwicklungsbank, bezeichnet die Abwertung als eine aus der Sicht ausländischer Investoren günstige Gelegenheit, um staatliche Vermögenswerte zu privatisieren und kritisiert die kurz nach der Abwertung unter der Schirmherrschaft des IWF und der Weltbank vorgenommene Privatisierung von lukrativen Sektoren wie Energie, Telekommunikation, Wasserversorgung und Banken, die„zu Schleuderpreisen“ an westliche Unternehmen verkauft worden seien. Fleischhacker hingegen stellt fest, dass durch die Abwertung die Wettbewerbsposition der Länder der CFA-Zone deutlich verbessert wurde, da die Importe teurer und die im Inland produzierten Waren dadurch konkurrenzfähiger wurden. Außerdem hätte die Abwertung dazu geführt, dass die eigenen Exportprodukte auf dem Weltmarkt billiger geworden seien, was zu einer Steigerung der Exporte geführt habe. Qualmann teilt die eher positive Bewertung der Abwertung und sieht sie als„notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung, um die Wettbewerbsfähigkeit in den Ländern der Franc-Zone zu stärken und ein stabiles Wachstum zu erzielen.“ Die Unumgänglichkeit der Abwertung des FCFA betont auch Kohnert angesichts der der Abwertung vorausgegangenen wirtschaftlichen Situation in Afrika: „Die Preise für französische Importe im subsaharischen Afrika, durchgesetzt mittels politischer Beziehungen und langfristiger Lieferbindungen, lagen über Jahrzehnte 30 Prozent über den Weltmarktpreisen für vergleichbare Güter und Dienstleistungen. Die Elite aus der CFA-Zone konnte günstig in Frankreich einkaufen, und französische Exporteure hatten in den CFALändern einen sicheren Absatzmarkt[…]. Kurz gesagt, bis Ende der achtziger Jahre war die CFA-Zone ein gestützter Selbstbedienungsladen der frankophonen Elite, jedoch zu Lasten der Armen und der afrikanischen Bauern und Produzenten in der CFA-Zone, deren Exporte wegen des verzerrten Wechselkurses nicht konkurrenzfähig waren“(Kohnert). 6 JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA Bewertung Die UEMOA, die Zone Franc und das Fortbestehen des Franc CFA als Gemeinschaftswährung mit Bindung an den Euro kann nur unter Berücksichtigung der speziellen Beziehung zwischen Frankreich und seinen ehemaligen Kolonien verstanden werden. Die ehemaligen französischen Kolonien Westafrikas hatten seit Kolonialzeiten niemals Erfahrungen mit einer Währung die nicht dem Einfluss und der Kontrolle Frankreichs unterlag. Insofern ist das Fortbestehen des Franc CFA bis zum heutigen Tage durchaus in der Logik der Kolonialgeschichte und einer zwar formalen, zunächst aber nicht mit einem realen Machtverlust für Frankreich einhergehenden Dekolonialisierung zu sehen. Doch die Interessen Frankreichs gehen über die Kontrolle über die Währungsreserven hinaus, die für Frankreich geldpolitisch kaum eine Rolle spielen können: Die Geldmengen beider Franc CFA(Westafrika und Zentralafrika) stellen zusammen weniger als 1% der Geldmenge des Euro dar. Politisch allerdings kehrt sich dieses Verhältnis um: Da Frankreich aufgrund der fortschreitenden europäischen Integration notwendigerweise an autonomem Handlungsspielraum auf dem europäischen Kontinent einbüßt, stellt seine politische und wirtschaftliche Omnipräsenz im frankophonen Afrika und Übersee eine der letzten verbliebenen Möglichkeiten dar, um seinen Status als Grande Nation im internationalen System aufrecht zu erhalten. Historische Verbindungen allein können jedoch nicht den andauernden Einfluss Frankreichs auf die wirtschafts- und finanzpolitische Entwicklung der UEMOA rechtfertigen. Selbst wenn konstatiert werden muss, dass der Einfluss Frankreichs auf die Geldpolitik der BCEAO seit Anfang der 70er Jahre leicht abgenommen hat, so bleibt Frankreich nach wie vor ein Veto-Akteur: Strukturell wichtige finanzpolitische Entscheidungen der UEMOAInstitutionen können nicht ohne Zustimmung aus Paris getroffen werden. Ferner werden die Operationskonten der westafrikanischen Zentralbanken, inklusive der nationalen Währungsreserven in Gold, weiterhin beim französischen Finanzministerium geführt, auch nach der Einführung des Euro. Als Vorteile dieses Arrangements, durch das Frankreich seinen Einfluss auf die Geldpolitik Westafrikas wahrt, wird meist die gewonnene Geldwertstabilität innerhalb der UEMOA genannt, die als Investitionsanreiz für ausländische Unternehmen dienen könne. Analysen zeigen jedoch, dass sich außer der Inflationsrate alle anderen wirtschaftspolitischen Indikatoren im Vergleich zu Nicht-CFALändern seit den 1980er Jahren bis heute verschlechtert haben. Der Zusammenhang zwischen der Mitgliedschaft in der Zone CFA und schlechter wirtschaftlicher Performanz ist daher offensichtlich, insbesondere da in den Vergleichsländern sonst ähnliche Bedingungen herrschen(hohe Exportabhängigkeit von wenigen Primärgütern und geringe Industrialisierung). Erster notwendiger Schritt zur Behebung dieser Schieflage wäre wohl die Lösung vom starren Wechselkurs zum Euro und die Einführung größerer Schwankungskorridore, die es den Ländern der CFA-Zone erlauben würden, die Geldpolitik dem eigenen Konjunkturverlauf anzupassen und bei Bedarf selbst abzuwerten. Dies könnte allerdings Frankreichs Rollen sowohl als Stabilitätsanker als auch als Garant für Währungskonvertierbarkeit und als Kreditgeber zur Diskussion stellen und somit auch die Frage nach einem Ausgleichsmechanismus für das eventuell wegfallende Kreditsystem aufwerfen. Inwiefern es zu solchen Wandlungsprozessen im Währungssystem der UEMOA-Staaten kommt, hängt letztlich auch davon ab, ob bzw. bis zu welchem Grade sich die Staaten tatsächlich vom heute bestehenden System der Zone Franc als Kernbestandteil der afrikanischen Frankophonie lösen wollen. Denn das kulturelle Verhältnis zwischen Frankreich und seinen 7 JULIA VERENA KLEIN| DER FRANC CFA IN WESTAFRIKA afrikanischen Kolonien scheint wie das einer großen Familie zu sein, deren Zusammenhalt auch in schweren Zeiten als natürlich gegeben angenommen wird:„[T]he former French colonies have a feeling of belonging to a family. Bad or good, maybe – but a family”(Golan). Die Notwendigkeit einer sachlichen politischen Debatte über die Ausweitung der Handlungsspielräume westafrikanischer Akteure in der Wirtschafts- und Finanzpolitik sind offensichtlich. Es bleibt abzuwarten, ob dies bei der Formulierung politischer Prioritäten seitens relevanter Entscheidungsträger im westlichen Afrika auch erkannt wird. Quellennachweis Attissogbe, Elom Celebration des 50 ans de la BCEAO: Quelle place pour le Franc CFA dans le développement économique du continet? Golfe Info, 05.11.2012, S.5 Banque de France The Franc Zone, Fact Sheet N° 127, 2010 http://www.banquefrance.fr/fileadmin/user_upload/banque_de_france/Eu rosysteme_et_international/zonefr/i127gb.pdf(Stand: 14.11.2012) Bonkoungou, Mathieu UEMOA: Pas de dévaluation du FCFA, 02.12.2011 http://www.bbc.co.uk/afrique/region/2011/12/111202 _africa_cfa_devaluation.shtml(Stand: 13.11.2012) Fleichschhacker, Karl-Heinz Der afrikanische Franc und der Euro. Entwicklung und Zusammenarbeit Nr. 1/1999, Seite 17 – 19 Freud, Claude La Zone franc est-elle le bouc-émissaire de l’échec du développement? Cahiers d’Etudes Africaines 1991, S. 159- 174 Gaulme, Francois/ Geslin, Jean-Dominique "Zone Franc. Dévaluations en série, Jeune Afrique N° 1943, 7 au 13 avril 1998, S. 54 – 57 Golan, Tamar A Certain Mystery: How Can France Do Everything That It Does in Africa – And Get Away With It”, African Affairs 1981, S. 3-11 Gueye, Mohamed Westafrikanische Chance, E+Z, 2012/07, Seite 307 ff. http://www.dandc.eu/articles/220619/index.de.shtml (Stand: 08.11.2012) Kohnert, Dirk Was die westafrikanische Wirtschaft(noch) zusammenhält, Der Überblick 01/2004, S. 50 ff http://www.derueberblick.de/ueberblick.archiv/one.ueberblick.article/ ueberblicke6aa.html?entry=page.200401.050(Stand: 08.11.2012) Le Monde Zitiert nach Tadel in Togo, Der Spiegel, 04.12.1972, S. 108 Martin, Guy Continuity and Change in Franco-African Relations The Journal of Modern African Studies 1995, S. 1-20 Mbaye, Sanou Ein informelles 13.01.2004 Imperium, Frankfurter Rundschau Perras, Arne Warum 15 afrikanische Staaten von der neuen Währung abhängen, Süddeutsche Zeitung, 15.05.2001 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sz-serie-zumeuro-warum-afrikanische-staaten-von-der-neuenwaehrung-abhaengen-1.499773(Stand: 08.11.2012) Qualmann, Regine Währungsanbindung als Chance oder Hindernis für die afrikanische Franc-Zone, Nord-Süd aktuell 1999, S. 481 – 496 Stamm, Sonja Zwischen Abhängigkeit und Sicherheit http://www.tagesschau.de/ausland/afrikanischewaehr ungsunion100.html(Stand: 09.11.2012) Staniland, Martin Francophone Africa: The Enduring French Connection, Annals of the American Academy of Political and Social Science 1987, S. 51- 62 Van de Walle, Nicolas The Decline of the Franc Zone: Monetary Politics in Francophone Africa, African Affairs 1991, S. 383- 405 Wicker, Christiane L’évolution du régime outre-mer http://www.finances.gouv.fr/notes_bleues/nbb/nbb20 8/outre.htm(Stand: 29.12.2012) 8 Die Autorin Julia Verena Klein, Diplomjuristin und Studierende der Politikwissenschaft an der Eberhard Karls Universität in Tübingen. Kontakt: juliaverenaklein@gmail.com Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung Bureau Cotonou Rue Amelco – Les Cocotiers 08 BP 0620 Tri Postal Cotonou, Bénin Verantwortlich: Constantin Grund| Représentant Résident Kontakt: fon:+229 2130 2789 fax:+229 2130 3227 Email: info@fes-benin.org Internet: http://www.fes-benin.org Diese Veröffentlichung ist nicht für den Verkauf bestimmt. Friedrich-Ebert-Stiftung La Friedrich-Ebert-Stiftung, une fondation allemande à but non lucratif, a été fondée en 1925 lors des obsèques de Friedrich Ebert, le premier Président allemand démocratiquement élu. Fort de sa propre expérience du combat politique et social, ce social-démocrate voulut créer une fondation afin de promouvoir l’éducation politique et sociale de personnes venant d’horizons divers dans un esprit de démocratie et de pluralisme, permettre à de jeunes gens talentueux issus de la classe ouvrière d’accéder à des études et à la recherche grâce à l’obtention de bourses et contribuer à l’entente et à la coopération internationale. Au Bénin, la Friedrich-Ebert-Stiftung est présente depuis 1993. Le bureau est responsable pour les activités au Bénin, au Togo et au niveau sousrégional. Les programmes de la FES visent à accompagner les efforts des partenaires étatiques et non-étatiques pour la consolidation du système politique parlementaire, la consolidation de la liberté d’expression et le renforcement des capacités des médias pour la conduite d’investigations indépendantes, le renforcement des capacités des organisations de la société civile notamment sur les thématiques politiques, economiques et sociales, l’émergence et la consolidation d’une culture syndicale responsable qui assure la défense des intérêts des travailleurs, et la promotion du jeune leadership au sein des médias, des organisations de la société civile, des syndicats et des partis politiques. Les Bulletins de Cotonou # 1 Les crises alimentaires en Afrique de l’Ouest. Une conséquence des politiques économiques, septembre 2012. # 2 Etat des lieux et modalites de correction de la liste electorale permanente informatisé(LEPI), septembre 2012. # 3 Der Franc CFA in Westafrika. Wirtschaftliche und politische Implikationen der gemeinsamen Währung, janvier 2013.