PERSPEKTIVE | FES ALGIER Stillstand in Algerien Zeitgewinn für ein marodes Regime ANNA MARIA KELLNER Oktober 2012 n Die zaghaften Proteste im Rahmen des sogenannten»arabischen Frühlings« wurden von der algerischen Regierung mit einer»Zuckerbrot und Peitsche«-Strategie erfolgreich im Keim erstickt. Die überfällige formale Aufhebung des Notstands wurde begleitet von Reformversprechen sowie(erneuten) Lebensmittelsubventionen und teilweise signifikanten Gehaltserhöhungen im öffentlichen Sektor. n Die Reformversprechen erfüllten aus der Sicht der Regierung wohl ihren Zweck: neben einer raschen Befriedung der Unruhen ließen sie Algerien auch im Ausland in einem positiven Licht erstrahlen. Bei genauerem Hinsehen fällt die Bilanz der bis Mitte 2012 umgesetzten Reformen jedoch äußerst ernüchternd aus. n Algerien lässt, so scheint es, die Chance auf einen friedlichen Wandel und eine behutsame politische Öffnung ungenutzt verstreichen. Die Reform-Kosmetik, teilweise auch noch schlecht aufgetragen, mag die politische Stabilität für den Augenblick wahren – eine zukunftsfähige Strategie ist sie angesichts der enormen Probleme des Landes sicher nicht. ANNA MARIA KELLNER| STILLSTAND IN ALGERIEN Es ist eine allseits bekannte Tatsache, dass der arabische Frühling in Algerien keine Wurzeln geschlagen hat. Auch über das»Warum« ist bereits viel geschrieben worden: die Algerier fürchten nach dem Terror der 90er Jahre kaum etwas so sehr wie erneute Unruhen, Anarchie und Gewalt. Trotz aller Frustration über Perspektivlosigkeit, Armut, Missmanagement und Repression wird die innere Sicherheit und Stabilität des Staates immer noch von einer großen Mehrheit als wichtigste Errungenschaft der letzten Jahre angesehen – eine Errungenschaft, die auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden darf. Auch wenn die algerische Regierung diese Angst sicher geschickt zu nutzen und in ihrem Sinne einzusetzen weiß, sollte man diesen Umstand doch ernst nehmen: es ist keinesfalls so, dass die Algerier sofort auf den Zug des arabischen Frühlings aufspringen würden, wenn die Sicherheitskräfte dies nur zuließen! Die Unzufriedenheit ist enorm, aber die Angst vor Entwicklungen wie in Libyen oder Syrien ist groß und auch die gegenwärtige Situation in Tunesien und zumal in Ägypten wird kaum ein Algerier als beneidenswerte Entwicklung sehen. Wohin also treibt dieses Land, dessen enorme Herausforderungen denen der revolutionären Nachbarländer keinesfalls nachstehen und das doch scheinbar so erfolgreich im Status Quo zu verharren scheint? Zuckerbrot und Peitsche Auf die Ereignisse in den Nachbarländern und die zaghaften Unruhen in Algiers Straßen im Januar und Februar 2011 reagierte die algerische Regierung mit einer»Zuckerbrotund Peitsche«-Strategie: hartes Durchgreifen der Sicherheitskräfte bei Protesten auf der Straße wurde gekoppelt mit teilweise massiven Lohnerhöhungen, Preissenkungen bei Grundnahrungsmitteln, der lange überfälligen formalen Aufhebung des seit 19 Jahren gültigen Notstands sowie der Ankündigung von umfassenden Reformen und einer grundlegenden Revision der Verfassung bis Ende 2012. Das Maßnahmenpaket griff schnell, nicht zuletzt wegen der heillosen Zerstrittenheit der ohnehin kleinen organisierten Protestbewegung. Bereits im Sommer 2011 war von einem arabischen Frühling in Algier nichts mehr zu spüren, wenngleich die große Polizeipräsenz und die sprunghaft angestiegene Zahl der Überwachungskameras auf eine erhöhte Nervosität der Autoritäten und Sicherheitskräfte schließen ließen. Reformversprechen Was die versprochenen Reformen anging, so hielt die Regierung Wort: Bereits im Sommer 2011 wurden die ersten Gesetzestexte veröffentlicht, die Konsultierungen mit ausgewählten(selbstverständlich staatsnahen) zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Verfassungsreform wurden bereits im August realisiert. Der amtierende Präsident Abdelaziz Bouteflika schien seinem Volk in der Tat beweisen zu wollen, dass der Staat der bessere Reformer sei als die Straße – und selbstverständlich wollten er und zumal die hinter den Kulissen lenkenden Kräfte wie Geheimdienste und Armee den Status Quo und damit auch ihren Einfluss und ihre Pfründe wahren. Die positive Bewertung der Reformvorhaben durch die europäische und amerikanische Diplomatie – interessanterweise oftmals bereits nach bloßer Ankündigung der Reformen – rückte Algerien wie erhofft international in ein gutes Licht und versprach zudem einen deutlichen Aufschwung der wirtschaftlichen Beziehungen vor allem zur Europäischen Union(EU). Immerhin konnte Algerien neben der andauernden politischen Stabilität nun auch eine vom Ausland gern gesehene Reform- und Demokratisierungsbereitschaft demonstrieren und sich damit als politisch korrekter Partner anpreisen. Neben einem verbesserten Image im Ausland sollten die Reformen aber auch nach innen sofortige Handlungsfähigkeit und Reformbereitschaft signalisieren und der ohnehin schwachen Protestbewegung damit allen Wind aus den Segeln nehmen. Doch was verbirgt sich hinter diesen Reformen? Bringen sie tatsächlich Bewegung in den erstarrten Staatsapparat? Und ist die Überarbeitung und Erneuerung der Verfassung wirklich der erhoffte»Dritte Weg« für die politische Entwicklung eines von Wandel umgebenen Landes? Eine genauere Analyse der bislang tatsächlich umgesetzten Reformen zeichnet leider ein ernüchterndes Bild. Dies begründet sich nicht nur in den konkreten Gesetzestexten, sondern auch in den unveränderten Rahmenbedingungen, unter denen diese Gesetze angewendet werden. Zu Recht haben verschiedene algerische Menschrechtsorganisationen die fehlende Unabhängigkeit der algerischen Justiz(alle Richter und Staatsanwälte werden vom Präsidenten bzw. seinem Justizminister nach Belieben ernannt oder abgesetzt) angeprangert. Sie weisen darüber hinaus auf einige Charakteristika der neuen Geset1 ANNA MARIA KELLNER| STILLSTAND IN ALGERIEN zestexte hin, die den repressiven Charakter dieser Texte verdeutlichen und durch bewusst wage und weit gefasste Formulierungen einer willkürlichen oder gar missbräuchlichen Auslegung der Gesetze Vorschub leisten. Die Schere im Kopf Das neue»Gesetz zur Information« z. B. stellt eine erhebliche Verschlechterung zu der bisherigen Regelung dar. Schon der auch im neuen Gesetz enthaltene Artikel 2 des Textes von 2012 überrascht mit der Feststellung, dass es sich bei»Information« nicht etwa um ein Recht handelt, sondern um eine»Aktivität«, deren Ausübung an nicht weniger als zwölf Bedingungen geknüpft ist; darunter das Gebot, weder die öffentliche Ordnung, die nationale Einheit, die wirtschaftlichen Interessen noch die Missionen und Pflichten des öffentlichen Dienstes zu gefährden. Allein dieser zweite Artikel gestattet die Einstufung kritischer Berichterstattung als Gesetzesverstoß. Die zahlreichen in Artikel 40 genannten zusätzlichen Einschränkungen für Journalisten weisen in dieselbe Richtung: so sind z. B. Verletzungen der nationalen Geschichtsschreibung oder die Verbreitung»schockierender« oder»amoralischer« Bilder unter Verbot gestellt. Die ohnehin schon weit verbreitete Selbstzensur algerischer Journalisten wird die algerische Medienberichterstattung künftig wohl noch stärker prägen als heute. Auch ist die Ausübung der»Aktivität Information« keinesfalls allen gestattet: Medien und Organisationen, die nicht vom Staat zugelassen wurden, dürfen keine Informationen verbreiten. Zivilgesellschaftlichen Organisationen, denen eine Registrierung nach dem neuen Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen verwehrt bleibt, werden künftig also mit erheblichen Schwierigkeiten nicht nur bei Publikationen, sondern möglicherweise auch bei der Durchführung von Veranstaltungen rechnen müssen. Gleichschaltung zivilgesellschaftlichen Lebens Das hier angesprochene Gesetz über die zivilgesellschaftlichen Organisationen muss wohl ohnehin als eines der deutlichsten Anzeichen für den überwiegend repressiven und rückschrittlichen Charakter der Reformvorhaben gewertet werden. Nach Einschätzung von Juristen, Menschenrechtsorganisationen und mittlerweile auch großen Teilen der internationalen Gemeinschaft stellt dieses Gesetz eine enorme Bedrohung für das organisierte und unabhängige zivilgesellschaftliche Leben in Algerien dar. Sämtliche Organisationen, auch solche, die nach bislang geltendem Recht anerkannt waren, müssen sich zu erschwerten Bedingungen erneut registrieren lassen. Jede Aktivität muss vorab von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Eine finanzielle Unterstützung algerischer Organisationen durch ausländische Geber, auch im Rahmen einer Partnerschaft, unterliegt strengsten Auflagen und Limitierungen und muss vom Außenministerium bewilligt und freigegeben werden. Jede Einmischung einer Organisation in die inneren Angelegenheiten des Staates, jeder Verstoß gegen die nationale Einheit und öffentliche Ordnung können mit einer Auflösung der Organisation geahndet werden – die so dringend notwendige Auseinandersetzung mit Fragen z. B. der nationalen Versöhnung, der Menschenrechte und der kulturellen Identität, aber auch die kritische Hinterfragung des politischen und wirtschaftlichen Systems können somit jederzeit durch Verbot der Organisation unterbunden werden. Ausländischen Organisationen wie den deutschen politischen Stiftungen ist eine Registrierung nach dem neuen Gesetz faktisch unmöglich, was die ohnehin schwindende Zahl ausländischer Akteure in Algerien vermutlich weiter schrumpfen lassen wird. Wer bis Januar 2014 nicht nach dem neuen Gesetz registriert ist, seine Tätigkeit jedoch trotzdem fortsetzt, riskiert Geld- und Gefängnisstrafen sowie die Zwangsauflösung der Organisation. Auch wenn die algerische Regierung diese Regelung nicht in aller Härte umsetzen sollte, wird sie künftig doch über ein weiteres und erhebliches Druckmittel verfügen, um zivilgesellschaftliches Leben gleichzuscalten und zu kontrollieren. Frauenkosmetik Selbst ein Gesetz, welches zunächst wirklich wie ein bemerkenswerter Fortschritt bei der Gleichberechtigung der Geschlechter anmutet, wird nach Ansicht vieler algerischer Frauenrechtler weitgehend wirkungslos verpuffen. Das»Gesetz zur Förderung der Präsenz von Frauen in gewählten Versammlungen«, ein Novum in der algerischen Gesetzgebung, legt Frauenquoten für die Aufstellung von KandidatInnen für alle in allgemeinen Wahlen gewählte Gremien fest. Es nimmt also nur auf die Auswahl der KandidatInnen Einfluss, legt jedoch keine Quote für die endgültige Zusammensetzung in den Gremien fest. 2 ANNA MARIA KELLNER| STILLSTAND IN ALGERIEN So sehr diese Reform einen im Grunde begrüßenswerten Schritt zur Förderung der Frauen im öffentlichen und politischen Leben darstellt: eine ernstgemeinte Reform der Familien- und Gleichstellungspolitik in Algerien hätte an anderer Stelle greifen müssen. Die Gleichstellung der Frau im öffentlichen und privaten Leben krankt an einem auch im regionalen und internationalen Vergleich überdurchschnittlich rückständigen Familiengesetz und der wohlwollenden Duldung der Diskriminierung von Frauen im privaten und öffentlichen Leben. Frauen werden in weiten Teilen der algerischen Gesellschaft weiterhin nicht als gleichberechtigt, sondern als den männlichen Familienmitgliedern oder dem Ehemann untergeordnet und zugehörig betrachtet – der Spielraum der Frauen wird von den Männern definiert und weder die Gesetzgebung noch die Rechtsprechung in Algerien haben bislang ernsthaft etwas an dieser Situation geändert. Solange die rechtliche und soziale Situation der Frauen in Algerien eine wirkliche Gleichberechtigung der Geschlechter verhindert, bleibt eine Quote bei der Aufstellung von Kandidaten kosmetisch. Die aufgestellten und vielleicht auch gewählten Frauen werden häufig schlicht nicht über die Qualifikation und das notwendige Selbstbewusstsein verfügen, um ihre Interessen(oft genug gegen den erheblichen Wiederstand der männlichen Kollegen, Wähler und Familienmitglieder) vertreten, einflussreiche Positionen bekleiden und die Politik in ihrem Sinne beeinflussen zu können. Dafür werden die politischen Parteien, dies hat auch die erstmalige Anwendung der Quote bei den Parlamentswahlen 2012 gezeigt, schon bei der Auswahl der weiblichen Kandidaten sorgen. Algerien hat sich entschieden Die genannten Neuregelungen sind nur wenige Beispiele und können hier selbstverständlich nicht erschöpfend behandelt werden. Sie zeichnen jedoch ein ernüchterndes Bild vom Reformwillen eines Landes, das auf die politischen Öffnungen in den Nachbarländern fast reflexartig mit mehr Repression nach innen reagiert. Bei allem Bemühen, das Bild Algeriens im Ausland aufzupolieren: konkrete Anzeichen für eine Demokratisierung und die so dringend erforderliche Erneuerung eines erstarrten politischen und wirtschaftlichen Systems sind nicht zu erkennen. Dass die für Ende 2012 angekündigte neue Verfassung angesichts der rückschrittlichen Tendenz der Gesetzesreformen einen wesentlichen Fortschritt darstellen wird, ist zu bezweifeln: Die Parlamentswahlen 2012 haben ein Parlament hervorgebracht, das in der Zusammensetzung und im Kräfteverhältnis der Parteien jenem alten Parlament entspricht, welches die Reformen verabschiedet hat. Auch wenn das Parlament in der neuen Verfassung gestärkt werden sollte – Algerien hat sich ganz offenbar entschieden: was die Nachbarländer mutig abwarfen oder zumindest abzuwerfen versuchen, wird hier zementiert. 3 Über die Autorin Anna Maria Kellner ist Leiterin der Landesvertretung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Algier. Impressum Friedrich-Ebert-Stiftung| Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika Hiroshimastr. 28| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Sara Brombart| Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika Tel.:++49-30-269-35-7425| Fax:++49-30-269-35-9233 http://www.fes.de/international/nahost Bestellungen/Kontakt hier: Simone.Doebbelin@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. ISBN 978-3-86498-319-1