3| 2014 Expertisen für Demokratie Rassismus, extrem rechte Morde und Terrorismus in Deutschland am Beispiel der Mordserie des„Nationalsozialistischen Untergrunds“(NSU) Britta Schellenberg Zusammenfassung Extrem rechte Gewalt ist kein Einzelfall, wenngleich die Gruppe der gewaltbereiten Rechtsextremen klein ist. Dass Rechtsextremismus von staatlichen Behör­ den übersehen, unterschätzt und unzureichend be­ wältigt wird, zeigt die Mordserie des„Nationalsozia­ lis­tischen Untergrunds“(NSU) beispielhaft. Zwar ist der Wunsch der extremen Rechten nach einer eth­ nisch-nationalen Volksgemeinschaft im heutigen Deutschland nicht mehrheitsfähig, jedoch nehmen einzelne rechtsextreme Einstellungsdimensionen, ins­besondere Aus­länderfeindlichkeit und Islam­ feindlichkeit, in der Bevölkerung zu. Ignoranz und Verharmlosung von Rassismus und Rechtsextremis­ mus begünstigen ihre Ausbreitung. 1. Einleitung Die deutsche Gesellschaft wird immer vielfältiger, individualistischer und globaler. Deutschlands Wohl­ stand gründet sich nicht zuletzt auf viele erfolgreiche Migrationsbiographien und lebhafte internationale Handelsbeziehungen. Es gibt immer weniger Men­ schen, die keinen Bezug zu Migranten in ihrer Fami­ lie oder ihrem Freundeskreis haben, vor allem in den Großstädten. Der Anteil der Menschen mit Migra­ tionshintergrund 1 wächst kontinuierlich, im Jahr 2011 betrug er etwa ein Fünftel der Bevölkerung (19,5 Prozent). Besonders vertraut mit Migrat­ion sind statistisch gesehen junge Menschen, die in westdeut­ schen Großstädten leben. Nicht vertraut mit Migra­ tion sind vor allem ältere Menschen, die in ländlichen Gebieten und insbesondere in Ostdeutschl­and woh­ nen. Obwohl es inzwischen auch„Oberschichten­ einwanderung“ gibt, sind Migranten in Führungs­jobs und in Behörden unterrepräsentiert. Gleichzeitig hat die Sichtbarkeit von Migranten und insbesondere von Muslimen in den Medien zugenommen. Im Rahmen der Wiedervereinigung und der zuneh­ menden Globalisierung ist Deutschland von tiefgrei­ fenden gesellschaftlichen Veränderungsprozessen betroffen. Die Bevölkerungszahl nimmt stetig ab und globale Zusammenhänge gewinnen an Bedeu­ tung. Wissen und Information werden zu entschei­ denden Größen in Beruf und Alltag, Flexibilität und Partizipationsbedürfnisse der Bürger wachsen. Neue Arbeitsmarktanforderungen eröffnen Möglichkeiten für Hochqualifizierte, ehemals prestigeträchtige hand­ werkliche Berufsgruppen bleiben„auf der Strecke“. 1 Menschen mit Migrationshintergrund haben per Definition mindestens ein zugewandertes oder als Ausländer in Deutschland geborenes Eltern­ teil, sie sind zugewanderte Eingebürgerte, in Deutschland geborene Ausländer oder Ausländer mit eigener Migrationserfahrung. Forum Berlin Impressum| Herausgegeben von Dr. Ralf Melzer, Friedrich-Ebert-Stiftung, FORUM BERLIN| Te xt: Dr. Britta Schellenberg| Redaktion: Sebastian Serafin| Lektorat: Barbara Engels| © Friedrich-Ebert-Stiftung 2014| Hiroshimastraße 17| 10785 Berlin| Tel.+49(0) 30 26935-7309| Fax+49(0) 30 26935-9240| Gestaltung: pellens.de| ISBN 978-3-86498-938-4| www.fes-gegen-rechtsextremismus.de| Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. FES GEGEN RECHTS EXTREMISMUS 2 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 2 I 2014 Prekäre Arbeitsverhältnisse nehmen zu und es kommt zu einer schleichenden sozioökonomischen Spaltung der Bevölkerung. Die Transformationsprozesse werden aus strukturellen, ökonomischen und historis­chen Gründen vor allem in ländlich geprägten Gebieten und in Ostdeutschland häufig als Bedrohung erlebt. Rassistische und extrem rechte Gewalt fußt auf grup­ penbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Täter füh­ len sich heimatlos in der Bundesrepublik Deutsch­ land und sehen ihre historische Heimat im Natio­ nalsozialismus. Bestimmte gesellschaftliche Grup­ pen wie Migranten, Juden, Muslime, Obdachlose und Behinderte werden, entsprechend der national­ sozialistischen Doktrin, als„unwertes Leben“ be­ trachtet und für eigene und gesellschaftliche Pro­ bleme verantwortlich gemacht. Dass extrem rechte Gewaltakte als Kriegserklärung an die liberale, plura­ listische und demokratische Gesellschaft und ihre Vertreter zu sehen sind, verrät der Blick auf die Welt rechtsextremer Agitation. Das Intro des„NSU“-Pro­ pagandavideos lautet: „Der Nationalsozialistische Untergrund ist ein Netzwerk von Kameraden mit dem Grundsatz – Taten statt Worte – Solange sich keine grundlegenden Änderungen der Politik, Presse und Meinungsfreiheit vollziehen werden die Aktivitäten weitergeführt.“ 2 Extrem rechte Gruppen wie der„NSU“, der für meh­ rere Morde, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle verantwortlich ist, haben dem demokratischen Rechtsstaat und der deutschen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts den Kampf angesagt. Ihr Ziel ist die Rekonstitution einer ethnisch-nationalen Volksge­ meinschaft. Gemordet hat der„NSU“ dort, wo ihm Deutschland am fremdesten ist, nämlich in den deutschen Großstädten der Vielfalt. Am 4. Novem­ ber 2011 wurden die Leichen von zwei„NSU“-Tä­ tern, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, gefunden. Der Prozess gegen eine weitere mutmaßliche„NSU“Haupttäterin, Beate Zschäpe, und vier mutmaßliche Unterstützer des Netzwerkes begann am 6. Mai 2013 in München. 2. Der Fall„NSU“ Die Taten des„Nationalsozialistischen Untergrunds“ Am 4. November 2011 verfolgte die Polizei Bankräu­ ber, die 70.000 Euro aus einer Sparkassen-Filiale in Eisenach(Thüringen) erbeutet hatten. Durch Hinwei­ se aus der Bevölkerung kamen die Polizeibeamten den Tätern auf die Spur. Sie waren mit Fahrrädern vom Tatort geflüchtet und hatten sich in ein Wohn­ mobil zurückgezogen. Vor dem Zugriff durch die Poli­ zei erschossen sie sich vermutlich selbst. Die Bankräu­ ber Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehörten der rechten Terrorgruppe„NSU“ an, die erst mit deren Tod überhaupt erst der Öffentlichkeit bekannt wurde. Dem selbsternannten„Nationalsozialistischen Unter­ grund“ werden mindestens zehn Morde, neun da­ von an Menschen mit Migrationshintergrund und einer an einer Polizistin, sowie zahlreiche Körper­ verletzungsdelikte zugeschrieben. Der erste dieser Morde wurde im Jahr 2000 verübt, der letzte 2007. Die ­gezielte Hinrichtung von Einzelpersonen und die Sprengstoffanschläge sollten Migranten(und ­Polizisten?) in Angst und Schrecken versetzen. Zum Zeitpunkt des öffentlich werdens der rassistischen Tath­ intergründe lag der erste Mord mehr als elf Jah­ re zurück. 3 Im Wohnmobil und der Wohnung der Täter wurden Tatwaffen und die Dienstwaffen der ermordeten ­Polizistin und ihres schwer verletzten Kollegen ge­ funden. Ein eigens produziertes„NSU“-Video, in dem die Ermordeten blutrünstig und hämisch por­ trätiert werden, ging nach dem Tod der„NSU“-Täter Böhnhardt und Mundlos verschiedenen Medien und Institutionen wie beispielsweise islamischen Kulturzentren im gesamten Bundesgebiet zu. Das Vi­ deo belegt den rassistischen Hintergrund der Taten. Den ersten neun Opfern, die im Video als Türken bezeichnet werden, wird das Lebensrecht in Deutsch­ land abgesprochen. 2 Vom Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum apabiz transkribiertes Propagandavideo des NSU. http://www.nsu-watch.info/files/2013/05/NSU-Transkript.pdf(letzter Aufruf: 14.04.2014). 3 Die Terrorgruppe finanzierte ihr mehr als ein Jahrzehnt andauerndes Treiben im Untergrund u.a. durch mindestens 15 Banküberfälle. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 3 Die zehn Morde weisen zahlreiche Gemeinsam­ keiten auf. Erstens umfasst die Opfergruppe typische Feindgruppen der extremen Rechten. Ermordet wur­ den in Deutschland lebende Menschen mit Migra­ tionshintergrund(Türkei und in einem Fall Grie­ chenland) und eine Polizistin. Zweitens wurden die Opfer alle durch Schüsse, vorwiegend in den Kopf, getötet. Drittens waren an den Taten mindestens zwei Personen beteiligt, da oft mit zwei Pistolen ge­ schossen wurde. Eine der Pistolen, eine Č eská CZ 83, wurde bei neun der Morde verwendet. Viertens wur­ den alle Opfer während der Arbeit umgebracht. Die Geschäfte, in denen die Opfer ermordet wurden, ge­ hörten stets Menschen mit ausländischer Familien­ biographie. • Am 9. September 2000 wurde Enver Şimşek in Nürnberg mit acht Schüssen aus zwei Pistolen er­ mordet. Der erfolgreiche Geschäftsmann, der ­einen Blumengroßhandel aufgebaut hatte, starb im Krankenhaus an seinen Verletzungen. • Am 13. Juni 2001 wurde Abdurrahim Özüdo ğ ru in Nürnberg erschossen. Er war Schichtarbeiter bei Siemens und half in der Änderungsschneide­ rei aus, in der er ermordet wurde. • Am 27. Juni 2001 wurde in Hamburg Süleyman Ta ş köprü, Vater eines dreijährigen Mädchens, er­ mordet, ebenfalls mit Schüssen aus zwei Waffen. Er arbeitete im Obst- und Gemüseladen seines ­Vaters. • Am 29. August 2001 wurde Habil Kılıç in München in seinem Obst- und Gemüseladen erschossen. • Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in einem Döner-Imbiss in Rostock mit drei Kopf­ schüssen ermordet. Er hatte kurzfristig eine Ar­ beitsschicht übernommen. • Am 9. Juni 2005 wurde İ smail Ya ş ar mit fünf Schüssen in Kopf und Oberkörper in seinem Nürnberger Döner-Imbiss getötet. Zwei sich auf­ fällig verhaltende Männer mit Fahrrädern wurden in der Nähe des Tatorts gesehen. Zeugen erstellten Phantombilder. • Am 15. Juni 2005 wurde Theodoros Boulgarides in einem Münchener Schlüsseldienstgeschäft, des­ sen Mitinhaber er war, erschossen. Er hinterließ ­seine Frau und zwei Töchter. • Am 4. April 2006 wurde Mehmet Kuba ş ık in sei­ nem Kiosk in Dortmund erschossen. Der verhei­ ratete Mann hatte drei Kinder. • Am 6. April 2006 wurde Halit Yozgat durch zwei Kopfschüsse ermordet. Der 21-Jährige hatte sein Kassler Internetcafé erst vor kurzer Zeit eröffnet und lernte auf einer Abendschule für sein Abitur. • Der letzte dem„NSU“ zugeordnete Mord wurde am 25. April 2007 verübt. Die wie die mutmaß­ lichen Täter aus Thüringen stammende Polizistin Mi­chèle Kiesewetter wurde in Heilbronn mit einem Kopfschuss getötet. Ein weiterer Polizeibe­ amter wurde lebensgefährlich verletzt, ebenfalls durch einen Kopfschuss. Neben diesen zehn Morden wurden von dem ex­ trem rechten Terrornetzwerk Sprengstoffanschläge in belebten und multikulturellen Stadtvierteln ver­ übt. Bislang wird der„NSU“ für einen Anschlag in einem Lebensmittelgeschäft in Köln vom 19. Januar 2001 verantwortlich gemacht. Hierbei wurde die Tochter des Besitzers mit deutsch-iranischer Famili­ enbiographie schwer verletzt. Zudem ist der„NSU“, wie sich im Laufe des Prozesses herausgestellt hat, auch für die Explosion eines Taschenlampenspreng­ satzes in einer Nürnberger Gaststätte im Jahr 1999 verantwortlich. Hierbei wurde ein Mann leicht ver­ letzt. 4 Großen Schaden verursachte ein Nagelbom­ benanschlag am 9. Juni 2004 in der Kölner Keupstra­ ße, einer belebten Einkaufsstraße, in der zahlreiche türkischstämmige Menschen Geschäfte besitzen. 22 Menschen wurden verletzt, einige lebensgefähr­ lich. Zudem entstand erheblicher Sachschaden. Am 8. November 2011 wurde bekannt, dass die Ter­ roristen Böhnhardt und Mundlos gemeinsam mit Beate Zschäpe in einem Haus in Zwickau(Sachsen) gewohnt hatten. Dieses Haus wurde nur wenige Stunden nach dem Tod von Mundlos und Böhn­ hardt von einer Explosion zerstört. Die 36-jährige Zschäpe soll diese herbeigeführt haben, um Beweis­ materialien zu vernichten. Zschäpe, die unter den Decknamen Susann Dienelt und Mandy Struck lebte, war gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos bereits seit 13 Jahren wegen Sprengstoffdelikten ­polizeilich gesucht worden. Kurz nach der Explosion stellte sich Zschäpe in Begleitung eines Anwalts der Polizei in ihrer thüringischen Herkunftsstadt Jena. 4 Vgl. Jansen, Frank: Carsten S. im NSU-Prozess: Taschenlampen-Geschichte könnte Zschäpe entlasten. Tagesspiegel vom 11.06.2013. http://www.tages­ spiegel.de/politik/carsten-s-im-nsu-prozess-taschenlampen-geschichte-koennte-zschaepe-entlasten/8332936.html(letzter Aufruf: 14.04.2014). 4 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 2 I 2014 Das extrem rechte Terrornetzwerk„NSU“ Die Täter Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe waren prominente Neonazis, die bundesweit, aber vor allem in Thüringen, Sachsen und Bayern, agierten. Sie ideologisierten sich nach der Wende in den frü­ hen 1990er Jahren in Jena. Zunächst organisierten sie sich in der Kameradschaft Jena, die 1996 Teil des Thüringer Heimatschutzes wurde. Dieser umfasste Ende der 1990er Jahre etwa 170 Mitglieder und wurde von Tino Brandt, Neonazi und V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, angeführt. Das Aufdecken sei­ ner Doppelidentität im„NSU“-Untersuchungsaus­ schuss des Deutschen Bundestags hat für Aufsehen gesorgt. Durch eine Schredderaktion im Bundesamt für Verfassungsschutz wurde es schwierig, die Rolle von Tino Brandt und der weiteren Neonazi-Szene in Thüringen und Bayern innerhalb des„NSU“ zu klä­ ren, denn die Akten zu Brandt, dem Thüringer Heimatschutz und insgesamt zur sogenannten Operation Rennsteig 5 wurden unmittelbar nach der Entdeckung des„NSU“ im November 2011 vernichtet. Der Thüringer Heimatschutz gehörte zum Umfeld der neonazistischen Organisation Blood& Honour und hatte engen Kontakt zu Teilen der NPD. 6 Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos machten in den 1990er Jahren durch antisemitische Propaganda, aggressi­ ves und neonazistisches Verhalten sowie Spreng­ stoffexperimente auf sich aufmerksam und wurden wegen verschiedener Delikte angeklagt. Bei einer Razzia in einer von ihnen angemieteten Garage wur­ de der Sprengstoff TNT in großen Mengen gefun­ den. Erstaunlicherweise konnten das Trio jedoch scheinbar spurlos verschwinden und sich bis zum November 2011 dem international ausgestellten Haftbefehl entziehen. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt lebten unerkannt weiter in Deutschland, zuletzt in Sachsen. Sie finan­ zierten sich insbesondere durch Überfälle auf Ban­ ken. Geld und Identitäten, die ihnen Zugang zu Wohnungen und Wohnmobilen ermöglichten, er­ hielten sie von einem breiteren Unterstützerkreis. Sie vertrieben auch ein antisemitisches MonopolySpiel mit dem Namen Pogromly. Die Verkaufserlöse sollten in die Neonazi-Szene fließen. 1998 war eine Liste mit Adressen und Kontaktdaten in der Garage von Beate Zschäpe in Jena gefunden worden. Die Adressen hätten direkt auf die Spur des späteren Neonazi-Trios führen können. Auch 2013 tauchte eine Liste auf, die Kontaktdaten von Per­ sonen aus der bundesweiten Neonazi-Szene enthielt. Viele von ihnen sind in einschlägigen Organisa­ tionen aktiv. Wie Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos waren die im„NSU“-Prozess Angeklagten André Eminger, Holger Gerlach, Carsten Schultze und Ralf Wohlleben den Verfassungsschutzbehörden bereits in den 1990er Jahren aufgefallen, weil sie Mitglieder in Neonazi-Organisationen wie dem Thüringer Hei­ matschutz waren. Werben, sammeln, feiern: der Werbefilm des„NSU“ Schon bevor die„NSU“-Morde einer breiteren Öffent­ lichkeit bekannt wurden, brüstete sich dieser mit sei­ nen Taten. Das beweist die interne Kommunikation und die Musik der extrem rechten Szene. Unter Mi­ granten und Polizisten, die dem Grundgesetz ver­ pflichtet sind, sollte Angst und Schrecken verbreitet werden. Intern wurden die Gräueltaten gefeiert. So rühmen beispielsweise die rechten Musiker Gigi und die braunen Stadtmusikanten im Sommer 2010 die ­Taten des„NSU“ mit ihrem Lied Döner Killer von dem Album Adolf Hitler lebt : 7 „Neun Mal hat er es jetzt schon getan. Die SoKo Bosporus 8 , sie schlägt Alarm. Die Ermittler stehen unter Strom. Eine blutige Spur und keiner stoppt das Phantom. Sie drehen durch, weil man ihn nicht findet. Er kommt, er tötet und er verschwindet. Spannender als jeder Thriller, sie jagen den Döner-Killer.“ 5 Bei der Operation Rennsteig versuchten Geheimdienste, die rechtsextreme Szene in Thüringen und Bayern aufzudecken. Dabei ging es auch um den Einsatz von V-Leuten im Umfeld des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes, dem einst Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe angehörten. 6 Vgl. Erb, Rainer: Die drei Mitglieder der Terrorzelle. Unter: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, Februar 2012. http://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/rechtsextremismus/ideologie/das-zwickauer-terror-trio/die-drei-mitglieder-der-terrorzelle (letzter Aufruf: 14.04.2014). 7 Diese CD wurde indiziert. Vgl. Ausführungen in: Schellenberg, Britta: Rechtsradikalismus und Terrorismus in Deutschland: Entwicklungen und Ermöglichungsstrukturen, in: Melzer, Ralf und Serafin, Sebastian(Hrsg.): Rechtsextremismus in Europa: Länderanalysen, Gegenstrategien und arbeitsmarktorientierte Ausstiegsarbeit, FES: Berlin 2013, S. 39-78. 8 So nannte sich die Sonderkommission, die Ermittlungen anlässlich der Morde an Menschen mit ausländischer Familienbiographie durchführte. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 5 „Neun Mal hat er bisher brutal gekillt, doch die Lust am Töten ist noch nicht gestillt. Profiler rechnen mit dem nächsten Mord. Die Frage ist nur wann und in welchem Ort.“ Eine weitere Band aus dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes besingt freundschaftlich das Abtau­ chen der drei gesuchten Neonazis: „Ihr hattet wohl keine andere Wahl.[...] Zurück könnt ihr jetzt wohl nicht mehr.[...] Die Kameradschaft bleibt bestehen[...] Der Kampf geht weiter, für unser deutsches Vaterland!“ 9 Als Referenzpunkt diente den Neonazis die Comic­ figur des Paulchen Panther(Der rosarote Panther). Sie schmückte u. a. die Facebook-Seite des ehem­ aligen sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Peter Klose. Die„NSU“-Terroristen produzierten einen Kurzfilm, der den ideologischen Plot der Gruppe darstellt, die Gräueltaten preist und um Unterstützer wirbt. Ein erstes Video, in der der Name Nationalsozialistischer Untergrund bereits benutzt wurde, soll 2001, also in den ersten Jahren der Terrorserie, angefertigt wor­ den sein. 10 Das Video, das nach dem Tod von Mund­ los und Böhnhardt veröffentlicht wurde, zeigt das Wirken des„NSU“ von 1998/2000 bis 2007. Paulchen Panther führt durch den Kurzfilm mit ­gereimtem Sprechtext und bebilderter rassistischer Gewaltorgie. Die Morde und Anschläge werden sar­ kastisch-hämisch aufgezählt und konspirativ kom­ mentiert. Die Opfer werden verhöhnt. Der„NSU“ verortet sich auf der Seite der Guten und Gerechten: „Der rosarote Panther hat[...] wieder mal was ausge­ heckt, was bösen Leuten Kummer macht. Und über das der Gute lacht. 11 Unter anderem erscheint in dem Video ein Plakat mit schwarzen und roten Buchstaben auf weißem Hintergrund mit dem Text: „Steh zu deinem[schwarz] Volk[rot] Steh zu deinem[schwarz] Land[rot] unterstütze den[schwarz]„NSU“[rot]“ 12 Der Aufruf, sich dem„NSU“ anzuschließen, wird als soldatischer Einsatz für das Vaterland inszeniert. Es folgen bebilderte Überlegungen und Taten des rosa­ roten Panthers. Er zeigt das Bombenbauen und ­-legen, die Ermordung der einzelnen Opfer und die Sprengstoffanschläge. Paulchen Panther hält in dem Video eine Deutschlandkarte in den Händen, auf der die Heimatstädte der neun Mordopfer, jeweils als „Türke“ bezeichnet, eingetragen sind. Jedes Todes­ opfer wird durch einen rosa Stern gekennzeichnet. Im Folgenden präsentiert Paulchen einzelne Plakate, auf denen jeweils ein Mordopfer porträtiert wird. Das zehnte Plakat zeigt eine Deutschlandkarte mit der Überschrift„Deutschlandtour“ und dem Logo des„NSU“. In der Mitte befindet sich ein Zeitungs­ schnipsel mit den Worten„9. Türke erschossen“. Rechts unten auf dem Plakat ist ein Foto des Mord­ opfers Halit Yozgat zu sehen. 13 Die einzelnen Morde werden mit Bildern und Aus­ schnitten aus Zeitungs- und Fernsehnachrichten vorgeführt wie Trophäen. Auch die blutverschmier­ ten Leichen werden gezeigt. Der uneingeweihte Betrachter versteht nicht den ganzen Film. So gibt es eine längere Passage, in der es heißt,„manches kann man mit Gewalt errei­ chen“. An anderer Stelle heißt es, Paulchen Panther wurde„ein sehr kurzer Prozess gemacht“. Dann ist ein Haus mit vergitterten Fenstern zu sehen, an dem ein„NSU“-Banner prangt. Es heißt, man wolle Paul­ chen„belehren“ und er solle den„eigenen und den fremden Dreck wegkehren“. Belehrt wird er von einem Mann mit weißem Schnurrbart. Der Betrach­ ter fragt sich: Kam ein„NSU“-Täter ins Gefängnis? Gab es Förderer und Unterstützung seitens des„NSU“? In dem Video wird außerdem ausführlich das Nagel­ bombenattentat in der Kölner Keupstraße darge­ stellt, inklusive der medialen Berichterstattung. Ein weißes Männchen, das auf einem vorherigen Bild 9 Vgl. Band Eichenlaub, Lied 5. Februar(angenommenes Datum des Abtauchens des NSU-Trios). 10 http://www.nsu-watch.info/2013/01/prozess-gegen-zschape-co-beginnt-im-fruhjahr/(letzter Aufruf: 14.04.2014) 11 Zitiert nach dem von apabiz transkribierten Propagandavideo des NSU: http://www.nsu-watch.info/files/2013/05/NSU-Transkript.pdf(letzter Auf­ ruf: 02.04.2014). 12 Ebd. 13 Ebd. 6 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 2 I 2014 noch scheinbar als Ermittler ein Fahndungsplakat („Gesucht Bombenanschlag...“) hält, schüttelt dem Panther die Hand. Die beiden fahren gemeinsam in einer Limousine an einem Schild vorbei:„Hoch lebe Paulchen und der ,NSU‘ “.„Der genießt den Trubel, denn schließlich ist es der Gemeinde Dank“, so der gesprochene Text. Der Panther zieht sich zurück in ein„kleines“,„bescheidenes“ Haus, jedoch explo­ diert dort eine Bombe und es heißt„der Frühling“ beginnt. Ist das eine Anspielung auf den Umzug in die Frühlingsstraße, dem letzten Wohnort von Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos? Es folgt der Ab­ spann des Videos mit Paulchens Worten„Heute ist nicht aller Tage, ich komm wieder, keine Frage“. Dann wird„Neu!!! DVD2 Paul 2000 Paulchen’s neue Streiche. Nationalsozialistischer Untergrund“ eingeblendet. In der Bildmitte ist eine Pistole zu se­ hen, darunter Bilder von der Spurensicherung an einem Tatort und dem Gedenken an die Polizistin Michèle Kiesewetter, die 2007 in Heilbronn erschos­ sen wurde, sowie eine Karte von Heilbronn. 14 Das erste„NSU“-Propagandavideo richtet seine Ag­ gres­s­ion vor allem gegen Migranten, die als Türken bezeichnet werden. Soll es im zweiten Video um den Mord an der Polizistin und mögliche folgende Morde gehen? Das Feindbild Polizei wird bereits im ersten Film deutlich. So schießt Paulchen Panther einem Polizisten in den Kopf, der den Tatort eines „NSU“-Mordes sichert. Dann zwinkert er dem Zu­ schauer zu. Paulchen Panther ist der„NSU“-Täter und derjenige, der den Zuschauer verschwörerisch zur Kollaboration auffordert. Im Propagandavideo hat er sowohl eingangs als auch im Schlussbild übri­ gens nicht drei(symbolisch für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt), sondern vier Köpfe. 15 Hintergrund(1): Extrem rechte Strukturen und Rechtsterrorismus Rechtsterrorismus ist kein Novum. Seit der Grün­ dung der Bundesrepublik Deutschland sind zahlrei­ che rechtsterroristische Gruppierungen in Erschei­­ nung getreten. Wie die extreme Rechte beziehen sich Rechtsterroristen auf den Nationalsozialismus und sinnen danach, das Dritte Reich als ethnischnationale Volksgemeinschaft wiederherzustellen. Bereits zum Ende des NS-Regimes bildeten sich mit der Organisation Werwolf (Freischärlerbewegung) in den Jahren 1944 und 1945 terroristische Einheiten. Sie wurden von Heinrich Himmler befehligt und sollten mit Sabotageakten Angst und Terror in der Bevölkerung der befreiten Gebiete verbreiten, um eine Zusammenarbeit mit den Alliierten zu verhin­ dern. Ende 1952 bildete sich eine schlagkräftige ­Neonazi-Truppe in Anlehnung an die Hitler-Jugend. In der Wiking-Jugend wurden etliche Führungskader späterer extrem rechter Organisationen sozialisiert, u.a. Udo Pastörs, heute Vorsitzender der NPD. Die Wiking-Jugend ist verantwortlich für Gewalttaten und Banküberfälle und wurde 1994 verboten. Deut­ liche personelle, organisatorische und ideologische Kontinuitäten zur Wiking-Jugend wies die 1990 ge­ gründete Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) auf, die 2009 verboten wurde. Regelmäßige paramilitärische Übungen veranstaltete auch die im Herbst 1973 in Nürnberg gegründete Wehrsportgruppe Hoffmann. Die von Karl-Heinz Hoffmann geführte Organisa­ tion soll mehr als 400 Mitglieder gehabt haben und u.a. für den Mord an dem Ehepaar Lewin-Poeschke 1980 im bayrischen Erlangen und den Münchener Oktoberfestanschlag 1980, bei dem 13 Menschen starben und mehr als 200 verletzt wurden, verant­ wortlich sein. Verboten wurde die Gruppe noch im Jahr 1980. 1981 wurde Hoffmann aufgegriffen, an­ geklagt und bis 1989 inhaftiert. Hoffmann agiert heute in der Neonazi-Szene Thüringens, Sachsens und Bayerns. Seine gemeinnützige Stiftung für den Erhalt des Kulturdenkmals Rittergut Sahlis erhielt von 2005 bis 2007 vom Freistaat Sachsen Förder­ gelder in Höhe von rund 130.000 Euro. 16 In den 1970er Jahren bildeten sich verschiedene mi­ litante Neonazi-Gruppen, u.a. unter den Neonazis Michael Kühnen und Friedhelm Busse. Diese Grup­ pen verübten Gewalttaten sowie Überfälle auf Ban­ ken und Bundeswehreinrichtungen, bei denen sie Waffen und Sprengstoff stahlen. Die Gruppen wur­ den später verboten. Ehemalige Mitglieder wie der Dortmunder Siegfried Borchardt, bekannt als „SS-Siggi“, und der Hamburger Christian Worch sind weiterhin als führende Neonazis aktiv. 14 Ebd. 15 Vgl. ebd. 16 Vgl. Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Sächsischer Landtag, Drucksache: 5/4674 vom 04.02.2011. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 7 Eine neue Welle extrem rechter Gewalt kam mit der deutsch-deutschen Vereinigung. Bundesrepublika­ nische Neonazikader witterten die Chance, ihrem seit Jahrzehnten recht erfolglosen Wirken durch Ausweitung auf die ehemalige DDR einen neuen Schub zu verleihen. Während multikulturelle Le­ benswirklichkeiten und individualistische Lebens­ entwürfe im Westen von Vielen als Normalität emp­ funden wurden, nutzte die extreme Rechte die Verunsicherung der Bevölkerung in Ostdeutschland nach der Wende, um ihre völkische Ideologie zu ver­ breiten. Es gelang den Neonazis im Osten besser als im Westen, Jugendliche zu gewinnen, da diese häu­ fig ihr gewohntes Umfeld, etwa wegen des Wegfalls von Freizeitangeboten, verloren hatten. Die Anschlagswellen der frühen 1990er Jahre auf Asylbewerber in Hoyerswerda und Rostock sowie auf Migranten in Solingen und Mölln wurden maßgeb­ lich von Neonazikadern organisiert. Sie führten zu einer Reihe von Verboten rechtsextremer Organisa­ tionen. Führende Neonazis reagierten mit einem Strukturumbau. Sie verzichteten auf formalisierte und registrierte Strukturen ihrer Gruppierungen, wie beispielsweise der Bezeichnung dieser als Verein. Statt juristisch belangbarer Organisationen etablier­ ten sie ein Netz scheinbar autonom agierender, lokal verankerter Kameradschaften. Die Führungsfiguren der Kameradschaften waren Neonazis wie Christian Worch, Thomas Wulff und Thorsten Heise, deren frühere Organisationen(z. B. Nationale Liste und Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei ) verboten worden waren. 17 Die sogenannten freien Kameradschaften bilden seither eine neue und unabhängigere Struktur der Neonazis in Deutschland. Sie sind verantwortlich für gewalttätige Übergriffe und die Etablierung soge­ nannter Angstzonen in einigen Regionen Deutsch­ lands. Ins öffentliche Interesse rücken die NeonaziKameradschaften eher selten und wenn, dann dadurch, dass bei ihren Mitgliedern Waffen gefun­ den werden oder sie terroristische Aktivitäten durch­ führen. Zu einer solchen terroristischen Aktivität zählt der im Spätsommer 2003 vereitelte Anschlag auf die Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München. Geplant worden war der Anschlag von der Kameradschaft Süd, die bereits regelmäßig para­ militärische Übungen abgehalten hatte und durch einschlägige Gewalttaten an Migranten auffällig ge­ worden war. Bei einer Razzia wurden Sprengstoff und Handgranaten gefunden. Wegen Bildung einer terroristischen Vereinung und der Planung eines Sprengstoffanschlages wurden die Beteiligten zu mehreren Jahren Haft verurteilt. 18 In den vergangenen Jahren sind einige Kamerad­ schaften gerichtlich verboten worden, darunter die Kameradschaft Süd, die Kameradschaft Oberhavel und die Skinheads Sächsische Schweiz. Häufig arbeiten die gleichen Personen allerdings unter neuem Kamerad­ schaftsnamen weiter. Unzählige sogenannte freie Kräfte verfügen über professionelle Internetauftritte. Sie sind lokal aufgestellt und regional vernetzt, in Bayern bislang im Freien Netz Süd. Der Austausch er­ folgt überregional und international. Nach Auf­ decken des„NSU“ gab es eine neue Verbotswelle in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern wurde trotz ähnlicher rechtsextremer Strukturen weniger rigoros reagiert. 19 Wenngleich es sowohl ideologisch als auch perso­ nell Kontinuitäten innerhalb des bundesrepublika­ nischen Rechtsterrorismus gibt, wird anhand des „NSU“ eine neue Qualität und Stärke der extremen Rechten deutlich. Mit seiner Aufdeckung zeigt sich, dass eine Gruppierung über Jahre hinweg unent­ deckt in der Lage war, gezielte Morde zu planen und bundesweit durchzuführen. Als Legende erweist sich die Behauptung, es sei neu, dass es keine klaren Strukturen und Bekennerschreiben bei Rechtsterro­ risten gebe. Bekennerschreiben gab es weder bei den Anschlägen von Mölln und Solingen noch beim Ok­ toberfestattentat in München. Blood& Honour mit ihrem Konzept des„führerlosen Widerstands“ und der Schwede John Ausonius, der als„Lasermann“ Anfang der 1990er Jahre auf elf vermeintliche Mi­ 17 Vgl. Schellenberg 2013(FES), S. 49f.; vgl. Röpke, Andrea; Speit, Andreas(Hrsg.): Braune Kameradschaften. Die militanten Neonazis im Schatten der NPD. Ch. Links Verlag: Berlin 2004. 18 Vgl. Virchow, Fabian: Levin-Poeschke-Mord(1980). In: Benz, Wolfgang(Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Ereignisse, Dekrete, Kontroversen. Bd. 4, de Gruyter/Saur: Berlin/Boston 2011: S. 232f.; vgl. Schellenberg, Britta: Neo-Nazi Kame­ radschaften, in: Benz, Wolfgang(Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus, Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Band 5: Organisationen, Institutionen, Bewegungen. Berlin: de Gruyter Saur 2012, S. 443ff.; vgl. Schellenberg, Britta: Neonazismus(ebd.), S. 445 - 447. 19 So erfolgte das Verbot des Freien Netz Süd in Bayern erst nach jahrelanger Diskussion im Sommer 2014. Der Wechsel vieler Neonazis zu anderen Strukturen hatte bereits stattgefunden. 8 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 2 I 2014 granten schoss und sein Leben mit Banküberfällen finanzierte, gelten stattdessen als Vorbilder der ex­ tremen Rechten. Auch die Nationalsozialisten feier­ ten eigene Straf- und Gewalttaten intern und ver­ leugneten sie extern. Nicht ganz untypisch hingegen scheint die Aufklärungsarbeit bezüglich extrem rech­ ten Terrors zu sein: Sie gestaltet sich, u.a. wegen Ver­ nichtung von Beweismaterialien durch Behörden wie etwa zum Oktoberfestattentat und jüngst zum mög­ lichen„NSU“-Umfeld, bis heute als schwierig. 3. Die Reaktionen Vor dem 4. November 2011: Öffentlichkeitsarbeit der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden und mediale Berichterstattung Die Entdeckung des„Nationalsozialistischen Unter­ grunds“ und ihre Zufälligkeit lösten Entsetzen in der Öffentlichkeit aus. Sie zeigte, dass gesuchte Neo­ nazis in Deutschland nicht nur ein relativ normales Leben führen, sondern sich sogar im Untergrund professionalisieren und über ein Jahrzehnt schein­ bar unentdeckt von Ermittlungs- und Sicherheitsbe­ hörden morden konnten. Einige Kommentatoren sprachen daher von„unserem 11. September“. Doch der Blick auf die Morde, Sprengstoffanschläge und Überfälle des„NSU“ offenbarte nicht nur das gefährliche Eigenleben extremer Rechter in Deutsch­ land. Er zeigte auch, dass zur Aufklärung dieser Straf­ taten ethnisch stigmatisierende, vorurteilsgeleitete und fehlgerichtete Ermittlungsarbeit betrieben wor­ den war. Die deutschen Ermittlungs- und Sicher­ heitsbehörden hatten nicht im rechtsextremen ­Milieu nach den Tätern gefahndet, sondern im eth­ nischen und familiären Umfeld der Opfer ermittelt. Die Opfer und ihre Angehörigen wurden verdäch­ tigt, kriminell zu sein. Dies zeigt sich bereits in der Namensgebung der eingesetzten Sonderkommis­ sion, SoKo Bosporus. So schien die Tätersuche im Herkunftsmilieu der Opfer logisch. Im Nachhinein wurde auch als schockierend emp­ funden, dass Polizei und Medien die Morde an tür­ kisch- und griechischstämmigen Migranten über Jahre hinweg als„Döner-Morde“ bezeichneten. Auch dies stellte eine Vorwegnahme der vermeint­ lichen Ermittlungsergebnisse dar. Ohne investigativ tätig zu werden, übernahmen Journalisten die Ein­ schätzung der Ermittlungsbehörden, es müsse sich um Taten der organisierten Kriminalität handeln, und lokalisierten Motive im türkischen Milieu. In diesem Zusammenhang sprach das Nachrichtenma­ gazin Der Spiegel von einer„düsteren Parallelwelt“, 20 möglicherweise einer Allianz türkischer Nationalisten, Gangster und Geheimdienstler, die sichtbar werde. Entsprechend den Aussagen der Ermittler wurde in den Medien gemutmaßt, dass es sich um Gebietsstrei­ tigkeiten unter fliegenden Händlern, Machenschaften von Organisationen des Menschenhandels oder der Drogenmafia, Racheakte der Mafia oder aber – falls es sich doch um einen Einzeltäter handeln sollte – um einen privaten Racheakt handeln könnte. Eine der wenigen Ausnahmen in der Berichterstat­ tung über die wegen der gleichen Tatwaffe bald als Serie erkannten Morde ist ein Artikel in der Tageszei­ tung taz vom 13. Juni 2006. In diesem kommt der Vorsitzende des Alevitischen Kulturvereins Dortmund zu Wort, der zu Bedenken gibt, dass alle Opfer Mi­ granten seien und deshalb ein rechtsextremer Hin­ tergrund sehr einleuchtend sei. 21 In einem Bericht der Nürnberger Nachrichten wird das Gedenken an ein Mordopfer durch Familie, Freunde und Nachbarn thematisiert. Auch hier hat der Autor, im Gegensatz zu einem Großteil seiner Kollegen, mit dem betrof­ fenen Umfeld gesprochen und zeichnet ein positives Bild des Todesopfers, das weitgehend als geschätzter Bürger dargestellt wird. Die meisten Journalisten recherchierten nicht selbst, sondern verließen sich auf die Aussagen der Ermitt­ lungsbehörden, mit fatalen Folgen für eine realitäts­ nahe Einschätzung. Sie replizierten wieder und wie­ der die immer gleichen Expertenmeinungen. Die schätzten beispielsweise, dass, falls es ein psychopa­ thischer Einzeltäter war, dieser möglicherweise„ein negatives Erlebnis mit türkischen Staatsangehöri­ gen“ gehabt hatte – dass es sich um einen hassgetrie­ benen, keineswegs rational handelnden Neonazi handeln könnte, gelte als unwahrscheinlich. 20 Vgl. Spiegel vom 21.02.2011: Verbrechen. Düstere Parallelwelt. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77108510.html(letzter Aufruf: 14.04.2014). 21 Video„Kein 10. Opfer“ von Demonstrationen in Kassel und Dortmund 2006. Vgl. http://www.nsu-watch.info/2014/01/kein-10-opfer-kurzfilmueber-die-schweigemaersche-in-kassel-und-dortmund-im-maijuni-2006/(eingestellt am 07.01.2014, letzter Aufruf: 14.04.2014). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 9 Tatsächlich hatten die Ermittler eine Medienstra­ tegie. Sie gaben zwei Ermittlungsrichtungen vor, ­„organisierte Kriminalität“ oder(psychopathischer) „Einzeltäter“. Der Untersuchungsausschuss im Deut­ schen Bundestag stellte fest, dass es zwar den Ver­ dacht auf eine politisch motivierte Kriminalität gege­ ben habe, dass die öffentliche Thematisierung einer „möglichen Affinität zur rechten Szene“ jedoch be­ wusst unterschlagen wurde. Verantwortliche erklär­ ten später, man hätte die„türkische Bevölkerung“ nicht verunsichern oder zu möglichen Nachah­ mungstaten anspornen wollen. 22 Mit dem Entdecken des„NSU“ wurde die vorurteils­ beladene Annahme, die Opfer seien in kriminelle Aktivitäten verwickelt gewesen, schlagartig obsolet. Es entfaltete sich eine öffentliche Debatte über die Bedeutung des Rechtsextremismus und die Qualität der staatlichen und gesamtgesellschaftlichen Reak­ tion, die bis heute andauert. Opfergemeinden Wenngleich kein Bekennerschreiben an die Öffent­ lichkeit gelangte und die Ermittlungs- und Sicher­ heitsbehörden vor der Entdeckung des„NSU“ einen rechtsextremen Tathintergrund bestritten, fühlten einige der Betroffenen, dass die Menschen aufgrund ihrer ausländischen Familienbiographie ermordet worden waren. In Dortmund, Köln und Kassel gab es Demonstrationen und entsprechende Äußerun­ gen von Migrantengemeinden, im Rahmen derer die Taten als mögliches Werk von Neonazis und ­Rassisten thematisiert und die Behörden aufgefor­ dert wurden, die Menschen vor Ort zu schützen. Mehmet Demircan organisierte in Kassel eine De­ monstration mit dem Titel„Kein 10. Opfer“. Gegen­ über der Presse sagte er:„Ich möchte nicht laut den­ ken, aber wie gesagt, hinter der Sache waren die Nazi-Schweine.“ 23 Die Angehörigen der Opfer fühlten sich von Behör­ den und Politik nicht nur alleine gelassen. Über Jah­ re hinweg wurden„immer wieder Vernehmungen durchgeführt, in denen wissentlich falsche Anschul­ digungen gegen die Ermordeten erhoben“ 24 wurden. Aussagen der Angehörigen, dass sie rassistische Tat­ hintergründe vermuteten, wurden mit dem Hinweis abgetan, dafür gebe es keinerlei Ansatzpunkte. Auf­ grund der stigmatisierenden Ermittlungsarbeit fühl­ ten sich die Angehörigen der Opfer sogar aus ihrem Bekannten- und Freundeskreis sowie ihrem Arbeits­ umfeld ausgeschlossen, da sie und ihre ermordeten Angehörigen verdächtigt wurden, kriminell zu sein. Nach dem 4. November 2011: Die Ermittlungsbehörden: Beschuldigte(1) Am 11. November 2011 nahmen die Bundesanwalt­ schaft und die Ermittlungsrichter des Bundesge­ richtshofes Ermittlungen wegen des dringenden Verdachts der Gründung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der beson­ ders schweren Brandstiftung(§ 129a Abs. 1 Nr. 1,§ 306a Abs. 1 Nr. 1,§ 306b Abs. 2 Nr. 2,§ 53 StGB) auf. Die Beschuldigte Beate Zschäpe kam aufgrund eines umgehenden Haftbefehls eines Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. 25 Im November 2011 wurde die Sonderkommission BAO Trio beim Bundeskriminalamt eingesetzt. Sie soll allen Spuren und Hinweisen auf das illegale Le­ ben von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sowie ihren Helfern nachgehen. Nach den Erfahrungen bezüglich missglückter Namensgebung der Ermitt­ lungskommissionen überrascht es, dass wieder ein Name gewählt wurde, der Ermittlungsergebnisse von vornherein festzuschreiben droht. Die Verant­ wortlichkeit der Terrorserie wird auf drei Personen limitiert, von denen zwei tot sind. Überraschender­ 22 Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, S. 569-575. 23 Interviewausschnitt, Film der Bundeszentrale für politische Bildung:„Ich kenne meine Feinde. Unter Migrantinnen und Migranten verbreitete der NSU Angst und Schrecken – auch ohne ein einziges Bekennerschreiben.“ Ein Film von#R99 und Toralf Staud in Zusammenarbeit mit FLMH vom 18.12.2013. http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/175433/video-die-migrantische-community-und-der-nsu(letzter Aufruf: 14.04.2014). 24 NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zitiert bei Kleffner, Heike und Feser, Andreas: Der NSU-Untersuchungsausschuss. Bundeszentrale für politische Bildung vom 18.11.2013. http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/172857/der-nsu-untersuchu ngsausschuss#footnode3-3(letzter Aufruf: 14.04.2014). 25 Vgl. BMI: Rechtsterrorismus in Deutschland. http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismusbekaempfung/Rechtsterrorismus/rechtsterrorismus_node.html(letzter Aufruf: 14. 04.2014); Pressemitteilung Generalbundesanwalt vom 13.11.2011: Haftbefehl gegen die Brandstifterin von Zwickau wegen mutmaßlicher Mit­ gliedschaft in der terroristischen Vereinigung„Nationalsozialistischer Untergrund(NSU)“, 37/2011. http://www.generalbundesanwalt.de/de/ showpress.php?themenid=13&newsid=419(letzter Aufruf: 14.04.2014). 10 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 3 I 2014 weise verkündete auch das Gericht bereits vor Auf­ takt der ersten Gerichtsverhandlungen, dass der „NSU“ nicht mehr existiere. Vor diesem Hintergrund wurden die Haftbedingungen von Beate Zschäpe ­gelockert. Warum dem„NSU“ bereits vor einer juristischen Aufklärung sein Ende attestiert wurde und warum das„NSU“-Netzwerk im laufenden Prozess nicht ausgeleuchtet werden soll, bleibt für die Opfer­an­ gehörigen, die Kenner der Szene, und die Parlamen­ tarier in den Untersuchungsausschüssen ein Rätsel. Bundestag und Landesparlamente Am 22. November 2011 debattierte der Deutsche Bundestag über die„Mordserie der Neonazi-Bande und über die Arbeit der Sicherheitsbehörden“. Bun­ deskanzlerin Angela Merkel versprach eine„scho­ nungslose Aufklärung“ der„,NSU‘“-Morde“. Ein von allen Fraktionen aufgesetzter Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen. In diesem brachte der Bundestag sein inklusives Gesellschaftsverständ­ nis zum Ausdruck: „Wir stehen ein für ein Deutschland, in dem alle ohne Angst verschieden sein können und sich sicher fühlen ein Land, in dem Freiheit und Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit lebendig sind.“ 26 Am 26. Januar 2012 wurde der Untersuchungsaus­ schuss Terrorgruppe„NSU“ im Deutschen Bundes­ tag unter dem Vorsitz von Sebastian Edathy(SPD) eingesetzt, der drei zentrale Zielsetzungen anstrebte: 1. Aufklärung der Taten der Terrorgruppe; 2. Aufklärung der Frage, warum diese so lange uner­ kannt blieb; 3. Erarbeitung von Schlussfolgerungen und Emp­ fehlungen für a) Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qua­li­fizierung der Sicherheits- und Ermitt­ lungsbehörden; b) die effektive Bekämpfung des Rechtsextremis­ mus. Die Geschlossenheit der Parteien bezüglich des Auf­ klärungsanliegens, die Stoßrichtung der Analyse ­sowie der parteiübergreifende gemeinsame Wille, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und zu un­ terbreiten, ist in der Geschichte des Deutschen Bun­ destages einmalig. 27 Als am 2. September 2013 die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses im Deut­ schen Bundestag vorgestellt und diskutiert wurden, nannte Bundestagspräsident Norbert Lammert die Arbeit des Ausschusses ein„Beispiel hoher poli­ tischer Kultur und parlamentarischer Kompetenz“. Gehört wurden im Ausschuss Innenminister aus Bund und Ländern, zahlreiche an den Ermittlungen beteiligte Polizisten aus dem Bundeskriminalamt und den Ländern, Verantwortliche des Bundesver­ fassungsschutzes und der Länderverfassungsschutz­ ämter, ebenso wie Beamte des Militärischen Ab­ schirmdienstes, Staatsanwälte aus den Tatortländern und der Bundesanwaltschaft, sowie Sachverständige aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Auf mehr als 1.400 Seiten trug der Untersuchungsausschuss in seinem Abschlussbericht die Versäumnisse und Feh­ ler der Strafverfolgungsbehörden bei der erfolglosen Suche nach den Tätern zusammen und entwickelte Empfehlungen für eine verbesserte Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland. Die Taten des„NSU“ werden vom Bundestag als „eine der schwersten Verbrechensserien in der Ge­ schichte der Bundesrepublik Deutschland“ bezeich­ net. Allerdings untersuchte der Ausschuss nicht nur den„NSU“, sondern auch die Themen Rechtsextre­ mismus und rassistische Gewalt sowie die Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Es lassen sich drei zentrale Erkenntnisse herausstellen, die richtungsweisend für die zukünftige Bearbeitung sein sollen: 28 26 Entschließungsantrag aller Bundestagsfraktionen zur Debatte um die Mordserie der Neonazi-Bande und die Arbeit der Sicherheitsbehörden, Drucksache 17/7771 vom 22.11.2011. 27 Es ist der einzige Untersuchungsausschuss in der Geschichte des Deutschen Bundestages, der – aufgrund eines gemeinsam formulierten Antrags aller Fraktionen und einstimmig eingesetzt wurde; – neben dem Mandat zur Leistung von Aufklärung auch den Auftrag hatte, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten; – fraktionsübergreifend gemeinsame Analyseergebnisse und Vorschläge verabschiedet hat. 28 Vgl. Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags. Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes, 22.08.2013, Drucksache 17/14600. http://dip21.bundestag.de/dip21/ btd/17/146/1714600.pdf(letzter Aufruf: 14.04.2014). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 11 1. Der„NSU“ und seine rassistischen und extrem rechten Taten sind keine Einzelfälle, sondern Teil des Phänomens des Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland. Die Szene ist aggressiver geworden. Der„NSU“ wird in den Zusammenhang der ge­ stiegenen rassistischen und rechtsextremen Ge­ walttätigkeit in Deutschland seit 1990 gestellt. Rechtsextreme seien nun bereit,„Taten sprechen zu lassen“. Sie attackierten die von ihnen ausge­ machten„Feindgruppen“(Ausländer, Migranten, Polizisten, Politiker sowie Menschen, die sich ge­ gen Rechtsextremismus engagieren) bis hin zum Mord. Über die„NSU“-Taten hinaus habe es eine erhebliche Anzahl rassistischer und rechtsextre­ mer Übergriffe, davon mehrere tödlich, sowie zahlreiche Waffen- und Sprengstofffunde in der Neonazi-Szene gegeben. 2. Einer zielführenden Aufklärung rassistischer und extrem rechter Gewaltdelikte stehen massive Probleme bei Sicherheits- und Ermittlungsbehörden im Weg. Die Rechtsextremen konnten ihre„Erfolge“ nur aufgrund der Schwächen des Rechtsstaates und der Gesamtgesellschaft erzielen. Der Untersuchungs­ ausschuss spricht von„eine(r) beschämende(n) Niederlage der deutschen Sicherheits- und Er­ mittlungsbehörden“. 29 Das Phänomen des Ras­ sismus und Rechtsextremismus sei unterschätzt worden. Das Naheliegende sei von der Polizei nicht erkannt, sondern der Schwerpunkt auf die Ermittlungsrichtung„organisierte Kriminalität“ gelegt worden – trotz Vermutungen der Opferan­ gehörigen, es habe sich bei den Tätern um Neo­ nazis bzw.„Ausländerhasser“ gehandelt. Beson­ ders schwer wiegt die Kritik am Verfassungsschutz: „Die Analyse der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern zur rechtsterroristischen Ge­ fahr war falsch und verharmlosend.“ 30 . So seien etwa bekannte rechtsterroristische Konzepte für Lageeinschätzungen nicht berücksichtigt und ­besorgniserregende Waffen- und Sprengstofffunde in der Neonazi-Szene nicht ernst genommen ­worden. Hinweise von mehreren V-Leuten unterschied­ licher Verfassungsschutzbehörden und des Ber­ liner Landeskriminalamtes auf Banküberfälle und Waffenlieferungen, bei denen die Namen Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos fielen, wurden unzurei­ chend oder gar nicht weitergeleitet. Die Parla­ mentarier stellen fest, dass die Verfassungsschutz­ behörden„auf dem rechten Auge betriebsblind“ 31 waren. Darüber hinaus machen sie rassistische Vorurteilsstrukturen innerhalb der Behörden mitverantwortlich für Fehlentscheidungen in der Ermittlungsarbeit. Befremden löste zudem die teilweise fehlende Kooperationswilligkeit der zu­ ständigen Behörden gegenüber dem Untersu­ chungsausschuss aus. 3. Neben einer Reform der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden ist eine verbesserte„Unterstützung der Demokratieförderung“ in Deutschland nötig. Diese Schlussfolgerung bezieht sich erstens auf die„Qualifizierung der Sicherheits- und Ermitt­ lungsbehörden“. Zweitens wird auf weitere Be­ reiche und Akteure für eine„effektive Bekämp­ fung des Rechtsextremismus“, darunter gute Praxis im Bereich des zivilgesellschaftlichen En­ gagements wie beispielsweise die Opferbera­ tungen in freier Trägerschaft und die Mobilen Beratungsteams, eingegangen. Aktivitäten einer demokratischen Zivilgesellschaft werden als komplementär zum behördlichen Agieren ver­ standen und sollen zu einer wirklichkeitsnahen Einschätzung des Rechtsextremismus sowie zur demokratischen Entwicklung im lokalen Raum und der Gesamtgesellschaft beitragen. Die Ver­ antwortung für die Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus und für Demokratieför­ derung sei eine Daueraufgabe von Staat und Ge­ samtgesellschaft. 32 Die Parlamentarier sprechen sich dafür aus, in Zukunft gemeinsam für die Umsetzung der Emp­ fehlungen des Untersuchungsausschusses und die Entwicklung verbesserter politischer Vorga­ ben und Rahmenbedingungen zu sorgen. 33 29 Ebd. 30 Ebd. 31 Ebd. 32 Vgl. ebd. 33 Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des„NSU“-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, Deutscher Bundestag am 03.09.2013. 12 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 3 I 2014 Parlamentarische Untersuchungsausschüsse wur­ den nicht nur im Deutschen Bundestag sondern auch in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Bayern eingesetzt. In Bayern liegt bereits der Abschlussbericht vor, in Sachsen und Thüringen Zwischenberichte. Die Parlamentarier entdecken darin jeweils vielschichtige Probleme und klare Fehler bei der Arbeit der Sicherheits- und Ermitt­ lungsbehörden. 34 In Baden-Württemberg wird noch über die Einsetzung eines Untersuchungs­ ausschusses diskutiert. Der Kampf der extrem rechten Szene geht weiter: Spiele, Lieder, Solidaritätsbekundungen Nicht nur während der Mordserie des„NSU“ son­ dern auch nach dessen Entdeckung im November 2011 hat es in der Neonazi-Szene zahlreiche Refe­ renzen und viel Zustimmung zum Terrornetzwerk gegeben. Beliebt wurde Kleidung mit dem Aufdruck „Killer­döner nach Thüringer Art“ und einem Döner in Form eines Totenkopfes. Die im„NSU“-Propaganda­ video verwendete Comicfigur Paulchen Panther und ihr Lied waren häufiger Referenzpunkt. 35 So spielten Neonazis provokativ und solidarisch das PaulchenPanther-Lied auf einer Demonstration in Mün­ chen. 36 Auch auf rechtsextremen Konzerten und im Internet ist Zustimmung zum„NSU“ skandiert wor­ den. 37 Die Solidaritätsbekundungen sind zum Teil mit neuen Aggressionen verbunden. So drohte ein Tweet an den ehemaligen Vorsitzenden des„NSU“Untersuchungsausschusses im Bundestag„,NSU‘ is watching you!“. An Gebäude wie beispielsweise das einer islamischen Gemeinde im niedersäch­ sischen Düren wurden eindeutige Parolen ge­ schmiert:„,NSU‘ lebt weiter – und ihr werdet die nächsten Opfer sein!“ 38 Die Gewaltbereitschaft des rechtsextremen Spek­ trums hat seit der„NSU“-Enttarnung nicht ab-, son­ dern zugenommen. In Bayern etwa sind seit dem Beginn des„NSU“-Prozesses vermehrt gewalttätige Übergriffe verzeichnet worden. 39 Zustimmung und Solidaritätsbekundungen zum „NSU“ kommen auch aus Gefängnissen. Rechtsextre­ me Häftlinge in sächsischen Haftanstalten klebten an ihre Zellenwände Porträtfotos von Böhnhardt und Mundlos. Auch aus thüringischen Vollzugsan­ stalten ist Unterstützung für den„NSU“ bekannt. 40 Zahlreiche Solidaritätsbekundungen richten sich ex­ plizit an Ralf Wohlleben, den Mitangeklagten im Münchener„NSU“-Prozess. In rechten Online-Shops werden T-Shirts und Anstecker mit der Parole„Frei­ heit für Wolle!“ zum Kauf angeboten. Im Oktober 2012 steuerten 15 Neonazi-Bands Lieder zu einer „Solidaritäts-CD“ bei. Der Erlös soll Wohlleben zu­ gute kommen. Zu hören sind Bands wie Blitzkrieg, Exzess und Die Lunikoff Verschwörung, deren Sänger, Michael Regener, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung(mit der Musikgruppe Landser) im Ge­ fängnis saß und der in der Szene Kultstatus genießt. 41 Auch im Gerichtssaal unterstützen bekannte Neo­ nazis – wie bei so vielen Prozessen gegen rechtsex­ treme Gewalttäter – ihre„Kameraden“ auf der An­ klagebank. Der Prozess Beschuldigte(2), Anklage, Erwartungen und Verlauf Nach intensiver Ermittlungsarbeit, an der bis zu zehn Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft sowie bis zu 400 Polizeibeamte beteiligt waren, hat die Bundesanwaltschaft am 8. November 2012 Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere mutmaßliche Unterstützer des„NSU“, André Eminger, Holger Ger­ lach, Carsten Schultze und Ralf Wohlleben, erho­ ben. Die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft um­ fasst 488 Seiten und hat mehr als 1.600 Fußnoten. Sie wurde im November 2012 an den Staatsschutzse­ 34 In Hessen hat sich zum 1. Juli 2014 ein„NSU“-Untersuchungsausschuss konstituiert. 35 Nachdem rechtliche Schritte eingeleitet worden waren, ebbte diese Form des öffentlichen Bekenntnisses wieder ab. 36 Focus Online vom 27.03.2012: Verwendung des„Paulchen-Panther“-Songs. Gema bittet Neonazi zur Kasse. http://www.focus.de/politik/deutsch­ land/verwendung-des-paulchen-panther-songs-gema-bittet-neonazi-zur-kasse_aid_728741.html(letzter Aufruf: 14.04.2014). 37 Vgl. etwa Verfassungsschutzbericht 2011, S. 63; vgl. Schellenberg 2013(FES). 38 Vgl. Radke, Johannes: Bewundern, leugnen, abstreiten – wie steht die Szene zum NSU. In: bpb-online: Dossier Rechtsextremismus vom 26.08.2013. http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/167683/bewundern-leugnen-abstreiten-wie-steht-die-szene-zum-nsu(letzter Aufruf: 14.04.2014). 39 Vgl. Interview mit Rüdiger Löster( Endstation Rechts, Bayern ) in: Schellenberg, Britta unter Mitarbeit von Barasa, Sarah, Groten, Damian und Helm­ berger, Theo: Erfolgreich gegen Rechtsextremismus in Bayern – Politik und Zivilgesellschaft im Gespräch. Sechstes Wunsiedler Forum 2013, hrsg. von Stadt Wunsiedel, BfDT, Bayerisches Bündnis für Toleranz, bunt statt braun, Wunsiedel 2014, S. 24-26. 40 Vgl. Radke 2013. 41 Vgl. ausführlich zur Regener/Landser Verurteilung: Schellenberg, Britta: Strategien gegen Rechtsextremismus in Deutschland, Analyse der Gesetz­ gebung und Umsetzung des Rechts. C·A·P Analyse, 2/2008; http://www.cap-lmu.de/publikationen/2008/cap-analyse-2008-02.php(letzter Aufruf: 14.04.2014). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 13 nat des Oberlandesgerichts München übergeben. Die Verfahrensakte ist rund 300.000 Seiten stark, gefüllt mit Aussagen von mehreren hundert Zeu­ ginnen und Zeugen, Gutachten und Beweismitteln. Die fünf Angeklagten saßen zunächst in Untersu­ chungshaft. Seit dem Frühsommer 2012 sind nur noch Wohlleben und Zschäpe inhaftiert. Während Wohlleben, Eminger und Zschäpe schwiegen, hat der Angeklagte Schultze vor Prozessbeginn gestan­ den, im Auftrag von Wohlleben die Tatwaffe der Mordserie besorgt und an Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe übergeben zu haben. Nach seiner umfang­ reichen Aussage wurde er in das Zeugenschutzpro­ gramm aufgenommen. In der Anklage heißt es, Wohlleben und Schultze hätten den Einsatz der Waffen billigend in Kauf genommen, was als Beihil­ fe zum Mord zu werten sei. Hingegen wird den Angeklagten Eminger und Ger­ lach die Unterstützung des„NSU“ vorgeworfen. Sie hätten ihre Identitäten Böhnhardt und Mundlos zur Verfügung gestellt. Eminger mietete zudem Wohn­ mobile für einige der Taten, darunter mehrere Raub­ überfälle und der Anschlag auf das Kölner Lebens­ mittelgeschäft. Dies wird als Beihilfe zum Anschlag und versuchter Mord gewertet. Während zwei der Angeklagten in der Szene bereits als Verräter gelten, positioniert sich insbesondere Wohlleben offensiv als Neonazi, Zschäpe schweigt. Mit Nicole Schneiders und Olaf Klemke hat Wohlle­ ben Verteidiger aus dem extrem rechten Umfeld ver­ pflichtet. Nicht durchsetzen konnte er als dritten Verteidiger Wolfram Nahrath, der bis zum Verbot 1994„Bundesführer“ der neonazistischen WikingJugend und dann NPD-Mitglied war. Aufgrund von Aussagen Schultzes während des Prozesses ist Wohl­ leben inzwischen auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Zschäpe wird als einzige Überlebende des unterge­ tauchten Trios und als konstitutiver Teil des„NSU“ angesehen. Gemeinsam mit Böhnhardt und Mund­ los soll sie den„NSU“ gegründet haben. Damit ist neben einer langjährigen Haftstrafe auch eine Siche­ rungsverwahrung wahrscheinlich. Sollte es nicht möglich sein, Zschäpe eine direkte Beteiligung an den Morden nachzuweisen, so kann sie dennoch da­ für verantwortlich gemacht werden, dass sie den Terrorist­en Mundlos und Böhnhardt den„Anschein von Normalität und Legalität“ gab und eine„unauf­ fällige Fassade“ pflegte. 42 Die öffentliche Hauptverhandlung des„NSU“-Pro­ zesses begann am 6. Mai 2013. Der Prozess findet vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Mün­ chen statt. Nach der Strafprozessordnung muss der Prozess in einem der Bundesländer stattfinden, in dem„NSU“-Tatorte liegen. Fünf der zehn Morde wurden in Bayern verübt, drei in Nürnberg, zwei in München. 43 Auch verfügt München über die Infra­ struktur für einen entsprechend großen Prozess. Den rund zehn Anwälten der Angeklagten stehen die Vertreter der mehr als 50 Nebenkläger gegen­ über. 44 Vernommen bzw. gehört werden neben den Angeklagten Zeugen aus dem Umfeld der Täter, An­ gehörige der Opfer und die Anwälte der Nebenklage, ebenso zahlreiche Ermittler und Gutachter, die mit dem Fall befasst waren oder sind. Im Prozess soll über Schuld oder Unschuld der Ange­ klagten befunden werden, ebenso wird festgestellt, ob es sich beim„NSU“ um eine„terroristische Verei­ nigung“ handelt. Eine Bedingung für letzteres ist, dass der„NSU“ mindestens drei Mitglieder haben muss. Im Mittelpunkt stehen neben den Verbrechen (zehn Morde, zwei bzw. inzwischen drei Sprengstoff­ anschläge und 15 Banküberfälle) auch die Umstände des Todes von Böhnhardt und Mundlos und der Brandstiftung im Zwickauer Haus. Für die Angehörigen der Opfer und die Anwälte der Nebenklage hat der Prozess eine vielschichtige Be­ deutung. Es geht nicht allein um eine angemessene Bestrafung der Täter, sondern auch um das erneute Austarieren des Vertrauens in den deutschen Rechts­ staat, der sich angesichts der Aufklärung der Morde den Opferangehörigen gegenüber als voreingenom­ men und unfair erwiesen hat. Darüber hinaus be­ 42 Vgl. Ausschnitte der Anklageschrift zitiert in: Stern vom 08.11.2012: NSU Terror: Rechtsterroristin Zschäpe auch wegen Mordes angeklagt. http:// www.stern.de/panorama/nsu-terror-rechtsterroristin-zschaepe-auch-wegen-mordes-angeklagt-1923000.html(letzter Aufruf: 14.04.2014). 43 Vgl. Bundesministerium des Innern: Rechtsterrorismus in Deutschland. http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismusbekaemp­ fung/Rechtsterrorismus/rechtsterrorismus_node.html(letzter Aufruf: 14.04.2014). Ausführlich vgl. Schellenberg 2013 FES, S. 53f. 44 Vgl. ausführlich: Schellenberg 2013(FES), S. 54. 14 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 3 I 2014 steht die Hoffnung, dass weitere Aktivitäten und Unterstützer des„NSU“ sichtbar werden. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft dem Anliegen, das Unter­ stützernetzwerk des„NSU“ näher zu beleuchten, be­ reits in den ersten Prozesstagen entgegengetreten. Diesbezügliche Anträge der Nebenklage wurden mit der Begründung, der Prozess sei kein Ort für die Su­ che nach weiteren„NSU“-Helfern, abgelehnt. 45 Die Vert­eidiger von Zschäpe und Wohlleben haben ver­ kündet, dass sie einen Freispruch für ihre Man­ danten erwarteten. Der Verlauf des Prozesses wird von Anwälten und Journalisten als zäh beschrieben. Er fing nicht nur verspätet an, auch zeichnet sich ab, dass er deutlich länger dauern wird als anfangs angenommen. Es ist zu erwarten, dass der Prozess zu keinem von allen Seiten als zufriedenstellend empfundenen Ergebnis kommen kann. Bevor der Prozess überhaupt begann, zeigte sich, dass dem Bedürfnis der Öffentlichkeit, insbesondere zivilgesellschaftlicher Organisationen und Medien, nach Transparenz und Teilhabe nicht entsprochen werden konnte. So wurde eine Übertragung des Pro­ zesses – wie im Fall Anders Breivik ins norwegische Fernsehen – nicht einmal in einen Nebenraum des Prozessraums für Journalisten gestattet. Die wenigen vorhandenen Plätze im Verhandlungsraum wurden schließlich ausgelost, was zu Verzögerungen und Unmut führte. Nach den ersten Monaten des Prozesses waren ins­ besondere die Anwälte der Nebenklage enttäuscht. Am 23. Oktober 2013 haben 13 von ihnen in einer Presseerklärung ihre Kritik geäußert: „Wir haben im Verfahren vor dem OLG München inzwischen fast alle mit den Morden betrauten Er­ mittlungsführer gehört und so gut wie alle konnten auch heute noch nicht einsehen und zugeben, dass es falsch war, fast ausschließlich gegen die Familien und das Umfeld der Opfer zu ermitteln und systema­ tisch Hinweise auf rechte Täter zu übergehen. Das Leid, das die Familien durch diese jahrelangen Ver­ dächtigungen erlebt haben, wird durch das Verhal­ ten von Ermittlern wie Josef Wilfling noch vertieft. Ermittler, die noch nicht einmal Fehler in ihrer Poli­ zeiarbeit zugeben können, können erst recht nicht erkennen, dass institutioneller Rassismus ein Grund­ übel für die Nichtaufklärung der Taten des„NSU“ ge­ wesen ist, geschweige denn über Konzepte nachden­ ken, wie diese beseitigt werden könnten. Mit solchen Mordermittlern wird es auch in Zukunft schwierig werden, rechtsterroristische Taten aufzuklären.“ 46 Tatsächlich wurden im Prozess auch schon einige zuvor unbekannte Details der kriminellen Biogra­ phien der Angeklagten sichtbar. Ebenso wird deut­ lich, dass es vielschichtige Kontakte in die deutsche Neonazi-Szene gab. Allerdings ist es derzeit unwahr­ scheinlich, dass wirklich viel Licht in das Dunkel des Terrornetzwerkes„NSU“ geworfen werden wird – auch weil Zschäpe und Wohlleben vermutlich wei­ terhin nicht aussagen werden. Auch die Beantwor­ tung offener Fragen, wie beispielsweise nach den mehrjährigen Pausen zwischen den„NSU“-Morden nach dem scheinbar abrupten Ende der Mordserie nach dem Heilbronner Mord 2007, ist wenig wahr­ scheinlich. Hintergrund(2): Entwicklungen in der Gesamtgesellschaft, Zustimmung zu extrem rechten Einstellungen und Akzeptanz gegenüber rassistischer und neonazistischer Gewalt Der Charakter der„NSU“-Morde wurde mehr als ein Jahrzehnt lang verkannt, dabei ist die Gewalttätig­ keit der extremen Rechten in Deutschland seit den 1990er Jahren hoch. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine breitere Zustimmung zu ex­ trem rechten Einstellungsmustern in der Bevölke­ rung für die massive und kontinuierliche Gewalt mitverantwortlich ist. Während die Zustimmungswerte zu rechtsextremen Einstellungsdimensionen zumindest im Westen der Republik jahrelang rückläufig waren und die Formel „Je jünger, desto weniger rechtsextrem eingestellt“ galt, muss diese Einschätzung inzwischen differen­ ziert werden. So zeigt sich zwar, dass die Zustim­ mung zu Pluralität und Individualismus in der Ge­ samtbevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten 45 Vgl. http://www.nsu-watch.info/2013/01/prozess-gegen-zschape-co-beginnt-im-fruhjahr/(letzter Aufruf: 14.04.2014). 46 Vgl. http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/167684/der-nationalsozialistische-untergrund-nsu(letzter Aufruf: 14.04.2014). 47 Presseerklärung von 13 Nebenklagevertretern im NSU-Verfahren, München, 23.10.2013: NSU- Mordermittler Josef Wilfling ist der Garant für das weitere Versagen der Sicherheitsbehörden. S. 1f. http://www.nsu-nebenklage.de/wp-content/uploads/2013/10/PEWilflingpdf.pdf(letzter Aufruf: 14.04.2014). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 15 deutlich gewachsen ist. Gleichwohl ist menschen­ feindliches Denken, darunter auch Islamfeindlich­ keit, durchaus weit verbreitet und hat bei einigen Teilen der Bevölkerung jüngst sogar zugenommen. 48 Studien über Einstellungsmuster in der Bevölkerung ergeben, dass etwa neun Prozent der Befragten ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild haben. Laut der Mitte-Studie„Die Mitte im Umbruch“ der Fried­ rich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit der Universi­ tät Leipzig von 2012 glauben knapp 37,2 Prozent, dass die Bundesrepublik Deutschland„durch die vielen Ausländer in gefährlichem Maß überfremdet“ sei. Ausländerfeindlichkeit ist mit 25,1 Prozent die am weitesten verbreitete rechtsextreme Dimension. Menschenfeindliche Einstellungen sind über die in der Studie erfassten Dimensionen hinweg(Befür­ wortung einer rechtsautoritären Diktatur, Chau­ vinismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Verharmlosung des Nationalso­ zialismus) im Osten Deutschlands stärker verbreitet als im Westen. 49 Studien zur„Gruppenbezogenen Menschenfeind­ lichkeit“ des Sozialforschers Wilhelm Heitmeyer und seines Teams am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld stellen ähnlich hohe Zustimmungswerte zu fremdenfeindlichen Äußerungen fest. Die zehn­ jährige Untersuchungsreihe, die jährliche Daten ab 2002 beinhaltet, belegt vor allem einen steilen An­ stieg der Islamophobie in der Bevölkerung. Trotz eines eher geringen Anteils von Muslimen an der deutschen Gesellschaft von rund fünf Prozent stim­ men 46 Prozent der Befragten der Aussage„Es gibt zu viele Muslime“ in Deutschland zu. 50 Ferner zeigt sich ein Zusammenhang zwischen verschie­ denen menschenfeindlichen Einstellungen. Men­ schenfeindliche Einstellungen richten sich auch ge­ gen Obdachlose, Arbeitslose oder Juden. 51 Die extrem rechten Einstellungsdimensionen haben im Verlauf der Studie insbesondere in strukturschwa­ chen Gegenden zugenommen, die vom gesellschaft­ lichen Wandel besonders betroffen und in denen extrem Rechte aktiv sind. Häufig, aber nicht aus­ schließlich, sind Regionen in Ostdeutschland be­ troffen. Mehrere Studien haben die Ausbreitung des Rechts­ extremismus auf der lokalen Ebene untersucht und dabei„deutliche Hinweise auf eine zunehmende kommunale Verankerung rechtsextremer Struktu­ ren“ ebenso wie eine wachsende Akzeptanz der ­Bürger gegenüber rechtsextremen Manifestationen (Organisationen, Parteien) gefunden. In einigen Ge­ genden gelten Rechtsextreme als normale politische Akteure. 52 Bereits 2005 schrieb der Journalist Toralf Staud von einer alltagskulturellen Dominanz rechts­ extremer Ideologie in Teilen des ländlichen Ost­ deutschlands und bezeichnete dieses Phänomen als „Faschisierung der ostdeutschen Provinz“. 53 Dass sich gerade unter diesen Bedingungen gewalttätige Biographien entwickeln, ist wenig überraschend. Dennoch ist der Zusammenhang zwischen Einstel­ lungen und Verhalten komplex. Der simple Schluss „extrem rechtes Denken führt zu Gewalt“ wird seit langem diskutiert und bleibt höchst umstritten. Tä­ terstudien legen nahe, dass für gewalttätiges Han­ deln nicht nur die eigenen Einstellungen relevant sind, sondern auch der Glaube, im Sinne einer Mehrheit zu handeln. 54 Rechtsextreme Gewalttäter fühlen sich häufig als Ausführende eines Mehrheits­ willens(vgl.„NSU“-Video:„Die Gemeinde dankt.“). 48 Vgl. Decker, Oliver; Kiess, Johannes; Brähler, Elmar: Die Mitte im Umbruch. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2012. Herausgegeben für die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf Melzer, Dietz: Bonn 2012; vgl. Heitmeyer, Wilhelm(Hrsg.): Deutsche Zustände, Folge 1-10. Frankfurt a.M./Berlin: Suhrkamp. 2002-2012. 49 Ebd.(FES). 50 Zick, Andreas und Küpper, Beate: Meinungen zum Islam und Muslimen in Deutschland und Europa. Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage Grup­ penbezogene Menschenfeindlichkeit in Europa, Universität Bielefeld, Dezember 2009. http://www.uni-bielefeld.de/ikg/zick/Islam_GFE_zick.pdf (letzter Aufruf: 14.04.2014). Untersuchte Länder: D, GB, F, I, NL, P, PL, HU. 51 Vgl. Heitmeyer 2002 - 2010; Decker, Oliver et al 2012. Dieser Abschnitt: vgl. Schellenberg, Britta: Die radikale Rechte in Deutschland: Sie wird verboten und erfindet sich neu, in: Langenbacher, Nora und Schellenberg, Britta(Hrsg.): Europa auf dem„rechten Weg“? Rechtsextremismus und Rechts­populismus in Europa. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Berlin 2011, S. 59-83., S. 74f. 52 Borstel, Dierk: Der immergleiche braune Sumpf? Neuere Entwicklungen der rechtsextremen Szene, in: Albrecht, Jan Phillip(Hrsg.): Strategien gegen Rechtsextremismus. Die Grünen/ Europäische Freie Allianz, Berlin 2010, S. 9-20, S. 16. http://janalbrecht.eu/wp-content/uploads/2010/07/20100615_strategien_GE_final04-web.pdf(letzter Aufruf: 14.04.2014). 53 Staud, Toralf: Moderne Nazis. Die neuen Rechten und der Aufstieg der NPD, Köln 2005. 54 Das belegen Täter-Studien, vgl. etwa Wahl, Klaus/Tramitz, Christiane/Blumtritt, Jörg: Fremdenfeindlichkeit: auf der Spur extremer Emotionen. Opladen: Westdeutscher Verlag 2001. Wahl, Klaus(Hrsg.): Skinheads, Neonazis, Mitläufer. Täterstudien und Prävention. Opladen: Westdeutscher Verlag 2003. 16 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 3 I 2014 Im Rahmen meiner Studie zum rassistischen und neonazistischen Übergriff in der sächsischen Klein­ stadt Mügeln im Jahr 2007 konnte ich nachweisen, dass ein verharmlosender Umgang mit solch einem Übergriff zur weiteren Ausbreitung des Rassismus und Neonazismus vor Ort beitragen kann. 55 Die Er­ gebnisse der Studie legen nahe, dass sich extrem rechte Einstellungsdimensionen in der Bevölkerung und entsprechende Straftaten wechselseitig bedin­ gen. Sowohl im Fall„NSU“ wie auch im Fall Mügeln zeigt sich, dass die massive Gewalt ohne die Unter­ stützung von Personen, die sich auf ähnliche Vorur­ teilsstrukturen wie die Rechtsextremen stützen, nicht in diesem Ausmaß möglich gewesen wäre. Der „NSU“-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bun­ destags stellte bei der Betrachtung der seit 1990 zu­ nehmenden Gewalttätigkeit im extrem rechten Spektrum fest:„Staatliche Gleichgültigkeit(...) be­ günstigt entsprechende Radikalisierungsprozesse.“ 56 Im Fall Mügeln und im Fall„NSU“ war es nicht nur Gleichgültigkeit, sondern es wurden vorurteilsgelei­ tet falsche Schwerpunkte bei den Ermittlungen ge­ setzt, in denen die Opfer aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu Tätern umdefiniert wurden. Ich konnte zeigen, dass eine Negierung der tatsäch­ lichen Probleme Rassismus und neonazistische Ge­ walt durch die Zuständigen, insbesondere die loka­ len Politiker und die Ermittlungs- und Sicherheits­ behörden, zur weiteren Eskalation der Gewalt und hegemonialen Durchsetzung rassistischer und ex­ trem rechter Denkstrukturen geführt haben. 57 Ein Zeichen für die rassistische Prägung und die rechtsextreme Stimmung im lokalen Raum ist auch die Situation potentieller Opfergruppen entspre­ chender Gewalttaten. Aus der Arbeit von Vereinen der Opferberatung ist bekannt, dass Opfer extrem rechter Gewalt in einigen Gegenden keine Unter­ stützung in ihren Kommunen finden und eine große Hemmschwelle besteht, Delikte anzuzeigen und öf­ fentlich zu thematisieren. Ein Grund für dieses Ver­ halten könnte die schweigende Zustimmung in der Bevölkerung zu extrem rechten Taten sein. 58 4. Konsequenzen Im Fall Mügeln konnten selbst die Gerichtsurteile, die„Ausländerhass“ geißelten und die Situation als „im Vorfeld eines Pogroms“ verurteilten, die Solida­ rität großer Teile der lokalen Bevölkerung mit den Tätern kaum brechen. Nur wenige Schläger wurden belangt und einige Urteile wurden später revidiert, weil die Ermittlungen teilweise langsam und wenig zielführend abliefen und weil Zeugenaussagen zu­ rückgezogen sowie Gegenaussagen von Personen aus dem Täterumfeld herangezogen wurden. Es ent­ faltete sich eine rechtsradikale Hegemonie, die sich auch gegen diejenigen richtete, die sich kritisch mit Rassismus und Rechtsextremismus als Tathinter­ grund auseinandersetzen wollten. Diese Menschen wurden kriminalisiert und aus der Stadtgemein­ schaft ausgeschlossen. 59 Konsequenzen für eine bessere Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus wurden nicht ge­ zogen. Stattdessen wurde lediglich eine Sonder­ kommission von Seiten der Ermittlungsbehörden etabliert. Zu einer internen Aufarbeitung der proble­ matischen Ermittlungsarbeit kam es nicht. Für zivil­ gesellschaftliche Akteure, darunter die Mobile Bera­ tung des Kulturbüros Sachsen, die das Problem des Rassismus und Rechtsextremismus in diesem Fall schnell erkannt hatten, gab es weder zusätzliche fi­ nanzielle Förderung noch wuchs deren Rolle für die gesamtgesellschaftliche Rechtsextremismusbekämp­ fung. Obwohl der Fall Mügeln ein Beispiel dafür ist, wie die aktuelle Förderpolitik des Bundes im Bereich Rechtsextremismus scheitern kann, bleiben proble­ matische Vorgaben bestehen. Beispielsweise können „lokale Aktionspläne“ nur unter Federführung der Kommune, die Teil des Problems sein kann, beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt und dann umgesetzt werden. 60 Wie sieht es im Fall„NSU“ aus? Dieser hat die breite Öffentlichkeit, Politiker und Parlamente, Journa­ listen, Unternehmer und Teile der zuständigen Be­ 55 Vgl. Schellenberg, Britta: Die Rechtsextremismus-Debatte. Charakteristika, Konflikte und ihre Folgen. VS Verlag für Sozialwissenschaften 2013 (Dissertation); Schellenberg, Britta: Der„Fall Mügeln“. Die Entwicklung rassistischer Hegemonien und die Ausbreitung der Neonazis. Herausgege­ ben von Weiterdenken/Heinrich Böll Stiftung: Schriften zur Demokratie, Dresden 2014. 56 Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags(2013). 57 Vgl. Schellenberg 2013(Dissertation); Schellenberg 2014(Böll/Weiterdenken). 58 Vgl. Grell, Britta et al(Hrsg.): Hate Crime Monitoring and Victim Assistance in Poland and Germany, eds. Nigdy Wi ę cej and Opferperspektive, Warsaw/Berlin, 2009. Vgl. auch http://www.opferperspektive.de/(letzter Aufruf: 14.04.2014); vgl. auch Schellenberg 2011, S. 78. 59 Vgl. Schellenberg 2013(Dissertation) und Schellenberg 2014(Böll/Weiterdenken). 60 Vgl. Bundesprogramm„Toleranz Fördern – Kompetenz stärken.“ Leitlinien zum Programmbereich, BMFSFJ, 22.07.2013. http://www.toleranzfoerdern-kompetenz-staerken.de/fileadmin/TFKS-INTERN/Redaktion/pdf_Dateien/Foerderleitlinien_LAP_2014_mit_Vorblatt.pdf(30.04.2014). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 17 hörden und Ministerien zutiefst erschüttert. Seither gibt es zahlreiche Debatten über neue Wege der staatlichen und gesamtgesellschaftlichen Rechtsex­ tremismusbekämpfung. Einige Konsequenzen wur­ den bereits gezogen, wie im Folgenden dargelegt werden soll. Personelle Neuaufstellungen der zuständigen Behörden Im Zuge der sichtbar werdenden Fehler der Sicher­ heitsbehörden mussten zahlreiche Führungsper­ sonen ihre Arbeit aufgeben. Aufgrund schwerwie­ gender Versäumnisse im Zusammenhang mit dem „NSU“-Fall sind ihrer Position enthoben, versetzt bzw. in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder zu­ rückgetreten: Heinz Fromm(Präsident des Bundes­ amtes für Verfassungsschutz), Alexander Eisvogel (Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungs­ schutz), Thomas Sippel(Landesamt Verfassungs­ schutz Thüringen), Reinhard Boos(Landesamt Ver­ fassungsschutz Sachsen), Olaf Vahrenhold(Vize­ präsident, Landesamt Verfassungsschutz Sachsen), Volker Limberg(Landesamt Verfassungsschutz Sach­ sen-Anhalt), Claudia Schmid(Landesamt Verfassungs­ schutz Berlin), Mathilde Koller(Landesamt Verfas­ sungsschutz Nordrhein-Westfalen) und Karl-Heinz Brüsselbach(Militärischer Abschirmdienst). Man kann sich nun fragen, wer auf diese Führungsper­ sonen folgen wird und wie die Arbeit mit dem alten Personal besser werden soll; eine Herausforderung, an der anscheinend früher schon einige als durchaus zielstrebig und ambitioniert geltende leitende Mit­ arbeiter gescheitert sind. Ohne erkennbare Gründe wurden zudem der Chef der Bundespolizei und sei­ ne beiden Stellvertreter abgesetzt. An die Spitze ­wurde ein Referatsleiter des damaligen Bundesinnen­ ministers Hans-Peter Friedrich(CSU) gesetzt. Neubestimmung der rassistischen und extrem rechten Tötungsdelikte Die Aufdeckung der Mordserie des„NSU“ hat zu ­einer Neubewertung extrem rechter Gewalt geführt. Die Bundesregierung hatte bis zur Entdeckung des „NSU“ 48 Todesfälle durch rechte Gewalt seit 1990 registriert, die sie inzwischen auf 63 korrigiert hat. Journalisten von Der Tagesspiegel, Frankfurter Rundschau und Die ZEIT sowie Vertreter von Opferbera­ tungsstellen verzeichnen seit 1990 153 Todesopfer rechter Gewalt. 61 Hinzu kommt eine noch viel grö­ ßere Anzahl physisch und psychisch Verletzter, da­ runter zahlreiche Schwerverletzte, was die Gefähr­ lichkeit der extrem rechten Szene verdeutlicht. Nach dem Aufdecken der„NSU“-Morde ist die Dis­ kussion über die Aussagekraft der amtlichen Zahlen zu Todesopfern und Gewalttaten kritischer gewor­ den. Das Land Brandenburg beauftragte das Moses Mendelssohn Zentrum der Universität Potsdam, die umstrittenen Altfälle„rechtsextremer und rassisti­ scher Gewalt“ in Brandenburg zu recherchieren und auszuwerten. Hierbei sollen auch Erkenntnisse über die Diskrepanz zwischen amtlichen und zivilgesell­ schaftlichen Zahlen gewonnen werden. 62 Das Bun­ deskriminalamt wurde vom Bundesinnenministe­ rium beauftragt, unaufgeklärte Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2013 auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund hin zu überprüfen. Erste Ergebnisse legen nahe, dass die Anzahl rechter Tötungsdelikte bislang deutlich unterschätzt wurde. Bei 746 Vorfällen gebe es Anhaltspunkte für einen entsprechenden Tathintergrund. 63 Doch nicht nur bei den Todeszahlen, auch bei den Gewaltdelikten insgesamt klaffen die Statistiken staatlicher Behörden einerseits und zivilgesellschaft­ licher Akteure und investigativer Journalisten ande­ rerseits auseinander. Der Bundesverfassungsschutz­ bericht zum Jahr 2011 listet im Tagesdurchschnitt 2,7 Gewalttaten„politisch rechter Motivation“ auf. 61 Vgl. Tagespiegel online: Interaktive Grafik: Todesopfer rechter Gewalt 1990-2013. 152 Todesopfer rechtsextremer Gewalt. Recherche von Jansen, Frank und Kleffner, Heike. http://www.tagesspiegel.de/politik/todesopfer-rechter-gewalt/(letzter Aufruf: 14. 04.2014). Die Opferchronik der Ama­ deu Antonio Stiftung zählt noch 30 weitere Todesopfer seit 1990. Vgl. Erkol, Aslan; Winter, Nora: 182 Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit 1990. Veröffentlicht unter: Mut gegen rechte Gewalt am 23.11.2011. https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/news/chronik-der-­ gewalt/todesopfer-rechtsextremer-und-rassistischer-gewalt-seit-1990(letzter Aufruf: 14.04.2014). 62 http://www.mmz-potsdam.de/todesopfer-rechtsextremer-gewalt-in-brandenburg.html(14.04.2014). 63 http://www.sueddeutsche.de/politik/ermittlungen-nach-nsu-prozess-hinweise-auf-rechte-motive-bei-toetungsdelikten-1.1835154(letzter Aufruf: 14.04.2014). 63 Vgl. Verfassungsschutzbericht 2011, S. 36ff. Nachmeldungen sind hier noch nicht berücksichtigt. 18 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 3 I 2014 Insgesamt sind es 828, 755 davon mit extremis­ tischem Hintergrund. 64 Experten gehen von deut­ lich höheren Fallzahlen aus. Klar ist: Die neuen Er­ mittlungsergebnisse zu den Todeszahlen sind nur die Spitze des Eisberges. Menschenrechtsorganisationen und Opferberatungs­ stellen beklagen seit Jahren, dass die Diskrepanz zwi­ schen Daten des Staats und denen nichtstaatlicher Organisationen im Bereich politisch rechts(extrem) motivierter Gewalt bzw. Vorurteilskriminalität er­ heblich ist. Internationale Institutionen kritisieren Deutschland aufgrund der Erfassung und des Um­ gangs mit den Opferzahlen. Sie bemängeln, dass of­ fizielle Stellen Vorurteilskriminalität und insbeson­ dere rassistische Taten häufig nicht erfassten. Dies liege vor allem daran, dass die Täter keiner rechtsex­ tremen Gruppierung zuzuordnen seien und daher die entsprechende Tat nicht als rassistisch verzeich­ net werde. 65 Ein weiterer Befund hat die Öffentlichkeit in Unru­ he versetzt: Ein knappes Jahr nach der zufälligen Entdeckung des„NSU“ verkündete das Bundesin­ nenministerium, dass nicht nur das„NSU“-Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Untergrund verschwunden waren, sondern dass sich gegenwär­ tig zahlreiche Rechtsextreme einer Inhaftierung durch Abtauchen entz­ ögen. 66 5. Empfehlungen für einen besseren Umgang mit rassistischer und extrem rechter Gewalt In Deutschland gibt es ein hohes Maß an rassisti­ scher und extrem rechter Gewalt. Nicht nur der Fall „NSU“, sondern zahlreiche weitere rassistische und extrem rechte Gewaltdelikte zeigen, dass es nur un­ zureichend gelingt, jedem Einzelnen den durch den demokratischen Rechtsstaat zugesicherten Schutz zu gewähren. Zudem entstehen wie beispielsweise in Mügeln rechtsradikale Hegemonien, in denen Neo­ nazis weitgehend losgelöst vom demokratischen Rechtsstaat agieren. Die Entdeckung des„Nationalsozialistischen Unter­ grunds“ hat die deutsche Öffentlichkeit und Politik erschüttert. Auch weil die Aufklärungsambitionen der verschiedenen Akteure so unterschiedlich sind, werden die weiteren„NSU“-Ermittlungen und der juristische Prozess gegen Zschäpe, Wohlleben, Schultze, Eminger und Gerlach allein kaum zufrie­ denstellend sein. Zu einer Verbesserung der staatli­ chen und gesamtgesellschaftlichen Rassismus- und Rechtsextremismusbekämpfung sind alle gesell­ schaftlichen Kräfte gefordert. Anstelle einer abschließenden Zusammenfassung möchte ich als Diskussionsangebot fünf Kernpunkte für die Verbesserung der Rechtsextremismusbekämpfung nennen. 67 (1) Grundsätzliches Die Normsetzungen des Staates müssen transparent sein und konsequent durchgesetzt werden. Öffent­ liche Stellen und gesellschaftliche Organisationen unterliegen dem grundgesetzlichen und völker­ rechtlichen Diskriminierungsverbot und haben die­ ses zu beachten. Bei Verstößen sind personelle Kon­ sequenzen zu ziehen. Vorurteilsgeleitete, rassistische Denk- und Arbeitsweisen sind klar zu benennen und zu verurteilen. Von rassistischer Diskriminierung ­betroffene Gruppen bedürfen der ausgesprochenen Solidarität und des Schutzes. In die staatliche Strategieentwicklung sind Abgeord­ nete und Mitarbeiter aus den„NSU“-Untersuchungs­ ausschüssen, wissenschaftliche und zivilgesellschaft­ liche Akteure(u.a. Migrantenselbstorganisationen) einzubeziehen. Praxisorientierte Studien der Rassis­ mus-, Vorurteils- und Rechtsextremismusforschung 64 Ferner beobachten internationale Institutionen und Menschenrechtsorganisationen mangelnden Aufklärungswillen bezüglich„politisch moti­ vierter Kriminalität rechts“ – häufig fehle dem Personal ein menschenrechtliches Grundverständnis. Vorstellungen von Ungleichwertigkeit mani­ festierten sich beim Personal u. a. in Polizei-Publikationen mit diskriminierendem Inhalt(etwa gegen Roma) und in Misshandlungsfällen in Poli­ zeigewahrsam. ECRI(Hrsg.): ECRI Report on Germany(fourth monitoring cycle), Straßburg 2009. http://hudoc.ecri.coe.int/XMLEcri/ENGLISH/ Cycle_04/04_CbC_eng/DEU-CbC-IV-2009-019-ENG.pdf(letzter Aufruf: 14.04.2014), S. 30, S. 44f.; Amnesty International(Hrsg.): Täter Unbe­ kannt. Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland. Berlin 2010. http://www.amnesty-polizei.de/d/wp-content/uploads/Polizeibericht-Deutschland-2010.pdf(letzter Aufruf: 14.04.2014). Vgl. hierzu und tieferge­ hend: Schellenberg 2013(FES). 65 Zahlen aus dem Bundesinnenministerium devergierten zwischen 18 und 110. 66 Vgl. Spiegel vom 28.10.2012:„,110 untergetauchte Rechtsextreme‘: Minister Friedrich bauschte Nazi-Meldung auf.“ http://www.spiegel.de/poli­ tik/deutschland/untergetauchte-rechtsextreme-innenminister-friedrich-trug-dick-auf-a-863838.html(letzter Aufruf: 14.04.2014). 67 Dabei orientiere ich mich insbesondere an den Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse und meinen Studien: vgl. Schellenberg 2014 (Böll), ferner vgl. auch: Schellenberg, Britta: Strategien gegen Rechtsextremismus und Vorurteilskriminalität – für Pluralismus und liberale Demo­ kratie in Deutschland. Was muss getan werden, um den Nationalsozialistischen Untergrund und seine Ideologie erfolgreich zu bekämpfen? In: Glaab, Manuela und Karl-Rudolf Korte(Hrsg.): Angewandte Politikforschung, Springer VS für Sozialwissenschaften: Wiesbaden 2012, S. 419-429. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG 19 müssen u.a von Polizei und Sicherheitsbehörden durchgeführt und bei der Strategieentwicklung be­ rücksichtigt werden, ebenso wie Evaluationen. (2) Öffentlichkeitsarbeit und Debatten rechtzeitig und normorientiert führen Jüngste Studien zu Schwierigkeiten bei der Rechts­ extremismusbekämpfung in Deutschland zeigen, dass das Extremismuskonzept die Problembearbei­ tung ungünstig beeinflusst. Das Phänomen des Ras­ sismus und der gruppenbezogenen Menschenfeind­ lichkeit wird unterthematisiert, Probleme werden außerhalb der Gesamtbevölkerung, der„Mitte“, verla­ gert und durch eine Politisierung und Gleichsetzung mit anderen Extremismen bagatellisiert. Deshalb ist diese Begrifflichkeit zugunsten passender Kategori­ sierungen wie beispielsweise Rassismus, Vorurteilskri­ minalität und Neonazismus aufzugeben. 68 Außerdem belegen Studien, dass aktuelle Prozesse der Kollektivbildung die Auseinandersetzung mit der extremen Rechten in Deutschland erschweren. Ost-West-Befindlichkeiten, darunter gegenseitige Schuldzuschreibungen, sowie Distanzierungspro­ zesse zum Staat und insbesondere der Bundespolitik können im strukturschwachen Raum die Ausbrei­ tung des Rechtsextremismus begünstigen. 69 Gegen­ strategien müssen dies im Blick haben und nach re­ gionaler Bedürftigkeit – nicht nur nach Ost-West, sondern auch nach Stadt-Land – und generationen­ orientiert Maßnahmen entwickeln. Bei öffentlichen Debatten ist es zentral, den proble­ matischen Kern und mögliche soziale Auswirkungen von rassistischen und extrem rechten Aussagen zu benennen. Rechtspopulistische und extrem rechte Behauptungen und Forderungen müssen offensiv angesprochen und widerlegt werden, ohne sie dabei inhaltlich oder politisch aufzuwerten. Dies gilt ins­ besondere für scheinbar repräsentative Negativbei­ spiele im Zusammenhang mit strittigen Themen, darunter insbesondere Zuwanderung, Vielfalt im Alltag und Islam. Vorurteilsgeleitete Deutungsweisen von Gewaltta­ ten und gesellschaftlichen Problemen müssen wi­ derlegt werden, diskriminierenden Schuldzuwei­ sungen muss widersprochen werden. Einem Klima der Angst gegenüber stigmatisierten Gruppen wie Migranten kann durch die Betonung der Normalität von Vielfalt(z. B. 19,5 Prozent der Menschen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund; in Großstädten liegt der Anteil bei bis zu 43 Prozent) begegnet werden. (3) Ermittlungsarbeit verbessern und Gesetzgebung schärfen Charakteristisch für die Schwächen des Umgangs mit Rechtsextremismus in Deutschland sind Täter­ zentriertheit und der Fokus auf Oberflächenstruk­ turen. Es scheint einfacher, das Verwenden verfas­ sungsfeindlicher Symbole zu bestrafen(z. B. ist das Tragen des Hakenkreuzes ein Propagandadelikt), als rassistische und extrem rechte Gewalttaten zu er­ kennen und strafrechtlich zu verfolgen. 70 Die Opferperspektive muss ein stärkeres Gewicht be­ kommen. Dafür müssen der Schutz vor Diskrimi­ nierung und die Strafverfolgung nach entspre­ chenden Übergriffen verbessert werden. Rassistisch motivierte Gewalttaten müssen besser erkannt wer­ den. Bei jeder Gewalttat muss eingehend geprüft werden, ob es mögliche Anzeichen für ein rassisti­ sches Motiv gibt, etwa wegen der Person des Opfers oder wenn Zeugen oder Opfer ein entsprechendes Motiv angeben. Die jeweilige Prüfung muss nach­ vollziehbar dokumentiert werden. Die Erfassungskriterien bezüglich rassistischer Straf­ taten müssen überarbeitet werden. Dabei sind eine Abwendung von der„politisch motivierten Krimi­ nalität rechts“ und eine Integration der Hate CrimePerspektive wünschenswert. Gleichzeitig muss das Personal von Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern in der Aus- und Fortbildung entsprechend geschult werden, um rassistische und extrem rechte Delikte besser zu erkennen. Die Kriterien sind bei den verschiedenen zustän­ digen Instanzen(Polizei, Staatsanwaltschaft, Gene­ ralbundesanwaltschaft) anzuwenden und die Fälle systematisch und zentral zu erfassen. Die Personal­ zusammensetzung von Behörden, einschließlich des Führungspersonals, sollte die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln. Insbesondere die Polizei muss weitere Anstrengungen unternehmen, um mehr Migranten als Mitarbeiter zu gewinnen. Der Generalbundes­ anwalt soll seine Zuständigkeit für Fälle von rassis­ 68 Vgl. Schellenberg 2013(Diss), Schellenberg 2014(Böll/Weiterdenken). 69 Ebd. 70 Vgl. hierzu Schellenberg 2008, S. 10f. Vgl. zur Aufzählung entsprechender Delikte diverse Verfassungsschutzberichte. 20 EXPERTISEN FÜR DEMOKRATIE 3 I 2014 tischer und extrem rechter Gewalt erweitern. Die Nichtübergabe von relevanten Fällen an den Gene­ ralbundesanwalt durch die Landesbehörden muss gerügt werden. Nötig ist eine strukturelle und personelle, aber vor allem auch inhaltliche und normative Neuaufstel­ lung der mit dem Thema befassten staatlichen Ak­ teure. Die Sicherheitsbehörden bedürfen einer weitge­ henden Reformierung, wenn nicht einer grundsätz­ lichen Neukonzeption. Es müssen zumindest klare Vorgaben für den Einsatz von V-Personen geschaf­ fen werden. Die Verfassungsschutzbehörden sind stärker und effektiver vom Parlament zu steuern und zu kontrollieren. (4) Bildung für Demokratie und Menschenrechte umsetzen Bildung ist der Kern einer Rechtsextremismusprä­ vention und eines effektiven Umgangs mit der ex­ tremen Rechten. Bildung für Demokratie und Men­ schenrechte ist grundlegend für das Funktionieren einer pluralistischen und demokratischen Gesell­ schaft und für den sozialen Frieden. Sie muss expli­ zit auch gegen Rassismus und Diskriminierung sen­ sibilisieren und sich auf verschiedene Bereiche, wie beispielsweise Schulen und Behörden, beziehen. Im„NSU“-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde ein Mangel an Analysefähigkeit, Kritikfähigkeit(Fehlerkultur), Eigenständigkeit und Kreativität bei den Ermittlungs- und Sicherheitsbe­ hörden festgestellt. Diese Behördenkultur sei mitver­ antwortlich für die schlechten Ermittlungser­gebnisse. Eine interkulturelle Öffnung der Behörden und ein­ schlägige berufliche Fortbildungen werden empfohlen. Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisatio­ nen sind in die Bildungsmaßnahmeneinzubeziehen. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten An­sich­ten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. (5) Demokratisierung vor Ort und Förderung der Zivilgesellschaft: Partizipationsmöglichkeiten bieten Vielschichtige Gewaltverhältnisse sowie autoritäre Muster und Strukturen bieten günstige Entwick­ lungsbedingungen für extrem rechte Orientierun­ gen. Die Pluralität von Ansätzen und Meinungen bietet ein stabiles Gegengewicht. Diese Erkenntnis kann auf Maßnahmen gegen Rechtsextremismus heruntergebrochen werden. Ob in der Schule, der Behörde oder in der Gemeinde: Formen der politi­ schen Beteiligung von Bürgern und zivilgesellschaft­ lichen Akteuren müssen ermöglicht werden. Dabei ist das Antidiskriminierungsverbot eine notwendige Vorraussetzung für gemeinsame Aktivitäten. Die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus und für die Förderung der Demokratie müssen fort­ gesetzt und weiterentwickelt und die finanziellen Mittel dafür angehoben werden. Um Rassismus und Diskriminierung effektiver entgegenzutreten, müs­ sen bewährte Projekte verlässlich vom Bund geför­ dert werden. Verstetigt werden müssen insbesonde­ re die Mobilen Beratungsteams, die Beratungsstellen für Opfer rassistischer und extrem rechter Gewalt sowie zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Dokumentations- und Recherchestellen. Insgesamt müssen Wege gefunden werden, wie zivilgesell­ schaftliche Akteure vor Ort unabhängiger von mög­ licherweise problematischen behördlichen und kommunalen Akteuren gefördert werden können. Darüber hinaus sind Strukturen kommunaler Anti­ diskriminierungsberatung zu stärken. Die Autorin Dr. Britta Schellenberg ist Senior Researcher am Centrum für angewandte Politikforschung sowie Lehrbeauftragte am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaften der Ludwig-Maximilians- Universität München. Das Projekt„Gegen Rechtsextremismus“ im Forum Berlin/Abteilung Politischer Dialog der Friedrich-Ebert-Stiftung bietet k­ontinuierlich Veranstaltungen, Publikationen und Seminare zu aktuellen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus und zu effektiven Gegenstrategien an. Die Publikationsreihe„Impulse gegen Rechtsextremismus“ doku­ mentiert wichtige Ergebnisse unserer Veranstaltungen. Sie wird ergänzt durch die Publikationsreihe„Expertisen für Demokratie“, die ausgewählte Analysen und Fachbeiträge zu aktuellen Frage­stel­lun­gen in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus bietet. Wenn Sie bis jetzt noch nicht in unserem Verteiler sind und zu-­ künftige Ausgaben der„Expertisen für Demokratie gegen Rechts­ extre­mis­mus“ erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an: forum.rex@fes.de. Mehr Informationen zur Arbeit der FES für ­Demokratie und gegen Rechtsextremismus finden Sie unter: www.fes-gegen-rechtsextremismus.de.