Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner Kostenübernahme des Bundes für Studierende aus Entwicklungsländern Modell einer Beteiligung des Bundes an der dauerhaften Finanzierung der Hochschulen im Bereich der Lehre. Eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Hochschulfinanzierung(Lehre) wurde in der Koalitionsvereinbarung vereinbart. Der Bund sollte die Kosten für die Ausbildung von Studierenden aus Entwicklungsländern übernehmen(ca. 850 Mill. EUR./a). Dies wäre qualitätssteigernd und würde eine Förderung aller Hochschulen bewirken. Zusätzlich werden Studiengebühren für Studierende aus Ländern mit Studiengebühren diskutiert. Mit der als Erfolg gefeierten Übernahme der BAföGKosten durch den Bund ohne eine daran gekoppelte Verpflichtung für die Länder, den dadurch frei werdenden Betrag in den Hochschulen zu belassen, droht dem Wissenschaftsbereich ein Nullsummenspiel. Optimistisch formuliert. Eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Hochschulfinanzierung, insbesondere auch für den Bereich der Lehre, wird zu Recht weiter gefordert. So hat man sich in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, nach Auslaufen des Hochschulpaktes einen Weg zur weiteren Finanzierung der Hochschulen durch den Bund zu suchen. Dabei sollen Hochschulen für gute Lehre und für solche Angebote, die mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss führen, stärker honoriert werden. 2012 hat der Bund die Schaffung von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes mit 1,2 Mrd. Euro unterstützt. Überlegungen können also von dieser finanziellen Größenordnung pro Jahr ausgehen. Aktuell diskutiert wird eine Unterstützung, die die Qualität der Lehre an Hochschulen fördern soll, z.B. über einen Wettbewerb, wobei das Vorbild der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern für die Forschung immer eine Rolle spielt. Völlig unklar ist, wie dies umgesetzt werden könnte ohne ein kostenfressendes Bürokratiemonster zu etablieren. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, dass der Bund schon immer die Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern als deutsche Entwicklungshilfe der Bundesrepublik gemäß den ODA(Official Development Assistance) – Richtlinien verbucht. Dies waren im Jahr 2012 690 Millionen Euro. Die Lösung des Problems könnte ein Vorschlag sein, den ich schon 2006 im Rahmen der Studiengebührendiskussion in die Kultusministerkonferenz eingebracht habe: Der Bund übernimmt die Kosten für die Ausbildung von Studierenden aus den Entwicklungsländern. Dies ist eine dauerhafte zuverlässige Unterstützung der Hochschulfinanzierung durch den Bund, in der Breite und gleichzeitig beachtlich qualitätssteigernd. Das zentrale Anliegen aus diesem Teil der Koalitionsvereinbarung wäre damit umgesetzt. Die Auswirkungen sind leicht zu überblicken(Tabelle 1). 2012/13 gab es in Deutschland 2,5 Millionen Studierende, davon 204 Tausend Bildungsausländer und davon kommen wiederum 112 Tausend Studierende aus Entwicklungsländern. Der Bund sollte ab 2018 die durchschnittlichen Ausbildungskosten pro Studierenden entsprechend den Kosten der unterschiedlichen (Fortsetzung: Seite 3) Kostenübernahme des Bundes für Studierende aus Entwicklungsländern Tabelle 1: Kosten für ausländische Studierende Seite 02 Studierende im Wintersemester 2012/13(Anzahl): Bildungsausländer nach Land des Erwerbs der HZB (und Regionen) insgesamt nach Fächergruppen Anzahl der Studierenden Anfallende Mittel (Kosten) Mögliche Einnahmen, wenn Studiengebühren von Studierenden aus Staaten mit Studiengebühren erhoben werden (nur Auswahl): Anzahl der Studierenden alle Entwicklungsländer Bildungsausländer insg. Studierende insgesamt lfd Mittel alle Hsch 2011 (Tsd.€/Stud) alle Entwicklungsländer (Tsd.€) Bildungsausländer insgesamt (Tsd.€) Australien China Kanada Vereinigte Staaten v. Amerika Summe potentielle Einnahmen (Tsd.€) Fächergruppen insgesamt Sprach- und Kulturwiss. Sport 112.883 204.644 2.499.409 14.023 37.189 476.958 385 779 27.367 Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwiss. Mathematik, Naturwiss. Humanmedizin/ Gesundheitswiss. Veterinärmedizin 24.156 23.026 5.138 232 50.679 35.330 11.015 509 759.610 449.758 139.422 8.230 Agrar-, Forst- und Ernährungswiss. Ingenieurwiss. 2.749 4.034 39.463 52.546 47.766 499.419 Kunst, Kunstwiss. Sonstige 3.177 11.585 323 978 88.329 2.550 831.873 1.515.136 449 25.564 690 4.111 30.814 206.338 4,9 68.713 182.226 103 2.966 170 1.586 4.825 23.643 6,31 2.259 4.915 3 45 5 24 77 486 3,54 85.512 179.404 94 5.319 174 1.034 6.621 23.438 8,64 198.945 305.251 53 4.508 115 467 5.143 44.436 31,69 162.823 349.065 28 468 49 154 690 21.866 16,19 3.756 8.241 38 2 3 43 696 9,37 25.758 37.799 9 456 21 89 575 5.388 6,42 253.352 337.345 65 10.613 64 425 11.167 71.692 9,04 28.720 104.728 85 1.083 64 284 1.516 13.705 6,3 2.035 6.161 9 68 26 54 157 989 Quelle: Statistisches Bundesamt Auswertung mit DZHW-ICE Dank für Unterstützung an die Herrn Kerst, Haselhorn und Wolter vom DIPF Kostenübernahme des Bundes für Studierende aus Entwicklungsländern Seite 03 Fächergruppen übernehmen und diese Mittel direkt den Hochschulen zukommen lassen. Dies wären Ausgaben von ca. 850 Millionen Euro/Jahr. Die Aufteilung auf die einzelnen Bundesländer orientiert sich selbstverständlich an der Zahl der Studierenden, wobei Länder mit besonders vielen ausländischen Studierenden, wie z.B. Bremen, besonders gut, die mit wenigen, wie Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, etwas schlechter abschnitten(Tabelle 2). Ein solches Bundesengagement hätte viele Vorteile: 1. Es sichert eine dauerhafte zusätzliche Bundesförderung der Hochschulen für die Lehre, wobei nicht einmal eine Änderung des Art. 91 b Grundgesetz notwendig wäre. genden Modell entstehen hingegen keine zusätzlichen Umsetzungs- bzw. Verwaltungskosten, da alle notwendigen Daten ohnedies vorgehalten werden. 8. Wenn der ins Auge gefasste finanzielle Spielraum größer als eine Milliarde Euro wäre(1,2 Milliarden Euro per Anno in 2012 für den Hochschulpakt), bestünde noch die Möglichkeit für zusätzliche zielgerichtete Maßnahmen entsprechend den in der Koalitionsvereinbarung angeführten Intentionen wie z.B. mehr beruflich Qualifizierten den Hochschulzugang zu eröffnen. 9. Die Bundesebene eröffnet sich einen eigenen hochschulpolitischen Handlungsspielraum mit klarer Verpflichtung und Zuständigkeit. 2. Die zusätzlichen Mittel fließen gezielt zur Unterstützung der Hochschulen in die Lehre und setzen damit einen Impuls zur quantitativen Ausweitung. 3. Da der Anreiz für die Hochschulen ein gutes Angebot zu machen bei einer quasi kostendeckenden Refinanzierung sehr hoch ist, kommt dieser Impuls zur qualitativen Weiterentwicklung des Lehrangebotes allen Studierenden zugute. 4. Die Finanzhilfe des Bundes erhalten alle Bundesländer; starke Ungleichgewichte wie z. B. bei der Exzellenzinitiative für die Forschung werden vermieden (Tabelle 2). 5. Alle Hochschultypen profitieren von diesen Bundesmitteln, im Gegensatz zur Exzellenzinitiative, in der praktisch nur die Universitäten Nutznießer waren. Insbesondere werden es auch die Kunst- und Musikhochschulen sein, da hier überproportional viele ausländische Studierende studieren. 10. Sollte der Bund wie beim Hochschulpakt auf einer Kofinanzierung durch die Länder bestehen, bietet es sich an, dass die Länder nach dem gleichen Modell die restlichen ausländischen Studierenden, oder auch nur diejenigen aus EU- Ländern, finanzieren. Schwierige Diskussionen, ob die entsprechende Kofinanzierung tatsächlich erbracht wird, wären nicht mehr notwendig. 11. Die leistungsorientierte Refinanzierung der Hochschulen durch den Bund wäre ein Einstieg, bundesweit die Hochschulen belastungsorientiert zu refinanzieren. Die Länder kämen unter Zugzwang ihre Finanzierung daran zu orientieren. Das wäre der m.E. überfällige entscheidende Schritt weg vom pauschalen Subventionsempfänger. Im Bereich Vorschule und Schule ist das lange eine Selbstverständlichkeit. In meiner Amtszeit in Berlin gelang dieser Einstieg auch in die Hochschulfinanzierung. Selbstverständlich gibt es weitere sinnvolle Varianten dieses Lösungsansatzes; hier einige Beispiele: 6. Da die Hochschulen das Geld direkt vom Bund erhalten, ist ein Höchstmaß an Wahrscheinlichkeit gegeben, dass diese Bundesmittel den Hochschulen wirklich zusätzlich zugute kommen. a. Die Finanzierung auf Studierende in der Regelstudienzeit plus z. B. zwei Semestern einschränken: Dies würde einen Anreiz setzen, die Studiengänge gut zu organisieren und die Betreuung zu optimieren. 7. Die Umsetzung kann ohne zusätzliche Begutachtungen mit sehr wenig Aufwand erfolgen. Bei jedem denkbaren Wettbewerb in Bezug auf die Qualität müsste man mindestens mit dem gleichen personellen und finanziellen Aufwand wie bei der Exzellenzinitiative rechnen, wo insgesamt 4,7 Millionen Euro, d. h. 1,1% der zusätzlich zur Verfügung gestellten Gesamtmittel von 411 Millionen Euro 2012, die für die Umsetzung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat nötig waren. Bei dem vorlieb. Die Zielgruppe einschränken, z.B. nur Entwicklungsländer außerhalb von Europa oder nicht für Länder, die selbst Studiengebühren erheben(z. B. China): Dies ist in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und der politischen Zielsetzung zu entscheiden. c. Anstelle von auf Fächergruppen bezogener Beträge einen Durchschnittsbetrag zugrunde legen: Der nötige (Fortsetzung: Seite 5) Kostenübernahme des Bundes für Studierende aus Entwicklungsländern Seite 04 Tabelle 2: Vergleich Bundesmittel Exzellenzinitative, Hochschulpakt 2012 mit Bundesfinanzierung für Studierende aus Entwicklungsländern Bundesmittel ExIni 2012 Bundesmittel Hochschulpakt 2012 in tsd€ in% in tsd€ in% Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe Bundesländer 90.097 57.038 29.057 0 3.075 5.547 20.935 0 22.628 50.290 1.723 6.462 3.658 0 13.388 1.044 304.942 29,5 18,7 9,5 0,0 1,0 1,8 6,9 0,0 7,4 16,5 0,6 2,1 1,2 0,0 4,4 0,3 100,0 137.474 213.625 132.776 25.490 29.539 78.396 73.551 18.430 80.556 173.649 57.128 16.458 52.162 27.548 21.739 26.829 1.165.349 ohne Zuord.(für DFG und WR); Gesamtbetrag einschl. Länder 4,7 Millionen€ ohne Zuord. Nur Bund 3.534 Stadtstaaten alte Flächenländer neue Flächenländer 37.679 262.561 4.702 12,4 86,1 1,5 240.711 774.1791 150.459 11,8 18,3 11,4 2,2 2,5 6,7 6,3 1,6 6,9 14,9 4,9 1,4 4,5 2,4 1,9 2,3 100,0 12,4 86,1 1,5 Quellen: 1. 2. 1. GWK Heft 35 Finanzströme 2012 2. GWK Heft 39 Hochschulpakt Umsetzung 2012 3. gerechnet mit Durchschnittsbetrag von 6300€/a für alle Fächer Bundesmittel f. Stud. Entwicklungsländer in tsd€ in% 106.161 73.162 59.459 16.115 15.794 25.156 78.630 7.132 51.263 177.559 28.041 11.050 35.734 23.909 12.871 17.470 739.507 14,4 9,9 8,0 2,2 2,1 3,4 10,6 1,0 6,9 24,0 3,8 1,5 4,8 3,2 1,7 2,4 100,0 Königsteiner Schlüssel in% 12,9 15,2 5,1 3,1 0,9 2,6 7,3 2,1 9,4 21,2 4,8 1,2 5,1 2,9 3,4 2,8 100,0 100.409 538.738 100.359 3. 13,6 72,9 13,6 1. 8,6 75,5 16,0 Kostenübernahme des Bundes für Studierende aus Entwicklungsländern Seite 05 Betrag wäre etwas geringer, da ausländische Studierende überproportional kostenintensive Studiengänge studieren. Dies ist keine wirkliche administrative Erleichterung und würde jedoch zu Fehlanreizen führen, zielgerichtet überproportional kostengünstige Studiengänge auszubauen. DER Autor dieser Publikation Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, Vorstand der Stiftung Charité, vorher von 1991 bis 2011 Minister bzw. Senator in Rheinland-Pfalz und Berlin d. Die unterschiedlichen Ausbildungskosten für Fachhochschulen und Universitäten zugrunde legen: So betragen die durchschnittlichen Ausbildungskosten an Fachhochschulen 2010 3970 Euro/Jahr, an Unis 2010 8510 Euro/Jahr: Dies ist nur scheinbar gerechter, da indirekt dann die Forschung an Universitäten zusätzlich mit gefördert würde und der Anreiz für die Fachhochschulen spürbar geringer wäre. Wenn eine solche Finanzierung von Studierenden aus Entwicklungsländern durch den Bund zusätzlich gewährleistet ist, stellt sich natürlich die Frage, ob in Deutschland auch von Studierenden aus Ländern, die ihrerseits Studiengebühren erheben, Gebühren erhoben werden sollten. Denn schließlich zahlen deutsche Studierende in diesen Ländern ebenfalls Studiengebühren. Dies würde allein auf die Länder USA, Australien, Kanada und China bezogen Einnahmen von ca. 200 Millionen Euro/Jahr generieren(Tabelle 1) – zusätzliche Finanzmittel für das deutsche Hochschulsystem ohne Belastung des Steuerzahlers. Daraus ließen sich z.B. gezielt Stipendien für Studiengebühren für die 10% besten Studierenden aus gebührenpflichtigen Ländern finanzieren. HOCHSCHULPOLITIK In der Reihe Hochschulpolitik der Friedrich-EbertStiftung werden Beiträge und Empfehlungen zur künftigen Gestaltung des deutschen Hochschulsystems entwickelt. Unsere Publikationen können Sie per e-mail nachbestellen bei: marion.stichler@fes.de Digitale Versionen aller Publikationen: http://www.fes.de/themen/bildungspolitik/index.php Impressum ISBN: 978-3-86498-970-4 Copyright by Friedrich-Ebert-Stiftung 2014 Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abt. Studienförderung Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Marion Stichler Gestaltung& Satz: minus Design, Berlin Wenn die zusätzlichen Mittel genutzt würden, um auch deutschen Studierenden das Studium in gebührenpflichtigen Ländern zu erleichtern, würde die Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems sogar quantitativ und qualitativ entscheidend gestärkt. Die Einführung von solchen Studiengebühren, ohne deutsche und europäische Studierende zu belasten, ist mit Sicherheit einfacher zu realisieren als eine den deutschen Autofahrer schonende Maut auf deutschen Straßen. KONTAKT und Feedback Marei John-Ohnesorg Bildungs- und Hochschulpolitik marei.john@fes.de