im puls e MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG DIE ZEITENWENDE BRAUCHT EINE NACHHALTIGE FINANZIERUNG DER STAATSAUSGABEN Ein privilegierter ‚Zukunftshaushalt‘ ermöglicht die zukunftsgerichtete Finanzierung der notwendigen Staatsausgaben und die zusätzliche Mobilisierung privater Investitionen. Die Schuldenbremse sollte nicht abgeschafft, aber reformiert werden. Die Möglichkeiten des Kapitalmarkts und seiner europäischen Integration sollten genutzt werden. Wir brauchen ein fiskalisch auskömmliches, sozial gerechtes, wirtschaftlich tragbares und ökologisch nachhaltiges Steuersystem. Ein parlamentarisches Haushaltsbüro und eine ‚Zukunftskommission öffentliche Finanzen‘ setzen neue Akzente. DR. CHRISTIAN KASTROP UND WEITERE MITGLIEDER DER AG FINANZEN NOVEMBER 2023 I. Empfehlungen für eine langfristig nachhaltige Haushaltsfinanzierung zentraler Zukunftsausgaben In den letzten Jahren haben sich die Herausforderungen an die öffentlichen Finanzen multipliziert. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Welche möglichen Ergänzungen oder weiteren Optionen sollten wir in Zukunft verfolgen und entwickeln? Es gilt dabei sowohl die heutigen Notwendigkeiten als auch die bereits in naher Zukunft anfallenden und die längerfristig drohenden zusätzlichen Herausforderungen einer nachhaltigen(!) Finanzierung der Staatstätigkeit in den Blick zu nehmen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und die jeweils weitere Ausarbeitung dieser Vorschläge sollten insbesondere folgende Aspekte weiter entwickelt und geprüft werden: 1.„Offizielle“ Aufgabe der schwarzen Null und somit volles Ausschöpfen der Spielräume des strukturellen Defizits von 0,35% des BIP und Ermöglichung der Ausschöpfung der fehlenden 0,15%, um die vollen 0,5% zu nutzen. 1 So sieht es auch der im Rahmen der Implementierung der Schuldenbremse geschaffene Stabilitätsrat. Ebenso käme eine Überprüfung und realitätsnähere Anpassungen der Berechnungsverfahren der Schuldenbremse in Betracht, so das„Dezernat Zukunft“ 2 . 2. Priorisierung eines„Zukunftshaushaltes“ als neuen, zusätzlichen Teil des Bundeshaushalts unter Nutzung der bestehenden Möglichkeiten für zweckgebundene Haushaltsinstrumente. Dazu gehören Investitionen, insbesondere aber auch wachstums- und nachhaltigkeitswirksame konsumtive Ausgaben, wie für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Personal, Patente und andere„Intangibles“. Diese Ausgaben(gruppen) werden bei der Haushaltsaufstellung erfasst und anhand der Vorgaben einer Nachhaltigkeitsregel privilegiert, um so die Staatsausgaben zunehmend auf mehr Qualität, Nachhaltigkeit und hohe Produktivität auszurichten(Quelle: OECD:„Investing in Climate, Investing in Growth“). 3 1 Die Schuldenbremse erklärt – Dezernat Zukunft, https://www.fes.de/lnk/576 2 FAQs zu Staatsfinanzen und-verschuldung – Dezernat Zukunft, https://www.fes.de/lnk/577 3 Investing in Climate, Investing in Growth| en| OECD, https://www.fes.de/lnk/575 Eine neutrale wissenschaftliche Begleitung wäre wichtig, z.B durch den europäischen Fiskalrat(EFC) oder den deutschen Sachverständigenrat(SVR), welcher für die EU auch als deutscher Produktivitätsrat fungiert. Dabei sollte es allerdings nicht nur um den Input gehen, sondern auch um den Output, die Effizienz und Effektivität(siehe dazu verschiedene Quellen GOV Direktorat der OECD). Dies könnte durch ein„Programmbudget“ erfolgen, das durch regelmäßige„Spending Reviews“ im Rahmen eines„Performance Budgeting“ angereichert wird. Diese Reviews werden erst jetzt langsam und noch viel zu vorsichtig für Deutschland angegangen. Entsprechende Regeln können im Haushaltsgrundsätzegesetz(HGrG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) eingefügt werden. Privatwirtschaftliche Akteure werden durch eine erhöhte öffentliche Investitionsbereitschaft in Infrastruktur und die damit einhergehende verbesserte Risikoabwägung ihrerseits ihre Investitionen erhöhen und damit ihren Anteil an der Transformation unserer Wirtschaft erbringen. 3. Eine„atmende“ Schuldenbremse, für die allerdings eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Die optimale Schuldenquote ist nicht„Null“, und öffentliche Verschuldung ist nicht per se wachstumsfeindlich, sondern in einem bestimmten Bereich sogar wünschenswert. Staatsanleihen bilden z. B. einen wichtigen„Floor“ für die Finanzmärkte und die private Kreditvergabe. Langfristige Studien(OECDStudie:„Optimal Debt Levels and Fiscal Rules) 4 sehen diesen und andere wachstumsfreundliche Effekte zwischen einer Schuldenquote von 60% und 80% des BIP. Bei einem Unterschreiten einer Schuldenquote von 60% könnte so der Spielraum der Schuldenbremse sukzessive deutlich erhöht, dann aber bei einem Überschreiten von 80% wieder entsprechend verringert werden. Für die Kapitalmärkte sind und bleiben deutsche Bundesanleihen sowie Anleihen der Länder und der KfW eine hochattraktive Investitionsmöglichkeit und Vergleiche mit anderen Märkten zeigen, dass dies auch bei einer maßvollen Erhöhung der Verschuldung so bleiben würde. Bei einer Vollendung der Kapitalmarktunion würde sich die Investitionsbereitschaft noch robuster zeigen. Insofern sollte auch die Investitionsbereitschaft der weltweiten Kapitalmarktakteure in Betracht gezogen werden. 4. Unterstützung der immer noch kameralistischen Grundlogik des Bundeshaushalts durch die Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente in die Kameralistik, wie doppelte Buchführung sowie eine staatliche Vermögensrechnung und -bilanz(Stichwort: International Accounting Standards EPSOS/IPSOS) 5 nach dem Vorbild Österreichs. 5. Die Zeiten von niedrigen Zinsen, Nullzinsen oder gar negativen Zinsen ist erst einmal vorbei. Deutschland hat diese Zins-Chance – gerade auch mit Blick auf die gute Schuldentragfähigkeit Deutschlands – für die großflächige Finanzierung von langfristigen Zukunftsinvestitionen verpasst. Die Bundesregierungen haben es zudem versäumt, wie andere europäische Länder sehr langfristige Anleihen zu extrem niedrigen Zinsen zu vergeben. Die durchschnittliche Laufzeit der Bundesanleihen ist mit die niedrigste in Europa, während z. B. das Vereinigte Königreich in dieser Phase 100-jährige Anleihen begeben hat und damit die Finanzierungskosten langfristig niedrig hält, ganz im Gegensatz zu Deutschland. 6. Mit der sogenannten„finanziellen Transaktionsklausel“ (dazu: EUROSTAT) wäre es in dieser Zeit zudem auch ein Leichtes gewesen, das Kapital bundeseigener Unternehmen aufzustocken, die KfW zu ertüchtigen, neue„Public-Private-Partnerships“ zu gründen oder einen privatwirtschaftlich (oder paritätisch) geführten„Zukunftsfonds“ bzw. eine „Zukunfts-AG“ zu errichten. Nach norwegischem Muster könnte ein solcher Fonds mit öffentlichen und privaten Mitteln sowie mit(damals noch) günstigen Krediten vom Kapitalmarkt etwa zum Ausbau der grünen oder digitalen Infrastruktur genutzt werden. 7. Angesichts der ökonomischen und politischen Komplexität einiger dieser Möglichkeiten und eines technischen„Übergewichts“ der Exekutive gegenüber der Legislative wäre es auch in Deutschland geboten, eine gute Idee aus dem US-Kongress zu übernehmen, die Einrichtung eines„ Parliamentary Budget Office(PBO)“. Dies würde helfen, die ökonomisch komplexen Zusammenhänge politisch besser zu verdeutlichen und so das Parlament inhaltlich zu unterstützen. 8. Zu guter Letzt sollte sich eine Zukunftskommission Öffentliche Finanzen mit den grundlegenden Themen langfristiger Staatsaufgaben, Staatseinnahmen, Steuern, Subventionen sowie der Priorisierung von langfristigen Staatsausgaben im 21. Jahrhundert befassen, gerade auch im europäischen oder internationalen Kontext der oben beschriebenen globalen Probleme. Die Finanzierung der Bekämpfung der Klimakrise bzw. die Finanzierung der Sustainable Development Goals(SDGs) braucht gleich mehrere „Quantensprünge“, um wichtige Triggerpunkte(IPCC-Report) 6 zu vermeiden. 4 Achieving prudent debt targets using fiscal rules – OECD, https://www.fes.de/lnk/578 5 Audited Consolidated financial statements.docx(ipsos.com), https://www.fes.de/lnk/579 6 IPCC_AR6_SYR_SPM.pdf, https://www.fes.de/lnk/57a Managerkreis Impulse – November 2023 S 2 II. Globale Veränderungen und die finanzpolitische Historie Die traditionelle Global Governance der letzten fünfzig Jahre hat – insbesondere nach der Auflösung des Ost-West-Gegensatzes – den Rückwärtsgang eingelegt. Die Liste drastischer Veränderungen ist lang: die Coronapandemie, der Überfall Russlands auf die Ukraine, die Effekte eines sich beschleunigenden Klimawandels, der geringer werdende Einfluss internationaler Organisationen, die wachsende Rolle Chinas und anderer autoritärer, illiberaler Regime, der„Rückzug“ des Multilateralismus und sich aufbauende globale ideologische, politische, kulturelle und wirtschaftliche Gegensätze. All das ist mit einer Veränderung des Welthandelssystems durch neue, ungleich verteilte kritische Rohstoffe und der notwendigen sicherheits- und nachhaltigkeitspolitischen Restrukturierung globaler Lieferketten verbunden. Es erscheint aus heutiger Sicht auch sehr unwahrscheinlich, dass sich diese Lage rasch wieder ändern wird. Im Gegenteil: Wir werden mit diesen ökonomischen Veränderungen länger leben müssen, und der Anpassungsdruck an die Politik, die Gesellschaft und die Wirtschaft wird hoch sein. Diese geopolitischen Faktoren setzen die Bundesregierung insgesamt unter Druck, deutlich mehr Finanzmittel für diese wohl langfristigen globalen Aufgaben zu mobilisieren, vor allem für militärische und klimapolitische Zwecke. Hinzu kommen die hohe Inflation und steigende Zinsen auf die Schulden des Bundes, selbst wenn dies durch steigende Steuereinnahmen ein wenig kompensiert werden kann. Dazu kommt die typische politische Ökonomie einer DreiParteien-Koalition. Viele der im Koalitionsvertrag vereinbarten finanzintensiven Vorhaben und Initiativen für diese Legislaturperiode müssen aus heutiger Sicht zurückgefahren oder durch andere ersetzt werden, um Raum für die neuen Anforderungen zu schaffen. Wie gut es auch immer gelingt, sich im Licht der von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten„Zeitenwende“ 7 von zentralen Versprechen der Koalition zu lösen: Es müssen dauerhaft erhebliche zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Summe der alten und neuen, exogenen und endogenen Herausforderungen stellt die öffentlichen Finanzen von Bund und Ländern somit unter hohen Anpassungsdruck. Der Erhalt und die generationengerechte Anpassung und Weiterentwicklung unseres Sozialstaates sowie eines florierenden Wirtschaftsstandorts Deutschland braucht weiterhin 7 Reden zur Zeitenwende(bundesregierung.de), https://www.fes.de/lnk/57b eine nachhaltige, solide und dynamische Finanzierungsbasis. Das erfordert einen grundsätzlichen„Check“ der Staatstätigkeit und einen neuen langfristigen„Masterplan“. Dabei gehören die Staatseinnahmen ebenso wie die Staatsaufgaben und Staatsausgaben, der große Block der Transfer- und Sozialausgaben und ganz besonders auch der bunte Strauß an Subventionen und Steuervergünstigungen auf den Prüfstand. Dies gilt auch mit Blick auf Effizienz und Effektivität jedes einzelnen Instruments und nicht nur mit dem politischen Blick auf den Effekt für kommende Bundestags- oder Landtagswahlen. Klar ist, dass eine Krise auch eine Chance für überfällige größere Reformen und Anpassungen der Staatstätigkeit an eine neue Realität sein kann. Leider ist eine kumulative Krise nach aller Erfahrung in Deutschland eher kein gutes„Window of Opportunity“ für solche Debatten, geschweige denn Anpassungen, die bei vielen Stakeholdern und in der Bevölkerung erhebliches Umdenken erfordern. Die für Deutschland typische politische Ökonomie stellt stets die kurzfristigen Nachteile für wahlwirksame gesellschaftliche Gruppen in den Mittelpunkt. Diese Sichtweise dominiert in fast allen Fällen die langfristigen Vorteile einer bestimmten Politik. Dies kann aber abgemildert werden. Die nächste„Stufe“ der politischen Ökonomie unseres föderalen Staatsaufbaus lenkt daher das Augenmerk gern schnell auf mehr kreditfinanzierte Ausgaben. Diese senken den Problemdruck kurzfristig und weitgehend geräuschlos – bei sehr guter Bonität Deutschlands auf den internationalen Kapitalmärkten. Sicherlich hat Deutschland hier aktuell noch Möglichkeiten. Bei der Schuldentragfähigkeit steht Deutschland ohne Zweifel sehr gut da. Da steht dann eine Fiskalregel wie die Schuldenbremse eher im Weg, um den ökonomischen und politischen Druck durch zusätzliche Staatsausgaben und eine insgesamt höhere Verschuldung abzufangen. Deshalb muss daran erinnert werden, dass gerade jetzt, bei vermutlich sehr langfristig notwendigen Mehrausgaben, das zentrale Finanzierungsmittel der Staatstätigkeit ein fiskalisch auskömmliches, sozial gerechtes, wirtschaftlich tragbares und ökologisch nachhaltiges Steuersystem sein muss. Richtig ist aber auch, dass Deutschland im internationalen Vergleich der OECD auf Platz 9 der Abgabenquote liegt und Deutschland die höchste Steuerquote seit der Wiedervereinigung hat. Nur in den nordischen Ländern, Frankreich, Belgien und Österreich liegen die Abgabenquoten noch deutlich höher. Gerade vor dem Hintergrund der sich rasch verändernden Weltordnung und der neuen Herausforderungen ist die Diskussion einer Abschaffung, einer Aufweichung oder einer Umgehung der Schuldenbremse nicht nur zulässig, sondern Managerkreis Impulse – November 2023 S 3 wichtig. Das bedeutet eine politisch wichtige und ernsthaft zu prüfende Kritik an dem Instrument der Schuldenbremse, das vor 15 Jahren in einer„neuen Zeit“ in das Grundgesetz eingeführt wurde. Ein anderes Motiv ist es jedoch, wenn ein Alibi gesucht wird, um politisch keine Wählerinnen und Wähler zu verprellen, wenn man annehmen muss, dass eher eine grundlegende Überprüfung der Staatstätigkeit, Aufgaben- und Ausgabenkritik oder gar Aufgaben- und Ausgabenkürzungen oder dann unabwendbare Steuererhöhungen vermieden werden sollen. Das ist aus langfristiger Sicht nachhaltiger Politik kurzsichtig, keine kluge, sondern eine politisch und ökonomisch sehr schlechte Alternative. So wird der Lösungsraum einschränkt und eine langfristige Strategie, in der mit Sicherheit mehrere Elemente eine Rolle spielen müssen, am Ende blockiert. Das wiederum birgt nicht nur Risiken für zukünftige Staatshaushalte, sondern gefährdet – wie sich ganz aktuell in der Demoskopie zeigt – am Ende möglicherweise die Demokratie. Die Probleme werden in die Zukunft verschoben und müssen dann unter vermutlich viel schwierigeren Bedingungen nachgeholt werden. Solch eine Strategie würde zugleich – mit Blick auf die rasch wieder ansteigenden öffentlichen Schulden bei nun dauerhaft deutlich höheren Zinsen – die langfristige Nachhaltigkeit und die verfügbare Schlagkraft der öffentlichen Finanzen für die heutigen und vor allem die künftigen Herausforderungen empfindlich schwächen statt stärken. Die Schuldenbremse war dabei von Beginn an auch auf aktuelle Notlagen vorbereitet. Eine vorübergehend deutlich höhere Kreditaufnahme, je nach den unterschiedlichen auslösenden Umständen und Notwendigkeiten, ist möglich. Natürlich musste angesichts der Zeitenwende kurzfristig die Staatsverschuldung erhöht werden. Genau dafür wurde die Ausnahmeregel der Schuldenbremse, die Überschreitung der zentralen Zielgröße des strukturellen Defizits des Bundes von 0,35% des BIP mit Kanzlermehrheit in der Schuldenbremse verankert. In der Coronapandemie wurde diese Ausnahmeregel auch ausgeübt. Mit der Schuldenbremse wurde 2009 die Möglichkeit abgeschafft, mit einfacher parlamentarischer Mehrheit nahezu beliebige Sondervermögen oberhalb des jeweils vereinbarten Haushaltsplans zu schaffen(bis 2009 alter Art. 115 GG, 2. Absatz). Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine wurde trotzdem mit einer einvernehmlichen Grundgesetzänderung das 100 Milliarden starke Sondervermögen für die Ertüchtigung der Bundeswehr eingerichtet. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, dass hier nach einer„Anschubfinanzierung“ wohl eine sehr langfristige Finanzierungsnotwendigkeit vorliegt, die nicht allein mit Krediten dauerhaft finanziert werden kann. Im Rahmen der Schuldenbremse können für weitere Finanzierungsbedarfe temporärer Art zudem weitere rechtlich einwandfreie und sachlich richtige Formen und Möglichkeiten in verschiedener Gestalt genutzt werden, siehe dazu die Einrichtung des Klima- und Transformationsfonds aus dem Jahr 2022. Weiteres ist möglich, z. B. über die KfW, Private Public Partnerships oder auch über Wirtschaftsunternehmen im Staatsbesitz, wie die Deutsche Bahn, oder neue innovative staatliche/gesellschaftliche Finanzierungsinstrumente. Gleichwohl gibt es neben der berechtigten Diskussion über Reform oder Abschaffung auch eine Diskussion über eine pauschale höhere Flexibilität oder„kreative Anwendung“ der Schuldenbremse, die sie aber am Ende nahezu beliebig nutzbar machen würde. Dem entspricht die jahrelange politische Aushöhlung und heutige faktische Unwirksamkeit des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Hier wird gerade in der EU ein neuer Haltepunkt gesucht. III. Gestalt und Struktur der Schuldenbremse Wichtig ist es, noch einmal an die vollständige Gestalt und Struktur der Schuldenbremse zu erinnern, da die 0,35% des strukturellen Defizits(gemessen am BIP) wieder allein im Mittelpunkt ökonomischer und politischer Debatten steht. Neben der erwähnten Ausnahmeregel mit definierter Tilgungsregel mit Kanzlermehrheit enthält das Konzept Schuldenbremse eine vollständige Einbeziehung konjunktureller Zyklen. Das ist noch nicht alles: Das Konzept enthält auch die Neutralisierung von vermögensneutralen Transaktionen und das oft übersehene„Kontrollkonto“, das ungeplante Abweichungen von der vereinbarten Budgetlinie kumulativ bis zu einer Grenze von 1,5% des BIP erlaubt und auch die Korrektur und Rückführung übersteigender Defizite nur dann erzwingt, wenn diese Rückführung nicht prozyklisch ist. Solche Abweichungen können auch aufgrund von methodischen Problemen bei der Berechnung struktureller Defizite, der Ausgabenelastizität oder anderen Fehleinschätzungen bei der Haushaltsplanung auftreten.(Quelle: EU-Kommission, Dezernat Zukunft) 8,9 Die vor der Schuldenbremse gültige Fiskalregel war eine „Brutto-Investitionsregel“. Sie folgte der durchaus richtigen 8 Die Schuldenbremse erklärt – Dezernat Zukunft, https://www.fes.de/lnk/576 9 Nachhaltiger Schuldenabbau: Kommission schlägt Reform des wirtschaftlichen Steuerungsrahmens vor(europa.eu), https://www.fes.de/lnk/57c Managerkreis Impulse – November 2023 S 4 Erkenntnis, dass eine öffentliche Investition nicht nur einen betriebs-, sondern auch einen volkswirtschaftlichen„Return on Investment“ haben kann. Sie kann also das Wirtschaftswachstum unterstützen und insofern auch – im besten Fall – sogar zusätzliche Steuereinnahmen generieren, mit der sich die Kredite teilweise oder gar vollständig finanzieren und tilgen lassen. Wichtig sind aber zwei zentrale Aspekte: Zum einen fehlt die Berücksichtigung der Abschreibungen auf die getätigten Investitionen und der damit mehr oder weniger schnell sinkende„Return“ der Investitionen. Zum anderen identifiziert man in der Haushaltssystematik des Bundes Investitionen mit der Hauptgruppe 7 und 8. Das reicht von richtigen Erhaltungsinvestitionen der öffentlichen Infrastruktur bis hin zu„öffentlichem Beton“ aller Art bis hin zu Schutzwesten für die Polizei. Dazu kam die sehr weit greifende generelle makroökonomische Ausnahmeregel des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes mit dem„magischen Viereck“. Eine Überschreitung der im Haushaltsgesetz genannten Ausgaben war immer möglich, sobald entweder die Vollbeschäftigung, das außenwirtschaftliche Gleichgewicht, ein stabiles Preisniveau oder ein stetiges und„angemessenes“ Wirtschaftsniveau nicht erreicht wurde oder in Gefahr schien. Angesichts dieser recht vagen und interpretierbaren Größen war es – dann auch getrieben durch die typische politische Ökonomie von Koalitionsregierungen oder föderalen Konflikten – immer möglich, im Zweifel noch ein paar Kredite auf die schon vorhandenen Kreditlinien aufzusatteln. Auch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat nach mehreren Klagen nur entschieden, dass es eine nachvollziehbare Erklärung für die Überschreitung geben müsse, über deren ökonomische Substanz/Relevanz das Bundesverfassungsgericht am Ende aber nicht entscheiden könne. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die Brutto-Investitionsregel in Deutschland als langfristig zu großzügig gezeigt hat. IV. Reform der Schuldenbremse Wenn man der obigen Argumentationslinie folgt, ist die Schuldenbremse noch keineswegs als solche überholt. Sie muss weder unbedingt schnell abgeschafft noch fundamental anders gestaltet werden. Die Schuldenbremse sollte aber nach 15 Erfahrungsjahren mit einem geschärften Innen- und Außenblick ständig überprüft und ggf. verbessert bzw. angepasst werden. Negativzinsen der letzten Jahre, aber auch für die Zukunft nicht gerade ideal, da es im Kern um Nachhaltigkeit und Bewahrung fiskalischer Schlagkraft in stürmischen Zeiten geht, wenn auch die exzellenten Kreditratings Deutschlands in Gefahr kommen könnten. Man muss auch auf spezifische Besonderheiten und auf nicht optimale Ergebnisse im Entstehungsprozess der deutschen Schuldenbremse hinweisen, welche dem politischen Verhandlungsraum geschuldet sind. So wies am Ende langer Verhandlungen um Details der Schuldenbremse der Kompromiss der Bundesregierung und der Bundesländer einige unerwartete Ergebnisse auf. Dazu gehören die aus Bundessicht damals so nicht angedachte detaillierte„harte“ legalistische Festschreibung der maximalen strukturellen Nettokreditaufnahme und ihrer Berechnungsmethode sowie die strukturelle 0,0 für die Länder ab 2020 und ihre Berechnungsmethode. Damit wurden mit 0,35% die von der EU für Deutschland abgeleitete Verschuldungsgrenze von 0,5% niemals ausgeschöpft. Gleiches gilt für die nach dem Inkrafttreten der Schuldenbremse von der damaligen Bundesregierung darüber hinausgehende politische Setzung der„Schwarzen Null“, die die möglichen Spielräume willkürlich weiter senkte. V. Das Gesamtbild: Kein Schwarz-Weiß Beim Einsatz von Fiskalregeln in einem sich stetig ändernden ökonomischen und politischen Gesamtkontext gibt es kein Schwarz oder Weiß, sondern im wesentlichen Grau. Im Mittelpunkt aller aktuellen Herausforderungen an die öffentlichen Finanzen steht kein einzelnes Instrument im Fokus, weder die Steuer- noch die Ausgabenpolitik und auch nicht allein eine Fiskalregel, die auch immer nur für eine begrenzte Zeit ein Mittel zum Zweck ist. Eine Fiskalregel, bzw. die von ihr erlaubten zusätzlichen kreditfinanzierten Staatsausgaben, kann eine ungenügende steuerliche Finanzierung der Staatshaushalte bei den absehbaren langfristig dramatisch steigenden Bedarfen in keinem Fall vertuschen oder ersetzen. Das gilt gerade auch in den Grenzen aktueller politischer Ökonomie. Der Handlungsbedarf für eine nachhaltige Finanzierung der Staatsausgaben ist offensichtlich. Vorschläge gibt es einige: Die Rückkehr zu einer(Netto-) Investitionsregel mit oder ohne makroökonomische Ausnahmeregel oder eine„grüne“ Investitionsregel – wie kürzlich vom Brüsseler ThinkTank BRUEGEL ins Gespräch gebracht. Auch der Name„Schuldenbremse“ ist bei den jahrelangen Managerkreis Impulse – November 2023 S 5 Über den Autor: Dr. Christian Kastrop The New Institute, Staatssekretär a.D. im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz In der Reihe Managerkreis Impulse zuletzt erschienen: MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG OKT 2023 Die Industriepolitik von der Energiepolitik emanzipieren – Plädoyer für einen neuen strategischen Ansatz AG Energie und Umwelt im Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung • Die Zeit billiger Energie ist mit dem Ukrainekrieg vorbei • Erneuerbare Energien senken die Energiekosten – aber nicht nur bei uns • Energiekosten senken ersetzt keine Industriepolitik • Industriepolitik schützt Wertschöpfungscluster und stärkt Resilienz • Die nötige Neuaufstellung von Industriepolitik orientiert sich strategisch an Innovation und Transformation • Es gibt genügend Kernkompetenzen für die Märkte von morgen • Wichtigste Staatsaufgaben: Bildung, Forschung, Infrastruktur, Digitalisierung Der Wertschöpfungsanteil der Industrie wie auch des verarbeitenden Gewerbes am BIP lag 2022 in Deutschland bei 23,5%. Unverändert belegte Deutschland damit einen sehr guten Platz in Europa, nicht zuletzt im Vergleich zu Frankreich(13,3%), den Niederlanden(17,0%), Spanien(17,6%) oder Italien(20,5%). Allerdings lag Deutschland – u.a. hinter Ländern wie Polen(27,6%), Tschechien(27,0%) oder Rumänien(24,8%) – nur auf Platz 9, während es in den Jahren 2017 bis 2019 immerhin noch Platz 5 belegte. 1 Wie selbstverständlich versteht sich Deutschland als ein Industrieland mit hohem Wohlstand und mit vergleichsweise vielen tariflichen, also sozial gut abgesicherten und gut bezahlten Arbeitsplätzen. Doch das Bild bekommt Risse, in diesem Sommer nicht zuletzt durch die Konjunkturprognose des Internationalen Währungsfonds. Der IWF sieht Deutschland 2023 mit einem Wachstum von-0,3% auf dem letzten Platz der Reihe der 1 Eurostat: Gliederung des Bruttoinlandsprodukts und Einkommens nach A*10 Wirtschaftsbereichen(online Datencode: NAMA_10_A10); https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser; Irland bringt es gar auf einen Anteil von 41,1%. Die Industriepolitik von der Energiepolitik emanzipieren – Plädoyer für einen neuen strategischen Ansatz, AG Energie und Umwelt im Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung, Oktober 2023. im puls e MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG FAQ KRANKENHAUSREFORM – Warum wir eine Krankenhausreform brauchen und wie sie ausgestaltet sein sollte Handreichung für die Politik Eine Krankenhausreform ist unerlässlich, um einen weiteren kalten Strukturwandel zu vermeiden. Für komplexe, schwierige Behandlungen sollten etwas weitere Fahrtwege in Kauf genommen werden. Eine Reform der ambulanten Notfallversorgung entlastet die Krankenhausambulanzen. Mehr Zeit für Behandlung und Pflege durch Abbau des Kostendrucks und hoher Bürokratie Transparenzverzeichnisse liefern öffentlich zugängliche, belastbare Informationen über die Qualität der Behandlung. AG GESUNDHEIT IM MANAGERKREIS SEPTEMBER 2023 Alle Bürgerinnen und Bürger haben bundesweit den gleichen Anspruch auf eine qualitativ ausreichende Versorgung im Krankenhaus. Dies gilt auch für Menschen, die in strukturschwachen Regionen leben. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine Reform der Gesundheitsversorgung in Deutschland unausweichlich. Die Bundesregierung geht mit der geplanten Krankenhausreform gemeinsam mit den für Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern große Schritte in die richtige Richtung. Die wichtigsten Punkte der Reform werden in diesem Papier erklärt. Warum brauchen wir überhaupt eine Krankenhausreform? Warum kann nicht alles einfach so bleiben, wie es ist? Das deutsche Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Einer alternden Gesellschaft mit steigendem Behandlungs- und Pflegebedarf stehen eine sinkende Zahl an Pflegefachkräften und ein relativer Mangel an ärztlichen Fachkräften entgegen. Hinzu kommt eine Flucht von Pflegefachkräften aus dem Beruf wegen schlechter Arbeitsbedingungen, die das Problem weiter verschärft. Gleichzeitig gibt es momentan in Deutschland ein im internationalen Vergleich zu großes Angebot an Krankenhausbetten. Diese Betten können schon jetzt nicht mehr alle mit den vorhandenen Fachkräften und einem Anspruch an eine angemessene Behandlungsqualität betrieben werden. Deshalb braucht es eine Krankenhausreform, die das Personal dort einsetzt, wo es gebraucht wird und die durch unabhängige externe Prüfungen sicherstellt, dass die Qualität stimmt. Es besteht zunehmender Handlungsdruck. Politischer Konsens ist, dass eine solche Krankenhausstrukturreform dringend notwendig ist, um eine qualitativ angemessene Versorgung auch in Zukunft sicherstellen zu können. FAQ Krankenhausreform – Warum wir eine Krankenhausreform brauchen und wie sie ausgestaltet werden kann, AG Gesundheit im Managerkreis, September 2023. Weitere Veröffentlichungen in der Reihe Managerkreis Impulse: Impressum: © Friedrich-Ebert-Stiftung| Herausgeberin: FriedrichEbert-Stiftung e.V.| Godesberger Allee 149| 53175 Bonn| Deutschland Verantwortlich: Managerkreis der Friedrich-EbertStiftung| Hiroshimastraße 17| 10785 Berlin www.managerkreis.de| ISBN: 978-3-98628-425-1| November 2023 Inhaltliche Verantwortung: Marei John-Ohnesorg| Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Nicole Castillo und Benjamin Schmidt| Kontakt: managerkreis@fes.de, 030 26 935 7051 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Eine gewerbliche Nutzung der von der FriedrichEbert-Stiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG JUNI 2023 Das Finanzierungsschachbrett für den Verkehr: Gedanken zu einer Angebots- und Investitionsoffensive AG Verkehr und Mobilität im Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung • Wo wir stehen: Das Deutschland-Ticket ist erfolgreich eingeführt; der Konsens zu Infrastrukturinvestitionen in Bahn und Schiene steht; der Absatz von Elektroautos steigt. • Jetzt ist es an der Zeit, neue Wege für die Finanzierung nachhaltigen Verkehrs im System zu erschließen und Prioritäten zu setzen. • Wir schlagen angesichts von Mittelkonkurrenz und Umsetzungsdefiziten im föderalen Aufbau ein„Finanzierungsschachbrett“ vor. • Ziel ist die Erschließung von zusätzlichen konsumtiven 15-20 Mrd. Euro ab 2030 für die Erreichung der Klimaziele und eine wirksame Umsetzungsorganisation. 1. Aktueller Stand und zunehmende Mobilitätsbedürfnisse Die Verkehrsinfrastruktur von Straße und Schiene 1 leidet unter Substanzverlust, weist Engpässe und Missing Links auf (im rein nationalen aber auch im EU-Binnenmarkt-Kontext). 1 In diesem Papier thematisieren wir nur die Straßen- und Schienenverkehrswege als diejenigen Verkehrsträger, deren Optimierung den höchsten Beitrag zur Verkehrswende leisten kann. Der Inlandsflugund Binnenschifffahrtsverkehr bleibt ausgeklammert. Die dort erforderlichen Investitionen/Förderprogramme in alternative Antriebe und Wasserstraßen bleiben hier unberücksichtigt. In 2020 wurde z. B. ein 2,5 Mrd.-Euro-Paket als Konjunkturprogramm zum Ausbau und zur Erneuerung von Wasserwegen aufgelegt. Häufig fehlt eine intermodale Verknüpfung der Netze. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich aus einem für die Verkehrswende nicht ausreichenden Angebot sowie höheren Betriebskosten aufgrund des Übergangs zu nachhaltigen Antrieben und automatischen Bedienformen. Die Klimaziele im Verkehrssektor werden bei Weitem verfehlt. Schon diese Qualifizierung macht deutlich, dass es um unsere„Lebensadern” bei gleichzeitig zunehmenden Mobilitätsbedürfnissen schlecht bestellt ist. Welche Konsequenzen es hat, wenn nichts passiert? Es entstehen höhere volkswirtschaftliche Kosten für den Wirtschaftsstandort Deutschland durch ein unzuverlässiges Verkehrssystem gerade für Güterverkehre auf Straße und Schiene. Hinzu kommt die Beeinträchtigung Sustainable Finance: Klare Regeln für die Finanzwirtschaft und ein ganzheitlicher politischer Ansatz, Stefan Marx, Karl-Peter Schackmann-Fallis, Florian Witt, April 2022. APR 2022 MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Sustainable Finance: Klare Regeln für die Finanzwirtschaft und ein ganzheitlicher politischer Ansatz Stefan Marx, Karl-Peter Schackmann-Fallis, Florian Witt Mitglieder der AG Finanzen des Managerkreises • Kundinnen und Kunden, Politik und Aufsicht erwarten zu Recht von der Finanzwirtschaft, dass sie Nachhaltigkeitsaspekte immer stärker in ihre Geschäftsprozesse einbezieht. Die wirtschaftlichen Risiken, die sich aus dem menschengemachten Klimawandel ergeben, werden sich zunehmend auf Investitionen und Kreditvergabe auswirken. Der Drang zu„Sustainable Finance“ ist aber ein regulatorischer Umweg. Nötig wäre eine mutigere Bepreisung von Emissionen und anderem umweltschädlichem Verhalten. • Die europäisch(und in vielen anderen Staaten der Welt) beschlossenen Sustainable-FinanceRegeln umfassen die Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft, die Bewältigung finanzieller Risiken sowie die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit. Dies beinhaltet für die deutsche Wirtschaft viele Chancen, aber auch das Risiko einer Überregulierung. Gerade der Mittelstand droht überfordert zu werden. • Nötig ist deshalb ein breiter Ansatz von Politikmaßnahmen. Das beinhaltet Förderprogramme für die Unternehmen im Umbau, verbindliche soziale Kriterien, eine langfristige Ausrichtung von unternehmerischen Strategien, eine Bekämpfung des„Grünwaschens“ sowie der Erhalt und Ausbau von Naturräumen als natürlichen CO 2 -Senken. Eine nachhaltige Entwicklung und ein sorgsamer Umgang mit den Ressourcen unseres Planeten sind zentrale Ziele von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Überall auf der Welt werden, neben der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, umfangreiche Anstrengungen unternommen, um das derzeit drängendste Umweltproblem, den Klimawandel, anzupacken. Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung nimmt dabei Einfluss auf die Realwirtschaft und seit einiger Zeit auch verstärkt auf die Finanzwirtschaft. Kreditinstitute beziehen Aspekte der ökologischen und gesellschaftlichen Nachhaltigkeit stärker in ihre Geschäftsausrichtung und Entscheidungsprozesse ein. Dies ist zum einen entsprechenden politischen Erwartungen, Kundenwünschen, Bewertungen von Ratingagenturen, kritischer Betrachtung durch Nichtregierungsorganisationen sowie neuen Regulierungs-, Aufsichts- und Transparenzvorgaben zu verdanken. Zum anderen machen zunehmend schlagend werdende physische und transitorische Risiken in den Portfolien eine Nachhaltigkeitsbetrachtung im Investitions- bzw. Kreditvergabeprozess bankbetrieblich unabdingbar. Diese umfangreichen Faktoren induzieren einen Strukturwandel. Alte Industrien und Wirtschaftsstrukturen mit bisher bewährten Geschäftsmodellen werden sich anpassen müssen, weil entSustainable Finance: Klare Regeln für die Finanzwirtschaft und ein ganzheitlicher politischer Ansatz, Stefan Marx, Karl-Peter Schackmann-Fallis, Florian Witt, April 2022. Alle Veröffentlichungen der Reihe Managerkreis Impulse finden Sie unter: https://www.managerkreis.de/publikationen