FÜHRT(NUR) EIN PARITÄTSGESETZ ZU MEHR FRAUEN IM BUNDESTAG? Volker Best 1 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: – Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; – Politikberatung; – Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; – Begabtenförderung; – kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Studie von PD. Dr. Volker Best, herausgegeben im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung von Dr. Stefanie Elies, Referatsleiterin und Prof. Dr. Ursula Bitzegeio, Fachreferentin Geschlechtergerechtigkeit und Gender INHALT Vorwort 4 Einführung 6 1. und substanzielle Repräsentation und weitere Argumente für Parität 10 2. Regelungen und Haltungen bei den deutschen Parteien 16 3. Durchsetzungschancen und Effektivität eines Paritätsgebots für die Wahllisten 22 4. Das Problem der Direktmandate und Wege zu dortiger Parität 30 5. braucht Demokrat:innen: Das Problem des Rekrutierungspools 34 6. Gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität 40 7. Das zweite Problem: Die Repräsentation der Vielfalt unter Einschluss der Geschlechterfrage 44 8. Zweipersonenwahlkreise als Lösung des Paritätsund Diversitätsproblems 50 9. Vertretbare Nebenwirkungen 56 Fazit 63 Literatur 66 Impressum 77 3 VORWORT „Es gibt keine Befreiung der Menschheit ohne die soziale Unabhängigkeit und Gleichstellung der Geschlechter“. Dieses Diktum stammt nicht aus einem feministischen Blog einer US-amerikanischen Onlinezeitschrift, sondern von dem deutschen sozialistischen Politiker, Schriftsteller und Redner August Bebel(1840-1913). Auch ist sein Gedanke, dass nur Gleichstellung die Freiheit demokratischer Gesellschaften herstellen und festigen kann, kein Menetekel der extremen Ereignisse des 20. Jahrhunderts, sondern hoch aktuell: In Zeiten besorgniserregender Zustimmungswerte zur rechtspopulistischen Parteifamilie in Europa, die zentrale Errungenschaften auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in der Politik, in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft zurücknehmen wollen, ist die Frage der demokratischen Repräsentanz, die Frage, wer die Bürger:innen in den demokratischen Parlamenten vertritt, alles andere als banal und aufschiebbar. Für die deutsche Situation untermauern das deutlich die Befunde von Andreas Zick, Beate Küpper und Nico Mokros in ihrer neuen Studie„Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23“(hg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung 2023 v. Franziska Schröter, im Dietz-Verlag erschienen). Diese Ausgangslage und der erstmalige deutliche Rückgang des Frauenanteils ausgerechnet in der Legislaturperiode(2017-2021), in die auch die Feierlichkeiten zu 100 Jahren Frauenwahlrecht fielen, setzte eine Dynamik in Gang: Vielen schien die Schlussfolgerung offensichtlich, es brauche verpflichtende Quoten für die Listen aller Parteien, um endlich die Parität im Parlament zu erreichen. Als Referenzfall herangezogen wird hier meist das französische Paritätsgesetz von 2000. Es schreibt tatsächlich für die Verhältniswahlen auf europäischer und kommunaler Ebene eine paritätische Besetzung der Listen mit Männern und Frauen vor. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland öffnet einer verpflichtenden Frauenquote in deutschen Parlamenten eigentlich Tor und Tür: im Artikel 3 des Grundgesetzes(Art. 3 II 2 GG) ist geregelt, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Für viele Jurist:innen und Politiker:innen ergibt sich hieraus die Verpflichtung des Gesetzgebers, für eine Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten zu sorgen. Seit einigen Jahren erreichen erste Klagen die Verfassungsgerichte – jedoch ohne Erfolg. 4 Die Herstellung von Parität in den bundesrepublikanischen Parlamenten steckt seitdem in einer Sackgasse und provoziert die Frage: Wie kann der drängende politische Bedarf, Geschlechtergerechtigkeit in den Parlamenten herzustellen, in den politischen und rechtlichen Arenen wirkungsvoll weiterbearbeitet werden? Die Friedrich-Ebert-Stiftung begleitet den Weg zur Parität in Deutschland seit mehreren Jahren. Anlässlich einer Gesetzesinitiative in Brandenburg erschien 2019 die Publikation „Pari..Was?“(Uta Kletzing Hg.), in der verschiedene Autor:innen u.a. die Frage beant­ worteten, was wir aus dem französischen Loi sur la parité lernen können. Flankiert wer­ den diese juristischen Klärungen von der sozialwissenschaftlichen Studie„Demokratie braucht Demokratinnen“, in der die langanhaltenden Ungleichheitskulturen politi­ scher Teilhabe von Frauen und Männern in progressiven Parteien und Gewerkschaften untersucht werden(Stefanie Elies/Ursula Bitzegeio Hg., Berlin 2020). Neben der Publika­ tionsreihe„Frauen Macht Politik“(Nora Langenbacher Hg., Berlin 2020/2023), die sich aktuellen Paritätsdebatten im Land Berlin widmet, hat auch die Professorin Silke Laskowski für die FES ein Rechtsgutachten vorgelegt. Es enthält den rechtlichen Abwägungs­prozess und die politische Bedeutung der Zurückweisung von Paritätsgesetzen in deutschen Verfassungsgerichten. Ihre Empfehlungen für die Herstellung von Ge­schlechtergerechtigkeit und Parität auf den Ebenen der Verfassung, des Wahlrechts und der Parlamente, werden in dem FES-Kurzpapier„10 Argumente für Parität“(FES, Berlin 2023) zusammengefasst. Der Politikwissenschaftler Volker Best sieht in der Zurückweisung eines Paritätsgesetzes seitens der deutschen Verfassungsgerichte kein Hinderungsgrund für den Gesetzgeber, andere Regeln aufzustellen, um den Frauenanteil in den Parlamenten deutlich zu steigern. Er entwickelt in diesem Band eine normative Alternative, um Frauen und anderen unzureichend repräsentierten Gruppen den Einzug in den Parlamenten zu erleichtern. Sein Vorschlag zielt auf eine Reformierung des Wahlrechts und des Parteiengesetzes. Im Mittelpunkt stehen hier Regeln zur Kandidat:innen-Aufstellung der Parteien, die ein Zwei-Personen-Prinzip auf den Wahllisten zur Grundlage haben. Durch das„mehr“ an Auswahl von Personen, werden die Wähler:innen in die Lage versetzt, selbst für eine paritätische und vielfältige Zusammensetzung der Parlamente zu sorgen. Klar ist, es kann mehrere Wege hin zur Parität in den Parlamenten geben und über diese kann man kontrovers diskutieren – wichtig bleibt, sie schlüssig anzugehen. Stefanie Elies und Ursula Bitzegeio Herausgeberinnen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung 5 Die weiblichen Mitglieder der Deutschen Zentrumspartei(Zentrum) im März 1919, vorn v.l.n.r.: Helene Weber, Hedwig Dransfeld, Agnes Neuhaus, Marie Zettler; hinten v.l.n.r.: Christine Teusch, Maria Schmitz. Quelle: Picture Alliance 6 EINFÜHRUNG 2019 jährte sich zum 100. Mal die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland. Dass es ausgerechnet in der Legislaturperiode, in die die Jubiläumsfeierlichkeiten fielen, erstmals zu einem deutlichen Rückgang des Frauenanteils im Deutschen Bundestag gekommen war – um über fünf Prozentpunkte auf nun knapp 31 Prozent –, löste eine neue Dynamik aus. 1 Nahm sich bis dahin nur„ein überschaubarer Kreis“ von Aktivist:innen und Wissenschaftler:innen 2 des Anliegens einer hälftigen Vertretung von Frauen im Deutschen Bundestag an, schien nun vielen die Schlussfolgerung offensichtlich: Es brauche verpflichtende Quoten für die Listen aller Parteien, um endlich die parlamentarische Parität der Geschlechter zu erreichen. Frauenanteil an Bundestagskandidaturen und-mandaten (in Prozent) 50 45 40 35 36,5 30 32,5 31,8 32,8 30,9 34,9 25 29,5 30,9 20 15 24,2 10 27,8 29,0 27,9 27,3 29,0 32,6 5 26,2 25,8 0 20,5 1990 1994 1998 Bundestagswahljahr Quelle: Deutscher Bundestag 2022b. 2000 2005 2009 2013 2017 2021 Kandidatinnen Parlamentarierinnen 1 Vgl. Abels/Cress 2019: 186. 2 Steg 2018: 350. 7 Aus einer erweiterten Perspektive erscheint der Wert(36,5 Prozent) aus der vorangegangenen Legislaturperiode 2013–2017 eher als ein vorübergehender„Ausreißer nach oben“. 3 Dieser Höchstwert wird auch im aktuellen 20. Bundestag mit knapp 35 Prozent Frauen nicht erreicht. 4 Auf längere Sicht ist ein Stagnieren des Frauenanteils bei rund einem Drittel seit der Bundestagswahl 1998 zu konstatieren. 5 Während Deutschland damit 1998 weltweit noch auf dem sechsten Platz lag, 6 einzig übertroffen von den nordischen Staaten und den Niederlanden, ist es im Ranking mittlerweile stark abgesackt. Der von der Interparlamentarischen Union nun ausgewiesene Platz 44 ist aber insofern zu relativieren, als einige der vor der Bundesrepublik liegende politische Systeme weit davon entfernt sind,(vollwertige) Demokratien darzustellen. Dies schließt zwar einen positiven Effekt auf das gesellschaftliche Standing von Frauen nicht aus, kann aber ihrem tatsächlichen Einfluss enge Grenzen setzen. 7 Im europäischen Vergleich wird Deutschland neben den bereits genannten Staaten auch von Belgien, Spanien, der Schweiz, Österreich, Frankreich, Slowenien, Portugal und Albanien überholt. 8 In den Landes- und Kommunalparlamenten lag der Frauenanteil 2020 mit rund 30 bzw. 28 Prozent noch etwas niedriger als auf der Bundesebene. 9 Der Fokus der folgenden Erörterungen liegt dennoch primär auf der Bundesebene; viele Befunde lassen sich aber insbesondere auf die Landesebene übertragen. Es gibt tatsächlich ein Problem: Frauen sind in deutschen Parlamenten unterrepräsentiert. Dies muss im„Jahrzehnt der Gleichstellung“ 10 gesellschaftlich und politisch angegangen werden. Im Folgenden werden deshalb die bisherigen Praktiken politischer Parteien bei der Aufstellung von Kandidat:innen, die Repräsentationsrealitäten im Deutschen Bundestag und die verfassungsrechtliche Gemengelage kritisch beleuchtet. Es werden die komplexen Herausforderungen, die Chancen und Risiken aufgezeigt, die eine Paritätsgesetzgebung für die jetzigen Parteien in den Parlamenten mit sich bringt. Es gibt noch ein weiteres Problem: In(post-)migrantischen Gesellschaften, die sich mit ihren demokratischen Grundpfeilern dem Schutz, der Teilhabe und der freien Entfaltung von Minderheiten verschreiben, ist auch deren politische Repräsentation kurz- und 3 Laskowski 2019: 131. 4 Vgl. Weinmann/Witzenberger 2021. 5 Vgl. Fortin-Rittberger/Kröber 2021. 6 Vgl. Steg 2018: 346. 7 Vgl. Paxton/Hughes 2017: 154. 8 Vgl. Inter-Parliamentary Union 2023. 8 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen 2021: 1; vgl. auch Bundesregierung 2021. längerfristig zu gewährleisten. Dieses muss ebenfalls demokratisch in den politischen Arenen verhandelt werden; Strukturen sollten sich ändern. Gerade die jüngeren Generationen progressiver Parteien verlangen von der Politik inklusive oder intersektionale Lösungen. Damit steigt die Komplexität der Herausforderungen für und die Diskurse über angemessene Paritäts- und Repräsentationsregelungen für moderne Demokratien. Im Folgenden soll ein politikwissenschaftliches Angebot gemacht werden, um beide Probleme in ihren inhaltlichen Verbindungen zu erfassen und ggf. einen einheitlichen Lösungsweg vorzuschlagen. Gender-Glossar https://www.gender-glossar.de/ intersektional ➞ 9 1. DESKRIPTIVE UND SUBSTANZIELLE REPRÄSENTATION UND WEITERE ARGUMENTE FÜR PARITÄT ??! Substanzielles Repräsentationsverständnis 10 Trotz der Erhöhung des Frauenanteils mit der Bundestagswahl 2021 kann Deutschland mit Blick auf sein Parlament kaum als geschlechterpolitisch besonders modernes Land bezeichnet werden. Ob darin auch ein demokratietheoretisches Problem liegt, hängt vom Repräsentationsverständnis ab. Legt man ein deskriptives Repräsentationsverständnis zugrunde und stellt darauf ab, dass die Volksvertretung ein möglichst genaues soziostrukturelles Spiegelbild der Gesellschaft sein soll, ergibt sich kein besonders genaues Abbild der Gesellschaft angesichts eines Drittels weiblicher Gewählter im Vergleich zu einem weiblichen(wahlberechtigten) Bevölkerungsanteil von mehr als 50 Prozent. Nach einem substanziellen Repräsentationsverständnis besteht hier hingegen nicht unbedingt ein Problem. Denn dieser Lesart zufolge geht es nicht um die proportionale Abbildung soziostruktureller Gruppen, sondern darum, dass ihre Interessen vertreten werden. 11 Prinzipiell können ja durchaus auch die alten, weißen Männer die Anliegen zum Beispiel junger muslimischer Frauen vertreten. Und auch für die jungen muslimischen Frauen, die eine Partei ihrer Präferenz wählen, dürfte dies – von der auch in anderer Hinsicht nie auszuschließenden Möglichkeit eines Wahlverhaltens gegen die eigenen Interessen 12 einmal abgesehen – zumindest in einem gewissen Maß zutreffen. Es erscheint dennoch plausibel und lebensnäher, dass junge muslimische Politikerinnen derselben Partei die Interessen ihrer Gruppe besser verstehen, dass sie eher in der Lage sind, für neue frauenpolitische Fragen begründete Positionen zu formulieren und die Interessen von Frauen glaubwürdiger und effektiver zu vertreten. 13 (siehe Grafik links) Zum Verhältnis zwischen deskriptiver und substanzieller Repräsentation ist die Studienlage sehr disparat. Zum Teil wird eine zur effektiven Interessenvertretung benachteiligter Gruppen notwendige„kritische Masse“ behauptet, 14 die oft bei einem Anteilswert von 30 Prozent verortet wird. Abgesehen davon, dass diese Marke im Bundestag bereits seit geraumer Zeit erreicht ist, wodurch das Argument für Parität eher geschwächt würde, liegen zu einer solchen kritischen Masse aber keine eindeutigen Forschungsergebnisse vor. 15 Das Eigenleben, dass diese Theorie entwickelt hat, beruht vielmehr auf einigen Verkürzungen. 16 den Dimensionen von Repräsentation insgesamt vgl. Pitkin 1967. Kraft/Schmitt-Beck 2012; Rudi/Schoen 2013; Melcher 2021: 9 ff. 13 Vgl. Philipps 1995; Mansbridge 1999. 14 Vgl. Kanter 1977; Dahlerup 1988. Wängnerud 2009: 60; Abels/Ahrens/Blome 2018: 34; Reher 2018. 16 Vgl. Childs/Krook 2008. 11 Dass die öffentliche Darstellung der Fraktionslinie zu vermeintlichen „Fraueninteressen“ gerne Frauen überlassen wird, ist insofern auch eher der symbolischen Repräsentation zuzurechnen. Einiges spricht dafür, dass es stärker auf einzelne„kritische Akteur:innen“ ankommt. 17 Auch wenn der Zusammenhang zwischen deskriptiver und substanzieller Repräsentation somit„eher lose“ 18 ausfällt, ist eine stärkere politische Repräsentation benachteiligter Gruppen zumindest„eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung“ 19 , diese sichtbarer zu machen und ihre Perspektiven und Anliegen besser zur Geltung zu bringen. 20 Für die Nutzung geschlechtergerechter Sprache im Deutschen Bundestag lässt sich ein solcher Effekt empirisch nachweisen: Mit dem Anstieg des Frauenanteils im Parlament ab den 1980er Jahren ging auch ein – wenngleich moderaterer – Anstieg des Gebrauchs weiblicher Formen bei der Bezeichnung gesellschaftlicher Gruppen im Plenum einher. Dabei wurden diese Formen von weiblichen Abgeordneten durchgängig häufiger benutzt als von männlichen Abgeordneten. Bei letzteren ist indes auch ein Aufholeffekt festzustellen. Ein bedeutender Erklärungsfaktor für die Nutzung geschlechtergerechter Sprache ist allerdings auch die Parteizugehörigkeit. Vertreter:innen von SPD, Grünen und PDS bzw. DIE LINKE verwenden häufiger weibliche Formen als Parlamentarier:innen von Union und FDP; AfD-Abgeordnete so gut wie gar nicht. 21 Zudem wurde hiermit lediglich die Dimension der symbolischen Repräsentation 22 untersucht, aus der sich für die substanzielle Repräsentation der Einstellungen und Interessen von Frauen keine unmittelbaren Schlüsse ziehen lassen. Die(geschlechtergerechte) Gestaltung ihrer Reden fordert den Abgeordneten ferner nur wenig Stehvermögen und Konfliktfähigkeit ab. Untersuchungen zu Redebeiträgen im Plenum 23 oder zur Einbringung von Gesetzen 24 nach Themenfeldern sagen über die substanzielle Repräsentationsleistung weiblicher Abgeordneter, in einem auf Fraktionen zentrierten Parlament wie dem Bundestag, wenig aus. 25 In der Regel werden die Gesetzesinitiativen von den Fraktionen insgesamt getragen und die Debattenredner:innen von den Fraktionsführungen oder den Arbeitsgruppen der einzelnen Fachbereichen, die als Spiegelarbeitsgruppen zu den Bundesministerien bestehen, vorgeschlagen und vom Parlamentsdienst gemeldet. 26 12 17 Vgl. dies. 2009. 18 Vgl. Brodocz/Kautz 2021: 122. 19 Vgl. Fuchs 2015: 74. Philipps 1995; Mansbridge 1999; Dovi 2002; Brunsbach 2011. 21 Vgl. Stecker et al. 2021. 22 Vgl. Pitkin 1967. 23 Vgl. Swers 2002; Bäck/Debus/Müller 2014. 24 Vgl. Sweers 2002; Volden/Wiseman/Wittmer 2018. 25 Vgl. Brunsbach 2011: 24; Höhmann 2020: 835. 26 Vgl. Müller/Stecker/Blätte 2021. In den Plenarreden geht es zudem gemeinhin um eine öffentlichkeitswirksame Abbildung der politischen Debatte. Dass die öffentliche Darstellung der Fraktionslinie zu vermeintlichen„Fraueninteressen“ 27 gerne Frauen überlassen wird, ist insofern auch eher der symbolischen Repräsentation zuzurechnen. Außerdem kommen in den Plenardebatten vor allem Mitglieder der zuständigen Ausschüsse zu Wort. Hier werden Frauen besonders häufig für„softe Themen“ benannt, bei denen sie Geschlechterklischees folgend eher Kompetenz zuerkannt bekommen. Die Fokussetzung auf diese Bereiche könnte sich – nolens volens – auch in einem gewissen Maße in den mündlichen und schriftlichen Fragen der Abgeordneten niederschlagen, bei dem sich Bundestagsabgeordnete aber jedenfalls unabhängiger von ihrer Fraktion positionieren können und die sich deshalb eher eignen, die substanzielle Repräsentationsleistung für Frauen zu ermessen. Tatsächlich stellten von den Parlamentarierinnen der 16. und 17. Legislaturperiode(2005 bis 2013) knapp ein Drittel mindestens eine Frage, die in besonderem Maße Frauen betraf, während dies von ihren männlichen Kollegen nur zwölf Prozent taten. Auch wenn insgesamt der Anteil dieser Fragen an allen Fragen mit rund drei Prozent gering ausfiel, wurden trotz ihres geringen Sitzanteils 73 Prozent dieser Fragen von Frauen gestellt. Die frauenspezifische Frageaktivität fällt allerdings bei höherer Wiederwahlwahrscheinlichkeit 28 und nimmt im Laufe der parlamentarischen Karriere ab. 29 Auch wenn das Fragenstellen fraktionsintern ebenfalls als eher risikoarmes Verhalten gelten kann, passen weibliche Abgeordnete ihr parlamentarisches Kontrollverhalten zudem stärker dem Regierungs- bzw. Oppositionsstatus ihrer Fraktion an, stellen Fragen also in noch höherem Maße als ihre männlichen Kollegen, sofern sie sich in der Opposition befinden 30 und eine faktische Folge damit unwahrscheinlicher ist. Während die Auswirkungen der Fragen offenbleiben, läge der ultimative Test für die substanzielle Repräsentation von Frauen fraglos im Abstimmungsverhalten entgegen der Fraktionslinie. Hier sind die Befunde uneinheitlich: Eine Untersuchung zu namentlichen Abstimmungen im Deutschen Bundestag von 1949 bis 2013 zeigt ein weniger„mutiges“ 31 Agieren weiblicher Abgeordneter im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen. 32 Der Untersuchung nach könnten die Gründe in einer tatsächlich höheren Konsensorientierung von Frauen, einer stärkeren Ahndung bei Abweichung von diesem Genderstereotyp und einer höheren Risikoaversion liegen. 33 Einer anderen Untersuchung beinahe desselben Zeitraums zufolge sind Frauen insgesamt stärker als Männer geneigt, von der Fraktionslinie abzuweichen, wobei sich der Unterschied auf Politikbereiche beschränkt, denen Frauen besondere Bedeutung zumessen(Sozial-, Gesundheitsund Bildungspolitik). 34 der Forschung gehen die Ansätze dazu, wie „Fraueninteressen“ verstanden werden, weit auseinander: Zum Teil werden diese essenzialistisch als ex ante gesetzt betrachtet, zum Teil feministisch oder gemäß dem eigenen Verständnis der Repräsentantinnen definiert, zum Teil werden sie über empirisch erhobene Einstellungsunterschiede zwischen den Geschlechtern operationalisiert. Vgl. Blome/Fuchs 2017: 58 f. 28 Vgl. Höhmann 2020: 841 ff. 29 Vgl. Bailer et al.: 547 f. 30 Vgl. Kroeber/Krauss 2023. Formulierung„mutig“ bezieht sich hier nur auf das Verhältnis der Abgeordneten zu ihrer Fraktion. Gesamtgesellschaftlich kann es je nach Lage der Dinge mutiger sein, die Fraktionslinie – wenn diese unpopulär ist – zu vertreten, wobei die Abgeordneten sich dann in einem gewissen Maß hinter dieser„verstecken“ können. Sieberer/Ohmura 2021: Online Appendix, Table A-4. 33 Vgl. Dingler/Ramstetter 2021: 3 ff. 34 Vgl. ebd.: 12 f. 13 (…) dass Frauen die gleichen Karrieremöglichkeiten in der professionellen Politik offenstehen sollten wie Männern – ohne, dass dafür ein besserer Policy-Output analog zur oft angeführten besseren Performance diverser Teams in der Wirtschaft nachgewiesen werden muss. Für die letzten beiden Legislaturperioden schließlich lässt sich kein statistisch signifikanter Geschlechtereffekt nachweisen. 35 Generell ist ein von der Fraktionslinie abweichendes Abstimmungsverhalten im parlamentarischen System der deutschen Parteiendemokratie ein seltenes Phänomen. 36 Oft erfolgt es zudem in„domestizierter“ Form; eine gewisse Zahl von„Abweichler:innen“ wird in den Regierungsfraktionen also akzeptiert, solange insgesamt die Mehrheitsfähigkeit nicht gefährdet ist – in diesem Rahmen weist dann selbst das Abweichen eher symbolische Qualität auf. Für den Konnex zwischen einer Erhöhung der deskriptiven Repräsentation und einer Erhöhung der substanziellen Repräsentation muss insofern zuvorderst auf die fraktionsinternen Diskussionsprozesse gesetzt werden, die sich aufgrund ihrer Nichtöffentlichkeit empirisch aber kaum nachweisen lassen. Eine gewisse Idee der Rahmenbedingungen dieser Diskussionsprozesse vermittelt eine Befragung unter Parlaments-Kandidat:innen. Die Überzeugung, einer sozialen Gruppe angehörende Abgeordnete könnten diese besser repräsentieren als andere Abgeordnete, war dabei meist auf die eigene soziale Gruppe beschränkt, beruhte also nur selten auf einer umfassenden Überzeugung von einem Zusammenhang zwischen deskriptiver und substanzieller Repräsentation. Während die Repräsentation von Fraueninteressen unter den möglichen zukünftigen Abgeordneten noch am weitesten akzeptiert war, verminderte parlamentarische Sozialisation die Akzeptanz von Gruppenrepräsentation deutlich. 37 Unabhängig von der Zielrichtung einer höheren substanziellen Repräsentationsleistung des Bundestages durch Paritätsregelungen kann freilich sinnvoll argumentiert werden, dass Frauen die gleichen Karrieremöglichkeiten in der professionellen Politik offenstehen sollten wie Männern – ohne, dass dafür ein besserer Policy-Output analog zur oft angeführten besseren Performance diverser Teams in der Wirtschaft 38 nachgewiesen werden muss. 39 Bauer-Blaschkowski/Mai 2019: 234; Mai/Link/ Engler 2022: 112. den letzten fünf Legislaturperioden lag der Anteil abweichenden Stimmverhaltens zwischen 0,36(2002 bis 2005) und 1,75 Prozent(2013 bis 2017). Vgl. Ohmura 2014: 74; Bauer-Blaschkowski/ Mai 2019: 220; Mai/Link/Engler 2022: 108. Coffé/Reiser 2018. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass die Kandidat:innenbefragung zur Bundestagswahl 2009 stattfand; heute wäre tendenziell wohl von einer weitergehenden Akzeptanz von Gruppenrepräsentation auszugehen. 38 Vgl. Kanter 1977. 39 Vgl. Bacchi 2006: 32 ff. 14 Der demokratiepolitische Mehrwert einer besseren Repräsentation von Frauen kann auch in einer Vorbildwirkung, 40 einem Einstellungswandel zu weiblichen Politikerinnen in der Gesellschaft 41 und/oder einer höheren Legitimität des Parlaments in den Augen der Bevölkerung liegen. 42 Dabei findet sich kaum ein Unterschied zwischen dem Parlamentsvertrauen der weiblichen und dem der männlichen Bevölkerung. 43 Kongruenz zwischen Repräsentierten und Repräsentant:innen bezüglich sozialer Merkmale kann das Vertretungsgefühl ersterer durch zweitere jedoch durchaus steigern, auch wenn dieses primär durch die(partei-)politische Kongruenz bestimmt wird. 44 = Wolbrecht/Campbell 2017. High-Pippert/Comer 1998; Ahrens/Meier 2020: 53; Alexander/Jalalzai 2020; Alexander 2021. Philipps 1995; Mansbridge 1999; Norris/ Franklin 1997; Fortin-Rittberger/Kröber 2021: 34. Schwindt-Bayer/Mishler 2005: 423 ff; Decker et al. 2019: 42; Best et al. 2023. Deiss-Helbig 2013. Leider wurde in diese Untersuchung als soziales Merkmal das Geschlecht nicht einbezogen, sondern nur das Alter und der vorherige Beschäftigungssektor(öffentlicher Dienst vs. Privatwirtschaft) fiktiver Abgeordneter. 15 2. REGELUNGEN UND HALTUNGEN BEI DEN DEUTSCHEN PARTEIEN Frauenanteil im Reichstag(1919) sowie im deutschen Bundestag(2017 und 2021) 8,75% 35,3% 39,6% 1919 Quelle: Eigene Darstellung 16 2017 2021 (Angaben ohne AfD und FDP) Ein Grund für den Rückschritt in puncto Frauenanteil bei der Bundestagswahl 2017 ist offenkundig: der erstmalige Einzug der AfD in den Bundestag, deren Fraktion zu nicht einmal elf Prozent aus Frauen bestand – und damit der Zusammensetzung des Reichstags von 1919 ähnelte. 45 Auch die wieder eingezogene FDP zählte 2017 nicht einmal ein Viertel Parlamentarierinnen in ihrer Fraktion. 46 2021 hat sich ihr Wert kaum verändert, jener der AfD auch nur geringfügig gesteigert(13,3 Prozent). Rechnet man AfD und FDP aus dem gewählten Bundestag heraus, hätte der Frauenanteil 2017 mit 35,3 Prozent fast auf dem Niveau von 2013 gelegen, 2021 hätte er dann 39,6 Prozent erreicht. Das wirft die Frage auf, wie sich die Bundestagsparteien zur Frauenförderung in der Politik verhalten. Die linken Parteien haben sich intern zu einer Quotierung ihrer Wahllisten verpflichtet. Die Grünen beschlossen 1979 eine strikte Parität, bei der den Frauen die ungeraden Listenplätze(inklusive des Spitzenplatzes) vorbehalten sind, während die geraden Plätze allen Bewerber:innen offen stehen. Es handelt sich folglich um eine Mindestquotierung; die Zulässigkeit reiner Frauenlisten wird explizit erwähnt. Scheitert die Besetzung eines Frauenplatzes an einem Mangel an(mehrheitsfähigen) Kandidatinnen, kann dieser nur freigegeben werden, wenn die Frauen der Wahlversammlung kein Veto einlegen. 47 Auch die 1990 hinzutretende PDS und später DIE LINKE legten sich eine strikte Geschlechterquote auf. Darin stehen Frauen einer der beiden ersten Listenplätze(also nicht unbedingt der Spitzenplatz) sowie im Weiteren die ungeraden Listenplätze zu, soweit(mehrheitsfähige) Bewerberinnen zur Verfügung stehen. 48 Die SPD verpflichtete sich 1988 auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen(ASF) auf eine Quote von einem Viertel bis 1990, einem Drittel bis 1994 und 40 Prozent bis 1998. 2011 schließlich beschloss sie eine alternierende(Landes-)Listenbesetzung für Bundestags- und Europawahlen, 49 wobei die Wahl der Spitzenkandidatin oder des Spitzenkandidaten darüber entscheidet, ob die Frauen die geraden oder die ungeraden Listenpositionen erhalten. 50 Die Regelung, dass Männer kandidieren können, sofern keine Frau mehr zur Kandidatur bereit ist, führt in der Praxis teilweise dazu, dass auf Frauen Druck ausgeübt wird, von einer Kandidatur abzusehen. 51 45 Vgl. Davidson-Schmich 2020: 233. 46 Vgl. Deutscher Bundestag 2022b: 2. Bündnis 90/Die Grünen 2022:§ 3 II, Frauenstatut§ 1. 48 Vgl. DIE LINKE 2022:§ 10. Hübner-Oberndörfer 2018: 329 f.; Steg 2018: 346. SPD 2021b:§ 11 II Organisationsstatut, § 4 Wahlordnung. 51 Vgl. Lukoschat/Köcher 2021: 68. 17 Ausgleich der Kandidierendenmerkmale, bezogen auf das Geschlecht. „sehr wichtig/wichtig“ Quelle: Eigene Darstellung 80% 62% 57% 55% < 30% SPD, Die Grünen und DIE LINKE CDU CSU FDP AfD Was Regelungen im staatlichen Bereich anbelangt, bekennt sich die SPD im Wahlprogramm 2021 zu Paritätsgesetzen für den Bundestag, die Länder und die Kommunen. 52 In einer Zusammenstellung der Gleichstellungs-Aspekte im Wahlprogramm durch die ASF taucht die Überschrift„Wir wollen ein Jahrzehnt der Gleichstellung“ auf. 53 Bundeskanzler Olaf Scholz formulierte in seiner Regierungserklärung ähnlich, die Gleichstellung von Frauen und Männern müsse in diesem Jahrzehnt Realität werden. 54 Die Grünen schreiben in ihrem Grundsatzprogramm von 2020 ebenfalls expressis verbis: „Um Frauen an allen demokratischen Prozessen gleichberechtigt zu beteiligen, braucht es Parität“. 55 In ihrem Wahlprogramm heißt es:„Wir setzen uns daher auch im Bund für ein Paritätsgesetz ein und werden entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.“ 56 Eher summarisch postuliert DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm, durch eine„Frauenquote in Führungspositionen“ zu ändern, dass Frauen seltener Führungspositionen in„Wirtschaft, Wissenschaft und Politik“ bekleiden. 57 Eine Befragung aktiver Parteimitglieder vor der Bundestagswahl 2017 zeigt, dass das Problembewusstsein hinsichtlich der Unterrepräsentation von Frauen im Bundestag im linken Spektrum zwar ausgeprägter ist, sich aber nicht auf dieses beschränkt. Vor die Frage gestellt, wie wichtig ihnen auf einer Landesliste der(nicht näher definierte) Ausgleich bezüglich verschiedener Kandidierendenmerkmale sei, stuften diesen mit Bezug auf das Geschlecht jeweils über 80 Prozent der Mitglieder von SPD, Grünen und DIE LINKE als sehr wichtig oder wichtig ein; bei der CDU waren es immerhin knapp 62, bei der CSU 57 und bei der FDP 55 Prozent. Unter den AfD-Mitgliedern hingegen befand nicht einmal ein Drittel einen Geschlechterausgleich für wichtig. 52 Vgl. SPD 2021a: 42. Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen 2021: 1. Bundesregierung 2021. 55 Vgl. Bündnis 90/Die Grünen 2020: 17. 56 Vgl. dies. 2021: 177. 57 Vgl. DIE LINKE 2021: 103. 18 Während bei allen Parteien die weiblichen Mitglieder einen Geschlechterausgleich zu einem höheren Anteil für wesentlicher hielten als die männlichen und die geschlechtsspezifische Differenz bei den Mitte-rechts-Parteien deutlicher ausfiel als bei den Parteien links der Mitte, überstieg die Zustimmung der AfD-Frauen mit 37 Prozent jene der AfDMänner am geringfügigsten. 58 Sofern die substanzielle Repräsentation von Frauen im Sinne der Überwindung patriarchaler Strukturen gedacht wird, scheint also wenig gewonnen, wenn eine Verpflichtung zur deskriptiven Repräsentation mehr Frauen mit dem Frauenbild der AfD in den Bundestag bringen würde. 59 Wenig verwunderlich erteilt die Partei Quoten in ihrem Wahlprogramm 2021 eine unmissverständliche Absage: „Die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau hat mit der vom Parteienkartell propagierten Gleichstellung und Gleichmacherei nichts zu tun. Die AfD lehnt jede Art von Quoten ab. Sie sind leistungsfeindlich, ungerecht und stellen eine verfassungswidrige Diskriminierung derer dar, die nicht in den Genuss der Quote kommen.“ Außerdem verfestigten Frauenquoten„das Bild, dass ein erfülltes und anerkanntes Leben für Frauen nur durch eine berufliche Karriere erreicht werden könne“. 61 Die FDP setzt auf Zielvereinbarungen, die zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden regional differenziert getroffen werden und auf halbjährliche Berichte im Bundesvorstand zu diesen Zielvereinbarungen und zu deren Umsetzungsständen durch eine:n neu geschaffene:n Beauftragte:n für Diversity. Eine inklusive Parteikultur, welche die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Parteiarbeit vereinfacht, soll unter anderem mittels Möglichkeiten zur Online-Beteiligung und BestPractice-Beispielen aus den Untergliederungen entwickelt werden. Ein„ Code of Conduct“ soll vor Diskriminierung schützen und das von der parteinahen FriedrichNaumann-Stiftung durchgeführte Empowerment-Programm aktiv unterstützt werden. 62 Gender-Glossar https://www.gender-glossar.de/ Diversity ➞ Code of Conduct ➞ 58 Vgl. Höhne 2020: 11 f. Abels/Ahrens/Blome 2018: 35; Blome/Fuchs 2017: 59. Anderer Ansicht Davidson-Schmich 2020: 235 f. Zur substanziellen Repräsentationsleistung konservativer Parlamentarierinnen vgl. Celis/Childs 2014; Meiritz/Schäuble 2022. 60 Vgl. AfD 2021: 24. 61 Vgl. ebd.: 115. 62 Vgl. FDP 2019a, b. 19 LITERATUREMPFEHLUNG „Frauen MACHT Berlin“ Lisa Hempe, Nora Langenbacher und Helga Lukoschat zur politischen Partizipation von Frauen im Land Berlin. Im Rahmen einer„Ad-hoc-Arbeitsgruppe Diversity Management“ waren 2018 auch weitergehende Instrumente wie eine zeitlich befristete„Fallbeil-Quote“ bei Nichterreichung der selbst gesetzten Ziele, eine formale Drittelquote und die Nutzung gendergerechter Sprache diskutiert, 63 aber verworfen worden. Dass die Sensibilität für Geschlechtergerechtigkeit trotz einer Vielzahl an eingeführten wie erörterten Instrumenten nicht allzu stark ausgeprägt ist, zeigt, dass erst kurz vor dem Dreikönigstreffen im Januar 2023 auffiel, dass dort nach ursprünglicher Planung nur Männer auf der Bühne zu sehen gewesen wären. 64 Auch an die anzügliche Bemerkung Christian Lindners bei der Verabschiedung Linda Teutebergs als Generalsekretärin 2020 ist zu erinnern. Im FDP-Bundesvorstand beträgt der Frauenanteil mittlerweile 42 Prozent, im wichtigeren Präsidium allerdings nur ein Viertel, und auch die weiteren wichtigen Posten sind mit Männern besetzt. 65 Einige frühere Quotenskeptikerinnen können sich inzwischen eine interne Quotierung vorstellen. 66 Bei einer breit angelegten Politiker:innenbefragung 2021 sprachen sich allerdings nur 30 Prozent der FDP-Frauen für eine Frauenquote aus; bei der Union waren es immerhin 46 Prozent. 67 Die CDU hatte sich 1986 zunächst das unverbindliche Ziel gesetzt, entsprechend dem Anteil weiblicher Parteimitglieder auch Parteiämter weiblich zu besetzen, und „versucht, unter Hinweis auf die Doppelbelastung der Frau, weiblichen Parteimitgliedern zumindest den Weg in solche Formen der politischen Arbeit zu öffnen, die den ‚weiblichen Interessen‘ gerecht würden(Soziales, Familie, Kinder etc.)“. 68 20 63 Vgl. FDP 2018. 64 Vgl. Emmrich 2023. gilt für den Generalsekretär, den Fraktionsvorsitzenden, den parlamentarischen Geschäftsführer, den Bundesgeschäftsführer und den von der FDP gestellten Vize-Bundestagspräsidenten. Vgl. Pieper 2022. 66 Vgl. ebd. 67 Vgl. Lukoschat/Köcher 2021: 66. 68 Vgl. Hübner-Oberndörfer 2018: 331. Die CDU(…)„versucht, unter Hinweis auf die Doppelbelastung der Frau, weiblichen Parteimitgliedern zumindest den Weg in solche Formen der politischen Arbeit zu öffnen, die den ‚weiblichen Interessen‘ gerecht würden (Soziales, Familie, Kinder etc.)“. Die von Helmut Kohl 1994 gegen erhebliche Widerstände durchgesetzte Quotenregel scheiterte letztlich an der Blockade einer entsprechenden Satzungsänderung. 2001 wurde dann ein Drittelquorum eingeführt, das indes nur im ersten Wahlgang galt. 69 Die 2020 von der Struktur- und Satzungskommission nach langen und mühsamen Diskussionen verabschiedete Beschlussempfehlung, das Quorum bis Mitte 2025 schrittweise(ein Drittel ab 2023, 40 Prozent ab 2024) auf 50 Prozent der ersten zehn Listenplätze zu erhöhen und dabei von drei aufeinanderfolgenden Plätzen mindestens einen weiblich zu besetzen, 70 konnte zunächst wegen der Corona-Pandemie lange keinem Präsenzparteitag zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der designierte neue, konservative Parteivorsitzende Friedrich Merz, der sich wiederholt gegen Quoten ausgesprochen hatte, entschärfte diese durch eine Befristung bis 2029. 71 Die bayerische Schwesterpartei CSU legte 2021 erstmals eine paritätische Landesliste zur Bundestagswahl vor, die indes„[…] nicht viel mehr als Symbolpolitik“ 72 darstellte(hierzu später mehr). Eine entsprechende Vorgabe gibt es bei der CSU nicht. 69 Vgl. ebd. 70 Vgl. CDU 2020: 8 f. 71 Vgl. Bug 2022. 72 Vgl. Höhne/Samstag 2021: 6. 21 3. DURCHSETZUNGSCHANCEN UND EFFEKTIVITÄT EINES PARITÄTSGEBOTS FÜR DIE WAHLLISTEN = Art. 3 Grundgesetz Gleichheit vor dem Gesetz (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Ergänzung 1994: Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 22 Befürworter:innen eines Paritätsgesetzes verweisen meist auf das französische Paritätsgesetz von 2000 als Referenzfall. 73 Dieses schreibt für die Verhältniswahlen(auf europäischer und regionaler Ebene sowie bei Kommunalwahlen in Gemeinden ab 3.500 Einwohner:innen) eine paritätische Besetzung der Listen mit Männern und Frauen vor, seit 2003 bzw. 2007 in strikt alternierender Reihenfolge. 74 Kann, sollte, ja muss Deutschland diesem Vorbild nacheifern? Beginnen wir mit dem Muss: Die Befürworter:innen einer verpflichtenden Frauenquote führen vor allem Art. 3 II 2 des Grundgesetzes(GG) ins Feld, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Manche lesen hieraus eine Verpflichtung des Gesetzgebers, für eine Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten zu sorgen. 75 Eine hierauf gerichtete Klage in Bayern wurde 2018 vom Verfassungsgerichtshof aber ebenso abgewiesen 76 wie Ende 2020 vom Bundesverfassungsgericht für den Bund. 77 Dass der Gesetzgeber auf Grundlage von Art. 3 II 2 nicht handeln muss, heißt noch nicht, dass er nicht handeln kann. Allerdings muss dann eine Abwägung mit anderen betroffenen Verfassungsprinzipien stattfinden. Die Gegner:innen einer verpflichtenden Frauenquote sehen durch eine solche vor allem die Prinzipien der freien und gleichen Wahl(Art. 38 I GG), konkret das Wahlvorschlagsrecht der Parteien und das Recht der Parteimitglieder zur Kandidatur, sowie die Parteiautonomie(Art. 21 I GG) eingeschränkt. Einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages Mitte 2017 zufolge ist die herrschende Meinung unter den Verfassungsrechtler:innen, der Verweis auf Art. 3 II 2 GG könne diese Einschränkungen nicht rechtfertigen. 78 Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Urteil von 2020 diesbezüglich 15 verfassungsrechtswissenschaftliche Autor:innen bzw. Autor:innenkollektive auf, die einfachgesetzliche Paritätsgebote für unzulässig halten, gegenüber nur sieben Autor:innen, die die gegenteilige Auffassung vertreten. 79 73 Vgl. Abels/ Cress 2019: 182. Sineau 2008: 57 f. Des Weiteren findet diese Regelung Anwendung auf die indirekt erfolgende Wahl der Senatoren in den größeren Départements. 75 Vgl. Laskowski 2014b: 93 ff. 76 Vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof 2018. 77 Vgl. Bundesverfassungsgericht 2020. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2017: 8 ff. 79 Vgl. Bundesverfassungsgericht 2020: Rn. 110. 23 Jüngst hat die Verfassungsrechtlerin Silke Laskowski in einem Rechtsgutachten die Grundlagen gelegt, um die Parität in Parlamenten juristisch nochmal neu vorzubereiten. Sowohl das Rechtsgutachten als auch der hier entwickelte Reformvorschlag sind im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung im Sinne zweier starker Initiativen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit verfasst worden. (Anm. der Herausgeberinnen) Auch Cara Röhner, die eine Quotierung befürwortet, sieht in ihrer Studie aus dem Jahr 2020„[…][a]ngesichts der großen Forschungslücke in der Rechtswissenschaft bisher keine bzw. zu wenige Interpretationsansätze, die eine geschlechtergerechte Interpretation des Demokratieprinzips begründen können.“ 80 Auch die politische und juristische Praxis in den Ländern gibt nicht unbedingt Anlass zu Hoffnung. In Baden-Württemberg verankerte die grün-rote Landesregierung 2013 nach intensiver Prüfung im Kommunalwahlgesetz letztlich nur einen unverbindlichen Appell zur hälftigen Berücksichtigung von Frauen auf den Parteilisten. Eine solche Soll-Vorschrift fand auch Eingang in die Kommunalwahlgesetze von Hessen und RheinlandPfalz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte eigentlich auf den Wahlzetteln Art. 3 II 1„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ abdrucken sowie den Frauenanteil im Parlament und auf den jeweiligen Wahllisten angeben wollen. 81 Dies scheiterte aber am Landesverfassungsgericht, das hierin eine Wahlbeeinflussung auf dem Wahlzettel sah. 82 Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts in Deutschland verabschiedeten dann 2019 Thüringen und Brandenburg als erste Länder verbindliche Paritätsgesetze für ihre Landtage. Auch diese wurden aber von den Landesverfassungsgerichten gekippt. 83 Das Bundesverfassungsgericht nimmt in seinem Urteil mit Blick auf die passive Wahlgleichheit auf die Urteile des Bayerischen und des Thüringischen Verfassungsgerichtshofs sowie des Brandenburger Verfassungsgerichts in positiver Weise Bezug 84 und weist ein deskriptives Repräsentationsverständnis mit Bezug auf das freie Mandat der Abgeordneten deutlich zurück. 85 Zudem betont das Bundesverfassungsgericht, dass der Wortlaut von Art. 3 II 2 GG lediglich auf die„Durchsetzung der Gleichberechtigung“, nicht aber auf tatsächliche„Gleichstellung“ abhebt. Ein auf Letzteres abzielender SPD-Antrag 86 habe in der Verfassungskommission 1994 keine Mehrheit gefunden. 87 Zudem würdigt es die kollidierenden Verfassungsgüter aus Art. 38 I GG und Art. 21 I GG als gleichwertig, so dass ein angemessener Ausgleich gefunden werden müsste. 88 24 80 Vgl. Röhner 2020: 2. 81 Vgl. Lukoschat/Belschner 2017: 33. 82 Vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz 2014. Thüringer Verfassungsgerichtshof 2020; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 2020. 84 Vgl. Bundesverfassungsgericht 2020: Rn. 58, 102 f. 85 Vgl. ebd.: Rn. 66, 70. 86 Vgl. Deutscher Bundestag 1993: 50. 87 Vgl. Bundesverfassungsgericht 2020: Rn. 94. 88 Vgl. ebd.: Rn. 99. Insofern bleibt der einfachgesetzliche Weg gestützt auf Art. 3 II 2 GG mit einem nicht unerheblichen juristischen Risiko behaftet. 89 Anders dürfte es aussehen, wenn der Gesetzgeber – woran ihn die Ewigkeitsklausel aus Art. 79 III GG nicht hindert – zunächst die Förderung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu Parlamentsmandaten explizit im Grundgesetz verankern würde. 90 So war es 1999 auch in Frankreich geschehen, nachdem 1982 eine Reform, die ohne Verfassungsänderung den Anteil Kandidierender desselben Geschlechts auf Kommunalwahllisten auf maximal drei Viertel beschränken sollte, vom Verfassungsrat unterbunden worden war: Artikel 1 der Verfassung wurde dahingehend ergänzt, dass das Gesetz den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Wahlämtern fördert, Artikel 4 verpflichtete die Parteien nun, auf die Umsetzung dieses Grundsatzes hinzuwirken. 91 Für eine Grundgesetzänderung bräuchte es aber Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, die für diesen Vorschlag nicht ersichtlich sind. Dass es auf dem letzten CDU-Parteitag für die Frauenquote trotz deren Befristung und des Risikos der Beschädigung des neuen Vorsitzenden und weiterer potenzieller Kanzlerkandidaten nur eine knappe Mehrheit gab, in der Debatte viele junge Frauen vehement gegen die Quote auftraten und als konservatives Ventil der Gleichstellungsbegriff im Grundsatzprogramm wieder strittig gestellt und ebenfalls nur mit knapper Mehrheit verteidigt wurde, 92 lässt erahnen, wie die Begeisterung innerhalb der CDU über eine verbindliche 50-Prozent-Quote im Bundeswahlgesetz, geschweige denn deren dauerhafte Verankerung im Grundgesetz ausfiele. Unter den männlichen Politikern der Unionsparteien war 2021 nicht nur fast die Hälfte der Meinung, dass Frauen parteiintern bereits gleiche Chancen genießen, sondern über ein Drittel sogar der Ansicht, diese hätten bessere Chancen als Männer. 93 / CDU /2021 50% Frauen genießen parteiintern bereits gleiche Chancen >30% als Männer Frauen haben bessere Chancen Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2017: 8 ff.; Rixen 2019: 76. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2008: 7. Sineau 2008: 56 f. Der neue zweite Absatz des Artikel 1 lautet im französischen Original:„La loi favorise l’égal accès des femmes et des hommes aux mandats électoraux et fonctions électives, ainsi qu’aux responsabilités professionnelles et sociales.“ Die einschlägige Passage des Artikel 4 bestimmt:„Les partis et groupements politiques […] contribuent à la mise en œuvre du principe énoncé au second alinéa de l’article 1er dans les conditions déterminées par la loi.“ O. V. 2022. Lukoschat/Köcher 2021: 59. Damit war das Meinungsbild der männlichen Politiker nahezu deckungsgleich mit dem bei den Grünen. Sahen bei Letzteren aber auch die Frauen für sich zu ganzen 65 Prozent gleiche und zu immerhin acht Prozent sogar bessere Chancen, waren die Unions-Frauen nur zu 38 Prozent der Überzeugung, sie hätten gleiche Chancen; bessere machten sogar nur zwei Prozent aus. 25 Bei der CSU hatte Horst Seehofer 2010 nur mit Mühe eine 40-Prozent-Quote für die oberen Parteigremien durchgebracht, Markus Söder lief beim Versuch der Ausweitung auf die Kreisvorstände 2019 bei der Basis auf und hat dieser Forderung mittlerweile abgeschworen. 94 Auch von der paritätischen Besetzung des CSU-Teils der bayerischen Minister:innenriege im Jahr 2020 nahm er im Zuge von Kabinettsumbildungen sukzessive wieder Abstand. 95 Christian Stegs einige Jahre zuvor getroffene Einschätzung, der Widerstand der Union dürfte zu überwinden sein, sofern man eine Quote sukzessive einführe, 96 mutet somit arg optimistisch an. Selbst die FDP zu überzeugen – was allein lediglich den riskanteren einfachgesetzlichen Weg eröffnen würde – dürfte alles andere als leicht werden. In ihrem Beschluss„Eine Partei für die offene Gesellschaft“ von 2019 heißt es dezidiert: „Für uns geht es immer darum, Engagement zu ermöglichen und nicht zu begrenzen. Die Aufstellung von Kandidatenvorschlägen für Parlamente auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene soll ausschließlich den Parteien nach dem geltenden Wahlrecht und dem eigenen Satzungsrecht der Parteien obliegen. Sie ist damit Gegenstand des parteiinternen Wettbewerbs und des Wettbewerbs unter den Parteien. Wir lehnen das Geschlecht als limitierenden Faktor bei der Bewerbung um politische Ämter und Mandate ab. Ein Paritégesetz mit vorgeschriebenen Quoten für die Verteilung von Mandaten in den Parlamenten halten wir aus verfassungsrechtlichen Gründen für den falschen Weg.“ 97 Im Koalitionsvertrag der Ampel ist denn auch lediglich vereinbart, die„Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit“ erneut einzusetzen. Diese sollte sich, wie es unverbindlich heißt, unter anderem „mit dem Ziel einer paritätischen Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament befassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen erörtern“. 98 Zwar ist im Koalitionsvertrag an anderer Stelle auch festgehalten, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern„in diesem Jahrzehnt“ erreicht werden müsse“ 99 – im unmittelbaren Zusammenhang geht es aber um anderes, zum Beispiel um einen Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen und eine Schließung des Gender Data Gaps etwa im medizinischen Bereich. Freilich ist nicht absolut ausgeschlossen, dass die FDP einer Frauenquote im Rahmen eines größeren Verhandlungspakets zustimmen könnte. 26 94 Vgl. Poel 2022. 95 Vgl. Jerabek/Heim 2022. 96 Vgl. Steg 2018: 351. 97 Vgl. FDP 2019b: 2. 98 Vgl. SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP 2021: 11. 99 Vgl. ebd.: 114. LITERATUREMPFEHLUNG „Wächter der Ungleichheit“ Silke Ruth Laskowski Empfehlungen für die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und Parität auf den Ebenen der Verfassung, des Wahlrechts und der Parlamente. Allerdings hat die FDP sich in der Ampelkoalition von Anfang an vor allem auf die Ablehnung von Änderungen(kein Tempolimit, keine Bürgerversicherung, keine Steuererhöhungen, kein Aufweichen der Schuldenbremse) fokussiert. Ihr eigener Reformeifer hielt sich demgegenüber in Grenzen, weswegen nicht ersichtlich ist, welches Projekt der FDP so wichtig(und gleichzeitig für SPD und Grüne hinnehmbar) werden könnte, dass sie hierfür ihre Blockadehaltung aufgeben würde. Seit ihrem Absacken in den Umfragen und ihrer Niederlagenserie bei Landtagswahlen setzt sie vielmehr auf eine stärkere programmatische Profilierung in Abgrenzung von ihren Koalitionspartnern. Dass die FDP Paritätsgebote, die sie auch in anderen Bereichen wie in der Wirtschaft ablehnt, für eine solche Eigenprofilierung als geeignetes Terrain ansieht, zeigt, dass auch schon in der kurzen„Honeymoon-Phase“ der Ampel die FDP mit ihrer Nominierung von drei Männern und nur einer Frau die Realisierung der von Olaf Scholz angekündigten paritätischen Besetzung des Kabinetts stark erschwerte, obwohl weder Volker Wissing noch Marco Buschmann als parteiintern unumgängliche Besetzungen galten. Mit der Programmatik der FDP, die zentral auf Leistung und Wettbewerb abzielt, ist eine Quotenregelung tendenziell noch schwerer zu vereinbaren als mit der CDU mit ihrer volksparteilichen Drei-Wurzeln-Konzeption(selbst wenn diese in der Praxis keineswegs gleichrangig bedient werden). Auch die Vorsitzende der Jungen Liberalen(JuLi), Franziska Brandmann, die ihre Partei jüngst warnte, diese werde„von vielen als eine Männerpartei wahrgenommen“, sieht das Problem der Personalauswahl von Parteien eher in einem Zuviel an Regeln und Quoten und die Lösung in einem verstärkten Wettbewerb, in dem sich dann auch mehr Frauen durchsetzen würden. 100 100 Vgl. Emmrich 2023. 27 Acht Prozentpunkte höherer Frauenanteil im 19. Bundestag(2017–2021) im Falle eines Zwangs zu paritätischen Listen (Simulation von Marc Debus und Christian Stecker) +16 +25 Quelle: Eigene Darstellung +1 +5 +4 Die Grünen, DIE LINKE SPD CDU FDP AfD Anteil der weiblichen Listenkandidierenden 2021 Quelle: Eigene Darstellung 28 55% 51,3% 50% 44,3% 43,4% 25% 14,4% Die Grünen DIE LINKE CSU SPD CDU FDP AfD insgesamt 41,3% Ist schon hinsichtlich der Durchsetzungschancen eines Paritätsgebots für die Wahllisten rechtlich wie politisch Skepsis angezeigt, gilt dies überdies auch für die Effektivität allein dieses Instruments. Im Falle eines Zwangs zu paritätischen Listen nach einem Reißverschlussverfahren, bei dem die ungeraden Listenplätze für Frauen reserviert wären, 101 hätte der Frauenanteil im 19. Bundestag(2017 bis 2021) laut einer Simulation von Marc Debus und Christian Stecker bis zu acht Prozentpunkte höher liegen können, bei rund 39 Prozent. Dabei hätten sich die(fiktiven) Frauen-Zuwächse weitgehend auf FDP und AfD beschränkt. Bei Grünen und Linken, die ohnehin schon mehrheitlich weibliche Abgeordnete stellten, wäre nur jeweils eine weitere hinzugekommen. Bei der SPD hätte es fünf Frauen mehr gegeben – ein Anstieg von 44 auf 45 Prozent. In der CDU/CSUFraktion hätten vier Frauen mehr gesessen(21,5 statt 20 Prozent). 102 Mit Blick auf die eigentlich angepeilte Parität im Parlament wäre also noch einiges zu wünschen geblieben. 2021 stellten alle Parteien mehr Frauen auf ihren Listen auf als 2017, insgesamt lag ihr Anteil an den Listenkandidierenden bei 41,3 Prozent. An der Spitze lagen dabei Die Grünen mit 55 Prozent, gefolgt von DIE LINKE(51,3 Prozent), der CSU mit genau 50 Prozent(hierzu später mehr), der SPD(44,3 Prozent) und der CDU(43,4 Prozent). Weit abgeschlagen waren wiederum die FDP(25 Prozent) und die AfD(14,4 Prozent). 103 gesetzliche Vorgabe, wonach alle ungeraden und damit auch jeweils die ersten Listenplätze Frauen vorbehalten wären, scheint freilich unter Legitimitätsgesichtspunkten besonders heikel, zumal bei kleinen Landesverbänden der erste Listenplatz oft der einzige erfolgversprechende ist. 102 Vgl. Debus/Stecker 2019. 103 Vgl. Helene-Weber-Kolleg 2021. 103 Vgl. Helene-Weber-Kolleg 2021. 29 4. DAS PROBLEM DER DIREKTMANDATE UND WEGE ZU DORTIGER PARITÄT Landeslisten der CDU, Wahl 2021 / CDU /2021 SH HH HB NI SA NRW RP TH MV BE BB SN SL BW BY leichter Frauenüberhang genau pritätisch Drittelqurom verfehlt 30 Quelle: Eigene Darstellung Dass bei den einstigen„Volksparteien“, insbesondere bei der Union, die in dieser Frage noch so viel Luft nach oben hat, so wenig Auswirkungen durch paritätische Listen zu sehen sind, liegt daran, dass sie den Löwenanteil der Direktmandate gewinnen. 2017 gingen 77 Prozent der Wahlkreise direkt an die Union und knapp 20 Prozent an die SPD, 2021 immer noch 48 Prozent an die Union und 40 Prozent an die SPD. Und die Direktkandidierenden von Union und SPD sind überwiegend männlich. Hier gibt es zwischen 2017 und 2021 keine nennenswerte Entwicklung(CDU 77,9 bzw. 75,1 Prozent, SPD 62,2 bzw. 61,5 Prozent). 104 Insbesondere die erfolgreichen Direktkandidierenden sind oft männlich: 2021 bei der CDU zu 82,7 und bei der SPD zu 68,6 Prozent. 105 Die Landeslisten der Union zur Bundestagswahl 2017 erfüllten bis auf Brandenburg und Sachsen-Anhalt zumindest das Drittelquorum. Die Bremer Liste war sogar paritätisch und die baden-württembergische hatte einen leichten Frauen-Überhang. 2021 traf Letzteres bereits auf vier Landeslisten der Union zu(Bremen, Saarland, Sachsen und Hamburg). Weitere vier(Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein) waren genau paritätisch besetzt, während wiederum zwei das Drittelquorum verfehlten(Thüringen und Sachsen-Anhalt). 106 Insgesamt kamen 2017 aber überhaupt nur 15 Listenkandidierende der Union zum Zuge, was lediglich sechs Prozent ihrer Gesamtmandate entsprach. 107 2021 waren es immerhin 54 Listen-Abgeordnete bzw. 27,4 Prozent der Gesamtabgeordnetenzahl der Union. 108 Die stolz präsentierte paritätische Landesliste der CSU zog allerdings – vorhersehbar – gar nicht und entpuppte sich damit als reine Symbolpolitik. Die am jeweiligen eigenen Anspruch – der parteiinternen Quotierung – gemessene„Post-Quoten-Geschlechterlücke“ lag bei der Union 2017 bei 13,1 Prozentpunkten, ähnlich wie 2005 und 2009. 109 2021 betrug sie – wie 2002 – zehn Prozentpunkte. Die geringste Kluft bestand 2013 mit 8,2 Prozentpunkten. 110 Auch eine Ex-ante-Betrachtung der Erfolgschancen von Kandidaturen zeigt, dass seit 1998 der Frauenanteil an aussichtsreichen Listenkandidaturen – wenn auch nur geringfügig – über dem Frauenanteil an Listenkandidaturen insgesamt liegt, während der Frauenanteil in aussichtsreichen Wahlkreisen in den letzten fünfzig Jahren nur 2005 annähernd an den Frauenanteil in den Wahlkreisen insgesamt heranreichte. 111 Der Effekt eines Paritätsgesetzes bleibt insofern beschränkt, solange in dieses nicht auch die Direktmandate einbezogen werden. 105 Vgl. ders. 2021b: 339 ff. 106 Vgl. Helene-Weber-Kolleg 2021. 107 Vgl. Höhne 2020: 122. 108 Vgl. Bundeswahlleiter 2021b: 337. 109 Vgl. Lang/Ahrens 2021: 6. 110 Vgl. ebd. Bieber 2022: 95. Wirklich„ex ante“ ist die Betrachtung nicht, weil sie am letztlichen Ergebnis orientiert ist, statt an Umfragezahlen oder am Ergebnis der Vorwahl. 31 Dies ist allerdings verfassungsrechtlich besonders schwierig, weil die örtlichen Parteigliederungen jeweils nur jeweils nur eine:einen Kandidat:in aufstellen dürfen. Wenn man die in Art. 21 GG verankerte innerparteiliche Demokratie ernst nimmt, kann in der Bundesrepublik nicht – wie bis vor kurzem bei der britischen Labour Party 112 – die Parteiführung einzelnen örtlichen Parteigliederungen vorschreiben, wen sie zu wählen haben – auch nicht, welches Geschlecht der Kandidat oder die Kandidatin haben soll. Selbst die Grünen, an deren Überzeugung beim Thema Parität – als unter anderem aus der Frauenbewegung hervorgegangene Partei mit eigenem Frauenstatut – keine Zweifel bestehen dürften, stellten 2017 nur zu 41,8 Prozent weibliche Direktkandidat:innen auf. 2021 waren es immerhin 48,2 Prozent. 113 Es schließt sich die Frage an, wie man auch bei den Direktmandaten Richtung Parität gelangen könnte. € Ein paritätischer Zwischenruf aus Frankreich Der Blick richtet sich wiederum nach Frankreich, wo bei Wahlen auf nationaler Ebene und in den Départements sogar ausschließlich Direktmandate vergeben werden. Bei nationalen Wahlen wird Parteien, deren Kandidierendenfeld geschlechtermäßig zu unausgewogen ist, die staatliche Parteienfinanzierung gekürzt. Childs/Campbell/Lovenduski 2012; Childs/ Krook 2012; Nugent/Krook 2016; Wäckerle 2022. 113 Vgl. John/Bergen 2021. 32 Der ursprüngliche Entwurf der Grünen zum Brandenburger Paritätsgesetz sah in jedem Wahlkreis die separate Wahl einer Frau und eines Mannes vor – mit insgesamt drei Stimmen für die Wahlberechtigten. Für jeden über eine tolerierte 51:49-Verteilung hinausgehenden Prozentpunkt an Abstand beim Geschlechteranteil wurden einer Partei die staatlichen Zuwendungen zunächst um 0,5 Prozent, später um 0,75 Prozent und seit 2017 um 1,5 Prozent gekürzt. 114 Allerdings ist von den Kürzungen nur die erste, am Wählerstimmenanteil in der ersten Wahlrunde ausgerichtete Tranche der Parteienfinanzierung betroffen. Die zweite Tranche, die sich nach der Zahl der ins Parlament gewählten Abgeordneten einer Partei richtet, ist hiervon ausgenommen. Damit kann es insbesondere für die großen Parteien lohnender erscheinen, mit etablierten männlichen Kandidaten Wahlkreise(wieder-)zugewinnen und Abschläge bezüglich der Parität ihres Kandidierendenfelds in Kauf zu nehmen, und Frauen vor allem in ohnehin kaum zu gewinnenden Wahlkreisen aufzustellen. 115 Tatsächlich nahmen die Parti Socialiste(PS) und vor allem die konservative Union pour un mouvement populaire(UMP) zunächst lieber Abschläge in Millionenhöhe hin, als sich den Vorgaben zu unterwerfen. Zwischen 2012 und 2017 entgingen der UMP so 18,1 Millionen Euro. Bei der Folgewahl steigerte sie ihren Kandidatinnenanteil immerhin von 25,5 auf 39 Prozent. 116 Die massive Steigerung des Anteils weiblicher Abgeordneter in der Nationalversammlung von 27 auf 39 Prozent 2017 ist in erster Linie aber Emmanuel Macrons Partei La République en Marche(LREM) zu verdanken, die nahezu zur Hälfte Frauen als Kandidierende aufbot, auch in aussichtsreichen Wahlkreisen. 117 Mit den elektoralen Verlusten von LREM 2022 war denn auch insgesamt ein leichter Rückgang des Frauenanteils in der Assemblée Nationale verbunden. 118 Für die Départements-Ratswahlen(Regionalwahlen) wurde 2015 die Zahl der Wahlkreise halbiert. In diesen wurde dann jeweils ein Tandem aus Frau und Mann gewählt. 119 Der ursprüngliche Entwurf der Grünen zum Brandenburger Paritätsgesetz sah in jedem Wahlkreis die separate Wahl einer Frau und eines Mannes vor – mit insgesamt drei Stimmen für die Wahlberechtigten. 120 Dies schlugen auch der 2020 verstorbene Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann und der Politikwissenschaftler Stephan Klecha sowie die SPD-Politikerin Cansel Kiziltepe und die Juristin Silke Laskowski für den Bund vor. 121 Das verfassungsrechtliche Problem, wie Kandidaturen von nicht binären Personen einzuordnen sind, würde bei einer solchen Regelung noch virulenter als bei quotierten Listen. 122 114 Vgl. Steg 2019: 29 ff. 115 Vgl. Sineau 2012: 98. 116 Vgl. Steg 2019: 29 ff. 117 Vgl. Henry-Huthmacher 2019: 8. 118 Vgl. Statista 2022b. 119 Vgl. Lukoschat/Belschner 2017: 21. 120 Vgl. Landtag Brandenburg 2018. Oppermann/Klecha 2018; Kiziltepe/Laskowski 2020. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2019: 8 ff. 33 5. DEMOKRATIE BRAUCHT DEMOKRAT:INNEN: DAS PROBLEM DES REKRUTIERUNGSPOOLS Verhältnis von Frauen und Männern in den Parteimitgliedschaften Durchschnitt 2,5 x Die Grünen DIE LINKE SPD Quelle: Eigene Berechnungen nach Niedermayer 2022: 391. CDU FDP CSU AfD 34 Die Analyse zeigt, dass junge Frauen eine deutlich geringere Tendenz zur Kandidatur für machtvolle und karrieretechnisch verheißungsvolle Gremien aufweisen. Strikte Quotenregelungen wären ein Problem, wenn es den oder einigen Parteien an einer ausreichenden Zahl weiblicher Kandidat:innen fehlen sollte. Erhebungen in den und Berichte aus den demokratischen Parteien weisen tatsächlich auf Frauenlücken in politischen Rekrutierungsprozessen hin. Bislang sind die innerparteilichen Rekrutierungspools männlich dominiert: Im Schnitt verfügen die Bundestagsparteien über 2,5-mal so viele männliche wie weibliche Parteimitglieder. Selbst die Grünen zählen knapp anderthalbmal, SPD und LINKE rund doppelt so viele Männer wie Frauen in ihren Reihen. Bei den„Problemkindern“ in Sachen Parität ist die männliche Schlagseite noch weit größer. Bei der CDU beträgt das Verhältnis fast 3:1, bei CSU und FDP fast 4:1, bei der AfD fast 4,5:1. 123 Bei der FDP dürfte der Frauenanteil sogar tendenziell noch sinken, da zuletzt verstärkt junge Männer eintraten. 124 Bei den Gründen für die männliche Schlagseite unter den Parteimitgliedern sind Nachfrage und Angebot zu unterscheiden. Nachfrageseitig sind viele Parteien noch immer von männlichen Netzwerken geprägt, wodurch Frauen bei der Rekrutierung von Kandidat:innen benachteiligt 125 oder von einer als toxisch empfundenen Umwelt, insbesondere in Parteien rechts der Mitte, ganz abgeschreckt werden. 126 Auf der Angebotsseite tragen Frauen nach wie vor die Hauptlast der mit einem intensivem Parteiengagement schwer zu vereinbarenden Haus- und Familienarbeit. 127 Studien zufolge zeigen sie sich zudem weniger ehrgeizig, machtorientiert, kompetitiv und risikofreudig. 128 Bei einer 2017/18 durchgeführten Umfrage sollte ersterer Faktor keine so große Rolle spielen und eine Untersuchung der charakterlichen Dispositionen erleichtern. Befragt wurden nämlich Mitglieder der Jugendorganisationen aller deutschen Bundestagsparteien, deren Durchschnittsalter bei 23 Jahren lag und die sich zu drei Vierteln noch in der Ausbildung befanden. Die Analyse zeigt, dass junge Frauen eine deutlich geringere Tendenz zur Kandidatur für machtvolle und karrieretechnisch verheißungsvolle Gremien aufweisen. 123 Vgl. Niedermayer 2022: 391. 124 Vgl. Pieper 2022. Kletzing 2009; Bjarnegård 2013; Carroll/ Sanbonmatsu 2013; Crowder-Meyer 2013; Fox/ Lawless 2014; Haag/Kollmorgen 2020; Kenny 2014; Kenny/Verge 2016; Piscopo 2019. Davidson-Schmich 2018; Daddow/Hertner 2021; Lukoschat/Köcher 2021. Krook/Norris 2014; Kletzing 2018: 104 f.; Haag/Kollmorgen 2020: 11 f. Fox/Lawless 2004; Moore 2005; Niederle/ Vesterlund 2011; Kanthak/Woon 2015; Preece/ Stoddard 2015; Schneider et al. 2016; Piscopo/ Kenny 2020. 35 LITERATUREMPFEHLUNG „Die distanzierte Mitte. Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2022/23“ Hg. für die Friedrich-Ebert-Stiftung 2023 v. Franziska Schröter, im Dietz-Verlag erschienen. In linken Jugendorganisationen liegt der selbsteingeschätzte Kompetenzlevel, ab dem sie sich dies zutrauen, bei den Frauen deutlich über dem der Männer. In Jugendorganisationen rechts der Mitte zeigen die Männer gegenüber den Frauen eine deutlich stärkere Präferenz zur Kandidatur für Gremien, die Netzwerkmöglichkeiten mit der Mutterpartei eröffnen. Frauen in linken Jugendorganisationen präferieren Gremien, bei deren Besetzung Quotenregelungen gelten; Frauen in rechten Jugendorganisationen tun dies nicht, wenn sie auch eine weniger klare Vorliebe für eine Mehrheitswahlregel aufweisen als die Männer in ihrer Organisation. 129 Anstrengung der eigenen Partei, der Frauenanteil in verantwortlichen Positionen zu erhöhen (Befragung weiblicher Studienteilnehmerinnen) 96% 82% 90% 53% 88% 30% sehr stark stark 61% 9% 51% 7% 25% Quelle: Eigene Darstellung 129 Vgl. Ohmura/Bailer 2022. 14% 37% 58% 52% 44% 25% Die Grünen DIE LINKE SPD CDU FDP AFD 36 Die Anhängerschaft der AfD geht tatsächlich zu einem Drittel davon aus, dass sich die Politik verschlechtern würde, wenn mehr Frauen in der Politik vertreten wären. Zweifellos gewähren parteiinterne Quotenregelungen Frauen den Zugang zu bislang männlich dominierten Organisationsstrukturen und verändern politische Kultur. Sind Frauen einmal einer Partei beigetreten, ist ihre Bereitschaft zur Übernahme eines politischen Amts ähnlich hoch wie bei Männern. In einer Befragung von Politiker:innen gaben Frauen mit 61 gegenüber 55 Prozent öfter als Männer an, schon früh verantwortungsvolle Positionen bzw. Ämter erhalten zu haben. 130 Bezüglich der Anstrengungen der eigenen Partei, den Frauenanteil in verantwortlichen Positionen zu erhöhen, kamen unter den weiblichen Studienteilnehmerinnen bei den Grünen 96 Prozent zu der Einschätzung, diese bemühe sich sehr stark(82 Prozent) oder stark(14 Prozent) darum, bei DIE LINKE gaben dies 90 Prozent(53 sehr stark/ 37 Prozent stark) an, bei der SPD 88 Prozent(30/58). Unter den Politikerinnen der Mitte-Rechts-Parteien kamen deutlich weniger, aber immer noch eine Mehrheit zu einem(meist abgestuft) positiven Urteil: Bei CDU/CSU waren es 61 Prozent(sehr stark: 9), bei der FDP 51 Prozent(sehr stark: 7 Prozent). Unter den AfD-Politikerinnen attestierte ein Viertel ihrer Partei starke Bemühungen, keine einzige sehr starke. 131 Zu den Bundestagswahlen 2017 wie 2021 kandidierten – bei einem wie gesagt rund 2,5mal so großen Rekrutierungspool – Männer insgesamt„nur“ doppelt so häufig wie Frauen. Auf dieser Etappe kann also schon eine gewisse„positive Diskriminierung“ konstatiert werden. 132 Die AfD war 2021 die einzige Bundestagspartei, bei der der Frauenanteil unter den Listenkandidierenden unterhalb jenem der Parteimitglieder lag, bei den Direktkandidaturen galt dies zusätzlich auch knapp für DIE LINKE. 133 Als Indiz einer in gewissem Maße aktiven Frauenförderung ist auch zu sehen, dass Frauen zwischen 1998 und 2014 unter den Abgeordneten mit langer vorangegangener Parteikarriere nur ein Viertel ausmachten, während sie unter den Seiteneinsteiger:innen mit sehr viel kürzerer vorheriger Parteikarriere zwei Fünftel stellten. 134 Dies legt nahe, dass von Frauen weniger stark die klassische„Ochsentour“ 135 erwartet wird als von Männern. 2021 war überdies bei CDU wie SPD eine Tendenz auszumachen, bei der Vorwahl nur knapp verlorene Wahlkreise verstärkt mit weiblichen Bewerber:innen zu besetzen. 136 Auch die CSU nominierte für sechs der neun neu zu vergebenden Wahlkreise Frauen. 137 130 Vgl. Lukoschat/Köcher 2021: 18. 131 Vgl. ebd.: 60. Höhne 2020: 119; Bundeswahlleiter 2021a: 17. Der deutsche Terminus für„affirmative action“ wird durch das Substantiv„Diskriminierung“ teilweise als negativ konnotiert wahrgenommen, ist hier aber zunächst als generelles Konzept wertneutral gemeint. 133 Vgl. Lukoschat/Köcher 2021: 9 f. 134 Vgl. Ohmura et al. 2018. 135 Vgl. Hellmann 2020. 136 Vgl. John/Bergen 2021. 137 Vgl. Heim 2021. 37 Dennoch zeigt sich in der Ex-ante-Betrachtung der Aussichtshaftigkeit von Kandidaturen ein klarer Links-Rechts-Unterschied: In den linken Parteien erreichte 2017 der Frauenanteil an den aussichtsreichen Kandidaturen die 50-Prozent-Marke, während er bei den rechten Parteien nur rund halb so hoch lag. 138 Könnte der unterschiedlich große Rekrutierungspool ggf. dazu führen, dass vor allem die Parteien rechts der Mitte bei einer Quotierung auf weniger geeignetes Personal zurückgreifen müssten? Mangels klarer Maßstäbe für die Eignung von Kandidierenden oder Abgeordneten lässt sich dieser Einwand empirisch kaum entkräften. Der Nachweis einer vergleichbaren Zahl von Gesetzesinitiativen, parlamentarischen Fragen oder Abstimmungsbeteiligungen weiblicher wie männlicher Abgeordneter im französischen und britischen Fall 139 vermag ob seines rein quantitativen Zugriffs die Bedenken bezüglich der unterschiedlich großen Rekrutierungspools ebenso wenig zerstreuen, wie sich diese mittels der formalen Argumentation abräumen lassen, mangels verbindlicher Qualifikationskriterien seien alle gleichermaßen qualifiziert. 140 Umfassende qualitative Untersuchungen zur Eignung von Abgeordneten fehlen indes. Bei solchen wäre darauf zu achten, nicht schlicht kulturelle Vorannahmen aus bisherigen Abgeordnetenbiografien zu reproduzieren. Wird vorausgesetzt, dass die Eignung von Frauen und Männern für eine Kandidatur und ggf. ein Mandat gleich verteilt ist, dann ist eine Benachteiligung von Parteien mit geringem Frauenanteil durch eine verpflichtende Quote zumindest nicht auszuschließen, wenn nicht lediglich ein Mindestmaß an Qualifikationen vorausgesetzt wird, sondern die Eignung der Kandidierenden graduell verstanden wird. Insofern vermag ein schlechteres Kandidierendenfeld die Wahlchancen von Parteien zu vermindern. Insbesondere gilt das für die AfD. Deren Anhängerschaft geht tatsächlich zu einem Drittel davon aus, dass sich die Politik verschlechtern würde, wenn mehr Frauen in der Politik vertreten wären. Nur ein Fünftel der Anhängerschaft erwartet davon eine Verbesserung. 141 Mitunter mag die AfD tatsächlich keine Kandidatinnen finden. 2017 stellte die Partei – auch ohne die Bedingung zur Parität – in 13 Wahlkreisen und 2021 immer noch in sechs Wahlkreisen keine Direktkandidierenden auf. 142 Mit drei Ausnahmen fassen die Landesverbände der Partei jeweils weniger als 2.500 Mitglieder. In Bremen sind es gerade einmal 105 Mitglieder. Auch die Verbände in Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein sowie Mecklenburg-Vorpommern liegen im dreistelligen Bereich. 143 Der Deutschen Parteimitgliederstudie 2009 zufolge stuften sich die Mitglieder der damals im Bundestag vertretenen kleineren Parteien nur zu maximal acht bis zehn Prozent als sehr aktiv ein. 144 Werden die nach eigenem Bekunden ziemlich aktiven Mitglieder hinzugezählt, summiert sich der Anteil der Aktiven auf rund ein Drittel. 145 Selbst, wenn man bei der AfD etwas höher ansetzt, dürfte eingedenk des nationalen Frauenanteils der AfD von zuletzt 18,7 Prozent 146 die Auswahl an potenziellen Kandidat:innen in vielen Landesverbänden tatsächlich nicht besonders üppig ausfallen. 38 138 Vgl. Bieber 2022: 96. 139 Vgl. Murray 2012; Nugent/Krook 2016: 128 f. 140 Vgl. Laskowski 2022: 32. 141 Vgl. Neu/Henry-Huthmacher 2019: 5. 142 Vgl. Bundeswahlleiter 2017a: 10, 2021a: 9. 143 Vgl. Niedermayer 2022: 389. www.pruf.de/forschung/abgeschlossene-pro-� jekte/deutsche-parteimitgliederstudie-2009. 145 Vgl. Spier 2011: 99. 146 Vgl. Niedermayer 2022: 391. Für Kleinstparteien gilt dies natürlich umso mehr. Es wäre grundlegend und mit Blick auf Pluralitätsmotive im politischen System der Bundesrepublik nicht unbedingt anzuraten, ihre parlamentarische Beteiligung in der Demokratie abzuwehren. Für den Fall, dass sich nicht genügend Frauen zur Wahl stellen, halten selbst manche Befürworter:innen von Parität eine Ausnahmeklausel für Listen als geboten. 147 Auch eine Partei für Männerrechte müsste ja faire Chancen bei der Wahl bekommen. 148 Die Argumentation, eine solche Partei dürfe sich laut§10 I 3 Parteien-Gesetz(PartG) nicht gegen die Aufnahme von Personen eines anderen Geschlechts sperren und dass nicht erkennbar sei, warum ihr aus programmatischen Gründen ein Werben von weiblichen Mitgliedern nicht möglich sein sollte, 149 verkennt die politischen Realitäten. Diese Argumentation will auch nicht recht zu dem ansonsten von den Befürworter:innen eines Paritätsgesetzes vertretenen Verständnis einer Gruppenrepräsentation 150 passen. Die Ideologie einer Partei kann aber auch jenseits des Eintretens für eng definierte Gruppeninteressen ihre Anziehungskraft für Frauen begrenzen. Dies ist bei der AfD zweifellos der Fall. Wie viele rechtspopulistische Parteien propagiert sie traditionelle Geschlechterrollen, sieht Geschlechtergleichheit als bereits verwirklicht an und betreibt eine maskulinistische Identitätspolitik. 151 Zwar ist es auch möglich, Kandidatinnen unter Nichtparteimitgliedern zu suchen. 152 Da der Nichtbeitritt zu einer Partei aber in der Regel mit einer geringeren inhaltlichen Nähe zu dieser einhergeht und die Glaubwürdigkeit eines Werbens für diese begrenzt, würde ein gesetzlicher Paritätszwang für die AfD wohl nicht nur in besonderem Maße eine Herausforderung, sondern auch einen faktischen Wettbewerbsnachteil darstellen. Dagegen würde die Partei gewiss vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen. Selbst wenn man von der verfassungsrechtlichen Haltbarkeit einer verpflichtenden Paritätsregelung ausgeht, stellt sich strategisch die Frage: Ist es klug, die AfD institutionell zu einer Strategie der Geschlechtermodernisierung zu treiben, mit der andere rechtspopulistische Parteien in Europa ihr Bild als Männerparteien relativiert und zunehmend junge Frauen für sich gewonnen haben? 153 Auch Parteien der rechten Mitte zeigen sich weniger an einer Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Kandidierendenfeld interessiert – auch im internationalen Vergleich –, was ebenfalls ideologische Motive nahelegt. 154 Auch hier ist von einem strategischen Blickpunkt aus die Frage aufzuwerfen, ob linke Parteien durch die Implementierung strikter gesetzlicher Vorgaben nicht auch eigene feministische Wettbewerbsvorteile zu neutralisieren drohen. Etwaige, zur Erfüllung einer Geschlechterquote von außerhalb der Parteien rekrutierte Kandidatinnen hätten überdies kaum Chancen, in einflussreiche Positionen vorzurücken. 155 Dies würde aus Sicht des„critical actors“-Ansatz ihren Mehrwert für die substanzielle Repräsentation von Frauen schmälern. 147 Vgl. Laskowski 2014a: 62. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2008: 15. 149 Vgl. Laskowski 2020: 62. 150 Vgl. ebd.: 20 ff. 151 Vgl. Sauer 2020. 152 Vgl. Laskowski 2022: 32. 153 Vgl. ebd. 154 Vgl Tremblay 2012: 248. 155 Vgl. Ohmura et al. 2018. 39 6. GESELLSCHAFTLICHE AKZEPTANZ UND LEGITIMITÄT Wen sollen Abgeordnete repräsentieren? (Umfrage 2011) eine spezifische soziale Gruppe ihre Partei 40% 19% 72% deren Wähler:innen den Wahlkreis 69% 40 Quelle: Eigene Darstellung 69% Gesamtheit der Bürger:innen Auf die Frage, wen Abgeordnete repräsentieren sollen, nannten in einer 2011 durchgeführten Umfrage 72 Prozent der Befragten deren Wähler:innen. 69 Prozent nannten die Gesamtheit der Bürger:innen, ebenso viele den Wahlkreis und 40 Prozent ihre Partei. Trotz der Möglichkeit zu Mehrfachnennungen nannten nur 19 Prozent eine spezifische soziale Gruppe. 156 Die Akzeptanz einer Gruppenrepräsentation per se fiel damals nicht sehr breit aus. Hoher Beliebtheit hingegen erfreut sich aktuell die Idee einer hierfür die Basis bildenden spiegelbildlichen Abbildung der Bevölkerungszusammensetzung im Parlament. Sie deutet auf den Auftrag hin, das„zweite Problem“, die Repräsentation etwa von Minderheiten oder von Menschen mit bildungsfernem Hintergrund, ebenfalls politisch zu lösen. Dass die Bundestagsabgeordneten in ihrer sozialen Zusammensetzung nicht die Bevölkerung widerspiegeln, ordnen in der Vertrauensstudie der Friedrich-Ebert-Stiftung drei Viertel der Befragten als großes, darunter gut 30 Prozent sogar als sehr großes Problem ein. Nur gut ein Viertel sah darin lediglich ein kleines, weniger als fünf Prozent gar kein Problem. Damit rangierte die mangelnde deskriptive Repräsentation unter den acht abgefragten(potenziellen) Problemen an zweiter Stelle, direkt hinter der Nichtumsetzung zentraler Wahlversprechen. Frauen konstatierten hier öfter ein(sehr) großes Problem als Männer, auch wenn der Unterschied mit 77 Prozent gegenüber 73 Prozent nicht besonders stark ausfällt. 157 Im Falle einer stärkeren Frauenrepräsentation erwartet laut einer Umfrage der KonradAdenauer-Stiftung(KAS) von 2019 die Hälfte der Frauen eine(insgesamt) bessere Politik. Diese Erwartung wird auch von 31 Prozent der befragten Männer geteilt. Insgesamt sind dies 41 Prozent der Befragten, denen nur sieben Prozent gegenüberstehen, die eine schlechtere Politik befürchten. 158 156 Vgl. Gabriel et al. 2018: 34. 157 Vgl. Best et al. 2023:32. 158 Vgl. Neu/Henry-Huthmacher 2019: 4. 41 Ist ein Paritätsgesetz geeignet, die deutsche Demokratie zu verbessern? 14% 27% 36% 23% sehr gut geeignet ziemlich gut geeignet weniger gut geeignet überhaupt nicht geeignet Quelle: Umfrage der Konrad-Adenauer-Stiftung(KAS) von 2019, eigene Darstellung Für – nicht näher ausbuchstabierte – staatliche Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils sprechen sich in derselben Umfrage zwar 58 Prozent der Frauen aus, aber nur 40 Prozent der Männer. Während die Zustimmung in den Anhängerschaften der drei linken Parteien zwischen 55(DIE LINKE) und 57 Prozent(Grüne) beträgt und bei den Anhänger:innen der Union immerhin 52 Prozent, stimmen in der Anhängerschaft der FDP und der AfD lediglich 26 bzw. 21 Prozent solchen Maßnahmen zu. 159 Konkreter wurde in der FES-Vertrauensstudie im Anschluss an die Frage zur Problemwahrnehmung erfragt, welche Reformvorschläge den Umfrageteilnehmer:innen geeignet schienen, die Demokratie in Deutschland zu verbessern. Trotz der ausgeprägten Problemwahrnehmung in Sachen deskriptive Repräsentation war ein Gesetz, um sicherzustellen, dass die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag weiblich ist, der einzige von fünf Reformvorschlägen, der keine mehrheitliche Zustimmung fand. Nur ein Siebtel der Befragten hielt ein Paritätsgesetz für sehr gut geeignet, die deutsche Demokratie zu verbessern, weitere 27 Prozent hielten es immerhin für ziemlich gut geeignet(zusammen 41 Prozent). 36 Prozent klassifizierten eine solche Vorschrift als weniger gut geeignet, 23 Prozent sogar für überhaupt nicht geeignet. Selbst unter den Frauen gab es knapp keine Mehrheit für eine Paritätsvorschrift(17 Prozent sehr gut, 30 Prozent ziemlich gut geeignet, 34 Prozent weniger gut, 19 Prozent überhaupt nicht geeignet). Von den Männern sprachen sich insgesamt 35 Prozent eher dafür(darunter 12 Prozent sehr gut geeignet), 65 Prozent eher dagegen(darunter 27 Prozent überhaupt nicht geeignet) aus. Dafür waren unter den Parteiwähler:innen der letzten Bundestagswahl nur jene der Linkspartei(53 Prozent) sowie knapp jene der Grünen(50 Prozent). Die SPD-Wählerschaft wies mit 43 Prozent eine nur leicht überproportionale Zustimmung auf, 160 gefolgt von den Unions-Wähler:innen(37 Prozent). 42 159 Vgl. ebd.: 6. unter weiblichen SPD-Wählerinnen beträgt die Zustimmung nur 47 Prozent. Bei Personen, die 2021 nicht die SPD gewählt haben, aber die Wahrscheinlichkeit, jemals bei einer Bundestagswahl die SPD zu wählen, auf einer Skala von fünf(sehr unwahrscheinlich) bis zehn(sehr wahrscheinlich) auf mindestens fünf(Skalenmitte) beziffert haben und somit als Wähler:innenpotenzial der SPD gewertet werden können, ergab sich ein etwas höherer Wert(45 Prozent), unter den Frauen im Potenzial gibt es mit 53 Prozent eine knappe Mehrheit für ein Paritätsgesetz. Nur 25 Prozent der AfD- und sogar nur 23 Prozent der FDP-Wählenden zeigten sich aufgeschlossen für ein Paritätsgesetz. 161 Dies entspricht ihrer in der KAS-Umfrage bekundeten skeptischen Haltung generell gegenüber staatlichen Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils. Auf die skeptische Positionierung der FDP, die als Partner in der Ampelkoalition einer Paritätsregelung zustimmen müsste, ebenso wie die Union, die als verfassungsrechtliche Absicherung gebraucht würde, wurde bereits eingegangen. Die angeführten Umfragen zeigen, dass sich beide Parteien in dieser Frage in Übereinstimmung mit ihrer eigenen Wählerschaft sowie auch mit der Gesamtheit der Wähler und sogar auch der Wählerinnen befinden. In den Anhängerschaften der drei linken Parteien ist das Vorhaben weit umstrittener, als es die klaren Positionierungen der Parteien widerspiegeln. Insbesondere bei der SPD fallen die Parteipositionierung und das Meinungsbild der Wähler:innen auseinander. Zwar darf die repräsentative Demokratie sich über„den Volkswillen“ – zumal über dessen oft wenig informierte demoskopische Momentaufnahme – durchaus hinwegsetzen. Sie sollte dies oft und muss es manchmal sogar im besten Interesse der Bevölkerung und im Sinne ihrer Vorbildfunktion. Unter Legitimitätsgesichtspunkten sollte allerdings gerade das Wahlsystem, das zu den grundlegenden Regeln und Institutionen des politischen Systems gehört, auch wenn es nur in seinen Grundprinzipien dem Schutz des Grundgesetzes unterliegt, wenn möglich in breitem Konsens reformiert werden. Dieser scheint für eine strikte Paritätsvorgabe nicht nur parteipolitisch, sondern auch gesellschaftlich derzeit noch nicht vorhanden. Insbesondere angesichts der Umstrittenheit des Instruments und der ungleichen Geschlechterverteilung der Parteimitgliedschaften ist bei einer strikten Quote das Risiko einer Stigmatisierung von weiblichen Parlamentarier:innen als„Quotenfrauen“, in Parteitagsdebatten von CDU, CSU und FDP um Quotenregelungen besonders häufig von jungen Frauen artikuliert, kaum von der Hand zu weisen. Dies könnte die Möglichkeiten von Parlamentarierinnen einschränken, die unter diesen Vorzeichen ein Mandat erlangt haben, für eine bessere substanzielle Repräsentation von Frauen zu sorgen. 162 Was Wahlkreiskandidierende anbelangt, so lässt die auch nach Jahrzehnten fortwährende Umstrittenheit der – von der Labour Party freiwillig praktizierten! – AllWomen Shortlists 163 ebenfalls Vorsicht vor strikten gesetzlichen Vorgaben als angezeigt erscheinen. In der Gesamtschau ist es somit der gesellschaftliche„Reifegrad“, der zurzeit die einfache und schnelle Umsetzung von Parität per Gesetz verhindert und der nur über demokratische Verhandlungen erzielt werden kann. 161 Vgl. Best et al. 2023: 34. Franchescet/Brook/Piscopo 2012: 230; Brodocz/Kautz 2021: 115. Nugent/Krook 2016: 116. In einer hier zitierten Umfrage sprachen sich 56 Prozent der Befragten gegen die Nutzung von All-Women-Shortlists aus. Insbesondere aufseiten der politischen Rechten und der Männer. 43 7. DAS ZWEITE PROBLEM: DIE REPRÄSENTATION DER VIELFALT UNTER EINSCHLUSS DER GESCHLECHTERFRAGE Repräsentationsindizes verschiedener im Bundestag unterrepräsentierter Gruppen(Angaben in Prozent) 0,8 0,7 0,6 0,68 0,61 0,5 0,4 0,47 0,41 0,3 0,36 0,2 0,1 0,14 0 Frauen Personen mit Migrationshintergrund 18- bis 29Jährige 44 Quelle: Eigene Berechnungen nach Zahlen der in den Fußnoten genannten Quellen. 0,11 0,09 Über-70Jährige 0,17 0,16 Nichtakademiker:innen 19. Bundestag(2017-2021) 20. Bundestag(2021 ff.) 53 Prozent meinen: Wenn bei der Auswahl für Positionen Frauen bevorzugt werden, dann müssen auch andere Bevölkerungsteile eine angemessene Repräsentation erfahren. 164 So hatten 2017 etwa 22,5 Prozent und 2021 etwa 27,5 Prozent der Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund, 165 aber nur 8,2 Prozent der Abgeordneten im letzten Bundestag 166 bzw. 11,3 Prozent im aktuellen. 167 Setzt man die Anteilswerte in den Parlamenten und in der Bevölkerung ins Verhältnis, erhält man einen Proportionalitätsindex 168 von 0,36(2017–2021) bzw. 0,41(2021 ff.). Bei den Frauen lag dieser im 19. Bundestag mit 0,61 zumindest fast doppelt so hoch, im aktuellen mit 0,68 mehr als anderthalbmal so hoch. Den 14,8 Prozent Über-70-Jährigen in der Bevölkerung standen im alten Bundestag nur 1,6 Prozent Abgeordnete in derselben Altersklasse gegenüber. Die 13,6 Prozent 18- bis 29-Jährigen wurden durch 1,9 Prozent der Abgeordneten vertreten 169 – die Ältesten und die Jüngeren fanden sich mit Proportionalitätsindizes von 0,11 bzw. 0,14 also ähnlich stark unterrepräsentiert. Während der Anteil der über 70 Jahre alten Abgeordneten im aktuellen Bundestag auf 1,4 Prozent zurückgegangen ist 170 (Indexwert 0,09), ist der Anteil der Jüngeren stark angestiegen auf 6,4 Prozent 171 – ein Indexwert von 0,47. Verantwortlich dafür sind vor allem die Fraktionen von SPD und Grünen, in denen die Jüngeren mit einem Anteil von 12,6 bzw. 21,2 Prozent 172 nahezu proportional(Indexwert 0,93) bzw. sogar deutlich überproportional(Indexwert 1,56) vertreten sind. Während die Bevölkerung zu über 80 Prozent nicht über einen akademischen Abschluss verfügt, 173 sind die politischen Repräsentanten fast ausnahmslos Akademiker:innen. Der Abgeordnetenanteil ohne akademische Ausbildung entspricht – mit 13,8 Prozent im 19. Bundestag und 13 Prozent im aktuellen Bundestag(Indexwerte 0,17 bzw. 0,16) 174 – stattdessen ziemlich genau dem der Promovierten(18,1 bzw. 15,8 Prozent), die in der Bevölkerung nur 1,2 Prozent ausmachen. 175 164 Vgl. Neu/Henry-Hutmacher 2019: 7. 165 Vgl. Mediendienst Integration 2023. 166 Vgl. Hoffmann/Ghelli 2017. Fortin-Rittberger/Kröber 2021: 37. Wert von 1 zeigt dabei eine proportionale Repräsentation an, Werte unter 1 eine(mehr oder weniger ausgeprägte) Unterrepräsentation und Werte über 1 eine(mehr oder weniger ausgeprägte) Überrepräsentation. 169 Vgl. Feldkamp 2018: 211; Statista 2021. 170 Vgl. Deutscher Bundestag 2022a: 4. 171 Vgl. Fortin-Rittberger/Kröber 2021: 37. ebd. der Bevölkerung betrug der Anteil der Nicht-Akademiker:innen 2017 etwa 82,4, 2020 etwa 81,5 Prozent. Vgl. O. V. 2019; Statistisches Bundesamt 2020. 174 Vgl. Kintz/Cordes 2019; Kinkartz 2021. Weinmann/Witzenberger 2021; Statista 2022a. 45 Dass unter den 631 Abgeordneten des letzten Bundestages nur ein Arbeiter war und sich unter den 736 Abgeordneten des aktuellen Bundestages nur 15 Handwerker:innen finden – ein Rückgang um die Hälfte gegenüber dem letzten –, scheint indes auch problematisch. Auch wenn man sich hier eine weniger ausgeprägte überproportionale Akademisierung wünschen mag, drängt sich doch die Frage auf, wie stark man sich diesbezüglich wirklich dem Bevölkerungsdurchschnitt annähern möchte. Zudem ist fraglich, ob die starke Überrepräsentation von Professor:innen, Doktor:innen oder Jurist:innen 176 und die damit einhergehende Sachkunde nicht gerade auch einen unbedingt erhaltenswerten Vorteil der repräsentativen Demokratie darstellt, insbesondere angesichts der gestiegenen Komplexität der Politik im europäischen Mehrebenensystem. Dass unter den 631 Abgeordneten des letzten Bundestages nur ein Arbeiter war 177 und sich unter den 736 Abgeordneten des aktuellen Bundestages nur 15 Handwerker:innen finden – ein Rückgang um die Hälfte gegenüber dem letzten –, 178 scheint indes auch problematisch. Was die soziale Stellung anbelangt, wird die Realisierung eines deskriptiven Repräsentationsverständnisses durch die hohen Diäten der Abgeordneten schier verunmöglicht. Abgeordnete zählen auch vom sozialen Hintergrund her tendenziell zu den höheren Einkommens- und Bildungsschichten – das gilt auch für weibliche Politikerinnen. 179 Daher nehmen etwa weibliche Parteiführerinnen in sozioökonomischer Hinsicht keine Positionsverschiebung nach links vor, wie es den politischen Präferenzen ihrer Geschlechtsgenossinnen entspräche. Vielmehr richten sie die Positionen ihrer Parteien nur in soziokultureller Hinsicht gemäß deren Wünschen(grüner, alternativer, libertärer) neu aus. 180 Die substanzielle Repräsentation insbesondere armer Bevölkerungsschichten scheint überdies prekärer als jene von Frauen: Ein Vergleich der öffentlichen Meinung zu 20 politischen Streitfragen in Deutschland ergab, dass sich die Mehrheiten von Männern und Frauen zu 15 Sachfragen gleich positionieren. In zwölf Fällen entsprach die Politik der Mehrheitsmeinung der Männer und in elf Fällen jener der Frauen. 181 Eine Untersuchung von 62 Streitfragen in 21 europäischen Demokratien kommt gar zu dem Ergebnis, dass die politischen Präferenzen von Frauen in den Parlamenten sogar besser abgebildet würden als die von Männern. Hierfür komme es nicht auf den Frauenanteil unter den Abgeordneten an, sondern auf die Wahlbeteiligung der Frauen. 182 46 freiberuflich tätige Rechtsanwält:innen und Notar:innen machten im 19. Bundestag 10,9 Prozent der Abgeordneten aus, vgl. Kintz/Cordes 2019: 45. 177 Vgl. ebd. 178 Vgl. Basdorf 2022. 179 Vgl. Schwindt-Bayer 2011. 180 Vgl. Kroeber 2022. 181 Vgl. Reher 2018: 625. 182 Vgl. Dingler/Kroeber/Fortin Rittberger 2019. Eine Untersuchung von Meinungsunterschieden zwischen sozialen Gruppen bei über 250 im DeutschlandTrend enthaltenen Sachfragen(1998–2013) ergab, dass die geschlechtsspezifischen Differenzen geringer ausfielen als die regionalen, altersspezifischen, bildungsspezifischen, berufsspezifischen und sozialen. Bezüglich der Responsivität der Politik gegenüber verschiedenen Einkommensschichten korrelierte eine starke Zustimmung des obersten Einkommenszehntels deutlich mit der Wahrscheinlichkeit einer entsprechenden Politikveränderung, während der Zusammenhang für das unterste Einkommenszehntel sogar leicht negativ ausfiel. 183 Wenn auch Bildung, 184 Alter, 185 Migrationshintergrund, 186 Religionszugehörigkeit, 187 soziale Schicht und beruflicher Hintergrund, 188 Behinderung 189 und sexuelle Orientierung 190 spiegelbildlich im Parlament repräsentiert sein sollen, könnte man dessen Mitglieder letztlich eigentlich nur noch auslosen. 191 Ein Nebeneinander verschiedener Quotierungen würde die Listenaufstellung sonst zu einem kaum mehr im Modus einer(tatsächlichen) Wahl zu bewältigenden Puzzlespiel machen. Dies gilt um so mehr, weil unklar wäre, wie Intersektionalität, also eine Benachteiligung auf Grundlage mehrerer Merkmale, berücksichtigt werden sollte. 192 Global ist ein Nebeneinander verschiedener Quotenregelungen daher der Ausnahmefall, in Frankreich mussten die Verfechter:innen der Geschlechterparität sogar zusagen, dass mit deren gesetzlicher Verankerung keine Zugeständnisse in Richtung weiterer Gruppenrepräsentationsansprüche gemacht würden. 193 Frauen stellen im Unterschied zu den anderen Gruppen keine Minderheit dar. Dieser Unterschied kann argumentativ einerseits so gedeutet werden, dass ihre Benachteiligung einen besonders gravierenden und dringlich zu behebenden Missstand darstellt. Andererseits kann argumentiert werden, dass eine Quote für Frauen am ehesten verzichtbar sei. Im Unterschied zu kleineren Gruppen wären Frauen theoretisch imstande, eine angemessene Vertretung zu erzwingen, sofern ihnen die Tragweite mangelnder Repräsentation für ihr eigenes Leben bewusst und es ihnen hinreichend wichtig ist, von Geschlechtsgenossinnen repräsentiert zu werden. Hieran kann man mit Blick auf die auf Kommunal- und Landesebene verbreiteten Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens zweifeln. Von diesen macht nur die Hälfte der Wähler:innen Gebrauch, und nur in großen Städten mit dem Ergebnis einer leichten Erhöhung des Frauenanteils. 194 183 Vgl. Elsässer/Hense/Schäfer 2017. 184 Vgl. Hakhverdian 2015; Bovens/Wille 2017. 185 Vgl. Stockemer/Sundström 2019. Bird/Saalfeld/Wüst 2010; Saalfeld 2011; Wüst/ Saalfeld 2011; Hossain et al. 2016; Kroeber 2018; Sabolewska/McKee/Campbell 2018; Seyhan 2018; Mügge/Pas/Wardt 2019; Wiechmann 2020. 187 Vgl. Ruedin 2013; Jenichen 2018. Giger/Rosset/Bernauer 2012; Deiss-Helbig 2013; Mansbridge 2015; Hahn 2022. 189 Vgl. Reher 2022. 190 Vgl. Reynolds 2013; Bönisch 2022. 191 Vgl. Wapler 2019: 9; Ungern-Sternberg 2019. 192 Vgl. Foljanty 2012: 46. 193 Vgl. Paxton/Hughes 2017: 188. 194 Vgl. Lukoschat/Belschner 2017: 16. 47 Für eine vielfältige Gesellschaft, deren demokratische Entwicklung auch am Umgang mit ihren Minderheiten gemessen wird, muss über die Quote hinausgedacht werden. Auch die Tatsache, dass weibliche Kandidatinnen bei der Bundestagswahl 2017 um einen Prozentpunkt niedrigere Erststimmenergebnisse erhielten als männliche, spricht nicht dafür, dass es Wählerinnen besonders wichtig wäre, von einer Frau vertreten zu werden. Zugleich scheinen weibliche Kandidierende durch die Wählerschaft damit aber auch nicht diskriminiert zu werden, 195 anders als Unter-30-Jährige, Adelige 196 oder Personen mit Migrationshintergrund. 197 Die Bevorzugung attraktiver Kandidierender(unabhängig vom Geschlecht) betrug hingegen im Extremfall gar über fünf Prozentpunkte. 198 Diesbezügliche Wettbewerbsvorund-nachteile ließen sich durch eine Quote aber schwerlich ausgleichen. Auf den Gender-Aspekt bezogen„bleibt der geschlechterbinäre Ansatz von Quoten als wunder Punkt“, 199 der die Frage aufwirft, ob eine 50-Prozent-Frauenquote mit Blick auf die Anerkennung des dritten Geschlechts nicht eigentlich als konzeptionell überkommen betrachtet werden muss. 200 Fraglos hat die Quotierung ihre Leistung politisch erbracht, dies ist hier nicht in Zweifel zu ziehen. Für eine vielfältige Gesellschaft, deren demokratische Entwicklung auch am Umgang mit ihren Minderheiten gemessen wird, muss darüber hinausgedacht werden. Hierzu möchte die Studie nun einen eigenen politikwissenschaftlichen Vorschlag wagen, der auf die Erhöhung der Repräsentanz von Frauen im deutschen Parlamentarismus zielt und zugleich eine intersektionale, der Vielfalt der Gesellschaft Rechnung tragende Idee integriert. 48 Gaßner et al. 2019. Vgl. auch Bieber 2013; Brouard et al. 2018. 196 Vgl. Gaßner et al. 2019. 197 Vgl. Bieber 2013; Brouard et al. 2018. 198 Vgl. Gaßner et al. 2019. 199 Vgl. Ahrens/Meier 2020: 60. 200 Vgl. ebd. Eine Frau mit einem Transparent„Vielfalt für Deutschland“ hat sich mit zahlreichen Menschen am 22.10.2017 am Brandenburger Tor in Berlin versammelt, um„gegen Hass und Rassismus im Bundestag» zu demonstrieren. Anlass der Demo ist die erste Sitzung des neuen Bundestags am 24. Oktober. Quelle: picture alliance/ Jörg Carstensen 49 8. ZWEIPERSONENWAHLKREISE ALS LÖSUNG DES PARITÄTS- UND DIVERSITÄTSPROBLEMS Zweistimmwahlrecht Partei A ✗ ✗ Partei B ✗ ✗ Partei C ✗ Wahlkreis, 1 Stimme pro Person ✗ Zweierliste 50 Partei C ✔ Stimmstärkste Kandidierende erhalten den Wahlkreis Um die vielgestaltige gesellschaftliche Diversität in der Demokratie des 21. Jahrhunderts besser zur Geltung zu bringen, wären Zweipersonenwahlkreise tatsächlich ein geeignetes Mittel. Eine verfassungsrechtlich, parteipolitisch und gesellschaftlich umstrittene Zwangsquote zugunsten von Frauen und ggf. weiterer unterrepräsentierter Gruppen wird dazu aber wahrscheinlich nicht benötigt. Auch müsste kein Zweierteam derselben Partei gewählt werden wie in den französischen Départements. Damit wäre das Risiko gebannt, dass neu gewählte weibliche Abgeordnete so wahrgenommen werden, als seien sie nur dank eines Huckepacks ins Parlament gelangt, und infolgedessen tendenziell auch weniger ernstgenommen werden. Stattdessen würden die Parteien freie Zweierlisten in 150 Zweierwahlkreisen zur Wahl stellen. Das traditionelle Zweistimmenwahlrecht bliebe dabei erhalten. Die Wähler:innen verfügen für die Personalisierungskomponente im Wahlkreis also weiterhin nur über eine Stimme, mit der sie nun aber eine Auswahl zwischen zwei verschiedenen Kandidat:innen ihrer favorisierten Partei treffen können. Die beiden Wahlkreismandate werden zunächst auf die Zweierlisten der verschiedenen Parteien verteilt. Innerhalb dieser Liste werden sie anschließend an den stimmenstärkeren oder die stimmenstärkere Kandidierende:n vergeben. Sich als örtliche Parteigliederung für zwei „alte weiße Männer“ als Wahlkreiskandidaten zu entscheiden, wäre nach einer solchen Wahlsystemreform weitaus begründungsbedürftiger als es heute die Entscheidung für einen männlichen,„weißen“ und älteren Kandidaten ist. Im einzelnen Wahlkreis ist diese ja ebenso legitim wie die Entscheidung für eine jüngere Kandidatin„of colour“. Nur in der Gesamtschau der Wahlkreise ergibt sich eine problematische Schlagseite, an der dann aber nichts mehr geändert werden kann. Hätten die Parteien zwei Kandidat:innen je Wahlkreis aufzustellen, würde eine geschlechtermäßige Schieflage schon auf diese Ebene offenkundig. Auch die bisher vorwiegend rhetorisch aufgeschlossenen Mitte-rechts-Parteien dürften daher in der Regel eine Frau nominieren – ohne dass diese deswegen als„Quotenfrau“ stigmatisiert werden könnte. Auf dem CDU-Parteitag 2022 war es schließlich gerade das machtopportunistische Argument, das Merz in seinem Beitrag als letzter Redner vor der Abstimmung über die Frauenquote stark gemacht hatte: Es gehe„um ein Signal nach draußen, dass wir dieses Thema ernst nehmen“, schließlich bestehe die Wählerschaft zu mehr als der Hälfte aus Frauen. 201 201 Vgl. O. V. 2022. 51 LITERATUREMPFEHLUNG DEMOKRATIE BRAUCHT DEMOKRATINNEN! Barrieren der politischen Kultur für Frauenkarrieren in Politik und Gewerkschaften – und Ansätze für ihre Veränderung Hanna Haag und Raj Kollmorgen „Demokratie braucht DemokratInnen“ Hanna Haag und Raj Kollmorgen Barrieren der politischen Kultur für Frauenkarrieren in Politik und Gewerkschaften – und Ansätze für ihre Veränderung Ähnlich äußerte sich die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, deren Beitrag zur geglückten Verabschiedung der Quote als wichtig gilt:„Unsere Wählerinnen und Wähler sind anders aufgestellt[…], entweder passt uns das, oder wir passen denen nicht mehr“. 202 Auch jenseits des Geschlechteraspekts dürften die Parteien eine größere soziodemografische und habituelle Bandbreite an Kandidierenden anbieten, um ihr Wählerpotenzial optimal auszuschöpfen. 203 Während sich Union und FDP bezüglich einer starren Frauenquote für Wahllisten und/ oder eine Tandemwahl oder für eine Frauen- und eine Männerstimme hinter – womöglich sogar tragfähigen – verfassungsrechtlichen Argumenten verstecken können, blieben ihnen gegen die Besetzung der Direktmandate in Zweipersonenwahlkreisen nur einige – deutlich schwächere und schlechter kommunizierbare –(partei-)politische Argumente. Es sollte SPD und Grünen also bedeutend leichter fallen, unter Hinzunahme öffentlichen Drucks die Zustimmung der FDP(und ggf. auch der Union) für ein solches Modell zur Förderung von Parität und Diversität zu erlangen als für eine verpflichtende Quote. Anders als diese dürfte dieses Modell auch keinen kulturellen Backlash erzeugen, mit dem zu rechnen ist, wenn progressive Geschlechterpolitik hoch auf der politischen Agenda steht. 204 Bevor auf die wohl wichtigsten Gegenargumente eingegangen wird, soll aber zunächst noch etwas genauer erörtert werden, was die Wahl von Direktkandidierenden in Zweipersonenwahlkreisen bedeuten würde. Wie Joachim Behnke schon anhand der Bundestagswahl 2009 gezeigt hat, würde nur im Ausnahmefall eine Partei beide Direktmandate gewinnen. 52 202 Vgl. Niemeyer 2022. 203 Vgl. Valdini 2012: 741. 204 Vgl. Off 2023. In seinem Modell, dass keine Zweierlisten der Parteien vorsieht, sondern von voneinander unabhängigen Kandidaturen ausgeht, führte dies freilich dazu, dass Parteien nur dann zwei Personen ins Rennen schicken würden, wenn sie nahezu sicher wären, insgesamt mindestens doppelt so viele Erststimmen zu bekommen wie die zweitstärkste Partei. 205 Damit blieben positive Effekte bezüglich Parität und Diversität auf diese Wahlkreise und dort auf die dominierende Partei begrenzt. Präsentierte hingegen jede Partei in jedem Wahlkreis eine Zweierliste, könnten sich diese positiven Effekte überall entfalten. Die potenziellen Effekte dieses Reformvorschlags sollen anhand von Simulationsrechnungen auf Basis der Wahlkreisergebnisse der Bundestagswahlen 2017 und 2021 206 ausgelotet werden. Für diese wurden die bestehenden Wahlkreise nicht – wie bei Behnke 207 – gemäß ihrer Nummerierung paarweise zusammengefasst. Von der Annahme ausgehend, dass die Erwägungen, die zur Abgrenzung der aktuellen Wahlkreise führten, am ehesten auch einen Neuzuschnitt des Wahlgebiets prägen würden, wurden stattdessen in den 299 aktuellen Wahlkreisen zunächst je zwei Direktmandate vergeben. So wurde zunächst ein Bundestag in doppelter Größe des gesetzlichen Solls errechnet und anschließend halbiert. Bezüglich des Wahlverhaltens stellte Behnke für seine Simulation zur Bundestagswahl 2009 die Überlegungen an, dass Zweipersonenwahlkreise einerseits zu weniger Stimmensplitting führen sollten, da mancherorts kleinere Parteien neue Chancen auf ein Direktmandat erhielten. Andererseits aber würde der Wettbewerb um Direktmandate nicht komplett nivelliert, wodurch immer noch mehr strategisches Stimmverhalten zu erwarten sei als bei den Zweitstimmen. 208 Diese Prämissen werden geteilt. Zusätzlich für eine stärkere Orientierung an dem im Regelfall die ehrliche Parteipräferenz ausdrückenden Zweitstimmverhalten anzuführen ist bei dem hier simulierten Modell offener Zweierlisten, dass mit der Aufstellung zweier Kandidat:innen je Partei, die in der Gesamtschau eine gewisse Bandbreite an soziodemografischer und habitueller Diversität abbilden, die Chance steigt, dass den Wähler:innen eine:r der Kandidierenden der eigenen Partei am besten gefällt. Während Behnke zwei separate Szenarien unter Zugrundelegung einmal des Erst-, einmal des Zweitstimmenverhaltens errechnete, 209 wurde daher das arithmetische Mittel aus Erst- und Zweitstimmen zugrunde gelegt. Die Berechnungen ergeben einhergehend mit der Nivellierungstendenz des Parteiensystems ein zunehmend selteneres Auftreten des Ausnahmefalls, in dem beide Mandate eines Wahlkreises an dieselbe Partei gingen. 2017 wäre das in 22,4 Prozent der Wahlkreise der Fall gewesen, 210 2021 nur noch in 8,0 Prozent. 211 205 Vgl. Behnke 2010. 206 Vgl. Bundeswahlleiter 2017b, 2021b. 207 Vgl. Behnke 2010. 208 Vgl. ebd. 209 Vgl. ebd. über der Hälfte der betreffenden Wahlkreise hätte in Bayern die CSU beide Mandate gewonnen, ansonsten die CDU(zu über drei Vierteln in Baden-Württemberg). über vier Fünfteln der betreffenden Wahlkreise hätte in Bayern die CSU beide Mandate gewonnen, in den übrigen die SPD. 53 Was hieße das konkret? 1. E rstens erhielten damit viele Wähler:innen eine tatsächliche Auswahlmöglichkeit. Heute haben sie diese faktisch nicht, wenn ihnen – was in Anbetracht der im parlamentarischen Regierungssystem vorherrschenden Fraktionsdisziplin höchsten Sinn macht – die Parteizugehörigkeit der Abgeordneten wichtiger ist als deren soziodemografischen Merkmale. Der wählereinflusssteigernde Aspekt des Vorschlags würde es der AfD zusätzlich erschweren, gegen diesen zu mobilisieren. 2. stiege die Spannung bei der Wahl und damit der Anreiz für die Bürger:innen, sich auch mit den Direktkandidierenden auseinanderzusetzen – unter den Vorzeichen des heutigen Wahlsystems sind ihnen diese meist gar nicht bekannt. 212 3. diesem Grund dürften sich drittens mehr Bürger:innennähe und Responsivität der Politik ergeben. Dazu beitragen würden auch die zu erwartende Aufteilung der Mandate auf mehrere Parteien: Hierdurch stünde mehr Wähler:innen eine direkt gewählte Abgeordnete oder ein Abgeordneter zur Verfügung, der oder die ihnen ideologisch nahe steht und von ihnen persönlich geschätzt wird. 4. würden so deutlich weniger Überhang- und damit auch Ausgleichsmandate anfallen. Die Simulationsrechnung für die Bundestagswahl 2017 ergab nur sechs bis sieben Überhangmandate statt 46 sowie 624 Mandate(statt 709) insgesamt im Bundestag. 213 Aus der Berechnung für 2021 ergibt sich sogar nur ein einziges Überhangmandat. Dieses müsste gemäß der Wahlsystemreform 2020 nicht ausgeglichen werden; in Anwendung der zuvor geltenden Ausgleichsregeln hätte der Bundestag 604 Mandate umfasst. 214 Beide simulierten Ergebnisse lägen unter der Zahl von 630 Abgeordneten, die das 2023 von den Ampelparteien verabschiedete Wahlsystem nun vorsieht. Vor allem aber gelänge diese Einhegung der Bundestagsgröße ohne sonst kaum vermeidbare Abstriche beim Parteiproporz, Föderalproporz oder bei der Berücksichtigung von Wahlkreis-Sieger:innen. 5. bliebe die Entscheidung für einen Kandidaten oder eine Kandidatin letztlich in den Händen der Bürger:innen, was auf eine breitere Akzeptanz stoßen sollte als eine Paritätsvorschrift. Dass der vorgeschlagene Reformweg über Zweipersonenwahlkreise deswegen genderpolitisch letztlich bedeutungslos bleiben könnte, steht kaum zu befürchten. Denn ausweislich der Umfragezahlen scheinen viele Frauen – und auch Männer – bereit, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung im Zweifel eine Frau zu wählen, sobald sie dafür nicht mehr die Partei wechseln müssen. 215 Zudem ist die dominierende Form der Bundestagskandidatur auch schon heute die Doppelkandidatur. Direktkandidierende erhalten zumeist auch aussichtsreiche Plätze auf der Landesliste. Tendierte das Feld der Direktkandidierenden Richtung Parität, dürfte dies auch auf den Landeslisten Niederschlag finden. Da diese verlässlicher„ziehen“ würden(da dominierende Parteien, wie die Beispielrechnung zur Bundestagswahl 2017 zeigt, einen Teil ihrer Direktmandate einbüßen und dafür mehr Listenmandate erhalten würden), erfolgte auch im Falle eines überwiegenden Erfolgs männlicher Kandidaten in den Wahlkreisen eine geschlechtergerechtere Ergänzung über die Liste. 54 212 Vgl. Reuband 2001. den zunächst simulierten 299 Zweierwahlkreisen ergaben sich 282 Direktmandate für die CDU (davon acht Überhangmandate in Baden-Württemberg) und 82 für die CSU(davon vier Überhangmandate, selbstredend in Bayern), 183 für die SPD(davon ein Überhangmandat in SchleswigHolstein), 32 für die AfD, 15 für Die Linke und vier für die Grünen. Geteilt durch zwei sind dies 141 Direktmandate für die CDU(vier Überhangmandate), 41 für die CSU(zwei Überhangmandate), 91 bis 92 für die SPD(null bis ein Überhangmandat), 16 für die AfD, sieben bis acht für DIE LINKE und zwei für die Grünen. Die Union erhielte also insgesamt 49 Direktmandate weniger, die SPD 32 bis 33 und die übrigen Parteien 16 bis 17 Direktmandate mehr, wodurch Überhang- und Ausgleichsmandate stark reduziert würden (vgl. Anhang). den zunächst simulierten 299 Zweierwahlkreisen ergaben sich 199 Direktmandate für die CDU (davon zwei Überhangmandate in Sachsen) und 66 für die CSU(ohne Überhangmandat!), 248 für die SPD, 50 für die Grünen, 30 für die AfD, vier für DIE LINKE und sogar – denkbar knapp – eins für die FDP(zweiter Platz im Wahlkreis Rottweil-Tuttlingen mit 20 Stimmen Vorsprung auf die SPD). Geteilt durch zwei sind dies 99 bis 100 Direktmandate für die CDU(ein Überhangmandat), 33 für die CSU, 124 für die SPD, 25 für die Grünen, 15 für die AfD, zwei für DIE LINKE(damit wäre sie im Prinzip bei nur 4,9 Prozent Zweitstimmen nicht im Bundestag vertreten, was für die Simulation aber aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht beachtet wurde) und eher null als eins für die FDP(zumal in allen benachbarten Wahlkreisen die SPD vergleichsweise deutlich vor der FDP lag). Für fast alle Parteien wiche damit die Zahl ihrer Direktmandate um maximal drei(SPD) von der aktuellen Auswertung nach Einpersonenwahlkreisen ab, einzige Ausnahmen sind die CSU(12 weniger) und die Grünen (neun mehr). Das bedeutet allerdings nicht, dass die Änderung zuvorderst auf eine„Abgabe“ zweiter Direktmandate von der CSU an die Grünen in Bayern zurückzuführen wäre; so nimmt die SPD im Freistaat rund doppelt so oft den zweiten Rang ein wie die Grünen, die unter anderem auch in Niedersachsen Direktmandate verbuchen könnten (vgl. Anhang). stand ihnen in rund einem Zehntel der Wahlkreise noch nicht einmal diese Möglichkeit zur Verfügung, da ausschließlich männliche Bewerber antraten, vgl. Reiher 2019: 243. 55 9. VERTRETBARE NEBENWIRKUNGEN Sechs mögliche Folgewirkungen einer Wahlsystemreform 1. 2. € €€ 4. 5. 56 3. 2 6. Keine Reform kommt ohne Risiken und Nebenwirkungen. Sechs mögliche Folgewirkungen einer solchen Wahlsystemreform, die kritisch gesehen werden bzw. seitens der Parteien Widerstand hervorrufen könnten, sollen daher nicht unerwähnt bleiben: 1. E rstens würde das Mehr an tatsächlichem Einfluss der Wähler:innen auf Kosten der aufstellenden Parteigliederung gehen. 2. Z weitens würden Zweierwahlkreise ein gewisses Maß an innerparteilichem Wettbewerb im Rahmen des Wahlkampfs einführen, den die Parteien scheuen könnten. 3. D rittens könnten bisher eine verlässliche Machtbasis besitzende„Wahlkreiskönig:innen“ durch Anhänger:innen anderer Parteien zugunsten vermeintlicher Zählkandidat:innen entthront und versierte Fachpolitiker:innen durch unerfahrene Quereinsteiger:innen ersetzt werden. 4. V iertens könnte die bisherige Praxis der Parteien, ihren Direktkandidierenden substanzielle Eigenbeiträge für die Wahlkampfkosten abzufordern, wahrscheinlich nicht im bisherigen Ausmaß fortgeführt werden. Denn es kann diesen dafür nicht mehr im Gegenzug die ungeteilte Unterstützung der Partei im – im Idealfall mehr oder weniger sicheren – Wahlkreis zugesichert werden. 216 Fünftens wäre die territoriale Ausdehnung der Zweierwahlkreise größer. Das kann – trotz nach wie vor rund 300 direkt gewählter Abgeordneter – als geringere Bürger:innennähe interpretiert werden. 6. S echstens könnte eine Benachteiligung kleinerer Parteien gesehen werden, die am Aufstellen von Zweierlisten scheitern, während sie eine Einzelkandidatur zustande gebracht hätten. Diese Einwände sind allerdings nicht nur vorwiegend parteipolitischer Art, und damit zur Begründung einer ablehnenden Haltung gegenüber den Bürger:innen kaum geeignet. Vielmehr lassen sie sich zudem weitgehend entkräften, wenn nicht sogar ins Positive drehen. muss der derzeitige enge Zusammenhang zwischen der Übernahme einer Direktkandidatur und der Einräumung eines aussichtsreichen Platzes auf der Landesliste erwähnt werden. Vgl. Schüttemeyer/Sturm 2005; Ceyhan 2018. Ob dieser im Falle einer Reform erhalten bliebe, ist nicht absehbar. 57 Zwar ist nicht abzustreiten, dass die aufstellende Parteigliederung – sofern es sich nicht um die Hochburg einer Partei handelt, die die Wahl ihrer beiden Kandidat:innen realistisch erscheinen lässt – nurmehr eine Vorauswahl träfe, über die dann die Wähler:innen entscheiden würden. Das ist wohl der Preis, der für mehr Bürger:innennähe zu zahlen ist. Angesichts der verbreiteten Praxis, wiederwahlwillige Mandatsträger:innen erneut aufzustellen, 218 könnte das Nominieren zweier Kandidierender dennoch oft auf ein Mehr an faktischer Entscheidungsmacht hinauslaufen. Der interne Wettbewerb dürfte sich in der Regel in sozialverträglichen Grenzen halten: 1. E rstens dürfte das Interesse der meisten Wähler:innen an der Auswahl der Wahlkreisabgeordneten weiterhin nicht überborden. Somit dürfte die Nachfrageseite eine allzu auf die Spitze getriebene Auseinandersetzung kaum hergeben. Zweitens sind die Kandidierenden auf die Unterstützung durch die Parteibasis angewiesen. Dies sollte disziplinieren und parteischädigende Auswüchse wirksam verhindern. 3. D rittens müssen alle Kandidierenden an der Wählbarkeit ihrer Zweierliste interessiert sein. Sie sollten sich daher schon aus Eigeninteresse nicht zu„Negative Campaigning“ gegen den parteiinternen Mitbewerber oder die parteiinterne Mitbewerberin hinreißen lassen. Letzteres ist bei heutigen parteiinternen Aufstellungsprozessen, die mitunter ja auch durchaus konfliktiv ablaufen, 217 übrigens nicht gegeben. Insofern könnten es die aufstellenden Parteigliederungen auch durchaus als entlastend und harmoniefördernd erleben, sich nicht am Ende auf einen einzigen Kandidierenden festlegen zu müssen, sondern lediglich ein Kandidierenden-Tableau für die Wählerschaft vorzubereiten. Auch das vermeintliche Problem, dass Anhänger:innen anderer Parteien durch Unterstützung den oder die„Wahlkreiskönig:in“ der im Wahlkreis dominanten Partei entthronen könnten, indem sie deren zweite:n Kandidat:in unterstützen, wiegt nicht schwer. Zum einen scheint es voraussetzungsvoll, dass Wähler:innen sich koordinieren, in großer Zahl ihre Wahlkreisstimmen der eigentlich ungeliebten Partei zu geben, um den sonst großen Abstand zwischen deren„Wahlkreiskönig:in“ und deren Zweitkandidat:in auszugleichen. Noch schwieriger wäre es, zugleich zu vermeiden, dass die dominante Partei dadurch doppelt so viele Stimmen erhält wie die nächststärkste Partei – wodurch ja deren beide Kandidat:innen in den Bundestag einziehen würden. Zum anderen könnte man dies, so es gelingt, ebenso gut als legitimatorisches Nonplusultra auslegen: Ein Teil der Wählerschaft darf die Partei bestimmen, der andere die Person aus dieser Partei. Praktisch dürfte dieses Szenario wohl nur im Ausnahmefall zum Tragen kommen, etwa wenn eine aufstellende Parteigliederung trotz eines massiven Skandals den oder die aktuelle Mandatsträger:in wieder aufstellt oder ein solcher Skandal erst nach Aufstellung der Kandidierenden publik wird. Auch zur Verhinderung eines extrem polarisierenden Abgeordneten – wie etwa Hans-Georg Maaßen im Jahr 2021 – wäre dies ggf. vorstellbar. Normativ wäre eine solche„Notwehr“-Maßnahme insofern eher zu begrüßen. 217 Vgl. Reiser 2023: 5. 58 Generell würde die Reform wohl zu einer – durchaus begrüßenswerten – erhöhten Fluktuation im Parlament führen. Was Fachpolitiker:innen angeht, würden durch die Reduktion der Wahlkreise und durch die gleichmäßigere Verteilung der(dann je zwei) Direktmandate auf die Parteien deren Absicherungsmöglichkeiten für Expert:innen auf ihren Listen ausgeglichener ausfallen. Heute hingegen muss die stärkere Volkspartei ggf. mit dem Malus leben, dass ihre Landeslisten kaum„ziehen“. Generell würde die Reform wohl zu einer – durchaus begrüßenswerten – erhöhten Fluktuation im Parlament führen. Dies ergäbe in einer Zeit Sinn, in der vermehrt über die Abgeschlossenheit der politischen Klasse und über Amtszeitbegrenzungen als mögliches Abhilfemittel diskutiert wird. Außerdem zeigt eine Untersuchung ein stärkeres Engagement auch männlicher Abgeordneter für frauenspezifische Themen, wenn ihre Wiederwahlsicherheit geringer ist. 218 Dieser Effekt sollte sich verstärken, wenn sie nicht mehr nur mit Mitbewerberinnen anderer Parteien, sondern im Regelfall auch einer Mitbewerberin der eigenen Partei konkurrieren – wiederum ein Plus für die substanzielle Repräsentation von Frauen. Dass die Grundlage für die hohe finanzielle Eigenbeteiligung Direktkandidierender an den Wahlkämpfen – hier geht es um Beträge zwischen 20.000 und 50.000 Euro – erodieren würde, ist unter dem Strich ebenfalls als Vorteil zu werten. Diese Praxis wird von Verfechter:innen der Parität schließlich als diskriminierend kritisiert. Denn Frauen verfügen aufgrund der überproportionalen Übernahme von„Sorge-Arbeit“(Stichwort: „Gender Care Gap“) und der ungleichen Bezahlung von Erwerbsarbeit(Stichwort „Gender Pay Gap“) tendenziell weniger wahrscheinlich über die nötigen materiellen Ressourcen wie Männer. 219 Während dies in Bezug auf die Geschlechter nur einen tendenziellen Zusammenhang darstellt, ist die diskriminierende Wirkung in Bezug auf unterschiedliche Einkommensschichten offenkundig. Gender-Glossar https://www.gender-glossar.de/ Gender Care Gap ➞ Gender Pay Gap ➞ 218 Vgl. Höhmann 2020: 843 f. 219 Vgl. Lukoschat/Köcher 2021: 39. 59 Inwiefern hier auch die Ressourcenungleichheit zwischen den Parteien verschärft wird, weil eine Investition in die eigene politische Zukunft als Direktkandidat:in von Union oder SPD aussichtsreicher erscheint als bei der FDP oder den Freien Wählern, ist aufgrund der Intransparenz der Praxis eine offene Frage. Die Annahme mutet aber durchaus plausibel an. Insofern erscheint es absolut erstrebenswert, diese Praxis zu unterbinden und die Parteien die Wahlkampfkosten tragen zu lassen. Dafür könnten sie entweder den gewählten Abgeordneten höhere Mandatsträgerbeiträge(sog.„Parteisteuern“) abfordern. Oder es könnte – was mit Blick auf die„sonstigen Parteien“, die ohne gewählte Abgeordnete bleiben, fairer wäre –, das Niveau der staatlichen Parteienfinanzierung maßvoll angehoben werden. Was die territoriale Ausdehnung der Wahlkreise anbelangt, werden diese im Wahlkampf ja von zwei Kandidierenden je Partei„bewirtschaftet“. Da diese aber auch untereinander in einem mehr oder weniger ausgeprägten Wettbewerb stehen, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass das Wahlgebiet von diesen optimal arbeitsteilig abgedeckt wird. Das gilt auch, wenn die verantwortlichen Parteigliederungen versucht sein werden, hier im gemeinsamen Interesse eine gewisse Koordination sicherzustellen. Insbesondere könnte gemutmaßt werden, dass ländliche Gebiete mit niedriger Bevölkerungsdichte und Hochburgen der konkurrierenden Parteien von zwei konkurrierenden Kandidierenden in einem ggf. doppelt so großen Wahlgebiet stärker vernachlässigt würden, als dies wahrscheinlich unter den gegenwärtigen Bedingungen passiert. 220 Bedeutsamer scheint die Sorge vor einer für die gewählten Abgeordneten eventuell nicht händelbaren Wahlkreisgröße. In dem runden Fünftel der Wahlkreise, in dem diese derselben Partei angehören dürften, spricht viel für eine territoriale Arbeitsteilung und damit für keine größeren Änderungen gegenüber dem Status quo. In den rund vier Fünfteln der Wahlkreise, die an Kandidat:innen verschiedener Parteien fallen dürften, ist hiervon in aller Regel nicht auszugehen. Insbesondere ländlichere Wahlkreise könnten dann wohl von den einzelnen Abgeordneten nicht mehr so engmaschig betreut werden wie früher. 1. A ber erstens kann gezeigt werden, dass größere Wahlkreise selbst bei nur einem Direktabgeordneten nicht mit einer geringeren Demokratiezufriedenheit einhergehen. 221 Zweitens könnte man versuchen, die Händelbarkeit der Wahlkreise seitens der Abgeordneten zumindest nicht allzu sehr zu erschweren. Dies könnte in der Form geschehen, dass nicht einfach zwei schon jetzt große ländliche Nachbarwahlkreise zusammenlegt werden, sondern Stadt und Umland bei der Wahlkreiseinteilung wenn möglich zusammengelegt werden. 3 D rittens können Videokonferenzen in einem gewissen Maß seltenere Vor-OrtTermine kompensieren. 60 aller Regel finden zentrale Wahlkampfveranstaltungen zusammen mit den nationalen Spitzenkandidat:innen in größeren Städten statt. 221 Vgl. Sohnius/Gschwend/Rittmann 2022. 4 V iertens ist Wahlkreisarbeit kein exklusives Geschäft der direkt gewählten Abgeordneten, sondern wird genauso auch von Listenabgeordneten geleistet. 222 Schon heute betreut rund die Hälfte der Abgeordneten ein größeres Gebiet als ihren Wahlkreis, wenn auch weniger intensiv als diesen. 223 Und fünftens hat es vielleicht auch sein Gutes, wenn Bundestagsabgeordnete nicht ständig vor Ort sein können und dadurch oft als bessere Landes- oder Kommunalpolitiker:innen herangezogen werden. So schätzt Sven T. Siefken auf Basis von Gesprächen mit Parlamentarier:innen, dass diese 40 Prozent ihrer Arbeitszeit im Wahlkreis verbringen. 224 Seine teilnehmende Beobachtung von Wahlkreisveranstaltungen ergibt, „[…] dass die Inhalte der Wahlkreisarbeit deutlich auch von Themen jenseits der Bundespolitik geprägt sind[…]. Insbesondere die politische Situation und Sachthemen vor Ort nehmen viel Raum ein: Bei 49 Prozent der Veranstaltungen haben diese einen großen oder sehr großen Anteil, gefolgt von der Bundespolitik(35 Prozent), der Kommunal-(21 Prozent) und Landespolitik(20 Prozent).“ 225 Bei zwölf Prozent der Veranstaltungen spiele die internationale Politik eine große Rolle, bei zehn Prozent die Hilfestellung im Einzelfall. 226 Wie Siefken notiert, hätten die Abgeordneten „[…] eigentlich leicht die Möglichkeit, entsprechende Bitten um Hilfe an die ‚zuständige‘ Stelle zu verweisen. Doch dies tun sie nicht, sondern kümmern sich häufig selbst darum: Sie rufen Anwälte an, helfen beim Ausfüllen von Sozialversicherungsanträgen, unterstützen bei Terminen im Ausländeramt oder bei der Beantragung von Fördergeldern. Dieser Themenbereich des individuellen ‚Casework‘ bedarf näherer Untersuchung, zumal vergleichende Studien vor dessen Inflation[…] warnen.“ 227 Da solche individuelle Hilfestellung ebenso wie das Lösen von Problemen im Wahlkreis seitens der Bürger:innen von Bundestagsabgeordneten kaum erwartet werden, 228 scheinen diese ihre zeitlichen Ressourcen im Wahlkreis heute im Sinne ihres Mandats nicht unbedingt optimal zu nutzen. Insofern könnten sie ein größeres Wahlgebiet„bewirtschaften“, wenn sie sich stärker auf ihre formalen Zuständigkeiten konzentrieren. 222 Vgl. Siefken 2013: 495 f. 223 Vgl. ebd.: 489. 224 Vgl. ebd.: 486. 225 Vgl. ebd.: 491. 226 Vgl. ebd. 227 Vgl. ebd.: 490. 228 Vgl. Dageförde/Schindler 2018: 217. 61 Als vorwiegende Vertreter:innen ihres Wahlkreises werden sie trotz ihrer hierauf gerichteten Aktivitäten ohnehin nur von rund 36 Prozent der Befragten wahrgenommen, von 81 Prozent hingegen vorwiegend als Vertreter:innen ihrer Partei. 229 Auch die substanzielle Vertretung von Fraueninteressen könnte durch größere Wahlkreise gestärkt werden. So stellen Untersuchungen in Arizona ein stärkeres Eintreten weiblicher Abgeordneter für diese Interessen fest, wenn die Wahlkreise größer sind und sie sich weniger stark um die Vertretung lokaler Interessen kümmern müssen. 230 Dies sollte auch auf die Interessen anderer benachteiligter Gruppen übertragbar sein. Schließlich ist nicht ausgemacht, dass kleine Parteien bei einem entsprechenden Neuzuschnitt der Wahlkreise weniger Kandidat:innen aufstellen könnten. Freilich könnte dies der Fall sein, wenn etwa zwei heutige Nachbarwahlkreise zusammengelegt würden, von denen es nur in einem jemanden gibt, der oder die kandidieren will. Genauso ist aber der Fall denkbar, dass in dem einen heutigen Wahlkreis niemand antreten will und es in dem anderen zwei Bewerber:innen gibt. Nach dem Neuzuschnitt könnten beide aufgestellt werden 231 und in einem nun eventuell doppelt so großen Wahlkreis Stimmen sammeln. Generell sollte die Bedeutung der Direktkandidat:innen für ihre Partei auch nicht überschätzt werden. Denkbar wäre aber, es Parteien, die in der auslaufenden Legislaturperiode noch nicht im Bundestag vertreten sind, freizustellen, weiterhin Einzelkandidat:innen aufzustellen. Für das letztliche Reformziel – die Erhöhung nicht nur der Zahl weiblicher Kandidatinnen, sondern auch weiblicher Abgeordneten – wäre diese Ausnahme unschädlich. Insgesamt lassen sich alle sechs Einwände nicht nur weitgehend entkräften oder gar ins Positive wenden. Zudem eignen sie sich durch ihre Orientierung an organisationalen Eigeninteressen kaum, um gegenüber der Wählerschaft gegen eine Reform zu argumentieren, die deren Interessen entsprechen sollte: eine Reform, die ihre Partizipationsmöglichkeiten erhöht, die deskriptive Repräsentationsleistung des Parlaments fördert und zugleich den Bundestag wieder deutlich verkleinert. 62 229 Vgl. Dageförde 2013: 586 ff. 230 Vgl. Clark/Caro 2013. ist es rechtlich für eine Kandidatur in einem Wahlkreis nicht erforderlich, in diesem seinen Wohnsitz zu haben. Für die hier fokussierten Bewerber:innen kleiner Parteien, die in aller Regel keine professionellen Politiker:innen sind, den Wahlkampf in ihrer begrenzten Freizeit betreiben müssen und abseits ihres Wohnorts nur über eine geringe persönliche Bekanntheit verfügen, ist eine solche externe Kandidatur aber wenig attraktiv. Fazit Eine Verpflichtung der Parteien zu paritätischen Listen wäre nur in Maßen effektiv. Zudem ist unwahrscheinlich, dass sich hierfür eine politische Mehrheit findet. Letzteres gilt erst recht für eine Grundgesetzänderung, die viele zur verfassungsrechtlichen Absicherung einer Quotenvorgabe aber für erforderlich halten. Entsprechende Vorgaben für Wahlkreiskandidaturen wären effektiv, aber verfassungsrechtlich und politisch eher noch umstrittener. Auch die gesellschaftliche Akzeptanz solcher, auf die Geschlechterparität abzielender, Maßnahmen ist nicht optimal. Sie würden zumal die Frage aufwerfen, ob nicht andere gesellschaftliche Gruppen auch oder – aufgrund ausgeprägterer Benachteiligung – sogar noch eher zu fördern seien. Allein die Schaffung von Zweierwahlkreisen würde auf die Parteien aber schon sehr effektiv Druck ausüben, ein diverseres Feld von Kandidat:innen zu präsentieren, das intersektionalen Aspekten feministischer Forderungen entspricht und Minderheiten aufnimmt. Aufgrund des Zweierformats würde der Blick zunächst in erster Linie auf das Geschlecht gelenkt, aber höchstwahrscheinlich schnell auch darüber hinaus. Nicht zuletzt ergäben sich zahlreiche positive Nebeneffekte: Die faktische Auswahlmöglichkeit der Wähler:innen würde erhöht, ihr Verhältnis zu den Abgeordneten verbessert und die Bundestagsgröße nachhaltig eingedämmt. Parteien beurteilen potenzielle Demokratiereformen nicht nur rein sachlich und ideologisch, sondern auch nach ihrem machtpolitischen Nutzen und nach ihrer Popularität, die auf diejenigen, die ihre Umsetzung betreiben, positiv abstrahlt und diejenigen, die sie hintertreiben, in ein schlechtes Licht rückt. 232 Für eine gesetzliche Paritätsregelung ist die Zustimmung der FDP erforderlich, für eine grundgesetzliche Absicherung außerdem die der Union. Beide würden sich damit aber parteiintern und ideologisch Probleme einhandeln. Sie könnten hieraus weder einen machtpolitischen Vorteil noch einen Popularitätszuwachs ziehen. Selbst, wenn Parität populärer wäre, könnten FDP und Union sich hinter substanziellen verfassungsrechtlichen Bedenken verstecken. Für eine erneute Wahlsystemreform, die die 2023 verabschiedete nicht bloß ergänzt, wie es bei einer Paritätsvorgabe der Fall wäre, mag es auf den ersten Blick zu spät scheinen. Die Chancen dürften aber bedeutend größer sein, FDP und Union hierfür zu gewinnen. Letztere würde nicht einmal benötigt. Denn ein Neuzuschnitt der Wahlkreise und die Änderung der Zahl der dort gewählten Abgeordneten sowie der aufzustellenden Kandidierenden bieten verfassungsrechtlich jedenfalls dann keine Angriffsfläche, wenn man eine Lockerung für kleine Parteien vorsieht. 232 Vgl. Bedock 2017: 144. 63 Da das Wahlsystem trotz einer nur rudimentären Regelung im Grundgesetz zu den grundlegenden Spielregeln der Demokratie gehört, ist es aber guter Brauch, hierfür einen möglichst breiten Konsens herzustellen. Angesichts der beharrlichen Haltung der CDU, vor allem aber der CSU, war das bei der jüngsten Wahlsystemreform nicht möglich. 233 Dafür erhielt die CSU in Form der spät getroffenen Regelung, dass eine Partei bei Verfehlen der Fünfprozentmarkte auch keine Direktmandate erhält, eine energische Quittung. In Anbetracht dieses neuen Status quo könnte die Union sich nun deutlich konzilianter verhalten, zumal die Tragfähigkeit ihrer dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken unklar ist. Eine Zweierwahlkreislösung würde ihren Haupteinwand, das Risiko„verwaister“ Wahlkreise, beheben 234 und die Zahl direkt gewählter Abgeordneter konstant halten. Aus Sicht der FDP wäre eine neue Wahlsysteminitiative ein Beitrag, ihr zuletzt arg strapaziertes Verhältnis zur Union wieder zu verbessern. Die größere Auswahlmöglichkeit der Wähler:innen könnte sie als Freiheitszuwachs und die Zweierwahlkreise im Vergleich zu einem Paritätsgesetz deutlich besser als Chancengerechtigkeit framen und somit in die liberale Ideologie integrieren. Sofern die Bürger:innen diesen demokratischen Mehrwert, auch in Hinblick auf die Diversität der Kandidierenden über die Geschlechterfrage hinaus, ebenfalls anerkennen, sollten beide Parteien zudem aus Angst vor Beliebtheitseinbußen zu einer Zustimmung bewegt werden können. Auch für SPD und Grüne dürfte es sinnvoll sein, auf das wahrscheinlich nicht durchsetzbare und, falls doch, nur beschränkt effektive Symbol einer gesetzlichen Verpflichtung zu paritätischen Wahllisten zu verzichten. Stattdessen sollten sie sich um eine tragfähige Lösung bemühen, die faire Chancen für verschiedene bisher unterrepräsentierte Gruppen schafft und die für die Demokratie grundlegende Frage des Wahlsystems befriedet. 64 dem Abräumen der Grundmandatsklausel hat die Ampelkoalition am Ende allerdings auch den Konsens mit der Partei DIE LINKE aufgekündigt. Abschaffung der Grundmandatsklausel trägt zwar zur inneren Konsistenz der Wahlsystemreform der Ampel bei, indem sie nicht nur bezüglich der Mandatszuteilung, sondern auch bezüglich der dabei zu berücksichtigenden Parteien die Bedeutung der Erst- gegenüber den Zweitstimmen herabsetzt. Gleichzeitig steigert sie allerdings das Risiko„verwaister“ Wahlkreise deutlich. Denn der Fall, dass in Bayern mit der CSU eine Partei einerseits die gesamtdeutsche Fünfprozenthürde unterschreiten und zugleich in allen oder fast allen bayerischen(derzeit 46) Wahlkreisen die(relative) Mehrheit gewinnen könnte, könnte durchaus eintreten. Damit dürfte sich die verfassungsrechtliche Angriffsfläche der Reform deutlich erhöht haben. Die schlussendliche Aufstockung der gesetzlichen Mandatszahl von 598 auf 630 setzt dem wenig entgegen, um die in Bayern mit Abstand am wahrscheinlichsten und am massivsten auftretende Überhangsituation zu entschärfen. Denn von den 32 zusätzlichen Mandaten würden auf die CSU höchstens zwei entfallen(gegenüber elf Überhangmandaten der CSU im Jahr 2021). Da die Sitze nicht über die Länder, sondern über die Parteien auf die Landeslisten verteilt werden, könnte ein substanzieller Anteil der bayerischen Wählerstimmen(2021 entfielen fast die Hälfte der Zweitstimmen auf CSU, Freie Wähler und weitere „sonstige Parteien“) unberücksichtigt bleiben. Damit könnte die föderale Vertretung Bayerns insgesamt stark geschwächt werden. 65 Literatur Abels, Gabriele/Ahrens, Petra/Blome, Agnes (2018): Geschlechtergerechte Repräsentation in historischer und internationaler Perspektive, H. 42, S. 28–36. 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Seine Forschungsschwerpunkte sind Parteien, Koalitionen, Wahlkampf, Wahlsysteme und Demokratiereform. 76 Impressum ISBN 978-3-98628-339-1 Herausgeberinnen: Dr. Stefanie Elies(Referatsleiterin DGI) und Prof. Dr. Ursula Bitzegeio(Fachreferentin DGI) i. A. der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Verantwortlich Referat Demokratie, Gesellschaft& Innovation (DGI), Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin www.fes.de/dgi Gestaltung& Satz: Designbüro Petra Bähner © Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2023 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. =