BERLIN EXPERTISEN NR. 7 – 2023 FRAUEN MACHT BERLIN! Politische Teilhabe von Frauen in Berlin Lisa Hempe, Nora Langenbacher, Helga Lukoschat FRAUEN MACHT BERLIN! INHALTSVERZEICHNIS 3 GRUSSWORT 5 VORWORT 9 ZENTRALE ERGEBNISSE 13 EINLEITUNG 17 DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS 17 Die Entwicklung seit 1990 19 Frauenanteile – die Wahlen 2016 20 Frauenanteile – die Wahlen 2021 20 Frauenanteile – die Wiederholungswahl 2023 22 Mind the Gap: Unterschiede zwischen Kandidatinnen und gewählten Frauen 23 Verschiebungen im Kräfteverhältnis der Parteien 24 Fazit: Die Berlinwahl 2023 als Lehrstück über die Relevanz nötiger Veränderung 27 DIE BERLINER BEZIRKE 27 Die Wahl 2021 im Überblick 31 Die Wiederholungswahl zu den BVV 2023 im Überblick 33 Die zwölf Berliner Bezirke – Unterschiede und Gemeinsamkeiten 35 FÜHRUNGSPOSITIONEN IM SENAT UND IN DEN BEZIRKEN 35 Der Blick auf den Senat 36 Bürgermeister_innen und Stadträt_innen 39 SCHLUSSFOLGERUNGEN: TEILHABE SICHERSTELLEN UND KULTUREN VERÄNDERN 39 „Ohne Vorgaben keine Teilhabe!“ Berlin braucht ein Paritätsgesetz! Zum Stand der Dinge 43 Was Parteien tun können 47 ANHANG 47 Quellen 49 Literatur 51 Die Autorinnen 52 Ansprechpartnerin bei der FES 53 Impressum FRAUEN MACHT BERLIN! GRUSSWORT Frauen MACHT Berlin! – Also gebt ihnen Raum! Frauen MACHT Berlin! – zum dritten Mal erstellt die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) eine Studie zum Stand der Parität in Berlin. Im Jahr 2019 habe ich gemeinsam mit der FES das überparteiliche„Berliner Netzwerk Parität“ gegründet. Das Ziel: ein Paritätsgesetz für Berlin, die Sicherung der gleichwertigen Repräsentanz von Frauen im Berliner Abgeordnetenhaus und die dafür nötige Vernetzung von Engagierten, die für Parität in allen Parlamenten kämpfen. Mit der Wiederholungswahl in Berlin hat sich der Frauenanteil im Berliner Abgeordnetenhaus auf 39 Prozent erhöht. Von elf Senatsmitgliedern sind zudem sieben Frauen. Dennoch gilt: Das Ziel der gleichwertigen Repräsentanz von Frauen und Männern in Berliner Parlamenten ist immer noch nicht erreicht. Gleichzeitig repräsentieren die derzeitigen Zahlen Momentaufnahmen, die sich in zukünftigen Wahlen auch wieder rückentwickeln können. In einigen Bundesländern ist der Frauenanteil in den Landesparlamenten immer noch unter 30 Prozent. Für eine zukunftsgewandte und gerechte Politik ist die Diversität von Entscheidungsträger_innen unbedingt notwendig. Doch noch immer haben es Kandidatinnen schwerer, in Wahlkreisen aufgestellt zu werden. Sie begegnen strukturellen Hürden und werden seltener für aussichtsreiche Wahlkreise benannt. Die Initiative für ein Paritätsgesetz ist deshalb nach wie vor, auch in Berlin, wichtig. In den vergangenen Jahren wurden Fortschritte gemacht, doch wir sind noch nicht am Ziel. Der Berliner Senat wird deswegen die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes für Berlin prüfen. Frauen machen Berlin, Frauen machen Politik und Frauen sorgen für Gerechtigkeit. Deswegen brauchen sie Raum, der ihnen bislang durch veraltete Strukturen verwehrt wird. Ich gratuliere der FES zur Veröffentlichung der Studie zur politischen Teilhabe von Frauen in Berlin! Cansel Kiziltepe Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung 3 FRAUEN MACHT BERLIN! VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren, „Berlin gilt gemeinhin als ,Stadt der Frauen‘. Die Stadt weist eine lange und durchaus erfolgreiche Tradition in puncto Frauenemanzipation und Gleichberechtigung auf. Von den Salons der Romantikerinnen über die Frauenrechtlerinnen der ersten Frauenbewegung, von den Frauen der Nachkriegszeit zur zweiten Frauenbewegung und den Bürgerrechtlerinnen aus Ostberlin, die maßgeblich zur Wiedervereinigung beigetragen haben, haben ,Berolinas zornige Töchter‘“, so Annett Gröschner in ihrem gleichnamigen Buch, „sich immer zu Wort gemeldet und ihre Rechte eingefordert.“ – „Die Riege der Politikerinnen, die in und über Berlin hinausgewirkt und zum Teil Geschichte geschrieben haben, ist lang. Sie reicht – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit – von Clara Zetkin und Rosa Luxemburg über Marie-Elisabeth Lüders, Louise Schroeder bis hin zu Hanna-Renate Laurien oder Jutta Limbach“, leitete Dr. Helga Lukoschat die letzte Ausgabe unserer Studie„Frauen MACHT Berlin!“ ein. Und mit Franziska Giffey als Regierender Bürgermeisterin hatte die Hauptstadt seit 2021 sogar im höchsten Regierungsamt ein weibliches Gesicht. Auch nach der Berliner Wiederholungswahl ist deutlich: Frauen machen Berlin! Es gibt an der Spitze erneut eine Mehrheit an Senatorinnen und auch 42 Prozent der Staatssekretär_innen sind weiblich. Außerdem haben 62 Frauen Mandate im Abgeordnetenhaus von Berlin erhalten, sodass der Frauenanteil mit 39 Prozent fast den bisherigen Höchststand der Wahl 2006 erreicht(39,6 Prozent). In den Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) sind Frauen mit 41,1 Prozent vertreten und seit der Wiederholungswahl werden sieben der zwölf Berliner Bezirke von Bezirksbürgermeisterinnen geführt. Doch trotz dieser erfreulichen Entwicklungen kann von Parität – also einer gleichberechtigten politischen Teilhabe von Frauen und Männern – im Land Berlin leider nach wie vor nicht die Rede sein. Auf allen Ebenen Berlins werden politische Entscheidungen von einer Überzahl männlicher Mandatsträger getroffen. Angesicht der Wiederholungswahl 2023 legt das Landesbüro Berlin der FriedrichEbert-Stiftung hiermit seine Studie zur politischen Partizipation von Frauen im Land Berlin erneut mit aktuellen Zahlen und neuer Analyse vor. Als zweite Aktualisierung der erstmals 2020 erschienenen FES-Studie„Frauen MACHT Berlin!“ liefert sie, wissenschaftlich geleitet von Dr. Helga Lukoschat, eine aktuelle Bestandsaufnahme der politischen Partizipation von Frauen im Land Berlin – von der Bezirksverordnetenversammlung über das Abgeordnetenhaus bis zum Senat. Unsere Leitfragen lauten: Wie gestaltet sich die Teilhabe von Frauen in der Politik Berlins nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023? Wie hoch ist nun der Frauenanteil mit Blick auf alle Ebenen und Funktionen? Wer nimmt Führungspositionen ein? Wo liegen die Ursachen für die geringen Frauenanteile? Welche Rolle spielt das Wahlrecht? Und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für mehr Teilhabe von Frauen in der Berliner Politik? 5 FRAUEN MACHT BERLIN! Die Autorinnen Dr. Helga Lukoschat und Lisa Hempe von der EAF Berlin(Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft) haben hierzu die Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksverordnetenversammlungen Berlins untersucht, nach Parteizugehörigkeit analysiert und auch einen kritischen Blick auf die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Kandidatinnen und der Anzahl der Gewählten geworfen. Zudem werteten sie die Führungspositionen auf Senats- und Bezirksebene aus und haben Handlungsempfehlungen formuliert. Den Autorinnen gilt unser herzlicher Dank für die gute Zusammenarbeit! Die Studie zeigt ein weiteres Mal, dass Parität noch lange nicht erreicht ist und dass gleichberechtigte Teilhabe strukturelle Vorgaben im Sinne eines Gesetzes erfordert. Welche wichtige Rolle das Wahlrecht bei der Frage der gleichberechtigten Zugänge und Teilhabe von Frauen spielt, macht angesichts der deutlichen Verschiebung der Mehrheiten gerade der Vergleich zur Berlinwahl 2021 deutlich. Denn die Wahlanalyse 2023 dient geradezu als Lehrstück über die Relevanz des Wahlrechts für die Geschlechter(un)gerechtigkeit in der Politik: Zwar wurde 2023 neu gewählt, die Parteien konnten jedoch ihre Kandidat_innen nicht der veränderten politischen Stimmung anpassen. Die Verschiebungen im Kräfteverhältnis zwischen CDU und SPD trugen aber überraschenderweise mit dazu bei, dass mehr Frauen in das Abgeordnetenhaus einzogen als 2021: Denn einerseits gewann die CDU überraschend eigentlich wenig aussichtsreiche Direktmandate, auf denen Frauen platziert waren. Andererseits führte der Verlust von Direktmandaten bei der SPD dazu, dass mehr SPD-Frauen einzogen, da die quotierten Listen eine gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen. Paradoxerweise hat sich hier das per se wenig frauenfreundliche Wahlrecht mit Blick auf den Frauenanteil positiv ausgewirkt – und damit dessen Relevanz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit vor Augen geführt. Von der vorliegenden Studie geht daher deutlicher Rückenwind aus für das Vorhaben der Regierungskoalition aus CDU und SPD, ein Paritätsgesetz für das Land Berlin umzusetzen. Dass und warum für den Erfolg eines Paritätsgesetzes für Berlin auch nach gekippten Paritätsgesetzen aus Brandenburg und Thüringen durchaus Hoffnung besteht, wird im Schlussteil der Publikation erläutert. Auch unser Gutachten„Berlin braucht Parität“ von Prof. Dr. Silke Laskowski(2020) zeigt Wege auf, wie ein solches Gesetz im Einklang mit der Berliner Landesverfassung und dem Grundgesetz gestaltet werden könnte. Unter anderem dank der intensiven Diskussion über Paritätsregelungen im Rahmen der Wahlrechtsreform auf Bundesebene sind jüngst weitere erfolgversprechende Ansätze hinzugekommen. Wie immer beim Fortschritt in Fragen der Gleichberechtigung braucht es hierzu parteiübergreifende und zivilgesellschaftliche Anstrengungen, die von vielen gemeinsam vorangetrieben werden. Diese Erkenntnis lag auch der Gründung des„Berliner Netzwerks Parität“ zugrunde, das sich auf Initiative der Berliner Friedrich-Ebert-Stiftung und der heutigen Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe formiert hat. Es begleitet die Debatte über Parität in und für Berlin durch regelmäßigen Austausch einer überparteilichen und zivilgesellschaftlichen Gruppe aus Engagierten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. 6 VORWORT Mehr dazu und mehr zu unseren gleichstellungspolitischen Veranstaltungen und Publikationen im Land Berlin finden Sie im Anhang und unter https://www.fes. de/landesbuero-berlin/angebote-themen. Nun, da sich auch die neue, CDU-geführte Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines verfassungsgemäßen Paritätsgesetzes vorgenommen hat, hoffen wir, mit dieser Studie die politische Notwendigkeit und Dringlichkeit dieses Vorhabens zu unterstützen. Denn nach wie vor könnte Berlin mit dem bundesweit ersten(Listen und Wahlkreise) umfassenden Paritätsgesetz Geschichte schreiben! In diesem Sinne wünschen wir eine anregende Lektüre! Dr. Nora Langenbacher Landesbüro Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung 7 FRAUEN MACHT BERLIN! ZENTRALE ERGEBNISSE 1. Überraschung: Verschiebungen im politischen Kräfteverhältnis bedeuten mehr Frauen im Landesparlament Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom Februar 2023 erbrachte ebenso überraschende wie aufschlussreiche Ergebnisse: Obwohl die Parteien dieselben Kandidat_innen für die Wahlkreise und Wahllisten aufstellen mussten, erhöhte sich der Frauenanteil im Berliner Abgeordnetenhaus um 3,6 Prozentpunkte auf 39 Prozent. Im Ranking der Länderparlamente ist Berlin damit vom vierten auf den dritten Platz nach Hamburg und Bremen vorgerückt. 2.Entscheidende Stellschrauben: das Wahlrecht und die Nominierungspraxis Die Analyse der Ergebnisse mit Blick auf das Abgeordnetenhaus zeigt erneut, wie sich das Zusammenspiel von Wahlrecht und den Nominierungspraktiken der Parteien unmittelbar positiv bzw. negativ auf die Anteile von Frauen im Berliner Abgeordnetenhaus auswirken kann. Dies belegt die Auswertung der Situation nach Parteien im Abgeordnetenhaus: Der Sieg der CDU sorgt für mehr weibliche Abgeordnete Die gravierende Verschiebung der politischen Mehrheiten zugunsten der CDU wirkte sich mit Blick auf den Frauenanteil überraschenderweise positiv aus. Die CDU gewann 2023 mehr Wahlkreise, in denen Frauen nominiert waren. So zogen nach der Wiederholungswahl zwölf statt drei Frauen als Direktkandidatinnen ins Abgeordnetenhaus ein. Die Unionsfraktion kommt damit zwar immer noch auf einen vergleichsweise niedrigen Frauenanteil von 25 Prozent; gegenüber dem Tiefstand von 2021 mit 13 Prozent konnte sie diesen jedoch fast verdoppeln. Der Verlust von Wahlkreisen der SPD-Männer führt zu mehr Frauen bei der SPD Umgekehrt verhält es sich bei der SPD: Dem Verlust von Direktmandaten, der überwiegend zulasten von Männern ging, ist es paradoxerweise zu verdanken, dass auch für die SPD mehr Frauen als 2021 im Parlament vertreten sind. Der Frauenanteil verbesserte sich von 39 Prozent(2021) auf fast die Hälfte(47 Prozent), da über die quotierten Listen mehr Frauen in das Abgeordnetenhaus einzogen. In der SPD-Fraktion finden sich nun 16 und damit zwei Frauen mehr als nach der Wahl 2021. Bündnis 90/Die Grünen und Linke haben die höchsten Anteile Die Fraktion der Grünen weist den höchsten Frauenanteil auf; dieser ist gegenüber 2021 sogar um weitere sechs Prozentpunkte von 53 auf 59 Prozent gestiegen. Damit fallen von insgesamt 34 Mandaten 20 an Frauen. Der Frauenanteil bei der Linken verringerte sich von 54 Prozent auf 50 Prozent, da zwei Frauen ihre Wahlkreise verloren haben. Die Partei kommt somit nur noch auf 22 Mandate, die zu gleichen Teilen von Männern und Frauen ausgeübt werden. 9 FRAUEN MACHT BERLIN! Das Ausscheiden der FPD verbessert den Frauenanteil, die AfD verschlechtert ihn Die FDP schaffte es bei der Wiederholungwahl nicht, die Fünfprozenthürde zu überwinden, und ist nicht mehr im Abgeordnetenhaus vertreten. 2021 besetzte die FDP lediglich zwei ihrer zwölf Mandate mit einer Frau; dies entsprach einem Anteil von 17 Prozent. Das Ausscheiden der FDP, die erneut mehrheitlich Männer aufgestellt hatte, hat somit indirekt gleichfalls zum Anstieg des Frauenanteils beigetragen. Der Frauenanteil bei der AfD verringerte sich 2023 erneut um drei Prozentpunkte auf 12 Prozent. Von 17 Sitzen werden nur zwei von Frauen besetzt. 3. Quotierte Listen wirken Quotierte Listen bewähren sich erneut als wirksames Instrument. Die verbindlichen internen Regelungen bei SPD und Linken zu paritätischen Listen sowie die Mindestquotierung von 50 Prozent bei Bündnis 90/Die Grünen zeigen Wirkung. Unverbindliche Regelungen, wie das bisherige 30-Prozent-Quorum der CDU, oder das Fehlen von Regelungen wie bei FDP und AfD mindern erheblich die Chancen von Frauen, aufgestellt zu werden und in das Abgeordnetenhaus einzuziehen. 4. Frauen bei Wahlkreiskandidaturen deutlich benachteiligt Das in Berlin vorherrschende personalisierte Verhältniswahlrecht mit dem System der Direktkandidaturen über Wahlkreise(Erststimme) kann die Wahlchancen von Frauen klar beeinträchtigen. Die Zahlen belegen, dass in den meisten Parteien – mit Ausnahme der Grünen – von vornherein weniger Frauen als Männer in den Wahlkreisen nominiert werden(im Durchschnitt 64 Prozent Männer gegenüber 36 Prozent Frauen). Vor allem werden in den für die jeweilige Partei als aussichtsreich geltenden Wahlkreisen, wie die Analyse der Wiederholungswahl belegt, tatsächlich eher Männer als Frauen nominiert. Dies gilt vor allem für die CDU, aber auch für die SPD. 5. Führungspositionen im Senat – weiblicher und diverser 2021 bestand der Berliner Senat unter der Führung von Franziska Giffey(SPD) aus sechs Senatorinnen und vier Senatoren. Mit Kai Wegner(CDU) als Regierendem Bürgermeister ist der Senat nun mit sieben Senatorinnen und drei Senatoren noch weiblicher als zuvor besetzt. Bezieht man den Regierenden Bürgermeister mit ein, liegt der Anteil von Frauen erneut bei 64 Prozent, auf der Ebene der Staatssekretär_innen bei 42 Prozent. Darüber hinaus ist der Berliner Senat nun diverser als zuvor, da er eine breitere Palette an kulturellen Hintergründen und Erfahrungen repräsentiert. 10 ZENTRALE ERGEBNISSE 6. Bessere Ausgangslage in den Bezirken In den Bezirksverordnetenversammlungen ist der Frauenanteil insgesamt gegenüber der Wahl 2021 leicht um 1,8 Prozentpunkte von 42,9 auf 41,1 Prozent gesunken, was vor allem auf das Abschneiden der FDP zurückzuführen ist. Bei den Liberalen sank der Frauenanteil von 28,9 Prozent auf 18,2 Prozent. Bei den anderen Parteien sind keine vergleichbar starken Veränderungen sichtbar: Grüne und Linke stellen mit 54,1 bzw. 52,8 Prozent weiterhin in den Bezirken mehr Frauen als Männer. Bei der SPD ist der Anteil auf 49,3 Prozent gefallen, bei der CDU liegt der Frauenanteil bei 32,8 Prozent, bei der FDP bei 18,2 Prozent und bei der AfD bei 10,9 Prozent. Der Vergleich zwischen Bezirken sieht Mitte als Spitzenreiter mit einem Anteil von 49,1 Prozent; das Schlusslicht bildet Spandau mit 32,7 Prozent. Berlin liegt damit auf kommunaler Ebene deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 28 Prozent. Für die Bezirksverordnetenversammlungen erfolgt, im Unterschied zu anderen Bundesländern, die Wahl grundsätzlich über ein reines Verhältniswahlrecht mit festen Listen. Auch hier bildet die Kombination aus Wahlrecht und Stärke der Parteien mit verbindlichen Vorgaben den entscheidenden Faktor für die Teilhabe von Frauen. 7. Bürgermeisterinnen auf dem Vormarsch Nach der Wiederholungswahl werden sieben von zwölf Bezirken von einer Frau geführt. Das entspricht einem Frauenanteil von 58 Prozent und einer Verbesserung von 25 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. Zu den bisher von einer Frau geführten Rathäusern in Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf kamen vier hinzu(Mitte, Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Reinickendorf). 8. Die Wiederholungswahl als Anlass und Chance für ein Paritätsgesetz Die Berlinwahl 2023 führt die Relevanz des Wahlrechts für die gleichberechtigte Teilhabe vor Augen und gibt damit Anlass für gesetzgeberisches Handeln. Die neue Berliner Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes zu prüfen. Damit positioniert sich auch die Berliner CDU erstmals für ein Gesetz als Garant einer tatsächlich gleichberechtigten Teilhabe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über die grundsätzliche Verfassungskonformität von Paritätsgesetzen nach wie vor nicht entschieden. Die verfassungsrechtliche Debatte wird weiterhin kontrovers geführt: In der Wahlrechtskommission des Bundestages hielten sich die Einschätzungen pro und kontra in etwa die Waage. Zudem hat die Kommission weitere Modelle erarbeitet, an die Berlin anknüpfen kann. 11 FRAUEN MACHT BERLIN! EINLEITUNG Berlin hat gewählt. Noch einmal. Denn aufgrund zahlreicher Unregelmäßigkeiten bei der Wahl 2021 wurden die Berliner_innen am 12. Februar 2023 erneut zur Wahlurne gebeten, um ihre Vertreter_innen auf Bezirks- und Landesebene zu bestimmen. Vorausgegangen war die Anordnung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, die im Jahr 2021 erfolgten Wahlen zu wiederholen. Mit diesen Wiederholungswahlen der Bezirksverordnetenversammlungen und des Berliner Abgeordnetenhauses, den veränderten politischen Mehrheiten und der Konstituierung eines neuen Senats Ende April hat das Land Berlin außergewöhnliche politische Zeiten erlebt. Wie haben sich diese Wahlen auf die politische Teilhabe von Frauen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirken ausgewirkt? Dieser Leitfrage geht die vorliegende Publikation nach. Als zweite Aktualisierung der erstmals 2020 erschienenen FES-Studie„Frauen MACHT Berlin!“ bildet sie eine aktuelle Bestandsaufnahme der politischen Partizipation von Frauen im Land Berlin. Mit diesen aktualisierten Daten will die Publikation die Basis für den konstruktiven Dialog für mehr Frauen in der Politik liefern und zugleich Handlungsoptionen für gesellschaftspolitische Akteur_innen vorlegen. Zu den Bedingungen der Wiederholungswahl gehörte, dass die Parteien keine bzw. nur in berechtigten Ausnahmefällen neue Kandidat_innen aufstellen konnten. Dennoch gibt es angesichts neuer Mehrheitsverhältnisse deutliche Veränderungen in den Bezirken und im Land. Aufschlussreich ist vor allem die Nominierungspraxis der Parteien in Wahlkreisen und auf den Wahllisten im Zusammenspiel mit ihren erwarteten und tatsächlich erreichten Stimmenanteilen. Erfreulich ist zunächst: Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Landesparlament ist gestiegen und hat mit 39 Prozent nahezu den bisherigen Höchststand von 39,6 Prozent von 2006 erreicht. In den Bezirken gab es einen leichten Rückgang von 42,9 auf 41,1 Prozent. Die Zeit einer Regierenden Bürgermeisterin mit Franziska Giffey(SPD) als erster Frau in diesem Amt ist nach eineinhalb Jahren bereits wieder beendet. Erneut wird die Stadt wie all die Jahrzehnte davor von einem Mann, Kai Wegner(CDU), regiert. Doch immerhin: Der Senat ist mit sieben Senatorinnen erneut mehrheitlich mit Frauen besetzt; insgesamt gilt der Senat als der vielfältigste, der die Stadt je regiert hat. Dies zeigt: Die intensive gesellschaftliche Debatte über Parität wie auch über mehr Diversität in den Parlamenten trägt Früchte. Doch sie bleibt notwendig: Nach wie vor sind weder im neuen Abgeordnetenhaus noch in den Bezirksverordnetenversammlungen Frauen ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entsprechend vertreten. Was ist zu tun? Parität ist Ziel, Engagement zahlt sich aus! Daher gilt es, das Ziel einer paritätischen Teilhabe weiter aktiv zu verfolgen und dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen, unter anderem gesetzlicher Natur, zu schaffen. 13 FRAUEN MACHT BERLIN! Ein Paritätsgesetz für Berlin einzuführen, wurde bereits in der Legislaturperiode von 2016 bis 2021 diskutiert. Trotz erklärten Willens aller Fraktionen der rot-rotgrünen Regierung und erster Entwürfe wurde kein Gesetzentwurf eingebracht. Dass der Prozess ins Stocken geriet, hatte nicht unerheblich mit den kritischen Urteilen in Brandenburg und Thüringen zu den dortigen Paritätsgesetzen zu tun. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken wurde 2021 dann vereinbart, das„Ziel eines verfassungskonformen Paritätsgesetzes“ weiterzuverfolgen. Auch der neue, schwarz-rote Senat unter Führung der CDU hat sich dieses vorgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es:„Die Koalition prüft die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes.“ Dass ein Paritätsgesetz auch von der neuen Regierung als Ziel erklärt wurde, ist unter anderem auch dem zivilgesellschaftlichen Engagement zu verdanken, insbesondere den im „Berliner Netzwerk Parität“(siehe Vorwort) versammelten zivilgesellschaftlichen Berliner Interessenvertretungen wie dem Landesfrauenrat und der„Überparteilichen Fraueninitiative – Berlin – Stadt der Frauen“. Bei der Frage der Parität geht es bei Weitem nicht nur um eine rein zahlenmäßige Repräsentativität. Vielmehr stellt sich mit Dringlichkeit die Frage, wie unsere Demokratie und das Parteiensystem zeitgemäß gestaltet und weiterentwickelt werden können. Denn das Engagement in den Parteien, den nach wie vor zentralen Trägern der politischen Willensbildung und Entscheidungsmacht, ist für Frauen, für junge Menschen, für Menschen ohne akademische Ausbildung oder für Menschen mit Migrationsbiografie wenig attraktiv; die Hürden für dieses Engagement sind weiterhin zu hoch. Daher sind auch die genannten Gruppen in den Parteien und in den Parlamenten unterrepräsentiert. Zugleich sinkt das Vertrauen in Parteien und parlamentarische Verfahren. Rechtspopulistische Kräfte stellen demokratische Institutionen und Verfahren offen infrage. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird angesichts der Polarisierung in der Bevölkerung, wie sie sich unter anderem in der Coronakrise, in den Auseinandersetzungen über den Klimaschutz oder auch über die Rechte von transsexuellen und nicht binären Personen zeigt, immer mehr auf die Probe gestellt. Nicht zuletzt rufen die bisher erzielten Erfolge in der Gleichstellung von Frauen und Männern auch verstärkt antifeministische Kräfte in Politik, Gesellschaft und Medien auf den Plan. Welche Weiterentwicklungen sind also in unserem politischen System sinnvoll und notwendig? Wie kann dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gesichert und gewährleistet werden, dass die Menschen sich aktiv, gerade auch innerhalb der Parteien, einbringen? Wie kann die Responsivität der Parlamente im Hinblick auf unterschiedliche Sichtweisen, Interessen und Lebenslagen in der Bevölkerung erhöht werden? All diese Fragestellungen sind eng mit der politischen Repräsentanz von Frauen in ihrer Vielfalt verbunden. Ihre anhaltende strukturell bedingte Unterrepräsentanz in Parteien und Parlamenten ist daher sowohl ein gleichstellungspolitisches als auch ein demokratiepolitisches Defizit. Es ist aller Anstrengung wert, hierfür Lösungen zu finden. 14 EINLEITUNG Wie ist die Publikation aufgebaut? Zunächst stellen wir die Entwicklungen im Berliner Abgeordnetenhaus seit der Wiedervereinigung 1990 im Zeitverlauf vor und analysieren anschließend die Wahlen 2016, 2021 und 2023 aufgeschlüsselt nach Parteien, sowohl für die Wahlkreise als auch für die Bezirks- und Landeslisten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Analyse des Verhältnisses von Kandidierenden und tatsächlich in das Abgeordnetenhaus gewählten Personen sowie auf den Verschiebungen im Kräfteverhältnis der Parteien in der Wiederholungswahl und deren Auswirkungen auf die Frauenanteile. Der zweite Abschnitt untersucht die Bezirksverordnetenversammlungen. Nach dem Überblick zu den Ergebnissen der Wahlen 2016 und 2021 werden die zwölf Berliner Bezirke in den Blick genommen und die jeweiligen Anteile nach Parteizugehörigkeit dargestellt. Der dritte Abschnitt geht näher auf die Veränderungen in den Führungsebenen in Senat und Bezirksämtern ein. Der vierte und letzte Abschnitt widmet sich Perspektiven und Handlungsoptionen; er skizziert den Stand der Debatte über ein Paritätsgesetz im Bund und im Land Berlin und diskutiert die Umsetzungschancen. Dabei sollten gesetzliche Vorgaben Hand in Hand gehen mit dem Willen zu Veränderungen in der politischen Kultur. 15 FRAUEN MACHT BERLIN! DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS Die Entwicklung seit 1990 Nach der Wahl 2021 konnte Berlin im Ranking der Bundesländer einen vergleichsweise hohen Frauenanteil aufweisen. Durch die Wiederholungswahl stieg der Frauenanteil von 35,4 Prozent noch einmal um 3,6 Prozentpunkte auf 39 Prozent. Berlin liegt damit auf dem dritten Platz(siehe Abbildung 1). Ebenfalls Spitzenplätze erhalten die anderen Stadtstaaten, was keine Überraschung ist. Denn aufgrund soziodemografischer Faktoren(Erwerbstätigkeit, Bildungsgrad, soziokulturelle Milieus) bieten Großstädte in der Regel bessere Rahmenbedingungen für die politische Partizipation von Frauen und ihre Repräsentanz in Parlamenten und in kommunalen bzw. bezirklichen Vertretungen als Flächenstaaten mit ländlichen, eher konservativen Regionen. ABBILDUNG 1: Frauenanteile in den Landesparlamenten 2023 Hamburg Bremen Berlin Schleswig-Holstein Saarland Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Hessen Frauenanteil im Durchschnitt Nordrhein-Westfalen Thüringen Brandenburg Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Sachsen Sachsen-Anhalt Bayern 0 % 10 % 43,9 % 42,5 % 39,0 % 37,7 % 37,3 % 36,7 % 35,6 % 34,3 % 34,3 % 33,8 % 32,2 % 31,8 % 31,7 % 29,2 % 28,6 % 27,8 % 26,8 % 20 % 30 % 40 % Datenstand: Juni 2023 17 FRAUEN MACHT BERLIN! Die entscheidende Rolle für den Anteil von Frauen und Männern in den Parlamenten der Länder spielen jedoch die konkreten Mehrheitsverhältnisse und politischen Konstellationen in den Parlamenten. Je mehr Sitze Parteien erzielen, die interne Quotenregelungen haben, wie SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, umso höher ist in der Regel der Frauenanteil. Aber auch die lokale Ausprägung der Parteienlandschaft bzw.-kultur spielt eine Rolle sowie die Zahl der errungenen Direktmandate und in welchem Umfang diese mit Frauen besetzt sind. Das Zusammenwirken dieser beiden Faktoren wird insbesondere bei den Wahlen 2023 deutlich. Betrachtet man die Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus zwischen 1990 und 2023, lässt sich zunächst feststellen, dass die Anteile schwanken und keine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung zu verzeichnen ist. Die oft angeführte These, dass sich die Frauenanteile mit fortschreitender Modernisierung der Gesellschaft von selbst erhöhen würden und es somit keiner strukturellen Steuerung bedürfe, lässt sich weder für das Land Berlin noch für die Bundesrepublik insgesamt bestätigen(siehe Abbildung 2). Der bisherige Höchststand des Frauenanteils im Abgeordnetenhaus wurde tatsächlich im Jahr 2006 mit 39,6 Prozent erreicht. Allerdings gab es im Jahr 2011 einen Rückgang auf 34,9 Prozent. Bei den Wahlen im Jahr 2016 sank der Frauenanteil nochmals um zwei Prozentpunkte auf 33,1 Prozent, um danach wieder anzusteigen. ABBILDUNG 2: Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus im Zeitverlauf Wahl 1990 1995 1999 2001 2006 2011 2016 2021 2023 Insgesamt 241 206 169 141 149 149 160 147 159 Männer Absolut % 170 70,5 % 127 61,6 % 112 66,3 % 94 66,7 % 90 60,4 % 97 65,1 % 107 66,9 % 95 64,6 % 97 61,0 % Frauen Absolut % 71 29,5 % 79 38,4 % 57 33,7 % 47 33,3 % 59 39,6 % 52 34,9 % 53 33,1 % 52 35,4 % 62 39,0 % Regierungskoalition CDU/SPD CDU/SPD CDU/SPD SPD/PDS SPD/Linke SPD/CDU SPD/Linke/Grüne SPD/Grüne/Linke CDU/SPD Datenstand: März 2023 18 DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS INFOKASTEN: Das Wahlsystem in Berlin Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden die 23 Berliner Bezirke zum Land Berlin vereint. Anschließend fand, nach über vier Jahrzehnten, mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Dezember die erste Gesamtberliner Wahl statt. Reformen führten dazu, dass die Anzahl der Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses verkleinert wurde. Die Zahl der Berliner Bezirke wurde 2001 durch Zusammenlegungen von 23 auf 12 verringert. Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht derzeit aus mindestens 130 Abgeordneten. Der Wahl liegt ein kombiniertes Mehrheits- und Verhältniswahlsystem zugrunde. Mit der Erststimme wird in den 78 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit je ein_e Direktkandidat_in gewählt. Für jeden der Wahlkreise kann jede Partei eine Person aufstellen(Wahlkreisvorschlag). Zudem können sich Einzelbewerber_innen aufstellen. Maßgebend für die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze im Abgeordnetenhaus von Berlin auf die Parteien ist die Zweitstimme. Eine Besonderheit Berlins ist, dass die Parteien selbst entscheiden, ob sie Landesoder alternativ Bezirkslisten erstellen. Hat eine Partei eine Landesliste eingereicht, so werden die ihr zustehenden Sitze direkt aus der Landesliste besetzt. Die Sitze der Parteien, die Bezirkslisten eingereicht haben, werden für jede Partei gesondert auf die einzelnen Bezirke verteilt. Dabei wird der Anteil der Zweitstimmen der Partei in jedem Wahlkreisverband zur gesamten Zweitstimmenzahl der Partei im gesamten Wahlgebiet ins Verhältnis gesetzt(Hare-Niemeyer-Verfahren). Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD stellen Landeslisten auf, während SPD, CDU und FDP Bezirkslisten einreichen. Frauenanteile – die Wahlen 2016 Dass nach den Wahlen 2016 überhaupt ein knappes Drittel aller Abgeordneten Frauen waren, ist vor allem drei von sechs Parteien im Parlament zu verdanken. Von den jeweils 27 Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken war im Abgeordnetenhaus gut die Hälfte weiblich; die SPD kam bei 38 Abgeordneten auf einen Frauenanteil von rund 40 Prozent. Die CDU schickte nur vier, die AfD drei und die FDP zwei Frauen ins Parlament; ihre Quoten liegen somit bei 13 Prozent(CDU), 12 Prozent(AfD) und 17 Prozent(FDP). 2016 war für den Rückgang des Frauenanteils vor allem der Einzug der AfD verantwortlich, da sich unter den 25 Abgeordneten der AfD lediglich drei Frauen befanden. 19 FRAUEN MACHT BERLIN! Frauenanteile – die Wahlen 2021 Bei den Wahlen 2021 stieg der Frauenanteil im Vergleich zu 2016 um 2,3 Prozentpunkte von 33,1 auf 35,4 Prozent. Die Fraktion der Linken lag mit einem Anteil von 54,2 Prozent und 13 weiblichen Abgeordneten an der Spitze. Darauf folgte die Fraktion der Grünen mit einem Anteil von 53,1 Prozent und 17 Frauen. Die Grünen haben sich 2021 im Vergleich zu 2016 um 2,5 Prozentpunkte verschlechtert; in absoluten Zahlen schickten die Grünen jedoch die meisten Frauen in das Parlament. Die SPD hatte bei 36 Abgeordneten einen Frauenanteil von 38,9 Prozent und verschlechterte sich geringfügig um 0,6 Prozentpunkte. Statt 15 waren 14 SPDPolitikerinnen im Abgeordnetenhaus vertreten. Die FDP stellte von zwölf Abgeordneten zwei Frauen und wies mit 16,7 Prozent denselben Anteil wie 2016 auf. Kurz darauf folgte die AfD, deren Frauenanteil leicht auf 15,4 Prozent stieg; in absoluten Zahlen waren statt drei nun zwei AfDPolitikerinnen im Abgeordnetenhaus vertreten. Das Schlusslicht bildete die CDU: Sie wies mit einem Anteil von 13,3 Prozentpunkten eine leichte Verbesserung gegenüber 2016 auf; jedoch standen 26 männlichen Abgeordneten weiterhin nur vier Frauen gegenüber. Frauenanteile – die Wiederholungswahl 2023 Bei der Wiederholungswahl mussten die Parteien mit denselben Bewerber_innen antreten wie 2021. Zudem änderte die Nachwahl nichts an der Laufzeit der aktuellen Legislaturperiode, die 2026 endet. Dennoch hat sich der Frauenanteil gegenüber 2021 von 35 Prozent auf 39 Prozent erhöht. Hier spielten mehrere Faktoren eine Rolle, die sich mit Blick auf die jeweiligen Ergebnisse in den Parteien und auf das Verhältnis von errungenen Direktmandaten und Listenplätzen erklären lassen. Die Fraktion der Grünen weist den höchsten Frauenanteil auf; dieser ist gegenüber 2021 sogar um weitere sechs Prozentpunkte von 53 auf 59 Prozent gestiegen. Damit fallen von insgesamt 34 Mandaten 20 an Frauen. Der Frauenanteil bei der Linken verringerte sich von 54 Prozent auf 50 Prozent, da zwei Frauen ihre Wahlkreise verloren haben. Die Partei kommt somit nur noch auf 22 Mandate, die zu gleichen Teilen von Männern und Frauen ausgeübt werden. Die SPD hat 2023 dramatisch an Stimmen verloren, ihr Frauenanteil jedoch stieg um acht Prozentpunkte auf nun 47 Prozent an. 16 der insgesamt 34 Mandate haben Sozialdemokratinnen inne. Ursache für diese positive Entwicklung beim Frauenanteil ist jedoch gerade der Verlust an Wählerstimmen und an Direktmandaten. Verloren gingen insbesondere die Wahlkreise, in denen bisher vorwiegend Männer kandidiert und das Mandat gewonnen hatten. Daher zogen 2023 mehr Abgeordnete über die Bezirkslisten in das Abgeordnetenhaus ein, auf denen wiederum weitgehend paritätisch Frauen und Männer aufgestellt worden waren. Die CDU hat bei der Wiederholungswahl insgesamt 22 Sitze hinzugewonnen und ist mit insgesamt 52 Mandaten die stärkste Fraktion geworden. Die Partei hat ihren Frauenanteil um zwölf Prozentpunkte erhöht, da zahlreiche Wahlkreise, in denen Frauen kandidierten, hinzugewonnen werden konnten. Mit 13 weiblichen Abgeordneten und einem Frauenanteil von 25 Prozent bleibt die CDU jedoch 20 DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS weiterhin deutlich hinter den Grünen, der Linken und der SPD zurück. Die FDP hat es bei der Wiederholungwahl nicht geschafft, die Fünfprozenthürde zu überwinden, und ist somit nicht mehr im Abgeordnetenhaus vertreten. 2021 wies die FDP einen niedrigen Frauenanteil auf und besetzte lediglich zwei ihrer zwölf Mandate mit einer Frau; dies entsprach einem Anteil von rund 17 Prozent. Das Ausscheiden der FDP, die erneut mehrheitlich Männer aufgestellt hatte, hat somit indirekt gleichfalls zum Anstieg des Frauenanteils beigetragen. Der Frauenanteil bei der AfD war 2021 bereits niedrig und verringerte sich erneut um drei Prozentpunkte auf 12 Prozent. Von 17 Sitzen werden nur zwei von Frauen besetzt. ABBILDUNG 3: Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus nach Fraktionen 2016, 2021 und 2023 Insgesamt SPD CDU Grüne 2023 2021 2016 2023 2021 2016 2023 2021 2016 2023 2021 2016 2023 2021 2016 2023 2021 2016 2023 2021 2016 13 % 13 % 39 % 35 % 33 % 39 % 40 % 47 % 25 % 59 % 53 % 56 % 17 % 17 % 12 % 15 % 12 % 50 % 54 % 52 % 61 % 65 % 67 % 53 % 61 % 60 % 75 % 87 % 87 % 41 % 47 % 44 % 83 % 83 % 50 % 46 % 48 % 88 % 85 % 88  % 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Prozent Frauen Männer FDP Die Linke AfD Datenstand: 2023: März 2023; 2021: Dezember 2021; 2016: September 2016 21 FRAUEN MACHT BERLIN! ABBILDUNG 4: Sitzverteilung im Berliner Abgeordnetenhaus nach Fraktionen und Geschlecht 2016, 2021 und 2023 Insgesamt SPD CDU Grüne FDP Die Linke AfD Männer Absolut 107 23 27 12 10 13 22 2016 Frauen Absolut % 53 33 % 15 40 % 2 13 % 15 56 % 2 17 % 14 52 % 3 12 % Männer Absolut 95 22 26 15 10 11 11 2021 Frauen Absolut % 52 35 % 14 39 % 4 13 % 17 53 % 2 17 % 13 54 % 2 15 % Männer Absolut 97 18 39 14 0 11 15 2023 Frauen Absolut % 62 39 % 16 47 % 13 25 % 20 59 % 0 0 % 11 50 % 2 12 % Datenstand: 2023: März 2023; 2021: Dezember 2021; 2016: September 2016 Mind the Gap: Unterschiede zwischen Kandidatinnen und gewählten Frauen Um zu verstehen, wo die strukturellen Ursachen für die kontinuierlich zu geringen Frauenanteile im Abgeordnetenhaus liegen, lohnt ein genauerer Blick auf die Chancen der kandidierenden Personen, ins Abgeordnetenhaus gewählt zu werden, nach Geschlecht. Die Analyse der Wahljahre 2016 und 2021 zeigt, dass Frauen bereits vor der Wahl, also bereits bei der Aufstellung als Kandidatinnen, unterrepräsentiert waren. Dies gilt für die Landes- und Bezirkslisten, vor allem jedoch für die Wahlkreisvorschläge. Insbesondere bei der CDU und SPD wurden in den jeweils als aussichtsreich geltenden Wahlkreisen mehr Männer als Frauen nominiert. 2021 standen in den Wahlkreisen 299 Kandidaten 168 Kandidatinnen gegenüber. Das entspricht einem Anteil von 36 Prozent. Der Anteil der gewählten Frauen unter den Direktmandaten lag sowohl 2021 als auch 2023 bei 35 Prozent. Der Frauenanteil der Kandidierenden auf den Bezirkslisten lag 2021 und 2023 bei 41 Prozent. Unter den Gewählten lag der Frauenanteil 2021 jedoch nur bei 31 Prozent, wohingegen der Anteil 2023 auf beachtliche 47 Prozent anstieg. Die Landeslisten verzeichneten mit 46 Prozent die höchsten Frauenanteile bei den Kandidaturen, davon wurden 2021 insgesamt 41 Prozent Frauen gewählt. Nach der Wiederholungswahl waren es 40 Prozent. Die Daten der Wiederholungswahl ermöglichen insofern besondere Rückschlüsse, als sich zwischen der ersten Wahl 2021 und der Wiederholungswahl 2023 das politische Stimmungsbild verändert hat, die Parteien jedoch die Aufstellung der Kandidat_innen nicht an die veränderten Umstände bzw. neuen politischen Kräfteverhältnisse anpassen konnten. 22 DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS Die Verschiebungen im Kräfteverhältnis zwischen CDU und SPD trugen daher überraschenderweise mit dazu bei, dass mehr Frauen in das Abgeordnetenhaus einziehen konnten als 2021. Verschiebungen im Kräfteverhältnis der Parteien Eine besondere Rolle spielt hier die CDU . Der Unterschied zwischen nominierten und gewählten Frauen war und ist bei der CDU besonders groß. In den Wahlkreisen hatte die CDU 25 Frauen aufgestellt, dies entspricht einem Anteil unter den Direktkandidaturen von 32 Prozent. 2021 hatten von den 25 nominierten Frauen lediglich drei ein Direktmandat gewonnen(anteilig 14 Prozent). Bei der Wiederholungswahl veränderte sich die Lage zugunsten der Partei und sie konnte deutlich mehr Wahlkreise für sich gewinnen. In absoluten Zahlen profitierten auch Frauen davon, da insgesamt zwölf von ihnen ein Direktmandat gewinnen konnten. Dadurch hat sich der früher äußerst niedrige Frauenanteil fast verdoppelt und liegt nun bei etwa 25 Prozent. Die SPD stellte 33 Frauen(42 Prozent) in den Wahlkreisen auf und gewann bei der Wahl 2021 insgesamt 25 Wahlkreise. Davon gingen jedoch nur sieben an Frauen; dies entspricht einem Frauenanteil von 28 Prozent. Bei der Wiederholungswahl hat die SPD jedoch deutlich an Stimmen verloren. Insgesamt konnte die SPD nur vier Wahlkreise für sich gewinnen; nur eines der Direktmandate ging an eine Frau. Das entspricht einem Frauenanteil von 25 Prozent. Die absoluten Zahlen zeigen, dass mehrheitlich Männer den Einzug über die Direktwahl nicht geschafft haben (15 Männer gegenüber sechs Frauen). Die Kandidierenden der SPD mussten bei der Wiederholungswahl somit mehrheitlich über die Bezirkslisten einziehen, die gemäß parteiinterner Quotenregelung mit 52 Männern und 53 Frauen paritätisch besetzt waren. Über die Bezirksliste zogen schließlich 15 Frauen und 15 Männer in das Abgeordnetenhaus ein. Dieses Zusammenspiel von einerseits verlorenen Direktmandaten und andererseits einem vermehrten Einzug über die(quotierte) Liste hat trotz Verlusten bei der SPD dafür gesorgt, dass 2023 in absoluten Zahlen mehr Frauen für die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sitzen – 16 im Jahr 2023 gegenüber 14 im Jahr 2021 – und der Frauenanteil insgesamt von 39 auf 47 Prozent gestiegen ist. Das verdeutlicht die zentrale Rolle der Wahlkreise für eine paritätische Zusammensetzung des Parlaments und zeigt zudem erneut, dass die paritätische Aufstellung von Frauen und Männern in den aussichtsreichen Wahlkreisen die strukturelle Herausforderung für die Berliner SPD bleibt. Bei den Grünen wurden sowohl auf der Landesliste als auch in den Wahlkreisen mehr Frauen als Männer als Kandidatinnen aufgestellt, jeweils 53 Prozent. 2021 wurden gleich viele Frauen und Männer in den Wahlkreisen gewählt, in absoluten Zahlen zwölf. Bei der Wiederholungswahl konnten jedoch mehr Frauen einen Wahlkreis gewinnen(elf Frauen gegenüber neun Männern). Daher stieg der Frauenanteil um fünf Prozentpunkte auf 55 Prozent. Über die Landesliste waren bereits 2021 mehr Frauen als Männer in das Parlament eingezogen(fünf Frauen gegenüber drei Männern); dieser Trend hat sich bei der Wiederholungswahl noch einmal etwas verstärkt, es erlangten neun Frauen und fünf Männer ein Mandat über die Liste. Beim Einzug über die Landesliste erzielten die Grünen somit einen Frauenanteil von 64 Prozent und damit ihren bisherigen Höchststand. 23 FRAUEN MACHT BERLIN! ABBILDUNG 5: Wahl Berliner Abgeordnetenhaus: Kandidat_innen und Gewählte 2023 SPD Kandidat_innen SPD Gewählte 2021 SPD Gewählte 2023 CDU Kandidat_innen CDU Gewählte 2021 CDU Gewählte 2023 Grüne Kandidat_innen Grüne Gewählte 2021 Grüne Gewählte 2023 Die Linke Kandidat_innen Die Linke Gewählte 2021 Die Linke Gewählte 2023 FDP Kandidat_innen FDP Gewählte 2021 FDP Gewählte 2023 AfD Kandidat_innen AfD Gewählte 2021 AfD Gewählte 2023 Gesamt Kandidat_innen Gesamt Gewählte 2021 Gesamt Gewählte 2023 WAHLKREISVORSCHLÄGE Männer Frauen Absolut Absolut% 45 33 42 % 18 7 28 % 3 1 25 % 53 25 32 % 18 3 14 % 36 12 25 % 37 41 53 % 12 12 50 % 9 11 55 % 44 34 44 % 2 4 67 % 2 2 50 % 56 21 27 % – – – – – – 64 14 18 % 1 1 50 % 1 1 50 % 299 168 36 % 51 27 35 % 51 27 35 % BEZIRKSLISTE Männer Frauen Absolut Absolut% 52 53 50 % 4 7 64 % 15 15 50 % 71 50 41 % 8 1 11 % 3 1 25 % 55 22 29 % 10 2 17 % – – – 178 125 41 % 22 10 31 % 18 16 47 % LANDESLISTE Männer Frauen Absolut Absolut% 28 32 53 % 3 5 63 % 5 9 64 % 22 24 52 % 9 9 50 % 9 9 50 % – – – 24 6 20 % 10 1 9 % 14 1 7 % 74 62 46 % 22 15 41 % 28 19 40 % Datenstand: März 2023 Fazit: Die Berlinwahl 2023 als Lehrstück über die Relevanz nötiger Veränderung Die Analyse der Wiederholungswahl 2023 und insbesondere der Vergleich der Anzahl kandidierender und gewählter Frauen bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus erweisen sich angesichts der veränderten politischen Mehrheiten im Land Berlin überraschend als Lehrstück über die Relevanz des Wahlrechts für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Parlament. Konkret wird deutlich: Erstens: Frauen sind schon vor der Wahl im Nachteil Es zeigt sich erneut, dass Frauen im politischen Betrieb bereits vor der Wahl, also im Prozess der Kandidatur, das Nachsehen haben. Dies gilt generell und vor allem, wenn es um die Besetzung aussichtsreicher Plätze auf Listen oder die Kandidatur für Wahlkreise geht. Frauen werden auf Listen auch in Berlin nur dort gleichberechtigt aufgestellt, wo parteiinterne Quotierungsregelungen dieses vorgeben. 24 DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS Zweitens: Quotierte Listen können gerechte Teilhabe ermöglichen Quotierte Listen bewähren sich erneut als wirksames Instrument, um Teilhabe zu garantieren und Geschlechtergerechtigkeit im Parlament sicherzustellen. Die verbindlichen internen Regelungen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken wirken. Unverbindliche Regelungen, wie das 30-Prozent-Quorum der CDU, oder das Fehlen von Regelungen wie bei FDP und AfD mindern die Chancen von Frauen, in das Abgeordnetenhaus einzuziehen, erheblich. Drittens: Frauen sind in den Wahlkreiskandidaturen benachteiligt Die Analyse zeigt, dass das auch in Berlin vorherrschende personalisierte Verhältniswahlrecht, insbesondere das System der Direktkandidaturen über Wahlkreise (Erststimme), die Wahlchancen von Frauen erheblich behindern kann: Während über die Listen die Quotierungen bei einigen Parteien sicherstellen, dass die Hälfte der Kandidierenden Frauen sind(s. o.), wirkt sich die Festlegung auf eine Person in den Wahlkreisen oft zum Nachteil von Frauen aus. Die Zahlen belegen, dass zum einen in den meisten Parteien – mit Ausnahme der Grünen – weniger Direktkandidatinnen als-kandidaten nominiert werden. Zum anderen sind Frauen im Ergebnis bei den Wahlkreisen unterrepräsentiert, was die Annahme nahelegt, dass in aussichtsreichen Wahlkreisen in der Regel eher Männer als Frauen aufgestellt werden. Viertens: Parteien mit geringem Frauenanteil wirken sich negativ auf die Gesamtbilanz aus 25 FRAUEN MACHT BERLIN! DIE BERLINER BEZIRKE Im Stadtstaat Berlin existiert in jedem der zwölf Bezirke eine Bezirksverordnetenversammlung(BVV). Eine BVV ist kein echtes parlamentarisches Gremium, sondern nach der Berliner Verfassung ein„Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Sie kontrolliert die Tätigkeit des Bezirksamts und gibt Anregungen in Form von Empfehlungen und Ersuchen. Ihre Mitglieder werden seit 1995 zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus gewählt. Die Tätigkeit in der BVV bildet aufgrund der damit verbundenen Sichtbarkeit, vor allem in herausgehobenen Positionen wie zum Beispiel dem Fraktionsvorsitz, jedoch eine gute Bühne, um sich in der eigenen Partei erfolgreich in Stellung zu bringen. Sie bildet daher häufig den Ausgangspunkt für eine weiter gehende politische Karriere bzw. eine Kandidatur für das Abgeordnetenhaus. INFOKASTEN: Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) Die Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) in den zwölf Berliner Bezirken bestehen derzeit aus jeweils 55 Mitgliedern. Bei diesen Wahlen hat jede_r Wahlberechtigte eine Stimme – es gilt ein reines, nicht personalisiertes Verhältniswahlsystem mit vorab festgelegten Listen. Neben Parteien können auch Wähler_ innengemeinschaften Listen mit Wahlvorschlägen einreichen. Die Wahl 2021 im Überblick 2021 waren von den 660 gewählten Mitgliedern 283 Frauen und 377 Männer, dies entspricht einem Frauenanteil von 42,9 Prozent. Mit diesem Anteil lag Berlin deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von aktuell knapp 28 Prozent Frauen in den Kommunalvertretungen. Doch muss beachtet werden, dass es seit Jahren erhebliche Unterschiede zwischen den Großstädten und den ländlich geprägten Regionen gibt. 1 Zu beachten ist auch die Ausgestaltung des Wahlrechts. In Berlin ist im Unterschied zu anderen Bundesländern ein reines Verhältniswahlrecht mit festen Listen vorgesehen. Da diese von den Parteien vorab quotiert werden und auch nicht von den Wähler_innen durch das Kumulieren und Panaschieren ihrer Stimmen verändert werden können, garantiert diese Form des Wahlrechts am ehesten ein paritätisches Ergebnis. [1]  Laut dem„Genderranking Deutscher Großstädte“ der Heinrich-Böll-Stiftung lag der Frauenanteil in den Parlamenten der Großstädte(ohne die Stadtstaaten) im Jahr 2022 bei durchschnittlich 37 Prozent. 27 FRAUEN MACHT BERLIN! ABBILDUNG 6: Frauenanteil in den Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) 2021 nach Partei SPD 83 Frauen(50,6 %) 81 Männer(49,4 %) Gewählte gesamt(164) CDU 45 Frauen(33,1 %) 91 Männer(66,9 %) Gewählte gesamt(136) DIE GRÜNEN 77 Frauen(52,4 %) 70 Männer(47,6 %) Gewählte gesamt(147) DIE LINKE 52 Frauen(52,5 %) 47 Männer(47,5 %) Gewählte gesamt(99) FDP 13 Frauen(28,9 %) 32 Männer(71,1 %) Gewählte gesamt(45) AFD 6 Frauen(10,3 %) 52 Männer(89,7 %) Gewählte gesamt(58) SONSTIGE 7 Frauen(63,6 %) 4 Männer(36,4 %) Gewählte gesamt(11) INSGESAMT 283 Frauen(42,9 %) 377 Männer(57,1 %) Gewählte gesamt(660) 28 Gewählte gesamt davon männlich davon weiblich Frauenanteil SPD 164 81 83 50,6 % CDU 136 91 45 33,1 % Grüne 147 70 77 52,4 % FDP 45 32 13 28,9 % Die Linke AfD 99 47 52 52,5 % 58 52 6 10,3 % Sonstige Gesamt 11 4 7 63,6 % 660 377 283 42,9 % Datenstand: Oktober 2021 Durch die Konstituierung der Bezirksämter ab November 2021 können vereinzelt Abweichungen vorliegen. DIE BERLINER BEZIRKE Für die Grünen(52,4 Prozent), die Linke(52,5 Prozent) und die SPD(50,6 Prozent) waren mehr Frauen als Männer unter den Bezirksverordneten. Bei der CDU stellten Frauen ein Drittel der Abgeordneten(33 Prozent). Bei der FDP waren es 29 Prozent. Wie bei der CDU lag auch bei den Liberalen der Anteil der Kommunalpolitikerinnen deutlich über dem Anteil der Frauen im Landesparlament. Stark war bei der AfD die Unterrepräsentanz von Frauen ausgeprägt. In den Berliner Bezirken waren lediglich sechs Frauen, aber 52 Männer zu finden. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 10,3 Prozent. Auffällig ist auch, dass die Parteien, die als„Sonstige“ bezeichnet werden, wie „Die Partei“ oder die Tierschutzpartei, zusammen auf einen überdurchschnittlichen Anteil von 63,6 Prozent kamen. 29 FRAUEN MACHT BERLIN! ABBILDUNG 7: Frauenanteil in den Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) 2023 nach Partei SPD 67 Frauen(49,3 %) 69 Männer(50,7 %) Gewählte gesamt(136) CDU 67 Frauen(32,8 %) 137 Männer(67,2 %) Gewählte gesamt(204) GRÜNE 73 Frauen(54,1 %) 62 Männer(45,9 %) Gewählte gesamt(135) DIE LINKE 47 Frauen(52,8 %) 42 Männer(47,2 %) Gewählte gesamt(89) FDP 4 Frauen(18,2 %) 18 Männer(81,8 %) Gewählte gesamt(22) AFD 7 Frauen(10,9 %) 57 Männer(89,1 %) Gewählte gesamt(64) SONSTIGE 6 Frauen(60,0 %) 4 Männer(40,0 %) Gewählte gesamt(10) INSGESAMT 271 Frauen(41,1 %) 389 Männer(58,9 %) Gewählte gesamt(660) 30 Gewählte gesamt davon männlich davon weiblich Frauenanteil SPD 136 69 67 49,3 % CDU 204 137 67 32,8 % Grüne 135 62 73 54,1 % FDP 22 18 4 18,2 % Die Linke AfD 89 42 47 52,8 % 64 57 7 10,9 % Sonstige Gesamt 10 4 6 60,0 % 660 389 271 41,1 % Datenstand: März 2023 DIE BERLINER BEZIRKE Die Wiederholungswahl zu den BVV 2023 im Überblick Nach der Wiederholungswahl 2023 sind von den 660 gewählten Mitgliedern 271 Frauen und 389 Männer. Der Frauenanteil ist somit gegenüber der Wahl 2021 leicht um 1,8 Prozentpunkte von 42,9 auf 41,1 Prozent gesunken. Zwischen 2021 und 2023 gibt es bei der FDP den größten geschlechtsspezifischen Unterschied. Der Frauenanteil sank von 28,9 Prozent auf 18,2 Prozent. Bei den anderen Parteien sind zwischen 2021 und 2023 keine so starken Veränderungen sichtbar: Die Grünen haben immer noch den höchsten Frauenanteil (54,1 Prozent 2023 und 52,4 Prozent 2021), gefolgt von der Linken(52,8 Prozent 2023 und 52,5 Prozent 2021) und der SPD(49,3 Prozent 2023 und 50,6 Prozent 2021). In beiden Jahren hat die CDU die meisten Sitze in den Bezirksverordnetenversammlungen inne. 2023 hat die CDU sogar noch einmal erheblich an Sitzen hinzugewonnen(von 136 auf 204 Sitze). Dem steht jedoch in beiden Jahren ein vergleichsweise niedriger Frauenanteil gegenüber. Im Jahr 2021 betrug der Frauenanteil bei der CDU 33,1 Prozent und im Jahr 2023 kommt die CDU auf einen Frauenanteil von 32,8 Prozent. In den Berliner Bezirken sind somit lediglich 67 Frauen, aber 137 Männer bei der CDU zu finden. Weiterhin sehr stark ausgeprägt bleibt die Unterrepräsentanz von Frauen in der AfD(10,9 Prozent 2023 und 10,3 Prozent 2021). Von den insgesamt 64 Sitzen in den Berliner Bezirken sind nur sieben von einer Frau besetzt. ABBILDUNG 8: Frauenanteil unter den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) 2023 nach Bezirk Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Steglitz-Zehlendorf Neukölln Pankow Lichtenberg Charlottenburg-Wilmersdorf Tempelhof-Schöneberg Marzahn-Hellersdorf Reinickendorf Treptow-Köpenick Spandau 0 % 10 % 20 % 49 %(28 Männer / 27 Frauen) 47 %(29 Männer / 26 Frauen) 44 %(31 Männer / 24 Frauen) 44 %(31 Männer / 24 Frauen) 42 %(32 Männer / 23 Frauen) 42 %(32 Männer / 23 Frauen) 40 %(33 Männer / 22 Frauen) 40 %(33 Männer / 22 Frauen) 38 %(34 Männer / 21 Frauen) 38 %(34 Männer / 21 Frauen) 36 %(35 Männer / 20 Frauen) 33 %(37 Männer / 18 Frauen) 30 % 40 % 50 % Datenstand: Juli 2023 31 FRAUEN MACHT BERLIN! 32 ABBILDUNG 9: Frauenanteil in den Bezirksverordnetenversammlungen 2023 nach Bezirk und Partei Mitte davon männlich davon weiblich Frauenanteil Friedrichshain-Kreuzberg davon männlich davon weiblich Frauenanteil Pankow davon männlich davon weiblich Frauenanteil CharlottenburgWilmersdorf davon männlich davon weiblich Frauenanteil Spandau davon männlich davon weiblich Frauenanteil Steglitz-Zehlendorf davon männlich davon weiblich Frauenanteil Tempelhof-Schöneberg davon männlich davon weiblich Frauenanteil Neukölln davon männlich davon weiblich Frauenanteil Treptow-Köpenick davon männlich davon weiblich Frauenanteil Marzahn-Hellersdorf davon männlich davon weiblich Frauenanteil Lichtenberg davon männlich davon weiblich Frauenanteil Reinickendorf davon männlich davon weiblich Frauenanteil SPD 5 5 50% 4 4 50% 4 5 56% 6 6 50% 7 7 50% 5 6 55% 6 6 50% 8 7 47% 7 6 46% 5 5 50% 4 5 56% 8 5 39% CDU 7 5 42% 5 3 38% 8 4 33% 12 6 33% 17 6 26% 13 9 41% 13 6 32% 11 6 35% 12 2 14% 13 6 32% 11 4 27% 15 10 40% Grüne FDP Die Linke AfD Sonstige Gesamt 8 10 56% 1 1 50% 5 5 50% 2 0 1 0 33% 0 % 28 27 49% 9 12 57% 1 1 50% 6 6 50% 2 2 0 0 0% 0% 29 26 47% 7 2 5 8 0 6 53% 0% 55% 6 0 0 0 0% 0 % 32 23 42% 7 7 50% 3 3 50% 6 7 54% 7 7 50% 5 5 50% 3 4 57% 1 2 67% 3 4 57% 3 4 57% 3 1 25% 2 0 0% 3 1 25% 2 0 0% 0 0 0% 2 0 0% 0 0 0% 0 0 0% 2 0 0% 2 2 50% 1 1 50% 1 1 50% 2 3 60% 4 5 56% 4 5 56% 4 5 56% 7 7 50% 1 1 50% 3 0 0% 6 0 0% 3 0 0% 3 0 0% 3 1 25% 7 1 13% 10 2 17% 7 1 13% 5 1 17% 0 0 0 % 1 1 50% 0 0 0 % 0 0 0 % 0 0 0 % 0 2 100% 1 1 50% 0 2 100% 0 0 0 % 33 22 40% 37 18 33% 31 24 44% 33 22 40% 31 24 44% 35 20 36% 34 21 38% 32 23 42% 34 21 38% Datenstand: Juli 2023 DIE BERLINER BEZIRKE Diese Daten zeigen insgesamt, dass es – trotz eines oft dreifachen Spagats zwischen Beruf, Familie und politischem Ehrenamt – möglich ist, Frauen für diese Aufgaben zu gewinnen. Sie machen vor dem Hintergrund, dass das Engagement auf kommunaler Ebene oftmals die Ausgangsposition für weiterführende politische Aufgaben auch auf Landesebene ist, deutlich: Die Berliner Parteien verfügen theoretisch wie praktisch über ein ausreichend großes Potenzial, um ihre Wahlkreise und Listen paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Das oft gehörte Argument, es fehle der weibliche Nachwuchs bzw. die potenziellen Kandidatinnen, ist somit nicht stichhaltig. Die zwölf Berliner Bezirke – Unterschiede und Gemeinsamkeiten Betrachtet man die Veränderungen in den BVV im Vergleich zur vorherigen Wahl genauer, ergibt sich ein relativ einheitliches Bild: In acht von zwölf Bezirken liegt der Frauenanteil weiterhin bei über 40 Prozent bzw. zwischen 40 und 49 Prozent. Die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg führen dabei die Rangliste mit 49 bzw. 47 Prozent an und erreichen nahezu Parität. Im Vergleich zur vorherigen Wahl haben sich bei den Schlusslichtern einige Verschiebungen ergeben. So hat sich beispielsweise der Frauenanteil in der BVV von Treptow-Köpenick um acht Prozentpunkte verringert. Mit einem Anteil von nur noch 36 Prozent ist der Bezirk auf den vorletzten Platz gerutscht. Das Schlusslicht bildet weiterhin der Bezirk Spandau, der sich um weitere sechs Prozentpunkte verschlechtert hat und dessen BVV nur noch auf einen Frauenanteil von 33 Prozent kommt. Mit Blick auf die Parteien in den Bezirken zeigt sich ein ähnliches Bild wie auf Bundes- und Landesebene. Je stärker die Parteien mit Quotenregelungen im Parlament vertreten sind, desto höher ist auch der Frauenanteil insgesamt. Je höher jedoch der Anteil der CDU, FDP oder AfD, desto geringer fällt der Frauenanteil aus. 33 FRAUEN MACHT BERLIN! FÜHRUNGSPOSITIONEN IM SENAT UND IN DEN BEZIRKEN Der Blick auf den Senat Im Jahr 2021 bestand der Berliner Senat unter der Führung der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey aus sechs Senatorinnen und vier Senatoren. Nach der Wiederholungswahl wurde Kai Wegner von der CDU zum Regierenden Bürgermeister gewählt. Unter seiner Führung ist der Senat nun mit sieben Senatorinnen und drei Senatoren noch weiblicher als zuvor besetzt. Bezieht man den Regierenden Bürgermeister mit ein, liegt der Anteil von Frauen erneut bei 64 Prozent. Darüber hinaus ist der Berliner Senat nun diverser als zuvor, da er eine breitere Palette an Biografien und Erfahrungen repräsentiert. Unter den Mitgliedern befindet sich eine Justizsenatorin, die im Iran geboren wurde, ein Kultursenator mit Wurzeln in Tansania und eine Sozialsenatorin, deren Eltern aus der Türkei stammen. Mehrere Senator_innen haben zudem eine ostdeutsche Herkunft. In der Besetzung der Position des Staatssekretärs bzw. der Staatssekretärin sind im Prinzip gleichfalls positive Entwicklungen zu sehen. Gab es 2016 nur neun Staatssekretärinnen und 16 Staatssekretäre, hat sich 2021 mit zwölf Frauen und 13 Männern in diesem Amt der Frauenanteil um zwölf Prozentpunkte auf 48 Prozent erhöht. 2023 sind zehn Staatssekretärinnen und 14 Staatssekretäre im Amt. Der Frauenanteil liegt somit bei 42 Prozent. ABBILDUNG 10: Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2021 MERKMAL Berliner Senat davon Regierende Bürgermeisterin davon Senator_innen darunter stellv. Bürgermeister_in INSGESAMT 11 1 10 2 Frauen Absolut% 7 64 % 1 – 6 60% 1 50 % Männer Absolut% 4 36 % – – 4 40% 1 50 % Staatssekretär_innen 25 12 48 % 13 52 % Datenstand: Januar 2022 ABBILDUNG 11: Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2023 MERKMAL Berliner Senat davon Regierende Bürgermeisterin davon Senator_innen darunter stellv. Bürgermeister_in INSGESAMT 11 1 10 2 Frauen Absolut% 7 64 % – – 7 70% 1 50 % Männer Absolut% 4 36 % 1 – 3 30% 1 50 % Staatssekretär_innen 24 10 42 % 14 58 % Datenstand: April 2023 35 FRAUEN MACHT BERLIN! Bürgermeister_innen und Stadträt_innen Im bundesweiten Durchschnitt wird nur eines von zehn Rathäusern von einer Frau geführt. Der Frauenanteil unter den Bürgermeister_innen stagniert seit Jahren und liegt mit 9 Prozent aktuell sogar noch etwas darunter. 2 Hiervon hebt sich Berlin positiv ab. Während in der Wahlperiode von 2011 bis 2016 nur eine Frau an der Spitze eines Berliner Bezirks tätig war, wurden 2016 bereits fünf von zwölf Bezirksämtern bzw. Rathäusern von Frauen geführt. 2021 reduzierte sich die Anzahl allerdings wieder auf vier Bezirke; in Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf wurden Frauen zu Bürgermeisterinnen gewählt. Die Wiederholungswahl hatte wiederum positive Auswirkungen auf die Besetzung der Rathausspitzen. Zu den genannten Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf, wo Frauen an der Spitze blieben, kamen vier hinzu(Mitte, Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Reinickendorf). Insgesamt werden somit sieben von zwölf Bezirken von einer Frau geführt. Das entspricht einem Frauenanteil von 58 Prozent und einer Verbesserung von 25 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021. Eine bedeutsame Führungsposition auf bezirklicher Ebene ist der Stadtrat bzw. die Stadträtin. Hier lag der Anteil der Frauen 2021 bei 43 Prozent und liegt nach der Wiederholungswahl bei 44 Prozent. 36 [2]  So die Erhebung der EAF Berlin aus dem Jahr 2019. Diese wurde zusammen mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt. Siehe Mahler Walther/ Lukoschat(2020). FÜHRUNGSPOSITIONEN IM SENAT UND IN DEN BEZIRKEN ABBILDUNG 12: Bezirksbürgermeister_innen nach Bezirk 2023 Reinickendorf Pankow Spandau CharlottenburgWilmersdorf SteglitzZehlendorf Mitte Kreuzberg Lichtenberg FriedrichshainTempelhofSchöneberg Neukölln MarzahnHellersdorf TreptowKöpenick Frauen Männer Datenstand: April 2023 ABBILDUNG 13: Mitglieder der Bezirksämter in Berlin 2023 MERKMAL INSGESAMT Stadträt_innen 68* davon Bezirksbürgermeister_innen 12 davon stellv. Bezirksbürgermeister_innen 12 Frauen Absolut% 30 44 % 7 58 % 5 42% * In den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow-Köpenick war jeweils ein Posten zum Zeitpunkt der Erhebung unbesetzt. Datenstand: Mai 2023 Männer Absolut% 38 56 % 5 42 % 7 58 % 37 FRAUEN MACHT BERLIN! SCHLUSSFOLGERUNGEN: TEILHABE SICHERSTELLEN UND KULTUREN VERÄNDERN Die vorliegende Studie zeigt erneut die Relevanz des Wahlrechts für Geschlechtergerechtigkeit im Parlament und die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen. Aber gesetzliche Regelungen allein reichen nicht aus. Um tatsächliche gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, müssen auch ausgrenzende, sexistische oder diskriminierende Praktiken in den Parteien und im Politikbetrieb insgesamt ein Ende haben. Nachfolgend werden daher Impulse formuliert, was Berliner Politik und Parteien tun können. „Ohne Vorgaben keine Teilhabe!“ Berlin braucht ein Paritätsgesetz! Zum Stand der Dinge Seit Jahrzehnten sind Frauen im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie im Deutschen Bundestag unterrepräsentiert. Dies ist insbesondere die Folge des Verfehlens politischer Parteien, Frauen in ihrer Vielfalt anzusprechen, als Mitglieder zu gewinnen und zu fördern und sie vor allem auf aussichtsreichen Listenplätzen bzw. in aussichtsreichen Wahlkreisen als Kandidatinnen aufzustellen. Ohne gesetzliche Vorgaben, um dieser strukturellen Diskriminierung entgegenzuwirken, wird keine gleichberechtigte Teilhabe erreicht. Das Land Berlin, das in der Vergangenheit in vielerlei Hinsicht eine gleichstellungspolitische Vorreiterrolle hatte, wäre der Ort, um mit einem Paritätsgesetz Geschichte zu schreiben. Und tatsächlich scheint sich durch die im April 2023 zustande gekommene Koalition aus CDU und SPD plötzlich ein Möglichkeitsfenster geöffnet zu haben, um ein Paritätsgesetz für die Hauptstadt auf den Weg zu bringen. Die Wiederholungswahl als Chance für ein Paritätsgesetz „Die Koalition prüft die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes.“ Auf Seite 17 ihres Koalitionsvertrags nimmt sich die neue Berliner Landesregierung vor, das bereits von der Vorgängerregierung angestrebte Vorhaben eines Paritätsgesetzes ebenfalls zu verfolgen. Damit positioniert sich erstmals auch die Berliner CDU im Grunde für ein Gesetz als Garant der gleichberechtigten Teilhabe. Unter Führung der CDU könnte nun gemeinsam mit der SPD und der Unterstützung durch die Oppositionsparteien(Linke und Grüne) im Land Berlin das erste Wahlkreise und Listen umfassende Paritätsgesetz auf Landesebene verabschiedet werden. Der Weg dahin ist sicherlich nicht leicht, aber er scheint möglich! Streitpunkt: die Verfassungskonformität Formuliert ist das Vorhaben als Prüfauftrag, da die 2019 zunächst vernehmbare Offenheit für Paritätsgesetze seit dem Scheitern der Vorstöße in Brandenburg und Thüringen auch im Berliner Diskurs Zurückhaltung und Vorsicht gewichen ist. Unter bundesweit großem Interesse hatten 2019 sowohl Brandenburg als auch 39 FRAUEN MACHT BERLIN! Thüringen Paritätsgesetze erlassen, die 2020 in Kraft getreten sind. Beide Gesetze sahen vor, Parteien zu paritätisch besetzten Listen zu verpflichten, die Frage der Direktmandate/Wahlkreise und die kommunale Ebene blieben dabei unberührt. In beiden Bundesländern kippten jedoch die Landesverfassungsgerichte die Gesetze nach Klagen der AfD(Thüringen) bzw. NPD/AfD/Piraten(Brandenburg). Die Kontroverse über die grundlegende Verfassungskonformität von Paritätsregelungen im Wahlrecht hält seither an. Sie beschäftigte unter anderem auch die zur Reform des Wahlrechts für den Bundestag 2022 eingesetzte Kommission, deren expliziter Auftrag es unter anderem ist,„verfassungskonforme Vorschläge“ zu erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreicht werden kann“. 3 Im Grundsatz geht es um die Frage, wie das Grundrecht der Gleichberechtigung in Artikel 3 des Grundgesetzes(GG) und die ebenfalls verfassungsrechtlich verbriefte Parteienfreiheit(Artikel 21 GG) sowie die Wahlfreiheit der Bürger_innen (Artikel 38 GG) sich zueinander verhalten. In der noch recht jungen juristischen Auseinandersetzung halten sich die Stimme derjenigen, die Paritätsgesetze für verfassungskonform gestaltbar halten, mit denjenigen, die das nicht für möglich halten, die Waage. Zu beobachten ist, dass, während die Juristin und Paritätsexpertin Silke Laskowski von der Universität Kassel lange Zeit nahezu die einzige prominente Verfechterin von Paritätsregelungen war, sich zunehmend auch weitere führende Verfassungsjurist_innen im Sinne von Paritätsgesetzen positionieren, darunter sowohl(ehemalige) Richter_innen der Bundes- oder Landesverfassungsgerichte als auch Justizminister_innen. Zu nennen sind unter anderem die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Christine Hohmann-Dennhardt, die ehemalige Justizsenatorin Berlins(und Hamburgs) Lore Maria Peschel-Gutzeit, die Juristin Jelena von Achenbach oder auch der Verfassungsexperte Christoph Möllers von der Humboldt-Universität zu Berlin. Wünschenswert ist, dass die fachjuristische Debatte auf hohem Niveau weitergeführt und die Grundlage für künftige Rechtsprechungen geschaffen wird. Denn bisher gibt es keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der grundsätzlichen Frage, ob Paritätsgesetze zulässig sind. Beschlüsse des Karlsruher Gerichts zur Zurückweisung der Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl 2017 und der Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Urteil weisen jedoch explizit auf die Spielräume des Gesetzgebers hin und schließen ein Paritätsgesetz ausdrücklich nicht aus. Die Beschlüsse sind im Gegenteil eine hilfreiche Grundlage für neue Anläufe, da sie konkrete Hinweise für eine zukünftige verfassungskonforme Ausgestaltung geben. Die juristische Debatte soll und kann an dieser Stelle nicht aufgearbeitet, jedoch vielerorts nachgelesen werden, mit Blick auf Berlin unter anderem im Gutachten „Berlin braucht Parität“ von Silke Laskowski. 40 [3]  Siehe Antrag der Regierungskoalition zur Einsetzung der Kommission (Bundestag 2022). SCHLUSSFOLGERUNGEN: TEILHABE SICHERSTELLEN UND KULTUREN VERÄNDERN Parität in guter Gesellschaft Politisch ist, unbenommen der juristischen Debatte, die Forderung nach Paritätsgesetzen als Garanten gleicher Teilhabe nach wie vor in ganz Deutschland hochaktuell. Auch in anderen Bundesländern sind Prozesse im Gange, die eine Reform des Wahlrechts im Sinne paritätischer Teilhabe einfordern. 2023 zogen die Grünen mit der Forderung nach einem Paritätsgesetz in den bayerischen Landtagswahlkampf. 2019 machten SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen einen Anlauf für ein Paritätsgesetz, den sie 2021 auch nach den Urteilen von Brandenburg und Thüringen noch einmal mit einem weiteren Gesetzentwurf erneuerten. Parität braucht Bewegung von unten Getragen sind diese Prozesse fast überall von zivilgesellschaftlichen Bündnissen und Frauenorganisationen. Auch der Weg zum ersten Paritätsgesetz überhaupt im Land Brandenburg war durch starken Rückhalt in der Zivilgesellschaft und eine entsprechende Kampagne getragen. Auch im Rahmen der Bemühungen um eine paritätische Regelung für das Wahlrecht auf Bundesebene hat sich eine Vielzahl gesellschaftlicher Organisationen an der Kampagne„Parität jetzt!“ beteiligt. Zu den 81 Unterstützerorganisationen der vom Verein„Parité in den Parlamenten“ und Bundestagspräsidentin a. D. Prof. Dr. Rita Süssmuth getragenen Initiative zählen neben vielen Frauenorganisationen unter anderem auch der DGB, ver.di und das Bundesforum Männer. Im Land Berlin hat sich 2019 auf Initiative der Friedrich-Ebert-Stiftung und der (damaligen) Berliner Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe das„Berliner Netzwerk Parität“ gegründet, das seitdem überparteilich und zivilgesellschaftlich den Weg zu einem Paritätsgesetz in Berlin begleitet. Das Landesbüro Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung lädt zu den regelmäßigen Treffen des partei- und verbandsübergreifenden Arbeitsbündnisses ein(siehe Anhang). Die Chance: eine Mehrheit für das Ziel Parität im Parlament Wagt das Parlament in der Hauptstadt Berlin einen Anlauf für ein Paritätsgesetz, kann es sich der Mehrheit des Abgeordnetenhauses sicher sein: Nicht nur CDU und SPD haben das Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen, auch die ehemalige rot-rot-grüne Landesregierung(2016–2021) und die darauffolgende Koalition bis zur Wiederholungswahl hatten sich ein Paritätsgesetz vorgenommen. Am internationalen Frauentag 2019 veröffentlichte die rot-rot-grüne Regierungskoalition eine Erklärung, in der sie sich die Verabschiedung eines Paritätsgesetzes bis 2021 vornahm. Die Fraktion der Linken legte noch 2019 einen Gesetzentwurf vor, die Fraktion der Grünen knüpfte noch im selben Jahr mit einem eigenen Entwurf daran an. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf mit der SPD kam jedoch nicht zustande, obwohl auch die SPD sich deutlich für ein Gesetz aussprach. Der Fraktionsvorsitzende Raed Saleh bezeichnete es als„eine Frage der Gerechtigkeit“ und„längst überfällig“ und auch die ehemalige Regierende Bürgermeisterin sprach sich klar für ein Paritätsgesetz aus. Dass die Vorgängerkoalition trotz Einigkeit im Ziel kein Gesetz verabschiedete, ist einerseits mit der Verunsicherung durch die Urteile in Brandenburg und Thüringen zu erklären sowie andererseits mit offenen Fragen, wie eine paritätische Regelung im Berliner Wahlrecht konkret auszugestalten wäre. Knackpunkt der Versuche, ein gemeinsames Paritätsgesetz zu gestalten, waren vor allem die unterschiedlichen Strukturen und Vorgehensweisen bei der Kandidat_innenaufstellung nach Bezirksbzw. Landeslisten. 41 FRAUEN MACHT BERLIN! Berlin fängt nicht bei null an Die intensive Vorarbeit und die Diskussionen der vergangenen Jahre über die Ausgestaltung eines Gesetzes bilden, vor allem mit Blick auf die Kürze der verbleibenden Legislatur, eine gute Grundlage für die Weiterarbeit. Zum einen liegen die bisherigen Entwürfe der Linken und Grünen vor, zum anderen hat auch die Wahlrechtsreformkommission des Bundestags zwischenzeitlich weitere Modelle erarbeitet, die auch für eine Umsetzung in Berlin richtungsweisend sein könnten. Für ein zukünftiges Berliner Paritätsgesetz kann also auf diverse Vorschläge zurückgegriffen werden. Das sogenannte Oppermann-Modell , das auf den SPD-Politiker Thomas Oppermann zurückgeht, sah für den Bund vor, die Wahlkreise zu halbieren und jeweils mit einem„Duo“ aus Mann und Frau zu besetzen. Wähler_innen hätten so drei Stimmen, die sie jeweils für eine Partei und zudem direkt an eine Frau und einen Mann verteilen könnten. Oppermann sah mit seinem 2019 eingebrachten Vorschlag eines Drei-Stimmen-Wahlrechts die Möglichkeit, den Verfassungsauftrag Parität endlich umzusetzen. 4 Der entsprechende Grundgedanke findet sich auch in den Entwürfen der Linken und Grünen für das Land Berlin wieder. Ein bei der Kommissionsarbeit im Bund entstandener Vorschlag von Silke Laskowski und Elke Ferner(2023) dagegen sieht ein Zuteilungsverfahren vor. In diesem Laskowski/Ferner-Modell werden die Direktmandate paritätisch zugeteilt, sodass implizit ein Mechanismus verankert wird, der eine paritätische Besetzung sicherstellt. 5 Neben diesen beiden Modellen sind weitere Anregungen für ein Paritätsgesetz zu nennen, wie sie unter anderem im„Berliner Netzwerk Parität“ diskutiert wurden: 1) Paritätische Besetzung der Wahllisten Alle Kandidat_innenlisten müssen gemäß Reißverschlussprinzip alternierend von Frauen und Männern besetzt werden. Auch für die Integration der Kandidaturen von nicht binären Personen in dieses System liegen mehrere Vorschläge vor. 2) Wahlkreise sind entscheidend für die Parität Parität ist nur unter Einbezug der Wahlkreise zu erreichen. Für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der Direktwahl wird in der Diskussion die Halbierung der Wahlkreise empfohlen, deren Kandidat_innenaufstellung sich neu gestalten könnte: Neben dem bereits geschilderten Duo- oder Oppermann-Modell(s. o.) mit jeweils drei Stimmen für die Wählenden wird auch das„Tandem-Modell“ diskutiert, bei dem die Parteien jeweils ein Tandem pro Wahlkreis aufstellen müssten. Neu bei dem Laskowski/Ferner-Modell(s. o.) ist die Idee, die Direktmandate paritätisch zuzuteilen, was Auswirkungen auf die Praxis der Parteien mit dem Effekt einer gleichberechtigten Aufstellung haben dürfte. 42 [4] Oppermann erläutert sein Modell im Rahmen der Veranstaltung„Klassik und Politik im Reichstag“, nachzuhören beim Deutschlandfunk unter https:// www.deutschlandfunk.de/thomas-oppermann-in-jedem-wahlkreis-wird-einmann-und-eine-100.html [5]  Siehe Laskowski, Silke/Ferner, Elke(2023): Gemeinsame Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf BT-Drs. 20/5370. SCHLUSSFOLGERUNGEN: TEILHABE SICHERSTELLEN UND KULTUREN VERÄNDERN 3) Parität braucht wirksame Sanktionen Um Parität zu erreichen, braucht es wirksame Sanktionen, zum Beispiel durch die Zurückweisung der Liste, durch finanzielle Stellschrauben oder durch die Vorgabe von Maßnahmen zur Organisationsentwicklung. Eine Zurückweisung von nicht paritätisch besetzten Wahllisten nach französischem Vorbild ist als effektives Mittel der Steuerung in der Diskussion. Möglich wäre auch eine Reduktion der Erstattung von Wahlkampfkosten analog zu Frankreich, wenn sich die Parteien nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Eine weitere, vermutlich weniger wirkungsvolle Möglichkeit bestünde in verbindlichen Vorgaben für die Parteien, Gleichstellungsmaßnahmen zu entwickeln und darüber zu berichten. 4) Parität muss Vielfalt mitdenken Ein Paritätsgesetz muss auch die Rechte von diversen Personen mitdenken. Im Brandenburger Gesetz war vorgeschlagen worden, dass sich diverse Personen für den Akt der Wahlaufstellung entscheiden, ob sie auf der Frauen- oder der Männerliste kandidieren wollen. Im Thüringer Gesetz durften diverse Personen auf allen Plätzen kandidieren. Wenn auf dem vorhergehenden Platz eine Frau kandidierte, musste anschließend ein Mann folgen und umgekehrt. Regelungen für die Wahlkreistandems oder Duos unter Einbeziehung diverser Personen hat zum Beispiel die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf für den Bayerischen Landtag entwickelt. 5) Realistische Übergangsfristen Es braucht Übergangszeiten, damit sich die Parteien auf die neuen Regelungen einstellen und Wahlverfahren angepasst werden können. Wenn ein Paritätsgesetz für Berlin jedoch nicht erst im kommenden Jahrzehnt(2031), sondern bereits für die nächste Wahl 2026 gelten soll, ist umgehendes Handeln gefragt. Was Parteien tun können Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben bleibt es eine zentrale Aufgabe für die Parteien, die Attraktivität des parteipolitischen Engagements unter den Gesichtspunkten der Förderung von Gleichstellung und Vielfalt in ihren Gremien, in den bezirklichen Vertretungen und in den Parlamenten zu erhöhen. Dazu liegen zwischenzeitlich zahlreiche Vorschläge und gute Praktiken vor. Erstellung von Gleichstellungsplänen mit systematischer Nachwuchsgewinnung Parteien sollten sich künftig noch stärker als Plattformen für Engagierte verstehen und vielfältige Kontakte in die Zivilgesellschaft pflegen. Um interessierte Frauen zu gewinnen, bilden Frauenverbände,-initiativen und-netzwerke ein wichtiges Reservoir. Wichtig ist, dass die Parteien langfristig und systematisch denken und nicht erst kurz vor Aufstellung der Wahllisten mit der Suche nach Kandidatinnen beginnen. 43 FRAUEN MACHT BERLIN! Parteien können sich zu diesem Zweck selbst ein Regelwerk, zum Beispiel in Form von Gleichstellungsplänen, geben, die Ziele und Maßnahmen festlegen. Auch könnte die finanzielle Unterstützung für einzelne Parteigliederungen als Anreiz wirken, um entsprechende Maßnahmen umzusetzen, und eine Art innerparteilicher Wettbewerb entfacht werden. Erhöhung der Attraktivität des parteipolitischen Engagements Doch es geht nicht nur darum, Frauen zu gewinnen, sondern auch darum, eine zeitgemäße Parteikultur zu entwickeln, die letztlich nicht nur Frauen, sondern auch Männern zugutekäme. Auch hier ist eine Reihe von Maßnahmen möglich: • Einführung flexibler, familienfreundlicher Sitzungs- und Versammlungszeiten • Angebote an Kinderbetreuung oder Erstattung/Aufwandsentschädigungen für Betreuungskosten • Sorgsamer Umgang mit Zeit, unter anderem durch Einsatz von und Schulung in professionellen Moderationstechniken(Stichwort:„Vielredner_innen stoppen“) • Einführung quotierter Redelisten für Frauen und Männer • Paritätische Besetzung von Panels, Ausschüssen usw. • Digitale Möglichkeiten nutzen, um Anwesenheitspflichten zu reduzieren und Beteiligung zu erleichtern Kultur des Respekts Letztlich wird es aber darauf ankommen, dass sich in den Parteien eine Kultur entwickelt, die bereit ist, Frauen in ihrer Vielfalt willkommen zu heißen, und ihnen auf allen Ebenen Möglichkeiten bietet, ihre Ideen und Themen wie auch ihre Potenziale und Kompetenzen einzubringen. Dazu gehört zentral, ganz entschieden jegliche Form von alltäglichem Sexismus zu bekämpfen und bei entsprechenden Witzen, Bemerkungen etc. energisch einzuschreiten. Hier sind vor allem die Führungspersönlichkeiten – Männer wie Frauen – gefordert, einen entsprechend respektvollen Umgang miteinander vorzuleben und einzufordern. Entsprechende Selbstverpflichtungen und Leitlinien können ein wichtiges Signal sein. 44 SCHLUSSFOLGERUNGEN: TEILHABE SICHERSTELLEN UND KULTUREN VERÄNDERN 45 FRAUEN MACHT BERLIN! ANHANG QUELLEN Bayerischer Landtag, Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern und der Landeswahlgesetze Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Wahlrecht, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(2018), Drucksache 18/206 Berliner Verfassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VerfBErahmen Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus im Zeitverlauf Website des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, eigene Auszählung Frauenanteile nach Fraktionen 2016 nach der Wahl am 18.09.2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/c5cd8185a7ff0b88/5ed84585c772/Gender_Datenreport_2016.pdf Frauenanteile nach Fraktionen 2021 nach der Wahl am 26.09.2021 Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, eigene Auszählung, https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2021/AFSPRAES/gewaehlte.html Frauenanteile nach Fraktionen 2023 nach der Wahl am 12.02.2023 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Referat 79 – Wahlen, Mediengestaltung, Projekt- und Prozessmanagement, eigene Auszählung Kandidatinnen und gewählte Frauen 2021 Daten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin(2021), eigene Auszählung Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 Zukunftshauptstadt Berlin, https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/senat/koalitionsvertrag/ Landesparlamente Webseiten der Landesparlamente und Landtagsfraktionen, eigene Auszählung (Stand: Oktober 2021) Landeswahlgesetz Berlin: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WahlGBErahmen 47 FRAUEN MACHT BERLIN! Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) nach der Wahl am 18.09.2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/c5cd8185a7ff0b88/5ed84585c772/Gender_Datenreport_2016.pdf Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) nach der Wahl am 26.09.2021 Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, eigene Auszählung, https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2021/AFSPRAES/bvv/gewaehlte.html Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) nach der Wahl am 12.02.2023 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Referat 79 – Wahlen, Mediengestaltung, Projekt- und Prozessmanagement, eigene Auszählung Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/c5cd8185a7ff0b88/5ed84585c772/Gender_Datenreport_2016.pdf Mitglieder der Bezirksämter in Berlin 2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://download.statistik-berlin-brandenburg.de/c5cd8185a7ff0b88/5ed84585c772/Gender_Datenreport_2016.pdf Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2021 und 2023 Webseite der Senatskanzlei(www.berlin.de), Stand Mai 2023, https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/senat-2023/ Mitglieder der Bezirksämter 2021 und 2023 Webseiten der Bezirksämter(www.berlin.de), Stand Januar 2022, https://service.berlin.de/bezirksaemter/ Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes Einführung der paritätischen Quotierung, vom 5. Juli 2019, Drucksache 6/6964 des Landtags von Thüringen Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes Parité-Gesetz vom 12. Februar 2019, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I Nr. 1 vom 12. Februar 2019 48 ANHANG LITERATUR Deutscher Bundestag(Hrsg.): Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit, Drucksache 20/1023, Berlin 15.03.2022, https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001023.pdf Deutscher Juristinnenbund(Hrsg.)(2019): djbz, Heft 3/209, S. 117–133, Berlin Friedrich-Ebert-Stiftung(Hrsg.)(2022): Frauen MACHT Berlin. Politische Teilhabe von Frauen in Berlin. 1. aktualisierte Neuauflage. Autorinnen: Helga Lukoschat, Lisa Hempe. Berlin, https://library.fes.de/pdf-files/bueros/berlin/19040.pdf Friedrich-Ebert-Stiftung(Hrsg.)(2020) Berlin braucht Parität! Juristisches Gutachten zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin. Autorin: Silke Laskowski. Berlin, https://library.fes.de/pdf-files/dialog/16529.pdf Friedrich-Ebert-Stiftung(Hrsg.)(2020): Frauen MACHT Berlin. Politische Teilhabe von Frauen in Berlin. Autorinnen: Helga Lukoschat, Paula Schweers. Berlin, https://library.fes.de/pdf-files/dialog/16293.pdf Gröschner, Annett(2018): Berolinas zornige Töchter: 50 Jahre Berliner Frauenbewegung, Berlin Heinrich-Böll-Stiftung(Hrsg.)(2022): Repräsentation von Frauen in der Kommunalpolitik. Das Ranking deutscher Großstädte 2022. Autor_innen: Lars Holtkamp und Elke Wiechmann. Berlin, https://www.boell.de/sites/default/files/2022-10/ boell-frauenrepraesentation-i-d-kommunalpolitik.pdf Holtkamp, Lars/Schnittke, Sonja(2010): Die Hälfte der Macht im Visier. Der Einfluss von Institutionen und Parteien auf die politische Repräsentation von Frauen, Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin Laskowski, Silke/Ferner, Elke(2023): Gemeinsame Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf BT-Drs. 20/5370: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, Deutscher Bundestag, Kommissionsdrucksache 20(31)061, Berlin, 30.01.2023, https://www.bundestag.de/resource/blob/932590/9432c498ce5c28da3413e9559bea442a/20-4-169-data.pdf Laskowski, Silke R.(2020): Paritätische Wahlgesetze nach den Entscheidungen von Potsdam und Weimar – Kein Schritt zurück!, in: Zweiwochendienst, 22.11.2020 49 FRAUEN MACHT BERLIN! Lukoschat, Helga/Belschner, Jana(2019): Macht zu gleichen Teilen – Ein Wegweiser zu Parität in der Politik, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 3. Auflage, Berlin, https://www.eaf-berlin.de/was-wir-tun/studien-publikationen/publikation/macht-zu-gleichen-teilen-1 Lukoschat, Helga/Köcher, Renate(2021): Parteikulturen und die politische Teilhabe von Frauen. Eine empirische Untersuchung mit Handlungsempfehlungen an die Parteien, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, https://www.eaf-berlin.de/was-wir-tun/studien-publikationen/publikation/parteikulturen-und-die-politische-teilhabe-von-frauen Mahler Walther, Kathrin/Lukoschat, Helga(2020): Bürgermeisterinnen und Bürgermeister 30 Jahre nach der Wiedervereinigung. Eine repräsentative Befragung, Berlin, https://www.eaf-berlin.de/was-wir-tun/studien-publikationen/publikation/ buergermeisterinnen-und-buergermeister-in-deutschland-30-jahre-nach-der-wiedervereinigung Röhner, Cara(2019): Ungleichheit und Verfassung, Weilerswist. 50 ANHANG DIE AUTORINNEN Lisa Hempe ist Senior Expert in der EAF Berlin mit den Schwerpunkten Demokratieförderung, Partizipation, Migration und Politik und leitet aktuell das„Aktionsprogramm Kommune – Mehr Frauen in die Politik“, https://www.eaf-berlin.de/waswir-tun/modellprojekte/projekt/demokratie-und-partizipation-diversity-strken. Gemeinsam mit Helga Lukoschat führte sie zudem eine Umfrage zur Situation in der Kommunalpolitik in fünf Städten der Region Ost- und Südwestfalen durch, ht tps://w w w.eaf- b erlin. de/was- wir-tun/s tudien- publikationen/publikation/ frauen-in-die-politik. Zuvor war sie in den Politikprojekten im Helene Weber Kolleg – einer bundesweiten, parteiübergreifenden Plattform für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik – tätig. Sie hat eine Berufsausbildung zur Veranstaltungskauffrau abgeschlossen und studierte Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht sowie Cultural Relations and Migration an der Sigmund-Freud-Universität in Berlin. Dr. Nora Langenbacher studierte Politikwissenschaft, Anglistik mit Schwerpunkt Nordamerika, Erziehungswissenschaften und Psychologie an der Freien Universität Berlin und als Fulbright-Stipendiatin Friedens- und Konfliktforschung und US-Außenpolitik in Washington, D. C., USA. Für die FES arbeitet sie seit 2007 im In- und Ausland, aktuell im Landesbüro Berlin. Zuvor war sie als Büroleiterin der FES in Sri Lanka, Leiterin des Projekts„Gegen Rechtsextremismus“ und als Referentin zu Frauen/Gender-, Familien- und Jugendpolitik tätig. Ihre Promotion im Fach Politikwissenschaft behandelt die Frage, ob eine Frauenquote für lokale Selbstverwaltungsinstitutionen in Indien zu Empowerment führt. Dr. Helga Lukoschat , Vorstandsvorsitzende der EAF Berlin, verfügt über umfangreiche Erfahrung in Forschung und Beratung zu Chancengleichheit und Diversity Management in Wirtschaft und Politik. Sie hat zahlreiche Forschungs- und Beratungsprojekte sowie Publikationen und Fachkonferenzen der EAF geleitet und wissenschaftlich supervidiert. Als Expertin und Gutachterin ist sie in zahlreichen Gremien und Organisationen tätig. Lisa Hempe und Dr. Helga Lukoschat sind tätig bei der EAF Berlin , die seit 1996 als unabhängige Non-Profit-Organisation an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu den Themen Chancengleichheit, Diversity Management und „Frauen in Führungspositionen“ arbeitet. Sie verfügt über wissenschaftliche Expertise und langjährige Erfahrung in Forschung, Beratung und Weiterbildung. Die EAF Berlin ist parteiübergreifend auf nationaler und internationaler Ebene tätig. 51 FRAUEN MACHT BERLIN! ANSPRECHPARTNERIN BEI DER FES Dr. Nora Langenbacher ist im Landesbüro Berlin der FES für die Arbeitslinie„Politische Teilhabe von Frauen im Land Berlin“ zuständig und inhaltlich für diese Publikation verantwortlich. Diese Publikation können Sie sehr gern kostenlos bestellen unter landesbueroberlin@fes.de. Unsere Veranstaltungen, Publikationen und Videos zum Thema„Parität/ Frauen in der Berliner Politik“ finden Sie online unter https://www.fes. de/landesbuero-berlin/angebote-themen. Dort finden Sie auch diverse Videomitschnitte unserer Veranstaltungen zum Thema, die Vorgängerstudien aus den Jahren 2020 und 2022 sowie weitere Publikationen zum kostenlosen Download, unter anderem: „Berlin braucht Parität! Juristisches Gutachten zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin“ von Prof. Dr. Silke Laskowski, Universität Kassel, http://library.fes.de/pdf-files/dialog/16529.pdf. „Berlin braucht Parität!“ ist ebenfalls die zentrale Forderung des„Berliner Netzwerks Parität“, welches sich 2019 auf Initiative der Friedrich-EbertStiftung und der Staatssekretärin und Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe gegründet hat und sich seither auf Einladung der FES regelmäßig für ein Paritätsgesetz im Land Berlin vernetzt. In dem überparteilichen und zivilgesellschaftlichen Netzwerk tauschen sich Mitstreiter_innen verschiedenster Hintergründe aus und stellen im Sinne der gemeinsamen Sache Austausch und Synergien zwischen verschiedenen Akteuren und Ebenen her. Das Netzwerk steht allen offen. Melden Sie sich bei Interesse an einer Mitarbeit gern bei uns: berliner-netzwerk-paritaet@fes.de. Weitere Informationen, Veranstaltungen und Publikationen zum Thema Parität und zu weiteren geschlechterpolitischen Themen sowie Kontakt zum Arbeitsbereich„Demokratie, Gesellschaft und Innovation“ finden Sie unter https://www.fes. de/referat-demokratie-gesellschaft-innovation und https://www.fes.de/themenportal-gender-jugend/gender. Beispielsweise erklärt die Publikation„Pari... was? Fragen und Antworten zu Parität und Paritätsgesetz“ Idee und Kontext von Paritätsgesetzen und bündelt impulsgebende Erfahrungsberichte aus Frankreich, Norwegen und Polen. Auch der„Spickzettel zu Parität und Paritätsgesetz in der Politik“ ermöglicht einen schnellen Überblick über die Debatte und ihre zentralen Argumente. Ebenfalls möchten wir Ihnen die Expertise und Publikationen der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft(EAF Berlin) zu diesem Thema empfehlen: https://www.eaf-berlin.de/projekt/paritaet-frauen-in-der-politik/. 52 IMPRESSUM HERAUSGEBERIN: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Godesberger Allee 149• D-53175 Bonn E-Mail: info@fes.de HERAUSGEBENDE ABTEILUNG: Politische Bildung und Dialog, Landesbüro Berlin INHALTLICHE VERANTWORTUNG UND REDAKTION: Dr. Nora Langenbacher KONTAKT/BESTELLUNG: landesbueroberlin@fes.de AUTORINNEN: Lisa Hempe, Dr. Nora Langenbacher, Dr. Helga Lukoschat LEKTORAT: Dr. Christian Jerger GESTALTUNG: Typografie/im/Kontext DRUCK: Druckerei Brandt, Bonn Gedruckt auf EnviroPolar, 100 % Recyclingpapier Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-EbertStiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. ISBN: 978-3-98628-331-5 © 2023 53 DAS LANDESBÜRO BERLIN DER FES: Das Landesbüro Berlin der FES begleitet mit verschiedenen Veranstaltungs­formaten und Publikationen aktuelle gesellschaftspolitische Heraus­for­derungen und politische Debatten im Land Berlin. Weitere Informationen online unter www.fes.de/landesbuero-berlin In unserer Publikationsreihe„Berlin Expertisen“ erscheinen in unregel­mäßigen Abständen Kurzstudien und ausgewählte Fachbeiträge zu aktu­el­len gesellschaftspolitischen Themen im Land Berlin. Falls Sie die Aufnahme in unsere Einladungsverteiler wünschen oder unsere Publikationen bestellen wollen, wenden Sie sich bitte an landesbueroberlin@fes.de.