Teil 11 des Ländervergleichs Inklusive Bildung in Sachsen-Anhalt Valerie Lange Angela Kolb-Janssen Was macht eine Gute Gesellschaft aus? Wir ver­stehen darunter soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, eine inno­vative und erfolgreiche Wirtschaft und eine Demokratie, an der die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitwirken. Diese Gesellschaft wird getragen von den Grundwerten der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Wir brauchen neue Ideen und Konzepte, um die Gute Gesellschaft nicht zur Utopie werden zu lassen. Deswegen entwickelt die Friedrich-Ebert-Stiftung konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik der kommenden Jahre. Folgende Themenbereiche stehen dabei im Mittelpunkt: – Debatte um Grundwerte: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität; – Demokratie und demokratische Teilhabe; – Neues Wachstum und gestaltende Wirtschafts- und Finanzpolitik; – Gute Arbeit und sozialer Fortschritt. Eine Gute Gesellschaft entsteht nicht von selbst, sie muss kontinuierlich unter Mitwirkung von uns allen gestaltet werden. Für dieses Projekt nutzt die Friedrich-EbertStiftung ihr weltweites Netzwerk, um die deutsche, europäische und internationale Perspektive miteinander zu verbinden. In zahlreichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen in den Jahren 2015 bis 2017 wird sich die Stiftung dem Thema kontinuierlich widmen, um die Gute Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: w w w. fes-2017plus. de Valerie Lange Angela Kolb-Janssen Inklusive Bildung in Sachsen-Anhalt Teil 11 des Ländervergleichs Friedrich-Ebert-Stiftung 36 ISBN: 978-3-95861-121-4 1. Auflage © 2015, by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abteilung Studienförderung Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Marion Stichler, Lukas Daubner Umschlaggestaltung und Satz: minus Design, Berlin Druck: Brandt GmbH Bonn Printed in Germany 2015 3 Inhalt 5 Vorwort Marei John-Ohnesorg 7 Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung im Ländervergleich Valerie Lange 9 Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung in SACHSEN-ANHALT Valerie Lange 26 Best Practice inklusiver Bildung in SACHSEN-ANHALT 33 Inklusive Bildung in der bildungspolitischen Debatte IN SACHSEN-ANHALT Angela Kolb-Janssen Friedrich-Ebert-Stiftung 4 Vorwort 5 VORWORT Inklusion: Eine verheißungsvolle Chance auf Teilhabe, aber auch mit Ängsten besetzt. Ein Recht für alle, das für manche eine gefühlte Bedrohung darstellt. Mit gemeinsamer pädagogischer Kraft erreichbar, aber mit finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Situation in den Ländern und Kommunen ist komplex, die Gefühlslage widersprüchlich. Was bleibt, ist der Rechtsanspruch und der in vielen Fällen vorhandene politische und gesellschaftliche Wille, inklusive Bildung voranzutreiben. Sachsen-Anhalt legte im Januar 2013 einen Landesaktionsplan vor, der verschiedene Maßnahmen, jedoch keinen festen Zeitplan zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems enthält. In diesem Zusammenhang wird auf den schon länger etablierten„Gemeinsamen Unterricht“ verwiesen, der ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Das Tempo soll dabei von den Akteuren selbst bestimmt werden. Insgesamt wurden bis Ende 2015 30 Schulen, größtenteils Grundschulen, mit inklusivem Schulprofil zertifiziert. Doch lesen Sie selbst, wie die Umsetzung aktuell läuft. Dieses Länderheft„Inklusive Bildung in Sachsen-Anhalt“ ist eingebettet in eine größere Reihe zu Inklusion. Im Rahmen des Projekts„Gute Gesellschaft – Soziale Demokratie 2017plus“ entstehen gerade 16 Länderhefte zu Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung. Jedes Heft beleuchtet sowohl den aktuellen Stand der Umsetzung als auch die laufende politische Debatte dazu. Sie können die Länderhefte, die in enger Zusammenarbeit des Thementeams Bildung mit den Landesbüros der FriedrichEbert-Stiftung entstanden sind, abrufen unter http://www.fes.de/themen/ bildungspolitik. Dort finden Sie auch Hinweise auf weitere Veranstaltungen und Papiere zum Thema Inklusion. Vielfalt ist normal. Inklusion bedeutet, dass nicht Gruppen, sondern individuelle Bedürfnisse einzelner Kinder und Jugendlicher im Vordergrund stehen. Sie geht mit individueller Förderung einher, deren Umsetzung in einer Studie von Christian Fischer 2014 beispielhaft beschrieben wurde. Gemein- Friedrich-Ebert-Stiftung 6 samer Unterricht und sonderpädagogische Förderung sind im Schulgesetz verankert, jedoch an Voraussetzungen geknüpft. Ein neu eingerichteter Inklusionspool soll die angestrebte Trennung von Diagnose und Ressourcen ermöglichen. Die Eltern können entscheiden, ob ein Kind an einer allgemeinen oder einer Förderschule unterrichtet wird. Das Elternwahlrecht kann eingeschränkt werden, wenn die Schulbehörde die Förderung in der Regelschule als nicht ausreichend erachtet. Inklusion erfordert multiprofessionelle Teams, setzt Fortbildungen voraus und verursacht Kosten. Der Investitionsbedarf ist umso höher, desto stärker parallele Strukturen dauerhaft weitergeführt werden. In Sachsen-Anhalt wird an Förderschulen für alle Förderschwerpunkte festgehalten und die Doppelstruktur mit beiden Systemen beibehalten. Das Schulgesetz hat den Begriff der inklusiven Bildung aufgenommen, es gibt jedoch keinen Vorrang des gemeinsamen Unterrichts. Zusätzlich besteht ein Ressourcenvorbehalt für den Besuch der allgemeinen Schule. Der Inklusionspool soll durch Umverteilung für die nötigen sonderpädagogischen Kompetenzen an allen Schulen sorgen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang der generelle Mangel an Lehrkräften. Wie die Länderhefte insgesamt zeigen, sind politische Entscheidungen überall die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Umsetzung inklusiver Bildung an den Schulen. Inklusion gelingt noch lange nicht überall. Über das Stadium von Insellösungen an Einzelschulen und Modellprojekte ist die Debatte aber hinaus. Die Entwicklung in einzelnen Ländern und vielen Kommunen ist vielversprechend und zeigt, dass manches, das hier als unmöglich gilt, an einem anderen Ort längst Realität ist. Wir hoffen, diese Entwicklung durch die Reihe der Ländervergleiche weiter voranzubringen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! Marei John-Ohnesorg Bildungs- und Hochschulpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung Inklusion in der Schule und der beruflichen bildung im Ländervergleich 7 Valerie Lange , Sozialwissenschaftlerin Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung iM Ländervergleich Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Recht auf inklusive Bildung „Das allgemeine Bildungssystem ist aufgefordert, sich auf die Ausweitung seiner Aufgabenstellungen im Sinne einer inklusiven Bildung und Erziehung vorzubereiten.“(KMK 2010: 9) So heißt es im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010 zu den pädagogischen und rechtlichen Aspekten der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention(BRK). Dieser Beschluss leitete die – vom Ausbau des Ganztagsschulwesens abgesehen – einzige Strukturreform des deutschen Bildungswesens ein, die Post-PISA über alle Bundesländer hinweg angestoßen worden ist. Von einem ländergemeinsamen Vorhaben lässt sich dennoch nicht sprechen: Nicht zufällig ist der Stand der Entwicklung des inklusiven Bildungssystems über die Länder hinweg unterschiedlich, divergieren doch die Voraussetzungen, Konzeptionen und Maßnahmen, die schließlich zu inklusiver Bildung führen sollen. Mit der Einführung eines inklusiven Bildungssystems setzt Deutschland die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um und kommt somit seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nach. Die BRK wurde im Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und ist in Deutschland mit der Ratifizierung im März 2009 in Kraft getreten. Die BRK definiert keine neuen Rechte, sie präzisiert die bestehenden Menschenrechte jedoch für die Lebenssituationen behinderter Menschen und umfasst alle Lebensbereiche. Das Recht auf Bildung für behinderte Menschen wird in Artikel 24 konkretisiert, hier heißt es:„States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels(…).“(United Nations 2006: 16) Friedrich-Ebert-Stiftung 8 Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist aber nicht nur menschenrechtliche Verpflichtung: In ihm liegt die einmalige Chance, unser Bildungssystem leistungsstärker und chancengleicher zu gestalten. Inklusive Bildung nimmt die Schüler_innen in ihrer Gesamtheit in den Blick und teilt sie nicht in Gruppen ein – vielmehr sollen die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass sich die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schüler_innen ausrichten müssen. Damit bietet inklusive Bildung die besten Voraussetzungen, um jeden und jede individuell mit seinen und ihren Stärken und Schwächen anzunehmen und zu fördern. Inklusive Bildung und individuelle Förderung für alle Schüler_innen gehen Hand in Hand. Das Verständnis für diese Implikation inklusiver Bildung ist für jede weitere Debatte über Inklusion von entscheidender Bedeutung. Der Erfolg inklusiver Bildung ist nachweisbar. Das zeigen nicht nur nationale und internationale Studien. Auch die Eltern wissen um die positiven Effekte eines inklusiven Systems: Unabhängig vom Förderstatus ihrer Kinder beurteilt die Mehrzahl der Eltern in repräsentativen Elternumfragen inklusive Schulen und die an diesen unterrichtenden Lehrkräfte positiver als nicht inklusive Schulen und ihre Lehrer_innen.(vgl. Klemm 2015: 11) Inklusive Bildung in den Bundesländern Die Umsetzung inklusiver Bildung stellt das Bildungssystem vor komplexe Herausforderungen und ist unweigerlich mit Stolpersteinen und Hindernissen verbunden, die es zu überwinden gilt. Dabei kann der Ländervergleich helfen: Was in einem Land als„unmöglich“ gilt – etwa das gemeinsame Lernen von Gymnasiasten und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen oder die vollständige Abschaffung von Förderschulen – ist in anderen Ländern schon längst erfolgreiche Realität. Die Gegenüberstellung der Konzepte und Ausbauschritte zur inklusiven Bildung soll dazu beitragen, als feststehend geglaubte Grundsätze über das Lehren und Lernen in Frage zu stellen und die Debatte offener zu gestalten. Best-Practice-Beispiele aus den Bundesländern machen deutlich, was in der Praxis möglich ist. Sie sollen denjenigen Mut machen, die in den Schulen mit den Schwierigkeiten der Umsetzung der Reformschritte konfrontiert sind und zeigen: Inklusion gelingt! Inklusion in SACHSEN-ANHALT 9 Valerie Lange , Sozialwissenschaftlerin Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung in SACHSEN ANHALT Der Weg zu einem inklusiven Bildungssystem Zur Konkretisierung der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeiteten die meisten Bundesländer Aktionspläne. Sachsen-Anhalt legte im Januar 2013 den Landesaktionsplan„‘einfach machen‘. Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ vor. Der Aktionsplan sieht neun Handlungsfelder vor. Als„Fundamentalziel“ aller Maßnahmen wird in Handlungsfeld 2„Bildung und lebenslanges Lernen“ Folgendes festgelegt: „In Sachsen-Anhalt kommen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen in den Genuss der allgemeinen Bildungsangebote. Bildung und lebenslanges Lernen sind bei Respektierung des Willens der betroffenen Menschen mit Behinderungen oder bei nicht volljährigen Kindern/Jugendlichen bei Respektierung des Elternwillens von Anfang an gemeinsam möglich. Bildungsinhalte und Bildungsformen orientieren sich an den individuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler bzw. der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.“ (Ministerium für Arbeit und Soziales 2013: 39) Rein quantitativ betrachtet enthält der Aktionsplan im Vergleich mit den Aktionsplänen anderer Bundesländer nur wenige konkrete Maßnahmen, die zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems führen sollen. Bis 2014 sollen demnach eine Bestandsaufnahme des Bildungssystems vorgenommen und Schritte der Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Bildungssystem festgelegt werden. Im gleichen Zeitraum ist die„Veranlassung entsprechender Maßnahmen und ggf. Entwicklung von erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Steigerung der inklusiven Bildung an allgemeinbildenden Schulen“(ebd.: 53) vorgesehen. Für die Umsetzung der skizzierten Maßnahmen„Einbindung von sonderpädagogisch kompe- Friedrich-Ebert-Stiftung 10 tenten Lehrkräften in die Kollegien[…], an denen gemeinsamer Unterricht stattfindet“,„Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte“ und„Fester Ausbildungsbestandteil: Lehrerausbildung zum gemeinsamen Unterricht und dessen didaktisch-methodische Gestaltung“ wird kein Zeitrahmen angegeben(vgl. ebd.). Für die berufliche Bildung verweist der Aktionsplan auf die bundesweite „Initiative Inklusion“, die den„Übergang von Absolventen von Förderschulen auf den allg. Arbeitsmarkt bzw. den allgemeinen Ausbildungsmarkt“ (ebd.: 70) fördere. Dieser Ansatz sei zu verstetigen und auch nach Auslaufen des Bundesprogramms(2018) weiter zu verfolgen. 2013 verabschiedete der Landtag das Konzept„Gemeinsamer Unterricht als Baustein inklusiver Bildungsangebote – Konzept des Landes SachsenAnhalt zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen“, auf das auch der Aktionsplan hinweist. Hier heißt es: „Für die Schulentwicklung eines jeden Landes bedeutet die Umsetzung des Inklusionsgebotes, Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die es allen Kindern und Jugendlichen erlauben, ihre jeweiligen Potentiale auszuschöpfen und erfolgreich zu lernen. Auf dem Weg dorthin begleitet uns eine Konzeption, die als Hinführung, als Vorstufe des komplexesten Teils einer künftigen inklusiven Schule angesehen werden kann, die Konzeption des gemeinsamen Unterrichts. Sie beschreibt den Übergang vom Status Quo zum Ziel, der inklusiven Schule.“ (o.V. 2013: 3) Erste Schritte für den Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts seien bereits unternommen worden. Das„Kernstück des systematisch begonnenen Weges in Sachsen-Anhalt“(ebd.: 7) sei die flexible Schuleingangsphase in der Grundschule. Alle schulpflichtigen Kinder werden grundsätzlich in die Grundschule aufgenommen und können, abhängig von ihren Lernfortschritten ein bis drei Jahre in der Schuleingangsphase verweilen. Zudem haben alle Schulen seit dem Schuljahr 2010/2011 einen Stundenpool für den Gemeinsamen Unterricht zur Verfügung, dessen Umfang sich aus der Anzahl der Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der jeweiligen Schule ergibt. Die sonderpädagogischen Lehrkräfte, die diesen Stundenpool bedienen, werden von den in Sachsen-Anhalt weiterhin vorhandenen Förderschulen abgeordnet. Inklusion in SACHSEN-ANHALT 11 Für den Zeitrahmen 2012-2016 sieht das Landeskonzept zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts unter anderem folgende Schritte vor: Evaluation und Weiterentwicklung der präventiven Grundversorgung der Grundschulen mit sonderpädagogischer Expertise, um eine Trennung von Diagnose und Ressource zu erreichen Stärkung der förderpädagogischen Kompetenz der Grundschule durch die Erarbeitung einer Handreichung Zertifizierung von Grund- und Sekundarschulen als„Schulen mit inklusivem Schulprofil“ Weiterentwicklung der Unterrichtsorganisation und individuellen Förderung an Gymnasien Ausbau und Qualifizierung der Lehrerfort- und Weiterbildungsangebote Entwicklung landeseinheitlicher Standards für die Beratung und sonderpädagogische Diagnostik(vgl. ebd.: 23ff.) Auch wenn diese Maßnahmen dem Landeskonzept zufolge bis 2016 umgesetzt sein sollen, so soll„das Tempo dieser Umgestaltung in erster Linie bestimmt sein vom Wollen der Akteure, von Eltern, Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern und natürlich auch von deren individuellen fachlichen Fähigkeiten. Die Landesregierung wird diesen Prozess durch Aufklärung und Kommunikation begleiten, um gemäß den demographischen Bedingungen die materiellen Voraussetzungen zu schaffen.“(ebd.: 20) Nach Angaben des Ministeriums für Bildung Sachsen-Anhalt wurde zum Schuljahr 2015/2016 für Grund- und Sekundarschulen ein Inklusionspool eingerichtet und damit die angestrebte Trennung von Diagnose und Ressource erreicht. Für die Grund- und Förderschulen stehe seit Januar 2014 Material bereit, mit dem die förderdiagnostische Arbeit unterstützt werden soll. Seit dem Schuljahr 2014/2015 arbeiteten die Schulen mit einem Kompetenzportfolio und Lernentwicklungsdokumentationen, um individuelle Förderung zu erleichtern. Bis Ende 2015 seien 30 Schulen als Schulen mit inklusivem Schulprofil zertifiziert worden. (vgl. KMK 2015a: 28f) Die ersten Schulen konnten zum Schuljahr 2013/2014 zertifiziert werden, jährlich sind bis zu 20 Zertifizierungen möglich. Bewerben können sich Grundschulen und Sekundarschulen, die bereits umfangreiche Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Unterricht sammeln konnten und zukünftig Friedrich-Ebert-Stiftung 12 einen Schwerpunkt in diesem Bereich setzen wollen. Zertifizierte Schulen müssen ihr Schulkonzept so erweitern, dass es auf die Bedürfnisse von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf abgestimmt ist. Sie müssen ein Fortbildungskonzept erarbeiten und entscheiden eigenverantwortlich, wie individuelle Förderung vorgenommen und welche Schwerpunkte gesetzt werden. Dafür werden ihnen für mindestens fünf Jahre Förderschullehrkräfte als fester Bestandteil des Kollegiums zugewiesen. (vgl. Ministerium für Bildung 2013: 1) Über den Fortschritt der weiteren oben aufgeführten Vorhaben liegen keine Angaben vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die bisherigen Bemühungen SachsenAnhalts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich auf den Ausbau und die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts konzentrieren. Dabei stellt auch das Landeskonzept heraus, dass der Gemeinsame Unterricht nur ein„Baustein“ inklusiver Bildungsangebote sein kann. Welche Schritte notwendig sind, um in Sachsen-Anhalt flächendeckend ein inklusives Schulsystem aufzubauen – etwa durch die systematische Erweiterung der zertifizierten Schulen mit inklusivem Schulprofil –, lässt das Landeskonzept von 2013 offen. Eine Fortführung des Konzepts, dessen Maßnahmen bis 2016 umgesetzt sein sollten, liegt bislang nicht vor. Ein Indiz dafür, dass inklusive Bildung derzeit nicht zu den Schwerpunktthemen des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt gehört, ist, dass sich keinerlei Information über inklusive Bildung auf den Webseiten des Bildungsministeriums finden lassen. So gehört zwar Begabtenförderung als Stichwort unter„Fächerübergreifende Themen“, nicht aber„Inklusion“ oder„Gemeinsamer Unterricht“. Auch unter„Schulinhalte und-qualität“ findet sich kein Eintrag. Die zertifizierten Schulen mit inklusiven Schulprofil sind nicht unter den„Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten in Sachsen-Anhalt“ aufgeführt. Das Landeskonzept von 2013 ist nicht auf den Seiten des Ministeriums für Bildung abrufbar, sondern nur über die Seiten des Landesschulamts. Der Bildungsserver Sachsen-Anhalt, ein Angebot des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung SachsenAnhalt im Auftrag des Kultusministeriums, hingegen bietet gesammelte Informationen zum Gemeinsamen Unterricht. Unter der Rubrik„Inklusiv arbeitende Schulen/ Praxisbeispiele“ finden sich jedoch keine Einträge. Inklusion in SACHSEN-ANHALT 13 Die rechtliche Verankerung inklusiver Bildung im Schulgesetz Mit der Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.12.2012 fand die Begrifflichkeit der„inklusiven Bildung“ Eingang in die Schulgesetzgebung. In§1(3) heißt es nunmehr: „Die Schule hat die Pflicht, die individuellen Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sind bei Bedarf zusätzlich zu fördern, um einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erlangen. Inklusive Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler werden in allen Schulformen gefördert, um auf diese Weise zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit beizutragen.“ Im gleichen Absatz ist der Fortbestand von Förderschulen aller Förderschwerpunkte festgelegt, denn„für Schülerinnen und Schüler, die besondere Hilfen benötigen, sind Förderschulen vorzuhalten“(ebd.). In§1(3a) SchulG LSA sind die Voraussetzungen der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der allgemeinen Schule geregelt. Demnach erfolgt der gemeinsame Unterricht von Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf,„wenn die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dies beantragen, die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind oder nach Maßgabe der Haushalte geschaffen werden können und mit der gemeinsamen Beschulung und Erziehung dem individuellen Förderbedarf entsprochen werden kann“. In Sachsen-Anhalt gilt also auch nach der Schulgesetznovelle kein Vorrang des gemeinsamen Unterrichts. Ebenso besteht, wie oben ausgeführt, ein Haushaltsvorbehalt für den Besuch der allgemeinen Schule. In§39(1) SchulG LSA ist zudem eine Förderschulpflicht hinterlegt: „Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sind zum Besuch einer für sie geeigneten Förderschule oder des für sie geeigneten Sonderunterrichts verpflichtet, wenn die entsprechende Förderung nicht in einer Schule einer anderen Schulform erfolgen kann.“ Friedrich-Ebert-Stiftung 14 Nach Einschätzung von Mißling/Ückert(2014) stellt diese Regelung„eine unzulässige, systematische Separierung und folglich eine nicht rechtfertigungsfähige Diskriminierung dar“(ebd.: 29). Mißling/Ückert bilanzieren, dass Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern gehöre, deren gesetzliche Bestimmungen„größeren Anpassungsbedarf“ aufwiesen, um den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen(vgl. Mißling/Ückert 2014: 40). Eine solche weitere Anpassung des Schulgesetzes im Sinne inklusiver Bildung ist jedoch weder durch den Landesaktionsplan noch durch das Landeskonzept von 2013 – veröffentlicht kurz nach der Schulgesetznovelle von 2012 – vorgesehen. Auf untergesetzlicher Ebene trat in Sachsen-Anhalt 2013 die„Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf“(SoPädFV ST 2013) in Kraft. Sie regelt die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, den Nachteilsausgleich sowie die Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Unterrichts. Berufsschulen sind Teil des allgemeinen Schulsystems. Somit gilt die oben bereits angeführte Förderung von inklusiven Bildungsangeboten, die das Schulgesetz Sachsen-Anhalts vorsieht, auch in der beruflichen Bildung. Weiter ist in§9(8) festgelegt, dass„Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf[…] in eigenen Klassen oder in eigenen Schulen unterrichtet werden“ können. Inklusive Bildung in Zahlen: Exklusionsquoten und Inklusionsanteile Die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen führt nicht zwingend dazu, dass sich der Schulalltag verändert. So können in Sachsen-Anhalt die Eltern entscheiden, ob ein Kind an einer allgemeinen oder einer Förderschule unterrichtet wird. Wie inklusiv ist das Schulsystem in Sachsen-Anhalt also wirklich? Eine erste Antwort auf diese Frage können statistische Daten 1 liefern: Mit der Förderquote wird der Anteil der Schüler_innen mit Förderbedarf an allen Schüler_innen im schulpflichtigen Alter erfasst. In diese Angabe fallen also sowohl Schüler_innen, die inklusiv beschult werden, als auch diejenigen, die an einer Förderschule unterrichtet werden. In Sachsen-Anhalt lag Inklusion in SACHSEN-ANHALT 15 die Förderquote im Schuljahr 2013/2014 bei 9,0 Prozent. Zum Vergleich: Deutschlandweit wurde für das Schuljahr 2013/2014 bei 6,8 Prozent der Schüler_innen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert. Schuljahr 2013/2014 Förderquote Inklusionsanteil 9,0% 25,1% Exklusionsquote 6,8% Schuljahr 2008/2009 Förderquote Inklusionsanteil 9,6% 8,6% Exklusionsquote 8,7% Quellen: Klemm 2014; KMK 2014a, b; KMK 2015b Die Exklusionsquote, also der Anteil derjenigen Schüler_innen, die an einer Förderschule unterrichtet werden, lag bei 6,8 Prozent. Der Inklusionsanteil, mit dem der Anteil der Schüler_innen mit Förderbedarf, die inklusiv unterrichtet werden, an allen Schüler_innen mit Förderbedarf angegeben wird, lag bei 25,1 Prozent. Im Schuljahr 2013/2014 besuchten in SachsenAnhalt also deutlich mehr Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förder- als eine Regelschule. Im Vergleich zum Schuljahr 2008/2009 – dem letzten Schuljahr vor Inkrafttreten der BRK – hat sich in Sachsen-Anhalt somit eine Veränderung ergeben: 2008/2009 besuchten noch 8,7 Prozent der Schüler_innen eine Förderschule und der Inklusionsanteil lag bei 8,6 Prozent. Dieser Zeitvergleich zeigt, dass Sachsen-Anhalt beim Aufbau eines inklusiven Bildungssystems noch am Anfang steht. In anderen Bundesländern, die sich auf den Weg gemacht haben, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen, konnten die Exklusionsquoten deutlicher gesenkt und die Inklusionsanteile deutlicher angehoben werden – so etwa in Bremen. 1 Es sei darauf hingewiesen, dass„[i]m Bereich der amtlichen Schulstatistiken lückenhafte Informationen zum sonderpädagogischen Förderbedarf vor[liegen]. Dies ist unter anderem auf die in den einzelnen Bundesländern heterogenen sonderpädagogischen Diagnostiken, Zuordnungsprinzipien und Datenerfassungen zurückzuführen“(Malecki 2014: 594). Zudem verzichten einige Bundesländer bei einzelnen Förderschwerpunkten„zumindest während der ersten Schuljahre auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs“ und teilen die„Förderressourcen nicht länger auf der Basis einer individuellen Diagnostik, sondern den Schulen systemisch“(Klemm 2015: 28) zu. Das führt dazu, dass sich die„von der Kultusministerkonferenz(KMK) veröffentlichten Daten zur sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und in allgemeinen Schulen in zunehmendem Maße als nicht mehr aussagekräftig“(ebd.) erweisen. Friedrich-Ebert-Stiftung 16 Demgegenüber stehen aber auch eine Reihe von Ländern, in denen die Exklusionsquoten stagnieren und die Inklusionsanteile steigen, bei gleichzeitig steigenden Förderquoten. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass der Anstieg des Inklusionsanteils in Zusammenhang mit einem veränderten diagnostischen Verhalten zu bringen ist: Wenn bei mehr Schüler_innen, die ohnehin die allgemeine Schule besuchen, ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, dann erhöht sich der Inklusionsanteil, ohne dass effektiv weniger Kinder die Förderschule besuchen. Sachsen-Anhalt ist hier auszunehmen, da die Förderquote leicht gesunken ist. Verteilt werden die Schüler_innen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wird, auf – in Sachsen-Anhalt – sieben unterschiedliche Förderschwerpunkte. Wie in allen Bundesländern können auch in Sachsen-Anhalt die meisten Schüler_innen dem Förderschwerpunkt Lernen zugeordnet werden. Deutlich weniger als ein Viertel dieser Schüler_innen wird inklusiv unterrichtet. Das ist deshalb bemerkenswert, weil andere Bundesländer wie Niedersachsen und Bremen sich entschieden haben, das Förderschulsystem für diesen Schwerpunkt ganz abzuschaffen. Auch die meisten Schüler_innen der Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung werden in Sachsen-Anhalt exklusiv beschult. Nur Schüler_innen der Förderschwerpunkte Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung besuchen überwiegend die Regelschule. Abbildung 1: Verteilung der Schüler_INNen auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte Lernen 46,1% Sprache 7,0% Geistige Entwicklung 19,4% davon inklusiv 18,9% davon inklusiv 60,7% davon inklusiv 1,3% Sehen davon inklusiv 1,5% Körperliche und motorische Entwicklung 6,8% 38,3% davon inklusiv 21,1% Hören davon inklusiv 3,6% Emotionale und soziale Entwicklung 15,5% 38,5% davon inklusiv 54,9% Quellen: KMK 2014a, b Inklusion in SACHSEN-ANHALT 17 Die Anzahl der Absolvent_innen, die nach dem Besuch der Förderschule mindestens einen Hauptschulabschluss erreicht, gibt ersten Aufschluss über den Anschluss der Förderschüler_innen zur beruflichen Bildung. In Sachsen-Anhalt verließen im Schuljahr 2013/2014 20,3 Prozent der Förderschüler_innen die Förderschule mit mindestens einem Hauptschulabschluss. Damit erzielt Sachsen-Anhalt ein über die Bundesländer hinweg betrachtet deutlich unterdurchschnittliches Ergebnis: Deutschlandweit liegt der Anteil der Förderschulabsolvent_innen, die mindestens einen Hauptschulabschluss erreichen, bei 28,7 Prozent. Zu den Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Regelschule verlassen, liegen über die Bundesländer hinweg keine vergleichbaren Daten vor. Abbildung 2: Abgänger_innen und Absolvent_innen VON Förderschulen Abgänger_innen/ Absolvent_innen insgesamt ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss mit Fachhochschulreife mit allgemeiner Hochschulreife 1.266 79,7% Angaben absolut und in Prozent 16,9% 3,4% 0,0% 0,0% Quelle: Statistisches Bundesamt 2014 Die Übergänge von Schulabsolvent_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Berufsausbildung lassen sich kaum rekonstruieren, so der Bildungsbericht 2014:„Dies liegt teils an unterschiedlichen Zuweisungskriterien zwischen allgemeinbildenden Schulen und Trägern der Berufsausbildung, teils an der statistischen Erfassung.“(Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014: 182) Der Bildungsbericht nimmt eine Sonderauswertung der Schulstatistik vor, um die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Berufsbildung zu erfassen, differenziert dabei aber nicht nach Bundesländern, sondern nur nach Ländergruppen Ost und West. Überblicksartig kann festgehalten werden: „2011/2012 besuchten etwa 43.000 Schüler und Schülerinnen die Teilzeit-Berufsschule, dies entspricht 2,8% der entsprechenden Schülerpopulation. Im Berufsvorbereitungsjahr(BVJ) waren gut 14.000 bzw. 29% mit sonderpädagogischem Förderbedarf und in den Berufsfachschulen Friedrich-Ebert-Stiftung 18 4.300 bzw. 1%. Nach Förderschwerpunkten nimmt der Bereich ‚Lernen‘ insgesamt fast die Hälfte der Jugendlichen auf, im Berufsvorbereitungsjahr ist der Anteil etwas niedriger.“(ebd.: 183) Inklusion ist, das lässt sich feststellen, in der beruflichen Bildung kaum institutionalisiert verankert. Auch in Sachsen-Anhalt herrscht hier noch Nachholbedarf. Das Landeskonzept von 2013 klammert die berufliche Bildung aus. Nach Beschluss des Landtags vom 02.07.2015 soll die Landesregierung„zusammen mit dem Landesbehindertenbeirat und den Vertretern der Sozial- und Wirtschaftspartner ein Handlungskonzept ‚Umsetzung von Inklusion in der Berufsbildung‘“(Landtag von SachsenAnhalt 2015a: 1) erarbeiten. Im September 2016 berichtete die Landesregierung, dass„das Konzeptpapier derzeit zwischen den für Berufsbildung zuständigen Fachabteilungen der Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit und den Kammern abgestimmt und dem Inklusionsausschuss vorgelegt“(Landtag von Sachsen-Anhalt 2015b: 4) werde. Bis Ende September 2016 lag noch keine öffentliche Fassung eines Konzepts zur Inklusion in der beruflichen Bildung vor. Qualitative Aspekte inklusiver Bildung Die statistischen Angaben zu inklusiver Bildung, die Betrachtung von Förderquoten und Inklusionsanteilen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass mit dem gemeinsamen Unterricht von Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule das Ziel inklusiver Bildung erreicht wäre. Die Beschulung möglichst vieler Schüler_innen an einer Schule ist – insbesondere im deutschen, bislang hoch separierenden Bildungssystem – ein wichtiger Schritt. Von einem inklusiven Bildungssystem kann aber erst dann gesprochen werden, wenn an der Regelschule auch tatsächlich inklusiv unterrichtet wird. In diesem Kontext ist die Unterscheidung zwischen integrativer und inklusiver Bildung bedeutsam: „In(…) der Integration ist die allgemeine Schule mehr oder minder offen und nimmt auch bestimmte Kinder mit Behinderungen auf. Die Kinder mit Behinderungen sind als ‚behindert‘ diagnostiziert und etikettiert und unterscheiden sich von der Gruppe der nichtbehinderten, normalen Kinder. Die ‚Zwei-Schulen-Theorie‘ wird abgelöst durch die ‚Zwei-Gruppen-Theorie‘. In der gleichen und gemeinsamen Schule Inklusion in SACHSEN-ANHALT 19 gibt es unter einem gemeinsamen Dach zwei deutlich unterscheidbare Schülergruppen, die ‚nichtbehinderten‘ und ‚behinderten‘ Kinder.(…) In(…) der Inklusion verlieren die Kinder mit Behinderungen ihren besonderen Status der Andersartigkeit. Vielfalt ist normal, alle Kinder sind unterschiedlich, anders, einzigartig, individuell. Diese neue Sichtweise hat Folgen für die Gestaltung von Schule und Unterricht. Die inklusive Pädagogik verzichtet darauf, Kinder ‚gleichzuschalten‘ und zu ‚normalisieren‘; nicht die Kinder werden ‚passend‘ für die Schule gemacht, sondern die Schule passt sich umgekehrt den Kindern an.“ (Wocken 2009: 11f., zit. nach: Blanck 2014: 5) Integration ist also nicht Inklusion. Die statistischen Daten geben keine Auskunft über die Konzepte, die dem gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in dem jeweiligen Bundesland zugrunde liegen. Mit ihnen kann also keine Aussage darüber getroffen werden, ob überwiegend inklusiv oder integrativ unterrichtet wird. Auch die empirische Bildungsforschung hat sich bislang kaum länderübergreifend mit diesen qualitativen Aspekten inklusiver Bildung befasst. Wie unterschiedlich die Organisationsformen„schulischer Integration“ zwischen den und innerhalb der Bundesländer sind, zeigt sich bei einem Vergleich der schulrechtlichen Bestimmungen. Einer Untersuchung von Blanck(2014) zufolge, lassen sich 80 verschiedene Integrationsformen identifizieren und in fünf Typen zusammenfassen: Prävention, Kooperation, Sonderklassen, Integration in Regelklassen, Schwerpunktschulen(vgl. Blanck 2015: 3). Im Rahmen der Prävention werden Schüler_innen in Regelschulen ohne diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf sonderpädagogisch unterstützt. Bei der Kooperation wird schulische Integration durch eine Zusammenarbeit zwischen Regel- und Förderschule erreicht. Sonderklassen werden an Regelschulen verortet, in ihnen werden aber nur Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Bei der Integration in Regelklassen werden Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelklasse aufgenommen. Schwerpunktschulen schließlich sind Regelschulen, die einen Fokus auf den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf legen.(vgl. ebd.: 4) Friedrich-Ebert-Stiftung 20 Wirft man noch einmal einen Blick auf die oben zitierte Differenzierung zwischen Integration und Inklusion wird deutlich, dass inklusive Bildung nur mit den Organisationsformen Prävention, Integration in Regelklassen und Schwerpunktschulen zu vereinbaren ist, obschon auch diese Formen keine Garantie für Inklusion sind, sondern auch integrativ umgesetzt werden können. In den schulrechtlichen Bestimmungen für SachsenAnhalt finden sich die Organisationstypen Prävention, Sonderklassen und Integration in Regelklassen wieder(vgl. ebd.: 5). Ein weiteres Indiz für die Bedeutung, die inklusiver Bildung im Schulalltag beigemessen wird, ist das Angebot an zieldifferentem Lernen. Für einen zieldifferenten Unterricht werden individuelle Förderpläne erstellt, die es den Schüler_innen ermöglichen, in unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten unterschiedliche Lernziele zu erreichen – eine Grundvoraussetzung inklusiver Bildung, wie sie Fischer 2014 beschreibt. Im Gegensatz zum zieldifferenten Lernen steht das zielgleiche Lernen: Hier sollen alle Kinder in der gleichen Geschwindigkeit die gleichen Lernziele erreichen. Nach Angaben des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt kann in Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen – das sind alle in Sachsen-Anhalt angebotenen Schulformen, abgesehen vom Gymnasium, zieldifferent unterrichtet werden. Nach dem Modell des zielgleichen Lernens wird demnach in allen Schularten und Schulstufen unterrichtet.(vgl. KMK 2015a: 85ff) Finanzierung inklusiver Bildung 2 Inklusion ist dann erreicht, wenn die Rahmenbedingungen der Einzelschule an die individuellen Bedürfnisse der Schüler_innen angepasst sind. Die Ausstattung und Ressourcen der Regelschule müssen sich also verändern: Das betrifft sowohl bauliche Maßnahmen – etwa die Herstellung von Barrierefreiheit oder die Einrichtung von Therapieräumen – als auch die Bereitstellung sonderpädagogischer Kompetenz. Nicht zwangsläufig 2 Alle angegebenen Kosteneinschätzungen beziehen sich nur auf die schulische Bildung. Über die Ausgaben, die für eine Umsetzung von Inklusion in der beruflichen Bildung notwendig wären, liegen keine Prognosen vor. Inklusion in SACHSEN-ANHALT 21 müssen alle Ressourcen an jeder Schule verortet sein. Ihre Bündelung in Förder-, Beratungs- oder Unterstützungszentren, etwa den ehemaligen Förderschulen, ist in einem inklusiven System möglich. Entscheidend ist, dass alle Schulen Zugang zu diesen Ressourcen haben und diese nicht nur sporadisch, sondern selbstverständlich nutzen. Ohne Umrüstung oder Erweiterung der Schulgebäude wird inklusive Bildung in Schule und Berufsschule dennoch nicht möglich sein. Die Kosten für diese Maßnahmen zur Umsetzung inklusiver Bildung sind von den Schulträgern zu decken. In Sachsen-Anhalt besteht zwar die ausdrückliche Möglichkeit „einer finanziellen Unterstützung baulicher Maßnahmen nach Maßgabe des Landeshaushalts“ durch das Land(Mißling/Ückert 2014: 27), im Aktionsplan oder im Landeskonzept sind jedoch keine Maßnahmen erwähnt, die eine barrierefreie Umgestaltung der Schulgebäude betreffen. Allerdings entwickelte eine Arbeitsgruppe am Kultusministerium in Zusammenarbeit mit Schulträgern und dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Sachsen-Anhalt eine„Checkliste Barrierefreiheit“, die den Schulträgern als Leitlinie für eine Umgestaltung der Schulgebäude dienen soll. Wie hoch die notwendigen Investitionen in die Schulgebäude sein werden, um ein inklusives Schulsystem verwirklichen zu können, ist unklar, denn:„[F]ür diesen Bereich liegen keine belastbaren Erkenntnisse zum Umfang der erforderlichen Maßnahmen vor.“(Klemm 2012: 14) Schwer abzuschätzen ist außerdem, welche Auswirkungen die Entwicklung zu einer inklusiven Bildung auf die Ausgaben für die individuelle Betreuung und Begleitung einzelner Schüler_innen durch Integrationshelfer haben wird, da„über das Ausgabenvolumen in diesem Feld kaum belastbare Informationen vor[liegen]“(Klemm 2012: 13). Kostenberechnungen zu inklusionsbedingten Veränderungen der Ausgaben für Lehrpersonal hingegen sind vorhanden. Aber auch diese geben keine einfache Antwort auf die Frage„Was kostet uns die Inklusion?“. Denn die Kosten für inklusive Bildung sind maßgeblich von dem Konzept, das umgesetzt werden soll, abhängig. Werden etwa neben„inklusiven“ Regelschulen noch Förderschulen für alle Förderschwerpunkte betrieben – ein Konzept, das mit der Idee der Inklusion im Grunde nicht vereinbar ist –, dann werden durch diese Doppelstruktur die Kosten erhöht. Ebenso kann die Schließung von Förderschulstandorten für die Schulträger Entlastungseffekte haben, weil Ausgaben für die Bewirtschaftung und den Erhalt der Gebäude entfallen(vgl. ebd.: 14). Friedrich-Ebert-Stiftung 22 Die Ausgaben für das Lehrpersonal sind davon abhängig, wie inklusiver Unterricht gestaltet sein soll. Bereits erfolgreiche inklusive Schulen arbeiten mit der sogenannten„Doppelzählung“: Für den gemeinsamen Unterricht werden die Lehrerstunden aller Schüler_innen zunächst einmal so veranschlagt, als gebe es keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Zusätzlich werden dann für die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Unterrichtswochenstunden eingerechnet, die bei einem Besuch der Förderschule für sie anfallen würden – sie werden also„doppelt gezählt“.(vgl. ebd.: 21) Würde in SachsenAnhalt inklusive Bildung so umgesetzt werden, würde im Schuljahr 2020/2021 im Vergleich zu 2009/2010 ein jährlicher Mehrbedarf an Kosten für Lehrpersonal von 57,08 Mio. EUR entstehen. Diese Berechnungen gehen von inklusivem„Unterricht von jeweils 100 Prozent der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache(LES) im Jahr 2020 und von 50 Prozent der derzeit exklusiv unterrichteten Schüler aus den übrigen Förderschwerpunkten im Jahr 2020“ aus(ebd.: 15). Wird allerdings davon ausgegangen, dass die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur die zusätzliche Förderzeit in den Unterricht einbringen, die sie auch an einer Förderschule erhalten hätten, werden sie also nicht doppelt gezählt, dann würden sich unter Einbezug der demographischen Entwicklung für Sachsen-Anhalt 2020/2021 Mehrausgaben für Lehrpersonal in Höhe von 37,56 Mio. EUR ergeben. Das entspricht einem Mehrbedarf von 529 Vollzeitlehrereinheiten.(vgl. ebd.: 28) Die Planung Sachsen-Anhalts decken sich allerdings mit keiner der oben angeführten Kostenrechnungen zur Umsetzung inklusiver Bildung. Nach Angaben des Kultusministeriums sollen„alle Maßnahmen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen umgesetzt“ werden(KMK 2015a: 66). Angestrebt wird mit der Einrichtung eines sogenannten Inklusionspools eine Umverteilung der Ressourcen aus dem Förderschul- in das Regelschulsystem: „Seit dem Schuljahr 2015/2016 verfügen alle Grund- und Sekundarschulen im Land Sachsen-Anhalt über einen sogenannten Inklusionspool. Mehr und mehr Förderschullehrer werden demnach regelhaft an allgemeinen Schulen eingesetzt, sodass die meisten Schulen über eine sonderpädagogisch kompetente Lehrkraft im Kollegium verfügen. Ergänzend gibt es mobile Angebote.“(Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt 2015) Inklusion in SACHSEN-ANHALT 23 Da Sachsen-Anhalt für alle Förderschwerpunkte eine Doppelstruktur beibehält – die Förderschulen also weiterhin bestehen bleiben –, scheint eine reine Umverteilung der sonderpädagogischen Ressourcen kaum ausreichend, um eine flächendeckende Versorgung an inklusiven Bildungsangeboten gewährleisten zu können. Die Rolle des Elternwahlrechts Mit dem Elternwahlrecht wird Eltern die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind, bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert worden ist, in der Regel- oder in einer Förderschule unterrichtet wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Bundesländer, die dieses Wahlrecht einräumen, eine Doppelstruktur an inklusiver Bildung in der Regelschule und exklusiver Bildung in der Förderschule aufrechterhalten müssen. In Sachsen-Anhalt gilt das Elternwahlrecht für alle Förderschwerpunkte (vgl. KMK 2015a: 68). Allerdings ist das Elternwahlrecht durch die in§39 (1) SchulG LSA hinterlegte Förderschulpflicht eingeschränkt, die vorsieht, dass Schüler_innen zum Besuch einer Förderschule verpflichtet werden können, wenn sie nach Auffassung der Schulbehörde in der Regelschule keine geeignete Förderung erhalten können. Die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes, die ja Grundlage für die Entscheidung sind, welche weitere Schullaufbahn das Kind einschlagen wird, wurden in Sachsen-Anhalt mit der Einrichtung des landesweiten Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienstes von der Förderschule abgelöst. Inhaltlich wurde das Feststellungsverfahren, so das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt, „dahingehend verändert, dass meldende Schulen ihre Fördermöglichkeiten und deren Nutzung in einem pädagogischen Bericht aufzeigen müssen.“ Können Schulen nicht ausreichend nachweisen, wie umfangreich die bisherige Förderung war und dass ohne sonderpädagogische Unterstützung keine weiteren Lernerfolge zu erwarten sind, wird das Verfahren nicht eingeleitet“(KMK 20015a: 77). Feststellungsverfahren für die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache sollen erst nach mehrjähriger Friedrich-Ebert-Stiftung 24 Förderung in der Grundschule, die durch den zum Schuljahr 2015/2016 eingerichteten Inklusionspool gewährleistet werden soll, erfolgen(vgl. ebd.). Inklusive Bildung in der Lehreraus- und-Fortbildung Werden Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule gemeinsam unterrichtet, dann müssen die Lehrer_innen das Handwerkszeug besitzen, mit dieser Herausforderung umgehen zu können: Sie müssen beispielsweise über grundlegende sonderpädagogische Kompetenzen verfügen, zieldifferent unterrichten, selbstverständlich in einem multiprofessionellen Team arbeiten sowie über diagnostische Fähigkeiten verfügen. Inklusive Bildung erfordert also eine Anpassung der Inhalte der Lehreraus- und-fortbildung. Die KMK hat 2014 überarbeitete„Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ vorgelegt, die vorsehen, dass Absolvent_innen „die Herausforderungen inklusiver Schulentwicklung“ reflektieren können müssen(KMK 2014c: 14). Damit hat die KMK die ersten Schritte eingeleitet, um Inklusion zu einem verpflichtenden Bestandteil des Lehramtsstudiums in allen Ländern werden zu lassen,„[d]ie konkrete Ausgestaltung obliegt jedoch den einzelnen Ländern und Hochschulen“(Monitor Lehrerbildung 2015: 4). In Sachsen-Anhalt gibt es mit den Universitäten Halle-Wittenberg und Magdeburg zwei lehrerbildende Hochschulen. Seit der Änderung des Schulgesetzes von 2012 ist die Vermittlung von inklusionspädagogischen Inhalten in der Lehrerbildung verpflichtend vorgesehen(vgl. SchulG LSA §1(3)). Die Hochschulen selbst geben an, dass Lehrveranstaltungen zum Thema Inklusion an einer der beiden Hochschulen für alle Lehramtstypen verpflichtend seien, an der anderen für bestimmte Lehramtstypen(vgl. Monitor Lehrerbildung 2014). Nicht nur in der Lehrerausbildung ist inklusive Bildung zu berücksichtigen, auch die bereits in der Schule tätigen Lehrer_innen müssen weiter qualifiziert werden. Nach Angaben des Ministeriums für Bildung Sachsen-Anhalt werden für Lehrkräfte aller Schulformen Fort- und Weiterbildungen zur sonderpädagogischen Förderung und zur Unterrichtsgestaltung in hetero- Inklusion in SACHSEN-ANHALT 25 genen Lerngruppen angeboten(vgl. KMK 2015a: 101). Die„Maßnahmen der Lehrerfort- und-weiterbildung müssen“, so die Ausführungen des Ministeriums,„mit den vorhandenen Haushaltsmitteln abgedeckt werden“ (ebd.: 66). Weitere Informationen zur Umsetzung inklusiver Bildung in Sachsen-Anhalt unter: www.bildung-lsa.de Friedrich-Ebert-Stiftung 26 Best Practice inklusiver Bildung in Thüringen Grundschule Pfeilergraben Die Grundschule Pfeilergraben in Aschersleben gehört seit dem Schuljahr 2014/2015 zu den nunmehr 30 Schulen in Sachsen-Anhalt, die eine Zertifizierung als Schule mit inklusivem Profil erhalten haben. Anlass für die Grundschule, einen Antrag auf Zertifizierung zu stellen, waren die guten Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht, die seit dem Schuljahr 2002/2003 gesammelt werden konnten. Bausteine für das inklusive Schulprofil sind für die Grundschule die flexible Schuleingangsphase, die Vernetzung der individuellen Förderung der Kinder in der Schuleingangsphase und in den Jahrgangsstufen 3 und 4 als durchgängige Gesamtaufgabe, die Kooperation mit Kindertagesstätten, die Einbindung der Förderschullehrkraft mit allen Lehrerwochenstunden in die Grundschularbeit, Fort- und Weiterbildungsangebote, die von allen Lehrkräften in Anspruch genommen werden, sowie die Partnerschaft mit dem regionalen Förderzentrum. Nach einer umfassenden Sanierung verfügt die Grundschule Pfeilergraben über eine Schulbibliothek, eine Kinderküche, ein Computerkabinett sowie einen Speiseraum. Die Ausstattung mit einem Fahrstuhl ermöglicht auch Kindern mit körperlichen Beeinträchtigungen den Zugang zu allen Räumen. Die Grundschule ist nicht nur als Schule mit inklusivem Profil zertifiziert, sie ist darüber hinaus eine musikbetonte Grundschule mit Konzertgarten auf dem Schulgelände. Weitere Informationen zur Grundschule Pfeilergraben: http://www.gs-pfeilergraben.bildung-lsa.de/ Best practice inklusiver Bildung in SACHSEN-ANHALT 27 Saaleschule in Halle Die Saaleschule in Halle ist eine integrierte Gesamtschule in freier Trägerschaft. Erst zum Schuljahr 2008/2009 gegründet, kann die Saaleschule auf eine nur sehr kurze, aber erfolgreiche Geschichte zurückblicken. Die rund 440 Schüler_innen, von denen etwa 12 Prozent einen Förderbedarf in den Bereichen„Lernen“,„emotionale und soziale Entwicklung“ und„geistige Entwicklung“ haben, besuchen die Klassenstufen fünf bis dreizehn. Im pädagogischen Leitbild der Schule heißt es: „In der Saaleschule für(H)alle lernen und leben Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeinsam. Die unterschiedlichen Voraussetzungen, Gaben, Fähigkeiten, Interessen und Neigungen jedes Einzelnen sind Grundlage der Gestaltung des gemeinsamen Schulalltages. Durch die gelebte Akzeptanz aller entsteht eine Gemeinschaft, in der Vielfalt erlebt wird.“ Die Schule versteht sich als eine integrierte Gesamtschule, die sich der inklusiven Pädagogik öffnet, als offener Lebensraum, als demokratische Schule, als Ort des eigenverantwortlichen Lernens, sie pflegt eine Kultur der Anerkennung und ist international vernetzt. Dieses Leitbild wird im Unterricht dadurch lebendig, dass der gesamte Unterricht aus der Perspektive der Schüler_innen entwickelt wird. Selbsttätigkeit ist, so die Saaleschule, der Ausgangspunkt allen Lernens und Selbstständigkeit eines der wichtigsten Lernziele. Der Unterricht ist in Freiarbeitsphasen, Projekt- und Werkstattarbeit, epochal und periodisch organisiert. Auch Praktika spielen eine wichtige Rolle. Die Idee des Epochenunterrichts etwa ist es, dass Fächer wie Biologie, Physik, Chemie oder Geschichte nicht mit wöchentlich zwei Stunden unterrichtet werden, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg – etwa zwei Wochen – mit täglich zwei Stunden. So wechseln sich diese Fächer im Unterrichtsplan ab und es werden mehr Möglichkeiten für Projektarbeit oder fächerübergreifendes Lernen geschaffen. Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten neben der Förderung im Unterricht Einzelförderung von Heil- oder Förderpägagog_innen oder werden im Schulalltag von Integrationshelfer_innen betreut. Für die Schüler_innen mit einem Förderbedarf in geistiger Entwicklung wurde Friedrich-Ebert-Stiftung 28 eine Berufsschulstufe eingerichtet, die diese ab der zehnten Klasse besuchen können. Kooperationen mit den Unternehmen der Region machen es möglich, dass die Schüler_innen der Berufsschulstufe durch zahlreiche Praktika die Berufswelt kennenlernen können. Die Saaleschule wurde 2016 mit dem Jakob-Muth-Preis für inklusive Schule ausgezeichnet. Weitere Informationen zur Saaleschule: http://www.saaleschule.de/ Best practice inklusiver Bildung in SACHSEN-ANHALT 29 LITERATUR Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://www.bildungsbericht.de/daten2014/bb_2014.pdf Bertelsmann Stiftung (2014): Inklusion in der beruflichen Bildung. Daten, Fakten, offene Fragen. Unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/ GrauePublikationen/GP_Inklusion_in_der_beruflichen_Bildung.pdf Blanck, Jonna M. (2014): Organisationsformen schulischer Integration und Inklusion. Eine vergleichende Betrachtung der 16 Bundesländer. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Unter: http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2014/i14-501.pdf Blanck, Jonna M. (2015): Die vielen Gesichter der Inklusion. Wie SchülerInnen mit Behinderung unterrichtet werden, unterscheidet sich innerhalb Deutschlands stark. In: Allmendinger, Jutta: WZBrief Bildung. Unter: http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-bildung/WZBriefBildung302015_blanck.pdf Fischer, Christian (2014): Individuelle Förderung als schulische Herausforderung. Friedrich-Ebert-Stiftung. Unter: http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/10650.pdf Klemm, Klaus (2012): Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland. Bertelsmann Stiftung. Unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/ BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Zusaetzl_Ausgaben_inkl_Schulsystem_in_D_ Mrz_12.pdf Klemm, Klaus (2014): Update Inklusion – Datenreport zu den aktuellen Entwicklungen. Bertelsmann Stiftung. Unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_IB_Update_Inklusion_2014.pdf Klemm, Klaus (2015): Inklusion in Deutschland. Daten und Fakten. Bertelsmann Stiftung. Unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_IB_Klemm-Studie_Inklusion_2015.pdf KMK (2010): Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(Behindertenrechtskonvention- VN-BRK) in der schulischen Bildung(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010). Unter: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_11_18-Behindertenrechtkonvention.pdf KMK (2014a): Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen(ohne Förderschulen) 2013/2014. KMK (2014b): Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen 2013/2014. Friedrich-Ebert-Stiftung 30 KMK (2014c): Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften.(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i. d. F. vom 12.06.2014). Unter: http://www. kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK (2015a): Übersicht der Kultusministerkonferenz. Umsetzung der inklusiven Bildung in den Ländern. Stand 13. Januar 2015. KMK (2015b): Allgemein bildende und berufliche Schulen(Schüler, Klassen, Lehrer und erteilte Unterrichtsstunden nach Bildungsbereichen). Landtag von Sachsen-Anhalt (2015a): Beschluss des Landtags. Berufliche Bildung – gleichberechtigter Zugang für alle. Drucksache 6/4235 vom 02.07.2015. Unter: http:// padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d4235vbs.pdf Landtag von Sachsen-Anhalt (2015b): Beschlussrealisierung. Berufliche Bildung – gleichberechtigter Zugang für alle. Drucksache 6/4391 vom 16.09.2015. Unter: http://padoka. landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d4391lbr.pdf Malecki, Andrea (2014): Sonderpädagogischer Förderbedarf – eine differenzierte Analyse. In: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, Oktober 2014. S. 591-601. Unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/BildungForschungKultur/SonderpaedagogischerFoerderbedarf_102014.pdf?__blob=publicationFile Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt (2013):„einfach machen“. Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Landesaktionsplan Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/ Aktionsplaene/aktionsplan_sachsen_anhalt.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt (2013): Zertifizierung von„Schulen mit inklusivem Schulkonzept“ ab Schuljahr 2013/2014. Unter: https://www.bildung-lsa.de/files/47f df1a045ae1905ff9e30ad7230d98d/RdErl_Zertifizierung_Schulkonzept_10042013.pdf Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt (2015):„Einen großen Schritt nach vorn gemacht“. Kultusminister Stephan Dorgerloh zieht positive Zwischenbilanz beim Thema Inklusion in Sachsen-Anhalt. Pressemitteilung vom 03. September 2015. Unter: http:// www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=873084&identifier=c967064a6b7 95a45ca669a95b417059e Mißling, Sven/Ückert, Oliver (2014): Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand. Deutsches Institut für Menschenrechte. Unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte. de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Studie_Inklusive_Bildung_Schulgesetze_auf_dem_ Pruefstand.pdf Monitor Lehrerbildung (2014): Fakten zur Inklusion in der Lehrerbildung in Sachsen-Anhalt. Unter: http://www.monitor-lehrerbildung.de/export/sites/default/.content/Downloads/ Factsheets_Inklusion/Monitor-Lehrerbildung_Inklusion_Factsheet-Sachsen-Anhalt.pdf Best practice inklusiver Bildung in SACHSEN-ANHALT 31 Monitor Lehrerbildung (2015): Inklusionsorientierte Lehrerbildung – vom Schlagwort zur Realität?! Unter: http://2015.monitor-lehrerbildung.de/export/sites/default/.content/Downloads/Monitor_Lehrerbildung_Inklusion_04_2015.pdf o.V. (2013): Gemeinsamer Unterricht als Baustein inklusiver Bildungsangebote – Konzept des Landes Sachsen-Anhalt zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen. Unter: http://www.mk.bildung-lsa.de/bildung/be-gemeinsamer_unterricht. pdf SchulG LSA (2013): Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt(SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013. Unter: http://www.landesrecht.sachsenanhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true SoPädFV ST (2013): Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Vom 8. August 2013. Unter: http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=SoP% C3%A4dFV+ST+Inhaltsverzeichnis&psml=bssahprod.psml&max=true Statistisches Bundesamt (2014): Bildung und Kultur. Allgemeinbildende Schulen. Schuljahr 2013/2014. Fachserie 11, Reihe 1. United Nations (2006): Convention on the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol. Unter: http://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e. pdf Friedrich-Ebert-Stiftung 32 Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 33 Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen , MdL und Ministerin a.D. Inklusive Bildung in der bildungspolitischen Debatte in Sachsen-Anhalt Definition, Konzeption und rechtliche Grundlagen inklusiver Bildung Sachsen-Anhalt weist schon seit vielen Jahren im Ländervergleich eine hohe Exklusionsquote auf. Das bedeutet, dass viele Kinder und Jugendliche, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, nicht inklusiv an einer allgemeinen Schule, sondern exklusiv an einer Förderschule unterrichtet werden. Durch die Einrichtung einer präventiven Grundversorgung und des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSDD) konnte diese Entwicklung in den letzten Jahren verändert werden. Die Anzahl der Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ging nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch anteilig zurück. Diese positive Entwicklung lässt sich insbesondere für den Förderschwerpunkt Lernen feststellen, dem die meisten Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugeordnet sind. Viele Eltern wählen zur Förderung ihres Kindes zunehmend den gemeinsamen Unterricht an den allgemeinen Schulen. Friedrich-Ebert-Stiftung 34 Abbildung 3: Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt Schüler_innen an Förderschulen u. im gemeinsamen Unterricht insgesamt Lernen geistige Entwicklung emotionale u. soziale Entwicklung Sprache Hören Sehen körperliche u. motorische Entwicklung insgesamt Im Förderschwerpunkt 2011/ 2012 2012 /2013 2013 /2014 2014/ 2015 2015/ 2016 7.603 7.401 6.867 6.617 6.398 2.612 2.646 2.705 2.832 2.985 1.716 1.957 2.064 2.559 2.880 1.184 1.174 1.042 922 872 562 581 561 561 589 238 247 230 233 241 941 973 1.011 1.090 1.048 14.856 14.979 14.480 14.814 15.013 Schüler_innen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen insgesamt Anteil der Schüler_inen mit sonderpädagogischem Förderbedarf(in%) 164.987 165.830 167.804 169.649 171.523 9,0% 9,0% 8,6% 8,7% 8,8% Anteile der Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht an allen Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf(öffentliche allgemeinbildende Schulen) Schüler_innen im gemeinsamen Unterricht Anteil an allen Schüler_innen mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf (in%) 3.128 21,1% 3.711 24,8% 3.745 25,9% 4.640 31,3% 5.120 34,1% Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 35 In Sachsen- Anhalt gibt es Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten: Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung. Diese bieten Kindern und Jugendlichen mit mehrfachen und schwersten Behinderungen die Bedingungen, die sie für eine professionelle Betreuung und Bildung brauchen. Abbildung 4: Anzahl der Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht auSSerhalb von Förderschulen nach Förderschwerpunkten Förderschwerpunkt Lernen 2014 /2015 insgesamt darunter im GU darunter in Förderschulen 2016 /2017 insgesamt darunter im GU darunter in Förderschulen 6.617 1.614 5.003 6.398 1.803 4.595 geistige Entwicklung emotionale u. soziale Entwicklung Sprache körperliche u. motorische Entwicklung Hören 2.832 2.559 922 1.090 561 53 1.746 615 279 233 2.779 813 307 811 328 2.985 2.880 872 1.048 589 59 2.007 606 290 251 2.926 873 266 758 338 Sehen 233 100 133 241 104 137 insgesamt 14.814 4.640 10.174 15.013 5.120 9.893 Der Koalitionsvertrag Sachsen-Anhalt 2016-2021 vom 21. April 2016,„Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt – verlässlich, gerecht und nachhaltig“, zwischen CDU, SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass Förderschulen und Förderzentren„ein fester und wichtiger Bestandteil unseres Schulsystems sind“. Vor dem Hintergrund der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention soll eine Konzeption für die weitere Entwicklung der Förderschulen erarbeitet werden, die auch die Zusammenlegung von Förderschwerpunkten prüft. Friedrich-Ebert-Stiftung 36 Rechtliche Grundlagen Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention geht es auch für Sachsen-Anhalt nicht mehr um das„Ob“, sondern um das„Wie“ der Gestaltung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Bildungssystem. Art. 24 verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems, das Menschen mit Behinderungen Wissen um die menschlichen Möglichkeiten, Würde und Selbstwertgefühl sowie die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt vermittelt. Der grundsätzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag ist im SchulG LSA verankert. Das Bildungssystem soll Menschen mit Behinderungen dazu befähigen,„ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen“. Auch Sachsen-Anhalt muss sicherstellen, dass niemand vom Bildungssystem ausgeschlossen wird. In Erfüllung dieses Auftrages sind die Schulen insbesondere gehalten, den Schüler_innen Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihrer Sprache und Herkunft, ihrem Glauben, ihren religiösen oder politischen Anschauungen fördern und über Möglichkeiten des Abbaus von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufzuklären. Aufgabe ist, das System so zu gestalten, dass alle einbezogen werden und ihre jeweiligen Fähigkeiten entfalten können. Anders ausgedrückt: Menschen mit Benachteiligungen müssen sich nicht in die jeweiligen Strukturen„einfügen“. Der Anspruch besteht also darin, die Strukturen so zu verändern, dass sie ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechen und nicht mehr nach unterschiedlichen Sonder- und Förderschulen differenziert wird. Das Ziel heißt„Schule für Alle“ mit gemeinsamem Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarfen. Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2011 mit den Empfehlungen zur Inklusion einen Rahmen geschaffen, an dem die Ausgestaltung der pädagogischen Praxis an den allgemeinbildenden Schulen und den berufsbildenden Schulen ausgerichtet werden muss. Ausgehend von den Prinzipien der Teilhabe und Barrierefreiheit ist die allgemeine Schule grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen zuständig. Dazu gehört Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 37 auch, dass die Lehrkräfte die für inklusive Bildung notwendigen Kompetenzen erwerben können. Dazu wurden 2014 die„Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ und die„Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ überarbeitet. Für die Schulentwicklung in Sachsen-Anhalt bedeutet Inklusion, solche Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die es allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre jeweiligen Potenziale auszuschöpfen und erfolgreich zu lernen, damit sie einen Schul- bzw. einen Ausbildungsabschluss erreichen. Gemeinsamer Unterricht(GU) und die sonderpädagogische Förderung sind seit 2001 im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt verankert. Damit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. Das SchulG LSA fordert die Förderung der Integration von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schulformen. „Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schulformen soll gefördert werden um auf diese Weise zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit beizutragen. Schüler_innen mit sonderpädagogischem und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf sollen gemeinsam unterrichtet werden, wenn die Erziehungsberechtigten der Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf dies beantragen, die personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten vorhanden sind oder geschaffen werden können[…].“(SchulG LSA§1 Abs. 3 und 3a). Diese Feststellung gibt die Möglichkeit zur Integration, ist aber an das Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen gebunden. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, muss das Kind eine Förderschule besuchen. „Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sind zum Besuch einer für sie geeigneten Förderschule oder des für sie geeigneten Sonderunterrichts verpflichtet, wenn die entsprechende Förderung nicht in der Schule einer anderen Schulform erfolgen kann.“(§ 39 SchulG LSA) Im Jahre 2005 sind Regelungen zur Entwicklung von Förderzentren entwickelt worden, die einen integrativen, jahrgangsgemischten und fächerübergreifenden Unterricht ermöglichen sollen. Neben den regionalen Friedrich-Ebert-Stiftung 38 und überregionalen Förderzentren, die sich gemeinsam mit den allgemeinen Schulen engagieren, sonderpädagogische Bildungs- und Unterstützungssysteme auf- und auszubauen und den gemeinsamen Unterricht zu qualifizieren, gibt es in Sachsen-Anhalt weitere Ansprechpartner zur Gewährleistung der erforderlichen Maßnahmen zur sonderpädagogischen Förderung. Diese sind: Das Beratungsnetz zur Unterstützung der Förderung autistischer Kinder und Jugendlicher mit vier Beratungslehrkräften. Sie beraten Eltern und Lehrkräfte von autistischen Kindern und Jugendlichen zu spezifischen Lern- und Lehrwegen. Darüber hinaus entwickeln sie geeignete Medien und begleiten die Übergänge in der schulischen Biografie. Eine Beratungsstelle kümmert sich um spezifische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, die nicht sprechen. Hier besteht eine enge Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst(MSDD) steht Schulen und Eltern zur Seite, wenn es um die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs geht. Er berät Schulen vor der Antragstellung und zur Umsetzung der Förderung. Dadurch wird ein landeseinheitliches Vorgehen gewährleistet. Diese Angebote haben zu einer Vernetzung der allgemeinen Schulen untereinander und mit anderen Trägern geführt und erleichtern eine gute Vorbereitung und gemeinsame Umsetzung der Prozesse der Reintegration bzw. des Wechsels in den Gemeinsamen Unterricht. Sonderpädagogische Förderung und Unterstützung erfolgt in der Vielfalt der Lernorte stets im Einvernehmen mit den elterlichen Bildungs- und Erziehungsplanungen. Nachdem 2008 das Konzept zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens erstellt wurde, fanden in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 Modellversuche statt. Im Mittelpunkt stand die Untersuchung neuer Formen der Zusammenarbeit von Lehrkräften unterschiedlicher Professionen, die Erarbeitung neuer Konzepte zur Unterrichtsgestaltung sowie die Untersuchung der Gelingensbedingungen bzw. Stolpersteine bei der Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts. Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 39 Im Schuljahr 2010/2011 wurde die präventive sonderpädagogische Grundversorgung eingeführt. Dazu wurden den Schulen für die Schuleingangsphase Lehrwochenstunden(LWS) für den Gemeinsamen Unterricht als Stundenpool mit einem einheitlichen Schülerfaktor zugewiesen und der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst(MSDD) eingeführt. Zur Begleitung wurde eine AG zur Weiterentwicklung der inklusiven Bildung eingerichtet, um Themen wie die Erweiterung der präventiven Grundversorgung an den Grundschulen und die sonderpädagogische Ausstattung an den weiterführenden Schulen zu erörtern. Zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurden konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts(Konzeption des Gemeinsamen Unterrichts) vorgestellt. Sie beschreiben den Übergang vom Status quo hin zur inklusiven Schule und zeigen Wege, Anforderungen und Rahmenbedingungen für eine inklusive Schule auf. Ziel ist, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen erfolgreichen Bildungsverlauf zu ermöglichen. Das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf wurde 2012 durch zahlreiche Empfehlungen weiterentwickelt. Darin wurden u.a. die landeseinheitlichen Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes durch die Übertragung auf den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst(MSDD) modifiziert. Darüber hinaus wurden die Förderbedarfe gesenkt und die Teilnehmerzahlen am Gemeinsamen Unterricht erhöht. Es wurde ein Beratungs- und Unterstützungssystem für die Qualifizierung des Gemeinsamen Unterrichts eingerichtet und die Qualifizierung der Pädagog_innen ermöglicht. Daraus entstand ein Handbuch zur Ausstattung allgemeiner Schulen für den Gemeinsamen Unterricht unter Einbeziehung der freien Schulen. 2013 wurde das Landeskonzept zum weiteren Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts mit zahlreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsangebote und zur Qualifizierung der Lehrkräfte verabschiedet. Schulen können sich seitdem als „Schulen mit inklusivem Schulprofil“ zertifizieren lassen. Insgesamt gibt es derzeit 30 zertifizierte Schulen mit inklusivem Profil: 24 Grundschulen und 6 weiterführende Schulen(vgl. Ministerium für Bildung 2015). Der Landesaktionsplan„einfach machen“ – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft aus dem Jahr 2013 dient der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hier heißt es:„Sonderpädagogische Förderung und Unterstützung erfolgt Friedrich-Ebert-Stiftung 40 in der Vielfalt der Lernorte im Einvernehmen mit den elterlichen Bildungsund Erziehungsplanungen.“ Der Landesaktionsplan enthält klare Vorgaben zur Bereitstellung der notwendigen personellen, sächlichen und administrativen Ressourcen, zur Intensivierung der spezifischen Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiter_innen sowie zur Aufnahme integrationsbzw. rehabilitationspädagogischer Ausbildungsanteile in allen Lehramtsstudiengängen. Dadurch soll der Gemeinsame Unterricht ausgebaut, die Schuleingangsphase qualifiziert und eine Veränderung im Verständnis von Förderdiagnostik erreicht werden. Durch Veränderungen im Feststellungsverfahren soll die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf deutlich abgesenkt und die Bedingungen für die präventive und sonderpädagogische Förderung verbessert werden. Ziel ist damit die Verbesserung und Erweiterung der Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche mit Benachteiligungen. Seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 verfügen alle Grund- und Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt über einen sog. Inklusionspool. Es werden mehr Förderschullehrer_innen an allgemeinen Schulen eingesetzt und die meisten Schulen verfügen über eine sonderpädagogisch geschulte Lehrkraft. Ergänzend wurden mobile Angebote eingerichtet. Status Quo, Übergang und Zielsetzung Die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Sachsen-Anhalt sind: Einrichtung der(flexiblen) Schuleingangsphase Entwicklung und Einrichtung von regionalen und überregionalen Förderzentren Schrittweiser Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts Weiterentwicklung des individuellen Lernens auf der Grundlage der Förderkonzepte und Empfehlungen der Kultusministerkonferenz. Schon heute wird in Sachsen-Anhalt Gemeinsamer Unterricht an allgemeinen Schulen unter Bereitstellung sonderpädagogischer Kompetenz angeboten. Dabei erfolgt die Zuweisung von Förderschulkräften für den Ge- Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 41 meinsamen Unterricht nach einem schülerbezogenen Faktor. Dazu wurden Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Kompetenz an allgemeine Schulen abgeordnet, um dort längerfristig verlässlicher Partner zu sein. Ziel ist die Entwicklung didaktisch-methodischer Kompetenzen durch den Transfer von Know-how sowie die Qualifizierung des binnendifferenzierten Unterrichtens durch vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Lehrkräften unterschiedlicher Lehrämter. Den regionalen und überregionalen Förderzentren kommt in diesem Prozess die Aufgabe zu, die Professionalität der Lehrkräfte im gemeinsamen Unterricht zu sichern. Darüber hinaus soll eine Vernetzung mit den allgemeinen Schulen erfolgen, um die Prozesse der Reintegration bzw. des Wechsels in den gemeinsamen Unterricht vorzubereiten und gemeinsam zu führen. Der Gemeinsame Unterricht zeigt seit 2001 eine sehr dynamische Entwicklung in allen Schulformen. Im Schuljahr 2011/2012 fand an 83 Prozent der öffentlichen Regelschulen Gemeinsamer Unterricht statt. Die Grundschule unterrichtet die größte Anzahl der Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht. Grundschule Der Erlass zur Aufnahme in die Grundschule sieht vor, dass Kinder, die schon vor der Einschulung Eingliederungshilfe erhalten haben, einen Antrag auf Verschiebung der Einschulung oder einen Antrag zur Feststellung eines möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfes stellen können. Im Übrigen haben die Grundschulen eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Schuleingangsphase flexibel zu gestalten. So können unterschiedliche Lernausgangslagen mit entsprechenden differenzierten Konzepten beim Schuleintritt berücksichtigt werden. Ziel ist, auch Kindern mit ungünstigen Lernausgangslagen ein erfolgreiches Lernen in der Grundschule zu ermöglichen. Die Schuleingangsphase ist ein wesentlicher Baustein für inklusive Bildungsangebote, für die sie eine besondere präventive sonderpädagogische Grundversorgung erhalten. So sollen frühzeitig geeignete Unterstützungsangebote entwickelt und vorgehalten werden, damit ein sonderpädagogischer Förderbedarf möglichst verhindert wird. Der Einsatz einer pädagogischen Lehrkraft und einer speziell ausgebildeten Lehrkraft für sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht unterschiedliche Zugänge zum erfolgreichen Lernen. Friedrich-Ebert-Stiftung 42 Berufliche Bildung Auch berufliche Bildung muss allen offenstehen. Der Landtag hat im Juli 2015 die Landesregierung aufgefordert, ein Handlungskonzept zur „Umsetzung der Inklusion in der Berufsbildung“ zu erarbeiten und die Einführung eines individualisierten schülerbezogenen Informationsheftes zu prüfen, in dem die Kompetenzen jedes Schülers erfasst werden sollen. Obwohl eine duale Ausbildung für Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben ist und es für Ausbildungsbetriebe zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt, gehen die meisten Schüler_innen nach der Schule immer noch in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auch hier hat Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich einen weit überdurchschnittlichen Prozentsatz an Beschäftigten in den Werkstätten. Durch die Einführung eines„Budgets für Arbeit“ sollen in Zukunft die Weichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gestellt werden. Angestrebt wird, für behinderte Menschen Arbeitsmöglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden, ihnen bei Bedarf aber auch ein Rückkehrrecht in die Werkstatt zu ermöglichen. Zur Sensibilisierung und Stärkung der Motivation für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen einzustellen, wird in SachsenAnhalt ein Inklusionspreis ausgeschrieben, der Engagement in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen würdigt. Darüber hinaus wird die Einführung eines Anreizsystems für Unternehmen, die über die Pflichtquote hinaus Schwerbehinderte beschäftigen, geprüft. Zur Umsetzung von inklusiver Bildung in allen Bereichen und zur Erhöhung der Akzeptanz setzt Sachsen-Anhalt vor allem auf Fort- und Weiterbildung. Kurse zur integrativen Bildung in Grundschulen gibt es schon seit 2009, für die Sekundarschulen seit 2011. Derzeit werden Modulkurse zur Gestaltung der Schuleingangsphase, Möglichkeiten zur Qualifikation über ein berufsbegleitendendes Studium„Integrationspädagogik“ und ein Leitfaden zur integrativen Beschulung in der Sekundarstufe I(Jahrgänge 5-9) erarbeitet. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung(LISA) bietet eine Modulfortbildung zur Gestaltung der Schuleingangsphase an, an der Schulleitungen von Grundschulen verpflichtend teilnehmen. In dieser Fortbildung stehen inklusive Bildungsansätze und Methoden zum individualisierten Lernen im Mittelpunkt. Für Grund-, Sekundar- und Förderschullehrkräfte werden einjährige Fortbildungskurse zum Gemein- Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 43 samen Unterricht angeboten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fachtagungen und Fachgespräche zu Fragen der inklusiven Bildung an den Schulen. Hier soll insbesondere das Verständnis für Inklusion geweckt bzw. gestärkt werden und anhand von Praxisbeispielen ein Perspektivwechsel angeregt werden. Diese Fortbildungen werden gut angenommen und sind der richtige Weg, damit langfristig die erforderliche Umstellung der pädagogischen Arbeit an den Schulen erfolgen kann. Politischer und gesellschaftlicher Diskurs „Kein Bundesland in Deutschland erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten Kriterien.“ Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom November 2014(Mißling/ Ückert). Sachsen-Anhalt wird hier den Ländern mit„größerem Anpassungsbedarf“ zugeordnet. Positiv herausgestellt wird, dass die Beteiligung und Berücksichtigung der Interessen von Kindern mit und ohne Behinderungen bei der Schulentwicklungsplanung gestärkt werden soll. Inklusion ist eine der größten Herausforderungen im Bildungsbereich. Sie erfordert nicht nur einen größeren Aufwand, um Schüler_innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zu unterrichten, sie ist auch eine Entwicklung, die oft von Unsicherheiten, Ängsten und Vorbehalten begleitet wird und die an vermeintlich pädagogischen Selbstverständlichkeiten rüttelt. Dies gilt für alle Betroffenen: Eltern haben oft Angst, dass ihr Kind in einer allgemeinen Schule nicht angemessen gefördert wird bzw. dass das Leistungsniveau sinkt. Hier können Aufklärung, Beratung und Begleitung Abhilfe schaffen. Was die Lehrkräfte betrifft, liegen beim Thema„Inklusion“ pädagogische Weltanschauungen weit auseinander. Deshalb muss auch hier angesetzt werden. Die Wertschätzung von Diversität und Vielfalt sowie die selbstverständliche Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft und die Möglichkeit zur uneingeschränkten Teilhabe beginnt in den Köpfen. Deshalb muss für das Thema sensibilisiert und Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen gelebt werden. Positive Entwicklungen der letzten Jahre machen hier aber Mut. Das Wahlverhalten der Eltern ändert sich und sie sind heute eher bereit, ihr Kind auf eine Schule mit Gemeinsamem Unterricht zu schicken. In Friedrich-Ebert-Stiftung 44 Sachsen-Anhalt hat sich seit 2009 der Anteil der Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die inklusiv beschult werden, deutlich erhöht: 2009 /10 2012 /13 2013 /14 Schüler_innen gesamt 173.190 179.714 164.786 Schüler an Förderschulen 13.184 11.663 11.146 Schüler im GU 1.922 3.707 3.745 Anteil der Schüler am GU 12,7% 23,9% 25,1% Wichtiger als die Quote in einem bestimmten Zeitraum zu erhöhen ist aber, Eltern, Kinder und Lehrkräfte auf diesem Weg mitzunehmen. Deshalb bekennt sich Sachsen-Anhalt im Koalitionsvertrag 2016-2021 auch zu den Förderschulen, die für Schüler, die nicht inklusiv beschult werden können, erhalten bleiben sollen. Der Koalitionsvertrag stellt aber auch fest, dass sich gerade im Förderschwerpunkt Lernen und Sprache Eltern in den letzten Jahren zunehmend für die Förderung ihrer Kinder an einer allgemeinen Schule entschieden haben. Diese Entwicklung soll weiter unterstützt werden. In der Folge sind aber auch strukturelle Veränderungen notwendig, da Förderschulen für diese Schwerpunkte an die Grenze ihrer Bestandsfähigkeit gelangen. Das Bildungsministerium soll deshalb im Jahr 2017 ein Förderschulkonzept erarbeiten. Dabei soll auch die Frage nach der Zusammenlegung von Förderschwerpunkten an einem Standort geklärt werden. Einigkeit besteht darüber, dass Inklusion nur gelingen kann, wenn die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Angesichts der nicht ausreichenden Lehrerversorgung fallen derzeit oft notwendige Förderangebote weg. Obwohl für das Schuljahr 2016/2017 mehr Lehrerstellen ausgeschrieben wurden als in der Vergangenheit, zeigt sich, dass es immer schwieriger wird, gerade Stellen für Förderschullehrer_innen zu besetzen. Hier müssen in Zukunft neue Wege gegangen werden, um Quer- und Seiteneinsteiger für den Förderunterricht zu gewinnen und Möglichkeiten der berufsbegleitenden Qualifizierung anzubieten. Darüber hinaus müssen die laufbahnrechtlichen Bestimmungen für Förderschulkräfte mit dem Ziel neu gefasst werden, ihren dauerhaften Einsatz und die Amtsübertragung in anderen Schulformen zu ermöglichen. Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 45 Quellen Landtag von Sachsen-Anhalt (2015a): Beschluss des Landtags. Berufliche Bildung – gleichberechtigter Zugang für alle. Drucksache 6/4235 vom 02.07.2015. Unter: http:// padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp6/drs/d4235vbs.pdf Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt (2013):„einfach machen“. Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Landesaktionsplan Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/ Aktionsplaene/aktionsplan_sachsen_anhalt.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt (2015):„Einen großen Schritt nach vorn gemacht“. Kultusminister Stephan Dorgerloh zieht positive Zwischenbilanz beim Thema Inklusion in Sachsen-Anhalt. Pressemitteilung vom 03. September 2015. Unter: http:// www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=873084&identifier=c967064a6b7 95a45ca669a95b417059e Mißling, Sven/Ückert, Oliver (2014): Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand. Deutsches Institut für Menschenrechte. Unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte. de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Studie_Inklusive_Bildung_Schulgesetze_auf_dem_ Pruefstand.pdf SchulG LSA (2013): Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt(SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013. Unter: http://www.landesrecht.sachsenanhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true Friedrich-Ebert-Stiftung 46 Inklusive bildung in SAchsen-anhalt 47 Friedrich-Ebert-Stiftung 48 Bisher erschienen: INKLUSIVE BILDUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Teil 1 des Ländervergleichs Valerie Lange, Klaus Käppeler(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN NIEDERSACHSEN Teil 2 des Ländervergleichs Valerie Lange, Stefan Politze(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IM SAARLAND Teil 3 des Ländervergleichs Valerie Lange, Anett Sastges-Schank(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN HAMBURG Teil 4 des Ländervergleichs Valerie Lange, Ties Rabe(Dezember 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN BREMEN Teil 5 des Ländervergleichs Valerie Lange, Julia Schmidt-Häuer(Januar 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN SACHSEN Teil 6 des Ländervergleichs Valerie Lange, Hanka Kliese und Robert Kluge(März 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN Teil 7 des Ländervergleichs Valerie Lange, Renate Hendricks(April 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN HESSEN Teil 8 des Ländervergleichs Valerie Lange, Christoph Degen(Mai 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN Rheinland-Pfalz Teil 9 des Ländervergleichs Valerie Lange, Jan Wenzel(Juni 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN THÜRINGEN Teil 10 des Ländervergleichs Valerie Lange, Roland Merten(September 2016) Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 37 IMPRESSUM ISBN: 978-3-95861-615-8 1. Auflage © 2016, by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abteilung Studienförderung Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Marion Stichler, Christina Losehand Umschlaggestaltung und Satz: minus Design, Berlin Druck: bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei Printed in Germany 2016 www.fes-2017plus.de