Angela Borgwardt Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Zusammenfassung der Ergebnisse der Konferenz am 4. Februar 2016, Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin Die Teilhabe an Bildung und Ausbildung ist einer der wichtigsten Schlüssel für die erfolgreiche gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, ein Studium in Deutschland zu absolvieren. Wie ist der Hochschulzugang für Geflüchtete in Deutschland geregelt? Welche konkreten Möglichkeiten haben die Bundesländer, aber auch die einzelnen Hochschulen, um den Hochschulzugang für Geflüchtete zu ermöglichen? Und was muss passieren, um bestehende Hürden zu beseitigen? Im Jahr 2015 hat die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Umfrage unter den Wissenschaftsministerien der Länder durchgeführt, um herauszufinden, wie der Hochschulzugang für Geflüchtete in Deutschland geregelt ist. 1 Im Ergebnis zeigte sich ein großer Wille der Länder und Hochschulen, geflüchtete Menschen aktiv bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums zu unterstützen. Es werden zahlreiche Initiativen und Maßnahmen durchgeführt, um Geflüchtete auf ein Studium vorzubereiten und ihnen den Weg in die Hochschule zu erleichtern. Geflüchteten steht der Zugang zu deutschen Hochschulen somit grundsätzlich offen. Jedoch bestehen auch einige Hürden. Ein großes Problem ist, dass fluchtbedingt häufig Unterlagen für die Hochschulzugangsberechtigung(HZB) fehlen, sodass die Studierfähigkeit über andere Verfahren festgestellt werden muss. Auch verfügen geflüchtete Menschen in der Regel nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse für ein Studium und manche Gruppen von Geflüchteten haben finanzielle Probleme, den Lebensunterhalt während des Studiums sicherzustellen. Bisher gibt es noch keine übergreifende Erfassung des Flüchtlingsstatus an Hochschulen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anfragen und Bewerbungen in den nächsten Jahren stark steigen werden, wenn die Geflüchteten Deutschkurse und Studienkollegs zur Studienvorbereitung absolviert haben. Welche Maßnahmen sind erforderlich, damit die Hochschulen gut darauf vorbereitet sind? Am 4. Februar 2016 fand in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eine Konferenz statt, um einen bundesweiten Austausch über die Frage anzuregen, wie die Hürden des Hochschulzugangs für Geflüchtete beseitigt und die rechtlichen Regelungen angepasst werden können. Pia Bungarten, Leiterin der Abteilung Studienförderung, betonte den Modellcharakter der Konferenz für eine gelingende gesellschaftliche Integration von Geflüchteten. Es sei wichtig, Studierende mit Flüchtlingshintergrund für die Hochschulen zu gewinnen, aber es sollten keine Sonderprojekte angestrebt werden.„Sinnvoll ist vielmehr ein Mainstreaming: Wir beginnen, die Geflüchteten überall und immer mitzudenken, wenn wir uns mit den Alltagsfragen der Schulen und Hochschulen befassen“, sagte Bungarten. Die Konferenz sei aber auch in anderer Hinsicht beispielgebend, da Vertreter_innen aus Politik, Verwaltung, Hochschulen und Zivilgesellschaft mit Betroffenen ins Gespräch kommen und gemeinsam an Lösungen arbeiten. Diese breite ge- Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 02 /13 sellschaftliche Basis ist nach Bungarten der Schlüssel zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen: „Niemand kann für sich alleine die offenen Fragen beantworten. Worauf es ankommt, ist eine pragmatische und konstruktive Zusammenarbeit aller.“ Asylrecht und Hochschulzugang: Hürden und Chancen Einen Überblick über die asylrechtlichen Voraussetzungen in Bezug auf den Hochschulzugang in Deutschland gab Rolf Stahmann, Rechtsanwalt und Experte für Asylrecht in Berlin. Der Begriff„Flüchtling“ wird in der Debatte oft als Sammelbegriff verwendet, umfasst jedoch aus rechtlicher Sicht verschiedene Bedeutungen. Flüchtlinge unterscheiden sich in Bezug auf ihren aufenthaltsrechtlichen Status , wobei jeder Status andere rechtliche Regelungen nach sich zieht, etwa im Zugang zu Sozialleistungen. Drei Hauptgruppen sind dabei zu unterscheiden: Asylsuchende im Verfahren, Personen mit Aufenthaltsstatus und Geduldete . 1. Asylsuchende im Verfahren Flüchtlinge, die Asyl beantragen möchten, erhalten in der Erstaufnahmeeinrichtung den Ankunftsnachweis BüMA(Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und einen Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(BAMF), wo der Antrag auf Asyl gestellt werden kann. Erst nach Antragstellung erhalten Geflüchtete eine Bescheinigung über die„ Aufenthaltsgestattung “. Aktuell kann es drei Monate bis zu einem Jahr dauern, bevor ein Geflüchteter formal als Asylantragsteller registriert ist – aus Stahmanns Sicht eine Katastrophe. Es wäre besser, geflüchteten Menschen gleich bei ihrer ersten Registrierung die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung zu geben. Mit der Aufenthaltsgestattung ist meist die Verpflichtung verbunden, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, d. h. die Geflüchteten können nicht in eine andere Stadt ziehen, um zu studieren oder Sprachkurse zu absolvieren. Diese Wohnsitzauflage in der Aufnahmeeinrichtung dauert gegenwärtig bis zu sechs Monate, was zwar kein rechtliches, aber ein faktisches Hindernis für die Aufnahme eines Studium darstellt, da die Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung auch mit einer räumlichen Beschränkung der Bewegungsfreiheit verbunden ist. Erst nach Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung ist mehr Flexibilität möglich. Stahmann wies darauf hin, dass der Eintrag„Studium nicht gestattet“, der sich immer noch in manchen Aufenthaltsgestattungen findet, rechtlich unzulässig ist, da die Behörden seit etwa zwei Jahren nur noch Wohnsitzbeschränkungen und Beschäftigungsauflagen verfügen dürfen. Die Entscheidung über einen Asylantrag kann bis zu einem Jahr dauern. Im laufenden Asylverfahren erfolgt zudem oft erst nach einigen Monaten die Dublin-Prüfung, bei der festgestellt wird, ob der Geflüchtete in Deutschland bleiben kann oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat geschickt wird. In der Regel müssen Geflüchtete vor der Immatrikulation einen Deutschkurs oder Vorbereitungskurs absolvieren. Hier gibt es bereits Möglichkeiten, auch was die Finanzierung betrifft. Asylsuchende können an einem Integrationskurs des BAMF teilnehmen, wenn Plätze frei sind. Voraussetzung ist jedoch eine gute Bleibeperspektive(gegenwärtig alle Geflüchteten aus Iran, Syrien, Irak und Eritrea). Die Bleibeperspektive wird anhand der Erfolgsaussichten im Asylverfahren errechnet(mehr als 50% positive Bescheide). Geflüchtete aus Afghanistan(Erfolgsaussicht 48%) haben derzeit hingegen keine Chance. 2 Aus Stahmanns Sicht ist diese Unterscheidung wenig sinnvoll; allen Geflüchteten, die in eine Aufnahmeeinrichtung kommen, sollte sofort ein Deutschkurs angeboten werden. Nach dem 3. Monat ihres Aufenthaltes in Deutschland haben Asylsuchende grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt , allerdings unter dem Vorbehalt, dass für den konkreten Arbeitsplatz kein Vorrang für deutsche Staatsbürger_innen oder EUAusländer_innen besteht, was den Zugang faktisch stark erschwert. Die Jobcenter müssen die Betreffenden aber auch beruflich beraten und ihrer Vermittlungspflicht nachkommen(nach SGB III). Zur besseren Vermittelbarkeit gehört eine Förderung der beruflichen Qualifikation , was auch die Finanzierung eines Deutschkurses einschließt. Allerdings wird das in den Jobcentern sehr unterschiedlich gehandhabt, so Stahmann. Hier gebe es noch deutlichen Verbesserungsbedarf: Es müsse darauf geachtet werden, dass tatsächlich die Qualifizierung Vorrang hat und Geflüchtete nicht automatisch in minderbezahlte Jobs abgedrängt werden. De facto hat die große Gruppe der Asylbewerber_innen mittelfristig keinen Zugang zum BAföG. Ein großes Problem besteht darin, dass für Personen mit Aufenthaltsgestattung nach einem 15-monatigen Aufenthalt in Deutschland die Sozialleistungen zur Existenzsicherung gestrichen werden, sobald sie ein Studium oder eine andere förderfähige Ausbildung aufnehmen oder dies schon getan haben. Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 03 /13 Drei unterschiedliche Gruppen von Personen Mit Aufenthaltsstatus Aufenthaltsrechtlicher Status Grund für Anerkennung Aufenthaltserlaubnis/ Recht auf Sozialleistungen/ Zugang zum Arbeitsmarkt Asylberechtigte nach Art. 16a GG oder Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention(GFK) begründete Furcht vor Verfolgung aus politischen, ethnischen, religiösen Gründen oder durch die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe Aufenthaltserlaubnis 3 Jahre; direkt nach Anerkennung Anspruch auf Sozialleistungen(u.a. BAföG), Möglichkeit zur Aufnahme eines Studiums und Zugang zum Arbeitsmarkt International subsidiär Schutzberechtigte (Basis: europäische Richtlinie 2011/95/ EU) stichhaltige Gründe für ernsthafte Gefahren des Betroffenen(z. B. durch Folter, Todesstrafe) oder Gefahr, ziviles Opfer eines Bürgerkriegs zu werden Aufenthaltserlaubnis 1 bis 3 Jahre; Anspruch auf Sozialleistungen(u.a. BAföG), Möglichkeit zur Aufnahme eines Studiums und Zugang zum Arbeitsmarkt Personen mit nationalem Abschiebungsschutz bei einer Rückkehr ins Heimatland drohen Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK) oder individuelle Gefahren für Leib und Leben, z.B. aufgrund schwerer Krankheit oder mangelndem Schutz vor mafiösen Strukturen Aufenthaltserlaubnis 1 bis 3 Jahre; Anspruch auf SGB II, aber erst ab dem 15. Monat des Aufenthalts Anspruch auf BAföG, voller Zugang zum Arbeitsmarkt 2. Personen mit Aufenthaltsstatus Bei geflüchteten Menschen mit einem vom BAMF festgestellten aufenthaltsrechtlichen Status sind wiederum drei Gruppen zu unterscheiden. (Siehe Tabelle oben) Alle drei Gruppen erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die verlängert wird, wenn die Gefahr weiterhin besteht. Das Recht auf Sozialleistungen unterscheidet sich aber deutlich. Während die ersten beiden Gruppen der Asylberechtigten, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigten direkt nach der Anerkennung ein Anrecht auf Sozialleistungen und BAföG hat, ist das bei den national Geschützten in Bezug auf BAföG erst nach dem 15. Aufenthaltsmonat der Fall. Die daraus resultierende Finanzierungsproblematik erweist sich als gravierendes Hindernis beim Hochschulzugang.„Die 15-Monate-Regelung behindert die Betreffenden an der Integration“, meinte Stahmann, und sollte deshalb vom Gesetzgeber abgeschafft werden. Deshalb sollte nach Stahmanns Auffassung allen Personen, die einen Aufenthaltstitel erhalten, auch unmittelbar BAföG-Zugang gewährt werden. Aus rechtlicher Sicht können alle drei Gruppen ein Studium aufnehmen, sobald eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt. 3. Geduldete Wenn nach Abschluss des Asylverfahrens der Asylantrag abgelehnt wird, aber keine Ausreise oder Abschiebung der betreffenden Person möglich ist, wird sie„geduldet“. 3 Fast immer wird eine Duldung erteilt, weil kein Pass vorliegt oder das Herkunftsland unklar ist, sodass die Ausländerbehörde keine Abschiebung in das Heimatland vollziehen kann. Grundsätzlich dürfen Geduldete studieren, die Residenzpflicht kann dafür auch gelockert werden. Ab dem 15. Aufenthaltsmonat in Deutschland können sie Ausbildungsförderung nach BAföG beantragen. Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 04 /13 Lösungsansätze der Länder Viele Bundesländer haben schon verschiedene Programme aufgelegt, um geflüchteten Menschen den Hochschulzugang zu erleichtern und die Hochschulen bei der Integration der Flüchtlinge zu unterstützen. Auf der Konferenz wurden beispielhaft einige Maßnahmen in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorgestellt. In Berlin werden an Hochschulen zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete angeboten. 4 Die Hochschulen hätten sehr schnell auf die Herausforderungen reagiert, so Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin. Dieses große Engagement habe das Land auch unterstützt, z. B. durch den Ausbau von Studienkollegs und Sprachkursen, die Finanzierung von Brückenkursen und die Übernahme von Gasthörergebühren für Geflüchtete. Im Jahr 2016 will das Land Projekte, die Geflüchtete beim Hochschulzugang unterstützen, mit mindestens 900.000 Euro fördern, v. a. Studienkollegs, Sprachkurse, Beratungsangebote und Mentoringprogramme. Krach machte aber auch deutlich, dass die Länder die notwendigen Mittel auf Dauer nicht alleine aufbringen können; zur Finanzierung längerfristiger Angebote seien Mittel des Bundes unerlässlich. Die bisherigen Maßnahmen des Bundes über DAAD-Programme seien zwar ein guter erster Schritt, aber bei Weitem nicht ausreichend. anbieten. Im Mittelpunkt stehen Intensivsprachkurse, die allen studierwilligen Geflüchteten ab dem 18. Lebensjahr offenstehen, die nicht über eine HZB, die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise und die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Die Teilnahme ist kostenfrei, ggfs. werden auch Fahrtkosten übernommen. 3. Das MWK fördert an den acht lehrerbildenden Universitäten Qualifizierungsangebote für Lehramtsstudierende , die ihr Betriebs- und Sozialpraktikum zum Zweck der Sprachförderung von Geflüchteten ableisten möchten. Interessierte Studierende werden vorab durch die Hochschulen qualifiziert, z. B. in Programmen zur Stärkung von interkulturellen Fähigkeiten, zum Erstkontakt mit traumatisierten Menschen und zur Vermittlung von sprachdidaktischen Kompetenzen(Deutsch als Fremdsprache(DaF) und als Zweitsprache(DaZ). 4. Das niedersächsische Landesstipendienprogramm an den Hochschulen wurde für schon eingeschriebene Studierende geöffnet, indem Flucht und Vertreibung aus dem Heimatland als ein Kriterium bei der Vergabe der Stipendien berücksichtigt werden kann. Auch das Land Nordrhein-Westfalen führt bereits zahlreiche Maßnahmen durch, um Geflüchtete auf dem Weg in die Hochschule zu unterstützen und die Basis für ein erfolgreiches Studium zu legen. Dr. Thomas Grünewald, Staatssekretär im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, erläuterte zwei Bausteine näher, an denen gerade gearbeitet wird: Christof Schiene, Leiter des Fachreferats für Hochschulentwicklung, Qualitätssicherung und Lehrerbildung im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur(MWK), erläuterte vier konkrete Maßnahmen der niedersächsischen Landesregierung: 1. Flüchtlinge, die ihre Papiere fluchtbedingt nicht vorlegen können, erhalten Zugang zu zulassungs freien Studiengängen , wenn sie einen Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg überdurchschnittlich (besser als„gut“) bestehen und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Aufgrund der hohen Nachfrage am Studienkolleg wird das Land zusätzlich 1 Mio. Euro bereitstellen, um die Zahl der Plätze deutlich zu erhöhen, doch werden dringend weitere Mittel gebraucht, etwa aus dem DAAD-Programm„Integra“. 2. Es werden fünf neue Pilotprojekte in der Erwachsenenbildung durchgeführt, die Geflüchteten V orbereitungs- und Sprachkurse für ein Hochschulstudium 1. Das Land wird ein Programm auflegen, das Lehrer_ innen eine Zusatzqualifikation für den Bereich DaF und DaZ ermöglicht. Mit diesem Zertifikatsprogramm im Umfang von 30 Leistungspunkten(1 Semester) soll die Zeit überbrückt werden, bis eine ausreichende Zahl von Lehrer_innen im Bereich DaF und DaZ grundständig ausgebildet ist. 2. Studienkollegs, die internationale Studierende auf ein Studium vorbereiten sollen, sind in NordrheinWestfalen schon vor längerer Zeit abgeschafft worden. Seitdem wurden vielfältige Maßnahmen zur Studienvorbereitung an öffentlichen Hochschulen und privaten Einrichtungen etabliert. Zur Finanzierung entwickelt das Land gegenwärtig ein Voucher-Modell für studienvorbereitende Kurse . Berechnungsbasis sind die durchschnittlichen Kosten, um eine Person mit Flüchtlingshintergrund(über Spracherwerb etc.) studierfähig zu machen. Das Geld soll jeweils der Stelle zugutekommen, die die konkrete Leistung erbringt. Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 05 /13 In beiden Ländern wurden auch Strukturen etabliert, um eine regelmäßige Kommunikation und Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren sicherzustellen. In Niedersachsen wurde ein Staatssekretärausschuss (unter Federführung des Innenministeriums) eingerichtet und es findet wöchentlich eine Abstimmung mit den Kommunen statt. Die vielfältigen Initiativen und Projekte der niedersächsischen Hochschulen zur Integration von Geflüchteten werden auf einer Internetseite gesammelt, wo auch Informationen zum Hochschulzugang, Unterstützungsangebote und konkrete Ansprechpartner_innen benannt sind. 5 Nordrhein-Westfalen hat 2015 fast 240.000 geflüchtete Menschen aufgenommen, etwa ein Viertel aller nach Deutschland Geflüchteten. Aufgrund der Größe des Landes und der hohen Zahl an Geflüchteten stellt es eine große Herausforderung dar, landesweit die zahlreichen Maßnahmen und Initiativen zu systematisieren und aufeinander abzustimmen. Jede Woche tagt ein„Flüchtlingskabinett“ der Minister_innen. Für die 30 öffentlichen Hochschulen wurde ein Runder Tisch für einen regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch eingerichtet. Hinzu kommt eine Exekutivgruppe von Vertreter_innen des Ministeriums auf Staatssekretärebene und der Landesrektorenkonferenz. Darüber hinaus dient eine digitale Plattform der besseren Information und Kommunikation. Hier können sich die verantwortlichen Akteure in einem geschützten Bereich austauschen. In einer öffentlich zugänglichen Datenbank werden alle flüchtlingsbezogenen Maßnahmen an den Hochschulen in NordrheinWestfalen transparent aufgeführt. 6 Grünewald betonte die Bedeutung der Begleitforschung . In Nordrhein-Westfalen wolle man konsequent vom ersten Tag an ein„wissenschaftliches Begleitmonitoring“ der Bildungsbiografie von geflüchteten Menschen durchführen. Dies sei für die Forschung interessant, aber auch für die Politik sehr wichtig, weil sie darüber Rückmeldung über die Wirkungen der eingesetzten Instrumente und über notwendige Veränderungen erhalten kann. Schlaglicht I: Erfahrungsbericht einer Studentin aus Syrien Die aus Syrien geflohene Deemah Tesare berichtete von ihrem Versuch, ein Studium in Deutschland aufzunehmen. Als sie im Januar 2014 nach Deutschland kam, lernte sie zunächst Deutsch bis zum C1-Sprachniveau und absolvierte einige Sprachtests, um die Voraussetzungen für eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule zu erfüllen. Tesare hatte in ihrem Heimatland bereits acht Semester Zahnmedizin studiert, von denen in Deutschland aber nur zwei Semester anerkannt wurden. Im April 2015 bewarb sie sich an 20 Universitäten für einen Studienplatz, erhielt aber nur Ablehnungsbescheide. Tesare verdeutlichte, dass in der Praxis die Kosten für die Studienvorbereitung und die Bewerbungen eine große Hürde auf dem Weg zum Studium darstellen. Schnell kämen mehrere Hundert Euro zusammen, um die erforderlichen Sprachkurse, Sprachtests und die Anerkennung der ausländischen Dokumente bei Uni-Assist zu finanzieren. In zulassungsbeschränkten Studiengängen wie der Zahnmedizin seien auch die erforderlichen beglaubigten Kopien für Bewerbungen an zahlreichen Hochschulen ein erheblicher Kostenfaktor. Zudem fallen Geflüchtete unter die Ausländer_innenquote, die mit 5% der Studienplätze angesichts der großen Zahl an studierwilligen Geflüchteten viel zu gering sei. Aufgrund ihrer Erfahrungen hat Tesare die FacebookSeite„Gleichberechtigter Hochschulzugang für Geflüchtete“ 7 erstellt, um sich mit studierwilligen Geflüchteten zu vernetzen und öffentliche Aufmerksamkeit für die Probleme beim Hochschulzugang zu schaffen. Auf diese Weise entwickelte sich auch eine Zusammenarbeit mit Studierenden der Freien Universität Berlin, die Geflüchtete beim Zugang zum Hochschulstudium unterstützen. Gemeinsam wurde ein Workshop für Geflüchtete mit 900 Teilnehmenden durchgeführt, auf dem Fragen zum Hochschulzugang in Deutschland im Mittelpunkt standen. Aus Tesares Sicht wäre es am wichtigsten, insgesamt mehr Studienplätze für Deutsche, Ausländer_innen und Geflüchtete zu schaffen und Geflüchtete stärker bei der Finanzierung der oft teuren Vorbereitungs- und Bewerbungsverfahren zu unterstützen. Lösungsansätze der Hochschulen Bundesweit gibt es an den Hochschulen bereits zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen und Angebote für Geflüchtete. Dazu gehören vor allem Deutschkurse und Beratungsangebote, aber auch Tandem-/Mentoringprojekte, Gasthörerschaften in zulassungsfreien Studiengängen oder Einstiege über die„Schnupperuniversität“. Einen sehr großen Teil der Angebote und Kurse übernehmen gegenwärtig Studierende auf ehrenamtlicher Basis . Prof. Dr. Günter Leugering, Vizepräsident für Internationales an der Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg(FAU), stellte die vielfältigen Aktivitäten an Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 06 /13 seiner Universität vor. 8 Er betonte die große Bedeutung der Orientierungsberatung, die nicht nur eine verbindliche Klärung der HZB und eine Erläuterung der Studienvoraussetzungen umfasse, sondern Geflüchteten auch ein Stück Identität geben könne, was für die Integration sehr wichtig sei. Die FAU legt großen Wert darauf, die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen und Angebote mit wissenschaftlichen Projekten zu untermauern, etwa zu den Themen Migration, Interkulturalität und Menschenrechte, aber auch zum Bildungsbedarf von geflüchteten Menschen und einer spezifischen Didaktik.„Dies alles muss gebündelt und zu einem Paket werden. Denn die Integration von Geflüchteten ist eine Zukunftsaufgabe und nicht in wenigen Jahren vorbei“, sagte Leugering. Zudem sei die Flüchtlingsthematik nicht nur mit Herausforderungen verbunden, sondern habe an den Hochschulen auch einige positive Entwicklungen ausgelöst. So würden sich z. B. die oftmals sehr motivierten und qualifizierten Geflüchteten anregend auf das Lernverhalten der anderen Studierenden auswirken und die Internationalisierung der Institution Hochschule merklich vorantreiben. Nach Auffassung von Prof. Dr. Ulrike Gutheil, Kanzlerin der Technischen Universität(TU) Berlin, haben alle Beteiligten an den Hochschulen durch die Flüchtlingsthematik viel gelernt. Noch sei das System an manchen Stellen zu kompliziert, sodass gemeinsam an Vereinfachungen gearbeitet werden müsse. Beim Blick auf noch bestehende Defizite sollte aber immer bedacht werden, dass man von der hohen Zahl der Geflüchteten letztlich überrascht worden sei. In einer ersten Reaktion sei die Unterstützungs- und Hilfsbereitschaft von allen Seiten sehr groß gewesen. Nun müsse es darum gehen, die vielfältigen Initiativen und Angebote zu sortieren, zu koordinieren und zukunftsfähig aufzustellen. Gutheil ging auf zwei Initiativen der TU Berlin näher ein. Sehr erfolgreich laufe die Schnupperuni für Schüler_innen ab 16 Jahre. In diesem Programm können junge Menschen ohne HZB Kurse absolvieren und diese auf ein späteres Studium anrechnen lassen. Dies sei eine gute Möglichkeit, die Universität auf unbürokratische Weise kennenzulernen, beruflich beraten zu werden und Kontakt zu Studierenden zu bekommen, so Gutheil. Aktuell nehmen an diesen Kursen 90 Personen, weitgehend Syrer_innen, in unterschiedlichen Fakultäten teil. Zudem wurde eine Flüchtlingsklasse am Studienkolleg der TU Berlin eingerichtet, die im Wesentlichen auf Spracherwerb zielt(C1-Niveau in elf Monaten) und stark nachgefragt wird. Die Teilnehmer_ innen seien sehr motiviert und unterstützten sich gegenseitig in vielerlei Hinsicht, so Gutheil. Im Februar 2016 ist bereits die zweite Flüchtlingsklasse gestartet. Einige Angebote der Hochschulen können über Landesmittel finanziert werden, doch sind Bundesmittel unverzichtbar. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF) hat damit begonnen, Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete an Hochschulen über Programme des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) zu finanzieren. 9 Christian Müller, Leiter der DAAD-Strategieabteilung, beschrieb das Paket aus drei Elementen, das der DAAD gemeinsam mit dem BMBF zusammengestellt hat: Das Programm„Welcome“ zielt darauf, die Hochschulen dabei zu unterstützen, ehrenamtliche studentische Initiativen für eine gewisse Zeit fortzuführen. Die Mittel sollen zur befristeten Bezahlung von studentischen Hilfskräften eingesetzt werden, die sich für Geflüchtete an den Hochschulen engagieren. Über das Programm„Integra“ mit vierjähriger Laufzeit werden Fördermittel bereitgestellt, um 2.400 zusätzliche Plätze an Studienkollegs und ähnlich strukturierte Vorbereitungsmaßnahmen an Hochschulen zu finanzieren. Es ist geplant, bestimmte Dienstleistungen bei der Prüfung und Zulassung von ausländischen Studierenden, etwa der Studierfähigkeitstest TestAS und die Prüfung der Studienunterlagen durch Uni-Assist, künftig in größerem Maßstab anzubieten. Die Gebühren für die Prüfung ausländischer Bildungsnachweise durch Uni-Assist werden für Geflüchtete(nicht für alle Bildungsausländer_innen) übernommen. Uni-Assist für Geflüchtete Seit dem 1. März 2016 ist eine Begutachtung von Zeugnissen bei Uni-Assist kostenfrei, wenn eine Person ihren Aufenthaltsstatus als„registrierter Flüchtling“ nachweist und einen TestAS-Test abgelegt hat oder einen„Beratungsschein“ vorlegt, mit dem eine Uni-Assist Hochschule eine kostenfreie Prüfung bei UniAssist befürwortet. Die kostenfreie Bewerbung erfolgt dann in zwei Schritten: Im 1. Schritt wird ein Antrag auf kostenfreie Prüfung gestellt, im 2. Schritt nach einer Aufforderung durch Uni-Assist die Bewerbung eingereicht. Quelle: https://www.uni-assist.de/fluechtlinge.html Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 07 /13 Die Hochschulleitungen betonten, dass ohne das ehrenamtliche Engagement der vielen Studierenden die Herausforderungen an den Hochschulen in der Anfangsphase nicht hätten bewältigt werden können. Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident für Lehre und Studium an der Universität Potsdam, merkte an, dass dadurch den Hochschulen auch die notwendige Zeit gegeben wurde, um institutionell zu reagieren, Mittel einzuholen und Strukturen zu etablieren. In Brandenburg wurde im Nachtragshaushalt die Integration von geflüchteten Menschen an Hochschulen mit adressiert, sodass die Universität Potsdam die Beratungsleistungen und Deutschkurse mit finanzieller Unterstützung des Landes durchführen kann. Neben den wichtigen Ersthilfemaßnahmen ist es nach Musil wichtig, auch an Statusfragen zu arbeiten: Wie kann der Hochschulzugang von Geflüchteten rechtssicher und dauerhaft gewährleistet werden? Hier müssten die Hochschulen Gespräche mit dem Land führen, um nachhaltige Lösungen zu erzielen. Ganz entscheidend ist aus Musils Sicht, wie es nach den Erstangeboten weitergeht und die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden können. Schlaglicht II: Das Social Start up„Kiron Open Higher Education“ Markus Kreßler und Vincent Zimmer, Gründungsmitglieder von Kiron Open Higher Education, stellten das in Berlin ansässige Social Start Up vor, das Geflüchteten den Zugang zum Hochschulstudium über ein OnlineStudium ermöglicht. 10 Kiron wolle explizit keine Universität sein, so Kreßler, weshalb der neue Name„Kiron Open Higher Education“ gewählt wurde. Ziel sei es, Geflüchteten einen einfachen Zugang zur Hochschulbildung ohne Formalitäten zu ermöglichen. So werde verhindert, dass junge, motivierte Menschen ein oder zwei Jahre in Passivität und Perspektivlosigkeit verfallen. Interessierte können sich online einschreiben und müssen dafür nur einen Nachweis über ihren Flüchtlingsstatus hochladen. Dann haben sie direkten Zugang zu allen Services. Momentan werden fünf Studienfächer angeboten, u. a. Ingenieurwissenschaften und Informatik. Im Kern handelt es sich um ein Online-Portal, auf dem Massive Open Online Courses(MOOCs) – hauptsächlich von US-amerikanischen Universitäten – gesammelt werden, die zu Studienprogrammen gebündelt werden. Die Initiative unterhält Partnerschaften mit Hochschulen in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, etwa in den USA, der Türkei und Jordanien. Die Curricula der Partneruniversitäten werden mit den Online-Kursen gematcht. Um sicherzustellen, dass die bei Kiron absolvierten Kurse bei einem späteren Studium angerechnet werden können, werden mit den Partneruniversitäten Learning Agreements geschlossen. Nach ein oder zwei Jahren werden den Studierenden individuelle Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie an eine reguläre Universität wechseln und das Studium fortsetzen können. Entscheidend ist dabei der digitale Aspekt, da dadurch rechtliche Schwierigkeiten beim Hochschulzugang in Deutschland umgangen werden, die sich nach Bundesland, Aufenthaltsstatus und Qualifikation des Betroffenen stark unterscheiden. In der föderalen Bundesrepublik sind die Anforderungen an eine HZB sehr unterschiedlich, sodass Kiron den Geflüchteten verschiedene Optionen bieten kann. So wird z.B. in manchen Bundesländern nur ein TestAS gefordert, der eine relativ unbürokratische Möglichkeit der Kompetenzfeststellung ermöglicht. An manchen amerikanischen Fernuniversitäten reicht ein einfaches Testimonial für den Nachweis einer HZB aus. „Wir garantieren den Geflüchteten, in einen Prozess hineinzukommen, der sie letztlich zu einem Abschluss führt, wenn auch nicht an einer Wunschhochschule“, sagte Kreßler. Kreßler betonte, dass es für viele Geflüchtete um mehr als einen Zugang zur Hochschulbildung geht:„Etwa die Hälfte will nur studieren, um den Identitätswechsel vom Geflüchteten zum Studierenden zu haben, weil das mental viel verändert und einen neuen Möglichkeitsraum eröffnet.“ Das Angebot der international agierenden Bildungsinitiative Kiron trage dazu bei, die Lücke zwischen dem Status„Flüchtling“ und dem Ausschöpfen bereits vorhandener Möglichkeiten zu schließen – aufseiten der Geflüchteten, aber auch aufseiten der Wirtschaft. Da viele Geflüchtete ein eigenes Unternehmen gründen wollen, wurde ein Inkubatorprogramm aufgelegt, wo die Geflüchteten mit Investor_innen in Kontakt treten können. Im Rahmen eines Mentoringprogramms mit Unternehmen konnten auch schon einige Geflüchtete in eine Berufsausbildung vermittelt werden. Die Kiron Open Higher Education ist stark vernetzt mit großen Flüchtlingsorganisationen, etwa dem Syrian Research Network, sodass die Angebote gut nachgefragt werden. Zimmer betonte, nicht in Konkurrenz zu den Hochschulen agieren zu wollen:„Die optimale Lösung liegt aus unserer Sicht darin, Gasthörerprogramme und unsere Online-Programme zusammenzulegen, die übrigens auch zwischen einem Studienkolleg und einem Fachstudium differenzieren.“ Zimmer appellierte an die Hochschulen, gemeinsam über Möglichkeiten der Zusammenarbeit nachzudenken. Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 08 /13 Anspruch und Realität – Was muss jetzt passieren? Zulassung bei fehlenden Zeugnissen und HZB-Berechtigung Eine große Hürde beim Zugang zum Hochschulstudium ist für Geflüchtete häufig das fluchtbedingte Fehlen von Dokumenten , sodass Studienbewerber_innen ihre Hochschulzugangsberechtigung(HZB) nicht nachweisen können. Deshalb haben sich die Länder im Dezember 2015 in einem KMK-Beschluss auf ein Verfahren verständigt, das den Hochschulzugang bei komplett fehlenden Unterlagen regeln soll. 11 Die Studienbewerber_innen können demnach ihre im Heimatland erworbene HZB indirekt nachweisen(Plausibilitätsprüfung mit anderen Originaldokumenten bzw. beglaubigten Kopien); ist dies ausreichend, kann auf ein Prüfungs- und Feststellungsverfahren verzichtet werden. Hochschulzugang und Hochschulzulassung bei fluchtbedingtem Fehlen der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung(KMK-Beschluss vom 3.12.2015) Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015 wurde ein dreistufiges Verfahren zur Feststellung der Studierfähigkeit erstellt. Dieses umfasst: Feststellung der persönlichen Voraussetzungen anhand asyl- und aufenthaltsrechtlicher Kategorien Plausibilisierung der Bildungsbiografie bezogen auf den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland und Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung durch ein qualitätsgeleitetes Prüfungs- und Feststellungsverfahren. Über die anzuwendenden Verfahren wird landesintern entschieden. Hochschulen selbst über die Art der Durchführung entscheiden bzw. wie sie die HZB feststellen. Das Ministerium gibt bei Bedarf Unterstützung im Umgang mit den abstrakten Regelungen. Die Feststellungsprüfung kann in Nordrhein-Westfalen nach wie vor abgelegt werden, doch hat das Land schon früh die normativen Hürden für das Hochschulstudium abgesenkt und den Hochschulzugang relativ offen gestaltet. Die Hochschulen hätten damit überwiegend sehr positive Erfahrungen gemacht, so Grünewald. Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident für Lehre und Studium an der Universität Potsdam, plädierte dafür, möglichst einfache Wege zur Durchführung von HZB-Prüfungen zu etablieren. Die Spielräume in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad von Prüfungen sollten genutzt, die Anforderungen nicht zu hoch gesteckt werden. Grundlage für die HZB-Feststellung könnte der zentrale standardisierte Studierfähigkeitstest TestAS (Test für Ausländische Studierende) sein. Er dient der Einstufung ausländischer Studierender in einem Fachgebiet und überprüft kognitive Fähigkeiten, die für das Studieren wichtig sind. Dadurch könnte das Verfahren entschlackt und gleichzeitig eine rechtssichere Möglichkeit für eine HZB-Prüfung geschaffen werden. Es sei weder sinnvoll noch praktikabel, dass die Hochschulen ein abiturgleiches Prüfungsverfahren für Geflüchtete durchführen. Die Plausibilitätsprüfung im KMK-Verfahren ist nach Ansicht von Gutheil schwer umzusetzen und muss erst einmal in der Praxis erprobt werden. Aus ihrer Sicht ist das Feststellungsverfahren nach wie vor die am besten geeignete Möglichkeit, die HZB festzustellen. Leugering hingegen hält die Feststellungsprüfung als Regelverfahren angesichts der hohen Zahlen von studierwilligen Geflüchteten für praktisch nicht umsetzbar. Besser wäre es, die Plausibilitätsprüfung in die Hand der Hochschulen zu geben, wo die Auslegung flexibel gehandhabt werden sollte.„Es gibt aber keine Überholspuren: Auch die Flüchtlinge müssen die notwendige Qualität für ein Studium nachweisen. Wir können Verfahren erleichtern, aber es muss bei einer klaren HZB bleiben“, betonte Leugering. Quelle: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_ beschluesse/2015/2015_12_03-Hochschulzugang-ohne-Nachweisder-Hochschulzugangsberechtigung.pdf Grünewald zeigte sich optimistisch, dass das Verfahren umgesetzt werden kann. Es gebe doch bereits geeignete Methoden, die relativ rasch eine Prognose erlauben, ob eine berechtigte Aussicht auf ein erfolgreiches Studium besteht. In Nordrhein-Westfalen können die Die Regelungen der KMK sollten erst einmal angewendet werden, meinte Steffen Krach. Nach einer gewissen Zeit der Erprobung sollte man anhand der konkreten Erfahrungen im Gespräch mit Bund, Ländern und Hochschulen dann darüber entscheiden, wie dieses Verfahren in der Praxis funktioniert und ob eine Überarbeitung notwendig ist. Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 09 /13 Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise von Geflüchteten Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise bereitet den Hochschulen oft Probleme, weil die Übersetzung und Bewertung von Zeugnissen und sonstigen Dokumenten viel Erfahrung und Zeit benötigt. Um die Hochschulen im Bewerbungsverfahren ausländischer Studienbewerber_innen zu entlasten, wurde 2003 die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerber_innen Uni-Assist e. V. von deutschen Hochschulen in Kooperation mit der HRK und dem DAAD gegründet. Der Verein prüft inzwischen zentral für einen großen Teil der Hochschulen ausländische Zeugnisse und andere Dokumente internationaler Bewerber_innen, nicht jedoch der EU-Ausländer_innen. 12 Es handelt sich dabei um eine formale Vorprüfung; die Entscheidung über die Zulassung der Bewerber_innen liegt bei den Hochschulen. In der Diskussion wurden Kritikpunkte an Uni-Assist angesprochen, die immer wieder von Studierendenvertreter_innen und Betroffenen vorgebracht werden. Zum einen werden die Gebühren kritisiert, die die Studierwilligen für die Prüfung der Dokumente selbst übernehmen müssen. Zum anderen werden Defizite im Ablauf beklagt: Die Verfahren seien zu langwierig und zu bürokratisch, es seien keine Ansprechpartner_innen direkt erreichbar, und die Abstimmung zwischen Uni-Assist und den Hochschulen sei so defizitär, dass die Servicestelle für Geflüchtete oft zum ernsten Hindernis auf dem Weg ins Hochschulstudium werde. Kapazitäten. Aus diesem Grund werde man die Arbeitskapazitäten und die IT-Basis bei Uni-Assist mit Fördermitteln des Bundes ausbauen, damit die Anfragen zügig abgearbeitet und die Interessierten(auch sprachlich) angemessen beraten werden können. Die anwesenden Vertreter_innen der Länder und der Hochschulen schlossen sich der Auffassung an, dass Uni-Assist eine wichtige Dienstleistung für die Hochschulen darstellt. Es sei nicht praktikabel, dass jede Hochschule die Prüfung ausländischer Bildungsnachweise wieder selbst übernimmt. Man sollte besser gemeinsam nach Wegen suchen, wie die Qualität der Servicestelle weiterentwickelt und professionalisiert werden kann, um noch bestehende Defizite zu beseitigen und das Verfahren zu optimieren. Aus Sicht von Grünewald sollten die Hochschulen bei der Anerkennung ausländischer Dokumente künftig auch flexibler als bisher agieren, um geflüchteten Menschen den Zugang zum Hochschulstudium nicht unnötig zu erschweren. Die Länder müssten den Hochschulen aber auch den Rücken stärken, um eine anerkennungsfreundliche Praxis umzusetzen und bewerberfreundlich zu agieren. In der gegenwärtigen Anerkennungspraxis an deutschen Hochschulen gebe es noch erhebliche Vorbehalte, im Ausland erworbene Kompetenzen anzuerkennen. Das zuständige Personal in der Hochschulverwaltung sollte zu einer großzügigen Auslegung ermutigt werden. Müller erläuterte die Motivation zur Gründung des Vereins: Die Hochschulen seien aufgrund hoher Bewerber_innenzahlen aus dem Ausland nicht mehr in der Lage gewesen, die Anträge kompetent und zeitnah zu bearbeiten. Die Prüfung ausländischer Bildungsnachweise sei eine anspruchsvolle Aufgabe, die fachliches Wissen und Know-how erfordere. Deshalb sei die Zentralisierung solcher Prozesse sehr sinnvoll. Die Mitarbeiter_innen bei Uni-Assist verfügen über langjährige Expertise, die nicht jede einzelne Hochschule vorhalten könne. Bei Einrichtung der Servicestelle habe man sich dazu entschieden, ausländische Studienbewerber_innen aus Nicht-EU-Ländern an den Kosten der Prüfung zu beteiligen. Für Geflüchtete werden die Gebühren bei Uni-Assist jedoch ab März 2016 übernommen. Zur Kritik an den Verfahren merkte Müller an, dass die Servicestelle sicher noch an einigen Stellen verbesserungswürdig sei. Vor allem fehle es angesichts der steigenden Anzahl an Anfragen derzeit an ausreichenden Quote für ausländische Bewerber_innen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Diskutiert wurde auch über die Frage, ob bei zulassungsbeschränkten Studiengängen die Quoten für ausländische Studierende insgesamt erhöht werden sollten, um die Chancen von Geflüchteten auf einen Studienplatz zu steigern. 13 Eine Studienberaterin berichtete, dass sehr viele Geflüchtete zulassungsbeschränkte Fächer studieren möchten, häufig Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Derzeit gibt es viele Bewerbungen von hoch vorqualifizierten Syrer_innen, von denen nur sehr wenige Studienplätze erhalten können. Um die Ausländer_innenquote zu ändern, müssten die Länder entsprechende Regelungen treffen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht jedoch ein enger rechtlicher Rahmen. Grünewald verdeutlichte, dass die Ausländer_innenquote eine Privilegierung von Nicht-EU-Ausländer_innen darstellt, die juris- Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 10 /13 tisch nur in einem bestimmten Rahmen möglich ist. Der Gesetzgeber taste sich hier an Grenzen heran, die die Verwaltungsgerichte gerade noch akzeptieren. Die Spanne der Ausländer_innenquote liegt in der Bundesrepublik derzeit bei etwa 5 bis 12%. In zulassungsbeschränkten Studienfächern im zentralen Vergabeverfahren, wie z. B. Humanmedizin, sind Studienplätze höchst umkämpft und viele Studierwillige versuchen sich auf einen Platz einzuklagen. Hier könne man nicht einfach aus gutem Willen die Quote erhöhen, sondern alle Bewerber_innen müssten gleichbehandelt werden. Stahmann stimmte zu:„Die Genfer Flüchtlingskonvention fordert allenfalls Gleichbehandlung, nicht Besserbehandlung von Flüchtlingen.“ Allerdings habe er Zweifel, ob die Ausländer_innenquote auf anerkannte Flüchtlinge überhaupt anwendbar ist, weil diese nach Art. 22 Nr. 2 GFK eine möglichst günstige Behandlung erfahren müssen. Dies müsse berücksichtigt werden. Es bestand Einigkeit, dass bei der Studienplatzvergabe eine Gleichbehandlung von geflüchteten Personen, ausländischen und deutschen Studierenden Ziel sein muss und auch keine speziellen Studienplatzquoten für Geflüchtete angestrebt werden sollten. Es müssten rechtssichere und gerechte Lösungen gefunden werden. Doch sei es gerechtfertigt, für Geflüchtete Sonderprogramme für bestimmte Bereiche aufzulegen und gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen, um ihnen den Weg an die Hochschulen zu ebnen und fluchtbedingte Belastungen und Benachteiligungen auszugleichen. Studienvorbereitende Angebote Für Geflüchtete sind Studienkollegs – wie für ausländische Studieninteressierte insgesamt – eine wichtige Brücke ins Studium. In den Kursen werden Kenntnisse über die wissenschaftliche Kultur in Deutschland vermittelt, aber auch Sprach- und Sozialkompetenzen sowie fachspezifische Grundkenntnisse. Der Bund will an den 30 Studienkollegs in Deutschland zunächst 2.400 zusätzliche Plätze für Geflüchtete finanzieren und weitere Kurse einrichten. Diese Initiative des Bundes wurde zwar begrüßt, doch zugleich deutlich gemacht, dass die Zahl der Plätze bei Weitem nicht ausreichen wird, um die notwendigen personellen und räumlichen Kapazitäten zu schaffen. Es müssten sehr viel mehr und auch schneller Plätze aufgestockt werden, um den absehbar stark steigenden Zahlen an Geflüchteten gerecht werden zu können. Betont wurde die große Bedeutung einer kompetenten, beruflichen Beratung Geflüchteter an den Hochschulen. Die Beratung sollte möglichst ergebnisoffen sein, sodass nicht nur ein Studium, sondern auch eine duale Ausbildung oder eine berufliche Ausbildung in Erwägung gezogen wird. Die Beratung studierwilliger Geflüchteter ist sehr zeitaufwendig und braucht spezifische Kompetenzen, etwa im rechtlichen oder interkulturellen Bereich. Hier sind die Berufs- und Studienberater_innen häufig überfordert und es wäre wichtig, Mitarbeiter_innen entsprechend zu qualifizieren und die personellen Kapazitäten auszubauen. An den Hochschulen engagieren sich derzeit viele Studierende ehrenamtlich , um Geflüchteten den Hochschulzugang zu erleichtern und sie bei der Vorbereitung auf ein Studium zu unterstützen. Hier waren sich die Studierendenvertreter_innen und die Hochschulleitungen einig: Das ehrenamtliche Engagement ist sehr wichtig, könne aber aus unterschiedlichen Gründen kein Dauerzustand sein. Es droht eine(zeitliche und inhaltliche) Überforderung der Ehrenamtlichen: Sprachkurse müssen fachlich qualifiziert durchgeführt, studierwillige Geflüchtete kompetent beraten werden. Hinzu kommen organisationsrechtliche und versicherungstechnische Probleme. Die Durchführung von Beratungsangeboten und Deutschkursen wurden als grundständige Aufgaben der Hochschulen gekennzeichnet. Deshalb müssen längerfristige Lösungen gefunden und dauerhafte Strukturen etabliert werden. Dazu gehört auch der Aufbau von geschultem Personal mit den notwendigen Kompetenzen und didaktischen Qualifikationen. Für all diese Maßnahmen im studienvorbereitenden Bereich brauchen die Hochschulen auch zusätzliche finanzielle Unterstützung der Länder . Einige Länder haben schnell reagiert und die Hochschulen kurzfristig mit Mitteln unterstützt, um Sprachkurse und Beratungsangebote finanzieren zu können. Teilweise wurden auch längerfristige Zusagen gemacht, sodass sukzessive Kapazitäten aufgebaut werden können. Doch ist das noch nicht in allen Ländern der Fall. Insgesamt zeigt sich, dass nicht nur die Grundfinanzierung der Hochschulen, sondern mittelfristig auch die Hochschulpaktmittel erhöht werden müssen, um den zusätzlichen Anforderungen durch Studierende mit Flüchtlingshintergrund gerecht werden zu können. Eine Studierendenvertreterin machte darauf aufmerksam, dass bislang sehr viele Angebote für Geflüchtete an Hochschulen keine anrechenbaren Leistungen bieten. Es wäre sehr wichtig, mehr Studienmöglichkeiten zu eröffnen, die im(späteren) Studium angerechnet werden können, und entsprechende Angebote zu verstärken. Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 11 /13 Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums Der Studienzugang für Geflüchtete ist zwar – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – rechtlich grundsätzlich möglich, doch ergibt sich in der Praxis ein Finanzierungsproblem bei bestimmten Gruppen: Wenn sich Geflüchtete während des Asylverfahrens immatrikulieren, verlieren sie ihren Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie haben aber andererseits keinen Anspruch auf BAföG und der Zugang zum Arbeitsmarkt steht unter Vorbehalt. So können sie Lebensunterhalt, Unterkunft und mögliche Studiengebühren meist nicht finanzieren, was ein Studium faktisch ausschließt. In der Diskussion wurde die Lösung dieses Finanzierungsproblems als zentral gekennzeichnet. Nach Ansicht von Krach kann es nur auf Bundesebene über das BAföG gelöst werden, nicht durch die Einrichtung spezieller Stipendiensysteme für Geflüchtete:„Wichtig ist dabei, dass Studierende, die ihren Lebensunterhalt selbst nicht sichern können, beim BAföG einen Rechtsanspruch haben, was bei einem Stipendiensystem nicht der Fall ist.“ Man solle die BAföG-Regeln so gestalten, dass sie administrativ handhabbar und für alle verständlich sind und von Beginn an die Finanzierung des Studiums ermöglichen. Dies wäre die klarste und gerechteste Regelung, so Krach. Außerdem ist es auch notwendig, die gegenwärtigen Friktionen zwischen dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Sozialgesetzgebung im Allgemeinen und dem BAföG zu beseitigen und die verschiedenen Instrumente aufeinander abzustimmen. Bei der Finanzierung des Lebensunterhalts für Geflüchtete im Asylverfahren könnte nach Stahmann eine Vereinfachung erreicht werden, indem bei einer Arbeitsstelle die Vorrangprüfung zwischen dem 3. und 15. Aufenthaltsmonat entfällt und Geflüchtete sofort einer Beschäftigung nachgehen können, sobald sie eine Erstaufnahmeeinrichtung verlassen. Dadurch hätten sie auch die Möglichkeit, sich ihr Studium selbst zu finanzieren. Man könnte dieser Personengruppe auch das Recht auf BAföG geben, doch bestehe hier das juristische Problem, dass andere Studierende aus dem Ausland kein BAföG erhalten. Hier müsste erst darüber diskutiert werden, ob in diesem Bereich ein Unterschied für Geflüchtete gerechtfertigt ist, um fluchtbedingte Nachteile auszugleichen. Um für Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus die Hürden beim Hochschulzugang abzubauen und die Finanzierung des Lebensunterhalts sicherzustellen, plädierte Stahmann für eine Vereinheitlichung der Folgerechte bei unterschiedlichem Aufenthaltstatus . Anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Geschützte und national Geschützte könnten dann gleichbehandelt werden, indem die 15-monatige Sperre bei national Geschützten aufgehoben wird und sie sofort nach Feststellung ihres aufenthaltsrechtlichen Status das Anrecht auf BAföG erhalten. Die derzeitige Regelung sei überflüssig, weil sie keine positiven Konsequenzen hat, sondern nur die Integration dieser Gruppen verhindere. Ungeklärt ist für Geflüchtete auch noch das Problem der studentischen Krankenversicherung , die bei der Immatrikulation gefordert wird. Ausbau der Studienplatzkapazitäten In der Diskussion bestand Einigkeit, dass für den Hochschulzugang von Geflüchteten die Kapazitätsfrage von entscheidender Bedeutung ist. Krach betonte, dass ein Ausbau der Kapazitäten an Hochschulen unverzichtbar ist. Dies könne nur zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 erreicht werden. Es bedürfe dann aber einer zusätzlichen Finanzierung des Bundes. Allen Studierwilligen muss unabhängig von ihrer Herkunft ein Hochschulstudium ermöglicht werden. Allerdings besteht hier die Schwierigkeit, dass die Größenordnung der benötigten Studienplätze noch völlig unklar ist, da die genaue Zahl der studierfähigen und-willigen Geflüchteten unbekannt ist. Es ist jedoch absehbar, dass die Nachfrage in den nächsten Monaten stark steigen wird. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass sich Bund und Länder unmittelbar mit der möglichen Anzahl der zukünftigen Studierenden beschäftigen müssen. Auch wenn die genaue Zahl noch nicht bekannt ist, muss schon jetzt darüber nachgedacht werden, mit wie viel Mitteln der Hochschulpakt aufgestockt werden muss, damit der Ausbau der Kapazitäten auch finanziert werden kann. Prof. Dr. Jürgen E. Zöllner, Vorstand der Stiftung Charité und Senator a.D., machte deutlich, dass es beim Ausbau der Kapazitäten nicht nur um mehr Geld geht. Man brauche dringend richtig qualifiziertes Personal, vor allem qualifizierte Deutschlehrer_innen in ausreichender Zahl. Darauf müsse die Lehrer_innenausbildung entsprechend ausgerichtet werden. Da dies einige Zeit in Anspruch nehme, müsste ab sofort eine hohe Zahl an Deutschlehrenden ausgebildet werden, die auch außerhalb der Hochschulen stark gebraucht werden. Zöllner verdeutlichte die Dimensionen an einem Gedankenspiel: Wenn von 1 Mio. Geflüchteten vielleicht 25% aufgrund ihres Alters für ein Studium Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 12 /13 infrage kommen, von denen sich wiederum 10% dafür entscheiden, wären das schon 25.000 zusätzliche Studienbewerber_innen. Deshalb müsse möglichst schnell gehandelt werden. Da derzeit nicht klar ist, wie viele der Geflüchteten ein Studium in Erwägung ziehen und über welche Kompetenzen sie bereits verfügen, wurde vorgeschlagen, dass alle Geflüchteten gleich bei der Aufnahme einen Fragebogen ausfüllen, in dem Fragen zur Bildungsbiografie, bisherigen Qualifikationen und Kompetenzen sowie Berufs- und Studien- bzw. Ausbildungswünsche festgehalten werden. Dieses Dokument könnte die betreffenden Personen dann bis zum Hochschulzugang oder Studienkolleg bzw. in den Arbeitsmarkt begleiten. Über eine solche Erstaufnahme der beruflichen Qualifikation und der Berufswünsche könnte erfasst werden, wie viele Personen über eine HZB verfügen und einen Studienwunsch haben. Darauf aufbauend könnten dann die notwendigen Kapazitäten besser geplant werden, etwa die Menge der Studienplätze und der Lehrpersonen. Kulturwandel an Hochschulen Auf der Konferenz wurde sehr deutlich, dass die hohe Anzahl der geflüchteten Menschen, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, die Länder und auch die Hochschulen vor große Herausforderungen gestellt hat. Doch zeigen sich bereits viele ermutigende Ansätze und vor allem ein breites Engagement der beteiligten Akteure aus Politik, Verwaltung, Hochschulen und Zivilgesellschaft, sowie eine große Bereitschaft, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten und voneinander zu lernen. Die Willkommenskultur ist an den Hochschulen gut ausgeprägt. In manchen Bereichen bestehen noch Unklarheiten und einige Hürden, die den Hochschulzugang von Geflüchteten erschweren. Hier muss die Politik in Richtung einer Harmonisierung und Vereinfachung der rechtlichen Regeln arbeiten und darauf hinwirken, dass Verwaltungsverfahren erleichtert und die verschiedenen Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt werden und transparenter sind.„Wir müssen die Geduld haben, unsere Systeme anzupassen und zu optimieren“, meinte Grünewald.„In unserem System arbeiten unermüdlich sehr viel kompetente und engagierte Leute daran, Baustein für Baustein zu einer Gesamtlösung zu fügen, und wir dürfen uns nicht ausreden lassen, dass dieser Weg richtig und im Prinzip gut ist. Dass es hier und da auch knirscht und dass es dabei auch negative Dinge gibt, denen man sich dringend annehmen muss, ist klar.“ In der Diskussion wurde auch gefordert, den kritischen Blick auf strukturellen Rassismus und Diskriminierung an den Hochschulen nicht zu vergessen. An vielen Stellen sei der Gleichbehandlungsgrundsatz noch nicht erfüllt. Die Auseinandersetzung mit der Flüchtlingsthematik könnte auch dazu beitragen, einen Kulturwandel der Hochschulen in diesem Sinne voranzutreiben. Zöllner verwies auf Umfragen, die eine große Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zeigen, Menschen zu helfen, die vor Krieg fliehen oder Verfolgung ausgesetzt sind. Dies sei eine sehr große Chance für Deutschland und die deutschen Hochschulen. Um diese Bereitschaft aufrechtzuerhalten, brauche man allerdings sichtbare Erfolge, die gerade an Hochschulen erzeugt werden könnten. Denn an Hochschulen bestehe nicht nur eine sehr große Bereitschaft, Menschen aus anderen Ländern aufzunehmen und willkommen zu heißen. Hochschulen seien auch von zentraler Bedeutung, um die gesamtgesellschaftliche Integration der Geflüchteten voranzubringen. Auf die Notwendigkeit eines Kulturwandels im Umgang des Landes mit Geflüchteten verwies Grünewald. Man sollte sich öffnen und die Chancen sehen, die mit dieser Entwicklung verbunden sind, ohne Herausforderungen und Probleme zu verschweigen.„Es geht darum, sich miteinander kulturell weiterzuentwickeln, ein international freundliches Land zu werden“, meinte Grüne wald. Nach Ansicht von Musil könnten die Hochschulen auf diese Weise als „Leuchttürme für Integration und Fremdenfreundlichkeit“ wirken. Refugees Welcome – Hochschulzugang für Geflüchtete Seite 13 /13 Fussnoten 1 Vgl. Angela Borgwardt/Marei John-Ohnesorg/Jürgen Zöllner: Hochschulzugang für Flüchtlinge – Aktuelle Regelungen in den Bundesländern. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung 2015, http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/11642.pdf 2 Das Ergebnis wurde aus den Quoten des Vorjahres 2014 errechnet. Die Bleibeperspektive der Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern kann sich somit immer wieder ändern. 3 Im Jahr 2015 gab es in Deutschland ca. 130.000 geduldete Menschen(vgl. BAMF). 4 Zum Beispiel an der Freien Universität Berlin(http://www.fuberlin.de/sites/welcome/) und der Humboldt-Universität zu Berlin(https://www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/refugees/sprechstunde). 5 http://www.studieren-in-niedersachsen.de/fluechtlinge-projekte. htm 6 http://www.wissenschaft.nrw.de/hochschule/hochschulen-innrw/fluechtlingsinitiativen-an-nrw-hochschulen/datenbank/ 7 https://www.facebook.com/gefluechteteHochschulzugang/ 8 https://www.fau.de/international/aus-dem-ausland/studienorientierung-fuer-gefluechtete/ 9 https://www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/de/ 10 https://kiron.ngo/ 11 Zuvor haben die Hochschulen oft auf einen Beschluss der KMK von 1985 zurückgegriffen, der einen indirekten Nachweis der HZB vorsah, wenn Studienbewerber_innen die notwendigen Unterlagen aus politischen Gründen nicht erbringen konnten. Die praktische Handhabung in den Ländern war im Falle fehlender Dokumente aber sehr uneinheitlich. Mit dem Beschluss der KMK im Dezember 2015 sollten notwendige Anpassungen vorgenommen werden. 12 Inzwischen lassen 172 Hochschulen die Bewerbungsunterlagen ausländischer Studienbewerber_innen über Uni-Assist prüfen (siehe http://www.uni-assist.de/). 13 In der sog. Ausländer_innenquote werden nur ausländische oder staatenlose Bewerber_innen berücksichtigt, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. EU-Staatsangehörige werden zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt. DIE AutorIN dieser Publikation HOCHSCHULPOLITIK Dr. Angela Borgwardt, Politikwissenschaftlerin und Germanistin, arbeitet als freie wissenschaftliche Publizistin und Redakteurin in Berlin. In der Reihe Hochschulpolitik der Friedrich-EbertStiftung werden Beiträge und Empfehlungen zur künftigen Gestaltung des deutschen Hochschulsystems entwickelt. Digitale Versionen aller Publikationen: http://www.fes.de/themen/bildungspolitik/index.php Impressum ISBN: 978-3-95861-479-6 Copyright by Friedrich-Ebert-Stiftung 2016 Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abt. Studienförderung Redaktion: Pia Faustmann, Tomke Blotevogel, Borchers Gestaltung& Satz: minus Design, Berlin Anett KONTAKT und Feedback Yvonne Blos Bildungs- und Hochschulpolitik Yvonne.Blos@fes.de Diese Publikation können Sie per e-mail nachbestellen bei: Anett.Borchers@fes.de