Teil 9 des Ländervergleichs Inklusive Bildung in Rheinland-Pfalz Valerie Lange Jan Wenzel Was macht eine Gute Gesellschaft aus? Wir ver­stehen darunter soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, eine inno­vative und erfolgreiche Wirtschaft und eine Demokratie, an der die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitwirken. Diese Gesellschaft wird getragen von den Grundwerten der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Wir brauchen neue Ideen und Konzepte, um die Gute Gesellschaft nicht zur Utopie werden zu lassen. Deswegen entwickelt die Friedrich-Ebert-Stiftung konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik der kommenden Jahre. Folgende Themenbereiche stehen dabei im Mittelpunkt: – Debatte um Grundwerte: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität; – Demokratie und demokratische Teilhabe; – Neues Wachstum und gestaltende Wirtschafts- und Finanzpolitik; – Gute Arbeit und sozialer Fortschritt. Eine Gute Gesellschaft entsteht nicht von selbst, sie muss kontinuierlich unter Mitwirkung von uns allen gestaltet werden. Für dieses Projekt nutzt die Friedrich-EbertStiftung ihr weltweites Netzwerk, um die deutsche, europäische und internationale Perspektive miteinander zu verbinden. In zahlreichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen in den Jahren 2015 bis 2017 wird sich die Stiftung dem Thema kontinuierlich widmen, um die Gute Gesellschaft zukunftsfähig zu machen. Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie hier: w w w. fes-2017plus. de Valerie Lange Jan Wenzel Inklusive Bildung in Rheinland-Pfalz Teil 9 des Ländervergleichs Friedrich-Ebert-Stiftung 36 ISBN: 978-3-95861-121-4 1. Auflage © 2015, by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abteilung Studienförderung Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Marion Stichler, Lukas Daubner Umschlaggestaltung und Satz: minus Design, Berlin Druck: Brandt GmbH Bonn Printed in Germany 2015 3 Inhalt 5 Vorwort Marei John-Ohnesorg 7 Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung im Ländervergleich Valerie Lange 9 Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung in Rheinland-pfalz Valerie Lange 25 Best Practice inklusiver Bildung in Rheinland-pfalz 31 Inklusive Bildung in der bildungspolitischen Debatte IN Rheinland-Pfalz Jan Wenzel Friedrich-Ebert-Stiftung 4 Vorwort 5 VORWORT Inklusion: Eine verheißungsvolle Chance auf Teilhabe, aber auch mit Ängsten besetzt. Ein Recht für alle, das für manche eine gefühlte Bedrohung darstellt. Mit gemeinsamer pädagogischer Kraft erreichbar, aber mit finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Situation in den Ländern und Kommunen ist komplex, die Gefühlslage widersprüchlich. Was bleibt, ist der Rechtsanspruch und der in vielen Fällen vorhandene politische und gesellschaftliche Wille, inklusive Bildung voranzutreiben. Rheinland-Pfalz legte 2010 als erstes unter den Bundesländern einen Aktionsplan vor, der 2015 fortgeschrieben wurde. Die Schulgesetznovelle 2014 schreibt das Ziel der„Entwicklung eines inklusiven Schulsystems“ fest. Die Umsetzung erfolgt u.a. durch den flächendeckenden Ausbau von Schwerpunktschulen und ein Netz von Beratungszentren. Doch lesen Sie selbst, wie die Umsetzung aktuell läuft. Dieses Länderheft„Inklusive Bildung in Rheinland-Pfalz“ ist eingebettet in eine größere Reihe zu Inklusion. Im Rahmen des Projekts„Gute Gesellschaft – Soziale Demokratie 2017plus“ entstehen gerade 16 Länderhefte zu Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung. Jedes Heft beleuchtet sowohl den aktuellen Stand der Umsetzung als auch die laufende politische Debatte dazu. Sie können die Länderhefte, die in enger Zusammenarbeit des Thementeams Bildung mit den Landesbüros der FriedrichEbert-Stiftung entstanden sind, abrufen unter http://www.fes.de/themen/ bildungspolitik. Dort finden Sie auch Hinweise auf weitere Veranstaltungen und Papiere zum Thema Inklusion. Vielfalt ist normal. Inklusion bedeutet, dass nicht Gruppen, sondern individuelle Bedürfnisse einzelner Kinder und Jugendlicher im Vordergrund stehen. Sie geht mit individueller Förderung einher, deren Umsetzung in einer Studie von Christian Fischer 2014 beispielhaft beschrieben wurde. In Rheinland-Pfalz ist die Vision, dass„Lernen lebenslang gemeinsam“ und wohnortnah stattfindet, seit Jahren verankert. Dazu gehört auch, dass in- Friedrich-Ebert-Stiftung 6 dividuelle Stärken und Besonderheiten unterstützt und respektiert werden. An Schwerpunktschulen wird insofern zieldifferent unterrichtet. Inklusiver Unterricht ist auch an allen anderen Schulen möglich, erfolgt dann aber zielgleich. Das Wahlrecht der Eltern zwischen Förder- und Regelschulen wurde gesetzlich verankert. Die zu besuchende Schule legt dagegen die Schulbehörde fest. Inklusion erfordert multiprofessionelle Teams, setzt Fortbildungen voraus und verursacht Kosten. Der Investitionsbedarf ist umso höher, desto stärker parallele Strukturen dauerhaft weitergeführt werden. In Rheinland-Pfalz wird aktuell die Doppelstruktur mit beiden Systeme beibehalten. Wichtig ist dabei, dass Rheinland-Pfalz – anders als viele andere Bundesländer – auf einen Ressourcenvorbehalt bei der Schulwahl verzichtet. Schwerpunktschulen erhalten zusätzliche Ressourcen. In der Ausbildung der Lehrkräfte ist Inklusion ein verpflichtender Bestandteil. Wie die Länderhefte insgesamt zeigen, sind politische Entscheidungen überall die Grundlage für eine spätere erfolgreiche Umsetzung inklusiver Bildung an den Schulen. Inklusion gelingt noch lange nicht überall. Über das Stadium von Insellösungen an Einzelschulen und Modellprojekte ist die Debatte aber hinaus. Die Entwicklung in einzelnen Ländern und vielen Kommunen ist vielversprechend und zeigt, dass manches, das hier als unmöglich gilt, an einem anderen Ort längst Realität ist. Wir hoffen, diese Entwicklung durch die Reihe der Ländervergleiche weiter voranzubringen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! Marei John-Ohnesorg Bildungs- und Hochschulpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung Inklusion in der Schule und der beruflichen bildung im Ländervergleich 7 Valerie Lange , Sozialwissenschaftlerin Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung iM Ländervergleich Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Recht auf inklusive Bildung „Das allgemeine Bildungssystem ist aufgefordert, sich auf die Ausweitung seiner Aufgabenstellungen im Sinne einer inklusiven Bildung und Erziehung vorzubereiten.“(KMK 2010: 9) So heißt es im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010 zu den pädagogischen und rechtlichen Aspekten der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention(BRK). Dieser Beschluss leitete die – vom Ausbau des Ganztagsschulwesens abgesehen – einzige Strukturreform des deutschen Bildungswesens ein, die Post-PISA über alle Bundesländer hinweg angestoßen worden ist. Von einem ländergemeinsamen Vorhaben lässt sich dennoch nicht sprechen: Nicht zufällig ist der Stand der Entwicklung des inklusiven Bildungssystems über die Länder hinweg unterschiedlich, divergieren doch die Voraussetzungen, Konzeptionen und Maßnahmen, die schließlich zu inklusiver Bildung führen sollen. Mit der Einführung eines inklusiven Bildungssystems setzt Deutschland die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um und kommt somit seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nach. Die BRK wurde im Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und ist in Deutschland mit der Ratifizierung im März 2009 in Kraft getreten. Die BRK definiert keine neuen Rechte, sie präzisiert die bestehenden Menschenrechte jedoch für die Lebenssituationen behinderter Menschen und umfasst alle Lebensbereiche. Das Recht auf Bildung für behinderte Menschen wird in Artikel 24 konkretisiert, hier heißt es:„States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels(…).“(United Nations 2006: 16) Friedrich-Ebert-Stiftung 8 Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist aber nicht nur menschenrechtliche Verpflichtung: In ihm liegt die einmalige Chance, unser Bildungssystem leistungsstärker und chancengleicher zu gestalten. Inklusive Bildung nimmt die Schüler_innen in ihrer Gesamtheit in den Blick und teilt sie nicht in Gruppen ein – vielmehr sollen die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. Das bedeutet auch, dass sich die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten der Schüler_innen ausrichten müssen. Damit bietet inklusive Bildung die besten Voraussetzungen, um jeden und jede individuell mit seinen und ihren Stärken und Schwächen anzunehmen und zu fördern. Inklusive Bildung und individuelle Förderung für alle Schüler_innen gehen Hand in Hand. Das Verständnis für diese Implikation inklusiver Bildung ist für jede weitere Debatte über Inklusion von entscheidender Bedeutung. Der Erfolg inklusiver Bildung ist nachweisbar. Das zeigen nicht nur nationale und internationale Studien. Auch die Eltern wissen um die positiven Effekte eines inklusiven Systems: Unabhängig vom Förderstatus ihrer Kinder beurteilt die Mehrzahl der Eltern in repräsentativen Elternumfragen inklusive Schulen und die an diesen unterrichtenden Lehrkräfte positiver als nicht inklusive Schulen und ihre Lehrer_innen.(vgl. Klemm 2015: 11) Inklusive Bildung in den Bundesländern Die Umsetzung inklusiver Bildung stellt das Bildungssystem vor komplexe Herausforderungen und ist unweigerlich mit Stolpersteinen und Hindernissen verbunden, die es zu überwinden gilt. Dabei kann der Ländervergleich helfen: Was in einem Land als„unmöglich“ gilt – etwa das gemeinsame Lernen von Gymnasiasten und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen oder die vollständige Abschaffung von Förderschulen – ist in anderen Ländern schon längst erfolgreiche Realität. Die Gegenüberstellung der Konzepte und Ausbauschritte zur inklusiven Bildung soll dazu beitragen, als feststehend geglaubte Grundsätze über das Lehren und Lernen in Frage zu stellen und die Debatte offener zu gestalten. Best-Practice-Beispiele aus den Bundesländern machen deutlich, was in der Praxis möglich ist. Sie sollen denjenigen Mut machen, die in den Schulen mit den Schwierigkeiten der Umsetzung der Reformschritte konfrontiert sind und zeigen: Inklusion gelingt! Inklusion in Rheinland-Pfalz 9 Valerie Lange , Sozialwissenschaftlerin Inklusion in der Schule und der beruflichen Bildung in Rheinland-Pfalz Der Weg zu einem inklusiven Bildungssystem Zur Konkretisierung der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeiteten die meisten Bundesländer Aktionspläne. Rheinland-Pfalz legte im März 2010 und damit als erstes unter den Bundesländern den„Aktionsplan der Landesregierung: Umsetzung der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vor. Im Handlungsfeld„Erziehung und Bildung“ entwirft der Aktionsplan folgende Vision: „In Rheinland-Pfalz findet Lernen lebenslang gemeinsam statt. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen besuchen die gleichen Schulen wie nicht beeinträchtigte Kinder in der Gemeinde, nachdem sie zuvor gemeinsam in denselben Kindertagesstätten waren. Sie werden in ihren individuellen Stärken und Besonderheiten unterstützt und respektiert sowie durch ihr Umfeld und durch pädagogische, medizinische und therapeutische Begleitung gefördert.“ (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2010: 10) Diese Vision soll, so der Aktionsplan weiter, insbesondere durch den Ausbau von Schwerpunktschulen verwirklicht werden – in RheinlandPfalz sind dies allgemeine Schulen, an denen Schüler_innen mit und ohne Behinderungen zielgleich und zieldifferent unterrichtet werden. Schwerpunktschulen können Schüler_innen aller Förderschwerpunkte aufnehmen. Sie müssen ein pädagogisches Konzept für die individuelle Förderung aller Kinder entwickeln und erhalten anders als Schulen, die keine Schwerpunktschulen sind, zusätzliche Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte.(vgl. Bildungsserver Rheinland-Pfalz 2016a) Friedrich-Ebert-Stiftung 10 Dieses Konzept der Schwerpunktschulen, das in Rheinland-Pfalz seit Ende der 1990er Jahre existiert, ist aus einer Reihe von Schulversuchen hervorgegangen(vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz 2013: 1). Im Aktionsplan der Landesregierung von 2010 ist als Maßnahme für den Aufbau eines inklusiven Schulsystems der „kontinuierliche Ausbau der Schwerpunktschulen unter Einbeziehung aller Schularten“(Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2010: 13) vorgesehen. Zwar ist inklusiver Unterricht in Rheinland-Pfalz auch außerhalb der Schwerpunktschulen möglich, erfolgt dann aber zielgleich. Darüber hinaus erhalten Schulen, die nicht den Status einer Schwerpunktschule haben, in der Regel keine zusätzlichen Ressourcen.(vgl. Bildungsserver Rheinland-Pfalz 2016) Mit dem„Landeskonzept Inklusion“ legte der Ministerrat 2013 im Anschluss an die durch den Aktionsplan skizzierten Maßnahmen weitere Schritte zur„Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich“ fest. Demnach soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2016 unter anderem das Wahlrecht der Eltern zwischen Förderschulen und inklusiven Angeboten an Regelschulen gesetzlich verankert werden; das Angebot des gemeinsamen Unterrichts unter Einbeziehung aller Schularten in der Primar- und Sekundarstufe I ausgebaut werden, dabei wird ein Inklusionsanteil von 40 Prozent zugrunde gelegt; eine Konzeption zur Weiterentwicklung von ausgewählten Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren erarbeitet werden; inklusive Bildung in der Berufsbildung, insbesondere für schwerbehinderte Jugendliche, erprobt werden.(vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz 2013: 6) Im November 2015 wurde mit dem„Landesaktionsplan Rheinland-Pfalz: Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ die Fortschreibung des Aktionsplans der Landesregierung von 2010 vorgelegt und die bisherigen Maßnahmen bilanziert. Demnach ist die Zahl der Schwerpunktschulen von 172, davon 96 in der Primarstufe und 76 in der Sekundarstufe I, in 2009 auf nunmehr 277, davon 160 Grundschulen und 117 Schulen der Sekundarstufe I, ange- Inklusion in Rheinland-Pfalz 11 wachsen(vgl. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz 2015: 25; Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz 2016). Inklusiver Unterricht für die Sekundarstufe II ist an Schwerpunktschulen nicht vorgesehen, wird jedoch an Schulen außerhalb des Schwerpunktschulsystems angeboten. Die Weiterentwicklung inklusiven Unterrichts an den Schwerpunktschulen werde durch das 2010 initiierte Forschungsvorhaben„Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen“ der Universität Koblenz-Landau sowie durch regelmäßige Evaluationen der Agentur für Qualitätssicherung unterstützt. Bis 2020, so der Aktionsplan weiter,„wird es darum gehen, bestehende sonderpädagogische Beratungsangebote für Regelschulen zu sichern und entsprechende Beratungsangebote in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen aufzubauen. Eine bedarfsgerechte regionale Struktur an Förder- und Beratungszentren und eine Kooperation mit Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte sollen das gewährleisten“(ebd.: 27). Für die berufliche Bildung verweist der Landesaktionsplan auf die Neuaufstellung der schulischen Berufsorientierung, die zum Schuljahr 2014/2015 erfolgte und Schüler_innen mit Behinderungen an Förderschulen und Schwerpunktschulen in den Blick nimmt(vgl. ebd.: 31). Die rechtliche Verankerung inklusiver Bildung im Schulgesetz Bereits mit der Schulgesetzänderung von 2002 erhielten Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Zugang zur Regelschule – eingeschränkt jedoch durch einen Ressourcenvorbehalt. Mit der neuesten Schulgesetznovelle vom 1.8.2014 wurde dieser aufgehoben und die Begrifflichkeiten„Inklusion“ oder„inklusiv“ fanden Eingang in die Schulgesetzgebung. In§1„Auftrag der Schule“ heißt es in Absatz 2: „Im Bewusstsein der Belange der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und Eltern mit Behinderungen wirken alle Schulen bei der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems mit.“ Der Zugang aller Schüler_innen zum allgemeinen Schulsystem ist in§3(5) geregelt: Friedrich-Ebert-Stiftung 12 „Alle Schülerinnen und Schüler sollen das schulische Bildungs- und Erziehungsangebot grundsätzlich selbstständig, barrierefrei im Sinne des § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und gemeinsam nutzen können. Die Entscheidung, ob der Schulbesuch an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht erfolgen soll, treffen die Eltern;§ 59 Abs. 4 bleibt unberührt. Bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen sind die besonderen Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu berücksichtigen und ist ihnen der zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderliche Nachteilsausgleich zu gewähren.“ Durch den Verzicht auf einen Ressourcenvorbehalt nimmt Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Hamburg und dem Saarland in dieser Frage im Bundesländervergleich eine Ausnahmestellung ein. Die meisten Bundesländer verbinden die Möglichkeit der Aufnahme an eine allgemeine Schule mit einer für die Bedürfnisse des Schülers/der Schülerin angemessenen personellen und sächlichen Ausstattung. Ist diese nicht vorhanden oder kann nicht mit„vertretbarem Aufwand“ nachgerüstet werden – so eine übliche Formulierung in den Schulgesetzen der Länder – kann die Aufnahme an einer allgemeinen Schule verweigert werden. Auf untergesetzlicher Ebene befindet sich eine„Verordnung zum inklusiven Unterricht und zur sonderpädagogischen Förderung“ im Planungsstadium(vgl. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz 2015: 37). Berufsschulen sind Teil des allgemeinen Schulsystems. Somit gilt die oben bereits angeführte Prämisse des gemeinsamen Unterrichts für alle Schüler_innen, den das Rheinland-Pfälzische Schulgesetz vorsieht, ebenfalls in der beruflichen Bildung. Aus§109a„Experimentierklausel zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystems“ geht hervor, dass sich die inklusive Bildung in der beruflichen Bildung noch in der Erprobungs- und nicht in der Regelphase befindet: „Die Zielvorstellung eines inklusiven Schulsystems ist in einem längerfristig angelegten Prozess zu verwirklichen, der ein koordiniertes und planvolles Vorgehen erfordert. Dieser Entwicklungsprozess soll auch durch innovative Konzepte, die der Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen dienen, vorangetrieben werden. Insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung, der Gestaltung Inklusion in Rheinland-Pfalz 13 des Übergangs in den Beruf oder bezogen auf die Öffnung von Schulen können das fachlich zuständige Ministerium sowie Schulen, Schulträger und Schulbehörde mit der Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums dazu geeignete Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung, Beratung und Unterstützung ermöglichen.“ Inklusive Bildung in Zahlen: Exklusionsquoten und Inklusionsanteile Die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen führt nicht zwingend dazu, dass sich der Schulalltag verändert. So können in Rheinland-Pfalz die Eltern entscheiden, ob ein Kind an einer allgemeinen oder einer Förderschule unterrichtet wird. Wie inklusiv ist das rheinland-pfälzische Schulsystem also wirklich? Eine erste Antwort auf diese Frage können statistische Daten 1 liefern: Mit der Förderquote wird der Anteil der Schüler_innen mit Förderbedarf an allen Schüler_innen im schulpflichtigen Alter erfasst. In diese Angabe fallen also sowohl Schüler_innen, die inklusiv beschult werden, als auch diejenigen, die an einer Förderschule unterrichtet werden. In Rheinland-Pfalz lag die Förderquote im Schuljahr 2013/2014 bei 5,4 Prozent. Zum Vergleich: Deutschlandweit wurde für das Schuljahr 2013/2014 bei 6,8 Prozent der Schüler_innen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert. Schuljahr 2013/2014 Förderquote Inklusionsanteil 5,4% 27,0% Exklusionsquote 3,9% Schuljahr 2008/2009 Förderquote Inklusionsanteil 4,5% 16,9% Exklusionsquote 3,8% Quellen: Klemm 2014; KMK 2014a, b; KMK 2015b 1 Es sei darauf hingewiesen, dass„[i]m Bereich der amtlichen Schulstatistiken lückenhafte Informationen zum sonderpädagogischen Förderbedarf vor[liegen]. Dies ist unter anderem auf die in den einzelnen Bundesländern heterogenen sonderpädagogischen Diagnostiken, Zuordnungsprinzipien und Datenerfassungen zurückzuführen“(Malecki 2014: 594). Zudem verzichten einige Bundesländer bei einzelnen Förderschwerpunkten„zumindest während der ersten Schuljahre auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs“ und teilen die„Förderressourcen nicht länger auf der Basis einer individuellen Diagnostik, sondern den Schulen systemisch“(Klemm 2015: 28) zu. Das führt dazu, dass sich die„von der Kultusministerkonferenz(KMK) veröffentlichten Daten zur sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und in allgemeinen Schulen in zunehmendem Maße als nicht mehr aussagekräftig“(ebd.) erweisen. Friedrich-Ebert-Stiftung 14 Die Exklusionsquote, also der Anteil derjenigen Schüler_innen, die an einer Förderschule unterrichtet werden, lag bei 3,9 Prozent – und gehörte damit im Bundesländervergleich zu einer der niedrigsten. Der Inklusionsanteil, mit dem der Anteil der Schüler_innen mit Förderbedarf, die inklusiv unterrichtet werden, an allen Schüler_innen mit Förderbedarf angegeben wird, lag bei 27,0 Prozent. Im Schuljahr 2013/2014 besuchten in Rheinland-Pfalz also deutlich mehr Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förder- als eine Regelschule. Vergleicht man die aktuellen Zahlen mit denen des Schuljahrs 2008/2009 – dem letzten Schuljahr vor Inkrafttreten der BRK – ergibt sich für Rheinland-Pfalz ein ambivalentes Bild: Zum einen hat sich der Inklusionsanteil von 16,9 Prozent in 2008/2009 deutlich erhöht. Gleichzeitig stagniert die Exklusionsquote. Eine Betrachtung der Förder- und Exklusionsquote sowie des Inklusionsanteils ist für ein Gesamtbild nicht ausreichend. Darüber hinaus muss überprüft werden, ob sich eine Erhöhung des Inklusionsanteils nicht allein aus einem veränderten diagnostischen Verhalten ergibt. Werden etwa deshalb mehr Schüler_innen inklusiv unterrichtet, weil bei mehr Schüler_innen, die ohnehin die allgemeine Schule besuchen, ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird? Die Erhöhung der Förderquote, die sich für Rheinland-Pfalz von 2008/2009 zu 2013/2014 feststellen lässt, könnte ein Indiz dafür sein. Tatsächlich ist die Entwicklung der absoluten Schüler_innenzahlen im Sinne der inklusiven Bildung nicht so positiv, wie die Erhöhung des Inklusionsanteils vermuten ließe: Wurden 2008/2009 noch 15.868 Schüler_innen in Förderschulen unterrichtet, so sind es 2013/2014 noch immer 14.626. Diese nur leichte Verringerung der Anzahl der Förderschüler_innen um knapp 7,8 Prozent ist besonders dann ernüchternd, wenn die demografische Entwicklung einbezogen wird. Über alle Schulformen hinweg sank die Schüler_innenzahl von 2008/2009 zu 2013/2014 in Rheinland-Pfalz um 11,4 Prozent. Die Anzahl der Förderschüler_innen ging also unterproportional stark zurück. Inklusion in Rheinland-Pfalz 15 Verteilt werden die Schüler_innen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wird, auf – in Rheinland-Pfalz – sieben 2 unterschiedliche Förderschwerpunkte. Wie in allen Bundesländern können auch in Rheinland-Pfalz die meisten Schüler_innen dem Förderschwerpunkt Lernen zugeordnet werden. Mit Ausnahme des Förderschwerpunkts Sehen wird die Mehrheit der Schüler_innen exklusiv in Förderschulen unterrichtet. Verteilung der Schüler auf die unterschiedlichen Förderschwerpunkte Lernen 56,2% Sprache 5,6% Geistige Entwicklung 15,2% davon inklusiv 31,7% davon inklusiv 16,3% davon inklusiv 9,1% Sehen davon inklusiv 1,8% 56,0% Körperliche und motorische Entwicklung 8,2% davon inklusiv 5,7% Noch keinem Förderschwerpunkt zugeordnet davon inklusiv 3,2% 100,0% Hören davon inklusiv 4,8% Emotionale und soziale Entwicklung 5,0% 36,3% davon inklusiv 8,8% Quellen: KMK 2014a, b Die Anzahl der Absolvent_innen, die nach dem Besuch der Förderschule mindestens einen Hauptschulabschluss erreicht, gibt ersten Aufschluss über den Anschluss der Förderschüler_innen zur beruflichen Bildung. In RheinlandPfalz verließen im Schuljahr 2013/2014 26,4 Prozent der Förderschüler_innen die Förderschule mit mindestens einem Hauptschulabschluss. Damit erzielt Rheinland-Pfalz ein über die Bundesländer hinweg betrachtet durchschnittliches Ergebnis: Deutschlandweit liegt der Anteil der Förderschulabsolvent_innen, die mindestens einen Hauptschulabschluss erreichen, bei 28,7 Prozent. Zu den Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Regelschule verlassen, liegen über die Bundesländer hinweg keine vergleichbaren 2 Die hier dargestellte Einteilung in Förderschwerpunkte orientiert sich an den Übersichten der KMK, um eine Vergleichbarkeit über die Bundesländer hinweg zu gewährleisten. Das RheinlandPfälzische Schulgesetz weist neun Förderschwerpunkte aus(Lernen, Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit, Hörbehinderungen, Blindheit, motorische Entwicklung, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung. Friedrich-Ebert-Stiftung 16 Daten vor. Für Rheinland-Pfalz weisen Laubenstein et al.(2015: 5) aus, dass 59,5 Prozent derjenigen Schüler_innen des Förderschwerpunkt Lernens, die eine Schwerpunktschule besuchen, einen Abschluss der Berufsreife erlangen. Abgänger_innen und Absolvent_innen VON Förderschulen Abgänger_innen/ Absolvent_innen insgesamt ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss mit Fachhochschulreife mit allgemeiner Hochschulreife 1.912 73,6% Angaben absolut und in Prozent 25,7% 0,7% 0,0% 0,0% Quelle: Statistisches Bundesamt 2014 Die Übergänge von Schulabsolvent_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Berufsausbildung lassen sich kaum rekonstruieren, so der Bildungsbericht 2014:„Dies liegt teils an unterschiedlichen Zuweisungskriterien zwischen allgemeinbildenden Schulen und Trägern der Berufsausbildung, teils an der statistischen Erfassung.“(Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014: 182) Der Bildungsbericht nimmt eine Sonderauswertung der Schulstatistik vor, um die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Berufsbildung zu erfassen, differenziert dabei aber nicht nach Bundesländern, sondern nur nach Ländergruppen Ost und West. Überblicksartig kann festgehalten werden: „2011/2012 besuchten etwa 43.000 Schüler und Schülerinnen die Teilzeit-Berufsschule, dies entspricht 2,8% der entsprechenden Schülerpopulation. Im Berufsvorbereitungsjahr(BVJ) waren gut 14.000 bzw. 29% mit sonderpädagogischem Förderbedarf und in den Berufsfachschulen 4.300 bzw. 1%. Nach Förderschwerpunkten nimmt der Bereich ‚Lernen‘ insgesamt fast die Hälfte der Jugendlichen auf, im Berufsvorbereitungsjahr ist der Anteil etwas niedriger.“(ebd.: 183) Inklusion ist, das lässt sich feststellen, in der beruflichen Bildung kaum institutionalisiert verankert. Vermehrt werden in den Ländern aber Projekte für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung angestoßen. Inklusion in Rheinland-Pfalz 17 In Rheinland-Pfalz etwa wurde eine Individualisierung der Berufswegeplanung mit dem Landesprojekt„Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen als Auftrag für die Integrationsfachdienste“ von 2009 bis 2014 erprobt. Die Ergebnisse des Projekts sind in eine Neuausrichtung der Berufsorientierungsmaßnahmen eingeflossen. Darüber hinaus haben sich einzelne Berufsschulen, darauf weist der Landesaktionsplan hin, auf den Weg gemacht, inklusive Angebote zu entwickeln: „Seit dem Schuljahr 2015/2016 starteten fünf berufsbildende Schulen mit inklusivem Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung (…). Die BBS EHS Trier praktiziert z. B. seit mehr als über 10 Jahren inklusiven zieldifferenten Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr. Die BBS Speyer und die BBS Südliche Weinstraße kooperieren im Rahmen des fachpraktischen Unterrichts im Berufsvorbereitungsjahr mit der Werkstufe der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung.“(Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz 2015: 31) Qualitative Aspekte inklusiver Bildung Die statistischen Angaben zu inklusiver Bildung, die Betrachtung von Förderquoten und Inklusionsanteilen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass mit dem gemeinsamen Unterricht von Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule das Ziel inklusiver Bildung erreicht wäre. Die Beschulung möglichst vieler Schüler_innen an einer Schule ist – insbesondere im deutschen, bislang hoch separierenden Bildungssystem – ein wichtiger Schritt. Von einem inklusiven Bildungssystem kann aber erst dann gesprochen werden, wenn an der Regelschule auch tatsächlich inklusiv unterrichtet wird. In diesem Kontext ist die Unterscheidung zwischen integrativer und inklusiver Bildung bedeutsam: „In(…) der Integration ist die allgemeine Schule mehr oder minder offen und nimmt auch bestimmte Kinder mit Behinderungen auf. Die Kinder mit Behinderungen sind als ‚behindert‘ diagnostiziert und etikettiert und unterscheiden sich von der Gruppe der nichtbehin- Friedrich-Ebert-Stiftung 18 derten, normalen Kinder. Die ‚Zwei-Schulen-Theorie‘ wird abgelöst durch die ‚Zwei-Gruppen-Theorie‘. In der gleichen und gemeinsamen Schule gibt es unter einem gemeinsamen Dach zwei deutlich unterscheidbare Schülergruppen, die ‚nichtbehinderten‘ und ‚behinderten‘ Kinder.(…) In(…) der Inklusion verlieren die Kinder mit Behinderungen ihren besonderen Status der Andersartigkeit. Vielfalt ist normal, alle Kinder sind unterschiedlich, anders, einzigartig, individuell. Diese neue Sichtweise hat Folgen für die Gestaltung von Schule und Unterricht. Die inklusive Pädagogik verzichtet darauf, Kinder ‚gleichzuschalten‘ und zu ‚normalisieren‘; nicht die Kinder werden ‚passend‘ für die Schule gemacht, sondern die Schule passt sich umgekehrt den Kindern an.“(Wocken 2009: 11f., zit. nach: Blanck 2014: 5) Integration ist also nicht Inklusion. Die statistischen Daten geben keine Auskunft über die Konzepte, die dem gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in dem jeweiligen Bundesland zugrunde liegen. Mit ihnen kann also keine Aussage darüber getroffen werden, ob überwiegend inklusiv oder integrativ unterrichtet wird. Auch die empirische Bildungsforschung hat sich bislang kaum länderübergreifend mit diesen qualitativen Aspekten inklusiver Bildung befasst. Wie unterschiedlich die Organisationsformen„schulischer Integration“ zwischen den und innerhalb der Bundesländer sind, zeigt sich bei einem Vergleich der schulrechtlichen Bestimmungen. Einer Untersuchung von Blanck(2014) zufolge, lassen sich 80 verschiedene Integrationsformen identifizieren und in fünf Typen zusammenfassen: Prävention, Kooperation, Sonderklassen, Integration in Regelklassen, Schwerpunktschulen (vgl. Blanck 2015: 3). Im Rahmen der Prävention werden Schüler_innen in Regelschulen ohne diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf sonderpädagogisch unterstützt. Bei der Kooperation wird schulische Integration durch eine Zusammenarbeit zwischen Regel- und Förderschule erreicht. Sonderklassen werden an Regelschulen verortet, in ihnen werden aber nur Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Bei der Integration in Regelklassen werden Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelklasse aufgenommen. Schwer- Inklusion in Rheinland-Pfalz 19 punktschulen schließlich sind Regelschulen, die einen Fokus auf den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf legen.(vgl. ebd.: 4) Wirft man noch einmal einen Blick auf die oben zitierte Differenzierung zwischen Integration und Inklusion wird deutlich, dass inklusive Bildung nur mit den Organisationsformen Prävention, Integration in Regelklassen und Schwerpunktschulen zu vereinbaren ist, obschon auch diese Formen keine Garantie für Inklusion sind, sondern auch integrativ umgesetzt werden können. In den schulrechtlichen Bestimmungen für Rheinland-Pfalz finden sich genau diese drei Organisationstypen wieder (vgl. ebd.: 5). Ein weiteres Indiz für die Bedeutung, die inklusiver Bildung im Schulalltag beigemessen wird, ist das Angebot an zieldifferentem Lernen. Für einen zieldifferenten Unterricht werden individuelle Förderpläne erstellt, die es den Schüler_innen ermöglichen, in unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten unterschiedliche Lernziele zu erreichen – eine Grundvoraussetzung inklusiver Bildung, wie sie Fischer 2014 beschreibt. Im Gegensatz zum zieldifferenten Lernen steht das zielgleiche Lernen: Hier sollen alle Kinder in der gleichen Geschwindigkeit die gleichen Lernziele erreichen. Nach Angaben des Kultusministeriums Rheinland-Pfalz ist zieldifferentes Lernen„in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I auf der Grundlage des Schwerpunktschulkonzepts[sowie] in der Berufsbildenden Schule derzeit in Einzelfällen in Analogie zum Konzept der Schwerpunktschulen“ möglich(KMK 2015a: 83). Nach dem Modell des zielgleichen Lernens wird demnach in allen Schularten und Schulstufen unterrichtet. Zum Schuljahr 2016/2017 soll ein überarbeiteter„Orientierungsrahmen Schulqualität“ veröffentlicht werden, der unter anderem zur Sicherung der Qualität inklusiven Unterrichts in Rheinland-Pfalz beitragen soll: „Darin sind auch Gütekriterien für den gemeinsamen Unterricht an Schwerpunktschulen enthalten. Grundsätze des inklusiven Unterrichts und der sonderpädagogischen Förderung sollen erarbeitet und in einer ‚Verordnung zum inklusiven Unterricht und zur sonderpädagogischen Förderung‘ bis Sommer 2017 in Kraft treten.“(Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz 2015: 30) Friedrich-Ebert-Stiftung 20 Finanzierung inklusiver Bildung 3 Inklusion ist dann erreicht, wenn die Rahmenbedingungen der Einzelschule an die individuellen Bedürfnisse der Schüler_innen angepasst sind. Die Ausstattung und Ressourcen der Regelschule müssen sich also verändern: Das betrifft sowohl bauliche Maßnahmen – etwa die Herstellung von Barrierefreiheit oder die Einrichtung von Therapieräumen – als auch die Bereitstellung sonderpädagogischer Kompetenz. Nicht zwangsläufig müssen alle Ressourcen an jeder Schule verortet sein. Ihre Bündelung in Förder-, Beratungs- oder Unterstützungszentren, etwa den ehemaligen Förderschulen, ist in einem inklusiven System möglich. Entscheidend ist, dass alle Schulen Zugang zu diesen Ressourcen haben und diese nicht nur sporadisch, sondern selbstverständlich nutzen. Ohne Umrüstung oder Erweiterung der Schulgebäude wird inklusive Bildung in Schule und Berufsschule dennoch nicht möglich sein. Die Kosten für diese Maßnahmen zur Umsetzung inklusiver Bildung sind von den Schulträgern zu decken. In Rheinland-Pfalz besteht die ausdrückliche Möglichkeit„einer finanziellen Unterstützung baulicher Maßnahmen nach Maßgabe des Landeshaushalts“ durch das Land(Mißling/Ückert 2014: 27). Zudem müssen sich, anders als in der Mehrzahl der anderen Bundesländer, bei Baumaßnahmen der Gemeinden die Landkreise an den Kosten beteiligen. Weiterhin ist„eine allgemeine verwaltungsrechtliche Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von allen Neu- und Umbauten des öffentlichen Sektors, mithin auch der Schulen“ verankert(Mißling/Ückert 2014: 33). Seit 2006 stellt das Land über das Landesschulbauprogramm jährlich 40 Mio. EUR für den Neu- und Ausbau von Schulgebäuden bereit(vgl. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz 2015: 26). 2015 wurden so insgesamt 367 Bauvorhaben gefördert, 127 davon entfielen auf Projekte für die Verbesserung der Barrierefreiheit(vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 2015b: 1). Ob die bereitgestellten Mittel ausreichen werden, um die Schulgebäude 3 Alle angegebenen Kosteneinschätzungen beziehen sich nur auf die schulische Bildung. Über die Ausgaben, die für eine Umsetzung von Inklusion in der beruflichen Bildung notwendig wären, liegen keine Prognosen vor. Inklusion in Rheinland-Pfalz 21 mittelfristig für die Anforderungen eines inklusiven Schulsystems umzurüsten, ist unklar, denn:„[F]ür diesen Bereich liegen keine belastbaren Erkenntnisse zum Umfang der erforderlichen Maßnahmen vor.“(Klemm 2012: 14) Ebenso lässt sich nicht abschätzen, welche Auswirkungen die Entwicklung zu einer inklusiven Bildung auf die Ausgaben für die individuelle Betreuung und Begleitung einzelner Schüler_innen durch Integrationshelfer haben wird, da„über das Ausgabenvolumen in diesem Feld kaum belastbare Informationen vor[liegen]“.(ebd.: 13) Kostenberechnungen zu inklusionsbedingten Veränderungen der Ausgaben für Lehrpersonal hingegen sind vorhanden. Aber auch diese geben keine einfache Antwort auf die Frage„Was kostet uns die Inklusion?“. Denn die Kosten für inklusive Bildung sind maßgeblich von dem Konzept, das umgesetzt werden soll, abhängig. Werden etwa neben„inklusiven“ Regelschulen noch Förderschulen für alle Förderschwerpunkte betrieben – ein Konzept, das mit der Idee der Inklusion im Grunde nicht vereinbar ist –, dann werden durch diese Doppelstruktur die Kosten erhöht. Ebenso kann die Schließung von Förderschulstandorten für die Schulträger Entlastungseffekte haben, weil Ausgaben für die Bewirtschaftung und den Erhalt der Gebäude entfallen(vgl. ebd.: 14). Die Ausgaben für das Lehrpersonal sind davon abhängig, wie inklusiver Unterricht gestaltet sein soll. Bereits erfolgreiche inklusive Schulen arbeiten mit der sogenannten„Doppelzählung“: Für den gemeinsamen Unterricht werden die Lehrerstunden aller Schüler_innen zunächst einmal so veranschlagt, als gebe es keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Zusätzlich werden dann für die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Unterrichtswochenstunden eingerechnet, die bei einem Besuch der Förderschule für sie anfallen würden – sie werden also„doppelt gezählt“.(vgl. ebd.: 21) Würde in Rheinland-Pfalz inklusive Bildung so umgesetzt werden, würde im Schuljahr 2020/21 im Vergleich zu 2009/2010 ein jährlicher Mehrbedarf an Kosten für Lehrpersonal von 13,98 Mio. EUR entstehen. Diese Berechnungen gehen von inklusivem„Unterricht von jeweils 100 Prozent der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache(LES) im Jahr 2020 und von 50 Prozent der derzeit exklusiv unterrichteten Schüler aus den übrigen Förderschwerpunkten im Jahr 2020“ aus(ebd.: 15). Friedrich-Ebert-Stiftung 22 Wird allerdings davon ausgegangen, dass die Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur die zusätzliche Förderzeit in den Unterricht einbringen, die sie auch an einer Förderschule erhalten hätten, werden sie also nicht doppelt gezählt, dann würden sich unter Einbezug der demographischen Entwicklung für Rheinland-Pfalz 2020/2021 keinerlei Mehrausgaben für Lehrpersonal ergeben(vgl. ebd.: 28). Der oben angegebene Mehrbedarf an 13,98 Mio. EUR bei einer Doppelzählung der Unterrichtswochenstunden für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht 197 Vollzeitlehrereinheiten. Im„Landeskonzept Inklusion“ ist vorgesehen, dass bis zum Jahr 2016 200 zusätzliche Vollzeitlehrereinheiten zur Verfügung gestellt werden sollen. „Zusätzlich steigen die für inklusive Angebote verfügbaren Ressourcen mit der erwarteten Entwicklung des Inklusionsanteils: Soweit künftig mehr Schülerinnen und Schüler eine Schwerpunktschule anstatt einer Förderschule besuchen werden, wird der Personalbedarf an Förderschulen abnehmen und Ressourcen können an Schwerpunktschulen ergänzend eingesetzt werden.“ (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz 2013: 7) Mit der Schulgesetzänderung von 2014 wurde zudem die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung der Kommunen beschlossen(vgl. SchulG§109b). Demnach stellt das Land, beginnend in 2015, den Kommunen jährlich 10 Mio. EUR„für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben“(Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz 2015: 25) zur Verfügung: „Entsprechend der Vereinbarung werden sieben Millionen Euro(70 Prozent) auf die Landkreise und kreisfreien Städte, die ja auch Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe sind, aufgeteilt. Die Verteilung richtet sich nach der Gesamtschülerzahl in den Schulen des jeweiligen Kreises und der jeweiligen Stadt. Die restlichen 30 Prozent(drei Millionen Euro) werden auf die Kommunen mit Schwerpunktschulen verteilt. Auch hier ist der Maßstab für die Verteilung die Gesamtschülerzahl. Bei der Verwendung der zusätzlichen Mittel haben die Kommunen freie Hand – einzige Vorgabe ist: Sie müssen für den in der Vereinbarung beschriebenen Zweck eingesetzt werden.“(Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 2015a) Inklusion in Rheinland-Pfalz 23 Die Rolle des Elternwahlrechts Mit dem Elternwahlrecht wird Eltern die Möglichkeit eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind, bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert worden ist, in der Regel- oder in einer Förderschule unterrichtet wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Bundesländer, die dieses Wahlrecht einräumen, eine Doppelstruktur an inklusiver Bildung in der Regelschule und exklusiver Bildung in der Förderschule aufrechterhalten müssen. Mit dem neuen Rheinland-Pfälzischen Schulgesetz haben die Eltern gemäß SchulG§59(4) das Recht zu entscheiden, ob Schüler_innen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt ist, inklusiv oder an einer Förderschule unterrichtet werden sollen:„Die Grundsatzentscheidung treffen die Eltern; die zu besuchende Schule legt die Schulbehörde fest.“(Bildungsserver Rheinland-Pfalz 2016b) Die Schulbehörde ist auch zuständig für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Während die Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes, die ja Grundlage für die Entscheidung sind, welche weitere Schullaufbahn das Kind einschlagen wird, in vielen Bundesländern überprüft oder angepasst werden, sind in Rheinland-Pfalz„die Überlegungen[dazu] noch nicht abgeschlossen“(KMK 2015a: 76). Inklusive Bildung in der Lehreraus- und-Fortbildung Werden Schüler_innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule gemeinsam unterrichtet, dann müssen die Lehrer_innen das Handwerkszeug besitzen, mit dieser Herausforderung umgehen zu können: Sie müssen beispielsweise über grundlegende sonderpädagogische Kompetenzen verfügen, zieldifferent unterrichten, selbstverständlich in einem multiprofessionellen Team arbeiten sowie über diagnostische Fähigkeiten verfügen. Inklusive Bildung erfordert also eine Anpassung der Inhalte der Lehreraus- und-fortbildung. Die KMK hat 2014 überarbeitete„Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ vorgelegt, die vorsehen, dass Absolvent_innen„die Heraus- Friedrich-Ebert-Stiftung 24 forderungen inklusiver Schulentwicklung“ reflektieren können müssen(KMK 2014c: 14). Damit hat die KMK die ersten Schritte eingeleitet, um Inklusion zu einem verpflichtenden Bestandteil des Lehramtsstudiums in allen Ländern werden zu lassen,„[d]ie konkrete Ausgestaltung obliegt jedoch den einzelnen Ländern und Hochschulen“(Monitor Lehrerbildung 2015: 4). In Rheinland-Pfalz gibt es fünf lehrerbildende Hochschulen: die Universitäten Koblenz-Landau(Standorte Koblenz und Landau), Trier, die Technische Universität Kaiserslautern sowie die Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Lehrveranstaltungen zum Thema Inklusion sind für alle Lehramtstypen verpflichtend vorgesehen. Diese Vorgabe war im Herbst 2014 nur an einer der fünf Hochschulen umgesetzt. Zwei weitere Hochschulen planten, entsprechende Lehrveranstaltungen einzurichten. 4 (vgl. Monitor Lehrerbildung 2014) Im November 2015 wurde das neue Lehrkräftebildungsgesetz(„Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften(IKFWBLehrG)) verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht eine Verpflichtung zur Qualifizierung für inklusiven Unterricht in allen Phasen der Lehrerbildung vor(vgl. Landtag Rheinland-Pfalz 2015: 1). Nicht nur in der Lehrerausbildung ist inklusive Bildung zu berücksichtigen, auch die bereits in der Schule tätigen Lehrer_innen müssen weiter qualifiziert werden. Der Landesaktionsplan weist auf das„Konzept zur Fortbildung und Beratung zum inklusiven und zieldifferenten Unterricht und zur Schulentwicklung“ hin, das seit 2013 vorliege(vgl. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz 2015: 29). Schwerpunktschulen müssen ein eigenes Konzept zur individuellen Förderung und inklusiven Schulentwicklung erarbeiten. Dabei erhalten sie bedarfsorientierte Unterstützung durch das Pädagogische Beratungssystem RheinlandPfalz, das unter anderem die„Beratergruppen für Integration/Inklusion und Autismus“ umfasst(vgl. KMK 2015a: 99f.). Weitere Informationen zur Umsetzung inklusiver Bildung in Rheinland-Pfalz unter: www.inklusion.bildung-rp.de 3 Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz beteiligte sich nicht an der Datenerhebung des Monitors Lehrerbildung, aus der diese Daten entnommen sind(vgl. Monitor Lehrerbildung 2014). Best practice inklusiver Bildung in RHEINLAND-PFALZ 25 Best Practice inklusiver Bildung in Rheinland-Pfalz Pestalozzi-Grundschule, Eisenberg Schon jetzt gibt es eine Reihe von Schulen, die erfolgreich inklusiv arbeiten. Ebenso werden in der beruflichen Bildung zahlreiche Projekte zur Inklusion durchgeführt. Die Pestalozzi-Grundschule Eisenberg ist seit dem Schuljahr 2001/2002 Schwerpunktschule. Knapp 400 Schüler_innen werden an der offenen Ganztagsschule von 60 Lehrer_innen unterrichtet. Etwa 27 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung und ganzheitliche Entwicklung – die rheinland-pfälzische Entsprechung zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – besuchen die Schule. Die Pestalozzi-Grundschule Eisenberg hat ein eigenes inklusives Schulkonzept entwickelt. Dabei wurde besonderen Wert darauf gelegt, dass die Schüler_innen nicht nach ihrem Förderbedarf kategorisiert, sondern dass alle Kinder in den Blick genommen werden. So durchlaufen etwa alle Schüler_innen eine pädagogische Diagnostik zur psychomotorischen Förderung, die an der Pestalozzi-Grundschule entwickelt wurde. Bei der Umsetzung inklusiver Strukturen setzt die Schule auf Teamarbeit. „Schule ein Team“ gehört neben„Schule für alle“ und„Schule in Bewegung“ zu den Leitmotiven der schulischen Arbeit. Das Postulat der Teamarbeit bezieht sich dabei nicht nur auf das Kollegium, sondern auch auf die Zusammenarbeit der Schüler_innen im Unterricht. Die Klassenteams, bestehend aus Grundschullehrkräften, Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften, erarbeiten gemeinsam individuelle Förderpläne für die Schüler_innen. In Stufenteams erfolgt ein regelmäßiger Austausch und Reflexion über Unterrichtsinhalte und pädagogische und di- Friedrich-Ebert-Stiftung 26 daktische Konzepte. Darüber hinaus werden die zu vermittelnden Kompetenzen gemeinsam festgelegt. Zum Kollegium gehört auch ein Schulsozialarbeiter, um besonders die Schüler_innen mit sozial-emotionalem Förderbedarf zu unterstützen. Der Unterricht erfolgt rhythmisiert. Dabei gibt es keinen festen Stundenplan und keine festgelegten Pausen. Das Lehrerteam strukturiert den Unterrichtsalltag und die Kinder lernen zieldifferenziert an den gleichen Themen. Begleitet von der Universität Bremen und der Technischen Universität Berlin hat die Pestalozzi-Grundschule Eisenberg ein eigenes Konzept der Psychomotorischen Förderung entwickelt, die Discemotorik. Mit diesem Konzept werden schulische Inhalte mit wahrnehmungs- und bewegungsfördernden Angeboten verzahnt vermittelt. Die Pestalozzi-Grundschule wurde 2012 mit dem rheinland-pfälzischen Schulpreis„Unterricht INKLUSIV – Preis zur inklusiven Unterrichtsgestaltung an Schwerpunktschulen“ ausgezeichnet. Sie ist Hospitationsschule und Referenzschule Inklusion für das Institut für Lehrerfort- und Weiterbildung Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zur Pestalozzi-Grundschule Eisenberg: http://www.gs-eisenberg.de/ Berufsbildende Schule Landstuhl Die Berufsbildende Schule Landstuhl ist eine von fünf Berufsschulen in Rheinland-Pfalz, die seit dem Schuljahr 2015/2016 im Rahmen der Experimentierklausel(SchulG§109a) inklusiven Unterricht für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Einwicklung im Berufsvorbereitungsjahr erproben. Damit steht die Schule noch am Anfang einer inklusiven Schulentwicklung, kann aber bereits jetzt von positiven Erfahrungen berichten. Im inklusiven Unterricht des Berufsvorbereitungsjahrs lernen Schüler_innen mit einem Förderbedarf in ganzheitlicher Entwicklung zieldifferent gemeinsam mit Schüler_innen, die die Berufsreife erlangen wollen. Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung wechseln Best practice inklusiver Bildung in RHEINLAND-PFALZ 27 auf Wunsch der Eltern nach Beendigung der Klassenstufe 9/10 der Schwerpunktschule oder Förderschule in den inklusiven Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr und erwerben dort ein Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung. Unabhängig von der Anzahl der Schüler_innen des Förderschwerpunkts ganzheitliche Entwicklung, die das Berufsvorbereitungsjahr absolvieren, wird der Berufsschule eine zusätzliche Förderschullehrkraft im Umfang von 20 Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt. Berufsschullehrkräfte und Förderschullehrkraft organisieren im Team einen Unterricht, von dem alle Schüler_innen profitieren. Die Berufsbildende Schule Landshut bietet im inklusiven Berufsvorbereitungsjahr eine berufliche Orientierung in mindestens zwei beruflichen Schwerpunkten an. Im berufsbezogenen Unterricht werden theoretisches und berufspraktisches Lernen in schuleigenen Praxisräumen miteinander verbunden. Weiterhin wird der Unterricht hauptsächlich in Projekten organisiert. Unterricht und Praktika werden möglichst individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schüler_innen abgestimmt und anhand von individuellen Förderplänen festgelegt. Für die inklusive Berufsvorbereitung arbeitet die Berufsbildende Schule Landstuhl mit einem Netzwerk von Institutionen zusammen. Dazu gehören die abgebenden Schulen, Schulträger, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Bundesagentur für Arbeit mit Reha Team, das ökumenische Gemeinschaftswerk mit den Westpfalz Werkstätten sowie der Club Activ des Integrationsfachdiensts. Weitere Informationen zur Berufsbildenden Schule Landstuhl: http://bbs-landstuhl.de/ Friedrich-Ebert-Stiftung 28 LITERATUR Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://www.bildungsbericht.de/daten2014/bb_2014.pdf Bertelsmann Stiftung (2014): Inklusion in der beruflichen Bildung. Daten, Fakten, offene Fragen. Unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/ GrauePublikationen/GP_Inklusion_in_der_beruflichen_Bildung.pdf Bildungsserver Rheinland-Pfalz (2016a): Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Unter: http://inklusion.bildung-rp.de/inklusion/schulen.html Bildungsserver Rheinland-Pfalz (2016a): Sonderpädagogische Förderung. Unter: http:// sonderpaedagogik.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung.html Blanck, Jonna M. (2014): Organisationsformen schulischer Integration und Inklusion. Eine vergleichende Betrachtung der 16 Bundesländer. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Unter: http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2014/i14-501.pdf Blanck, Jonna M. (2015): Die vielen Gesichter der Inklusion. Wie SchülerInnen mit Behinderung unterrichtet werden, unterscheidet sich innerhalb Deutschlands stark. In: Allmendinger, Jutta: WZBrief Bildung. Unter: http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-bildung/WZBriefBildung302015_blanck.pdf Fischer, Christian (2014): Individuelle Förderung als schulische Herausforderung. Friedrich-Ebert-Stiftung. Unter: http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/10650.pdf Klemm, Klaus (2012): Zusätzliche Ausgaben für ein inklusives Schulsystem in Deutschland. Bertelsmann Stiftung. Unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/ BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Zusaetzl_Ausgaben_inkl_Schulsystem_in_D_ Mrz_12.pdf Klemm, Klaus (2014): Update Inklusion – Datenreport zu den aktuellen Entwicklungen. Bertelsmann Stiftung. Unter: http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_IB_Update_Inklusion_2014.pdf Klemm, Klaus (2015): Inklusion in Deutschland. Daten und Fakten. Bertelsmann Stiftung. Unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_IB_Klemm-Studie_Inklusion_2015.pdf KMK (2010): Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Literatur 29 Behinderungen(Behindertenrechtskonvention- VN-BRK) in der schulischen Bildung(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.11.2010). Unter: http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_11_18-Behindertenrechtkonvention.pdf KMK (2014a): Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen(ohne Förderschulen) 2013/2014. KMK (2014b): Sonderpädagogische Förderung in Förderschulen 2013/2014. KMK (2014c): Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften.(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i. d. F. vom 12.06.2014). Unter: http://www. kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf KMK (2015a): Übersicht der Kultusministerkonferenz. Umsetzung der inklusiven Bildung in den Ländern. Stand 13. Januar 2015. KMK (2015b): Allgemein bildende und berufliche Schulen(Schüler, Klassen, Lehrer und erteilte Unterrichtsstunden nach Bildungsbereichen). Landtag Rheinland-Pfalz (2015): Gesetzentwurf der Landesregierung Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (IKFWBLehrG). Unter: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5283-16.pdf Laubenstein, Désirée/Lindmeier, Christian/Guthöhrlein, Kirsten, Scheer, David (2015): Kurzüberblick ausgewählter Forschungsergebnisse. 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Unter: http://inklusion.rlp.de/no_cache/die-un-konvention/aktionsplan-der-landesregierung/?cid=119756&did=57057&sechash=d0184d76 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (2015): Landesaktionsplan Rheinland-Pfalz. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://inklusion.rlp.de/fileadmin/masgff/ soziales/LANDESAKTIONSPLAN_RLP_2015_HS.pdf Friedrich-Ebert-Stiftung 30 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz (2013): Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich. Unter: https://mbwwk.rlp. de/fileadmin/mbwwk/1_Bildung/Inklusion/Landeskonzept_Inklusion.pdf Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (2015a): 10 Millionen Euro gehen für Ausbau der Inklusion an die Kommunen. Pressemitteilung. 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Unter: http://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e. pdf Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 31 Jan Wenzel , Referat Grundsatzfragen, Inklusion im Bildungsbereich, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Rheinland-Pfalz Inklusive Bildung in der bildungspolitischen Debatte in rheinland-pfalz Definition, Konzeption und rechtliche Grundlagen inklusiver Bildung Die Landesregierung setzt konsequent die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Sinne einer menschenrechtsorientierten Behindertenpolitik um. Die Leitlinie„Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“ (vgl. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie 2016) kennzeichnet die Politik von und für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz. Sie ist Ausdruck der Zielvorstellung, Menschen mit Behinderungen die umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit und Kultur zu ermöglichen. Im März 2010 und damit bereits ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat Rheinland-Pfalz den bundesweit ersten Aktionsplan zur Umsetzung dieser Konvention verabschiedet. Die Fortschreibung des Aktionsplans wurde am 03.12.2015 vorgestellt. Für den Bereich Bildung ist darin die Vision des möglichst wohnortnahen, gemeinsamen Lernens formuliert, welche den gleichberechtigten Zugang zu allen Schulen und das Recht auf notwendige und angemessene Unterstützung für die Teilhabe am Unterricht und Schulleben festschreibt. Hier noch einmal die oben schon zitierte zentrale Textpassage: „In Rheinland-Pfalz findet Lernen lebenslang gemeinsam statt. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen besuchen die gleichen Schulen wie nicht beeinträchtigte Kinder in der Gemeinde, nachdem sie zuvor gemeinsam in denselben Kindertagesstätten waren. Sie werden in ihren individuellen Stärken und Besonderheiten unterstützt und respektiert sowie durch ihr Umfeld und durch pädagogische, medizinische und Friedrich-Ebert-Stiftung 32 therapeutische Begleitung gefördert.“(Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2010: 10) Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Angebote des gemeinsamen Unterrichts unter Einbeziehung aller Schularten auszubauen (vgl. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz 2013) und auf diese Weise die oben genannte visionäre Beschreibung Schritt für Schritt zu verwirklichen. Vor diesem Hintergrund sind alle Schulen schulgesetzlich verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, um optimale Teilhabemöglichkeiten für alle Schüler_innen zu schaffen und somit ein inklusives Schulsystem zu verwirklichen. Dabei müssen die gesamte Schülerschaft wie auch die Lehrkräfte und Eltern mit Behinderungen in den Blick genommen werden. Dementsprechend heißt es in§1 SchulG zum Auftrag der Schule:„Im Bewusstsein der Belange der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und Eltern mit Behinderungen wirken alle bei der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems mit.“ Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems setzt Rheinland-Pfalz zum einen auf den schrittweisen Ausbau der Schwerpunktschulen, die als Regelschule zieldifferenten inklusiven Unterricht anbieten und neben ihren schuleigenen Abschlüssen auch die Abschlüsse der Förderschule vergeben. Zum anderen gibt es bereits heute eine Vielzahl allgemeiner Schulen, die inklusive Angebote vorhalten, ohne Schwerpunktschule zu sein. Es handelt sich hier in der Regel um inklusiven Unterricht für Schüler_innen mit Behinderungen, welche die Schulabschlüsse der besuchten Schule im zielgleichen Unterricht anstreben. Jede Schule und jede Schulart leistet ihren spezifischen Beitrag, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen zu eröffnen. Dementsprechend ist in§14a SchulG inklusiver Unterricht als allgemeinpädagogische Aufgabe definiert und es wurde auch den Gymnasien – neben Grundschulen, Realschulen plus und Integrierten Gesamtschulen – die Möglichkeit eröffnet, Schwerpunktschule zu sein. Durch die Regelung des Gesetzgebers(SchulG§14a), dass zunehmend mehr Schulen den erweiterten pädagogischen Auftrag wahrnehmen, wird verdeutlicht, dass Schulen sich inklusivem Unterricht nicht verschließen können: Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 33 „Der gemeinsame und individuell fördernde Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen(inklusiver Unterricht) ist eine allgemeinpädagogische Aufgabe aller Schulen. Diesen erweiterten pädagogischen Auftrag übernehmen zunehmend mehr Schulen.“ Bereits 2002 wurden im Schulgesetz die rechtlichen Grundlagen für den gemeinsamen Unterricht geschaffen und Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Wahlrecht zwischen Förderschule und gemeinsamem Unterricht gewährt. Dieses Wahlrecht war an den sogenannten Ressourcenvorbehalt gebunden; dieser kam jedoch in der Regel nicht zum Tragen. Vielmehr baute Rheinland-Pfalz sein Netz an Schwerpunktschulen unter dem Aspekt des wohnortnahen Schulbesuchs sukzessive aus und konnte so dem Wunsch der Eltern nach gemeinsamem Unterricht in der Regel entsprechen. Durch die kontinuierliche Beauftragung weiterer Regelschulen als Schwerpunktschule ist über die Jahre ein solides und flächendeckendes Angebot an inklusivem Unterricht in der Primarstufe wie auch in der Sekundarstufe entstanden: Mit insgesamt 277 Schwerpunktschulen(160 Grundschulen, 73 Realschulen plus, 42 Integrierten Gesamtschulen, 2 Freien Waldorfschulen) ist das Netz an Schwerpunktschulen im Schuljahr 2015/2016 so dicht, dass in allen Regionen des Landes inklusiver Unterricht verlässlich und wohnortnah angeboten werden kann. So gibt es in jedem Landkreis mindestens drei und in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Schwerpunktgrundschule. Der Ausbaustand reicht in einigen Landkreisen bis zu neun Schwerpunktgrundschulen. Die Möglichkeit, einen in der Grundschule begonnenen gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I fortzusetzen, ist bereits seit 2006 in der Übergreifenden Schulordnung verankert. Aktuell 117 weiterführende Schwerpunktschulen sichern dauerhaft das Angebot im Sekundarbereich, wobei der Ausbaustand bis zu sieben Schwerpunktschulen in einigen Landkreisen erreicht. Dank des flächendeckend ausgebauten Angebots an Schwerpunktschulen konnte im Schuljahr 2014/2015 den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch formalrechtlich im Schulgesetz(§ 59(4)) ein vorbehaltloses Wahlrecht zwischen einem inklusiven Unterrichtsangebot in einer Schwerpunktschule und dem Angebot an einer Förderschule gewährt werden: Friedrich-Ebert-Stiftung 34 „Schülerinnen und Schüler, die nach Feststellung der Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf haben, nehmen am inklusiven Unterricht teil oder besuchen eine Förderschule. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen mit inklusivem Unterricht oder die Förderschulen; hierzu gehören auch die Förder- und Beratungszentren.“ Mit der schulgesetzlichen Verankerung dieses freien Wahlrechts und dem damit verbundenen Wegfall des Ressourcenvorbehalts wurden die Teilhabemöglichkeiten für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und der Zugang zum allgemeinen Schulsystem gestärkt: Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben nun vergleichbare Rechte bei der Wahl der Schullaufbahn wie die Eltern nichtbehinderter Kinder. Sie entscheiden, ob ihr Kind ein inklusives Unterrichtsangebot an einer Regelschule oder eine auf die Art der Behinderung spezialisierte Förderschule besuchen soll. Das vorbehaltlose Wahlrecht bezieht sich nicht auf einen konkreten Schulstandort. Der Entscheidung der Eltern entsprechend weist die Schulaufsicht unter Berücksichtigung des Elternwunsches eine konkrete Schule zu(§59 (4) SchulG): „Entsprechend der Entscheidung der Eltern legt die Schulbehörde nach deren Anhörung unter Berücksichtigung der Belange der Schulträger und der Träger der Schülerbeförderung die zu besuchende Schule mit inklusivem Unterricht beziehungsweise die zu besuchende Förderschule fest.“ In den zieldifferenten Bildungsgängen Lernen und ganzheitliche Entwicklung ist dies bei Wunsch nach inklusivem Unterricht in der Regel die wohnortnächste Schwerpunktschule. In zielgleichen Bildungsgängen ist dies bei Wunsch nach inklusivem Unterricht in der Regel die zuständige Regelschule, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese den behinderungsspezifischen Unterstützungsbedarf angemessen abdecken kann. Auf Grundlage des ehemals gewährten und mit der Schulgesetznovelle eingeführten vorbehaltlosen Elternwahlrechts ist der Anteil der sonderpädagogisch geförderten Schüler_innen an allgemeinbildenden Schulen kontinuierlich gestiegen. Dabei ist festzustellen, dass sich überwiegend Eltern von Kindern in den Bildungsgängen Lernen und ganzheitliche Entwicklung für den gemeinsamen Unterricht an Schwerpunktschulen entscheiden. 85,5 Prozent der inklusiv in Schwerpunktschulen beschulten Schüler_innen sind Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 35 dem Förderschwerpunkt Lernen zuzuordnen(Bundesdurchschnitt: 43,5 Prozent), weitere 7,2 Prozent dem Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung (Bundesdurchschnitt: 4,0). Somit sind die Anteile der zieldifferent unterrichteten Schüler_innen an Schwerpunktschulen nahezu doppelt so hoch wie im inklusiven Unterricht im Bundesdurchschnitt. Dies wird im Bericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Entwicklung der Schwerpunktschulen positiv gewürdigt, „denn bei beiden Förderschwerpunkten, die auch eigenständige Bildungsgänge repräsentieren, kommt der zieldifferente Unterricht zum Tragen“ (Laubenstein et al. 2015: 47). Vor dem Hintergrund des stetig steigenden Inklusionsanteils und des kontinuierlichen Ausbaus des Schwerpunktschulnetzes wurde in der Schulgesetznovelle eine Legaldefinition der Schwerpunktschule aufgenommen (SchulG§14a): „Die Aufgabe wird vorrangig von Schulen wahrgenommen, die auf Dauer mit der Durchführung von inklusivem Unterricht beauftragt sind und diesen möglichst wohnortnah anbieten(Schwerpunktschulen); sie erhalten Unterstützung durch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte.“ Darüber hinaus werden in§14a SchulG die Eckpunkte inklusiver Bildung definiert und das Schwerpunktschulkonzept beschrieben. Mit dem grundlegenden Ziel, Schüler_innen mit Behinderungen„…ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensführung“(SchulG§10) zu ermöglichen, stellen Schulen mit ihren Konzepten des inklusiven Unterrichts„die gleichberechtigte Einbindung aller Schülerinnen und Schüler in die schulische Gemeinschaft sicher. Sie gewährleisten gemeinsames Leben und Lernen. Sie tragen der Unterschiedlichkeit ihrer Schülerinnen und Schüler Rechnung und ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern individuelle Entwicklungsprozesse.“ Im Kompendium Schwerpunktschule und auf der Homepage des Bildungsservers(www.inklusion.bildung-rp.de) werden die Eckpunkte inklusiver Bildung an Schwerpunktschulen näher beschrieben: Friedrich-Ebert-Stiftung 36 „Schwerpunktschulen entwickeln ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen nach folgenden Grundsätzen: Die an der Förderung des Kindes bzw. Jugendlichen Beteiligten erstellen in gemeinsamer Verantwortung individuelle Förderpläne für Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Lernbedürfnissen. Sie sind Grundlage für die individuelle Förderung, welche die Lehrkräfte in Kooperation umsetzen. Inklusiver Unterricht wird gemeinsam von Regelschullehrkräften, Förderschullehrkräften und Pädagogischen Fachkräften verantwortet. Dies schließt Beratung und indirekte Förderung mit ein. Sonderpädagogische Förderung findet vorrangig integriert im Unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler lernen am gemeinsamen Thema und/oder im gemeinsamen Setting. Dabei haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im eigenen Lerntempo unterschiedliche Lerninhalte zu bewältigen und individuelle Lernziele anzustreben. Der Unterricht ermöglicht also Kompetenzerwerb auf verschiedenen Lernwegen und Lernniveaus. Inklusion und individuelle Förderung beziehen sich nicht ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im inklusiven Unterricht werden die unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen, Entwicklungsstände und(sonderpädagogischen) Förderbedarfe durch passende Lernangebote berücksichtigt, so dass alle Schülerinnen und Schüler individuelle Lerninhalte bewältigen und positive Lernerfahrungen machen können. Teamteaching beinhaltet die gemeinsame Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts. Beide Lehrkräfte sind Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler und bringen ihr unterschiedliches Fachwissen und ihre Kompetenzen effektiv mit ein. Sie organisieren einen Unterricht, von dem alle Schülerinnen und Schüler profitieren. Die Schulgemeinschaft achtet auf den gleichberechtigten Zugang und Teilhabe am Schulleben.“ Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 37 Status Quo, Übergang und Zielsetzung Auf Grundlage einer differenzierten und gut ausgebauten Struktur sonderpädagogischer Förderung konnte Rheinland-Pfalz ein vorbehaltloses Wahlrecht zwischen einem inklusiven Angebot in einer Regelschule und einem sich an der Art der Behinderung orientierenden Schulangebot in einer Förderschule schulgesetzlich verankern. Diese Strukturen sonderpädagogischer Förderung stellen sich in RheinlandPfalz wie folgt dar: Inklusiven Unterricht in einer allgemeinen Schule bieten insbesondere Schwerpunktschulen an. Deren Ausbau wurde 2001 begonnen und unter Einbeziehung aller Schularten in den letzten Jahren konsequent fortgeführt. Im Schuljahr 2015/2016 gibt es wie bereits erwähnt 277 Schwerpunktschulen, in denen zusätzlich Förderschullehrkräfte im Umfang von rund 730 Vollzeitlehrereinheiten eingesetzt sind. Mit dem Ausbau des Schwerpunktschulnetzes ist der Inklusionsanteil kontinuierlich gestiegen. Er liegt im Schuljahr 2015/2016 bei 30,6 Prozent(Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz[in Vorbereitung]). Daneben besteht in Rheinland-Pfalz ein flächendeckendes Angebot an 132 Förderschulen mit neun verschiedenen Förderschwerpunkten. Deren Gesamtzahl hat sich seit dem Schuljahr 2009/2010 um sechs Schulen verringert. Ursächlich für die Verringerung sind die Ausweitung des inklusiven Unterrichts in Schwerpunktschulen und die demografische Entwicklung. Im Schuljahr 2015/2016 hatte die Mehrzahl dieser Schulen den Förderschwerpunkt„Lernen“(51 Schulen), gefolgt von Schulen mit den Förderschwerpunkten„ganzheitliche Entwicklung“(19),„Sprache“ bzw.„sozialemotionale Entwicklung“(je 7), motorische Entwicklung(6), Schulen für Gehörlose und Schwerhörige(3) und eine Schule für Blinde und Sehbehinderte. Mit dem Ziel der Schaffung wohnortnäherer Angebote von Förderschulen ist in den letzten Jahren die Zahl der Förderschulen mit mehreren Förderschwerpunkten größer geworden: So gibt es Schulen mit den Förderschwerpunkten„ganzheitliche und motorische Entwicklung“(14),„Lernen Friedrich-Ebert-Stiftung 38 und Sprache“(12),„Lernen und ganzheitliche Entwicklung“(3),„Lernen, ganzheitliche Entwicklung und Sprache“(2) sowie je eine Schule mit den Förderschwerpunkten„Lernen und ganzheitliche Entwicklung“,„motorische Entwicklung und ganzheitliche Entwicklung“,„ganzheitliche Entwicklung und Sprache“ und„Lernen, ganzheitliche Entwicklung und Sprache“. Drei Förderschulen sind als Förderzentren organisiert, die förderschwerpunktübergreifende Klassen bilden. Bemerkenswert ist, dass in Rheinland-Pfalz bezogen auf die Gesamtzahl aller Schüler_innen verhältnismäßig wenige Kinder und Jugendliche eine Förderschule besuchen: 2014 lag der Anteil bei 3,98 Prozent an allen Schüler_innen im Alter der Vollzeitschulpflicht in Rheinland-Pfalz. Diese Zahl bestätigt die hohe Integrationsleistung, welche die Regelschulen in Rheinland-Pfalz bereits erbringen. Mit der erfolgten Einführung des freien Wahlrechts entscheidet maßgeblich das Wahlverhalten der Eltern über das Ausbautempo der Inklusion und über die zukünftigen Strukturen sonderpädagogischer Förderung. Die Landesregierung geht dabei davon aus, dass der Inklusionsanteil weiter steigen wird und zunehmend mehr Schüler_innen mit Behinderungen inklusiven Unterricht besuchen werden. Um dem Recht auf inklusiven Unterricht auch weiterhin zu entsprechen, werden vorhandene Schwerpunktschulen stärker ausgelastet und weitere Schulen mit der Organisation inklusiven Unterrichts beauftragt. Bei der Entscheidung über die Beauftragungen werden die Auslastung vorhandener Schwerpunktschulen und die regionale Ausgewogenheit berücksichtigt. Im Zuge der Ausweitung inklusiver Unterrichtsangebote wird derzeit die Fortsetzung des inklusiven Unterrichts an berufsbildenden Schulen für Schüler_innen im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung(geistige Entwicklung) erprobt. Derzeit beteiligen sich fünf berufsbildende Schulen im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahres und entwickeln entsprechende Konzepte. Dieses Angebot steht auch Schüler_innen mit dem Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung nach der 10. Klassenstufe der Förderschule offen. Die Landesregierung unterstützt mit einem Bündel von Maßnahmen den Ausbau und die Weiterentwicklung der schulischen Inklusion: Ein Fokus liegt dabei auf der stärkeren Gewichtung inklusionspädagogischer Inhalte Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 39 in der Aus- und Fortbildung aller Lehrkräfte sowie auf der fachlichen Unterstützung der Schulen in ihrer inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung. Mit dem Ziel, alle angehenden Lehrkräfte grundlegend zu inklusionspädagogischem Handeln zu befähigen, ist Inklusion in Rheinland-Pfalz schon lange verpflichtender curricularer Bestandteil für alle Lehrämter. Eine noch stärkere Fokussierung auf Inklusion wurde mit dem„Gesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“ erreicht, welches im November 2015 durch den rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet wurde. Danach werden unter anderem die curricularen Standards für die einzelnen Lehrämter und Unterrichtsfächer auf Inklusion bezogen erweitert und eines der verpflichtenden Schulpraktika soll an einer Schwerpunktschule absolviert werden. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erfolgt seit August 2014 zusätzlich eine systematische Kooperation aller Regelschulseminare mit dem Förderschulbereich(z.B. gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen zu Themen wie Co-Teaching oder pädagogische Diagnostik). Im Bereich der Fort- und Weiterbildung können Lehrkräfte berufsbildender und allgemeiner Schulen auf ein breites Beratungs-, Fortbildungs- und Unterstützungsangebot zurückgreifen. Das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz(PL) bietet neben den Fortbildungsinstituten in kirchlicher Trägerschaft als staatliches Institut vorrangig Maßnahmen in der Lehrerfort- und-weiterbildung an, wobei Themenbereiche wie z.B. Heterogenität, Inklusion, Diagnostik und individuelle Förderung auch für die Jahre 2015 und 2016 Schwerpunktsetzungen bilden. Die kontinuierliche und professionelle Begleitung der Schulen in ihrem jeweiligen Entwicklungsprozess zur inklusiven Schule stellt das Pädagogische Beratungssystem des PL sicher, in welches derzeit rund 370 Beratungskräfte mit einem Gesamtstundenkontingent von 1.475 Lehrerwochenstunden eingebunden sind. Von besonderer Bedeutung sind hierbei 22 Berater_innen für Integration/Inklusion, 18 Berater_innen für Autismus sowie die Beratergruppe„Lerngruppen steuern“. Die Beratungskräfte sind qualifiziert und bieten zielgerichtete und individuelle Beratung, Fortbildung und Prozessbegleitung für verschiedene schulische Gruppen(z.B. Schulleitungen, Steuer- und Projektgruppen, Gesamtkollegien und Teams) zu ihren jeweiligen Schwerpunkten an. Dieses spezifische Angebot für inklusive Schulen wird durch ein zusätzliches, jährlich abrufbares Fortbildungsbudget von 1.500 Euro und einen zusätzlichen Studientag für Schwerpunktschulen ergänzt. Friedrich-Ebert-Stiftung 40 Darüber hinaus haben Schulteams seit Oktober 2015 die Möglichkeit der Fortbildung, indem sie an ausgesuchten Hospitationsschulen mit dem Schwerpunkt Inklusion hospitieren. Als weitere Maßnahme zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts bieten die Studienseminare für das Lehramt an Förderschulen seit dem 1.2.2016 eine Qualifizierungsmaßnahme für Regelschullehrkräfte für den Einsatz im inklusiven Unterricht an. Parallel zum Ausbau der Schwerpunktschulen wird ein Netz von Förderund Beratungszentren(FBZ) beauftragt, um den inklusiven Unterricht durch sonderpädagogische Fachkompetenz zu unterstützen. Die Beauftragung erhalten jeweils einzelne Förderschulen, diese bündeln die Kompetenzen von allen Förderschulen im Zuständigkeitsbereich. Damit entsteht in den Regionen ein sonderpädagogisches Netzwerk mit hoher sonderpädagogischer Fachkompetenz. Im Schuljahr 2015/2016 sind insgesamt 12 FBZ beauftragt worden; mit diesen arbeiten insgesamt weitere 38(von 132) Förderschulen als Netzwerkpartner(= Stammschulen für Beratung) mit. Damit sind mit insgesamt 50 beteiligten Schulen bereits 30 Prozent aller Förderschulen in das Konzept FBZ einbezogen. Sie wirken dabei mit, sonderpädagogisches Fachwissen überall dort verfügbar zu machen, wo es erforderlich ist. Neben der fachlichen Unterstützung inklusiver Schulen liegt ein weiterer Fokus auf der finanziellen Unterstützung der Inklusion: Um den gemeinsamen Unterricht an Regelschulen der Nachfrage entsprechend abzusichern, garantiert die im November 2014 vom Land und den kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnete„Vereinbarung über den Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben“ den Kommunen eine additive Landesleistung von jährlich 10 Millionen Euro. Diese Landesleistung wurde im Schulgesetz verankert. Die Mittel sollen die Kommunen entlasten, die als Träger der Sozial- und Jugendhilfe auch für die Umsetzung des individuellen Rechtsanspruchs auf Integrationshilfe nach sozialrechtlichen Bestimmungen zuständig sind. Die zusätzlichen Landesgelder sollen auch kommunalen Schulträgern helfen, räumliche und sächliche Rahmenbedingungen für den inklusiven Unterricht zu verbessern. Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 41 Politischer und gesellschaftlicher Diskurs Schulpolitische Reformen können nur dann dauerhaft Erfolg haben, wenn alle Beteiligten in einem kontinuierlichen Dialog mitgenommen werden und eine breite Unterstützung sichergestellt ist. Da der Aufbau eines inklusiven Schulsystems sowohl bildungspolitische Traditionen wie auch persönliche Haltungen und Einstellungen tangiert, gilt dieser Grundsatz im Bereich der Inklusion im besonderen Maße. Aus diesem Grund sind Bildungsministerium und Schulbehörde der kontinuierliche Austausch mit zentralen Akteuren der Inklusion wie Betroffenen, Eltern, Lehrkräften und Verbänden der Selbsthilfe wichtig. Zusätzlich erfüllten öffentlichkeitswirksame Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Sinne des Artikels 8 der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie machten inklusive Bildungsangebote in der Öffentlichkeit bekannter und leisteten einen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs. Vor allem stellen sie umfassende Information und individuelle Beratung der Eltern sicher: Eltern lernen Konzepte und Unterricht an inklusiven Schulen sowie Förderschulen kennen und können auf dieser Grundlage ihre Entscheidung zum Förderort treffen. Zur Information und Steigerung des Bekanntheitsgrads inklusiver Bildungsangebote wurde im Juni 2015 eine Broschüre zum inklusiven Unterricht(Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 2015) veröffentlicht. Im Dezember 2015 folgte in hoher Auflage der dazugehörige Flyer. Des Weiteren unterstützte die Landesregierung den Film„Jedes Kind ist einzigartig. Die inklusiven Schulen in Rheinland-Pfalz“ und unterhält eine Homepage zur inklusiven Bildung in Rheinland-Pfalz(www.inklusion. bildung-rp.de). Diese informiert umfassend zum Thema und enthält spezifische Informationen für Eltern(z.B. zur Gestaltung inklusiven Unterrichts) und für Lehrkräfte(z.B. zu Fortbildungsangeboten). Weitere bewusstseinsbildende Maßnahmen waren Preisverleihung und Ausschreibung des rheinland-pfälzischen Schulpreises für inklusive Schulen in den Jahren 2012 und 2015. Zur Aufklärung, Information und Beteiligung von Eltern, Lehrkräften und Schüler_innen setzt Rheinland-Pfalz auf zielgruppenspezifische, in der Pra- Friedrich-Ebert-Stiftung 42 xis bewährte Formate. Eltern und Betroffene erhalten im Rahmen regionaler Elterninformationsabende eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich über das Angebot an Schwerpunktschulen und Förderschulen zu informieren und erste individuelle Beratungsgespräche zu vereinbaren. Die Vertreter_innen der Sozial- und Behindertenverbände werden im Sinne der Anhörung und Partizipation jährlich zu einem Fachgespräch zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Bildungsbereich eingeladen. Für Schulleitungsmitglieder und Lehrkräfte haben sich regionale wie überregionale Dienstbesprechungen für Schwerpunktschulen bewährt. Sie bieten einen geeigneten Rahmen für einen direkten Austausch zwischen Schulbehörde, Bildungsministerium und den Lehrkräften in der Schulpraxis, ermöglichen aber auch Inhalte mit Fortbildungscharakter. Auf politischer Ebene befürworten vom Grundsatz her alle Verbände, Interessensgruppen und im Landtag vertretene Parteien die Leitlinien der UN-Konvention und den gemeinsamen Schulbesuch von Schüler_innen mit und ohne Behinderungen. Im Rahmen des fortwährenden bildungspolitischen Austauschs, zum Beispiel anlässlich der Anhörung zur Schulgesetznovelle zum 1.8.2014, zeigt sich jedoch auch ein breites Meinungsspektrum hinsichtlich des weiteren Gestaltungs- und Reformprozesses. So spricht der Philologenverband beispielsweise in seiner Stellungnahme zur Schulgesetznovelle von einer „totalen Inklusion“(Philologenverband Rheinland-Pfalz 2013) und der Verein„Pro Förderschule“ plädiert angesichts des Elternwahlrechts für den Beibehalt eines engmaschigen Förderschulnetzes(vgl. Pro Förderschule 2014). Der Verein„Eine Schule für alle – länger gemeinsam lernen“ indes sieht Inklusion aufgrund des Schwerpunktschulkonzepts„auf halbem Wege stecken“(Bechberger-Derscheid 2014) geblieben an, während der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen die Schulgesetznovelle als einen„Meilenstein auf dem Weg zu einem inklusivem Schulsystem“ (Rösch 2014: 1) begreift. Auf parlamentarischer Ebene betrachten die Regierungsfraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Weiterentwicklung der Inklusion als eine der zentralen bildungspolitischen Aufgaben. Dem Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierungskoalition entsprechend wurde als weiterer Schritt auf dem Weg zur Inklusion das vorbehaltlose Elternwahlrecht schulgesetzlich verankert. Die Angebote an Schwerpunktschulen wurden ausgewei- Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 43 tet,„um damit dem Elternwillen bei der Schulwahl von behinderten und beeinträchtigten Kindern ebenso wie bei nichtbehinderten Kindern oberste Priorität einzuräumen“(Landtag Rheinland-Pfalz 2010: 2). Nach Auffassung der Landesregierung sind die Eltern Experten für ihr Kind; die Einführung eines vorbehaltlosen Wahlrechts bezüglich der Förderorte ist somit Ausdruck des Respekts vor dem Willen der Eltern und der betroffenen Schüler_innen. Gleichwohl ist aus Sicht der rot-grünen Regierung sicherzustellen, dass die„Eltern von Kindern mit festgestelltem Förderbedarf auch künftig eine„qualifizierte Erziehungs- und Bildungsberatung erfahren“ und„falls es von den Eltern und den betroffenen Kindern gewünscht wird, die qualifizierten Förderschulangebote erhalten bleiben“(ebd.). Eine weitere Maßnahme im Zuge der Weiterentwicklung schulischer Inklusion ist die Verankerung sonderpädagogischer Kompetenzen in das allgemeine Schulsystem durch die Beauftragung der Förderschulen als Förderund Beratungszentren. Die Opposition begrüßt vom Grundsatz her das Wahlrecht der Eltern, betont aber gleichzeitig die Wertigkeit der Förderschulen, da diese Schüler_innen mit Behinderungen in die Lage versetzten, sich dauerhaft in die Gesellschaft zu integrieren. Förderschulen laufen daher nach Auffassung der Opposition dem inklusiven Grundgedanken nicht zuwider. Inklusive Beschulung sollte sich„zuallererst am Kindeswohl“ orientieren, weshalb das Wahlrecht der Eltern Grenzen habe. So sagte Bettina Dickes, die bildungspolitische Sprecherin der Opposition, in ihrer Plenarrede vom 23.7.2014 zum Thema Inklusion: „Die schulische Inklusion kann auch Grenzen haben, und zwar dort, wo sie nicht mehr dem Kindeswohl und dem Wohl des einzelnen Beeinträchtigten, aber vielleicht auch nicht dem Wohl der anderen Kinder entspricht, und man merkt, dass es nicht im Sinn der Allgemeinheit ist, wenn alle Kinder zusammen unterrichtet werden. Da müssen Mechanismen entwickelt werden, mit denen man über das Elternwahlrecht hinaus das Kindeswohl an allererste Stelle stellt.“(Landtag RheinlandPfalz 2014: 2) Darüber hinaus fordert die Opposition eine weitere Einschränkung des Elternwahlrechts durch Wiedereinführung des Ressourcenvorbehalts,„damit Friedrich-Ebert-Stiftung 44 ein qualitätsorientierter, schrittweiser Ausbau der Beschulung behinderter Kinder an allgemeinen Schulen möglich bleibt“. Da die Haltungen und Einstellungen der Lehrkräfte gegenüber Inklusion für das Gelingen gemeinsamen Unterrichts maßgeblich sind, nahm das wissenschaftliche Forschungsprojekt der Universität Koblenz-Landau„Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz“ unter anderem diesen zentralen Aspekt in den Fokus der wissenschaftlichen Untersuchung(Laubenstein et al. 2015). In der Untersuchung zeigte sich insgesamt, dass sich„insbesondere die Haltungen der Lehrkräfte durch die intensive Auseinandersetzung mit ihrem erweiterten pädagogischen Auftrag deutlich verändert haben. So steht nicht mehr die Frage des ‚Ob‘ der Integration/Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Mittelpunkt der Frage der Überlegungen, sondern die Frage des ‚Wie‘.“(ebd.: 298) Lehrkräfte an Schwerpunktschulen,„die das Ziel der Inklusion verinnerlicht haben, ziehen auf dem Weg zur inklusiven Schule für sich selbst eine positive Bilanz“(ebd.: 303). Quellen Bechberger-Derscheid, Frieder (2014): Stellungnahme zu Drucksache 16/3342. Unter: http://www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/3951-V-16.pdf Laubenstein, Désirée/Lindmeier, Christian/Guthöhrlein, Kirsten/Scheer, David (2015): Auf dem Weg zur schulischen Inklusion: Empirische Befunde zum gemeinsamen Unterricht in rheinland-pfälzischen Schwerpunktschulen. Verlag Julius Klinkhardt. Landtag Rheinland-Pfalz (2010): Beschluss. Integration und Inklusion in rheinlandpfälzischen Bildungseinrichtungen. Unter: http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/sonderpaedagogik.bildung-rp.de/Gleichstellungsgesetzgebung/RLP/ LT-Beschluss10092010Leseversion.pdf Landtag Rheinland-Pfalz (2014): Plenarrede vom 23.7.2014 zum Thema Inklusion. Unter: http://www.bettina-dickes.de/app/download/5925725762/ Plenarrede+23.7.2014+Inklusion.pdf?t=1415109661 Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 45 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz (2010): Aktionsplan der Landesregierung. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Unter: http://inklusion.rlp.de/no_cache/die-un-konvention/aktionsplan-der-landesregierung/?cid=119756&did=57057&sechash=d0184d76 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz (2013): Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich. Unter: https://mbwwk.rlp. de/fileadmin/mbwwk/1_Bildung/Inklusion/Landeskonzept_Inklusion.pdf Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (2015): Inklusiver Unterricht in Rheinland-Pfalz. Unter: http://inklusion.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/ inklusion.bildung-rp.de/Download/Broschueren/MBWWK_INKLUSION_web.pdf Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (2016): Leben wie alle - mittendrin von Anfang an. Unter: http://inklusion.rlp.de/ Philologenverband Rheinland-Pfalz (2013): Schreiben an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 19.11.2013. Pro Förderschule (2014): Stellungnahme des Vereins PRO Förderschule e.V. zur Änderung des Schulgesetzes Drucksache 15/3342. Unter: http://www.landtag.rlp.de/landtag/ vorlagen/3914-V-16.pdf Rösch, Matthias (2014): Stellungnahme zum Anhörverfahren des Ausschusses für Bildung„Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Hochschulgesetzes und des Verwaltungshochschulgesetzes“. Unter: http://inklusion.rlp.de/fileadmin/inklusion.rlp.de/ Schulgesetz%C3%84nderung_Bildungsausschuss_LB.pdf Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [in Vorbereitung]: www.statistik.rlp.de(eigene Berechnungen). Friedrich-Ebert-Stiftung 46 Eigene Notizen 47 Friedrich-Ebert-Stiftung 48 Bisher erschienen: INKLUSIVE BILDUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Teil 1 des Ländervergleichs Valerie Lange, Klaus Käppeler(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN NIEDERSACHSEN Teil 2 des Ländervergleichs Valerie Lange, Stefan Politze(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IM SAARLAND Teil 3 des Ländervergleichs Valerie Lange, Anett Sastges-Schank(November 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN HAMBURG Teil 4 des Ländervergleichs Valerie Lange, Ties Rabe(Dezember 2015) INKLUSIVE BILDUNG IN BREMEN Teil 5 des Ländervergleichs Valerie Lange, Julia Schmidt-Häuer(Januar 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN SACHSEN Teil 6 des Ländervergleichs Valerie Lange, Hanka Kliese und Robert Kluge(März 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN Teil 7 des Ländervergleichs Valerie Lange, Renate Hendricks(April 2016) INKLUSIVE BILDUNG IN HESSEN Teil 8 des Ländervergleichs Valerie Lange, Christoph Degen(Mai 2016) Inklusive bildung in der bildungspolitischen debatte 37 IMPRESSUM ISBN: 978-3-95861-514-4 1. Auflage © 2016, by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abteilung Studienförderung Redaktion: Marei John-Ohnesorg, Marion Stichler, Tomke Blotevogel Umschlaggestaltung und Satz: minus Design, Berlin Druck: bub Bonner Universitäts-Buchdruckerei Printed in Germany 2016 www.fes-2017plus.de