Migrations- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein neu denken Impulse eines Expert_innenkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung Yasemin Bekyol, Dietmar Molthagen, Tarek Saad INHALTSVERZEICHNIS 3 Einleitung 7 Flüchtlingspolitik 8 1. Die Unterbringung und Erstaufnahmeeinrichtungen 10 2. Das Asylverfahren 11 3. Zugang zu Beratungs- und Integrationsangeboten 14 4. Aufenthaltsbeendigung, Rückführung und Überstellung 15 5. Förderung zivilgesellschaftlicher Unterstützungspotenziale 19 Zugänge zu Bildung und Arbeit 19 1. Schulen 21 2. Spracherwerb 20 Stärken und Schwächen bei den Zugängen zu Arbeit in Schleswig-Holstein 27 Teilhabeförderung und(Anti-) Diskriminierung 27 iskriminierungserfahrungen und Teilhabehindernisse in Schleswig-Holstein 29 2. Gesetzliche Antidiskriminierungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein 30 3. Prävention als Schlüssel zu einer Antidiskriminierungskultur 35 Zugang zur Gesundheitsversorgung für Alle Mitwirkenden und Impulsgeberinnen des Expert_innenkreises 42 Autorin und die Autoren MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK EINLEITUNG Fragen der Migrations- und Integrationspolitik waren das beherrschende politische Thema der Jahre 2015 bis 2017. Seither ist es ruhiger um dieses Politikfeld geworden, erst recht seit Beginn der Covid-19-Pandemie auch in Deutschland vor gut einem Jahr. Dabei bleibt weiterhin richtig und wichtig, dass die Gestaltung der Migrations- und Integrationspolitik von entscheidender Bedeutung sowohl für den gesellschaftlichen Zusammenhalt als auch für die Weiterentwicklung des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens im Land ist. Und auch wenn während der weltweiten Pandemie deutlich weniger Menschen nach Deutschland flüchten oder migrieren als vorher, kommen nach wie vor jeden Tag Menschen an – auch in Schleswig-Holstein. Die Gestaltung von Migration ist daher sowohl von grundsätzlicher als auch von aktueller Bedeutung. Gleiches gilt für die sachpolitisch mit dem Begriff„Integration“ zusammengefassten Themen der gerechten Teilhabe, der Zugänge zu Bildung, Arbeit und Gesundheitssystem, der strukturellen Benachteiligung und der Antidiskriminierungsmaßnahmen. Während der Pandemie drohen Integrationserfolge der vergangenen Jahre verloren zu gehen. Zusätzlich war die Diskussion um ein Landesintegrationsgesetz ein Auslöser für dieses Projekt. Die wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf vom Jahresanfang 2020 flossen in unsere Diskussionen ein. Zugleich bedeutete der geteilte Eindruck, dass es während der Pandemiemonate zu ruhig um dieses wichtige Gesetzesvorhaben geworden sei, eine gemeinsame Motivation zu dem Papier. Das norddeutsche Julius-Leber-Forum der Friedrich-Ebert-Stiftung hat einen Kreis von Expertinnen und Experten aus der schleswig-holsteinischen Zivilgesellschaft eingeladen, in vier Fachgesprächen zwischen Januar und April 2021 den gegenwärtigen Stand der Migrations- und Integrationspolitik im Land zu diskutieren und Vorschläge für deren Weiterentwicklung zu unterbreiten. Die Ergebnisse dieser Fachgespräche dienen diesem Text als zentrale Grundlage. Die Impulse und Vorschläge der folgenden Kapitel wurden in den Fachgesprächen diskutiert und mehrheitlich für sinnvoll erachtet. Das bedeutet nicht, dass stets alle allem zugestimmt haben. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, kein Beitrag zur Begriffsdebatte Einige Bemerkungen zu Entstehung und Umfang dieses Impulspapiers seien an dieser Stelle vorausgeschickt: Die vier Fachgespräche gliederten sich in die Themen, die die vier Kapitel dieses Papiers bilden. Damit hat sich der Expert_innenkreis 1 die aus seiner Sicht momentan wichtigsten Felder der Migrations- und Integrationspolitik Schleswig-Holsteins vorgenommen. Mit diesen vier Themenfeldern ist ebenso wenig ein Anspruch auf Vollständigkeit verbunden wie mit den Empfehlungen innerhalb der Kapitel selbst. Wollte man ein umfängliches Konzept für die Migrations- und Integrationspolitik schreiben, bräuchte es dafür einen anderen, größeren Rahmen. Dennoch sind wir sicher, dass eine Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen signifikante Verbesserungen der Lebensbedingungen von Geflüchteten, eingewanderten Menschen und Schleswig-Holsteiner_innen mit Migrationshintergrund bedeuten würde und zugleich für das Land ökonomisch und sozial positiv wäre. 1 Das sprachliche Gendern mit dem Unterstrich in diesem Text entspricht dem Corporate Design der Friedrich-Ebert-Stiftung und nicht dem Wunsch des Expert_innenkreises.  3 Nur am Rande gehen wir auf Vorschläge für die Bundespolitik ein. Für die Mehrheit der Fragen in der Migrations- und Integrationspolitik hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Der Reiz dieses Projekts bestand gerade darin, landespolitische Handlungsempfehlungen abzugeben und damit den landespolitischen Spielraum in Schleswig-Holstein aufzuzeigen. Der Expert_innenkreis hat in seinen Diskussionen nicht die Fachdebatte um Begrifflichkeiten geführt. Diese ganz aktuell(wieder) geführte Diskussion, ob der Begriff„Migrationshintergrund“ zielführend sei, ob man besser von„eingewanderten Menschen und ihren Familien“ sprechen sollte oder ob ein anderer Begriff sinnvoller zu verwenden wäre, wurde bewusst ausgeklammert, um Raum für die Entwicklung und Diskussion der politischen Vorschläge zu haben. Daher findet sich in diesem Papier eine wechselnde Verwendung von Begrifflichkeiten, die auf die nicht abgeschlossene Fachdebatte dazu verweist. Herzlichen Dank den Mitwirkenden im Expert_innenrat Großer Dank gebührt allen Mitwirkenden im Expert_innenrat, die sämtlich unentgeltlich ihr Wissen und ihre Ideen in den Prozess eingebracht haben. Eine vollständige Liste der Expert_innen findet sich am Ende dieser Publikation. Außerdem danken wir sehr herzlich den weiteren Impulsgeberinnen. Den zahlreichen weiteren Unterstützer_innen dieses Projekts in den beteiligten Initiativen und in der Friedrich-Ebert-Stiftung sei ebenfalls sehr herzlich gedankt. Wir wünschen den folgenden Kapiteln zahlreiche Leser_innen, vor allem aber hoffen wir auf eine breite und offene Diskussion über die hier vorgelegten Vorschläge für die zukünftige Migrationsund Integrationspolitik in Schleswig-Holstein. Yasemin Bekyol, Tarek Saad, Dietmar Molthagen Mai 2021 4 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Einleitung 5 6 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK FLÜCHTLINGSPOLITIK Dieses Kapitel nimmt die schleswig-holsteinische Flüchtlingspolitik 2 in den Blick. Es werden aktuelle Herausforderungen beschrieben und Handlungsempfehlungen gegeben. Dabei ergeben sich punktuell Überschneidungen mit anderen Kapiteln dieses Papiers, da sich bestimmte Fragen ebenso auch für andere Migrant_innengruppen stellen. Die zentralen Vorschläge auf einen Blick: • Höchstverweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von 6 Monaten • Auf- bzw. Ausbau einer behördenunabhängigen Verfahrensberatung sowohl für Asylbewerber_innen in Erstaufnahmeeinrichtungen als auch für dezentral Wohnverpflichtete sowie Menschen in Abschiebehaft • Entwicklung bzw. Implementierung von Schutzkonzepten für Gemeinschaftsunterkünfte mit Blick auf die Covid-19-Pandemie, aber auch zum Schutz vor Diskriminierung • Schulungen von Mitarbeiter_innen in Verwaltungen und Einrichtungen zum besseren Erkennen besonderer Belastungen(z. B. flucht- oder pandemiebedingter Traumatisierung) • Entwicklung eines Landesaufnahmeprogramms für das Resettlement von Geflüchteten aus Lagern in EU-Grenzstaaten in aufnahmebereite Kommunen in Schleswig-Holstein • Finanzierung zusätzlicher Plätze in Integrationskursen für Geflüchtete, die vom Bund nicht zugelassen sind • verbesserter praktischer Zugang zu Integrationskursen durch kostendeckende Fahrtkosten­ erstattung und mehr Kinderbetreuungsangebote • stärkere Verzahnung verschiedener Beratungsangebote und Nutzung einer vergleichbaren Datenbasis in den Beratungsstellen sowie Auf- bzw. Ausbau zielgruppenspezifischer Beratungsangebote • Überführung der seit 50 Jahren bestehenden Projektfinanzierung der Migrationsberatung in eine Regelfinanzierung sowie Übernahme von Kofinanzierungsanteilen durch das Land bei Bundes- oder EU-Förderung. Dazu gehört auch eine Stärkung der zivilgesellschaftlichen Lobby- und Unterstützungsarbeit durch den Landesflüchtlingsrat • Die Integrationspauschalen für Kreise und Kommunen müssen zumindest teilweise zweckgebunden werden • Mitarbeit des Landes Schleswig-Holstein bei Reformen, um den Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung schneller umsetzen zu können • Das Land setzt sich für die Ermöglichung des sog. Spurwechsels für gut integrierte Geflüchtete bzw. Geduldete ein und setzt die ggf. ESF-kofinanzierte Förderung von arbeitsmarktlicher Integration Geflüchteter fort 2 Wenn in diesem Text„Flüchtling“ geschrieben wird, ist damit der Rechtsterminus nach der Genfer Flüchtlingskonvention gemeint, entsprechend dem allgemeinen politischen Sprachgebrauch, in dem von„Flüchtlingspolitik“ die Rede ist. Die Fachdebatte um eine potenziell abwertende sprachliche Verdinglichung durch den Begriff„Flüchtling“ ist dem Expert_innenkreis bekannt. Einleitung 7 1. DIE ERSTAUFNAHME UND• ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN• Für die Erstaufnahme von Geflüchteten ist es besonders wichtig, ein Höchstmaß an objektiver Sicherheit zu bieten. Nur so kann verhindert werden, dass die Fluchtgeschichte emotional fortgeführt wird. Insbesondere bei einer Unterbringung in großen Einrichtungen besteht für Geflüchtete die erhöhte Gefahr, erneut physischer oder verbaler Gewalt ausgesetzt zu sein, die durch die Implementierung von Gewaltschutzkonzepten vermindert werden kann. Nichtsdestotrotz sollte mittelfristig auf die Unterbringung in Sammelunterkünften verzichtet und stattdessen dezentrales Wohnen vom Land Schleswig-Holstein gefördert werden. Erfolgreiche Beispiele für dieses Vorhaben lassen sich aktuell in Köln und Potsdam finden. Die durch ihre Lebensumstände forcierte Passivität geflüchteter Menschen sowie ein Mangel an Autonomie und Privatsphäre in den Unterkünften bieten einen Nährboden für Frustration und Unsicherheit. Abschließbare, separate Schlafplätze sowie abschließbare, getrennte und gut erreichbare Sanitäranlagen für Frauen, Männer und Familien sollten in Unterkünften die Regel sein. Insbesondere restriktive und freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Kollektiv- und Kettenquarantänen von Geflüchtetenunterkünften im Rahmen der Covid-19-Pandemie müssen unterbunden werden, da sie nicht für die Mehrheitsgesellschaft gelten und somit als diskriminierend zu bewerten sind. Die Pandemie hat Schutzlücken verdeutlicht, da Hygienemaßnahmen in Aufnahmeeinrichtungen nicht eingehalten werden können. Laut einer Studie der Universität Bielefeld herrscht in Unterkünften ein Ansteckungsrisiko von bis zu 17 Prozent(Bozorgmehr, Hintermeier, Razum 2020). Daher ist es besonders wichtig, kleinere Unterbringungsformen und dezentrales Wohnen zu ermöglichen, um Schutzstandards für Bewohner_innen und Mitarbeiter_innen gerecht zu werden. Positiv zu bewerten ist, dass trotz der Covid-19-Pandemie Freizeitangebote für Geflüchtete in Einrichtungen in Schleswig-Holstein fortgeführt werden und Sozial- sowie Verfahrensberatung weiterhin unter Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen stattfinden. Dennoch sollten die RKI-Empfehlungen für Schutzstandards in Unterkünften verpflichtend umgesetzt werden und Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf zusätzlich geschützt werden(RKI 2021). Als Mindeststandard in allen Unterbringungen sollten zudem großzügige Rückzugsräume geschaffen werden, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen; dazu gehören Kochgelegenheiten, Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie Lernbereiche, Hausaufgabenbetreuung und digitale Infrastruktur(Laptops oder Tablets; WLAN-Zugang oder SIM-Karten mit robustem Datenvolumen). Unabhängige Verfahrensberatung Zusätzlich ist eine behördenunabhängige, mehrsprachige Verfahrens- und Perspektivberatung für alle Bewohner_innen der Erstaufnahmeeinrichtungen erforderlich. Dies umfasst auch spezifische und bedarfsorientiert einsetzbare Expertise zum Beispiel für geflüchtete Frauen(inzwischen die Hälfte der Asylantragstellenden). In manchen Unterkünften haben sich Bewohner_innenräte bewährt, die eine Kommunikation auf Augenhöhe ermöglichen(in Niedersachsen hat ein Gutachten des Landespräventionsrats deren positiven Nutzen bestätigt, vgl. Plich 2018) und daher auch flächendeckend in Schleswig-Holstein eingerichtet werden sollten. 8 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Außerdem gilt es weiterhin, das WLAN-Netzwerk in allen Unterkünften auszubauen, da nur so der erhöhten Isolation durch die Pandemie entgegengewirkt werden kann. Neben Schutz- und Rückzugsbereichen sollten Angebote für die aufsuchende Versorgung von flucht- oder pandemiebedingt(re-)traumatisierten Personen gefördert werden, da die Identifikation von traumatisierten Personen nicht standardisiert stattfinden kann, sondern Vertrauen und Zeit erfordert. Zudem muss die Beschulung von Kindern mit Behinderungen durch qualifizierte Sonderpädagog_innen gewährleistet werden. Schutz gewähren Neben diesen strukturellen Verbesserungen sollten zukünftig auch zusätzliche Schutzkonzepte entwickelt bzw. implementiert werden. Der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes ist diesbezüglich beispielsweise bereits mit dem Projekt„Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ aktiv, das Betreiber und Trägerorganisationen von Flüchtlingsunterkünften bei der Verbesserung des Gewaltschutzes unterstützt. Das Angebot erstreckt sich auf bedarfsgerechte Prozessbegleitung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten sowie Unterstützung beim Aufbau von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen und bei der Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen(ausführliche Informationen: www.gewaltschutz-gu.de). Eine langfristige Perspektive dieses derzeit bundesgeförderten Projekts für Unterkünfte sollte in Schleswig-Holstein entwickelt werden. Zur Verbesserung des Schutzes gehört außerdem ein unabhängiges Beschwerdemanagement in Unterkünften mit Schutzräumen zur Trennung von Opfern und Täter_innen sowie regionalen, aber behördenunabhängigen Ombudsmännern und-frauen(vgl. Bekyol, Bendel 2016). Das Personal, insbesondere Sicherheitspersonal, aber auch Mitarbeiter_innen von Sozialberatungen sowie von Ämtern auf verschiedenen Ebenen sollten in diskriminierungsfreiem Umgang mit Geflüchteten, Gewaltschutz, Diversität und interkultureller und sozialer Kompetenz verpflichtend geschult werden. Der bestehende Nachweis gemäß§ 34a der Gewerbeordnung sollte in Bezug auf das Sicherheitspersonal im Kontext von Einstellungen bei Unterbringungen verpflichtend sein. Landesaufnahmeprogramm Schließlich spricht sich der Expert_innenkreis dafür aus, dass das Land Schleswig-Holstein seine Aufnahmekapazität erhöht. Angesichts der hohen Aufnahmebereitschaft im Land – so gibt es beispielsweise gegenwärtig 22 Kommunen, die sich als„Sichere Häfen“ deklarieren – sollte die Landesregierung ein Aufnahmeprogramm verabschieden, das dem Land oder den Kommunen/ Gemeinden ermöglicht, rechtlich eigenständig Menschen aus Lagern an den europäischen Außengrenzen aufzunehmen. Da sich das Land Schleswig-Holstein zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte es dieser Erklärung nachkommen und die kommunalen Sicheren Häfen bei ihrer Aufnahmebereitschaft unterstützen. Flüchtlingspolitik 9 2. DAS ASYLVERFAHREN• Asylanträge von Menschen, die in Schleswig-Holstein im Asylverfahren angehört werden, sollen auch in Schleswig-Holstein geprüft und entschieden werden. Das Asylverfahren beginnt mit der Antragstellung, die auch in Schleswig-Holstein in der Regel nach der Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt. Die Dauer der Asylverfahren hat sich in Schleswig-Holstein im Vergleich zu der Situation in den Jahren 2015 bis 2017 verkürzt. Allerdings sind nach wie vor viele langjährige Verfahren anhängig(in Einzelfällen bis zu einer Dauer von 5 Jahren), deren Entscheidungen noch ausstehen. Die Verfahrensdauer sollte – unabhängig von einem möglichen späteren Rechtsweg – nicht mehr als maximal 24 Monate betragen. Auch die Situation in den Ausländerbehörden hat sich in den meisten Kreisen Schleswig-Holsteins verbessert. Allerdings führt die Corona-Pandemie in vielen Kreisen dazu, dass nur sehr wenige Termine vergeben werden können, aber auch die telefonische Erreichbarkeit der Behörden nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet ist. Die Arbeitssituation in Ausländerbehörden muss daher verbessert werden. Zu einer Verbesserung der Asylverfahren trüge außerdem die Ausweitung einer behördenunabhängigen Verfahrens-, Sozial- und Rechtsberatung bei. Diese würde die Position der Asylbewerber_innen stärken, was im Ergebnis die Qualität der Erstentscheidungen verbessern würde und zu einer Entlastung der Verwaltungsgerichte beitrüge. Ebenfalls sollten bei der Auswahl und Schulung der Mitarbeitenden in den Ausländerbehörden ein besonderes Augenmerk auf diskriminierungs- und rassismusfreie Kommunikation gelegt und das Angebot an verpflichtenden Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen erweitert und ausgebaut werden. So würde ein wertschätzender Umgang in einem sensiblen Umfeld für Mitarbeitende und Klient_innen gefördert. Unterbringung Unabhängig vom eigentlichen Asylverfahren ist die Lebenssituation der Asylbewerber_innen während der Verfahrensdauer zu bedenken. Der Expert_innenkreis plädiert unabhängig von der Bleibeperspektive für eine maximale Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von 6 Monaten, da Integrationsangebote dort nur bedingt greifen. Generell ist die dezentrale Unterbringung in kleinen Einheiten integrationsfördernd, wie viele Studien belegen(vgl. beispielsweise Bekyol, Bendel 2016). Deshalb ist eine schnellere Verteilung neu ankommender Geflüchteter auf die Kreise im Interesse sowohl der Betroffenen als auch der Aufnahmegesellschaft. Dabei sind die Bedürfnisse vulnerabler Personen oder Gruppen zu berücksichtigen, wie an anderer Stelle dieses Kapitels ausgeführt. Gleichzeitig konterkarieren die gerade jetzt verlautenden Ankündigungen der Überprüfung eines 2015 oder 2016 gewährten Schutzstatus Integrationsprozesse. Sie lösen Verunsicherung und psychische Belastungen bis hin zu Retraumatisierungen aus. Bei der Verteilung von Asylbewerber_innen auf die Kreise sollen auf Wunsch Angehörige zusammengeführt und besondere Schutzbedürfnisse(beispielsweise von homo- oder transsexuellen Geflüchteten) berücksichtigt werden. Die Erfahrung zeigt zudem, dass traumatisierte Menschen – insbesondere Kinder – nicht ausreichend geschützt werden, da sie im Rahmen der Verteilung 10 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK häufig nicht als hilfsbedürftig erkannt werden und entsprechende Therapieangebote oder Ähnliches nicht wahrnehmen. Dies geschieht oft erst, wenn die Asylbewerber_innen das Thema in einem Beratungsgespräch bei einer unabhängigen Organisation ansprechen oder darauf angesprochen werden. Abhilfe schaffen würde die entsprechende Schulung des Personals in der Verwaltung und in den Aufnahmeeinrichtungen zur Identifizierung von psychischen Belastungen von Bewohner_innen. Familienzusammenführung Die Möglichkeit zur Familienzusammenführung hat sich während der Pandemie verschlechtert. Aufgrund der bereits erwähnten verzögerten Terminvergabe der Ausländerbehörden verzögert sich auch die Terminvereinbarung mit der deutschen Botschaft, bei der die Familien der Betroffenen zur Visumsbeantragung vorstellig werden müssen(wobei zu beachten ist, dass es nicht überall im jeweiligen Land des Aufenthalts eine deutsche Botschaft gibt). Ein weiteres Problem stellt die Beschaffung von Dokumenten aus dem Heimatland dar. Oft haben Familien keine Möglichkeit, wichtige Dokumente mit auf die Flucht zu nehmen. Der Expert_innenkreis empfiehlt daher, ein vereinfachtes Verfahren zur Beschaffung von Dokumenten zu entwickeln, da ansonsten das Einlösen des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung erschwert und teilweise unmöglich wird. Pandemiebedingte Gehaltsausfälle, beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit, führen zusätzlich dazu, dass die Anforderungen an Familienzusammenführungen nicht erfüllt werden können, da das aktuelle Einkommen die Mindestgrenze nicht erreicht. Pandemiebedingte, also von den Betroffenen unverschuldete Gehaltsausfälle sollten aber eine Familienzusammenführung nicht verhindern. Dazu gehört auch, dass trotz pandemiebedingt für den Publikumsverkehr geschlossener Botschaften eine für den Familiennachzug notwendige Beantragung von Dokumenten ermöglicht werden muss. Familien gehören zusammen! Das Land Schleswig-Holstein muss alles dafür tun, dass Familien zusammen leben können. Das bedeutet, dass sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzt, die genannten Hürden der Familienzusammenführung aus dem Weg zu räumen und ein schnelleres sowie unkompliziertes Verfahren zu entwickeln. Der Expert_innenkreis lässt hier die Definition von Familie bewusst offen. 3. ZUGANG ZU BERATUNGS- UND INTEGRATIONSANGEBOTEN Sprach- und Integrationskurse Die in Deutschland und also auch in Schleswig-Holstein seit etlichen Jahren angebotenen Integrationskurse mit dem integrierten Angebot von Sprachkursen von der Alphabetisierung bis zum Sprachniveau C1 sind grundsätzlich gut aufgebaut. Um diese in der Praxis weiter zu verbessern, ist ein Ausbau der Kinderbetreuung im selben Haus(vgl. Bekyol, Bendel 2016) zu empfehlen, da deren Fehlen Mütter in der Regel an einer Kursteilnahme hindert. Speziell in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins sollte zudem die Möglichkeit geschaffen werden, die Fahrtkostenerstattung nicht pauschal, sondern tatsächlich kostendeckend umzusetzen. Flüchtlingspolitik 11 Eine seit Jahren viel diskutierte Frage ist die nach dem Zugang zu Sprachkursen. Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sind davon nach wie vor ausgeschlossen. Die vom Land finanzierten STAFF-Angebote werden für Menschen ohne Zugang zu Integrationskursen angeboten. Diese Kurse haben sich aber zu einem den Integrationskursen nicht gleichwertigen Parallelsystem entwickelt, was nicht zielführend ist. Sinnvoller wäre es, wenn das Land zusätzliche Plätze in Integrationskursen für diejenigen Personengruppen finanzierte, die vom Bund nicht zugelassen werden. Eine solche Praxis gibt es beispielsweise in Thüringen. In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, dass auch die durch das Land finanzierten Erstorientierungskurse in den Erstaufnahmeunterkünften mit den anderen Kursangeboten besser verknüpft werden müssen, um wiederum Parallelstrukturen zu vermeiden und Lernerfolge zu optimieren. Der Ausbau digitaler Lernmöglichkeiten ist durch die Corona-Pandemie wichtiger denn je. Allerdings sind digitale Lernangebote auch jenseits der Pandemie im Interesse des Lernerfolgs. Dazu gehört allerdings auch, einen flächendeckenden Zugang zum Internet für Geflüchtete in Schleswig-Holstein zu ermöglichen sowie gegebenenfalls die Bereitstellung von erforderlichen Endgeräten. Schließlich sollte das Kursangebot in Schleswig-Holstein um berufs- bzw. ausbildungsspezifische Sprachlehrangebote sowie um spezifische Angebote für traumatisierte oder behinderte Menschen erweitert werden, auch jenseits des vom BAMF vorgesehenen Kursangebots. Beratungsstrukturen Die Ausweitung einer landesfinanzierten behördenunabhängigen Rechtsberatung für Geflüchtete ist nicht nur im Interesse der in den Erstaufnahmeeinrichtungen Wohnverpflichteten wie der dezentral im Bundesland lebenden Betroffenen, sondern auch im allgemeinen Interesse. Denn eine gute aufenthaltsrechtsspezifische Beratung Geflüchteter ist geeignet, Fehleinschätzungen und -verhalten abzuhelfen, hohe Verwaltungs- und Verfahrenskosten zu vermeiden sowie gesellschaftlichen Reibungsverlusten vorzubeugen. Konfliktreich ist in der Praxis das Nebeneinander verschiedener – und nicht zuletzt verschieden finanzierter – Migrationsberatungsstellen. Bundes- und Landesangebote müssen besser aufeinander abgestimmt werden, konkret: • die Migrationsberatung für Erwachsene, finanziert durch das Bundesinnenministerium(BMI), • die Migrationsberatung für Kinder und Jugendliche, finanziert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) sowie • die Migrationsberatung für Schleswig-Holstein, finanziert durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein(MILIGSH). Derzeit arbeitet jedes Ministerium mit Daten, die unterschiedlich erhoben werden, was die Übersicht erschwert und den Aufwand erhöht. Bisherige Vorschläge der Zivilgesellschaft, dies zu ändern, waren erfolglos. Deshalb muss die Forderung nach einer allgemeinverbindlichen Form der Statistik und Dokumentation unter allen drei Ministerien hier erneuert werden. Hinzu kommen die zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote, die eine Übersicht für die Betroffenen erschweren. Oft bleibt es dem Zufall überlassen, ob und wann die Zielgruppe den Weg in eine Beratungsstelle findet. 12 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Ideal wäre deshalb eine„One-stop“-Strategie: eine Anlaufstelle für neu Zugewanderte, wo Anmeldung, Beratung bei Wohnungsfragen, Führerscheinumschreibung, Anmeldung bei Kita oder Schule usw. gleichzeitig möglich sind. Dazu müssten Meldeämter, Ausländerbehörden, Jobcenter und Migrationsberatungsstellen eng zusammenarbeiten. Eine solche Verknüpfung kann nur die Landespolitik anweisen, ebenso wie den Ausbau mehrsprachiger Angebote. Viele Beratende haben keine ausreichenden Netzwerke und die Belastungen führen zu hoher Fluktuation mit entsprechendem Wissensverlust. Verbindliche und klar definierte Kooperationsvereinbarungen können helfen, dass Verantwortung übernommen wird und so die Langfristigkeit dieser Angebote gesichert ist. Der Aus- und gegebenenfalls Aufbau spezifischer Beratungsangebote hat sich bewährt, wofür beispielhaft die Frauenberatungsstelle in Boostedt steht. Die Aussetzung dieser Beratung zu Beginn der Pandemie ist nachvollziehbar, darf aber kein Dauerzustand werden. Ein wichtiger Schritt in die Zukunft wäre zudem die Digitalisierung von Beratungsangeboten. Beispielsweise könnten durch das digitale„Handbook Germany“ Informationen frühzeitig und niedrigschwellig zur Verfügung gestellt werden. Bei den Forderungen zur Verbesserung der Beratungsstrukturen darf die Frage der Finanzierung nicht fehlen. Seit 60 Jahren auf Bundesebene und seit 50 Jahren in Schleswig-Holstein wird Migrationsberatung als Projektförderung finanziert. Erst vor Kurzem gelang es den Trägerinstitutionen, auf Landesebene von einer einjährigen zu einer dreijährigen Planungssicherheit zu gelangen. Ein weiteres Problem der Träger sind die geforderten Eigenmittel, bei bundesfinanzierten Stellen 30 Prozent, bei den landesfinanzierten Stellen 10 Prozent. Stattdessen erscheint die Vollfinanzierung von Migrationsberatungsstellen durch das Land analog zu anderen Angeboten wie beispielsweise dem IQ-Netzwerk sinnvoll. Bei den bundesgeförderten Stellen könnte das Land mindestens einen Teil der geforderten Eigenmittel übernehmen, um die gegenwärtig prekäre Finanzsituation zu stabilisieren. Hierbei dürfen auch die Betreuungsverbände in den Einrichtungen nicht vergessen werden. Es wäre wünschenswert, Verträge langjährig und ohne„Ausstiegsklauseln“ auszuschreiben und die Auszahlung von Tariflöhnen in die Berechnung einzubeziehen. Dies würde eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Arbeit in den Einrichtungen gewährleisten. Kooperation Land-Kommunen In jedem integrationspolitischen Papier steht der Satz, dass die kommunale Ebene maßgeblich sei. Dies ist auch zutreffend und zahlreiche Positivbeispiele auch aus schleswig-holsteinischen Kommunen ließen sich aufzählen. Zugleich wirft dies aber die Frage auf, was das Land tun kann, um Kommunen in ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen. Die Auszahlung von Integrationspauschalen für Kreise und Kommunen(derzeit rund 11 Millionen Euro) durch das Land zählt unseres Erachtens jedoch nicht dazu, da eine Zweckbindung der Gelder fehlt. Zumindest ein Teil dieser Summe muss in Zukunft an die Verwendung für unmittelbare Integrationsangebote wie beispielsweise eine Migrationsberatungsstelle geknüpft sein. Dies wäre zugleich eine Lösung für die oben angesprochene Forderung, den Eigenanteil bei der Finanzierung von Beratungsstellen abzuschaffen. Dass das MILIGSH Koordinationsstellen bei den Kreisen und Kommunen für die kommunale Integrationsarbeit fördert, ist positiv. Die bisherige Praxis zeigt allerdings an vielen Orten, dass diesen Koordinationsstellen innerhalb ihrer Verwaltung die Durchsetzungskraft fehlt. Eine Lösung hierfür wäre, dass das Land vorschreibt, diese Koordinationsstellen als Stabsstellen direkt bei Landrät_innen bzw.(Ober-)Bürgermeister_innen anzusiedeln. Flüchtlingspolitik 13 „Spurwechsel“ ermöglichen Angesichts des bestehenden Fachkräftebedarfs auch in Schleswig-Holstein und zugleich mit Blick auf die viel beschworenen Werte unserer Gesellschaft muss der sogenannte Spurwechsel für diejenigen möglich sein, die Integrationsleistungen erbracht haben. Das Land muss dafür Fristen und Anforderungen definieren und beim Bund die rechtlichen Grundlagen durchsetzen, sodass eine Aufenthaltsgenehmigung trotz zuvor langfristiger Duldung für„gut integrierte“(entsprechend der gesetzlich hierfür vorgegebenen Definition) Menschen in Schleswig-Holstein möglich wird. 4. AUFENTHALTSBEENDIGUNG,• RÜCKFÜHRUNG UND ÜBERSTELLUNG• Die Qualität der Aufenthaltsbeendigung und Abschiebung befindet sich in den vergangenen Jahren in einer Abwärtsspirale. Die Praxis von Abschiebungen umfasst regelmäßig rassistische Diskriminierung. Stattdessen muss die Praxis vollumfänglich die Grund- und Menschenrechte einhalten. Eine wichtige Rolle bei der Einhaltung von Schutzstandards spielt die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein. Sie wird positiv bewertet, als zielführend angesehen und für ihre gute Gesprächskultur gelobt. Bei der Ablehnung einer Abschiebung sollte es jedoch künftig zusätzlich möglich sein, zielstaatsbezogene Gründe als Ablehnungsgründe anzuführen. Abschiebungen in Länder ohne Menschenrechtsschutz sind als Verstoß gegen das Völkerrecht auszuschließen. Sogenannte Kettenabschiebungen, bei denen eine Person von Deutschland in ein anderes EU-Land rücküberstellt wird, um von dort aus abgeschoben zu werden, dürfen ebenfalls nicht von Schleswig-Holstein ihren Ausgang nehmen. Außerdem spricht sich der Expert_innenkreis dafür aus, auch verurteilte Menschen nicht abzuschieben, sondern sie ihre Strafe im handlungsfähigen Rechtsstaat Deutschland verbüßen zu lassen. Der Expert_innenkreis fordert außerdem, dass Schutzsuchende, deren Gesundheitszustand durch eine Rückführung oder Überstellung gravierend verschlechtert würde, nicht abgeschoben, zurückgeführt oder rücküberstellt werden. In dieser Hinsicht sind auch psychische Erkrankungen relevant. Deren Diagnose und die reale Aussicht auf eine Verbesserung müssen Inhalt von Abschiebeentscheidungen und gegebenenfalls Abschiebeverboten sein. Hierfür müssen gut geschulte und unabhängige Expert_innen und Psycholog_innen zur Verfügung gestellt werden. Während der Covid-19-Pandemie sollten von Schleswig-Holstein überhaupt keine Abschiebungen durchgeführt werden. Dies eröffnet dem Land zugleich die Gelegenheit, die Abschiebepraxis im Ganzen zu überdenken. Der Expert_innenkreis empfiehlt dem Land, eine Vorbildrolle zu übernehmen, um zu einer Praxis zu gelangen, in der Menschen nicht um ihren Aufenthalt fürchten müssen, sondern ihnen Schutz gewährt wird. Einige Mitglieder des Expert_innenkreises kritisieren den Grundgedanken, dass eine Bevölkerungsgruppe über den Aufenthalt einer anderen bestimmt, als rassistische Praxis und sprechen sich für eine dauerhafte Abkehr davon aus. 14 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Solange praktiziert, dürfen Rückführungen, Abschiebungen und Überstellungen nur stattfinden, wenn eine Begleitung durch geeignete Übersetzer_innen(die Kenntnisse der jeweiligen Sprache bzw. einzelner Dialekte vorweisen können) sowie eine pädagogische Begleitung von Kindern gewährleistet ist. Auch in diesem Kontext sollte das Personal in Behörden sowie das durchführende Personal Schulungen zur Überprüfung der psychischen Situation der Auszuweisenden sowie zum Umgang mit Menschen in dieser Situation erhalten. Sichergestellt werden muss außerdem, dass nach einer Abschiebung den Abgeschobenen der Zugriff auf ihr in Deutschland verbliebenes Eigentum gewährleistet bleibt. Die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt soll nach Meinung des Expert_innenkreises geschlossen werden. Solange die Haftanstalt jedoch betrieben wird, muss die„Haftfähigkeit“ anhand klarer Kriterien festgestellt werden. Eine Beweispflicht auf Seiten der Behörden ist der Mindeststandard für die außerordentliche Maßnahme der Abschiebehaft. Weiterhin ist unklar, wie die Versorgung von Familien sichergestellt ist, wenn ein Familienmitglied inhaftiert ist. Gleiches gilt für die Durchsetzung der Schulpflicht von Kindern, die sich in Glückstadt in Haft befinden. Allerdings ist an dieser Stelle darauf aufmerksam zu machen, dass es unzumutbar ist, Menschen und insbesondere Kinder in Abschiebehaft zu nehmen. Kindern ihre Freiheit zu nehmen, verstößt schlicht gegen geltendes europäisches Recht (Richtlinie 2013/33/EU). Solange die Haftanstalt in Betrieb ist, muss ein behördenunabhängiges Rechtsberatungsangebot als Standard in der Abschiebungshafteinrichtung etabliert werden. 5. FÖRDERUNG ZIVILGESELLSCHAFTLICHER UNTERSTÜTZUNGSPOTENZIALE Die Aufnahme politisch Verfolgter und vor Krieg fliehender Menschen ist eine grund- und völkerrechtliche Verpflichtung, die Staat und Gesellschaft gleichermaßen in die Pflicht nimmt. Im optimalen Fall organisiert sich die Flüchtlingspolitik der Landesregierung gut vernetzt mit den zivilgesellschaftlichen in der Geflüchtetenhilfe engagierten Initiativen und Gruppen. In diesem Zusammenhang hat sich die langjährige institutionelle Landesförderung des Landesflüchtlingsrats als Vertretungsinstanz, als zuarbeitender Fachdienst solcher zivilgesellschaftlichen Initiativen und als Selbstorganisation Geflüchteter in Schleswig-Holstein bewährt und soll fortgeführt werden. Wie oben bereits erwähnt, haben sich viele Kommunen in Schleswig-Holstein eigenständig zu Sicheren Häfen erklärt. Diese Kommunen sollten mehr Mitspracherecht bekommen und in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Flüchtlingspolitik 15 Literatur Bekyol, Yasemin; Bendel, Petra(2016): Die Aufnahme von weiblichen Flüchtlingen und Asylbewerbern in der EU. Fallstudie Belgien und Deutschland. https://www.europarl.europa.eu/RegData/ etudes/STUD/2016/571364/IPOL_STU(2016)571364_DE.pdf(zuletzt abgerufen am 28.4.2021). Bozorgmehr, Kayvan; Hintermeier, Maren; Razum, Oliver et al.(2020): SARS-CoV-2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: Epidemiologische und normativ-rechtliche Aspekte. Bremen: Kompetenznetz Public Health COVID-19. https://pub.uni-bielefeld.de/record/2943665(zuletzt abgerufen am 14.4.2021). Plich, Isabell: Feststellung der Konfliktbereiche in drei Gemeinschaftsunterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie deren kommunaler Umgebung in Niedersachsen. Gutachten des Landespräventionsrats Niedersachsen. www.lpr.niedersachsen. de%2Fhtml%2Fdownload.cms%3Fid%3D2265%26datei%3DGutachten_Konfliktbereiche%2Bi&usg=AOvVaw0b6ZUwLnI7gVelqkv7fjYd(zuletzt abgerufen am 28.2.2021). Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen. https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved= 2ahUKEwimkLGj3o_wAhWHgv0HHSXqA8MQFjAAegQIAhAD&url=https%3A%2F%2Feur-lex. europa.eu%2FLexUriServ%2FLexUriServ.do%3Furi%3DOJ%3AL%3A2013%3A180%3A0096 %3A0116%3ADE%3APDF&usg=AOvVaw2LksBzeT-WDx4MN3HJTz_X(zuletzt abgerufen am 21.4.2021). RKI – Robert-Koch-Institut(2021): Empfehlungen für Gesundheitsämter zur Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende(im Sinne von§§44, 53 AsylG): https://www.rki.de/DE/Content/ InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/AE-GU/Aufnahmeeinrichtungen.html(zuletzt abgerufen am 26.04.2021). 16 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK 18 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK ZUGÄNGE ZU BILDUNG UND ARBEIT Dass der Zugang neu eingewanderter Menschen, aber auch ihrer Familienangehörigen und Nachkommen zu Bildungseinrichtungen sowie zum Arbeitsmarkt gelingt, gilt in politischen Debatten gemeinhin als zentrales Kriterium für gelingende Integration. Vor allem aber bedeutet es für die Betroffenen die Möglichkeit zur Teilhabe und damit zu einer gerechten Einwanderungsgesellschaft. Dieses Kapitel nennt mit Blick auf Schleswig-Holstein bestehende Hürden und schlägt Maßnahmen vor, um den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Arbeit für alle zu gewährleisten. Die zentralen Vorschläge auf einen Blick: • Schleswig-Holstein führt das Recht auf einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss für alle schulpflichtigen Jugendlichen und für junge Erwachsene, die keinen hier anerkannten Schulabschluss haben • Auf- bzw Ausbau spezifischer Förderangebote für Schüler_innen aus eingewanderten Familien • interkulturelle Öffnung von Schulen und anderen Bildungsinstitutionen • Zukauf von Plätzen in Integrationskursen für Personen die vom Zugang ausgeschlossen sind, z. B. ein Teil der Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung und Duldung durch das Land für einen bestmöglichen Spracherwerb • Aufwertung der Lehrenden in Sprachkursen und kostendeckende Verwaltungspauschalen für die Trägerinstitutionen von Sprach- bzw. Integrationskursen • Verstetigung der Beratungsstruktur zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im gesamten Bundesland bei gleichzeitiger Sicherstellung der Finanzierung • keine Nachteile beim Aufenthaltsstatus für Geflüchtete aufgrund der Covid19-Pandemie und keine pandemiebedingte Aussetzung des Familiennachzugs • den sogenannten Spurwechsel bei bestehendem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnissen für geduldete Menschen ermöglichen • gezielte Erhöhung des Anteils von Mitarbeiter_innen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst des Landes 1. SCHULEN Schulen sind die wichtigste Bildungsinstitution und stehen daher auch hier am Anfang der Betrachtung. Aus zahlreichen Studien der vergangenen Jahre ist bekannt, dass im deutschen Schulsystem der Ausgleich familiär unterschiedlicher Startbedingungen in der Bildungsbiografie nicht im wünschenswerten Maße gelingt(Klemm 2016). Schulen tragen daher oft zur sozialen Segregation bei, anstatt sie zu überwinden. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder aus Einwander_innenfamilien, denen weniger zugetraut wird als Kindern ohne Migrationsgeschichte: Sie verlassen Schulen nach Flüchtlingspolitik 19 wie vor häufiger ohne Abschluss. In Schleswig-Holstein ist der Anteil der Schulabgänger_innen ohne Abschluss sogar besonders hoch, wie eine Studie der Caritas ermittelte, und dies betrifft überwiegend ausländische Schüler_innen(Caritas 2019). Die Corona-Pandemie hat diese Situation nochmals verschärft, wie ebenfalls bereits breit in der bildungspolitischen Debatte diskutiert wird(ZEIT 2021). Auch in Schleswig-Holstein sind speziell Kinder und Jugendliche, die in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Sammelunterkünften leben, mehr denn je schulisch und sprachlich abgehängt. Es bräuchte spezifische Nachhilfeangebote für sie sowie die im Kapitel zur Flüchtlingspolitik bereits geforderte Ausstattung mit Hard- und Software sowie stabile Leitungen für digitalen Unterricht. Recht auf Schulabschluss Der Expert_innenkreis empfiehlt dem Land, ein Recht auf einen Schulabschluss für alle zu schaffen. Da eine Berufsbiografie ohne Schulabschluss nahezu unmöglich ist, wäre es im gesamtgesellschaftlichen – und zugleich im volkswirtschaftlichen – Interesse, dass Jugendliche nicht den Versuch unternehmen müssen, ohne Abschluss beruflich Fuß zu fassen. Dies müsste in der Praxis schulische Angebote gerade für im höheren Alter eingewanderte bzw. geflohene Jugendliche bedeuten, damit der Erste allgemeinbildende Schulabschluss(ESA) auch erreicht werden könnte. Realistischerweise würden dabei auch junge Erwachsene über 18 Jahren in der Schule bleiben. Zugleich sollte das Land ein Programm auflegen, das Jugendlichen, die aufgrund ihres Alters nur einen kurzen Schulbesuch in Schleswig-Holstein hatten, ab sofort eine strukturierte Unterstützung zur Ausbildungsaufnahme anbietet. Generell brauchen Schüler_innen aus eingewanderten Familien neben dem nahe liegenden sprachlichen Förderbedarf besonders in den MINT-Fächern Förderung. Ansonsten ist ein späteres Scheitern in der Berufsschule aufgrund von Defiziten in Mathematik, Physik oder Chemie wahrscheinlich, wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen. Zudem sollte das Land Schleswig-Holstein mit Blick auf aktuelle Arbeitsmarktbedarfe gezielte Fördermaßnahmen anbieten. So ist beispielsweise für Pflegeberufe, für die sich viele Jugendliche mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte aus verschiedenen Gründen interessieren, ein mittlerer Schulabschluss erforderlich. Hier wären Einstiegsprogramme wichtig, die für Jugendliche mit ESA einen Weg in die von ihnen gewünschte und zugleich Fachkräfte suchende Branche eröffnen. Vielfalt in der Schule fördern Damit Schulen besser mit der gesellschaftlichen Vielfalt umzugehen lernen, wird in vielen Bundesländern gezielt der Anteil von Lehrkräften mit Einwanderungsgeschichte erhöht. Dies ist auch in Schleswig-Holstein umso einfacher, wenn Lehrer_innen mit Migrationsbiografie der Einstieg in den Schuldienst erleichtert wird, wofür ein spezifisches Qualifizierungsangebot wie das Projekt „InterTeach“ für Quereinsteiger_innen sinnvoll ist. Da es zu diesem Thema eine umfangreiche Fachdebatte gibt, wurde dieser Punkt im Expert_innenkreis nicht ausführlich diskutiert(um nur zwei aktuelle Verweise zu nennen, vgl. Wöhrer 2020 und Kolleck 2020). 20 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK 2. SPRACHERWERB Der Spracherwerb spielt eine herausragende Rolle für den Zugang sowohl zu Bildungsinstitutionen als auch zum Arbeitsmarkt, weshalb er hier gesondert betrachtet wird. Grundsätzlich liegt bei diesem Thema die Regelungskompetenz auf Bundesebene. Hier werden jedoch spezifische Handlungsmöglichkeiten in Schleswig-Holstein vorgeschlagen. Die Dualität zwischen den Integrationskursen und anderen Kursen(zum Beispiel den Kursen des Projekts STAFF.SH –„Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“) führt in der Praxis zu Konflikten. So fühlen sich Teilnehmer_innen der STAFF-Kurse als Sprachlernende zweiter Klasse und präferieren die Teilnahme an einem „richtigen“ Sprachkurs, womit sie den Integrationskurs meinen. Auch die vom BAMF organisierten Berufssprachkurse nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung – kurz DeuFöV – passen nicht zu den Bedürfnissen der Teilnehmenden, da etwa die Bedürfnisse von Akademiker_innen nicht berücksichtigt werden. Im Ergebnis sind die meisten DeuFöV-Kurse allgemeine Sprachkurse, was ihrer Grundidee widerspricht. Empfehlenswert wäre demgegenüber ein einheitliches System mit Sprachkursen für alle, bis einschließlich des C1-Niveaus. Zu diesen Kursen sollte jeder Mensch, der nach Deutschland kommt, unabhängig vom Aufenthaltstitel Zugang haben. Die Erfahrung zeigt, dass auch Einreisende mit „schlechter Bleibeperspektive“ mehrere Jahre im Land sind und dafür deutsche Sprachkenntnisse benötigen. Der Expert_innenkreis empfiehlt daher ein individuell einsetzbares Stundenkontingent von 1600 Stunden Deutschunterricht pro Person. Dem Expert_innenkreis ist bewusst, dass diese Forderung bundespolitisch derzeit wenig Aussicht auf Realisierung hat. Kurzfristig empfiehlt er daher dem Land Schleswig-Holstein, Plätze in den Integrationskursen des Bundes für diejenigen zuzukaufen, die aktuell keinen Anspruch darauf haben. Aufwertung der Lehrenden und Trägerinstitutionen Zur Neuordnung der Sprachkurse gehört auch eine Aufwertung der Lehrenden. Die große Mehrheit der Lehrkräfte befindet sich in einer prekären Situation, da sie auf Honorarbasis tätig ist, was hohe Unsicherheit bedeutet, mangelnde Absicherung für den Fall von Krankheit oder auch pandemiebedingten Unterrichtsausfall sowie einen fehlenden Urlaubsanspruch. Ein erster Schritt wäre die Erhöhung des Stundensatzes für die Lehrkräfte, der notwendige zweite Schritt die Überführung zumindest der Mehrheit der Lehrkräfte in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Trägerinstitutionen von Integrationskursen benötigen zudem eine Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale, die in der derzeitigen Höhe von 4,34 Euro pro Unterrichtseinheit nicht kostendeckend ist. Dies liegt auch an deutlich gestiegenen Anforderungen an die Träger seitens des BAMF. Schließlich ist organisatorisch gerade in dem Flächenland Schleswig-Holstein zu berücksichtigen, dass Kurse mit dem ÖPNV erreichbar sein müssen und dass den Kursteilnehmer_innen durch Reisen teilweise erhebliche Kosten entstehen, die eine Teilnahme unter Umständen verhindern. Bislang nicht mitgedacht ist zudem der Bedarf an Kinderbeaufsichtigung, deren Fehlen de facto den Ausschluss von Müttern kleiner Kinder bedeutet. Das Land sollte Qualitätskriterien für eine Kinderbeaufsichtigung während der Integrationskurse aufstellen und eine kursbezogene Finanzierung hierfür gewähren. Nach Meinung des Expert_innenkreises wäre dies gut investiertes Geld, da Mütter in den Bildungsbiografien von Kindern oft eine Schlüsselrolle spielen und es daher über ihre eigene Person hinaus sinnvoll ist, ihnen den Spracherwerb zu ermöglichen. Zugänge zu Bildung und Arbeit 21 3. STÄRKEN UND SCHWÄCHEN• BEI DEN ZUGÄNGEN ZU ARBEIT IN• •SCHLESWIG-HOLSTEIN• Die Covid-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte vielfach in systemrelevanten Berufen tätig sind. So haben 30 Prozent der Arbeitnehmer_innen im Lebensmittelsektor, in der Landwirtschaft und im Reinigungsgewerbe eine ausländische Staatsbürgerschaft. Im Verkehrswesen und öffentlichen Personenverkehr sind es 20 Prozent der Arbeitnehmer_innen(Bendel et al. 2021). Besonders positiv zu bewerten sind die Verlängerungen von Arbeitsverhältnissen und die erleichterte Anerkennung von Qualifikationen im medizinischen Bereich in einigen Bundesländern in den vergangenen Monaten. Dennoch hat die Pandemie die Ungleichheiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt verstärkt: Migrant_ innen und Geflüchtete sind überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen. Sie arbeiten oft in den von der Pandemie am stärksten betroffenen Sektoren, wie beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, oder in weniger festen Arbeitsverhältnissen, wie beispielsweise Minijobs, Zeit- oder Leiharbeit. Zusätzlich arbeiten sie weniger in Berufen, die eine Heimarbeit erlauben, sondern arbeiten des Öfteren in prekären Arbeitsverhältnissen und sind potenzieller Ausbeutung ausgesetzt(dies ist besonders im Kontext der häuslichen Pflege relevant, da in Deutschland schätzungsweise 90 Prozent der 500 000 in der häuslichen Pflege tätigen Frauen, überwiegend aus Polen, Rumänien, Bulgarien und Ungarn, ohne einen gültigen Arbeitsvertrag arbeiten, vgl. ebd.). Dies führt zu massiven Unsicherheiten im Hinblick auf Aufenthaltstitel und auch in Bezug auf Familienzusammenführungen und deren Anforderungen. Neben den Ungleichheiten bei Arbeitsverhältnissen ist bei Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte der Zugang zum Arbeitsmarkt oft durch mangelnde Sprachkenntnisse, unterschiedliche Bildungsniveaus oder schwierige Bildungs- und Berufsanerkennung erschwert(Bendel et al. 2021). Aktuell kommt hinzu, dass ökonomische Probleme während der Pandemie eine unmittelbare Bedrohung für eingewanderte Familien bedeuten können. Diese dürfen jedoch nicht für die Covid-19-Pandemie bestraft werden. Daher fordert der Expert_innenkreis, dass auslaufende Visa bzw. Aufenthaltserlaubnisse bis zum Ende der Pandemie verlängert werden. Der Familiennachzug darf nicht ausgesetzt werden, weil jemand aufgrund von Kurzarbeit oder pandemiebedingter Arbeitszeitverkürzung unter entsprechende Einkommensgrenzen fällt. Die Behörden sollten angesichts der Belastungen durch die Pandemie wohlwollende Lösungen im Interesse der Betroffenen finden. Spurwechsel ermöglichen Der sogenannte Spurwechsel wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Der Begriff bezeichnet die – im Moment rechtlich nicht gegebene – Möglichkeit, im Falle einer erfolgreich begonnenen Ausbildung oder eines bestehenden Arbeitsverhältnisses aus dem Asylsystem in das Verfahren der Arbeitsmigration zu wechseln. Der Expert_innenkreis positioniert sich eindeutig für den Spurwechsel. Jemanden, der in Deutschland in Bildungssystem oder Arbeitsmarkt integriert ist, abzuschieben, ist individuell eine besondere Härte, für die auch innerhalb der Bevölkerung kaum 22 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Verständnis herrscht. Zugleich ist der Rückweg nach Deutschland über ein Ausbildungsvisum nach einer Abschiebung für alle Beteiligten teuer und langwierig und daher nicht sinnvoll. Da das Land Schleswig-Holstein hierbei keine unmittelbare Gesetzgebungskompetenz hat, wird eine Bundesratsinitiative angeregt. Anerkennung von Abschlüssen Bei der Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsabschlüssen für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe fehlt es insbesondere an Transparenz, da die Anerkennungsstellen für die jeweiligen Berufe an verschiedenen Stellen angesiedelt sind. Außerdem gibt es je nach Beruf unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Dokumente und Identitätsnachweise. Für eine_n Geflüchtete_n aus einem Kriegs- oder Krisengebiet bedeutet die Pflicht zur Beschaffung von Dokumenten in der Praxis eine unüberwindliche Hürde für die Anerkennung, was dazu führt, dass sie oder er keinen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz finden wird. Eine solche Verschwendung von Bildungspotenzial kann sich Schleswig-Holstein angesichts des bestehenden Fachkräftemangels aber nicht leisten. Daher ist es wichtig, dass die Berufsberatung verstetigt und flächendeckend in Schleswig-Holstein angeboten wird. Das Jobcenter, Sozialzentren und die Agentur für Arbeit können diese Beratung nicht übernehmen, sondern es braucht spezifische interkulturelle Kompetenz sowie aufgrund der wechselnden Gesetzgebungen bedarfsorientiert und flexibel agierende Beratungsstrukturen. Personen aus Drittstaaten bekommen oft nur Teilanerkennungen ihrer ausländischen Abschlüsse. Diese diskriminierende Praxis mindert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt im Gegensatz zu EU-Ausländer_innen, die oft eine volle Anerkennung bekommen, und darf daher nicht länger Bestand haben. Die Nachqualifikation ist in den meisten Fällen mit Kosten verbunden. Neben der Beschaffung von Identitätsnachweisen sowie von Aus- und Weiterbildungsnachweisen und den damit einhergehenden Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen müssen hier auch weitere anfallende Gebühren, wie beispielsweise für die Kinderbetreuung, finanziert werden. Ein positives Beispiel hierfür ist das Hamburger Stipendium. Allerdings wird empfohlen, dass sich die Praxis insofern ändern sollte, dass Abschlüsse auch von Personen aus Drittstaaten vollumfänglich anerkannt werden. Arbeit im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein Als großer Arbeitgeber hat der öffentliche Dienst in Schleswig-Holstein eine Vorbildfunktion. Um festzustellen, wie sehr sich die gesellschaftliche Realität auch unter den Beschäftigten widerspiegelt, schlägt der Expert_innenrat eine Erhebung vor, wie viele Mitarbeiter_innen mit Einwanderungsgeschichte in welchen Ebenen beschäftigt sind. Vorbild dafür ist eine entsprechende Erhebung in den Bundesbehörden von 2016 und 2020 durch das Bundesinstitut für Bevölkerungsentwicklung im Auftrag der Bundesregierung(Ette et al. 2016 und BiB 2020). Die genannten Untersuchungen haben ergeben, dass deutlich weniger Menschen mit Migrationsgeschichte in Bundesbehörden arbeiten, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht, und diese zudem überwiegend in niedrigeren Einkommensklassen beschäftigt sind. Die Vermutung liegt nahe, dass dies in Schleswig-Holstein ähnlich sein wird. Zugänge zu Bildung und Arbeit 23 Eine Erhöhung des Anteils diverser Mitarbeitender in der Landesverwaltung hätte aus Sicht des Expert_innenkreises viele Vorteile. Ein Weg dorthin wäre die Berücksichtigung einer familiären Einwanderungsgeschichte als Positivkriterium bei Stellenbesetzungen(analog zum Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst) sowie eine positive Bewertung von Mehrsprachigkeit und Auslandserfahrungen. Außerdem ist die Einführung anonymer Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst des Landes sinnvoll, wie sie beispielsweise das Land Berlin seit einigen Jahren praktiziert. Schließlich kann das Land gezielt um Bewerber_innen mit Einwanderungsgeschichte werben, wie dies bereits einmal in der Regierungszeit von Ministerpräsident Thorsten Albig geschehen ist. Die Einführung einer Quote für Mitarbeiter_innen mit Einwanderungsgeschichte im Landesdienst wurde im Expert_innenkreis kontrovers diskutiert. Einigkeit herrschte jedoch dahin gehend, dass die Landesverwaltung sich selbst das Ziel geben sollte, an einer vielfältigeren Belegschaft zu arbeiten, und dafür Zielvereinbarungen oder Selbstverpflichtungen abschließen sollte. Bei deren praktischer Umsetzung beraten und unterstützen die Migrant_innenorganisationen im Land sowie die im Expert_innenkreis vertretenen Einrichtungen gern. Regelmäßige Berichte können über den Stand der Zielerreichung informieren und setzen das Thema der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung damit zugleich regelmäßig auf die politische Agenda. Literatur: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung(Hg.)(2020): Kulturelle Diversität und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung. Ergebnisse der ersten gemeinsamen Beschäftigtenbefragung der Behörden und Einrichtungen im öffentlichen Dienst des Bundes. https://www.bib.bund.de/Publikation/2020/ pdf/Kulturelle-Diversitaet-und-Chancengleichheit-in-der-Bundesverwaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=5(zuletzt abgerufen am 5.4.2021). Bendel, Petra; Bekyol, Yasemin; Leisenheimer, Marlene(2021): Auswirkungen und Szenarien für Migration und Integration während und nach der COVID-19 Pandemie. MFI Erlangen. https://www.covid-integration.fau.de/files/2021/04/studie_covid19-integration_fau.pdf.(zuletzt abgerufen am 23.4.2021) Caritas(2019): Bildungschancen vor Ort. Neue Caritas-Studie: Immer mehr Jugendliche ohne Schulabschluss. https://www.caritas.de/bildungschancen(zuletzt abgerufen am 5.4.2021). Klemm, Klaus(2016): Soziale Herkunft und Bildung im Spiegel neuerer Studien. In: Jungkamp, Burkhart; John-Ohnesorg, Marei(Hg.): Soziale Herkunft und Bildungserfolg. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung. https://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/12727.pdf(zuletzt abgerufen am 7.4.2021). Kolleck, Nina(2020): Was uns zusammenhält. Wie erreichen wir mehr Teilhabechancen in unseren Schulen? Für ein besseres Morgen. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung. http://library.fes.de/ pdf-files/fes/16009.pdf(zuletzt abgerufen am 7.4.2021) Ette, Andreas; Stedtfeld, Susanne; Sulak, Harun; Brückner, Gunter(2016): Erhebung des Anteils von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung. Ergebnisbericht im Auftrag des Ressortarbeitskreises der Bundesregierung. BiB Working Paper 1/2016. Wiesbaden: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. https://www.bib.bund.de/Publikation/2016/ Erhebung-des-Anteils-von-Beschaeftigten-mit-Migrationshintergrund-in-der-Bundesverwaltung. html?nn=9751912(zuletzt abgerufen am 5.4.2021). Wöhrer, Veronika(2020): Disruptionen im Klassenzimmer? Vielfalt aus der Sicht von Schüler_innen. In: Zeitschrift für Diversitätsforschung und-management, Jg. 5, Band 1, S. 66–70. ZEIT Online(2021): Studie: Homeschooling verschärft Bildungsungleichheit. https://www.zeit. de/news/2021-02/04/studie-homeschooling-verschaerft-bildungsungleichheit(zuletzt abgerufen am 5.4.2021). 24 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Zugänge zu Bildung und Arbeit 25 26 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK TEILHABEFÖRDERUNG UND(ANTI-) DISKRIMINIERUNG Diskriminierung, Rassismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verhindern Teilhabe und sind damit sozial ungerecht. Die aktuelle Fachkommission des Bundes(2021) schreibt als eine ihrer Kernbotschaften zu diesem Thema:„Erfahrene Abwertung, Ausgrenzung und Benachteiligung beeinträchtigen die Identität und das Zugehörigkeitsgefühl der Betroffenen und damit mittel- und langfristig auch den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Ausgrenzung und Benachteiligung verursachen zudem ökonomische Kosten. Entsprechende Erfahrungen im Kontakt mit Behörden oder staatlichem Handeln erschüttern das Vertrauen in den Staat. Diskriminierung ist daher nachhaltig zu bekämpfen; unter anderem müssen der rechtliche und praktische Schutz vor Diskriminierung verbessert und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür geschärft werden.“ Dieses Kapitel unterbreitet Vorschläge, wie das Land Schleswig-Holstein reaktiv – etwa durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz – und präventiv gegen Diskriminierung aktiv werden kann. Die zentralen Vorschläge auf einen Blick: • Schleswig-Holstein braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz, u. a. mit Verbandsklagerecht und Rechtshilfefonds • Ausweitung der Anlauf- und Beratungsstellen für die Opfer von Diskriminierung • stärkere öffentliche Diskussion von Diskriminierungserfahrungen und Gegenstrategien • Entwicklung einer Landesstrategie zur interkulturellen Öffnung von Bildungseinrichtungen und Behörden • runder Tisch mit Arbeitgeber_innen und Gewerkschaften zur Entwicklung von Maßnahmen zur Diskriminierungsprävention im Arbeitsleben 1. DISKRIMINIERUNGSERFAHRUNGEN UND TEILHABE- HINDERNISSE IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Dass die meisten Menschen gern und gut im Land Schleswig-Holstein leben, zeigen entsprechende Umfragen immer wieder. Auch eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von Anfang 2021 zeigte die hohe Lebenszufriedenheit der Menschen im nördlichsten Bundesland(Döbele, Schmid 2021, S. 3). Diese erfreuliche Tatsache darf jedoch nicht den Blick dafür verstellen, dass es natürlich auch in Schleswig-Holstein zu Diskriminierung kommt, was Menschen belastet und die gerechte Teilhabe Zugänge zu Bildung und Arbeit 27 aller hier lebenden Menschen infrage stellt. Im Folgenden liegt der Fokus auf Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte – wiederum ohne Anspruch auf Vollständigkeit(einen ausführlichen Überblick bieten die Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes). Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen berichten ebenso wie die Landesbeauftragte für soziale Angelegenheiten von zahlreichen Diskriminierungen in Alltagssituationen: Sie passieren bei der Wohnungssuche, wo eine als frei gemeldete Wohnung gerade dann nicht mehr frei ist, wenn ein_e Bewerber_in mit sichtbarem Migrationshintergrund sich dafür interessiert, oder wo eine Wohnungsvergabe bei einem befristeten Aufenthaltstitel für unmöglich erklärt wird. Laut einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes(2020) machten rund 35 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen bzw. wegen der ethnischen Herkunft. Auch in Schleswig-Holstein berichten Jugendliche von der klassischen Diskriminierungssituation, dass sie im Club oder der Disko nicht eingelassen werden. Diskriminierung ereignet sich außerdem im Berufsleben, in dem zum Beispiel ein Mensch mit dem Namen Ali bei gleicher Qualifikation mehr Bewerbungen schreiben muss als ein Mensch mit dem Namen Alexander und eine Bewerberin mit Kopftuch weitaus schlechtere Chancen auf einen Job hat als eine Bewerberin ohne. Beides hat eine Untersuchung des Wissenschaftszentrum Berlin nachgewiesen (Koopmanns et al. 2018). Diskriminierung in der Schule Besonders häufig wird von den entsprechenden Beratungsstellen von Diskriminierung im Bildungssystem berichtet, in Bezug auf nicht gegebene Empfehlungen für einen höheren Schulbesuch, verschiedene Benotung von Schüler_innen mit und ohne Migrationshintergrund oder auch darauf, dass im Unterricht eine Schülerin oder ein Schüler immer wieder auf die familiäre Herkunft reduziert und als„anders“ markiert wird. Gerade Kinder, die am Anfang der Bildungslaufbahn stehen, sollten vielmehr motiviert werden, ihre spezifischen Fähigkeiten einzubringen, anstatt sie infrage zu stellen. Es gibt zahlreiche Berichte, wie diese Markierung als anders zu einer Stigmatisierung in der Bildungsbiografie von Menschen geworden ist und nicht selten eine Identitätskrise bei jungen Menschen ausgelöst hat. Ein langfristiges Thema – in ganz Deutschland – ist die immer wieder geringere Einschätzung der Fähigkeiten und Bildungsaspirationen von Schüler_innen aus eingewanderten Familien. So kommt es auch in Schleswig-Holstein vor, dass Kinder ohne ausreichende Vorprüfung allein aufgrund ausländischer Eltern in die sogenannten DaZ-Klassen(Deutsch als Zweitsprache) kommen und damit mit schlechteren Voraussetzungen in ihre Schullaufbahn starten als andere Kinder. Um eine solche Diskriminierung zu vermeiden, müssen eine vorherige Überprüfung der Sprachfähigkeit und die Einbindung der Eltern erfolgen. Zusätzlich muss die Präklusionsfrist verlängert werden, da die Beratung der Kinder und Eltern Zeit beansprucht, etwa wenn eine Familie erst vor kurzer Zeit nach Schleswig-Holstein gekommen ist. 28 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Sensibilität fördern Schließlich ist in diesem Zusammenhang die intersektionale Diskriminierung zu nennen, also die Mehrfach-Diskriminierung aufgrund von verschiedenen Faktoren, die in einer Person zusammenkommen. Da ohnehin Frauen häufiger Opfer von Diskriminierung werden als Männer und Menschen mit interkulturellem und sichtbarem Migrationshintergrund häufiger als Menschen ohne diese Sichtbarkeit, sind Frauen mit sichtbarer Einwanderungsgeschichte überproportional stärker von Diskriminierung betroffen. Bei muslimischen Frauen mit Kopftuch kommt ein dritter Faktor hinzu, der neben alltagsrassistischen Beleidigungen im ÖPNV auch Konsequenzen in der Arbeitswelt hat. Frauen mit Kopftuch fragen sich auch in Schleswig-Holstein, ob sie eine Anstellung als Staatsanwältin, Richterin oder Lehrerin finden werden. Um das Wissen über Diskriminierung in Schleswig-Holstein zu verbreitern und die Sensibilität dafür zu fördern, sollten Diskriminierungstatbestände wissenschaftlich besser erforscht werden. Das Land kann dafür Studien ausschreiben, die diese Tatbestände untersuchen, ihr Ausmaß in der Gesellschaft verdeutlichen und die Folgen für die Ofer sichtbar machen. Daraus können dann wiederum gezielte Gegenmaßnahmen ab- und eingeleitet werden. 2. GESETZLICHE ANTIDISKRIMINIERUNGSMASSNAHMEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Der Expert_innenkreis empfiehlt entschiedenes Vorgehen gegen Rassismus und Diskriminierung, sowohl reaktiv als auch präventiv. Auch in Schleswig-Holstein braucht es dafür ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz(2020) bietet für die Diskussion um die Ausgestaltung dieses Gesetzes aus Sicht des Kreises ein gutes Vorbild. Konkret könnte ein Landesantidiskriminierungsgesetz das Verbandsklagerecht bei Diskriminierungserfahrungen einführen. Aktuell ist es so, dass nur die betroffenen Individuen gegen Diskriminierung klagen können. In der Praxis tun sie dies allerdings oft nicht, da sie negative Konsequenzen fürchten sowie die anfallenden Kosten nicht tragen können. Ein Verbandsklagerecht würde die Belastung der Diskriminierungsopfer senken und die Durchsetzung des Rechts gegenüber Diskriminierung verbessern. Zugleich braucht Schleswig-Holstein einen Rechtshilfefond, damit das Prozesskostenrisiko gesenkt wird. Zu einem effektiven Verbandsklagerecht gehört auch ein entsprechender Verband. Der seit Jahren engagiert arbeitende Antidiskriminierungsverband(advsh) sollte deswegen vom Land in Zukunft institutionell gefördert werden. Beratungsstrukturen Die Erfahrungen der Expert_innenrunde zeigen, dass es Vertrauen und Zeit braucht, damit von Rassismus Betroffene öffentlich von ihren Erfahrungen berichten. Außerdem ist es wichtig zu betonen, dass Betroffene auch das Recht haben zu schweigen. Die Auseinandersetzung mit einer Teilhabeförderung und(Anti-) Diskriminierung 29 Diskriminierungserfahrung zu beginnen, erfordert Sensibilität sowohl bei Betroffenen als auch bei Berater_innen. Daher sind ein Ausbau und die Verbesserung kommunaler Beratungsangebote für von Diskriminierung Betroffene notwendig. Sinnvoll ist eine flächendeckende Einrichtung von Beratungsstellen in Schleswig-Holstein, um Anlaufstellen für Betroffene von rassistischer Diskriminierung zu schaffen und eine transparente sowie vertrauensstiftende Beratung zu ermöglichen. Eine Voraussetzung dafür sind wiederum entsprechend geschulte Mitarbeiter_innen und die Einbeziehung von Migrant_innenorganisationen oder anderen Unterstützungsgruppen der Betroffenen. Dafür müssen diese Organisationen arbeitsfähig sein, was gegebenenfalls durch eine gezielte Förderung des Landes sichergestellt werden kann. So fordert es auch der Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus der Bundesregierung(vgl. Presse- und Informationsamt 2020, Maßnahme 22). Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es in allen Bundesländern bis auf das Land Schleswig-Holstein einen Dachverband für migrantische Selbstorganisationen gibt. Um migrantische Selbstorganisationen zu stärken, sollte das Land durch finanzielle Mittel einen solchen Dachverband auch in Schleswig-Holstein ins Leben rufen. Ebenfalls auf Landeseben könnte die Tätigkeit der Opferschutzbeauftragten dahin gehend erweitert werden, dass Vernetzung und Informationsaustausch mit Antidiskriminierungs- und Opferberatungsstellen mit Blick auf migrationsbezogene(bzw. entsprechend zugeschriebene) Diskriminierung verbessert werden. Grundsätzlich befürwortet der Expert_innenkreis auch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes(AGG), für die in der Fachdebatte zahlreiche Vorschläge vorliegen(um nur ein Beispiel zu nennen, vgl. Egenberger 2015). Da das AGG ein Bundesgesetz ist, kann Schleswig-Holstein indes nur über eine Bundesratsinitiative den Anstoß zur Diskussion über dessen Weiterentwicklung geben. 3. PRÄVENTION ALS SCHLÜSSEL ZU• EINER ANTIDISKRIMINIERUNGSKULTUR• Langfristig wirken präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung am stärksten und fördern zugleich das gesellschaftliche Miteinander. Daher werden abschließend einige Vorschläge dafür unterbreitet, die eine Antidiskriminierungskultur in Schleswig-Holstein entstehen lassen könnten. Zur Verringerung der skizzierten Diskriminierung in der Arbeitswelt könnte das Land einen runden Tisch mit Arbeitgeber_innen und Gewerkschaften einberufen, der Maßnahmen berät, wie etwa formale Sprachanforderungen angepasst werden könnten und welche Maßnahmen dem gleichzeitigen Arbeitseinstieg und Spracherwerb nützen könnten sowie welche Sicherheiten ein Unternehmen benötigt, um auch Menschen mit befristetem Aufenthaltstitel einzustellen. Da erfahrungsgemäß häufig Sprachbarrieren Auslöser für Missverständnisse und Diskriminierung sind, ist der verstärkte Einsatz von Dolmetscher_innen oder Sprachmittler_innen eine sinnvolle Präventionsmaßnahme. Diese werden schon jetzt vergleichsweise häufig im Gesundheitssektor eingesetzt(ein gutes Beispiel hierfür ist das Projekt„ZwischenSprachen“ des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf). Eine Ausweitung gerade auf die oben bereits problematisierten Schulen und Bildungseinrichtungen würde nach Meinung des Expert_innenkreises viel nützen. So könnte 30 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Eltern und Lehrer_innen zudem eine transparente Kommunikation ermöglicht werden, die im Sinne des Kindes wäre. Präventiv trüge zur Verringerung der wie erwähnt besonders häufig genannten Negativ-Erfahrungen in Schulen die stärkere Berücksichtigung des Themas in der Lehramtsausbildung bei. Entsprechende Seminare könnten Raum schaffen für die Reflexion eigener Vorurteile und den Umgang mit besonders häufig vorkommenden interkulturellen Konfliktsituationen vermitteln. In Schulen und Universitäten müssen zudem Lehrmaterialien aktualisiert werden. Auch hierbei böte die Einbindung von Lehrer_innen mit Flucht- oder Einwanderungserfahrung großes Potenzial, um den Erfahrungshorizont einer Schule zu erweitern und Brücken zu bauen. Interkulturelle Sensibilisierung Eine interkulturelle Sensibilisierung ist auch in Landes- und kommunalen Behörden sinnvoll und sollte vom Land im Rahmen einer landesweiten Diversity-Strategie mit Maßnahmen unterlegt werden. Als solche Maßnahmen nennt beispielsweise der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus der Bundesregierung(Presse- und Informationsamt 2020, Maßnahme 7): • Überprüfung von Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst • gezielte Kampagnen zur Rekrutierung von mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den öffentlichen Dienst • regelmäßige Erhebung zu Diversität/Diversitätsmaßnahmen im öffentlichen Dienst Außerdem sollte es in den Regeldiensten des Landes Schleswig-Holstein mehr mehrsprachige Angebote und einen bedarfsgerechten Zugang zu Dolmetscher_innen geben. Die gezielte Einstellung von Mitarbeiter_innen mit Einwanderungsgeschichte wurde in Kapitel 2 dieses Papiers bereits ausgeführt. Hier sei nur wiederholt, dass die gezielte Anwerbung von Mitarbeiter_innen mit Einwanderungsgeschichte die interkulturelle Kompetenz der Landesbehörden langfristig steigern würde und daher zu begrüßen ist. Diversität sichtbarer machen Ein weiterer Baustein ist die selbstverständliche Sichtbarkeit von Schleswig-Holsteiner_innen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Raum, in Medien(vgl. Neue deutsche Medienmacher 2021), Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Kultur, Sport, etc. Speziell vom Breitensport sind große Beiträge zur Antidiskriminierung zu erwarten, da hier gesellschaftliche Integration selbstverständlich praktiziert wird, wie zum Beispiel Wertevermittlung, Kompetenztraining, soziales Miteinander, Gesundheit und Gewaltprävention(vgl. Nationaler Aktionsplan Integration 2021). Je selbstverständlicher ein Miteinander in Vielfalt ist, desto seltener wird unbewusste und strukturelle Diskriminierung. Hierbei haben Redaktionen eine Schlüsselfunktion, da sie über unser aller Wahrnehmung der Wirklichkeit mitentscheiden. Einen bewussten Umgang mit dieser Verantwortung könnte die Landespolitik im öffentlich-rechtlichen NDR einfordern und regelmäßig überprüfen. Bei der Erarbeitung dieser interkulturellen Öffnungsstrategie kann die Landesregierung bestehende Expertise von zivilgesellschaftlichen Institutionen und Migrant_innenorganisationen nutzen, die ihre Praxiserfahrungen und Vorschläge gern einbringen werden. Teilhabeförderung und(Anti-) Diskriminierung 31 Literatur: Antidiskriminierungsstelle des Bundes(Hg.)(2020): Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage. https://www.antidiskriminierungsstelle.de/ SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Umfragen/umfrage_rass_diskr_auf_dem_wohnungsmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=10(zuletzt abgerufen am 23.4.2021). Döbele, Christoph; Schmid, Sophia(2021): Was will der Norden? Einstellungen zu Politik und Politikideen in Schleswig-Holstein. Hamburg: Friedrich-Ebert-Stiftung. http://library.fes.de/pdf-files/ dialog/17212.pdf(zuletzt abgerufen am 26.4.2021). Egenberger, Vera: Diskriminierungsschutz weiterentwickeln. Argumente für eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung. https://library.fes.de/ pdf-files/wiso/12022.pdf. Koopmans, Ruud; Veit, Susanne; Yemane, Ruta(2018): Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung. Discussion Paper SP VI 2018-104, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. https://bibliothek.wzb.eu/ pdf/2018/vi18-104.pdf(zuletzt abgerufen am 7.4.2021). Presse- und Informationsamt der Bundesregierung(2020): Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1(zuletzt abgerufen am 13.4.2021). Nationaler Aktionsplan Integration(2021): Phase IV: Vielfalt gestalten – Einheit sichern, Abschnitt Sport. Hrsg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. https://www.nationaleraktionsplan-integration.de/napi-de/aktionsplan#cont-id-180-bpaquf6ud053yq5avrj2a90in(zuletzt abgerufen am 13.4.2021). Neue deutsche Medienmacher*innen(2021): Diversity-Guide für Medien. Warum Redaktionen mehr Vielfalt zum Überleben brauchen – und wie Medien das schaffen. https://neuemedienmacher.de/aktuelles/beitrag/diversity-guide-fuer-medien(zuletzt abgerufen am 12.4.2021). Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Bereich Antidiskriminierung(2020): Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz(LADG). https://www.berlin.de/sen/ lads/recht/ladg/(zuletzt abgerufen am 7.4.2021). Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie(o. J.): ZwischenSprachen – Qualitätsstandards zur Qualifizierung von Sprachmittlern für die Sozialarbeit. https://www.uke.de/kliniken-institute/institute/institut-und-poliklinik-f%C3%BCr-medizinische-psychologie/forschung/arbeitsgruppen/zwischensprachen-qualit%C3%A4tsstandards-zur-qualifizierung-von-sprachmittlern-f%C3%BCr-die-sozialarbeit.html(zuletzt abgerufen am 7.4.2021). 32 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Teilhabeförderung und(Anti-) Diskriminierung 33 34 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK ZUGANG ZUR GESUNDHEITS­ VERSORGUNG FÜR ALLE Das Thema Gesundheit ist nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie vermehrt in den Fokus gerückt. Was ist Gesundheit? Die Fachkommission Integrationsfähigkeit der Bundesregierung beruft sich auf die Definition des Wirtschaftswissenschaftlers Amartya Sen:„Gesundheit ist der körperliche und psychosoziale Zustand, der jedem Menschen die volle Entfaltung seiner Fähigkeiten ermöglicht[…], und die Abwesenheit(oder relevante Verminderung) von Leiden, Schmerz und Beeinträchtigung“(zit. n. Fachkommission Integrationsfähigkeit 2021). Neben dem Zugang zu Gesundheitsversorgung setzt diese Definition angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen voraus, die in den vorherigen Kapiteln bereits diskutiert wurden. In diesem Kapitel geht es nun primär um den Zugang zu Gesundheitsdiensten für Eingewanderte und ihre Nachkommen. Die zentralen Vorschläge auf einen Blick: • Zugang zu medizinischer Grundversorgung unabhängig von der Unterbringungsform und dem Aufenthaltsstatus für jeden Menschen in Schleswig-Holstein • Zugang zur psychologischen Gesundheitsversorgung und Therapieangeboten für geflüchtete oder neu eingewanderte Kinder und Erwachsene • Abschaffung der Übermittlungspflicht von Gesundheitseinrichtungen gegenüber den Behörden • mehr mehrsprachige Informationsangebote und Nutzung von Multiplikator_innen • Evaluation und Weiterentwicklung der Gesundheitskarte • unabhängige Versorgung sicherstellen Insgesamt ist zu beachten, dass Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland eine heterogene Gruppe sind, deren Gesundheitszustand nicht zu verallgemeinern ist. Migrant_innen und Geflüchtete sind nicht per se ungesünder als Menschen ohne Migrationshintergrund. Vielmehr sind sie häufiger sozioökonomischer Benachteiligung durch prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen ausgesetzt, was neben einer ungünstigen Lebensweise zu gesundheitlicher Benachteiligung führt (Fachkommission Integrationsfähigkeit 2021; Scholaske 2021). Dies beeinflusst auch Nachfolgegenerationen, die durch diese vorgelebten ungünstigen Lebensweisen einen relativ schlechteren Gesundheitszustand aufweisen können. Studien zur Covid-19-Pandemie in Deutschland konnten beispielsweise belegen, dass Menschen aus Landkreisen mit höherer sozioökonomischer Deprivation(unabhängig von ihrem Status) bereits in der ersten Welle höhere Inzidenzen hatten, obwohl sie diese nicht verursachten. Aufgrund der gesundheitlichen Benachteiligung und diverser Vorerkrankungen haben sie zudem ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Teilhabeförderung und(Anti-) Diskriminierung 35 Gesundheitsversorgung ist Menschenrecht Das Recht auf einen angemessenen Zugang zu Gesundheitsversorgung ist völkerrechtlich sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – nämlich in dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard –, als auch im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte(UN-Sozialpakt) sowie in mehreren UN-Konventionen(der UN-Antirassismuskonvention, der UN-Frauenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention) und in zahlreichen weiteren, regionalen Menschenrechtsverträgen verankert(Krennerich 2020). Hinzu kommen in Deutschland für Geflüchtete beispielsweise das Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Aufnahmerichtlinie und die Rückführungsrichtlinie der EU, die den Anspruch auf gesundheitliche Notversorgung regeln. Insbesondere die diesbezüglichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Expert_innenkreis kritisiert. Dass es lediglich Zugang zu einer Notversorgung vorsieht, soll geändert werden. Aus menschenrechtlicher Perspektive und als politische Zielvorgabe gilt, dass neben einem diskriminierungsfreien Zugang zur Notfallversorgung auch die„vorbeugende, heilende und lindernde medizinischen Versorgung“ gewährleistet werden sollte(ebd.). Zugleich würden durch den Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung Parallelstrukturen vermieden werden, die eine Ausgrenzung von Geflüchteten fördern(Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit 2021). Der Expert_innenkreis fordert daher, dass die medizinische Grundversorgung sowie die psychische und die psychologische Gesundheitsversorgung und Therapie für Kinder und Erwachsene zu jedem Zeitpunkt und unabhängig von Unterbringungsform(Wohnort, Unterkunft, Abschiebehaft) sowie Aufenthaltsstatus sichergestellt werden muss. Kritisiert wird auch die Übermittlungspflicht von Gesundheitseinrichtungen gegenüber Behörden in Bezug auf Daten(vgl. Bendel et al. 2021). Besonders mit Blick auf die Pandemie sollten auch in Schleswig-Holstein der anonyme Krankenschein eingeführt und eine Clearingstelle geschaffen werden. Auch Menschen ohne Papiere muss es in der aktuellen Krise möglich sein, Zugang zu Tests sowie zu Covid-19-Impfungen zu erhalten. Hierfür braucht es Maßnahmen des Gesundheitsministeriums des Landes. Barrieren abbauen Jenseits der oben genannten formalrechtlichen Barrieren für Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsrecht stehen auch Schleswig-Holsteiner_innen mit Migrationshintergrund, die einen gleichen Anspruch auf grundsätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, oftmals praktisch vor Zugangshürden zum Gesundheitssystem, beispielsweise aufgrund von Sprachbarrieren. Um diese Benachteiligungen und Barrieren zu überwinden, sollten Informationsbedarfe unter Einbezug von Migrant_innen und Geflüchteten erhoben und diskriminierungsfreie Kommunikation eingeübt werden(Scholaske 2021). Positiv zu bewerten ist, dass viele Institutionen, wie beispielsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA) und das Robert-Koch-Institut(RKI), im Rahmen der Covid-19-Pandemie mehrsprachige Informationsmaterialien zugänglich gemacht haben(Fachkommission Integrationsfähigkeit 2021). Der Zugang zu diesen Informationsmaterialien ist jedoch oft kompliziert und erfordert ein gewisses Maß an digitaler Kompetenz sowie Sprachkenntnisse. In Zukunft sollten aus Sicht des Expert_innenkreises daher auch Vertrauenspersonen, wie beispielsweise in einer Community 36 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK gut vernetzte Menschen, vermittelnde Organisationen(vor allem Migrant_innenorganisationen), Integrationsbeauftrage oder Sprachmittler_innen für die zielgruppenorientierte und antidiskriminierende Kommunikation einbezogen werden. Diese Vertrauenspersonen können durch eine sprach- und kultursensible Ansprache gesundheitsrelevante Informationen passgenau weitergeben. Auch niederschwellige Beratungsangebote über Social Media oder über Podcasts auf Augenhöhe sollten gefördert werden(vgl. Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit 2021). Die Gesundheitskarte bewertet der Expert_innenkreis grundsätzlich positiv. Sie sollte dennoch durch eine unabhängige Studie evaluiert werden, um herauszufinden, welche Defizite noch zu bewältigen sind. Der Expert_innenkreis empfiehlt beispielsweise, den Zugang zu nicht kassenärztlich zugelassenen Therapeut_innen zu ermöglichen, die vor Einführung der Gesundheitskarte individuell geprüft wurden. Aufgrund der hohen Anzahl therapiebedürftiger Menschen bedeutet die jetzige Regelung de facto die Verhinderung von Therapien durch erfahrene Spezialist_innen bzw. eine Verlängerung der Wartezeiten. Zudem sollten die Leistungen von Sprachmittler_innen bei Arztbesuchen über das SGB V abrechenfähig sein, um einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Momentan ist es Ärzt_innen möglich, die Behandlung bei fehlenden Sprachkenntnissen zu verweigern, sodass oft(minderjährige) Kinder während ihrer Schulzeiten ihre Eltern als Übersetzer_innen begleiten müssen und dabei insbesondere bei schwerwiegenden Diagnosen, aber auch grundsätzlich enormer psychischer Belastung ausgesetzt werden. Unabhängige Versorgung Auch an dieser Stelle wird die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt vom Expert_innenkreis scharf kritisiert. Wie in Kapitel 1 bereits ausgeführt, spricht sich der Kreis für deren Schließung aus. Bis dahin muss aber zumindest sichergestellt werden, dass die ärztliche Versorgung in der Haftanstalt nicht an die„Notarzt-Börse“ vergeben wird. Stattdessen braucht es unabhängige Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeut_innen für die medizinische und psychologische Versorgung. Der Expert_innenkreis empfiehlt dafür beispielsweise eine Zusammenarbeit mit dem Klinikum Itzehoe. Zugang zur Gesundheits­versorgung für Alle 37 Literatur: Bendel, Petra; Bekyol, Yasemin; Leisenheimer, Marlene(2021): Auswirkungen und Szenarien für Migration und Integration während und nach der Covid-19 Pandemie. MFI Erlangen. https:// www.covid-integration.fau.de/files/2021/04/studie_covid19-integration_fau.pdf(zuletzt abgerufen am 16.4.2021). Fachkommission Integrationsfähigkeit(2021): Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten. Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit. https://www.fachkommission-integrationsfaehigkeit.de/resource/ blob/1786706/1880170/5a5d62f9636b87f10fd0e271ba326471/bericht-de-artikel-data.pdf?download=1(zuletzt abgerufen am 26.4.2021). Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit(2021): Handreichung Gesundheitsförderung bei Geflüchteten. https://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/gefluechtete/ (zuletzt abgerufen am 26.4.2021). Krennerich, Michael(2020): Gesundheit als Menschenrecht. In: Aus Politik und Zeitgeschichte(APUZ), 46–47/2020. https://www.bpb.de/apuz/weltgesundheit-2020/318302/gesundheit-als-menschenrecht(zuletzt abgerufen am 26.4.2021). Scholaske, Laura(2021): Zugang zum Gesundheitssystem und besondere Pandemie-Belastungen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Vortrag FES-Fachgesprächsreihe, 23.4.2021. 38 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Die Mitwirkenden und Impulsgeberinnen des Expert_innenkreises Amal Allouch Shamsia Azarmehr Yasemin Bekyol Canan Canli Solveigh Deutschmann Nadiye Ercan Mona Golla Leni Hintze Malte Jennerjahn Hanan Kadri Sascha Letje Martin Link Krystyna Michalski Jandrik Meichsner Martin Möller Dr. Dietmar Molthagen Melanie Paesler Tarek Saad Dr. Christopher Schmidt Ali Shahrabadi Aenne Thode Michael Treiber Stefan Wickmann Junges Frauenbündnis Kiel SPD, AG Migration und Vielfalt Schleswig-Holstein Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg SPD, AG Migration und Vielfalt Schleswig-Holstein Diakonie Schleswig-Holstein, Team Beratung, Zuwanderung, bürgerschaftliches Engagement Forum für Migrantinnen und Migranten der Landeshauptstadt Kiel ZBBS- Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten e.V. Seebrücken Schleswig-Holstein Student und ehrenamtlicher Helfer in der Flüchtlingshilfearbeit advsh – Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. Seebrücken Schleswig-Holstein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. Jusos, Kreis Rendsburg-Eckernförde Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Friedrich-Ebert-Stiftung, Julius-Leber-Forum SPD, AG Migration und Vielfalt Schleswig-Holstein SPD, Landesvorsitzender der AG Migration und Vielfalt Schleswig-Holstein SPD Schleswig-Holstein, Mitglied im Landesvorstand Kulturvermittler Projekt VHS Rendsburg, Kulturvermittler Projekt AWO Schleswig-Holstein e. V./ Unternehmensbereichsleitung AWO Interkulturell advsh – Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V. 40 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Weitere Impulsgeberinnen einzelner Fachgespräche waren: Özlem Erdem-Wulff Netzwerkkoordinatorin bei„Mehr Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ Samiah El Samadoni Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landtags von Schleswig-Holstein und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Serpil Midyatli, MdL Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein und integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Laura Scholaske Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung, Berlin Farzaneh Vagdy-Voß IQ Netzwerk Schleswig-Holstein Astrid Willer Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Die Friedrich-Ebert-Stiftung dankt allen Beteiligten sehr herzlich für ihr Engagement in diesem Projekt. Informationen aus der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Flucht, Migration und Integration finden sich stets aktuell auf dem Themenportal www.fes.de/fmi. Informationen zu den thematisch und methodisch vielfältigen politischen Bildungsangeboten des Julius-Leber-Forums in Norddeutschland gibt es hier: www.fes.de/julius-leber-forum. Zugang zur Gesundheits­versorgung für Alle 41 Die Autorin und die Autoren Yasemin Bekyol ist Doktorandin am Forschungsbereich Migration, Flucht und Integration des Instituts für Politische Wissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Rahmen ihrer Promotion arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Studie zu den „Auswirkungen und Szenarien für Migration und Integration während und nach der Covid-19 Pandemie“ sowie an einer Auftragsstudie zu den Rechten weiblicher Asylsuchender in Deutschland und Belgien für das Europäische Parlament. Zudem arbeitete sie beim DRK Generalsekretariat als Referentin für ein EU-Projekt zur Aufnahme und Integration von Asylsuchenden im Resettlement und Relocation Programm. Zuvor studierte sie Internationale Politik an der School of Oriental and African Studies(SOAS), University of London, und Anglistik und Politische Ökonomik an der Universität Heidelberg und der Loughborough University. Dr. Dietmar Molthagen leitet das Julius-Leber-Forum der Friedrich-Ebert-Stiftung und realisiert mit seinen Kolleg_innen ein umfangreiches politisches Bildungs- und Beratungsprogramm in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Zuvor(2012–2018) hat er die Arbeitsbereiche Integration und Teilhabe, Religion und Politik sowie empirische Sozialforschung im Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung verantwortet und das Thüringer FES-Landesbüro geleitet(2009–2012). Seine Arbeitsschwerpunkte sind Demokratie- und Teilhabeförderung, Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus sowie politische Kommunikation in Theorie und Praxis. Er studierte Geschichte, Politik und Evangelische Theologie an den Universitäten Hamburg und Leicester, promovierte im Fach Geschichte und ist nebenberuflich Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Tarek Saad ist Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der SPD Schleswig-Holstein und gleichzeitig Mitglied des SPD-Landesvorstands. Er studiert Politik- und Islamwissenschaft an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel und ist Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung. 2014 kam er als Geflüchteter aus Syrien nach Deutschland und besitzt mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft. Neben dem Studium arbeitet er für das Kulturforum Schleswig Holstein e. V. 42 MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSPOLITIK Impressum Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: • politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft • Politikberatung • internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern • Begabtenförderung • das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek © 2021 Friedrich-Ebert-Stiftung Julius-Leber-Forums Schauenburgerstr. 49, 20095 Hamburg Verantwortlich: Dr. Dietmar Molthagen, Leiter des Julius-Leber-Forums Gestaltung: Typografie/im/Kontext Druck: Bonner Universitätsdruckerei Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-EbertStiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. ISBN 978-3-96250-895-1