„Aufholen nach Corona“ Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Stellungnahme einer Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung, 02. Juni 2021 Im Mai 2021 hat die Bundesregierung das„Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Mit einem Finanzvolumen von 2 Milliarden Euro sollen Lernrückstände abgebaut, die frühkindliche Bildung gestärkt, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie weitere außerschulische Angebote gefördert werden. Eine Autor_innengruppe der FriedrichEbert-Stiftung mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Bildungsverwaltung und Bildungspraxis legt in der vorliegenden Stellungnahme Empfehlungen zur erfolgreichen Umsetzung des Aktionsprogramms vor. Die Corona-Pandemie – seit mehr als einem Jahr ein Ausnahmezustand insbesondere für Kinder und Jugendliche: Schulen sind wochenlang geschlossen, Freizeitaktivitäten fallen aus, soziale Kontakte sind eingeschränkt- der gewohnte Alltag findet nicht mehr statt. Viele fallen aus ihrem normalen Gefüge heraus, verlieren einen großen Teil ihrer Lebensräume. Manche sind auf sich allein gestellt, sozial isoliert, für viele sind die Tage gleichförmig und lang, ohne Besuch, ohne Plan. Waren es doch die Schule und Aktivitäten in der Freizeit wie in Vereinen, die ihrem Alltag Struktur, die ihnen Halt und Verlässlichkeit gaben. Entfremdungs- und Defiziterfahrungen belasten die psychosoziale Stabilität, geschlossene Schulen die Lernentwicklung. Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen„pandemiebedingter Lernrückstände“ zu unterstützen und „körperlichen und seelischen“ Langzeitfolgen entgegenzuwirken(vgl. Kabinettsbeschluss der Bundesregierung), hat die Bundesregierung am 4. Mai 2021 ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen und für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 2 Mrd. Euro bereitgestellt- 1 Mrd. Euro zum Abbau von Lernrückständen und 1 Mrd. Euro zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule. Im Gegenzug sollen die Länder, laut Verfassung für Schule und Unterricht zuständig, mit „eigenen Beiträgen und Maßnahmen“ zur Kompensation von Lerndefiziten beitragen(vgl. Kabinettsbeschluss der Bundesregierung). Nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung wollen Bund und Länder das Programm zeitnah umsetzen. Dass„Aufholen nach Corona“ nicht nur auf die Kompensation pandemiebedingter Lernrückstände zielt, sondern ebenso auf die Abschwächung psychosozialer Folgeschäden und damit Kinder und Jugendliche als ganze Persönlichkeiten in den Blick nimmt, ist sehr zu begrüßen. Nun kommt es darauf an, das beschlossene Aktionsprogramm mit Leben zu erfüllen, es in enger Zusammenarbeit von Bildungspolitik und Schuladministration, mit Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren externen Bildungsanbietern „Aufholen nach Corona“: Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Stellungnahme einer Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung| 02. Juni 2021 Seite 02 /07 zu konkretisieren, erfolgreich umzusetzen und nachhaltige Lehren aus dem Programm auch über die Zeit der Krise hinaus zu ziehen. Eine Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung mit Vertreter_innen aus Wissenschaft, Bildungsverwaltung und Bildungspraxis empfiehlt, sich bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen an den in diesem Papier zusammengefassten Leitlinien zu orientieren. Empfehlungen I. MaSSnahmen zur Kompensation von Lernrückständen Die im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Lernförderung formulierten Eckpunkte überlassen die konkrete Umsetzung weitgehend den Ländern. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen„schulformunabhängig und trägerneutral“(Kabinettsbeschluss der Bundesregierung) zur Verfügung gestellt werden. Festgelegt sind darüber hinaus die Konzentration auf die sog. Kernfächer, eine hohe Kontinuität möglichst kleiner Lerngruppen und die Ermöglichung von„Drehtürmodellen“, also einer temporären Herausnahme von Schüler_innen aus dem Unterricht und Individualförderung durch eine zusätzliche Lehrperson. Die Länder sind aufgefordert, insbesondere Lernförderprogramme in den Ferien zu organisieren und im neuen Schuljahr unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen aufzulegen. Der verhältnismäßig weite Spielraum für die konkrete Ausgestaltung vor Ort birgt sowohl Chancen als auch Risiken- Chancen, weil damit Raum für Erprobung und Innovation entsteht und zugleich gewährleistet werden kann, dass Maßnahmen an die jeweiligen schulkulturellen und schulorganisatorischen Gepflogenheiten anschlussfähig sind, und Risiken, weil nicht alle Schulen gleichermaßen erfahren und handlungssicher sind, um passgenaue Förderprogramme aufzulegen und vorhandene Spielräume zum Wohle der Schüler_innen auszuschöpfen. Darum benötigen Schulen beides: Festlegungen, für wen, wofür und wie die Mittel eingesetzt werden sollen, und Freiraum, um die je eigenen Herausforderungen bewältigen zu können. Wir empfehlen: Schnelle, unbürokratische Mittelvergabe Da die Fördermaßnahmen mit Beginn des neuen Schuljahres starten sollen, sind mehr denn je unbürokratische Verfahren für eine schnelle Mittelvergabe erforderlich. Die Schulen sollten alsbald erfahren, wie hoch das ihnen zur Verfügung gestellte Budget ist, die Mittel jedoch nicht selbstständig verwalten müssen. Zudem sollte auf aufwändige Antragsstellung und Verwendungsnachweise verzichtet werden. Faire Verteilung der Mittel 1 Milliarde Euro Bundesmittel für zusätzliche Lernförderung sind ein durchaus beachtlicher Betrag, der zu einem zielgenauen Einsatz verpflichtet. Aufgabe der Schuladministration in den Ländern ist es, grundsätzliche Kriterien festzulegen, wer die Kompensation von Lernrückständen beanspruchen kann, wer also, wie es im Aktionsprogramm heißt, „förderbedürftig“ ist. Das sind im Rahmen der Lernförderung- so ist es vorgegeben- in erster Linie Schüler_innen mit fehlenden Basiskompetenzen in den Kernfächern. Zudem sind die Länder aufgefordert, einen von allen Beteiligten als fair empfundenen Verteilungsschlüssel für die zusätzlichen finanziellen Mittel zu finden. Eine Mittelzuweisung sollte sich am tatsächlichen Förderbedarf der Schüler_innen einer Schule orientieren und nicht gleichmäßig über alle Schulen verteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass der Förderbedarf an Schulen in herausfordernden Lagen vergleichsweise größer ist. Bund und Länder sind aufgefordert, für Fälle der Ressourcenverteilung grundsätzlich bedarfsgerechte Verteilungsmechanismen zu entwickeln, die die soziale Lage von Schüler_innen oder deren Förderbedarf zur Grundlage haben.„Ungleiches ungleich behandeln“ sollte mehr denn je zu einem bildungspolitischen Grundsatz werden. Gestaltungsfreiheit und Unterstützung für die Bildungseinrichtungen Schulen sollten über die von ihnen angebotenen Fördermaßnahmen selbst entscheiden können und ggf. Kooperationen mit außerschulischen Partnern eingehen. Innerhalb dieses Rahmens sollten die Schulen vielfältige Wege beschreiten können, um ein passendes, abgestimmtes und an bestehende Entwicklungen anschlussfähiges Angebot zu entwickeln. Schuladministrationen sind gefordert, zugleich Vertrauen in die Gestaltungskraft der Schulen zu setzen als auch die notwendigen Unterstützungsstrukturen bereitzustellen. Bestehende schulische Förderkonzepte(z.B. die Entwicklung offener Lernlandschaften, der Be- „Aufholen nach Corona“: Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Stellungnahme einer Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung| 02. Juni 2021 Seite 03 /07 such außerschulischer Lernorte, die Nutzung von Lernapps, der Ausbau von Förderangeboten im Ganztag) sollten mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln weiterentwickelt werden können. Lehrkräfte, Lernende und Eltern sollten einen Überblick über landesweit oder kommunal zugängliche Förderangebote erhalten. Auch um Synergieeffekte zu erzielen, sollten bestehende Förderangebote auf allen Ebenen miteinander vernetzt werden. Mittels digitaler Tools kann die Gesamtheit der Maßnahmen schnell bekannt und zugänglich gemacht werden. Förderangebote zeitlich und inhaltlich gut dosieren Die Zeit drängt, die Ferienangebote sollen möglichst schon in den anstehenden Sommerferien, die weitere Lernförderung mit Beginn des neuen Schuljahres starten. Das ist nachvollziehbar, schließlich erschweren fehlende Basiskompetenzen das weitere Lernen. Angesichts dessen können für bestimmte Schüler_innengruppen Intensivkurse eine Lösung sein. Mitunter kann jedoch eine regelmäßige, zeitlich und inhaltlich gut dosierte Förderung wirksamer sein als ein gelegentlich durchgeführter ganztätiger Intensivkurs. Wer kontinuierlich, in überschaubarem Umfang fördert, kann gezielter, schneller, individueller und motivierender auf Lernschwierigkeiten reagieren. Lange zu lernen, heißt nicht automatisch, viel zu lernen. Förderung und Diagnostik in einer Hand Die konkrete Identifizierung förderbedürftiger Schüler_innen sollte den Schulen obliegen. Überprüfen zu wollen, ob Lernrückstände ausschließlich pandemiebedingt entstanden sind oder nicht, erscheint auf Grund der Mehrdimensionalität von Ursachen für Bildungsbenachteiligung sachfremd und letztlich realitätsfern. Für die Gruppe der zu Fördernden sollte möglichst eine differenzierte und fachbezogene Individualdiagnostik eingesetzt werden, damit die spezifischen Lernschwierigkeiten individuell identifiziert werden können. Dazu sollten- soweit vorhanden und zugänglich- standardisierte Testinstrumente in Einsatz gebracht werden, die mit vertretbarem Aufwand im schulischen Alltag anwendbar sind. Aufgabe der Länder ist es, während der Laufzeit des Aktionsprogramms Lehrkräften ein entsprechend geprüftes, qualitätsgesichertes und zugleich alltagstaugliches Angebot zur Verfügung zu stellen. Sinnvoll wäre dazu eine länderübergreife Kooperation, um geeignete Testverfahren zu sammeln, zu systematisieren und für die Hand der Lehrkräfte aufzubereiten. Die Fördermaßnahmen sollten dort ansetzen, wo der diagnostizierte Bedarf am dringlichsten ist. Die Landesinstitute sollten zeitnah Materialien sichten, prüfen und bei positiver Bewertung verfügbar machen. Gegebenenfalls müssen weitere Angebote entwickelt werden. Auch hier sollten die Länder über eine länderübergreifende Kooperation und die Nutzung gemeinsamer Lernplattformen wie beispielsweise das gemeinsame Bildungsportal der Länder MUNDO nachdenken. Ziel sollte es sein, den Bildungseinrichtungen schnellstmöglich digitale Tools zur Nutzung von Lehr- und Lernmaterial zur Verfügung zu stellen- mittelfristig sollten es solche sein, die eine integrierte Feedbackfunktion bieten und die gestellten Aufgaben den Lernenden anpassen. Keine Förderung ohne Motivation, Vereinbarung, Feedback Förderung ist dann besonders wirksam, wenn sie auf individueller Motivation und Feedback basiert. Die Motivation wird nicht zuletzt dadurch beeinflusst, welche Bedeutung einer Maßnahme oder den mit ihr verbundenen Zielen beigemessen wird. Die subjektive Wahrnehmung von Relevanz ist ein wesentlicher Prädiktor für die Lernmotivation. Darum sollten Fachlehrer_innen oder die Klassenleitungen die Lernenden und deren Eltern über mit einer Nutzung individualisierter Lernangebote verbundenen Chancen informieren, ihnen bei der Auswahl entsprechender Angebote beratend zur Seite stehen, die Fördermaßnahmen motivierend und systemisch Feedback gebend begleiten. Vereinbarungen zwischen den Beteiligten können helfen, individuelle Lernziele zu konkretisieren und deren Erreichen zu überprüfen. Das Förderprogramm adressiert junge Menschen mit Lernrückständen in Kernfächern. Da Schüler_innen jedoch in den Fächern, in denen sie leistungsschwächer sind, für die sie also mehr lernen sollten, oftmals mit geringerer Lernmotivation und weniger effektiv lernen, ist es umso wichtiger, ihnen Angebote vorzuhalten, die über die rein kognitive Förderung hinausgehen. Professionalität der Durchführenden Angesichts des Umfangs, in dem zusätzliche Förderprogramme und-kurse aufgebaut werden sollen, ist kaum davon auszugehen, dass sie ausschließ- „Aufholen nach Corona“: Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Stellungnahme einer Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung| 02. Juni 2021 Seite 04 /07 lich durch bereits qualifizierte oder erfahrene Lehrpersonen erbracht werden können. Vielmehr wird – so ist es auch im Programm angelegt – auf Studierende, Kulturschaffende und sonstige Freiberufler_innen zurückgegriffen werden müssen. Sofern diese Personen nicht über einen entsprechenden Qualifikationsnachweis für ihre Lehrbefähigung oder entsprechende Erfahrung verfügen, sollten die Ländern ihnen Qualifizierungsangebote vorhalten, die sie im Vorfeld oder während ihrer Tätigkeit durchlaufen müssen. Verzahnung von Förderangeboten und Regelunterricht Förderangebote und Regelunterricht sollten aufeinander bezogen sein. Wenn Schüler_innen einen Zusammenhang von außerschulischem und schulischem Lernen nicht erkennen, besteht die Gefahr, dass sie mit den Maßnahmen überfordert sind, diese als zusätzliche Belastung empfinden, nicht aber als Möglichkeit, den Anschluss zum Unterricht wiederherzustellen. Umgekehrt sollte der Regelunterricht die aktuellen Fördermaßnahmen und den jeweiligen Lernstand der Schüler_innen im Blick haben. Einer engen Verknüpfung und dem Austausch von Schule und zusätzlichen Akteuren - selbstverständlich unter Beachtung des dienstrechtlichen Rahmens- kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Berücksichtigung von Lernstrategien und Metakognition Die Pandemie hat deutlich gezeigt, dass für digital gestützte Lernformen die Fähigkeit zu Selbststeuerung und Selbstregulation zwingende Voraussetzung ist. Kinder und Jugendliche, die über diese Fähigkeiten nicht verfügen, sind auch bei ansonsten guten Leistungen benachteiligt gegenüber denen, die ihren eigenen Lernprozess gut strukturieren können. Um das nachholende Lernen nicht nur in die Verantwortung von externen Lernbegleitern zu legen, sondern Schüler_innen das selbstständige Nachholen zu ermöglichen, sollte ein Fokus auch auf der Vermittlung von Lernstrategien und Metakognition liegen. Vielfältige Förderangebote Junge Menschen unterscheiden sich sowohl in Bezug auf ihre Kompetenzstände als auch in der Art und Weise des Lernens. Daher sollten an jeder Schule, zumindest jedoch an kooperierenden Schulen, Lernangebote vorgehalten werden(z.B. „Pushdays“ mit mehrstündiger Förderung in einem Kernfach oder„Kombi-Tage“, an denen fachliche Förderung mit sportlicher oder kultureller Aktivität verbunden wird), die dieser Individualität Rechnung tragen. Die angebotenen Lernfördermaßnahmen fokussieren auf die Förderung von Basiskompetenzen in Kernfächern. Schüler_innen sollten jedoch auch die Erfahrung machen, dass schulisches Lernen die gesamte Persönlichkeit in den Blick nimmt. Projektorientiertes Lernen, das kulturelle, ästhetische oder auch körperliche und soziale Erfahrungen sowie die Einübung basaler Kompetenzen zulässt, sollte das Ziel sein. Evaluation von Anfang an Es sollte zu Beginn der Umsetzung des Aktionsprogramms zur Lernförderung seitens der politisch Verantwortlichen in den Ländern ein Design für eine Evaluation entwickelt und folgerichtig umgesetzt werden. Ein Programm dieser Größenordnung erfordert eine wissenschaftliche Bewertung, die sich wenigstens auf Verfahren der Leistungszuweisung, der Prozessgestaltung, der Realisierung von geplanten Angeboten(Output) und soweit möglich der Wirkungen auf der Ebene der Schüler_innen(Outcomes) bezieht. Hierzu gehört selbstverständlich eine Dokumentation der einschlägigen administrativen Entscheidungen und ihrer Begründungen. Trotz der zu erwartenden Variabilität der Einzelmaßnahmen sollte auch begründet dargelegt werden, ob und inwieweit hier konzeptionelle Überschneidungen ausgemacht werden können, so dass auch für„Bündel“ von Maßnahmen systematische formative und summative Evaluationen möglich werden. Im Hinblick auf die vielfältigen und wahrscheinlich sehr unterschiedlichen Einzelmaßnahmen bzw. Projekte innerhalb des Aktionsprogramms sollten den Schulen(und gegebenenfalls anderen Leistungsanbietern) einfache und damit wenig aufwendige Hinweise zur Dokumentation fundamentaler Daten zur Verfügung gestellt werden. Damit könnten ex post wenigstens geordnete und damit Vergleiche ermöglichende Reflexionen zu Umsetzung, Erfahrungen und Wirksamkeit pädagogischer Interventionen möglich werden. „Aufholen nach Corona“: Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Stellungnahme einer Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung| 02. Juni 2021 Seite 05 /07 II. Frühkindliche Bildung, auSSerschulische Angebote und Ferienzeiten, Begleitung und Unterstützung im Alltag und in der Schule— die weiteren MaSSnahmenpakte des Aktionsprogramms Bestehende Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf sollten dauerhaft finanziert werden, ebenso Angebote für besonders belastete Familien. Die Schulsozialarbeit sollte als regelhaftes Angebot mit gesetzlich vorgesehenen Betreuungsschlüsseln in ausnahmslos allen Schulen verankert werden; Umfang und Qualität dürfen nicht(länger) von der Situation kommunaler Haushalte abhängen. Während der Pandemie bei Kindern beobachteten Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten zu begegnen, Kindern und Jugendlichen Gelegenheiten zum sozialen Lernen zu geben, sie im Alltag und in der Schule zu begleiten, zu unterstützen und den Familien insgesamt die Chance zu bieten, wieder Energie zu sammeln- darauf zielen die weiteren Maßnahmenpakete des Aktionsprogramms. Das ist gut so, weil erst dadurch die Persönlichkeit des jungen Menschen insgesamt in den Blick genommen wird. In der Tat: Über die schulische Ebene hinaus ist die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, der Ausbau von niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien, aber auch der Ausbau von psychosozialen und erlebnispädagogischen Angeboten für Kinder- und Jugendliche im Hinblick auf die Schaffung von sozialen, schulischen und beruflichen Zukunftsperspektiven unverzichtbar. Hierfür sollten bestehende Strukturen und Rahmenbedingungen in den Kommunen genutzt und ausgebaut werden. Darum sollten die Bundesmittel zur quantitativen und qualitativen Stärkung von bewährten Unterstützungsstrukturen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der psychosozialen Beratungsangebote, der Erziehungsberatung, der Ganztagsbetreuung, der Schulsozialarbeit sowie Unterstützungsstrukturen der Schulpsychologie flexibel genutzt werden sowie weiteren Akteure in den Kommunen wie Integrationseinrichtungen, Stadtteilstrukturen und auch dem zivilgesellschaftlichen Engagement zur Verfügung stehen. Zugleich sollten für die in den Kommunen bestehenden Strukturen zusätzliche Personalressourcen mobilisiert und weitere Förderprogramme entwickelt werden, um kurz- und mittelfristig niedrigschwellige und kindgerechte Bewegungs- und Erholungsmöglichkeiten zu schaffen und die Eltern zu entlasten. Erforderlich erscheint eine dauerhafte Stärkung der kommunalen Bildungslandschaften. Dabei geht es sowohl um Förder- als auch um Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Wir empfehlen: Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen sollten in die Lage versetzt werden, noch stärker auf„KommStrukturen“ zu setzen, beispielsweise mit innovativen mobilen Angeboten aus den Bereichen Spiel, Sport und Kultur in den Lebensorten der jungen Menschen. Familien- und Erziehungsberatungsstellen sollten gestärkt werden, damit diese ihre Angebote noch stärker an Orten wahrnehmen können, wo sie auf Familien in sozial herausgeforderten Lebenslagen antreffen können, etwa in Familienzentren und sonstigen quartiersbezogenen Strukturen wie Nachbarschafts-/Bewohnertreffs. Der Familienzentrumsgedanke sollte aus dem System der Kindertageseinrichtungen auch auf die Grundschule ausgedehnt werden. Die Berufsberatung sollte weiterentwickelt, Praktika und berufliche Orientierungskurse ausgebaut werden. Die Struktur der Jugendberufsagenturen, bestehend aus den Rechtskreisen des SGB II, III und VIII, ist gefordert, sich so auszurichten, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vor dem Übergang von der Schule ins Berufsleben stehen, dort erreicht werden können, wo sie sind: In der Schule, aber auch bei der Freizeitgestaltung in der Jugendarbeit oder im Sportverein. Ausblick „Aufholen nach Corona“ stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Aufarbeitung pandemiebedingter Lernrückstände, zur Reduzierung von Bildungsbenachteiligung und zum Ausgleich psychosozialer Folgen dar. Erfolgreiche Ansätze sollten über die Krise hinaus genutzt und weiterentwickelt werden. Unterstützungsbedarfe - insbesondere in Bezug auf die Sicherung von Basiskompetenzen, auf die Förderung selbstregulierten Lernens und die Nutzung digitaler Tools- werden längerfristig bestehen bleiben. „Aufholen nach Corona“: Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Stellungnahme einer Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung| 02. Juni 2021 Seite 06 /07 Aus der Pandemie sollten aber auch Lehren für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ebenen des Bildungssystems gezogen werden. Es sollten schon jetzt Überlegungen darüber angestellt werden, wie Bund, Länder und Kommunen im Schulterschluss Kinder, Jugendliche und Familien dauerhaft unterstützen und in erforderlichem Umgang pädagogisches Personal gewinnen und qualifizieren können. Schließlich geht es um die Reduzierung von Bildungsungleichheit und um die Realisierung von Chancengleichheit als einem Kernversprechen unserer Demokratie, das bis heute nicht eingelöst ist. Die Autor_innengruppe: Die Autor_innengruppe hat im Mai 2021 getagt und die vorliegende Stellungnahme kollaborativ erarbeitet. Ihr gehören neun Expert_innen aus Wissenschaft, Bildungsverwaltung und Bildungspraxis an: Prof. Dr. Wolfgang Böttcher , Institut für Erziehungswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Dr. Martina Diedrich , Direktorin des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung Hamburg Christof Haering , Schulleiter des Landfermann-Gymnasiums Duisburg Klaus Hebborn , Beigeordneter Deutscher Städtetag, Leiter des Dezernats Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung Burkhard Jungkamp , Staatssekretär a.D. und Moderator des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Prof. Dr. Kai Maaz , Geschäftsführender Direktor des DIPF| Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation Dr. Martin Pfafferott , Leiter Bildung und Wissenschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung Markus Schön , Stadtdirektor der Stadt Krefeld, Geschäftsbereich Bildung, Jugend, Arbeit, Sport, Migration und Integration Frank Wagner , Leiter der Gebrüder-Grimm-Schule Hamm „Aufholen nach Corona“: Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Stellungnahme einer Autor_innengruppe der Friedrich-Ebert-Stiftung| 02. Juni 2021 Seite 07 /07 Impressum Copyright by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abteilung Analyse, Planung und Beratung Germany 2021 Redaktion: Burkhard Jungkamp, Dr. Martin Pfafferott Gestaltung& Satz: minus Design, Berlin Illustration auf Seite 1:© Johannes Beck Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Verantwortlich und Kontakt Dr. Martin Pfafferott Leitung Bildung und Wissenschaft Abteilung Analyse, Planung und Beratung Friedrich-Ebert-Stiftung martin.pfafferott@fes.de Besuchen Sie unseren Bildungsblog www.fes.de/bildungsblog Folgen Sie uns auch auf twitter.