Burkhard Drescher, Rene Hohmann, Özgür Öner, Bernd Törkel DIREKT 15/ 2021 KOMMUNEN STÄRKEN IM KAMPF GEGEN DEN KLIMAWANDEL Das Beispiel energetische Gebäudesanierung AUF EINEN BLICK Im Kampf gegen den Klimawandel und mit Blick auf die ambitionierten Ziele der Europäischen Kommis­ sion, die EU bis 2050 CO 2 -frei zu machen, rücken die Politikfelder Bauen, Wohnen und nachhaltige Stadt­ entwicklung verstärkt in den Mittelpunkt der gesell­ schaftspolitischen Diskussion. Im Rahmen ihres„Euro­ pean Green Deal“ geht die EU-Kommission auch in diesem Politikfeld mit ihrer Initiative„Renovierungs­ welle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen“ neue Wege. Vor diesem Hintergrund bedarf es in Deutschland eines innovativeren Ansatzes für die energetische Gebäudesanierung. Wir argumentieren, dass der entscheidende Handlungsraum auf kommu­ naler Ebene liegt. Hier muss die Energiewende für den Bereich Bauen und Wohnen umgesetzt werden. Dezentral und lokal gesteuert könnte so bei Bestands­ gebäuden eine energetische Modernisierungsrate von zwei bis drei Prozent jährlich erreicht werden. Mit einer Reihe von Empfehlungen argumentiert dieses Papier für einen weiterentwickelten ordnungs­ rechtlichen und förderpolitischen Rahmen, der tech­ nologieoffen ist und auf die Nutzenden auf Stadtund Quartiersebene abstellt. Die Ausgangslage ist unstrittig: Auf den Sektor Bauen und Wohnen entfallen in der EU rund 40 Prozent des Energieverbrauchs(27 Prozent allein auf Wohn- und Gewerbeimmobilien) und 36 Prozent der CO 2 -Emissionen(vgl. Europäische Kommis­ sion 2020: Frage 1). Diese Eckzahlen gelten grosso modo auch für Deutschland mit seinen circa 19,2 Millionen Wohngebäuden(2019, vgl. Statista 2021). Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden belief sich 2019 auf rund 293.000 Einheiten(Statista 2021). Die Klimaschutzziele lassen sich allein über den klima­freundlichen Neubau nicht erreichen. Ausschlaggebend ist die treibhausgasmindernde Umgestaltung des Gebäudebestands. Trotz aller Fördermaßnahmen stagniert hier allerdings die sogenannte gewichtete energetische Modernisierungsrate. Nach Angaben der Europäischen Kommission liegt sie bei„nur 1 % pro Jahr“(Euro­-­ pä­ische Kommission 2020: Frage 2). Aktuell befinden sich Mieter_innen und Vermieter_innen in Deutschland in einer Klimafalle, aus der sie nur durch massive staatliche Zuschüsse befreit werden können. Pro Jahr muss der Staat zwischen 6,1 und 14 Milliarden Euro für die energetische Sanierung vermieteter Wohngebäude beisteuern, damit die Klimaziele warmmietenneutral erreicht werden können. Stellt der Staat diese Mittel nicht zur Verfügung, werden Mieter_innen und Vermieter_innen finanziell derart überbelastet, dass der soziale Frieden in Gefahr gerät(vgl. Bienert/Groh 2020) 1 . Denn angesichts des ambitionierten Klimaziels, den CO 2 -Ausstoß bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken, müssen Vermieter_innen enorm hohe Summen in die Effizienzsteigerung ihrer Gebäude stecken – die dadurch bedingten Mietsteigerungen dürften höher ausfallen als die Einsparungen auf Mieterseite. Auf dieses Dilemma und das massive Finanzierungsloch weisen in Deutschland die sozialverantwortlichen Ver­ mieter_innen und der Deutsche Mieterbund seit Jahren hin. In Deutschland sind zum 1.1.2021 die bisherigen Programme des Bundes zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammengefasst worden. Für 2021 stehen fast 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Bundeszuschüssen für Haus- und Heizungsmodernisierungen zur Verfügung(Die Bundesregierung 2021). Zudem hat der nationale Gesetzgeber zusätzliche Impulse für Energieeffizienz und Energieeinsparung für den Gebäudebereich gesetzt, durch preispolitische Maß­nahmen(stufenweise Erhöhung der Preise für CO 2 -Emissonen auf Brennstoffe). 2 Aus unserer Sicht be­ steht die Sorge, dass es durch die CO 2 -Bepreisung eher zu einer Steigerung der Mieten kommt, während die tatsächlichen > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 2 Effekte für den Klimaschutz – bedingt durch den geringen Investitionsanreiz – vernachlässigbar klein ausfallen werden. Ohne Berücksichtigung eines sozialgerechten Vorgehens wird der notwendige forcierte Klimaschutz im Mietwohnungs­ bestand zu erheblichen Konflikten führen, die die Transformation und den sozialen Frieden nachhaltig gefährden können. Aber auch die seit Langem in Kraft befindlichen rechtlichen und finanziellen Vorschriften für energetische Modernisierungsmaßnahmen generieren tendenziell Mietpreiserhöhungen und tragen somit zur mangelnden Akzeptanz bei. Damit ein CO 2 -Preis wirklich zu mehr Klimaschutz im Gebäudebereich führt, müssen bei der Umlagefähigkeit zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden: Für Mieter_innen muss der Anreiz geschaffen werden, energieeffizient zu heizen, und für Vermieter_innen der Anreiz, in klimaschonende Heizungssysteme sowie energetische Sanierungen zu investieren. Die einzig gerechte und wirksame Lösung beim CO 2 -Preis ist deshalb, die Höhe der umlagefähigen Kosten nach der energetischen Qualität des Gebäudes auszurichten. In unsanierten Wohngebäuden muss daher der oder die Vermieter_in einen deutlich höheren Anteil der CO 2 -Kosten tragen, während bei sanierten Gebäuden die Vermieter_innen diese Kosten gar nicht oder nur teilweise übernehmen, da hier individuelles Heizverhalten der Mieter_innen entscheidend ist. Gebäude müssen aus Sicht der sozial verantwortlichen Vermieter_innen hinsichtlich einer Verteilung des CO 2 -Preises auf Mieter_innen und Vermieter_innen anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs eingestuft werden, der jährlich mit der individuellen Heizkostenabrechnung ermittelt wird. Dazu wird lediglich der abgerechnete Energieverbrauch in Kilowatt­ stunden durch die Wohnfläche geteilt. Diese Art der Ermittlung ist praxisnah und verbrauchsorientiert und entspricht dem europäischen Emissionshandel, der ebenfalls auf echte Jahreswerte abstellt. Energiebedarfsausweise, die zum Zwecke der Vor­lage bei Vermietung erstellt wurden, sind dagegen für die Einstufung der energetischen Gebäudequalität im Hinblick auf die CO 2 -­Kosten ungeeignet. Denn diese Energieausweise ­liefern – anders als Energieausweise, die im Rahmen einer Neubauplanung oder Energieberatung bei Bestandssanierung erstellt wurden – häufig sehr ungenaue Informationen. Auch Verbrauchsausweise sind wenig geeignet, sie bilden lediglich den Durchschnitt von drei vergangenen Abrechnungs­ jahren ab, nicht die aktuelle energetische Realität eines Wohngebäudes. Das Ziel sollte sein, schwerpunktmäßig einen Anreiz für die energetische Verbesserung der Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch an Gas oder Öl bis 2024 zu schaffen. Dazu sollten die Gebäude zählen, die pro Jahr mehr als 190 Kilowattstunden Endenergie je Quadratmeter Wohnfläche für Heizung und Warmwasserbereitung benötigen. 3 Bei energetisch bereits modernisierten Gebäuden, die weniger als 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen, darf die Umlagefähigkeit des CO 2 -Preises auf die Bewohner_innen nicht begrenzt werden, um genügend Anreiz für ein effizientes Heizverhalten zu erzielen. 4 Vermieter_innen, die bereits energetisch modernisiert haben, müssen gegenüber denjenigen, die dies noch nicht getan haben, bessergestellt werden. Ansonsten würden die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen, die bereits hohe Summen in die energetische Sanierung investiert haben, bestraft und ihr Engagement entwertet. BOTTOM-UP – DIE GLOBALE TRANSFORMATION VON UNTEN NACH OBEN Aus diesen Gründen und mit Blick auf die neuen Aktivitäten der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sollten wir für die energetische Gebäudesanierung zu einem innovativeren Ansatz kommen: Der entscheidende Handlungsraum liegt auf kommunaler Ebene. Dort muss die erforderliche Energiewende für den Bereich Bauen und Wohnen ansetzen, also dezentral und lokal. Denn dezentral und lokal gesteuert sollte bei Bestandsgebäuden eine energetische Modernisierungsrate von bis zu vier Prozent jährlich erreicht werden. 5 Damit wäre ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und-zielen umgesetzt. Die Kommunen als die ausschlaggebenden Träger der Energie­ wende sind daher zu stärken und zu fördern, sowohl hinsichtlich der personellen Ressourcen als auch ihrer finanziellen Ausstattung(vgl. Bundes-SGK 2017). Das kommunale Handlungsfeld„Stadtquartier“ ist der entscheidende Aktionsraum. Hier ist die direkte Ansprache der Immobilienbesitzer_innen und weiterer Akteur_innen möglich, ebenso wie ein bedürfnisgenauer Einsatz öffentlicher Mittel und deren Kontrolle. Hinzu kommt, dass im eigenen Quartier und in der eigenen Region Energiewende als„Energiewende zum Mitmachen“ greifbar wird und Identifikation schaffen kann. Diese verhindert nicht nur individuelle Optimierungen auf Kosten der Allgemeinheit, sondern kann auch ein Ansatz sein, um neue Mittelschichten in den Städten zum gemeinsamen solidarischen Handeln zu motivieren. Diese„Transformation von unten“ ist nicht nur für einzelne Quartiere relevant. Deutschland zählt zu den Ländern mit der höchsten Urbanisierungsrate weltweit und nimmt daher eine besondere Rolle in der Verfolgung globaler Klimaziele ein.„Der Kampf um unseren Pla­ neten wird in Städten gewonnen oder verloren werden“, umschrieb der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Rolle von Städten, in denen derzeit 50 Prozent der 7,5 Milliarden Menschen weltweit leben. Städte sind für rund drei Viertel des weltweiten CO 2 -Austoßes verantwortlich, und ihr Anteil wird steigen, wird nicht das derzeitige Bau- und Konsumverhalten in bestehenden und zukünftigen Städten verändert. Studien ­zeigen aber, dass sogar mit derzeitigen Technologien in den Bereichen Wohnen, Transport und Abfallwirtschaft, die Emissio­ nen aus städtischen Gebieten bis 2050 um 90 Prozent gesenkt werden können(CUT 2019 6 ). Diese Transformation ist nicht nur in Deutschland möglich. Durch eine verstärkte Vernetzung mit europäischen und internationalen Städteverbänden sowie Urbanisierungspartnerschaften unter Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern kann ein signifikanter Beitrag zur globalen Klimaschutzpolitik geleistet werden. BOTTROP ALS GUTES BEISPIEL So komplex und ambitioniert dieses Unterfangen erscheint, viele Lösungen zur Umsetzung liegen direkt vor der eigenen Haustüre. Wie dies funktioniert, will Bottrop über seinen Ansatz Innovation City vormachen. Konkret geht es um die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 50 Prozent von 2010 bis 2020 und um 80 bis 95 Prozent bis 2050. Dazu hat die Stadt in einem Aktionsplan gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft weitreichende Initiativen gestartet, insbesondere in den Berei- 15/ 2021 – KOMMUNEN STÄRKEN IM K AMPF GEGEN DEN KLIMAWANDEL WISO DIREKT 3 chen regenerative Energien, der Sanierung von Bestandsgebäuden sowie im industriellen Bereich, z. B. durch den Umbau des regionalen Klärwerks zum Kraftwerk. Als besonders wirkungsvoll erwiesen sich niederschwellige Förderungen energetischer Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, finanziell gebunden an eine Einsparquote von CO 2 -Emissionen. So wurde eine seit zehn Jahren kontinuier­ liche energetische Modernisierungsrate von jährlich über drei Prozent erreicht. Eine individualisierte und aufsuchende Energieberatung wurde zum entscheidenden Wirkungshebel. An über 400 Einzelprojekten wurden Beteiligungsformen aller gesellschaftlichen Gruppen praktiziert. Dabei kristallisierten sich die Stadtquartiere als wirkungsvolle kommunikative Platt­formen zur Entwicklung von Konzepten und nachhaltigen Prozessen zum klimagerechten Stadtumbau heraus. Inzwischen wurde dieser prozessuale Ansatz der„Energiewende zum Mitmachen“ oder„Energiewende von unten“ von zahlreichen Kommunen erfolgreich übernommen. Ein derartiges Vorgehen im eigenen Quartier und in der eigenen Region macht die Energiewende greifbar und schafft Identifikation. Es verhindert nicht nur individuelle Optimierungen auf Kosten der Allgemeinheit, sondern kann auch ein Ansatz sein, um Bürger_innen aller sozialen Schichten zum gemeinsamen solidarischen Handeln in den Städten zu motivieren. Das gute Beispiel Bottrops lässt sich allerdings nicht so einfach auf andere Städte übertragen, da es auch stark vom Engagement und Einsatz der Beteiligten getragen wird. Darum ist eine ausreichende finanzielle Förderung der energetischen Sanierung für die Bezahlbarkeit durch die Mieter_innen unerlässlich. WAS BLEIBT ZU TUN? Um eine deutliche Steigerung der energetischen Gebäude­ sanierung zu erreichen, brauchen wir einen weiterentwickelten ordnungsrechtlichen und förderpolitischen Rahmen, der technologieoffen 7 ist und auf die Nutzenden abstellt. Treiber müssen die Kommunen sein, die sich daran orientieren, dass die energetische Gebäudesanierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und die damit verbundenen Kosten kein individu­ elles Problem der Bewohner_innen und Mieter_innen sind. Die Wohnkosten müssen für die Bewohner_innen nach einer energetischen Sanierung kalkulierbar und bezahlbar bleiben. – Unsere Kommunen sind durch den Bund in einem ersten Schritt finanziell gestärkt worden. Das gilt für die investive Seite, aber auch für die vielfältigen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Von den Ländern, die durch die Reform des ­Finanzausgleichs jährlich über zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro verfügen, erwarten wir ebenfalls nachhaltige Unterstützung für Städte und Gemeinden. Zudem bedarf es auf kommunaler Ebene auch der Ausweitung von Personalkapazitäten, um die erforderlichen Verfahrensschritte einleiten und begleiten zu können. Gerade bei Bauämtern herrscht Personalmangel. – Angesichts der Klimakrise und der Notwendigkeit rascher Fortschritte im Bereich der energetischen Gebäudesa­ nierung, müssen die zentralen Steuerungs- und Koordinierungsmöglichkeiten der Kommunen genutzt werden. Dazu bedarf es der Einrichtung eines Investitionsfonds, der für Zwecke der energetischen Gebäudesanierung konkret mit Leben gefüllt wird. Die dafür erforderlichen Mittel werden seitens der Europäischen Kommission, des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt und mit dem Programm der Städtebauförderung verknüpft. Ziel muss es sein, die jähr­liche Modernisierungsrate zu steigern. – Die konzertierte Aktion für die energetische Gebäude­sa­ nierung erbringt nicht nur eine signifikante Verbesserung unserer Klimabilanz. Sie fördert auch Beschäftigung und Wertschöpfung beim lokalen Handwerk und Baugewerbe. Hier bedarf es entsprechend d­ er örtlichen und regionalen Gegebenheiten einer flankierenden Fachkräftestrategie. – Das Prinzip der Warmmieten-Neutralität sollte in der energetischen Sanierung fest verankert werden. Dies würde Spielräume eröffnen und den Druck auf die Mieten verringern. 8 Anreize für energetische Modernisierungen sollten für Wohnungsunternehmen über Zuschüsse und steuerliche Instrumente orientiert am Maß der CO 2 -Ein­ sparung geschaffen werden. Den Kommunen kommt eine initiierende und koordinierende Rolle zu. Daher sollte die Förderung für Quartiersansätze sowohl für einzelgebäude­ bezogene Modernisierungen als auch für gemeinsame Versorgungslösungen verbessert werden. Es gilt, am Gebäude und im Quartier Klimaschutzmaßnahmen mit Maß­ nahmen und Projekten zur Klimaanpassung zu kombinieren. – Alternativ sind Tilgungszuschüsse der KfW zwischen 15 und 25 Prozent bereits für die Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes geeignet, um Mieterhöhungen abzumildern und Sanierungen zu steigern. – Bei privaten Eigentümer_innen sollten die steuerlichen Erleichterungen um eine KfW-Förderung ergänzt werden, die sich an der CO 2 -Einsparung orientiert und alle Maßnahmen, also auch die niederschwelligen, miteinbezieht. Die Förderverfahren für quartiersweise Maßnahmen sollten bei der KfW verbleiben, wie es beim KfW-Programm „Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ 9 auch der Fall ist. – Die unbürokratische Zuschussvergabe kann sich in der Regel an Gebäudesteckbriefen 10 orientieren, die in den Kommunen quartiersweise ermittelt werden. Gebäudesteckbriefen könnten in jedem Stadtquartier weitgehend den Gesamtbestand abbilden und sollten als ausreichende Grundlage für die Bezuschussung von Maßnahmen anerkannt werden. SCHLUSSBEMERKUNGEN Ob die Energiewende beim Wohnen sozialverträglich gelingt, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung der EU-­Gesetzgebung ab. Für eine sozial gerechte Umsetzung der Klimaziele in Europa sind dringend EU-weite Vereinfachungen für die dezentrale Stromerzeugung und Mieterstrom bis hin zur Gleichbehandlung von Strom und Wärme im Quartier erforderlich. In Deutschland dürfen die Erzeugung und der Eigenverbrauch von Energie nicht ein Privileg von Eigenheimbesitzer_ innen bleiben. Mieter_innen müssen genauso von der Erzeugung erneuerbarer Energie profitieren können. Darum wird es in Deutschland nicht ohne die Beseitigung des bekannten Pro­blems gehen: Wohnungsunternehmen müssen Energie dezen­ FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 4 tral vor Ort erzeugen können, die sie kostengünstiger an ihre Mieter_innen abgeben, ohne dafür durch einen Wegfall der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei der normalen Vermietung bestraft zu werden. 11 Aber es gilt auch, sich ehrlich zu machen: Klimaschutz wird angesichts der sehr ambitionierten Ziele das Wohnen zwangsweise verteuern. Das muss mit den Bürger_innen offen besprochen werden. Die Politik muss dafür sorgen, dass die höheren Kosten bei denjenigen abgefedert werden, die sich das nicht leisten können. In einkommensschwachen, strukturschwachen oder sogar schrumpfenden Regionen können die Mieter_innen eine höhere Miete nicht zahlen und Wohnungsunternehmen Mehrinvestitionen nicht refinanzieren. Es gilt, diese Lücke zur Bezahlbarkeit zu schließen. Dazu ist eine dauerhafte massive finanzielle Unterstützung bei der weiteren energetischen Gebäudesanierung notwendig, damit die Wohnkosten bezahlbar bleiben. Insgesamt werden für vermietete Wohngebäude in Deutschland künftig pro Jahr etwa 10 Milliarden Euro an staat­ licher Unterstützung notwendig sein – anders sind die extrem anspruchsvollen Klimaziele nicht sozialverträglich für Mieter_­ innen und Vermieter_innen zu erreichen. Klimapolitik und ­Klimaziele sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht ein individuelles Problem der Mieter_innen. Autoren 12 Burkhard Drescher, Geschäftsführer Innovation City Management GmbH Rene Hohmann, Urbanist Özgür Öner, Politikwissenschaftler Bernd Törkel, Ministerialdirektor a. D. Die Autoren vertreten in diesem Beitrag ausschließlich ihre eigenen Auf­fassungen. Anmerkungen 1 – Die Bienert-Studie ist im Auftrag des DMB, DV und des GdW erstellt worden(Bienert/Groh 2020). 2 – Brennstoffemissionshandelsgesetz(BEHG) vom 12.12.2019(BGBl. I: 2.728, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3.11.2020(BGBl. I: 2.291). 3 – Der Wert von mehr als 190 kWh/m 2 a entspricht der deutschen Energieeffizienzklasse F und schlechter. 4 – Den Wert von 120 kWh/m 2 a und weniger erreichen bereits energetisch sanierte Gebäude. Umgerechnet auf die Nutzfläche entspricht dieser Wert der deutschen Energieeffizienzklasse C. 5 – Zur Höhe der durchschnittlichen jährlichen Modernisierungsraten gibt es unterschiedliche Aussagen. Das Buildings Performance Institute Europe(BPIE) hat errechnet, dass wir eine Gebäudebestandsrenovierungsrate in der EU zwischen 3,5 und 4 Prozent benötigen, um die Klimaziele 2030 zu erfüllen (vgl. auch Wuppertal Institut 2020: 89). 6 – In der nachhaltigen Energiegewinnung sind für Kommunen Systeme für Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik und Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen und Geothermie realisierbar(vgl. Kommunale Ansätze in DIFU 2018). 7 – Technologieoffen meint, keine Vorfestlegung auf eine bestimmte Technik, da dies letztlich innovationsfeindlich ist. Die besten Techniken sollen sich bewähren, bevor sie zum Standard werden. 8 – Das Ziel der„Warmmieten-Neutralität“ ist z. B. im Entwurf des Zukunftsprogramms der SPD explizit enthalten(SPD 2021: 7). 9 – Die KfW wird künftig zusätzlich neue Themenfelder fördern wie grüne Infrastruktur, wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klima­ freundliche Mobilität. Außerdem werden die Förderzuschüsse erhöht. 10 – Gebäudesteckbriefe zeigen auf, welche Energie- und Kosteneinsparungen durch energetische Modernisierungsmaßnahmen möglich sind. Die in den Gebäudesteckbriefen dokumentierten Einzelmaßnahmen für die Bauteile(z. B. Fassade, Fenster, Dach, Kellerdecke, Haustechnik) beschreiben je Bauteil eine Ausführungsvariante, die jeweils einen Vorschlag von vielen Lösungsmöglichkeiten darstellt. 11 – Das Problem könnte aber seit dem 12.4.2021 obsolet geworden sein, soweit die Koalitionseinigung umgesetzt wird. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung soll demnach bei Stromerzeugung durch erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Stromlieferung an Mieter_innen, Eigenverbrauch durch das Wohnungsunternehmen und Betrieb von E-Ladestationen dann künftig nicht mehr entfallen, wenn die Einnahmen daraus zehn Prozent der Gesamteinnahmen des Wohnungsunternehmens aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes nicht übersteigen. Die Aktivitäten im Mieter- und Ladestrom selbst unterliegen aber weiterhin der normalen Gewerbesteuer. 12 – Die Verfassung des Papiers wurde inspiriert durch eine gleichnamige Veranstaltung am 17.12.2020, die vom Arbeitskreis„Klimakrise und Soziale Demokratie“ des SPD Ortsvereins Brüssel organisiert wurde(vgl.: https:// spd-bruessel.eu/dokumente-des-aksd/). Literaturverzeichnis Bienert, Sven; Groh, Alexander M. 2020: Wissenschaftliche Plausibilitätsprüfung: Bzgl. der errechneten öffentlichen Förderungslücke zur Erreichung der Klimaziele durch energetische Gebäudesanierung im Mietwohnungsbau, https:// w w w. m i eter b und. d e/ fi l ead m i n /p ub l ic /p d f_ PM /Gd W-St ud i e_ P rof._­B i en er t_ 06.06.2020_FINAL.pdf(8.4.2021). Bundes-SGK 2017: Positionspapier„Forderungen der Bundes-SGK an die Bundespolitik“, https://www.bundes-sgk.de/positionspapier-forderungen-­ bundes-sgk-bundespolitik(8.4.2021). Coalition for Urban Transition(CUT) 2019: Climate Emergency-Urban Opportunity, World Resources Institute, Washington, https://urbantransitions.global/ en/publication/climate-emergency-urban-opportunity/(19.4.2021). Deutsche Institut für Urbanistik(DIFU) 2018: Klimaschutz in Kommunen Praxisleitfaden, Berlin, https://repository.difu.de/jspui/bitstream/difu/248422/ 1/DM18012906.pdf(19.4.2021). Die Bundesregierung 2021: Energetische Sanierung: Langfristige Renovierungsstrategie für mehr Energieeffizienz, Berlin, https://www.bundesregierung.de/ breg-de/themen/energiewende/energie-sparen/langfristige-renovierungsstrategie-fuer-mehr-energieeffizienz-388626(8.4.2021). Europäische Kommission 2020: Fragen und Antworten zur Renovierungswelle, 14.10.2020, Brüssel, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ QANDA_20_1836(8.4.2021). SPD 2021: Das Zukunftsprogramm der SPD, Vorlage für die Sitzung des P­arteivorstandes am 1.3.2021.­ Statista 2021: Bauhauptgewerbe, März 2021, de.statista.com(8.4.2021). Wuppertal Institut 2020: CO 2 -neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze, Wuppertal. Impressum © 2021 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich: Mareike Le Pelley, Abteilung Planung, Beratung und Analyse Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. 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