Christian Raffer, Henrik Scheller, Katja Rietzler, Carsten Kühl DIREKT 24/ 2021 BAUSTELLE ZUKUNFTSFÄHIGE INFRASTRUKTUR Ansätze zum Abbau nichtmonetärer Investitionshemmnisse bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben AUF EINEN BLICK Die öffentliche Infrastruktur in Deutschland weist einen erheblichen Investitionsstau auf. 1 Dennoch bleiben kommunale Investitionen regelmäßig hinter den Planungen zurück. Die vorliegende Analyse liefert Belege für vier ursächliche Investitionshemmnisse. Wenn die aktuell vielfach geforderte Investitionsoffensive zum Erfolg werden soll, müssen dafür Lösungen gefunden werden. KAPAZITÄTSAUSLASTUNG IM BAUGEWERBE Bei der Analyse von Investitionshemmnissen ist in den vergangenen Jahren die Kapazitätsauslastung der Bauwirtschaft vermehrt in den Fokus gerückt. Laut dem KfW-Kommunalpanel 2020 rangierte sie nach finanziellen und personellen Restriktionen in den öffentlichen Bauverwaltungen auf Platz drei der kommunalen Investitionshindernisse. Die von den Kommunen wahrgenommenen Engpässe decken sich mit den Indikatoren zur Kapazitätsauslastung in der Bauwirtschaft. Sie war gemäß ifo-Geschäftsklimaumfrage von der Finanzkrise 2008/2009 bis ins Jahr 2018 im Trend deutlich aufwärtsgerichtet. In derselben Umfrage ist der Anteil der Bauunternehmen, die von Beeinträchtigungen ihrer Geschäftstätigkeit durch einen Arbeitskräftemangel berichteten, im Verlauf des Jahres 2017 drastisch angestiegen und verharrte bis zum Einsetzen der Corona-Pandemie auf diesem hohen Niveau. Dabei sind Unterschiede nach Regionen und Qualifikationsniveaus zu beachten: Während beispielsweise die Arbeitsmarktlage in Bayern laut Daten der Bundesagentur für Arbeit bei hoch qualifizierten Tiefbauingenieur_innen ab 2016 besonders stark angespannt war, hatte sie in NRW eher moderaten Charakter. Unterschiede bei der Personalausstattung in der Bauwirtschaft zeigen sich vor allem zwischen den ost- und den westdeutschen Flächenländern. Trotz erheblicher Rückgänge nach dem Vereinigungsboom der 1990er Jahre waren gemäß amtlicher Statistik auch unmittelbar vor der Corona-Krise in den ostdeutschen Bundesländern noch deutlich mehr Menschen in der Bauwirtschaft tätig. Diese Entwicklung ist weitgehend historisch begründet. Eine entscheidende Rolle spielt etwa die lange Krisenphase von 1995 bis 2006, in der die Baukapazitäten massiv abgebaut wurden. Zusätzlich destabilisierend wirkte aber auch die Bautätigkeit der öffentlichen Hand, die in den vergangenen drei Jahrzehnten überwiegend prozyklisch ausgerichtet war. In Phasen konjunktureller Unterauslastung waren die öffentlichen Bauinvestitionen regelmäßig rückläufig, während sie in Phasen der Hochkonjunktur anstiegen. Abgewichen wurde von diesem Muster mit dem Konjunkturpaket II in der Finanzkrise 2009. Trotz der zunehmenden Auslastung der Baukapazitäten konnten gemäß amtlicher Statistik vor allem die kommunalen Bauinvestitionen nach 2017 deutlich ausgeweitet werden. Auch die gesamtstaatlichen realen Bauinvestitionen verzeichneten seit 2015 positive Zuwachsraten. In Kombination damit dürfte die zunehmende Kapazitätsauslastung in den vergangenen Jahren maßgeblich zu den kräftigen Preissteigerungen in der Bauwirtschaft beigetragen haben. Mit 1,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal erreichte die Steigerungsrate (gemessen am impliziten Preisindex) im Bereich der Bauinvestitionen im dritten Quartal 2018 sein Maximum. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Auswertung der amtlichen Statistik bezüglich des Baugewerbes die Wahrnehmung vieler Kommunen bestätigt: Die Kapazitätsauslastung ist in den verschiedenen Baubereichen nach der Finanzkrise in mehreren Schüben gestiegen. Um das Jahr 2014 erreichte sie ein ähnliches Niveau wie im Wiedervereinigungsboom – allerdings bei deutlich verminderten Kapazitäten – und stieg in den Folgejahren parallel zu einem breiten Bauboom aller Bereiche weiter an. Entsprechend kam es bis > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 2 Ende 2018 zu drastischen Preissteigerungen bei den öffentlichen Bauinvestitionen. In den meisten Regionen Deutschlands dürften sich deshalb die Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft auf die öffentlichen Bauinvestitionen ausgewirkt haben. Handlungsempfehlungen Prozyklische Fiskalpolitik hat zur Herausbildung von„Schweinezyklen“ in der Baukonjunktur der vergangenen 30 Jahre beigetragen. 2 Um die daraus resultierenden Kapazitätsengpässe künftig zu vermeiden, muss die öffentliche Investitionstätigkeit verstetigt werden. Gerade für die Zeit nach Corona bedeutet dies, dass auf eine strenge Haushaltskonsolidierung zulasten der öffentlichen Investitionen verzichtet werden sollte. Die europäischen Fiskalregeln und die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sollten reformiert werden. Dies könnte beispielsweise durch die Definition eines neuen Anpassungspfades bei der Schuldenbremse nach Krisen sowie mittels der Formulierung einer investitionsbezogenen„goldenen Regel“ erfolgen, die auch auf Länderebene für Investitionszuweisungen an die Kommunen gilt. PERSONALSITUATION IN DEN BAUVERWALTUNGEN Personelle Restriktionen in der Bauverwaltung rangierten laut KfW-Kommunalpanel 2020 als Treiber für den Investitionsrückstand noch vor den beschriebenen Kapazitätsengpässen im Baugewerbe. Das deckt sich mit der Erkenntnis, dass die Personalkapazitäten in den für Bauvorhaben zuständigen kommunalen Verwaltungsbereichen in Vollzeitäquivalenten seit den 1990er Jahren kontinuierlich rückläufig waren. Auch bei der Entwicklung des öffentlichen Personals gibt es gemäß amtlicher Statistik einen deutlichen Ost-West-Unterschied. Im Bereich Bauen und Wohnen wird die Entwicklung beim Personal in den Jahren 2011 bis 2015 vom starken Rückgang in den ostdeutschen Kommunen bis 2016 dominiert, während in den westdeutschen Kommunen nach einem leichten Rückgang bis 2013 eine stagnierende Entwicklung zu beobachten ist. Im direkten Vergleich mit der Entwicklung kommunaler Bauinvestitionen zeigt sich zunächst kein eindeutiger Zusammenhang. So stiegen beispielsweise die Bauinvestitionen pro Kopf in den baden-württembergischen Kommunen von 2011 bis 2019 zeitgleich mit einem sehr deutlichen Rückgang der Vollzeitäquivalente(je 100.000 Einwohner_innen) in den baurelevanten Bereichen. In Nordrhein-Westfalen wiesen im selben Zeitraum die kommunalen Investitionen bei leicht fallenden Personalkapazitäten keine klare Tendenz auf. Offenbar wird die Wirkung der Personalkapazitäten auf öffentliche Bauinvestitionen noch von weiteren Einflussgrößen getrieben. Um diese stärker zu berücksichtigen, wurde im Rahmen des Gutachtens eine panelökonometrische Schätzung auf Basis von Daten nordrhein-westfälischer Städte mit mehr als 20.000 Einwohner_innen aus den Jahren 2009 bis 2018 durchgeführt. Im Ergebnis lässt sich für die betrachteten Kommunen ein signifikant positiver Zusammenhang nachweisen: Ein Anstieg der Personalzahlen in der Bauverwaltung ging mit einem Anstieg der kommunalen Bauinvestitionen einher. Um die Kausalität dieses Zusammenhangs näher zu beleuchten, wurde im Anschluss eine Befragung unter 258 kommunalen Personalverantwortlichen in Deutschland durchgeführt(Rücklaufquote: 15,5 Prozent). Aus den Befragungsergebnissen lässt sich erkennen, dass ein Großteil der antwortenden Kommunen Personalengpässe in der eigenen Bauverwaltung wahrnimmt. Dies führt unter anderem zu Verschiebungen bzw. nicht fristgerechten Realisierungen von Bauvorhaben. Hinzu kommt, dass vielfach Fördermittel verspätet oder nicht vollständig abgerufen werden, weil dafür das Personal fehlt. Die Befragungsergebnisse deuten damit auf einen kausalen Zusammenhang zwischen Personalengpässen in den Bauverwaltungen und einer gehemmten kommunalen Bautätigkeit hin. Weitere Ergebnisse der Befragung verweisen auf die Ursachen für die vielfach angespannte Personalsituation: Teilweise sind Stellen im Hoch- und/oder Tiefbauamt seit längerer Zeit nicht besetzt. Zudem mussten Bauverwaltungen in den vergangenen Jahren mit der Zuweisung neuer Aufgaben und Zuständigkeiten, einer verstärkten Bautätigkeit und mit zunehmend komplexen Bauvorhaben umgehen. Am aktuellen Rand hat das in einigen Kommunen zu einem Aufbau des Personalbestands geführt, der sich teilweise auch in den Zahlen der amtlichen Statistik zeigt. Gleichzeitig werden in den antwortenden Kommunen in den kommenden fünf Jahren rund 17 Prozent der Mitarbeiter_innen in baurelevanten Abteilungen aus Altersgründen ausscheiden. Angesichts der Schwierigkeit, qualifiziertes Personal zu gewinnen, stellt der demografische Wandel damit eine weitere Gefahr für künftige öffentliche Investitionen dar. Handlungsempfehlungen Auch die Personalausstattung der Bauämter ist letztlich auf die Finanzausstattung der Verwaltung zurückzuführen. Insofern gelten die Handlungsempfehlungen zur Verstetigung der öffentlichen Investitionstätigkeit auch hier. Zudem sollten die eigenen Ausbildungskapazitäten gerade in technischen Berufen über duale Studiengänge gestärkt und verwaltungsinterne Ausbildungskapazitäten erweitert werden. Dazu müssen Angebote geschaffen werden, die hinsichtlich Gehalts- und Tarifstrukturen flexibel und konkurrenzfähig sind. Hinzu kommen professionelle Personalgewinnungskampagnen sowie eine breite Vernetzung zwischen Kommunen, Landesbetrieben für Mobilität und Bau, Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen. Diesen Maßnahmen stehen Ansätze gegenüber, mit denen der Einsatz des bestehenden Personals effizienter organisiert werden sollte. Dazu gehören der Aufbau einer agilen Verwaltungsstruktur und der Einsatz digitaler Lösungen wie das Building Information Management(BIM). Gleichzeitig müssen Aufgaben – gerade in Zeiten erhöhter Personalengpässe – künftig noch stärker an externe Planungsbüros vergeben werden. Darüber hinaus sollten die Länder ihre Kommunen durch die Schaffung unabhängiger Infrastrukturgesellschaften oder Kompetenzzentren unterstützen. BETEILIGUNGSVERFAHREN In der politischen und wissenschaftlichen Diskussion wird verschiedentlich suggeriert, dass öffentliche Infrastrukturvorhaben in der Bundesrepublik nicht zuletzt aufgrund von Beteiligungsverfahren verzögert und verteuert würden. Gerne 24/ 2021 – BAUSTELLE ZUKUNFTSFÄHIGE INFRASTRUKTUR WISO DIREKT 3 wird dazu auf Beispiele der jüngeren Vergangenheit, wie z. B. Stuttgart 21, den Berliner Großflughafen BER, den Leipziger City-Tunnel, die zweite Stammstrecke der S-Bahn in München oder den Fehmarnbelt-Tunnel verwiesen, in denen Projektund Kostenplanungen aus dem Ruder gelaufen sind. Zu bedenken ist hier, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturvorhaben aufgrund der doppelten gesetzlichen Verankerung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern sowie im Baugesetzbuch keine„Kann-Beteiligung“ darstellt, sondern ein verpflichtender Bestandteil von Planungsprozessen zu Vorhaben im öffentlichen Raum ist. Insofern stellt sich nicht die Frage, ob Öffentlichkeitsbeteiligung überhaupt erfolgen soll. Vielmehr geht es um die Art und Weise ihrer Organisation – zumal sie ein wichtiges Instrument sein kann, um Akzeptanz zu generieren. Mit einer steigenden Bauinvestitionstätigkeit geht offenbar auch eine steigende Anzahl von Bürgerbegehren einher. Darauf deutet die Auswertung von Bürgerbeteiligungsdaten des Instituts für Demokratie- und Partizipationsforschung der Bergischen Universität Wuppertal hin. Während die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung einen planvollen Prozess mit Anhörungsrechten und Stellungnahmen vorsieht, sind Bürgerbegehren Ausfluss einer quasi-spontanen Bewegung, die von entsprechenden Initiativen vor Ort als Ultima Ratio der Bürgerschaft gegen die Investitionsvorhaben der öffentlichen Hand angestrebt werden. Aus dem Umstand, dass die Zahl der Bürgerbegehren trotz formalisierter Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den vergangenen Jahren erkennbar gestiegen ist, lässt sich die Hypothese herleiten, dass die gesetzlichen Formen der Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung – zumindest aus Sicht der Initiator_innen von Bürgerbegehren – Defizite aufweisen. Mit Blick auf den für die Infrastruktur- und Stadtentwicklungspolitik politisch so bedeutsamen Ausgleich unterschiedlicher Interessen scheint ein Abbau gesetzlicher Beteiligungsstandards kaum erstrebenswert. Daher besteht eine zentrale Forderung aus dem zum Thema durchgeführten Fokusgruppengespräch, öffentliche Beteiligungsverfahren zu professionalisieren. Auch dies ist mit einem zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcenaufwand für Kommunen und Länder verbunden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung bei kommunalen Bauvorhaben per se nicht als nichtmonetäres Investitionshemmnis anzusehen ist. Vielmehr sind es ihre Ausgestaltung und Durchführung, die bei nicht hinreichend eingeplanten Verfahrenspuffern eine zeitkritische Wirkung entfalten können. Handlungsempfehlungen Empfohlen wird eine formal-rechtliche Stärkung der Mitsprache- und Mitwirkungsrechte von Kommunen im Baugesetzbuch, um ihre Vermittlerrolle zwischen Bund, Land und privaten Vorhabenträger_innen auf der einen Seite und der jeweiligen Stadtgesellschaft auf der anderen Seite zu stärken. Zudem sollte durch eine Novellierung des Baugesetzbuches ein zweistufiges Planfeststellungsverfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt werden. Auf einer ersten Stufe gälte es dann, in geeigneten Beteiligungsformaten die Notwendigkeit, den Nutzen und mögliche Alternativen zu öffentlichen Bauvorhaben zu bestimmen. Erst auf einer zweiten Stufe sollten konkrete Planungsaspekte zusammen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Insgesamt empfiehlt es sich, eine frühzeitige und professionell organisierte Öffentlichkeitsbeteiligung als festen Bestandteil in den Planungsprozess zu integrieren. Gerade bei mehrjährigen Vorhaben bietet sich die kontinuierliche Einbeziehung von Bürger_innen an, z. B. durch die Einsetzung von Begleitgremien oder „Bürgerräten“. GENEHMIGUNGSVERFAHREN UND STANDARDS Zur Analyse komplexer Genehmigungsverfahren und Standards und ihrer Rolle als Investitionshemmnis wurden qualitative Interviews mit verantwortlichen Mitarbeiter_innen kommunaler Baudezernate und Vergabestellen durchgeführt. Die Befragten benannten – neben der dünnen Personaldecke sowie partiell fehlenden Fachkompetenzen in der Verwaltung – im Wesentlichen zwei Punkte: – die Komplexität rechtlicher Regelungen; – den hohen administrativen Aufwand, der für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen – insbesondere von der EU – erforderlich ist. Die Komplexität der rechtlichen Bestimmungen und Baustandards ist in der Wahrnehmung einer deutlichen Mehrzahl der Interviewten in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gewachsen. Dazu zählen beispielsweise aufwändige Prüfverfahren in den Bereichen Naturschutz sowie Lärm- und Immissionsschutz. Vor allem die Anforderungen im Bereich Brandschutz – und hier insbesondere bei Umbau- oder Instandhaltungsmaßnahmen im Bestand – werden von vielen Befragten als überzogen bezeichnet. Die Ergebnisse der Interviews lassen Unterschiede zwischen den Kommunen verschiedener Einwohnergrößenklassen erkennen. Insbesondere in kleineren und mittleren Kommunen werden die baurelevanten Verwaltungen eher von Generalist_innen als von Spezialist_innen geführt und getragen. Diese verfügen meist nicht über hinreichende juristische Qualifikationen, um Bau- und Vergaberechtsfragen effizient und umfassend zu bearbeiten. Oft muss deshalb externer juristischer Sachverstand hinzugezogen werden, was zusätzliche Kosten verursacht und entsprechende Planungs- und Vergabeverfahren verlangsamt. In mittleren und großen Kommunen hingegen erfordern die mehrstufigen Genehmigungsverfahren eine aufwändige Ämterabstimmung. Dabei müssen nicht nur zahlreiche Planwerke beachtet, sondern muss oft auch eine große Anzahl von Stellungnahmen eingeholt werden. Bereits die unterschiedlichen Handlungsund Denkrationalitäten der verschiedenen involvierten Professionen und der für sie leitenden Teilrechtsgebiete begründen hohe Koordinationsanforderungen – insbesondere wenn einzelne Standards wechselseitige Inkompatibilitäten aufweisen und letztlich eine rechtssichere Norm- bzw. Güterabwägung erfordern. Die Analyse liefert diverse Hinweise darauf, dass die Vielzahl an zu berücksichtigenden Baustandards aus verschiedenen Teilrechtsgebieten die involvierten Fachverwaltungen der Kommunen vor große und zeitaufwändige Koordinati- FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 4 onsherausforderungen stellt. Dies gilt in besonderer Weise für kleinere und mittlere Kommunen. Insofern begründet vor allem der Umfang an gesetzlichen Standards – nicht so sehr Einzelnormen – ein nichtmonetäres Investitionshemmnis. Handlungsempfehlungen Da es bei vielen öffentlichen Bauvorhaben in Deutschland immer wieder dazu kommt, dass der geplante Zeit- und Kostenrahmen zum Teil gravierend überschritten wird, empfiehlt es sich, gesetzlich zu verankern, dass eine Bauausführung erst nach dem vollständigen Abschluss des gesamten Planungsprozesses unter Berücksichtigung der verschiedenen Teilabschnitte und Gewerke beginnen darf. Damit ließen sich zeitund kostenintensive Inkompatibilitäten zwischen bereits errichteten Baubestandteilen und Nachplanungen reduzieren. Darüber hinaus wird die Einrichtung einer Kommission zur fortlaufenden Überprüfung der Vereinbarkeit gesetzlicher Bau- und Umweltstandards empfohlen. Gleiches gilt für die Harmonisierung des Baugesetzbuches des Bundes und der Bauordnungen der Länder. Wesentlich ist zudem eine Präzisierung des Wirtschaftlichkeitsprinzips im Vergaberecht, das heute faktisch als Günstigkeitsprinzip ausgelegt wird und zu etwaigen Mehrkosten bei Verzögerungen und Fehlleistungen führt. Stattdessen sollte es als Standard im Sinne einer Lebenszyklusgewähr etabliert werden. Abgesehen davon werden die Anhebung der Wertgrenzen, die Verkürzung von Ausschreibungsfristen und die Einführung von Preisgleitklauseln im Vergaberecht empfohlen. Der Aufbau einer bundeseinheitlichen E-Vergabeplattform sowie Hilfestellungen zur Nutzung elektronischer Angebots- und Vergabeverfahren stellen weitere Bausteine dar, genauso wie die Nutzung von Gesamtvergaben und die Standardisierung von Stellungnahmen im kommunalen Planfeststellungsverfahren. FAZIT In den Teilanalysen dieser Studie wurden unterschiedliche nichtmonetäre Investitionshemmnisse der öffentlichen Hand untersucht, die schon seit Längerem in der politischen und wissenschaftlichen Diskussion problematisiert werden. Die Analyse zeigt, dass sämtliche Hemmnisse existieren und die kommunale Investitionstätigkeit meist in kumulativer Weise negativ beeinflussen. Zudem zeigt sich, dass zwischen monetären und nichtmonetären Investitionshemmnissen ein enger Nexus besteht. In besonderer Weise gilt das für die personellen Kapazitätsengpässe in den Kommunalverwaltungen. Der vermutete Zusammenhang zwischen einer Unterbesetzung der relevanten Bauverwaltungen und einer verminderten Investitionstätigkeit konnte klar bestätigt werden. Auch Kapazitätsengpässe der Bauwirtschaft haben in den vergangenen Jahren eine limitierende Wirkung auf die öffentlichen Investitionen entfaltet. Die volkswirtschaftlichen Folgeschäden, die aus diesem Jo-Jo-Effekt einer zyklischen Personalpolitik sowohl in den öffentlichen Verwaltungen als auch in der Bauwirtschaft resultieren, manifestieren sich heute in einem kommunalen Investitionsstau von rund 150 Milliarden Euro. Während auf der einen Seite die beschriebenen personalpolitischen Maßnahmen dabei helfen können, den Zugang zu Fachkräften zu erleichtern, muss den Kapazitätsengpässen letztlich vor allem mit einer Verstetigung der öffentlichen Investitionstätigkeit begegnet werden. Das ist auch angesichts wachsender gesellschaftlicher Anforderungen und der bevorstehenden Dekarbonisierung der öffentlichen Infrastrukturen unerlässlich. Eine Daueraufgabe bleibt die Vereinfachung des regulatorischen Rahmens, um die Normen- und Koordinationskomplexität für die Planungsverwaltungen zu reduzieren und Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nachhaltiger durchführen zu können. Gerade in der letzten Zeit wurde vielfach und lagerübergreifend eine groß angelegte Investitionsoffensive für die Zeit nach Corona diskutiert. Zweifellos wird die öffentliche Verwaltung insbesondere auf der kommunalen Ebene den anstehenden Transformationsbedarfen ohne eine derartige Hilfsmaßnahme kaum begegnen können. Die vorliegende Studie flankiert die Idee einer Investitionsoffensive mit der Erkenntnis, dass dem gegenwärtigen Investitionsstau und den anstehenden Aufgaben mit zusätzlichem Geld allein nicht beizukommen sein wird. Zugleich müssen die beschriebenen nichtmonetären Hemmnisse aufgelöst werden. Autor_innen Christian Raffer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Team„Wirtschaft und Finanzen“ beim Deutschen Institut für Urbanistik(Difu). Dr. Henrik Scheller ist Teamleiter„Wirtschaft und Finanzen“ beim Deutschen Institut für Urbanistik(Difu). Dr. Katja Rietzler ist Referatsleiterin„Steuer- und Finanzpolitik“ beim Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung(IMK) der HansBöckler-Stiftung. Prof. Dr. Carsten Kühl ist wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Urbanistik(Difu). Anmerkungen 1 – Dieser Text fasst die Ergebnisse des gleichnamigen Gutachtens vom Deutschen Institut für Urbanistik(Difu) und dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung(IMK) im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zusammen. Da es sich hierbei um eine Zusammenfassung handelt, wird hinsichtlich der Literaturverweise auf die Hauptstudie verwiesen. 2 – Mit dem Begriff des Schweinezyklus wird das Problem einer„Zeitverzögerung bei der Anpassung des Angebots auf einem Markt“ beschrieben. Ausgangspunkt bildet ein Ereignis,„das einen Markt, auf dem Angebot und Nachfrage bei einem bestimmten Preis ausgeglichen sind, aus dem Gleichgewicht bringt: Ein sogenannter Nachfrageschock, ausgelöst etwa durch eine steigende Bevölkerungszahl oder steigenden Wohlstand, bringt zu gegebenen Preisen eine höhere Nachfrage nach Schweinefleisch mit sich“(DIW). Impressum © 2021 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Analyse, Planung und Beratung Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich: Max Ostermayer, Abteilung Analyse, Planung und Beratung Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. ISBN: 978-3-96250-919-4