DISKURS ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL 13/ 2021 Max E. Neumann ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL Erfahrungen aus fünf Jahren Pankower Runder Tisch WISO DISKURS 13/ 2021 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: – politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; – Politikberatung; – internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; – Begabtenförderung; – das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik verknüpft Analyse und Diskussion an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit, um Antworten auf aktuelle und grundsätzliche Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu geben. Wir bieten wirtschafts- und sozialpolitische Analysen und entwickeln Konzepte, die in einem von uns organisierten Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit vermittelt werden. WISO Diskurs WISO Diskurse sind ausführlichere Expertisen und Studien, die Themen und politische Fragestellungen wissenschaftlich durchleuchten, fundierte politische Handlungsempfehlungen enthalten und einen Beitrag zur wissenschaftlich basierten Politikberatung leisten. Über den Auto dieser Ausgabe Max E. Neumann ist Diplom-Politologe und koordiniert als wissenschaftlicher Mitarbeiter seit 2016 den Pankower Runden Tisch Arbeit, Ausbildung, Integration. Er verfügt aus langjähriger PR- und Projektarbeit über Erfahrungen mit Unternehmen, sozialen Organisationen und Verwaltungen in der Region Berlin-Brandenburg. Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich Susan Javad, Referentin für Migration und Integration, Friedrich-Ebert-Stiftung, Referat Beratung. Diese Publikation wird aus Mitteln der Franziska- und Otto-Bennemann-Stiftung gefördert. Titelbild: Mitglieder des Pankower Runden Tischs, namentlich v.l.n.r.: Ulrike Fey, PfefferbergAusbildungsverbund PWAG; Klaus Mindrup, MdB; Friedrich Kiesinger, Albatros gGmbH/Pegasus gGmbH; Margarete Trende, Hoffnungskirche Pankow; Heike Streubel, Gegenbauer Gruppe Integrationsbeauftragte; Bernhard Wildt, Frisch& Faust Tiefbau GmbH; Malalai Murr, Deutsch-Afghanischer Bildungs- und Integrationsverein; Wolf-Dieter Münn, B & O Bau- und Gebäudetechnik GmbH; Torsten Bonatz, Frisch& Faust Tiefbau GmbH; Irena Büttner, Handwerkskammer Berlin, Arrivo Ausbildungscoaching; Max E. Neumann, Autor der Publikation; Frau Melanie Rohrer-Tlili, Albatros gGmbH/Pegasus gGmbH; Reinhard Selka, Pankow Hilft! Berufsberatung. 13/ 2021 Max E. Neumann ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL Erfahrungen aus fünf Jahren Pankower Runder Tisch WISO DISKURS 3 VORWORT 4 1 EINLEITENDE VORBEMERKUNG 5 2 DER PANKOWER RUNDE TISCH 7 3 HERAUSFORDERUNGEN BEI DER ARBEITSINTEGRATION 7 3.1 Essenziell für die Arbeitsmarktintegration: Rechtssicherheit 8 3.2 Weiterhin eine Baustelle: Feststellung und Anerkennung von Vorqualifikationen und im Ausland erworbenen Kompetenzen 13 3.3 Voraussetzung für Erfolg: Erwerb von Deutschkenntnissen 16 3.4 Ohne sie geht es nicht: Psychosoziale Unterstützung 17 3.5 Der unterschätzte Faktor: Die Wohnraumfrage 21 4 FAZIT: DER PANKOWER RUNDE TISCH ALS SPIEGEL DES BUNDESWEITEN INTEGRATIONSPROZESSES VON GEFLÜCHTETEN SEIT 2015 24 Die Akteur_innen 25 Themen der RT-Sitzungen 26 Abkürzungen 26 Tabellen und Abbildungen 27 Literaturverzeichnis FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 2 ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 3 VORWORT Über fünf Jahre sind seit dem„Sommer der Flucht“ vergangen. Hinter dieser fast poetischen Umschreibung verbirgt sich ­das Schicksal von rund 1,3 Millionen Menschen, die zwischen 2014 und 2018 auf der Suche nach Sicherheit und einer Zukunft nach Deutschland geflüchtet sind. Der Sommer 2015 mit den unzähligen medial transportierten Bildern markierte symbolisch jedoch den Höhepunkt. Das„Wir schaffen das!“ der Bundeskanzlerin wurde quer durch die ganze Republik von engagierten Bürger_innen aufgegriffen, die der deutschen„Willkommenskultur“ ein Gesicht gaben und die Ankommenden, oft über Jahre hin­w­eg, tatkräftig unterstützt haben. Schnell wurde aber auch klar, dass der Prozess des Ankommens und Einlebens in Deutschland vor großen Her­ ausforderungen stand, die mit einem gut gemeinten„wir schaffen das“ nicht einfach überwunden werden konnten. Gerade hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten zu Beschäftigung und damit zur möglichst eigenständigen Existenzsicherung – die sowohl im Interesse der Neuangekommenen als auch der aufnehmenden Gesellschaft lag und liegt – zeigten sich vielerorts„Passungsschwierigkeiten“. Deren Auflösung erfordert Koordination, Kommunikation und damit die Vernetzung unterschiedlicher Akteur_innen. Ein gelungenes Beispiel, das die Entwicklungen der vergangenen Jahre beim Thema der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten exemplarisch nachzeichnet, ist der Pankower Runde Tisch für Arbeit, Ausbildung und Integration. Dieser wurde auf Initiative des Pankower Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup, unterstützt von seinem Berliner Kollegen, dem Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann, im Oktober 2015 ins Leben gerufen und tagt in regelmäßigen Abständen bis heute. Die vorliegende Publikation gibt Einblick in die Beweggründe der Initiative und zeichnet die inhaltlichen Entwicklungslinien nach. Diese spiegeln im kommunalen„Kleinen“ Entwicklungen und Thematiken, die auch weit über den Pankower Kontext hinaus – im bundesdeutschen„Großen“ – Bedeutung erfahren haben. Die hier gewonnenen Erfah­ rungen veranschaulichen den Prozess der(Arbeitsmarkt-) Inte­gration von Geflüchteten über die vergangenen fünf Jahre. Zudem lässt sich an diesem Beispiel ersehen, wie wichtig der Austausch unterschiedlicher Akteur_innen für den erfolg­ reichen Integrationsverlauf ist. Allen Mitwirkenden des Runden Tisches gebührt Aner­ kennung für ihr beharrliches Arbeiten an der Lösung all jener Probleme, die es – teils bis heute – vielen der zu uns ge­flüchteten Menschen erschweren, ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt und damit auch nicht selten in dieser Gesellschaft zu finden. Im Laufe der letzten Jahre sind viele dieser Probleme, ins­besondere auf Bundesebene, politisch angegangen worden. Der erweiterte Zugang zu Sprachkurs­an­ge­boten des Bundes oder auch die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sind nur zwei Beispiele. Die erfolg­ reiche Umsetzung in den Kommunen liegt dann allerdings ­ bei den Akteur_innen vor Ort. Wertvolle Arbeit leisten dabei Formate wie der ­Pankower Runde Tisch, die gern auch weit über den Berliner Stadtteil hinaus Schule machen dürfen. SUSAN JAVAD Referat Beratung, Abteilung Analyse, Planung und Beratung Friedrich-Ebert-Stiftung FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 4 1 EINLEITENDE VORBEMERKUNG Die wirksamste Form, um Menschen in die Gesellschaft aufzunehmen, ist nach wie vor, sie in den Arbeitsmarkt zu in­ tegrieren. Diese Motivation lag der Gründung des 2015 im Kontext der verstärkten Fluchtmigration nach Deutschland initiierten Pankower Runden Tisches„Arbeit, Ausbildung, Integration“ zugrunde. Die vorliegende Publikation ist keine wissenschaftliche Studie, die die Integration Geflüchteter in Pankow historisch oder in all ihren Aspekten nachzeichnen würde. Sie möchte aber anhand von Beispielen Einblick in die Erfahrungen, ­Handlungsweisen und Lösungsansätze bei der Arbeits­markt­ integration Geflüchteter auf kommunaler Ebene im Kontext ­ des mit rund 409.000 Einwohner_innen bevölkerungsreichsten Bezirk Berlins geben. Diese Beispiele lassen sich in Einzel­ fällen auch bundesweit übertragen und zeigen die Heraus­ forde­rungen auf, die auf kommunaler Ebene im Kontext der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter von lokalen Akteur_innen thematisiert und bearbeitet wurden. Diese Publikation stützt sich dabei auf Protokolle, Vermerke und Materialien der Sitzungen des Pankower Runden Tisches, außerdem auf Informationen aus Interviews mit zwanzig Expert_innen. Zu diesen gehörten Vertreter_innen aus zwei Großunternehmen, einem größeren mittelständischen und einem kleinen Handwerksbetrieb sowie einer Sozialen Stiftung, zwei Ausbildungsträger, Vertreter_innen von Institutionen wie der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales, dem Bezirksamt Pankow von Berlin und der Handwerkskammer zu Berlin und nicht zuletzt der ein Bundestagsabgeordnete als Initiator des Gesprächsforums. Für die Interviews wurden mit offenen Fragen Voraussetzungen, Motive, Problemlagen, Handlungsbedarfe und Eigenaktivitäten bei integrationsbereiten Unternehmen und Akteur_innen der Flüchtlingsarbeit ermittelt sowie deren lösungsorientierter Umgang mit hemmenden Umständen, beispielsweise widrigen rechtlichen, institutionellen oder individuellen Faktoren. Wenn sie auch nicht repräsentativ sind, sondern nur „anekdotisch“: Die Ergebnisse der Befragungen erlauben doch Rückschlüsse, inwieweit sich die Lösungen auch in Unternehmen anderer Regionen anwenden lassen, und münden aus Sicht der Teilnehmer_innen in Handlungsbedarfe für die Arbeitsmarktintegration weit über Berlin hinaus. ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 5 2 DER PANKOWER RUNDE TISCH Rund 1,8 Millionen Menschen sind in den Jahren seit 2014 nach Deutschland geflüchtet. 1,3 Millionen sind seither hier geblieben. Allein in Berlin kamen im Jahr 2015 rund 50.000 Geflüchtete(50.001) an und wurden auf die unterschied­ lichen Bezirke verteilt. Pankow, der mit 409.000 Einwohner_ innen bevölkerungsreichste Bezirk, war zum 31.12.2020 noch für ca. 2.338 Geflüchtete zuständig. 1 Früh entstanden im Umfeld ihrer Unterkünfte vielfältige Unterstützer_innenkreise. Pankower Unternehmen starteten eigene Aktivitäten, um Geflüchtete für ihre Betriebe zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund rief der Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup, unterstützt von seinem Berliner Kollegen, dem Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann, im Oktober 2015 den Runden Tisch für Berlin-­Pankow ins Leben, um einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch von Arbeitgeber_innen, Politik, Verwaltungen, Träger_innen und Unterstützer_innen der Flüchtlingsarbeit in Gang zu bringen. Gemeinsames Ziel war es, Arbeitgeber_innen anzuregen, Geflüchtete auszu­ bilden und sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und für alle Beteiligten und Be­troffenen vorhandene Hürden abzubauen. Auslöserin der Initiative war die Podiumsveranstaltung „Flüchtlinge beschäftigen. Arbeit, Ausbildung und Praktika in Pankower Betrieben“ am 12. Juni 2015. Dort standen die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt und wurden diskutiert mit der damaligen Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, sowie mit Vertreter_innen von Unternehmen, Träger_innen und Unterstützer_inneninitiativen. Im Plenum wurden zahlreiche Probleme angesprochen: die mangelnde Rechtssicherheit für Geflüchtete und Betriebe, bürokratische Restriktionen wie Arbeitsverbote für Geduldete, Vorrangprüfungen vor Arbeits1 Eigene Berechnung auf Basis der Zahlen des Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten(LAF): https://www.berlin.de/laf/wohnen/allgemeinei­n fo r m a t i o n e n /a k t u e l l e- u n t e r b r i n g u n g s z a h l e n /a r t i ke l. 63 0 9 01. p h p (29.01.2021). Hier sei darauf hingewiesen, dass in Berlin Geflüchtete in den Bezirken nicht nach dem Wohnortprinzip, sondern(noch) nach dem Geburtsmonat des Haushaltsvorstands registriert sind. Eine systematische Betreuung auf Bezirksebene am Ort der Unterkunft ist hinsichtlich der Arbeitsintegration – und so auch deren Erfolgsmessung – damit erschwert, wie am Runden Tisch mehrfach kritisiert wurde. aufnahme, unterschiedliche rechtliche Status bei Aufenthaltsund Arbeitserlaubnissen, umständliche Verwaltungsverfahren bei der Doppelerhebung von Daten sowie Kompetenzge­r­angel in den Verwaltungen. Als weitere Probleme identifiziert wurden unterschiedlich aufgenommene Kompetenzprofile bei Geflüchteten, die Nichtanerkennung von Qualifikationen, Sprachprobleme u. a. wegen fehlender Deutsch-Basisförderung ebenso wie bei Berufsfachsprachen(VA Flüchtlinge 2015). Das initiierte Gesprächsforum sollte integrationswilligen Arbeitgeber_innen, Unterstützenden und Geflüchteten beim Umgang mit der Bürokratie helfen, zur Dauerhaftigkeit des ehrenamtlichen Engagements beitragen sowie den Arbeitskräftebedarf der mitwirkenden Unternehmen klären und Probleme bei Einzelfällen von übergreifender Bedeutung lösen (ebd.). Letztere waren der Grund, dass die Treffen grundsätzlich nicht öffentlich stattfanden. Der Fokus auf die Arbeitsmarktintegration in Pankow unterschied diesen Runden Tisch von vergleichbaren Formaten auf der Berliner Landesebene (Fachgruppe 5 der SenIAS) oder dem Netzwerk„Flucht und Migration“ beim Bezirksamt Pankow, das sich fachlich mit allen Aspekten der Flüchtlingsintegration beschäftigt. Für den Pankower Runden Tisch – zunächst„Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge“, später umbenannt und erweitert in „Arbeit, Ausbildung, Integration“ – konnten viele Teilnehmer_­ innen gewonnen werden: Vertreter_innen mittelständischer und großer Betriebe in Pankow bzw. Berlin. Einige für diese Publikation befragte Akteur_innen sind in der Abbildung und im Anhang aufgeführt, um einen Eindruck der konkreten Zusammensetzung zu vermitteln. Die am Runden Tisch beteiligten Arbeitgeber_innen bieten tariflich bezahlte Arbeits- und Ausbildungsstellen vorzugsweise im Handwerk oder im Gesundheitsbereich an, die stets allen Bewerber_innen offen stehen. Angeboten werden die Ausbildung und Einstellung in Berufen wie Heizung-SanitärKlima-­Techniker_innen, Elektriker_innen, Tiefbauarbeiter_­ innen oder Pflegekräfte. Im Fokus stehen zudem betrieb­ liche Modellprojekte zur Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter. Gemeinsam mit Berliner Integrationspolitiker_­ innen – zunächst Rainer-Michael Lehmann, MdA, dann Tino Schopf, MdA – sowie Bezirksverordneten der F­ raktion der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 6 werden alle politischen Ebenen – Bund, Land und Bezirk – in den Blick genommen und jeweils Expert_innen bzw. Entscheider_innen wie Staatssekretär_innen als Referent_innen eingeladen. Je nach Zuständigkeit werden Politik und Verwaltungen neben Erfahrungen mit rechtlichen und institutionellen Hemmnissen auch exemplarische Einzelfälle über­ mittelt(s. Abb. 1). Der Pankower Runde Tisch tagte zunächst monatlich, inzwischen trifft er sich im mehrmonatigen T­ urnus. Thema­tische Veranstaltungen wie„Wohnen für alle“ (5.5.2017) oder der Standortbesuch von Unterkünften mit der Perspektive„Wohnen in Hamburg“(5.6.2020) stan­den Interessierten bzw. der Öffentlichkeit offen. Über das von der Arbeitsagentur eingerichtete digitale Instrument ­„Arbeitsmarktmonitor“(https://arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de) konnten weitere Interessierte erreicht werden. Abbildung 1 Schematische Übersicht der Akteur_innen des Pankower Runden Tischs Politik K. Mindrup MdB, T. Schopf MdA, SPD-Fraktion BVV Pankow Verwaltungen mit Zuständigkeiten Integration Integrationsbeauftragte Pankow, Arbeitsagentur, Jobcenter Pankow integrationswillige Arbeitgeber_innen Frisch& Faust, Gegenbauer, ABB Ausbildungszentrum, WMS Zimmerei, Handwerkskammer Referent_innen bzw. Entscheidungsträger_ innen zum jeweiligen Thema Träger_innen der Flüchtlingsarbeit ev. Kirche, Caritas, Stephanus Stiftung, Start:haus, WeTeK, Albatros Unterstützer_innen derFlüchtlingsarbeit Pankow Hilft, KulturMarktHalle ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 7 3 HERAUSFORDERUNGEN BEI DER ARBEITSINTEGRATION Aus den Einstiegsthemen des Pankower Runden Tisches, wie Rechtssicherheit, Spracherwerb oder Berufskompetenzen von Geflüchteten, ergab sich schnell, dass andere, nicht unmittelbar arbeitsmarktrelevante Themen ganz wesentlich den Erfolg oder Misserfolg von ausbildungsrelevanten und arbeitsmarktintegrierenden Maßnahmen bestimmen. Um diese Fak­t­oren soll es in den nun folgenden Abschnitten gehen. 3.1 ESSENZIELL FÜR DIE ARBEITSMARKTINTEGRATION: RECHTSSICHERHEIT Eine große Herausforderung, vor allem für Arbeitgeber_innen, war zu Beginn des Runden Tisches 2015 die Frage nach der Rechtssicherheit: Die Betriebe hatten anfangs keine Gewissheit, dass ihnen die Auszubildenden nach Ende der Ausbildung noch zur Verfügung stehen würden. Für viele Geflüchtete be­ standen aufgrund des offenen Aufenthaltsstatus Arbeits­ verbote und es galt zunächst die Vorrangprüfung durch die Arbeitsagenturen, um heimische Arbeitssuchende zu be­ rücksichtigen. Die Wartedauer bei Arbeitsverboten war für die Unternehmen nicht kalkulierbar. PLANUNGSSICHERHEIT BEI AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG Planungsunsicherheit bestand zunächst aufgrund der Vorrangprüfung, die seinerzeit bis zu elf Wochen Bearbeitungszeit beanspruchte. Dieser lange Zeitraum war auch bedingt durch die Doppel- und Umwegbearbeitung über die Zentrale ­Arbeitsvermittlung(ZAV) der Arbeitsagentur in Duisburg. Neben der Verfahrensdauer wurde die Handhabung der Vorrangprüfung als willkürlich empfunden; angeregt wurde, sie wegfallen zu lassen oder auf Ebene der Regionaldirektion zu regeln. Der Abbau bürokratischer Hemmnisse war von Anfang an eine der Forderungen aller teilnehmenden Betriebe sowie der Träger_innen und Unterstützer_innen der Flüchtlingsarbeit des Runden Tisches(VA Flüchtlinge 2015). Dazu gehörte ebenfalls die Forderung nach einem mehrjährigen möglichst unbefristeten Bleiberecht nach der Ausbildung für Geflüchtete von Seiten der Ausbildungsbetriebe(1. RT 2015). Als„Flaschenhals“ wurden die Asylverfahren nicht nur von Teilnehmer_innen des Runden Tisches betrachtet. Auch die dort im März 2016 befragte Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, führte ein Sinken der Motivation bei den Geflüchteten ebenfalls auf die langen Wartezeiten bis zur aufenthaltsrechtlichen Klärung zurück, die beispiels­weise in Niedersachsen bis zu acht Monate dauerte(Sondersitzung RT 2016). DULDUNG Ein wiederkehrendes Thema am Pankower Runden Tisch waren die Ausbildung und Beschäftigungsmöglichkeit von Geflüch­ teten mit Duldungsstatus, das heißt derjenigen ohne sichere Bleibeperspektive in Deutschland bzw. aus als sicher ein­ gestuften Herkunftsländern. Arbeitsmarktzugang auch für Geduldete war eine der Forderungen von Teilnehmenden – einige von ihnen betreu(t)en beruflich oder privat Geduldete beispielsweise aus Afghanistan. Geduldete hatten aufgrund ihrer unsicheren Bleibeperspektive anfänglich keinen Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen(Sondersitzung RT 2016). Im Jahr 2015 war laut der Berliner Ausländerbehörde(ABH, seit 2020: Landesamt für Einwanderung, LEA) etwa 45 Prozent der Geduldeten die Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Rund 45 Prozent der Ge­dul­de­ten hatten Zugang zum Arbeitsmarkt, soweit es die Ausländerbehörde erlaubte. Nur Zehn Prozent der Geduldeten war es gestattet, jeglicher Beschäftigung nachzugehen(Mazanke, 11. RT 2016). HOFFNUNG AUF DEN„SPURWECHSEL“ Im Integrationsgesetz 2016 wurden mit der 3+2-Regelung zu­nächst die Grundlagen für die Planungssicherheit ausbildender Betriebe geschaffen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2019 wurde auch der nicht akademische Fachkräfte­ bedarf berücksichtigt. Während anerkannten Asylberechtigten(Aufenthaltsberechtigten) und – weitgehend – Asylbewerber_innen im Asylverfahren(Aufenthaltsgestatteten) der Arbeitsmarkt offen FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 8 steht, bleiben die Ausbildung und Beschäftigung Geduldeter – also der nach negativem Asylbescheid ausreisepflichtigen, aber nicht rückführbaren Migrant_innen – eine Baustelle. Mit dem„Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“, das am 1.1.2020 in Kraft trat, wurden Sprachkurs-, Aus­­bildungs- und Arbeitsberechtigungen zwar auch auf Gedul­ dete unter bestimmten Voraussetzungen ausgeweitet. Doch eine grundlegende Statusveränderung, ein„Spurwechsel“, ist damit nicht verbunden, da Duldungen auch nach dem neuen Gesetz lediglich verstetigt bleiben. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen geriet daher am Runden Tisch auch die Verwaltungspraxis in den Blick: Eingehend beschäftigten die Teilnehmenden sich mit der Handhabungspraxis der Ausländerbehörde Berlin. Auf die Problematik der Ausstellung von nur vierteljährigen Duldungen angesprochen, die die Beschäftigungs- und Ausbildungsaufnahme aufschöben oder verhinderten, wies ihr Leiter Engelhard Mazanke 2018 auf eine entgegenkommendere Verfahrens­ praxis in Berlin bei der Geltungsdauer der Duldungen hin, die überwiegend für längere Zeiträume ausgestellt würden. ­ Sie erlaubte es Asylsuchenden in Ausbildung, auch bei einem negativen Abschluss des Verfahrens durch eine entsprechen­de Duldungserteilung die Ausbildung fortzusetzen und sich im Regelfall innerhalb von sechs Monaten einen Pass zu beschaffen. Bei vollständig vorliegenden Unterlagen konnten Geduldete damals innerhalb von durchschnittlich zwei Wochen und zwei Werktagen eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung erhalten, sofern die Erwerbstätigkeit nicht gänzlich untersagt war(22. RT 2018). Das neue Recht der Aus­bildungsduldung(§ 60c Abs. 7 AufenthG) wurde i­­n der Behörde als Kann-Vorschrift großzügig interpretiert(25. RT 2019). Auch unter den Bedingungen des Ge­ord­nete-RückkehrGesetzes verbessert eine duale Ausbildung den Aufenthalts­rechtswechsel aus der Duldung. Umgekehrt bleibt für Per­ sonen mit ungeklärter Identität ohne Koope­rations­bereitschaft eine Duldung mit einer erkennbaren Schlechter­stellung ver­bunden(ebd.). Vergleichbar liberal wie die Ausbildungsduldung wird in Berlin das Verfahren zur Beschäftigung von Geduldeten gehandhabt: Seit Inkrafttreten des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes (21.8.2019) erhalten Geduldete ein Hinweisblatt zur besonderen Passbeschaffungspflicht nach§ 60 b AufenthG. Damit besteht die Verpflichtung, sich innerhalb eines halbes Jahres, mit einer„guten“ Duldung(Arbeitserlaubnis) um ein Reisedokument und um die Identitätsklärung zu bemühen. Wird ein ernsthaftes Bemühen glaubhaft gemacht, kann es nach sechs Monaten bei der Arbeitserlaubnis bleiben(ebd.). Das spiegeln die Zahlen der Berliner Ausländerbehörde, die mittlerweile in Landesamt für Einwanderung(LEA) umbenannt wurde, wider: Bei 12.461 Duldungen in Berlin (März 2020) verbesserte sich das prozentuale Verhältnis von Beschäftigungserlaubnissen gegenüber-verboten auf ­ 82 zu 18 gegenüber 50 zu 50(Februar 2019). Die Zahl der Ausbildungsduldungen hat sich in der Hauptstadt seitdem stetig erhöht: Zum 31.3.2020 befanden sich 499 Geduldete in Ausbildung. Dass diese Zahlen nicht höher sind, liegt an mangelnder Sprach- und Lesekompetenz, im ungünstigen Lernumfeld der Unterkünfte oder in schwierigen familiären Verhältnissen(25. RT 2019) – Faktoren, auf die noch ein­ gegangen wird. Anders sieht es hinsichtlich der Beschäftigungsduldungen aus, bei denen die wesentlich restriktiveren Erteilungsvoraussetzungen(§ 60d Abs. 1 Nr. 1-11 AufenthG) berücksichtigt werden müssen. Das LEA konnte im ersten Quartal 2020 lediglich eine Beschäftigungsduldung erteilen; allerdings hatten am 31.3.2020 82 Prozent aller Geduldeten Zugang zum Arbeitsmarkt(ebd.). ZWISCHENFAZIT Für Asylbewerber_innen war der Zugang zum Arbeitsmarkt 2015 diversen Einschränkungen unterworfen. Neben Arbeitsverboten für einige Statusgruppen waren es während der oft sehr lang dauernden aufenthaltsrechtlichen Klärung zunächst die Vorrangprüfungen bei der Agentur für Arbeit. Mit deren Aussetzung durch das Integrationsgesetz 2016 war ein erstes Hemmnis für die Einstellung Geflüchteter beseitigt, und die sog. 3+2-Regelung konnte grundsätzlich Planungssicherheit für ausbildungsbereite Betriebe schaffen. Weniger bewegt hat sich für die Arbeitsmarktintegration von Geduldeten. Eine flexiblere Verwaltungspraxis ermöglicht ihnen zwar den Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung, kann aber grundsätzliche Probleme noch nicht lösen. Formal haben Geflüchtete nahezu aller Statusgruppen nun Zugang zur Integration in Ausbildung und Beschäftigung, doch die Praxis sieht aufgrund der„Flaschenhälse“ restriktiver gesetz­ licher Einschränkungen noch anders aus. Die Gesetze des Migrationspakets 2019 haben die Rahmenbedingungen für die Rechts- und Planungssicherheit ausbildungs- und einstellungs­ williger Betriebe schrittweise verbessert. Hier war die etablierte liberale Erlaubnispraxis in Berlin Vorreiterin sowohl im Umgang mit Aufenthaltsgestatteten, Geduldeten mit und ohne Pass als auch im Hinblick auf die Einwanderung von Menschen nicht akademischer Berufe. Doch bleiben Aus­ bildung und vor allem die Beschäftigung Geduldeter weiterhin Herausforderungen, da ein echter„Spurwechsel“ bis heute rechtlich nicht möglich ist. Erkennbar sind die dahinter stehenden politischen Zielkonflikte zwischen einer beschleunigten Rückführung Nichtasylberechtigter(„Geordnete Rückkehr“) und einer erleichterten Arbeitsintegration von Migrant_innen mit noch offenen Aufenthaltsstatus in Betriebe mit Fachkräftebedarf. 3.2 WEITERHIN EINE BAUSTELLE: FESTSTELLUNG UND ANERKENNUNG VON VORQUALIFIKATIONEN UND IM AUSLAND ERWORBENEN KOMPETENZEN Das Interesse integrationsbereiter Betriebe richtete sich vor allem auf die bestehenden Vorkenntnisse sowie die Sprachund Arbeitskompetenzen der Geflüchteten und auf deren Aufenthaltsstatus. Welche Vorkenntnisse haben die Geflüchteten? In welchen Verwaltungseinheiten sind Qualifikationen von Geflüchteten festgestellt und dokumentiert worden und können somit für die Arbeitsmarktintegration nutzbar gemacht werden? Mit diesen Fragen zu Beginn des Runden Tisches waren Arbeitgeber_innen, Arbeitsverwaltungen wie auch Unterstützer_innen der Flüchtlingsarbeit konfrontiert. ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 9 FESTSTELLUNG INFORMELL ERWORBENER KOMPETENZEN Für die Betriebe stellte sich in dem Zusammenhang anfangs noch die Frage, wie sie potenzielle Bewerber_­innen überhaupt erreichen können. Arbeitsagentur und Jobcenter hatten zunächst erst wenige arbeitssuchende Geflüchtete erfasst. Über Arbeits- und Ausbildungsangebote waren die Geflüchteten in den Unterkünften schlecht informiert, thematische Veranstaltungen außerhalb der Unterkünfte erreichten sie kaum. Vereinzelt übersetzten ehrenamtliche Unterstützer_­ innen Jobcenter-Formulare in mehrere Sprachen, um den Bedarf zu ermitteln. Flüchtlingsinitiativen und Arbeitsagentur verwen­deten trotzdem unterschiedliche Fragebögen zur Kompetenzerfassung. Und auch sonst war das Vorgehen zur Erfassung der Kompetenzen oft uneinheitlich. Ein mittel­ ständischer Baubetrieb am Runden Tisch hatte bereits 2015 zur Ermittlung der Vorkenntnisse einen eigenen Screening­ bogen entwickelt(1. RT 2015). Beim Migrationsdienst der Caritas Berlin gab ­es aufgrund seines jahrelangen Erfahrungsvorlaufs bereits Instrumente zur Kompetenzfeststellung; ihre Jugendmigra­tionsdienste begleiteten in der Hauptstadt 3.000 bis 4.000 Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. So waren der Caritas Berlin Qualifikationen von Geflüchteten schon ab Mitte Oktober 2015 bekannt(ebd.). Der Unterstützerkreis(UK) Storkower Straße im Pankower Stadtteil Prenzlauer Berg ergriff bei der Kompetenzfeststellung die Initiative und entwickelte für Geflüchtete einen Bogen mit zehn Fragen. Dieser wurde übersetzt ins Russische, ins Persische, ins Arabische, ins Englische und Französische. 146 geflüchtete Menschen wurden vor und in den Unterkünften befragt bzw. nutzten die Möglichkeit, ihre Angaben digital selbst einzugeben. Es gab einen hohen Rücklauf.„Es war eine Pionieraufgabe, mehr Aufgaben waren ehrenamtlich nicht zu leisten“, stellt Initiator Ludger Lemper rückblickend fest. Der Unterstützerkreis gab die Kompetenzerfassung daher an die bundesweit agierende und professionelle Flüchtlingshilfsor­ ganisation jobs4refugees ab, die über mehr Kontakte zu Unternehmen verfügte. Ein weiteres Ergebnis war, dass das Jobcenter Pankow und die Arbeitsagenturen Berlin Nord und Berlin Südwest die Fragen des UK Storkower Straße im Jahr 2016 für ihre Kompetenzfeststellung und in ihre Bewerbungsmappen für Geflüchtete aufgenommen haben(Lemper 2019). Für die Kompetenzerprobung von Geflüchteten wurde bei der Auftaktveranstaltung 2015 das Integrationsprojekt „ARRIVO“ vorgestellt, das die Berliner Arbeitsverwaltung gemeinsam mit der Handwerkskammer initiiert hatte, und das seitdem läuft. In dieser Ausbildungsinitiative wurden ge­ meinsam mit Berliner Bildungsträger_innen zehn Modellprojekte für junge Geflüchtete zur unterstützenden Vorbereitung und Begleitung ihrer Ausbildung ins Leben gerufen. Im Jahr 2020 bieten diese Projekte fachspezifische Vorbereitungs­ kurse an, berufsbezogenen Stütz- und Förderunterricht sowie Praktika für verschiedene Berufsfelder im Handwerk, im Gastgewerbe sowie in Gesundheits- und Sozialberufen. Die Pro­jekte richten sich an Geflüchtete, die den Wunsch und das Potenzial haben, eine berufliche Ausbildung erfolgreich zu durchlaufen und abzuschließen. Ziel ist es, die Geflüchteten mit den für den je­weiligen Berufsbereich erforderlichen Fertigkeiten vertraut zu machen, sie weiter zu qualifizieren und ­ auf eine Ausbildung vorzubereiten. Geflüchtete werden dann auch während der Ausbildung mit zusätzlichen Lernange­ boten begleitet(Arrivo 2020). In Übungswerkstätten erhalten sie Einblick in verschiedene Handwerksberufe, zum Beispiel Maler_in/Lackierer_in, Bäcker_in oder Tischler_in. Teilnahme­ voraus­setzungen für den sechsmonatigen Kurs sind das Sprach­level B2 und eine Beschäftigungserlaubnis(ebd.). Die Berliner Arbeitsverwaltung versucht mit dem Ausbau des ­ seit 2015 laufenden Integrationsprojekts ARRIVO die Passungsprobleme bei Geflüchteten zu vermeiden(Zauner 2011): ­ Mit einer Beratungsstruktur für Arbeitgeber_innen, aber auch einer Bildungsberatung in den Unterkünften unter Einsatz von Integrationslots_innen sollen Geflüchtete schrittweise an den Arbeitsmarkt herangeführt werden(ebd.) Mit dem berlinweit zuständigen Team Asyl der Agentur für Arbeit Berlin Süd sowie dem Jobcenter Berlin-­Pankow standen der Runde Tisch und viele seiner Akteur_innen im engen Kontakt und laufenden Austausch. Zuletzt kritisier­ten einige Akteur_innen die bürokratischen Verfahren für Unternehmen: Handlungsbedarf bestünde bei Arbeits­ behörden hinsichtlich des Zugangs zu Notfallterminen und bei der Beantragung der Zuweisung von Arbeitssuchenden(Wild/Bonatz 2019). Schon vor Ausbruch der Covid-19-­ Pandemie hatten Unterstützer_innen und Träger_innen den Eindruck, dass über Jahre aufgebaute Kompetenzen in den Arbeitsverwaltungen hinsichtlich der Flüchtlingsinte­gration wieder abgebaut würden(Selka 2019). Bedingt durch die Umsteuerung bei der Arbeitsvermittlung, sei auch die Lotsenfunktion mobiler Kontaktberatungsstellen(KBS) nun im ­hier­mit überforderten öffentlichen Regelsystem zu leisten (Rohrer 2019). Die Umsteuerung bei den Arbeitsverwaltungen hat sich seit der Covid-19-Pandemie insbesondere zugunsten der Leistungsbearbeitungen verstetigt, sodass zunächst andere Wege gefunden werden müssen, um Arbeitssuchende zu gewinnen. ANERKENNUNG FORMALER QUALIFIK ATIONEN Die Anerkennung von formalen beruflichen Abschlüssen stand am Anfang im Fokus des Runden Tisches. Der bei der Berliner Industrie- und Handelskammer(IHK) für die Be­wertung und Feststellung ausländischer Berufsabschlüsse(in IHK-Berufen) zuständige Bereich für Ausbildung/Bildungspolitik hatte 2016 kaum Anfragen von Geflüchteten(Tews, 5. RT 2016). Noch Ende 2017 dauerten die Anerkennungsverfahren mit sechs bis neun Monaten sehr lange. Die bei der IHK zentral angesiedelte Stelle Foreign Skills Approval(IHK FOSA) konnte nicht inner­halb der gesetzlichen Dreimonatsfrist entscheiden(18. RT 2017). Ohnehin stellte sich heraus, dass formale Berufsqualifikationen aus den Asylherkunftsländern im gewerblichen Bereich nur eingeschränkt aussagekräftig waren und über die Kompetenzerprobung, also den praktischen Einsatz„on the job“, z. B. in Form eines Praktikums, eine Einschätzung der tatsächlichen Kompetenzen besser möglich war. Das Thema Qualifikationsanerkennung behielt der Runde Tisch aber auch im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung im Blick. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 10 BERUFSORIENTIERUNG UND AUSBILDUNGSDAUER Die Berufsorientierung für Geflüchtete war ein wiederkehrendes Thema am Runden Tisch. Der deutsche Arbeitsmarkt bleibt für den Berufsbildungsexperten Reinhard Selka von der Initiative„Pankow Hilft!“ sehr aufnahmebereit. Allerdings lassen sich spezielle Berufsbildungs- und Beschäftigungssysteme nicht exportieren, sodass Passungsprobleme in nicht­ akademischen Berufen bzw. im Handwerk bestehen. Unter den Geflüchteten gebe es, so Reinhard Selka deshalb kaum Berufsgruppen, die besonders gut in Deutschland integrierbar wären(Selka 2019). Wesentlich aufnahmefähiger ist dagegen ein großer Dienstleistungsbetrieb wie die Unternehmensgruppe Gegenbauer: Seit 2015 fanden dort 381 Mitarbeiter_innen den Berufseinstieg und sind noch immer dort beschäftigt: 69 stammen aus Syrien, 85 aus Afghanistan, 38 aus dem Irak, 15 aus dem Iran sowie 54 aus Eritrea; 120 stammen aus anderen Staaten (Streubel 2019). Wiederkehrende Grundprobleme, mit denen sich auch der Runde Tisch auseinandersetzte, waren, dass der deutsche Arbeitsmarkt in einem Ausmaß wie nur wenige andere in der Welt berufsfachlich strukturiert ist, dass das Arbeitsmarkt­ segment für Menschen ohne Berufsabschluss klein ist und tendenziell schrumpft, ebenso wie der Anteil der Tätig­keiten, die weitgehend ohne sprachliche Kommunikation aus­kommen(Knuth 2020: 5). Und auch die Notwendig­keit, Geflüchteten den Wert dualer Ausbildung näherzubringen, war am Runden Tisch schon früh ein Thema. Der Berliner Integrationsbeauftragte Andreas Germers­ hausen stellte am Runden Tisch Ende 2017 das Projekt „Berlin braucht dich“ vor, das Jugendliche in einem mehrstufigen System an betrieblichen Alltag und Ausbildung heranführt. Für Schüler_innen der Klassen 7 bis 10 werden Betriebsbesuche organisiert, damit sie die noch unvertraute Arbeitswelt kennenlernen können(18. RT 2017). Die Handwerkskammer führt seit mehreren Jahren eine allgemeine Image­ kampagne für Be­rufe im Handwerk durch(Büttner 2019). Duale Ausbildung in Deutschland verlangt auch aktuell viel Überzeugungsarbeit:„Junge Geflüchtete mit schon sechs, acht Jahren Arbeitser­fahrung verstehen nicht, warum sie eine neue Ausbildung machen sollen“, erklärt Irena Büttner(ebd.). Bereits bei der Interkulturellen Woche des Bezirksamts Pankow 2016 gab es einen Gesprächskreis von Geflüchteten in Ausbildung, in dem diese anderen Geflüchteten von ihren Erfahrungen be­richteten(Gust, 12. RT 2016). Am Runden Tisch wurde gegenüber dem Berliner Staatssekretär für Bildung, Mark Rackles, die Unkenntnis vieler Jugendlicher über Ausbildungsgehälter und Berufe thematisiert, aber auch, dass viele Eltern ebenfalls wenig über veränderte Berufsbilder wissen. Dabei ging es auch um das Unwissen darüber, dass Jugendliche in der Ausbildung bereits Geld ver­ dienen(20. RT 2018). Vielfach bedingt durch andere Berufsbilder in den Herkunftsländern, streben etliche Jugendliche zu schnell Hilfstätigkeiten an. Der Staatssekretär nahm zur Berufsorientierung grundsätzlich Stellung und verwies auf die vielfältigen Potenziale einer Berufsausbildung, weswegen seiner Meinung nach in der Berufsorientierung eine Loslösung von der Fixierung auf ein Studium notwendig sei(ebd.). Die Länge der Ausbildung geriet mehrfach in den Fokus: Nach Erfahrung des ARRIVO-Ausbildungscoachings ist eine Aus­bildungsverkürzung – etwa der Einstieg in ein höheres Aus­ bildungsniveau im zweiten Lehrjahr – nicht möglich, weil die Grundlagen des ersten Lehrjahrs fehlen(Büttner 2019). Der Berliner Integrationsbeauftragte hatte am Runden Tisch darüber informiert, dass eine Vereinfachung der Berufsschulpflicht auf Antrag bei der Bildungsverwaltung vorgenommen werden könnte – etwa eine Verkürzung zum Ausbildungsende hin –, er eine vollständige Befreiung von der Berufsschulpflicht aber als kontraproduktiv für die Einstiegsqualifizierung ansehe(Germershausen, 18. RT 2017). Demgegenüber wurde am Runden Tisch eine Ausbildungsverlängerung bei Lernproblemen als gefährliches Motivationshemmnis für eine Arbeitsauf­nahme der Teilnehmer_innen betrachtet. Eine solche Ver­längerung führe auch aus Senatssicht erfahrungs­ gemäß oft dazu, dass Geflüchtete„verloren“ gingen(18. RT 2017). Eine Verlängerung der Ausbildung wird stets individuell geprüft und ist weiterhin nur bei längeren Krankheitsfehl­ zeiten oder nicht bestandener Prüfung möglich, aber nicht bei Sprachschwierigkeiten(Büttner 2019). Als Trends beim Berufseinstieg wurden zuletzt seitens der Berliner Bildungsverwaltung allgemein ein Aufstieg der Handwerksberufe und ein Abstieg der kaufmännischen Berufe festgestellt(29. RT 2020). Mit der Convid-19-Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung seitens der Betriebe verschlechtert: Reinhard Selka, Pankow Hilft!, wies im Mai 2020 auf eine zurückgehende Ausbildungsbereitschaft in kleinen und mittleren Unternehmen hin, auf fehlende Praktika und einen damit ausbleibenden„Klebeeffekt“ in den Betrieben(Selka 2020). Nach einer Umfrage des Zentral­ verbands des Deutschen Handwerks(ZDH) wollten Ende April 2020 von den befragten 1.900 Ausbildungsbetrieben gut­­ ein Drittel weniger Azubis einstellen als im Vorjahr(Eisenreich 2020: 18); das betrifft besonders Jugendliche, die ohnehin ungünstige Voraussetzungen haben(ebd.). Vorrangig blieb für die Akteur_innen am Runden Tisch das persönliche Kennenlernen von Berufen sowie von Ausbildungs- und Arbeitsstellen. So verweist auch Knuth auf das Erfordernis, Jugendliche mit Migrationshintergrund bei ihrer Berufsorientierung zu unterstützen, weil das Familienumfeld oft weniger zur Orientierung beitragen kann(Knuth 2020: 33). Dies wurde auch in Bezug auf herkunftsdeutsche Jugendliche sichtbar, wie Erfahrungen von Arbeitgeber_innen des Runden Tisches mehrfach deutlich machten. Zur Berufsorientierung wurden dort diverse Anregungen gegeben. Um Veränderungen in der Arbeitswelt zu vermitteln, schlägt die Unternehmensgruppe Gegenbauer Berufskundetage für Arbeitsvermittler_innen vor – bei denen Kolleg_innen operativer Bereiche einbezogen werden(Streubel 2019). Mehr Augenmerk benötigen Ausbildungsberufe und das duale System auch aus Sicht von Pfarrer Kaspar Plenert. Darüber hinaus bedürfe es der Unterstützung durch die Familien von Geflüchteten in Ausbildung. So sei die Bedeutung der Ausbildungsberufe gegenüber der verbreiteten Studienorientierung hervorzuheben(Plenert 2019). Die Agentur für Arbeit, Team Asyl, machte im Februar 2020 die größten Erfolge der Arbeitsmarktintegration in den Be­reichen Handel und Verkauf – insbesondere Lebensmittel und Textilien – sowie im gewerblichen Bereich bei Elektro- ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 11 und Mechatronik­berufen aus(Geißler, 28. RT 2020). Ein grundsätzliches Problem auf dem Ausbildungsmarkt sah sie darin, dass viele Förderangebote nicht genutzt würden. Viele junge Menschen versuchten, mit Arbeit rasch Geld zu verdienen und in ihre Herkunftsländer zu senden, statt sich ausbilden zu lassen(ebd.). Einen Einblick in den Stand der Arbeitsintegration gab 2019 die Stephanus Stiftung, Akteurin am Runden Tisch, am Beispiel ihrer Gemeinschaftsunterkunft(GU) Wolfgang-Heinz-­Straße im Pankower Ortsteil Buch. Ersichtlich wird hier(s. Abbildung) zum einen, dass generell sehr viel weniger geflüchtete Frauen als geflüchtete Männer in der Unterkunft untergebracht waren und dass letztere Gruppe in absoluten Zahlen deutlich häufiger bereits in Arbeit oder in Ausbildung war oder aber auf Aus­bildungssuche. Abbildung 2 Anzahl der Bewohner_innen in der Gemeinschaftsunterkunft Wolfgang-Heinz-Straße, Stephanus-Stiftung 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Ausbildung Arbeit Ausbildungssuche Frauen Männer Bewohner Statistik: Von 157 der männlichen Bewohner in der Altersgruppe von 20 bis 60. Von 80 der weiblichen Bewohner in der Altersgruppe von 20 bis 60. Quelle: interne Daten, Stephanus Stiftung 2019. Früh organisierte die am Runden Tisch mit dem Team Asyl vertretene Arbeitsagentur Berlin Süd gemeinsam mit Partner_­ innen eine stadtweite„Jobmesse für geflüchtete Menschen“, die erstmals am 29.2.2016 im Estrel Congress& Messe Center stattfand und seitdem jährlich wiederholt wird. Am 12.4.2016 führte das Bezirksamt Pankow mit Partner_innen die Veranstaltung„Arbeit& Ausbildung. Pankower Jobmesse für Flüchtlinge“ durch(3. RT 2016). Aber auch niedrigschwelligere Zugänge sind möglich: Aus Sicht der Berliner Bildungsverwaltung werden für Kinder und Jugendliche Vorbilder in MINT-­Berufen benötigt, darunter im IT-Bereich(Wiechert-Beyerhaus, 29. RT 2020). Letzteres ist längst auch lokale Praxis: So vergibt der Wirtschaftskreis Berlin-Pankow e. V. gemeinsam mit der Weißenseer Heinz-Brandt-Schule unter der Schirmherrschaft von Klaus Mindrup MdB seit 2011 Schülerstipendien für Betriebspraktika, um Schüler_innen motiviert an Berufe und Betriebsalltag heranzuführen. Zusammen mit dieser Schule hatte der Pankower Wirtschaftsförderverein 2015 auch ein Wirtschaftspraktikum für Lehrkräfte eingerichtet, um diese bei der Gestaltung eines praxistauglichen und lebensnäheren ­Unterrichts zu unterstützen(Wirtschaftskreis Pankow 2020). Einen innovativen Weg, Eltern bei der Entscheidung über den Berufseinstieg einzubeziehen, hat das am Runden Tisch vertretene Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV) beschritten: Mit„Eltern auf Tour – Unternehmen laden ein“ können Mütter und Väter bei einer Busfahrt ausbilden­de Unternehmen kennenlernen und sich über Möglichkeiten und Perspektiven der dualen Ausbildung informieren (NRAV, Eltern 2020). Dieser unmittelbaren Anschauung durch Betriebsbesuche und Praktika kommt eine besonders wirk­ same Orientierungsfunktion zu(Knuth 2020: 33). Akteur_innen am Runden Tisch haben Modulausbildungen angeregt, die auch bei einer Rückkehr in die Herkunftsländer hilfreich sein könnten. Überschaubare Module mit Verdienstmöglichkeiten können eine Alternative zu prekären Hilfsjobs sein(Bautz 2019). Dass andere Länder mit ihren Zertifizierungsund Modulsystemen weit erfolgreicher sind, bestätigt Be­ rufsbildungsexperte Reinhard Selka(Selka 2019). Die Ausbildung in Teilqualifikationen, wie auf der o. g. Jobmesse mit ange­boten, bietet einen Einstieg in Beschäftigung. Unternehmen können darüber gezielt Weiterbildungsbedarf erkennen und Geflüchteten später komplexere Aufgaben übertragen (KOFA 2017: 13). Wenn Arbeitgeber_innen vor Ort die ­Fähigkeiten als berufsfachlich gut bewerten(und sicherheits­ relevante Be­lange nicht betroffen sind), sollten Berufs­ anerkennungen großzügig erfolgen oder schnell Einzelkurse­ für Teil­qualifika­tionen organisiert und angeboten werden (Struck 2018: 105). Ein gutes Beispiel ist das Qualifizierungsmodul„Service­ Provider für Immobilien“, 2020 unter anderem für Geflücht­ete konzipiert vom Unternehmen Gegenbauer mit dem­ bbw ­Bildungswerk der Wirtschaft für Berlin und Brandenburg: Positioniert zwischen Fachkraft und Helfer_in, werden zur Ent­lastung der Fachkräfte und Behebung des Fach­ kräfte­mangels innerhalb einer zehnmonatigen Qualifizierung praktische Kompetenzen aus Helfer_innentätigkeiten erworben. An sieben Monate Fachtheorie und Fachpraxis(in Werkstätten) gliedert sich eine dreimonatige Orientierungsphase bei Gegenbauer an mit der Option einer späteren Arbeitsaufnahme. In der Qualifizierung werden mehrere Berechtigungsscheine erworben, z. B.„Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“(für elektrotechnische Arbeiten im Niederspannungsbereich). Die Qualifizierung schließt Aufgaben von Hausmeister_innen ebenso ein wie Reinigungs-, Maler_innen- oder Garten­arbeiten, die Prüfung von Rauchwarnmeldern, die Wartung von Aufzuganlagen, aber auch Bürokommunikation. Teil­nahmevoraussetzung ist allerdings das Sprachniveau B2 (Qualifizierung ServiceProvider 2020). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 12 HÜRDEN DER ARBEITSMARKTINTEGRATION AUS SICHT VON GEFLÜCHTETEN Aus der Sicht von arbeitssuchenden Geflüchteten bzw. Migrant_innen sind mangelnde Sprachkenntnisse und nicht anerkannte Zeugnisse die Haupthemmnisse für den Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung(Aldiri 2019). Dazu zählt auch die Nichtanerkennung von Fahrerlaubnissen der Herkunftsländer, da viele Geflüchtete in Lieferdiensten Beschäftigung finden, prekär angestellt oder selbstständig, aber auch in der mobilen Pflege(Ali-Hassan 2019, Ismail 2019). Für Frauen, die Kopftuch tragen, erschweren die Vor­ behalte auf Arbeitgeber_innenseite die Arbeitsmarktinte­ gration(Ismail 2019 und Aldiri 2019). Dies gilt besonders für Pflegeberufe, weil angenommen wird, dass herkunfts­ deutschen Patient_innen ein Kopftuch nicht zu ver­mitteln ist (Ismail 2019). Über die Frage der Fahrerlaubnis diskutierte der Runde Tisch ebenfalls. Sie ist eine mögliche Voraussetzung für Mobilität und Arbeitsintegration. Deren Förderung steht im Er­messen der Arbeitsvermittler_innen in Jobcentern oder Arbeitsagen­ turen und hängt immer vom Einzelfall und vom Anteil geforderter Mobilität des jeweiligen Berufes ab(28. RT 2020). SELBSTSTÄNDIGKEIT ALS ALTERNATIVE Neben dem Einstieg in Ausbildung und Arbeit in sozialver­ sicherungspflichtiger Anstellung war auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Thema am Runden Tisch. Die Kultur der Selbstständigkeit ist in vielen Herkunftsländern von Geflüchteten stärker ausgeprägt als in Deutschland. So bringen beispielsweise viele Syrer_innen aus traditionellen Handelsstädten wie Aleppo oder Damaskus Unternehmer_innengeist und Risikobereitschaft mit. Für gründungswillige Migrant_­ innen stellt sich nach Erfahrung von Selcuk Ceyhan, Geschäftsführer des Coachingunternehmens start:haus und Teilnehmer des Runden Tisches, eine Gründung in Deutschland zunächst sehr leicht dar. Abschreckend sind die vielen Formalitäten, die auf die Gewerbeanmeldung folgen, wie Buchhaltung, Kammern, notarielle Beglaubigungen, Umgang mit Umsatzsteuer(Ceyhan 2019). Das Gründungscoaching von Selcuk Ceyhan leistet B2B-­ Support für Jobcenter- und Arbeitsagentur-Kund_innen mit Selbstständigkeitserfahrung. Neben Profiling und Kompetenzfeststellung unterstütze es beim Erstellen eines Businessplans, auch bei Selbstfinanzierung, bei der Buchführung und berate im Unternehmen(16. RT 2017). Start:haus berät auch Ältere ab ­ 55 Jahren; ihre Businessmodelle werden hinterfragt und die Menschen werden angeregt, Berufserfahrung zu sammeln, Berufe und sozusagen deutsche Arbeitsweisen kennen­zu­ lernen.„Ihr müsst sehen, wie die Deutschen ticken, die Deutschen verstehen“, rät Ceyhan den Gründungswilligen, beispielsweise wenn es um den Umgang mit Nachhaltig­-­ keit geht(ebd.). Eine große Bereitschaft zur Selbstständigkeit nimmt auch die aus Syrien stammende Asya Aldiri wahr. Als Integrationslotsin rät sie Gründungswilligen mit Sprachkenntnissen unterhalb von A2 wegen eines zu hohen Risikos von Existenzgründungen ab(Aldiri 2019). Wie steht es um das Problem der Gründungsfinanzierung bei einem nur dreijährigen Aufenthaltsstatus und den unterschiedlichen Umgang mit Selbstständigkeit aufgrund unterschiedlicher Arbeitsmarktstrategien in den einzelnen Arbeitsagenturbezirken? Aus Sicht der Jobcenter stellt die Selbst­ständigkeit für ihre Kund_innen oft keinen Weg aus der Hilfebedürftigkeit dar(ebd.). Eine Förderung der Selbstständigkeit ist eher eine gut zu begründende Kann-Leistung, da der Vermittlungsschwerpunkt immer die Integration bzw. Ein­mündung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäf­ tigung ist. Dies wurde auch begründet mit dem Schutz der Kund_­innen vor Überforderung oder Schuldenaufbau. Für ­ die zielgerichtete Betreuung selbstständiger und gründungswilliger Kund_innen wurde bei den Jobcentern ein speziell geschultes Team„Selbstständige“ geschaffen, das die Businesspläne im Hinblick auf Erfolgsaussichten und Gewinnprog­ nosen etc. prüft(13. RT 2017). Für eine Gründungsfinanzierung inner­halb des dreijährigen Aufenthaltsrechts wurde am Runden Tisch mehr Flexibilität angeregt sowie eine Zusammenführung ­der Entscheidungen von Arbeitsagentur bzw. Jobcenter, Aus­länderbehörde und BAMF auch in Gründungs­fragen(16. RT 2017). Bei Geflüchteten aus Berufsgruppen mit höherer Quali­fi­ kation, etwa Ingenieur_innen oder Jurist_innen, kann es hierzulande ebenfalls zu Problemen kommen, denn Akademiker_ innen wie Lehrkräfte oder Mediziner_innen haben Zugangs­hemmnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gerade in solchen hoch qualifizierten Berufen mit rechtlich normierten Zugangsvoraussetzungen in Deutschland führt die oft ­fehlende Passung zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsmarkt­ integration. Knuth weist auf die„Statusfalle“ hin: Auf aka­ demischem Niveau finden die Geflüchteten keinen Zugang zu Beschäftigung, für das berufsfachliche Niveau sind sie nicht qualifiziert und als Helfer_innen wollen sie nicht arbeiten (Knuth 2020: 16). Sie werden unter den Verdacht demotivierender„Überqualifikation“ gestellt und daher nicht beschäftigt (ebd.). Im o. g. Gründungscoaching wurde beispielsweise ­syrischen Jurist_innen ein juristisches Neustudium empfohlen, eine Tätigkeit in verwandten Berufen im Rechtsbereich oder eine Umschulung(Ceyhan 2019). Ludger Lemper, Teilnehmer am Runden Tisch, stellte zur Perspektive Selbstständigkeit das im Unterstützerkreis ­Storkower Straße in Prenzlauer Berg entwickelte Pilotprojekt KulturMarktHalle vor, das Kreativpotenziale von Migrant_ innen nutzen soll. Ziel waren Gründungen an einem gut er­r­e­ ichbaren Ort mit Einzelhandel, Kleinproduktionen u. Ä. (Lemper 2019). Das Projekt wurde im Mai 2018 in einer ehemaligen Kaufhalle eröffnet. Sein Team begleitet Neuberliner_ innen, die sich in der Stadt eine eigene Existenz aufbauen wollen – mit der Perspektive, dies in der KulturMarktHalle umzusetzen. Angeboten wird neben Nachbarschafts- und Sprach­kontakten mit dem KulturMarktCafé auch die Möglichkeit eines niedrigschwelligen Angebots für Kompetenzerprobung und Beschäftigung(ebd.). Das Projekt erhielt 2018 den Deutschen Nachbarschaftspreis. ZWISCHENFAZIT Von vorrangiger Bedeutung ist für die Akteur_innen des Runden Tisches, dass Geflüchtete verschiedene Berufe sowie Ausbildungs- und Arbeitsstellen persönlich kennenlernen. Das wurde über Jobmessen und Praktika erreicht sowie ­ ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 13 über Kompetenzfeststellungen, falls Qualifikationsnachweise nicht vorlagen oder nur mangelhaft aussagekräftig waren. Junge Geflüchtete benötigen Unterstützung bei ihrer Berufs­orientierung, da das familiäre Umfeld oft wenig dazu bei­ tragen kann. Ein Kennenlernen der Arbeitswelt und ihrer sich wandelnden Berufsbilder ist nicht nur Aufgabe der potenziellen Auszubildenden oder dual Studierenden, sondern auch für deren Eltern, für Lehrkräfte und Arbeitsvermittelnde. Es bedarf verschiedener Möglichkeiten, Ausbildungen, Berufsbilder und deren Perspektiven kennenzu­lernen. Die Ausbildung in Teilqualifikationen kann die Chancen der Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen, ohne dass sie die duale Ausbildung ersetzen würde. Auch der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist für viele Geflüchtete eine Option. Aufgrund von Sprachdefiziten, einer noch zu geringen Vertraut­heit mit Bürokratie, Wirtschaft und Gesellschaft bedarf es hier ebenfalls einer längeren Begleitung, verbunden mit einer Unterstützung durch die öffentliche Hand. Erste Schritte können für viele Geflüchtete Praktika sein und die Arbeits­aufnahme in ein abhängiges Beschäftigungsverhält­nis, um mit der Arbeitswelt in Deutschland sowie deutschsprechenden Kolleg_innen in Kontakt zu kommen. 3.3 VORAUSSETZUNG FÜR ERFOLG: ERWERB VON DEUTSCHKENNTNISSEN Gute Kenntnisse der Alltags- wie auch der jeweiligen Berufssprache sind ein zentraler Faktor für erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. Gerade die Arbeitgeber_innen am Runden Tisch machten dies immer wieder deutlich. Natürlich hatten die allermeisten Geflüchteten vor ihrer Ankunft keine solchen Kenntnisse erworben. Der Bund reagierte recht schnell, in­d­ em er den Zugang zu den Integrationskursen und den berufssprachlichen Kursangeboten im Rahmen der Deutschförderver­ordnung für viele Geflüchtete erleichterte und die Kurse massiv ausweitete. Aus Sicht der Arbeit­geber_innen besteht dennoch weiterhin großer Bedarf bei der Sprachförderung. So werden insbesondere technische Berufe auch wegen der Fachbegriffe als sprachlich anspruchsvoll eingeschätzt. Auszubildende mit Fluchthintergrund treffen somit im berufsschulischen Zusammenhang auf große, teils unüberwindbare Herausforderungen. Bewertungsbasis für die Deutschsprachkenntnisse sind die Sprachlevels des Europäischen Referenzrahmens. SPRACHKURSE UND SPRACHPRÜFUNGEN Mangelnde Sprachkenntnisse der Geflüchteten waren das in­dividuelle Haupthemmnis für die Arbeitsintegration. Nach Angaben der für Flüchtlingsintegration stadtweit schwerpunktmäßig zuständigen Arbeitsagentur Berlin Süd stieg 2018 die Zahl derjenigen, die trotz Sprachkursen das Sprachniveau B1 nicht erreichten. Doch Jobs mit A2-Niveau blieben rar(Kelm, 21. RT 2018). Die Arbeitgeber_innen am Runden Tisch stellten bald fest, dass auch die in Deutschland erworbenen Sprachzertifikate oft wenig aussagekräftig waren. Die Probleme beim Deutschspracherwerb bei Geflüchteten lagen vielfach nicht nur in der Sprachvermittlung begründet, sondern auch in der Prüfungsorganisation. So entstand für viele Geflüchtete bei Wieder­holungen von B1- oder B2-Zertifikaten mit vier bis acht Wochen Wartezeit ein hoher Zeitverlust. Eine solche Verzögerung des Spracherwerbs führte nicht nur zu Problemen bei den Übergängen in Ausbildung/ Arbeit, sondern auch zu Sprachverlusten und Unterrichtswiederholungen zur Sicherung des vorherigen Sprachniveaus (20. RT 2018). Als notwendig sahen die Akteur_innen am Runden Tisch eine Beschleunigung der Wiederholungs­ stunden an, etwa über die Verkürzung der Bearbeitung von Beantragungen(19. RT 2018). Als Grunderfordernis für die Sprachzertifikate gerieten dabei die in Berlin geltenden Prüfungen über The European Language Certificates(TELC) in den Blick. Die langen Wartezeiten und das mangelnde Feedback nach den Tests wurden kritisiert. Als Alternative zu TELC und dem Deutschtest für Zuwander_innen(DTZ) wurde für den Runden Tisch das beispielsweise in Schleswig-Holstein angewandte Deutsche Sprachdiplom(DSD) ermittelt: Das DSD hat einen höheren Berufsbezug, die Fragen sind besser auf Ausbildung und Be­rufe abgestimmt und im Rahmen der Prüfung wird auch eine Präsentation mit Praktikumsbezug erarbeitet und vorgestellt. Zudem wird in zwei Stufen geprüft und in der Bescheinigung mitgeteilt, in welchen Bereichen die Geprüften welches ­Niveau erreicht haben, sodass ein„Durchfallen“ eigentlich nicht attestiert wird(21. RT 2018). Die TELC-Testverzögerungen und ihre mangelnde Transparenz blieben in der Kritik(Gust/Ghayour 2020). Generell wurde am Runden Tisch konstatiert, dass Kapa­zitäten fehlten, um Azubis mit Migrationshintergrund während der Ausbildung zu unterstützen. Für die veränderte Zielgruppe der Bewerber_innen waren aus Sicht der Arbeitgeber_innen auch Mathematiktests notwendig. Gerade die schriftlichen B2Tests führten oft zu Demotivation. Der Anforderungssprung von B1 zu B2 sei sehr groß. Dass etwa jede_r zweite Geflüchtete in Sprachkursen durchfällt, wurde insbesondere auf den schrift­lichen Teil der Prüfungen zurückgeführt. Aus ihrer Erfahrung monierte die Integrationslotsin Asya Aldiri die zu alltagsfremden Prüfungsfragen etwa bei B2-Sprachkursen (Aldiri 2019). Der Bildungsstaatssekretär hielt es für notwendig, in der Sprachvermittlung statt textlastiger Aufgaben abstrakte Fragestellungen zu verwenden(Rackles, 18. RT 2018). Vorgeschlagen wurden Sprachausbildungen während der Lehre an den Oberstufenzentren. Unternehmen würden aufgrund der hohen Abbruchquoten vorsichtiger sein bei der Ein­ stellung von Geflüchteten(20. RT 2018). Auch den Eintritt ins Bildungssystem nahmen die Akteur_innen in den Blick: ­ Bei den Willkommens­klassen bestünde Unklarheit über die Zuordnung von Bildungsvoraussetzungen und Altersstufen. Notwendig sei eine Sprachstanderfassung in den Schulen (Scherer/Fey 2019). BERUFSBEZOGENER SPRACHERWERB Der berufsbezogene Spracherwerb bestimmte mehrmals die Agenda des Runden Tisches. Vom Bundesamt für Migra­tion und Flüchtlinge(BAMF, Referat 322, Berufsbezogene Sprachförderung) wurden dort im Juni 2017 neben den Integra­tionskursen die damaligen ESF-BAMF-Sprachkurse vorgestellt und die berufsbezogene Deutschsprach­förde­ rung(17. RT 2017). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 14 Aufgrund der großen Trägervielfalt und potenziell vieler Teilnehmer_innen war und ist das Kursangebot in Berlin sehr breit. Bei den berufsbezogenen Sprachkursen gab es eine berufsübergreifende Sprachvermittlung der Basismodule, ­ denen 2017 Spezialkurse mit berufsbezogenen Inhalten wie z. B. Handel und Gewerbe/Technik folgten, später Module für Pflege, Pädagogik und akademische Heilberufe(ebd.). Am Runden Tisch wurde eine Anfrage des BAMF bei den Bildungsträger_innen hinsichtlich der Art der jeweils angebotenen ­Berufsbezüge angeregt(ebd.). Weil Integrationskurse oft noch nicht mal das Sprachniveau B1 erreichen und Tests offenbar mangelhaft waren, blieb die Überprüfung auch der Kursan­bieter aus Sicht von Akteur_innen weiterhin notwendig(Scherer/Fey 2019; Morais 2019). In den Unternehmen sah man Handlungsbedarf weiterhin beim fachbezogenen Sprachunterricht für Berufe und Ausbildungen(Wildt/Bonatz 2019). Zum berufsbezogenen Spracherwerb eingeladen, stellte die Berliner Senatsverwaltung für ­Bildung, Jugend und Familie(SenBJF IV A 3), die 70.000 Azubis in dualer Ausbildung führt, im März 2020 am Runden Tisch ein eigenes Modell vor, das viele der o. g. Kritikpunkte nun zu berücksichtigen versucht: die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung(IBA). Ralf Wiechert-Beyerhaus, Fachgruppenleiter für Berufsschule, Berufsvorbereitung, Integration in der Berliner ­Senatsverwaltung unterstrich, dass über das IBA in Berlin jährlich rund 20 Prozent der Jugendlichen in die duale ­Ausbildung kämen: Die rund 5.000 Schüler_innen in der IBA würden in insgesamt zwölf Monaten auf die Berufsschul­reife vorbereitet und in zweimal vier Wochen Praktika mit Bewertung anhand betrieb­licher Lernaufgaben durchlaufen. Mehrere Praktika würden dabei im gleichen Handlungsfeld absolviert. Die IBA würde mit Sprachlernassistent_innen in elf Berufsfeldern durchgeführt. 66 Prozent der Schüler_innen aus 88 Nationen(29. RT 2020). Weitere Angebote für Schüler_innen mit Zuwanderungsbzw. Fluchthintergrund ab 16 Jahren sind nach der Willkommensklasse die Berufsqualifizierungs-maßnahmen und zusätzliche Angebote der Arbeitsagentur, die Volkshochschul- und Integrationskurse sowie die Fortführung der Willkommens­ klasse. Zudem wird über die Pilotmaßnahme„Anschluss“ das Projekt Praxiserprobung für Geflüchtete durchgeführt, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Ausbildungen in Gesundheit/Pflege/Soziales erforderten mehr private Partner. Für die Altenpflege fehlten ausreichend Fachlehrer_innen, ein Engpass bei den Träger_innen wären die Raumkapazitäten. Als Trends beim Berufseinstieg stellte die Berliner Bildungsverwaltung allgemein einen Anstieg bei den Handwerksberufen und einen Rückgang bei den kaufmännischen Berufe fest(ebd.). Der Runde Tisch nahm auch den öffentlich geförderten Sprachunterricht auf kommunaler Ebene im Bezirk Pankow in den Blick. Dazu gab die Programmbereichsleitung Deutsch der Volkshochschule(VHS) Pankow im April 2016 einige Informationen. Die vom BAMF finanzierten Integrationskurse waren damals nur für Geflüchtete mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit geöffnet. Sie umfassten Sprachunterricht bis zur Niveaustufe B1 und einen Orientierungskurs zur deutschen Geschichte, Rechtsordnung und Kultur. In dem Monat nahmen beispielsweise nur 38 Geflüchtete an den Kursen teil. Die von der Berliner Arbeitsverwaltung finanzierten Sprachkurse für alle Statusgruppen einschließlich der Nichtbleibeberechtigten hatten rund 200 Teilnehmer_innen(7. RT 2016). Das war bereits recht hoch. Zum Vergleich: Seit Oktober 2014 hatten sich rund 900 Geflüchtete bei der VHS Pankow in den Sprachkursen angemeldet(ebd.). Diese Basissprachkurse reichten von der Alphabetisierung bis zu A2.2 – entsprechend den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen der Teilnehmer_ innen – und konnten daher nur ein Einstieg sein. Für die damalige Ausgangssituation auf Bezirksebene nicht untypisch, waren bereits im April die für das Gesamtjahr 2016 zugeteilten Mittel nahezu aufgebraucht, die VHS Pankow wartete auf neue Mittelzuweisungen, um ihre Angebote weiterführen zu können. Neben einer ausreichenden Finanzierung fehlte es an Räumen, doch es gab noch genügend Kursleiter_innen. Die Wartezeit für die Pankower Integrations-Sprachkurse betrug 2016 rund zwei Monate. Die größten Nutzergruppen waren afghanische und syrische Geflüchtete. Wer keinen Platz fand, konnte auf Angebote anderer Integrationskursträger_ innen zurückgreifen, da sich ein Netzwerk von Pankower Träger_innen gebildet hatte. Ehrenamtliche sollten zu den vorhandenen Materialien geschult werden(ebd.). Am Runden Tisch wurde eine bessere Vernetzung mit den privaten Sprach­angeboten, eine Öffnung der Verfahren und Arbeit mit einfacher Sprache angeregt. Für die Sprachvermittlung wurden der VHS am Runden Tisch Räume bei der evangelischen Kirche angeboten(ebd.). Die Situation der Sprachförderung im Rahmen der Weiterbildung auf Bezirksebene hat sich seitdem qualitativ verbessert: Für 2020 hat die VHS Pankow diverse Angebote an Deutschkursen ins Programm genommen: Schreib- und Lesetrainings der Sprachlevels A2 bis C1, Grammatik A2 bis C1 sowie Prüfungstraining sowohl nach TELC als auch nach DTZ(VHS Pankow 2019: 161,163-164). Darüber hinaus plant die Bildungseinrichtung nun im Hinblick auf die berufsbezogene Sprache, Angebote zu schaffen,„welche die fachliche und die sprachliche Qualifizierung miteinander verzahnen. Hierbei bedarf es in der Angebotskonzeption einer Auseinander­ setzung mit den fachsprachlichen Anforderungen des Berufsfeldes sowie der Identifikation von sprachsensiblen Tätigkeiten und Situationen“(DS VIII-0708 BVV Pankow: 6). Die Volkshochschulen haben laut Irena Büttner von der Handwerkskammer die Bedeutung der Schriftsprache erkannt. Dass die VHS Pankow aber auch Kurse zu Mathematik, Rechtschreibung und Grammatik anbietet, hob sie besonders hervor (Büttner 2019). UNTERSTÜTZUNG DES SPRACHERWERBS DURCH ARBEITGEBER_INNEN Die Verbesserung der öffentlich geförderten Sprachvermittlung hat Jahre in Anspruch genommen. Die Behebung berufssprachlicher Defizite bei Geflüchteten in Beschäftigung bzw. Ausbildung haben die integrationswilligen Arbeitgeber_innen am Runden Tisch frühzeitig selbst in die Hand genommen. Dabei gehen sie unterschiedliche Wege: Bei der Gegenbauer Gruppe werden digitale Sprachhilfsmittel für alle Zielgruppen als Alternative zum gängigen Frontalunterricht gesehen; Videolernanbieter könnten zum virtuellen Lernen anregen (Streubel 2019). Dort lernen Geflüchtete per SprachApp in einer Ausbildungsgruppe virtuell mit externen Dozent_innen. ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 15 Die vom Unternehmen genutzte SprachApp LinguaTV enthält Konversationstraining und Berufssprache und ist an den Firmenbedarf angepasst. Als„virtuelles Klassenzimmer“ soll es nach der Integrationsbeauftragten des Unternehmens Heike Streubel eine Eins-zu-eins-Betreuung per Smartphone in mehreren Sprachen ermöglichen. Die Integrationsbeauftragte der Gegenbauer Gruppe hält zu den Geflüchteten in Ausbildung Kontakt über WhatsApp, um Abbruch zu ver­ meiden(ebd.). Als Gründe für Überforderungen bei anspruchsvolleren Tätigkeiten sieht sie vorwiegend mangelnde Sprachkompetenzen. Allerdings konstatiert sie auch Sprachverbesserungen bei Flüchtlingen:„Die Kämpfer sind angekommen“(ebd.). Bei Frisch& Faust Tiefbau wurde berufsbezogene Sprache als noch wichtiger angesehen als Konversation. Damit zu­ sammenhängend würde über selbst entwickelte Einstufungstests das Beherrschen von Grundrechenarten im Vorfeld abgefragt. Häufig gäbe es bei Be­werber_innen Probleme mit Dreisatz oder Prozentrechnung(Wildt/Bonatz 2019). In der Berufsschule der Branche, dem Lehrbauhof Berlin, würde berufsbezogene Sprache vermittelt. Im Unternehmen selbst wird das Hauptproblem Sprache nun mit eigener Nachhilfe durch Lehrkräfte im Einzelunterricht angegangen. Ab November 2019 begannen in der firmen­eigenen Berufsschule und auf dem Lehrbauhof die vom BAMF geförderten Sprachkurse für die geflüchteten Auszubildenden. Alle nehmen zwingend an den Kursen zur berufsspezi­fischen Sprachausbildung teil(ebd.). Mit Einstellungstests arbeitet auch die ABB Ausbildungszentrum gGmbH für ihre technischen Ausbildungsberufe und hat dabei oft die Erfahrung gemacht, dass Aufgabenstellungen nicht verstanden werden. Der überbetriebliche Ausbildungsbetrieb beharrt als Eingangsvoraussetzung deshalb auf dem Sprachlevel C1, da mit B2 sonst Misserfolgserlebnis­se vorprogrammiert seien(Woweries 2019). Für einen Kleinbetrieb wie WMS Zimmerei ist Spracherlernen parallel zur Arbeit schon aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Der Hand­werksbetrieb setzt auf aktive Nutzungen digitaler Sprachtools durch die Geflüchteten, etwa eine Sprach-App für Verben und Grammatik(Marquardt 2019). Die Stephanus Stiftung hat ebenso den Einsatz digitaler Hilfsmittel geprüft und will Geflüchtete mehr fordern:„Geflüchtete wollen eine klare Ansage. Sie wollen sich messen lassen können“, so die Er­fahrung von Geschäftsbereichsleiterin Julia Morais. Sie regte an, Integrations- oder Sprachkurse von vornherein auf den je­weiligen Bildungshintergrund der Teilnehmenden ab­zustimmen(Morais 2019) Laut Irena Büttner, Handwerkskammer Berlin, wird mindestens das Sprachlevel B2 benötigt; schon wegen den Sicherheitsbestimmungen verlangen Betriebe eigentlich C1, beispielsweise für Zahntechniker_innen oder KFZ-Mechatroniker_­ innen(Büttner 2019). Spezialisierte Sprachkurse für das Fachvokabular der Berufsschulen wurden schon 2015 von einem ARRIVO-Träger angeregt(16. RT 2015). Aus ihrer Zeit als Willkommenslotsin vor 2018 kannte Irena Büttner noch keine digi­ talen Hilfsmittel aus der Praxis der von ihr betreuten Ausbildungsbetriebe:„Apps kommen jetzt ganz langsam“(Büttner 2019). Das berührt wiederum die Digitalkompetenzen von Geflüchteten. Viele nutzen Smartphones schon wegen des Kontakts zu ihren Familien im Herkunftsland oder bringen Vorerfahrungen mit digitalen Geräten mit(ebd.). Nach Erfahrung des ARRIVO-Ausbildungscoaching muss für junge ­Geflüchtete digital vor allem alles schnell gehen, weshalb z. B. die Nutzung von WhatsApp als Kommunikationsinstrument einer klassischen E-Mail vorgezogen werde. Letztere entspreche jedoch eher den Erwartungen auf Arbeitgeberseite. (Büttner 2019). Irena Büttner macht noch auf ein weiteres Problem aufmerksam:„Wie bei den 350 Ausbildungsberufen Deutschlands berufsbezogene Sprache lernen, die dem je­ weiligen Ausbildungsberuf gerecht werde?“ Ihre Institution, die Handwerkskammer, bewirbt 130 der 350 Ausbildungs­ berufe aktiv. Viele sind selbst hierzulande als Ausbildungsberufe kaum bekannt wie beispielsweise Schilder- und Lichtreklamehersteller_in, Orthopädietechniker_in oder Hörgeräteakustiker_in. Auch beim JobMobil hat man gute Erfahrungen mit YouTube-Videos zum Spracherlernen gemacht(Kempmann 2019). Die Berliner Wasserbetriebe wollen in einem ehe­maligen Pumpwerk nahe ihres Ausbildungszentrums einen Ausbildungscampus für digitales Lernen errichten(Espert 2019). Das unterstreicht die wachsende Bedeutung digitaler Lernangebote in der Ausbildung. Weil die Digitalkompetenz von Geflüchteten nach Er­ fahrung der Albatros gGmbH unterschiedlich ausgeprägt ist, besteht Bedarf an einfach gestalteten digitalen Hilfsmitteln, die für viele gut erklärbar sind. So baut die Trägerin für Geflüchtete das Webportal albatros-direkt.de auf: Muttersprachler_innen mit Migrationshintergrund nehmen in den Sprachen Arabisch, Farsi und Russisch einen Peerto-Peer-Kontakt zu Geflüchteten per Laptop, Mikrofon und Video auf. Bewohner_innen der von Albatros betreuten Unterkünfte erhalten ein festes Infopaket zur Terminvergabe und für virtuelle Treffen mit Berater_innen, die einmal wöchentlich in den Unterkünften stattfinden. Zielgruppen sind weniger mobile Menschen oder Geflüchtete mit familiärer Sorgeverantwortung. Voraus­setzung ist stets eine stabile Internetverbindung(Rohrer 2019). Diese Vorschläge entsprachen auch den Erfahrungen beim Deutschen Caritasverband, der eine höhere Nutzungs­rate digitaler Medien insbesondere bei arabischen Geflüchteten gegenüber der deutschsprachigen Bevölkerung feststellte. Mit Sprachlern- und Übersetzungs-Apps versuchten sie die Sprachbarrieren zu überwinden(Caritas 2019: 2). Eine An­ frage im Berliner Abgeordnetenhaus von Tino Schopf MdA hinsichtlich der Nutzung digitaler Tools an den Berliner Oberstufenzentren im Januar 2020 bestätigte diese bei 18 von 19 Berufsschulen, hauptsächlich für Fremdsprachenvermittlung und Didak­tik(DS 18/21948 Abgeordnetenhaus: 1-6). Im Kontext der Covid-19-Pandemie und der bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen haben die digitalen Formate im Jahr 2020 schlagartig einen neuen Stellenwert erhalten (Scheible/Schneider 2020: 26). ZWISCHENFAZIT Die Beherrschung der deutschen Sprache und der jeweiligen berufsspezifischen Sprache bleibt die wohl größte Heraus­ forderung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Eine Verbesserung der Sprachkompetenzen gerade bei jungen Geflüchteten seit 2015 stellen sowohl die Unternehmen als FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 16 auch die Träger_innen und Unterstützer_innen der Flüchtlingsarbeit fest. Neben notwendigen Kapazitäten bei den Bildungs- und Prüfungsanbietern sind Vereinfachungen bei den Prüfungsaufgaben und-verfahren notwendig. Verbesserte Sprachkenntnisse tragen zunehmend zum Anstieg von Ausbildungen selbst bei Geduldeten mit lange erschwertem Zugang zu Sprachkursen bei. Die Gründe für die Verbesserung der Sprachkompetenzen liegen in den Betreuungs­ angeboten vor und während der Ausbildung, einer zielgenaueren Aus­richtung der öffentlich geförderten Sprach­kurse, der Einbeziehung des Sprachunterrichts in den betrieblichen Rahmen – vor allem im Hinblick auf die berufsbezogene Fachsprache –, in der Nutzung digitaler bzw. audiovisueller Tools durch die Geflüchteten selbst und nicht zuletzt in den Sprachanlässen im beruflichen und privaten Alltag im Austausch und Kontakt zu anderen. 3.4 OHNE SIE GEHT ES NICHT: PSYCHOSOZIALE UNTERSTÜTZUNG Für die Arbeitgeber_innen wurde die psychosoziale Betreu­ung der Geflüchteten im neuen Arbeitsleben nicht zuletzt ­relevant, um Ausbildungs- oder Beschäftigungsabbrüche zu vermeiden. Hier zeigte sich, dass viele der nach Deutschland geflüchteten Menschen in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht traumatische Erlebnisse gehabt hatten, die auch ihr Leben hier stark beeinflussen. Auch die Sorge um – im Land oder in Flüchtlingslagern – zurückgelassene Angehörige beeinträchtigt den Alltag ­ vieler Geflüchteter massiv. Dies bleibt nicht ohne Folgen für Aus­b­ ildung und Beschäftigung und zieht oft Ausbildungs­ abbrüche etc. nach sich. Zusätzlich zu diesen psychischen Belastungen müssen sich die Menschen in einem völlig neuen institutionellen und sprach­lichen Kontext zurechtfinden und benötigen hier Unterstützung auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Somit ist es nicht erstaunlich, dass auch die psychosoziale Unterstützung geflüchteter Ausbildung- und Arbeitsplatzsuchender in den Fokus des Runden Tisches rückte. HILFEN FÜR BETREUUNG IN AUSBILDUNG UND ARBEIT Die Regionaldirektion der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg informierte vor diesem Hintergrund zur Einstiegsqualifizierung(EQ). EQ Welcome war eine kombinierte Maßnahme der Aktivierung erwerbsfähiger Geflüchteter und Ausbildung mit begleitenden Hilfen. Dabei wurden solche ausbildungsbe­gleitenden Hilfen(abH) beispielsweise als sozialpädagogische Betreuung bei den Berliner Wasserbetrieben(BWB) vom Ausbildungsbetrieb finanziert. EQ Welcome war ein Bau­ steinmodell, das die abH z. B. in fachsprachlicher Ausbildung nach individuellem Bedarf ermöglichte. Basissprachkurse waren nicht Teil der abH, die die Bundesagentur förderte. Der Umgang mit der bisher strikten Trennung zwischen allge­ meinem und berufsspezifischem Sprachtraining war im Februar 2016 noch in der Experimentierphase – EQ und EQ Welcome sollten erste Standards setzen. Ein Einstieg in EQ Welcome war für Geflüchtete, die schon etwas weiter waren, auch in der zweiten Phase möglich. Mit den Vorschaltmaßnahmen wie der Sprachausbildung konnte EQ Welcome für Ausbildungen erst ab 1.4.2017 beginnen(4. RT 2016). Anfänglich wurde am Runden Tisch aus betrieblicher Sicht kritisch angemerkt, dass die EQ für Berufsschulen eher für Deutsche konzipiert ist (18. RT 2017). Rückblickend wurde die Einstiegsqualifizierung von Arbeitgeber_innen wie den BWB als sinnvolles Instrument eingeschätzt(Espert 2019). TANDEMMODELLE IN DER AUSBILDUNG Eine wichtige Rolle bei der Initiative zum Pankower Runden Tisch stellten Modellprojekte der betrieblichen Praxis dar, die beispielhaft für andere Unternehmen sein konnten. Am Runden Tisch und vor Ort im zentralen Ausbildungszentrum wurde 2016 das Modell der Berliner Wasserbetriebe(BWB) vorgestellt: Die BWB waren einer der Vorreiter in der Initiative „Mehrwert Berlin“, die die öffentlichen Unternehmen der Stadt bereits 2009/10 gestartet hatten: ein Ausbildungsprojekt mit sechs Geflüchteten aus sechs Ländern gemeinsam mit sechs deutschen Jugendlichen. Nach einer zwei­ wöchigen Kompetenzfeststellung schloss sich eine sechsbis acht­wöchige Werkstattphase an. Danach wurden die Teilnehmenden in den Außenstellen der BWB eingesetzt. Das Projekt dauerte insgesamt acht Monate. Die Jugend­ lichen wurden dabei sozialpädagogisch betreut. Einmal wöchentlich er­folgte eine erweiterte fünfstündige Sprachausbildung, die das Niveau C1 anstrebte. Die EQ setzte das Unternehmen bewusst anfangs nur für gewerblich-tech­ nische Berufe ein, da in kauf­männischen Berufen höhere sprach­liche Anforderungen gestellt werden. Erste Erfahrungen zeigten, dass sich die Auszubildenden in diesem gemischten Modell gegenseitig motivieren – Rückschläge nicht ausgeschlossen. Ohne sozialpädagogische Begleitung sei für das Unternehmen ein derartiges Vorhaben nicht möglich, hieß es. Auch das Großunternehmen hatte das Problem, geeignete Bewerber_innen zu finden (4. RT 2016). Die Anregung von BWB-Recruiting-Leiter Frank Haase an kleine und mittlere Unternehmen, eine Verbundausbildung mit Bildungsträger_innen in enger Kooperation mit der Arbeitsagentur vorzunehmen(ebd.), setzen die BWB selbst in den Folgejahren mit ihrem Horizonte-Programm um. Zusätzlich zu den jährlich regulären 80 Ausbildungsplätzen haben bereits 60 junge Menschen die achtmonatige Einstiegsqualifizierung durchlaufen. 44 von ihnen haben anschließend eine Ausbildung im Unternehmen begonnen. 29 Geflüchtete haben sich in dem firmenspezifischen Programm qualifiziert, beispielsweise zu Fachkräften für Wasserversorgungs- oder Abwassertechnik, Anlagen- oder Industriemechaniker_innen, Mechatroniker_innen oder In­dustriekaufleuten. In einem achtmonatigen Praktikum lernten sie technische Grundfertigkeiten, erhielten begleitenden Sprach- sowie naturwissenschaftlichen Unterricht und wurden von einem eigenen Ausbilder betreut. Für die geflüchteten Teilnehmenden hat sich das Tandemmodell mit 21 von 29 über die EQ begonnenen Ausbildungen offensichtlich bewährt. Insgesamt haben die BWB damit eine Erfolgsquote von mehr als 70 Prozent, wie die BWB betonen(Stand Juni 2021). Gründe dürften die vergleichsweise sehr guten p­ ersonellen und technischen Ausgangs­ ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 17 bedingungen der BWB-Ausbildung sein, aber auch die über das Modell bewirkte Gruppendy­namik und der Gemeinschaftsgeist von geflüchteten und herkunftsdeutschen Auszubildenden(Espert 2019). Insgesamt 13 der ehemaligen EQ-­ Praktikant_innen haben bereits ihre Ausbildung abgeschlossen und wurden von den BWB in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übernommen(Stand Juni 2021). PSYCHOSOZIALE BETREUUNG IM ALLTAG Im engen Zusammenhang mit der Arbeitsintegration stand aus Sicht der Teilnehmer_innen des Runden Tisches auch die psychosoziale Betreuung der Geflüchteten im Alltag. Dazu stellte die Projektleitung der Albatros gGmbH im März 2017 das laufende Projekt„Psychosoziale-psychia­ trische Versorgung von Geflüchteten“ vor: Die gemeinnüt­ zige Trä­gerin führte das Projekt in den Gemeinschafts­ unterkünften in den Pankower Ortsteilen Pankow, Buch und Karow durch. Die Betreuer_innen übernahmen eine Art Lots_innenfunktion und führten bei psychischen Auf­fällig­ keiten mehrsprachig Erst- und Zweitgespräche durch. Das g­ eschah auf Anfrage von Sozialdiensten und auch von Betroffenen selbst. Das Projekt kooperierte mit dem Amt für Psy­­­­ch­i­a­t­rie und nutzte vorhandene Regelsysteme. Die Betreuer_­innen führten z. B. Frühstücke für Frauen oder Entspannungs­gruppen für Männer durch und beobachteten, wie sich die seelische Gesundheit der Teil­nehmenden entwickelte. Die Geflüchteten nahmen freiwillig an den Angeboten teil, konnten aber teilweise auch dazu verpflichtet werden. Projektleiterin Nilab Alokuzay führte dafür folgende Gründe an: suizidales und Selbstverletzungsverhalten, häusliche Gewalt, posttraumatische Belastungsstörungen, Stress, Ängste, Depressionen, Alkoholprobleme oder familiäre Schwierig­keiten, aber auch Fehlmedikationen aufgrund von Falsch­über­ setzungen. Traumata, psychische Probleme(z. B. Verlust der männlichen Versorgerfunktion, Ruhelosigkeit bei fehlender Privatsphäre in den Heimen) und strukturelle Probleme(z. B. drohende Abschiebung) wurden als weitere Faktoren genannt. Bei Bedarf wurden Sprachkurse mit Begegnung vermittelt und auch Coachings für den ersten Arbeitsmarkt für Praktika oder auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Denn eine Beschäftigung wirkt sich positiv auf das seelische Wohlbefinden aus. Als weitere Probleme führte Projektleiterin Melanie Rohrer die Isolation und mangelnde Betreuungsmöglichkeiten der Geflüchteten nach Vergabe von Wohnraum an. Der Sozialdienst könne die mobile Unterkunft für Flüchtlinge(MUF) nicht ausreichend versorgen. Angeregt wurden am Runden Tisch mehr ambulante psychische Betreuungsmöglichkeiten und eine stärkere Sensibilisierung und Vernetzung innerhalb des Bezirksamts zum Thema psychischer Gesundheit (15. RT 2017, Zauner 2019, Gust /Ghayour 2020). Nach Erfahrung im Jugendmigrationsdienst können viele Dienste unter einem Dach Integration erleichtern – etwa Wohnungslosenhilfe, allgemeine Sozialberatung, Schuldner­ beratung,(Jugend-)Migrationsdienste, Bildungsberatung, Asylrechtsberatung mit Kontakt zu Regeldiensten – wegen der Verbindung von migrationsspezifischen und allgemeinen Themen. Das Zentrum der Caritas Berlin-Lichtenberg sei dafür ein positives Beispiel(Bautz 2019). In den Gesprächen mit Akteur_innen am Runden Tisch schälte sich zuletzt ein Problem heraus, das sich für die Behandlung ­in diesem Format nur bedingt eignet: Datenschutzbestimmungen erschwerten es beispielsweise Unternehmen wie Frisch & Faust Tiefbau, im berechtigten Interesse von Mitarbeiter_innen gegenüber Dritten zu handeln(Wildt/Bonatz 2019). Beim Jugendmigrationsdienst bedürfe es für die soziale Betreuung von Klient_innen der datenschutzrechtlichen Freigabe. So wäre ein direkter Kontakt zu Arbeitgeber_innen nur bei fehlenden Unterlagen möglich, ansonsten sei er nur über die Klient_innen möglich(Bautz 2019). Bei der Sprachmittlung in der psychosozialen Versorgung sah Albatros Handlungsbedarf: Es fehlten qualifizierte Sprachmittler_innen im psychosozialen Bereich(Rohrer 2019). Benötigt würden stabile Perspektiven auch für Familien, insbesondere für die Stärkung familiärer Strukturen durch Familiennachzug(Lemper 2019). Akteur_innen am Runden Tisch nannten im Zusammenhang mit der Betreuung weitere Handlungsbedarfe, etwa den Umgang von Arbeitgeber_innen mit Religion z. B. während des muslimischen Fastenmonats Ramadan:„Religio­sität ist mehr als Privatsache – für viele Geflüchtete ist Nichtreligiosität nicht vorstellbar(Plenert 2019). Ebenso angesprochen wurde der Handlungsbedarf beim Problem xenophober Denkmuster in Verwaltungen, z. B. in Brandenburg, in Belegschaften, Schulen oder in der Gesellschaft allgemein (Bautz 2019, Gust/Ghayour 2020). Viele kritisierten die an der Wohnungslosenversorgung orientierte Berliner Regelung, die die Zuständigkeitsverteilung in den zwölf Berliner Bezirken an den Geburtsmonat der Haushaltsvorstände koppelte(21. RT 2018). Dies führe oft zu langen Fahrten Geflüchteter zu Terminen weit außerhalb ihrer Unterkünfte und zu einer eingeschränkten Be­ treuung. Mit dem Beschluss zur Umstellung auf das Wohnortprinzip ab 1.1.2019 wurde dem Rechnung getragen. Die Umsetzung ist aber noch nicht abgeschlossen, sondern aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgesetzt(SenIAS 2020). ZWISCHENFAZIT Die Betreuung von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit bleibt unerlässlich, damit die Menschen erfolgreich ihre Ausbildung abschließen und längerfristig in Arbeit bleiben ­können. Bewährt haben sich die Einstiegsqualifizierung und das Tandemmodell bei der Ausbildung. Um Abbrüchen entgegenzuwirken, ist vor allem die psychosoziale Betreuung im Interesse von Gesellschaft und Unternehmen. Das schließt den Umgang mit Vereinsamung und fehlender Familienb­ indung ebenso ein wie mit Traumata. Eine Bündelung sozialer Dienste, wo es möglich ist, kommt den Bedürfnissen aller Betroffenen entgegen. 3.5 DER UNTERSCHÄTZTE FAKTOR: DIE WOHNRAUMFRAGE Früh stellte sich am Runden Tisch heraus, dass die Unsicherheit bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie dem des eigenen Wohnraums, der Integration in Arbeit und Ausbildung Grenzen setzt. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 18 Dies wurde hinsichtlich der Gemeinschaftsunterkünfte(GUs) auch wissenschaftlich bereits wahrgenommen: Gerade wenn der Aufenthalt dort von längerer Dauer ist, erschweren die Unterkünfte aufgrund ihrer geographischen Lage den Betroffenen oft soziale Kontakte und den Zugang zu Infrastruktureinrichtungen. Weitere Faktoren sind die dort mangelnden privaten Rückzugsmöglichkeiten, der Geräuschpegel, die„Lageratmosphäre“, das prekäre Zusammenleben etc.(Filsinger 2017: 15). Auch aus Unternehmenssicht gestaltet sich in den GUs das Lernen und das Umfeld für die Auszu­ bildenden oft problematisch(Wildt/Bonatz 2019). Die Arbeitsgruppe Wohnen von Pankow Hilft! beschrieb 2017 die Pro­ bleme aus Unterstützer_innensicht: unzureichende sanitäre Situation, die Situation insbesondere allein reisender Frauen und die Überbelegung. So konnten selbst große kinderreiche Familien nicht aus den Unterkünften heraus: Nach der Wohnungsdefinition der Verwaltung war für sechs- bis achtköpfige Familien kein angemessener Wohnraum zu bekommen (VA Wohnen 2017). VON DER ERSTUNTERKUNFT ZUR EIGENEN WOHNUNG Aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit der Arbeitsintegration bestimmten die Themen Unterbringung und Wohnen die Agenda des Runden Tisches zunehmend mit. Der damalige Berliner Staatssekretär und Flüchtlingsbeauftragte Dieter Glietsch schilderte im Februar 2016 die dramatische Ausgangslage aus dem Vorjahr: 2015 waren 80.000 Geflüchtete zumindest vorübergehend in Berlin, von denen 43.000 untergebracht wurden, davon 10.000 in Sporthallen. Inzwischen waren 159 Unterkünfte(davon 63 Sporthallen) voll belegt, davon im Bezirk Pankow 16 Flüchtlingseinrichtungen, darunter neun Sporthallen(4. RT 2016). Viele der Probleme, denen sich der Flüchtlingsbeauftragte damals gegenübersah – steigende Preise der Unterkünfte, Mangel an seriösen Betreiber_innen, unzureichende Aufenthaltsqualität besonders in den Notunterkünften, Personal­ probleme im Landesamt für Gesundheit und Soziales(LaGeSo) – schwächten sich ab mit dem sinkenden Zuzug an Geflüch­ teten. Pro Bezirk waren 2016 zwischen 500 und 1.000 Unterbringungseinheiten geplant. Die Anstrengungen richteten sich auf die Bereitstellung temporärer Unterkünfte und die Unterstützung der Wohnungssuche auf dem freien Markt(ebd.). Über vom Senat beauftragte freie Träger_innen wie das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk(EJF) oder place4refugees konnten monatlich 100 private Wohnungen gefunden werden – benötigt wurde aber das Zehnfache(6. RT 2016). In der Senatssitzung am 23.2.2016 wurde beschlossen, ein modulares Bauprogramm für Flüchtlingsunterkünfte aufzulegen. Dabei handelt es sich um Wohnhäuser mit einer ­Lebensdauer von 50 bis 60 Jahren, die in modularer Bauweise(mit vorfabrizierten Beton-Modulen) errichtet werden. 28 Standorte wurden in Abstimmung mit den Bezirken ausgewählt(LAF MUF 2020). Um einen Überblick über die Wohnungsversorgung für Geflüchtete in der öffentlichen, privaten und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft zu erhalten, wurde zum Runden Tisch im September 2016 der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.(BBU) eingeladen. Dem größten Wohnungsverband Berlin-Brandenburgs waren rund 1,1 Millionen Mietwohnungen zuzuordnen, davon 700.000 in Berlin. Für Geflüchtete und Wohnungslose sahen dessen landeseigene Wohnungsunternehmen elf Prozent ihrer Neuvermietungen vor. Im Jahr 2016 sollten über jenes„Marktsegment für Flüchtlinge“ 1.200 Wohnungen an Geflüchtete mit Bleibeperspektive vermietet werden(10. RT 2016). Als Probleme sah der BBU in Berlin lange Bauplanungszeiten und fehlende Baugrundstücke. Darüber hinaus gab es Widerstände in der Nachbarschaft gegenüber Flüchtlingsunterkünften und bei den Geflüchteten Sprach- und kulturelle Barrieren sowie teilweise auch Anpassungsschwierigkeiten an westliche Wohn- und Sanitärstandards. Mehrsprachige Wohnungsleit­ fäden des BBU oder auch übersetzte Hausordnungen der Deutsche Wohnen sollten die Geflüchteten informieren(ebd.). Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Wohnungs­frage für die Arbeitsintegration und ihre integrativen Aspekte wurde der Runde Tisch im Folgejahr, im Mai 2017, als öffent­ liche Veranstaltung mit dem Titel„Wohnen für alle“ durch­ geführt. Eingeladen wurden Vertreter_innen der öffentlichen und privaten Wohnungswirtschaft, der Genossenschaften und Unterstützer_innen­initiativen sowie das Landesamt für Flüchtlingsangelegen­heiten(LAF). Das LAF war und ist zu­ständig für den Betrieb, die Belegung und Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen(EAs), in Gemeinschaftsunterkünften(GUs) sowie bei der Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asyl­bewerber_innen. Wegen der angespannten Lage am Wohnungsmarkt blieb die Vermittlung in eigenen Wohnraum weiterhin schwierig, Die EAs waren in Berlin in Bestandsimmobilien unter­gebracht und sollten die Vollversorgung der Geflüchteten bis zu sechs Monate sicherstellen. Danach sollten die Geflüchteten bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Selbstversorgung untergebracht werden in GUs in Bestandsimmobilen, Neu­bauten und MUFs. In Pankow existierten 2017 alle Formen:(Notbelegte) EAs, GUs als Bestands­objekte, Tempohomes(Wohncontainer­ anlagen) sowie ein Bestandsobjekt für integratives Wohnen (VA Wohnen 2017). Die Versorgung mit Wohnraum hatte ­ sich auch durch einen verringerten Zuzug verbessert, blieb aber für viele Geflüchtete ungelöst. Auf der öffentlichen Veranstaltung des Runden Tisches wurden dann umsetzbare Lösungsmodelle für private, ­öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsanbieter_innen diskutiert. Der Verband Haus und Grund Deutschland mit bundesweit rund 900.000 privaten Haus- und Wohnungs­ eigen­tümer_innen stellte sein Vermietungsmodell vor: Den Vermieter_innen gehören eher kleinere Wohngebäude, vielfach leben sie selbst in ihren Häusern. Sie wären an lang­fristigen Mietverträgen interessiert und würden oft Geflüchtete unterstützen. In regionalen bzw. lokalen Kooperationen ist dafür ein Mustermietvertrag entwickelt worden. Probleme bei der Vermietung an Geflüchtete sah der Verband in der ­temporären Anmietung und im Kündigungsschutz, aber auch in der Umnutzung von Gewerberaum, die oftmals Kleingewerbetreibende vertriebe(ebd.). In ehrenamtlicher Funktion als Aufsichtsratsmitglied der Wohnungsbaugenossenschaft Bremer Höhe eG stellte Klaus Mindrup MdB deren Wohnkonzept vor: Von rund 660 Wohnungen waren elf an geflüchtete Familien vermietet(ebd.). Die landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaft Gesobau ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 19 AG vermietet auf der Basis eines Kooperations­vertrags mit LaGeSo bzw. LAF Wohnungen an Geflüchtete. Für bis zu 300 Geflüchtete wurde der Bau von Unterkünften begonnen, darunter in der Pankower Falkenberger Straße 151–154. Die Gesobau errichtet dort barrierearme Wohnungen mit einem und eineinhalb, zwei, vier und fünf Zimmern nach dem Sonderbaurecht des§ 246 Baugesetzbuch(BauGB), die zur gewünschten langfristigen Nachnutzung ein„normaler“ Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen werden sollen(ebd.). In Hinblick auf ein beschleunigtes Bauen eingeladen war auch die Vonovia AG. Dieses private Wohnungsunternehmen mit bundesweit 392.000 Wohnungen wollte den Problemen, die sich durch hohe regulatorische Vorgaben, lange Abstimmungswege und hohe Investitionskosten ergeben, mit modularen Wohnungen in serieller Fertigung begegnen. In dem Pilotprojekt Insterburger Straße in Bochum wurden Gebäude mit 14 Wohneinheiten energieeffizient und barrierearm errichtet. Bei 70 Prozent Vorfertigung konnten die Zweibis Vier-Zimmer-­Wohnungen aus 45 modularen Holzelementen innerhalb von drei Monaten vor Ort nach dem Lego-Prinzip zusammen­gestellt werden. Der Modulbau machte Nachverdichtungen bestehender Wohngebiete und Hausaufstockungen möglich(VA Wohnen 2017). Baubeschleunigung für neuen Wohnraum blieb auch in der Folgezeit ein Thema am Runden Tisch: Im Dezember 2019 stellte die bundesweit tätige B & O Gebäudetechnik GmbH das Holzhybridbauprojekt Überbauung des Münchener Dantebads vor, ein Wohnungsbauvorhaben für viele Nutzergruppen, darunter Geflüchtete. Das Bauvorhaben konnte innerhalb eines Jahres realisiert werden. Durch eine hohe Vorfertigung blieben die Kosten günstig(27. RT 2019). Der Runde Tisch beschäftigte sich zudem weiterhin mit der Unterbringung Geflüchteter auf dem regulären Wohnungsmarkt. Über das Flüchtlingsmanagement der neugebildeten Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales wurden die öffentlichen Aktivitäten verstärkt: Im September 2018 wurde beim Runden Tisch die Ausweitung der privaten Wohnraumsuche über Integrationslots_innen angekündigt, da in jenem Jahr lediglich 474 Vermietungen in privaten Wohnraum stattgefunden hatten. Das Modell der AG Wohnen im Berliner Bezirk Reinickendorf zur Beratung privater Hauseigentümer_innen bzw. Wohnungsgeber_innen wurde ebenso hervorgehoben wie das des gemeinnützigen Internationalen Bundes, das auf die Begleitung Wohnungs­suchender durch Muttersprachler_innen bei Beratungen und Wohnungsbesichtigungen setzte(Schulz, 23. RT 2018). In Pankow startete im Februar 2020 über die WIB – Wohnraumberatung für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund – eine Wohnraumberatung für Geflüchtete, die in Pankow leben oder Leistungen beziehen(Netzwerk Flucht Pankow 2020). An dem Thema der Nutzung des Sonderbaurechts nach § 246 BauGB für neuen Wohnraum blieb der Runde Tisch kontinuierlich dran, um letztlich auch zur Schaffung neuen Wohnraums anzuregen, wurden bewusst Best-Practice-­ Beispiele in die Diskussion einbezogen: Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen(BSW) stellte im Dezember 2019 das Hamburger Ver­ fahren zur Wohnraumraumversorgung vor. Die BSW ist seit 2015 feder­führend für den Bau von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen(UPW), deren Betrieb wie die Folgeunterbringung in der Verantwortung der Hamburger Sozial­behörde liegt. Die BSW ließ Unterkünfte im baulichen Standard des ­sozialen Wohnungsbaus für 300 bis 2.500 Menschen von privaten Investor_innen und der städtischen Wohnungs­bau­gesellschaft(WBG) SAGA errichten. Dabei wurde auch der§ 246 BauGB für von der geltenden Planrechtsausweisung ­abweichende Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete genutzt. Das UPW-Konzept beinhaltet die Errichtung regulärer, über 30 Jahre geförderter Wohnungen, wobei 15 Jahre für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Geflüchteten(und Wohnungslosen) vorgesehen sind. Nach spätestens 15 Jahren erhalten die Gebäude eine Nutzungsgenehmigung für W­ ohnen und stehen dann für alle berechtigten Wohnungs­suchenden zur Verfügung. Neuer Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende wird in der Hansestadt in der Regel in neue Wohnungs­ bauprojekte mit geförderten und frei finanzierten Anteilen integriert. Auf zwei„Wohnungsversorgungsgipfeln“ wurden zuletzt gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft Programme für Belegungsrechte im Bestand weiterentwickelt. Eine Untervermietung an Wohnungssuchende findet dort z. B. über soziale Träger_innen wie f & w fördern und wohnen AöR statt. Für Mehrkinderfamilien nutzt Hamburg insbesondere Reihenhäuser, die an den UPW-Standorten entstanden sind. Um Haushalte mit Fluchthintergrund besser in privaten Wohnraum zu vermitteln, wurde ein Angebot an Mieterschulun­gen entwickelt. Absolvent_innen erhielten einen„Mieterführerschein“, wie er vergleichbar auch beim Berlin-Brandenburgischen BBU genutzt wird. Ein Einzugs- und Begleitteam wurde eingesetzt, um jene Haushalte bei Kontakten zu Vermieter_innen zu unterstützen(Schünemann, 27. RT 2019). Seitens der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen(SenSW) wurde auf den Kooperations­vertrag des Senats mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verwiesen: 60 Prozent der zur Wieder­ver­mietung kommenden Wohnungen würden an WBS-berechtigte Haushalte vermietet, davon wiederum 25 Prozent an besondere Bedarfsgruppen, darunter Geflüchtete. Das entsprach 2018 9.270 Wohnungen für WBS-Berechtigte in Berlin. 29 MUFs waren geplant, davon 23 mit 14.500 Plätzen durch WBG; von denen gehen die sog. MUF 1.0 in den Sockelbestand des LAF über und die MUF 2.0 sollen – wenn sie für Geflüchtete nicht mehr benötigt werden – in Wohnraum für andere so­ ziale Nutzergruppen umgebaut werden. Für die Wohnungsbaugenossenschaften wurden demgegenüber 58 geförderte Wohnungen be­willigt und Fördermittel von 20 Millionen Euro bereitgestellt(Obermeyer, 27. RT 2019). Nach den Berech­ nungen des Senats fehlen in Berlin bis Ende 2020 noch rund 19.000 Plätze für die Unterbringung von Wohnungslosen, darunter auch Geflüchtete(LAF MUF 2020). In Berlin wird auf dieser Basis das Sonderwohnbaurecht nach§ 246 BauG auch in der Weise genutzt, dass zugleich auch Aspekte der Arbeitsintegration berücksichtigt werden: Die landeseigene WBG degewo sieht für das geplante Wohnquartier Bohnsdorfer Weg in Berlin-Treptow auf über fünf Hektar eines ehemaligen Gärtnereigeländes weniger als 15 Prozent des Gesamtvorhabens(64 von 460 Wohnungen) für Geflüchtete vor. Deren Wohnanlage soll sich in Konstruk­ tion und Gestaltung den anderen vorgesehenen Gebäude­ körpern anpassen. Dort sollen vor allem Familien unterge- FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 20 bracht werden und Menschen, die meist bereits einen festen Arbeitsplatz haben, eine Ausbildung oder ein Studium ab­ solvieren(BA Treptow-Köpenick 2020). Dies entspricht einer Anregung, die auch am Pankower Runden Tisch den Vertreter_ innen zuständiger Senatsverwaltungen übermittelt wurde. WOHNKOSTENENTLASTUNG FÜR GEFLÜCHTETE IN AUSBILDUNG UND ARBEIT Bei der Wohnkostenentlastung für Geflüchtete in Ausbildung oder Beschäftigung in den GUs hat sich etwas getan. Kritisch war am Runden Tisch diskutiert worden, wie und in welcher Höhe Geflüchtete bei Ausbildungs- und Arbeits­aufnahme ihre Unterkünfte selbst bezahlen mussten – bis hin zur Verschuldung oder Wohnraumaufgabe in GUs. Die Selbst­ zahlung war zunächst nicht geregelt(Netzwerk Flucht 2017). Das Flüchtlingsmanagement beim SenAIS wurde daher 2018 nach Anreizen wie Kostenminderung, steuerlicher Absetzbarkeit oder Umzugshilfen befragt. Flüchtlingskoordina­ torin Sybil Schulz verwies auf Übergangsregelungen bis 2020. Eine abschließende Selbstzahlendenregelung für alle ­Unterkünfte steht gegenwärtig(Mai 2021) immer noch aus. Zur Wohn­kostenentlastung für Eigenanteils- und Selbst­ zahler_innen würden Gebühren bestimmt, die – vor dem Hintergrund eines sinnvollen Ausgleichs zwischen Sozialstaatsund Kostend­ eckungsprinzip – unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten liegen sollten(Schulz, 23. RT 2018). Aus­ wirkungen der Wohnkostenentlastungen bei ­Geflüchteten in Arbeit lassen sich nur eingeschränkt analysieren: Bis Mai ­ 2020 wurden vom LAF insgesamt 694 Rechnungen an Eigen­ anteils- und Selbstzahler_innen in den Unterkünften gestellt. Nach SenIAS entspricht diese Zahl aber nicht exakt den Beschäftigten, da„hierunter Menschen fallen, die ein Ein­ kommen aus Erwerbsarbeit haben, Studierende, die BAföG-­ Leistungen beziehen, sowie Auszubildende, die Berufs­ausbildungsbeihilfe(BAB) erhalten“(DS 18/23538 Abgeordne­ ten­haus 2020: 1). Der Senat will angesichts der hohen Unterbringungskosten Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, eines Studiums oder einer Ausbildung setzen(ebd.: 4). WOHNUNGSVERSORGUNG DURCH ARBEITGEBER_INNEN Im Mai 2017 stellte sich beim Runden Tisch Pankow Hilft! mit seiner Arbeitsgruppe Wohnen vor. Die AG hilft Geflüchteten bei der Wohnungssuche, der WBS-Beantragung, der Erstellung von Dokumenten, begleitet bei Besichtigungen oder ist ­Ansprechpartnerin in Konfliktsituationen. Die Flüchtlingsunterstützer_innen kooperieren mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag AG. Dabei werden kreative Lösungen zur Wohnungszusammenlegung und zum Wohnungstausch sowie die Beteiligung weiterer Wohnungsgesellschaften empfohlen(VA Wohnen 2017). Die Wohnraumversorgung für Mitarbeiter_innen, insbesondere für Auszubildende, ist für Unternehmen generell ein Problem – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt seien von der öffentlichen Hand die Bruttokaltmietbeträge für Anmietungen von Geflüchteten zu gering angesetzt, bemängelte Urs Marquardt, Geschäftsführer der WMS Zimmerei GmbH. Trotz eines 20-­prozentigen Zuschlags und zusätzlich zehn Prozent sozialer Härte(Wohnungslosigkeit) reichten die festgesetzten An­ mietbeträge nicht aus(Marquardt 2019). Bei den Betrieben griff die Frisch & Faust Tiefbau GmbH zur Selbsthilfe und baute eine ehemalige Lagerhalle auf ihrem Pankower Firmengelände zu Appartements für ihre Mitarbeiter_innen, davon zwei Auszubildende, um(Wildt/Bonatz 2019). Vergleichbare Pläne – Wohnhäuser für Mitarbeiter_innen bzw. Auszubildende – hatte auch die Stephanus Stiftung und das ABB Ausbildungszentrum(Morais 2019, Woweries 2019). Letzteres illustrierten die Problematik anschaulich: Die Notwendigkeit sozialpädagogische Betreuung für unter 18-jährige Azubis von Wohnheimbetreiber­seite vorzuhalten, verursache K­ osten­­ in größerem Umfang. Gleichzeitig müssten Mieten für Auszubildende tragbar bleiben. Ausbildungswohnheime in Gewerbegebieten zu ermöglichen, könne eine Möglichkeit sein, Kosten zu senken(Woweries 2019). In diesem Zusammenhang verwies Margrit Zauner von der Berliner Arbeitsverwaltung auf das Beispiel des Azubiwerks Hamburg, über das moderne möblierte Unterkünfte für Auszubildende(über und unter 18-Jährige) bereitge­stellt würden. So sei auf einem ehemaligen Bahngelände in Hamburg­ Wandsbeck ein Wohnheim für minderjährige Azubis geschaffen worden(Zauner 2019). Trotz steuerlicher Erleichterung für das Mitarbeiterwohnen bleibt als Problem vor allem die mangelnde Grundstücksvergabe an Betriebe, um Werkswohnungen zu errichten(Uhlmann 2020: 42). ZWISCHENFAZIT Die Wohnungsfrage ist aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Berlin für alle Bewohner_innen der Stadt ein anhaltendes Problem, nicht nur für Geflüchtete. Unterschätzt wird oft, wie ungünstige Wohnverhältnisse die Integration in Arbeit und Ausbildung einschränken können. Trotz viel­fäl­ tiger Bestrebungen zur Wohnraumversorgung ist der Anteil der in den Gemeinschaftsunterkünften lebenden Geflüchteten zu hoch. Das Engagement von Unterstützer_innen und Träger_innen der Flüchtlingsarbeit, von integrationswillige ­Unternehmen bis hin zur Aufnahmebereitschaft innerhalb der öffentlichen, privaten und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft bietet positive Ansätze, um die Wohnungsnot zumindest abzumildern. Enge Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft wie in Hamburg dürften eine bleibende Auf­gabe in Berlin sein, um alle Wohnungssuchenden zu versorgen. Für die Schaffung neuen Wohnraums eignet sich der in Hamburg früh beschrittene Weg, das Sonderwohnbau­recht über§ 246 BauGB mit den UPW zu nutzen – ebenso wie der nachnutzungsbezogene Ansatz von MUF 2.0 in Berlin. Dieser Ansatz hat auch Eingang gefunden in die Wohnkosten­entlastung für Selbstzahler_innen in Ausbildung, Studium oder Arbeit. Eine aktive Grundstückspolitik, verbunden mit innovativen Bau­verfahren wie der seriellen Vorfertigung von Modulen bis hin zum Stelzenbau, könnte dem Wohnungsneubau auch in ver­d­ ichteten Quartieren wichtige Impulse geben. Für Geflüchtete(und Herkunftsdeutsche) in Ausbildung und Beschäftigung kann die Ausweitung des Werkswohnungsbaus bzw. Ausbildungswohnens eine weitere Option sein. Um diese zu realisieren, bedarf es ebenfalls einer unter­ stützenden öffentlichen Planungs- und Grundstückspolitik. ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 21 4 FAZIT: DER PANKOWER RUNDE TISCH ALS SPIEGEL DES BUNDESWEITEN INTEGRATIONSPROZESSES VON GEFLÜCHTETEN SEIT 2015 Der bundesweite Integrationsprozess von Geflüchteten seit dem Zuwanderungsjahr 2015 spiegelt sich am Pankower Runden Tisch thematisch wider. Die Ende 2019 befragten Akteur_innen schätzten die Runde nahezu übereinstimmend hinsichtlich des Informationsgewinns, des Austauschs unter den Teilnehmenden selbst und der Vernetzung horizontal wie vertikal. Je nach beruflichem Hintergrund wurde die Auswahl der Referent_innen, der stets neue Input oder das Zusammenspiel aller drei politischen Ebenen als hilfreich angesehen, was es vielen Teilnehmenden erleichterte, unterstützend und vermittelnd tätig zu werden. Über die diversen Referent_­innen wie den Leiter des Landesamts für Einwanderung, den Leitenden und Mitarbeiter_innen in der Arbeitsagentur oder die Staatssekretär_innen erhielten viele Akteur_ innen in­formative, hilfreiche Einblicke und Ausblicke. Der Umfang und die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen haben zur offenen Kommunikation beigetragen: Es entstanden Ver­ trauensbeziehungen, weil der Runde Tisch seit nunmehr fünf Jahren mit weitgehend denselben Personen stattfindet. Stellvertretend für viele Akteur_innen fasste es Pfarrer Kaspar Plenert zusammen, der den Evangelischen Kirchen­kreis Berlin Nord-Ost vertrat:„Der Runde Tisch ist kein Entscheidungsgremium; Kommunikations- und Beziehungs­runden brauchen Zeit. Sie sind als Prozess angelegt. Es ist eine Praktikerrunde aus Professionals und Institutionen. Der Runde Tisch ist auf der Suche nach praktikablen Lösungen und bestrebt, institutionelle Abläufe und Verfahren zum Guten[Abschluss]zu führen, einem großen Ziel zu folgen. Alle Themen werden durchleuchtet, um Hemmschwellen der Integration zu identifizieren. Es werden alle Fehler im System aufgezeigt“(Plenert 2019). Viele Akteur_innen schätzten die Bündelung aller Bereiche, die dazu geführt hat, dass sich ein breites Gesamtbewusst­sein für die Probleme entwickeln konnte und dass nicht Probleme einzelner Personen behandelt werden. Zum Runden Tisch wurden Expert_innen aus Politik, Verwaltung und Praxis herangezogen. Es folgten immer thematisch aufeinander abgestimmte Schritte nach dem Motto: Wo ist was von­nöten? Darüber hinaus gab es eine zunehmende Entwicklung zum Austausch unter den Expert_innen. Einigen Akteur_innen war auch die direkte Verbindung zur Politik über den Bundestagsabgeordneten Klaus Mindrup wichtig. So konnten relevante Themen – vom Nachfassen bei Entscheidungsträger_innen und ­Akteur_innen über Vorortbesuche bis hin zu Anfragen auf verschiedenen politischen Ebenen – auch über längere Zeit verfolgt werden. Arbeitgeber_innen haben die praktische Unterstützung in Einzelfällen sehr geschätzt. Von ihnen kam die Anregung, mehr Arbeitgeber_innen, insbesondere mehr ausbildende Betriebe für das Gremium zu gewinnen. Angeregt von Seiten der Träger_innen wurde zudem,(mehr) mit Geflüchteten statt über sie zu sprechen, um eine andere Perspektive zu bekommen. Kaspar Plenert:„Wegen des Berufsbezugs und der professionellen lösungsorientierten Herangehensweise war es aus dem Teilnehmendenkreis nie ‚anklagend‘. Praktikerrunden aus Akteuren sind dafür besser als Bürgerdialoge mit Interessierten“(ebd.). Dem steht der Vorschlag einer Öff­nung des Gesprächsformats entgegen, beispielsweise zu einer Diskussion auch Vertreter_innen flüchtlingskritischer Bevölkerungsgruppen einzuladen. Diese könnten jedoch im Rahmen von Sonderveranstaltungen einbezogen werden. Auf kommunaler Ebene sind nach den fünf Jahren etliche Verbesserungen in mehreren Bereichen der Arbeitsinte­ gration festzustellen, die vorrangig oder auch ausschließlich Geflüchteten zugutekommen: Mit dem Format„Runder Tisch“ konnten also praktikable Lösungen ermittelt sowie institutionelle Abläufe und Verfahren thematisch durchleuchtet werden, um Integrationshemmnisse zu identifizieren und diesen mit einem vertrauensvollen Zusammenwirken der unterschiedlichsten Akteur_innen entgegenzuwirken. Darüber hinaus liegen unter den – jedenfalls vor der CoronaPandemie – sich verbessernden Rahmenb­ edingungen sowohl der Arbeitsmöglichkeiten für weitere Statusgruppen (u. a. Geduldete) als auch innerhalb der Verwaltung oder beim alltags- und berufsspezifischen Spracherwerb unterschied­ liche Erfahrungen und Lösungsansätze der integrationsbereiten Unternehmen, Träger_innen und Unterstützer_innen der Flüchtlingsarbeit vor: Es sind beispielsweise digitale Tools zum Erlernen von(Berufs-)Sprachen, Tandemmodelle zur gemeinsamen Ausbildung oder eine ausbildungsbegleitende Unterstützung – von der Nachhilfe bis hin zum Alltagsleben. Um lernen zu können, ist eine entsprechende Wohnsituation un- FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 22 erlässlich, wie sie etwa im Rahmen des Sonderbaurechts oder des Mitarbeitendenwohnens realisiert werden kann. Unerlässlich für die Integration in den Arbeitsmarkt bleibt dabei stets die Überwindung kultureller Schranken und Vorurteile. Auf allen Seiten. ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 23 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 24 Die Akteur_innen Der Initiator des Runden Tischs: Klaus Mindrup, Initiator des Runden Tischs, Mitglied der Bundes­tages(SPD) seit 2013 für den Wahlkreis 76 Berlin-Pankow. Des Weiteren in alphabetischer Reihenfolge: Bautz 2019: Der Jugendmigrationsdienst der Caritas im Erzbistum Berlin e. V., vertreten durch Matthias Bautz und Kolleg_innen(Gespräch 6.11.2019). Büttner 2019: Die Handwerkskammer Berlin im Arrivo-Ausbildungs­ coaching, vertreten durch Irena Büttner(Gespräch 4.12.2019). Ceyhan 2019: Der BAREX – Berliner Arbeitgeber& Existenzgründer e. V. bzw. start:haus GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Selcuk Ceyhan (Gespräch 26.11.2019). Espert 2019: Sünne Espert, Leiterin Ausbildung der Berliner Wasserbe­ triebe, und Amine El Ayif, Mitarbeiter Integration(Gespräch 9.12.2019). Gust 2020: Birgit Gust, Koordinatorin für Flüchtlingsfragen, und Sarah Ghayour-Morbahan, Koordinatorin für sozialraumorientierte Integrations­ politik im Integrationsbüro im Bezirksamt Pankow(Gespräch 9.1.2020). Ismail 2019: Mounira Ismail, Migrantin, und Wissam Ali-Hassan, Geflüchteter (Gespräch 4.3.2020). Kempmann 2019: Das Berufsberatungsprojekt JobMobil, vertreten durch Nora Kempmann(Gespräch 29.10.2019). Lemper 2019: UK Storkower Straße, vertreten durch Ludger Lemper, später KulturMarktHalle(Gespräch 29.10.2019). Marquardt 2019: UK Straßburger Straße, vertreten durch Urs Marquardt, Geschäftsführer der WMS Zimmerei GmbH, ehrenamtlich bei Refugee Law Clinic(Gespräch 14.11.2019). Morais 2019: Die Stephanus Stiftung, vertreten durch Geschäftsbereichsleiterin Integration und Migration Julia Morais(Gespräch 21.11.2019). Plenert 2019: Der Evangelische Kirchenkreis Berlin Nord-Ost, vertreten durch Pfarrer Kaspar Plenert(dann ev. Kirche Berlin-Tiergarten) und ­Kolleg_innen(Gespräch 13.11.2019). Rohrer 2019: Die Albatros gGmbH und Pegasus gGmbH, vertreten durch Geschäftsführer Friedrich Kiesinger und Geschäftsbereichsleiterin Geflüchtete Menschen Melanie Rohrer-Tlili(Gespräch 1.11.2019). Scherer/Fey 2019, 2020: Die WeTeK Berlin gGmbH – gemeinnützige Gesellschaft für Qualifizierung, Ausbildung und Jugendkultur, vertreten durch Geschäftsführerin Christine Scherer, bzw. der PfefferwerkAusbildungsverbund, vertreten durch Ulrike Fey(Gespräche 25.9.2019, 7.8.2020). Selka 2019, 2020: UK Mühlenstraße, vertreten durch Reinhard Selka ­(Gespräche 29.10.2019, 4.5.2020). Streubel 2019: Streubel, Heike, Integrationsbeauftragte der Unternehmensgruppe Gegenbauer mit der Gegenbauer Services GmbH, Berlin (Gespräch 29.10.2019). Wild/Bonatz 2019: Wildt, Bernhard, und Torsten Bonatz, Ausbildungskoordinatoren der Frisch& Faust Tiefbau GmbH, Berlin(Gespräch 13.11.2019). Darüber hinaus wurden aufgrund ihres Bezuges zu Akteur_innen am Runden Tisch für diese Publikation befragt: Aldiri 2019: Asya Aldiri, Integrationslotsin und Geflüchtete(Gespräch 9.12.2019). Zauner 2019: Margit Zauner, Abteilungsleiterin II Arbeit und Berufliche ­Bildung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ­(Gespräch 27.11.19). Die BWB haben im Juni noch einmal aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt. Diese internen Informationen wurde auf S. 16 und 17 dieser Pub­ likation eingearbeitet. Die in offenen Fragen erhobenen Interviews mit den o. g. Akteur_innen 2019 sind nicht veröffentlicht. Bisher noch unveröffentlichte Protokolle des Pankower Runder Tisches Arbeit, Ausbildung, Integration 2015 bis 2019, diesbezügliche Vermerke, Materialien, Schreiben, wurden ebenso herangezogen. Für nähere Informationen kann der Kontakt zum Autor über max.neumann68@gmail.com hergestellt werden. Ferner vertreten waren die Arbeitsagentur Berlin Süd Team Asyl, das JobCenter Berlin Pankow und das Bezirksamt Pankow von Berlin sowie die Unterstützer_inneninitiative Pankow Hilft! ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 25 Themen der RT-Sitzungen in chronologischer Abfolge 12.6.2015 6.10.2015 11.1.2016 1.2.2016 17.2.2016 7.3.2016 14.3.2016 25.4.2016 27.4.2016 5.9.2016 26.9.2016 10.10.2016 16.1.2017 20.3.2017 5.5.2017 15.5.2017 19.6.2017 5.12.2017 19.3.2018 30.5.2018 25.6.2018 20.8.2018 24.9.2018 3.12.2018 Auftaktveranstaltung„Flüchtlinge beschäftigen“ u.a. mit Berliner Senatorin Integration Arbeit und Soziales, Dilek Kolat, mit Vertreter_innen der Arbeitsagentur Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Unternehmen. 1. Sitzung: offene Gesprächsrunde mit den Akteur_innen. 3. Sitzung: Stand der Erfassung arbeitssuchender Geflüchteter. 4. Sitzung: Flüchtlingssituation in Berlin mit Staatssekretär Dieter Glietsch; BWB-Ausbildungsmodell mit Ausbildungs­ leiter Frank Haase. 5. Sitzung: Bewertung ausländische Berufsabschlüsse mit Kathrin Tews, Bereich Ausbildung/Bildungspolitik, IHK Berlin. Sondersitzung mit Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin BMAS. 6. Sitzung: offene Runde mit Berliner Arbeitsstaatssekretär Boris Velter. 7. Sitzung: Flüchtlingsunterbringung in Pankow mit JensHolger Kirchner, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung; Vermittlung Sprachen­kompetenz mit Andreas Noack, VHS Pankow. Sondersitzung: Vorrangprüfung bei Arbeitserlaubnisverfahren mit Sylvio Kelm, Teamleiter Asyl AG-Service Arbeitsagentur Berlin Süd. 10. Sitzung: Wohnungsvergabe an Geflüchtete u.a. mit Dr. David Eberhart, Verband Berlin-Brandenburgische Wohnungsunternehmen BBU. 11. Sitzung: Ausländerbehörde Berlin mit Leiter Engelhard Mazanke. 12. Sitzung: Flüchtlingszahlen in Berlin und Pankow mit Birgit Gust, Flüchtlingskoordinatorin Pankow. 13. Sitzung: JobCenter Pankow Team Asyl mit Leiterin Samia Coufin. 15. Sitzung: psychosoziale-psychiatrische Versorgung mit Projekt Albatros. Veranstaltung„Wohnen für alle“ mit Akteur_innen der Wohnungswirtschaft. 16. Sitzung: Selbständigkeit mit Gründungsexperten,-coaches. 17. Sitzung: berufsbezogene Sprachkurse mit Maik Bartelt, Ref. 322 BAMF. 18. Sitzung: Berliner Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation mit Integrationsbeauftragten Andreas Germershausen. 19. Sitzung: offene Runde mit Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin BMAS. 20. Sitzung: offene Runde mit Berliner Bildungsstaatssekretär Mark Rackles. 21. Sitzung: Beschäftigung Geflüchteter mit Sylvio Kelm, Arbeitsagentur Süd. 22. Sitzung: Ausländerbehörde Berlin mit Leiter Engelhard Mazanke. 23. Sitzung: Flüchtlingsmanagement mit Koordinatorin Sybill Schulz, SenIAS. 24. Sitzung: geplantes Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Leonie Gebers, Staatssekretärin BMAS. 27.8.2019 25. Sitzung: Migrationsgesetze mit Dr. Eva Högl MdB und Leiter der Ausländerbehörde Berlin Engelhard Mazanke. 28.10.2019 3.2.2020 9.3.2020 5.6.2020 6.8.2020 31.8.2020 27. Sitzung: Wohnungsversorgung für Geflüchtete Hamburg und Berlin u. a. mit Rainer Schünemann, BSW, Dr. Sandra Obermeyer, SenSW. 28. Sitzung: Herausforderungen für die Arbeitsagentur mit Volkmar Voigt, Sophie Geißler, Teamleitung Asyl AG-Service Arbeitsagentur Berlin Süd. 29. Sitzung Qualitätssicherung des Spracherwerbs an Berliner Berufsschulen und Sprachkurse für Flüchtlinge mit Ralf Wichert-Beyerhaus, SenBJF. Standortbesuche UPW Haferblöcken und Mittlerer Landweg in Hamburg. Besuch von BWB-Ausbildungsabsolvent_innen im HORIZONTEProgramm. 30. Sitzung mit Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 26 Abkürzungen abH ABH AöR AsylG AsylbLG AufenthG BA BAMF BBU BeschV BMAS BSW BWB DSD DTZ EA EQ EQ Welcome GU HWK IHK IHK FOSA JMD KMU MUF LAF LAE LaGeSo Labo MdA MdB OSZ SenIAS SenAIF SenBJF SenSW TELC UK UPW VHS WBS ZDH ausbildungsbegleitende Hilfen Ausländerbehörde Anstalt öffentlichen Rechts Asylgesetz Asylbewerberleistungsgesetz Aufenthaltsgesetz Bezirksamt von Berlin Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. Beschäftigungsverordnung Bundesministerium für Arbeit und Soziales Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg Berliner Wasserbetriebe AöR Deutsches Sprachdiplom Deutsch-Test für Zuwanderer Erstaufnahmeunterkunft Einstiegsqualifizierung Einstiegsqualifizierung für junge Geflüchtete Gemeinschaftsunterkunft Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer IHK Foreign Skills Approval Jugendmigrationsdienst Kleine und mittlere Unternehmen Mobile Unterkunft für Flüchtlinge Landesamt für Flüchtlinge Landesamt für Einwanderung(seit 15.1.2020) Landesamt für Gesundheit und Soziales Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Mitglied des Abgeordnetenhaus zu Berlin Mitglied des Deutschen Bundestages Oberstufenzentrum Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (bis 2017) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen The European Language Certificates Unterstützerkreis(einer Gemeinschafts­unterkunft) Unterkunft mit der Perspektive Wohnen Volkshochschule Wohnberechtigungsschein Zentralverband des deutschen Handwerks Abbildungsverzeichnis 6 Abbildung 1 Schematische Übersicht der Akteur_innen des Pankower Runden Tischs 11 Abbildung 2 Anzahl der Bewohner_innen in der Gemeinschaftsunterkunft Wolfgang-Heinz-Straße, Stephanus-Stiftung ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL WISO DISKURS 27 Literaturverzeichnis Abgeordnetenhaus Berlin: DS 18/21 948, Nutzung digitaler Tools an Berliner Oberstufenzentren, schriftliche Anfrage des Abgeordneten­­ Tino Schopf(SPD) mit Antwort v. 20.1.2020. Abgeordnetenhaus Berlin/ DS 18/23 538: Faire transparente Grundlage für Selbstzahler*innen für Unterkünften für Geflüchtete, schriftliche ­Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch(Grüne) mit Antwort v. 8.6.2020. bbw/Gegenbauer(2020), Qualifizierung zum„ServiceProvider für Immobilien“. Beauftragter der Senats für Integration und Migration(2018): Angekommen in Berlin: Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter, Berlin. Dokument verfügbar unter: https://www.berlin.de/lb/intmig/ themen/fluechtlinge/fluechtlingspolitik/ Bezirksamt Pankow(o.J.)/ DS VIII-0708: Bericht, VzK BVV Pankow, Berlin. Bezirksamt Pankow/ Netzwerk Flucht: Netzwerk„Flucht und Migration in Pankow“: www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/ integration/themen/artikel.593103.php(1.8.2020). 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Struck, Olaf(2018): Probleme der Arbeitsintegration von Geflüchteten, WSI Mitteilungen 71. JG 02/2018, Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung. ht t ps: // w w w.w si. d e /d a t a/ w si m i t_ 2018_ 02_ s t r uc k. p d f Wirtschaftskreis Pankow: www.wirtschaftskreis-pankow.de/projekte/ schule-und-wirtschaft(1.8.2020). Uhlmann, Steffen: Wohnen beim Chef. Süddeutsche Zeitung Online. w w w. sue d d eu t sc he. d e /g el d/ wer k s wo hnung en- wo hn en- b ei m- c hef-­­ 1.4938849(20.11.2020). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 28 ARBEIT, AUSBILDUNG UND INTEGRATION VON GEFLÜCHTETEN IM KOMMUNALEN SPIEGEL Impressum: © 2021 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, D-53175 Bonn Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. ISBN: 978-3-96250-773-2 Titelmotiv:© alexlmx / istockphoto.com Gestaltungskonzept: www.stetzer.net Satz: Britta Liermann Druck: www.bub-bonn.de ABTEILUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN ZUM THEMA Repräsentativität in der öffentlichen Verwaltung – Was kann Deutschland von anderen Ländern lernen? WISO DIREKT – 19/ 2021 Der„Migrationshintergrund“ und seine Fallstricke – Wie weiter in der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes in Deutschland WISO DIREKT – 18/ 2021 Geflüchtete Frauen und ihre Teilhabe an Erwerbsarbeit WISO DIREKT – 17/ 2021 Geschlechtergerechte Arbeitsmarktinegration von Migrant_innen – Erfahrungen aus dem schwedischen Projekt„Equal Entry“ WISO DIREKT – 12/ 2021 Deutsch lernen auf dem Land – Handlungsempfehlungen für die Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten in Deutschland WISO DISKURS – 07/ 2020 Mehr als nur ein Job: Die qualitative Dimension der Integration in Arbeit von Geflüchteten in Deutschland WISO DISKURS – 09/ 2020 Die Integrationskurse werden evaluiert – Eine erste Analyse des Zwischenberichts WISO DIREKT – 10/ 2020 In Integration investieren! Für eine Reform der Deutschsprachförderung des Bundes WISO DIREKT – 16/ 2019 Aktuelle und zukünftige Einwanderungsbedarfe von IT-Fachkräften nach Deutschland: Wie attraktiv sind die Bundesländer? WISO DISKURS – 09/ 2019 Die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen WISO DIREKT – 02/ 2019 Geflüchtete Frauen in Deutschland – Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik WISO DIREKT – 09/ 2018 Soziale Arbeit mit Flüchtlingen – Strukturen, Konzepte und Perspektiven WISO DISKURS – 14/ 2017 Einbürgerung im Einwanderungsland Deutschland – Analysen und Empfehlungen WISO DISKURS – 11/ 2017 Volltexte dieser Veröffentlichungen finden Sie bei uns im Internet unter www.fes.de/wiso