FES impuls Klaus Hebborn, Renate Hendricks, Burkhard Jungkamp, Nina Kolleck, Valerie Lange und Stephan Maykus Es braucht ein ganzes Dorf – und noch mehr...? Paper im Rahmen des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Auf einen Blick „Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf“ – das häufig zitierte Sprichwort verdeutlicht: Bildung und Erziehung, die ein„gutes Aufwachsen“ vor Ort ermöglichen, benötigen mehr als Kernfamilie und Schule. Eine lebenslange Bildungskette verlangt nach einer „Verantwortungsgemeinschaft“, die neben einem leistungsfähigen Staat Unterstützungsund Beratungssysteme für Familien, Orte und Akteure der formalen, nonformalen und informellen Bildung, eine aktive Zivilgesellschaft mit ihren Vereinen und Initiativen einschließt. Das vorliegende Papier gibt Empfehlungen für Strukturen, Konzepte, Ressourcen und Rahmenbedingungen kommunaler Bildungslandschaften. Fallen Bildungsangebote plötzlich weg, leidet nicht nur die Kompetenzentwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern auch ihre psychische Gesundheit – das haben die Erfahrungen in der Corona-Pandemie und Studien deutlich gezeigt (vgl. Schlack et al. 2020; BMG/BMFSFJ 2021). Wo in gut aufgestellten Bildungslandschaften 1 Kooperationen etabliert sind, wo es eingespielte Netzwerke der Akteure vor Ort gibt, können hingegen auch die Familien besser erreicht werden, die Unterstützung benötigen. Enge Abstimmung und Kooperation der für die Bildungskette relevanten Akteure in der Kommune, im Stadtteil oder im Quartier helfen dabei, Bildungsungleichheiten auszugleichen. Ein besonders wichtiges Ziel dieser Kooperationen muss sein, mehr Chancengleichheit zu schaffen und die Zahl von„Bildungsverlierer_innen“ zu senken. 1 In der Literatur werden Bildungslandschaften teils als Bildungsverbünde, Bildungsallianzen, Bildungsinitiativen, Bildungsregionen, Bildungsnetzwerke oder kross-sektionale Kooperationen im Bildungsbereich bezeichnet. Eine Antwort auf den PISA-Schock war 2001 das Modellprogramm„Lernende Regionen“, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung(BMBF) in Abstimmung mit den Ländern aufgesetzt wurde und den Aufbau von lokalen Bildungslandschaften förderte. Es folgte das BMBF-Programm„Lernen vor Ort“, das 2013 wiederum in die bis heute existierende Initiative„Transferagenturen Kommunales Bildungsmanagement“ 2 mündete. Diese Programme von Bund, Ländern und Kommunen haben wichtige Impulse gesetzt. Leider haben sie selten kommunales Bildungsmanagement nachhaltig in die Fläche gebracht. Häufig wurde Bildung dabei auch auf den Schulbereich verkürzt. Das Denken und Handeln in Netzwerken kommunaler Bildungsakteure ist daher noch nicht in allen Arbeitszusammenhängen von Verwaltung, Fachplanung und Politik etabliert. Zu den Ursachen zählt u.a. die zeitliche Befristung der Projekte(Kolleck/Rieck/Yemini 2020). Gutes Aufwachsen vor Ort zu gestalten, ist jedoch eine Daueraufgabe, die allen Beteiligten eine langfristige Gestaltungsperspektive eröffnet. Das Potenzial lokaler Bildungslandschaften für ein„gutes Aufwachsen“ und den Abbau sowie die Vermeidung von Bildungsungleichheiten ist Grund genug für neue Überlegungen zu ihrer gelingenden Gestaltung und strukturellen Verankerung. Drängender werden diese Überlegungen durch zwei aktuelle Beschlüsse des Bundes, die in den nächsten Jahren Bundesmittel in Milliardenhöhe freisetzen werden: das Aktionsprogramm„Aufholen nach Corona“ sowie den ab dem 1. August 2026 schrittweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und den damit verbundenen Ganztagsausbau. Um diese Mittel effektiv einsetzen zu können, bedarf es eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements, das eine zielorientierte, konzeptionell begründete und den lokalen Bedarfen gerecht werdende Planung, Steuerung sowie Verstetigung abgestimmter Bildungsangebote für junge Men2 https://www.transferinitiative.de Es braucht ein ganzes Dorf- und noch mehr...? – Vernetzung und Kooperationen für ein„gutes Aufwachsen” vor Ort— FES impuls 1 schen ermöglicht. Auf diese Weise kommt eine Bildungslandschaft zustande, die kooperativ, sozialräumlich und an einem breiten Bildungsverständnis sowie an den lebensweltlichen Bildungsthemen junger Menschen orientiert ist. Die Autor_innen dieses Papiers empfehlen für den Ausbau der hierfür notwendigen Strukturen die Berücksichtigung der folgenden Punkte: 1. Strukturen und Konzepte: Wie erfolgreiche und nachhaltige Bildungslandschaften gestaltet werden können Das deutsche Bildungssystem kann auf eine zwanzigjährige Erfahrung mit lokalen und regionalen Bildungslandschaften zurückblicken. Auf dieser Grundlage ermitteln Wissenschaftler_innen Erfolgsfaktoren für die Gestaltung von Bildungslandschaften in Deutschland(u.a. Kappauf/ Kolleck 2018, Koranyi/Kolleck 2020, Kolleck/Rieck/ Yemini 2020), die zusammen mit internationalen Erfolgsbeispielen für den weiteren Ausbau von Bildungslandschaften berücksichtigt werden können. • Perspektive auf Wohl des jungen Menschen: Im Zentrum aller Bemühungen muss das Wohl des jungen Menschen stehen. Hierfür muss jeweils neu definiert werden, was das Beste für den weiteren Verlauf des Lebens des Kindes oder des Jugendlichen ist. Kooperationen zwischen den unterschiedlichen Akteuren sind insbesondere an den Übergängen des Bildungssystems auszurichten: Von der frühkindlichen Bildung in die schulische, von der Grundschule in die weiterführende Schule und in die berufliche Bildung. • Anknüpfen an bestehenden Strukturen und Traditionen: Als wichtig hat sich erwiesen, keine„neuen Netzwerke“ zu schaffen, sondern auf bestehenden Beziehungsstrukturen und früheren Erfahrungen(bspw. die Teilnahme an Bundesprogrammen) aufzubauen und diese um„neue“ Kooperationen zu erweitern (Kappauf/Kolleck 2018; Koranyi/Kolleck 2020). Dabei geht es auch darum, Partner vor Ort zusammenzubringen, die sich nicht selbstverständlich abstimmen. • Einrichtung einer Koordinierungsstelle: Die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure sollte durch eine Koordinierungsstelle wie zum Beispiel ein Bildungsbüro (sog.„Backbone Organization“) unterstützt werden. Eine solche Stelle sollte die Geschäftsführung für die Zusammenarbeit sowie bürokratische Aufgaben übernehmen und strukturelle Lücken in der Kooperation identifizieren. Die Einrichtung einer solchen Stelle hat sich in Deutschland, aber auch weltweit als Erfolgsfaktor erwiesen(Kolleck/Rieck/Yemini 2020). • Gemeinsame Zielsetzung der beteiligten Akteure: Ansatzpunkt für jede Kooperation ist die Verständigung auf gemeinsame Ziele, die in der Bildungslandschaft von unterschiedlichen Akteuren verfolgt werden (Kolleck/Rieck/Yemini 2020). Bei Aufbau und Weiterentwicklung einer Bildungslandschaft sollten nicht nur strukturelle Aspekte, sondern insbesondere pädagogische Ziele in den Mittelpunkt gestellt werden, die für Akteure unterschiedlicher Bildungsbereiche relevant sind, d.h. sich bspw. nicht allein auf den Lernort Schule fokussieren(Kolleck/Kappauf 2018). Eine rein formale Vernetzung bestehender Strukturen birgt die Gefahr, dass Kooperation zum Selbstzweck wird, die Zusammenarbeit formalisiert und von der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen entfernt. • Beteiligte einbeziehen: Diese Zielsetzung sollte auch als Vergewisserung über pädagogische Ziele„von unten“ erfolgen, indem die Beteiligten, insbesondere die Kinder und Jugendlichen, in die Erarbeitung und Erreichung der Zielsetzung eingebunden werden. Erst nach einem solchen Prozess sollten die Ziele in kommunale Bildungspläne gegossen, transparent kommuniziert und regelmäßig fortgeschrieben werden(vgl. Sturzenhecker/Glaw/Schwerthelm 2020). • Jugendpartizipation und Selbstwirksamkeit fördern: Eine sozialräumliche Schulentwicklung geht einher mit einem Bildungsverständnis, das Erfahrungslernen und die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen beinhaltet; der Stadtteil oder die Gemeinde werden als demokratischer Ort des Zusammenlebens und des Austauschs verstanden. Deshalb sollte in der Bildungslandschaft z.B. auch ein Forum Junges Stadtteil- oder Gemeindeleben verankert werden, das die Jugendpartizipation, Netzwerke der Fachkräfte und die Fachplanung verbindet. Eine so gestaltete Bildungslandschaft birgt Selbstwirksamkeitserfahrungen für Jugendliche und ermöglicht ihnen, kommunal Einfluss auf ihre Lebensbedingungen zu nehmen(vgl. Maykus 2018). • Kommunale Bildungsberichterstattung etablieren und nutzen: Kommunale Bildungsberichte sollten nicht einfach nur Daten aufbereiten, sondern diese in den Dienst der kommunal gegebenen Themen, Anlässe und Gestaltungsziele stellen. Sie sind dann Grundlage eines konkreten Maßnahmenplans, mit dem sich alle identifizieren. Die kommunale Bildungsberichterstattung sollte nicht nur als Instrument der Evaluation begriffen werden, sondern als Mittel hin zu einer kommunizierenden und lernenden Bildungsplanung. Sie sollte einen Rahmen für Kommunikation und Beteiligung bieten – und mit der Sozial- und Jugendhilfeplanung verknüpft werden(vgl. Maykus 2021). • Kommunale Landkarte, Netzwerkvisualisierungen und Themensetzungen: Durch den Blick von außen auf die Strukturen der eigenen Zusammenarbeit können neue Ideen gewonnen und Entwicklungsstrategien initiiert werden. Eine kommunale Landkarte kann die Akteure zusammenführen, die eine Idee von gemeinsamer Es braucht ein ganzes Dorf- und noch mehr...? – Vernetzung und Kooperationen für ein„gutes Aufwachsen” vor Ort— FES impuls 2 Förderung von und Verantwortung für junge Menschen eint. Die knappen zeitlichen Ressourcen der Akteure vor Ort sollten sinnvoll genutzt werden und nicht bspw. durch dauerhaft eingerichtete Arbeitsgruppen zu jedem Einzelthema, verbraucht werden (Kolleck 2014). Stattdessen sollten sich lokale Kooperationsnetzwerke selbst wechselnde, bildungsbezogene Themen setzen. • Zusammenführungen von kommunalen Fachbereichen: In der Kommunalverwaltung sollten strukturelle Zusammenführungen bildungsrelevanter Fachbereiche selbstverständlich werden. Die Kinder- und Jugendhilfe und Schulverwaltung sollten in einem Dezernat angesiedelt sein, um die vielfach bestehende Versäulung der Teilbereiche zu mindern. Hier geht es um ein Abbild der Praxis: Eine in den Fachbereichen gut vernetzte Verwaltung kann den Entwicklungen einer vernetzten Praxis vor Ort am besten gerecht werden, da beide Seiten von der lokalen Bildungsförderung aus denken. • Stärkere Beteiligung von Schulen: Studien zeigen, dass Schulen in bestehende Bildungslandschaften zwar formell und als Netzwerkbestandteil, aber nur wenig als gestaltende Instanzen eingebunden sind(Kolleck 2016; Kolleck 2021; Koranyi/Kolleck 2020). Zugleich sind Schulen bundesweit die einzige Bildungsinstitution, die sämtliche Kinder und Jugendliche integrieren. Gerade im Hinblick auf die Ganztagsschulentwicklung sollten Schulen zu zentralen Akteuren der Bildungslandschaft werden. Eine sozialräumliche Schulentwicklung sollte deshalb zum Konzeptkern ganztägiger Bildung werden und der Ausgangspunkt für den Ausbau von Ganztagsschulen, um den Rechtsanspruch ab 2026 im Bereich der Grundschule zu erfüllen. Kindertagesstätten sollten sich ergänzend zu Familien- oder Eltern-Kind-Zentren weiterentwickeln, um so eine Anlaufstelle im Sozialraum für die Inanspruchnahme der Frühen Hilfen zu werden(Böttcher/ Hack, im Erscheinen). • Einheit von Jugendbildung: Motor für die erfahrungsräumliche Bildung im Stadtteil sind vor allem auch die drei Säulen der Jugendarbeit: die offene, verbandliche und schulbezogene. Damit sich Jugendarbeit anhand der Bedürfnisse junger Menschen konzipiert, sollten diese Säulen der Jugendbildung vor Ort als Einheit verstanden werden. 2. Finanzierung und Ressourcen: Wie Bildungslandschaften ausgestattet werden müssen Die kommunale Ebene ist Ausgangspunkt aller Bildungsprozesse. Ein gemeinsames Rahmenkonzept sollte Symbol für die Verantwortung der Kommune für ein hochwertiges, qualitätsvolles Bildungsangebot vor Ort sein. Vor Ort wird über Erfolg und Misserfolg von Bildung entschieden, darüber, wer die notwendigen Grundlagen für berufliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe erlangt – und wer nicht. Kommunen können diese Aufgabe nicht allein lösen. Sie brauchen mehr Kompetenzen und finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern, um zukünftige Herausforderungen im Bildungsbereich, vom Abbau von Bildungsungleichheiten über den Ganztagsschulausbau, in der beruflichen Bildung bis hin zur Digitalisierung, bewältigen zu können. • Verlässliche Finanzierung und Rechenschaftspflicht: In den letzten zwanzig Jahren reduzierte sich der Ausbau lokaler Bildungslandschaften auf einzelne Initiativen und zeitlich befristete Finanzierungen durch Bund, Kommunen oder Stiftungen. Dieser Art der additiven Finanzierung mangelt es an Nachhaltigkeit. Finanzierungen seitens des Bundes und der Länder für den Zweck Bildung sollten verlässlich, modulhaft und flexibel gestaltet werden, um eine beständige Unterstützung der Kommunen zu gewährleisten. Für die Verwendung der Gelder sollten die Kommunen im Gegenzug rechenschaftspflichtig sein(vgl. Groos/Knüttel 2021). • Bedarfsorientierte Ressourcenverteilung: Finanzierungen von Sonderprogrammen, etwa der DigitalPakt Schule, werden nach wie vor in der Regel nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt. Zukünftig sollte die Verteilung der Ressourcen nach dem Prinzip„Ungleiches ungleich behandeln“ an den Erfordernissen vor Ort ausgerichtet sein. Dazu ist es notwendig, Sozialindizes für die Kommunen aufzubauen, nach deren Richtwerten die Gelder verteilt werden. • Lange Förderkorridore: Die Auflage von Sonderprogrammen, deren Gelder in einem zeitlich vorgegebenen Rahmen abgerufen werden müssen, führt dazu, dass die Kommunen gleichzeitig dieselben Dienstleistungen und Investitionen benötigen – etwa für den Aufbau einer digitalen Infrastruktur. Dies führt zu erhöhten Preisen. Deswegen sollten zeitlich längere Förderkorridore geschaffen werden. • Unterstützung und Entschuldung von Kommunen: Kommunen müssen bei den Finanzierungen von Programmen in der Regel einen Eigenanteil aufbringen. Hoch verschuldete Kommunen sind hier oft nicht handlungsfähig. Deswegen braucht es massive Anstrengungen zur Entschuldung. Kommunen, die besonders auf zusätzliche Finanzierung angewiesen sind, um den Herausforderungen im Bildungsbereich zu begegnen, benötigen zusätzliche Unterstützung. • Flexibel einsetzbare Mittel: Zu einer funktionierenden kommunalen Bildungslandschaft gehört eine klug agierende Koordinierungsstelle wie z.B. ein Bildungsbüro(siehe 1.). Kommunen, die seit Jahrzehnten PerEs braucht ein ganzes Dorf- und noch mehr...? – Vernetzung und Kooperationen für ein„gutes Aufwachsen” vor Ort— FES impuls 3 sonal abbauen müssen, können es nicht leisten, die Mittel hierfür alleine aufzubringen. Im Gegenteil sollte maximal die Hälfte dieser Kosten von den Kommunen getragen werden. Zusätzliche Mittel von Bund und Ländern müssen von den Kommunen flexibel einsetzbar sein, mithin auch zur Finanzierung von Personal. Entsprechende personelle Ressourcen für koordinierende Aufgaben und die Vernetzung in den Sozialraum braucht es auch in Schulen und Kindertagesstätten. 3. Rahmenbedingungen: Welche rechtlichen und politischen Vorgaben sich ändern müssen Neue Ansätze der Bildungsfinanzierung, aber auch der Kooperation machen eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig – für eine zukunftsfähige Gestaltung des Bildungssystems. • Rolle des Bundes: Der Bund sollte bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben eine größere Rolle erhalten. Die zuletzt erfolgten Verfassungsänderungen wie z.B. durch Art. 104c des Grundgesetzes geben dem Bund mehr Möglichkeiten, in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren. Diese sollten im Sinne eines „kooperativen Föderalismus“ im Bildungsbereich weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollte perspektivisch ein Bundesbildungsgesetz als Rahmen kommunaler Schulträgerschaft oder ein Bundesgesetz zur Förderung des Kinder- und Jugendlebens in Deutschland in den Blick genommen werden. • Mehr Kompetenz für die Kommunen: Bildung findet vor Ort, in den Kommunen statt. Sie brauchen mehr Kompetenzen in Bildungsfragen und Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung der Schulangebote, als sie bislang haben, um auf die Bedürfnisse vor Ort flexibel reagieren zu können – vergleichbar etwa den Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe. • Reform der Sozialgesetzgebung und Bündelung der Verantwortlichkeiten: Die Kooperation verschiedener Akteure sowie die effektive Verteilung von Ressourcen scheitert häufig an unterschiedlichen Rechtskreisen. Es ist eine umfassende Reform der Sozialgesetzgebung erforderlich, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und Verantwortlichkeiten bündelt. Dazu gehört ein schulbezogener Leistungskatalog für die Kinderund Jugendhilfe im SGB VIII, der auch der Breite der bereits praktizierten Kooperationsformen in der Praxis gerecht wird, vergleichbar mit den bestehenden Leistungsbereichen Erziehungshilfe und Kinderförderung. • Qualität in Kindertageseinrichtungen: Nach dem GuteKita-Gesetz und dem rasanten quantitativen Ausbau der frühkindlichen Bildung sollte ein Gesetz zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen entwickelt werden, das auch eine Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen als Pflichtaufgabe beinhaltet. • Multiprofessionelle Ganztagsschule: Der ab dem Jahr 2026 schrittweise geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen sollte um eine Verpflichtung zum Aufbau einer multiprofessionellen Ganztagsschule in den Schulgesetzen der Länder erweitert werden. Die rechtliche Ausgestaltung und Fragen der Finanzierung sollten zwischen Bund, Ländern und Kommunen geklärt werden. • Qualitätsstandards guter Kooperation: Nicht jede Kooperation ist gute Kooperation. Zur Orientierung und Evaluation sollten Qualitätsstandards guter Kooperation entwickelt werden und in Trägerkonzepte und Bildungsrahmenpläne der Länder einfließen. • Einbindung von Forschung: Zu den Formen systematischer Verzahnungen zwischen Schule, Jugendhilfe, Sozial- und Gesundheitsverwaltung etc. sowie zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Stiftungen und Wohlfahrtsverbänden müssen die gesicherten wissenschaftlichen Forschungsstände Grundlage der Unterstützung werden. Konzepte für ein„gutes Aufwachsen“ vor Ort sind vorhanden. Durch die Kooperation der Akteure vor Ort im Rahmen von Bildungslandschaften kann es gelingen, dass individuelle Lern- und Bildungsbiografien wieder stärker in den Fokus rücken. Jetzt gilt es, diese Konzepte auch zeitnah und entschlossen umzusetzen. Ohne eine ausreichende Finanzierung sowie rechtliche und politische Reformen wird dies nicht möglich sein. Dieses Papier soll einen Anstoß und Empfehlungen geben, notwendige Maßnahmen zu entwickeln und zu verstetigen. Es braucht ein ganzes Dorf- und noch mehr...? – Vernetzung und Kooperationen für ein„gutes Aufwachsen” vor Ort— FES impuls 4 LITERATURVERZEICHNIS Böttcher, Wolfgang/ Luig, Christina/ Brockmann, Lilo/ Hack, Carmen(Hrsg.): C hancenungleichheit: geplant, organisiert, rechtlich kodifiziert(KBBB-Tagungsband). Waxmann: Münster& New York. Bundesministerium für Gesundheit/ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(2021): Übersicht zu gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche. Gemeinsamer Bericht für Kabinettsitzung. Online: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/183046/9880e626ab0dfcf849ec16 001538f398/kabinett-auswirkungen-corona-kinder-jugendliche-data. pdf(zuletzt aufgerufen am 21.09.2021). 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Autor_INNEN Klaus Hebborn: Beigeordneter und Leiter des Dezernats Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung des Deutschen Städtetags Renate Hendricks: Ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete und Bundeselternratsvorsitzende Burkhard Jungkamp: Staatssekretär a.D. und Moderator des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Prof. Dr. Nina Kolleck: Professorin für Politische Bildung und Bildungssysteme an der Universität Leipzig Valerie Lange: Diplom-Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Stephan Maykus: Professor für Methoden und Konzepte der Sozialen Arbeit an der Hochschule Osnabrück Im Netzwerk Bildung treffen sich bildungspolitische Akteur_innen der Landes- und Bundesebene sowie ausgewiesene Bildungsexpert_innen aus Wissenschaft, Bildungspraxis, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Anliegen des Netzwerks ist der offene und konstruktive Dialog mit dem Ziel, zu einem gemeinsamen Vorgehen in der Bildungspolitik beizutragen. Impressum November 2021 © Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Analyse, Planung und Beratung Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Fax 0228 883 9205 www.fes.de/apb Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich: Dr. Martin Pfafferott Bestellungen/Kontakt: apb-publikationen@fes.de Titelcollage: minus design/Johannes Beck, Foto: Google earth Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Publikationen der Friedrich-Ebert-Stiftung dürfen nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden. Besuchen Sie unseren Bildungsblog www.fes.de/bildungsblog Folgen Sie uns auch auf twitter: https://twitter.com/FESBildung Es braucht ein ganzes Dorf- und noch mehr...? – Vernetzung und Kooperationen für ein„gutes Aufwachsen” vor Ort— FES impuls 5