DISKURS 07/ 2021 Dieter Korczak, Sally Peters, Hanne Roggemann PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND Auswirkungen der CoronaPandemie und die Zukunft der Schuldnerberatung WISO DISKURS 07/ 2021 Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die traditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch: – politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft; – Politikberatung; – internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern; – Begabtenförderung; – das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik verknüpft Analyse und Diskussion an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit, um Antworten auf aktuelle und grundsätzliche Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu geben. Wir bieten wirtschafts- und sozialpolitische Analysen und entwickeln Konzepte, die in einem von uns organisierten Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Praxis und Öffentlichkeit vermittelt werden. WISO Diskurs WISO Diskurse sind ausführlichere Expertisen und Studien, die Themen und politische Fragestellungen wissenschaftlich durchleuchten, fundierte politische Handlungsempfehlungen enthalten und einen Beitrag zur wissenschaftlich basierten Politikberatung leisten. Über die Autor_innen Dr. Dieter Korczak ist Geschäftsführer der GP-Forschungsgruppe; seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Überschuldungsprävention und Über­ schuldungsforschung, Scoring, Digitalisierung, Gesundheit, Covid-19 und Health Technology Assessments. Dr. Sally Peters ist Geschäftsführende Direktorin am institut für finanzdienst­ leistungen e.V.; ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Armut, Überschuldung, finanzielle Bildung und Beratung in der Sozialen Arbeit. Dr. Hanne Roggemann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am institut für ­finanzdienstleistungen e.V.; ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen ­Armutsforschung, nachhaltige Geldanlage und Evaluation. 1 Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich Dr. Robert Philipps leitet in der Abteilung Analyse, Planung und Beratung die Arbeitsbereiche Unternehmen/Mittelstand und Verbraucherpolitik. Diese Publikation wird aus Mitteln der Franziska- und Otto-Bennemann-Stiftung gefördert. 1 Das Forscher_innenteam wurde freundlicherweise durch einen Beirat unterstützt. Wir danken Dr. Christoph Mattes(FHNW), Julian Merzbacher(Finanzwende) und Ines Moers(BAG-SB) für ihre Unterstützung und konstruktiven Hinweise. 07/ 2021 Dieter Korczak, Sally Peters, Hanne Roggemann PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND Auswirkungen der CoronaPandemie und die Zukunft der Schuldnerberatung WISO DISKURS 3 VORWORT 4 ZUSAMMENFASSUNG 6 8 VORGEHEN UND FALLAUSWAHL 10 – AUSMASS DES PROBLEMS 16 DER COVID-19-PANDEMIE 16 4.1 Finanzielle Betroffenheit 22 4.2 Auswirkungen und Coping-Strategien von Einkommensrückgängen 26 MASSNAHMEN ZUR VERHINDERUNG VON COVID-19-BEDINGTER ÜBERSCHULDUNG 29 DER SCHULDNERBERATUNG IN ZEITEN DER COVID-19-PANDEMIE 29 6.1 Finanzierung und Zuständigkeit 30 6.2 Arbeitsalltag und Digitalisierung 30 6.3 Beratungstätigkeit 31 6.4 Beratungsbedarfe 34 UND EMPFEHLUNGEN 36 8 ANHANG 54 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 55 Literaturverzeichnis FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 2 PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 3 VORWORT Die Überschuldung von Privathaushalten ist schon längst kein Randphänomen mehr. Nach Angaben von Creditreform waren 2019 fast sieben Millionen Erwachsene überschuldet, d. h. sie konnten ihren Zahlungsverpflichtungen zumindest teilweise nicht mehr nachkommen. Überschuldete Menschen leiden oft sehr unter ihrer Situation, was zu psychosozialer Destabilisierung führen kann. Krankheit, Depression und Arbeitslosigkeit sind häufige Begleiterscheinungen. Aus der Perspektive der Sozialen Demokratie ergibt sich daraus ein dringender Handlungsbedarf. Überschuldeten Menschen muss geholfen werden, ihre finanzielle Situation zu bereinigen. Zudem müssen die strukturellen Ursachen von Ungleichheit und finanzieller Überforderung beseitigt werden. Durch die Corona-Pandemie wird sich das Problem der Überschuldung voraussichtlich weiter verschärfen. Doch trotz der Dimension dieses Problems gibt es vergleichsweise wenige belastbare Zahlen und tiefenscharfe Untersuchungen dazu. Selbst die am häufigsten zitierten Angaben von Creditreform zur Gesamtzahl der Überschuldeten sind bei genauerer Prüfung nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) hat daher ein Team von Wissenschaftler_innen beauftragt, das Ausmaß privater Überschuldung in Deutschland empirisch belastbar zu untersuchen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu ermitteln und aus den Ergebnissen politische Empfehlungen abzuleiten. Um die Schätzung der deutschlandweiten Überschuldungszahlen voranzutreiben, wurde ein Indikatorenmodell angewandt und weiterentwickelt, das unterschiedliche Variablen einbezieht, die mit Überschuldung in Verbindung stehen. Um mehr über die finanziellen Auswirkungen der Pandemie zu erfahren, wurde eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage durchgeführt und durch eine vertiefte Analyse in zwei Modellregionen – im Regierungsbezirk Düsseldorf sowie den bayrischen Bezirken Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern – ergänzt. Die Ergebnisse machen deutlich: Infolge der Pandemie nimmt die Zahl überschuldeter Privathaushalte weiter zu und bestehende soziale Ungleichheiten werden verschärft. Bereits verwundbare Personen ohne Rücklagen geraten immer stärker unter Druck, zudem laufen neue Personengruppen Gefahr, in die Überschuldung zu geraten. Hiervon besonders betroffen sind prekär Beschäftigte, Selbstständige und Menschen in Ausbildung. Die Politik sollten diese Befunde alarmieren. Nötig ist eine umfassende Diskussion, wie dieser Entwicklung über die bereits implementierten Maßnahmen hinaus begegnet werden kann. Einige Anregungen für mögliche politische Antworten sind in dieser Studie enthalten. Wir hoffen, dass sie auf Interesse stoßen und die Politik zum Handeln bewegen. DR. ROBERT PHILIPPS Leiter der Arbeitsbereiche Unternehmen/Mittelstand und Verbraucherpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 4 ZUSAMMENFASSUNG Zweck der vorliegenden Studie ist es, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Situation privater Überschuldung in Deutschland zu untersuchen und daraus politische Empfehlungen abzuleiten. Die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass in vielen gesellschaftlichen Bereichen gravierende Einschnitte vorgenommen wurden. Betroffen davon ist die gesamte Bevölkerung, entweder direkt finanziell oder indirekt durch die Zugangsbeschränkungen zu verschiedenen Einrichtungen. Obwohl die private Sparquote in Deutschland – in der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung – gestiegen ist, zeigt die Studie, dass die Pandemie das Problem der privaten Überschuldung für relevante Teile der Bevölkerung deutlich verschärft. Schon vor der Covid-19-Pandemie war Überschuldung in Deutschland ein großes sozialpolitisches Problem. Nach Angaben von Creditreform waren 2019 6,9 Millionen Menschen überschuldet. Die Zahlen von Creditreform sind jedoch wissenschaftlich umstritten. Im Rahmen der Studie ist daher der Versuch unternommen worden, ein verlässliches und umfassendes Modell zur Schätzung der Überschuldungszahlen zu entwickeln. Hierfür wurden Indikatoren zur Messung von Überschuldung erhoben, mit aktuellen Zahlen unterlegt und miteinander in Beziehung gesetzt. Das so entwickelte Indikatorenmodell zur Abschätzung von Überschuldung basiert auf Vorarbeiten aus früheren Jahren. Trotz identifizierter Herausforderungen bei der Anwendung, wurde eine Schätzung der Überschuldungszahlen in Deutschland vorgenommen. Danach liegt die Zahl der überschuldeten Personen in Deutschland 2019 zwischen 5,36 Millionen und 7,01 Millionen. Um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die private Verschuldung zu untersuchen und evidenzbasierte politische Empfehlungen zu formulieren, wurden verschiedene qualitative und quantitative Erhebungs- und Analysemethoden angewandt. Eine repräsentative Umfrage liefert erste Erkenntnisse zu den deutschlandweiten finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Zur Vertiefung der Erkenntnisse und für die Identifikation von Handlungsempfehlungen wurde eine vertiefte Analyse in zwei Modellregionen durchgeführt. In beiden Modellregionen wurden eine Onlineumfrage sowie qualitative Interviews mit Schuldnerberater_innen, Expert_ innen und Betroffenen durchgeführt. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 5 Die Ergebnisse zeigen, dass die Covid-19-Pandemie erheblich zur Erhöhung der privaten Überschuldung und zu einer Verschärfung der sozialen Ungleichheit in Deutschland führen wird. Eine finanzielle Überforderung vieler Menschen ist bereits nach der sogenannten ersten Covid-19-Welle nachweisbar und wird in Zukunft voraussichtlich für eine erhebliche Anzahl an Menschen in verschärfter Form zutreffen. So gaben 31 Prozent der deutschlandweit Befragten an, dass sie in den vergangenen Wochen auf ihre Ersparnisse zurückgreifen mussten. Alarmierend ist dabei, dass bei 13 Prozent die Ersparnisse im Oktober 2020 aufgebraucht waren und elf Prozent der Befragten über keinerlei Ersparnisse verfügen. Neben einer Verschärfung der finanziellen Situation bereits verwundbarer Personen ohne Rücklagen, führt die Krise dazu, dass neue Personengruppen Gefahr laufen, in Überschuldung zu geraten. Die bereitgestellte Evidenz zeigt, dass prekär Beschäftigte, Selbstständige und Menschen in Ausbildung besonders von finanziellen Einbußen und drohender Überschuldung betroffen sind. Die detailliertere Befragung in den Modellregionen zeigt, dass von den finanziell Betroffenen 19 Prozent der befragten Personen in Ausbildung sind und 24 Prozent der Selbstständigen ihr Einkommen bereits im Juli 2020 komplett verloren haben. Die staatlichen Unterstützungsleistungen waren gerade für diese Personengruppen nicht passgenau an den entstandenen finanziellen Bedürfnissen orientiert. Zudem fehlt es für (ehemals) Selbstständige auch an Zugang zu Beratung. So werden bei vielen Trägern von Schuldnerberatungen(ehemals) Selbstständige ausgeschlossen. Dies war schon vor der Covid-19-Pandemie ein drängendes Problem, was sich durch die starke finanzielle Betroffenheit dieser Personengruppe noch einmal verschärft hat. Die Schuldnerberatungen haben vor allem in den Bereichen der Erreichbarkeit und(digitaler) Kommunikation auf die Pandemie reagiert. Die Anpassungsfähigkeit der Beratungsstellen hing von ihrer personellen, technischen und finanziellen Ausstattung ab. Die Studie zeigt, dass die prekäre Finanzierung vieler Beratungsstellen dazu führt, dass kaum kurzfristig auf die Krise reagiert werden kann. Maßnahmen wie die Aufstockung von Stellen, Anpassung der oder auch Investitionen in EDV sind mangels finanzieller Ressourcen nicht ­umsetzbar. Verschärft wird diese Situation vor allem bei Schuldnerberatungen, deren Finanzierung von der individuellen Beratungsleistung abhängt. Um den drohenden Anstieg der Überschuldungszahlen von bisher verwundbaren und neuen Personengruppen abzuwenden, werden vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der ersten Covid-19-Welle folgende zentrale Empfehlungen formuliert: 1. Erweiterung der Anwendbarkeit sowie Mindestbetrag des Kurzarbeitergeldes; 2. Passgenauigkeit der Soforthilfen an den Bedürfnissen der Zielgruppe; 3. Institutionalisierung eines Beratungsangebots für(ehemalig) Selbstständige; 4. Aufstockung des Personals sowie Digitalisierung der ­Beratungsstellen; 5. Weiterentwicklung und kontinuierliche Erhebung von Überschuldungsindikatoren. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 6 1 EINLEITUNG Die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass in vielen gesellschaftlichen Bereichen gravierende Einschnitte vorgenommen wurden. Von ihnen betroffen ist die gesamte Bevölkerung, entweder direkt finanziell oder indirekt durch die Zugangsbeschränkungen zu verschiedenen Einrichtungen. Personen in schwierigen Lebensumständen verfügen über weniger ökonomische und soziale Resilienz, um mit diesen Einschnitten umzugehen. Menschen mit geringem Einkommen sind dabei aktuell besonders gefährdet, in eine finanzielle Überforderung zu geraten. Bereits vor der Covid-19-Pandemie war Überschuldung in Deutschland ein großes sozialpolitisches Problem. Zum Stichtag 2019 verzeichnet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform deutschlandweit 6,92 Millionen überschuldete Erwachsene (vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung 2019: 5). Diese Überschuldetenanzahl ergibt sich aus einer Kombination sogenannter„weicher“ und„harter“ bei der Creditreform gespeicherter Merkmale. Laut Creditreform hat sich die Überschuldungs­lage aber trotz der Covid-19-Pandemie bis dato nicht verschlechtert, die Zahl der Überschuldeten sei sogar leicht gesunken (vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung 2020a: 10). Dennoch hat die Covid-19-Pandemie massive Auswirkungen auf die ­finanzielle Situation von Haushalten. Durch die Covid-19-Pandemie verschärfen sich voraussichtlich insbesondere Probleme für Menschen mit geringem Einkommen. Kurzarbeit führt zu Einkommenseinbußen, laufende(Kredit)Zahlungen können nicht bedient werden. Gleichzeitig wird aber auch prognostiziert, dass in dieser Situation neue Personengruppen in Überschuldung geraten(vgl. u. a. Korczak 2020: 17f.). Verschärft wird diese finanziell prekäre Situation zudem dadurch, dass Unterstützungsangebote durch Kontaktbeschränkungen nur begrenzt Beratung leisten und auf die mit einer Überschuldung verbundenen psychosozialen Schwierigkeiten eingehen können. Neben Maßnahmen, die das soziale und wirtschaftliche Leben beschränken, hat die Bundesregierung auch mit einer Reihe unterstützender Maßnahmen auf die Covid-19Pandemie reagiert. Diese sollen u. a. die Einkommenseinbußen, die aufgrund der beschränkenden Maßnahmen zu verzeichnen sind, abmildern und so auch eine Verbreitung und Verschärfung der Überschuldungssituation in Deutschland verhindern. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 7 Obwohl Überschuldung schon längst kein Randphänomen mehr ist, gibt es über die Daten der Creditreform hinaus aktuell keine empirischen Untersuchungen, die umfangreiche und belastbare Zahlen bieten. Es gibt zudem keine einheit­liche Definition für den Begriff„Überschuldung“(vgl. Mattes et al. 2016: 8ff.). In rechtlicher Hinsicht wird auf die sogenannte Zahlungsunfähigkeit abgestellt(vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung 2019). Aus der Perspektive der Betroffenen kann sich das Problem hingegen weitaus vielfältiger darstellen. Dies erschwert eine Abgrenzung(vgl. hierzu auch Ansen et al. 2017). Daraus ergibt sich aber auch, dass eine Schätzung von Überschuldungszahlen nur auf Basis der enthüllten Überschuldung bestimmt werden kann. Überschuldung wird zum Beispiel an Negativmerkmalen in Auskunfteien, einer Vermögensauskunft oder Kreditkündigungen sowie einem Insolvenzverfahren sichtbar oder durch die Beratung in einer Schuldnerberatungsstelle(vgl. hierzu auch Korczak 2001: 82f.). Letztere wird regelmäßig nur im Notfall aufgesucht und zumeist erst mit erheblicher Verzögerung nach dem objektiven Eintreten einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit. Im Rahmen dieser Studie werden die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die private Überschuldung untersucht. Hierfür wurde zunächst versucht, eine realistische Abschätzung des Ausmaßes der Überschuldung vorzunehmen, da die Zahlen von Creditreform nur einen eingeschränkten Einblick in das reale Überschuldungsgeschehen liefern. Eingeschränkt deshalb, weil der Datenbestand der Creditreform über Gläubiger_innen erfasst wird, wobei die Creditreform nicht alle Gläubiger_innen repräsentiert. Eingeschränkt auch deshalb, weil das Verfahren und die Datensätze nicht transparent und einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht zugänglich sind(vgl. Korczak 2013; Stephan 2007). In Kapitel 3 wird daher eine Reihe von Indikatoren, die Überschuldung anzeigen können, vorgestellt, mit Zahlen unterlegt und zu einer Gesamtabschätzung der Überschuldung zusammengeführt. Die Berechnungen basieren auf einem bereits 1991 entwickelten Indikatorenmodell der GP-Forschungsgruppe (Korczak 1992), das für diese Untersuchung aktualisiert wurde. Das auf einer Vielzahl von Indikatoren beruhende Modell bietet nicht nur realistischere Zahlen, sondern verdeutlicht auch die Komplexität von Überschuldung. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf private Überschuldung wurden mittels einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage zu den finanziellen Auswirkungen der Pandemie erhoben. Diese Erhebungsform in die Breite wurde mit einer prototypischen Untersuchung in die Tiefe ergänzt. Durchgeführt wurde diese prototypische Untersuchung in den Regionen des Regierungsbezirks Düsseldorf und den bayrischen Bezirken Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern mittels einer Umfrage und Expert_inneninterviews(die Fallauswahl wird in Kapitel 2 näher erläutert). Hauptziel dieses Erhebungsdesigns war es zu untersuchen, inwiefern sich die Covid-19bedingte Situation auf die finanzielle Lage bereits vulnerabler Gruppen auswirkt und inwiefern nun neue Personengruppen vom Überschuldungsrisiko betroffen sind(Kapitel 4). Darüber hinaus wurde untersucht, inwiefern die Politik mit Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid19-Pandemie(Kapitel 5) und die Beratungsstellen(Kapitel 6) auf die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie reagiert haben. Ziel der Studie war es schließlich, Empfehlungen für die wirksame und nachhaltige Bekämpfung von Überschuldung angesichts der Erkenntnisse aus der ersten Covid-19-Welle und der daraus folgenden Beschränkungen zu formulieren (Kapitel 7). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 8 2 METHODISCHES VORGEHEN UND FALLAUSWAHL Um die Schätzung der deutschlandweiten Überschuldungszahlen voranzutreiben, wurde das Indikatorenmodell der GP-Forschungsgruppe zunächst aktualisiert. Als Indikatoren für Überschuldung wurden bei diesem Modell die Stundung und Kündigung von Kreditverträgen, die Anzahl der Lohnund Gehaltspfändungen, die Energiesperrungen und Energieratenzahlungen sowie die Abgabe von Vermögensverzeichnissen(früher: eidesstattliche Versicherungen) berücksichtigt (Korczak 1997; Korczak/Pfefferkorn 1992: 110f.). Das Modell impliziert, dass bei jeder und jedem Überschuldeten mindestens einer dieser Indikatoren auftritt. Mögliche gemeinsame Schnittmengen der Indikatoren werden durch einen Überschneidungskoeffizienten, der anhand der Daten von Schuldnerberatungsstellen ermittelt wird, berücksichtigt. Das Modell wurde 1997 mit den Indikatoren Mietschulden und überschuldete Arbeitslose erweitert. Für die Ermittlung der finanziellen Auswirkung der Covid19-Pandemie wurden verschiedene Erhebungen vorgenommen. In einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage wurden Ende Oktober 2020 bundesweit 1.000 Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren zu den finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie befragt. In zwei Fallstudien wurde zuvor im Juli 2020 mit einem höheren Detailgrad in einem Mixed-Method-Ansatz untersucht, inwiefern sich die beschränkenden Maßnahmen infolge des Infektionsschutzgesetzes auf die wirtschaftliche Situation der Menschen in den ausgewählten Regionen ausgewirkt und Überschuldungs­ risiken verstärkt haben. Des Weiteren wurde untersucht, inwiefern mit Unterstützungsleistungen in diesen Regionen angemessen auf die Entwicklung im März/April 2020 reagiert werden konnte bzw. reagiert wurde. Bei dieser prototypischen Untersuchung wurde ein Most-Likely-Ansatz verfolgt. Dieser beinhaltet die Erhebung und Analyse derjenigen Fälle, bei denen der untersuchte Zusammenhang am wahrscheinlichsten ist. Die Auswahl der Fälle orientierte sich am Untersuchungsgegenstand und berücksichtigte daher folgende Indikatoren: a) Prävalenz der Infektionsrate mit Covid-19 und b) Höhe der regionalen Überschuldungsquote. Um die Auswirkungen von Covid-19-bedingten Maßnahmen auf die Überschuldungs­ situation zu analysieren, wurden Fälle identifiziert, die eine hohe Prävalenz von Covid-19 und Covid-19-bedingten Veränderungen aufweisen. Bei diesen Fällen ist es wahrscheinlich, dass Auswirkungen auf die Überschuldungssituation und Beratungsstruktur zu beobachten sind. Wird bei diesen MostLikely-Fällen kein Zusammenhang zwischen den Covid-19bedingten Beschränkungen und der Überschuldungssituation festgestellt, ist es wahrscheinlich, dass auch in anderen Regionen, in denen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie weniger stark ausgeprägt waren, keine Auswirkungen auf die Überschuldungssituation zu beobachten sind(vgl. hierzu auch Kuehn 2018). In Bezug auf das Auswahlkriterium der Überschuldungssituation wurde der Ansatz der kontrastierenden Fälle gewählt. Das Ziel dieser Vorgehensweise war es, die Auswirkungen der Covid-19-bedingten Maßnahmen in zwei sehr unterschiedlichen Situationen zu untersuchen. Die Fälle unterscheiden sich wesentlich voneinander in Bezug auf die Urbanität sowie im Hinblick auf ihre Überschuldungsraten und die Dichte von Schuldnerberatungseinrichtungen. Damit werden der unterschiedlichen Überschuldungssituation und Unterstützungsstrukturen in Stadtgebieten und ländlichen Regionen Rechnung getragen. Die Prävalenz von Covid-19 und Covid-19-bedingten Maßnahmen wurde anhand der Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner_innen (Stand Juli 2020) in Kombination mit Zahlen zur Veränderung der Arbeitslosigkeit und des Anteils an Kurzarbeitenden an allen Beschäftigten operationalisiert(vgl. Schulten/Müller 2020: 11). Die Überschuldungssituation wurde anhand der Daten von Creditreform und des Statistischen Bundesamtes abgebildet (vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung 2019; Destatis 2019d). Um einen vertieften Eindruck über die Situation in den beiden Untersuchungsgebieten zu bekommen, wurde im Juli 2020 eine regional repräsentative Onlinebefragung durch­ geführt. Für statistisch valide Ergebnisse wurden jeweils 500 bzw. 400 Personen befragt. Zunächst wurde ermittelt, wie viele Personen in den beiden Regionen finanzielle Einschränkungen durch Covid-19 zu verzeichnen hatten. Die betroffenen Personen wurden dann weiter befragt, um detaillierte Informationen über die Wirkung von Covid-19 zu erfahren. Um entsprechende Fallzahlen erreichen zu können, wurden PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 9 Untersuchungsregionen mit einer entsprechend großen und vergleichbaren Bevölkerungsanzahl ausgewählt. Nach Berücksichtigung aller Kriterien wurden folgende Untersuchungs­ regionen 2 identifiziert: 1. Urbane Region mit hoher Prävalenz von Corona-Infek­ tionen und hoher Überschuldungsrate: Die Kreisstädte des Regierungsbezirks Düsseldorf(Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal). Bevölkerungszahl in den aufgeführten Kreisstädten: 3,1 Millionen Menschen. 2. Rurale(ländliche) Region mit hoher Prävalenz von Corona-Infektionen und niedriger Überschuldungsrate: die bayrischen Bezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern. Der eher urbane Landkreis Regensburg fällt nicht in die Untersuchungsregion. Bevölkerungszahl: 2,8 Millionen Menschen. Die Onlinebefragungen wurde durch einen Dienstleister vorgenommen, der auf sein eigenes Panel an Interviewpartner_ innen zurückgreifen konnte. Panel für Onlinebefragungen sind aufgrund von Selbstselektion häufig verzerrt. Typischerweise antworten eher junge Menschen auf Onlinebefragungen, da sie durch ihre Onlineaffinität eher von dieser Möglichkeit erfahren. Auch im Panel des ausgewählten Dienstleisters war eine solche Verzerrung beim Vergleich der Altersstruktur des Deutschland-Panels mit der Altersstruktur des Statistischen Bundesamts 3 erkennbar. Um mit dieser Verzerrung umzugehen, wurden Gewichtungswerte für die Altersstruktur errechnet und in der deskriptiven Statistik angewandt. Da die Panelcharakteristiken auf regionaler Ebene für den Regierungsbezirk Düsseldorf und die bayrischen Bezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern nicht vorlagen, wurden die Gewichtungswerte anhand nationaler Informationen errechnet unter der Annahme, dass sich die Verteilung der Altersstruktur regional nicht wesentlich unterscheidet. Unter Berücksichtigung der Gewichtung konnte mit der Verzerrung umgegangen und diese bei der Interpretation der statistischen Ergebnisse berücksichtigt werden. Durch die Auswahlfrage bei den Onlinebefragungen, ob die Befragten durch die Covid-19-Pandemie finanzielle Einschränkungen haben, liefert die Befragung neben den vertiefenden Fragen zur finanziellen Situation auch Informationen über die Häufigkeit der von Covid-19 finanziell betroffenen Personen. Ein regionaler Abgleich von demografischen Charakteristiken der Befragten mit dem Mikrozensus gibt darüber Auskunft, welche Personengruppen eher betroffen sind. Dieser Vergleich wird mit dem sogenannten Betroffenheitsindex dargestellt(vgl. hierzu auch Größl/Peters 2020: 32). Der Betroffenheitsindex(B) gibt die Stärke der Abweichung demografischer Charakteristiken in der Befragung(S) und der regionalen Verteilung dieser Charakteristiken aus dem jeweiligen regionalen Mikrozensus(R) an: B= S . R Ein Betroffenheitsindex mit einem Wert> 1,2 wird als relevant angesehen. Um ein umfassendes Bild zur Covid-19-bedingten Überschuldungssituation zu generieren, wurden neben dieser quantitativen Erhebung, die Erkenntnisse in die Breite ermöglicht, auch ergänzende qualitative Erhebungen durchgeführt. Die Erhebungsmethode der semistrukturierten Interviews ermöglicht eine Untersuchung in die Tiefe, indem beispielsweise die Situation einzelner Beratungsstellen möglichst umfangreich erfasst wird. Die Interviews wurden im August 2020 geführt. Eine Liste mit Interviewpartner_innen befindet sich im Anhang. Diese Interviews wurden einer Inhaltsanalyse unterzogen, um Regelmäßigkeiten bzgl. der untersuchten Aspekte zu identifizieren. 2 Eine detaillierte Beschreibung der prototypischen Erhebungsregionen erfolgt im Anhang. 3 Statistisches Bundesamt Deutschland Tabelle 12411.0005- https:// w w w- g e n e sis. d e s t a t is. d e /g e n e sis //o n l i n e?o p e r a t i o n= t a b l e& c o d e= 12411-0005&bypass=true&levelindex= 0&levelid=1602741841639# abreadcrumb-(15.10.2020). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 10 3 ÜBERSCHULDUNG(SZAHLEN) – AUSMASS DES PROBLEMS Zahlen zur Überschuldung sind immer davon abhängig, wie Überschuldung definiert wird. Korczak/Pfefferkorn(1992: 4) haben darauf hingewiesen, dass Überschuldung unter sechs unterschiedlichen Perspektiven untersucht werden kann: der semantisch-etymologischen, der moralisch-ethischen, der psychologischen, der juristischen, der ökonomischen und der soziologischen Perspektive. Sie haben daher eine Definition gewählt, die die vier letztgenannten Perspektiven integriert: „Überschuldung ist die Nichterfüllung von Zahlungsver­ pflichtungen, die zu einer ökonomischen und psychosozialen Destabilisierung von Schuldnern führt. Überschuldung be­ deutet daher nicht allein, daß nach Abzug der fixen Lebens­ haltungskosten der verbleibende Rest des monatlichen Einkommens für zu zahlende Raten nicht mehr ausreicht, sondern birgt massive soziale und psychische Konsequenzen in sich.“(Korczak/Pfefferkorn 1992: XII) Zur Berücksichtigung des definitorischen Kriteriums der psychosozialen Destabilisierung innerhalb dieses Modells hat sich Korczak(vgl. 2001: 83) dahingehend geäußert, dass finanzielle Destabilisierung erfahrungsgemäß auch zu psychosozialer Destabilisierung führt. Andererseits führt psychosoziale Destabilisierung(z. B. durch Krankheit, Trennung, Scheidung, Sucht, Arbeitslosigkeit) in der Regel zu finanzieller Belastung bis hin zur Überschuldung. Finanzielle und psychosoziale De­ stabilisierung verstärken sich oft gegenseitig(Schuldenspirale). Eine psychosoziale Destabilisierung ist allerdings mit Indikatoren nur schwer messbar. Studien haben gezeigt, dass Überschuldete ein zwei- bis dreifach größeres Risiko haben, krank zu werden, z. B. Angstzustände, Depressionen, Gelenk- oder Suchterkrankungen(Münster/Letzel 2009). Erst jüngst hat Hiilamo(2020) erneut auf den engen Zusammenhang von Überschuldung, Angst, Stress und sozialem Stigma hinge­ wiesen. In Abhängigkeit von der forschungsleitenden Sichtweise haben andere Autor_innen unterschiedliche Definitionen von Überschuldung formuliert. Eine Übersicht dazu findet sich bei Korczak(2003). Je nachdem, auf welche Definition man sich stützt, wird der Kreis der Überschuldeten enger oder weiter gezogen und kann als prekäre Lebenslage, enthüllte(relative) Überschuldung und bekämpfte(absolute) Überschuldung verstanden werden. Um die komplexe Lebenslage von Überschuldeten angemessen abzubilden und eine realitätsnahe Abschätzung der Prävalenz privater Überschuldung leisten zu können, haben Korczak& Pfefferkorn ein Indikatorenmodell entwickelt. Um diesem multidimensionalen Ansatz von Überschuldung gerecht zu werden, bezieht das Indikatorenmodell unterschiedliche Variablen, die mit Überschuldung in Verbindung stehen, in seine Schätzung mit ein. Das Indikatorenmodell ist von 1989 bis 2002 im Rahmen mehrerer Überschuldungsgutachten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und Bundesjustizministeriums zur Messung der Überschuldung entwickelt worden. Danach erfolgte durch die öffentliche Hand keine Finanzierung mehr. Seit mehreren Jahren liefert der von der Creditreform regelmäßig veröffentlichte Schuldneratlas Zahlen zur Überschuldung von Personen und Haushalten. Diese Veröffentlichung erfährt jedoch insofern Kritik, da sie sich auf eine Mixtur von öffentlich verfügbaren Daten und nicht überprüfbaren, bei der Creditreform gespeicherten Daten stützt und zudem von einem Privatunternehmen der Forderungsbetreibung publiziert wird. Auch andere Erhebungen vermögen nicht, das Problem der zahlenmäßigen Erfassung Überschuldeter zu lösen, geben aber wertvolle Hinweise über Ratsuchende der Schuldner­ beratung. Es handelt sich hierbei um die Statistik zur Überschuldung privater Personen des Statistischen Bundesamts sowie den ebenfalls jährlich erscheinenden Überschuldungsreport des instituts für finanzdienstleistungen e.V.(iff)(Destatis 2019d; Peters/Größl 2020). Ob durch die Verwendung anderer Indikatoren das Indikatorenmodell vom Statistischen Bundesamt eingesetzt werden kann, hat das Amt in den zurückliegenden drei Jahren geprüft. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind 2020 publiziert worden. Die zentrale Aussage lautet, dass das Indikatorenmodell der GP-Forschungsgruppe theoretisch in der Lage ist, das komplexe Phänomen der Überschuldung zu quantifizieren (vgl. Geisler 2020). Im Rahmen unserer Untersuchung ist daher versucht worden, die theoretische Machbarkeit in eine praktikable Anwendungsform umzusetzen. Entsprechend der geänderten Daten- PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND Abbildung 1 Prekäre Lebenslage, enthüllte und bekämpfte Überschuldung WISO DISKURS 11 PREKÄRE LEBENSLAGE >  Kumulation von Schulden > Zahlungsstörungen durch Schwarzarbeit, Prostitution, illegale Handlungen ENTHÜLLTE ÜBERSCHULDUNG > Lohn/-Gehaltspfändungen >  Miet- und Engergieschulden > Kreditkündigungen > Vermögensauskunft BEKÄMPFTE ÜBERSCHULDUNG > Schuldnerberatung > Insolvenzordnung Quelle: Korczak 2003: 26. verfügbarkeit der ursprünglich berücksichtigten Indikatoren, ist der Kriterienkatalog für die aktuelle Analyse modifiziert worden. In Tabelle 1 sind Indikatoren, Daten und Datenquellen aufgeführt, die für die Schätzung der Überschuldungszahlen einbezogen werden können und im Anschluss näher diskutiert werden. Die dargestellten Variablen spiegeln u. a. die wichtigsten Gläubigerarten aus dem iff-Überschuldungsreport wider. Diese sind vor allem öffentlich-rechtliche Gläubiger  4 , Banken, Telekommunikationsunternehmen, Inkassounternehmen, Unternehmen im Bereich Ver- und Entsorgung sowie Vermieter_innen(vgl. Peters/Größl 2020: 25f.) Bei der Schätzung der Überschuldungszahlen steht die datengeschützte Verfügbarkeit der Variablen im Fokus. Insofern werden für die ausgewählten Indikatoren die zuletzt verfügbaren Daten verwendet. Für die meisten Indikatoren liegen diese für die Jahre 2018 oder 2019 vor. Schulden aus Kreditaufnahmen (enthüllte Überschuldung) Banken und Sparkassen stellen sowohl von der Häufigkeit als auch von der Schuldenhöhe her seit Jahren eine der größten Gläubigergruppen von Überschuldeten dar(vgl. Größl/Peters 2020: 25f.). Dies gilt insbesondere für die Aufnahme und Tilgung von Ratenkrediten. Ratenkredite sind im Gegensatz zu Immobiliarkrediten, bei denen die Immobilie selber eine verwertbare Sicherheit darstellt, unbesichert. Zur Häufigkeit der Aufnahme von Ratenkrediten, zu Zahlungsstörungen bei der Kreditrückzahlung und zur Kündigung von Ratenkrediten sind langfristige Zeitreihen der Schufa vorhanden. Die durchschnittliche Laufzeit von Ratenkrediten beträgt vier Jahre. Der Bestand an Ratenkrediten beläuft sich 2019 auf 18,2 Millionen Ratenkredite(Schufa Holding AG 2020: 35). Neu abgeschlossen wurden 2016 7,6 Millionen, 2017 8,0 Millionen, 2018 7,9 Millionen und 2019 7,2 Millionen Ratenkreditverträge. Laut Schufa-Bericht sind 2,9 Millionen Personen mit ausschließlich„weichen Negativmerkmalen“(vgl. Schufa Holding AG 2019b: 3) gespeichert. Zu den„weichen Negativmerkmalen“ gehören Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind, Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung sowie Informationen zum Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos nach Nutzungsverbot. Diese mit Mahnverfahren verbundenen Forderungen betreffen sowohl Zahlungsstörungen 5 im Banken- und Sparkassensektor wie auch Telekommunikationsforderungen. Im Zeitraum von 2015–2018 liegt die durchschnittliche jährliche Kündigungsrate bei 2,2 Prozent, das heißt bei rund 400.000 Ratenkreditverträgen(vgl. Schufa Holding AG 2019: 9, 13). Rückstände bei Ratenzahlungen oder Kredit­ rückzahlungen werden auch in der EU-Statistik über Einkom4 Zu den öffentlich-rechtlichen Gläubigern gehören vor allem Finanz­ ämter, Krankenkassen, kommunale Verwaltungen, öffentliche Rundfunkanstalten, Jobcenter. 5 Als Zahlungsstörungen werden mindestens zwei, meist aber mehrere vergebliche Mahnungen mehrerer Gläubiger definiert(vgl. Creditreform Wirtschaftsforschung 2019a: 6). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 12 Tabelle 1 Überschuldungsindikatoren, Datenquellen und Daten Variable Stundung von Kreditverträgen Kündigung von Kreditverträgen Pfändungsschutzkonto Lohn- und/oder Gehaltspfändungen Energiesperrungen/-ratenzahlungen Wohngeldempfänger_innen, Zuschüsse Unterkunft und Heizung, Hilfe zum Lebensunterhalt Mietrückstände Aufträge für Zwangsräumungen Obdachlosigkeit Tafel Mahnverfahren Datenquelle Schufa Holding AG 2019 Schufa Holding AG 2019 Deutscher Bundestag 2020 Amtsgerichte Bundesnetzagentur 2019, Bund der Energieverbraucher e.V. 2020 Destatis 2019c, Destatis 2019b, Destatis 2020b Bundesverband deutscher Wohnungs­ unternehmen(GdW)(E-Mail GdW vom 29.9.2020 und 12.10.2020/ eig. Berechnung) Redaktionsnetzwerk Deutschland/ Bundesjustizministerium Deutscher Bundestag 2019 BAG Wohnungslosenhilfe e.V. 2019 Tafel Deutschland e.V. 2020 Destatis 2019a Antrag auf Haftbefehl zur Erzwingung der ­Vermögensauskunft Schuldnerverzeichnis hinterlegte Vermögensverzeichnisse (früher: eidesstattliche Versicherung) eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenzverfahren) Destatis 2019a Destatis 2019a Destatis 2019a Destatis 2019d Klient_innen von Schuldnerberatungsstellen Destatis 2019d Daten Zahlungsstörungen insgesamt 2018: 9,2% aller Verbraucher_innen 6,2 Mio. Verbraucher_innen 18,4 Mio. Ratenkredite Kündigungen: 2,1%(386.400) 2 Mio. Verbraucher_innen aggregierte Daten nicht verfügbar 2018: 4,9 Mio. Sperrandrohungen Strom 2018: 0,296 Mio. Stromsperrungen 2018: 1,2 Mio. Sperrandrohungen Gas 2018: 0,033 Mio. Gassperrungen 2019: Wohngeld: 0,48 Mio. Fälle 2019: Zuschüsse Unterkunft und ­Heizung: 0,866 Mio. Fälle 2019: Hilfe zum Lebensunterhalt: 0,23 Mio. Fälle 2019: 1,638 Mio. Mieter_innen 2018: 0,054 Mio. Fälle(ohne Bayern) 2018: 0,678 Mio. Menschen Nutzer 2019: 1,65 Mio. Menschen Mahnverfahren Destatis 2018: 4,8 Mio. Fälle Mahnverfahren Creditreform 2019: 2,91 Mio. Fälle Forderungen Schufa 2018: 2,978 Mio. Fälle 2018: 0,723 Mio. Fälle Eintragungsanordnungen 2018: 2.391 Mio. Fälle hinterlegte Vermögensverzeichnisse: 2018: 0,592 Mio. Fälle 2019: 0,079 Mio. Fälle 2018: 0,084 Mio. Fälle 2017: 0,089 Mio. Fälle 2016: 0,093 Mio. Fälle 2015: 0,098 Mio. Fälle 2014: 0,105 Mio. Fälle 2019: 0,582 Mio. Klient_innen Quelle: eigene Darstellung. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 13 men und Lebensbedingungen(EU-SILC) erhoben. Laut EU-SILC haben 2018 1,5 Prozent(620.000) der Haushalte in Deutschland(Eurostat – Data Explorer 2020) Rückstände bei Ratenzahlungen oder Kreditrückzahlungen. Da die bei der Schufa gespeicherten Zahlungsstörungen auch Grundlage einer Bonitätseinstufung(Schufa-Score) sind, werden sie von den hier genannten Datenquellen der Zahlungsstörungen(„weiche Negativmerkmale“) als Indikator zur Schätzung von Überschuldung ausgewählt. Pfändungsschutzkonto (enthüllte Überschuldung) Das pfändungsfreie Konto bzw. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist eingeführt worden, um überschuldete Menschen vor Pfändungen zu schützen und ihnen zumindest ein Leben an der Pfändungsfreigrenze zu ermöglichen. Der Basisschutz beträgt bei dem P-Konto 1.178,59 Euro Guthaben pro Monat und kann zum Beispiel bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen erhöht werden. Für nichtüberschuldete Personen ist die Beantragung eines P-Kontos aufgrund der damit verbundenen Gebühren nicht interessant. Insofern eignet sich die Anzahl der Pfändungsschutzkonten sehr für die Schätzung von Überschuldungszahlen. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos benennt einen aktuellen Stand von 2 Millionen P-Konten(vgl. Deutscher Bundestag 2020: 3). Hier wird die Zahl der Pfändungsschutzkonten nur zur Veranschaulichung der Überschuldungsproblematik herangezogen, aber nicht bei der Berechnung als Überschuldungsindikator verwendet, da keine Referenzgrößen aus der Bundesstatistik der Schuldnerberatungsstellen vorliegen. Schulden im Bereich Ver- und Entsorgung (enthüllte Überschuldung) Die Bundesnetzagentur publiziert in ihrem Monitoringbericht Daten zu Energiesperrungen. Energieschulden bedrohen die Existenz von Haushalten, da eine alltägliche Lebensführung ohne Energiezufuhr mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Haushalte versuchen deshalb in aller Regel, eine Energiesperrung zu vermeiden. Sowohl die Androhung wie die Vollziehung einer Energiesperrung kann als Indikator für eine wahrscheinliche Überschuldung gewertet werden. Im Jahr 2018 sind rund 4,9 Millionen Haushalten Stromsperrungen und 1,2 Millionen Haushalten Gassperrungen angedroht worden. Bei rund 300.000 Haushalten sind Strom- und Gassperrungen vollzogen worden. Es kann angenommen werden, dass die Gassperrungen die gleichen Haushalte wie die Strom­ sperrungen betreffen(Eurostat 2016). Laut EU-SILC gaben drei Prozent(1,24 Millionen) der Haushalte in Deutschland 2018 Energieschulden an(Eurostat 2020c). Da zu den angedrohten Energiesperrungen keine Referenzdaten aus der Bundesstatistik der Schuldnerberatungsstellen vorliegen, dafür aber zu Sperrungen und Energieschulden allgemein, werden die Daten von EU-SILC bei der Berechnung der Überschuldungsgesamtanzahl berücksichtigt. Schulden aus dem Wohnverhältnis (enthüllte Überschuldung) Ein Wohnungsnotfall entsteht aus einer Gemengelage von Problemen. Mietschulden werden zumeist durch das Zusammentreffen der drei Faktoren Einkommensarmut in Verbindung mit Einkommenseinbußen, zu geringe Ausschöpfung von Sozialleistungen und Überschuldung verursacht(vgl. Koch 1985). Auch chronische Erkrankungen, Arbeitsplatzverlust oder die Trennung in Familie und Partnerschaft werden neben individuellen biografischen Voraussetzungen als Risiken für einen Wohnungsverlust genannt(Steckelberg 2018: 40). Wie im Falle von Energieschulden versuchen Haushalte, Mietschulden zu vermeiden, da durch sie Wohnungsverlust droht. Die Inanspruchnahme von Wohngeld mindert das Risiko von Mietschulden und Wohnungskündigungen. Rund 550.000 Personen beziehen im Jahr 2018 und 2019 Wohngeld(Destatis 2020b). Bei den Empfänger_innen von Wohngeld ist nicht zwingend von einer Überschuldungssituation auszugehen, aber in jedem Fall von einer prekären finanziellen Situation. Die im Gesamtverband der Wohnungsunternehmen(GdW) organisierten Vermieter_innen haben 2019 Mietrückstände in Höhe von 315 Millionen Euro verbucht, das sind 1,7 Prozent der Soll-Miete. Aus der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes ist bekannt, dass sich Ende 2018 die durchschnittliche Höhe der Mietschulden auf 870 Euro belief. Unter der Annahme, dass die Mietschulden der Haushalte bei Vermieter_innen des GdW in gleicher Höhe auflaufen, bedeutet dies, dass die Mietschulden im GdW rund 362.000 Haushalte betreffen. Es gibt in Deutschland rund 24,433 Millionen Wohnungen, die von Mieter_innen bewohnt werden. Die Daten des GdW beziehen sich auf rund 5,4 Millionen Mieter_innen. Unter der Annahme, dass die Höhe der Mietrückstände in beiden Wohnungsbeständen gleich ist, handelt es sich – ceteris paribus – hochgerechnet um rund 1,638 Millionen(6,7 Prozent) Mieter_innen in Deutschland mit Mietrückständen. Diese Berechnung ergibt eine deutlich höhere Zahl als in der Befragung EU-SILC. Dort geben 1,7 Prozent der befragten Haushalte in Deutschland an, Mietschulden bzw. Hypothekentilgungsschulden zu haben(Eurostat 2020a). Kommt der Mieter oder die Mieterin einer Wohnungskündigung nicht nach, kann es zu Räumungsklagen und dem Vollzug einer Zwangsräumung kommen. Dazu gibt es keine verpflichtende amtliche Statistik. Aus einer schriftlichen Anfrage an das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz(BMJV) ist bekannt, dass 2018 rund 54.000 Mieter_ innen(ohne Bayern) von Zwangsräumungen betroffen gewesen sind. Wohnungs- und Obdachlosigkeit stellen das extreme Endergebnis von Mietschulden dar. Ein Gutachten von BuschGeertsema et al.(2019) schätzt, dass 2018 zwischen 313.000 und 337.000 Menschen in Deutschland wohnungslos sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe geht für das gleiche Jahr von 678.000 Menschen als wohnungslos aus. Zu berücksichtigen ist, dass darin 441.000 Geflüchtete mitgezählt sind(BAG Wohnungslosenhilfe 2019). Auch aus einer Sondererhebung von EU-SILC liegen Daten zur Wohnungslosigkeit vor. 2018 haben 4,3 Prozent der Befragten ab 16 Jahren Erfahrungen mit unfreiwilliger oder erzwungener Wohnungsnot gemacht, rund jede_r Vierte davon aufgrund von Arbeitslosigkeit oder finanziellen Problemen(Destatis, Sonderauswertung EU-SILC, E-Mail vom 23.10.2020). Dies würde eine Lebenszeitprävalenz von rund 700.000 Personen bedeuten. Der prozesshafte Verlauf des Entstehens von Mietschulden und Wohnungslosigkeit zeigt, dass beide sinnvolle Indikatoren für Überschuldung sind. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 14 „Harte Negativmerkmale“ und Schuldenregister (bekämpfte Überschuldung) Als sogenannte„harte Negativmerkmale“ und eindeutige Überschuldungskriterien werden von Schufa und Creditreform Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen wie eine Vermögensauskunft(früher: eidesstattliche Versicherung), ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögens­auskunft, Informationen zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren und Einträge in Schuldnerverzeichnisse eingestuft.„Harte Negativmerkmale“ weisen 4,8 Prozent(3,2 Millionen) der Personen im Schufa-Datenbestand 2018 auf(Schufa Holding AG 2019: 19f.). In der Summe aus diesen vier„harten Merkmalen“ ergibt sich für die Creditreform 2019 die Zahl von 4,01 Millionen überschuldeten Personen(Creditreform Wirtschaftsforschung 2019: 7). 6 Die Differenz von 0,9 Millionen zwischen Schufa- und Creditreform-Daten ist ungeklärt. Seit dem 1.1.2013 wird in den Bundesländern am Zentralen Vollstreckungsgericht ein Schuldnerverzeichnis geführt (§ 882b ZPO). Die Eintragung kann von Gerichtsvollzieher_ innen(§ 882c), von der Vollstreckungsbehörde(§ 284 Ab­ gaben­ordnung) oder vom Insolvenzgericht(§ 26 Abs. 2 oder § 303a InsO) angeordnet werden. Die Eintragung erfolgt, — wenn eine Schuldnerin bzw. ein Schuldner die Aufnahme des Vermögensverzeichnisses verweigert. Das Vermögensverzeichnis ist ein Dokument, in das die Angaben aufgenommen werden, welche die Schuldnerin/der Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach der deutschen Zivilprozessordnung(ZPO) zu machen hat, wenn sie/er eine Vermögens­auskunft nach§ 802c ZPO oder eine Vermögensübersicht nach§ 153 InsO abzugeben hat; — die Schuldnerin bzw. der Schuldner innerhalb eines Monats nach Abgabe des Vermögensverzeichnisses nicht nachweisen kann, dass die Schulden getilgt sind; — eine Vollstreckung anhand der Angaben im Vermögensverzeichnis nicht geeignet ist, zur vollständigen Tilgung der Schulden zu führen; — die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen mangels Masse abgelehnt wurde. Das zentrale Vollstreckungsgericht löscht das hinterlegte Vermögensverzeichnis im Vermögensverzeichnisregister nach Ablauf von zwei Jahren ab Abgabe der Auskunft oder wenn ein neues Vermögensverzeichnis derselben Schuldnerin oder desselben Schuldners hinterlegt wird. Einträge in das Verzeichnis werden regelmäßig erst drei Jahre nach Aufnahme des Vermögensverzeichnisses bzw. fünf Jahre nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wieder gelöscht. Vor Ablauf dieser Fristen kann die Eintragung auf Initiative der Schuldnerin bzw. des Schuldners insbesondere dann gelöscht werden, wenn der Anspruch der Gläubigerin oder des Gläubigers nachgewiesenermaßen vollständig erfüllt ist. 2018 sind im Schuldnerverzeichnis 2.391.543 Personen gelistet. Informationen zu Haftandrohungen, Vermögensauskünften und Mahnverfahren werden durch das statistische Bundesamt erhoben. 2018 sind 723.136 Haftandrohungen ausgesprochen und 592.144 Vermögensauskünfte hinterlegt worden. 2018 sind zudem 4.789.663 Mahnverfahren durchgeführt worden(Destatis 2019a). Da Überschuldete in der Regel mehrere Gläubiger_innen haben, die auch jeweils mehrere Mahnverfahren beantragen können, ist dieser Indikator nur eingeschränkt zur Abschätzung von Überschuldung geeignet. Die Creditreform verwendet in ihrem Schuldenatlas die Anzahl der unstrittigen Inkassofälle von Creditreform gegenüber Privatpersonen und nachhaltige Zahlungsstörungen bzw. Zahlungsschwierigkeiten – sogenannte„weiche“ Merkmale – für die Schätzung der Überschuldungszahlen. Eine weitere Information zu übergeordneten Zahlungsstörungen liegt durch die europäische Bevölkerungsbefragung EU-SILC vor(Eurostat 2020b). Dort geben 4,6 Prozent in 2018 (1,9 Millionen) und 3,7 Prozent in 2019(1,5 Millionen) der befragten Haushalte in Deutschland an, Hypothekenschulden, Energieschulden und Ratenkaufschulden mit Tilgungsproblemen zu haben. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren(umgangssprachlich: Privatinsolvenz) ist das ultimative Anzeichen einer Überschuldung. Sie beinhaltet in der Regel eine sechsjährige 7 Wohlverhaltensperiode bis zur Restschuldbefreiung. In dem Sechsjahreszeitraum von 2014–2019 befanden sich 550.964 Verbraucher_innen in einem Verbraucherinsolvenzverfahren (Destatis 2019d). Berechnung der Überschuldungszahlen Die in der Tabelle 1 und im Text angegebenen Zahlen können nicht einfach aufsummiert werden, da die Angaben sich in unterschiedlicher Weise auf Personen, Fälle oder Haushalte beziehen. Bei Zahlungsstörungen, Mahnverfahren, P-Konten, Kreditkündigungen, Vermögensauskünften und Privatinsolvenzen handelt es sich um personenbezogene Daten, bei Energieund Mietschulden um Haushaltsdaten. Aus der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes ist bekannt, dass nur 32,7 Prozent der Klient_innen von Schuldnerberatungsstellen mit anderen zusammenleben(Destatis 2020c). Von diesen überschuldeten Zwei- und Mehr-Personenhaushalten haben rund 26 Prozent Energieschulden und rund 21 Prozent Mietschulden. Wie zu sehen ist, decken sich im Bereich der Mietschulden und Schulden bei Versorgern, überschuldete Personen und überschuldete Haushalte in erheblichem Maße. Es ist daher nicht zulässig, die Anzahl überschuldeter Personen durch die durchschnittliche Haushaltsgröße(1,97 Personen) zu dividieren, um zur Anzahl der überschuldeten Haushalte zu gelangen. Zu berücksichtigen sind auch die Überschneidungen zwischen den einzelnen Indikatoren, da beispielsweise aus den statistischen Erhebungen von Destatis zu Überschuldeten bekannt ist, dass diese in der Regel nicht nur bei einer Gläubigergruppe verschuldet sind. Die Gläubigerstruktur der Klientenstatistik 2019 des Statistischen Bundesamtes wird deshalb als Anker- und Validierungskriterium herangezogen (Destatis 2019d, 2020c). Der iff-Überschuldungsreport zeigt zudem, dass 63,2 Prozent der ratsuchenden Personen mehr als fünf Forderungen zu verzeichnen haben. Bei ca. einem Viertel waren es mehr als 15 Forderungen in 2019(Peters/ 6 Die Daten der Schufa für 2019 waren bei Berichtsschluss noch nicht ve r f ü g b a r. 7 Bei Berichtsschluss Anfang Dezember 2020 hatte der Bundestag die geplante Verkürzung auf drei Jahre noch nicht beschlossen. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 15 Tabelle 2 Berechnung der Anzahl Überschuldeter in Deutschland Indikator Zahlungsstörung/Ratenkredit(v) Mahnverfahren/Inkasso(w) Energieschulden(y) Wohnungslosigkeit(W) Mietschulden(z) Schuldnerverzeichnis(SVZa) „harte Negativmerkmale“ Schufa(SVZb) „harte Negativmerkmale“ Creditreform(SVZc) Summe Indikatordaten 2.900.000 4.789.663 1.240.000 325.000 1.638.000 2.391.543 3.250.000 4.010.000 5,39 – 7,01 Mio. Koeffizienten auf Basis der Destatis-Klientenstatistik 0,317 0,235 0,246 0,2 Quelle: eigene Darstellung. Größl 2020). Wie zuvor gezeigt und in den früheren Anwendungen des Indikatorenmodells ausgeführt, werden die Gläubigerkorrelationen in der Statistik des Statistischen Bundesamtes herangezogen, um einen Überschneidungskoeffizienten der verschiedenen Schuldenarten zu bilden. Die Daten des Statistischen Bundesamtes werden verwendet, da sie das umfassendste verfügbare Datenmaterial zu Überschuldeten und ihren Gläubiger_innen enthalten. Aufgrund der hohen Fallzahl(142.000 Klient_innen von 577 Beratungsstellen in 2019) wird davon ausgegangen, dass die relevanten Überschuldungsindikatoren(Zahlungs- und Kreditstörungen, Miet- und Energieschulden sowie Mahnverfahren) in diesem Datenmaterial hinreichend vertreten sind und die dort vor­ gefundenen Überschneidungen den Überschneidungen in der Gesamtzahl der Überschuldeten entsprechen. Für die Schätzung der Überschuldungszahlen werden somit nicht alle in Tabelle 1 dargestellten Informationen berücksichtigt. Die Häufigkeitsverteilung der berücksichtigten Indikatoren in der Destatis-Überschuldetenstatistik, die aufgrund der Überschneidungen der einzelnen Indikatoren mehr als 100 Prozent ergibt, wird mittels einer Standardisierung in Ko­ effizienten umgerechnet(siehe Tabelle 2). Es ergibt sich somit die nachfolgende Gleichung zur Abschätzung der Anzahl von Überschuldeten in Deutschland. Als Festgröße fließt die Anzahl der Überschuldeten im Schuldnerverzeichnis(SVZ) in die Gleichung ein. Da es dazu drei verschiedene Daten gibt, nehmen wir die Daten der Rechtspflege(SVZa) als untersten und die Daten der Creditreform(SVZc) als obersten Wert. Eine weitere Festgröße ist die Anzahl der Wohnungslosen, da diese in der Regel von der Schuldnerberatung nicht(mehr) betreut werden und somit in keiner anderen Statistik zu den Indikatoren auftauchen. Ü= SVZ+ W+ v*0,317+ w*0,235+ y*0,246+ z*0,2 Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Angaben zu in Schuldnerverzeichnissen erfassten Personen und den daraus generierten„harten Negativmerkmalen“ bei Schufa und Creditreform ergeben sich bei Anwendung der oben genannten Gleichung zwischen 5,39 Millionen und 7,01 Millionen überschuldete Personen in Deutschland im Jahr 2019. Durch die Anwendung dieses Verfahrens wird die Bandbreite der Überschuldungsproblematik transparent und deutlich. Die soziale Dimension von Überschuldung wird in ihren einzelnen Bereichen erkennbar. Es zeigt sich außerdem, welche Unklarheiten bei der Verwendung von Daten der Schufa oder von Credit­reform bestehen und welche Lücken in der Datenverfügbarkeit geschlossen werden müssen, um zu einem resilienten und nachhaltigen Überschuldungsalgorithmus gelangen zu können. Vor allem wird deutlich, dass die Kompatibilität der Informationen aus der Destatis-Klientenstatistik der Schuldner­beratungsstellen zu den Überschuldungsindikatoren erhöht werden muss. Denn für die Berechnung der Anzahl überschuldeter Personen ist es wesentlich, die Überschneidungen zwischen einzelnen Gläubiger- bzw. Schuldenarten präzise bestimmen zu können. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 16 4 AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE 4.1  FINANZIELLE BETROFFENHEIT Neben der in Kapitel 3 dargestellten Diskussion zu den Zahlen der Überschuldung wird im Folgenden auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, auf die Tiefe der Überschuldung sowie auf unterschiedliche Personengruppen eingegangen. Um zu untersuchen, inwiefern die Maßnahmen zur ersten Covid19-Welle finanzielle Auswirkungen auf die Bevölkerung hatten, werden hier zunächst die Ergebnisse der deutschlandweiten bevölkerungsrepräsentativen Umfrage dargestellt. Die Ergebnisse aus Oktober 2020 deuten darauf hin, dass die Covid-19Pandemie erheblich zur Erhöhung der Anzahl überschuldeter Menschen in Deutschland beitragen und dabei insbesondere die soziale Ungleichheit verstärkt wird. Wie Abbildung 2 zeigt, gaben 29,5 Prozent der Befragten an, dass sich ihre finanzielle Situation verschlechtert hat. Gerade die Personen mit geringem Monatseinkommen hatten finanzielle Einbußen aufgrund der Covid-19-Pandemie zu verzeichnen. So gaben 36 Prozent der Befragten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro und 31 Prozent der Befragten mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 2.000 Euro an, dass sich ihre finanzielle Situation verschlechtert hat. 31 Prozent der bundesweit Befragten gaben an, dass sie in den vergangenen Monaten auf ihre Ersparnisse zurückgreifen mussten(siehe Abbildung 3). Wenn man die beiden Statistiken gemeinsam betrachtet, dann zeigt die ­Befragung, dass von den Personen, die finanziell von der Abbildung 2 Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die finanzielle Situation in der deutschlandweiten Umfrage 4,5  % 3,0  % 6,7  % 22,8  % 63,0  % Covid-19 hat meine finanzielle Situation: erheblich verbessert etwas verbessert nicht verändert etwas verschlechtert erheblich verschlechtert Quelle: Bevölkerungsrepräsentative Umfrage, eigene Darstellung. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 17 Abbildung 3 Rückgriff auf Ersparnisse in den vergangenen Monaten in der deutschlandweiten Umfrage 11,4  % 12,7  % 18,3  % 57,6  % Ersparnisse sind weitestgehend ­aufgebraucht. Ersparnisse sind noch nicht ­aufgebraucht. ich habe meine Ersparnisse nicht angerührt. Nein, ich habe keine Ersparnisse. Quelle: Bevölkerungsrepräsentative Umfrage, eigene Darstellung. Abbildung 4 Sorgen vor zukünftigen Zahlungsrückständen in der deutschlandweiten Umfrage 18,5  % 10,2  % 35,2  % 36,1  % Meine Sorgen vor zukünftigen ­Zahlungsrückständen sind: sehr stark  stark eher weniger stark nicht vorhanden Quelle: Bevölkerungsrepräsentative Umfrage, eigene Darstellung. ­Covid-19-Pan­demie betroffen sind, 57,6 Prozent an ihre Ersparnisse gehen mussten. Beunruhigend ist hierbei, dass von diesen Personen fast 40 Prozent ihre Ersparnisse im Oktober 2020 bereits aufgebraucht hatten oder über keinerlei Reserven verfügen. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass die wirtschaftlichen Beschränkungen zur Pandemiebekämpfung für November und Dezember 2020 ähnliche Personengruppen betreffen wie die Maßnahmen aus dem Sommer, dann laufen diese Personen Gefahr, in Überschuldung zu geraten. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Sorgen vor zukünftigen Zahlungsrückständen betrachtet werden. Wie Abbildung 4 zeigt, gaben 28,7 Prozent der bundesweit Befragten an, sich starke oder sehr starke Sorgen um zukünftige Zahlungsrückstände zu machen. Auch hier ändert sich das Bild, wenn lediglich die Befragten betrachtet werden, die bereits finanzielle Einbußen zu verzeichnen hatten. Von diesen Personen gaben sogar 55 Prozent an, sich starke oder sehr starke Sorgen zu machen, zukünftig Rechnungen nicht mehr begleichen zu können. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 18 Erhebung in den Modellregionen Bei der Erhebung in den Modellregionen wurden in der regional repräsentativen Onlinebefragung mittels einer Filterfrage die Personen ermittelt, bei denen sich die finanzielle Situation durch die Covid-19-Pandemie„etwas“ oder„erheblich verschlechtert“ hat. Ein Vergleich dieser herausgefilterten Personen mit der regionalen Bevölkerung liefert Einblicke in die Personengruppen, die eher von den pandemiebedingten Maßnahmen betroffen waren. Von den 2.621 im Juli 2020 in den Modellregionen Befragten gaben 37 Prozent an, finanziell von Covid-19 negativ betroffen zu sein. Davon hatte sich bei zehn Prozent der Befragten die finanzielle Situation durch Covid-19 erheblich verschlechtert. Zwischen den beiden Untersuchungsregionen ist hier kein Unterschied in der Betroffenheit zu finden. Insofern ist der Anteil mit Covid-19-bedingten finanziellen Einbußen in den Modellregionen im Juli 2020 höher als in der deutschlandweiten Umfrage im Oktober 2020. Vergleicht man die Zahlen aus Juli mit anderen Erhebungen aus dem Frühling/Sommer 2020 zeigt sich, dass diese im Juli 2020 erhobene Inzidenz auch höher ausfällt als bei einer von Kantar durchgeführten Studie zu den Auswirkungen von Covid-19 in den G7-Staaten aus April 2020. Bei dieser Um­ frage gaben 24 Prozent der Befragten in Deutschland an, dass sich das Coronavirus bereits auf ihr persönliches Einkommen ausgewirkt hat(vgl. Kantar 2020: 9). Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut(WSI) beschreibt in einer Studie vom Juni 2020, dass deutschlandweit für 31,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Betriebe bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt haben und die Arbeitslosenquote zwischen März und Mai 2020 gestiegen sei. Die Studie weist auf regionale Unterschiede in Bezug auf diese Kennzahlen hin(vgl. Seils/Emmler 2020b: 10). Mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf und den Bezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken fallen die Erhebungsregionen, wie durch die entsprechende Auswahlstrategie intendiert, unter die stärker betroffenen Regionen Deutschlands. Zum einen ist dies in Bezug auf die Infektionszahlen der Fall  8 und zum anderen in Bezug auf die wirtschaftlichen Folgen, abgebildet durch den Anteil der Beschäftigten, deren Kurzarbeit angezeigt wurde. Dieser lag in der Stadt Düsseldorf im März und April 2020 bei 43 Prozent und im Regierungsbezirk Düsseldorf bei 32,4 Prozent. 9 In den erhebungsrelevanten Bezirken in Bayern lag der Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit bei 37 Prozent(vgl. Robert Koch-Institut 2020a). Abbildung 6 zeigt die Anteile ausgewählter Charakteristiken in der lokalen Bevölkerung im Vergleich zu den entsprechenden Anteilen der finanziell betroffenen Befragten der Umfrage für die Erhebungsregion Bayern(blaue Balken) und Düsseldorf(gelbe Balken). Aus diesen Informationen ergibt sich der Betroffenheitsindex  10 , der diesen Vergleich quantifiziert und in dieser Abbildung anhand von Kreisen abgebildet ist. Abbildung 6 zeigt, dass vor allem Personen, die in Haushalten mit drei oder mehr Personen wohnen, finanzielle Einbußen zu verzeichnen haben. Ein-Personen-Haushalte, die deutschlandweit um die 40 Prozent der Haushalte ausmachen, sind bei der finanziellen Betroffenheit hingegen deutlich unterrepräsentiert. Dies lässt darauf schließen, dass die Covid19-bedingten finanziellen Belastungen mit der Haus8 Siehe hierzu Robert Koch-Institut(2020a) den Stand von Juni 2020. 9 Zu beachten ist hier der Unterschied zwischen der Anzeige und der Beantragung von Kurzarbeit. 10 Der Betroffenheitsindex(B) gibt die Stärke der Abweichung demo­ grafischer Charakteristiken in der Befragung(S) und der im regionalen Verteilung dieser Charakteristiken aus dem jeweiligen regionalen Mikrozensus Vergleich(R) an: B=S/R. Ein Betroffenheitsindex mit einem Wert > 1,2 wird als relevant angesehen. Abbildung 5 Auswirkung von Covid-19 auf die finanzielle Situation der Befragten in zwei Modellregionen 5,0  % 2,0  % 10,0  % 27,0  % 56,0  % Covid-19 hat meine finanzielle Situation: erheblich verbessert etwas verbessert nicht verändert etwas verschlechtert erheblich verschlechtert Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 19 haltsgröße steigen. Dieses Ergebnis kann damit einhergehen, dass in den Monaten März bis Mai 2020 Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen wurden und dies Eltern vor die Herausforderung gestellt hat, die Betreuung der Kinder und die eigene Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen. Diese Situation führte gerade für Eltern zu Arbeitszeitreduzierungen und Gehaltseinbußen. Neben Mehr-Personen-Haushalten sind auch Frauen(Betroffenheitsindex von 1,21) und Personen ohne berufliche Ausbildung(Betroffenheitsindex von 1,26) eher von finanziellen Einbußen betroffen. Als Grund für die verstärkte Betroffenheit von Frauen führt das DIW in einem Papier vom Mai 2020 an, dass Frauen in den betroffenen Wirtschaftssektoren, wie dem Gastgewerbe, überrepräsentiert sind. Außerdem liegt der Anteil der Frauen in geringfügiger Beschäftigung bei 61 Prozent. Dieser Bereich wird nicht durch Kurzarbeit geschützt, sodass bereits am Stichtag des 31.3.2020 die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr stark abgenommen hatte. Über alle Sektoren hinweg war der Rückgang bei den Frauen in geringfügiger Beschäftigung mit vier Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Männern (2,3 Prozent)(Hammerschmid et al. 2020). Die negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie verstärken also die soziale Ungleichheit. Neben Frauen, die strukturell von Ungleichheit betroffen sind, sind auch Personen ohne Berufsausbildung eher finanziell von den ­Covid-19-Maßnahmen betroffen. Abbildung 6 zeigt, dass in beiden Erhebungsregionen Personen ohne Berufsabschluss im regionalen Vergleich überrepräsentiert sind. Auch Möhring et al.(vgl. 2020: 7) zeigen, dass vor allem Personen mit hoher Schulbildung im bisherigen Arbeitsumfang im Homeoffice ­arbeiten. Die Mehrheit der Personen mit niedrigerer Schulbildung kann hingegen meist nur vor Ort weiter im regulären Umfang arbeiten und wird eher freigestellt oder in Kurzarbeit geschickt. Ausmaß der Betroffenheit Im Folgenden werden die Merkmale der in den Modellregionen finanziell betroffenen Befragten dargestellt. Die Erkenntnisse erlauben einen Einblick über das Ausmaß der Covid-19bedingten finanziellen Betroffenheit. Der Grad der Betroffenheit für die Personen, die finanziell von der Covid-19-Pandemie betroffen sind, ist hoch einzuschätzen. So gaben 16 Prozent der Betroffenen an, dass sich ihr Einkommen um mehr als 50 Prozent reduziert hat. Bei acht Prozent ist das Einkommen sogar komplett weggefallen(siehe Abbildung 7). Damit einher geht, dass über 60 Prozent der Betroffenen in den vergangenen Monaten auf ihr Erspartes zurückgreifen mussten und bei 40 Prozent das Betroffenheitsindex Abbildung 6 Vergleich der Anteile ausgewählter Charakteristiken der lokalen Bevölkerung und der Umfrage 70 % 3 60 % 2,5 50 % 2 40 % 1,5 30 % 1 20 % 10 % 0,5 0 % 0 Anteile an lokaler Bevölkerung/Umfrage Frauen ohne Berufsabschluss abgeschlossene Ausbildung Fachhochschule akademischer Abschluss 1-PersonenHaushalte 2-PersonenHaushalte 3-PersonenHaushalte 4und mehr Personen  lokal Bayern    Befragung Bayern    lokal Düsseldorf   Befragung Düsseldorf  Betroffenheitsindex Bayern   Betroffenheitsindex Düsseldorf Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen und regionale Mikrozensus und Bayern und RB Düsseldorf, eigene Darstellung. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 20 Ersparte bereits im Juli nahezu aufgebraucht war. Diese Zahlen verdeutlichen, mit welcher verheerenden Kraft die Bevölkerung wirtschaftlich von der Covid-19-Pandemie getroffen wurde. Personen, die ohnehin Probleme haben, mit ihrem Einkommen auszukommen, sind von besonders hohen Einkommenseinbußen betroffen. Von den Betroffenen, die angaben, nur mit Schwierigkeiten oder gar nicht mit ihrem Haushaltseinkommen auszukommen, ist der Anteil derjenigen, deren Einkommen stark(um mehr als 50 Prozent) reduziert wurde, mit 30 Prozent besonders hoch(siehe Abbildung 8). Die Mehrzahl der Betroffenen, die ohnehin eher schlecht mit ihrem Einkommen auskommen, gaben im Juli 2020 an, dass sie in den vergangenen Monaten auf ihr Erspartes zurückgreifen mussten(siehe Abbildung 9). Eine von vielen Ursachen hierfür ist sicherlich die Höhe des Kurzarbeitergelds. Das Kurzarbeitergeld in Deutschland liegt im europäischen Vergleich auf einem niedrigen Niveau (vgl. Schulten/Müller 2020: 11). Das ist gerade im Niedriglohnsektor ein Problem, denn es ist kaum möglich, den Lebensunterhalt mit 60 Prozent eines geringen Einkommens zu finanzieren. Um mit diesen erheblichen Einkommenseinbußen umzugehen, arbeiten Gewerkschaften schon lange daran, das staatliche Kurzarbeitergeld durch tarifvertragliche Zulagen aufzustocken. Dies führt dazu, dass es in der Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen gibt, die den Einkommensverlust der Beschäftigten teilweise durch zusätzliche Zahlungen der Unternehmen abmildern oder sogar vollständig kompensieren. Für den Niedriglohnsektor hilft dies allerdings kaum, da hier eine Tarifbindung von gerade einmal 30 Prozent besteht und dadurch kaum tarifvertragliche Zulagen gezahlt werden(vgl. Schulten/Müller 2020: 11ff.). Von Kurzarbeit waren im Juli 2020 30 Prozent der betroffenen Befragten in den Modellregionen betroffen. Der entsprechende Anteil der finanziell von Covid-19 Betroffenen im Angestelltenverhältnis lag bei 40 Prozent. Von den Betroffenen, die im industriell verarbeitenden Gewerbe beschäftigt sind, gaben sogar 60 Prozent an, von Kurzarbeit betroffen zu sein. Da das industriell verarbeitende Gewerbe(v. a. Chemie) wiederum der Bereich ist, der am ehesten von tarifbedingten Aufstockungen des Kurzarbeitergelds profitiert(vgl. Schulten/Müller 2020: 11), liegt die Einkommensreduzierung bei 70 Pro­zent der Betroffenen in dieser Branche bei unter 50 Prozent. Lediglich 19 Prozent der Betroffenen aus der Industrie gaben in der Onlinebefragung in den Modellregionen an, dass sich ihr Einkommen um 50 Prozent oder mehr reduziert hat. Insofern kann hier die Schlussfolgerung gezogen werden, dass im Bereich des industriell produzierenden Gewerbes, in dem die Arbeitsverhältnisse tariffiert sind und größtenteils ein Angestelltenverhältnis besteht, das Instrument der Kurzarbeit die Einkommenseinbußen abmildern, aber nicht verhindern konnte. Besonders hohe Einkommensverluste verzeichnen Personen, die ihren Lebensunterhalt im Freizeitgewerbe (Gastronomie, Tourismus, Kunst, Kultur und Schausteller_innen) verdienen. Von den Betroffenen aus dem Freizeitgewerbe berichtete mit 19 Prozent ein signifikant höherer Anteil vom Verlust des gesamten Einkommens als in allen anderen Branchen. Gravierend war auch der Anteil der Personen im Freizeitgewerbe(79 Prozent), die aufgrund des eher niedrigen Einkommensniveaus in dieser Branche in den vergangenen Monaten auf ihre Ersparnisse zugreifen mussten. Neben Berufstätigen in der Freizeitbranche, die häufig selbstständig tätig sind, hat die Covid-19-Krise Selbstständige insgesamt und Menschen in Ausbildung besonders hart getroffen. Das Einkommen dieser Personengruppen wurde bei mehr als 50 Prozent um mehr als die Hälfte reduziert und fiel bei rund 20 Prozent der Selbstständigen(24 Prozent) und Menschen in Ausbildung(19 Prozent) komplett Abbildung 7 Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf das Einkommen der finanziell betroffenen Befragten in den Modellregionen 1  % ist gestiegen 33  % 8  % keine Einkommensveränderung < 50 % 8  % 50 % Einkommensreduzierung Einkommensreduzierung> 50 % 7  % Einkommen komplett verloren 44  % Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 21 Abbildung 8 Haushaltseinkommen und Einkommensveränderungen durch Covid-19 der betroffenen Befragten in den Modellregionen 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % komplett verloren Einkommensreduzierung> 50 % 50 % Einkommensreduzierung Einkommensreduzierung< 50 % keine Einkommensveränderung Einkommen ist gestiegen sehr gut aus gut aus ziemlich gut aus mit einigen Schwierigkeiten aus mit Schwierigkeiten aus mit großen Schwierigkeiten aus nicht aus Wir kommen mit dem monatlichen Haushaltseinkommen … Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. Abbildung 9 Anteil der befragten Betroffenen in den Modellregionen, die auf ihr Erspartes zurückgegriffen haben nach Haushaltseinkommen 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % ich habe meine Ersparnisse weitestgehend ­aufgebraucht. aber meine Ersparnisse sind noch nicht ­aufgebraucht. ich habe keine Ersparnisse, auf die ich zurückgreifen konnte. sehr gut aus gut aus ziemlich gut aus mit einigen Schwierigkeiten aus mit Schwierigkeiten aus mit großen Schwierigkeiten aus nicht aus Wir kommen mit dem monatlichen Haushaltseinkommen … Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 22 weg(vgl. Abbildung 10). Die Zugangsbeschränkungen hatten einen großen Einfluss auf die Nachfrage nach etwaigen Dienstleistungen und führte dazu, dass Geschäfte zeitweilig komplett schließen mussten. So verloren 25 Prozent der Menschen in Ausbildung ihren Job. Aufgrund der massiven Einkommenseinbrüche mussten von den Betroffenen, die zu diesen Personengruppen gehörten, 83 Prozent(Selbstständige) bzw. 72 Prozent(Auszubildende) auf ihr Erspartes zurückgreifen. Bei Angestellten waren dies im Vergleich 61 Prozent. Diese Ergebnisse bestätigen die vorhandene Evidenz zu den Covid19-bedingten Folgen für Selbstständige. So zeigen die Ergebnisse der jüngst veröffentlichten DIW-Studie, dass die Hälfte der Selbstständigen Einbußen zwischen 67 Prozent und 100 Prozent verzeichnete(vgl. Kritikos et al. 2020: 4). Auch die Blitzumfrage der KfW bestätigt diese Dramatik. Sie legt dar, dass 90 Prozent der Selbstständigen einen Umsatzrückgang verzeichnen und ein Drittel ihr Einkommen komplett verloren hat(vgl. Metzger 2020: 2). Eine Schuldnerberaterin verwies insbesondere auf Probleme für Personen, die auf Honorarbasis arbeiten. Dies ist zum Beispiel bei Lehrenden vieler Weiterbildungsträger der Fall. Diese Personen nahmen in letzter Zeit vermehrt die Beratung der Schuldnerstellen in Anspruch. Neben den Einkommenseinbußen waren Menschen in Ausbildung auch von Zugangsbeschränkungen im Rahmen ihrer Ausbildung betroffen. So konnte kein regulärer regelmäßiger Unterricht stattfinden. Teilweise haben Unternehmen auch komplett ihre Ausbildungsstätten aus Einsparungsgründen geschlossen(vgl. Steffen 2020). Dies führt in vielen Fällen dazu, dass sich die Ausbildungszeiträume verlängern und sich die prekäre Einkommenssituation verschlimmert. Bei der Personengruppe handelt es sich zudem wahrscheinlich überwiegend um junge Erwachsene, die ohnehin schon die Gruppe mit der höchsten Armutsquote darstellt. Personen zwischen 18 und 25 Jahren waren im Jahr 2019 mit 25,8 Prozent nach wie vor die Altersgruppe mit der höchsten Armutsgefährdungsquote(vgl. Destatis 2020a). 4.2  AUSWIRKUNGEN UND COPINGSTRATEGIEN VON EINKOMMENS­ RÜCKGÄNGEN Die oben skizzierten Einkommenseinbußen führten dazu, dass 25 Prozent der Betroffenen von Zahlungsrückständen berichten und Gefahr laufen, in Überschuldung zu geraten. Zahlungsrückstände waren vor allem für Zahlungsaufforderungen für Telekommunikation(acht Prozent), Versorgungsleistungen, wie Energie und Wasserversorgung(neun Prozent), für Miete (sieben Prozent) und für Anschaffungskredite(sieben Prozent) zu verzeichnen. Neben den bereits im Juli 2020 verzeichneten Zahlungsrückständen berichten 42 Prozent der Betroffenen von Angst vor zukünftigen Zahlungsrückständen(vergleiche Abbildung 12). Diese Angst ist für alle Beschäftigungsgruppen gleichermaßen zu konstatieren. Bereits im April hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.(vzbv) eine Studie zu Verbrauchersorgen in der Covid-19-Krise durchgeführt. Zum damaligen Zeitpunkt berichteten elf Prozent von sehr starker und zwölf Prozent von eher starker Angst, dass sie Rechnungen, Miete oder Kreditraten nicht bezahlen können(vgl. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 2020: 14). 36 Prozent hatten eher weniger und 39 Prozent gar keine Angst(vgl. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 2020). In Vergleich zu dieser bundesweiten Befragung ist die Angst vor zukünftigen Zahlungsrückständen bei den Betroffenen in den ModellregiAbbildung 10 Einkommensverluste nach Berufsstatus der betroffenen Befragten in den Modellregionen Personen in Ausbildung Selbstständige Arbeitnehmer_innen 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % Einkommen vollständig verloren   Einkommen ist um mehr als 50 % reduziert Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. 50 % 60 % PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 23 Abbildung 11 Zahlungsrückstände der betroffenen Befragten in den Modellregionen nach Bereichen Versorgungsleistungen Kommunikationstechniken Miete, Hypothekenrate Anschaffungskredit Inkasso sonstige Versicherungen Gesundheitsversorgung Steuern 0 % 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. Abbildung 12 Sorge vor Zahlungsrückständen der betroffenen Befragten in den Modellregionen 15  % 17  % 27  % 41  % Wie stark sorgen Sie sich darüber, dass Sie Rechnungen, Miete oder ­Kredite nicht mehr bezahlen können? sehr stark  stark eher weniger gar nicht Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. onen im Juli 2020 erheblich höher. Neben der Angst vor Zahlungsrückständen wurde in der Erhebung der vorliegenden Studie auch die Angst vor einem zukünftigen Jobverlust abgefragt. Die Angst vor einem zukünftigen Jobverlust ist vor allem bei Selbstständigen zu verzeichnen. Über alle betroffenen Personengruppen hinweg gaben 17 Prozent an, Angst vor einen Jobverlust zu haben; bei den Selbstständigen liegt dieser Anteil bei 27 Prozent. Eine Auswirkung der Covid-19-Pandemie ist auch die Ausgabenreduzierung. 82 Prozent derjenigen, die finan­ FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 24 ziell von dem Coronavirus getroffen wurden, haben ihre ­Ausgaben reduziert. Eine zeitnahe entsprechende Ausgabenreduktion aufgrund eines geringeren Einkommens ist erfahrungsgemäß für Haushalte schwierig durchzuführen. Interessant ist hier zunächst der Rückgriff auf eine Studie aus dem Jahr 2009, bei der 75 Prozent der Befragten in einer zufallsgesteuerten Befragung die Aussage trafen, dass es ihnen schwer bzw. sehr schwerfallen würde, bei einer Senkung ihres Einkommens ihre Ausgaben herunterzuschrauben(vgl. Korczak et al. 2011). Insofern wird hier sehr deutlich, wie umfassend sich die Folgen der Covid-19-Pandemie auf das Verhalten der Betroffenen ausgewirkt hat. Es haben in der vorliegenden Untersuchung 46 Prozent der Betroffenen in den drei Monaten seit Ausbruch der Covid-19-Krise Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung reduziert(vgl. Abbildung 13). Darüber hinaus haben die Betroffenen vor allem ihre Ausgaben im Bereich der Freizeitgestaltung zurückgefahren(64 Prozent). Diese Ausgabenreduzierung betraf vor allem die Bereiche der gastronomischen, kulturellen und sportlichen Angebote. Der Katalog der vorgenommenen Ausgabenreduzierungen reflektiert anschaulich die Beschränkungsmaßnahmen und die damit verbundenen Umsatzrückgänge in den Bereichen Events und Großveranstaltungen, Tourismus, Kunst und Kultur sowie Gastronomie. Die Erkenntnisse des Haushaltkrisenbaro­ meters zeigen hierzu, dass die Mehrheit der Haushalte ihre Konsum- und Sparneigung weniger aus finanziellen Eng­ pässen oder Zukunftssorgen, sondern vielmehr aufgrund der ausbleibenden Möglichkeiten, Geld auszugeben, durch ­geschlossene Geschäfte und Gaststätte angepasst hat (Bran­catelli et al. 2020). Die Krise hat also zu einer schnellen ­Veränderung im Konsumverhalten geführt – ob nun gezwungenermaßen, weil Geschäfte geschlossen waren oder weil hier bewusst das Budget geplant wurde. Im Versuch, die Einkommenseinbußen zu kompensieren, haben 51 Prozent der Befragten auf ihr Erspartes zurückgegriffen. Dies führte dazu, dass bei rund einem Viertel der Betroffenen das Ersparte zum Zeitpunkt der Befragung im Juli 2020 bereits aufgebraucht war(vgl. Abbildung 14). Mehr als die Hälfte der Betroffenen konnte also nicht durch kurzfristige Ausgabenreduzierung Einkommensausfälle kompensieren. Das könnte auf ihr niedriges Einkommen zurückzuführen sein, denn es haben vor allem Personen, die eher nicht mit ihrem Einkommen auskommen, auf ihre Ersparnisse zurückgegriffen(siehe Abbildung 9 auf Seite 21). Für diese These spricht zudem, dass vor allem betroffene Arbeitslose auf ihr Erspartes zurückgriffen. Auf der anderen Seite haben auch 83 Prozent der betroffenen Selbstständigen und 73 Prozent der Menschen in Ausbildung ihr Erspartes reduziert. Von diesen gab ein geringer Anteil an, eher nicht mit dem Haushaltseinkommen auszukommen. Bei diesen Personengruppen scheint nicht das niedrige regelmäßige Haushaltseinkommen, sondern die starke Einkommensreduktion dazu geführt zu haben, dass auf Ersparnisse zurückgegriffen werden musste. Der stets empfohlene Notgroschen sollte für die Kompensation von drei bis sechs Monaten Einkommensausfall reichen. Die Ergebnisse zeigen, dass für die Mehrheit der Befragten der Notgroschen für mehrere Monate ausreicht, jedoch jede vierte Person nur maximal ca. drei Monate überbrücken konnte. Ein Großteil der Betroffenen hat trotz hoher Einkommens­ einbußen keine Maßnahmen aus dem Corona-Hilfspaket in Anspruch genommen. Über alle Personengruppen hinweg haben lediglich 28 Prozent der finanziell Betroffenen Covid-19-Maßnahmen genutzt. Dieser Anteil lag bei den Selbstständigen bei knapp 50 Prozent. Im Rahmen der Erhebung wurden die Betroffenen in einer offenen Frage gebeten anzugeben, welche Art der UnterAbbildung 13 Ausgabenreduzierung der betroffenen Befragten nach Bereichen in den Modellregionen Anteil der Betroffenen 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Freizeitgestaltung Lebensmittel/Kleidung Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. Großanschaffungen PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 25 stützung ihrer Ansicht nach Menschen, die Covid-19-bedingt finanzielle Einbußen erlitten haben, am besten helfen würde. Abbildung 15 stellt übersichtlich die Bereiche der Maßnahmenwünsche dar. Bei den genannten Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass sie den Stand von Ende Juli 2020 widerspiegeln und die Bundesregierung in der Folge teilweise in entsprechender Weise reagiert hat. Mehr als die Hälfte der finanziell Betroffenen gab an, dass aktive Zahlungen die beste Hilfestellung bei Covid-19bedingten Einkommensausfällen darstellen. Hierbei geht es vor allem um die finanzielle Unterstützung durch staatliche Zuschüsse. 15 Prozent nennen Kostenreduktionen, wie die Stundungsmöglichkeiten von Miet- und Darlehensforderungen, aber auch die Senkung der Mehrwertsteuer und Steuererleichterungen als geeignetes Mittel. Bei der die Kategorie „strukturelle Veränderungen“ geht es um die Aufhebung beschränkender Maßnahmen und die Sicherung und Vermittlung von Arbeitsplätzen. Im folgenden Kapitel werden diese genannten Wünsche mit den politischen Maßnahmen der ersten Covid-19-Welle kontrastiert. Abbildung 14 Ersparnisse als Coping-Strategie der betroffenen Befragten in den Modellregionen 16  % 33  % 23  % 28  % Mussten Sie in den letzten Monaten Ihre Ersparnisse nutzen, um finanzielle Einbußen zu überbrücken? ich habe meine Ersparnisse weitestgehend ­aufgebraucht. aber meine Ersparnisse sind noch nicht ­aufgebraucht. ich habe keine Ersparnisse, auf die ich zurückgreifen konnte. Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. Abbildung 15 Bereiche der von den Betroffenen in den Modellregionen gewünschten Maßnahmen 10  % 8  % 8  % 15  % Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. 56  % Zahlungen (insbesondere durch den Staat) (zum Beispiel durch den Staat) Veränderungen/ Verbesserungen  sonstige weiß nicht FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 26 5 POLITISCHE MASSNAHMEN ZUR VERHINDERUNG VON COVID-19-BEDINGTER ÜBERSCHULDUNG Im Folgenden werden die politischen Maßnahmen, die infolge der Covid-19-Pandemie zwischen März und Juli 2020 beschlossen wurden, chronologisch dargestellt. Um diese in den Pandemieverlauf einzuordnen, wird hier zunächst der Verlauf der Covid-19-Inzidenz im gleichen Zeitraum dargestellt. Im Dezember 2019 wurde verstärkt über den Ausbruch einer Infektionskrankheit mit einem Coronavirus in der chinesischen Provinz Wuhan berichtet. Das SARS-CoV2-Virus breitete sich schnell weltweit aus. Das Robert Koch-Institut(RKI) beschreibt die Lage mit SARS-CoV-2-Infektionen erstmals in seinem Lagebericht vom 4.3.2020(vgl. Robert Koch-Institut 2020b). An diesem Tag wurden in Deutschland 262 labor­ bestätigte SARS-CoV-2-Infektionen berichtet(Hotspot: Landkreis Heinsberg). Am 10.3.2020 wird die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland vom RKI noch als mäßig eingeschätzt. Am 17.3.2020 wird die Covid-19 Risikoeinstufung durch das RKI auf„hoch“ gestellt. Der zwischenzeitliche Höhepunkt der täglichen Neuinfektionen wurde am 28.3.2020 mit 6.294 Fällen erreicht. Danach flachte die Dynamik der Neuinfektionen kontinuierlich ab. Die Todesfälle infolge oder unter Mitwirkung einer Corona-Infektion nahmen bis zum 16.4.2020 täglich zu und hatten an diesem Tag einen Höchstwert von 315 Todesfällen. Danach ging auch die Zahl der Covid-19-bedingten Todesfälle pro Tag im Berichtszeitraum unserer Studie kontinuierlich zurück. Auf die Ausbreitungsdynamik des Virus reagierte die Bundesregierung mit einer Reihe von Maßnahmen. Am 27.3.2020 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Durch das Gesetz werden auch die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit(Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung(Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt. Laut Gesetz dürfen die zuständigen Behörden hierzu: „Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.[…] kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in§ 33 genannte Gemeinschafts­ einrichtungen oder Teile davon schließen“(Art.1§ 28, Abs.1 Infektionsschutzgesetz). In zeitlicher Folge wurden unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen mit Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Bürger_innen in Deutschland sind im Anhang für den Zeitraum 1.3. bis 31.7.2020 aufgeführt. Dies ist auch der Zeitraum, den die empirischen Erhebungen in den Modell­ regionen abdecken. Die Beschränkungsmaßnahmen hatten immense direkte oder indirekte Auswirkungen auf das wirtschaftliche Leben in Deutschland, vor allem die zwischen der Bundesregierung und den Länderregierungen vereinbarten Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vom 16.3.2020. Gesetze wie das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2020 oder die Einführungsgesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch(Art. 240 „Vertragsrechtliche Regelungen“) hatten vor allem das Ziel, die wirtschaftlichen Verluste der Bevölkerung abzumildern und sind insofern für die Covid-19-bedingte Überschuldungssituation in Deutschland von besonderer Bedeutung. Entsprechende Maßnahmen werden im Folgenden vorgestellt. So ist die Stundung von Steuern zu nennen. Längstens bis zum 31.12.2020 müssen Anträge auf eine – im R­ egel­fall zinsfreie – Stundung von bereits fälligen oder bis zum 31.12.2020 fällig werdenden Steuern(Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer) gestellt werden. Bei den betroffenen Steuerpflichtigen soll längstens bis zum 31.12.2020 von der Vollstreckung rückständiger oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdender Steuern(Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer) abgesehen werden. Auf formlosen Antrag können Steuervorauszahlungen herabgesetzt werden. Bei von der Covid-19-Pandemie-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen soll längstens bis zum 31.12.2020 PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 27 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen beziehungsweise fälligen Forderungen(Einkommensteuer, ­Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer) abgesehen werden. 11 Eine weitere Maßnahme betrifft Verbraucherkredit­ver­ träge. Bei Verbraucherkreditverträgen, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, können Zins- und Tilgungszahlungen für den Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 ausgesetzt werden. Nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) haben die Sparkassen bis zum 31.7.2020 Zins- und Tilgungszahlungen von 198.649 Privatkund_innen ausgesetzt (E-Mail DSGV vom 10.9.2020). Bei der Commerzbank wurden 1,5 Prozent des Gesamtbestandes an Konsumentenkrediten gestundet(Stichtag 6.4.2020)(vgl. Tagesschau 2020). Bei der ING wurde von ca. 15.000 Kund_innen die Stundungsmöglichkeit in Anspruch genommen, dabei ging es um Konsumkredite und Immobiliarkredite. Nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundungsregelung Ende Juni habe es einen deutlichen Rückgang bei der Anfrage nach Stundungen gegeben. Die Anzahl liege nur noch geringfügig höher als vor Ausbruch der Covid19-Pandemie. Die dreimonatigen Stundungen seien in den weit überwiegenden Fällen ausreichend gewesen. Es verblieb nur eine geringe Anzahl von Kund_innen, die nach Auslaufen der dreimonatigen Stundungsmaßnahme Zahlungsschwierigkeiten hatten. Anders als in normalen Zeiten hätten nicht nur Kund_innen mit echten Zahlungsschwierigkeiten eine Stundung beantragt. Viele Kund_innen hätten Stundungen nur vorbeugend in Anspruch genommen, um sich auf mög­ liche Liquiditätsengpässe vorzubereiten und hierfür gewappnet zu sein(E-Mail ING vom 23.10.2020). Auch im Wohnungsbereich sind Zahlungserleichterungen beschlossen worden. Vermieter_innen können den Mietvertrag nicht kündigen, wenn Mieter_innen eine im Zeitraum zwischen dem 1.4.2020 und dem 30.6.2020 fällige Miete nicht bezahlt und der Zahlungsverzug auf die Auswirkungen der Corona-Epidemie zurückzuführen ist. Die Pflicht der Mieterin bzw. des Mieters zur Zahlung bleibt allerdings bestehen. Wenn Mieter_innen nach dem 30.6.2020 die Zahlungsrückstände nicht bis spätestens zum 30.6.2022 beglichen haben, kann ihnen vom Vermieter bzw. der Vermieterin gekündigt werden. Kund_innen erhalten außerdem ein vorübergehendes Recht, die Zahlung von Strom-, Gas-, Wasser- und Telefonrechnungen zu verschieben(BMJV 2020). Eines der wichtigsten Instrumente, das zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19-Krise eingesetzt worden ist, ist die Regelung des Kurzarbeitergeldes. Um Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung bereits zu Beginn der Covid-19-Krise im März 2020 den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Im Mai wurde es erhöht und im August die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate(längstens bis zum 31.12.2021) verlängert. Rückwirkend zum 1.3.2020 ist das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ in Kraft getreten. Demnach beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts – für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Beiträge für die Sozialversicherungen werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Wenn Arbeit11 Vgl. hierzu https://www.handelsverband-nrw.de/wp-content/ uploads/sites/3/2020/07/gflv316-Anlage3.pdf(22.10.2020). nehmer_innen in Kurzarbeit mit 50 Prozent oder weniger ihrer bisherigen Stundenzahl arbeiten, wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent(77 Prozent für Haushalte mit Kindern) angehoben. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent(87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Anzumerken ist hierbei, dass in tarifierten Branchen das Kurzarbeitergeld von Arbeitgeber_ innen aufgestockt wird. Vom 1.5. bis zum 31.12.2020 gilt folgende Sonderregelung: Beschäftigte in Kurzarbeit können einen Nebenverdienst bis zur Höhe ihres ursprünglichen Einkommens haben, ohne dass dieser auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Einzige Bedingung hierfür ist, dass sie die Höhe des Lohns nicht überschreiten dürfen, den sie vor der Kurzarbeit bekommen haben. Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden als effektives Instrument zum kurzfristigen Erhalt von Beschäftigungsverhältnissen und zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts gesehen (vgl. Münstermann 2012). Das Kurzarbeitergeld wird auch als Flexibilisierungsinstrument Nummer eins in schweren Krisen bezeichnet(vgl. Will 2010). Es steht jedoch nicht allen potenziell von Covid-19 ­Betroffenen zur Verfügung. Kurzarbeitergeld können nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer_innen erhalten. Das bedeutet, dass Minijobber_innen(auf 450 Euro Basis) und Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ohne diese Form der finanziellen Unterstützung auskommen müssen. Auch für Personen mit Niedrigeinkommen sind die Wirkungen des Kurzarbeitergeldes eher gering. Wird beispielsweise bei einem tariflichen Nettoentgelt von 1.250 Euro Kurzarbeit für 50 Prozent der Arbeitszeit beantragt, dann beträgt das Netto­ entgelt insgesamt mit 60 Prozent Kurzarbeitergeld 1.000 Euro. Es stellt sich die Frage, wie von diesem deutlich reduzierten Einkommen die laufenden Kosten für Miete, Energie, Ernährung, Verkehr, Kommunikation bestritten werden können. Neben den Unterstützungsleistungen für Beschäftigte im angestellten Verhältnis wurden auch Maßnahmen für selbstständig Beschäftigte beschlossen. So gab es bis 31.8.2020 die Möglichkeit, Überbrückungshilfe zu beantragen(Überbrückungshilfe I). Dieser Zuschuss konnte zur Deckung von Fixkosten für die Monate Juni bis August verwendet werden. Die Zuschüsse waren auch für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler_innen verfügbar. Die Höhe des Fixkostenzuschuss bemisst sich aus dem Umsatzrückgang(BMWi 2020). Wenn vor März 2020 keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestanden haben, dann konnten Künstler_innen und Soloselbstständige – also Selbstständige ohne Beschäftigte – eine finanzielle Soforthilfe erhalten. Diese Hilfe wurde für drei Monate in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 9.000 Euro gewehrt und diente der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Damit konnten insbesondere laufende ­Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und Ähnliches bezahlt werden. Die Bundesländer handhabten es aber unterschiedlich, inwiefern diese Gelder für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten herangezogen werden durften, sodass es für viele Betroffene monatelange Rechtsunsicherheiten gab. Die Unterstützungsleistungen gingen daher teilweise an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei. Ab dem 21.10.2020 konnte die sogenannte Überbrü- FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 28 ckungshilfe II beantragt werden, die den Zeitraum von September bis Dezember 2020 abdeckt. Sie unterstützt u. a. ­Soloselbstständige und Freiberufler_innen mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Neben diesen Unterstützungsmaßnahmen vom Bund wurden auch Landesmittel zur Unterstützung von Selbstständigen eingesetzt. Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesländer, die ein Hilfsprogramm für Künstler_ innen aufgelegt haben. Das sogenannte NRW-Stärkungs­ paket„Kunst und Kultur“ vergab 15.000 Stipendien, die ­jeweils mit 7.000 Euro dotiert waren. Von diesem Geld konnten begonnene Projekte zum Abschluss gebracht werden, neue Vorhaben konzipiert oder umgesetzt werden oder auch neue Vermittlungsformate entwickelt und ausprobiert werden(Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 2020). Das Stipendium durfte jedoch nicht für die Finanzierung von Mieten und ­Lebenshaltungskosten verwendet werden. Die Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden traten Mitte Juni 2020 etwas verzögert in Kraft. Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befanden, konnten Überbrückungshilfe von jeweils 500 Euro für die Monate Juni bis September erhalten. Ein entsprechender Antrag musste monatlich neu gestellt werden. Diese Hilfen wurden bis Ende September in insgesamt 130.000 Fällen ausgezahlt, was einer Summe von 60 Millionen Euro entspricht. Zwei Drittel der Studierenden wurden mit der Höchstsumme von 500 Euro unterstützt(vgl. BMBF 2020). Diese Überbrückungshilfen für Studierende kamen recht spät und lassen für Auszubildende noch auf sich warten. Zudem war die Voraussetzung dafür, die Höchstsumme von 500 Euro zu erhalten, dass weniger als 100 Euro aus dem eigenen Konto verfügbar waren. In­ sofern ist fraglich, ob Höhe der Hilfsleistung allein für Miete und Verpflegung ausreichend ist. Das Eintreten einer Covid-19-bedingten Überschuldung ist daher trotz der politischen Hilfsmaßnahmen für eine erhebliche Anzahl von Menschen wahrscheinlich, wobei gegenwärtig eine Schätzung der Größenordnung rein spekulativer Natur wäre.„Spätestens im Herbst, wenn das Ersparte aufgebraucht ist und auch die Überbrückungsgelder alle sind, dann könnte es für viele eng werden“, meinte zum Beispiel die Schuldnerberaterin Andrea Schubert von der DRK Schuldnerberatung in Leipzig im Juni. 12 Angesichts der persönlichen und unverschuldeten Konsequenzen für eine wahrscheinlich erhebliche Anzahl von Menschen, stellt sich somit die ethische Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Beschränkungsmaßnahmen sowie der Hilfen und Unterstützungen. In jedem Fall ist es angebracht, die massiven individuellen Folgen für eine erhebliche Anzahl von Menschen abzumildern. 12 Leipziger Volkszeitung vom 21.6.2020. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 29 6 ARBEIT DER SCHULDNERBERATUNG IN ZEITEN DER COVID-19-PANDEMIE Neben den politischen Hilfsmaßnahmen kommt der Schuldnerberatung eine wichtige Aufgabe bei der Vermeidung und Bearbeitung von Überschuldungssituationen privater Haushalte zu. In diesem Kapitel soll nun eruiert werden, ­inwiefern die Covid-19-Pandemie die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen beeinflusst hat. Covid-19 hat die private Verschuldung deutlich verschärft – doch konnten die Unterstützungsstrukturen, allen voran die Schuldnerberatungen, ihr Angebot entsprechend anpassen und ausweiten? Welchen grundsätzlichen und akuten Herausforderungen standen und stehen sie gegenüber? Neben den politischen Maßnahmen kommt insbesondere der Schuldnerberatung eine essenzielle Rolle zur Vermeidung von Überschuldung zu. Schuldnerberater_innen leisten psychosoziale Unterstützung, beraten und unterstützen in Fragen der Existenzsicherung und erarbeiten gemeinsam mit den Ratsuchenden Perspektiven zur nachhaltigen Bearbeitung der finanziellen Probleme. Im Rahmen der Erhebung wurden Expert_innen-Interviews mit fünf Personen aus verschiedenen Schuldner­ INFOBOX Schuldnerberatung in Deutschland In Deutschland gibt es schätzungsweise 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Diese sind in der Regel über Kommunen, Wohlfahrts- oder Verbraucherverbände organisiert. Schuldnerberatung ist kein geschützter Begriff. Vielerorts sind die Wartezeiten für Schuldnerberatung sehr lang. Ursächlich hierfür ist vor allem die problematische Finanzierungssituation. Die Zuständigkeit für die Finanzierung ist unterschiedlich geregelt und erfolgt sowohl durch Kommunen und Landkreise als auch durch die Bundesländer. Bereits vor der Covid19-Krise erreichte das Angebot der Schuldnerberatung nur 10–15 Prozent der Betroffenen. Stellt man die Zahl der Überschuldeten und die Anzahl der derzeitigen Beratungsstellen gegen, zeigt sich, dass auf ca. 60.000 Einwohner_innen eine Beratungsstelle kommt. Untersuchungen zur Ausstattung der Schuldnerberatung in den Jahren 1989 und 1995 zeigen, dass das Problem der Unterfinanzierung bereits seit Langem besteht und zu einer prekären Ausstattung führt (vgl. Korczak/Pfefferkorn 1992; Korczak 1997). Aufgrund dieser andauernden prekären Ausstattung forderte die AG SBV bereits 2011 zwei Vollzeitstellen pro 50.000 Einwohner_innen, um den Bedarf zu decken. An dieser Forderung hat sich substanziell nichts geändert. beratungen in den Modellregionen sowie einem weiteren Schuldner­berater in Bayern geführt. Bei einem Gespräch war zudem eine Fachreferentin für Schuldnerberatung dabei. In diesen Interviews ging es darum, zu erfahren, wie sich die Arbeit der Schuldner­beratung vor und zu Zeiten der beginnenden Covid-19-Pandemie und im weiteren Verlauf dar­ gestellt hat. Die Fragen bezogen sich dabei sowohl auf die ­Auswirkungen auf die Beratungsstelle allgemein als auch den persönlichen Arbeitsablauf sowie auf die Situation der Ratsuchenden. Interessant waren dabei insbesondere Maßnahmen, Lösungsansätze und Perspektiven. 6.1  FINANZIERUNG UND ZUSTÄNDIGKEIT Die Arbeit der Schuldnerberatungen wurde durch die wirtschaftlichen und sozialen Einschränkungen der Covid-19Maßnahmen erschwert, gewohnte Arbeitsabläufe funktionierten vielerorts nicht mehr. Infolge der kommunalen Zuständigkeit gab es für die auftretenden Herausforderungen keine einheitlichen Konzepte und Leitlinien. In den Interviews wurde deutlich, dass die vorhandenen Rahmenbedingungen(vor ­allem hinsichtlich räumlicher und organisatorischer Aspekte sowie der Finanzierung) die Arbeit der Stellen maßgeblich beeinflussten. Die Krise hat erneut die problematische Finanzierungslage aufgezeigt. Es zeigt sich, dass Stellen, die eine Pauschalfinanzierung erhalten, deutlich besser mit der Krise umgehen konnten als Stellen, die durch eine Einzelfallabrechnung finanziert sind. Fälle, in denen die Beratung aufgrund der Pandemie nicht fortgeführt werden konnte, konnten in einzelfallfinanzierten Stellen nicht abgerechnet werden. In einigen Stellen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen 13 , wurde aber seitens der Leistungsträger schnell reagiert und Entgegenkommen signalisiert. 13 Vgl. hierzu auch den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags NordrheinWestfalen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Verschuldungsrate der Menschen in NRW(Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 2020). FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 30 Überwiegend wurde allerdings von immensen Finanzierungsproblemen berichtet. Zwar wurde vom Gesetzgeber das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz(SodEG) zur Krisen­be­ wältigung auf den Weg gebracht. Mit dieser Gesetzesgrundlage wurde die Voraussetzung geschaffen, dass Zahlungen an soziale Dienste auch ohne Erbringung einer Leistung ­weiterhin gezahlt werden konnten. Eine Interviewte machte darauf aufmerksam, dass das SodEG für Schuldnerberatungsstellen unzureichend greift, da diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterarbeiteten und so Leistungen erbracht haben. Die aufgrund der Pandemie nur eingeschränkt erbrachten Leistungen(etwa konnte meist kein persönliches Gespräch geführt werden), können aber in der Regel nicht regulär abgerechnet werden, sodass sich schnell enorme Finanzierungslücken ergeben. 6.2  ARBEITSALLTAG UND DIGITALISIERUNG Alle interviewten Stellen haben zunächst den Publikumsverkehr eingestellt und nur für einen Notbetrieb geöffnet. Präsenztermine wurden während der ersten Welle in vielen Beratungsstellen nur angeboten, wenn sie absolut notwendig waren und existenzielle Themen wie Miete oder Strom betrafen. Während telefonische Beratung oder Kommunikation per E-Mail durchgängig möglich war, unterschieden sich die Stellen darin, ab wann wieder reguläre persönliche Termine durchgeführt werden konnten. Abhängig war dies u. a. von der Erstellung entsprechender Schutzkonzepte, dem Vorhandensein von Utensilien wie Mund-Nasen-Bedeckungen oder inwiefern die Räumlichkeiten entsprechende Abstandswahrungen ermöglichen. Zu den wesentlichen Problemen gehörte der Datenschutz und fehlende Digitalisierung der Beratungsstellen, sodass ortsungebundenes, mobiles Arbeiten erschwert war. Oftmals gab es im Homeoffice keinen Zugang zu den nötigen Fachprogrammen. Zudem waren technische Voraussetzungen wie ein VPN Client oft nicht gegeben. Hinzu kam, dass die Finanzierungsbestimmungen der öffentlichen Hand die Einrichtung vollwertiger Heimarbeitsplätze nicht zulassen. Hierfür sind neben der technischen Ausstattung auch geeignetes Mobiliar und bestimmte Arbeitsmittel notwendig. Der Transport von Akten ist aber aus verschiedenen, u. a. Datenschutzgründen nicht zulässig. Damit waren nur wenige Arbeiten im Homeoffice möglich. In Einzelfällen konnten kreative Lösungen wie die Beratung in einem separaten Garten der Beratungsstelle angeboten werden. Die Beratung wurde daher unter den gegebenen Rahmenbedingungen eingeschränkt fortgeführt und weitest­gehend auf existenzielle Probleme beschränkt. Beratungen wurden zum Teil telefonisch oder per E-Mail fortgeführt. Da die Gläubiger_innen im Regelfall ebenfalls weitergearbeitet haben, konnte zumindest der Schriftverkehr uneingeschränkt fort­ geführt werden, um zum Beispiel Vergleichsverhandlungen zu führen oder Insolvenzverfahren vorzubereiten. Video­ beratung gab es nur in Ausnahmefällen und dann auch nur von vereinzelten Fachkräften. Allerdings sind nicht bei allen Ratsuchenden die Voraussetzungen hierfür gegeben. Eine Schuldnerberaterin berichtete, dass zwar schätzungsweise rund 90 Prozent ihrer Ratsuchenden über ein Smartphone verfügen, aber somit immer noch jede zehnte Person nicht, sodass mitunter selbst eine telefonische Beratung nicht möglich sei. Hinsichtlich der Insolvenzanträge erschwerte aber die ­Unklarheit über den Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre die weitere Planung. Zwar verschaffte der Schwebezustand zunächst mitunter Luft: Aufgrund der Unklarheit, wann und wie die Verkürzung beschlossen wird, bestand aber auch viel Unsicherheit. Einigen Ratsuchenden wurde explizit geraten zu warten, bis die Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre beschlossen ist. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens bestand die Befürchtung, dass viele Ratsuchende abwarten und es so zu Staus in den Schuldnerberatungsstellen, Gerichten und bei Insolvenzverwalter_innen kommen wird. Diese Staus wird es nun zwar voraussichtlich geben, das führte aber wiederum in den vergangenen Monaten zu einer Entlastung der Beratungssituation. Die Krise hat eindrücklich aufgezeigt, dass es noch großen Aufholbedarf hinsichtlich einer modernen EDV und dem Thema Digitalisierung insgesamt gibt. Vielerorts konnten kreative, meist digitale Lösungen gefunden werden. Bei entsprechender technischer Ausstattung war es einigen Beratungsstellen möglich, Fachkräfte von zu Hause arbeiten zu lassen. Die Mehrheit der interviewten Stellen hatte diese Möglichkeiten aber nicht:„Wir sind halt ein kleiner Verein. Wir haben keine großen Eigenmittel oder gar keine Eigenmittel, die wir reinstecken können, was jetzt noch zusätzliche EDVAusrüstung oder sowas[angeht].“ 6.3 BERATUNGSTÄTIGKEIT Die Situation hat die Arbeitsweise der Fachkräfte grundlegend verändert und zu einer neuen Art von„Normalbetrieb“ geführt: „Also ich kann jetzt nur für mich sagen, Normalbetrieb wie im Februar ist es nicht. Das geht nicht mehr, auf keinen Fall. Wir haben uns halt adaptiert an die neue Situation und mit der neuen Situation einen neuen Normalbetrieb geschaffen. Vorträge für Insolvenz werde ich jetzt keine halten, also Gruppenveranstaltungen. Und der Beratungstisch ist jetzt doppelt so groß wie vorher, wobei das gar nicht so schlecht ist. Keine Wartebereiche. Es hat sich vieles verändert, und es wird auch die nächste Zeit so bleiben. Und ein Normal­ betrieb ist es, aber ein anderer als vorher.“ „Unsere persönliche Beratung findet unter neuen Hygiene­ bedingungen und mit Abstandsregeln statt. Wir gehen davon aus, dass das noch länger so anhält.“ Bemerkenswert ist dabei vor allem, dass sich im Zuge der Krise digitale Arbeitsweisen wie eine Onlineberatung entwickelt und bewährt haben, die daher beibehalten werden sollen. Eine interviewte Beraterin berichtete, möglichst viel telefonisch klären zu wollen. Alle Angelegenheiten, die eine persönliche Beratung erfordern, würde sie möglichst kurz­ halten und aufs Wichtigste reduzieren, sodass die Anteile psychosozialer Beratung bei ihr deutlich abgenommen hätten. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 31 In der Zeit nicht stattfindender Beratungsgespräche müssen nun kreative Wege zur Fallfortführung gefunden werden. Unterlagen werden entweder per Post geschickt oder müssen gescannt und gemailt werden, was aber aus verschiedenen Gründen nicht in allen Fällen gelingt. Vor allem die Kommunikation gestaltet sich herausfordernd. Ratsuchende würden nicht immer die Inhalte der jeweiligen Schreiben zutreffend wiedergeben können, sodass die entsprechende Unterstützung dann schwer sei. Die fehlende Mimik und Gestik erschweren den Vertrauensaufbau und die Wahrnehmung von Emotionen. Zudem bedeutet eine solche Beratungstätigkeit für einige Personengruppen(mit fehlenden Sprachkenntnissen, fehlender digitaler Ausstattung oder digitaler Kenntnisse) neben der emotionalen eine weitere Zugangsbarriere zu Schuldnerberatungen: „Wir haben viele Menschen in der Beratung, die schlecht Deutsch lesen können. Wenn diese dann Briefe von einem Inkassounternehmen oder Gericht erhalten, ist es sehr viel schwieriger, das Anliegen nur über das Telefon zu regeln. Schon das Vorlesen ist oftmals schwierig, den Inhalt zu er­ klären, auch so, dass er verstanden wird, ist am Telefon, ohne Gestik und Mimik wirklich schwer. Komplexere Pro­ bleme zum Beispiel bei Pfändungen oder mit dem P-Konto müssen daher doch meist persönlich besprochen werden.“ Es wird explizit darauf verwiesen, dass die persönliche ­Beratung der entscheidende Zugang zu Ratsuchenden ist und eine reine Umstellung auf Telefon und Video dazu führe, dass viele Zielgruppen nicht mehr erreicht werden könnten. Das betreffe neben den zuvor genannten Ratsuchenden mit Sprachschwierigkeiten auch Ratsuchende, die die technischen Anforderungen(Möglichkeiten zur Videokonferenz, Scanner) nicht erfüllen können. Problematisch war die weitere Durchführung von aufsuchender Beratung. Betretungsverbote in Einrichtungen führen dazu, dass dort derzeit keine Beratung mehr angeboten werden kann. Zugleich würde man aufgrund der gestiegenen organisatorischen Anforderungen weniger Beratungen schaffen, sodass es perspektivisch zu Beratungsengpässen kommen kann: „Die telefonischen und Mailberatungen sind aufwändiger als eine persönliche Beratung, z. B. weil die Unterlagen erst zugesandt werden müssen. Weiterhin haben wir weniger Beratungskapazitäten für die persönliche Beratung. Lüftungs­ zeiten, die Reinigung der Beratungsplätze und der Wegfall der Wartezone und somit der offenen Sprechstunde geht zulasten der Beratungszahlen. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass der Bedarf nach Schuldnerberatung größer wird. Das macht uns schon Sorgen.“ Gleichzeitig werden die Entwicklungen aber auch als Chance für eine effizientere Fallbearbeitung bei hoher Auslastung beschrieben. Vereinzelt wird berichtet, dass Gläubiger_innen nun Vergleiche besser annehmen würden als vor der Krise. Nicht nur im Hinblick auf die fachliche Arbeit, sondern auch in Bezug auf die Ratsuchenden hat die Covid-19-Pandemie die Arbeit der Schuldnerberatungen verändert. In der Mehrzahl der Interviews wurde explizit angesprochen, dass ihre Stellen nun auch von Ratsuchenden angesprochen werden, die zum Beispiel erst aufgrund von Kurzarbeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Es seien zusätzlich zu den„verletzlichen Verbraucher_innen“ neue Zielgruppen auf die Beratung aufmerksam geworden. Diesen würden technische Hilfestellungen, also zum Beispiel Auskünfte zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, oftmals ausreichen. Infolge der Krise haben sich so unterschiedliche Zielgruppen entwickelt, die unterschiedlich herausgefordert werden und entsprechend unterschiedlich starken Bedarf nach Schuldnerberatung haben: „Die Bandbreite der Klienten in der Beratung reichte von Menschen, die lediglich eine Information benötigten, bis hin zu Klienten die ohne unsere Unterstützung/Intervention nicht an ihr Geld gekommen wären.“ 6.4 BERATUNGSBEDARFE Viele Berater_innen gehen davon aus, dass die politischen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sowie Ersparnisse die betroffenen Personen bislang vor Überschuldung schützen: „Die Welle an Schuldnern, die durch Corona arbeitslos ge­ worden sind, kommt voraussichtlich erst noch. Vermutlich können viele noch einige Zeit überbrücken und von Erspar­ tem leben oder dadurch, dass sie Ausgaben senken.“ Ein Schuldenberater äußert die Vermutung, dass Betroffene zunächst versuchen, ihre Probleme über ihre Netzwerke zu lösen und daher nicht sofort in die Beratung kommen. Das ist insofern schlüssig, als das auch andere Studien zeigen, dass Schuldnerberatung häufig erst in Anspruch genommen wird, wenn es keine andere Lösung mehr gibt. Es wird allerdings mit einem Anstieg der Ratsuchenden in Schuldnerberatungen für Ende 2020/Anfang 2021 gerechnet. Dementsprechend ging es zunächst um die Entwicklung von Lösungen für Personen, die bereits Ratsuchende der Schuldnerberatung sind. In Juli und August kamen erste ehemalige Ratsuchende in die Beratungsstellen, hierbei handelte es sich zum Beispiel um Personen in Kurzarbeit, die nun ihre Vergleiche nicht mehr zahlen konnten. Eine Stelle berichtete, trotz guter personeller Ausstattung das erste Mal seit Jahren wieder eine Warteliste zu führen, da sich über den Sommer die Anfragen gehäuft hätten. Zusätzlich ist von neuen Betroffenengruppen, die bisher keinen Kontakt zur Schuldnerberatung hatten, die Rede. Die Nachfrage sei im Frühjahr noch ruhig gewesen, die Betroffenen hätten die ersten Monate noch mit Reserven oder Minijobs überbrücken können, im Sommer habe die Nachfrage von Personen, die mutmaßlich nur aufgrund pandemiebedingter Einkommensausfälle finanzielle Probleme haben, allmählich zugenommen. „Jetzt im Verlauf kommt es natürlich langsam bei den Ange­ stellten oder auch bei den ALG-II-Beziehern an. Der Neben­ job, der Teilzeitjob fällt weg, was die prekäre Situation noch verschärft, und dann doch viele sagen müssen: ,Das schaffe ich nicht mehr.‘ Dann kamen ja mit den Corona-Hilfen für FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 32 Selbstständige natürlich viele Anfragen. Da hatten wir reich­ lich telefonische Anfragen, wobei diese Corona-Hilfen ja sehr großzügig ausgeschüttet wurden, also auch an bereits horrend verschuldete Einzelunternehmer. Alle haben was gekriegt. Da kommt jetzt erst das große Erwachen mit den Rückzahlungen. Das ist ja jetzt erst mal noch ein bisschen verschoben, aber ich denke mal, da wird noch massiv was kommen.“ Mehrere Interviewte berichteten, dass die Schuldnerberatung sich in einer Art„Schwebesituation“ befinde. Dementsprechend könne in vielen Fällen nur schwer eine finanzielle Perspektive entwickelt werden. Aufgrund der unklaren Pandemie­ entwicklung sei völlig unklar, wie sich die derzeitige Situation auf die finanzielle Lage der Haushalte auswirke. Für Personen mit Berufen in der Gastronomie oder im Eventbereich ist aufgrund der Unklarheit der weiteren Entwicklungen unsicher, ob und wann sie wieder ihre Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Bei solch unklaren Zukunftsperspektiven ist auch eine zielgerichtete Beratung nur schwer möglich. Durchweg wurde die vielerorts fehlende Beratung für Selbstständige als großes Problem benannt. Bereits vor der Krise stellte die fehlende Beratungsstruktur für diese Betroffenengruppe ein Problem dar, denn es gibt kein offizielles öffentlich gefördertes Beratungsangebot für diese Gruppe (vgl. Wiedenhaupt 2017). 14 Die Gründe hierfür sind vielfältig 14 Am 2.12.2020 gab die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in einer Pressemitteilung bekannt, dass es ab sofort in Berlin erstmalig ein Beratungsangebot für Selbstständige und Kleinstunternehmen in Berlin geben wird(vgl. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin 2020). und liegen zum Beispiel in einem fehlenden Interesse aufseiten der Kostenträger, Überschneidungen zur Rechtsberatung und damit einhergehend möglichen Problemen mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie fehlender Expertise der Fachkräfte. In einzelnen Bundesländern gibt es vereinzelte Beratungsstellen, die aber nicht aus öffentlicher Hand finanziert werden. Das ist insbesondere aufgrund der starken Betroffenheit von Selbstständigen in dieser Krise aktuell ein noch drängenderes sozialpolitisches Problem. „Na ja, unser Problem ist natürlich, dass so wenige Beratungs­ stellen die Selbstständigen und auch ehemals Selbstständi­ gen, überhaupt beraten. Oft haben sich Menschen aus dem ALG-Bezug mithilfe des Jobcenters selbstständig gemacht, wissen aber gar nicht, wie ein Unternehmen zu führen ist in Bezug auf Steuern, Krankenversicherung usw. Diese Men­ schen brauchen dringend Hilfe, können diese aber oft nur kostenpflichtig bei Rechtsanwälten erhalten. Dieses Geld haben sie aber nicht – wo sollen sie es hernehmen? Das finde ich problematisch, dass wir quasi die einzige Beratungs­ stelle sind und sich das hier dann auch so konzentriert. Wir haben Kontakt mit der IHK Düsseldorf aufgenommen, die neben der Gründungsberatung auch eine Schuldnerberatung für Unternehmen anbietet. Die Kolleginnen dort wurden aber quasi überrannt mit Anfragen zu den Corona-Hilfen insgesamt. In Ganzen gibt es viel zu wenig kostenfreie Hilfen für in Not geratene Kleinselbstständige.“ Aus den Gesprächen der Schuldnerberatungen ging zudem hervor, dass die Soforthilfe für Soloselbstständige nicht passgenau auf die Bedürfnisse eben dieser ausgerichtet war. Ein Betroffener aus der Kulturbranche berichtete, dass für ihn als Anteil der Betroffenen Abbildung 16 Bekanntheit und Nutzung der Schuldnerberatung in den Modellregionen 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Bayern Schuldnerberatung derzeit genutzt   Schuldnerberatung bekannt Quelle: Onlinebefragung in den Modellregionen, eigene Darstellung. Düsseldorf PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 33 Soloselbstständiger ohne festen Standort, der in exklusiver Partnerschaft mit freiberuflichen Auftragnehmer_innen arbeitet, kaum Hilfsmaßnahmen anwendbar waren. Die Soforthilfen für Soloselbständige in der ersten Jahreshälfte hatten zudem das Problem der eingeschränkten Verwendbarkeit. Ein Interviewpartner berichtete, dass in seiner Branche eigentlich alle mit Rückforderungen in den nächsten Wochen rechnen würden. Die Ergebnisse der Onlinebefragung zeigen, dass für den Umgang mit der Covid-19-Krise die Schuldnerberatung bisher kaum in Anspruch genommen wurde, obwohl 50 Prozent der Betroffenen angaben, die Schuldnerberatung zu kennen. Zum Zeitpunkt der Befragung werden 2,4 Prozent der Befragten im Regierungsbezirk Düsseldorf und 1,2 Prozent in den bayerischen Bezirken von einer Schuldnerberatungsstelle beraten(vergleiche Abbildung 16). Gemäß den Zahlen der bundesweiten Klient_innenstatistik von Schuldnerberatungsstellen werden jährlich rund ein Prozent der erwachsenen Bevölkerung beraten. In unseren Daten zeigt sich somit im Juli 2020 noch kein Anstieg der Klient_innen von Schuldnerberatungsstellen. Rund jede_r zehnte Befragte hat Schuldnerberatung schon einmal in Anspruch genommen. Hier ist die Prävalenz in Düsseldorf höher als in den bayerischen Bezirken. Das entspricht sowohl der Dichte der Schuldenberatungs­stellen wie dem Überschuldungsgrad in diesen Regionen. Insbesondere gut vernetzten Stellen gelang ein gutes Krisenmanagement. Bemerkenswert ist beispielsweise die sehr gute Vernetzung verschiedener Beratungsstellen in Düsseldorf, die durch eine intensive Zusammenarbeit und Austausch geprägt ist. Es gelingt so, Beratungsengpässe weitgehend zu vermeiden, indem an andere Stellen weiterge­ leitet wird. Bereits vor der Krise berichteten viele Beratungsstellen von langen Wartezeiten infolge knapper Kapazitäten. Die wochenlangen Einschränkungen in der Beratung führen perspektivisch zu verlängerten Beratungszeiten, denn nicht alle Gespräche konnten in geeigneter Weise via Telefon oder Video stattfinden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Krise die engen Beratungskapazitäten weiter verknappt. Lösbar wäre dieses Dilemma nur über eine kurzfristige Aufstockung der Beratungskapazitäten. Allerdings konnte in keinem der geführten Interviews von solchen Plänen berichtet werden. Schuldnerberatung kommt als armutsüberwindende Kraft der sozialen Daseinsvorsorge eine besondere Bedeutung zu. Sie ist aber auch darauf angewiesen, dass es Ratsuchenden möglich ist, ihre Rechte an den entsprechenden Stellen wahrzunehmen. Die Schuldnerberatungen agierten vielerorts als Auffangbecken, während öffentlich-rechtliche Stellen sehr beschränkte Zugänge hatten und zum Beispiel die Justiz teilweise aufgrund hoher Zugangshürden – beispielsweise mussten erst Termine vereinbart werden, was nicht allen Ratsuchenden gelingt – faktisch nicht erreichbar war: „Das waren in der Regel Kontogeschichten: Konto gesperrt, Pfändungsschutzkonto, irgendwas funktionierte nicht oder wenn Anträge auf Freigabe bei Gericht eingereicht werden mussten. Die Gerichte waren nicht mehr zugängig. Die Hilfe­ suchenden sollten alles schriftlich einreichen, das können viele aber nicht. Das war auch ein Problem. Den Menschen zu helfen, an ihr Existenzminimum zu kommen, das waren Aufgaben, die haben wir durchgehend bedient.“ „Für die Klienten hat es eine Zeit lang faktisch keinen Rechtsschutz gegeben. Insbesondere beim Vollstreckungs­ gericht mussten alle Anträge schriftlich statt persönlich gestellt werden. Das hat viele Schuldner vor große Schwie­ rigkeiten gestellt oder gänzlich überfordert.“ „Gefühlt gab es sehr viele Leute, die in dieser Zeit Probleme mit Kontopfändungen hatten. Es kam einem schon der Verdacht, dass die Gläubiger die Situation ausnutzen und vermehrt Kontopfändungen durchgeführt wurden, weil eben auch die Gerichte geschlossen hatten oder der Zu­ gang zu den Rechtspflegern zur Stellung von Schutzanträ­ gen sehr schwierig war. Soweit es ging, haben wir diese Menschen mit Bescheinigungen zum P-Konto unterstützt.“ „Es gab Ratsuchende, bei denen klappte die Kontaktauf­ nahme zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit ganz problemlos. Es kam aber schon vermehrt vor, dass Ratsuchen­ de berichteten, dass sie niemanden erreichen, dass das alles nicht gut funktioniert, sie kein Geld bekommen, das die An­ tragstellung nicht möglich war. Auch mit dem Insolvenzge­ richt war die Kommunikation teilweise schwierig. In einem Fall ging es nur um die Klärung der richtigen Insolvenzart, weil der Ratsuchende früher mal selbstständig war. Das Ge­ richt wollte Unterlagen haben, die auch geschickt wurden, und trotzdem ist nichts weiter geschehen. Es lief alles nicht rund. Da die Kommunikation so eingeschränkt war, weil man nicht persönlich einfach mal vorbeigehen konnte, war die Hürde in manchen Fällen noch ein bisschen höher, um Probleme zu lösen.“ Es sei für die Betroffenen schwerer geworden, einen Termin zu bekommen bzw. Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies betraf zum Beispiel Termine bei der Stadtverwaltung oder bei Gericht. Insbesondere verletzliche Verbraucher_innen ohne Selbsthilfepotenzial betrifft dies in besonderem Maße. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 34 7 FAZIT UND EMPFEHLUNGEN 1. Die Ergebnisse zeigen, dass die Covid-19-Pandemie negative finanzielle Auswirkungen auf zahlreiche Menschen hat. Eine finanzielle Überforderung vieler Menschen ist bereits jetzt nachweisbar und wird in Zukunft voraussichtlich für eine erhebliche Anzahl an Menschen verschärft. Besonders betroffen von finanziellen Einbußen und drohender Überschuldung sind prekär Beschäftigte, Selbstständige und Menschen in Ausbildung. Diese Personengruppen waren besonders von den Beschränkungsmaßnahmen betroffen, die Unterstützungsleistungen für diese Personengruppen konnten aber nicht angemessen greifen(siehe nächste Punkte). In­ sofern führt die Covid-19-Pandemie zur Verschärfung der ­sozialen Ungleichheit, zu einem weiteren finanziellen Aus­ einanderdriften der Bevölkerung. 2. So sind Menschen in geringfügiger Beschäftigung teilweise von der Möglichkeit auf Kurzarbeitergeld ausgeschlossen. Zudem sind diese überwiegend in nichttarifierten Branchen beschäftigt, was die tarifbasierte Aufstockung des Kurzarbeitergelds ausschließt. Aufgrund des ohnehin geringfügigen Einkommens ist eine Reduzierung dieses Einkommens durch Kurzarbeit oder angeordnete Stundenreduzierung bis hin zum Jobverlust allerdings existenzbedrohend. Vor diesem Hintergrund wird hier empfohlen, dass Kurzar­ beitergeld mit einem Mindestbetrag zu versehen, unter dem das Monatseinkommen aller Beschäftigten in Kurzarbeit nicht fallen darf. Außerdem sollte das Kurzarbeitergeld über die versicherungspflichtige Beschäftigung hinaus auch auf Minijobber_ innen und prekär Beschäftigte angewandt oder ein vergleichbares Absicherungsinstrument geschaffen werden. 3. Bei Selbstständigen zeigt die Studie Hinweise dafür auf, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichend an die spezifischen Problemlagen von Selbstständigen angepasst wurden, sodass die potenziell positive Wirkung der Überbrückungshilfen eingeschränkt war. Die Maßnahmen milderten die starken finanziellen Einbußen von Selbstständigen also nicht im geeigneten Maße ab. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Überbrückungs­ maßnahmen für Selbstständige flexibler und mit der Maß­ gabe, Selbstständige liquide zu halten, auszugestalten. Inso­ fern sind zukünftige Überbrückungsmaßnahmen passgenau an den Bedürfnissen der individuell Bedürftigen auszurichten. 4. Die vorliegende Studie zeigt, dass insbesondere Gruppen, die in hohem Maße auf Unterstützung angewiesen wären, Schwierigkeiten haben, die Leistungen der Schuldnerberatungen in Anspruch zu nehmen. Das gilt besonders für (Klein)Selbstständige. Der Grund hierfür ist, dass(ehemalig) Selbstständige bei den meisten Schuldnerberatungsstellen von der Beratung ausgeschlossen werden. Dies war schon vor der Covid-19-Pandemie ein drängendes Problem, was sich durch die starke finanzielle Betroffenheit dieser Personengruppe verschärft. Insofern wird empfohlen, die Institutionalisierung eines ­Beratungsangebots für(ehemalig) Selbstständige voranzu­ treiben. 5. Zudem ist die Schuldnerberatung kaum bekannt und scheint teilweise nicht als adäquates Unterstützungsinstrument gesehen zu werden. Zunächst wird versucht, mit den finanziellen Einbußen selbst oder mithilfe von Familie und Freund_innen umzugehen. Eine Schuldnerberatung ist aber vor allem zu Beginn einer potenziellen Überschuldungssitua­ tion wirksam. Vor diesem Hintergrund wird eine Kampagne zur Arbeit der Schuldnerberatungsstellen empfohlen. 6. Die prekäre Finanzierung vieler Stellen führt dazu, dass kaum kurzfristig auf die Krise reagiert werden kann. Maßnahmen wie die Aufstockung von Stellen, Anpassung der oder auch Investitionen in EDV sind mangels finanzieller Ressourcen nicht umsetzbar. Verschärft wird diese Situation vor allem bei Schuldnerberatungen, deren Finanzierung von der individuellen Beratungsleistung abhängt. Hier ging der erhöhte Bedarf an Finanzierung für technische Ausstattung einher mit einer Kürzung der Finanzierung. PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND Um die Resilienz von Schuldnerberatungsstellen sicherzu­ stellen, wird empfohlen, den Digitalisierungsprozess der ­Beratungsstellen voranzutreiben. Dies erleichtert die Weiter­ arbeit bei Zugangsbeschränkungen sowie die Zusammen­ arbeit im Verbund. Des Weiteren wird empfohlen, die ­Finanzierung der Schuldnerberatungen auf eine Pauschal­ finanzierung umzustellen, um finanziellen Engpässen gerade in Krisenzeiten vorzubeugen. 7. Die Schuldnerberatung hat perspektivisch mit großem Anlauf zu rechnen, aufgrund der vorliegenden Befunde hinsichtlich der bereits ausgereizten Kapazitäten ist aber fraglich, ob die Stellen dem nachkommen können. In Ermangelung ­einer bundesweiten eindeutigen ministeriellen Zuständigkeit ist davon auszugehen, dass Schuldnerberatungen auch weiterhin keine ausreichende Unterstützung erhalten werden. 15 Insofern wird empfohlen, die ministerielle Zuständigkeit für Schuldnerberatung auf Bundesebene abschließend festzu­legen, um so die Arbeit der Schuldnerberatungen zu unterstützen. Um den erwarteten erhöhten Bedarf an ­Beratungsleistungen sicherzustellen, wird als erste Hand­ lungsempfehlung die Erhöhung der Beratungskapazitäten im Verhältnis von einer Stelle pro 50.000 Einwohner_ innen formuliert. 8. Die Untersuchungen zum Indikatorenmodell zeigen, dass eine Aktualisierung und somit Erhebung von Überschuldungszahlen möglich, die zur Verfügung stehende Datenlage aber problematisch ist. Generell wird empfohlen, ein kontinuierliches(jährliches) Monitoring der Überschuldungszahlen durchzuführen. Dazu ist es erforderlich, dass die Datenquellen und der Zugang zu ihnen verstetigt wird. Dies betrifft die Anzahl der Stundung von Ratenzahlungen und Kreditkündigungen, die Anzahl der Androhungen von Energiesperrungen und durchgeführ­ ten Sperrungen, die Anzahl der Mietschuldner_ innen, die Anzahl der Lohn- und Gehaltspfändungen, die abgegebenen Vermögensauskünfte, die Anzahl der Privatinsolvenzen und die Zahl der im Schuldnerregister eingetragenen Personen. Eine entsprechende Kooperation mit dem Gesamtverband der Wohnungsgesellschaften, der Bundesnetzagenturen, der Schufa und der Creditreform ist anzustreben. Des Weiteren sollte darauf hingewirkt werden, dass die Wohnungsgesell­ schaften jährlich die Anzahl der Mieter_ innen mit Miet­ schulden zur Verfügung stellen. Um die Schätzung der Überschuldungszahlen in Deutschland zu optimieren, wird außerdem empfohlen, im Rahmen der Klient_ innenstatistik des Statistischen Bundesamts auch die Vermögensauskünfte und Pfändungsschutzkonten zu erfassen. Bereits 2008 hat die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis eine verstärkte öffentliche Förderung von Überschuldungsforschung als dringlich bezeichnet(vgl. Mattheis 2008). An der Dringlichkeit hat sich nichts geändert. 15 Erfreulicherweise wurde Ende November bekannt gegeben, dass es künftig im BMJV ein neues Referat„Schuldnerberatung“ geben wird. WISO DISKURS 35 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 36 8 ANHANG BESCHREIBUNG PROTOTYPISCHER E­ RHEBUNGSREGIONEN BOX 1 Profil Kreisstädte des Regierungsbezirks Düsseldorf (Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal) Zu dem Regierungsbezirk Düsseldorf gehören die zehn kreisfreien ­Städte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Im Norden wird der Regierungsbezirk umgrenzt vom Regierungsbezirk Münster, im Osten vom Regierungsbezirk Arnsberg und im Süden vom Regierungsbezirk Köln. Die westliche Bezirksgrenze ist auf 138 Kilometern identisch mit der deutsch-niederländischen Landesgrenze. Sitz der Bezirksregierung ist die Stadt Düsseldorf(Rönz, Andrea, Regierungsbezirk Düsseldorf). Der 5.290 Quadratkilometer große Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit 5,2 Millionen Einwohner_innen der bevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Regierungsbezirk Deutschlands, wobei ein starkes Gefälle zwischen dem überwiegend ländlich-kleinstädtisch geprägten Norden und Westen und der dichten Städtelandschaft des westlichen Ruhrgebiets, des Düsseldorfer Raumes und zum Teil auch des Bergischen Landes besteht(Bezirksregierung Düsseldorf 2017). Die Einwohner_ innenzahlen der einzelnen Städte variieren zwischen Solingen mit 110.586 Einwohner_innen und Düsseldorf mit 617.280 Einwohner_innen. In der Stadt Düsseldorf lassen sich die meisten Unternehmen drei Branchen zuordnen:(1) Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen(5.578 steuerpflichtige Unternehmen);(2) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (7.927 steuerpflichtige Unternehmen);(3) Grundstücks- und Wohnungswesen(3.331 steuerpflichtige Unternehmen)(Landeshauptstadt Düsseldorf 2019). In Düsseldorf sind allein 11.500 Menschen bei der Rheinmetall AG ­beschäftigt. Andere große Unternehmen, die einen Sitz in Düsseldorf haben, sind die Metro Group, Henkel, Mercedes Benz, Terex, die SMS Group und Eon. Dies spiegelt die Branchendominanz des gesamten ­Regierungsbezirks wider. Der größte Arbeitgeber der Region ist das Stahlunternehmen ThyssenKrupp Steel Europe AG mit 13.000 Mitar­ beiter_innen. Auch Energiekonzerne wie die STEAG GmbH(6.500 Mit­ arbeiter_innen), MAN Energy Solutions(2.000 Mitarbeiter_innen), aber auch RWE und E.ON sind in dem Regierungsbezirk vertreten. Die Techno­ logiekonzerne Siemens(4.300 Mitarbeiter_innen) und Siempelkamp Gruppe(2.900 Mitarbeiter_innen) beschäftigen ebenfalls einen großen Anteil der lokalen Bevölkerung. Des Weiteren haben folgende Unternehmen einen Sitz in der Region: Santander Consumer Bank AG(3.600 Mitarbeiter_innen), die Bayer AG(2.600 Mitarbeiter_innen), die Vorwerk AG(2.500 Mitarbeiter_innen), Axalta Coating Systems(2.400 ­Mitarbeiter_innen), die Maria Hilf Kliniken GmbH(2.400 Mitarbeiter_ innen), Zalando MLG(2.200 Mitarbeiter_innen), KODi(2.200 Mitar­ beiter_innen) und Aldi Süd(1.500 Mitarbeiter_innen)(zuutuun.de internet GmbH 2020). Die Überschuldung von Privatpersonen im Ruhrgebiet steigt seit 2012 immer weiter an. 2019 waren 485.651 Bürger_innen über 18 Jahren überschuldet. Die ruhrgebietsweite Schuldner_innenquote betrug im Jahr 2019 somit 14,30 Prozent(Creditreform-Geschäftsstellen des Ruhrgebiets 2020). Die durchschnittliche Schuldnerquote von Privatpersonen war im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen nach Bremen, Sachsen-Anhalt und Berlin am vierthöchsten innerhalb Deutschlands. Es ist davon auszugehen, dass die Covid-19-Pandemie zu einem weiteren deutlichen Anstieg dieser Zahlen führen wird. In dem Regierungsbezirk Düsseldorf wurden mit Stand Juli 2020 insgesamt 9.163 Covid-19-Infektionen festgestellt. Insgesamt wurden in NRW bis Juli 2020 47.965 Corona-Fälle gemeldet, davon 1.730 Todesfälle(Stand: 28.7.2020). Auf die Kreisstädte verteilen sich die Infektionen wie folgt: Düsseldorf(2.108), Duisburg(1.902), Essen(1.205), Wuppertal(1.097), Mönchengladbach(786), Krefeld(710), Oberhausen(376), Solingen(369), Mühlheim a. d. Ruhr(345) Remscheid 265(Krisenstab BR Düsseldorf 2020). Durch das Covid-19-Virus sind auch in dieser Region mehr Arbeitslose zu verzeichnen. 27.486 Menschen sind in Düsseldorf aktuell arbeitslos, 2.150 Personen mehr als im April(+8,5 Prozent) und 4.964(+22 Prozent) mehr als im Mai 2019. Im Juli 2019 waren 22.476 Menschen in Düsseldorf arbeitslos. Im Juli 2020 lag die Arbeitslosenquote für die Stadt Düsseldorf bei 8,4 Prozent und im Juli 2019 bei 6,6 Prozent(Agentur für Arbeit Düsseldorf 2020). Im März und April 2020 wurde in Düsseldorf für 188.614 Menschen Kurzarbeit angemeldet. Das entspricht einer Quote von 43,4 Prozent(Seils/Emmler 2020a). PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 37 BOX 2 Profil ländliche Regionen in Bayern: Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern Die bayerischen Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern sind ländlich geprägte, peripher gelegene Regionen. Sie grenzen mit ihren östlichen Landkreisen an das ehemalige Zonenrandgebiet zur damaligen Deutschen Demokratischen Republik(DDR) bzw. Tschechischen Republik. Die oberfränkischen Landkreise Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge haben eine Außengrenze zur Karlsbader Region, die oberpfälzischen Landkreise Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die niederbayerischen Landkreise Regen und Freyung-Grafenau mit der Pilsener Region. Freyung-Grafenau grenzt außerdem an das Bundesland Oberösterreich ebenso wie die niederbayerischen Landkreise Passau und Rottal-Inn. Die drei Regierungsbezirke sind durch Kleinstädte bis zu 20.000 Einwohner_innen gekennzeichnet. Größere Mittelstädte zwischen 40.000 und 80.000 Einwohner_innen sind Bamberg, Bayreuth, Hof und Coburg in Oberfranken, Amberg und Weiden in der Oberpfalz sowie Landshut, Passau und Straubing in Niederbayern.(Die einzige Großstadt – Regensburg in der Oberpfalz – ist aus der Untersuchung ausgeklammert worden.) In den drei Regierungsbezirken dominieren kleine und mittlere Unternehmen. In Oberfranken machen Kleinstbetriebe(< zehn Beschäftigte) sogar über 80 Prozent der dort ansässigen Unternehmen aus. Über ein Viertel aller Betriebe sind Automobilzulieferer. Der Raum Hof-BayreuthKulmbach zählt zu den wichtigsten Textilzentren Deutschlands, der Landkreis Wunsiedel ist das Zentrum der deutschen Keramikindustrie (Haushaltsporzellan, Hotelporzellan und technische Keramiken), der Raum Lichtenfels-Coburg ist Zentrum der deutschen Polstermöbel­industrie (Regierung Oberfranken 2020). In der Oberpfalz sind mehr als 70 Prozent der Unternehmen Kleinunternehmer_innen. Der Maschinenbau, die Automobilindustrie sowie die Bauindustrie bilden wichtige Branchenschwerpunkte im Bereich des verarbeitenden Gewerbes in und um ­Regensburg sind eine Reihe von Großunternehmen tätig(BMW, Infineon, Continental, Krones AG; vgl. Regierung der Oberpfalz 2020). Die Wirtschaft in Niederbayern ist durch die Automobilindustrie mit dem europaweit größten BMW-Werk in Dingolfing und bedeutenden Zulieferbetrieben geprägt. Eine wichtige Rolle spielen der Tourismus im Bayerischen Wald und die Thermalbäderkurorte(z. B. Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach). Außerdem hat die Landwirtschaft nach wie vor eine große Bedeutung. In Niederbayern befindet sich das größte Anbaugebiet für Gewürzgurken in Europa. Zudem hat Niederbayern mit den Landkreisen Kehlheim und Landshut Anteil am größten Hopfenanbaugebiet der Welt (Hallertau)(vgl. Regierung von Niederbayern 2020). Die Arbeitslosenquote in der Vor-Covid-19-Zeit war gering. In den Landkreisen lag sie weit überwiegend um drei Prozent, in den Städten um fünf Prozent(Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 2020). Auch die Überschuldungsquoten der Privatpersonen waren im bundesdeutschen Vergleich niedrig. Sie lagen in den meisten Landkreisen der prototypischen Erhebungsregion unter sieben Prozent. Von den Städten hatte nur Hof eine überdurchschnittlich hohe Überschuldungsquote(13,84 Prozent) und auch die höchste Arbeitslosenquote (2020: 5,9 Prozent; 1997: 11,8 Prozent; vgl. Creditreform Wirtschafts­ forschung 2020b). Hinsichtlich der Covid-19-Infektionsrate stellt Bayern mit durchschnittlich 373 bestätigten Infektionen/100.000 Einwohner_innen das am stärksten betroffene Bundesland dar. In Deutschland insgesamt liegt der Durchschnitt am 6.7.2020 bei 236 Infektionen/100.000 Einwohner_ innen. Abgesehen von zwei Ausnahmen(LK Forchheim 180/100.000 Einwohner_innen und Amberg 212/100.000 Einwohner_innen) liegen alle Städte und Landkreise in der Untersuchungsregion über dem bundesdeutschen Durchschnitt. Besonders betroffen sind die Landkreise Tirschenreuth(1.575/100.000 Einwohner_innen), Wunsiedel(903/100.000 Einwohner_innen), Neustadt an der Waldnaab(886/100.000 Einwohner_innen) und die Stadt Straubing(899/100.000 Einwohner_innen). 16 CHRONOLOGIE AUSGEWÄHLTER BUNDESWEITER MASSNAHMEN(1.3.– 31.7.2020) Datum 10.3.2020 16.3.2020 17.3.2020 20.3.2020 21.3.2020 23.3.2020 25.3.2020 28.3.2020 3.4.2020 > Maßnahme Einführung sozialer Distanz und Kontaktbeschränkungen; Verbot von Großveranstaltungen(> 1.000) Schließung der deutschen Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Schweiz Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich der Bundesregierung: Schließung von Theatern, Bars, Gaststätten, Clubs, Kinos, Museen, Bibliotheken, Schulen, Einzelhandelsgeschäften(Ausnahmen: Lebensmittel, Lieferdienste, Getränke- und Wochenmärkte), Kindertagesstätten Das Saarland verhängt eine Ausgangsbeschränkung. Bayern verhängt eine Ausgangsbeschränkung. Versammlungen von mehr als zwei Personen(mit Ausnahme von Familien und Haushaltsmitgliedern) werden in allen Bundesländern verboten. Restaurants und Betriebe, die sich mit Körperpflege befassen, müssen schließen. In öffentlichen Räumen müssen alle Personen einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Einreiseverbot für Saisonarbeiter_innen aus allen Drittstaaten und den meisten EU-Staaten Inkrafttreten des„Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (enthält Entschädigungsregelung für Eltern, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle erleiden) generelle Besuchsverbote für Pflege- und Altenheime(Ausnahmen: Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland) 16 Angaben sind der Website des Robert Koch-Instituts(www.rki.de) am 7.7.2020 entnommen. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 38 > Datum 8.4.2020 15.4.2020 20.4.2020 27.4.2020 4.5.2020 6.5.2020 14.5.2020 16.6.2020 29.6.2020 1.7.2020 13.7.2020 27.7.2020 Maßnahme Für Reisende, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren, gilt eine zweiwöchige Quarantäne. Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3.5.2020 verlängert. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wiedereröffnet werden, ebenso Autohändler, Fahrradgeschäfte und Buchläden unabhängig von ihrer Verkaufsfläche. Einführen der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel Präsenzunterricht an den Schulen wird allmählich wieder ermöglicht. Ermöglichung von Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Notbetreuung für Kinder in Kindertagesstätten soll ab 11.5.2020 stufenweise ausgebaut werden. Wiederkehrende Besuche einer ausgewählten Person sind in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Alten- und Behindertenheimen möglich. Verwandte aus zwei verschiedenen Haushalten können in öffentlichen Bereichen zusammenbleiben. Zudem können alle Geschäfte unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Auch Breiten- und Freizeitsport sowie Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel wird wieder erlaubt. Weitere stufenweise Wiederöffnungen von Kinos, Theatern, Restaurants, Hotels oder Schönheits- und Friseurläden ­werden von den Bundesländern geregelt. Die Kontaktbeschränkungen und Einhaltung des Mindestabstands werden bis zum 5.6.2020 verlängert. Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Regelung u. a. ­Beschäftigte in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Einführung der Corona-Warn-App Stundung von Steuern bis zum 31.12.2020 Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent Erhöhung der Personengrenze für Veranstaltungen(< 300) Reiserückkehrer_innen aus Risikogebieten müssen sich auf das Coronavirus testen lassen. Quelle: eigene Zusammenstellung. LISTE INTERVIEWPARTNER_INNEN Name Bellstedt, Sandra Betroffene Betroffener Gewerkschaftssekretär Schuldnerberaterin Schuldnerberaterin Seidel, Bettina Wagner, Uli Weinhold, Michael Wellmann, Pamela Institution SWT– Selbstverwaltetes Wohnprojekt Theodorstrasse e.V. Schuldner- und Insolvenzberatung NRW NRW Gewerkschaft in NRW Schuldnerberaterin aus bayrischer Untersuchungsregion Schuldnerberaterin aus bayrischer Untersuchungsregion Verbraucherzentrale NRW Evangelische Schuldnerberatung, Diakonie Düsseldorf Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit(ISKA) gemeinnützige GmbH, Schuldner- und Insolvenzberatung Verbraucherzentrale NRW PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 39 TABELLENBAND ONLINEBEFRAGUNG Verteilung der Antworten auf die Onlinebefragung„Corona und Überschuldung“ Variable(Frage) Werte Code Label Q1 – Bitte teilen Sie uns Ihr Geschlecht mit ungewichtet 1 weiblich 2 männlich 3 divers Total Q2 – Bitte nennen Sie uns Ihr Alter 541,0 357,0 2,0 900,0 1 jünger als 18 Jahre 2 18–24 Jahre 3 25–34 Jahre 4 35–44 Jahre 5 45–54 Jahre 6 55–64 Jahre 7 65 Jahre und älter 160,0 211,0 170,0 161,0 145,0 53,0 Total 900,0 Q2B – Wie viele Personen wohnen außer Ihnen noch in Ihrem Haushalt? Q2B_1 – Anzahl der Personen unter 14 Jahren: 0 keine 1 eine 2 zwei 3 drei 4 vier 5 fünf 648,0 143,0 80,0 24,0 3,0 2,0 Total 900,0 Q2B_2 – Anzahl der Personen zwischen 14 und 65 Jahren: 0 keine 1 eine 2 zwei 3 drei 4 vier 5 fünf 6 sechs 7 sieben 8 acht 134,0 277,0 324,0 100,0 42,0 17,0 4,0 1,0 1,0 Total 900,0 > in% 60,1 39,7 0,2 100,0 17, 8 23,4 18,9 17,9 16,1 5,9 100,0 72,0 15,9 8,9 2,7 0,3 0,2 100,0 14,9 30,8 36,0 11,1 4,7 1,9 0,4 0,1 0,1 100,0 gewichtet 612,7 467,1 3,2 1.083,1 54,9 122,2 137,7 196,1 419,1 153,2 1.083,1 891,7 111,9 61,2 15,0 2,4 0,9 1.083,1 238,5 380,0 316,7 110, 8 22,1 12,4 1,4 0,8 0,3 1.083,1 in% 56,6 43,1 0,3 100,0 5,1 11,3 12,7 18,1 38,7 14,1 100,0 82,3 10,3 5,7 1,4 0,2 0,1 100,0 22,0 35,1 29,2 10,2 2,0 1,1 0,1 0,1 0,0 100,0 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 40 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet Q2B2_3 – Anzahl der Personen über 65 Jahren: 0 keine 801,0 1 eine 75,0 2 zwei 22,0 3 drei 0 4 vier 1,0 5 fünf 1,0 Total Q3 – Was ist Ihr höchster Bildungsabschluss? 900,0 1 kein Schulabschluss 4,0 2 Hauptschulabschluss 68,0 3 Realschulabschluss/Mittlere Reife 183,0 4 Gymnasium(Abitur) 140,0 5 abgeschlossene Ausbildung 252,0 6 Fachhochschulabschluss 108,0 7 Hochschulabschluss(Diplom, Magister) 141,0 8 Promotion 4,0 Total Q3A – Erhebungsregion 900,0 1 Regierungsbezirk Düsseldorf 500,0 2 Bayern 400,0 Total 900,0 Q4 – Inwiefern waren Sie von Covid-19 gesundheitlich betroffen? 1 Ich habe mich auf Covid-19 testen lassen. 60,0 2 Ich wurde positiv auf Covid-19 getestet. 11,0 3 Ich war in stationärer Behandlung ­aufgrund einer Covid-19-Erkrankung. 1,0 4 Ich war aufgrund von Covid-19 in ­häuslicher Quarantäne. 41,0 5 Personen in meinem Haushalt waren mit Covid-19 infiziert. 23,0 6 Nichts von dem oben Genannten trifft zu. 764,0 Total 900,0 in% 89,0 8,3 2,4 0 0,1 0,1 100,0 0,4 7,6 20,3 15,6 28,0 12,0 15,7 0,4 100,0 55,6 44,4 100,0 6,7 1,2 0,1 4,6 2,6 84,9 100,0 gewichtet 904,5 146,3 31,5 0 0,3 0,3 1.083,1 5,3 110,7 222,1 90,5 350,5 118,0 180,3 5,7 1.083,1 608,7 474,4 1.083,1 64,5 9,3 0,6 39,6 14,5 954,5 1.083,1 in% 83,5 13,5 2,9 0 0,0 0,0 100,0 0,5 10,2 20,5 8,4 32,4 10,9 16,6 0,5 100,0 56,2 43,8 100,0 6,0 0,9 0,1 3,7 1,3 88,1 100,0 > PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 41 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet Q5 – In welchem Beschäftigungsverhältnis befanden Sie sich vor März 2020? 1 Ich war in einem Arbeitnehmer_innen-/ Angestelltenverhältnis. 523,0 2 Ich war selbstständig. 88,0 3 Ich war arbeitslos. 37,0 4 Ich war Schüler_in/Student_in/ Auszubildene_r. 115,0 5 Ich war im Ruhestand. 68,0 6 Ich war nicht berufstätig. 69,0 Total 900,0 Q6 – In welcher Branche sind Sie bzw. waren Sie zuletzt tätig? 1 Automobilindustrie 60,0 2 Baugewerbe/Bauwirtschaft 16,0 3 Beauty-, Kosmetik-/Friseurgewerbe 6,0 4 Bildung, Erziehung, Unterricht 40,0 5 Biotechnik/Chemietechnik 4,0 6 Banken, Finanz-/Versicherungsdienstleistungen 26,0 7 Dienstleistungsbranche(Sonstige) 85,0 8 Energieversorgung/Energiewirtschaft 8,0 9 Gesundheitswesen 76,0 10 Gewerkschaften, Verbände, Parteien, sonstige Interessenvertretungen 2,0 11 Handel 54,0 12 Hotel- und Gastgewerbe 44,0 13 To u r ism us-/ E ve nt-/ Ve r a ns t a l t u n gs b r a n c h e 20,0 14 Immobilien-, Grundstücks- und ­Wohnungswesen 11,0 15 IT-Branche 30,0 16 Kunst, Unterhaltung/Erholung 11,0 17 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 5,0 18 Lebensmittelindustrie 18,0 19 Logistik, Lagerei und Verkehrswirtschaft 42,0 20 Luft- und Raumfahrt 1,0 21 Medizintechnik 7,0 22 Montanindustrie und Bergbau 3,0 23 Öffentliche Verwaltung 19,0 24 Pharmaindustrie 2,0 25 Schiffbau und Meerestechnik 1,0 > in% 58,1 9,8 4,1 12, 8 7,6 7,7 100,0 7,9 2,1 0,8 5,2 0,5 3,4 11,1 1,0 10,0 0,3 7,1 5,8 2,6 1,4 3,9 1,4 0,7 2,4 5,5 0,1 0,9 0,4 2,5 0,3 0,1 gewichtet 588,2 139,5 43,0 48,4 174, 8 89,1 1.083,1 70,8 18,6 11,0 42,7 2,1 19,5 116,4 7, 8 98,8 1,4 47,0 39,1 19,3 12,7 27,9 14,4 2,9 19,0 46,2 0,8 7,4 3,2 20,5 3,5 0,6 in% 54,3 12,9 4,0 4,5 16,1 8,2 100,0 8,6 2,3 1,3 5,2 0,3 2,4 14,2 1,0 12,1 0,2 5,7 4,8 2,4 1,6 3,4 1, 8 0,4 2,3 5,6 0,1 0,9 0,4 2,5 0,4 0,1 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 42 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet in% 26 Spielwarenbranche/Schaustellergewerbe 2,0 0,3 1,2 0,1 27 Telekommunikationsbranche 16,0 2,1 15, 8 1,9 28 Textil- und Bekleidungsbranche 19,0 2,5 13,0 1,6 29 Wasser, Abwasser und Entsorgung 4,0 0,5 4,9 0,6 30 in keiner dieser Branchen 131,0 17,2 130,7 16,0 Total Q7 – In welchem Umfang arbeiteten Sie vor März 2020? 763,0 100,0 819,2 100,0 1 Ich arbeitete Vollzeit. 451,0 59,1 478,8 58,4 2 Ich arbeitete Teilzeit. 259,0 33,9 289,6 35,4 3 Ich war in Kurzarbeit. 11,0 1,4 12,0 1,5 4 Ich war freigestellt mit Lohnfortzahlung. 8,0 1,0 6,1 0,7 5 Ich war freigestellt ohne Lohnfortzahlung. 34,0 4,5 32,7 4,0 Total 763,0 100,0 819,2 100,0 Q8 – Ist/sind Ihnen seit März 2020 eines oder mehrere der folgenden Ereignisse passiert?(zutreffende Aussagen bitte ankreuzen) Q8_1 – Ich habe angefangen oder verstärkt von zu Hause aus gearbeitet. 0 Nein 552,0 72,3 612,5 74, 8 1 Ja 211,0 27,7 206,6 25,2 Total 763,0 Q8_2 – Ich habe meine Arbeit verloren/bin arbeitslos geworden. 100,0 819,2 100,0 0 Nein 668,0 87,5 743,0 90,7 1 Ja 95,0 12,5 76,1 9,3 Total Q8_3 – Ich bin in Kurzarbeit geschickt worden. 763,0 100,0 819,2 100,0 0 Nein 518,0 67,9 572,2 69,8 1 Ja 245,0 32,1 247,0 30,2 Total 763,0 Q8_4 – Meine Arbeit ist nicht mehr gefragt/überflüssig geworden. 100,0 819,2 100,0 0 Nein 700,0 91,7 752,7 91,9 1 Ja 63,0 8,3 66,5 8,1 Total Q8_5 – Ich musste mein Geschäft schließen. 763,0 100,0 819,2 100,0 0 Nein 747,0 97,9 798,3 97,4 1 Ja 16,0 2,1 20,9 2,6 Total 763,0 100,0 819,2 100,0 > PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 43 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet in% Q8_6 – Ich hatte eine Kürzung des Lohns/Gehalts. 0 Nein 685,0 89,8 731, 8 89,3 1 Ja 78,0 10,2 87,4 10,7 Total Q8_7 – Ich hatte eine Stundenverkürzung. 763,0 100,0 819,2 100,0 0 Nein 649,0 85,1 706,3 86,2 1 Ja 114,0 14,9 112,9 13, 8 Total Q8_8 – Meine Arbeitszeiten haben sich verändert. 763,0 100,0 819,2 100,0 0 Nein 660,0 86,5 719,5 87, 8 1 Ja 103,0 13,5 99,6 12,2 Total Q8_81 – Aufgrund der Einführung von Schichtarbeit. 763,0 100,0 819,2 100,0 0 Nein 734,0 96,2 802,1 97,9 1 Ja 29,0 3,8 17,0 2,1 Total 763,0 Q8_82 – Wegen der zu betreuenden Kinder in meinem Haushalt. 100,0 819,2 100,0 0 Nein 742,0 97,2 803,7 98,1 1 Ja 21,0 2,8 15,4 1,9 Total Q8_83 – Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben. 763,0 100,0 819,2 100,0 0 Nein 727,0 95,3 780,2 95,2 1 Ja 36,0 4,7 39,0 4,8 Total Q8_84 – Sonstiges. 763,0 100,0 819,2 100,0 0 Nein 743,0 97,4 789,5 96,4 1 Ja 20,0 2,6 29,7 3,6 Total 763,0 100,0 819,2 100,0 Q8_9 – Ich musste bezahlten oder unbezahlten Urlaub aufgrund von Arbeitsunterbrechung/Arbeitsniederlegung nehmen. 0 Nein 693,0 90,8 737,9 90,1 1 Ja 70,0 9,2 81,2 9,9 Total 763,0 100,0 819,2 100,0 > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 44 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% Q8_10 – Ich bin in einen anderen Beruf gewechselt. 0 Nein 746,0 97, 8 1 Ja 17,0 2,2 Total 763,0 100,0 Q8_11 – Ich habe eine Tätigkeit aufgenommen, die meiner Ausbildung nicht entspricht. 0 Nein 739,0 96,9 1 Ja 24,0 3,1 Total Q8_12 – Ich habe mehr Zeit zur Verfügung. 763,0 100,0 0 Nein 598,0 78,4 1 Ja 165,0 21,6 Total Q8_121 – Diese nutze ich für den Haushalt. 763,0 100,0 0 Nein 647,0 84,8 1 Ja 116,0 15,2 Total Q8_122 – Diese nutze ich, um mich weiterzubilden. 763,0 100,0 0 Nein 657,0 86,1 1 Ja 106,0 13,9 Total Q8_123 – Diese nutze ich, um zu konsumieren. 763,0 100,0 0 Nein 707,0 92,7 1 Ja 56,0 7,3 Total Q8_124 – Diese nutze ich für meine Freizeit. 763,0 100,0 0 Nein 728,0 95,4 1 Ja 35,0 4,6 Total Q8_84 – Sonstiges. 763,0 100,0 0 Nein 736,0 96,5 1 Ja 27,0 3,5 Total Q8_14 – Nichts dergleichen. 763,0 100,0 0 Nein 657,0 86,1 1 Ja 106,0 13,9 Total 763,0 100,0 > gewichtet 806,9 12,2 819,2 794,0 25,2 819,2 642,1 177,0 819,2 689,3 129,9 819,2 713,3 105,9 819,2 768,1 51,1 819,2 793,1 26,0 819,2 778,7 40,5 819,2 687,0 132,2 819,2 in% 98,5 1,5 100,0 96,9 3,1 100,0 78,4 21,6 100,0 84,1 15,9 100,0 87,1 12,9 100,0 93,8 6,2 100,0 96,8 3,2 100,0 95,1 4,9 100,0 83,9 16,1 100,0 PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 45 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet in% Q9 – In welchem Umfang gehen Sie zurzeit Ihrer beruflichen Tätigkeit nach? 1 Ich arbeite mehr als vor Beginn der ­Covid-19-Pandemie. 2 Ich arbeite in etwa gleich viel wie vor ­Beginn der Covid-19-Pandemie. 3 Ich arbeite weniger als vor Beginn der ­Covid-19-Pandemie. 74,0 9,7 65,9 8,0 278,0 36,4 296,3 36,2 260,0 34,1 293,8 35,9 4 Ich arbeite gerade gar nicht. 151,0 19, 8 163,1 19,9 Total 763,0 100,0 819,2 100,0 Q10 – Jeder Haushalt hat eine andere Einkommenssituation und unterschiedlich viele Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Bitte denken Sie an Ihr aktuelles gesamtes monatliches Haushaltseinkommen. Wie kommen Sie mit Ihrem Einkommen aus? 1 sehr gut aus 47,0 5,2 47,7 4,4 2 gut aus 115,0 12, 8 130,3 12,0 3 ziemlich problemlos aus 209,0 23,2 259,1 23,9 4 mit einigen Schwierigkeiten aus 287,0 31,9 337,2 31,1 5 mit Schwierigkeiten aus 120,0 13,3 147,4 13,6 6 mit großen Schwierigkeiten aus 85,0 9,4 114,9 10,6 7 komme ich nicht aus 37,0 4,1 46,5 4,3 Total 900,0 100,0 1.083,1 Q11 – Welche der nachfolgenden Aussagen trifft auf Ihr aktuelles Haushaltseinkommen am ehesten zu? 100,0 1 Das Coronavirus hat sich bereits auf unser Haushaltseinkommen ausgewirkt. 653,0 72,6 796,0 73,5 Das Coronavirus hat sich bisher noch nicht 2 auf unser Haushaltseinkommen ausgewirkt, 154,0 17,1 180,5 16,7 ich erwarte dies jedoch für die Zukunft. 3 Das Coronavirus wird sich nicht auf unser Haushaltseinkommen auswirken. 93,0 10,3 106,5 9,8 Total 900,0 100,0 1.083,1 Q12 – Was beschreibt am besten, wie das Coronavirus das Einkommen Ihres Haushalts beeinflusst? 100,0 1 Mein Einkommen ist gestiegen. 12,0 1,3 7,9 0,7 2 Mein Einkommen hat sich weder ­verringert noch erhöht. 3 Mein Einkommen hat sich um weniger als die Hälfte verringert. 4 Mein Einkommen hat sich um rund die Hälfte verringert. 5 Mein Einkommen hat sich um mehr als die Hälfte verringert. 6 Ich habe mein Einkommen komplett ­verloren. 249,0 27,7 354,9 32,8 408,0 45,3 480,6 44,4 78,0 8,7 73,3 6,8 67,0 7,4 80,7 7,5 86,0 9,6 85,7 7,9 Total 900,0 100,0 1.083,1 100,0 > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 46 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet Q13 – Mussten Sie in den vergangenen Monaten Ihre Ersparnisse/Notgroschen etc. nutzen, um finanzielle Einbußen zu überbrücken? 1 Ja, ich habe meine Ersparnisse weitest­ gehend aufgebraucht. 221,0 24,6 248,0 2 Ja, aber meine Ersparnisse sind noch nicht aufgebraucht. 266,0 29,6 304,2 3 Nein. 275,0 30,6 353,7 4 Nein, ich habe keine Ersparnisse, auf die ich zurückgreifen konnte. 138,0 15,3 177,1 Total 900,0 100,0 1.083,1 Q14 – Haben Sie Ihr Ausgabeverhalten insgesamt in den vergangenen Monaten reduziert? Q14_1 – Ja, ich habe die Ausgaben für Freizeitgestaltung reduziert. 0 Nein 1 Ja Total Q14_11 – Reduktion bei kulturellen Veranstaltungen. 328,0 572,0 900,0 36,4 63,6 100,0 391,5 691,6 1.083,1 0 Nein 1 Ja Total Q14_12 – Reduktion bei sportlichen Veranstaltungen. 459,0 4 41, 0 900,0 51,0 49,0 100,0 543,3 539,7 1.083,1 0 Nein 1 Ja Total Q14_13 – Reduktion von Reisen. 544,0 356,0 900,0 60,4 39,6 100,0 663,8 419,2 1.083,1 0 Nein 1 Ja Total Q14_14 – Reduktion bei gastronomischen Angeboten. 407,0 493,0 900,0 45,2 54,8 100,0 482,1 601,0 1.083,1 0 Nein 420,0 1 Ja 480,0 Total 900,0 Q14_2 – Ja, ich habe die Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung reduziert. 46,7 53,3 100,0 476,0 607,1 1.083,1 0 Nein 1 Ja Total 488,0 412,0 900,0 54,2 45,8 100,0 575,9 507,1 1.083,1 in% 22,9 28,1 32,7 16,4 100,0 36,1 63,9 100,0 50,2 49,8 100,0 61,3 38,7 100,0 44,5 55,5 100,0 43,9 56,1 100,0 53,2 46,8 100,0 > PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 47 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet in% Q14_3 – Ja, ich habe die Ausgaben für Großanschaffungen reduziert. 0 Nein 453,0 50,3 516,1 47,7 1 Ja 4 47, 0 49,7 567,0 52,3 Total 900,0 Q14_4 – Nein, mein Ausgabeverhalten ist gleich geblieben. 100,0 1.083,1 100,0 0 Nein 747,0 83,0 895,9 82,7 1 Ja 153,0 17,0 187,2 17,3 Total 900,0 100,0 1.083,1 100,0 Q15 – Hatte Ihr Haushalt innerhalb der vergangenen drei Monate Zahlungsrückstände, das heißt, konnten Sie eine oder mehrere der folgenden Ausgaben nicht begleichen? Q15_1 – Miete oder Hypothekenrate für Ihre Wohnung/Ihr Haus. 0 Nein 815,0 90,6 1.005,4 92,8 1 Ja 85,0 9,4 77,7 7,2 Total 900,0 Q15_2 – Rechnungen für Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser, Gas. 100,0 1.083,1 100,0 0 Nein 813,0 90,3 986,5 91,1 1 Ja 87,0 9,7 96,5 8,9 Total 900,0 100,0 1.083,1 Q15_3 – Zahlungen im Zusammenhang mit Anschaffungskrediten, inklusive Überziehung des Kreditkartenrahmens. 100,0 0 Nein 828,0 92,0 1.004,1 92,7 1 Ja 72,0 8,0 79,0 7,3 Total 900,0 Q15_4 – Rechnungen für Telefon, Mobiltelefon oder Internetverbindung. 100,0 1.083,1 100,0 0 Nein 808,0 89,8 994,8 91, 8 1 Ja 92,0 10,2 88,3 8,2 Total 900,0 100,0 1.083,1 100,0 Q15_5 – Zahlungen im Zusammenhang mit privaten Krediten von Freunden oder Verwandten, die außerhalb Ihres Haushaltes leben. 0 Nein 841,0 93,4 1.026,3 94,8 1 Ja 59,0 6,6 56,7 5,2 Total 900,0 100,0 Q15_6 – Zahlungen für die Gesundheitsversorgung oder Krankenversicherung. 1.083,1 100,0 0 Nein 867,0 96,3 1.039,3 96,0 1 Ja 33,0 3,7 43,8 4,0 Total 900,0 100,0 1.083,1 100,0 > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 48 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet Q15_7 – Sonstige Versicherungsbeiträge(z. B. Hausrat- oder Haftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.). 0 Nein 865,0 96,1 1.033,2 1 Ja 35,0 3,9 49,8 Total Q15_8 – Gesetzliche Unterhaltszahlungen. 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 893,0 99,2 1.078,8 1 Ja 7,0 0,8 4,3 Total Q15_9 – Studiendarlehen. 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 890,0 98,9 1. 07 7, 8 1 Ja 10,0 1,1 5,3 Total Q15_10 – Steuerzahlungen. 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 877,0 97,4 1.051,7 1 Ja 23,0 2,6 31,4 Total Q15_11 – Inkassozahlungen. 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 858,0 95,3 1.032,4 1 Ja 42,0 4,7 50,7 Total Q15_12 – Andere Zahlungsaufforderungen. 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 891,0 99,0 1.066,1 1 Ja 9,0 1,0 17,0 Total 900,0 Q15_13 – Mein Haushalt hatte keine Zahlungsrückstände. 100,0 1.083,1 0 Nein 257,0 28,6 269,8 1 Ja 643,0 71,4 813,3 Total 900,0 100,0 1.083,1 Q16 – Wie stark sorgen Sie sich in der aktuellen Corona-Krise darüber, dass Sie Rechnungen, Miete oder Kredite nicht mehr bezahlen können? 1 sehr stark 420,0 46,7 476,0 2 stark 420,0 46,7 476,0 3 eher weniger 420,0 46,7 476,0 4 gar nicht 480,0 53,3 607,1 Total 900,0 100,0 1.083,1 in% 95,4 4,6 100,0 99,6 0,4 100,0 99,5 0,5 100,0 97,1 2,9 100,0 95,3 4,7 100,0 98,4 1,6 100,0 24,9 75,1 100,0 43,9 43,9 43,9 56,1 100,0 > PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 49 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet Q17 – Haben Sie eine oder mehrere der Corona-bedingten Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch genommen? Q17_1 – Corona-Soforthilfen. 0 Nein 857,0 95,2 1.022,3 1 Ja 43,0 4,8 60,8 Total 900,0 Q17_2 – Zuschüsse für Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Start-ups. 100,0 1.083,1 0 Nein 884,0 98,2 1.062,4 1 Ja 16,0 1, 8 20,6 Total 900,0 Q17_3 – Bürgschaften, Garantien und Überbrückungsbeihilfen. 100,0 1.083,1 0 Nein 894,0 99,3 1.079,8 1 Ja 6,0 0,7 3,2 Total Q17_4 – Steuerliche Hilfsmaßnahmen. 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 886,0 98,4 1.070,4 1 Ja 14,0 1,6 12,7 Total Q17_5 – Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung. 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 885,0 98,3 1.070,5 1 Ja 15,0 1,7 12,6 Total 900,0 Q17_6 – Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW). 100,0 1.083,1 0 Nein 883,0 98,1 1.069,0 1 Ja 17,0 1,9 14,1 Total 900,0 100,0 Q17_7 – Änderungen im Insolvenzrecht, Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht. 1.083,1 0 Nein 891,0 99,0 1.075,6 1 Ja 9,0 1,0 7,5 Total 900,0 100,0 Q17_8 – Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen. 1.083,1 0 Nein 890,0 98,9 1.075,0 1 Ja 10,0 1,1 8,0 Total 900,0 100,0 1.083,1 in% 94,4 5,6 100,0 98,1 1,9 100,0 99,7 0,3 100,0 98,8 1,2 100,0 98,8 1,2 100,0 98,7 1,3 100,0 99,3 0,7 100,0 99,3 0,7 100,0 > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 50 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% Q17_9 – Lohnfortzahlung wegen Kinder- und Kitaschließung. 0 Nein 889,0 98,8 1 Ja 11,0 1,2 Total Q17_10 – Notfall-Kinderzuschlag. 900,0 100,0 0 Nein 879,0 97,7 1 Ja 21,0 2,3 Total Q17_11 – Kurzarbeitergeld. 900,0 100,0 0 Nein 742,0 82,4 1 Ja 158,0 17,6 Total Q17_12 – Stundung von Miete. 900,0 100,0 0 Nein 876,0 97,3 1 Ja 24,0 2,7 Total 900,0 Q17_14 – Aussetzung der Zahlungen bei Anbietern von Energie, Strom, Gas. 100,0 0 Nein 889,0 98,8 1 Ja 11,0 1,2 Total Q17_15 – Sonstige. 900,0 100,0 0 Nein 888,0 98,7 1 Ja 12,0 1,3 Total Q17_16 – Keine der oben genannten. 900,0 100,0 0 Nein 281,0 31,2 1 Ja 619,0 68,8 Total 900,0 100,0 Q18 – Konnten Sie diese Hilfen allein durchsetzen oder benötigten Sie Unterstützung? Q18_1 – Allein. 0 Nein 96,0 34,2 1 Ja 185,0 65,8 Total 281,0 100,0 gewichtet 1.073,5 9,5 1.083,1 1.067,6 15,4 1.083,1 904,6 178,5 1.083,1 1.051,0 32,1 1.083,1 1.070,4 12,7 1.083,1 1.069,9 13,2 1.083,1 307,7 775,4 1.083,1 79,9 227, 8 307,7 in% 99,1 0,9 100,0 98,6 1,4 100,0 83,5 16,5 100,0 97,0 3,0 100,0 98,8 1,2 100,0 98,8 1,2 100,0 28,4 71,6 100,0 26,0 74,0 100,0 > PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 51 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet Q18_2 – Mit Hilfe aus dem Familien-/Freundeskreis. 0 Nein 230,0 81,9 269,0 1 Ja 51,0 18,1 38,7 Total Q18_3 – Unterstützung durch Verbraucherzentrale. 281,0 100,0 307,7 0 Nein 268,0 95,4 300,0 1 Ja 13,0 4,6 7,7 Total Q18_4 – Unterstützung durch Anwalt/Anwältin. 281,0 100,0 307,7 0 Nein 270,0 96,1 297,5 1 Ja 11,0 3,9 10,2 Total Q18_5 – Unterstützung durch Schuldnerberatung. 281,0 100,0 307,7 0 Nein 278,0 98,9 303,6 1 Ja 3,0 1,1 4,0 Total Q18_6 – Sonstige Unterstützung. 281,0 100,0 307,7 0 Nein 255,0 90,7 27 7, 8 1 Ja 26,0 9,3 29,9 Total 281,0 100,0 307,7 Q19 – Wenn Sie an die finanzielle Situation Ihres Haushalts in drei Monaten denken, wird diese Ihrer Meinung nach … 0 besser 175,0 19,4 154,6 1 schlechter 285,0 31,7 344,6 2 gleich bleiben 440,0 48,9 583,9 Total Q20 – Kennen Sie Schuldnerberatungsstellen? 900,0 100,0 1.083,1 0 Nein 466,0 51, 8 484,4 1 Ja 434,0 48,2 598,6 Total 900,0 100,0 Q21 – Haben Sie schon einmal eine Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen? 1.083,1 0 Nein 340,0 78,3 465,9 1 Ja 94,0 21,7 132,7 Total 434,0 100,0 598,6 in% 87,4 12,6 100,0 97,5 2,5 100,0 96,7 3,3 100,0 98,7 1,3 100,0 90,3 9,7 100,0 14,3 31, 8 53,9 100,0 44,7 55,3 100,0 7 7, 8 22,2 100,0 > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 52 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet Q22 – Nehmen Sie derzeit Schuldnerberatung in Anspruch? 0 Nein 77,0 81,9 115,2 1 Ja 17,0 18,1 17,5 Total 94,0 100,0 Q23 – Wie zufrieden waren Sie mit der Beratungshilfe der Schuldnerberatungen? 132,7 1 sehr zufrieden 35,0 37,2 42,1 2 zufrieden 41,0 43,6 61, 8 3 weniger zufrieden 11,0 11,7 17,6 4 gar nicht zufrieden 7,0 7,4 11,2 Total 94,0 100,0 132,7 Q24 – Gab es in den vergangenen drei Monaten Einschränkungen in der Nutzung der Schuldnerberatungen? Q24_1 – Ja, die Schuldnerberatung war nicht erreichbar. 0 Nein 14,0 82,4 15,7 1 Ja 3,0 17,6 1,7 Total 17,0 100,0 17,5 Q24_2 – Ja, die Schuldnerberatung war nur telefonisch erreichbar. 0 Nein 9,0 52,9 8,5 1 Ja 8,0 47,1 9,0 Total 17,0 100,0 17,5 Q24_3 – Ja, die Schuldnerberatung war nur online erreichbar. 0 Nein 13,0 76,5 13,1 1 Ja 4,0 23,5 4,4 Total 17,0 100,0 17,5 Q24_4 – Ja, die Schuldnerberatung war nur schriftlich erreichbar. 0 Nein 14,0 82,4 13,7 1 Ja 3,0 17,6 3,8 Total 17,0 100,0 17,5 Q24_5 – Ja, es gab Verzögerungen bei der Fallbearbeitung. 0 Nein 16,0 94,1 17,1 1 Ja 1,0 5,9 0,3 Total 17,0 100,0 17,5 Q24_6 – Ja, die Schuldnerberatung war geschlossen. 0 Nein 16,0 94,1 16,9 1 Ja 1,0 5,9 0,6 Total 17,0 100,0 17,5 > in% 86,8 13,2 100,0 31,7 46,6 13,3 8,4 100,0 89,7 9,7 100,0 48,6 51,4 100,0 74,9 25,1 100,0 78,3 21,7 100,0 97,7 1,7 100,0 96,6 3,4 100,0 PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 53 Variable(Frage) Werte Code Label ungewichtet in% gewichtet Q24_7 – Nein. 0 Nein 10,0 58,8 10,4 1 Ja 7,0 41,2 7,1 Total 17,0 100,0 17,5 Q25 – Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass Sie in den nächsten zwölf Monaten arbeitslos werden oder Ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen? 1 sehr wahrscheinlich 89,0 9,9 113,3 2 ziemlich wahrscheinlich 77,0 8,6 75,7 3 mäßig wahrscheinlich 186,0 20,7 192,3 4 wenig wahrscheinlich 230,0 25,6 254,4 5 nicht wahrscheinlich 318,0 35,3 4 47, 4 Total 900,0 100,0 1.083,1 in% 59,4 40,6 100,0 10,5 7,0 17, 8 23,5 41,3 100,0 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Wirtschafts- und Sozialpolitik 54 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 11 Abbildung 1 Prekäre Lebenslage, enthüllte und bekämpfte Überschuldung 16 Abbildung 2 Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die finanzielle ­Situation in der deutschlandweiten Umfrage 17 Abbildung 3 Rückgriff auf Ersparnisse in den vergangenen Monaten in der deutschlandweiten Umfrage 17 Abbildung 4 Sorgen vor zukünftigen Zahlungsrückständen in der deutschlandweiten Umfrage 18 Abbildung 5 Auswirkung von Covid-19 auf die finanzielle Situation der Befragten in zwei Modellregionen 19 Abbildung 6 Vergleich der Anteile ausgewählter Charakteristiken der ­lokalen Bevölkerung und der Umfrage 20 Abbildung 7 Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf das Einkommen der finanziell betroffenen Befragten in den Modellregionen 21 Abbildung 8 Haushaltseinkommen und Einkommensveränderungen durch Covid-19 der betroffenen Befragten in den Modellregionen 21 Abbildung 9 Anteil der befragten Betroffenen in den Modellregionen, die auf ihr Erspartes zurückgegriffen haben nach Haushalts­ einkommen 22 Abbildung 10 Einkommensverluste nach Berufsstatus der betroffenen Befragten in den Modellregionen 23 Abbildung 11 Zahlungsrückstände der betroffenen Befragten in den Modellregionen nach Bereichen 23 Abbildung 12 Sorge vor Zahlungsrückständen der betroffenen Befragten in den Modellregionen 24 Abbildung 13 Ausgabenreduzierung der betroffenen Befragten nach Bereichen in den Modellregionen 25 Abbildung 14 Ersparnisse als Coping-Strategie der betroffenen Befragten in den Modellregionen 25 Abbildung 15 Bereiche der von den Betroffenen in den Modellregionen gewünschten Maßnahmen 32 Abbildung 16 Bekanntheit und Nutzung der Schuldnerberatung in den ­Modellregionen 12 Tabelle 1 Überschuldungsindikatoren, Datenquellen und Daten 15 Tabelle 2 Berechnung der Anzahl Überschuldeter in Deutschland PRIVATE ÜBERSCHULDUNG IN DEUTSCHLAND WISO DISKURS 55 Literaturverzeichnis Agentur für Arbeit Düsseldorf 2020: Presseinfo Nr. 24: Corona-Krise: Anstieg der Arbeitslosigkeit, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/duesseldorf/content/1533738457009(28.7.2020). 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Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz(BMJV) 2020: Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende, https://www.bmjv.de/DE/Themen/ FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html(4.2.2021). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie(BMWi) 2020: Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe II, https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html(4.2.2021). Bundesnetzagentur 2019: Verbraucher-Kennzahlen: Monitoringbericht 2019, Bonn, https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Mediathek/ Berichte/2019/Monitoringbericht_VerbraucherKennzahlen2019.pdf?__ blob=publicationFile&v=2(2.10.2020). 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Creditreform-Geschäftsstellen des Ruhrgebiets 2020: SchuldnerAtlas 2019 im Ruhrgebiet, https://www.creditreform.de/bochum/aktuelles-wissen/ pressemeldungen-fachbeitraege/news-details/show/schuldneratlas-ruhrgebiet-2020-ist-da(4.2.2021). Destatis 2019a: Rechtspflege: Zivilgerichte, Fachserie 10, Reihe 2.1., https:// w w w. d e s t a t is. d e/ D E/ T h e m e n/ St a a t /J us t i z- R e c ht s pf l e g e/ P u b l i k a t i o n e n/ Downloads- Gerichte/zivilgerichte-210 02101870 04.pdf?__ blob= public ation File(2.10.2020). Destatis 2019b: E12 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebens­ unterhalt am 31.12.2018 nach Altersgruppen. HLU 31.12.2018, Tabelle E12 Blatt 1. Destatis 2019c: G 5 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung(4. Kapitel SGB XII) am Ende des 4. Quartals 2018 nach Ort der Leistungserbringung, Altersgruppen, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft und Geschlecht, Tabelle G 5, Blatt: 17. Destatis 2019d: Statistik zur Überschuldung privater Personen 2019, Fach­ serie 15 Reihe 5, Wiesbaden, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesell­ s c h a f t- U m w e l t/ E i n ko m m e n- Ko n s u m- Le b e n s b e d i n g u n g e n/ Ve r­m o e g e n Schulden/Publikationen/Downloads-Vermoegen-Schulden/ueber­schuldung2150500187004.pdf?__blob=publicationFile&v=3(17.7.2019). Destatis 2020a: Armutsgefährdungsquote gemessen am Bundesmedian nach Alter und Geschlecht im Zeitvergleich, https://www.destatis.de/DE/ T h e m e n /G e s e l l s c h a f t- U m w e l t/ S oz i a l e s/ S oz i a l b e r i c h te r s t a t t u n g/ Ta b e l l e n/ 03agq-zvbm-alter-geschl.html(18.8.2020). 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ISBN: 978-3-96250-819-7 Titelmotiv:© picture alliance/Robin Utrecht Gestaltung: www.stetzer.net Druck: www.bub-bonn.de WISO DISKURS ABTEILUNG WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN ZUM THEMA Die Formel für ein soziales Europa Komplementäre Sozialpolitik plus sozialkompatible Gestaltung von Währungsunion und Binnenmarkt WISO DIREKT – 05/ 2021 Die Verteilungsfrage ist zurück! Steuerpolitische Prioritäten auf europäischer Ebene aus gewerkschaftlicher Sicht WISO DIREKT – 14/ 2020 Private Verschuldung in der Corona-Krise Wie kann die Schuldner- und Insolvenzberatung gestärkt werden? WISO DIREKT – 12/ 2020 Grundsicherung für Selbstständige Dauerzustand oder Intermezzo? WISO DIREKT – 09/ 2020 Einkommens- und Vermögensungleichheit Empirischer Befund und politische Handlungsoptionen KOCHELER KREIS 2019 Energiearmut bekämpfen – Instrumente, Maßnahmen und Erfolge in Europa GUTE GESELLSCHAFT – SOZIALE DEMOKRATIE 2017PLUS – 2017 Bekämpfung der Ungleichheit Rückbesinnung auf den Kern sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik WISO DIREKT – 16/ 2017 Volltexte dieser Veröffentlichungen finden Sie bei uns im Internet unter www.fes.de/wiso