SCHRIFTENREIHE INNERE SICHERHEIT 2 Andreas Geisel Berlins Vorreiterrolle bei der Bekämpfung der»Clankriminalität« Kein Generalverdacht, aber geltendes Recht konsequent und koordiniert durchsetzen Forum Berlin Die Schriftenreihe»Innere Sicherheit« wird in loser Folge vom Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgegeben. Expertinnen und Experten aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung beleuchten darin aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der inneren Sicherheit und stellen Lösungsansätze vor. Über den Autor Andreas Geisel ist seit Dezember 2016 Senator für Inneres und Sport in Berlin. Von 2014 bis 2016 war er Senator für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin. Das Amt des Bezirksbürgermeisters von Lichtenberg übte er 2011 bis 2014 aus. Andreas Geisel ist stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Berlin. Kernpunkte auf einen Blick Fälle von Schwerstkriminalität haben dem Begriff»Clankriminalität« zu einiger Prominenz verholfen. Doch tatsächlich umfasst das kriminologische Phänomen»Clankriminalität« ein sehr heterogenes Spektrum von delinquenten bis hochkriminellen Verhaltensweisen. Anders als bei Organisierter Kriminalität stehen dabei Personen im Fokus, die fast ausnahmslos verwandtschaftlich mit‑ einander verbunden sind und/oder eine gemeinschaftliche soziale Prägung er‑ fahren haben, insbesondere durch ihre gemeinsame ethnisch-kulturelle Herkunft. Mit ihrer Herkunft geht nicht selten einher, dass sie das in Deutschland geltende Wertesystem und die hier geltende Rechtsordnung ablehnen. Entstanden sind die aktuell etablierten Clanstrukturen aus einer spezifischen Ein‑ wanderungshistorie. Sie wurden – anders als die»klassische« organisierte Krimi‑ nalität – nicht mit dem Ziel aufgebaut, kriminell zu handeln. Deswegen sollten wir uns vor einem Generalverdacht hüten. In unserem Rechtsstaat gibt es den nicht. Weder für Einzelne, noch gegenüber bestimmten Familien. Es gibt aber konsequentes Vorgehen gegen Kriminelle aus diesen Familien und gegen die, die glauben, sie könnten ihre eigenen Regeln durchsetzen. Berlin hat eine Vorreiterrolle im Kampf gegen kriminelle Clanmitglieder übernom‑ men. Ein ressortübergreifender Fünf-Punkte-Plan beinhaltet 1. konsequente Verfolgung und Ahndung von Regelver‑ stößen(bereits im niedrigschwelligen Bereich), 2. das Einziehen von Vermögen, 3. verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen, 4. Präventionsmaßnahmen, die Einstieg verhin‑ dern und Ausstieg ermöglichen, sowie 5. eine verstärkte ressortübergreifende Zusammenarbeit BERLINS VORREITERROLLE BEI DER BEKÄMPFUNG DER»CLANKRIMINALITÄT«  3 E s war ein Diebstahl von ungeheurer Dreistigkeit, als im März 2017 drei Männer aus dem Berliner Bode‑Mu‑ seum Gold im Wert von fast 4 Millionen Euro schleppten. 100 Kilogramm Gewicht wuchteten sie mit einem Roll‑ brett, Schubkarre und Seil über Gänge, Fenster, Fassaden und das Gleisbett der Berliner S-Bahn. Die Tat machte ihre Beute zur bekanntesten Münze der Welt: Die»Big Maple Leaf« mit dem Konterfei der britischen Königin. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, das wertvolle Kunstwerk unwiederbringlich zerstört zu haben, um es zu Geld machen zu können. Drei der Angeklagten, die bislang in der Hauptverhandlung schweigen, gehören zu einem einschlägig bekannten Familienclan. Ein Fami‑ lienverband, dessen Wurzeln bis in die Türkei, nach Sy‑ rien und in den Libanon zurückverfolgt werden können, und von dessen Angehörigen nicht wenige immer wieder durch die Begehung von Straftaten auffallen. Einige so oft, dass sie als Intensivtäter eingestuft werden müssen. Eine solche Straftat wie der Diebstahl der»Big Maple Leaf« eröffnet den Blick auf ein kriminologisches Phäno‑ men, für das sich inzwischen der Begriff»Clankriminali‑ tät« eingebürgert hat. Wobei diese»Clankriminalität« keineswegs nur auf medienwirksame Schwerstkrimina‑ lität beschränkt bleibt. Vielmehr umfasst das Phänomen ein heterogenes Spektrum von delinquenten bis hoch‑ kriminellen Verhaltensweisen. Sie beginnen bereits bei niedrigschwelligen Rechtsverstößen, auf die vornehmlich ordnungsrechtlich zu reagieren ist, die aber infolge der hohen Intensität auch strafrechtlich relevant werden können. Das sind zum Beispiel: • aggressives, feindseliges Auftreten in der Öffentlich‑ keit, zum Beispiel gegenüber den Mitarbeitenden von Ordnungsbehörden oder der Polizei • hohes Mobilisierungspotential bis hin zu Tumult‑ lagen, nicht selten um ordnungsrechtliches oder polizeiliches Vorgehen zu behindern oder ganz zu unterbinden • verkehrsrechtliche Verstöße wie das Parken in der zweiten Reihe, überzogene Hochzeitskorsos oder so genanntes»Car-Posing« • Gewerbeverstöße beim Betreiben von Shisha-Bars, Glücksspielstätten, Friseursalons oder Wettbüros. In der nächsten Stufe ihrer Ausprägung umfasst»Clan‑ kriminalität« eine Vielzahl von strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen: Sozialleistungsbetrug, Gewalt- und Rohheitsdelikte, Verstöße gegen das Waffenrecht, Fäl‑ schungsdelikte, betrügerische Dienstleistungen wie Schlüsseldienste, Call-Center oder Autoverleihe. In ihrer stärksten Ausprägung wird die»Clankriminalität« von Organisierter Kriminalität bestimmt, vom Rauschgift‑ handel, von Geldwäsche, Schleusungskriminalität, Waf‑ fenhandel oder Tabakschmuggel. Die Beschreibung dieser Phänomene verdeutlicht, dass sich hinter dem Begriff der»Clankriminalität« mitnichten allein Organisierte Kriminalität verbirgt. Nach der Defini‑ tion einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von deutschen Justiz- und Polizeibehörden im Jahr 1990 ist Organisierte Kriminalität»die von Gewinn- oder Machtstreben be‑ stimmte, planmäßige Begehung von Straftaten, die ein‑ zeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder un‑ bestimmte Dauer arbeitsteilig • unter Verwendung gewerblicher oder geschäfts‑ ähnlicher Strukturen, • unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder • unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffent‑ liche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammen‑ wirken.« Dieses kriminelle Zusammenwirken beruht in herkömm‑ lichen Strukturen der Organisierten Kriminalität weitest‑ gehend auf Freiwilligkeit – also dem überwiegend freien Entschluss, einer kriminellen Struktur anzugehören. Ein Aussteiger aus einer solchen Struktur nimmt diesen Ent‑ schluss zurück und bricht mit den kriminellen Vereinba‑ rungen. Dies ist schwierig genug und birgt aufgrund seines Insiderwissens naturgemäß erhebliche Gefahren. Beim Phänomen der»Clankriminalität« hingegen stehen Personen im Fokus, die fast ausnahmslos verwandtschaft‑ lich miteinander verbunden sind und eine gemeinschaft‑ liche soziale Prägung erfahren haben, insbesondere 4 FORUM BERLIN SCHRIFTENREIHE INNERE SICHERHEIT durch ihre gemeinsame ethnisch-kulturelle Herkunft, mit der nicht selten einhergeht, dass sie das in Deutschland geltende Wertesystem und die hier geltende Rechts‑ ordnung ablehnen. Wir müssen konsequent gegen Straftaten vorgehen und deutlich machen, dass der Rechtsstaat keine Ausnahmen kennt. In Berlin bedeutet das: koordiniertes und konzer‑ tiertes Vorgehen auf allen Ebenen von Polizei und Staats‑ anwaltschaft bis Ordnungsamt und Finanzbehörden. In‑ dem wir bestehende Regeln unnachgiebig durchsetzen, erhöhen wir das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen darf durch nichts erschüttert werden; eine permanente Störung des sozialen Friedens unserer Gesellschaft können und werden wir nicht hin‑ nehmen. Jeder, der sich an die Regeln eines geordneten Zusammenlebens hält, darf zurecht von Polizei und Jus‑ tiz erwarten, dass auch gegen Menschen vorgegangen wird, die mit unversteuertem Shisha-Tabak Geld verdie‑ nen, die provokant in der zweiten Reihe parken, illegales Glückspiel veranstalten, Verstöße gegen das Betäubungs‑ mittelgesetz verüben oder Geld waschen. Die Spezifik der»Clankriminalität« gibt Anlass, ihren Ur‑ sachen nachzugehen. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Einwanderungsgeschichte der betreffenden Menschen, beispielhaft der Volksgruppe der nach Deutschland ein‑ gewanderten Mhallami, aus der sich nachweislich ein gro‑ ßer Teil der betreffenden Familienclans rekrutiert. Auch die wegen des Diebstahls der Goldmünze angeklagten Männer gehören einem Mhallami-Familienverband an. Bei den Mhallami handelt es sich um eine arabischspra‑ chige Minderheit, deren ursprüngliches Siedlungsgebiet im Südosten der heutigen Türkei liegt. Dieses umfasst einige Dörfer in der Provinz Mardin. Seit den 1920er-Jah‑ ren lässt sich für die Mhallami eine Auswanderungsge‑ schichte beschreiben. Zunächst waren es die bürger‑ kriegsartigen Zustände in der jungen Türkei, der ihre Volksgruppe zwischen die Fronten geraten ließ. Später litten sie, da in direkter Nachbarschaft zu den Kurden lebend, unter einer Politik der»ethnischen Säuberun‑ gen«, mit der die Atatürk-Regierung auf kurdische Er‑ hebungen reagierte. In der Folge kam es zur massenhaf‑ ten Auswanderung, nicht zuletzt weil sich infolge der kriegerischen Auseinandersetzungen ihre wirtschaftli‑ chen Verhältnisse enorm verschlechtert hatten. Die Ab‑ wanderung erfolgte zunächst in Richtung Syrien und von dort alsbald in den Libanon – verstärkt Ende der 1950erJahre und in den 1960er-Jahren, als sich auch in Syrien eine antikurdische Politik ausbreitete. In der Literatur sind keine genauen Angaben darüber zu finden, wie groß die Anzahl der in den Libanon ausge‑ wanderten Mhallami gewesen ist. Bis zum libanesischen Bürgerkrieg dürfte ihre Gesamtzahl im Libanon bei etwa 80.000 Menschen gelegen haben. Bedeutend ist, dass nur ein Bruchteil von ihnen die libanesische Staatsbürger‑ schaft erhielt. Sie galten ganz überwiegend als Flüchtlin‑ ge. Entsprechend blieb ihr wirtschaftlicher und gesell‑ schaftlicher Status ausgesprochen niedrig. Das war einer‑ seits auf ihre geringe Qualifikation zurückzuführen, da sie als traditionelle Bauern und Viehhalter eingewandert waren. Viel wichtiger ist aber: Ihnen wurde jegliche Teil‑ habe im libanesischen Staat verweigert. Der legale Ar‑ beitsmarkt, das Gesundheitswesen oder Schulbildung blieben ihnen weitestgehend versperrt. Gleichzeitig erschien eine Rückkehr nach Syrien oder in die Türkei wegen der sich fortwährend verschärfenden Kurdenproblematik als unwahrscheinlich. Dieser voll‑ kommen mangelhaften Unterstützung seitens der liba‑ nesischen Gesellschaft stellten sie einen kategorischen familiären Zusammenhalt entgegen: der Clan als Lebens‑ versicherung. Dieser Umstand ist von herausragender Bedeutung, da die Mhallami im weiteren geschichtlichen Verlauf Flüchtlinge blieben und auf diese familiäre Le‑ bensversicherung angewiesen waren. Im libanesischen Bürgerkrieg, der zwischen 1975 und 1990 das Land verwüstete, gerieten die Mhallami ent‑ weder zwischen die Kriegsparteien oder sie ergriffen selbst in wechselnden Konstellationen Initiative. In der Folge gab es genug Gründe, das Land zu verlassen – mit Blick auf eine sichere und wirtschaftlich bessere Per‑ spektive. Diese tat sich mit dem Duldungsrecht für Bürgerkriegs‑ flüchtlinge in Deutschland auf. Dorthin zu gelangen war einfach – mit dem Flugzeug nach Ost-Berlin und weiter über die ihnen offenstehende Grenze nach West-Berlin, an der es keine Einreisekontrolle geben durfte. Es ist da‑ von auszugehen, dass auf diesem oder ähnlichem Wege mehrere Zehntausende Mhallami ihren Weg nach WestBerlin fanden. Im Zuge der geregelten Verteilung der Flüchtlinge in Deutschland blieben sie entweder dort oder wurden vor allem nach Bremen, Nordrhein-West‑ falen und Niedersachsen geleitet. Dort liegen noch heute die Siedlungsschwerpunkte und leider auch die entsprechenden polizeilichen Brennpunkte. Die libanesischen Behörden dokumentierten den nach Deutschland abwandernden Mhallami die Nationalität entweder mit»staatenlos« oder»zu klärende Staats‑ BERLINS VORREITERROLLE BEI DER BEKÄMPFUNG DER»CLANKRIMINALITÄT«  5 angehörigkeit« oder»Palästinenser«. Somit haben die meisten eingewanderten Mhallami faktisch kein doku‑ mentiertes Herkunftsland. Das wirkt sich unmittelbar auf die Möglichkeit der Abschiebung aus, da es ohne Her‑ kunftsland auch kein Abschiebungsziel geben kann. Auch nicht für die kriminell auffälligsten Clanmitglieder. Aus dem ursprünglichen Duldungsrecht erwuchsen dau‑ erhafte Aufenthaltsverhältnisse, die schließlich häufig in die deutsche Staatsangehörigkeit mündeten. Die junge Generation der Mhallami ist überwiegend in Deutsch‑ land geboren. Hier verlor der Clan als soziales Konstrukt seine direkte Funktion der Lebensversicherung. Ihr Auskommen konn‑ ten die Einwanderer über die sozialen Transferleistungen sichern. Ebenso konnten sie an Bildung und medizini‑ scher Versorgung teilhaben; untergebracht waren sie in menschenwürdigen Unterkünften. Doch ihre gesell‑ schaftliche und vor allem wirtschaftliche Teilhabe fand ihre Grenze im Beschäftigungsverbot. Jahrelang schloss der Status»Bürgerkriegsflüchtling« die Arbeitserlaubnis aus. Die Einwanderer suchten deshalb andere Wege als die legale Beschäftigung, um zu Geld zu kommen. An die‑ sem Punkt konnten die Mhallami – und können es im‑ mer noch – auf ein soziales Konstrukt zurückgreifen, das sie bis dahin zur Absicherung ihrer bloßen Existenz etabliert und ausgebaut hatten: das hierarchisch-patriar‑ chalisch geprägte Clangefüge. Hierzu gehören Gehor‑ sam, bindender Ehrbegriff, abgrenzende Endogamie, Sprachbarrieren, Abschottung, tradiertes Wertesystem, Skepsis und Ablehnung gegenüber der hier geltenden Werteordnung. Man muss klar sagen: Die aktuell etablierten Clanstruk‑ turen sind aus einer spezifischen Einwanderungshistorie entstanden. Sie wurden – anders als die»klassische« Organisierte Kriminalität – nicht mit dem Ziel errichtet, kriminell zu handeln. Die kriminellen Mitglieder dieser Clans beherrschen aller‑ dings den öffentlichen Blick auf diese Familienstrukturen. Es gibt aber keinen Generalverdacht gegen eine bestimm‑ te Familie. Aber es gibt ein konsequentes Vorgehen ge‑ gen Kriminelle aus diesen Familien und gegen die, die glauben, sie könnten ihre eigenen Regeln durchsetzen. und Vertreter der Sicherheitsbehörden zusammen und haben einen ressortübergreifenden Fünf-Punkte-Plan beschlossen. Dieser umfasst: 1. konsequente Verfolgung und Ahndung von Regel‑ verstößen(bereits im niedrigschwelligen Bereich) 2. Vermögen einziehen 3. verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen 4. Einstieg verhindern, Ausstieg ermöglichen 5. ressortübergreifende Zusammenarbeit. Zudem wurde eine Koordinierungsstelle Organisierte Kri‑ minalität(KO-OK) eingerichtet, um die ressortübergrei‑ fende Zusammenarbeit abzustimmen. Unter ihrem Dach sind inzwischen drei Task-Forces eingerichtet worden, die sich mit verfahrens- und personenbezogenen Maß‑ nahmen beschäftigen, vor allem im Bereich der Organi‑ sierten Kriminalität. Aber auch ausdrücklich niedrig‑ schwellige Bekämpfungsansätze stehen im Fokus. So werden zum Beispiel konsequent und kontinuierlich Regelverstöße bei Profilierungsfahrten oder Ordnungs‑ widrigkeiten im Gewerberecht geahndet. Zu diesem Zweck wurde ein Netzwerk geschaffen, bestehend aus den Senatsverwaltungen für Justiz, Inneres, Finanzen, Wirtschaft, Bildung, Jugend und Familie sowie für Inte‑ gration, Arbeit und Soziales; aus Staatsanwaltschaft, Bezirksverwaltungen, Ordnungsämtern, Jugendämtern, der Bundesagentur für Arbeit mit ihren Jobcentern, dem Hauptzollamt und der Steuerbehörde. In diesem Jahr wurden bereits über 260 Einsätze gegen kriminelle Clanmitglieder in unserer Stadt durchgeführt. Davon über 60 im Verbund mit anderen Behörden. Dies wird sehr genau von den Kriminellen wahrgenommen, sie werden zunehmend unruhiger. Insbesondere hat sich der rechtmäßige Datenaustausch über feste Ansprechpartner – auf Landes- und Bezirks‑ ebene – und ein dauerhafter Kontrolldruck etabliert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vermögensabschöpfung, für die eigens eine Abteilung bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet worden ist. Bei den Innenministern und -senatoren herrscht Einigkeit, dass die Einziehung von illegal erlangtem Vermögen ein zentraler Ansatzpunkt zur Bekämpfung der»Clankriminalität« ist. Mit Inkraft‑ treten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Ver‑ mögensabschöpfung am 1. Juli 2017 sind hierfür bereits Voraussetzungen geschaffen worden. Man wird sehen müssen, ob sie ausreichen. Hierbei hat Berlin inzwischen eine Vorreiterrolle einge‑ nommen. Am 26. November 2018 kamen auf meine Initiative die Senatoren für Justiz und Finanzen, der Be‑ zirksbürgermeister von Neukölln sowie Vertreterinnen Eine Task-Force beschäftigt sich mit Präventionsansätzen und Ausstiegsszenarien. Dies geschieht unter der Feder‑ führung des Bezirksamts Neukölln. Unter Einbeziehung dort bereits bestehender Bemühungen und in Abstim‑ 6 FORUM BERLIN SCHRIFTENREIHE INNERE SICHERHEIT mung mit weiteren Protagonisten(z. B. der Zentralstelle für Prävention beim LKA sowie der Präventionsbeauf‑ tragten der Polizeiabschnitte) soll ein Landesrahmen‑ konzept erarbeitet werden. Dies ist sehr komplex und mit einer der schwierigsten Aufgabenbereiche. Wir müs‑ sen sowohl die Jugendlichen im Blick haben, damit diese gar nicht erst in die kriminelle Welt hineinwachsen, wir müssen Erwachsene ansprechen, die aussteigen wollen, und auch die Frauen in patriarchalischen Strukturen im Blick behalten. Wir arbeiten hier mit dem Verein»Mafia? Nein Danke!« zusammen. Der hat bereits strukturierte Experteninterviews geführt, die im Augenblick ausge‑ wertet werden, um die Informationslage in diesem Be‑ reich zu verbessern. Das Thema»Clankriminalität« wurde auf Initiative Ber‑ lins auch von der Innenministerkonferenz im Juni 2019 behandelt. Es besteht Einigkeit unter den Innenministern und –senatoren, dass die länderübergreifende Zusam‑ menarbeit erforderlich ist und das koordinierte Vorgehen intensiviert werden muss. Zwischen den beteiligten Behörden werden die Einsatz‑ konzepte abgestimmt und Sicherheitskooperationen aus‑ gebaut, um nach Berliner Vorbild die Zahl der Verbund‑ einsätze zu erhöhen. Bei Bedarf werden in betroffene Landeskriminalämter Verbindungsbeamte der Bundes‑ behörden entsendet. Zentral ist die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg, so soll z. B. die Zusam‑ menarbeit mit Europol intensiviert werden. Auch aufent‑ haltsbeendende Maßnahmen bei ausländischen Mehr‑ fach- und Intensivtätern sollen verstärkt und engmaschi‑ ger koordiniert werden. Es zeigt sich deutlich, dass wir nicht allein ordnungspoli‑ tisch oder polizeilich agieren können, sondern auch die Menschen im Blick haben müssen, die in den tradierten Clanstrukturen verwurzelt sind. Nur mit dem Wissen um ihre Geschichte und aktuelle Situation, mit Geduld und der stetigen Intervention gegen vermeintlich rechtsfreie Räume wird es langfristig gelingen, das komplexe Phä‑ nomen der»Clankriminalität« aufzubrechen. Die ersten Schritte in die richtige Richtung sind wir gegangen. Bis die Mehrzahl der kriminellen Mitglieder der Clans legale Einkünfte den kriminellen Gewinnerwartungen aus Drogenhandel oder Münzdiebstählen vorzieht, steht uns noch ein langer Marsch bevor. Dieser Marsch hat eine klare Botschaft: Es gilt in unserem Land nicht das Recht des Stärkeren, sondern der Geist der Gesetze. Und die gelten ausnahmslos für alle. Über uns Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) ist die älteste politische Stiftung Deutschlands. Benannt ist sie nach Friedrich Ebert, dem ersten demokratisch gewählten Reichs‑ präsidenten. Als parteinahe Stiftung orientieren wir unsere Arbeit an den Grund‑ werten der Sozialen Demokratie: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Als gemein‑ nützige Institution agieren wir unabhängig und möchten den pluralistischen gesell‑ schaftlichen Dialog zu den politischen Herausforderungen der Gegenwart befördern. Mit unserer Arbeit im In- und Ausland tragen wir dazu bei, dass Menschen an der Gestaltung ihrer Gesellschaften teilhaben und für Soziale Demokratie eintreten. (www.fes.de) Das Forum Berlin ist ein Arbeitsbereich im Haus der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin-Tiergarten. Unsere Aufgabe besteht in der Organisation politischer Bildung und Kommunikation sowie Politikberatung in den bundespolitischen Arbeitsberei‑ chen. Die Themen unserer Arbeitsbereiche vermitteln wir in Fachtagungen, Kollo‑ quien, Lesungen, Gesprächskreisen, digitalen Debattenforen und Publikationen an die Öffentlichkeit. Unser Bemühen gilt dem demokratischen Diskurs und der Kom‑ munikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Wissenschaft und Praxis. (www.fes.de/forum-berlin) Im Forum Innere Sicherheit beschäftigt sich die Friedrich-Ebert-Stiftung mit den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im Politikbereich»Innere Sicher‑ heit«. Sicherheit ist für alle da und gehört zur Bringschuld des Staates. Mit unseren Angeboten zur politischen Bildung leisten wir einen Beitrag zur Aufklärung und zum Diskurs in diesem komplexen Politikfeld und entwickeln gemeinsam mit Expertinnen und Experten Vorschläge für eine funktionierende und vertrauenswürdige Sicherheits‑ architektur, die den Werten der Sozialen Demokratie verbunden ist. (www.fes.de/forum-berlin/innere-sicherheit) Forum Berlin Impressum © 2020 Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin VERANTWORTLICH Jan Niklas Engels, Forum Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin LEKTORAT Gaby Rotthaus, Forum Berlin, Friedrich-Ebert-Stiftung LAYOUT / SATZ Heike Wächter, Punkte + Striche, Büro für Grafikdesign, Berlin BILDMATERIAL © Heike Wächter, Symbolbild DRUCK Druckerei Brandt GmbH, Bonn Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwen‑ digerweise die der Friedrich-Ebert-Stif‑ tung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ISBN: 978-3-96250-490-8