STUDIE ARBEIT UND SOZIALE GERECHTIGKEIT UNSERE RECHTE AN GEMEIN­ SCHAFTSDATEN Kollektiver Datenbesitz, Rechte von Arbeitnehmer_ innen und die Rolle des öffentlichen Sektors Parminder Jeet Singh Januar 2020 In der digitalen Gesellschaft ist die Kontrolle über Daten und digitale Intelligenz der Kernbestandteil von Macht. Zugang zu den Daten einer Gesellschaft – wie er zurzeit allein wenigen Digitalkonzer­ nen zugänglich ist – ist die Vor­ aussetzung für eine faire Wirt­ schaft, hochwertige öffentliche Dienstleistungen, politische Entscheidungen und demokra­ tisches Regierungshandeln. Kollektive Schutzrechte an den Daten geltend zu machen, ist eines der wichtigsten politi­ schen Themen unserer Zeit. Die Beschäftigten und Gewerk­ schaften müssen die Rolle des öffentlichen Sektors in einer digitalen Gesellschaft formen  – indem sie Daten und digitale Intelligenz als öffentliche Güter bereitstellen, die Entwicklung von angemessenen öffentlichen digitalen Institutionen sicher­ stellen und die Dateninfra­ strukturen leiten. ARBEIT UND SOZIALE GERECHTIGKEIT UNSERE RECHTE AN GEMEIN­ SCHAFTSDATEN Kollektiver Datenbesitz, Rechte von Arbeitnehmer_ innen und die Rolle des öffentlichen Sektors Die Internationale der Öffentlichen Dienste(IÖD) ist eine Globale Gewerkschaftsföderation mit mehr als 700 Gewerkschaften, die rund 30 Millionen Mitglieder in 154 Staaten vertreten. Wir bringen ihre Stimmen zur UN, ILO, WHO und anderen regionalen und globalen Organisationen. Wir treten für die Rechte der Gewerkschaften und Rechte der Arbeiter_innen ein und kämpfen für den allgemeinen Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen. Inhalt 1 EINLEITUNG ................................................................................ 2 2 DIE MERKMALE DER DIGITALEN WIRTSCHAFT...... 3 3 DATENKONTROLLE – UND WIE SIE WIEDERZUERLANGEN IST 7 4 DATEN ALS ÖFFENTLICHES GUT UND DER ÖFFENTLICHE SEKTOR 12 5 WAS ANGESTELLTE IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR TUN KÖNNEN 16 1 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN 1 EINLEITUNG Unsere sozialen und ökonomischen Beziehungen werden in einer zunehmend digitalen Gesellschaft von Grund auf ver­ ändert. Die Auswirkungen sind so tiefgreifend und schnell, dass politische Entscheidungsträger_innen wie auch die meisten anderen Beteiligten darum ringen, den richtigen Umgang damit zu finden. Derweil diktieren globale Digital­ konzerne – meist aus den USA, zunehmend aber auch aus China – die Bedingungen und formen die Standards der weltweiten sozio-ökonomischen Architektur für die begin­ nende Ära, ohne dass ihr Handeln politisch reguliert wird. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst stellen sich zwei Schlüsselfragen:(1) Unter welchen Bedingungen werden sie in der digitalen Gesellschaft arbeiten?(2) Was wird die Rolle des öffentlichen Sektors im neuen digitalen Kontext sein? sungsansätze zu finden, ist es zunächst unabdingbar, diese strukturellen Änderungen zu verstehen. Im ersten Abschnitt werden die Eigenschaften der digitalen Produktion und der digitalen Wirtschaft dargelegt. Im dar­ auffolgenden Abschnitt wird die politische Ökonomie der Schlüsselressourcen in der digitalen Wirtschaft – Daten und digitale Intelligenz, die aus diesen entsteht – untersucht. Im dritten Abschnitt wird die legitime Rolle des öffentlichen Sektors im neuen digitalen Kontext beleuchtet. Im letzten Abschnitt werden politische Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer_innen des öffentlichen Sektors formuliert. Gewerkschaften warnen schon länger vor der Vernichtung von Arbeitsplätzen durch Automatisierungsprozesse und die »Informalisierung« der Arbeit durch die»Plattformisierung«. 1 Auch die Auswirkungen digitaler Überwachung auf Rechte der Arbeitnehmer_innen und Arbeitsbedingungen stehen in der Kritik. Besorgniserregende Entwicklungen im öffentlichen Sektor sind Outsourcing, die Privatisierung digitaler Tätigkeiten, wachsende Abhängigkeit in Public-Private Partnerships und die Steuervermeidung von global agierenden Digitalkonzer­ nen. All das unterminiert staatliche Handlungsfähigkeiten und öffentliche Haushalte. Jenseits dieser bekannten Probleme wird im Folgenden un­ tersucht, welche grundlegenden Veränderungen der Wirt­ schaftsstrukturen Daten als Schlüsselressource der Digital­ wirtschaft mit sich bringen. Anschließend werden die Aus­ wirkungen dieser Veränderungen auf den öffentlichen Sek­ tor und dessen Arbeitnehmer_innen in Augenschein ge­ nommen. Die meisten der oben dargestellten Befürchtun­ gen der Arbeitnehmer_innenseite stehen im Zusammenhang mit den an der Oberfläche sichtbaren Phänomenen der tief­ erliegenden strukturellen Veränderungen. Um adäquate Lö­ 1»Plattformisierung« beschreibt die Nutzung digitaler Plattformen, um die wirtschaftliche Aktivität in beinahe allen Bereichen umzu­ strukturieren, wie es Uber beispielsweise im Transportwesen macht. Das Phänomen wird auch»Uberisation« genannt. 2 Die Merkmale der digitalen Wirtschaft 2 DIE MERKMALE DER DIGITALEN WIRTSCHAFT Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Bedeutung der Digi­ talwirtschaft vollständig erkannt ist. Aber ihre Logik liegt schon jetzt vielen, wenn nicht sogar den meisten zentralen Veränderungen unserer heutigen Zeit zugrunde. Um diese Logik zu erkennen und sich auf die Zukunft vorzubereiten, müssen zunächst einige der grundlegenden Unterschiede zwischen dem vergehenden Industriezeitalter und der ent­ stehenden digitalen Gesellschaft verstanden werden. Das Industriezeitalter begann, als Maschinen und ihr Einsatz in Fabriken zu zentralen Elementen der ökonomischen Struk­ tur der Gesellschaft wurden. Eine Maschine funktioniert im Wesentlichen durch die Übertragung von physikalischer Kraft und Bewegung. In vorindustriellen Zeiten wurde kör­ perliche Arbeit beinahe ausschließlich durch Menschen oder Tiere erledigt. Dieser grundlegende Wandel veränderte nicht nur die gesamte Wirtschaft, sondern auch unsere sozi­ alen, politischen und kulturellen Systeme. Das ist hinrei­ chend bekannt und muss nicht wiederholt werden. Kapital wurde gleichbedeutend mit dem Besitz von Maschi­ nen und Fabriken; Arbeiter_innen leisteten Lohnarbeit an Maschinen. Die Rolle des öffentlichen Sektors veränderte sich: Hatte sie in der vorindustriellen Zeit darin bestanden, Sicherheit und eine einfache Grundversorgung zu gewähr­ leisten, so kamen nun neue Aufgaben hinzu, nämlich zu­ sätzlich Verantwortung für eine umfassende Infrastruktur zu übernehmen, die für die Industrialisierung benötigt wurde. Dabei ging es sowohl um»harte« Infrastruktur, wie Elektri­ zität, Straßen, Eisenbahnen und Häfen, als auch um»wei­ che«, wie Bildung und das Bankwesen. Der öffentliche Sek­ tor war somit direkt an der Produktion beteiligt, wobei der Umfang der Beteiligung je nach politischer Ideologie unter­ schiedlich, aber überall in der Welt hoch war. Er sorgte zu­ dem dafür, dass Material bereitstand und die schwächeren Wirtschaftsakteure wie Arbeiter_innen sowie Bauern und Bäuerinnen rechtlich geschützt waren. Anfänglich sah die einfache Wertschöpfungskette folgen­ dermaßen aus: Rohstoffe kamen in den Fabriken an, dort wurden daraus Waren hergestellt, die dann wiederum zu den Märkten überall auf der Welt geliefert wurden. Fabrik­ besitzer_innen lenkten und kontrollierten diese Wertschöp­ fungskette. Dieses Modell hat sich in den letzten fünfzig Jah­ ren grundlegend gewandelt, da geistiges Eigentum deutlich wichtiger geworden ist als das Eigentum an Maschinen. So­ genannte Wissensarbeiter_innen(knowledge workers) wa­ ren jetzt gefragt – von denen einige beinahe so viel verdie­ nen, wie es zuvor nur durch den Besitz von Kapital möglich gewesen wäre – und die Herstellung wurde in Entwicklungs­ länder ausgelagert. In erheblichem Ausmaß wurden diese neuen, auf geistigem Eigentum basierenden Wertschöp­ fungsketten durch die Informations- und Kommunikations­ technologien ermöglicht, die es erlauben, Produktionspro­ zesse aus der Ferne zu überwachen. Gleichzeitig zog sich der öffentliche Sektor immer mehr von seinen traditionellen Auf­ gaben bei der Wissensproduktion zurück, die eine sehr schnelle Privatisierung durchlief. Die Entwicklungsländer standen in Konkurrenz zueinander, um durch möglichst niedrige Löhne attraktiv als Auslagerungsstandort zu wer­ den, und unterbaten sich gegenseitig, indem sie die Rechte und den Schutz von Arbeiter_innen einschränkten. Struk­ turanpassungsprogramme führten in dieser Zeit zu immer mehr Sparmaßnahmen im öffentlichen Sektor und sorgten für dessen endgültigen Ausstieg aus vielen Wirtschaftsaktivi­ täten. Ein maßgebliches Ziel all dieser Vorgänge war, für glo­ bale Konzerne aus dem Norden neue Märkte im Süden zu erschließen, was auch durch Handelsabkommen unterstützt wurde. Der heute zu beobachtende digitale Wandel ist wesentlich grundlegender. Der Vorstandsvorsitzende des deutschen Autoherstellers Daimler erklärte 2015, er fürchte als stärkste Konkurrenten Google und Apple(und nicht andere Auto­ hersteller). Er warnte davor, dass die Autohersteller die Fox­ conns der Automobilindustrie werden könnten(die taiwani­ sche Firma Foxconn stellt Telefone für Apple her). Google oder Apple wären dann das»Gehirn« in jedem echten Au­ to. 2 Das chinesische Unternehmen Didi, das Fahrgelegenhei­ ten online vermittelt, unterstützt Volkswagen beim Autode­ sign, denn letztendlich hält Didi die wesentlichen Daten zur Autonutzung vor. 3 Herkömmliche Herstellungsprozesse und Vorteile durch geistiges Eigentum verlieren immer stärker an Gewicht, da die wirtschaftliche Macht zunehmend bei denen liegt, die 2 https://www.patentlyapple.com/patently-apple/2015/09/daimler-ceorants-that-they-wont-be-the-foxconn-of-car-makers-for-apple.html. 3 https://www.reuters.com/article/us-autoshow-beijing-vw-didi-exclu­ sive/exclusive-volkswagen-in-talks-to-manage-didi-fleet-co-developself-driving-cars-idUSKBN1I10YP. 3 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN im Besitz der Schlüsseldaten der jeweiligen Branche sind. Diese Daten liegen in weiten Teilen bei konsumorientierten digitalen Plattformen. 4 Diese Plattformen sind, was die Da­ ten angeht, die größten Schürffelder der Gesellschaft. Diese Funktion ist weitaus wichtiger, als Interaktionsraum für Wirtschaftsakteure einer Branche zu sein, was ihr ursprüng­ liches Gewerbe war. Dieser Interaktionsraum ist dennoch notwendig, um Daten zu sammeln, denn miteinander agie­ rende Akteure hinterlassen Spuren ihrer Aktivitäten. Diese Daten werden in das Hauptkapital der digitalen Wirtschaft umgewandelt, in digitale Intelligenz(ein Begriff, der alle Ar­ ten von Erkenntnissen und Informationen umfasst, die aus Daten gewonnen werden, von der Datenanalyse bis zu fort­ geschrittenen Formen künstlicher Intelligenz, KI). Digitale In­ telligenz wird angewandt, um die ökonomischen Aktivitä­ ten und Interaktionen einer Branche engmaschig zu über­ wachen und maßgeblich umzustrukturieren, und dies ge­ schieht auf eine wesentlich effizientere Art und Weise als noch im Industriezeitalter. Zusätzlich ermöglicht sie gänzlich neue intelligente Produkte und Dienstleistungen. Daten und digitale Intelligenz sind Ausdruck einer noch nie gekannten produktiven Kraft, ähnlich wie es die Mechanisierung für den Start der industriellen Revolution war. Genau diese digitale Intelligenz nannte der CEO von Daimler das»Gehirn« des Autos. Sie versetzt einen Fahrdienstver­ mittler in die Lage, einen traditionsreichen Autohersteller beim Autodesign zu beraten. Googles erstes KI-Projekt hieß Brain. 5 Das von Alibaba gestützte Smart-City-Projekt für Kuala Lumpur heißt City Brain. 6 »Gehirn« ist tatsächlich die passende Analogie; datenbasierte Digitalunternehmen wer­ den zum Gehirn jeder Branche, die sie intelligent überwa­ chen und umgestalten. Von daher liegt die Kernkompetenz von Uber und Amazon darin, dass sie als»Gehirn« für das weitreichende Transportund Handelsnetzwerk fungieren, das sie steuern und kont­ rollieren. So ist es beispielsweise ganz offensichtlich nicht in­ telligent, wenn ein Taxi nach jeder Fahrt an den Taxistand zurückkehrt oder telefonische Buchungen von Kunden an­ nimmt, die wahrscheinlich weit entfernt sind, wenn es doch gerade an der Stelle, wo eine andere Fahrt endete, verfüg­ bar sein könnte und der Kunde vielleicht sogar in die gleiche Richtung gebracht werden will, in die der Taxifahrer sowie­ so fahren wollte. Diese Unternehmen, die als»digitale Intel­ ligenz« oder»Gehirn« agieren, müssen nicht selbst im Be­ sitz von Sachwerten sein oder real den Betrieb durchführen; sie müssen nicht einmal in dem Land ihren Sitz haben, wo der Betrieb, der mit der Dienstleistung zusammenhängt, durchgeführt wird. Sie haben auch im Allgemeinen wenig mit geistigem Eigentum zu tun. Sie repräsentieren damit ei­ 4 Andere Teile der Wertschöpfungskette erzeugen ebenfalls wichtige Daten, beispielsweise Herstellungsdaten. Diese sind besonders nütz­ lich für den entsprechenden Prozess, jedoch weniger für die gesamte Wertschöpfungskette. Die insgesamt wertvollste Datenressource sind soziale Daten, die von verbraucherorientierten Wirtschaftszweigen gesammelt werden. 5 https://ai.google/research/teams/brain/. 6 https://www.opengovasia.com/malaysia-city-brain-initiative-to-use-­ real-time-anonymised-traffic-data-from-grab/. ne ganz neue Art von mächtigen Wirtschaftsakteuren. Die­ se»Informationskonzerne« übernehmen nach und nach die Wertschöpfungsketten in allen Branchen. Schätzungen zufolge wird in zehn Jahren Waymo, ein Toch­ terunternehmen von Alphabet, das autonome Fahrzeuge herstellt, mehr wert sein als Ford, General Motors, Fiat-Chrys­ ler, Honda und der Elektroautobauer Tesla zusammenge­ rechnet. 7 Waymo macht lediglich Folgendes: Es bestellt Au­ tos bei Chrysler und Jaguar – die damit quasi Zulieferbetrie­ be werden – und stattet diese Autos mit einer selbstfahren­ den Software und Hardware aus, die inhouse gebaut wird. 8 Man könnte auch sagen, sie installieren das»Gehirn« in die Autos. Wirklich interessant wird es später, wenn ein riesiges Netzwerk von selbstfahrenden Autos besteht, die mittels zentralisierter Intelligenz gesteuert werden. Andere Teile des Transportsektors würden immer stärker in dieses intelligente System eingebunden werden, bis quasi die gesamte Trans­ portbranche so gesteuert wäre. Das Gehirn oder die zentrale Intelligenzeinheit eines Systems zu sein, setzt enorme Macht frei, die über jeden Teil der Wertschöpfungskette ausgeübt werden kann. Amazon er­ wirbt mit der Organisation seines digitalen Marktplatzes sehr schnell riesige Mengen an digitaler Information über die Produkte, die Dritte auf seinen Plattformen anbieten, und ist so in der Lage, selbst ähnliche Produkte herzustellen und zu verkaufen, die die ursprünglichen Anbieter außer Konkurrenz setzen. Ähnlich verfahren harmlos erscheinende Essenslieferfirmen, die – mit Hilfe der Daten ihrer Lieferant_ innen – eigene Herstellungen aufbauen, die als cloud kitchens bekannt sind. Interessanterweise sehen diese»Intelligenzkonzerne« ihre langfristige Unternehmensperspektive nicht unbedingt dar­ in, sich auch in Bereichen mit geringwertigen physischen Tä­ tigkeiten zu engagieren. Sie beabsichtigen eher, sich auf ihre Kernkompetenz von datenbasierter digitaler Information zu konzentrieren und die meisten anderen Aktivitäten auszula­ gern, wie es die führenden Unternehmen einer Wertschöp­ fungskette normalerweise tun. Ihre jetzige Beteiligung an diesen physischen Tätigkeiten scheint zunächst störend; sie wollen alternative Wege aufzeigen und etablieren, um diese Aktivitäten auf eine Weise zu steuern, die eng mit dem zen­ tralen»Gehirn« oder der»Informationsfunktion« verbunden ist, die sie selbst verkörpern. Stellt sich solch ein neues, durch digitale Information geleitetes Wertschöpfungsmodell als ef­ fizienter heraus, so werden voraussichtlich verschiedene phy­ sische Aktivitäten wieder ausgelagert werden. Aber dann werden die betreffenden Hersteller_innen, Händler_innen und Dienstleister_innen bei den meisten ihrer Aktivitäten vollständig von der digitalen Information des führenden Un­ ternehmens abhängig sein, was wiederum zu ungünstigen Ausgangsbedingungen führt. Ihre Situation wäre mehr oder weniger vergleichbar mit jenem Status, auf den Fahrer_innen 7 https://www.ft.com/content/dc111194-2313-11e9-b329-c7e6ceb­ 5ffdf. 8 Ebd. 4 Die Merkmale der digitalen Wirtschaft von Uber zurückgestutzt wurden. Zur Erinnerung: Die Fah­ rer_innen wurden durch vielerlei Anreize ins Uber-System ge­ lockt, darunter auch die Aussicht auf einen sehr viel höheren Verdienst, der durch die höhere Leistungsfähigkeit eines digi­ talbasierten Informationssystems entstehen könne. Als das System jedoch ausgereift war und die Abhängigkeit der Fah­ rer_innen zementiert, schrumpften ihre Einnahmen überpro­ portional. 9 Während in der industriellen Revolution die physische Kraft von Menschen und Tieren auf Maschinen übertragen wurde, so delegiert die digitale Revolution zum ersten Mal systema­ tisch Intelligenz an Maschinen. Die industrielle Revolution hatte die Massenproduktion zum Ergebnis; die digitale Revo­ lution konzentriert sich auf intelligente Produktion. Dabei geht es nicht nur darum, wo, wann und wie etwas anzuwen­ den ist, beispielsweise beim Zusammenführen von Kaufwilli­ gen und Verkäufer_innen im E-Commerce oder dem Einsatz von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln bei der Präzisions­ landwirtschaft; intelligente Produktion wird auch bei Pro­ dukten und Dienstleistungen angewandt, bei intelligenten Autos oder smarten Kühlschränken. Da digitale Information viele Aktivitäten, Produkte/Dienstleistungen und Akteure vernetzt, beginnt sie, ganze Branchen vollständig zu kontrol­ lieren und umzustrukturieren. Die größte Wirtschaftsmacht halten demnach jene Akteure in der Hand, die im Besitz der Daten und in der Lage sind, sie in digitale Intelligenz umzu­ wandeln. Das macht die digitale Wirtschaft zu einer völlig neuen und gänzlich anderen Art von Wirtschaft. Das Modell der digitalen Wirtschaft wirkt sich einschneidend auf Bereiche aus, die traditionell vom öffentlichen Sektor be­ setzt sind. Google besitzt sehr wichtige Geodaten sowie Da­ ten zum Stadtverkehr und zu vielen anderen für den Trans­ portsektor wichtigen Bereichen. Das Unternehmen stand in Verhandlungen mit US-Stadtverwaltungen, um praktisch den gesamten städtischen Verkehrsbetrieb zu übernehmen, wobei Subventionen vom öffentlichen Nahverkehr abgezo­ gen werden und Ride-Sharing-Unternehmen zugutekom­ men sollten. 10 In China könnten große, privat entwickelte und geleitete Initiativen zur»Intelligenten Bildung« mit ei­ nem KI-basierten individualisiertem Lernkonzept das Modell der auf Lehrenden und Klassenraum beruhenden Bildung ablösen. 11 Im Gesundheitssektor steht heute der Arzt im Mit­ telpunkt, wenn es um den Erstkontakt zu Patient_innen geht. Sehr bald wird der erste Impuls für eine Gesundheits­ maßnahme von tragbaren Datengeräten wie Smart Watches ausgehen. Auch ein zweiter Check mittels Gesundheitstests könnte automatisch veranlasst werden – es könnten sogar vorläufig Medikamente verschrieben werden, bis das Daten­ unternehmen überhaupt berät und einen Arzttermin verein­ 9 https://www.thenewsminute.com/article/no-easy-exit-ola-and-uberdrivers-india-face-spiralling-debt-trap-102558. 10 https://www.theverge.com/2016/6/27/12048482/alphabet-sidewalk-­ labs-public-transport-columbus-ohio. 11 https://www.technologyreview.com/s/614057/china-squirrel-hasstarted-­a-grand-experiment-in-ai-education-it-could-reshape-howthe/. bart. 12 Gesundheitsdaten, die diese Datenunternehmen sam­ meln, werden für die Entwicklung von Medikamenten und medizinischen Geräten unverzichtbar sein. Googles Plan ist es, Internet-Städte zu bauen, in denen datenbasierte Syste­ me jeden einzelnen Teilbereich der Stadt lenken, selbstver­ ständlich unter der Aufsicht des Konzerns. 13 Solche grundlegenden Veränderungen werden sich in jeder Wirtschaftsbranche zeigen, sogar schneller, als die meisten glauben wollen, so wie es häufig der Fall ist, wenn es um Di­ gitales geht. Es ist sehr wichtig für Angestellte im öffentli­ chen Sektor, diese tektonischen Verschiebungen zu verste­ hen und vorherzusehen, damit sie ihre Strategien entspre­ chend ausrichten können, auch dann, wenn sie spezifische, sofort sichtbare Änderungen angehen. Was im Industriezeitalter die Fabriken und der freie Markt als zentrale Wirtschaftsinstitutionen waren, stellt in der digita­ len Gesellschaft die digitale Plattform dar. Plattformen ver­ körpern das Schlüsselinvestitionsgut der digitalen Ökonomie, die digitale Information, die intelligente Produktion ermög­ licht – sowohl von Waren als auch von Dienstleistungen. Plattformunternehmen agieren nicht im Markt, vielmehr er­ setzen und rematerialisieren sie diesen. 14 Damit rangieren Plattformen jenseits des Marktes, da Märkte hauptsächlich auf Austausch mit freier Preisgestaltung basieren und auf Preissignalen, die Angebot und Nachfrage maßgeblich be­ stimmen. Plattformen ersetzen die freie Preisgestaltung, um im jeweiligen Kontext, für jeden Zeitpunkt und jede denkba­ re wirtschaftliche Interaktion die»besten« Handelskonditio­ nen intelligent festzusetzen, die für unterschiedliche Kauf­ willige unterschiedlich aussehen können. 15 Angebot und Nachfrage werden ebenso zeitgleich durch diese Plattfor­ men intelligent gesteuert. Beides ist ein direktes Resultat aus den datenbasierten, umfangreichen Kenntnissen über Ak­ teure und Aktivitäten auf der Angebots- wie auf der Nach­ frageseite und nicht notwendigerweise aus Preisinformatio­ nen. Wirtschaftliche Beziehungen streben danach, eine lang­ fristige»Dienstleistungsbeziehung« aufzubauen, da Plattfor­ men ihre Abonnement-Modelle ausweiten. 16 Dieser post-in­ dustrielle und post-marktwirtschaftliche Charakter von Platt­ formen entzieht diese den traditionellen Mechanismen der Marktregulierung. Global agierende Konzerne hatten die nationalen Regierun­ gen gebraucht, um wirksame Gesetze zu verabschieden und durchzusetzen, die eine Werterfassung von geistigem Eigen­ tum ermöglichen. Im Digitalen greifen sie jedoch auf die 12 https://www.cbinsights.com/research/apple-healthcare-strategy-­ apps/. 13 https://medium.com/sidewalk-talk/reimagining-cities-from-the-­ internet-up-5923d6be63ba. 14 https://lawreview.law.ucdavis.edu/issues/51/1/symposium/­ 51-1_Cohen.pdf. 15 https://www.getelastic.com/dynamic-pricing-and-the-new-formulafor-profit. 16 Nicht nur Netflix bietet seine Streaming-Plattform als Abonnement an, technische Dienstleister wie Uber und sogar der Warenkonsum, wie bei Amazon, werden zunehmend auf der Basis von Abos abge­ wickelt. 5 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN nicht gesetzlich geregelte Entnahme aller möglichen Daten zurück, die sie einfach durch ihre digitale Allpräsenz und ihre Macht abschöpfen. Sie entziehen sich rechtlichen Diskussio­ nen über den ökonomischen Wert von Daten, um die Auf­ merksamkeit von diesen in einem rechtsfreien Raum stattfin­ denden Aktivitäten fernzuhalten. 17 Stattdessen setzen sie an­ dere Leitplanken:»Code ist das Gesetz« und»Architektur ist Politik«. 18 Code und Architektur meinen hier die Software, die Digitalkonzerne weltweit in Netzwerken anwenden, bei­ spielsweise Cloud-Anwendungen, die den»Körper« der neuen digitalen Wirtschafts- und Sozialsysteme formen. Technische Kontrolle durch Software ist sicher und aus der Ferne effektiv. Konzerne brauchen kaum rechtlichen Schutz für die wertvollen Daten, die sie sammeln und speichern, denn das passiert zumeist hinter technischen Mauern. Die Technologie bietet zugleich die allumfassende Zwangsge­ walt zur Durchsetzung. Der Eigentümer eines Einkaufszent­ rums beispielsweise braucht Rechtsbeistand, um einen lästi­ gen Ladenbetreiber vor die Tür zu setzen, aber ein Händler auf einer E-Commerce-Plattform kann einfach mit techni­ schen Mitteln»gelöscht« werden – sofort und ohne Regres­ sanspruch. wird aus der Ferne und als Monopol ausgeübt, und zwar so, dass unter anderem den Arbeitnehmer_innen nur wenig Spielraum oder Verhandlungsmacht bleibt. Der globale und vertikal integrierte Charakter dieser Digitalkonzerne ermög­ licht es ihnen, Aufgaben zu besetzen, die traditionell beim öffentlichen Sektor lagen. In den folgenden zwei Abschnit­ ten werden diese beiden Themen untersucht. Die USA sind der stärkste politische Befürworter dieses he­ gemonistischen Silicon-Valley-Modells von digitaler Wirt­ schaft mit seinen global agierenden, monopolistischen Digi­ talkonzernen. Die US-Regierung nutzt Handelsabkommen und andere Mittel, um eine grenzenlose globale Digitalwirt­ schaft zu erschaffen, in der Daten frei fließen(und entnom­ men werden können) und nationale Regulierungsansätze nur unzureichend greifen. Diese basiert auf privatrechtli­ chen Regelungen, die dort in der Rechtsprechung verankert sind, wo die Digitalkonzerne ihren Hauptsitz haben, meist also in den USA. 19 Das Schreckgespenst eines durch die USA kontrollierten globalen digitalen Wirtschaftsraums wurde in letzter Zeit durch eine nicht weniger ängstigende Aussicht auf eine zweigleisige digitale Welt abgelöst, mit konkurrie­ renden und zunehmend exklusiven digitalen Wertschöp­ fungsketten, die entweder in den USA oder China konzent­ riert sind. 20 Die digitale Konkurrenz zwischen den beiden Ländern weitet sich über die Wirtschaft in alle Bereiche aus, darunter Sicherheit und Militär, was Parallelen zu der Zeit des Kalten Krieges heraufbeschwört. Daten und digitale Information sind der Angelpunkt, durch den einige wenige Digitalkonzerne Kontrolle über die Welt­ wirtschaft und-gesellschaft ausüben. Eine solche Kontrolle 17 Überall, wo es ihnen nutzt, wenden sie privatrechtliche Verträge zu ihren Gunsten an. 18 Lawrence Lessig(2000): Code is Law: On Liberty in Cyberspace, Har­ vard Magazine, January–Februay(5 pages); sowie https://www.eff. org/fr/deeplinks/2010/03/video-eff-panel-­architecture-policy. 19 Die der US-Regierung vorschwebende Vision eines»grenzenlosen Handels« beschreibt das Grundsatzpapier»Digital 2 Dozen«: https://ustr.gov/sites/default/files/Digital-2-Dozen-Final.pdf. 20 Kristalina Georgieva, geschäftsführende Direktorin des Internatio­ nalen Währungsfonds, spricht von einer»digitalen Berliner Mauer«, die Länder dazu nötigt, zwischen verschiedenen Technologiesyste­ men zu wählen. https://www.imf.org/en/News/Articles/2019/10/03/ sp100819-AMs2019-Curtain-Raiser. 6 Datenkontrolle – und wie sie wiederzuerlangen ist 3 DATENKONTROLLE – UND WIE SIE WIEDERZUERLANGEN IST Daten werden durch die Tätigkeiten gewöhnlicher Men­ schen, Konsument_innen und kleinerer Wirtschaftsakteure erzeugt, 21 die digitale Plattformen nutzen. All diese Daten werden von den Digitalkonzernen gleichsam aufgesaugt und in digitale Intelligenz umgewandelt, um alle anderen Akteu­ re zu organisieren, zu lenken und zu kontrollieren. Auf Intel­ ligenz beruhende Abhängigkeit ist selbstredend sehr groß. Sie wird durch die stark monopolistischen, vertikal integrier­ ten technischen Strukturen noch engmaschiger. Das Ergeb­ nis sind sehr einseitige Auftragsbedingungen zwischen den Digitalkonzernen und allen anderen Wirtschaftsakteuren. Welche Möglichkeiten haben unter diesen Gegebenheiten kleine Wirtschaftsakteure, darunter Arbeitnehmer_innen, ih­ re Wirtschaftsmacht und damit auch ihre Verhandlungsposi­ tion zu stärken? Digitale Wertschöpfungsketten beginnen mit Daten, die zu­ nächst von Individuen und kleinen Wirtschaftsakteuren stam­ men. Diese Daten verleiben sich die Digitalkonzerne einseitig ein und bemächtigen sich so des gesamten wirtschaftlichen Nutzens der Daten und der daraus abgeleiteten Information. Es darf bezweifelt werden, ob das fair ist. Wenn Individuen und kleine Akteure die Schlüsseldaten im Herzen der digita­ len Macht liefern, und damit Informationen über sich selbst – können sie dann nicht auch kollektive Rechte und Gemein­ schaftsbesitz 22 am wirtschaftlichen Wert dieser Daten anmel­ den? Wirtschaftspolitische Spielregeln und gesetzliche Rah­ menbedingungen in diesem Sinne aufzustellen, ist der struk­ turell beste Weg, um digitale Macht zu dezentralisieren. 21 Plattformunternehmen nutzen Daten und digitale Information auf eine einzigartige Weise, um alle anderen Akteur_innen der Wert­ schöpfungskette eng zu kontrollieren und damit auch auszubeuten, seien es kleine herstellende Betriebe/Manufakturen, Händler_innen, Dienstleistungsunternehmen oder Arbeitnehmer_innen. Im Ver­ gleich zur digitalen Macht der Plattform- oder Digitalkonzerne kön­ nen diese in jeder digitalen Wertschöpfungskette unter der Rubrik »kleine Wirtschaftsakteur_innen« zusammengefasst werden. Dieser Begriff wird in diesem Artikel häufig genutzt, da all diese Akteur_in­ nen Gegenstand von Datenkontrolle sind und zumindest einige Da­ tenrechte haben sollten, da sie die meisten der Daten beisteuern, auf denen die Wirtschaftsmacht der beteiligten Digitalkonzerne beruht. 22 Der Begriff»Besitz« trifft vor allem auf materielle Güter zu, der eine ausschließliche Nutzung einschließt. Daten können zeitgleich von vie­ len Akteuren genutzt werden, die auch unterschiedliche Nutzungs­ rechte haben. Daher scheint es angebracht, eher von»primären wirtschaftlichen Rechten an Daten« zu sprechen als von Besitz. Der Begriff»Besitz« wird hier in diesem Sinne genutzt, um auf solche pri­ mären wirtschaftlichen Rechte zu verweisen. Individuelle Datenrechte sind relativ weit entwickelt, vor al­ lem wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht. Persönli­ che Daten werden als eine Erweiterung der»Persönlichkeit« angesehen. Es erschließt sich nicht, warum eine ähnliche Auffassung nicht auf soziale oder Gruppendaten anwendbar sein sollte. 23 Diese Daten lassen sich zwar nicht Einzelperso­ nen zuordnen, aber sie beziehen sich auf eine deutlich ein­ grenzbare soziale oder wirtschaftliche Gruppe von Men­ schen. Ein Beispiel dafür wären Daten einer kleineren religiö­ sen Gruppierung, die in einem bestimmten Stadtgebiet wohnt, oder, um ein Wirtschaftsbeispiel zu nennen, gemein­ same Daten von den Pendlern einer Stadt. In Analogie zu den persönlichen Daten sollten solche Gruppen- oder Ge­ meinschaftsdaten als eine Erweiterung der jeweiligen Ge­ meinschaft, der»Gemeinschaftlichkeit«, angesehen werden. Genau wie persönliche Daten im Hinblick auf das Individuum sind solche Daten untrennbar – und häufig unveräußerlich – mit einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft verbun­ den. Dadurch ist in ihnen potenziell eine große Macht über die Gruppe/Gemeinschaft enthalten, die gezielt dazu ge­ nutzt werden kann, ihr zu schaden oder zu dienen. Genau auf dieser Basis kann die Gruppe oder die Gemeinschaft die primäre Kontrolle oder den Besitz an den Gruppen- oder Ge­ meinschaftsdaten geltend machen. Jenseits von Datenschutzrechten gibt es auch Überlegungen, die in Richtung von individuellen wirtschaftlichen Rechten an den eigenen Daten gehen. Hier sind vor allem zwei Herange­ hensweisen wichtig. Auf der einen Seite geht es um die Übertragbarkeit von Daten, die sicherstellt, dass Personen ih­ re Daten von einem Service-Provider aus lesen und zu einem anderen ihrer Wahl transferieren können. Das ist ein sehr wichtiges Recht und sollte überall gewährleistet sein. Was den praktischen Nutzen anbelangt, so werden die Unterneh­ men aus Angst, erwischt zu werden, höchstens ein wenig vorsichtiger vorgehen, wenn es um eine besonders aggressi­ ve Ausbeutung von Daten geht. Die Wirtschaftsmacht glo­ baler Digitalkonzerne kann mit diesem Instrument weder kontrolliert noch dezentralisiert werden. Ein Jahr nach der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung(DS­ GVO), die solch eine Bestimmung enthält, kann interessan­ terweise beobachtet werden, dass große globale Digitalkon­ 23 Rührt das aus der neoliberalen Maxime, die Margaret Thatcher so deutlich auf den Punkt brachte, als sie sagte:»So etwas wie eine Ge­ sellschaft gibt es nicht«? 7 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN zerne ihren Anteil am EU-Markt erhöhen konnten. 24 Im Nor­ malfall kann nicht davon ausgegangen werden, dass Men­ schen die Kenntnisse besitzen, die zum Verwalten ihrer kom­ plexen Daten nötig wären, besonders da zunehmend alles datenbasiert ist; ihre individuelle Verhandlungsmacht über ihre Daten ist zu unbedeutend, um irgendeine Wirkung zu haben; und Menschen legen gewöhnlich eher Wert darauf, dass ihre Bedürfnisse sofort von den digitalen Dienstleistern erfüllt werden. All diese Faktoren treffen auch auf die zweite Herangehens­ weise zu – die individuellen Daten zu monetarisieren. Abge­ sehen davon, dass es sich als wenig effektiv herausgestellt hat, 25 kann es sehr gefährlich sein, denn Menschen würden zumindest den Großteil ihrer Daten für eine lächerliche Sum­ me abgeben. Der wirtschaftliche Nutzen, der so dem oder der Einzelnen entzogen würde(neben anderen möglichen Schäden), wäre vermutlich um ein Vielfaches größer als der übergebene Geldwert. Die digitale Wirtschaft verändert sich: Beruhte sie zunächst vor allem auf zielgruppengenauer Werbung – die vor allem persönliche Daten braucht –, tritt nun die Steuerung von Ak­ tivitäten ganzer Wirtschaftsbereiche, die auf digitaler Intelli­ genz beruht, in den Vordergrund. Daher sind die wichtigsten Daten nun aggregierte Gruppendaten, selbst wenn sie auf anonymisierten persönlichen Daten beruhen. Wenn der größte Wert der Daten darin besteht, immer stärker in Bezie­ hung zu anderen Daten gesetzt werden zu können, dann wird der geringfügige Wert dessen, was eine Einzelperson an Daten zuliefert, verschwindend gering – wenn er über­ haupt noch in irgendeiner sinnvollen Weise messbar ist. Die Behauptung»Daten sind Arbeit« ist ähnlich wie die vor­ angegangenen Herangehensweisen ein individualistischer Ansatz und weist, neben anderen konzeptionellen Fehlern, auch dieselben Schwachpunkte auf. Zum einen sind Daten überhaupt nicht wie Arbeit, die in jedem Moment der Pro­ duktion neu geleistet werden muss. Einmal gesammelte Da­ ten behalten ihren Nutzen. 26 Die Rendite für die, die sie bei­ gesteuert haben, kann also stark fallen. Eine Maschine, die einmal von Menschen gelernt hat, wie sie eine Aufgabe ver­ richten soll, muss nicht immer wieder aufs Neue trainiert werden. 27 Die»Arbeit« der geleisteten Daten, die für solch einen Lernprozess gebraucht werden, wird somit sofort wertlos, es sei denn, es könnte eine Art von dauerhaften Rechten am Wert der Daten, die beigesteuert werden, fest­ gelegt werden. Individuelle Rechte dieser Art sind schwer zu fassen und umzusetzen, da der Datenwert, wie oben schon aufgezeigt, vor allem aus aggregierten Daten entsteht. Hin­ 24 https://www.fastcompany.com/90351655/gdpr-helps-google-­andfacebook-grow-uk-market-share-in-2019. 25 https://www.wired.com/story/i-sold-my-data-for-crypto/?verso=true. 26 Accenture bezeichnet künstliche Intelligenz als Kapital-Arbeits-­ Hybrid:­ https://www.accenture.com/sk-en/insight-artificial-­ intelligence-future-growth. 27 Dies wird»Industrialisierung des Lernens« genannt: https://ictsd.iisd. org/sites/default/files/research/rta_exchange-the-digital-transforma­ tion-and-trade-ciuriak-and-ptashkina.pdf. zu kommt, dass diese Rechte äußerst schwer verhandelbar und kaum individuell zu erhalten sind. Aus all diesen Gründen ist ein gemeinsames Vorgehen not­ wendig, um wirtschaftliche Rechte an Daten geltend zu ma­ chen. Ein solcher Ansatz basiert auf den primären wirtschaft­ lichen Rechten einer Gruppe/Gemeinschaft an den Daten, die»aus ihnen entstehen«(Datenquelle) und die»von ihnen handeln«(Datensubjekt). Solche Daten können als Gruppenoder Gemeinschaftsdaten charakterisiert werden und kollek­ tive wirtschaftliche Rechte an diesen Daten können als Grup­ pen-/Gemeinschaftsbesitz an Daten betrachtet werden. 28 Es würde zu weit führen, hier bis ins Detail das Konzept eines Kollektivbesitzes an Gemeinschaftsdaten nachzuzeichnen. 29 Die zwei wichtigsten Elemente sollen hier aber kurz angeris­ sen werden. Zunächst einmal zeigt sich eine Analogie zu Rohstoffen: Diese gehören der Person, die im Besitz des rea­ len Ortes oder Territoriums ist, aus dem diese Rohstoffe stammen. Das Nagoya-Protokoll zur Biodiversitätskonventi­ on schreibt vor, dass der Nutzen, der aus dem Einsatz gene­ tischer Ressourcen erwächst, die aus einer bestimmten Ge­ meinschaft stammen, gerecht und fair mit dieser Gemein­ schaft geteilt werden muss. 30 Ähnlich könnte ein Großteil der Daten einer Gesellschaft als eine kollektive soziale Ressource angesehen werden, die der sozialen Einheit gehören, aus der sie generiert werden. Die zweite Grundlage dieses Konzepts ist unter Umständen sogar noch wichtiger. Es geht dabei um das Subjekt der Da­ ten, darum,»um wessen Daten es sich handelt«. Der Haupt­ wert der Daten liegt in der Information, die sie über das Da­ tensubjekt liefern. Wir sollten tatsächlich nicht nur über Da­ ten sprechen, die Unternehmen über uns haben, sondern darüber, dass sie Informationen über uns haben. 31 Das lässt die sozioökonomischen Auswirkungen viel deutlicher zuta­ ge treten. Das entscheidende Merkmal einer digitalen Ge­ sellschaft und Wirtschaft ist, dass Information zum ersten Mal systematisch, jenseits des Menschen oder menschlicher Organisationen, in Maschinen verkörpert ist. Solche Infor­ mation enthält nicht irgendein fragmentarisches Wissen über uns, wie es in einer Umfrage oder in einem Bonuspro­ gramm der Fall ist. Sie ist sehr granulär und systemisch auf­ gebaut, wie ein Gehirn, das pausenlos kleine Informations­ häppchen aufnimmt und diese in fortlaufend sich erneuern­ 28 Der Begriff»Besitz« wird hier genutzt, um auf den wirtschaftlichen Aspekt von Datenrechten zu verweisen, denn die Mehrzahl der Men­ schen assoziiert heute Datenrechte ausschließlich mit Datenschutz und Datensicherheit. 29 Das Konzept gemeinschaftlichen Datenbesitzes findet sich in einem Aufsatz mit dem Titel:»Data and Data Intelligence Commons«: http:// datagovernance.org/report/data-and-data-intelligence-commons. 30 https://www.cbd.int/abs/about/. 31 So sehen es die wichtigsten digitalen Wirtschaftsakteur_innen. Als Dara Khosrowshahi, ehemals Geschäftsführer von Expedia, heute von Uber, gefragt wurde, ob die digitale Innovation immer noch Frei­ räume bieten würde, antwortete er:»… Die Googles und Facebooks dieser Welt haben so viel mehr Information über Massenkonsum­ verhalten, dass sie wahrscheinlich einen unfairen Vorsprung haben …«[Übers. ME]. https://www.nytimes.com/2017/10/18/technology/ frightful-five-start-ups.html. 8 Datenkontrolle – und wie sie wiederzuerlangen ist den Steuerungen und Aktionen zusammenführt. Digitale In­ formation durchdringt alles, sie führt dabei häufig über das hinaus, was wir selbst über uns wissen, und sie ist in weiten Teilen selbstausführend. 32 Weil das Phänomen neu und ein­ zigartig ist, brauchen wir ebenso einzigartige Methoden, es zu beschreiben und mit ihm umzugehen. Eine solche kör­ perlose Information hat vermutlich die größtmögliche Macht über eine betroffene Person. Es ist ein sehr leicht zu recht­ fertigender philosophischer Grundsatz, dass das»Subjekt der Information« auch der primäre Besitzer der systemi­ schen Information über sich selbst sein sollte – egal ob indi­ viduell oder kollektiv als Gruppe oder Gemeinschaft. Dies ist die zweite Basis des kollektiven Besitzes von Daten, die Da­ ten und Informationen»über uns« sind und zugleich eine unvorstellbare Macht über uns bereitstellen. Im Zusammenhang mit Daten trifft der Begriff»Besitz« im­ mer wieder auf einigen Widerstand in progressiven Kreisen, denn in einem der letzten Hauptstreitpunkte der politischen Ökonomie ging es(und geht es immer noch) um Wissen als wirtschaftliche Ressource. Die Progressiven gehen davon aus, dass das Konzept von Besitz an Wissen minimiert oder gar ganz abgeschafft wird, und propagieren Wissen als all­ gemeine Ressource, von der alle profitieren und zu der alle beitragen können. Und warum sollte nun ausgerechnet rechtmäßiger Besitz in Bezug auf Daten vorgeschlagen wer­ den? Würde das nicht eben genau den großen Konzernen ermöglichen, unsere Daten in ihren Besitz zu bringen, ge­ nauso wie sie es mit unserem Wissen gemacht haben? Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Wissen – als Ge­ genstand von Debatten über geistiges Eigentum – und Da­ ten als einer wirtschaftlichen Ressource zu begreifen. Bei geistigem Eigentum von Wissen geht es um Rechte an neu geschöpften Ideen oder, konkreter, an geistigen Werken beispielsweise der Kunst, des Designs usw. Wie fragwürdig auch der Anspruch sein mag, dass diese in jedem Einzelfall tatsächlich neu und persönlich geschaffen sind, die Prämis­ se bleibt, dass es eine einzelne Schöpferin oder einen einzel­ nen Schöpfer eines bestimmten Wissens gibt, der oder dem zumindest ein Teil der Einkünfte daraus zusteht. Gibt es kei­ nerlei rechtliche Kontrolle, kann jeder ein solch wertvolles Wissen ausnutzen, sobald es bekannt wird. Konzerne, die sich Rechte an geistigem Eigentum normalerweise zu eigen machen, brauchten Gesetze, um dieses Wissen bei sich ein­ zuhegen und Renditen damit zu erzielen. Obwohl in dieser Form heute nicht mehr erkennbar, so entstanden die Rech­ te an geistigem Eigentum, um neues Wissen verbreiten und teilen zu können, auch wenn den Urheber_innen einige be­ grenzte und zeitlich befristete Ansprüche zugestanden wur­ den. Ohne einige solcher einklagbaren Rechte würden – so die Argumentation – die Urheber_innen dazu neigen, ihr Wissen zum ausschließlichen Gebrauch zu horten, was dem Allgemeinwohl schaden könnte. Das heutige Modell der Nutzung von Daten als wirtschaftli­ che Ressource ist etwas völlig anderes, wie im ersten Ab­ schnitt dargestellt. Die technischen Möglichkeiten, Daten zu sammeln und zu speichern, zielen genau auf deren aus­ schließliche Nutzung ab oder auf die Nutzung im Rahmen von begrenzten Kooperationen. Wenn Digitalkonzerne le­ diglich Daten sammeln und pflegen, ist damit keinerlei schöpferische Leistung verbunden. 33 Sie behaupten gerne, dass andere dieselben Daten ebenso sammeln und nutzen dürften. Das Problem dabei ist, dass diese Digitalkonzerne häufig die Infrastrukturaufgaben ganzer Branchen überneh­ men und damit in erheblichem Ausmaß natürliche Mono­ polstellungen innehaben. 34 Gewöhnlich ist ein aufstreben­ der Konkurrent nicht in der Lage, eine parallele Infrastruktur aufzubauen, die dann die von ihm benötigten Daten liefert. Und selbst wenn so etwas möglich wäre, würde die Ver­ schmelzung beider Datensets einen erheblich größeren Wert darstellen, und somit steht die ausschließliche Kontrol­ le der wichtigsten Daten einer Branche dem Allgemeinwohl entgegen. 35 Digitalkonzerne brauchen nicht das Gesetz, um Datenwert zu gewinnen und zu schützen; sie wenden eine Kombinati­ on von monopolistischer Wirtschaftsmacht und technischen Mitteln an. Wenn sich im Laufe der Zeit jedoch die Stan­ dardprozesse der Datenaneignung immer stärker verfesti­ gen, werden sie ganz sicher deren rechtliche Anerkennung und formelle Festschreibung fordern. Die einzige Möglich­ keit, Sand ins Getriebe dieser Maschinerie zu streuen, be­ steht darin, per Gesetzeskraft die primären wirtschaftlichen Rechte an den Daten von Individuen, Gruppen/Gemein­ schaft und kleinen Wirtschaftsakteuren festzuschreiben, die ja die Daten beisteuern und die Datensubjekte sind. Wie oben schon dargelegt, sind die Datenrechte der ebenge­ nannten gegenüber denen der Digitalkonzerne logisch ab­ zuleiten. Eine der wichtigsten Fragen ist: Wie können Digitalkonzerne angesichts der sich schnell verfestigenden marktüblichen Praktiken dazu gebracht werden, ihre Daten offen zu teilen, um diese einem größtmöglichen sozialen Nutzen zuzufüh­ ren, was auch eine größere Konkurrenz am Markt bedeuten würde? Letzteres ist auch nötig, um die digitale Wirtschafts­ macht insgesamt zu dezentralisieren. Was hier vorgeschla­ gen wird, ist die rechtliche Durchsetzung kollektiver wirt­ schaftlicher Rechte der ursprünglichen»Datenlieferanten« (Datenquellen) und derjenigen,»von denen die Daten han­ deln«(Datensubjekte). Digitale Daten weitreichend zu teilen, ist das Ziel, aber zugleich soll ein angemessener Schutz der Individuen und Gruppen/Gemeinschaft gewährleistet sein. Die wirtschaftlichen Rechte an Daten individuell zu regulie­ ren, bleibt wirkungslos, weil Individuen nur begrenzte Mög­ lichkeiten haben, Daten sinnvoll zu nutzen. Und der zumeist 32 So ordnen beispielsweise Algorithmen von E-Commerce-Plattformen Waren unseren wahrgenommenen Präferenzen zu und bilden in die­ sem Kontext sogar die Preise. Die gesamte Transaktion wird automa­ tisch durchgeführt, ohne dass irgendein Mensch etwas tut. 33»Fakten« fallen nicht unter den gesetzlichen Schutz geistigen Eigen­ tums. 34 Viele dieser Aufgaben lagen früher beim öffentlichen Sektor. 35 Das können erweiternde oder sich ergänzende Datensets sein, die zu Skalierungseffekten oder Ausweitung der Bereiche führen würden. 9 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN monopolistische oder duopolistische Charakter digitaler Märkte schränkt die Übertragbarkeit der Daten ein, die auf jeden Fall durch zahlreiche versteckte Kosten stark er­ schwert wird. Gruppen und Gemeinschaften können ande­ rerseits genügend Einfluss und Möglichkeiten haben, um ih­ re kollektiven wirtschaftlichen Rechte an den Daten sinnvoll auszuüben. Sie können kooperativ ein digitales Unterneh­ men führen, wie es auf den Plattformen der Genossen­ schaftsbewegung passiert. 36 Eine Stadt oder eine Kommune kann ihre kollektiven Rechte an den Pendlerdaten nutzen und verlangen, dass mehr Wettbewerb für digitale Unter­ nehmen geschaffen wird und/oder dass nur lokale Anbieter Plattformen für Vermittlungsdienste zur Personenbeförde­ rung betreiben dürfen. Digitalkonzerne können gezwungen werden, für die Nutzung der kollektiven Daten Lizenzen zu erwerben, und dadurch, wie andere Versorgungsunterneh­ men, engmaschig kontrolliert werden. Der Wert von Daten und Datenverkehr kann in erheblichem Ausmaß von der je­ weiligen Gemeinschaft vor Ort nutzbringend eingesetzt werden, um dafür zu sorgen, dass die Interessen der Men­ schen geachtet werden, ebenso wie wirtschaftliche Fairness und Gerechtigkeit. Auch wenn Unternehmen gezwungen werden, die kollekti­ ven Daten, die in ihrem Besitz sind, zu teilen, so kann im Be­ darfsfall doch die Datenerfassung gefördert werden, ohne dabei die ausschließliche Nutzung der Daten durch ein date­ nerhebendes Unternehmen für bestimmte Zwecke und be­ grenzte Zeiträume zu beeinträchtigen. Das heißt nicht, das muss hier deutlich gemacht werden, dass neue Datenrechte für Datensammler geschaffen werden, was auch nicht rat­ sam wäre. Es wäre nur eine Standardberechtigung, die er­ teilt würde im Rahmen der Lizenz für die Nutzung von kol­ lektiven Daten. Außerdem würden nicht alle Daten unter die Regulierungen für die kollektiven Besitzrechte fallen und viele verschiedene Arten von Daten würden weiterhin als private Daten gelten. Die EU hat erforscht, wie der Datenaustausch zwischen Un­ ternehmen und zugleich der Zugang zu privaten Daten im Dienste des öffentlichen Interesses sichergestellt werden kann. 37 Außerdem hat sie Fragen des Datenbesitzes unter­ sucht, vor allem bei Besitzer_innen von vernetzten Geräten (Internet-of-Things) und jenen, die Datenanwendungen für diese anbieten, und ein Konzept der»Rechte von Datener­ zeuger_innen« vorgeschlagen. 38 Die SPD schlägt für das Tei­ len von Daten ein»Daten-für-alle-Gesetz« vor. 39 Aber dies sind immer noch zaghafte Vorstöße und die EU weigert sich bis jetzt, offen mit den politischen Standardmodellen der 36 https://wiki.p2pfoundation.net/Platform_Cooperativism. 37 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/guidance-private-­ sector-data-sharing. 38 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/communication-­ building-european-data-economy. 39 https://www.spd.de/aktuelles/daten-fuer-alle-gesetz/ Ein Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie(BMWi) zeigt ähnli­ che Ansätze auf: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/ Studien/modernisierung-der-missbrauchsaufsicht-fuer-marktmaech­ tige-unternehmen-zusammenfassung-englisch.pdf?__blob=publica­ tionFile&v=3. Datenwirtschaft zu brechen, denen das herrschende Sili­ con-Valley-Modell zugrunde liegt. Da den Entwicklungslän­ dern die größte geo-ökonomische Datenvereinnahmung droht, sind sie bereit, sich trotz ihrer begrenzten Möglichkei­ ten weiter vorzuwagen.(Aus ganz ähnlichen Gründen ha­ ben übrigens die Entwicklungsländer den globalen Kampf um den Zugang zu Wissen angeführt und sich gegen die ag­ gressiven Rahmenbedingungen für geistiges Eigentum zur Wehr gesetzt.) Indien hat inzwischen einen Gesetzesent­ wurf mit Regelungen für kollektive Daten vorgelegt. 40 In Ru­ anda gibt es ein Konzept zur Datenhoheit, um Daten in na­ tionales Eigentum zu überführen. 41 Auch Südafrika strebt in diese Richtung. In der EU ist die Frage erörtert worden, wer die Rechte an den Daten von Konsument_innen hält, die Produkte auf der Ama­ zon-Plattform gekauft haben – Amazon oder die Hersteller_ innen und Händler_innen, die ihre Produkte auf der Plattform angeboten haben. 42 Ähnliche Fragen stellten auch Restau­ rantbetreiber_innen in Indien zu ihren Produkten, die sie über Liefer-Plattformen anbieten. 43 Nicht nur regionale Gemein­ schaften, sondern auch Gemeinschaften oder Gruppen von Wirtschaftsakteuren sollten Anspruch auf den kollektiven Be­ sitz der Daten haben, die sie selbst erzeugen. Ubers wichtigs­ tes Gut sind Daten, die meist von ihren Fahrer_innen stam­ men. Auf den kollektiven Datenbesitz von Gemeinschaften oder Gruppen könnten sich beispielsweise die Fahrer_innen von Uber in einer Stadt berufen, um einen kollektiven Anteil an dem enormen datenbasierten Wert des Unternehmens Uber geltend zu machen. Sie könnten so möglicherweise Mitspracherechte am Unternehmen anmelden in Form einer angemessenen Vertretung im Management. 44 Diese Logik kann auch auf Arbeitnehmer_innen angewandt werden, die regulär bei einem Unternehmen oder in einer Organisation angestellt sind. Anders als bei Uber gehören der Arbeitsplatz und die Arbeitsgeräte in diesem Fall dem je­ weiligen Unternehmen; daher werden Daten, die bei der Ar­ beit entstehen, egal ob sie von den Arbeitnehmer_innen di­ rekt erzeugt oder nur übermittelt werden, vom Unterneh­ men als ihr rechtmäßiges Eigentum beansprucht. Produkte, die von Arbeitskräften hergestellt werden, gehören ja auch dem Unternehmen und die Arbeitnehmer_innen werden nur für ihre Arbeit bezahlt. Für Arbeitnehmer_innen in be­ reits bestehenden Arbeitsverhältnissen würde Datenerzeu­ gung als Teil der gesamten Arbeitsleistung betrachtet, die von ihnen erwartet wird, und wäre somit in die bestehende Entlohnung bereits eingeflossen. Das gilt besonders für die digitale Datenerzeugung, die zumeist eine passive Aktivität ist. Daten sollten jedoch als eine besondere Form des Wert­ beitrags angesehen werden und deutlich von der Arbeits­ kraft unterschieden werden. 40 https://dipp.gov.in/sites/default/files/DraftNational_e-commerce_­ Policy_23February2019.pdf. 41 http://statistics.gov.rw/file/5410/download?token=r0nXaTAv. 42 https://www.nytimes.com/2019/07/17/technology/amazon-eu.html. 43 https://www.cci.gov.in/sites/default/files/whats_newdocument/­ Market-study-on-e-Commerce-in-India.pdf. 44 https://en.wikipedia.org/wiki/Codetermination_in_Germany. 10 Datenkontrolle – und wie sie wiederzuerlangen ist Datenerzeugung besteht aus der Weitergabe von Informati­ onen über die eigene Person, den eigenen Arbeitsbereich und die eigenen Fähigkeiten, die von und für Maschinen er­ fasst werden. So entsteht ein dauerhafter, reproduzierbarer Wert, ganz anders als bei Arbeit, die zu jedem Zeitpunkt der Produktion immer wieder neu geleistet und folglich auch vergütet werden muss. Aus den Daten von Arbeitnehmer_in­ nen erzeugte Information kann und wird eingesetzt werden, um diese Beschäftigten zu kontrollieren und später womög­ lich auch zu ersetzen. Das sind im Grunde die beiden größ­ ten Wertschöpfungen für einen Digitalkonzern. Wesentlich größere Kontrolle über alle Wirtschaftsakteure einer Bran­ che, darunter auch die Arbeitnehmer_innen, führt zu einer effizienteren und daher wesentlich profitableren Organisati­ on derselben(siehe Uber). 45 Und wenn diese Wirtschaftsak­ teure in der Folge vollständig durch intelligente Maschinen abgelöst werden – trainiert mithilfe der von den ersetzten Arbeitnehmer_innen beigesteuerten Information –, dann wirft dies sogar noch mehr Gewinn ab. Arbeitnehmer_innen und die von ihnen erzeugten Daten könnten daher dauerhaft in Beziehung zueinander stehen – egal, ob sie arbeiten oder ersetzt werden. Bei Daten kann es nicht nur darum gehen, dass ihre Erzeugung einmalig bezahlt wird. Arbeitnehmer_innen müssen sich mit anderen marginali­ sierten Akteuren der digitalen Wirtschaft vernetzen, um zu­ nächst die allgemeinen Rahmenbedingungen für den kol­ lektiven Datenbesitz von Gruppen oder Gemeinschaften festzulegen. Dann sollte diese den unterschiedlichen Kon­ texten im Hinblick auf eine gerechte und faire digitale Wirt­ schaft angepasst werden. Arbeitnehmer_innen im öffentli­ chen Sektor sollten vorausschauend untersuchen, welche Art von Daten und digitaler Information in ihrer Arbeit vor­ kommt und welche Rolle diese spielt. Sie sollten ihre Rechte am Wert der Daten und der Information, die sie erzeugen, geltend machen. Diese Rechte können angewandt werden, um ihre Verhandlungsmacht zu stärken und ihnen Mitspra­ cherecht bei der Steuerung sowie der Entscheidungsfindung im öffentlichen Sektor zu ermöglichen. Statt dafür bezahlt zu werden – was in der Praxis schwierig umzusetzen wäre –, sollten datenerzeugende(und damit auch informationserzeugende) Arbeitnehmer_innen einen kollektiven Anteil an den daraus geschaffenen intelligenten Produkten und Dienstleistungen erhalten. Eine Minimalforde­ rung wäre, dass diese Produkte und Dienstleistungen nicht in einer Art und Weise angewandt werden dürfen, die den Inte­ ressen der beitragenden Arbeitnehmer_innen zuwiderlaufen – beispielsweise um übertriebene Kontrolle über sie auszu­ üben oder sie zu ersetzen. Weiter sollte der wirtschaftliche Wert solcher intelligenten Produkte und Dienstleistungen ge­ recht verteilt werden, mit angemessenen Regelungen für den Anteil der datenerzeugenden Arbeitnehmer_innen daran. Im Industriezeitalter wurde die Arbeitswerttheorie ange­ wandt, um die Rechte der Arbeiterklasse zu stützen – mit dem Argument, dass die für die Herstellung eines Produktes aufgewandte Arbeit zuallererst dessen Wert ausmacht. Eine entsprechende»Datenwerttheorie« für die intelligente Pro­ duktion – die als Hauptwertschöpfung Datenquellen und Datensubjekte setzt – könnte im digitalen Zeitalter vonnöten sein, um die Rechte der Arbeitnehmer_innen und der Mas­ sen vor den Besitzer_innen des digitalen Kapitals zu schützen und diese Rechte voranzubringen. 46 Dies ist von besonderer Bedeutung angesichts der wachsenden Gefahr der Übernah­ me von Arbeit durch autonome Maschinen. An dieser Stelle soll dies nicht weiter untersucht werden, da es den Rahmen dieses Textes sprengen würde. 45 Das bedeutet nicht, dass eine bessere Kontrolle oder Macht über die beteiligten Akteur_innen in einer bestimmten wirtschaftlichen Situa­ tion keinerlei positiven Nutzen für die Gesellschaft hat. Eine bessere Organisation der Wirtschaftsaktivitäten ist selbstverständlich sehr wichtig und einige Machtzentren sind daran beteiligt. Die Frage ist, wie gerecht diese Kontrolle und Macht ausgeübt wird. 46 Wie oben schon angemerkt, bedeutet der Besitz der digitalen Intelli­ genz vor allem den Besitz des digitalen Kapitals. 11 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN 4 DATEN ALS ÖFFENTLICHES GUT UND DER ÖFFENTLICHE SEKTOR Den Charakter der entstehenden digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu verstehen und die kollektiven Rechte von Menschen an ihren Daten anzuerkennen, kann hilfreich sein, um auszuloten, wie die neuen wichtigen Aufgaben in der Gesellschaft, die auf Daten und digitaler Information basie­ ren, zwischen dem öffentlichen, dem kommunalen und dem privaten Sektor aufgeteilt werden sollen. Dabei sollten als Ziele sowohl eine hohe Produktivität wie auch Fairness und Gerechtigkeit leitend sein. Die heute vorherrschenden Modelle von digitaler Technolo­ gie, Wirtschaft und Gesellschaft entstanden und entwickel­ ten sich, als die neoliberale Ideologie im Aufstieg begriffen war, vornehmlich in den USA der 1990er- und 2000er-Jahre. Diese Modelle werden konsequenterweise vollständig durch den privaten Sektor dominiert, der öffentliche Sektor spielt so gut wie keine Rolle. Angesichts des Bedarfs an schneller Innovation und der Störanfälligkeit in den frühen Stadien der Anwendung digitaler Technologien mag die Führungsrolle des privaten Sektors berechtigt gewesen sein. Aber da sich heute die Strukturen der digitalen Gesellschaft gefestigt ha­ ben und zunehmend alle Branchen dominieren, muss neu bewertet werden, wie die Rolle des öffentlichen Sektors an­ gemessen gestaltet werden kann. Die Schlüsseldaten im Transportwesen liegen in den Händen einiger weniger Digitalkonzerne. Wie oben schon beschrie­ ben, haben einige Städte in den USA in Erwägung gezogen, den gesamten öffentlichen Verkehrssektor in private Hände zu geben. Riesige, KI-basierte private Bildungsprojekte könn­ ten das Schulsystem, wie wir es kennen, verdrängen und da­ mit auch die Bildungsbehörden. Konzerne, die Gesundheits­ daten besitzen, stehen bereit, um den Gesundheitssektor umzustrukturieren und das öffentliche Gesundheitssystem zu ersetzen. Digitalkonzerne entwickeln Smart-City-Projekte, die ihnen mit der Kontrolle der städtischen Daten de facto die Herrschaft über die Stadt sichern. Nicht nur das Angebot an Dienstleistungen, sondern auch das öffentliche politische Handeln und Regieren wäre ohne den Zugang zu den digitalen Daten einer Gesellschaft bald unmöglich. Bisher bleiben die meisten dieser Daten eine pri­ vate Ressource der Digitalkonzerne. Sie können einige ihrer Daten kostenlos zur Verfügung stellen für Bereiche des öf­ fentlichen Interesses, wie es beispielsweise Facebook mit Data for Good und Uber mit Uber Movement tun. Aber die­ ses Teilen beruht ganz offensichtlich auf der Willkür und den Bedingungen dieser Konzerne und es dient ihren eigenen Interessen. Das kann kaum die Basis dafür sein, wie öffentli­ ches politisches Handeln und Regieren im digitalen Zeitalter funktionieren sollte. Schauen wir uns eine Stadt an, die ein smartes Verkehrsma­ nagement plant, wofür sie Zugang zu den Echtzeitdaten der Pendler brauchen, die vor allem Google bereithält. Müsste die Stadtverwaltung Google um diese Daten bitten oder die­ se sogar kaufen, wenn das herrschende Datenwirtschafts­ modell Mainstream und allgemein»akzeptiert« wird? Es wä­ re sogar wahrscheinlicher, dass sie Google oder einem ande­ ren Digitalkonzern das Verkehrsmanagement ganz übertra­ gen müsste. Das würde durch das Monopol bedingte Ser­ vicegebühren und eine enge Bindung an den Konzern(lockin) mit sich bringen. Um seine neue Position auszubauen, wird der betreffende Konzern immer mehr Stadtdaten sam­ meln und diese dazu nutzen, die Dienstleistungen immer weiter zu verbessern – und entsprechend die Gebühren an­ zuheben. Eine solche Situation, mit Bindungen, die kaum noch aufzulösen sind, und einer immer stärkeren Abhängig­ keit von dem privaten Anbieter einer öffentlichen Dienstleis­ tung mag auf den ersten Blick völlig unhaltbar erscheinen, aber darauf steuern wir anscheinend gerade zu. Das Beispiel des Verkehrsmanagements kann auf jeden anderen Arbeits­ bereich im öffentlichen Sektor übertragen werden, von der Stadtplanung über die Kommunalentwicklung und die Sozi­ aldienste bis hin zum Management der Versorgungsunter­ nehmen, zu Bildung, zu Gesundheit, zu Hilfeleistungen für die Landwirtschaft und vieles weitere. Dass die Daten einer Gemeinschaft für eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die traditionell vom öffentlichen Sektor bereitgestellt wurden, eine zentrale Rolle spielen, macht den enormen und unverzichtbaren öffentlichen Wert dieser Da­ ten deutlich. 47 Daher ist dies ein zwingendes Argument für den kollektiven Besitz eben dieser Daten. Dieser Besitz kann den freien Zugang zu kollektiven Daten, die bei privaten Un­ ternehmen liegen, ermöglichen, wenn diese für Zwecke von 47 Öffentlicher Wert meint hier den Wert, der von der Regierung durch Dienstleistungen, Gesetze, Verordnungen und anderes Re­ gierungshandeln erzeugt wird. https://www.themandarin.com. au/104843-measuring-public-value/. 12 Daten als öffentliches Gut und der öffentliche Sektor öffentlichem Interesse benötigt werden. 48 Diese Regulie­ rung erscheint unerlässlich, andernfalls wird der öffentliche Sektor bald – mehr oder weniger – vollständig zusammen­ brechen. Daten, die direkt für die öffentlichen Dienstleistun­ gen gebraucht werden, können als Kernbedarf des öffentli­ chen Interesses gelten, doch auch andere Arten von öffent­ lichem Interesse sind relevant. Zwei dieser weiteren Zwecke von öffentlichem Interesse, die das regulierte Teilen von Da­ ten erforderlich machen, wären(1) die Sicherstellung eines offenen und wettbewerbsfähigen Marktes für digitale Pro­ dukte und Dienstleistungen sowie(2) die Unterstützung der heimischen digitalen Industrialisierung. 49 Ist der öffentliche Sektor bereit, diese neuen datenbasierten Aufgaben zu übernehmen? Sicher ist, dass zunächst eine geeignete Theorie zu solchen Aufgaben im öffentlichen Sektor nötig ist, ebenso wie die entsprechenden Richtlinien und Gesetze zur Umsetzung – beispielsweise zum kollekti­ ven Besitz von Daten. Genauso wichtig sind jedoch die prak­ tischen Details. Hauptsächlich werden sich der Wandel und die Umstruktu­ rierung innerhalb der bereits bestehenden öffentlichen Ein­ richtungen und Institutionen vollziehen, die beispielsweise für Dienstleistungen im Bereich Transport, Gesundheit, Bil­ dung, Sozialleistungen usw. zuständig sind. Diese Einrich­ tungen werden lernen müssen, die benötigten Daten aus ih­ ren laufenden Aktivitäten zu sammeln und zu pflegen, ebenso Daten, die bei Unternehmen gespeichert sind und die im Rahmen der Regulierungen zum kollektiven Datenbe­ sitz nutzbar sein werden. Kompetenzen müssen entwickelt werden, um aus den Daten die notwendige digitale Intelli­ genz zu erstellen und auf dieser Grundlage intelligente öf­ fentliche Dienstleistungen anzubieten(natürlich mit Hilfe von Datenspezialist_innen). Arbeitnehmer_innen im öffent­ lichen Sektor werden ihre Qualifikationen erheblich ausbau­ en und erweitern und sich, unter anderem, neues techni­ sches Wissen aneignen müssen. Aber die Digitalisierung und Datafizierung im öffentlichen Sektor ist im Grunde ge­ nommen weniger eine technische Herausforderung, wie so oft befürchtet, vielmehr verlangt sie vor allem strategische Visionen und gutes Management. Angestellte im öffentli­ chen Dienst sollten in der Lage sein, sich den neuen daten­ intensiven Arbeitsprozessen so erfolgreich anzupassen, wie sie es vor vielen Jahren bei der Einführung von computerge­ stütztem Arbeiten getan haben. Die notwendige Umstrukturierung des öffentlichen Sektors kann ziemlich intensiv ausfallen, selbst wenn sie schrittwei­ se erfolgt, um die Kosten für Personal und anderes ausba­ lancieren zu können. Einige Aufgaben im öffentlichen Sek­ tor werden in der digitalen Gesellschaft sogar an Bedeutung verlieren, gleichzeitig werden jedoch viele völlig neue ent­ stehen. Während der Industrialisierung übernahm der öffentliche Sektor die wichtige Aufgabe, die zentrale Infrastruktur für die Industrie bereitzustellen. Eine ähnliche Rolle sollte sie heute im Hinblick auf die digitale Infrastruktur einnehmen. Dass eine solch neue Aufgabe des öffentlichen Sektors heute kaum diskutiert wird, rührt vor allem daher, dass die digitale Gesellschaft sich in einem neoliberalen Umfeld ent­ wickelt und entfaltet hat. Global agierende, vertikal integ­ rierte Digitalkonzerne, die mehrere Wirtschaftssektoren umspannen, übernehmen Aufgaben, die im Kern Infra­ strukturaufgaben sind und somit Angelegenheit des öf­ fentlichen Sektors. Nicht genug damit, dass die neuen digi­ talen Infrastrukturaufgaben von Anfang an in privater Hand liegen – es findet gleichzeitig eine schleichende Übernahme von bereits bestehenden Infrastrukturaufgaben statt. Dies zeigt sich beispielsweise an privaten Initiativen für digitale Währung wie Facebooks Libra, die versuchen, die Regie­ rungshoheit über die Währung als Zahlungsmittel im Han­ del zu unterlaufen. 50 Die neuen Felder der digitalen Infrastruktur reichen von der digitalen Konnektivität und der Grundausstattung mit Re­ chenanlagen bis hin zu Cloud Computing und Datenbereit­ stellung. 51 Hier soll es vor allem um Daten- und Informations­ infrastrukturen gehen. Als Grundlage für die intelligente Produktion – von intelli­ genten Produkten oder Dienstleistungen – werden bei allen wichtigen digitalen Wirtschaftsaktivitäten Daten benötigt. Auf den ersten Blick sind Daten in Form von Information kein Konkurrenzprodukt. Außerdem steigt der Wert von Da­ ten um ein Vielfaches, wenn sie mit anderen Daten ver­ knüpft werden. Das spricht dafür, wichtige Daten als ge­ meinschaftliche Infrastruktur allen digitalen Wirtschaftsak­ teuren in allen Branchen zur Verfügung zu stellen. Das heu­ te gängige digitale Wirtschaftsmodell basiert jedoch auf ei­ ner exklusiven Nutzung der Daten einer Gesellschaft durch einige wenige monopolistische Digitalkonzerne. So kontrol­ lieren diese immer stärker die Wertschöpfungsketten aller Branchen. Diese exklusive Nutzung des Gemeingutes der Daten einer Gesellschaft ist der Hauptgrund für die Konzen­ tration der digitalen Macht und in erheblichem Maße auch für die wachsende ökonomische und soziale Ungleichheit. Das Teilen von Daten oder die Bereitstellung von Daten als gemeinschaftliche Infrastruktur maximiert den Nutzen, den eine Gesellschaft aus Daten ziehen kann. Ausreichend freier Zugang zu den wichtigsten Daten ist auch die Grundvoraus­ setzung für eine wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft und unabdingbar, um den Schaden zu beheben, der durch die Konzentration der digitalen Macht in einigen wenigen Hän­ den entstanden ist. 48 Indiens KI-Strategie nimmt Bezug auf reguliertes Teilen der Daten für Zwecke von öffentlichem Interesse und einige strategische EU-Doku­ mente beginnen auch in diese Richtung zu steuern. 49 Indiens oben schon erwähntes Strategiepapier zu E-Commerce emp­ fiehlt, dass die Daten für kleine Firmen zugänglich sein sollten. 50 https://www.cnet.com/news/facebooks-libra-cryptocurrency-­couldbe-banned-in-india/. 51 Die EU betreibt Infrastrukturprojekte in den Bereichen Hochleistungs­ rechner sowie Mikroprozessoren mit geringer Leistung, die für große Daten- und KI-Anwendungen erforderlich sind. https://ec.europa.eu/ newsroom/dae/document.cfm?doc_id=56018. 13 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN Das Konzept der Dateninfrastruktur erhält immer mehr Auf­ merksamkeit. 52 Es unterscheidet sich dabei von der früheren Open-Data-Bewegung, die vor allem darauf abzielte, öffent­ liche Daten für alle zugänglich zu machen. Die Schlüsseldaten der unterschiedlichen Branchen lagen früher meist bei den Behörden; doch heute sind die privaten digitalen Plattformen im Besitz dieser Daten. Hinzu kommt, dass der granuläre und umfassende Charakter der Daten einer digitalen Gesellschaft einen besonders wirksamen Schutz gegen Missbrauch erfor­ derlich macht. Diese Daten dürfen nur in einer streng regu­ lierten und überwachten Art und Weise geteilt werden. 53 Da­ teninfrastrukturen sind dafür da, die branchenweiten Daten aus unterschiedlichen Quellen sicher zugänglich zu machen. Die Beherrschung Künstlicher Intelligenz ist die neue Basis wirtschaftlicher Macht. 54 Verschiedene nationale Strategien zu KI legen zu Recht den Fokus auf die Zugänglichkeit von Daten, was voraussetzt, dass Daten geteilt werden. 55 Sie för­ dern den Aufbau etwa von Dateninfrastrukturen, Datent­ rusts, Datenaustausch und Datenmärkten, um Akteuren der digitalen Wirtschaft einen leichteren Zugang zu Daten zu er­ möglichen. Auch wenn gelegentlich Regulierungen für das Datenteilen angedacht werden, so wird bei diesen nationa­ len Strategien doch vor allem das freiwillige Teilen der Daten diskutiert. Dabei bleibt unklar, warum die größten Daten­ sammler – digitale Plattformkonzerne – überhaupt von sich aus ihre Daten teilen oder gar verkaufen sollten, wenn sie doch gerade den ausschließlichen Zugang zu den Daten als ihren größten Geschäftsvorteil betrachten. Dass die Verfas­ ser_innen dieser nationalen KI-Strategien über die offen­ sichtliche Notwendigkeit eines regulierten Datenaustauschs hinwegsehen, scheint taktisch motiviert zu sein: Sie wollen so eine allzu direkte Konfrontation mit der in der digitalen Gesellschaft vorherrschenden politischen Ökonomie vermei­ den, die durch die weltweit mächtigsten Wirtschafts- und politischen Interessen gestützt wird. Aber da nur durch effi­ zienten Zugriff auf und Austausch von Daten das Potenzial von KI und digitaler Industrialisierung überhaupt realisiert werden kann, sind alle KI-Strategien in ihrer derzeitigen Form aufgrund dieser Schwäche zum Scheitern verurteilt. 56 52 https://www.stateofopendata.od4d.net/chapters/issues/data-infra­ structure.html. 53»Open data« ist normalerweise nützlich und richtet selten Schaden an. Die Daten der digitalen Wirtschaft enthalten granuläre Informa­ tion zu bestimmten Individuen und Gruppen und können daher sehr großen Schaden anrichten. Daher können sie nicht einfach ohne Schutzmechanismen für jeden und alle verfügbar gemacht werden. 54 Der russische Präsident Wladimir Putin sagte, wer auch immer die Führungsposition in KI einnehmen werde, sei Herrscher der Welt. Das entspricht der Herrschaft bei der Industrialisierung in früheren Zeiten. https://www.theverge.com/2017/9/4/16251226/russia-ai-pu­ tin-rule-the-world. 55 KI-Strategie von Großbritannien: https://www.gov.uk/government/ publications/artificial-intelligence-sector-deal/ai-sector-deal, von In­ dien: https://www.niti.gov.in/writereaddata/files/document_publica­ tion/NationalStrategy-for-AI-Discussion-Paper.pdf?utm_source=hrin­ telligencer, und von Frankreich: https://www.aiforhumanity.fr/pdfs/ MissionVillani_Report_ENG-VF.pdf. 56 Die Wege, die zuerst die USA und dann China, das seine entste­ hende Digitalwirtschaft sehr sorgfältig geschützt hat, eingeschla­ gen haben, stehen anderen Ländern für die digitale Industrialisierung derzeit in der Regel nicht zur Verfügung. Bei Dateninfrastrukturen handelt es sich nicht um optionale Projekte, die bestimmte Vorteile bringen können; sie bilden die eigentliche Grundlage für eine starke heimische Digitalund KI-Industrie und gewährleisten, dass diese offen und fair organisiert ist. Die Privatisierung von Daten wie auch ih­ re monopolistische Aneignung stellen auf der anderen Seite das Herzstück des herrschenden digitalen Wirtschaftsmo­ dells dar. Es gibt keine Möglichkeit, diesem Paradox zu ent­ kommen; man muss es direkt ansprechen und dringend ei­ ne Lösung finden. Öffentliche Dateninfrastrukturen müssen eine Schlüsselrolle in einem neuen digitalen Institutionengefüge spielen. Meist werden sie direkt vom öffentlichen Sektor betrieben wer­ den, als Teil bestehender staatlicher und öffentlicher Einrich­ tungen in verschiedenen Bereichen, oder von neugeschaffe­ nen branchenübergreifenden Behörden. Einige Dateninfra­ strukturen könnten in Zusammenarbeit mit Non-Profit-Or­ ganisationen oder Unternehmen gesteuert werden, andere als regulierte Versorgungsunternehmen in privater Hand. Ei­ ne effiziente Regulierung der Datenmärkte ist ebenfalls von­ nöten. Die Kapazitäten im öffentlichen Sektor müssen all diesen Aufgaben angepasst werden. Öffentliche Dateninfrastrukturen in unterschiedlichen Sek­ toren – Handel, Transport, Finanzwesen, Tourismus, Land­ wirtschaft, Gesundheit, Bildung, Arbeitsmarkt und so wei­ ter – sind notwendig, um(1) die jeweiligen intelligenten öf­ fentlichen Dienstleistungen bereitzustellen und(2) für eine stabile Entwicklung des privaten Sektors zu sorgen, indem sie eine Vielzahl miteinander konkurrierender Digitalunter­ nehmen in jedem Bereich unterstützen. 57 Dateninfrastruktu­ ren spielen eine zentrale Rolle bei der digitalen Industrialisie­ rung, vor allem indem sie heimische Unternehmen för­ dern. 58 Stehen intelligente Produkte und Dienstleistungen miteinander im Wettbewerb und sind Lock-in-Effekte durch wirksame Gesetze zur Datenübertragbarkeit weitestgehend unterbunden, so befördert dies die bessere Verteilung der digitalen Macht in einer Volkswirtschaft und einer Gesell­ schaft, aber auch weltweit. Dies kann den größten Nutzen für Konsument_innen gewährleisten sowie eine größere Verhandlungsmacht für Arbeitnehmer_innen und kleine Ak­ teure in den digitalen Lieferketten. Indien entwickelt eine öffentliche Dateninfrastruktur in vie­ len Sektoren, von Handel und Finanzen über Gesundheit bis hin zu Bildung und Landwirtschaft. 59 Die EU schafft Daten­ austausch in den Bereichen Transport, 60 Logistik 61 und Ge­ 57 Siehe das Kapitel zu»Public data infrastructures« im Artikel»Digi­ tal industrialisation in developing countries«: https://itforchange. net/­sites/default/files/1468/digital_industrialisation_in_developing_­ countries.pdf. 58 Ebd. 59 Ebd. 60 https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/its/doc/­cits-platform-final-report-january-2016.pdf. 61 https://www.iru.org/resources/newsroom/eu-digital-logistics-­ platform-puts-e-cmr-test. 14 Daten als öffentliches Gut und der öffentliche Sektor sundheit 62 sowie eine gemeinsame Datenbank mit medizini­ schen Bilddaten, um KI-Anwendungen im Gesundheitswe­ sen zu unterstützen. 63 Ähnliche Initiativen entstehen überall auf der Welt. Die öffentlichen Dateninfrastrukturen werden sich mit der Zeit immer stärker ausdifferenzieren und sich dahin entwickeln, dass nicht nur Roh- oder halbstrukturier­ te Daten vorliegen, sondern auch Daten in stärker bearbei­ teten Formen. Diese könnten strukturierte Daten und trai­ nierte KI-Modelle umfassen wie auch den Einsatz von KI als (öffentliche) Dienstleistung. 64 den Hauptressourcen der Digitalwirtschaft – Daten und digi­ tale Information – Eigenschaften eines»sozialen Gemein­ guts« innewohnen, wie in diesem Artikel bereits aufgezeigt wurde. 67 Heutzutage gibt es viele Spekulationen über die Frage»KI vs. Mensch«. Aber die wichtigste politische und ökonomi­ sche Frage derzeit ist: Wem gehören und wer kontrolliert die KI-Systeme einer Gesellschaft oder die»Systeminforma­ tion über uns«? Es handelt sich um granuläre Echtzeitinfor­ mation – und damit um beinahe absolute Macht – über je­ de Nische und jedes Element unserer sozioökonomischen Ordnung. Gehören sie einer Handvoll Akteuren? Sollten wir sie nicht alle kollektiv besitzen?(Wenngleich die Nutzung solch digitaler Information in vielen vertretbaren Bereichen für Privatunternehmen auf jeden Fall lizenziert werden soll­ te, und zwar unter regulierten Bedingungen, um die größte Produktivität sicherzustellen.) Unser Kollektivbesitz an digi­ taler Systeminformation über uns selbst wie auch an den Daten, aus denen diese gewonnen wurde, impliziert, dass die Daten und die Digitalinformation einer Gesellschaft öf­ fentliche Güter sein sollten. Diese Annahme – dass Daten öffentliche Güter sein sollten – trifft das herrschende Standardmodell in seinem Kern und eröffnet uns einen neuen Ausgangspunkt hin zu einer digi­ talen Wirtschaft und Gesellschaft, die gerecht, fair und gleichberechtigt organisiert ist. Diese wird Modelle der Mi­ schökonomie und des Sozialstaats weiterentwickeln, die in der Nachkriegszeit den herrschenden Konsens bildeten, 65 aber durch den neoliberalen Angriff in den Hintergrund ge­ drängt wurden. 66 Im Zuge dieses Angriffs wurde der rasche digitale Wandel dazu genutzt, systemische und institutio­ nelle Fakten in den Gesellschaften in seinem Sinn zu schaf­ fen. Mit den richtigen Konzepten, Strategien und der richti­ gen Politik kann ebendieser digitale Wandel als Hebelwir­ kung genutzt werden, um den Konsens aus der Zeit vor dem Neoliberalismus wiederherzustellen. Dies ist möglich, weil 62 https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/exchange-electronic-­ health-records-across-eu. 63 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/fi/ memo_18_6690. 64»KI als Dienstleistung« ist ein neues Geschäftsmodell. Der öffentli­ che Sektor wird davon abkommen müssen, KI-Anwendungen nur zu nutzen – denn dies schmälert seine Kontrolle über den Wert der wichtigen Daten, die durch seine Hände gehen, – und stattdessen selbst einige öffentliche-infrastrukturelle KI-Dienstleistungen anbie­ ten müssen. 65 Kommunismus ist, etwas willkürlich, hier als Ausnahme zu sehen. 66 Die EU wurde auf dem falschen Fuß erwischt durch die bipolare di­ gitale Welt, die von den USA und China dominiert wird. Jetzt be­ ginnen EU-Regierungen auch laut über eine Politik des»mittleren Wegs« für die digitale Gesellschaft nachzudenken. Siehe: https:// www.politico.eu/article/germany-falling-behind-china-on-tech-­ innovation-artificial-intelligence-angela-merkel-knows-it/. 67 http://datagovernance.org/report/data-and-data-intelligence-commons. 15 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN 5 WAS BESCHÄFTIGTE IM ÖFFENTLICHEN SEKTOR TUN KÖNNEN Der Einsatz für die Interessen der Arbeitnehmer_innen im öffentlichen Sektor in der digitalen Gesellschaft konzentriert sich meist auf die Einsparung von Arbeitsplätzen durch die Automatisierung und Informalisierung der Arbeit durch digi­ tale Plattformen. Auch die datenbasierte Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten erfahren einige Aufmerksam­ keit. Diese reaktive Auseinandersetzung mit den negativen Auswirkungen der Digitalisierung im Hier und Jetzt bleibt wichtig. Mittel- bis langfristig muss dies jedoch mit einer proaktiven Herangehensweise verbunden werden, die digi­ tale Veränderungen positiv angeht. Umfassender digitaler Wandel sollte als unausweichlich und potenziell nützlich an­ gesehen werden, da er die Produktivität steigern und das Sozialsystem verbessern kann, wie es die industrielle Revolu­ tion in früheren Zeiten geschafft hat. Aber es gibt keine zwangsläufige Entwicklung und keinen vorgezeichneten Weg, wenn es um die Digitalisierung unserer Gesellschaften geht, auch wenn das Silicon-Valley-Modell sich als ein sol­ ches aufzudrängen versucht. Und zuletzt vielleicht das Naheliegende: Die Beschäftigten können dazu beitragen, eine neue Vision und neue Aufga­ ben für den öffentlichen Sektor in einer digitalen Gesell­ schaft zu entwickeln, vor allem im Hinblick auf Daten und digitale Intelligenz als öffentliches Gut. Das würde die öf­ fentlichen Dienstleistungen in jedem Bereich stärken, der vom digitalen Wandel betroffen ist, statt sie zu schwächen, wie es derzeit der Fall ist. Einige wichtige Aufgaben werden neu auf den öffentlichen Sektor zukommen, beispielsweise die Steuerung der Dateninfrastrukturen. Um den öffentli­ chen Sektor für die digitale Gesellschaft zu erneuern und zu stärken, bedarf es vielmehr einer Änderung der Denkweise und der Ideologie als technischer Expertise und Weiterqua­ lifizierung. Gut geplant, sind letztere schnell erreicht. Am wichtigsten ist zunächst, dass Beschäftigte im öffentli­ chen Sektor weltweit mit fortschrittlichen Kräften zusam­ menarbeiten, um ein alternatives Modell einer digitalen Ge­ sellschaft und Wirtschaft zu entwickeln. Dieses Modell soll­ te eine geeignete Verteilung der Aufgaben zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie effiziente nati­ onale Regulierungen im Bereich der Digitalwirtschaft auf­ weisen. Es sollte für kleine Wirtschaftsakteure, darunter auch Arbeitnehmer_innen, gerecht sein und zu einer fairen und gleichberechtigten Gesellschaft beitragen. Solch ein al­ ternatives Modell zu entwickeln, ist durchaus möglich, vor allem da gerade ein neues sozioökonomisches Paradigma verhandelt wird, wie man anhand der unterschiedlichen Spannungen und Entwicklungen sehen kann, die in diesem Artikel diskutiert wurden. Als nächstes müssen Beschäftigte im öffentlichen Sektor sich nicht nur generell in der Arbeiter_innenbewegung organisie­ ren. Sie müssen sich auch mit allen»kleinen Akteuren« der digitalen Wirtschaft – wie kleinen Firmen, Händler_innen so­ wie Bauern und Bäuerinnen zusammentun, die durch die einseitige Aneignung ihrer Daten durch die Digitalkonzerne ausgebeutet werden. Kollektive oder gemeinschaftliche Rechte der Datenerzeuger_innen werden die angemessene Strategie sein, die alle diese Gruppen verfolgen und auf die sie ihr vereintes politisches Gewicht legen sollten. 16 impressum ÜBER DEN AUTOR IMPRESSUM Parminder Jeet Singh ist Geschäftsführer von IT for Change. Er ist in den Bereichen Informations- und Kommunikations­ technik für Entwicklung, Internet-Governance, E-Governance und digitale Wirtschaft tätig. Außerdem ist er Sonderberater des Internet Governance Forums(IGF) der UN und der UN Global Alliance for ICTs for Development. Singh war Mitglied zweier UN-Arbeitsgruppen, einer über IGF-Verbesserungen und einer anderen zu»enhanced cooperation on public policy issues pertaining to the Internet«(dt.: verstärkter Zusam­ menarbeit in Fragen des öffentlichen Interesses in Bezug auf das Internet). In Indien war er Mitglied eines Gremiums, das einen Gesetzesentwurf zum E-Commerce erarbeitete, und später Mitglied eines Regierungsgremiums zu Leitlinien der Datengovernance. Er war einer der Koordinatoren des globa­ len Civil Society Internet Governance Caucus und ist Grün­ dungsmitglied der Just Net Coalition. Friedrich-Ebert-Stiftung| Globale Politik und Entwicklung Hiroshimastr. 28| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Mirko Herberg| Internationale Gewerkschaftspolitik Tel.:+49-30-269-35-7458| Fax:+49-30-269-35-9255 www.fes.de/gewerkschaften Bestellungen / Kontakt: Julia.Schultz@fes.de Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-EbertStiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Pub­ likation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN 978-3-96250-630-8 UNSERE RECHTE AN GEMEINSCHAFTSDATEN Kollektiver Datenbesitz, Rechte von Arbeitnehmer_innen und die Rolle des öffentlichen Sektors Unsere Wirtschaft und Gesellschaft wer­ den immer stärker von Wirtschaftsakteu­ ren kontrolliert und umstrukturiert, die in der Lage sind, Daten zu erzeugen, zu be­ sitzen und in digitale Intelligenz umzu­ wandeln. Heutzutage sind dies US-ame­ rikanische und chinesische Konzerne, die sich – zumeist via digitale Plattformen – die wichtigste wirtschaftliche und soziale Machtressource unserer Zeit aneignen und über diese verfügen – aggregierte Gruppendaten. Unsere gemeinsame Zukunft hängt da­ von ab, wie wir das umfassende Teilen digitaler Daten, mit einem angemesse­ nen Schutz für Individuen und Gruppen, sicherstellen können. Dafür brauchen wir primäre kollektive wirtschaftliche Rechte an Daten. Der Zugang zu Gemeinschafts­ daten, die zurzeit bei Privatunternehmen liegen, ist die Grundvoraussetzung dafür, Politik gestalten zu können und eine ge­ rechte Wirtschaft zu ermöglichen. Für den öffentlichen Sektor bedeutet dies die Notwendigkeit zum Wandel: Er muss zukünftig in der Lage sein, Daten zu sammeln und zu pflegen, sie in digita­ le Intelligenz umzuwandeln und intelli­ gente öffentliche Dienstleistungen anzu­ bieten. Die Entwicklung von Kenntnissen und der Ausbau von Kapazitäten werden nötig sein, doch die größere Herausfor­ derung wird sein, Visionen zu entwi­ ckeln, den politischen Willen umzuset­ zen und die Transformation zu lenken, bis Daten für das Allgemeinwohl genutzt werden können. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier: www.fes.de/gewerkschaften