Dominik Bernhofer DIREKT 14/ 2020 DIE VERTEILUNGSFRAGE IST ZURÜCK! Steuerpolitische Prioritäten auf europäischer Ebene aus gewerkschaftlicher Sicht AUF EINEN BLICK Mit der Corona-Krise kehrt die Verteilungsfrage zurück ins Zentrum der Steuerpolitik – auch und gerade auf Ebene der Europäischen Union. Die Zuspitzung der verteilungspolitischen Debatte macht eine progressive Steuerpolitik nicht nur einfacher durchsetzbar, sondern auch notwendi‑ ger. Um die perspektivisch anstehenden Budget‑ konsolidierungen wachstumsfreundlich und ge‑ recht zu gestalten, braucht es weitere steuerpoli‑ tische Fortschritte auf EU-Ebene. Zentral ist ein gemeinsamer Mindeststeuersatz für Unternehmensgewinne. Richtig ausgestaltet wirkt er nicht nur gegen die Steuertricks der Konzerne, sondern auch gegen den systematischen Steuerwettbewerb der Mitgliedstaaten, dem zentralen steuer‑ politischen Dilemma der Europäischen Union. DAS ELEND DES STEUERWETTBEWERBS Die Steuerpolitik in der EU gründet auf einem fundamen‑ talen und bislang ungelösten Dilemma: dem Spannungs‑ verhältnis zwischen einem gemeinsamen Binnenmarkt und 27 unterschiedlichen Steuersystemen. Der Binnenmarkt garantiert den freien Kapitalverkehr und fördert grenzüber‑ schreitende wirtschaftliche Aktivitäten. Die nationalen Steuerverwaltungen geraten aber genau dadurch immer stärker in die Defensive. Nicht nur weil die Verwaltung immer komplexer und anfälliger für(legale und illegale) Steuertricksereien wird, sondern auch weil die Steuerpolitik in einen organisierten Steuerwettbewerb getrieben wird, der die steuerpolitische Souveränität der Mitgliedstaaten systematisch untergräbt und jede progressive(steuerpoliti‑ sche) Agenda schon im Keim erstickt. Es ist wichtig, diesen Steuerwettbewerb von den Steuer‑ tricks reicher Einzelpersonen und Konzerne zu unterschei‑ den. Steuertricks und Steuerwettbewerb sind zwei Seiten derselben Medaille, aber die Akteur_innen sind andere. Bei den Steuertricks sind es die Marktteilnehmer_innen, beim Steuerwettbewerb die Regierungen. Die intensiven Diskussionen über die Steuertricks der vergangenen Jahre waren enorm wichtig, die Diskussion über den Steuerwett‑ bewerb ist es umso mehr. Sie ist allgemeiner und benennt den Letztverantwortlichen, der das alles ändern kann: die Politik. Die Mainstream-Politik, z. B. in Gestalt des Rats für Wirt‑ schaft und Finanzen(ECOFIN), problematisierte und be‑ kämpfte den Steuerwettbewerb bislang nur, insoweit er Steuerausländer_innen gegenüber Steuerinländer_innen bevorzugte, also präferenziell wirkte. Den generalisierten Steuerwettbewerb über sinkende Steuersätze oder andere allgemeine Begünstigungen hingegen sah er als unschäd‑ lich an. Häufig war daher vom schlechten(präferenziellen) und vom guten(generalisierten) Steuerwettbewerb die Rede. Ein Mantra, das es dringend und fundamental aus mehreren Gründen zu hinterfragen gilt: Erstens, weil die ökonomische Theorie zu den positiven Effekten des Steuerwettbewerbs auf der Vorstellung eines Wettbewerbs um reale Investitionen aufbaut, die immer weniger der Realität entspricht. Laut Internationalem Wäh‑ rungsfonds(IWF) sind inzwischen fast 40 Prozent aller aus‑ ländischen Direktinvestitionen sogenannte Phantom-Invest‑ ments, also Briefkastenfirmen, in denen Konzerngewinne geparkt werden – Tendenz steigend. Im Steuerwettbewerb geht es also immer mehr um Buchgewinne, statt um echte Investitionen. Zweitens, weil die budgetären Kosten nicht zu unterschätzen sind. So geht der IWF davon aus, dass die Kosten durch die generellen Unternehmenssteuersen‑ kungen höher sind als jene durch die Steuertricks der Kon‑ zerne, die für die EU bei ungefähr 50 bis 70 Milliarden Euro > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 2 jährlich liegen dürften. Darüber hinaus sind die negativen verteilungspolitischen Effekte zu bedenken, die in den ver‑ gangenen Jahren wieder stärker in den Fokus gerückt sind: Nicht nur gibt es empirische Evidenz dafür, dass der Steuer‑ wettbewerb die Steuerbelastung von Kapital in Richtung von Arbeit und Konsum verschiebt, die Forschungen von Thomas Piketty zum Zusammenhang von Steuersystem und Ungleichheit legen zudem nahe, dass der Steuerwettbe‑ werb auch die personelle Einkommens- und Vermögens‑ verteilung negativ beeinflusst – mit allen politischen Fol‑ gen, die die wachsende Ungleichheit mit sich bringt. Betrachtet man die wesentlichen empirischen Indikato‑ ren für den Steuerwettbewerb im Durchschnitt der EU-27, zeigt sich ein klares Bild(siehe Abbildung 1). Der durch‑ schnittliche Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer ist ebenso rückläufig wie der durchschnittliche Körperschaft‑ steuersatz. Nachdem die Senkung der Körperschaftsteuer‑ sätze oft mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrund‑ lage einhergegangen ist, die einen Teil der budgetären Kos‑ ten aufgefangen hat, lohnt auch ein Blick auf den effektiven Körperschaftsteuersatz – auch dieser ist rückläufig. Abbildung 1 Wesentliche Steuersätze im Durchschnitt der EU-27, in% 50,0 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 47,5 35,0 27,2 38,8 22,0 15,7 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Einkommensteuer-Spitzensteuersatz Körperschaftsteuersatz effektiver Körperschaftsteuersatz(Traditional Approach) Quelle: Taxation Trends, EU-27 ohne UK, arithmetischer Durchschnitt, eigene Darstellung. FORTSCHRITTE UND NIEDERLAGEN IM KAMPF FÜR MEHR STEUERGERECHTIGKEIT Dass die steuerpolitische Zukunft der EU und der Welt nicht in mehr, sondern nur in weniger Steuerwettbewerb liegen kann, ist inzwischen auch einem breiten Teil des ökonomi‑ schen, politischen und medialen Mainstreams bewusst ge‑ worden. Ein wesentlicher Impuls waren die leeren Kassen infolge der Finanzkrise 2008/09 und die Aufdeckung pro‑ minenter Steuerskandale von Apple über Lux-Leaks bis hin zu den Panama Papers, die bei der großen Mehrzahl ehr‑ licher Steuerzahler_innen und Wähler_innen erhebliche Empörung auslösten. Die einzig wirksame Strategie gegen den Steuerwettbe‑ werb ist die Kooperation der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene, also die Teilung ihrer Souveränität im Rahmen einer pro‑ gressiven EU-Steuerpolitik. Die vergangenen Jahre haben hier einige Fortschritte gebracht, vor allem was die Trans‑ parenz betrifft. Wichtige Beispiele sind der automatische Informationsaustausch über Kontoinformationen, Tax-Rul‑ ings und länderbezogene Unternehmensberichte(Coun‑ try-by-Country Reporting – CbCR), der bessere Schutz für Hinweisgeber_innen und die Meldepflicht für Steuerspar‑ modelle. In puncto Steuersümpfe hatte die„Schwarze Lis‑ te“ der EU(trotz einiger Mängel) nicht unerhebliche posi‑ tive Effekte. Selbst die Steuersümpfe innerhalb der EU(die ja auf der EU-Liste nicht zu finden sind) hat die Kommis‑ sion in den Blick genommen. Einerseits über die Länder‑ berichte, die jetzt Empfehlungen zum Umgang mit den Steuergestaltungen der Konzerne enthalten, und anderer‑ seits über die beihilferechtlichen Verfahren gegen diverse konkrete Konzernbegünstigungen in einigen Mitgliedstaa‑ ten. Wesentliche Meilensteine waren außerdem das Um‑ satzsteuerpaket gegen die Tricksereien beim Onlinehandel vom Dezember 2017 und der Beschluss der Anti Tax Avoid‑ ance Directives(ATAD I und II), ausgehend vom BEPS-Pro‑ jekt(Base Erosion and Profit Shifting) der OECD. Der Erfolg von Apple/Irland vor dem Gericht der Euro‑ päischen Union(EuG) freilich zeigt die Achillesferse einer progressiven steuerpolitischen Agenda auf EU-Ebene auf: Im bestehenden System ist immer weniger zu machen, und eine Änderung des bestehenden Systems scheitert am Einstimmigkeitserfordernis im ECOFIN, das von einigen kleinen EU-Staaten, die vom Steuerwettbewerb profitieren, zur Blockade missbraucht wird. Die(schrittweise) Ab‑ schaffung dieser Einstimmigkeit – wie von der Kommission 2019 auch vorgeschlagen – ist die logische Folgerung daraus. Da die Abschaffung aber wieder der Einstimmig‑ keit bedarf, ist es wenig verwunderlich, dass sie bislang noch nicht beschlossen wurde. Ein möglicher Köder wären (befristete) Kompensationszahlungen für die europäischen Steuersümpfe, die es ihnen ermöglichen würden, ihr Wirtschaftsmodell auf nachhaltige Beine zu stellen. Ein Vorschlag, den z. B. der TAXE-Ausschuss des Europäischen Parlaments gemacht hat. Viel Bewegung ist aber auch damit nicht zu erwarten. Deutlich vielversprechender ist daher das Erfolgsmodell der Finanzkrise: externer Druck. Weitere Steuerskandale, leere Kassen und internationale Vereinbarungen über die G20 sind auch weiterhin die größte Hoffnung für eine progressive EU-Steuerpolitik. Die stärkste Perspektive bieten momentan die Verhand‑ lungen über eine Reform der internationalen Unterneh‑ mensbesteuerung auf Ebene des Inclusive Framework der OECD. Ausgehend von der Digitalsteuer-Debatte hat die OECD konkrete Vorschläge für eine Reform der internatio‑ nalen Gewinnzuteilungsregeln(Säule 1) und die Einfüh‑ rung eines globalen Mindeststeuersatzes(Säule 2) vorge‑ legt. Bei der Gewinnzuteilung sollen die Marktstaaten einen fixen Anteil des Konzerngewinns erhalten, egal ob das Unternehmen dort physisch präsent ist oder nicht. Um die USA ins Boot zu holen, sollen die neuen Regeln für alle kundenorientierten Großunternehmen(Consumer-Facing Businesses) gelten, nicht nur für Digitalkonzerne. Beim Min‑ deststeuersatz orientierte sich die OECD an den neuen Mindeststeuern in den USA(Base Erosion Anti-Abuse Tax – BEAT; Global Intangible Low-Taxed Income – GILTI). Die mediale Debatte dominierte Säule 1, die größere Hoffnung aus progressiver Sicht liegt aber auf Säule 2. Der Mindest‑ steuersatz ist relativ einfach umsetzbar und trotzdem wirk‑ 14/ 2020 – IE VERTEILUNGSFRAGE IST ZURÜCK! WISO DIREKT 3 sam – und zwar nicht nur gegen die Steuertricks der Kon‑ zerne, sondern auch gegen den Steuerwettbewerb der Regierungen. Da ein effektiver Mindeststeuersatz ohne ge‑ meinsame Standards bezüglich der Bemessungsgrundlage denkunmöglich ist, hat er zudem das Potenzial, den Plänen für die EU-Gesamtkonzernsteuer GKKB(Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage) das dringend benötigte neue Leben einzuhauchen. 1 Co‑ vid-19 verzögert zwar die Verhandlungen, erhöht aber den Druck der Regierungen, hier budgetäre Mehreinnahmen zu erzielen. Die OECD schätzt das Potenzial auf bis zu 100 Milliarden US-Dollar. SIEBEN STEUERPOLITISCHE PRIORITÄTEN AUS GEWERKSCHAFTLICHER SICHT Die Corona-Krise stellt alle europäischen Akteur_innen vor große Herausforderungen, bietet aber auch Ansatzpunkte für eine progressive Agenda. Alle Mitgliedstaaten stehen vor einem enormen Konsolidierungserfordernis – nicht sofort, aber in absehbarer Zukunft. Sie alle haben ein In‑ teresse daran, diese Konsolidierung sozial gerecht und möglichst wachstumsfreundlich zu gestalten. Eine EU-Agen‑ da gegen Steuertricks und Steuerwettbewerb bietet sich hier geradezu an. Sie ermöglicht es den Regierungen, zu‑ sätzliche Einnahmen zu erzielen, ohne dass die große Masse der Betriebe zusätzlichen Belastungen ausgesetzt ist. Auch bei den Ökosteuern braucht es Fortschritte. Hier geht es aber nicht um eine Krisenfinanzierung, sondern darum, den Übergang zu einem nachhaltigen Wachstums‑ modell zu unterstützen. Ökosteuern eignen sich nicht zur Geldbeschaffung, es sollte der Lenkungseffekt im Vorder‑ grund stehen. Aus gewerkschaftlicher Sicht lassen sich folgende Prio‑ ritäten definieren: 1. Mehr Transparenz: Transparenz ist der Treibstoff, der den öffentlichen Druck am Laufen hält. Hier braucht es weitere Impulse. Der nächste notwendige Schritt ist die öffentliche länderbezogene Berichterstattung über Wertschöpfung, Gewinne und Steuern(public Countryby-Country Reporting – pCbCR). Die letzte Abstimmung darüber ist nur knapp gescheitert. Hier sollte ein neuer Anlauf gemacht werden. 2. Keine weiteren Gewinnsteuersenkungen: Vor Covid-19 standen wir vor einer neuen Welle an Körperschaft‑ steuersenkungen. Angesichts von Covid-19 und Klima‑ krise ist ein starker Staat mit entsprechenden Steuer‑ einnahmen aber wichtiger denn je. Auch wenn viele Senkungspläne von den nationalen Regierungen ohne‑ hin auf die lange Bank geschoben werden, sollte im ECOFIN ein entsprechendes Moratorium beschlossen werden. Das nimmt Druck heraus. Konjunkturpolitische Maßnahmen wie attraktivere Abschreibungsregelungen sollten weiterhin zulässig bleiben. 3. Aktives Engagement im OECD-Prozess, Fokus auf Säu‑ le 2(Mindeststeuersatz): Auch wenn die USA mit den Säbeln rasseln, die Verhandlungen zur Unternehmens‑ steuerreform auf OECD-Ebene bleiben derzeit die größ‑ te Hoffnung im Kampf gegen den Steuerwettbewerb. Die Priorität der EU-Länder sollte auf der Umsetzung eines wirksamen, globalen Mindeststeuersatzes liegen. Die Wirksamkeit hängt an einer Fülle technischer Punkte. So ist es beispielsweise zentral, dass der Mindeststeuer‑ satz nicht auf Ebene des Gesamtkonzerns zu erreichen ist, so wie das von den Lobbyist_innen der Unterneh‑ men gefordert wird, sondern auf Ebene der Konzernteile pro Land. Eine Abrechnung auf Ebene des Gesamtkon‑ zerns(Global Blending) würde den Mindeststeuersatz faktisch aushebeln, weil die Niedrigbesteuerung in Steuersümpfen mit der Normalbesteuerung in anderen Ländern ausgeglichen werden könnte. Für die Wirk‑ samkeit sind solche technischen„Details“ wichtiger als die Höhe der Mindeststeuer. Ein effektiver Steuersatz mit 12,5 Prozent ist wichtiger als ein Marketing-Gag mit 20 Prozent. Damit der Mindeststeuersatz auch innerhalb der EU wirksam werden kann, was essenziell ist, muss auch über die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs(EuGH) zur Niederlassungsfreiheit geredet werden. Diese ist derart liberal, dass der Mindeststeu‑ ersatz innerhalb der EU wohl nur bei„völlig künstlichen“ Konzernstrukturen greifen könnte, weil der EuGH sonst die Niederlassungsfreiheit bedroht sieht – eine demo‑ kratiepolitisch heikle Frage, aber eine Debatte, die geführt werden muss. 4. Plan B(wenn die OECD-Gespräche scheitern): Niemand will es, aber möglich ist es. Für den Fall, dass die OECDGespräche scheitern, sollte die EU die von der Kommis‑ sion 2018 vorgeschlagene Digitalsteuer und den Min‑ deststeuersatz der OECD„unilateral“ einführen. Sollte keine Einstimmigkeit erreichbar sein, bleibt immer noch das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit oder die Möglichkeit einer„Rahmenrichtlinie“, die gemeinsa‑ me Standards für jene Länder definiert, die die Digital‑ steuer und den Mindeststeuersatz national einführen wollen. Ein Flickenteppich aus nationalen Regelungen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Davon hätte niemand etwas. Bei der Digitalsteuer sind auf jeden Fall die handelspolitischen Sanktionen der USA zu beden‑ ken und entsprechend abzuwägen. Die Einführung einer Digitalsteuer macht nur dann Sinn, wenn ihre Ein‑ nahmen die volkswirtschaftlichen Kosten der US-Schutz‑ zölle aufwiegen oder übersteigen. Bei einer reinen Online-Werbeabgabe(wie sie teilweise als Kompromiss‑ modell diskutiert wird) geht diese Rechnung ziemlich sicher negativ aus. Soll heißen, wenn man schon eine Digitalsteuer einführt, dann sollte sie – um mit Olaf Scholz zu sprechen – auch„Wumms“ haben. 5. Eigenmittel: Die Finanzierung der EU soll in Zukunft auch über EU-weite Steuern erfolgen. Die Beschlüsse vom Juli 2020 sind zwar relativ vage geblieben, gehen aber in die richtige Richtung. Plastiksteuer, CO 2 -Grenz‑ ausgleich und Ausweitung des Emissionshandels sind relativ unstrittig. Die Digitalsteuer sollte nur dann eine Option sein, wenn die OECD-Gespräche scheitern (siehe Plan B). Dass die Finanztransaktionssteuer im Spiel bleibt, ist positiv, sie darf aber nicht auf eine reine Aktiensteuer reduziert werden. Die Überlegungen für eine Liefersteuer für Großkonzerne(Binnenmarktsteuer) sollten nicht verworfen, sondern vertieft werden – bis‑ FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 4 lang sind nur Überschriften bekannt. Gerade die Netto‑ zahler unter den Mitgliedstaaten sollten ein Interesse an neuen/zusätzlichen Einnahmequellen haben, weil ansonsten die Mitgliedsbeiträge ab 2028(wegen der Rückzahlung der Corona-Hilfen) empfindlich steigen werden. 6. Wirksame Aktionen gegen den Karussellbetrug: Der Umsatzsteuer-Karussellbetrug ist der größte, ungelöste Brocken der internationalen Steuerkriminalität. Belie‑ bige Waren werden gewissermaßen im Kreis gehandelt, wobei dann einer der Händler vom Markt verschwin‑ det und die von den Kund_innen kassierte Umsatzsteu‑ er nicht abführt. Bis die Behörden etwas merken, ist es meist schon zu spät. Häufig sind die Lieferketten grenzüberschreitend aufgesetzt, um den Behörden die Ermittlungen zu erschweren. Obwohl das Problem mit einem geschätzten Steuerausfall von 50 bis 60 Milli‑ arden Euro pro Jahr ähnliche Dimensionen wie die aggressive Steuerplanung der Konzerne aufweist, fehlt es bislang an der Bereitschaft, wirksame Lösungen auf den Weg zu bringen. Die im Juli 2020 verkündete Auf‑ wertung von EUROFISC, einem Frühwarnsystem der EUMitgliedstaaten zur Bekämpfung des Mehrwertsteuer‑ betrugs, ist positiv, aber nicht ausreichend. Es braucht fundamentalere Ansätze, etwa eine(ernstzunehmende) Erlaubnis für ein generelles Reverse-Charge-Verfahren. 2 7. EU-weite CO 2 -Steuern vorantreiben: Ökosteuern sind aus gewerkschaftlicher Sicht nicht ganz unproblema‑ tisch. Als Verbrauchssteuern verursachen sie erhebliche verteilungspolitische Probleme, die sich auch bei Rück‑ erstattung der Steuereinnahmen über„Klimaboni“ nicht abschließend lösen lassen. Nationale CO 2 -Steuern haben zudem das Problem, dass sie die Industrie – und damit das Gros der Emissionen – nicht sinnvoll erfassen können. Der Ansatz des European Green Deal in Rich‑ tung einer EU-weiten CO 2 -Steuer, mit starkem Fokus auf Industrie und Energiewirtschaft, ist daher der einzig sinnvolle. Natürlich sind die Konsument_innen auch von„Industriesteuern“ betroffen, aber lange nicht so stark und direkt wie von reinen Konsumsteuern. Soll heißen, natürlich braucht es eine CO 2 -Komponente in der Energiesteuerrichtlinie samt Valorisierung der Mindeststeuersätze. 3 Vor allem aber braucht es Nach‑ schärfungen bei der Emissionshandelsrichtlinie, bei den Gratiszuteilungen und der Energieabgabenvergütung. Negative Wettbewerbseffekte für die Industrie sollten durch den CO 2 -Grenzausgleich abgefedert werden. Es kann nicht sein, dass die größten„Stinker“ die ge‑ ringsten Ökosteuern zahlen. Das ist weder gerecht noch klimapolitisch sinnvoll. CONCLUSIO Mit der Corona-Krise kehrt die Verteilungsfrage ins Zen‑ trum der Steuerpolitik zurück. Die leeren Kassen erfordern eine Debatte über eine gerechte Verteilung der Krisenlasten. Wirksame Maßnahmen gegen Steuertricks und Steuer‑ wettbewerb auf EU-Ebene sind wichtige Voraussetzungen dafür. Der Steuerwettbewerb ist das zentrale Übel der europäischen Steuersysteme und kann nur durch eine stärkere Kooperation der Mitgliedstaaten überwunden werden. Nur eine Teilung ihrer„De-jure-Souveränität“ kann ihre„De-facto-Souveränität“ wiederherstellen. Der wichtigste Unterstützer auf diesem Weg ist der Druck einer engagierten Öffentlichkeit, der von den Steuerskan‑ dalen und den leeren Staatskassen gefüttert wird. Co‑ rona wird diese Öffentlichkeit stärken, denn sie bringt die Frage einer gerechten Lastenteilung zurück aufs Tableau. Corona macht eine progressive Steuerpolitik dadurch nicht nur leichter, sondern auch notwendiger, weil eine gerechte und wachstumsfreundliche Budgetkonsolidierung in den Mitgliedstaaten nur durch EU-weite Fortschritte im Kampf gegen Steuertricks und Steuerwettbewerb gelingen kann. Jetzt ist nicht die Zeit für Konsolidierung, aber die Zeit dafür, die Voraussetzungen für eine pro‑ gressive Konsolidierung zu schaffen. Die Einführung eines effektiven Mindeststeuersatzes für Unternehmensge‑ winne, zumindest in der EU, ist für die Gewerkschaften dabei das wichtigste Anliegen. Autor Dominik Bernhofer ist Ökonom und Leiter der Abteilung Steuerrecht in der Arbeiterkammer(AK) Wien. Anmerkungen 1 – Die OECD plant, die Bemessungsgrundlage auf Basis von IFRS/ US-GAAP durch eine standardisierte Mehr-Weniger-Rechnung samt Ver‑ lustausgleich zu ermitteln. Dieser Ansatz könnte in eine neue 5. Bilanz‑ richtlinie einfließen und die Blaupause für eine EU-Gesamtkonzernsteuer sein. Damit könnte man sich die„GKB-Richtlinie“ sparen und gleich über die Formelverteilung des Konzerngewinns reden. 2 – Beim Reverse Charge geht es darum, dass die Umsatzsteuerpflicht bei den Geschäften zwischen zwei Unternehmen vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Damit wäre es für Betrüger_innen unmöglich, die Umsatzsteuer von den Konsument_innen einzuheben, aber nicht abzu‑ führen, dem Karussellbetrug also der Boden entzogen. 3 – Die erheblichen Preisniveauunterschiede zwischen den Mitgliedstaa‑ ten sind hier ein großes Problem. Literaturverzeichnis Bernhofer, Dominik 2019: Die blinden Flecken der CO 2 -Steuer, in: Kurs‑ wechsel 4(2019), S 88–95. Damgaard, Jannick; Elkjaer, Thomas; Johannesen, Niels 2019: The Rise of Phantom Investments, in: Finance& Development 56(3), S. 11–13. Gerhartinger, Philipp; Saringer, Martin 2019: Eine europäische Politik für mehr Steuergerechtigkeit: Hindernisse und Perspektiven, in: Sozialpolitik in Diskussion 20, Arbeiterkammer Wien, S. 126–139. IWF 2019: Corporate Taxation in the Global Economy, Policy Paper 19(007). Quest, Stephen 2019: EU Tax Policy: Progress and Priorities, in: Tax Journal. Rixen, Thomas 2016: Das soziale Europa im Räderwerk des Steuerwett‑ bewerbs, in: WSI-Mitteilungen 1(2016), S. 49–56. Impressum © 2020 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich: Markus Schreyer, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ISBN: 978-3-96250-642-1