Giacomo Corneo DIREKT 18/ 2020 CORONA-HILFEN ALS EINSTIEG IN EINEN EUROPÄISCHEN BÜRGERFONDS NUTZEN AUF EINEN BLICK Nach Überwindung der aktuellen Wirtschaftskrise werden die zurückgenommenen Kapitalhilfen der EU die Chance bieten, einen Europäischen Bürger‑ fonds zu gründen, der global investiert, an ethische Kriterien gebunden ist und dessen Erträge eine soziale Dividende finanzieren. Innerhalb Europas würde er die Ungleichheit verringern, eine Stabili‑ tätskultur verbreiten und einen europäischen öf‑ fentlichen Diskurs fördern. Im globalen Kontext hätte die EU einen Staatsfonds, der auf Augenhöhe mit den größten Vermögensverwaltern verhandeln und die Position der EU auf dem Schachbrett der internationalen Politik verstärken könnte. Wo ist der Enthusiasmus für das Großprojekt Europa geblie‑ ben, der noch vor der Euro-Krise so verbreitet war? Bei denjenigen, die sich an die Zuversicht erinnern, mit der da‑ mals an ein künftiges föderales Europa gedacht wurde, hinterlässt die heutige desillusionierte Stimmung einen bit‑ teren Geschmack. Die überwältigende Dominanz einzel‑ staatlicher Ansätze zur Bekämpfung des Coronavirus hat die fehlende Handlungsfähigkeit der EU offenbart. In vielen Mitgliedsländern prägen nationalistische Töne die Bericht‑ erstattung und sogar die Bewerbung von Produkten, während ein pan-europäischer öffentlicher Diskurs entwe‑ der ganz ausbleibt oder nur im Rahmen elitärer Veran‑ staltungen geführt wird. In einigen Mittelmeerländern wird ein Deutschlandhass durch einflussreiche Medien und Politiker_innen kultiviert. Mittlerweile haben viele Europäer_ innen den Brexit, das politische Abdriften in Polen und Ungarn und die schleppende Rolle der EU während des Aus‑ bruchs der Pandemie als Zeichen eines Absterbens der europäischen Idee ausgelegt. Sie haben das Projekt eines föderalen Europas abgeschrieben und betrachten die EU nur noch als einen von Technokrat_innen reglementierten großen Binnenmarkt. Die Pessimist_innen stellen sich schon auf zementierte Abhängigkeitsverhältnisse innerhalb einer Transferunion ein, bei der das altbekannte Mezzo‑ giorno-Italien-Drama auf europäischer Ebene als Süd‑ europa-EU-Drama mit entsprechender Neubesetzung auf‑ geführt wird. Und dennoch: Diese Krise bietet gleichzeitig die Chance, die europäische Identität wiederzubeleben und einen breiten europäischen öffentlichen Diskurs in Gang zu set‑ zen. Der Impuls dafür könnte von einem europäischen Anlagefonds ausgelöst werden, dessen Erträge für die Fi‑ nanzierung einer EU-weiten sozialen Dividende verwen‑ det werden. Ich nenne diese Institution den Europäischen Bürgerfonds(EBF). Öffentliche Institutionen können Grundwerte ausdrü‑ cken, dadurch eine kollektive Identität stiften und ent‑ sprechende Verhaltensmuster hervorrufen. Der EBF und seine EU-weite soziale Dividende würden die Präsenz Europas im Alltag der Menschen positiv belegen und ein Symbol für die Bindekraft der europäischen Ideale Frei‑ heit, Gleichheit und Solidarität sein. Ähnlich wirkt sich der Staatsfonds Norwegens für die norwegische Bevölke‑ rung und der Staatsfonds Alaskas für die Einwohner_innen von Alaska aus. Der EBF wäre der Staatsfonds der EU-Bür‑ ger_innen. Die Möglichkeiten, einen solchen Fonds einzurichten, sind durch die beschlossenen und die geplanten finanzi‑ ellen Maßnahmen der EU-Kommission zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie größer geworden. Ein Teil dieser Maßnahmen besteht aus Krediten und Betei‑ ligungen an Unternehmen, die auf kurzfristige finanzielle Hilfe angewiesen sind, um die wirtschaftliche Krise zu über‑ stehen. Bei der Rückkehr zu normalen Zuständen werden diese Unternehmen in der Regel keine besonderen Liquidi‑ > FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 2 tätsprobleme mehr und die notwendigen Restrukturierun‑ gen hinter sich haben. Gemäß den marktwirtschaftlichen Grundsätzen werden dann diese Kapitalhilfen zurückgefah‑ ren werden. Ein anderer Teil der geplanten finanziellen Maßnahmen der EU-Kommission besteht aus Krediten und Zuschüssen an Mitgliedstaaten. Außer im unwahrschein‑ lichen Fall eines massiven Kapitalverlusts wird die Beendi‑ gung der Kapitalhilfen der EU-Kommission einen sub‑ stanziellen finanziellen Spielraum eröffnen. Hieraus ließe sich das Anfangsvermögen des neuen EBF bilden. EIN EUROPÄISCHER ANLAGEFONDS UND SEINE SOZIALE DIVIDENDE Der EBF wäre eine eigenständige Institution der Europäi‑ schen Union, dessen Verwaltung aus politisch unab‑ hängigen Fachleuten besteht und durch bürgernahe Trans‑ parenz gekennzeichnet ist. Seine Aufgabe wäre es, das erhaltene Vermögen gewinnbringend anzulegen unter Be‑ achtung gewisser ethischer Richtlinien, die ich später erläutere. Der EBF wäre von der EU-Kommission und dem EU-Parlament politisch unabhängig und würde ein klares Ziel verfolgen: die risikoangepasste Rendite seines Vermö‑ gens langfristig zu maximieren, damit eine möglichst hohe soziale Dividende ausgezahlt werden kann. Der EBF sollte überwiegend in risikobehaftete Anlagen, hauptsächlich in den globalen Aktienmarkt, investieren. Denn die meisten Privathaushalte in Europa halten zu we‑ nige risikobehaftete Finanztitel – insbesondere Aktien – im Vergleich zu effizienten Portfolios und ihre Anlagen sind nicht hinreichend diversifiziert(König/Wenzel 2019). Im Ge‑ gensatz zu den traditionellen Sparprodukten besteht bei riskanten Anlagen somit der Bedarf eines korrektiven Ein‑ griffs durch die öffentliche Hand. Da Aktien risikobehaftet sind, sollte das Portfolio des EBF möglichst diversifiziert sein und Wertpapieren mit kontrazyklischen Erträgen den Vorzug geben. Der EBF sollte daher überwiegend in die außereuropäischen Aktienmärk‑ te investieren. Der Anteil, der in die europäischen Märkte investiert wird, sollte explizit begrenzt werden: Beispiels‑ weise könnte man eine Obergrenze von 15 Prozent festle‑ gen, was auch helfen würde, den EBF vor politischem Druck und Lobbyismus zu schützen. Der EBF sollte nicht mit Führungsaufgaben auf unterneh‑ merischer Ebene überfrachtet werden: Er sollte lediglich das kollektive Portfolio der Europäer_innen effizient verwal‑ ten. Auch hinsichtlich des Anteils am Aktienkapital der Unternehmen in Besitz des EBF bedarf es deshalb einer ex‑ pliziten Obergrenze von z. B. fünf Prozent. Für seine Verwaltungs- als auch Finanzierungskosten müsste der EBF selbst aufkommen. Letztere entsprächen einer Verzinsung des vom EBF erhaltenen Anfangskapitals zum risikolosen Zins. Nach Abzug dieser Kosten würde die erwartete Rendite des Fonds bei ca. sechs Prozent im Jahr liegen. Diese Größenordnung steht im Einklang mit der empirischen Evidenz zur sogenannten Equity-Risk-Prä‑ mie(Mehra/Prescott 2008; Daly 2016; Jordá et al. 2019). Die Rendite wäre zweckgebunden an die Finanzierung ei‑ ner EU-weiten sozialen Dividende, die regelmäßig an jeden Menschen ausbezahlt wird, der seinen Hauptwohnsitz seit einer vorgegebenen Mindestanzahl an Jahren in der EU hat. Minderjährige könnten die Hälfte des regulären Betrags erhalten. Nach Modellrechnungen liegt die langfristig optimale Größenordnung eines solchen Fonds zwischen einem Drittel und der Hälfte des BIP(Corneo 2020). Nun wird die Erstausstattung des EBF durch die Verwendung der zu‑ rückbezahlten Corona-Hilfen einen wesentlich kleineren Umfang erreichen, sodass eine Aufstockung notwendig sein wird. Im Zeitverlauf könnte die EU oder der EBF selbst jährlich auf dem Weltkapitalmarkt etwa einen BIP-Pro‑ zentpunkt Schulden aufnehmen, um sich diesem Ziel gradu‑ ell zu nähern. Diese Kreditaufnahme könnte durch die Ausgabe langfristiger inflationsindexierter Anleihen erfol‑ gen, die international stark nachgefragt werden und hinsichtlich der Preisstabilität in Europa einen wünschens‑ werten Selbstbindungseffekt auslösen. Aufgrund stabil niedriger Zinsen liegen bestmögliche Rahmenbedingungen für diese Art der Vermögensbildung vor(von Weizsäcker 2015; Blanchard 2019). Nach Zielerreichung wird die soziale Dividende jährlich 1.000 bis 1.500 Euro pro Person betra‑ gen. Dies ist vergleichbar mit der sozialen Dividende, die in Alaska gegenwärtig ausgeschüttet wird(Corneo 2018). Somit würde der EBF die Teilhabe aller EU-Bürger_innen an den hohen Kapitalrenditen des globalen Aktienmarkts ermöglichen – Renditen, von denen heute die überwiegen‑ de Mehrheit der Haushalte faktisch ausgeschlossen ist. Er würde zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Einkommen in Europa beitragen: Besonders Familien mit kleinem Ein‑ kommen würden von ihm profitieren, denn bei ihnen wür‑ de die soziale Dividende einen höheren Anteil des Ge‑ samteinkommens ausmachen. Der Fonds könnte in Zeiten überdurchschnittlicher Rendite finanzielle Reserven auf‑ bauen, die in Zeiten niedriger Rendite abgebaut werden, um die Auszahlungen an die Bürger_innen zu verstetigen. Damit fiele die soziale Dividende wesentlich stabiler aus als die Rendite des Aktienmarkts, obwohl der EBF überwie‑ gend in Aktien investieren würde. Ähnliche Vorkehrungen unternimmt der Staatsfonds des US-Bundesstaats Alaska. DER WERT DER SELBSTBESTIMMUNG Der EBF könnte den verbreiteten Wunsch nach mehr Selbst‑ bestimmung erfüllen, indem er die Durchführung von Sabbatjahren finanziert. Ein Sabbatjahr ist eine mehrmona‑ tige Periode, in der ein Individuum seine übliche Arbeits‑ tätigkeit aussetzt, um z. B. ehrenamtliche Aufgaben im so‑ zialen Bereich zu übernehmen, sich in der Politik zu enga‑ gieren oder sich weiter zu qualifizieren. Zu diesem Zweck wäre es für jede_n Erwerbstätige_n in der EU möglich, seine/ihre soziale Dividende in ein„Sabbat-Konto“ beim EBF für eine feste Anzahl von Jahren – z. B. sieben – zu reinvestieren, anstatt sie sich auszahlen zu lassen. Dies er‑ gäbe bei der vorhin genannten Größenordnung eine Auszahlung am Periodenende, die für die Finanzierung eines Sabbatjahres zu verwenden ist. Beispielsweise ergibt eine soziale Dividende in Höhe von 1.250 Euro nach sieben Jahren eine Auszahlung zwischen 10.492 und 11.122 Euro 18/ 2020 – ORONA-HILFEN ALS EINSTIEG IN EINEN EUROPÄISCHEN BÜRGERFONDS NUTZEN WISO DIREKT 3 in Abhängigkeit von der Methode der Kapitalisierung, wenn die Rendite sechs Prozent beträgt. Eine arbeitnehmer‑ freundliche Regelung der Beurlaubungen beim Auflösen eines Sabbat-Kontos – vergleichbar mit dem Anspruch auf Elternzeit in Deutschland – würde die Durchführung der Sabbatjahre erleichtern. Der EBF könnte auch wirksam vor Altersarmut schützen. Davon würden insbesondere diejenigen profitieren, deren Altersvorsorge heute unzureichend ist: Geringverdiener_in‑ nen, Personen, die unbezahlte Arbeit im Haushalt leisten, oder auch Selbstständige, die von keiner berufsständischen Versicherung ausreichend versorgt werden. Ab einem Lebensalter von beispielsweise 40 Jahren könnte der EBF ein „Altersvorsorge-Konto“ anbieten. Mit dessen Eröffnung würde man auf die Auszahlung der sozialen Dividende über eine Zeit von beispielsweise 25 Jahren verzichten, statt‑ dessen wird die Dividende auf dieses Konto eingezahlt. Am Ende der 25 Jahre wird das angesparte Kapital in eine Rente umgewandelt, welche dem/der Bürger_in, zusammen mit der regulären sozialen Dividende, ausgezahlt wird. Bei den vorhin angenommenen Größen liegt diese Rente bei rund 5.000 Euro im Jahr. Denkbar wäre auch, dass jedem/jeder Bürger_in im Alter zwischen 40 und 65 Jahren automatisch ein solches Altersvorsorge-Konto zugewiesen wird. Dank der Aufstockung durch die soziale Dividende und die entsprechende Zusatzrente wäre das Problem der Altersarmut weitgehend gelöst. EIN EUROPÄISCHER ÖFFENTLICHER DISKURS MIT GLOBALEM GEWICHT Die Anlagen des EBF sollten im Einklang mit den Idealen des europäischen Projekts stehen. Deshalb sollte die soziale Dividende nicht durch Profite finanziert werden, die Kon‑ zerne durch Handlungen erwirtschafteten, die der Würde des Menschen zuwiderlaufen: Europa sollte kein Kapital für Unternehmen zur Verfügung stellen, die den Frieden ge‑ fährden, die Menschenrechte missachten oder die Umwelt verpesten. Es wäre Aufgabe der europäischen Öffentlich‑ keit, ethische Vorgaben zu formulieren, die die Auswahl an Aktien, in die der EBF investieren darf, einschränken. Die konkrete Umsetzung dieser ethischen Bedingtheit der Anlagen könnte sich am Beispiel des Staatsfonds Nor‑ wegens orientieren, der bereits seit Jahren erfolgreich da‑ mit experimentiert. Ein demokratisch erarbeiteter Richt‑ linienkatalog ist hier vorausgesetzt, der Handlungen von Unternehmen definiert, die für das Gemeinwesen nicht hinnehmbar sind. Der Katalog wurde vom norwegischen Parlament verabschiedet. Anschließend prüft eine Kom‑ mission, ob Unternehmen, in die der Fonds investiert hat, diese ethischen Richtlinien eingehalten haben. Bei Verstoß müssen die Aktien veräußert werden. Die Liste der bereits ausgeschlossenen Unternehmen ist auf der Homepage des Fonds veröffentlicht und damit für jede_n einsehbar. Die Ausgestaltung des EBF als ethischen Anlagefonds würde die Entstehung eines wertorientierten europäi‑ schen öffentlichen Diskurses fördern und zur Bildung einer europäischen Identität entscheidend beitragen. Denn zunächst müssten durch eine breite Debatte die Kriterien formuliert werden, die das Anlageuniversum des Fonds be‑ grenzen. Sollten Unternehmen, die Militärdrohnen her‑ stellen, ausgeschlossen werden? Was ist mit Unternehmen, die Kinderarbeit verwenden? Dürfen wir in Unternehmen investieren, die in Steueroasen angesiedelt sind? Die immer wiederkehrende Diskussion über Fragen dieser Art wird das Bewusstsein über die eigenen Werte schärfen und eine kollektive Identität formen. Der EBF wird uns zwingen, bei dieser Diskussion zu einem ehrlichen Ergebnis zu kom‑ men. Denn die Setzung von Prioritäten bei den Anlage‑ möglichkeiten hat konkrete Folgen: Je strikter die Kriterien formuliert werden, desto kleiner die Auswahl, desto geringer die Renditechancen und desto niedriger wird im Schnitt die soziale Dividende sein, die die Euro‑ päer_innen vom Fonds erhalten. Die Formulierung der ethischen Richtlinien und ihre Operationalisierung sind als ein Entdeckungsverfahren zu betrachten, bei dem euro‑ päische Wertvorstellungen präziser werden und Gewicht erlangen – ein Prozess, der nie abgeschlossen sein und den öffentlichen Diskurs europaweit dauerhaft aufrecht‑ erhalten wird. Die ethische Bedingtheit der Anlagen hat aber nicht nur eine expressive Funktion: Sie wird auch bedeutsame Auswirkungen auf das Verhalten der Konzerne weltweit haben. Da größere Aktienveräußerungen zu einer Sen‑ kung ihres Preises führen, entwickelt sich durch die ethi‑ schen Vorgaben des EBF ein Druck auf die Konzerne, die vom europäischen Gemeinwesen hervorgehobenen Grundwerte zu respektieren. So hätten z. B. die Chefs oder Chefinnen von Konzernen, die hohe Schadstoffemis‑ sionen verursachen, einen finanziellen Anreiz, solche Emissionen zu vermeiden, wenn diese im Richtlinienkata‑ log des EBF berücksichtigt würden. Mit dem EBF hätte Europa eine Institution, die auf Au‑ genhöhe mit den größten institutionellen Anlegern und insbesondere den größten Vermögensverwaltern der Welt verhandeln könnte. Beispielsweise verwaltet die US-Firma BlackRock gut sieben Billionen US-Dollar – ein optimaler EBF käme auf ca. die Hälfte. Vermögensverwalter wie Black‑ Rock können reale Entwicklungen wesentlich beeinflussen, weil sie bedeutsame Beteiligungen an allen großen Un‑ ternehmen halten, die in einer Branche im Wettbewerb zu‑ einanderstehen sollten – das Problem des sogenannten „common ownership“(Vives 2020). Beispielsweise besitzt BlackRock von jedem der fünf umsatzstärksten Mineral‑ ölkonzerne mit einem Tankstellennetz in Deutschland zwi‑ schen vier und sechs Prozent der Anteile(Monopolkom‑ mission 2018). Insbesondere über informelle Gespräche zwischen einem solchen Investor und den Manager_in‑ nen seiner Portfoliounternehmen in einer bestimmten Bran‑ che kann die Intensität des Wettbewerbs reduziert werden und eine gemeinsame Strategie der Branchenfüh‑ rer gegenüber Dritten – z. B. dem Staat bei Regulie‑ rungsfragen – koordiniert werden. Missbraucht der Ver‑ mögensverwalter seinen Einfluss auf diese Weise, kann er einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden ver‑ ursachen. Ist aber der EBF an den gleichen Unternehmen beteiligt, hätten diese einen den europäischen Grund‑ werten verpflichteten Investor, der diesem Missbrauch vor‑ beugen könnte. FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK 4 Wenn das Kapital des EBF tatsächlich bei einem Drittel bis zur Hälfte des BIP der EU liegen würde, wäre er bei Weitem der größte Staatsfonds weltweit. In einer multi‑ polaren Welt mit Großmächten, deren Interessen teil‑ weise von den europäischen Interessen wesentlich abwei‑ chen, könnte eine solche geballte finanzielle Kraft ein wichtiges Instrument für den internationalen Interessen‑ ausgleich sein. SOLIDARITÄT MIT STABILITÄTSKULTUR EUROPAWEIT VERBINDEN Da die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Budget der EU pro‑ portional zum nationalen BIP sind, während die soziale Dividende europaweit einheitlich wäre, wäre die Bildung des EBF auch ein Akt der Solidarität von Ländern wie Deutschland gegenüber den weniger reichen Mitgliedslän‑ dern der EU. Diese Art der Solidarität wird dadurch er‑ möglicht, dass der EBF sich auf dem Weltkapitalmarkt so günstig verschulden kann, dass die von ihm erzielte Nettorendite ausreicht, um eine substanzielle soziale Divi‑ dende zu finanzieren. Um diesen günstigen Zugang zum Weltkapitalmarkt aufrechtzuerhalten, wird die EU ihre internationale Reputation eines solventen Kreditnehmers pflegen müssen. Langfristig bedarf es dazu einer Stabilitäts‑ kultur, die tiefe Wurzeln schlägt – ähnlich derjenigen, die Deutschland infolge schmerzlicher historischer Erfahrungen im vergangenen Jahrhundert kennzeichnet. Somit geht bei diesem Politikansatz Solidarität Hand in Hand mit der Vermittlung einer Stabilitätskultur in der gesamten EU. Die vom EBF finanzierte soziale Dividende würde die Ein‑ wohner_innen Europas stets daran erinnern, dass sie und ihre Nachfahr_innen von der Verwertung dieser Stabi‑ litätskultur profitieren. Hierdurch würde diese Institution auch einen permanenten kollektiven Anreiz schaffen, für europaweite solide öffentliche Finanzen zu sorgen. FAZIT Die EU wird sich mit Kapitalhilfen in einem größeren Volu‑ men an der Bekämpfung der wirtschaftlichen Krise, die infolge der Pandemie ausgebrochen ist, engagieren. Nach Überwindung dieser Krise wird hieraus ein bedeutsamer finanzieller Spielraum entstehen, der für die Wiederbele‑ bung der europäischen Identität und die Stärkung der geopolitischen Rolle der EU verwendet werden könnte. Hierfür bietet sich die Gründung eines Europäischen Bürgerfonds an, der global investiert, an ethische Kriterien gebunden ist und dessen Erträge in Form einer europa‑ weiten sozialen Dividende ausgeschüttet werden. Innerhalb Europas würde er die Einkommensungleichheit verringern, eine Stabilitätskultur verbreiten und einen dauerhaften pan-europäischen öffentlichen Diskurs fördern. Im globalen Kontext hätte die EU dank des EBF einen Staatsfonds, der auf Augenhöhe mit den weltweit größten Vermögens‑ verwaltern verhandeln und die Position Europas auf dem Schachbrett der internationalen Politik maßgeblich verstärken könnte. Autor Giacomo Corneo ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliche Finanzen an der Freien Universität Berlin. Literaturverzeichnis Blanchard, O. 2019: Public Debt and Low Interest Rates, in: American Economic Review 109, S. 1.197–1.229. Corneo, G. 2018: Ein Staatsfonds, der eine soziale Dividende finanziert, in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik 19, S. 94–109. Corneo, G. 2020: Progressive Sovereign Wealth Funds, CEPR DP 14746, London. Daly, K. 2016: A Secular Increase in the Equity Risk Premium, in: Interna‑ tional Finance 19, S. 179–200. Jordà, Ò.; Knoll, K.; Kuvshinov, D.; Schularick, M. und A. Taylor 2019: The Rate of Return of Everything, 1870-2015, Quarterly Journal of Eco‑ nomics 134, 1225-1298. König, J. und M. Wenzel 2019: Investment Losses and Inequality, Mimeo FU Berlin, https://ssrn.com/abstract=3446783. Mehra, R.; Prescott, E. 2008: The Equity Risk Premium: ABC, in: Mehra, R.(Hrsg.): Handbook of the Equity Risk Premium, Amsterdam. Monopolkommission 2018: Hauptgutachten XXII: Wettbewerb 2018, https://monopolkommission.de/de/pressemitteilungen/211-xxii-gesamt. html(8.10.2020). Vives, X. 2020: Common Ownership, Market Power, and Innovation, in: International Journal of Industrial Organization 70, S. 1–12. Von Weizsäcker, C.C. 2015: Kapitalismus in der Krise? Der negative natürliche Zins und seine Folgen für die Politik, in: Perspektiven der Wirt‑ schaftspolitik 16, S. 189–212. Impressum © 2020 Friedrich-Ebert-Stiftung Herausgeberin: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Godesberger Allee 149, 53175 Bonn, Fax 0228 883 9202, 030 26935 9229, www.fes.de/wiso Für diese Publikation ist in der FES verantwortlich: Dr. Robert Philipps, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik Bestellungen/Kontakt: wiso-news@fes.de Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. ISBN: 978-3-96250-675-9