PERSPEKTIVE DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE Aufgrund der jüngsten Refor­ men während der Krise in der Eurozone hat sich deren Gover­ nance-Struktur zu einem über­ mäßig komplexen System entwi­ ckelt, welches nicht ausreichend demokratisch legitimiert ist. MEHR DEMOKRATIE IN DER EUROZONE Wie kann die demokratische Legitimation der wirt­ schaftspolitischen Governance verbessert werden? Julian Plottka Oktober 2020 Damit die Bürger_innen mehr Einfluss auf die europäische Wirtschaftspolitik haben, müs­ sen Verantwortlichkeiten klarer getrennt werden, die Governan­ ce in der Eurozone muss trans­ parenter und die institutionellen Strukturen vereinfacht werden. Das Europäische Parlament und die Kommission sollten mehr Einfluss auf die wirtschaftspoli­ tischen Ziele haben. Das Euro­ päische Parlament und die nati­ onalen Parlamente sollten auf ihrer Ebene stärker in das Euro­ päische Semester einbezogen werden. Zwischenstaatliche Strukturen außerhalb der EU und differenzierte Institutionen innerhalb der EU sollten ab­ geschafft werden. DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE MEHR DEMOKRATIE IN DER EUROZONE Wie kann die demokratische Legitimation der wirt­ schaftspolitischen Governance verbessert werden? Einleitung 1 EINLEITUNG Die Wirtschafts- und Währungsunion(WWU) ist der Politik­ bereich der Europäischen Union(EU), der seit dem Inkrafttre­ ten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 die tiefgreifends­ ten Veränderungen erfahren hat. Auf die globale Finanzkrise und die anschließende Staatsschuldenkrise reagierte die EU mit umfangreichen Rettungspaketen und der Auferlegung von Sparmaßnahmen für Mitgliedstaaten, die finanzielle Un­ terstützung ersuchten. Als sich die Staatsschuldenkrise, ver­ stärkt durch strikte Sparmaßnahmen, zu einer langanhalten­ den Wirtschaftskrise in der Eurozone entwickelte, wurde das Krisenmanagement durch begrenzte Konjunkturpakete er­ gänzt. Als Reaktion auf die aktuelle Rezession, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde, verabschiedete der Rat u. a. ein»Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisi­ ken in einer Notlage(SURE)«(Rat der Europäischen Union 2020). Es ist von großer symbolischer Bedeutung, da es der Reaktion auf die gegenwärtige Krise eine klare sozialpoliti­ sche Dimension verleiht. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission(2020a) beschloss der Europäische Rat(2020) ein Konjunkturprogramm von auf EU-Ebene beispiellosem Ausmaß, das aus einer Anpassung der Ausgabenprioritäten im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen(1.074,3 Milliarden Euro) und einen befristeten Aufbauplan»Next Generation EU«(750 Milliarden Euro) besteht. 1 Parallel zu den Rettungsmaßnahmen zur Eindämmung der Krisen in den letzten zehn Jahren wurden grundlegende Re­ formen der Governance-Struktur der Eurozone umgesetzt, um die bei Gründung der WWU gemachten Konstruktions­ fehler zu beheben. Mit dem so genannten»Six Pack« und »Two Pack« wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt re­ formiert, um das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit effizienter zu gestalten. Das Europäische Semester struktu­ riert die wirtschaftspolitische Steuerung in der Eurozone neu und soll zusammen mit dem Vertrag über Stabilität, Ko­ ordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Wäh­ rungsunion(Fiskalvertrag) eine solide Finanzpolitik der Mit­ gliedstaaten gewährleisten. Die Bankenunion, die eine Ban­ kenaufsicht, einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus und ein Einlagensicherungssystem umfasst, soll künftigen Finanzkrisen in der Eurozone vorbeugen, während der Euro­ päische Stabilitätsmechanismus(ESM) bei Staatsschulden­ krisen Stabilitätshilfen gewähren soll(Klein / Plottka / Tittel 2018: 151–152). Zur Stärkung der sozialen Dimensionen der EU wurde die»Europäische Säule Sozialer Rechte«(ESSR) proklamiert(Hacker 2018) und das auf der ESSR basierende »Social Scoreboard« wurde Bestandteil des Europäischen Semesters, um auch die soziale Leistungsfähigkeit der Mit­ gliedstaaten zu beurteilen(Europäische Kommission 2020b). Die Gesamtheit der Instrumente zur wirtschaftspolitischen Steuerung auf EU-Ebene hat sich zu einer komplexen Struk­ tur entwickelt, die nicht nur im europäischen Primär- und 1 Die deutsche Sprachfassung des Papiers wurde im Vergleich zur englischen Sprachfassung angesichts der Beschlüsse des Europäi­ schen Rates vom 21. Juli 2020 geringfügig aktualisiert. Sekundärrecht, sondern auch auf internationalen Vereinba­ rungen außerhalb der EU-Verträge und nationaler Gesetz­ gebung begründet ist. Differenzierte Integration in der WWU ist nicht einfach der Unterschied zwischen Mitglied­ staaten der Eurozone und Staaten, die den Euro(noch) nicht eingeführt haben. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendbarkeit der Governance-Mechanismen, der formel­ len wie informellen Opt-outs im EU-Recht und der neuen internationalen Verträge außerhalb des EU-Rechts ist die Governance in der Eurozone zunehmend unübersichtlich geworden. An der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU sind EU-Institutionen, neu geschaffene Institutionen wie der ESM oder der Euro-Gipfel, internationale Institutionen wie der Internationale Währungsfonds(IWF) und nationale Institutionen beteiligt. Die Verfahren und Zuständigkeiten einzelner Institutionen unterscheiden sich je nach Bereich. Der grundlegende Trend ist jedoch offensichtlich: Während die Europäische Kommission neue Kompetenzen und Be­ fugnisse erhalten hat, schauen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente von der Seitenlinie zu. Der kürzlich vom Europäischen Rat beschlossene Aufbauplan wird diesen Trend weiter beschleunigen, sollte das Europäi­ sche Parlament nicht noch Änderungen durchsetzen kön­ nen. Sogar die Europäische Kommission hält die Governance in der Eurozone für zu komplex. Sie hat eine Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung eingeleitet, um deren Wirksamkeit und Transparenz zu erhöhen(Europäische Kommission 2020c), und sie hat sich verpflichtet, die Rolle des Europäischen Parlaments zu stärken(Europäische Kom­ mission 2019: 18). Mehr Transparenz ist zwar notwendige Voraussetzung für die Stärkung der demokratischen Legiti­ mation der wirtschaftspolitischen Steuerung, es ist jedoch eine grundlegendere Reform notwendig, die sich nicht nur auf Transparenzaspekte beschränken darf. Aufgrund des beispiellosen Finanzvolumens des neuen Instruments»Next Generation EU« und der Tatsache, dass 390 Milliarden Euro als Fördermittel vergeben werden sollen(Europäischer Rat 2020: 3), sind die Fragen zur demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht der europäischen Wirtschaftspoli­ tik dringender denn je geworden. Dieses Papier untersucht Reformansätze zur Überwindung des Demokratiedefizits in der europäischen Wirtschaftspoli­ tik entlang der Konzepte der Input-, Output- und Through­ put-Legitimation. Es wird geschlussfolgert, dass sich Refor­ men, die nicht die Gesamtstruktur der europäischen Wirt­ schaftspolitik betreffen, auf die Stärkung der Input- und ­Throughput-Legitimation konzentrieren müssen. Konkret müssen erreicht werden: – eine bessere Klärung der Verantwortlichkeiten für die wirtschaftspolitische Steuerung; – eine Steigerung der Transparenz der wirtschaftspoli­ tischen Steuerung; – eine Vereinfachung der übermäßig komplexen Struk­ turen. 1 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – MEHR DEMOKRATIE IN DER EUROZONE Die Reformvorschläge fügen sich in den Ansatz, die euro­ päische Demokratie dadurch zu stärken, dass der Europa­ wahl mehr Bedeutung zu kommt und die Wähler_innen mehr und direkteren Einfluss auf die europäische Politik haben(Müller 2020). Auf der Grundlage der Analyse gibt das Papier konkrete Empfehlungen, um die demokratische Legitimation der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Eurozone auf kurz-, mittel- und langfristige Sicht zu stär­ ken. Ausgeklammert bleiben Empfehlungen für eine Stei­ gerung der Wirksamkeit der wirtschaftspolitischen Steue­ rung. 2 REFORMBEDARF Traditionell wurde die Output-Legitimation als ausreichend angesehen, um die europäische Integration und insbeson­ dere den Binnenmarkt zu legitimieren. Durch die Reformen der wirtschaftspolitischen Steuerung im vergangenen Jahr­ zehnt wurde dieses Argument jedoch widerlegt und es ist ein zusätzlicher Legitimationsbedarf entstanden(Majone 2014). Daher wird das noch bestehende Potenzial unter­ sucht, europäische Wirtschaftspolitik durch Output-Legiti­ mation zu legitimieren, bevor die Governance in der Euro­ zone hinsichtlich ihres Potenzials zur Input- und Through­ put-Legitimation bewertet wird. Output-Legitimation wird durch effektives Regieren für die Menschen erzeugt und trägt zum Wohl aller bei(Scharpf 1999), während sich Input-Legitimation auf die Regierung durch das Volk bezieht. Sie wird erzeugt, wenn die Forde­ rungen der Bürger_innen in politische Entscheidungen um­ gesetzt werden und Politiker_innen auf die Erwartungen der Wähler_innen eingehen(Scharpf 2005). Die Through­ put-Legitimation(Schmidt 2013) konzentriert sich auf den prozeduralen Charakter von Legitimation und misst die Qualität von Entscheidungsprozessen anhand von vier Krite­ rien: Rechenschaftspflicht, Transparenz, Inklusivität und Of­ fenheit(Schmidt / Wood 2019: 730). OUTPUT-LEGITIMATION IN DER WIRT­ SCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION Als Begründung warum die EU keiner Input-Legitimation bedarf wird das Argument des»regulatory state« ange­ führt(Majone 1999). Politikbereiche, die Pareto-optimale Lösungen zulassen, sollten nicht Gegenstand von Mehr­ heitsentscheidungen sein, sondern von unabhängigen Ins­ titutionen reguliert werden. Unter der strengen Bedingung, keine Entscheidungen mit Umverteilungswirkung zu tref­ fen, konzentrieren sie sich auf die Schaffung von Out­ put-Legitimation. Während der Krisen in der Eurozone hat die wirtschaftspolitische Governance den Rubikon überschritten und Majone kam zu dem Schluss, dass das»democratic deficit of the EU would turn into a de­ mocratic default«(2014: 1221). Mit dem vom Europäischen Rat bereits beschlossenen Aufbauplan»Next Generation EU«(750 Milliarden Euro) und der dort vorgesehenen Ver­ gabe von Fördermitteln in Höhe von 390 Milliarden Euro wird sich die Umverteilungswirkung der europäischen Poli­ tik nochmals deutlich verstärken. Als zweites Argument, warum Output-Legitimation genü­ ge, um europäische Politik zu legitimieren, wird das be­ grenzte Interesse der Bürger_innen an den Politikbereichen angeführt, für die die EU zuständig ist. Die Zuständigkeit der EU beschränke sich eben auf Bereiche von begrenztem öf­ fentlichen Interesse(Moravcsik 2002: 606). Das Ende des permissiven Konsenses und ein allgemeiner Trend zur Politi­ sierung der europäischen Politik(Zürn 2019) untergraben je­ doch dieses Argument. Zudem herrscht in der wissenschaft­ lichen Literatur weitgehend Einigkeit darüber, dass die Krisen in der Eurozone die Politisierung der EU-Politik befördert haben(Kriesi / Grande 2016). Neben dem durch Umverteilungspolitik bedingten wach­ senden Legitimationsbedarf der wirtschaftspolitischen Go­ vernance gibt es ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit der EU, Output-Legitimation im Bereich der WWU zu generieren. Der Eurozone mangelt es an einer einheitlichen wirtschaftlichen Entwicklung, da die europäische Kohäsi­ onspolitik bisher nicht zu einer Angleichung der Konjunktu­ ren in den Mitgliedstaaten geführt hat. Da die Eurozone kein optimales Währungsgebiet ist(Mundell 1961) und je­ des Mitgliedsland unterschiedliche Konjunkturzyklen durch­ läuft, sind die europäische Währungspolitik und die noch immer begrenzte makroökonomische Steuerung»one size fits none«-Politiken. Entsprechend ist es der EU nicht mög­ lich, in allen ihren Mitgliedstaaten gleichzeitig Output-Legi­ timation zu gewährleisten. Um die EU in die Lage zu verset­ zen, Output-Legitimation durch Wirtschaftspolitik zu erzeu­ gen, wären grundlegendere Reformen der WWU erforder­ lich als sie hier vorgeschlagen werden. INPUT-LEGITIMATION IN DER WIRTSCHAFTSUND WÄHRUNGSUNION Input-Legitimation erfordert eine Übersetzung von Bürger­ interessen in politische Entscheidungen(Scharpf 1999: 16). Der direkteste Weg, um auf EU-Ebene Input-Legitimation zu erzeugen, ist die Europawahl. Dazu muss die Rolle des Euro­ päischen Parlaments in der europäischen Wirtschaftspolitik gestärkt werden, der Wählerwillen muss unmittelbar Nie­ derschlag in der wirtschaftspolitischen Steuerung finden. Auch eine weitere Stärkung des Einflusses der nationalen Regierungen in der europäischen Wirtschaftspolitik wäre ein Weg, die Input-Legitimation zu stärken. Dieser wäre aber nur dann sinnvoll, wenn die wirtschaftspolitischen Konfliktlinien zwischen den Ländern verlaufen und nicht grenzüberschreitend zwischen unterschiedlichen Gesell­ schaftsgruppen. Empirische Befunde sind jedoch uneinig darüber, ob die Polarisierung primär über nationale Grenzen hinweg(Statham / Trenz 2012) oder zwischen Ländern(Leu­ pold 2016) stattfindet. Dieser Abschnitt bewertet, ob die wirtschaftspolitische Governance den EU-Bürger_innen ein direktes Mitspracherecht entweder durch europäische oder nationale Wahlen einräumt und kommt zu folgenden Schlüssen: 2 Reformbedarf – Die Bürger_innen haben ein direktes Mitspracherecht bei der Festlegung der Prioritäten auf der Ausgaben­ seite des EU-Haushalts. – Der Einfluss des Europäischen Parlaments auf der Ein­ nahmenseite und auf den Umfang des EU-Haushalts ist viel zu gering, um Input-Legitimation zu erzeugen. – Das Entscheidungsverfahren der vorgeschlagenen»Auf­ bau- und Resilienzfazilität« würde die demokratische Legitimation auf der Ausgabenseite weiter verringern. – Das Europäische Parlament sowie die nationalen Parla­ mente spielen im Europäischen Semester nur eine Nebenrolle, es stärkt die Exekutiven auf EU- und na­ tionaler Ebene. – Der ESM stärkt die Exekutivorgane, beschränkt die Macht der Parlamente und ihm fehlt eine klare Kompe­ tenzabgrenzung bei Überwachungsmissionen der Troi­ ka in den Empfängerländern. – Der hohe Grad an substanziellem Regelungsgehalt im EU-Primärrecht und den damit verbundenen Verträgen verstärkt den Mangel an Input-Legitimation weiter. Die Ausgabenseite des EU-Haushalts ist der Politikbe­ reich innerhalb der europäischen Wirtschaftspolitik, in dem das Europäische Parlament das stärkste Mitspracherecht hat. Zusammen mit dem Rat bildet es die gemeinsame Haushalts­ behörde für den Jahreshaushalt(Art. 314 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV) und hat ein Vetorecht hinsichtlich des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR, Art. 312 AEUV). Durch die Androhung seines Vetos hat das Europäische Parlament auch Einfluss auf die Ausge­ staltung der im MFR festgelegten Prioritäten, obgleich es nicht befugt ist, formelle Änderungen vorzunehmen. Die Haushaltsverfahren ermöglichen es dem Europäischen Parla­ ment, die Ergebnisse der Europawahlen in Ausgabenprioritä­ ten umzuwandeln, um Input-Legitimation zu erzeugen. Da­ her ist der Vorschlag, den größten Teil des Konjunkturpro­ gramms für Europa über den MFR zu verwalten, die demo­ kratisch legitimierteste Antwort auf die Krise. In anderen Bereichen ist jedoch der Einfluss des Europäi­ schen Parlaments auf die Haushaltspolitik der EU weiter ein­ geschränkt. An erster Stelle fehlt dem Parlament ein Recht, um über die Einnahmeseite des EU-Haushalts mitzubestimmen. Es wird bei der Entscheidung über die Eigenmittel der EU nur konsultiert(Art. 311 AEUV). Eine zweite Einschränkung betrifft den Umfang des EU-Haushalts, der viel zu klein für effektive wirtschaftspolitische Steuerung ist. Für eine wirksame Politik wäre entweder ein wesentlich größerer EU-Haushalt oder eine engere Koordi­ nierung zwischen den europäischen und nationalen Ausga­ benprioritäten erforderlich(Fasone 2018). Die vorgeschlagene Aufbau- und Resilienzfazilität innerhalb des Instruments»Next Generation EU« wird der EU eine größere wirtschaftspolitische Hebelwirkung verleihen(Euro­ päische Kommission 2020c). Die vorgeschlagene Governance-Struktur der Aufbau- und Resilienzfazilität ist jedoch wenig demokratisch. Die neue Fazilität wird es der Kommission erlauben, den Mitgliedstaaten 672,5 Milli­ arden Euro in Form von Zuschüssen(312,5 Milliarden Euro) und Darlehen(360 Milliarden Euro) zu gewähren. Dazu ar­ beiten die Mitgliedstaaten nationale Aufbau- und Resilienz­ pläne für die Jahre 2021 bis 2023 aus, die von der Kommis­ sion geprüft werden. Das Prüfergebnis als Basis für die Be­ willigung der Gelder wird vom Rat mit qualifizierter Mehr­ heit angenommen. Die Auszahlung weiterer Tranchen hängt von der Erreichung der Zielvorgaben ab, was von der Kom­ mission nach Konsultation des Wirtschafts- und Finanzaus­ schusses des Rates bewertet wird. Das Europäische Parla­ ment hat auf das gesamte Verfahren keinen Einfluss(Gut­ tenberg / Nguyen 2020: 2). Die Fazilität wird ein weiteres Bei­ spiel für eine»enhanced policy coordination«(Rasmussen 2018: 345), die die Autorität der Kommission als technokra­ tische Aufsichtsbehörde über die nationale Wirtschaftspoli­ tik untermauert. Das Paradebeispiel einer»enhanced policy coordination« ist das Europäische Semester, das die Europäische Kommission ermächtigt, die nationale Wirtschafts-, Steuer- und Sozial­ politik zu überprüfen. Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden im Europäischen Semester kaum gehört und habe keinerlei Entscheidungskompetenz. Ersteres verabschiedet eine Stellung­ nahme zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien und de­ battiert im Plenum über den Jahreswachstumsbericht und kann dazu eine Initiativentschließung annehmen. Da die Entschließungen nur empfehlenden Charakter haben, ist der Einfluss des Parlaments begrenzt. Das Europäische Semester ermächtigt die Exekutive gegenüber den Parlamenten. Zusätzlich zu ihrer Autorität als Aufsichtsbehörde entwirft die Kommission den jährlichen Wachstumsbericht, die Empfehlungen für die Eurozone so­ wie die länderspezifischen Empfehlungen. Für die beiden ersteren nimmt der Rat Schlussfolgerungen an, während der Europäische Rat politische Leitlinien vorgibt. Die länderspezi­ fischen Empfehlungen werden vom Europäischen Rat gebil­ ligt, bevor sie vom Rat formell verabschiedet werden. Die na­ tionalen Parlamente hingegen verabschieden nicht einmal die nationalen Reformprogramme, zu denen die Kommission die länderspezifischen Empfehlungen abgibt. Dieselben Defizite bestehen auch bei den während der Krise in der Eurozone entstandenen Governance-Strukturen. Dabei mag die»Ad-hoc-Technokratisierung«(Enderlein 2013) während der akuten Phase der Staatsschuldenkrise noch dem akuten Zeitdruck geschuldet sein, unter dem die Entschei­ dungen getroffen wurden. Schwerer wiegt jedoch, dass der ESM als permanenter Rettungsfonds der EU dieselben Defizite aufweist. Die Governance-Struktur des ESM vereint die starken Kontrollrechte der Troika(Kommission, Europäische Zentral­ bank und IWF), die Entscheidungsfindung des Gouverneurs­ rats, dem die Finanzminister_innen aller ESM-Aktionärsländer angehören, und den Ausschluss der Parlamente von allen Ent­ scheidungsprozessen. Die Defizite werden weiter dadurch ver­ 3 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – MEHR DEMOKRATIE IN DER EUROZONE schärft, dass der ESM-Vertrag keine klare Definition der Kom­ petenzen der Troika enthält. Er ist daher offen für eine weitge­ fasste Auslegung, die eine erhebliche Einschränkung der Kom­ petenzen der nationalen Parlamente während der Überwa­ chung durch die Troika zulässt(Wiesner 2017: 57, 59). Der umfassende Regelungsgehalt im EU-Primärrecht und den damit in Zusammenhang stehenden Verträgen verschärft den Mangel an Input-Legitimation der wirtschaftspolitischen Governance weiter. Seit den Rö­ mischen Verträgen verbietet das EU-Primärrecht Handels­ hemmnisse im Binnenmarkt und enthält Bestimmungen zur Wettbewerbspolitik(Scharpf 2008: 54). Diese liberale Aus­ richtung der EU-Verträge erleichtert es der Kommission und dem Europäischen Gerichtshof, Deregulierung im Binnen­ markt voranzutreiben(Weiler 1994), während die Entschei­ dungsverfahren es dem EU-Gesetzgeber erschweren, regu­ lierend in den Binnenmarkt einzugreifen(Höpner / Schäfer 2010). Dasselbe Prinzip gilt für die Finanzpolitik: Art. 126 AEUV und der Fiskalvertrag beschränken die Kreditaufnah­ me der Mitgliedstaaten und streichen somit Gestaltungs­ optionen von der politischen Agenda der Mitgliedstaaten. Die Fähigkeit des Europäischen Parlaments sowie der natio­ nalen Parlamente, auf die Erwartungen der Wähler_innen zu reagieren, wird so erheblich begrenzt. Da eine Diskussion von Instrumenten, die für eine effektive makroökonomische Politik auf EU-Ebene erforderlich wä­ ren, jenseits der Ziele dieses Papiers liegt, konzentrieren sich die späteren Empfehlungen auf die Stärkung der Input-Legi­ timation innerhalb der wirtschaftspolitischen Kompetenzen der EU. Es ist notwendig, dem Europäischen Parlament die Macht zu geben, um die Interessen der Unionsbürger_innen vertreten zu können, zwischenstaatliche Konflikte zu schlichten und damit die wirtschaftspolitische Governance effektiver zu gestalten. THROUGHPUT-LEGITIMATION IN DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION Neben der Input- und Output-Legitimation fokussiert das Konzept der Throughput-Legitimation(Schmidt 2013) auf den prozeduralen Charakter von Legitimation und misst die Qualität von Entscheidungsprozessen anhand von vier Krite­ rien: Rechenschaftspflicht, Transparenz, Inklusivität und Of­ fenheit(Schmidt / Wood 2019: 730). Auf der Grundlage die­ ser vier Kriterien bewertet der folgende Abschnitt die Quali­ tät der Entscheidungsprozesse in der wirtschaftspolitischen Governance der Eurozone. Das festgestellte Demokratiede­ fizit ist dabei auf folgende Mängel zurückzuführen: – Die Verantwortung für Entscheidungen im Europäi­ schen Semester kann aufgrund der übermäßig kom­ plexen Struktur nicht klar zugeordnet werden. – Die Kommission für ihre Wirtschaftspolitik zur Rechen­ schaft zu ziehen, ist nur aufgrund ihrer Gesamtverant­ wortung gegenüber dem Parlament gemäß Art. 17 Abs. 8 EUV in begrenztem Maß möglich. – Das Europäische Parlament kann weder die Räte noch die nationalen Regierungen für ihre Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene zur Rechenschaft ziehen. – Trotz erheblicher Anstrengungen des Europäischen Parlaments, sich über die europäische Wirtschaftspoli­ tik zu informieren, tragen diese Bemühungen wenig zur Schaffung öffentlicher Transparenz bei. – Der informelle Charakter der Eurogruppe und die Tatsache, dass der ESM-Vertrag und der Fiskalvertrag internationale Abkommen außerhalb des EU-Rechts sind, schränken die Transparenz der wirtschaftspoli­ tischen Governance erheblich ein. – Trotz des makroökonomischen Dialogs mangelt es der wirtschaftspolitischen Governance an der Einbezie­ hung von Interessengruppen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Bereits 2012 forderte der Bericht Towards a Genuine Econo­ mic and Monetary Union(van Rompuy 2012: 16) eine klare demokratische Rechenschaftspflicht für die wirtschafts­ politische Governance der Eurozone, die jedoch bisher nicht eingeführt wurde. Während das Europäische Parlament gegenüber den EU-Bürger_innen für die Festlegung der Ausgabenprioritäten im EU-Haushalt und im MFR politisch verantwortlich ist, kann es weder die Kommission für Entscheidungen im Rahmen der neuen Aufbau- und Resilienzfazilität noch die nationalen Regierungen für ihre Entscheidung über die Eigenmittel der EU zur Rechenschaft ziehen. Um die Rechenschafts­ pflicht auch auf der Einnahmenseite des EU-Haushalts zu verankern, müsste sich die EU aus eigenen Steuereinnahmen finanzieren, über die das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam entscheiden. Solange die Eigenmittelentschei­ dung von den nationalen Regierungen getroffen wird, wer­ den die Verhandlungen der Logik der»Nettozahler-Debat­ te« folgen, anstatt wirtschaftspolitisch notwendige Prioritä­ ten zu setzen. Die Position der»sparsamen Vier« zu den Verhandlungen über den MFR und den Aufbauplan zeigt dies(Regierung der Niederlande 2020). – Die Kommission ist für ihre Entscheidungen im Rah­ men der neuen Aufbau- und Resilienzfazilität nicht di­ rekt rechenschaftspflichtig. – Die Rechenschaftspflicht der nationalen Regierungen für Entscheidungen über die Eigenmittel der EU ist be­ grenzt und erfolgt indirekt über nationale Wahlen. Um die am Europäischen Semester beteiligten Akteure bes­ ser kontrollieren zu können, hat das Europäische Parlament den»Wirtschaftspolitischen Dialog« eingerichtet, der dem »Währungspolitischen Dialog« ähnelt. Es hat das Recht, die Europäische Kommission, die Präsident_innen des Rates, des Europäischen Rates und der Eurogruppe sowie Vertre­ ter_innen der Europäischen Zentralbank, des IWF und der 4 Reformbedarf Regierungen der Mitgliedstaaten 2 in den Wirtschafts- und Währungsausschuss(EUCON) einzuladen(Chang / Hodson 2019: 352). Es sind jedoch keine Sanktionen vorgesehen, mit denen das Parlament widerwillige Gäste zwingen könn­ te, sich dem Ausschuss zu stellen, und nur die Europäische Kommission und die Ratspräsidentschaft sind formell ver­ pflichtet, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen(Froma­ ge 2018: 286). Zwischen Januar 2014 und Mai 2020 nahmen 44 EU-Kom­ missar_innen an 19»Wirtschaftspolitischen Dialogen« teil, gefolgt von 19 Besuchen der Vorsitzenden des ECOFIN-Ra­ tes und nur 12 Besuchen des Präsidenten der Eurogruppe, während der Präsident des Europäischen Rates gar nicht teil­ nahm(Hagelstam 2019, 2020). Die neue Kommission ver­ pflichtete sich, noch häufiger»mit dem Europäischen Parla­ ment einen Dialog« zu führen und»vor jeder wichtigen Pha­ se des Europäischen Semesters« mit den Abgeordneten zu diskutieren(Europäische Kommission 2019: 18). Neben der formellen Anwesenheitspflicht(Fromage 2018: 288) und der Bereitschaft der Kommission, ihre Wirtschaftspolitik zu erläutern(Chang / Hodson 2019: 355–356), wird die häufige Anwesenheit der Kommissar_innen durch die allgemeine Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament untermauert (Art. 17 Abs. 8 EUV). Repasi kommt zu dem Schluss, dass der Wirtschaftspolitische Dialog für die Unterrichtung des Europäischen Parlaments genügt, jedoch keine wirtschafts­ politische Verantwortlichkeit gegenüber den Abgeordneten begründet(Repasi 2016: 45). Insbesondere die informelle Eurogruppe – als zentrales Entscheidungsgremium der Eurozone – ist dem Europäischen Parlament gegenüber nicht rechenschaftspflichtig(Repasi 2016: 47). Darüber hinaus erstattet der Präsident des Europäischen Ra­ tes dem Plenum nach jeder Tagung des Europäischen Rates Bericht, einschließlich der beiden Gipfeltreffen, welche sich jedes Jahr mit dem Europäischen Semester befassen(Art. 15 Abs. 6 Lit. d EUV). Art. 12 Abs. 5 des Fiskalvertrags sieht ei­ ne ähnliche Pflicht der Präsidentschaft des Euro-Gipfels vor. Während der oder die Präsident_in den Pflichten bei formell abgehaltenen Treffen nachkommt, wird nicht über informel­ le Treffen berichtet(Fromage 2018: 283–285). Da auf die Berichte keine Gelegenheit folgt, den oder die Präsident_in zu befragen, sind die Möglichkeiten der Abgeordneten begrenzt, die Entscheidungen des Europäischen Rates zu überprüfen(Wessels 2016: 90). Ein weiteres Instrument zur Kontrolle der Wirtschaftspolitik der Kommission und der nationalen Regierungen ist die jährlich stattfindende»Europäische Parlamentarische Wo­ che«(Fromage 2018: 288–290), die aus der Konferenz zum Europäischen Semester und der»Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinie­ rung und Steuerung in der EU« besteht(Art. 13 Fiskalver­ 2 Die Verpflichtung gilt für Staaten, die ihre Haushaltsziele nicht errei­ chen und im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts oder des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht sanktio­ niert werden. trag). Im Jahr 2020 nahmen mehrere Kommissar_innen, der Präsident des ECOFIN-Rates, der Präsident der Eurogruppe, ein Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank und der Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank teil (Europäisches Parlament 2020a). Von parlamentarischer Sei­ te wurden Mitglieder von 34 Parlamentskammern aus 28 Ländern eingeladen, darunter Abgeordnete aus Norwegen sowie zwei Beitrittskandidaten(Europäisches Parlament 2020b). Während die meisten EU-Institutionen anwesend waren, demonstriert die Abwesenheit von Abgeordneten zweier Mitgliedstaaten sowie die Teilnahme von Abgeord­ neten aus Drittstaaten, dass die Europäische Parlamentari­ sche Woche nicht das passende Forum für die parlamentari­ sche Kontrolle der wirtschaftspolitischen Governance ist. In Anbetracht der engen Konferenzagenda ist es fraglich, ob die Europäische Parlamentarische Woche Gelegenheit für einen echten Dialog mit den anderen EU-Institutionen bietet(Fromage 2018: 290). Zusätzlich zu dem Mangel an wirksamen Instrumenten zur Kontrolle der Europäischen Kommission, des ECOFIN, der Eurogruppe, des Europäischen Rates und des Euro-Gipfels, ist die Fähigkeit des Europäischen Parlaments eingeschränkt, die Exekutiven hinsichtlich der Ergebnisse des Europäischen Semesters politisch verantwortlich zu halten. Die Verantwortung für Ent­ scheidungen, die während des Verfahrens getroffen wer­ den, ist vollständig zwischen Empfehlungen und Kontroll­ funktion der Kommission, den Entscheidungen des Rates und des Europäischen Rates sowie der nationalen Umset­ zung verwischt. Dies gilt umso mehr für den ESM, der einer »unaccountable authority«(Moravcsik 2002; Majone 1999) ähnelt. Zudem bezieht er mit der EZB und dem IWF weitere nicht rechenschaftspflichtige Akteure mit in die Entschei­ dungsprozesse ein. Um die demokratische Legitimation der wirtschaftspolitischen Governance zu stärken, ist es not­ wendig, ein System der»checks and balances« mit einer ef­ fektiveren parlamentarischen Aufsicht zu etablieren und die Verantwortlichkeiten auf europäischer und nationaler Ebene klarer zu trennen. Obgleich erhebliche Anstrengungen unternommen wur­ den, um die wirtschaftspolitische Governance transparenter zu gestalten und trotz der laufenden Überprüfung des Euro­ päischen Semesters, die auf eine Steigerung der Nachvoll­ ziehbarkeit von Entscheidungen in dessen Rahmen abzielt, besteht eine Reihe von Mängeln hinsichtlich der Transparenz. Der bereits angesprochene Wirtschaftspolitische Dia­ log, die Europäische Parlamentarische Woche und die Be­ richtspflichten der Präsidentschaft des Europäischen Rates schaffen mehr Transparenz. Das europäische Primärrecht sieht zudem eine Berichtspflicht des oder der Präsident_in­ nen der Europäischen Kommission und der rotierenden Rat­ spräsidentschaft über die Koordinierung der Wirtschaftspo­ litik(Art. 121 Abs. 5 AEUV) sowie eine Berichtspflicht der Ratspräsidentschaft über Sanktionen im Rahmen des Ver­ fahrens bei einem übermäßigen Defizit(Art. 126 Abs. 11 AEUV) vor. Der oder die Vorsitzende des ECON-Ausschusses sowie die Stellvertreter_innen werden von der Europäischen Kommission auch mündlich über die Aushandlung und 5 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – MEHR DEMOKRATIE IN DER EUROZONE Überwachung makroökonomischer Anpassungsprogramme unterrichtet(Art. 7 Abs. 1 UAbs. 5 und Art. 7 Abs. 4 UAbs. 3 Verordnung(EU) Nr. 472/2013). sind, um die demokratische Legitimation der EU zu stärken. Die Zahl der zuvor skizzierten Defizite lässt sich in drei Refor­ mansätzen zusammenfassen: Negativ zu vermerken ist, dass das Europäische Semester als technokratisches Verfahren konzipiert ist und somit trotz gewisser Bemühungen das Europäische Parlament zu informieren, in der Öffentlichkeit kaum Transparenz schafft. Der Wirtschaftspolitische Dialog im ECON-Ausschuss reicht nicht aus, um das Europäische Se­ mester transparent zu gestalten. Zudem tritt die Eurogruppe als informelles Gremium zusammen, was sie noch weniger transparent macht als den Rat selbst(Wiesner 2017: 54), und der Euro-Gipfel ist nicht einmal ein Organ der EU(Art. 12 Fiskalvertrag). Darüber hinaus sind der ESM- und der Fiskalvertrag internationale Verträge außerhalb der Rechtsgemeinschaft. Die neuen Institutionen der wirtschaftspolitischen Governance wurden als nicht-majoritäre Experteninstitutionen geschaffen(Wiesner 2017: 54), denen es an öffentlicher und parlamentarischer Kontrol­ le fehlt. Die Kriterien der Inklusivität und Offenheit beziehen sich auf den Zugang der organisierten Zivilgesellschaft und ein­ zelner Bürger_innen zu Entscheidungsträger_innen, was in einem anderen Papier als partizipative Demokratie der EU diskutiert wird(Plottka 2020). Obwohl die Kommission, der Hauptadressat von Interessengruppen und organisierter Zi­ vilgesellschaft auf EU-Ebene, für die wirtschaftspolitische Governance von zentraler Bedeutung ist, beschränkt sich die partizipative Demokratie auf EU-Ebene hauptsächlich auf Gesetzgebungsverfahren. Die Räte verweigern weitestgehend eine Teilnahme. Die einzige Ausnahme im Be­ reich der europäischen Wirtschaftspolitik ist der makroöko­ nomische Dialog, an dem Vertreter_innen der Dachorganisa­ tionen der Sozialpartner auf EU-Ebene, die Vorsitzenden von ECOFIN und EPSCO der amtierenden Trio-Präsidentschaft des Rates der EU, die Kommissar_innen, die sich mit diesen Themen befassen, sowie den oder die Präsident_in der Euro­ päischen Zentralbank und einen oder eine Vertreter_in der Zentralbanken der Nicht-Euro-Staaten teilnehmen. Der Dia­ log wird vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik des Rates or­ ganisiert, erörtert die allgemeinen wirtschaftlichen Aussich­ ten und widmet sich daneben in jeder Sitzung einem Schwer­ punktthema(Koll 2020). Während das Europäische Parla­ ment über die Beratungen informiert wird, bezieht der mak­ roökonomische Dialog weder Gewerkschaften und Wirt­ schaftsinteressen der nationalen Ebene ein, noch spiegelt er die Pluralität der europäischen Zivilgesellschaft wider. Daher schneidet die wirtschaftspolitische Governance bei Kriterien der Inklusivität und Offenheit noch schlechter ab als bei Re­ chenschaftspflicht und Transparenz. 3 EFORMEMPFEHLUNGEN ZUR STÄRKUNG DER DEMOKRATISCHEN LEGITIMATION Dieses Papier hat dargelegt, welche Reformen der wirt­ schaftspolitischen Governance der Eurozone notwendig – eine klarere Trennung der Zuständigkeiten und Verant­ wortlichkeiten; – eine Steigerung der Transparenz wirtschaftspolitischer Governance; – die Vereinfachung der übermäßig komplexen institu­ tionellen Strukturen. Der beste Weg, diese Ziele zu erreichen, besteht darin, dem Europäischen Parlament und damit – durch die Europawahl – den Bürger_innen mehr Einfluss auf die europäische Wirt­ schaftspolitik zu geben. Einige der empfohlenen Reformen erfordern lediglich den Willen der EU-Institutionen, wäh­ rend andere entweder eine Reform des Sekundär- oder des Primärrechts voraussetzen. Die Verhandlungen über die ökonomische Antwort der EU auf die COVID-19-Pandemie, die letzte Aussage der deutschen Bundeskanzlerin zu Ver­ tragsreformen als langfristige Antwort auf die aktuelle Krise (Gutschker 2020) und die Konferenz zur Zukunft Europas bieten eine Gelegenheit, diese Herausforderungen in den kommenden Jahren anzugehen. Die folgenden Reformopti­ onen sollten angesprochen werden. (1) Jede neugewählte Europäische Kommission sollte eine auf fünf Jahre angelegte wirtschafts- und sozialpolitische Strategie vorlegen(kurzfristig): In der Vergangenheit verabschiedete der Europäische Rat die langfristige Wirtschaftsstrategie der EU(Europäische Kommission 2010), die das Europäische Semester auch über deren Auslaufen weiter beeinflusst(Hacker 2018). Dies schränkt die Fähigkeit der Kommission ein, ihre ei­ genen Prioritäten zu setzen. Stattdessen sollte jede neue Kommission zusätzlich zu ihren politischen Leitlinien ihre Prioritäten in einer wirtschafts- und sozialpolitischen Strategie darlegen. Diese Strategie sollte für das Europä­ ische Parlament der Maßstab sein, um die Europäische Kommission in ihrer Rolle innerhalb des Europäischen Semesters parlamentarisch zu kontrollieren und den Wähler_innen mehr Einfluss auf die Wirtschaftspolitik in der EU zu geben. Die direkte Verbindung wirtschaftsmit sozialpolitischen Zielen würde auch dazu beitragen, die Dominanz einer restriktiven Finanzpolitik im Europä­ ischen Semester zu reduzieren. Wie das Beispiel des»Eu­ ropean Green Deal« zeigt, erfordert der Vorschlag ledig­ lich die Bereitschaft der Kommission, die Strategie vor­ zulegen und an den definierten Prioritäten festzuhalten. Ein separates strategisches Dokument, welches von je­ der Kommission zusätzlich zu den politischen Leitlinien angenommen wird, würde dem Politikfeld gleichzeitig mehr Sichtbarkeit verleihen. (2) Das Europäische Parlament sollte die einzelnen Schritte des Europäischen Semesters im Plenum intensiver debattieren(kurzfristig): Die Debatte über den Jahreswachstumsbericht der Kommission, den 6 Reformempfehlungen zur Stärkung der demokratischen Legitimation Entwurf der Empfehlungen für die Eurozone und die beschäftigungspolitischen Leitlinien im Plenum waren ein Schritt nach vorn. Die Annahme von Initiativberich­ ten verleiht der Debatte mehr Sichtbarkeit und erhöht die Transparenz des Europäischen Semesters. Daher sollte das Europäische Parlament auch den Entwurf der länderspezifischen Empfehlungen im Plenum debattie­ ren und einen weiteren Initiativbericht über das Europä­ ische Semester verabschieden. Dieser wäre ein Instru­ ment, um das Handeln der Kommission noch stärker parlamentarisch zu kontrollieren. Das Parlament würde damit auch einen Impuls für Debatten im Rat, die politi­ sche Orientierung des Europäischen Rates sowie die länderspezifischen Empfehlungen geben. Da das Euro­ päische Parlament das Recht hat Initiativberichte anzu­ nehmen, erfordert der Vorschlag lediglich den politi­ schen Willen der Abgeordneten. (3) Die politische Orientierung für das Europäische Semester sollte vom Europäischen Parlament verabschiedet werden(mittelfristig): Die Ergänzung der Beratungen des Europäischen Rates über die politi­ sche Orientierung für das Europäische Semester durch einen Initiativbericht des Europäischen Parlaments er­ höht die Transparenz, klärt aber nicht die politische Ver­ antwortung. Die Regierungen der Mitgliedstaaten wür­ den weiterhin die Ziele festlegen, an denen sie später gemessen werden. Um die politische Verantwortung für die Umsetzung der Politik klar von der Aufsichts­ funktion zu trennen, ist es notwendig, den Rat vom Eu­ ropäischen Semester auszuschließen. Dass das Verfah­ ren bei einem übermäßigen Defizit bisher nicht funktio­ niert hat, zeigt das Problem der Verschmelzung beider Rollen deutlich. Eine klare Trennung würde sicherstel­ len, dass Verantwortung und Rechenschaftspflicht auch auf der Ebene liegen, auf der die Entscheidungen ge­ troffen werden, wie es selbst van Rompuy(2012: 16) gefordert hat. Die Bürger_innen können bei der Euro­ pawahl das Europäische Parlament für Entscheidungen auf EU-Ebene verantwortlich machen und die nationa­ len Regierungen in nationalen Wahlen für Entscheidun­ gen auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Als Übergangs­ maßnahme könnten sowohl der Rat als auch das Euro­ päische Parlament die politische Orientierung im Rah­ men des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens an­ nehmen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung ist eine Än­ derung europäischen Sekundärrechts notwendig. (4) Die nationalen Parlamente sollten in das Europä­ ische Semester einbezogen werden(kurz- bis mittelfristig): Die nationalen Reformprogramme, welche die Ziele, Prioritäten und konkreten Pläne darlegen, wie die Regierung eines Mitgliedstaates die politischen Zie­ le auf EU-Ebene zu erreichen gedenkt, sollten von den nationalen Parlamenten beschlossen werden. Die De­ batte über die nationalen Reformprogramme würde die Transparenz erhöhen und den Bürger_innen der Mit­ gliedstaaten die Möglichkeit geben, ihre Regierungen für die Umsetzung der europäischen Wirtschaftspolitik verantwortlich zu machen. Damit käme eine weitere Ebene hinzu, auf der die Umsetzung der Wirtschaftspo­ litik kritisch bewertet wird. Die nationalen Regierungen wären gezwungen, ihre nationalen Reformprogramme besser zu begründen. Falls in den vergangenen Jahren beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, wäre dies für die Regierungen aber auch eine Gelegenheit, ihre er­ folgreiche Politik zu präsentieren. Zur Umsetzung dieser Empfehlung ist eine Änderung europäischen Sekundär­ rechts notwendig. (5) Die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sollten vom Europäischen Parlament verabschiedet werden(mittelfristig): Um die Zuständigkeiten für Politikempfehlun­ gen auf EU-Ebene und deren Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten weiter zu klären, sollte das Ratssystem, wie bereits angesprochen, von der Überwachung der nationalen Politiken ausgenommen werden. Die Unzu­ länglichkeiten des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit beweisen, dass die Selbstkontrolle der Regierun­ gen im Rat nicht funktioniert. Aus diesem Grund sollten die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters von der Kommission vorge­ schlagen und vom Europäischen Parlament angenom­ men werden. Die supranationalen Institutionen sind po­ litisch für die Empfehlungen verantwortlich und können bei der Europawahl dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die nationalen Regierungen und Parlamente sind für die Umsetzung der Empfehlungen verantwort­ lich und können bei nationalen Wahlen zur Verantwor­ tung gezogen werden. Dieses Verfahren verbessert die kritische Beurteilung der nationalen Politik und macht das Verfahren für Bürger_innen einfacher verständlich. Zur Umsetzung dieser Empfehlung ist eine Änderung europäischen Sekundärrechts notwendig. (6) Die intergouvernementalen Strukturen außerhalb der EU-Verträge und Institutionen, die parallel zu den EU-Organen existieren, sollten abgeschafft werden(mittelfristig): Wie oben dargestellt, führten die Reaktionen auf die Krisen in der Eurozone zur Ent­ stehung neuer intergouvernementaler Strukturen au­ ßerhalb der EU-Verträge. Die Doppelung von Struktu­ ren verkompliziert den institutionellen Aufbau der EU unnötig. Um die wirtschaftspolitische Steuerung trans­ parenter und einfacher zu gestalten, ist es notwendig, alle Bestimmungen in EU-Recht zu überführen, wie es Art. 16 Fiskalvertrag vorsieht und vom»Bericht der fünf Präsidenten«(Juncker et al. 2015: 20) vorgeschlagen wurde. Diese Empfehlung erfordert eine Vertragsände­ rung. (7) Die Eurogruppe und der Euro-Gipfel sollten abgeschafft werden(mittelfristig): Beide Institutionen sind unnötige Doppelungen von Institutionen auf EU-Ebene. Die Eurogruppe ist informell und der Eu­ ro-Gipfel ist nicht Teil der EU-Verträge. Nach dem Brexit ist Dänemark das einzige Mitgliedsland, das nicht ver­ pflichtet ist, den Euro als Währung einzuführen, aber selbst Dänemark nimmt am Europäischen Wechselkurs­ 7 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – MEHR DEMOKRATIE IN DER EUROZONE mechanismus II teil. Dementsprechend sind alle Mit­ gliedstaaten potenziell von zukünftigen Entscheidun­ gen in der Eurozone betroffen, während formelle Ent­ scheidungen ohnehin im ECOFIN-Rat getroffen wer­ den. Die Integration der Eurogruppe und des Euro-Gip­ fels in den Rat und den Europäischen Rat würde die in­ stitutionelle Struktur der WWU erheblich vereinfachen und die Transparenz erhöhen. Diese Empfehlung erfor­ dert eine Reform der EU-Verträge und eine Änderung des Fiskalvertrags. 8 literatur LITERATUR Bundesregierung(2020): Deutsch-französische Initiative zur wirt­ schaftlichen Erholung Europas nach der Coronakrise, Pressemitteilung Nr. 173/20, 18. Mai 2020, URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ aktuelles/deutsch-franzoesische-initiative-zur-wirtschaftlichen-erho­ lung-europas-nach-der-coronakrise-1753760[30. Mai 2020]. 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Juli 2020 geringfügig aktualisiert. Friedrich-Ebert-Stiftung| EU-Büro Brüssel Rue du Taciturne 38| BE-1000 Bruxelles www.fes-europe.eu Verantwortlich: Renate Tenbusch, Büroleiterin EU-Büro Tel.:+32 22 34 62 90 Renate.Tenbusch@fes-europe.eu Bestellungen / Kontakt: Marco Schwarz, Referent EU-Büro Tel.:+32 22 34 62 98 marco.schwarz@fes-europe.eu Übersetzung aus dem Englischen und Korrektorat: Antonia Labitzky und Julina Mintel Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-EbertStiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Pub­ likation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN 978-3-96250-685-8 MEHR DEMOKRATIE IN DER EUROZONE Wie kann die demokratische Legitimation der wirtschaftspolitischen Governance gestärkt werden? Für genügend Output- und Input-Legiti­ mation benötigt die europäische Wirt­ schaftspolitik mehr Kompetenzen, die es ermöglichen, konkrete Ergebnisse zum Nutzen der Bürger_innen zu liefern. So­ lange eine Vertragsreform von entschei­ denden Akteuren in den nationalen Re­ gierungen für unmöglich gehalten wird, können Reformen zur Erhöhung der de­ mokratischen Legitimation der europäi­ schen Wirtschaftspolitik vor allem die ­Throughput-Legitimation stärken. Entscheidungen, die innerhalb der über­ mäßig komplexen Governance-Struktur in der Eurozone getroffen werden, müs­ sen transparenter, inklusiver und offener sein und eindeutig einzelnen Akteuren zugerechnet werden können. Aus die­ sem Grund ist es notwendig, die Zustän­ digkeiten für die wirtschaftspolitische Governance klarer zwischen den Akteu­ ren auf EU-Ebene und jenen auf nationa­ ler Ebene zu trennen, den Bürger_innen durch die Einbeziehung der Parlamente mehr Einblick und Einfluss auf die Ent­ scheidungen und die dahinterstehenden Gründe zu geben und die institutionellen Strukturen innerhalb und außerhalb der EU zu vereinfachen. Um den Bürger_innen mehr Einfluss auf die EU-Wirtschaftspolitik zu geben, sollte jede neugewählte Kommission eine wirt­ schafts- und sozialpolitische Strategie für ihre Amtszeit vorlegen. Auf der Grundla­ ge dieser Strategie sollte das Europäische Parlament jährlich die politische Ausrich­ tung für das Europäische Semester an­ nehmen. Um das Europäische Semester transparenter zu gestalten, sollten die na­ tionalen Parlamente die nationalen Re­ formprogramme beschließen, während das Europäische Parlament die länderspe­ zifischen Empfehlungen verabschieden sollte. Um die Transparenz weiter zu er­ höhen, sollten alle intergouvernementa­ len Strukturen außerhalb des EU-Rah­ mens in die EU-Verträge integriert wer­ den. Die Eurogruppe und der Euro-Gipfel sollten in den ECOFIN-Rat bzw. den Euro­ päischen Rat reintegriert werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier: www.fes-europe.eu