A N A LY S E ARBEIT UND SOZIALE GERECHTIGKEIT SOZIALE DIMENSIONEN DER CORONAKRISE IN ITALIEN Chiara Saraceno Januar 2021 • Als die Corona-Krise über Italien hereinbrach, hatte das Land nicht nur mit einer enorm hohen Staatsverschuldung zu kämpfen, sondern auch mit den BIP- und Beschäftigungseinbrüchen seit 2008/2009, die noch immer nicht wettgemacht waren. • Die Einschränkungsmaßnahmen, die dazu dienen sollten, die Ansteckungsgefahr einzudämmen, trafen vor allem junge Menschen und Frauen hart, weil diese unter atypisch Beschäftigten sowie in den von den Schließungen am stärksten betroffenen Branchen überdurchschnittlich vertreten sind. • Die einkommensschützenden Maßnahmen der Regierung gingen über die üblichen Instrumente hinaus und berücksichtigten sämtliche Branchen, es bestehen aber weiterhin große Ungleichheiten und viele Menschen sind aus­ geschlossen. ARBEIT UND SOZIALE GERECHTIGKEIT SOZIALE DIMENSIONEN DER CORONAKRISE IN ITALIEN Inhalt 1 EINE BEREITS VOR DER PANDEMIE ANGESCHLAGENE WIRTSCHAFT 2 2 DIE AUSWIRKUNGEN DER PANDEMIE AUF EINKOMMEN UND ARBEIT 2 3 ARMUTSANSTIEG 3 4 ZUNAHME DER UNGLEICHHEIT 4 5 GENDER-ASPEKT 4 6 IM HERBST FLAMMTE DIE PANDEMIE WIEDER AUF UND BRACHTE DEN LEICHTEN WIRTSCHAFTS­ AUFSCHWUNG DES SOMMERS ZUM ERLIEGEN 5 7 DIE VON DER REGIERUNG GETROFFENEN MASSNAHMEN 5 8 DIE ROLLE DER SOZIALPARTNER BEI DER AUSARBEITUNG DER KRISEN­ BEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN 7 9 FAZIT 8 Bibliografie ......................................................................................... 9 1 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Soziale Dimensionen der Corona-Krise in Italien 1 EINE BEREITS VOR DER PANDEMIE ANGESCHLAGENE WIRTSCHAFT Im März 2020 war Italien gezwungen, die Covid-19-Pandemie zu bekämpfen: Der Wirtschaft wurden drastische Einschränkungen auferlegt, die Schulen wurden geschlossen und ein allgemeiner Lockdown verhängt, der bis Mai anhielt. Dabei hatte sich das Land noch gar nicht von den durch die Finanzmarktkrise 2008 entstandenen Verlusten in Wirtschaft und Arbeitsmarkt erholt. In Italien gestaltete sich die Krise nämlich als double dip: Auf die globale Finanzmarktkrise 2008 folgte die Schuldenkrise 2011–2013. 2020 lagen Beschäftigungsquote, Haushaltseinkommen und Bruttoinlandsprodukt(BIP) noch immer unter dem Vorkrisenniveau und die Kluft zwischen Mittel- und Norditalien einerseits und Süditalien andererseits war aufgrund der lang andauernden Rezession immer breiter geworden: Die meisten Arbeitsplätze gingen in Süditalien verloren, während der allmähliche Aufschwung faktisch bloß Norditalien(und zum Teil Mittelitalien) betraf. Zu verzeichnen war zwischen 2009 und 2018 auch ein Anstieg der Armut, insbesondere der absoluten Armut, erst 2019 gab es eine leichte Trendumkehr. Von Armut waren und sind vor allem Familien mit mindestens zwei minderjährigen Kindern betroffen, insbesondere Alleinverdiener-Familien. Daraus folgt, dass Kinderarmut in Italien häufiger ist als Erwachsenen- und Seniorenarmut. Ferner betrifft das Phänomen insbesondere Süditalien sowie die ausländische Bevölkerung. Beträchtliche Ausmaße nahm die Erwerbsarmut sowohl von Alleinstehenden wie von Familien an: 2019 gehörten etwa 12 % der Arbeiter_innen und ihnen vergleichbaren Berufstätigen zu Familien, die in absoluter Armut leben. Von Erwerbsarmut spricht man, wenn jemand einer Erwerbstätigkeit nachgeht, aber dennoch arm ist. Sie ist in Italien zurückzuführen auf die Kombination von Niedrigbzw. unregelmäßigen Löhnen, der weiten Verbreitung des Alleinverdienermodells(aufgrund niedriger Frauenbeschäftigungsquoten, insbesondere unter Frauen mit niedrigem Bildungsniveau) und unzulänglichen bzw. fragmentierten Familienleistungen. Die hohe Staatsverschuldung(135% des BIP) wirkt als Hemmschuh, wenn es gilt, Krisen wie die Finanzmarktkrise 2008 oder die Pandemiekrise 2020 zu überwinden: Obwohl die EU-Kommission ihre Haltung im Vergleich zu 2008 radikal änderte und die Haushaltsregeln lockerte, hat Italien auch heute keinen großen Spielraum im Etat. ebenso das verfügbare Einkommen, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden(–20 %) und die Beschäftigungsquote (–1,9 %). Nach der Stagnation der ersten zwei Monate belastete der Ausbruch der Pandemie 2020 den Arbeitsmarkt besonders stark und bewirkte zwischen März und Juni einen noch nie da gewesenen Beschäftigungsrückgang. Im zweiten Quartal 2020 gingen 841.000 Arbeitsplätze verloren(–3,6% im Vorjahresvergleich): Dies war zwar auch auf die Verlangsamung des Beschäftigungsanstiegs, die im zweiten Halbjahr 2019 eingesetzt hatte, zurückzuführen, vor allem aber auf den außerordentlichen Rückgang, den die von der Gesundheitskrise auferlegten Mobilitätseinschränkungen sowie der Stopp der Geschäftstätigkeit in nicht lebensnotwendigen Produktionszweigen bewirkten. Diesen Rückgang bekam Süditalien am stärksten zu spüren. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden sank im Vergleich zum Vorquartal um 13,1 %, die der Arbeitseinheiten hingegen um 11,8 %. Im Vorjahresvergleich entpuppt sich die Situation als noch dramatischer: Im zweiten Quartal sank die Beschäftigungsquote nämlich um 841.000 Einheiten(–3,6 % innerhalb eines Jahres). Der Beschäftigungsrückgang betraf sowohl Vollzeit- wie auch Teilzeitbeschäftigte(wobei es sich zu 63,9 % um unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung handelt). A) UNBEFRISTET BESCHÄFTIGTE Dank der Instrumente der sozialen Sicherung, insbesondere der Kurzarbeit und des Entlassungsverbots, konnte ein Großteil der unbefristet Beschäftigten unterstützt werden. Doch aufgrund der Stilllegung bzw. der starken Einschränkung der Produktion(infolge von Fehlzeiten und Restriktionen sank die Zahl der mindestens 36 Wochenstunden arbeitenden Beschäftigten um 13,8 %[ISTAT 2020]) sank auch das Einkommen der Arbeitnehmer_innen und ihrer Familien stark. Hinzu kam, dass die Nationale Sozialversicherungsanstalt(INPS) das Kurzarbeitergeld und ähnliche Leistungen mit erheblicher Verspätung auszahlte. Manche Großunternehmen streckten einen Teil dieser Leistungen vor, doch kleine und mittleren Unternehmen waren dazu nicht imstande. Beschäftigte in der Privatwirtschaft, deren Tätigkeiten nicht als lebensnotwendig galten und nicht im Homeoffice erledigt werden konnten, verloren theoretisch ihre Arbeit zwar nicht, sehr wohl aber einen Teil ihres Einkommens; oftmals hatten sie Liquiditätsprobleme, weil sie die Leistungen, auf die sie Anrecht gehabt hätten, nicht erhielten. 2 DIE AUSWIRKUNGEN DER PANDEMIE AUF EINKOMMEN UND ARBEIT Die Maßnahmen – Verbot vieler Produktions- und Geschäftstätigkeiten, Stilllegung der Tourismuswirtschaft, Schließung der Schulen und aller übrigen Bildungseinrichtungen – traten am 11. März 2020 in Kraft, wurden am 23. März verschärft und galten bis Juni. Hierdurch wurde nicht nur die bereits angeschlagene Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen, sondern auch sozial benachteiligte Gruppen; bestehende Ungleichheiten vergrößerten sich und neue entstanden. Im Vorjahresvergleich brach das BIP infolge der Gesundheitskrise im zweiten Quartal 2020 dramatisch ein(–17,7 %), B) BEFRISTET BESCHÄFTIGTE Die vorübergehende Einstellung der Wirtschaftstätigkeiten wirkte sich negativ auf Neueinstellungen, vor allem befristeter Art, aber auch Arbeitsvertragsverlängerungen und Umwandlungen befristeter in unbefristete Verträge aus. In acht von zehn Fällen betraf der Beschäftigungsrückgang befristet Beschäftigte(–677.000, –21,6 %) und hier wiederum solche mit einem Arbeitsvertrag bis zu sechs Monaten(–428.000). Im Normalfall ist das zweite Quartal des Jahres – der Beginn der Sommersaison – durch Neueinstellungen befristet Beschäftigter in der Tourismuswirtschaft geprägt; dieses Jahr blieben diese Neueinstellungen aus. Ferner sank die Beschäftigungsquote auch unter den Leiharbeitnehmer_innen, sowohl konjunkturbedingt(–15,5 %) als auch auf das Jahr hochgerechnet(–14,7%)(ISTAT 2020). 2 Armutsanstieg Bei den von der Gesundheitskrise am härtesten betroffenen Bereichen handelt es sich nämlich um jene, in denen befristete Arbeitsverhältnisse am häufigsten sind: Handel (–191.000 Beschäftigte, das heißt –5,8 %), aber vor allem Hotellerie und Gastronomie(–246.000, –16,1 %). Äußerst negativ wirkt sich die Pandemie aufgrund weitverbreiteter Schwarzarbeit auch auf den Bereich der haushaltsnahen Tätigkeiten aus, in dem vor allem Ausländer_innen und einheimische Frauen arbeiten(–125.000, –16,7 %). Ein erheblicher Rückgang, wenn auch geringeren Ausmaßes, lässt sich ebenfalls im Bereich der unternehmensbezogenen Dienstleistungen beobachten – und zwar insbesondere in der Personalbeschaffung, bei der Büroarbeit und bei verschiedenen Geschäftstätigkeiten – sowie im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen – hier vor allem im Sportbetrieb und in der Unterhaltungsbranche. Über die Hälfte der verloren gegangenen Arbeitsplätze sind dem Handels- und Dienstleistungsbereich zuzuordnen (–10,2 % in einem Jahr); stark sank zudem die Zahl der Beschäftigten ohne oder mit geringer Qualifikation(–5,7 %). Bei Angestellten sowie hochqualifizierten Arbeiter_innen war der Rückgang hingegen unterdurchschnittlich. Zu den am stärksten betroffenen Berufen zählen Kellner_innen, Barkeeper_­ innen, Köch_innen, Verkaufspersonal und Einzelhändler_­ innen, Hausangestellte und Pfleger_innen. In diesen Berufen sind junge Menschen beider Geschlechter sowie Frauen aller Altersklassen besonders stark vertreten. 2008 traf die Krise in Italien wie anderswo vor allem männliche Arbeitnehmer; diesmal hingegen scheint sich die Krise, wenn man sich die am stärksten betroffenen Bereiche ansieht, mehr auf die Frauenbeschäftigung negativ auszuwirken. Im zweiten Quartal betrug der Beschäftigungsrückgang insgesamt 1,9 %; im selben Zeitraum betrug er bei jungen Menschen(Altersgruppe 15 bis 34 Jahre) 3,2 %, bei Frauen 2,2 %. Am stärksten war der Rückgang bei Ausländer_innen beider Geschlechter und aller Altersgruppen(5,5 %). Zu den wenigen Berufen hingegen, die ein Wachstum verzeichneten, zählen: Programmierer_innen, Elektrotechniker_innen und Lieferpersonal. Fälle von Erpressung und Ausbeutung waren ebenfalls keine Seltenheit, und zwar nicht nur in der Transport- und Logistikbranche: Einige Unternehmen führten Kurzarbeit ein, obwohl der Betrieb normal weiterlief und die Arbeitnehmer_innen normal weiterarbeiteten; Frauen wurden gezwungen, die außerordentliche Elternzeit in Anspruch zu nehmen(mit entsprechender Lohnkürzung in Höhe von 50 %), um die vom Unternehmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes aufzubringenden Kosten zu senken. Festzuhalten ist auch, dass der Non-Profit-Bereich die Krise 2008 besser überstand als die Privatwirtschaft, jetzt aber von der Pandemiekrise besonders hart getroffen wurde, weil sein Angebot vor allem aus sozialen und Bildungsdienstleistungen besteht, die»in Präsenz« erbracht werden. Über 40 % der Familien, die im Rahmen einer von der italienischen Zentralbank(Banca d’Italia) durchgeführten Familien­Sonderbefragung interviewt wurden, erwarteten im Mai eine erhebliche Verschlechterung ihrer finanziellen Lage. Im August, als die schlimmste Zeit vorüber zu sein schien und die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder im Gang waren, erfolgte eine zweite Befragungsrunde: Der Anteil an Pessimist_ innen war zwar stark gesunken, doch lag er weiterhin bei fast einem Viertel der Befragten(23 %)(Banca d’Italia 2020b). Während dieser Bericht verfasst wurde, standen keine Daten zur aktuellen Lage zur Verfügung; jedoch ist es meines Erachtens sehr wahrscheinlich, dass der Anteil an Pessimist_innen unter den Befragten wieder gewachsen ist. C) SELBSTSTÄNDIGE Auch die Lage der Selbstständigen verschlechterte sich. Der Rückgang war anteilmäßig sogar noch höher: –1,3 % im März, auf das Jahr hochgerechnet –4,1 %. Eine am 20. Oktober präsentierte Studie der Stiftung der Arbeitsrechtsberater(Fondazione Consulenti per il Lavoro) stellte fest, dass der Rückgang zur Hälfte junge Menschen der Altersgruppe 30 bis 39 Jahre betraf. Dies ist besonders kritisch, da die Menschen in diesem Alter normalerweise sich beruflich konsolidieren und in manchen Fällen auch die Entscheidung treffen, sich selbstständig zu machen. Auch bei Frauen kam es zu einem Einbruch, und zwar hochgerechnet auf das Jahr von geschätzten 5,1 % – gegenüber 3,6 % bei Männern. Die Studie zeigt ferner, dass über 80 % der Selbstständigen im ersten Halbjahr 2020 Einnahmeneinbußen erlitten. Bei 35 % der Freiberufler_innen sank der Umsatz um 50 %. Das Wiederaufflammen der Pandemie im Herbst führte neuerlich zu Einschränkungen, die die Lage nach dem schwachen Aufschwung im Sommer entschieden verschlechtern werden. D) ARBEITSLOSE Der Rückgang der Beschäftigtenzahl spiegelte sich, im zweiten Quartal zumindest, nicht in einem Anstieg der Zahl der Arbeitssuchenden wider, ganz im Gegenteil. Stattdessen stieg in der Altersgruppe 15 bis 64 Jahre die Zahl der ökonomisch Inaktiven und oftmals Hoffnungslosen. Etwa acht von zehn interviewten»Inaktiven« erklärten in der Sonderbefragung »Arbeitskräfte«, sie seien aus Gründen, die auf die Gesundheitskrise zurückzuführen sind, nicht auf Arbeitssuche(»Alles steht still wegen Corona«,»Ich warte ab, bis die Gesundheitskrise vorbei ist«,»Wegen Corona ist es unmöglich« usw.; ISTAT 2020, S. 7). Festzuhalten ist auch, dass in der Schattenwirtschaft ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen ist, und dies sowohl bei haushalts- und körpernahen Dienstleistungen wie auch in der Grauzone der formellen Wirtschaft(illegale Parkwächter_innen, mobile Friseur_innen, Maler_innen und Lackierer_innen, »Mädchen für alles«). Da sie oft kein Anrecht auf Sozialleistungen haben, bedeutete das für einige soziale Gruppen in einigen Regionen Italiens, auf ihre einzige Einkommensquelle verzichten zu müssen. 3 ARMUTSANSTIEG Als dieser Bericht verfasst wurde, standen noch keine statistischen Daten zur Armutsentwicklung in diesem Jahr zur Verfügung(dies wird erst im Juli 2021 der Fall sein). Doch es gibt 3 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Soziale Dimensionen der Corona-Krise in Italien zuverlässige Schätzungen, die auch von bedeutenden qualitativen Indizien untermauert werden. Im Mai schätzte der Jahresbericht der Banca d’Italia(2020a), dass das finanziell schwächste Fünftel der Bevölkerung im Vergleich zum finanziell stärksten Fünftel einen doppelt so hohen Verlust erlitt. Ferner stellte der Bericht fest, dass die meisten»Beschäftigten, deren Tätigkeiten am schwierigsten im Homeoffice zu erledigen sind«, ebendiesem schwächeren Quintil angehören (siehe hierzu auch Innocenzi und Modiano 2020). Zahlreiche Familien, deren finanzielle Verhältnisse bisher zwar bescheiden waren, aber die man nicht ohne Weiteres als arm bezeichnen würde, erlitten nun einen plötzlichen Einkommensverlust. Während des Lockdowns stieg die Nachfrage nach Lebensmittelhilfe sowohl bei den Kommunen als auch bei den verschiedenen Organisationen, die Armenküchen betreiben. Diese wachsende Zahl von Familien und Alleinstehenden, die sich kein Essen mehr leisten können, veranlasste die Regierung, in einem ersten Schritt den Kommunen Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Problem zu bewältigen, und danach eine Art vorübergehendes Noteinkommen einzuführen, das ich noch genauer beschreiben werde. Ein Ende Oktober veröffentlichter Bericht von Action Aid (2020) stellte eine Verdoppelung der in absoluter Armut lebenden Menschen fest: Diese Schätzung entspricht derjenigen, die Banco Alimentare bereits im Mai veröffentlicht hatte. Beiden Quellen zufolge kann man von 2 Millionen Familien sprechen, die bereits in absoluter Armut leben bzw. bis Ende des Jahres in absoluter Armut leben werden; vor der Pandemie waren es 1,7 Millionen. Die Caritas verglich die im Zeitraum Mai bis September 2020 eingegangenen Hilfeersuchen mit denen aus demselben Zeitraum des Vorjahres und stellte fest, dass die Zahl der»Erstzugänger_innen«, das heißt der Menschen, die zum ersten Mal um Hilfe ersuchen, um 14 % gestiegen war bzw. 45 % der Gesamtzugänge ausmachte. Im Besonderen wuchs der Anteil an Familien mit minderjährigen Kindern, an Frauen, an jungen Menschen und an italienischen Familien, die jetzt überwiegen(52 % gegenüber 47,9 % im Vorjahr), sowie an Erwerbsfähigen. Save the Children schätzt den Anteil der in absoluter Armut lebenden Minderjährigen auf 12 bis 15 %. Während des Lockdowns wurden Familien befragt, die an Projekten von Save the Children teilnehmen – was bedeutet, dass sie in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, wenn nicht gar in Armut leben. In 77,6 % der Familien verschlechterte sich abrupt die finanzielle Lage; 73,8 % der Befragten verloren ihre Arbeit bzw. mussten diese drastisch reduzieren. Nur 17,6 % nahmen Kurzarbeit in Anspruch: In Norditalien ist der Anteil erheblich höher(42,9 %) als in Süditalien und auf den Inseln(13,1 %) bzw. als in Mittelitalien(14,2 %). Eine weitere Folge des Lockdowns war der Anstieg der Bildungsarmut. Die Schließung von Schulen und Kitas sowie der Umstieg auf Homeschooling verschlechterten die Lage jener Kinder und Jugendlichen, die sich bereits in Schwierigkeiten befanden; der Mangel an Endgeräten, einem Internetzugang, geeigneten Räumlichkeiten und Erwachsenen mit den richtigen Kompetenzen machte das Homeschooling kompliziert oder gar unmöglich und vergrößerte Schwierigkeiten und Ungleichheiten. Bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund trugen auch die mangelnden Sprachkenntnisse der Kinder selbst bzw. ihrer Eltern zu den allgemeinen Schwierigkeiten bei, da es ihnen schwerfiel, Anweisungen und Mitteilungen der Lehrkräfte zu verstehen. Die Daten des Bildungsministeriums zeigen, dass 10 % der Schüler_innen wegen eines fehlenden Internetzugangs überhaupt nicht am Fernunterricht teilnehmen konnten. Weitere 20 % konnten laut Schätzung von AGCOM (2020) dem Fernunterricht nur teilweise oder unregelmäßig folgen bzw. in 20 % der Fälle fand der Unterricht nur teilweise oder unregelmäßig statt. Es handelt sich keineswegs um eine Zufallsverteilung: Die betroffenen Schüler_innen gehören nämlich größtenteils zu äußerst benachteiligten sozialen Gruppen und leben in benachteiligten Gebieten, sodass sich das in Italien seit Längerem relevante Problem von Schulabsentismus und Schulabbrüchen weiter verschärfte. 4 ZUNAHME DER UNGLEICHHEIT Nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, das heißt unter Erwachsenen, vergrößerten sich die Ungleichheiten, sondern auch unter Kindern und Jugendlichen. Wie in der ISTAT-Anmerkung (2020, S. 17) beschrieben, wirkte sich die von der Gesundheitskrise verursachte Beschäftigungskrise, bis zum zweiten Quartal 2020 zumindest, vorwiegend auf die schwächeren Teilnehmer_innen des Arbeitsmarkts aus(junge Menschen, Frauen, Ausländer_innen), auf jene Arbeitnehmer_innen, die über weniger Rechte verfügen, und auf jene Regionen, in denen die Beschäftigungslage bereits vor der Krise äußerst kritisch war, sprich auf Süditalien; anders gesagt, scheinen sich bereits bestehende Ungleichheiten in der Teilnahme am Arbeitsmarkt durch die Pandemie zu verschärfen. Hinzu kommt eine neue, unerwartete Ungleichheit zwischen Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten können und daher eher vor Einschränkungen und Ansteckung bewahrt werden, und solchen, die das nicht können und demzufolge Gefahr laufen, sich anzustecken bzw. ihre Arbeit zu verlieren, wenn ihre Branche von den Einschränkungen betroffen ist. Von den Gesundheitsberufen abgesehen, handelt es sich bei Letzteren meist um gering qualifizierte und gering verdienende Berufsgruppen. Last but not least vertieften sich unter Kindern und Jugendlichen Ungleichheiten hinsichtlich Bildung, das heißt hinsichtlich der Chancen, die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln. 5 GENDER-ASPEKT Mit Blick auf die Beschäftigungsquoten wurde bereits erwähnt, dass diese Krise Frauen härter traf und trifft als Männer. Doch machen die negativen Auswirkungen der Krise nicht bei der Beschäftigungslage halt. Die Schließung von Schulen und Kitas sowie die häusliche Anwesenheit aller Familienmitglieder rund um die Uhr traf die Mütter minderjähriger Kinder härter als deren Väter: Die Haushaltsarbeit nahm zu, oftmals auch kombiniert mit der Arbeit im Homeoffice. Verfügbare Forschungsdaten zeigen, dass dieser Anstieg nicht von einem entsprechenden Anstieg der Haushaltsarbeit seitens der Väter ausgeglichen wurde. Laut einer 4 von einer weiblichen Forschungsgruppe der Turiner Stiftung Collegio Carlo Alberto im ganzen Land durchgeführten Studie nahmen 51 % der nicht alleinerziehenden Väter mehr Haushaltsarbeit auf sich; bei den Müttern lag der Anteil jedoch bei 61 %, hinzu kommt, dass die von den Müttern erledigte Haushaltsarbeit intensiver war. Ähnliches ermittelte eine Studie der Mailänder Universität Bocconi(Pastori et al. 2020). Zum Schluss ist Folgendes zu erwähnen: Mit der fortdauernden Schließung von Schulen und Kitas, dem nicht ausreichenden Angebot an preisgünstigen Sommeraktivitäten für Kinder und Jugendliche und der Ungewissheit über Zeitpunkt und Form des Wiederbeginns des Schulpräsenzunterrichts schwinden die Chancen zahlreicher Mütter auf eine Wiederaufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit; demzufolge wird der bereits hohe Anteil an Frauen(etwa 20 %), die jedes Jahr aus familiären Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden, weiter wachsen. Entsprechend wächst dann auch die Gefahr der Verarmung dieser Frauen und ihrer Familien. Möglicherweise werden Gender-Ungleichheiten auch unter Kindern und Jugendlichen aus bescheidenen Verhältnissen zunehmen, vor allem bei solchen mit Migrationshintergrund und mit einem oder beiden außer Haus arbeitenden Elternteilen. Laut einigen Organisationen, die während des Lockdowns Kontakt zu von Schulabsentismus gefährdeten Kindern und Jugendlichen pflegten, gab es Fälle von Mädchen, die dem Fernunterricht fernbleiben mussten, um sich um Geschwister und Haushalt zu kümmern. 6 IM HERBST FLAMMTE DIE PANDEMIE WIEDER AUF UND BRACHTE DEN LEICHTEN WIRTSCHAFTSAUFSCHWUNG DES SOMMERS ZUM ERLIEGEN Nach einem viermonatigen Wirtschaftsrückgang zeigten provisorische saisonbereinigte Daten im Juli 2020 einen Neuanstieg der Beschäftigtenzahl im Vergleich zum Juni 2020 (+85.000,+0,4 %); die Beschäftigungsquote stieg auf 57,8 % (+0,2 % in einem Monat), jedoch ist anzumerken, dass der Anteil der Inaktiven leicht zurückging und gleichzeitig der Anteil der Arbeitssuchenden stieg – allesamt Zeichen einer positiven Reaktion des Arbeitsmarktes auf die Wiederaufnahme der zuvor eingestellten Wirtschaftstätigkeiten(ISTAT 2020; Banca d’Italia 2020b). Doch als sich im Herbst abzeichnete, dass die Pandemie wieder aufflammen würde, kam es am 26. Oktober in den bereits im Frühjahr stark betroffenen Bereichen zu neuen Einschränkungen, die dann am 6. November verschärft wurden. Höchstwahrscheinlich wird dies eine weitere, womöglich noch dramatischere Trendumkehr bewirken, insbesondere in den Bereichen Handel, Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Tourismus, Sport, Unterhaltung, Kultur. 7 DIE VON DER REGIERUNG GETROFFENEN MASSNAHMEN: A) DIE GESAMTHEIT DER IN DEN AUFEINANDERFOLGENDEN PHASEN BEREITGESTELLTEN MITTEL 1 15 Tage nach dem Erlass des Ministerpräsidenten, der den nationalen Lockdown vorsah, griff die Regierung zum ersten Mal mit einem Dekret, dem Cura Italia, ein, das 25 Milliarden Euro(1,6 % des BIP) für folgende Zwecke bereitstellte: a) Stärkung des nationalen Gesundheitssystems und des Zivilschutzes(3,2 Milliarden Euro); b) Unterstützung der Unternehmen durch die Stundung von Steuerzahlungen und Dauerleistungsverträgen in den am stärksten betroffenen Kommunen(6,4 Milliarden Euro); Unterstützung bei der Kreditvergabe(5,1 Milliarden Euro); Arbeitsplatzschutzmaßnahmen und Einkommensunterstützung für Kurzarbeiter_innen, Entlassene und Selbstständige(10,3 Milliarden Euro). Das Dekret Liquidità vom 6. Mai stellte zusätzlich zu den durch eine Reihe anderer Maßnahmen bereits zugewiesenen Mitteln weitere 400 Milliarden Euro als nationalen Garantiefonds bereit(25 % des BIP) mit dem Ziel, insgesamt Gelder in Höhe von 750 Milliarden Euro(fast 50% des BIP) als Liquiditätsfonds für Unternehmen und Familien flüssig zu machen. Weitere 55 Milliarden Euro stellte die Regierung am 15. Mai bereit(Dekret Rilancio, 3,5 % des BIP), um zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Familieneinkommen (14,5 Milliarden Euro), zur Stärkung des nationalen Gesundheitssystems(3,3 Milliarden Euro) sowie zur Unternehmensunterstützung zu finanzieren. Am 6. August beschloss das Parlament erneut einen Nachtragshaushalt, diesmal in Höhe von 25 Milliarden Euro, um weiterhin die Unterstützung von Familien und bestimmten Berufsgruppen zu finanzieren und um Unternehmen unter anderem von der Sozialbeitragspflicht für Neueingestellte (12 Milliarden Euro) zu befreien. Am 27. Oktober verabschiedete die Regierung ein 5,4-Milliarden-E­ uro-Paket(0,3 % des BIP), um den kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Selbstständigen, die von den seit dem Wiederaufflammen der Pandemie neuerlich eingeführten Einschränkungen hart getroffen wurden, schnell zu helfen. Als die Einschränkungen im November verschärft wurden und in manchen Regionen eine Art Lockdown verhängt wurde, kam es zu einer Aufstockung dieses Fonds um weitere 1,5 Milliarden Euro, die einer zusätzlichen Haushaltsplanabweichung in Höhe von 3,3 Milliarden Euro(0,2 % des BIP) entsprachen. Am 20. November beschloss der Ministerrat eine abermalige Aufstockung des Fonds um 500 Millionen Euro und eine weitere Haushaltsplanabweichung in Höhe von etwa 8 Milliarden Euro, um noch anstehende Maßnahmen zu finanzieren. 1 Siehe: https://temi.camera.it/leg18/temi/misure-fiscali-e-finanziarie-per-l-emergenza-coronavirus.html; https://www.imf.org/en/ Topics/imf-and-covid19/Policy-Responses-to-COVID-19#I; https:// www.upbilancio.it/memoria-del-presidente-dellupb-sul-ddl-n-1994di-conversione-del-dl-137-2020/ 5 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Soziale Dimensionen der Corona-Krise in Italien B) ARBEITSMARKT Zwischen der Einführung der»roten(Quarantäne-)Zonen« am 22. Februar und der Verhängung des Lockdowns über das ganze Land am 11. März gab es eine ganze Reihe von Ministerpräsidenten- bzw. Ministerialerlassen. Dabei geriet die Regierung in teils heftigen Konflikt mit den Präsidenten der Regionen. Durch diese Erlasse erlegte die Regierung»nicht lebensnotwendigen« Geschäftstätigkeiten, dem Schulunterricht sowie Kultur- und Sportveranstaltungen Einschränkungen auf bzw. untersagte sie gänzlich; ferner wurde die Mobilität eingeschränkt. Mit dem am 11. März veröffentlichten Dekret#IoRestoaCasa wurden die gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten eingestellt, der Präsenzunterricht an Schulen beendet, gastronomische Betriebe geschlossen sowie Menschenansammlungen an öffentlichen und öffentlich zugänglichen Orten im ganzen Land verboten. Unternehmen, denen es gestattet war, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, wurden verpflichtet, sich an das am 14. März 2020 von der Regierung und den Sozialpartnern unterzeichnete»Gemeinsame Protokoll zur Regelung der Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Covid-19-Virus am Arbeitsplatz« zu halten. Diese Maßnahmen wurden zunächst bis zum 13. April, danach bis zum 3. Mai und schließlich im September bis Ende des Jahres verlängert. Danach wurden die den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten, der Gastronomie, dem Tourismus, der Kultur und dem Sport auferlegten Einschränkungen schrittweise gelockert, doch das Wiederaufflammen der Pandemie im Herbst erzwang und erzwingt neue Einschränkungen, die dem Beispiel des Frühjahrs folgen. Um die Mobilität zu begrenzen und Menschenansammlungen zu verhindern, schränken seit dem 18. Oktober eine ganze Reihe weiterer Erlasse des Ministerpräsidenten die Nutzung öffentlicher Orte ein bzw. die Möglichkeit, Sport zu treiben oder sich nachts und abends frei zu bewegen. Eingeschränkt wurden außerdem die Öffnungszeiten von Cafés und Restaurants; geschlossen wurden ab dem 26. Oktober Kinos, Theater und Konzertsäle, Fitnessstudios und Schwimmbäder sowie ab dem 5. November Museen und nun auch Restaurants, Cafés und die meisten Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen, die weder mit»lebensnotwendigen« Waren handeln oder»lebensnotwendige« Services erbringen. Doch bestehen unterschiedliche Regelungen je nachdem, in welcher Gefahrenzone sich die jeweilige Region oder Gemeinde befindet. Am 5. November wurde nämlich beschlossen, Italien auf der Grundlage von 21 Indikatoren in drei Gefahrenzonen aufzuteilen, die im 15-Tage-Rhythmus überprüft werden. C) EINKOMMENSUNTERSTÜTZUNG Arbeitnehmer_innen Im Falle von Quarantäne bzw. Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund eines besonders ansteckungsanfälligen Gesundheitszustands besteht ein Anrecht auf Krankengeld. Eltern von Kindern unter zwölf Jahren haben Anrecht auf eine zu 50 %(vom vormaligen Bruttoentgelt) entlohnte außerordentliche Elternzeit; alternativ dazu können sie ein monatliches Babysittergeld in Höhe von 600 Euro beantragen bzw. 1.200 Euro, sofern sie im Gesundheitsbereich arbeiten. Auf diese Leistung haben auch Selbstständige ein Anrecht. Ferner besteht ein Entlassungsverbot sowie die Möglichkeit, zwischen März und August(mit sukzessiven Fristverschiebungen und-verlängerungen) für einen Zeitraum von neun Wochen außerordentliches Kurzarbeitergeld zu beantragen. Kurzarbeit können außerdem auch jene Unternehmen beantragen, die bisher kein Anrecht darauf hatten(Kurzarbeit in Ausnahmefällen). Selbstständige Zuerst wurde für März und April eine Nothilfe von je 600 Euro eingeführt, die im Mai, dem letzten Monat der Nothilfeauszahlung während des ersten Lockdowns, auf 1.000 Euro angehoben wurde, wobei jedoch ein Umsatzverlust von mindestens 33 % nachzuweisen war. Nach und nach wurden die Zielgruppe dieser Nothilfe erweitert und umfasste am Ende auch die ursprünglich ausgeschlossenen in der Unterhaltungs- und Tourismuswirtschaft tätigen Selbstständigen sowie die Saisonarbeiter_innen in verschiedenen Branchen. Weitere Maßnahmen wurden zugunsten der Hausangestellten(500 Euro im Monat für April und Mai), der Mitarbeiter_innen von Sportvereinen und-verbänden(monatlich 600 Euro von März bis Juni) und der Landarbeiter_innen (600 Euro im März, 500 im April) eingeführt. Als im November die Pandemie wieder aufflammte, wurden Kurzarbeit und Entlassungsverbot verlängert und neuerlich Mittel bereitgestellt, um schließungsbedingte Umsatzverluste je nach Härte der auferlegten Einschränkungen in den jeweiligen Gefahrenzonen, denen die einzelnen Regionen zugeordnet sind, auszugleichen. In den gelben Zonen (geringste Gefährdung) werden Taxis und Chauffeurdienste zu 100% entschädigt, zwölf Wirtschaftszweige(Hotels, Feriendörfer usw.) zu 150 Prozent, weitere 38(unter anderem Cafés, Restaurants, Konditoreien, Kinos) zu 200% und nur Diskotheken zu 400%. In den orangefarbenen Zonen(mittlere Gefährdung) und in den roten Zonen(höchste Gefährdung) sind mehr Wirtschaftszweige von den Schließungsmaßnahmen betroffen und die Leistungen betragen in allen Fällen 200% – mit der Ausnahme der Diskotheken, die auch hier 400% erhalten. Den grundsteuerpflichtigen Geschäften und Betrieben, die den 40 komplett stillgelegten Branchen angehören, wird die Grundsteuer erlassen. Es ist außerdem vorgesehen, die Kurzarbeit auszuweiten und ein Steuerguthaben für Geschäftsmieten einzurichten. Das Dekret sieht ferner einen Mechanismus vor, der es ermöglicht, die entsprechenden Leistungen automatisch anzugleichen, sobald eine Region neu eingestuft wird. Ein Steuer- und Darlehenszahlungsaufschub wurde ebenfalls beschlossen. D) DAS NOTEINKOMMEN ALS LETZTES MITTEL Die vielen Arten von Arbeits- und Beschäftigungsverträgen in Italien, die komplizierte Klassifikation der Wirtschaftszweige (das System der ATECO-Kennziffern), anhand deren die Empfänger_innen der verschiedenen Leistungen ermittelt werden, und die nicht immer ganz klaren Grenzen zwischen formeller und informeller Wirtschaft führten trotz sukzessiver Ausweitungen der Maßnahmen dazu, dass der vom Staat 6 gewährte Schutz nicht einheitlich war, dass viele Menschen ausgeschlossen wurden bzw. es bis jetzt geblieben sind und dass viele Gefahr laufen, in eine extreme Armut zu stürzen. Nach der Bereitstellung eines Fonds für die Kommunen zur Bekämpfung der Ernährungsarmut führte die Regierung aus diesem Grund nun ein Noteinkommen ein, das sich aufgrund seines Umfangs und seiner Konzeption von dem erst vor Kurzem als Mindesteinkommen für Bedürftige geschaffenen Bürgereinkommen unterscheidet. Das Bürgereinkommen ist so konzipiert, dass es zwar eine große und wachsende Armenschicht unterstützt(siehe Ministerium für Arbeit und Soziales 2020; Osservatorio Reddito /  P  ensione di Cittadinanza), gleichzeitig jedoch viele Menschen ausschließt, zum Beispiel Ausländer_innen, auch wenn sie behördlich gemeldet sind. Das Noteinkommen beträgt, je nach Anzahl der Familienmitglieder, zwischen 400 und 800 Euro im Monat. Leistungsberechtigt sind Bedürftige, die keine anderen Sozialleistungen empfangen und kein Anrecht auf Bürgereinkommen haben; die Leistungsdauer beträgt maximal zwei Monate(wurde aber nun aufgrund des Fortbestehens der Pandemie verlängert). Obwohl zahlreiche Familien und Alleinstehende, die keine anderen Leistungen empfangen, Anspruch auf das Noteinkommen haben, sind sich viele Beobachter_innen einig, dass aufgrund seiner Konzeption eine mehr oder weniger große Gruppe weiterhin ausgeschlossen ist: Wichtiger scheint zu sein, die Ausgaben und Betrugsversuche zu begrenzen, als den Zugang zur Leistung zu erleichtern(siehe zum Beispiel Motta 2020; Barca, Giovannini und Gori 2020). 8 DIE ROLLE DER SOZIALPARTNER BEI DER AUSARBEITUNG DER KRISEN­ BEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN fristet eingestellte Arbeitnehmer_innen im Blick haben als solche mit befristeten Arbeitsverträgen, die Saisonarbeiter_­ innen und die Beschäftigen in atypischen Arbeitsverhältnissen. Kernforderungen der Gewerkschaften waren ein Entlassungsverbot sowie die Verlängerung der Kurzarbeit und deren Ausweitung auf Bereiche, in denen sie bisher nicht vorgesehen war. Diesen Forderungen widersetzten sich die Unternehmer mit besonderem Nachdruck, insbesondere ab Mai, das heißt nach dem Ende des ersten Lockdowns. Einige von ihnen beantragten Kurzarbeit, ohne die Arbeitsstunden zu verringern, auch wenn dies die Arbeitnehmer_innen benachteiligte, denn auf diese Art konnten sie Lohnkosten einsparen. Als im Oktober die Pandemie wieder aufflammte, wurde entschieden, die Unternehmen von den Mehrkosten der Kurzarbeit zu befreien, sodass deren Widerstand etwas nachließ. In der Conf­ industria ist man keineswegs einer Meinung: Nicht alle stimmen mit dem neuen Präsidenten Carlo Bonomi überein, der die breit gefächerten Leistungen an Arbeitnehmer_innen und Familien sehr kritisch beurteilt und schlicht als unproduktives Almosen bezeichnet. Ferner ist zu erwähnen, dass das Haushaltsbüro des italienischen Parlaments die Gesamtkosten der unternehmensunterstützenden Maßnahmen bzw. den»zu finanzierenden Nettobetrag«, der sich negativ auf den Haushaltssaldo auswirkt, bis August auf etwa 38 Milliarden Euro schätzte. Laut anderen Schätzungen ist die Summe höher und von den 112 der bereitgestellten Milliarden sollen 48 %, also 53 Milliarden Euro, den Unternehmen im eigentlichen Sinne in Form von Steuererleichterungen und-befreiungen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen und staatlichem Garantiefonds für Bankdarlehen zugutegekommen sein. Im Vorfeld ist festzuhalten, dass das Pandemiemanagement stark von einem nicht eben konfliktarmen Verhältnis zwischen Zentralregierung und Regionalregierungen geprägt war und ist. Zum besseren Verständnis der Entscheidungsprozesse und auch der Schwierigkeiten, die es bei der Lösung einiger Kernfragen gab, muss man sich stets vor Augen halten, dass die Kompetenzen zwischen der Zentralregierung und den Regionalregierungen(zum Beispiel im Gesundheitsund Verkehrswesen) nicht immer eindeutig verteilt sind; dass die meisten Regionalregierungen aus Koalitionen bestehen, deren Parteien im Parlament in der Opposition sind; dass sich die Pandemie vor dem Hintergrund der zunächst aufgeschobenen Wahlen abspielte und diese daher mehr oder weniger indirekten Einfluss vor allem auf den zeitlichen Ablauf der Entscheidungsprozesse hatten. All das führte ferner dazu, dass verschiedene Akteure auf diversen Ebenen der Entscheidungsprozesse versuchten, sich der Verantwortung zu entziehen. Die Gewerkschaften verhielten sich meist kooperativ und spielten eine äußerst wichtige Rolle bei der Ausarbeitung der Sicherheitsvorschriften, die der Fortführung bzw. der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten dienten, sowie bei der Gestaltung einkommensunterstützender und arbeitsplatzschützender Maßnahmen, auch wenn sie eher unbeAuch unter Expert_innen bestehen bezüglich der Angemessenheit von Kurzarbeit und Entlassungsverbot als vorrangigen beschäftigungserhaltenden Maßnahmen unterschiedliche Meinungen: Einige fänden es besser, SURE-Mittel(Anleihen des EU-Instruments Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency) für die Maßnahmen der sozialen Sicherung zugunsten der vielen Arbeitssuchenden einzusetzen, statt zu riskieren, dass die Arbeitslosenquote nach dem Auslaufen der beiden erwähnten Maßnahmen in die Höhe schnellt. Abgesehen von Confindustria spielten auch andere Wirtschaftsverbände der am stärksten betroffenen Branchen (Handel, Tourismus, Kultur und Unterhaltung, Messen usw.) eine wichtige Rolle, die vor allem jetzt während der zweiten Welle deutlich wird, in der Schließungen selektiver erfolgen, was mehr Anlass zu Streit und Konflikten liefert. Anlass zum Streit bietet nicht nur die Frage, ob eine bestimmte Branche zu jenen gehört, die nicht von Schließungen betroffen sind, sondern auch die, ob sie zu jenen gehört, die aufgrund ihrer ATECO-Kennziffer ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen haben. Innerhalb desselben von Schließungsmaßnahmen betroffenen Wirtschaftszweigs können unterschiedliche Spezialisierungen unterschiedliche ATECO-Kennziffern bedingen, sodass es viele Unterneh7 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – Soziale Dimensionen der Corona-Krise in Italien men nicht auf die Liste der Leistungsempfänger schaffen. Keineswegs unterschätzen darf man den Druck, den der Non-Profit-Bereich und die Zivilgesellschaft ausüben können, damit vor allem der Armut und der wachsenden Verarmung sowie den Ungleichheit generierenden Auswirkungen der Schulschließung und des Homeschoolings bei Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen wird. Der Druck, den Akteure aus dem Non-Profit-Bereich und aus der Zivilgesellschaft ausübten, führte sowohl zur Einrichtung des Fonds zur Bekämpfung der Ernährungsarmut als auch zur Einführung des Noteinkommens. mefällen zu beantragen, bis März 2021 verlängert wurden, werden viele Unternehmen Insolvenz anmelden. Danach wird es zu zahlreichen Entlassungen kommen und die Arbeitslosigkeit wird steigen: Die Reihen der Arbeitslosen werden dichter werden und die neuen Arbeitslosen werden sich zu jenen gesellen, die das Entlassungsverbot nicht schützte und die daher ihre Arbeit schon früher verloren, sowie zu jenen (den Jüngeren), die auf einem Arbeitsmarkt, auf dem sich nichts bewegt, schon länger vergeblich nach Arbeit suchen. 9 FAZIT Zweifellos sind die beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen sowohl im Hinblick auf ihren Umfang als auch auf die Reichweite, Bereiche und Leistungsberechtigten, für die sie gedacht sind, beispiellos. Die enorme Tragweite der Krise verschärfte die Lage jener, die bereits zuvor in prekären finanziellen Verhältnissen lebten, doch traf sie auch Akteure und Branchen, die sich relativ sicher fühlten, sehr hart. Zudem verdeutlichte die Krise die Fragmentierung und lückenhafte Ausgestaltung des sozialen Sicherungssystems, angefangen bei der Einkommensunterstützung. Daher tat die Regierung vor allem zu Beginn gut daran, das bestehende soziale Sicherheitsnetz auszuweiten und eng geknüpfte»Maschen« hinzuzufügen, um auch jene zu erreichen, die auf keine Art von sozialem Schutz Anrecht gehabt hätten. Während der ersten Welle war diese Vorgehensweise höchstwahrscheinlich unumgänglich, doch gelang es nicht, damit tatsächlich jeden zu erreichen; die Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Leistungsansprüchen der potenziellen Empfänger_innen wurden nicht überbrückt und die Ungleichheiten blieben bestehen. Hinzu kamen die viel zu umständlichen Verfahren, die Effizienzmängel und die Überlastung der mit der Auszahlung beauftragten Behörden, die dazu führten, dass Leistungen oftmals mit enormer Verspätung bei denen ankamen, denen sie zustanden. Last but not least wird die Auszahlung von Soforthilfen aller Art weder von einer mittel- bzw. langfristigen Vision noch von jenen konkreten Handlungen begleitet, die notwendig wären, um sich auf das Ende der Krise bzw. auf die Zeit danach vorzubereiten: Investitionen in Bildung, um die Menschen auf die neuen Arbeitsmarktbedingungen vorzubereiten; gleichzeitiger Ausbau eines flächendeckenden Systems kompetenter Arbeitsvermittlungsstellen; Investitionen in den Verkehrssektor, um die Wiederholung dessen zu vermeiden, was bei der gleichzeitigen Wiedereröffnung der Schulen und aller noch stillgelegten Wirtschaftszweige in den Monaten September und Oktober geschah; Investitionen in Schul- und Bildungseinrichtungen und-gebäude sowie in das Gesundheitswesen(Krankenhäuser und medizinische Grundversorgung). Abschließend möchte ich noch auf ein Problem hinweisen, das Gefahr läuft, bald aus dem Ruder zu laufen. Obwohl das Entlassungsverbot und die Möglichkeit, Kurzarbeit in Ausnah8 BIBLIOGRAFIE AGCOM, Relazione annuale, 6. Juli 2020 Action Aid, La pandemia che affama l’Italia, http://actionaid.imgix.net/ uploads/2020/10/Report_Poverta_Alimentare_2020.pdf Banca d’Italia, Relazione annuale, Rom, Mai 2020a Banca d’Italia, Eurosistema, Economic Bulletin, Nr. 4, Oktober, 2020b Barca F., E. Giovannini, C. Gori, Reddito di emergenza: bene la proroga, ma mancano gli interventi per migliorare le criticità, Secondo Welfare, 30. Oktober 2020, https://www.secondowelfare.it/povert-e-inclusione/ covid-19--necessario-semplificare-laccesso-al-rem.html Del Boca D., N. Oggero, P. Profeta, M. C. Rossi, C. Villosio, Prima, durante e dopo il Covid: disuguaglianze in famiglia, InGenere, 12. Mai 2020, bit.ly/2LPbyEJ Innocenzi F., P. Modiano, Appunti per il dopo – Le tensioni tra emergenza sanitaria e crisi economica, Codice edizioni, 2020 ISTAT, Statistiche Flash, Il Mercato del lavoro. II trimestre 2020, 11. September 2020 Ministerium für Arbeit und Soziales, Reddito di cittadinanza. Rapporto annuale 2020, Rom, 1. November 2020(auf 2019 bezogen) Motta M., Reddito di emergenza, che cosa imparare, Wellforum.it, 2020 https://welforum.it/il-punto/decreto-rilancio-e-welfare/il-reddito-di-­ emergenza-rem-che-cosa-imparare/ Osservatorio Reddito/Pensione di Cittadinanza, https://www.inps.it/ nuovoportaleinps/default.aspx?itemdir=54288 Pastori G., A. Mangiatori, V. Pagani, A. Pepe, La didattica a distanza dal punto di vista dei genitori, https://drive.google.com/file/d/1XnLurIj5VaxSh9dJIKEdSq6j99x5OWGj/view Save the Children, Non da soli, Secondo Rapporto, Rom, April 2020 BIBLIOGRAFIE 9 IMPRESSUM ÜBER DIE AUTORIN IMPRESSUM Chiara Saraceno ist Prof. em. für Familiensoziologie an der Universität Turin. 2006–2011 Leitung der Forschungsprofessur»Demographische Entwicklung, Sozialer Wandel und Sozialkapital« am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. Seit 2011 ist sie Ehrenfellow am Collegio Carlo Alberto, Turin, und publiziert regelmäßig Beiträge für La Repubblica. Friedrich-Ebert-Stiftung| Piazza Capranica 95| 00186 Rom| Italien Verantwortlich: Dr. Tobias Mörschel| Direktor| FES Italien Tel.:++39 06 82 09 77 90 www.fes-italia.org Bestellungen / Kontakt: info@fes-italia.org Facebook: @FESItalia Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-Ebert-­ Stiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schrift­ liche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-E­ bert-Stiftung. Diese Publikation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. SOZIALE DIMENSIONEN DER CORONA-KRISE IN ITALIEN • Als die Corona-Krise über Italien hereinbrach, hatte das Land nicht nur mit einer enorm hohen Staatsverschuldung zu kämpfen, sondern auch mit den BIPund Beschäftigungseinbrüchen seit 2008/2009, die noch immer nicht wettgemacht waren. • Die Einschränkungsmaßnahmen, die dazu dienen sollten, die Ansteckungsgefahr einzudämmen, trafen vor allem junge Menschen und Frauen hart, weil diese unter atypisch Beschäftigten sowie in den von den Schließungen am stärksten betroffenen Branchen überdurchschnittlich vertreten sind. • Die einkommensschützenden Maßnahmen der Regierung gingen über die üblichen Instrumente hinaus und berücksichtigten sämtliche Branchen, es bestehen aber weiterhin große Ungleichheiten und viele Menschen sind ausgeschlossen.