Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen Magdeburg, 6. März 2020 # 03 DEMOKRATIE(ER)LEBEN Den Schulgesetzen in allen 16 Bundesländern ist gemein, dass sie die Heranbildung der Schüler_innen zu mündigen Bürger_innen als einen Bildungsund Erziehungsauftrag der Schule benennen. Politische Bildung und Demokratieerziehung gehören also – schulgesetzlich verankert – zu den Kernaufgaben schulischer Bildung. Wie sieht aber gute politische Bildung aus? Wie muss die Schulkultur gestaltet sein, um demokratisches Lernen im Schulalltag zu ermöglichen? Welche Akteure sollten in die politische Bildung in der Schule eingebunden werden? Wie können Schüler_innen in ihrer Schule gestaltend wirken, welche Grenzen gibt es bei der Schülermitbestimmung? Wie können außerschulische Partner die schulische politische Bildung bereichern? Mit der in mehreren Bundesländern stattfindenden Veranstaltungsreihe„Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen“ diskutiert die Friedrich-EbertStiftung mit Expert_innen, Schüler_innen, Praktiker_innen, Politiker_innen und Bürger_innen diese und andere Fragen. Schulische politische Bildung beschränkt sich nicht nur auf den Fachunterricht. Um demokratisch handeln zu können, müssen Schüler_innen Kompetenzen erwerben, die nur durch Erfahrung entstehen können, durch die Einübung demokratischer Praktiken im Schulalltag. Das bedeutet aber auch: Schüler_innen müssen die Erfahrung machen, dass ihre Stimme und ihre Meinung zählt. Ihnen muss zugetraut werden, Entscheidungen zu treffen und zu gestalten. Deshalb kommt der Schülermitbestimmung bei der Erfüllung des eingangs erwähnten Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen, Schüler_innen zu befähigen, an der Gestaltung einer demokratischen Gesellschaft mitzuwirken, besondere Bedeutung zu. In allen Bundesländern ist die Schülermitbestimmung auf gesetzlicher oder untergesetzlicher Ebene verankert. Die rechtlichen Vorgaben zur Schülermitbestimmung in den Bundesländern sind jedoch unterschiedlich ausgestaltet: Während etwa das Berliner Schulgesetz unter anderem festlegt, dass„die Schüle- Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #03 Demokratie(er)leben Seite 02 /05 rinnen und Schüler einer Klasse(…) ab Jahrgangsstufe 3 spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr zwei gleichberechtigte Klassensprecherinnen oder Klassensprecher sowie ab Jahrgangsstufe 7 zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz[wählen]“ müssen, ist in Niedersachsen die Wahl eines Klassensprechers oder einer Klassensprecherin erst ab der Klasse 5 verpflichtend vorgesehen(vgl.§ 73 NSchG). Das Schulgesetz Sachsen-Anhalts sieht vor, dass Schüler_innen bereits in der Grundschule„an der Gestaltung des Unterrichts und der außerunterrichtlichen Angebote“ mitwirken, und zwar durch die Wahl von Klassenvertreter_innen sowie im Klassenverband(vgl. § 45 SchulG LSA). Die Klassensprecher_innen bilden den Schülerrat. Klassenverbände und Schülerrat müssen, so das Schulgesetz Sachen-Anhalts, von den Schulleiter_innen„oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung“, gehört werden. Auch Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts sind demnach mit den Klassenverbänden zu erörtern(vgl.§ 49 SchulG LSA). Die gesetzlichen Grundlagen für durchaus weitreichende Elemente der Schülermitbestimmung sind also in allen Bundesländern gegeben. Wie sieht es aber in den Schulen tatsächlich aus – werden diese Möglichkeiten genutzt? schaulich und damit auch deutlich macht, was möglich wird, wenn Schüler_innen ein hohes Maß an Freiheit zur Selbstbestimmung erhalten: • Passivität(Keine Partizipation) • Information(Schüler_innen werden informiert, z.B. über Unterrichtsziele) • Konsultation(Schüler_innen können ihre Meinung sagen, z.B. bei Umfragen) • Beteiligung(Meinungsäußerungen der Schüler_innen fließen in Entscheidungen ein) • Mitbestimmung(Schüler_innen entscheiden z.B. über die SV) • Mitverantwortung(Schüler_innen beteiligen sich mit eigenen Aktivitäten bzw. Projekten) • Partnerschaft(Schüler_innen machen Vorschläge und entscheiden gleichberechtigt über die Umsetzung) • Selbstbestimmung(Schüler_innen entwickeln eigene Ideen und setzen diese eigenverantwortlich um) (Becker, Helle 2014: Partizipation von Schülerinnen und Schülern im GanzTag.) Dabei können in einer Schule für unterschiedliche Bereiche des Schullebens auch verschiedene Stufen der Partizipation umgesetzt werden. Während etwa im Bereich der Unterrichtsinhalte Schülerbeteiligung oder -mitbestimmung möglich sind, können kleinere und größere Projekte außerhalb des Unterrichts von Schüler_innen selbstbestimmt durchgeführt werden. SCHÜLERMITBESTIMMUNG AUS SCHÜLERSICHT Zu den Angeboten der Schülermitbestimmung gehören die in den Schulgesetzen verankerten Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Klassen- und Schulsprecher_innen, aber auch Partizipation bei der Unterrichtsgestaltung, etwa durch Feedback an die Lehrkräfte oder der Abstimmung der Themenauswahl. Darüber hinaus können alle schulischen Aktivitäten, bei denen Schüler_innen aktiv den Schulalltag gestalten können, Räume zur Mitbestimmung bieten. Dazu gehören auch Streitschlichtungs- oder Mentoringprojekte, Projekttage oder-wochen oder die Herausgabe eine Schülerzeitung. Partizipation ist aber nicht immer gleich Partizipation. Der Grad der Beteiligung, der durch die Schule – bewusst oder unbewusst – zugelassen wird, kann sehr unterschiedlich sein. Schüler_innen des Max-WeberBerufskollegs und des Walter-Eucken-Berufskollegs in Düsseldorf haben ein Modell für Schülerpartizipation entwickelt, dass diese unterschiedlichen Stufen anSchülermitbestimmung kann nicht nur zur Verbesserung des Schulklimas beitragen, sondern auch weitreichendere und langfristigere Effekte haben.„Beteiligungsmöglichkeiten in der Schule stehen mit der Annahme im Zusammenhang, dass sie die generelle gesellschaftliche und politische Partizipationsbereitschaft positiv beeinflussen“, so Sabine Achour und Susanne Wagner in ihrer Studie„Wer hat, dem wird gegeben: Politische Bildung an Schulen“, die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt wurde. Wer also schon in der Schule lernt, sich demokratisch zu beteiligen, wird sich auch über die Schule hinaus eher demokratisch engagieren. Dieser positive Effekt kann allerdings nur eintreten, wenn die Angebote zur Schülermitbestimmung nicht nur eine Alibifunktion erfüllen. Schüler_innen müssen merken, dass sie und ihre Anliegen im Schulalltag ernstgenommen werden, dass sie durch ihr eigenes Engagement etwas verändern können – sie müssen Selbstwirksamkeit erfahren. Wer hat, dem wird gegeben: Politische Bildung an Schulen Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #03 Demokratie(er)leben Seite 03 /05 Nach den Befunden von Achour und Wagner zeichnen sich die Schulen aus Sicht der Schüler_innen„überwiegend durch eine demokratische Schulkultur aus“ (Achour/Wagner 2019: 180). Dieser Befund gelte über alle Bundesländer hinweg gleichermaßen. Die Mehrzahl der befragten Schüler_innen nehme ihre Schule als einen Ort wahr, an dem sie lernen, dass es zu einer Sache verschiedene Meinungen geben könne sowie ihre Meinung gegenüber anderen zu begründen(vgl. ebd.: 104). SCHÜLERMITBESTIMMUNG IN DER PRAXIS Trotz dieser positiven Bilanz der in der Studie von Achour und Wagner befragten Schüler_innen zur demokratischen Schulkultur lässt sich feststellen, dass viele Schulen die Möglichkeiten zur Einbindung ihrer Schüler_innen in die Gestaltung des Schullebens nicht ausschöpfen. Das mag daran liegen, dass die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur Zeit, langfristiges Engagement und einen Konsens im Kollegium benötigt, dass eine demokratische Schulentwicklung Teil des pädagogischen Konzepts sein muss. Denn nur dann werden Instrumente wie partizipative Leistungsbewertung und Unterrichtsgestaltung, die zu einer demokratischen Schulkultur gehören, auch wirklich eingesetzt, nur dann erhält das Wort der Schülervertretungen Gewicht und erfahren die Schüler_innen, dass ihr Einsatz für ihre Interessen Wirkung zeigt. Und Lehrkräfte müssen ihren Schüler_innen zugestehen, Entscheidungen zu treffen – und damit einen Teil ihrer eigenen Macht und Kontrolle abgeben. Das Elisabeth-Gymnasium in Halle hat gute Erfahrungen mit einer starken Schülermitbestimmung gemacht. Die Schülervertretung ist ein wichtiger Teil des Schullebens und das sollen alle neue Schüler_innen von Beginn an wissen. Die fünften Klassen werden über Aufbau und Arbeit der Schülervertretung fortgebildet und zur Mitarbeit eingeladen. Jedes Jahr wird eine SV-Fahrt organisiert, während der die Schülervertreter_innen neue Projekte planen, sich austauschen und lernen, wie sie ihre Interessen am besten durchsetzen können. SV-Lehrer_innen sind Ansprechpartner_innen und Vertrauenspersonen für die Schüler_innen und helfen der Schülervertretung bei der Durchführung der Projekte. Die Schülervertretung am Elisabeth-Gymnasium nennt sich Sixpack – sie besteht aus sechs Vertreter_innen der Klassensprecher_innen aller Stufen. Das Sixpack tagt gemeinsam mit den zwei Schülersprecher_innen alle zwei Wochen. Die Protokolle dieser Sitzungen werden von den jeweiligen Klassensprecher_innen in allen Klassen verlesen, sodass alle Schüler_innen über die Aktivitäten der Schülervertretung informiert sind. Insbesondere das Schulleben wird durch die Schüler_ innen so bereichert: Jedes Jahr designen sie eine eigene Merchandising-Kollektion oder richten mit dem Kleeball eine jährliche Tanzveranstaltung aus. Auch die Zusammenstellung einer Spielekiste, aus der Schüler_innen Spiel- und Sportgeräte für die Gestaltung einer aktiven Pause ausleihen können, gehört zu den Projekten der Schülervertretung. Vertreter_innen der Klassensprecher_innen dürfen am Elisabeth-Gymnasium – wie an allen Schulen in Sachsen-Anhalt – auch an den Fachkonferenzen teilnehmen. Allerdings sind die Schüler_innen hier einmal mehr auf die Unterstützung ihrer Lehrkräfte angewiesen. Werden sie nicht zu den Konferenzen eingeladen oder werden die Termine ungünstig gelegt, können sie ihre Vertretungsrechte nicht wahrnehmen. Eine demokratische Schulkultur ist also – wie eine demokratische Gesellschaft – auf ein funktionierendes Miteinander angewiesen, auf gegenseitige Akzeptanz und den Abbau von Teilhabebarrieren. Anne Böttcher, SV-Lehrerin am Elisabeth-Gymnasium in Halle, rät, sich für die Umsetzung konkreter Ideen an der Schule Verbündete zu suchen – sowohl unter den anderen Schüler_innen als auch unter den Lehrer_innen, damit die Projektidee an Fahrt aufnimmt und Rückendeckung erhält. Wichtig ist auch, dass Schüler_innen wissen, welche Rechte ihnen eigentlich zustehen. Außerschulische Partner können Lehrer_innen dabei helfen, die Schüler_innen zu informieren, sie können aber auch eine wichtige Anlaufstelle für die Schüler_innen selbst sein. So bietet das SV-Bildungswerk Seminare und Workshops für Schüler_innen und Schülervertreter_innen und erklärt, wie Mitbestimmung geht und welche Mittel den Schülervertretungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Und auch die Friedrich-EbertStiftung unterstützt Schüler_innen bei ihrer SV-Arbeit, beispielsweise mit SV-Barcamps oder dem Handbuch „Pimp my School. 1x1 der SV-Arbeit“ A . USSERSCHULISCHE PARTNER ZUR GESTALTUNG EINER DEMOKRATISCHEN SCHULKULTUR Neben der Schülervertretung gibt es zahlreiche Angebote und Möglichkeiten außerunterrichtlicher politischer Bildung, die Schüler_innen demokratische Erfahrungsräume bieten und Handlungsräume vermit- Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #03 Demokratie(er)leben Seite 04 /05 teln. Diese Projekte, die in der Regel von freien Trägern der politischen Bildung angeboten werden, setzen darauf, dass Schüler_innen Demokratie am besten durch Erfahrungen, durch das Einüben demokratischen Handelns im Alltag lernen. Das bundesweit am weitesten verbreitete Programm außerunterrichtlicher politischer Bildung ist das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schulen mit Courage“ . Allein in Sachsen-Anhalt gehören 148 Schulen diesem Netzwerk an. Ziel des Programms, das in allen Bundesländern Landes- und Regionalkoordinationsstellen unterhält, ist, mithilfe einer Selbstverpflichtung der Schulgemeinschaft und von Projekttagen Diskriminierung, Mobbing und Gewalt an Schulen zu unterbinden. Es gibt aber auch eine Reihe von regional tätigen Trägern, an die Schulen sich für außerunterrichtliche Projekte zur politischen Bildung wenden können. Valentum Politische Bildung etwa bietet Planspiele und Simulationen, Workshops und Ideenwerkstätten, Demokratieseminare sowie Ausstellungen und pädagogisches Begleitmaterial. In den Planspielen können Schüler_innen zum Beispiel erfahren, wie Stadtentwicklung funktioniert, sie handeln als politische Akteur_innen Fragen der Arbeitsmarktpolitik und Integration miteinander aus oder erarbeiten eine globale Strategie für den Zugang zu Wasser als einer knappen Ressource. Lehrkräfte können sich an die freien Träger wenden und die Angebote buchen. Die Erfahrungen seien durchweg positiv, erklärt Julia Thunecke, Projektleiterin bei Valentum Politische Bildung:„Wenn Schüler_innen im Rahmen eines Planspiels einmal selbst erleben, wie es ist, Politiker_in zu sein, entwickeln sie etwa ein viel besseres Verständnis darüber, warum Entscheidungen lange dauern können oder eine Einigung zwischen verschiedenen Parteien schwierig sein kann.“ Allerdings brauche es das individuelle Engagement der Lehrkräfte, diese Angebote außerunterrichtlicher politischer Bildung auch in Anspruch zu nehmen und an die Schule zu holen. Im Schulalltag stünden häufig vor allem organisatorische Fragen im Weg – denn außerunterrichtliche politische Bildung braucht Zeiträume, an denen sie stattfinden kann. Dass diese nicht immer eingeräumt werden, sei auch darauf zurückzuführen, dass noch nicht überall deutlich genug geworden sei, welche große gesellschaftliche Bedeutung schulische politische Bildung habe. Die guten Beispiele zeigen einmal mehr, dass die Schule eine wichtige Rolle beim Erlernen demokratischer Handlungskompetenz spielt – und zwar deutlich über den Fachunterricht hinaus. Um Demokratie in der Schule zu(er)leben, müssen die Anliegen der Schüler_innen ernst genommen werden und sie müssen Gelegenheit erhalten, Entscheidungen zu treffen und sich auszuprobieren. Ein wichtiger erster Schritt ist die Verankerung von politischer Bildung und Demokratieerziehung im Schulkonzept. Davon ausgehend ist es einfacher, Strukturen demokratischen Lernens, etwa eine funktionierende Schülermitbestimmung oder die Einbeziehung außerschulischer Partner, in den Schulalltag zu integrieren. Populismus, Fake News, Lügenpresse: Herausforderung politischer Bildung an Schulen #03 Demokratie(er)leben Seite 05 /05 IMPRESSUM Copyright by Friedrich-Ebert-Stiftung 2019 Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin Abt. Studienförderung Redaktion: Marion Stichler, Ringo Wagner Gestaltung& Satz, Collage Seite 1: minus Design, Berlin Unsere Publikationen können Sie per E-Mail nachbestellen bei: marion.stichler@fes.de DIE AUTORIN DIESER PUBLIKATION Valerie Lange studierte Soziologie, Politologie, Sozialpsychologie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hannover und ist diplomierte Sozialwissenschaftlerin. Sie arbeitet als freiberufliche Lektorin für Sach- und Fachbücher. KONTAKT UND FEEDBACK Marion Stichler Bildungs- und Hochschulpolitik marion.stichler@fes.de Besuchen Sie unseren Bildungsblog www.fes.de/bildungsblog Folgen Sie uns auch auf twitter.