BERLIN EXPERTISEN – 2/2020 Frauen MACHT Berlin! Politische Teilhabe von Frauen in Berlin Helga Lukoschat, Paula Schweers Frauen MACHT Berlin! 2 INHALTSVERZEICHNIS 5 ZENTRALE ERGEBNISSE 7 VORWORT 9 EINFÜHRUNG 9 Berlin: Stadt der Frauen? 10 Die Situation im Bund und in den Ländern 11 Initiativen für Parität 13 Die verfassungsrechtliche Diskussion 14 Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen 17 DER BLICK AUF DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS: PARLAMENTARIERINNEN SEIT 1990 20 Die Wahlen 2011 21 Die Wahlen 2016 23 WAHLKREISE, LANDES- UND BEZIRKSLISTE: KANDIDATINNEN UND GEWÄHLTE FRAUEN 23 Kandidatinnen und gewählte Frauen 2011 24 Kandidatinnen und gewählte Frauen 2016 25 Schlussfolgerungen: Ohne Vorgaben keine Teilhabe! 27 BEZIRKSEBENE 31 FÜHRUNGSPOSITIONEN 35 EIN PARITÄTSGESETZ FÜR BERLIN 36 Eckpunkte für gesetzliche Regelungen 38 Politische Kulturen verändern – Handlungsempfehlungen 41 QUELLEN UND LITERATUR 44 ÜBER DIE AUTORINNEN 44 ANSPRECHPARTNERIN BEI DER FES 47 IMPRESSUM Frauen MACHT Berlin! ZENTRALE ERGEBNISSE Keine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung Im untersuchten Zeitraum(1990 bis 2016) schwanken die Anteile von Frauen im Berliner Abgeordnetenhaus erheblich. Zuletzt sanken sie zwei Mal in Folge. Aktuell beträgt der Anteil 33,1 Prozent. Auch im Bundestag und in den Landesparlamenten sanken die Anteile nahezu flächendeckend. Im Ranking der Bundesländer liegt Berlin aktuell auf Platz 5. Große Unterschiede zwischen den Parteien Zwischen den Parteien sind große Unterschiede erkennbar: SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke senden aufgrund ihrer internen Quotenregelungen deutlich mehr Frauen in das Abgeordnetenhaus als Parteien ohne verbindliche Regelungen(FDP, Piraten, AfD) sowie die CDU(unverbindliches Quorum). Die CDU liegt mit 12,9 Prozent deutlich unter ihrem Frauenanteil im Bundestag und nur knapp vor der AfD. Bündnis 90/Die Grünen: 55,6 Prozent; Die Linke: 51,9 Prozent; SPD: 39,5 Prozent; FDP: 16,7 Prozent; CDU: 12,9 Prozent; AfD: 12,0 Prozent. Deutliche Unterrepräsentanz in den Wahlkreisen In den Wahlkreisen sind Frauen sowohl als Kandidatinnen als auch als Gewählte deutlich unterrepräsentiert. 2016 kandidierten 321 Männer und 141 Frauen(30,5 Prozent); es wurden 53 Männer und 25 Frauen(32,1 Prozent) gewählt. Wiederum zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Parteien. Bei der SPD lag der Anteil der Kandidatinnen bei 38,5 Prozent, gewählt wurden 32,1 Prozent. Bei der CDU wurden 19,2 Prozent Frauen aufgestellt; 14,3 Prozent errangen ein Mandat. Dies ist ein Indiz dafür, dass in beiden Parteien Frauen in weniger aussichtsreichen Wahlkreisen kandidierten. Umgekehrt verhält es sich bei Bündnis 90/Die Grünen: Der Anteil der Kandidatinnen lag bei 44,8 Prozent; gewählt wurden 58,3 Prozent, bei der Linken waren die Anteile ausgeglichen. Landes- und Bezirkslisten: von Parität noch weit entfernt Die Landeslisten(Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Piraten) und die Bezirkslisten (SPD, CDU, FDP) weisen höhere Frauenanteile als die Wahlkreise auf. Parität wurde 2016 jedoch auch hier weder bei den Kandidatinnen noch bei den Gewählten erreicht(Landesliste: 41,6 Prozent Kandidatinnen zu 38 Prozent Gewählten, Bezirkslisten: 34,3 Prozent zu 28,1 Prozent). Bei den Landeslisten wird der Anteil gemindert, wenn männlich dominierte Parteien wie die Piraten oder die AfD ins Abgeordnetenhaus einziehen. Bei den Bezirkslisten ist die Nominierungspraxis von CDU und FDP ausschlaggebend. In beiden Parteien wurden 2016 weniger Frauen gewählt als aufgestellt, was wiederum darauf hindeutet, dass Frauen auf den„hinteren“, weniger aussichtsreichen Plätzen zu finden waren. Bei der SPD verhielt es sich umgekehrt(44,7 Prozent Kandidatinnen zu 60 Prozent Gewählten). Gute Ausgangslage in den Bezirksverordneten­versammlungen Mit einem Frauenanteil von 39,4 Prozent(2011: 41,9 Prozent) liegt Berlin über dem Durchschnitt der bundesdeutschen Großstädte(34 Prozent). Die CDU erreicht mit einem Anteil von 31,6 Prozent deutlich bessere Werte als im Abgeordnetenhaus. Da die Kommunalpolitik oft das Sprungbrett in die Landespolitik darstellt, steht tendenziell ein ausreichend großer Pool an potenziellen Kandidatinnen zur Verfügung. 5 Frauen MACHT Berlin! Eckpunkte für ein Paritätsgesetz Freiwillige Regelungen in den Parteien reichen nicht aus, um eine tatsächlich gleichberechtigte, das heißt paritätische Teilhabe von Frauen und Männern im Abgeordnetenhaus zu erreichen und diese auch langfristig zu sichern. Dafür ist eine verbindliche gesetzliche Regelung(Paritätsgesetz) notwendig. Wie die Analyse zeigt, ist hierbei die Einbeziehung der Wahlkreise dringend geboten. Weitere Eckpunkte betreffen effektive Sanktionen und die Wahrung der Rechte von Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Flankierende Maßnahmen, um die Attraktivität des parteipolitischen Engagements für Frauen zu erhöhen, bleiben sinnvoll und notwendig. 6 VORWORT SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, auch im Jahr 102 nach Einführung des Wahlrechts für Frauen sind diese in Deutschland von einer gleichberechtigten Teilhabe an Politik weit entfernt. Mit lediglich 31% der Mandate sitzen im Deutschen Bundestag heute so wenig Frauen wie seit 20 Jahren nicht mehr und auch in den Parlamenten der Länder nahm ihr Anteil in den letzten Jahren deutlich ab. Frauen verfügen also über deutlich weniger politische Gestaltungsmacht als Männer, obwohl die Hälfte der Bevölkerung weiblich ist. Diese besorgniserregende Entwicklung und das Jubiläum des Frauenwahlrechts haben 2018 und 2019 den gesellschaftlichen Diskurs über die politische Teilhabe von Frauen belebt und Forderungen nach mehr Frauen in der Politik Momentum verliehen, insbesondere der Diskussion über Paritätsgesetze. Während die Debatten über ein Gesetz auf Bundesebene andauern, haben die Bundesländer Brandenburg und Thüringen im Jahr 2019 mit den bundesweit ersten Paritätsgesetzen Geschichte geschrieben. In vielen Teilen Deutschlands laufen aktuell ebenfalls Anstrengungen, Paritätsgesetze einzuführen. Auch die rot-rot-grüne Regierung im Land Berlin hat sich die Parität auf die Fahnen geschrieben. Während die Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus seit geraumer Zeit über die Ausgestaltung eines Berliner Paritätsgesetzes diskutieren, melden Kritiker_innen Zweifel an dessen Notwendigkeit und Verfassungskonformität an. Dabei ist die Dringlichkeit politischer Maßnahmen für mehr Frauen in der Politik, auch und gerade in der Bundeshauptstadt Berlin, mehr als deutlich: Auch hier ist der Anteil von Mandatsträgerinnen im Landesparlament zwei Mal in Folge gesunken. Aktuell werden im Abgeordnetenhaus nur 33% der Mandate von Frauen ausgeübt. Das bedeutet, dass alle politischen Entscheidungen für Berlin von doppelt so vielen Männern wie Frauen getroffen werden! Auch in den Bezirksverordnetenversammlungen gestalten deutlich weniger weibliche Abgeordnete Politik mit als zuvor. Daher nimmt diese Studie die politische Teilhabe von Frauen im Land Berlin genauer in den Blick und fragt: Wie gestaltet sich Teilhabe von Frauen in der Politik Berlins? Wie hoch ist der Anteil von Frauen in den Bezirksverordnetenversammlungen, im Abgeordnetenhaus und im Senat und wie hat er sich seit der Wiedervereinigung entwickelt? Wie sind die geringen Frauenanteile zu erklären? Welche Rolle spielt das Wahlrecht, was tun die Parteien? Und welche nötigen nächsten Schritte zu mehr Teilhabe von Frauen in der Berliner Politik ergeben sich daraus? Mit der vorliegenden Bestandsaufnahme politischer Partizipation von Frauen im Land Berlin möchte die Friedrich-Ebert-Stiftung einen Beitrag zur Debatte über mehr Partizipation von Frauen in der Politik leisten und Impulse für die Parität im Land Berlin senden. Die Analyse ist Teil unserer landespolitischen Arbeit in Berlin, die unter anderem das Thema„Politische Teilhabe von Frauen“ begleitet. Unsere Veranstaltungen und Publikationen finden Sie unter https://www.fes.de/forum-berlin/berlinpolitik, auch den Mitschnitt einer Diskussionsrunde, die ebenfalls unter der Überschrift„Frauen Macht Berlin!“ im Oktober 2019 stattfand. Der Impuls des Abends war eindeutig: Berlin braucht ein Paritätsgesetz, wie es einige Konferenzteilnehmer_innen in dem kurzen Clip auf den Punkt bringen: https://www.youtube.com/watch?v=QMI521vkH8w. 7 Frauen MACHT Berlin! Um die Debatte über ein Paritätsgesetz konstruktiv voranzubringen, gründete sich wenig später auf Initiative der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe das„Berliner Netzwerk Parität“. Als überparteiliches und zivilgesellschaftliches Netzwerk trifft es sich seither regelmäßig und steht allen offen, die sich für dieses Ziel einsetzen möchten. Melden Sie sich bei Interesse sehr gerne bei uns: berliner-netzwerk-paritaet@fes.de. Weitere Informationen und Publikationen zum Thema Parität und zu weiteren geschlechterpolitischen Themen sowie Kontakt zum Fachreferat„Forum Politik und Gesellschaft“ finden Sie unter https://www.fes.de/themenportal-gender-jugend/gender. Ebenfalls möchten wir Ihnen die Publikationen der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft(EAF Berlin) zu diesem Thema empfehlen. Wir sind sehr froh, dass wir zwei Expertinnen der EAF für diese Studie gewinnen konnten, und danken für die gute Zusammenarbeit. Und wir freuen uns darüber, dass die zweite Ausgabe der„Berlin Expertisen“ dem wichtigen Thema Parität gilt, denn von dieser neuen Publikationsreihe sollen Impulse für aktuelle Debatten im Land Berlin ausgehen. In diesem Sinne wünschen wir eine anregende Lektüre! Dr. Nora Langenbacher BerlinPolitik im Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung 8 EINFÜHRUNG BERLIN: STADT DER FRAUEN? Berlin gilt gemeinhin als„Stadt der Frauen“. Doch wie stellt sich die Situation in Berlins Politik und Gesellschaft konkret dar? Zunächst ist festzuhalten, dass Berlin eine lange und durchaus erfolgreiche Tradition in puncto Frauenemanzipation und Gleichberechtigung aufweisen kann. Von den Salons der Romantikerinnen über die Frauenrechtlerinnen der ersten Frauenbewegung, von den Frauen der Nachkriegszeit zur zweiten Frauenbewegung und den Bürgerrechtlerinnen aus Ostberlin, die maßgeblich zur Wiedervereinigung beigetragen haben, haben„Berolinas zornige Töchter“, so Annett Gröschner in ihrem gleichnamigen Buch, sich immer zu Wort gemeldet und ihre Rechte eingefordert. Die Riege der Politikerinnen, die über Berlin hinausgewirkt und zum Teil Geschichte geschrieben haben, ist lang. Sie reicht – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit – von Clara Zetkin und Rosa Luxemburg über Marie-Elisabeth Lüders, Louise Schröder bis hin zu Hanna-Renate Laurien oder Jutta Limbach. Auch wurden wichtige gleichstellungspolitische Innovationen in Berlin erprobt: Hier gab es den ersten„Frauensenat“, als erstes Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland wurde das Landesgleichstellungsgesetz in Berlin verabschiedet; Gender-Budgeting und GenderMainstreaming sind im Verwaltungshandeln – zumindest als Norm – verankert, und Berlin war eines der ersten Bundesländer, die sich ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm gegeben haben. Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin bei der Repräsentanz von Frauen im Berliner Abgeordnetenhaus. Lediglich ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen. Wer, wenn nicht das Land Berlin wäre prädestiniert, mit einem Paritätsgesetz, das die tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Berliner Politik gewährleisten würde, seiner bisherigen gleichstellungspolitischen Vorreiterrolle gerecht zu werden? Die vorliegende Untersuchung zielt darauf ab, die Diskussion über ein Berliner Paritätsgesetz mit einem Überblick zur politischen Teilhabe von Frauen in Berlin vor allem anhand von Zahlen und Daten zu unterstützen. Zunächst wird in einem einführenden Abschnitt auf die aktuelle Situation der politischen Teilhabe im Bund und in den Ländern und auf die Bestrebungen für Paritätsgesetze eingegangen sowie zentrale Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen skizziert. Im zweiten Abschnitt werden die Entwicklungen der Frauen- und Männeranteile im Abgeordnetenhaus seit der Wiedervereinigung 1990 im Zeitverlauf und nach Parteizugehörigkeit dargestellt. Anschließend werden die letzten beiden Wahlperioden 2011 und 2016 genauer untersucht und die Frauen- und Männeranteile nach Kandidat_innen und Gewählten sowohl für die Wahlkreise als auch für die Bezirks- bzw. Landeslisten analysiert. Der dritte Abschnitt widmet sich den Bezirksverordnetenversammlungen, gleichfalls mit Schwerpunkt auf den letzten beiden Wahlperioden. Anschließend werden die Anteile von Frauen und Männern in den politischen Führungspositionen des Senats überblicksartig dargestellt. Der letzte Abschnitt führt auf, wie der aktuelle Diskussionsstand zu einem Paritätsgesetz ist und welche Eckpunkte diskutiert werden bzw. aufgrund der Untersuchungsergebnisse zu empfehlen sind. Abschließend wird kurz auf Handlungsempfehlungen zur politischen Kultur in Parteien und Parlamenten eingegangen, welche die gesetzlichen Maßnahmen flankierend unterstützen sollten. 9 Frauen MACHT Berlin! DIE SITUATION IM BUND UND IN DEN LÄNDERN Kontinuierliche Fortschritte in der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an politischer Gestaltungsmacht sind keineswegs selbstverständlich. Im Bund wie in den Ländern gingen die Anteile von weiblicher Abgeordneter nach den letzten Wahlen nahezu flächendeckend zurück. Im Bund sank 2017 der Frauenanteil auf den Stand von vor 20 Jahren; mit knapp 31 Prozent sind noch nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten weiblich. Auch im Land Berlin schwankt der Frauenanteil und sank – nach einem Höchststand von knapp 40 Prozent 2006 – im Abgeordnetenhaus bei den Wahlen 2011 und 2016 gleich zwei Mal in Folge. Er beträgt aktuell 33,1 Prozent. Damit ordnet sich Berlin im aktuellen Ranking der Bundesländer(Stand Februar 2020) auf dem fünften Platz ein. Das zeigt: Einmal Erreichtes kann auch wieder verloren gehen; neue politische Konstellationen erfordern neue Antworten. Sorgte Ende der 80er und in den 90er Jahren vor allem die Einführung von parteiinternen Quotenregelungen für Fortschritte, sinkt aktuell der Frauenanteil wieder. Dies hat mit Veränderungen im Parteiensystem zu tun, u. a. mit dem Erstarken rechtspopulistischer Kräfte wie der AfD, aber auch mit der Tatsache, dass ein Großteil der Direktmandate an Männer geht. Es haben sich auch weiterhin nur drei Parteien verbindliche Regelungen für die Repräsentanz von Frauen gegeben(siehe Seite 15). Künftig bedarf es daher struktureller Lösungen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen zu gewährleisten. ABBILDUNG 1: Frauenanteile in den Landesparlamenten Hamburg Bremen Hessen Saarland Berlin Thüringen Brandenburg Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein Sachsen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Frauenanteil im Durchschnitt 0 % 10 % 43,9 36,9 33,6 33,3 33,1 32,2 31,8 31,7 31,5 27,7 27,7 27,3 26,8 25,9 23,9 21,8 30,5 20 % 30 % 40 % 10 Einführung 2018 und 2019 sorgte das Jubiläum zu 100 Jahre Frauenwahlrecht für große öffentliche Aufmerksamkeit für die fehlende Partizipation von Frauen an Politik. Das Jubiläum wirkte wie ein Augenöffner und machte vielen erst bewusst: Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, wurde den Frauen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges nicht geschenkt, sondern von ihnen über Jahrzehnte – gegen zum Teil erbitterten Widerstand – erstritten. Das Frauenwahlrecht wurde zu Recht als Meilenstein sowohl für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als auch für die Demokratieentwicklung in Deutschland gewürdigt. Denn erst mit ihm wurde das allgemeine und gleiche Wahlrecht, das uns heute so selbstverständlich erscheint, tatsächlich verwirklicht. Doch auch 100 Jahre nach Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts sind Frauen noch in keinem deutschen Parlament paritätisch, das heißt zur Hälfte, vertreten. Dabei bilden sie über die Hälfte der Bevölkerung und sind in allen Schichten, Gruppen, Berufen und Milieus vertreten. Heute stellt sich mit erneuter Dringlichkeit die Frage, wie eine zeitgemäße Demokratie gestaltet werden kann. Die(ehemaligen) Volksparteien CDU und SPD verlieren an Zustimmung und an Mitgliedern, das Engagement in einer Partei ist vor allem für Frauen, für junge Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund wenig attraktiv. Darüber hinaus stellen rechtspopulistische Kräfte zunehmend die Institutionen und Verfahren der Demokratie infrage. Welche Weiterentwicklungen sind in unserem parlamentarischen System sinnvoll und notwendig? Wie kann dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gesichert und gewährleistet werden, dass die Menschen sich aktiv, gerade auch innerhalb der Parteien, einbringen? Wie kann die Responsivität der Parlamente auf unterschiedliche Sichtweisen, Interessen und Lebenslagen erhöht werden? All diese Fragen sind auch eng mit der Repräsentanz von Frauen verbunden. Ihre Unterrepräsentanz in Parteien und Parlamenten ist daher sowohl ein gleichstellungspolitisches als auch ein demokratiepolitisches Defizit. INITIATIVEN FÜR PARITÄT Vor diesem Hintergrund engagieren sich derzeit viele Akteure und Akteurinnen aus der Zivilgesellschaft, vor allem von Frauenverbünden und-initiativen, um im Bund und in den Bundesländern über das Instrumentarium von Paritätsgesetzen Parität gesetzlich zu garantieren. Sie zielen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Parlamenten ab und setzen dabei auf Änderungen im Wahlrecht. Vorbild für das Vorgehen ist dabei auch das Nachbarland Frankreich, in dem bereits 2001 nach intensiver öffentlicher Debatte und Druck aus der Zivilgesellschaft gesetzgeberische Maßnahmen(„Loi sur la parité“) durchgesetzt werden konnten. In zwei Bundesländern(Brandenburg und Thüringen) wurden 2019 Paritätsgesetze verabschiedet. Diese sehen vor, dass Parteien, die sich zur Landtagswahl stellen, ihre Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen müssen. Die Gesetze gelten jeweils erst für die nächsten Wahlen. In den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern wurden von den Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der SPD entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht, sie fanden jedoch keine Mehrheit. Weitere Bundesländer, darunter Berlin, befinden sich mitten in der Diskussion. 11 Frauen MACHT Berlin! ABBILDUNG 2: Situation in den Bundesländern Gesetz Entwurf abgelehnt Entwurf eingebracht Kein Entwurf eingebracht 12 Einführung Die Gesetzentwürfe der Parteien unterscheiden sich vor allem in der Frage, ob auch die Direktmandate bzw. Wahlkreise einbezogen werden. Deutschland hat in der Regel ein „personalisiertes Verhältniswahlrecht“, bei dem die Wähler_innen zwei Stimmen vergeben: eine für die Wahlliste einer Partei und eine für den Wahlkreiskandidaten bzw. die Wahlkreiskandidatin. Daher zielen Ansätze für eine umfassende Reform des Wahlrechts, wie aktuell in Berlin von der Regierungskoalition diskutiert, darauf ab, die Anzahl der Wahlkreise zu halbieren und die Parteien zu verpflichten, jeweils ein Duo aus einem Mann und einer Frau pro Wahlkreis aufzustellen. Die paritätische Besetzung der Wahllisten ist zwar ein wichtiger erster Schritt, reicht jedoch nicht aus. Wie Berechnungen für den Brandenburger Landtag 2019 zeigen, hätte der Anteil der Frauen zwar um acht Prozentpunkte auf 39,8 Prozent gesteigert werden können, wäre aber von einer Fifty-fifty-Verteilung immer noch deutlich entfernt. DIE VERFASSUNGSRECHTLICHE DISKUSSION Der Gesetzgeber hat einen klaren Auftrag, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Grundrecht gesondert zu schützen und Hindernissen aktiv entgegenzuwirken. Dennoch werden Paritätsgesetze verfassungsrechtlich kontrovers diskutiert. Die Gegenargumente beziehen sich vor allem darauf, dass gesetzliche Vorgaben zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten in die gleichfalls grundgesetzlich geschützte Parteienfreiheit(Art. 21 GG) und in die Wahlfreiheit(Art. 38 GG) eingreifen würden. Gegen das Brandenburger Gesetz reichten die NPD und die Piratenpartei Klage beim Landesverfassungsgericht ein, in Thüringen reichte die AfD eine Klage ein. Doch spricht dies keineswegs prinzipiell gegen Paritätsgesetze. Dass bei kontroversen politischen Vorhaben bzw. Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht angerufen wird, ist in Deutschland ein normaler Vorgang; es ermöglicht vielmehr auch Debatten über eine Weiterentwicklung des Rechts. Bisher hat noch kein Verfassungsgericht zu einem demokratisch verabschiedeten Paritätsgesetz geurteilt, und es gibt gewichtige juristische Argumente von Verfassungsrechtler_innen für ein paritätisches Wahlrecht. 1 Diese beziehen sich vor allem auf den aktiven Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz in Art. 3 Abs. 2. Satz 2, mit dem sich Eingriffe in die Parteienfreiheit und die Wahlfreiheit rechtfertigen lassen würden. 1 Hier sind vor allem die Gutachten und Stellungnahmen der Kasseler Professorin für Öffentliches Recht, Silke Laskowski, zu nennen sowie die Arbeit von Cara Röhner zur Weiterentwicklung unseres Verfassungsverständnisses, ferner die Beiträge verschiedener Verfassungsjuristinnen in der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes(djbz 3/2019). 13 Frauen MACHT Berlin! INFOKASTEN„GLEICHBERECHTIGUNG IM GRUNDGESETZ UND IN DER BERLINER LANDESVERFASSUNG“ Nach der deutschen Wiedervereinigung erstritt ein parteiübergreifendes Bündnis, bestehend aus Parlamentarierinnen und Frauen aus der Zivilgesellschaft, die Ergänzung zum Art. 3 Abs. 2 GG„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Seit 1994 heißt es:„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dieser Zusatz wird als ein Auftrag an staatliches Handeln gesehen, in der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger Gleichstellung herzustellen. In Art. 10 der Berliner Landesverfassung heißt es entsprechend:„Das Land ist ver­pflichtet, die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens herzustellen und zu sichern. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung zulässig.“ 14 GRÜNDE FÜR DIE UNTERREPRÄSENTANZ VON FRAUEN Bei der Diskussion über Paritätsgesetze ist es wichtig, nicht nur formal zu argumentieren, zum Beispiel mit der Neutralität des Wahlrechts, das an sich kein Geschlecht bevorzuge oder benachteilige. Dagegen ist es wichtig, die Strukturen in den Blick zu nehmen und die Faktoren einzubeziehen, die sich unmittelbar und mittelbar benachteiligend für Frauen auswirken. Dazu wurden in der politikwissenschaftlichen Forschung vor allem drei Linien herausgearbeitet. Erstens spielen die gesellschaftliche Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern und die damit verbundenen traditionellen Rollenbilder sowie Zeit- und Aufgabenteilung eine grundlegende Rolle. Zweitens sind die nach wie vor männlich geprägten Parteistrukturen Ursache fehlender Teilhabe. Die moderne parlamentarische Demokratie entstand explizit unter Ausschluss von Frauen. Diese Weichenstellung wirkt bis heute nach. Familienunfreundliche Sitzungszeiten, hoher Zeitaufwand, wenig einladende Kommunikationsstrukturen und Umgangsformen – all dies führt dazu, dass Frauen sich weniger in der Parteipolitik engagieren. Außerdem müssen Frauen immer noch – vor allem, wenn sie für angesehene, wichtige Positionen kandidieren – gegen Vorurteile und Geschlechterstereotype ankämpfen und sich stärker unter Beweis stellen. Die Rekrutierungs- und die Nominierungspraktiken der Parteien wirken sich tendenziell zuungunsten von Frauen aus. Das gilt vor allem für die Nominierung für ein aussichtsreiches Direktmandat. Frauen verfügen in der Regel über geringere zeitliche und materielle Ressourcen, um sich in den parteiinternen Machtkämpfen zu behaupten. Die Parteien haben somit eine Schlüsselrolle: Sie sind die Gatekeeper, die über politische Karrieren entscheiden. 2 In Deutschland haben aber lediglich drei Parteien sich verbindliche Vorgaben für die Repräsentanz von Frauen gegeben. Ohne die freiwilligen Quoten bei 2 Vgl. dazu u. a. Lukoschat/Belschner(2015) und Holtkamp/Schnittke(2010). Einführung Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Linken sähe es in den Parlamenten noch deutlich schlechter aus. Drittens hat nicht zuletzt das Wahlrecht einen entscheidenden Einfluss: In Ländern mit reinem Verhältniswahlrecht, wie zum Beispiel in den skandinavischen Ländern, sind die Frauenanteile deutlich höher als in Ländern mit reinem Mehrheitswahlrecht oder in Ländern mit gemischten Systemen wie Deutschland. Grund dafür ist, dass sich Wahllisten quotieren lassen, während bei den Direktmandaten immer nur eine Person das Mandat erringen kann. Auch im Land Berlin wird nach einem gemischten System, dem personalisierten Verhältniswahlrecht, mit einer Stimme für den oder die Wahlkreiskandidaten/-kandidatin und einer Stimme für die Liste der Partei gewählt(siehe Infokasten Seite 14). INFOKASTEN: WAS DIE PARTEIEN SELBST FÜR DIE TEILHABE VON FRAUEN TUN CDU: Bei der CDU gilt ein Quorum, nach dem ein Drittel der Parteiämter, Mandate und Listenplätze an Frauen vergeben werden soll. Kann dieses Ziel in einem ersten Wahlgang nicht erreicht werden, muss die Wahl gegebenenfalls mit neuen Vorschlägen wiederholt werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs ist gültig, auch wenn das Quorum nicht erreicht werden konnte.(Statut der CDU,§ 15) CSU: Die CSU kennt keine freiwillige Regelung für die Quotierung von Listenplätzen. Lediglich auf Landes- und Bezirksebene sollen 40 Prozent der Parteiämter an Frauen vergeben werden.(Satzung der CSU,§ 8) Bündnis 90/Die Grünen: Eine Frauenquote von mindestens 50 Prozent ist für alle Ämter, Mandate und Listenplätze grundsätzlich vorgesehen. Listenplätze werden alternierend vergeben, wobei die ungeraden Plätze, also auch die jeweilige Spitzenkandidatur, prinzipiell von Frauen besetzt werden sollen.(Frauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen,§ 1) Die Linke: Ämter, Mandate und Plätze auf Wahllisten sollen zu 50 Prozent an Frauen vergeben werden. Auf Listen stehen Frauen einer der ersten beiden Listenplätze sowie im Folgenden die ungeraden Plätze zu.(Bundessatzung der Partei Die Linke,§ 10) SPD: Bei Listenaufstellungen und Ämterbesetzungen müssen mindestens 40 Prozent der Plätze an Frauen vergeben werden. Zudem schreibt die Satzung die alternierende Besetzung von Wahllisten nach dem Reißverschlussprinzip für Bundestags- und Europawahlen vor, was einer 50-Prozent-Quote entspricht.(Satzung der SPD,§ 4) In Berlin wird auch auf der Landesliste das Reißverschlussprinzip vorgenommen. FDP: Es gilt keine verpflichtende Quotenregelung. 2019 beschloss die FDP, zur Erhöhung des Frauenanteils zwischen Bundesverband und Landesverbänden Zielvereinbarungen abzuschließen. Diese sollen regional differenziert abgeschlossen werden und für verschiedene Funktionen, Ebenen und Mandate Ziele für die Repräsentation von Frauen vorsehen.(Beschluss des 70. Ordentlichen Bundesparteitags der FDP, 2019) AfD: In der AfD werden sowohl parteiinterne Quoten als auch Maßnahmen zur Frauenförderung abgelehnt. Auch die Gründung parteiinterner Frauenorganisationen schließt die Satzung explizit aus.(Bundessatzung der AfD,§ 17(2)) 15 Frauen MACHT Berlin! 16 DER BLICK AUF DAS BERLINER ABGEORDNETENHAUS: PARLAMENTARIERINNEN SEIT 1990 Im Ranking der Bundesländer kann Berlin, wie die anderen Stadtstaaten auch, einen vergleichsweise hohen Frauenanteil aufweisen. Aktuell liegt Berlin auf dem fünften Platz(siehe Abb. 1). Aufgrund soziodemografischer Faktoren(Erwerbstätigkeit, Bildungsgrad, soziokulturelle Milieus) bieten die Großstädte in der Regel bessere Rahmenbedingungen für die politische Partizipation von Frauen und ihre Repräsentanz in Parlamenten und in kommunalen bzw. bezirklichen Vertretungen als Flächenstaaten mit ländlichen, eher konservativen Regionen. Die entscheidende Rolle für den Anteil von Frauen und Männern in den Parlamenten der Länder spielen jedoch die konkreten Mehrheitsverhältnisse und politischen Konstellationen in den Parlamenten. Je mehr Sitze Parteien erzielen, die interne Quotenregelungen haben, wie SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, umso höher ist in der Regel der Frauenanteil. Aber auch die lokale Ausprägung der Parteienlandschaft bzw.-kultur spielt eine Rolle, wie diese Studie im Folgenden zeigt. INFOKASTEN: DAS WAHLSYSTEM IN BERLIN Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurden die 23 Berliner Bezirke zum Land Berlin vereint. Anschließend fand, nach über vier Jahrzehnten, mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Dezember die erste Gesamtberliner Wahl statt. Reformen führten dazu, dass die Anzahl der Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses verkleinert wurde. Die Zahl der Berliner Bezirke wurde 2001 durch Zusammenlegungen von 23 auf 12 verringert. Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht derzeit aus mindestens 130 Abgeordneten. Der Wahl liegt ein kombiniertes Mehrheits- und Verhältniswahlsystem zugrunde. Mit der Erststimme wird in den 78 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit je ein_e Direktkandidat_in gewählt. Für jeden der Wahlkreise kann jede Partei eine Person aufstellen (Wahlkreisvorschlag). Zudem können sich auch Einzelbewerber_innen aufstellen. Maßgebend für die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze im Abgeordnetenhaus von Berlin auf die Parteien ist die Zweitstimme. Eine Besonderheit Berlins ist, dass die Parteien entweder Landes- oder alternativ Bezirkslisten erstellen können. Hat eine Partei eine Landesliste eingereicht, so werden die ihr zustehenden Sitze direkt aus der Landesliste besetzt. Die Sitze der Parteien, die Bezirkslisten eingereicht haben, werden für jede Partei gesondert auf die einzelnen Bezirke verteilt. Dabei wird der Anteil der Zweitstimmen der Partei in jedem Wahlkreisverband zur gesamten Zweitstimmenzahl der Partei im gesamten Wahlgebiet ins Verhältnis gesetzt(Hare-Niemeyer-Verfahren). 2016 und 2011 stellten Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und Piraten Landes­listen auf, während SPD, CDU und FDP Bezirkslisten einreichten. 17 Frauen MACHT Berlin! Betrachtet man die Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus zwischen 1990 und 2016, lässt sich zunächst feststellen, dass die Anteile erheblich schwanken und keine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung zu verzeichnen ist. Die oft angeführte These, dass sich die Frauenanteile mit fortschreitender Modernisierung der Gesellschaft von selbst erhöhen würden und es somit keiner strukturellen Steuerung wie durch Quoten bedürfe, lässt sich weder für Berlin noch für den Rest Deutschlands bestätigen, wie die Frauen­ anteile im Zeitverlauf zeigen: ABBILDUNG 3: Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus im Zeitverlauf WAHL 1990 REGIERUNGSKOALITION: CDU/SPD 71 Frauen(29,5 %) 170 Männer(70,5 %) WAHL 1995 REGIERUNGSKOALITION: CDU/SPD 79 Frauen(38,4 %) 127 Männer(61,6 %) WAHL 1999 REGIERUNGSKOALITION: CDU/SPD 57 Frauen(33,7 %) 112 Männer(66,3 %) WAHL 2001 REGIERUNGSKOALITION: SPD/PDS 47 Frauen(33,3 %) 94 Männer(66,7 %) WAHL 2006 REGIERUNGSKOALITION: SPD/LINKE 59 Frauen(39,6 %) 90 Männer(60,4 %) WAHL 2011 REGIERUNGSKOALITION: SPD/CDU 52 Frauen(34,9 %) 97 Männer(65,1 %) WAHL 2016 REGIERUNGSKOALITION: SPD/LINKE/GRÜNE 53 Frauen(33,1 %) 107 Männer(66,9 %) 18 Der Blick auf das Berliner Abgeordnetenhaus: Parlamentarierinnen seit 1990 Unmittelbar nach der Wiedervereinigung 1990 lag der Frauenanteil im Abgeordnetenhaus unter 30 Prozent, stieg dann aber nach der nächsten Wahl 1995 auf knapp 38 Prozent deutlich an. Der vergleichsweise hohe Frauenanteil im Jahr 1995 ist auf diverse Umstände zurückzuführen: zum einen auf das gute Abschneiden der PDS, die eine interne Quotenregelung eingeführt hatte, zum anderen auf die über 50-prozentigen Frauenanteile bei SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundes-SPD hatte kurz zuvor(1994) ihre Geschlechterquote auf 40 Prozent erhöht, was sich positiv auf die Nominierungspraxis im Berliner Landesverband auswirkte. Außerdem war die traditionell männlich dominierte FDP nicht im Abgeordnetenhaus vertreten. Aufschlussreich ist auch die Entwicklung bei der CDU: 1995 hatte die Berliner CDU einen im Vergleich zu den anderen Parteien zwar deutlich geringeren Frauenanteil, dieser lag aber immerhin noch bei 18 Prozent. In den kommenden Jahren sank der Anteil an Parlamentarierinnen der CDU noch weiter. Dies ist umso bemerkenswerter, weil die innerparteiliche Soll-Bestimmung(das Quorum von 30 Prozent auf Listenplätzen und bei Mandaten) bereits 1996 eingeführt wurde. Der bisherige Höchststand von Frauen im Abgeordnetenhaus wurde 2006 erzielt. Zwar schickte die(wieder) eingezogene FDP lediglich eine Frau in das Abgeordnetenhaus, doch wurde dies insbesondere durch die starken Grünen mit ihrem Anteil von 60 Prozent ausgeglichen. DIE WAHLEN 2011 2011 ist ein erster Einbruch zu verzeichnen, der Frauenanteil ging auf 34,9 Prozent zurück. In das Landesparlament zogen 149 Abgeordnete für fünf Parteien ein; darunter waren 52 Frauen. Die Fraktion der Linken wies mit 63,1 Prozent den höchsten Frauenanteil auf, gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit Quoten von 55,1 Prozent bzw. 36,8 Prozent. Unter den 39 Abgeordneten der CDU befanden sich nur sechs Frauen (15,4 Prozent) und die Fraktion der Piraten schickte bei 15 Abgeordneten nur eine Frau ins Landesparlament(6,7 Prozent). 19 Frauen MACHT Berlin! ABBILDUNG 4: Frauenanteile nach Fraktionen 2011 SPD 17 Frauen(36,8 %) 30 Männer(63,2 %) CDU 6 Frauen(15,4 %) 33 Männer(84,6 %) GRÜNE 16 Frauen(55,1 %) 13 Männer(44,9 %) DIE LINKE 12 Frauen(63,1 %) 7 Männer(37,9 %) PIRATEN 1 Frauen(6,7 %) 14 Männer(93,3 %) INSGESAMT 52 Frauen(34,9 %) 97 Männer(65,1 %) 20 DIE WAHLEN 2016 Bei den Wahlen 2016 sank der Frauenanteil nochmals um zwei Prozent auf 33,1 Prozent. Von den jeweils 27 Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke war gut die Hälfte weiblich; die SPD kam bei 38 Abgeordneten auf einen Frauenanteil von rund 40 Prozent. Die CDU schickte nur vier, die AfD drei und die FDP zwei Frauen ins Parlament; ihre Quoten liegen somit bei 13 Prozent(CDU), 12 Prozent(AfD) und 17 Prozent(FDP). Alle bereits zuvor im Parlament vertretenen Fraktionen mit Ausnahme der CDU konnten ihren Frauenanteil gegenüber der vorhergehenden Legislaturperiode erhöhen. 2016 war für den Rückgang des Frauenanteils vor allem der Einzug der AfD verantwortlich. Unter den 25 Abgeordneten der AfD befinden sich lediglich drei Frauen. Die AfD lehnt Quotenregelungen strikt ab und profiliert sich darüber hinaus mit einem zum Teil aggressiven antifeministischen Kurs. Doch auch die CDU kam in der Wahl 2016 lediglich auf einen Frauenanteil von 13 Prozent. Dieser liegt noch deutlich unter dem Anteil der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag von 20,7 Prozent und ist auch vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass die CDU sich insbesondere in den Großstädten um die Gewinnung von Wählerinnen bemüht. Zum Zeitpunkt dieser Analyse ist der Anteil sogar nochmals geringer, lediglich drei weibliche Abgeordnete vertreten die Berliner CDU. Schließlich ist noch auf den erneuten Einzug der FDP zu verweisen. Die Liberalen haben zwar bundesweit traditionell geringe Frauenanteile(im Bundestag aktuell 23,8 Prozent), in Berlin fallen die Liberalen mit 16,7 Prozent jedoch deutlich dahinter zurück. Der Blick auf das Berliner Abgeordnetenhaus: Parlamentarierinnen seit 1990 ABBILDUNG 5: Frauenanteile nach Fraktionen 2016 SPD 15 Frauen(39,5 %) 23 Männer(60,5 %) CDU 4 Frauen(12,9 %) 27 Männer(87,1 %) GRÜNE 15 Frauen(55,6 %) 12 Männer(44,4 %) DIE LINKE 14 Frauen(51,9 %) 13 Männer(48,1 %) FDP 2 Frauen(16,7 %) 10 Männer(83,3 %) AfD 3 Frauen(12,0 %) 22 Männer(88 %) INSGESAMT 53 Frauen(33,1%) 107 Männer(66,9%) 21 Frauen MACHT Berlin! 22 WAHLKREISE, LANDES- UND BEZIRKSLISTE: KANDIDATINNEN UND GEWÄHLTE FRAUEN Bei genauerer Analyse der Ergebnisse der Wahlen von 2011 und 2016 zeigt sich, dass die Frauen bereits vor dem eigentlichen Wahlentscheid keine gleichberechtigte Teilhabe erfahren, da sie bereits als Kandidatinnen unterrepräsentiert sind. Dies gilt insbesondere für die Wahlkreise, in denen die Berliner_innen jeweils eine Stimme für eine Person abgeben können. Weitere Unterschiede gibt es zwischen Landes- und Bezirkslisten. KANDIDATINNEN UND GEWÄHLTE FRAUEN 2011 ABBILDUNG 6: Kandidat_innen und Gewählte 2011 SPD Kandidat_innen SPD Gewählte CDU Kandidat_innen CDU Gewählte Grüne Kandidat_innen Grüne Gewählte Die Linke Kandidat_innen Die Linke Gewählte Piraten Kandidat_innen Piraten Gewählte Gesamt Kandidat_innen Gesamt Gewählte Wahlkreisvorschläge Männer Frauen absolut% absolut% 50 64,1 28 35,9 23 69,7 10 30,3 62 79,5 16 20,5 22 88 3 12 44 56,4 34 43,6 5 45,5 6 54,5 49 62,8 29 37,1 3 33,3 6 66,7 33 84,6 6 15,4 238 67,8 113 32,2 53 67,9 25 32,1 Bezirksliste Männer Frauen absolut% absolut% 71 57,7 52 42,3 7 50 7 50 84 68,8 38 31,2 11 78,6 3 21,4 155 63,3 90 36,7 18 64,3 10 35,7 Landesliste Männer Frauen absolut% absolut% 36 48,6 38 51,4 8 44,4 10 55,6 25 50 25 50 4 40 6 60 14 93,3 1 6,7 14 93,3 1 6,7 75 54 64 46 26 60,5 17 39,5 2011 kandidierten gegenüber 238 Männern lediglich 113 Frauen in den Wahlkreisen; dies entspricht einem Anteil von 32,2 Prozent. Direkt gewählt wurden 25 Frauen(32,1 Prozent). Beim Blick auf die Nominierungen der Wahlkreiskandidatinnen und auf die tatsächlich Gewählten sind große Unterschiede zwischen den Parteien zu erkennen: Größte Gegensätze ergeben sich bei den Grünen und bei der CDU: Während bei den Grünen prozentual mehr Frauen direkt gewählt wurden, als kandidiert hatten(43 Prozent bei den Kandidat_ innen, 54 Prozent bei den Gewählten), war es bei der CDU genau umgekehrt(20 Prozent bei den Kandidat_innen, zwölf Prozent bei den Gewählten). In absoluten Zahlen wurden bei den Grünen sechs Frauen und fünf Männer direkt gewählt, bei der CDU 22 Männer und drei Frauen. Auf den Bezirkslisten wurden 90 Frauen aufgestellt(36,7 Prozent), jedoch nur zehn Frauen gewählt(35,7 Prozent). Diese Differenz ist wiederum vor allem auf die CDU zurückzuführen; sie stellte zwar 38 Frauen auf(31,2 Prozent), aber nur drei Frauen(21,4 Prozent) schafften tatsächlich den Einzug in das Parlament. Bei den Landeslisten spielte 2011 vor allem der Einzug der Piratenpartei eine Rolle: Die Piraten nominierten lediglich eine Frau(6,7 Prozent) und eine Frau wurde gewählt(6,7 Prozent). 23 Frauen MACHT Berlin! KANDIDATINNEN UND GEWÄHLTE FRAUEN 2016 ABBILDUNG 7: Kandidat_innen und Gewählte 2016 SPD Kandidat_innen SPD Gewählte CDU Kandidat_innen CDU Gewählte Grüne Kandidat_innen Grüne Gewählte Die Linke Kandidat_innen Die Linke Gewählte FDP Kandidat_innen FDP Gewählte AfD Kandidat_innen AfD Gewählte Gesamt Kandidat_innen Gesamt Gewählte Wahlkreisvorschläge Männer Frauen absolut% absolut% 48 61,5 30 38,5 19 67,9 9 32,1 63 80,8 15 19,2 18 85,7 3 14,3 43 55,2 35 44,8 5 41,7 7 58,3 46 59 32 41 7 58,3 5 41,7 56 75,7 18 24,3 65 85,5 11 14,5 4 80 1 20 321 69,5 141 30,5 53 67,9 25 32,1 Bezirksliste Männer Frauen absolut% absolut% 68 55,3 55 44,7 4 40 6 60 89 69 40 31 9 90 1 10 54 78,3 15 21,7 10 83,3 2 16,7 211 65,7 110 34,3 23 71,9 9 28,1 Landesliste Männer Frauen absolut% absolut% 20 44,4 25 55,6 7 46,7 8 53,3 21 48,8 22 51,2 6 40 9 60 32 86,5 5 13,5 18 90 2 10 73 58,4 52 41,6 31 62 19 38 Die Analyse der Wahl von 2016 bestätigt im Großen und Ganzen die vorherigen Ergebnisse mit Blick auf die Situation 2011 und liefert ein vergleichbares Bild. 2016 betrug in den Wahlkreisen die Anzahl der männlichen Kandidaten 321 gegenüber 141 Frauen(30,5 Prozent). Zu diesem Anteil trugen insbesondere die AfD und die CDU mit ihren sehr geringen Anteilen von 14,5 Prozent bzw. 19,2 Prozent bei. Doch auch SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nominierten mehr Männer als Frauen in den Wahlkreisen. Bei den über ein Direktmandat gewählten Frauen lag der Anteil insgesamt allerdings etwas höher als bei den Kandidat_innen, nämlich bei 32,1 Prozent. Bei den Bezirkslisten, die von SPD, CDU und FDP genutzt werden, lag der Anteil der Kandidatinnen bei 34,3 Prozent, auch hier mit erheblichen Unterschieden zwischen den Parteien. Über eine Bezirksliste wurden jedoch nur 28,1 Prozent Frauen gewählt. CDU und FDP stellten zwar jeweils 40(31 Prozent / CDU) und 15 Frauen(21,7 Prozent / FDP) auf den Listen auf, doch gewählt wurden jeweils nur eine bzw. zwei Frauen. Dies legt die Vermutung nahe, dass bei CDU und FDP die Frauen eher auf hinteren, weniger aussichtsreichen Plätzen aufgestellt waren. Bei der SPD wurden dagegen überproportional mehr Frauen gewählt. Der Frauenanteil unter den Kandidat_innen der Landeslisten(Landeslisten nutzen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie die AfD) war mit 41,6 Prozent verhältnismäßig hoch, wurde jedoch durch die neu ins Parlament gewählte AfD deutlich gedrückt. Die AfD stellte nur knapp 13 Prozent Frauen auf Landeslisten auf. Über die Landeslisten wurden 19 Frauen in das Abgeordnetenhaus gewählt, dies entspricht einem Anteil von 38 Prozent. Für die Differenz ist auch hier die AfD verantwortlich. Von ihren fünf Kandidatinnen wurden zwei gewählt. 24 Wahlkreise, Landesund Bezirksliste: Kandidatinnen und gewählte Frauen SCHLUSSFOLGERUNGEN: OHNE VORGABEN KEINE TEILHABE! Die Auswertung der Anzahl aufgestellter und gewählter Kandidatinnen lässt klare Schlüsse zu. Erstens zeigt sich, dass Frauen vor allem in den Wahlkreisen unterrepräsentiert sind; dies gilt auch für Parteien, die mit Quotenregelungen für die Bezirks- bzw. Landeslisten angetreten sind. Allerdings kandidieren Frauen dieser Parteien – sofern sie nominiert werden – in Wahlkreisen, die voraussichtlich von der jeweiligen Partei gewonnen werden. Dies trifft vor allem für Bündnis 90/Die Grünen zu. Die CDU dagegen nominiert Frauen deutlich häufiger in den weniger aussichtsreichen Wahlkreisen. Zweitens wird auch mit Blick auf die Bezirkslisten deutlich, dass in der CDU Frauen auf wenig aussichtsreichen Plätzen aufgestellt werden. So erfüllte die CDU zwar 2011 ihr selbst gesetztes Quorum von 30 Prozent Frauen auf den Wahllisten insgesamt, doch waren die Kandidatinnen auch hier auf weniger aussichtsreichen Plätzen zu finden. Die Differenz zwischen Kandidatinnen und gewählten Frauen ist hoch: Aufgestellt wurden 31,2 Prozent Frauen, gewählt nur 21,4 Prozent. 2016 wurden 31 Prozent Frauen aufgestellt, jedoch nur 10 Prozent gewählt. Drittens werden die Landeslisten stark davon beeinflusst, ob Parteien mit extrem geringem Frauenanteil, wie die Piraten 2011 und die AfD 2016, zur Wahl antreten und mit welchen Anteilen sie in das Abgeordnetenhaus einziehen können. Diese Befunde zeigen, dass verbindliche interne Regelungen wie bei SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der Linken wirkungsvoll sind. Abstriche gelten für die Wahlkreise, da SPD und Die Linke hier keine verbindlichen Vorgaben machen. Freiwillige Regelungen, wie das 30-Prozent-Quorum bei der CDU oder das Nichtvorhandensein von Regelungen, wie bei FDP, AfD oder Piraten, mindern dagegen die Chancen von Frauen, in das Abgeordnetenhaus einzuziehen, erheblich. 25 Frauen MACHT Berlin! 26 BEZIRKSEBENE Eine Bezirksverordnetenversammlung ist kein echtes parlamentarisches Gremium, sondern nach der Berliner Verfassung ein„Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Sie kontrolliert die Tätigkeit des Bezirksamtes und gibt Anregungen durch Empfehlungen und Ersuchen. Ihre Mitglieder werden seit 1995 zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus in zwölf Bezirken gewählt. 2016 waren von den insgesamt 660 gewählten Mitgliedern 260 Frauen(Abb. 9). Ebenso wie im Abgeordnetenhaus ging auch hier die Frauenquote gegenüber der vorhergehenden Legislaturperiode leicht auf knapp 39 Prozent zurück. Bei Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke waren mehr Frauen als Männer unter den Bezirksverordneten, bei der SPD sind es knapp die Hälfte(48 Prozent). Bei der CDU stellen Frauen weniger als ein Drittel(32 Prozent), bei der FDP 21 Prozent und bei der AfD lediglich 16 Prozent der Bezirksverordneten(Abb. 9). SPD und CDU konnten somit im Vergleich zu 2011 leichte Zugewinne verzeichnen, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hielten einen höheren Frauen- als Männeranteil. Bei ihnen ergibt sich ein ähnliches Bild wie im Berliner Abgeordnetenhaus; die Frauenanteile bleiben über die Zeit stabil. Die CDU wiederum kann in den Bezirksverordnetenversammlungen einen deutlich höheren Frauenanteil als im Abgeordnetenhaus erreichen. Mit Frauenanteilen um die 40 Prozent liegt Berlin deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 27 Prozent Frauen in den Kommunalvertretungen. Allerdings gibt es seit Jahren erhebliche Unterschiede zwischen den Großstädten und den ländlich geprägten Regionen, in denen zahlreiche Gemeinderäte noch gänzlich in Männerhand sind. Die 71 deutschen Großstädte(ohne die Stadtstaaten) haben aktuell nach dem Gender-Ranking der Heinrich-Böll-Stiftung einen Frauenanteil von durchschnittlich 34 Prozent – zahlreiche Großstädte liegen über oder um 40 Prozent. Diese Daten zeigen, dass es – trotz eines oft dreifachen Spagats zwischen Beruf, Familie und politischem Ehrenamt – möglich ist, Frauen für diese Aufgaben zu gewinnen. Sie machen vor dem Hintergrund, dass das Engagement auf kommunaler Ebene oftmals die Ausgangsposition für weiterführende politische Aufgaben auch auf Landesebene ist, deutlich: Die Berliner Parteien verfügen theoretisch wie praktisch über ein ausreichend großes Potenzial, um ihre Wahlkreise und Listen paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Das oft gehörte Argument, es fehle der weibliche Nachwuchs bzw. die potenziellen Kandidatinnen, ist somit nicht stichhaltig. 27 Frauen MACHT Berlin! ABBILDUNG 8: Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) 2011 SPD 99 Frauen(46,7 %) 113 Männer(53,3 %) CDU 50 Frauen(29,4 %) 120 Männer(70,6 %) GRÜNE 67 Frauen(52,8 %) 60 Männer(47,2 %) DIE LINKE 47 Frauen(54,7 %) 39 Männer(45,3 %) PIRATEN 10 Frauen(17,9 %) 46 Männer(82,1 %) NPD 2 Frauen(33,3 %) 4 Männer(66,7 %) INSGESAMT 275 Frauen(41,9 %) 382 Männer(58,1 %) 28 INFOKASTEN: WAHL ZU DEN BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNGEN Die Bezirksverordnetenversammlungen in den zwölf Berliner Bezirken bestehen derzeit aus jeweils 55 Mitgliedern. Bei diesen Wahlen hat jede_r Wahlberechtigte eine Stimme – es gilt ein reines, nicht personalisiertes Verhältniswahlsystem mit vorab festgelegten Listen. Neben Parteien können auch Wählergemeinschaften Listen mit Wahlvorschlägen einreichen. Bezirksebene ABBILDUNG 9: Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) 2016 SPD 82 Frauen(48,2 %) 88 Männer(51,8 %) CDU 42 Frauen(31,6 %) 91 Männer(68,4 %) GRÜNE 59 Frauen(52,2 %) 54 Männer(47,8 %) DIE LINKE 55 Frauen(50,9 %) 53 Männer(49,1 %) PIRATEN 0 Frauen(0 %) 4 Männer(100 %) FDP 7 Frauen(21,2 %) 26 Männer(78,8 %) DIE PARTEI 0 Frauen(0 %) 2 Männer(100 %) AfD 15 Frauen(15,5 %) 82 Männer(84,5 %) INSGESAMT 260 Frauen(39,4 %) 400 Männer(60,6 %) 29 Frauen MACHT Berlin! 30 FÜHRUNGSPOSITIONEN Dem elfköpfigen Berliner Senat unter Führung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller gehören seit 2016 neben dem Regierenden Bürgermeister sechs Senatorinnen und vier Senatoren an, 2011 waren es noch drei Senatorinnen und fünf Senatoren. Erstmals in der Geschichte des Senats stellen somit heute Frauen die Mehrheit in der Berliner Landesregierung. Neben 16 Staatssekretären sind neun Staatssekretärinnen im Amt, der Frauenanteil liegt somit weiterhin nur bei gut einem Drittel, 2011 waren sieben Staatssekretärinnen und 15 Staatssekretäre eingesetzt(Abb. 10). Besser sieht es bei den Berliner Bezirksbürgermeister_innen aus. Hier ist der Frauenanteil in der letzten Legislaturperiode deutlich gestiegen: Von 2011 bis 2016 stand nur in einem der zwölf Berliner Bezirke eine Frau an der Spitze, 2016 waren es fünf. Die Bezirksverordnetenversammlungen wählten zudem 14 Bezirksstadträtinnen und 34 Bezirksstadträte (Frauenanteil 29,1 Prozent). ABBILDUNG 10: Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2011 Merkmal Regierende/-r Bürgermeister/-in Senator/-in Insgesamt Staatssekretär/-in Insgesamt 1 8 9 22 Frauen absolut% – – 3 37,5 3 33,3 7 31,8 Männer absolut% 1 100 5 62,5 6 66,7 15 68,2 ABBILDUNG 11: Mitglieder der Bezirksämter in Berlin 2011 Merkmal Bezirksbürger­ meister/-in Bezirksstadtrat/-rätin Insgesamt Insgesamt 12 48 60 Frauen absolut% 1 8,3 16 33,3 17 28,3 Männer absolut% 11 91,7 32 66,7 43 71,7 31 Frauen MACHT Berlin! ABBILDUNG 12: Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2016 Merkmal Regierende/-r Bürgermeister/-in Senator/-in Insgesamt Staatssekretär/-in Insgesamt 1 10 11 25 Frauen absolut% – – 6 60,0 6 54,5 9 36,0 Männer absolut% 1 100 4 40 5 45,5 16 64 ABBILDUNG 13: Mitglieder der Bezirksämter in Berlin 2016 Merkmal Bezirksbürger­ meister/-in Bezirksstadtrat/-rätin Insgesamt Insgesamt 12 48 60 Frauen absolut% 5 41,6 14 29,1 19 31,6 Männer absolut% 7 58,4 34 70,9 41 68,4 32 Frauen MACHT Berlin! 34 EIN PARITÄTSGESETZ FÜR BERLIN In Berlin wird nicht erst seit dieser Legislaturperiode über ein Paritätsgesetz diskutiert. Doch obwohl das Land oft eine gleichstellungspolitische Vorreiterrolle innehatte und die politischen Konstellationen unter der rot-roten bzw. rot-rot-grünen Regierungskoalition günstig waren und sind, stellte sich lange Zeit keine politische Dynamik wie in Brandenburg oder zuletzt in Thüringen ein. Auch wurde im Koalitionsvertrag von 2016 – trotz umfangreicher gleichstellungspolitischer Aussagen und Vorhaben – keine explizite Vereinbarung zu einem Paritätsgesetz getroffen. Berliner Frauenorganisationen und Engagierte in Politik und Gesellschaft haben das Thema jedoch weiterverfolgt. Im März 2019 fand im Abgeordnetenhaus eine erste Debatte zum Thema Parität statt. Anlass bildete der internationale Frauentag am 8. März, den Berlin erstmalig zum gesetzlichen Feiertag erklärt hatte. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition veröffentlichte zu diesem Anlass eine gemeinsame Erklärung, in der sie sich dem gemeinsamen Ziel der Einführung eines Paritätsgesetzes in der aktuellen Legislatur bis 2021 verpflichtete. Zeitgleich hatte die Fraktion Die Linke einen ersten Entwurf für ein Paritätsgesetz erarbeitet und diesen an die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen weitergeleitet. Er wurde allerdings bisher nicht in das Abgeordnetenhaus eingebracht und lediglich seine Eckpunkte sind öffentlich bekannt. Danach sollen nicht nur die Wahllisten alternierend mit Frauen und Männern besetzt werden, sondern auch die Direktmandate bzw. Wahlkreise. Deren Anzahl soll halbiert und die zur Wahl antretenden Parteien verpflichtet werden, jeweils ein Duo aus einem Mann und einer Frau aufzustellen. Vorgesehen ist, dass die Wähler_innen über drei Stimmen verfügen. Sie können im Wahlkreis einer Frau bzw. einem Mann auch von unterschiedlichen Parteien ihre Stimme geben oder auf die Stimmabgabe im Wahlkreis verzichten. Nicht möglich ist es, nur eine Frau oder nur einen Mann zu wählen. Die CDU positionierte sich eindeutig gegen ein Paritätsgesetz und berief sich dabei u. a. auf das Gutachten eines wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses, das verfassungsrechtliche Bedenken anmeldete. Auch die AfD hat bereits ihre Ablehnung bekundet. Im Herbst 2019 entstand eine neue Dynamik: Insbesondere Berliner Frauen innerhalb und außerhalb des Parlaments suchten den Schulterschluss und bildeten auf Anregung der Friedrich-Ebert-Stiftung ein„Berliner Netzwerk Parität“, welches als überparteiliches und zivilgesellschaftliches Bündnis das gemeinsame Wirken von Frauenverbänden, Einzelpersonen und Politiker_innen im Sinne des gemeinsamen Ziels begleitet. Die SPD bekannte sich erneut zu dem Ziel eines Paritätsgesetzes, beschloss dieses auf ihrer Klausurtagung und auf ihrem Landesparteitag im Oktober 2019. Mit ihrem Beschluss fordert sie die Einführung eines Paritätsgesetzes als sogenanntes Leuchtturmprojekt, mit dem Berlin seiner gleichstellungspolitischen Vorreiterrolle gerecht werden soll. Aktuell arbeitet die SPD-Fraktion in Arbeitsgruppen an der Umsetzung. 35 Frauen MACHT Berlin! INFOKASTEN: BESCHLUSS DER SPD – PARITÄTSGESETZ ALS LEUCHTTURMPROJEKT FÜR BERLIN Das Land Berlin muss sich an die Spitze der Bewegung zur Einführung der Parität in Deutschland setzen. Berlin soll Vorreiterin auf dem Weg zur gleichberechtigten Teil­ habe von Männern und Frauen sein und ein Paritätsgesetz erlassen, das wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen in den Parlamenten sicherstellt. Daher fordern wir, dass die SPD Berlin die Einführung eines Paritätsgesetzes zu einem Leuchtturmprojekt für die Stadt erklären soll! Ziel muss es sein, zumindest im politischen Bereich der Stadt Gleichberechtigung endlich durchzusetzen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritätsgesetzes für das Land Berlin einzusetzen, das neben den Listen für Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus sowie den Bundestag auch die Wahlkreise mit einbeziehen soll. Bündnis 90/Die Grünen haben bereits einen Entwurf erarbeitet und im November 2019 beschlossen. Der Entwurf baut im Wesentlichen auf dem Entwurf der Linken auf, schlägt jedoch in mehreren Bereichen Änderungen vor: Erstens werden die Rechte von Personen, die im Personenstandsregister als„divers“ eingetragen sind, für Wahlkreise und Wahllisten präzisiert. Zweitens ist eine Mindestquotierung vorgesehen. Drittens sind auch die Wahllisten für die Bezirksverordnetenversammlungen einbezogen. Im Falle der Verabschiedung eines wirksamen Gesetzes, das Parität im Ergebnis sichert(u. a. über entsprechende Sanktionen), würde die Überquotierung für weibliche Personen aus Sicht der Grünen nicht mehr notwendig sein. Sowohl der Entwurf der Linken als auch der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen sehen den Wegfall der Bezirkslisten vor. ECKPUNKTE FÜR GESETZLICHE REGELUNGEN Alternierende Besetzung der Wahllisten Die alternierende Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern nach dem Reißverschlussprinzip bildet den Kern bisheriger Paritätsgesetze. Im Thüringer Gesetz entscheidet die jeweilige Wahlversammlung, wer auf Platz 1 der Liste kandidiert. Entsprechend wird die Liste fortgeführt. In Brandenburg wird zunächst eine Frauen- und eine Männerliste gewählt und anschließend zusammengeführt. Auch hier entscheidet die Wahlversammlung über die Besetzung von Platz 1. In Berlin sind sowohl Bezirks- als auch Landeslisten möglich. In Abhängigkeit von der Stärke und den Nominierungspraktiken der Parteien weisen die Landeslisten höhere Frauen­ anteile auf. Für die Wirksamkeit des Paritätsgesetzes ist es jedoch von nachrangiger Bedeutung, ob auf die Bezirkslisten künftig verzichtet würde, da die entscheidendere Frage die Einbeziehung der Wahlkreise ist. 36 Modelle für Wahlkreise Aktuell wird vor allem das sogenannte Duo-Modell diskutiert, bei dem die Parteien verpflichtet werden, jeweils einen Mann und eine Frau pro Wahlkreis zu nominieren. Die Wähler_innen erhalten drei Stimmen: zwei Erststimmen(die sie jeweils auch an einen Mann und eine Frau aus einer anderen Partei vergeben können) und eine Stimme für die Wahlliste. Ein weiterer Vorschlag besteht im Tandem-Modell, bei dem das jeweilige Tandem der Partei gewählt wird. In beiden Modellen ist eine Halbierung der Wahlkreise vorgesehen, wenn die Anzahl der Abgeordneten nicht erhöht werden soll. Wirksame Sanktionen Als eine wirksame Sanktion gilt die Zurückweisung von nicht paritätisch besetzten Wahllisten. In Brandenburg und Thüringen sind entsprechende Regelungen verankert. Sie sehen die Zurückweisung der Liste ab der Stelle vor, ab der diese nicht mehr alternierend besetzt ist(„Teilzurückweisung“). Für die Wahlkreise sind entsprechende Sanktionen zu entwickeln. Hier zeigen die französischen Erfahrungen mit dem Parité-Gesetz, dass finanzielle Sanktionen für Parteien, zum Beispiel in Form der Reduzierung der Wahlkampfkostenerstattung, nur langsam Wirkung entfaltet haben und erst dann, als sie für die Parteien entsprechend empfindlich erhöht worden waren. Rechte von diversen Personen wahren Die Rechte von Personen, die im Personenstandsregister den Eintrag„divers“ haben, sind zu wahren. Auch hierfür sind Regelungen möglich: In Brandenburg können bzw. müssen sich diverse Personen für den Akt der Wahlaufstellung entscheiden, ob sie auf der Frauenoder Männerliste kandidieren wollen. In Thüringen können diverse Personen auf allen Plätzen kandidieren. Wenn auf dem vorhergehenden Platz eine Frau kandidiert, muss anschließend ein Mann folgen und umgekehrt. Regelungen für die Wahlkreistandems oder Duos unter Einbeziehung diverser Personen hat zum Beispiel die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf für den Bayerischen Landtag entwickelt. Realistische Übergangsfristen Sowohl in Brandenburg als auch in Thüringen gelten die jeweils 2019 verabschiedeten Paritätsgesetze erst für die kommenden Landtagswahlen 2024. Einerseits ist eine gewisse Übergangszeit sicherlich geboten, damit die Parteien Zeit haben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Andererseits ist zu bedenken, dass in Berlin bereits seit Jahren über ein Paritätsgesetz diskutiert wird. Wenn es nicht erst für 2026, sondern bereits für die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 gelten soll, müsste das Gesetz zügig, noch im Sommer 2020, verabschiedet werden. Da für die Neuordnung der Wahlkreise voraussichtlich ein längerer Vorlauf vonnöten ist, ist denkbar, dass die Regelungen für die Wahlkreise zeitversetzt erst für die Wahl 2026 gelten. Wie die Analysen der Wahlergebnisse für das Berliner Abgeordnetenhaus zeigen, ist die Einbeziehung der Wahlkreise eine entscheidende Voraussetzung, um tatsächlich Parität im Parlament zu erreichen. Verfassungsrechtlich ist eine entsprechende Wahlrechtsänderung bei den Wahlkreisen nicht mehr oder weniger kontrovers anzusehen als eine Wahlrechts­ änderung bei den Wahllisten. Im Gegenteil gibt es zahlreiche Stimmen, welche in der Möglichkeit, eine Frau und einen Mann, auch aus unterschiedlichen Parteien, zu wählen, eine Erhöhung der aktiven Wahlfreiheit der Wähler_innen sehen. Am Ende ist dies eine Frage des politischen Willens. 37 Ein Paritätsgesetz für Berlin Frauen MACHT Berlin! POLITISCHE KULTUREN VERÄNDERN – HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Mit einem umfassenden Paritätsgesetz hätte das Land Berlin die Chance, einen gleichstellungs- wie demokratiepolitisch bedeutsamen Meilenstein zu setzen. Doch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben bleibt es eine zentrale Aufgabe für die Parteien, die Attraktivität des parteipolitischen Engagements unter den Gesichtspunkten der Förderung von Gleichstellung und Vielfalt in ihren Gremien in den bezirklichen Vertretungen und in den Parlamenten zu erhöhen. Dazu liegen zwischenzeitlich zahlreiche Vorschläge und gute Praktiken vor. Erstellung von Gleichstellungsplänen mit systematischen Nachwuchsgewinnung Parteien sollten sich künftig noch stärker als eine Plattform für Engagierte verstehen und vielfältige Kontakte in die Zivilgesellschaft pflegen. Um interessierte Frauen zu gewinnen, bilden Frauenverbände,-initiativen und-netzwerke ein wichtiges Reservoir. Wichtig ist, dass die Parteien langfristig und systematisch denken und nicht erst kurz vor Aufstellung der Wahllisten mit der Suche nach Kandidatinnen beginnen. Parteien können sich zu diesem Zweck selbst ein Regelwerk, zum Beispiel in Form von Gleichstellungsplänen, geben, die Ziele und Maßnahmen festlegen. Auch könnte die finanzielle Unterstützung für einzelne Parteigliederungen als Anreiz wirken, um entsprechende Maßnahmen umzusetzen, und eine Art innerparteilicher Wettbewerb entfacht werden. Erhöhung der Attraktivität des parteipolitischen Engagements Doch es geht nicht nur darum, Frauen zu gewinnen, sondern auch darum, eine zeitgemäße Parteikultur zu entwickeln, die letztlich nicht nur Frauen, sondern auch den Männern zugutekäme. Auch hier ist eine Reihe von Maßnahmen möglich: • Einführung flexibler, familienfreundlicher Sitzungs- und Versammlungszeiten • Angebote an Kinderbetreuung oder Erstattung/Aufwandsentschädigungen für Betreuungskosten • Sorgsamer Umgang mit Zeit, u. a. durch Einsatz von und Schulung in professionellen Moderationstechniken(Stichwort:„Vielredner_innen stoppen“) • Einführung quotierter Redelisten für Frauen und Männer • Paritätische Besetzung von Panels, Ausschüssen usw. • Digitale Möglichkeiten nutzen, um Anwesenheitspflichten zu reduzieren(Webinare, Skype etc). 38 Ein Paritätsgesetz für Berlin Kultur des Respekts Letztlich wird es aber darauf ankommen, dass sich in den Parteien eine Kultur entwickelt, die bereit ist, Frauen in ihrer Vielfalt willkommen zu heißen, und ihnen auf allen Ebenen Möglichkeiten bietet, ihre Ideen und Themen wie auch ihre Potenziale und Kompetenzen einzubringen. Dazu gehört zentral, ganz entschieden jegliche Form von alltäglichem Sexismus zu bekämpfen und bei entsprechenden Witzen, Bemerkungen etc. energisch einzuschreiten. Hier sind vor allem die Führungspersönlichkeiten(Männer wie Frauen) gefordert, einen entsprechend respektvollen Umgang miteinander vorzuleben und einzufordern. Entsprechende Selbstverpflichtungen und Leitlinien können ein wichtiges Signal in die Öffentlichkeit senden. 39 Frauen MACHT Berlin! 40 QUELLEN UND LITERATUR Landesparlamente Websites der Landesparlamente und Landtagsfraktionen, eigene Auszählung (Stand: Februar 2020). Frauenanteile im Berliner Abgeordnetenhaus im Zeitverlauf Website des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, eigene Auszählung Frauenanteile nach Fraktionen 2011 nach der Wahl am 18. September 2011 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2011, eigene Auszählungen, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2011.pdf Frauenanteile nach Fraktionen 2016 nach der Wahl am 18. September 2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2016.pdf Kandidatinnen und gewählte Frauen 2011 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Landeswahlleiterin für Berlin, Landesverwaltungsamt Berlin(2011): Amtsblatt für Berlin, 61. Jahrgang, Nr. 34, Bekanntmachung vom 4. August 2011, Berlin, eigene Auszählung Kandidatinnen und gewählte Frauen 2016 Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Landeswahlleiterin für Berlin, Landesverwaltungsamt Berlin(2016): Amtsblatt für Berlin, 66. Jahrgang, Nr. 32, Berlin, eigene Auszählung Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) nach der Wahl am 18. September 2011 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2011, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2011.pdf Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen(BVV) nach der Wahl am 18. September 2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2016.pdf 41 Frauen MACHT Berlin! Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2011 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik BerlinBrandenburg: Gender Datenreport Berlin 2011, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2011.pdf Mitglieder der Bezirksämter in Berlin 2011 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik BerlinBrandenburg: Gender Datenreport Berlin 2011, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2011.pdf Mitglieder der Berliner Landesregierung sowie Staatssekretär_innen 2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2016.pdf Mitglieder der Bezirksämter in Berlin 2016 Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung/Amt für Statistik BerlinBrandenburg: Gender Datenreport Berlin 2016, https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gender/kapitel/pdf/Gender_Datenreport_2016.pdf GESETZESTEXTE UND GESETZENTWÜRFE Landeswahlgesetz Berlin: http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=WahlG+BE &psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true Berliner Verfassung: http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/jw1/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfBErahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc. hl=1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung, vom 5. Juli 2019, Drucksache 6/6964 des Landtags von Thüringen Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes – Parité-Gesetz vom 12. Februar 2019 Bayerischer Landtag, Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern und der Landeswahlgesetze – Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Wahlrecht, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(2018), Drucksache 18/206 42 Quellen und Literatur LITERATUR Deutscher Juristinnenbund(Hrsg.)(2019): djbz, Heft 3/2019, S. 117–133, Berlin Gröschner, Annett(2018): Berolinas zornige Töchter: 50 Jahre Berliner Frauenbewegung, Berlin Heinrich-Böll-Stiftung(Hrsg.)(2017): Genderranking Deutscher Großstädte, Berlin Holtkamp, Lars / Schnittke, Sonja(2010): Die Hälfte der Macht im Visier. Der Einfluss von Institutionen und Parteien auf die politische Repräsentation von Frauen, Heinrich-BöllStiftung, Berlin Kletzing, Uta(Hrsg.)(2019): Pari … Was? Fragen und Antworten zu Parität und Paritäts­ gesetz, Friedrich-Ebert-Stiftung(Forum Politik und Gesellschaft), Berlin Laskowski, Silke R.(2019): Zeit für Veränderungen: Ein paritätisches Wahlrecht jetzt! In: Recht und Politik, Jg. 54, Heft 4, S. 60–64 Leister, Annika(2019): Paritätsgesetz – Linke will Abgeordnetenhaus komplett verändern, Berliner Zeitung, 8. März 2019(zuletzt abgerufen am 22. Januar 2020), https://archiv.berliner-zeitung.de/berlin/paritaetsgesetz-linke-will-abgeordnetenhaus-komplett-veraendern-32185876 Lukoschat, Helga/Belschner, Jana(2019): Macht zu gleichen Teilen – Ein Wegweiser zu Parität in der Politik, 3. Auflage, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin Röhner, Cara(2019): Ungleichheit und Verfassung, Weilerswist Schmollack, Simone / Landesfrauenrat Berlin(Hrsg.)(2019): Berlin – Stadt der Frauen, Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Berlin(zuletzt abgerufen am 22. Januar 2020) https://www.landesfrauenrat-berlin.de/wp-content/uploads/2019/11/Broschuere-BerlinStadt-der-Frauen.pdf 43 Frauen MACHT Berlin! ÜBER DIE AUTORINNEN Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende der EAF Berlin, verfügt über umfangreiche Erfahrung in Forschung und Beratung zu Chancengleichheit und Diversity Management in Wirtschaft und Politik. Sie hat zahlreiche Forschungs- und Beratungsprojekte sowie Publikationen und Fachkonferenzen der EAF geleitet und wissenschaftlich supervidiert. Als Expertin und Gutachterin ist sie in zahlreichen Gremien und Organisationen tätig. Paula Schweers arbeitet als Junior Expert in der Öffentlichkeitsarbeit der EAF Berlin und im Projekt Helene Weber Kolleg. Zuvor war sie im Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung beschäftigt und studierte Literarisches Schreiben und Europäische Kulturgeschichte. Sie arbeitet am ersten Roman und schrieb als freie Autorin u. a. für das arte-Magazin, die Frankfurter Hefte, Zeit Online und Werbeagenturen. ANSPRECHPARTNERIN BEI DER FES Dr. Nora Langenbacher leitet den Arbeitsbereich BerlinPolitik im Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung. Dieser begleitet mit verschiedenen Veranstaltungsformaten und Publikationen aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen und politische Debatten im Land Berlin. In der Publikationsreihe„Berlin Expertisen“ erscheinen in unregelmäßigen Abständen Kurzstudien und ausgewählte Fachbeiträge zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen im Land Berlin. Falls Sie die Aufnahme in unsere Einladungsverteiler wünschen oder unsere Publikationen bestellen wollen, wenden Sie sich bitte an BerlinPolitik@fes.de. Die vorliegende Studie ist Teil der Arbeitslinie„Politische Teilhabe von Frauen im Land Berlin“. Unsere Veranstaltungen und Publikationen finden Sie online unter https://www.fes. de/forum-berlin/berlinpolitik, so auch den Mitschnitt einer Diskussionsrunde, die ebenfalls unter der Überschrift„Frauen Macht Berlin!“ im Oktober 2019 stattfand(https://www. youtube.com/watch?v=QMI521vkH8w). Um die Debatte über ein Paritätsgesetz im Land Berlin konstruktiv voranzubringen, hat sich 2019 das überparteiliche und zivilgesellschaftliche Bündnis„Berliner Netzwerk Parität“ gegründet. Es steht allen offen, die sich für ein Paritätsgesetz in Berlin einsetzen möchten. Wenn Sie zu den Netzwerktreffen eingeladen werden möchten, melden Sie sich sehr gerne bei uns: berliner-netzwerk-paritaet@fes.de. Weitere Informationen, Veranstaltungen und Publikationen zum Thema Parität und zu weiteren geschlechterpolitischen Themen sowie Kontakt zum Arbeitsbereich„Forum Politik und Gesellschaft“ der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie unter https://www.fes.de/ themenportal-gender-jugend/gender. Beispielsweise erklärt die Publikation„Pari... was? Fragen und Antworten zu Parität und Paritätsgesetz“ Idee und Kontext von Paritätsgesetzen und bündelt impulsgebende Erfahrungsberichte aus Frankreich, Norwegen und Polen. Auch der„Spickzettel zu Parität und Paritätsgesetz in der Politik“ ermöglicht einen schnellen Überblick über die Debatte und ihre zentralen Argumente. 44 IMPRESSUM ISBN: 978-3-96250-517-2 1. Auflage Copyright by Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastr. 17, 10785 Berlin HERAUSGEGEBEN von Dr. Nora Langenbacher für die Friedrich-Ebert-Stiftung, BerlinPolitik im Forum Berlin, Hiroshimastraße 17, 10785 Berlin AUTOR_INNEN: Dr. Helga Lukoschat, Paula Schweers REDAKTIONELLE BEARBEITUNG: Dr. Nora Langenbacher LEKTORAT: Dr. Christian Jerger GESTALTUNG: Typografie/im/Kontext DRUCK: Druckerei Brandt• Gedruckt auf RecyStar Polar, 100% Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Blauem Engel. Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. © 2020• Friedrich-Ebert-Stiftung• Abteilung Politischer Dialog• Forum Berlin www.fes.de BERLINPOLITIK IN DER FES: Der Arbeitsbereich BerlinPolitik im Forum Berlin der FES begleitet mit verschiedenen Veranstaltungsformaten und Publikationen aktuelle gesellschaftspolitische Herausforderungen und politische Debatten im Land Berlin. Weitere Informationen online unter https://www.fes.de/ forum-berlin/berlinpolitik/ In unserer Publikationsreihe„Berlin Expertisen“ erscheinen in unregelmäßigen Abständen Kurzstudien und ausgewählte Fachbeiträge zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen im Land Berlin. Sie wird ergänzt durch die Publikationsreihe„Berlin Impulse“, welche die wichtigsten Ergebnisse unserer Veranstaltungen dokumentiert. Falls Sie die Aufnahme in unsere Einladungsverteiler wünschen oder unsere Publikationen bestellen wollen, wenden Sie sich bitte an BerlinPolitik@fes.de.