A N A LY S E DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE DER LETZTE LÖSCHT DAS LICHT Düstere Aussichten für die Korruptionsbekämpfung in Zentralamerika nach dem Ende von CICIG und MACCIH Das Ende der internationalen Rechtsstaatsmissionen war vor allem für die Zivilgesellschaft eine herbe Enttäuschung. Bei­ de Instrumente sind Opfer ih­ res eigenen Erfolges gewor­ den, ihre politische Strahlkraft reicht jedoch über die ange­ stoßenen Prozesse hinaus. Der Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit wird fortge­ führt, ist aber noch gefährli­ cher geworden. Die interna­ tionale Aufmerksamkeit darf mit dem Aus von CICIG und MACCIH nicht schwinden. Antonia Tilly Juli 2020 Die Bekämpfung von Korrup­ tion trägt zur Verbesserung der Lebensumstände eines Großteils der Bevölkerung bei. Es ist auch ein Kampf um das Vertrauen in die Wirkkraft rechtsstaatlicher und demo­ kratischer Institutionen. DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE DER LETZTE LÖSCHT DAS LICHT Düstere Aussichten für die Korruptionsbekämpfung in Zentralamerika nach dem Ende von CICIG und MACCIH Inhalt Einleitung .......................................................................................... CICIG und MACCIH: Zwei Instrumente, zwei Mandate, ein Ziel  .................. Nach dem aus von CICIG und MACCIH: Erkenntnisse und Lehren ............... Perspektiven für Korruptionsbekämpfung in Guatemala und Honduras ........ Was können Deutschland und die internationale Gemeinschaft beitragen? .... Ausblick 7 Literatur 8 1 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DER LETZTE LÖSCHT DAS LICHT EINLEITUNG Am 19. Januar 2020 wurde bei der Unterstützungsmission gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras das Licht ausgeschaltet: Die Hoffnung vieler Honduraner_innen auf mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wurde mit dem Aus der MACCIH(Misión de Apoyo contra la Corrupción y la Impunidad en Honduras) bitter enttäuscht. Bereits Ende 2019 musste die Internationale Kommission gegen Straflo­ sigkeit in Guatemala(CICIG, Comisión Internacional contra la Impunidad en Guatemala) das Nachbarland verlassen. Mit dem erzwungenen Ende der beiden Rechtsstaatsmissionen verdüstern sich die Aussichten für eine erfolgreiche Kor­ ruptionsbekämpfung in Zentralamerika. Die Rechtsstaatsmissionen CICIG und MACCIH waren ein Novum: hybride Sondermechanismen, die internationale Un­ terstützung mit nationalen Kapazitäten zur Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit vereinten. Trotz politischer Widrigkeiten wurden in beiden Ländern hochrangige Fälle vor Gericht gebracht, die 2015 in Guatemala sogar zum Rücktritt des amtierenden Präsidenten führten. CICIG und MACCIH drangen mit ihrer Arbeit in empfindliche Bereiche klientelistischer Netzwerke vor und legten sich mit den Mächtigen beider Länder an. Diese setzten sich zur Wehr und konnten – auch angesichts einer veränderten internatio­ nalen Konstellation – die unliebsamen Gäste aus dem jewei­ ligen Land drängen. War also am Ende alles umsonst? Wie ist es nach dem Aus von CICIG und MACCIH um den Kampf ge­ gen Korruption und Straflosigkeit in Guatemala und Hon­ duras bestellt? Obwohl beide Instrumente am Ende Opfer ihres eigenen Er­ folges geworden sind, bilden die Erfahrungen aus ihrer Ar­ beit eine wichtige Grundlage für die zukünftige Bekämp­ fung von Korruption und Straflosigkeit in beiden Ländern. Ein besonderes Merkmal der Missionen ist, dass sie wesent­ lich auf das Drängen der Zivilgesellschaft hin entstanden sind. Gerade jetzt ist es wichtig, die Zivilgesellschaft in bei­ den Ländern in ihrem Kampf für transparente Demokratien und Gerechtigkeit weiter zu unterstützen. UND MACCIH: ZWEI INSTRUMENTE, ZWEI MANDATE, EIN ZIEL KONTEXT: ENDEMISCHE KORRUPTION, EXTREME UNGLEICHHEIT Den öffentlichen Institutionen in Guatemala und Honduras gehen durch die endemische Korruption und den Miss­ brauch öffentlicher Gelder jedes Jahr beträchtliche Mittel verloren. In Guatemala hat allein der 2015 aufgedeckte Korruptionsskandal»La Línea« das Land im selben Jahr ge­ schätzte 1,8 Prozent seines BIP gekostet(Transparency In­ ternational 2019). Ein Bericht des Sistema de Observatorios de Justicia Penal(2019) schätzt, dass der honduranische Staat jährlich zwischen 500 und 600 Millionen US-Dollar durch Korruption verliert – rund zehn Prozent des Gesamt­ haushaltes. Die strukturelle Straflosigkeit führt in beiden Ländern dazu, dass ein Großteil selbst schwerer Straftaten ungesühnt bleibt – etwa 97 Prozent. Besonders besorg­ niserregend ist dabei die Situation für Umwelt- und Men­ schenrechtsverteidiger_innen. Hinzu kommen hohe Ge­ waltraten und eine organisierte Kriminalität, die sowohl in Guatemala als auch in Honduras eng mit Armut und extre­ mer sozialer Ungleichheit verbunden sind. Diese soziale Ungleichheit hat strukturelle Ursachen: Sie ist zurückzuführen auf die Durchdringung staatlicher Institutio­ nen durch mächtige Interessengruppen, die eng mit Politik und Wirtschaft verwoben sind. Es fehlt an Unabhängigkeit, Transparenz und Kontrollmechanismen. Etablierte Machteli­ ten nutzen ihre Positionen und Kontakte – und oft auch öf­ fentliche Gelder – zum eigenen Vorteil. Dadurch wird eine nachhaltige Entwicklung und Politik zur Verbesserung der Lebensumstände für einen Großteil der Bevölkerung verhin­ dert. All dies führt zu einem weitreichenden Vertrauensver­ lust der Menschen in die staatlichen Institutionen. CICIG – VORREITERIN DER KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG In Guatemala reichen die Wurzeln informeller Netzwerke bis in die Zeiten des guatemaltekischen Bürgerkriegs zurück. Die Bekämpfung dieser Strukturen, sogenannte CIACs(cuerpos ilegales y aparatos clandestinas de seguridad), war der Grün­ dungsgedanke der CICIG: Bereits 2002 forderte ein Zusam­ menschluss von Menschenrechtsorganisationen eine Stelle zur Untersuchung der CIACs. Dem war eine besorgniserre­ gende Welle von Angriffen gegen Menschenrechtsverteidi­ ger_innen in Guatemala vorausgegangen. Der Vorschlag für einen Mechanismus mit der Fähigkeit zur eigenständigen Strafverfolgung(CICIACS) wurde jedoch 2004 zunächst zu­ rückgewiesen. Am 12. Dezember 2006 wurde schließlich die CICIG mit ei­ nem Abkommen zwischen der UN und der Regierung Guate­ malas gegründet. Im Mai und August 2007 gaben auch Ver­ fassungsgericht und Kongress grünes Licht, sodass die CICIG im September schließlich ihre Arbeit aufnehmen konnte. Das Mandat der CICIG bestand aus drei Elementen: 1. Ermittlung illegaler und klandestiner Sicherheitsstrukturen, 2. deren Zer­ schlagung gemeinsam mit den guatemaltekischen Partner­ institutionen sowie 3. die Stärkung der institutionellen Kapa­ zitäten Guatemalas in diesem Bereich durch die Förderung in­ stitutioneller Reformen und fachlicher Beratung. In Abstim­ mung mit der guatemaltekischen Generalstaatsanwaltschaft war die CICIG befugt, eigenständig Ermittlungen anzusto­ ßen, Anklage zu erheben, Verwaltungsbeschwerden gegen Amtsträger_innen einzureichen sowie in Prozessen als eine Art Nebenklägerin aufzutreten. Für die Zusammenarbeit der Mission mit dem Ministerio Público wurde die Sondereinheit FECI(Fiscalía Especial contra la Impunidad) gegründet. Auffällig ist, dass die Korruptionsbekämpfung nicht explizit im Mandat der CICIG formuliert wurde. Tatsächlich durchlief die Mission verschiedene Phasen: Während zunächst an ein­ zelnen Fällen im Bereich der CIAC gearbeitet wurde, erkann­ 2 CICIG und MACCIH: Zwei Instrumente, zwei Mandate, ein Ziel te man schnell, dass die kriminellen Organisationen Verbin­ dungen zu korrupten Netzwerken aufwiesen, die bis in die politische Führung des Landes reichten. Mit dem Duo aus der guatemaltekischen Generalstaatsanwältin Thelma Alda­ na und dem kolumbianischen CICIG-Leiter Iván Velásquez wurde die Rechtsstaatsmission schließlich zu einer Vorreite­ rin der Korruptionsbekämpfung – mit beachtlichen Erfolgen. Insgesamt wurden rund 400 Verurteilungen erreicht, mehr als 60 kriminelle Netzwerke aufgedeckt und zahlreiche Re­ formvorschläge eingebracht. Die CICIG und ihre guatemal­ tekischen Partner brachten hochrangige Regierungsbe­amt_ innen und Kongressabgeordnete ebenso vor Gericht wie Köpfe des Drogenhandels. Ihre Ermittlungen führten zur Amtsenthebung von korrupten Richter_innen und Polizeibe­ amt_innen und brachten Korruptionsskandale ungeahnten Ausmaßes zutage. Der wohl bekannteste Fall,»La Línea«, deckte ein Korruptionsnetzwerk um die guatemaltekische Zollbehörde auf und führte 2015 zum Rücktritt zunächst der Vizepräsidentin Roxana Baldetti und schließlich auch des Präsidenten Otto Pérez Molina(Partido Patriota). Dieser Er­ folg der CICIG in Guatemala beförderte auch die Einsetzung der MACCIH in Honduras. MACCIH – BEGRENZTER ERFOLG MIT BEGRENZTEM MANDAT der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsnetzwer­ ken. Im Gegensatz zur CICIG konnte die MACCIH jedoch nicht eigenständig Ermittlungen anstoßen; das Mandat war in dieser Hinsicht limitierter. Es sah jedoch auch Reformvor­ schläge zur Stärkung des Justizsystems und der staatlichen Institutionen vor. So präsentierte die MACCIH Vorschläge für ein Gesetz zur Parteienfinanzierung und ein Gesetz, das auf die wirksame Zerschlagung von Korruptionsnetzwerken und die Verfolgung organisierter Kriminalität abzielt(Ley de Colaboración Eficaz). Zu den Erfolgen der MACCIH kann auch die Einrichtung eines zivilgesellschaftlichen Monitoring-­ Mechanismus des Strafrechtssystems(Observatorio del Sis­ tema de Justicia Penal) gezählt werden. Die Resultate der MACCIH fielen in Anbetracht der deutlich kürzeren Laufzeit, des begrenzteren Mandates und des ge­ ringeren Umfangs der Mission erwartbar bescheidener aus als die der CICIG. In den knapp vier Jahren ihres Bestehens gelang es der MACCIH gemeinsam mit der UFECIC aber im­ merhin, 14 Fälle vor Gericht zu bringen. 2018 kam es im Fall »Caja Chica de la Dama« zur Verurteilung der ehemaligen primera dama Rosa Elena Bonilla de Lobo, die während der Amtszeit ihres Mannes Porfirio Lobo(Partido Nacional) öf­ fentliche Gelder im großen Stil veruntreut hatte. Der Fall »Red de Diputados« deckte ein Netzwerk von Abgeordne­ ten auf, die sich öffentliche Gelder angeeignet hatten, die für soziale Projekte bestimmt waren. Die Entstehung der MACCIH wurde wesentlich durch den Druck der Zivilgesellschaft in Honduras vorangetrieben. An­ lass war ein Korruptionsskandal riesigen Ausmaßes: Aus dem Honduranischen Sozialversicherungsinstitut(IHSS) waren Gelder in Höhe von mehr als 300 Millionen US-Dollar abge­ zweigt und für die Finanzierung der Wahlkampagne der Re­ gierungspartei Partido Nacional verwendet worden. Im Som­ mer 2015 – dasselbe Jahr, in dem im Nachbarland Präsident Pérez Molina wegen des oben genannten von der CICIG auf­ gedeckten Korruptionsskandals zurücktrat – formierten sich zehntausende Honduraner_innen zu einer Bewegung der Empörten(indignados). Sie forderten in wochenlangen Pro­ testen den Rücktritt von Präsident Juan Orlando Hernández und die Einrichtung einer Mission zur Korruptionsbekämp­ fung in Honduras nach dem Vorbild der CICIG. Auch aufgrund internationalen Drucks sah sich Hernández schließlich gezwungen, einer Unterstützungsmission zuzu­ stimmen. Ausgehandelt wurde eine Mission unter Führung der Organisation Amerikanischer Staaten(OAS). Die MACCIH wurde am 19. Januar 2016 mit einem Abkommen zwischen OAS und honduranischer Regierung aus der Taufe gehoben und nahm im April ihre Arbeit auf. Mit der Gründung einer Sondereinheit der Staatsanwaltschaft(UFECIC, Unidad Fiscal Especial contra la Impunidad de la Corrupción), die zum Ko­ operationspartner der MACCIH wurde, sowie dem Aufbau von Gerichten mit einer besonderen Zuständigkeit für Kor­ ruptionsfälle folgte der Aufbau eines neuen Systems zur Kor­ ruptionsbekämpfung. Der Auftrag der MACCIH bestand in der Unterstützung der honduranischen Institutionen bei der Ermittlung gegen und Die Erfolge von CICIG und MACCIH blieben nicht folgenlos. Die Machteliten schlossen ihre Reihen und schlugen zurück. ABWEHRREAKTIONEN DER MACHTELITEN: DAS ENDE VON CICIG UND MACCIH In Guatemala konnte nach dem Rücktritt von Pérez Morales der ehemalige Fernsehkomiker Jimmy Morales die Präsiden­ tenwahlen in Guatemala 2015 für sich entscheiden. Morales hatte unter dem Slogan»ni corrupto, ni ladrón«(»weder korrupt noch ein Dieb«) einen dezidierten Anti-Korruptions­ wahlkampf geführt. Die CICIG ließ sich von dem Slogan al­ lerdings nicht überzeugen und nahm bald drauf Ermittlun­ gen gegen Morales und seine Partei auf – wegen illegaler Wahlkampffinanzierung. Mehrfach versuchten CICIG und Generalstaatsanwaltschaft eine Aufhebung der Immunität des Präsidenten zu erreichen, was jedoch am Kongress scheiterte. Bereits im August 2018 kündigte Morales darauf­ hin an, das Mandat der Mission nach dem 3. September 2019 nicht mehr verlängern zu wollen. Den CICIG-Leiter Iván Velásquez erklärte er zur persona non grata und ver­ weigerte ihm die Wiedereinreise ins Land. Daraufhin kam es zum offenen Schlagabtausch: Das guate­ maltekische Verfassungsgericht kippte die Entscheidung der Regierung bezüglich der Wiedereinreise Velásquez’, Morales weigerte sich jedoch, die Entscheidung anzuerkennen. Im Januar 2019 versuchte die Regierung Morales, das Mandat der CICIG unilateral und mit sofortiger Wirkung zu been­ den, gegen entschiedene Proteste des UN-Generalsekre­ tärs. Das Verfassungsgericht erklärte auch diese Entschei­ 3 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DER LETZTE LÖSCHT DAS LICHT dung für verfassungswidrig, konnte das Ende der Mission damit jedoch nur hinauszögern: Am 3. September 2019 lief das Mandat der CICIG endgültig aus. ßig große finanzielle und politische Einfluss der USA, auch im Vergleich zu anderen internationalen Akteuren wie Deutsch­ land oder der EU, wurde aber letztlich zum Stolperstein. Im Gegensatz zur CICIG starb die MACCIH einen weitgehend stillen Tod. Die Machteliten errichteten ein strategisches Laby­ rinth innerhalb der Institutionen, um die Arbeit der Mission auszubremsen: So wurden MACCIH und UFECIC über die Hintertür einer Rechnungsprüfung der Ermittlungskompetenz zu Fällen von Veruntreuung öffentlicher Gelder beraubt. 1 Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Abkommen über die Ein­ richtung der MACCIH scheiterte zwar, das Urteil stellte jedoch die Einrichtung der Sondereinheit UFECIC­infrage. Nachdem zunehmend Abgeordnete in den Fokus der Korruptionser­ mittlungen rückten, verabschiedete der Nationalkongress kurzerhand eine Reihe von Gesetzen und Reformen, die den Abgeordneten weitgehende Immunität einräumten und im Oktober 2019 wurde die Rückkehr zur parlamentarischen Im­ munität beschlossen, die 2013 aufgehoben worden war. Ge­ gen den Widerstand der Oppositionsparteien billigte der Na­ tionalkongress 2018 zudem einen neuen Strafrechtskodex (Código Penal), der u. a. ein deutlich geringeres Strafmaß für den Missbrauch öffentlicher Gelder vorsieht. Der Bericht einer Sonderkommission des Nationalkongresses empfahl schließlich – wenig überraschend –, das Abkommen über die MACCIH nicht zu erneuern. Eine gemeinsame Eva­ luierung von honduranischer Regierung und OAS bewertete die Arbeit der Mission zwar durchaus positiv. Dennoch konn­ ten sich beide Parteien nicht auf eine Verlängerung des Man­ dates der Mission einigen, das am 19. Januar 2020 auslief. NACH DEM AUS VON CICIG UND MACCIH: ERKENNTNISSE UND LEHREN Das Ende von CICIG und MACCIH war vor allem für die Zivil­ gesellschaft in beiden Ländern eine herbe Enttäuschung. Mit dem Abzug der beiden Rechtsstaatsmissionen ist für viele Menschen in den korruptionsgebeutelten Ländern auch die Hoffnung auf mehr Gerechtigkeit, Demokratie und einen politischen wie institutionellen Wandel geschwunden. Ein Aufschrei der Empörung der internationalen Gemeinschaft blieb vor allem nach dem Ende der MACCIH weitgehend aus. Besonders schwer wog das politische Schweigen der USA. ERKENNTNIS 1: GEOPOLITICS MATTERS Es war die internationale politische und finanzielle Unterstüt­ zung, die den Rechtsstaatsmissionen die nötige Rückende­ ckung, Unabhängigkeit und Schlagkraft gegen den Druck der faktischen Machteliten verliehen hatte. Der unverhältnismä­ Die USA fokussiert in ihrer derzeitigen Zentralamerikapolitik vor allem auf die»Bekämpfung« von Migration. Die Förde­ rung eines strukturellen Wandels zur Bekämpfung der Ur­ sachen von Flucht und Migration aus Zentralamerika erlitt unter der Trump-Regierung einen massiven Bedeutungsver­ lust. Besonders deutlich wurde dies 2019, als die USA ihre Hilfsfonds für die Region massiv kürzten und einen Teil der Gelder einfroren. Diese flossen erst wieder, nachdem El Sal­ vador, Guatemala und Honduras Migrationsabkommen mit den USA schlossen. Diese Asylum Cooperative Agreements (ACAs) wurden in einem höchst intransparenten Prozess unterzeichnet und bewerten die drei zentralamerikanischen Länder als sichere Drittstaaten. Dabei handelt es sich um ebenjene Länder, aus denen die Menschen vor der grassie­ renden Gewalt, akuten Missständen und Perspektivlosig­ keit fliehen. Gerade eine strukturelle Verbesserung der Le­ bensbedingungen wäre dazu geeignet, die verzweifelte Migration in den Norden zu verringern – die Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit leistet hierzu einen zent­ ralen Beitrag. Das Ende der Rechtsstaatsmissionen wurde unter der veränderten US-politischen Ausrichtung jedoch mindestens billigend in Kauf genommen. Dies zeichnete sich bereits im September 2018 ab, als die Koordinierungs­ gruppe der internationalen Geber(G13) eine Erklärung ver­ öffentlichte, in der sie sich besorgt über die Ankündigung der Morales-Regierung zeigte, das Mandat der CICIG nicht verlängern zu wollen – die USA hatten die Erklärung nicht unterzeichnet. Auf der anderen Seite wussten auch die Regierungen von Guatemala und Honduras den veränderten US-politischen Fokus für sich zu nutzen, um die unbequemen Rechtsstaats­ missionen loszuwerden. Zwar erfolgte die Zustimmung zu den Migrationsabkommen unter großem politischen Druck und letztlich auch der Androhung von Zöllen; sie bot den Ländern aber auch eine Verhandlungsbasis, um auf ein En­ de der beiden Rechtsstaatsmissionen hinzuwirken. Um wei­ tere politische Pluspunkte bei dem unbestritten wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Partner der Region zu sam­ meln, schlossen sich die Regierungen Guatemalas und Hon­ duras’ der außenpolitisch höchst umstrittenen Entscheidung der Trump-Regierung an, ihre Botschaften von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen und damit die Stadt als Hauptstadt Is­ raels anzuerkennen. Auch die Venezuela-Politik der USA tra­ gen die Länder mit. ERKENNTNIS 2: JE GRÖSSER DIE WIRKUNG, DESTO GRÖSSER DIE WIDERSTÄNDE 1 Die Reformen des Ley Orgánica del Tribunal Superior de Cuentas (TSC) von 2019 autorisierten eine umfassende Rechnungsprüfung der Jahre 2006–2018, wofür dem Obersten Rechnungshof drei Jahre Zeit eingeräumt wurden. Vor Abschluss des Prozesses dürfen kei­ nerlei Ermittlungen gegen Personen aufgenommen werden, die mit der Verwaltung und Vergabe öffentlicher Gelder befasst waren, also auch nicht gegen Abgeordnete und andere Amtsträger_innen. CICIG und MACCIH waren als hybride Sondermechanismen zur Rechtsstaatsförderung ein Novum. 2 Ihr Aufbau beinhal­ 2 Für eine ausführliche Diskussion international gestützter Sonder­ mechanismen als Instrumente der Rechtsstaatsförderung sowie ihrer Wirksamkeit und Perspektiven siehe Maihold(2020). 4 Perspektiven für Korruptions­bekämpfung in Guatemala und Honduras tete dabei sowohl Stärken als auch Schwächen. So waren beide Missionen einerseits auf die Zusammenarbeit mit nati­ onalen Institutionen angewiesen: Vor allem die MACCIH war an eine enge Kooperation mit nationalen Behörden gebun­ den. Dies führte zum Aufbau und Austausch von Fachwissen und Expertise sowie zu einer höheren Legitimität innerhalb der Länder. Andererseits bot es aber auch einen Hebel, um die Arbeit der Missionen über diese Schnittstelle einzu­ schränken, wie vor allem im Falle der MACCIH sehr deutlich wurde. Durch die internationale Anbindung konnten beide Instrumente wiederum auf eine unabhängige Finanzierung, auf internationales Personal und höhere politische Sichtbar­ keit zählen. Die dominante politische und finanzielle Rolle der USA wurde mit der veränderten außenpolitischen Aus­ richtung der Trump-Administration jedoch zu einer Schwach­ stelle. Auch institutionell boten sich Herausforderungen: So war die CICIG zwar an die UN angebunden, die Missionslei­ tung in ihren administrativen und politischen Entscheidun­ gen aber sehr autonom. Die CICIG war keine Struktur inner­ halb des UN-Systems und profitierte damit auch nicht vom UN-Budget. Hinzu kam, dass die Mandatslaufzeit der CICIG nur zwei Jahre betrug, was zusätzlichen Zeit- und Hand­ lungsdruck für die Mission und ihre Leitung bedeutete. Die MACCIH besaß hingegen ein Mandat von vier Jahren und unterstand dem OAS-Generalsekretär persönlich, was ihr politisch zwar ein größeres Gewicht verlieh, die operative Agilität vor Ort jedoch beeinträchtigte. Die internationale politische Unterstützung, die finanzielle Unabhängigkeit, ein klares Mandat sowie die Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Kräfte und die Einheiten innerhalb der staatlichen Institutionen bildeten ein sensibles Gleichge­ wicht, das die Arbeit der beiden Rechtsstaatsmissionen mög­ lich machte. Ein grundlegender Widerspruch ließ sich aller­ dings nicht lösen: Die Rechtsstaatsmissionen berührten mit ihrer Arbeit den Kernbereich staatlicher Souveränität. Als in­ ternationale hybride Instrumente sind sie auf die formelle Zu­ stimmung der Regierungen sowie die faktische Zusammenar­ beit mit den staatlichen Institutionen angewiesen. In einem Kontext, in dem staatliche Institutionen von korrupten Netz­ werken durchdrungen und kooptiert sind, ermitteln sie damit unter Umständen gegen ebenjene Akteure, auf deren Zu­ stimmung sie angewiesen sind. Je erfolgreicher das Wirken der Mission ist, desto größer werden zwangsläufig die Wider­ stände, auf die sie trifft. ERKENNTNIS 3: ES WURDEN PROZESSE ­ANGESTOSSEN – NICHT NUR VOR GERICHT Der Erfolg beider Rechtsstaatsmissionen reicht über die Auf­ deckung des Ausmaßes von Korruption und der strafrechtli­ chen Verfolgung der einzelnen Fälle hinaus. Ihre politische Strahlkraft liegt darin, dass auch Mitglieder der politischen und wirtschaftlichen Eliten des Landes für ihre Straftaten ver­ folgt und(im Falle der CICIG) zur Rechenschaft gezogen wor­ den sind. Die Machteliten versuchen jetzt, diesen Riss in ihrer juristischen Unantastbarkeit wieder zu kitten. Aber das Erbe der Rechtsstaatsmissionen geht über einzelne Gerichtspro­ zesse hinaus und hat bereits Wurzeln geschlagen. Gesetzesreformen und institutioneller Wandel wurden ange­ stoßen und Reformvorschläge ausgearbeitet, die auf ihre Umsetzung warten. Die aktuellen Regierungen werden hier­ für zwar keine Partner sein, aber in beiden Ländern existieren progressive Kräfte, die willens sind, institutionelle Reformen anzugehen und Korruption und Straflosigkeit zu bekämpfen. Fachwissen und Kompetenzen wurden innerhalb der Länder und Institutionen aufgebaut und zivilgesellschaftliche Moni­ toring-Mechanismen etabliert. Die Zivilgesellschaft hat sich in beiden Ländern erfolgreich mobilisieren und die Einrich­ tung der Rechtsstaatsmissionen durchsetzen können. Umso herber ist allerdings der Rückschlag durch das politische Aus beider Missionen. FÜR KORRUPTIONS­ BEKÄMPFUNG IN GUATEMALA UND HONDURAS Die Aussichten für eine umfassende Bekämpfung von Kor­ ruption und Straflosigkeit scheinen nach dem Aus von CICIG und MACCIH düster. In beiden Ländern gibt es sichtbare Be­ strebungen, die Erfolge der beiden Rechtsstaatsmissionen zu­ rückzudrehen und ihre Reformvorstöße im Sande verlaufen zu lassen. So wurde in Honduras die Verurteilung der ehema­ ligen primera dama Rosa Bonilla de Lobo mittlerweile zurück­ genommen. Der umstrittene neue Strafrechtskodex soll am 25. Juni 2020 endgültig in Kraft treten. In Guatemala began­ nen Teile des Kongresses, Rücknahmen oder Reformen von Gesetzen anzustoßen, sobald die CICIG außer Landes war. Die ehemalige Generalstaatsanwältin Thelma Aldana, die an der Seite der CICIG die Korruptionsermittlungen vorangetrie­ ben hatte, befindet sich im politischen Asyl in den USA. Hat der»pacto de corruptos« also doch gesiegt? DIE AKTUELLEN REGIERUNGEN BIETEN KEINEN ANLASS ZUR HOFFNUNG Die aktuellen Regierungen in beiden Ländern bieten keinen Anlass zu der Hoffnung, dass die Bekämpfung von Korrupti­ on und Straflosigkeit vorangetrieben wird. Präsident Hernán­ dez hatte nach dem Aus der MACCIH zwar die Fortführung des Korruptionskampfes unter seiner Regierung beteuert; dies dürfte allerdings als Lippenbekenntnis gelten. In Guate­ mala regiert seit Januar 2020 mit Alejandro Giammattei ein rechtskonservativer Präsident, welcher der CICIG nie wohl­ gesonnen war. Zwar richtete er nach Regierungsantritt und CICIG-­Aus eine Kommission gegen Korruption ein; diese hat jedoch nur eingeschränkte Befugnisse und ist in hohem Ma­ ße abhängig von der Exekutive. Auch die Wahlen zum Präsi­ dium des fragmentierten Nationalkongresses in Guatemala verheißen nichts Gutes: Die Besetzung erfolgt durch ein rechtskonservatives Parteienbündnis sowie mit Personal, das ebenfalls nicht als Partner für eine Fortsetzung des CICIG-­ Erbes gelten kann. In beiden Ländern zeigt sich zudem, dass der Machterhalt immer mehr zur Notwendigkeit wird, um Immunität zu er­ halten. Zu einer wahren Farce geriet der Versuch des schei­ 5 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DER LETZTE LÖSCHT DAS LICHT denden Präsidenten Jimmy Morales, sich direkt im An­ schluss an die Amtsübergabe am 14. Januar 2020 als Abge­ ordneter des Zentralamerikanischen Parlamentes Parlacen vereidigen zu lassen – was schließlich gelang und ihm seine Immunität sicherte. Der honduranische Präsident Hernán­ dez gerät wegen des Gerichtsverfahrens gegen seinen Bru­ der in den USA zunehmend unter Druck: Es sollen u. a. Gel­ der aus Drogengeschäften in die Wahlkampagne von 2013 geflossen sein. DER KAMPF GEGEN DIE KORRUPTION GEHT WEITER – GESCHWÄCHT UND GEFÄHRDETER Institutionell wird in beiden Ländern der Kampf gegen die Korruption von Sondereinheiten fortgeführt. Nachdem das MACCIH-Abkommen in Honduras nicht verlängert worden war, kündigte der Generalstaatsanwalt auch die Vereinba­ rung zur Sondereinheit UFECIC auf. An deren Stelle bildete er eine neue Sondereinheit zur Verfolgung von Korruptions­ netzen(UFERCO), die sich weitgehend aus ehemaligen UFECIC-S­taatsanwält_innen zusammensetzt. Ohne ein an­ gemessenes Budget und den politischen Schutz einer inter­ nationalen Mission sind die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter_innen allerdings schwierig. 3 Ein offener Kampf gegen die in den staatlichen Strukturen verankerten Kor­ ruptionsnetzwerke wird so kaum möglich sein. In Guatema­ la führt die für die Zusammenarbeit mit der CICIG gegrün­ dete Sondereinheit FECI die Ermittlungen fort. Allerdings ist unklar, inwieweit sie Unterstützung durch die aktuelle Ge­ neralstaatsanwaltschaft erhält. Der Kampf gegen Korruption ist nach dem Weggang der Missionen in beiden Ländern noch gefährlicher geworden, vor allem für die in den Sondereinheiten beschäftigten Mit­ arbeiter_innen, die mit den Missionen kooperiert haben. Erst im April dieses Jahres ordnete der Interamerikanischer Ge­ richtshof für Menschenrechte dringende Schutzmaßnahmen für drei Anwält_innen der FECI an, um ihr Leben und ihre un­ abhängige Arbeit zu schützen. Das Gericht erkennt mit dem Urteil den von Gewalt und persönlichen Bedrohungen ge­ prägten Kontext an, dem Mitarbeiter_innen des Justizberei­ ches ausgesetzt sind. Auch Menschenrechtsverteidiger_in­ nen und Journalist_innen, die am Kampf gegen Korruption beteiligt waren und sind, müssen in beiden Ländern mit Ge­ walt und Kriminalisierung rechnen. HOFFNUNGSSCHIMMER: OPPOSITION UND ZIVILGESELLSCHAFT Obwohl die staatlichen Institutionen in beiden Ländern von korrupten Netzwerken durchdrungen sind, die eigene Inte­ ressen verfolgen, gibt es innerhalb der Institutionen Reform­ bestrebungen und Widerstand gegen diese Netzwerke aus Korruption und Klientelismus. 3 Zur Arbeit der MACCIH und den Perspektiven für Korruptions­ bekämpfung im institutionellen Gefüge in Honduras siehe Navas ­Álvarez(2020). So hat sich im guatemaltekischen Kongress im Januar ein pro­ gressiver Block aus verschiedenen Oppositionsparteien kon­ solidiert, der sich auf eine gemeinsame Agenda zur Förde­ rung und Verabschiedung von Gesetzen zur demokratischen Stärkung des Staates und seiner Institutionen sowie einer ge­ rechten sozialen Entwicklung geeinigt hat. Neue und junge Parteien wie Semilla(dt.: Samen) bilden ein kleines progressi­ ves Gegengewicht zu den etablierten Machtstrukturen. In Honduras haben bereits zu MACCIH-Zeiten Abgeordnete verschiedener Parteien gegen die Gesetzes­projekte zur Wie­ derherstellung der Immunität und den neuen Strafrechtsko­ dex opponiert. Auch wurde ein Bündnis zur Verteidigung und Stärkung der MACCIH gegründet, das Abgeordnete und zivil­ gesellschaftliche Organisationen umfasste. Projekte zur Re­ form der Parteienfinanzierung sowie des Wahlsystems wer­ den von Oppositionsparteien wie LIBRE vorangetrieben. Die unbestrittene Hoffnung im Kampf für mehr Gerechtig­ keit und Demokratie bleiben die zahlreichen zivilgesell­ schaftlichen Bündnisse. In Guatemala fordern Bürgerbewe­ gungen wie JusticiaYa eine transparente und demokratische Politik ein. In Honduras hat sich 2019 eine zivilgesellschaftli­ che Plattform zur Verteidigung des Gesundheits- und Bil­ dungswesens gegründet, die weitreichende Reformen for­ dert. Das Aus von CICIG und MACCIH trifft allerdings vor al­ lem diese Zivilgesellschaft, die sich Hoffnungen auf ein bes­ seres Land gemacht und ihren Zorn und ihre Verzweiflung angesichts der endemischen Korruption und Ungerechtig­ keit auf die Straße getragen hat. WAS KÖNNEN DEUTSCHLAND UND DIE INTERNATIONALE GEMEINSCHAFT BEITRAGEN? Obwohl die USA das unbestritten größte politische und wirt­ schaftliche Gewicht in der Region besitzen, konnten sich Deutschland und die EU mit der Unterstützung von CICIG und MACCIH zumindest einiges politisches Gewicht ver­ schaffen. Deutschland war in beiden Koordinierungsgrup­ pen der Geberländer vertreten und hatte sich finanziell um­ fänglich an beiden Missionen beteiligt. 4 Umso bedauerlicher war die ausbleibende politische Reaktion vor allem auch auf das Ende der MACCIH. ZIVILGESELLSCHAFT ALS PARTNER IN DER KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG Die Korruptionsbekämpfung in beiden Ländern wurde auf Drängen der Zivilgesellschaft vorangetrieben und durch sie 4 Das Jahresbudget der CICIG lag bei ca. 15 Mio. US-Dollar, finanziert über einen von der UN verwalteten Treuhandfonds mit freiwilligen Be­ iträgen von Geberländern. Zu den wichtigsten Gebern gehörten die USA, Schweden und die EU. Laut Auswärtigem Amt hat Deutschland die CICIG seit 2009 mit knapp 5,5 Mio. Euro unterstützt. Das Jahresbudget der MACCIH betrug ca. 9 Mio. US-Dollar und setzte sich ebenfalls aus freiwilligen Beiträgen verschiedener G­ eber an die OAS zusammen. Auch hier gehörte die USA zu den mit Abstand größten Geberländern, gefolgt von der EU und Kanada. Auch Deutschland war ein wichtiges Geberland. 6 Ausblick gestützt – sie darf in diesem Kampf jetzt nicht allein gelas­ sen werden. Die Verdrossenheit der Menschen, die sich von ihren Regierungen verraten und im Stich gelassen fühlen, nimmt zu. Der Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit ist auch ein Kampf um das Vertrauen in die Wirkkraft rechts­ staatlicher und demokratischer Institutionen. Beide Staaten sind in ihrer jetzigen Verfasstheit und ange­ sichts der aktuellen Kräfteverhältnisse in den Regierungen und Parlamenten nicht in der Lage, eine umfassende, pro­ aktive und wirksame Anti-Korruptionspolitik durchzuset­ zen. Die Zivilgesellschaft bleibt daher nach wie vor ein zen­ traler Akteur in der Korruptionsbekämpfung. Sie kann zum einen Druck auf die Nationalkongresse aufbauen, um auf Reformen zu drängen oder um Gesetzesänderungen zu verhindern; zum anderen können zivilgesellschaftliche Gre­ mien aber auch mit eigener Expertise zur Prävention von Korruption und zur Anzeige von Fällen beitragen. Ganz konkret können Einrichtungen wie der zivilgesellschaftliche Consejo Nacional Anticorrupción(CNA) in Honduras unter­ stützt werden. UMSETZUNG INTERNATIONALER ABKOMMEN EINFORDERN, PROGRESSIVE KRÄFTE STÄRKEN Die internationale Gemeinschaft sollte weiterhin Projekte und Prozesse im Land fördern, die sich gegen Korruption und Straflosigkeit stark machen. Zum einen können progres­ sive Kräfte innerhalb der Institutionen gestärkt werden. Hier­ zu zählen progressive Parteien und Akteure im Justizsystem sowie die Sondereinheiten der Staatsanwaltschaft, die wei­ terhin aktiv sind. Zum anderen gilt es, internationalen Druck auf die Regierungen von Guatemala und Honduras aufzu­ bauen und auf die Einhaltung und Umsetzung der aus inter­ nationalen und regionalen Abkommen resultierenden Ver­ pflichtungen zu drängen. Hierzu zählen das UN-Überein­ kommen gegen Korruption, das UN-Übereinkommen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie das In­ teramerikanische Übereinkommen gegen Korruption mit sei­ nem Follow up- Mechanismus MESICIC(Mecanismo de Se­ guimiento de la Implementación de la Convención Interame­ ricana contra la Corrupción). Urteile und Empfehlungen des Interamerikanischen Gerichtshofes zielen auf den Schutz von Personen, die aufgrund ihres Engagements gegen Korrup­ tion und Straflosigkeit bedroht und verfolgt werden. Der Schutz von Personal, das sich durch die Zusammenarbeit mit den Rechtsstaatsmissionen exponiert hat und den Kampf gegen korrupte Netzwerke fortführt, muss international ein­ gefordert werden. RECHTSSTAATSFÖRDERUNG POLITISCH VORANTREIBEN, INSTRUMENTE UNTERSTÜTZEN UND VERBESSERN tung der Erfahrungen gestützt werden. Künftige internatio­ nale Mechanismen zu Korruptionsbekämpfung und Rechts­ staatsförderung sollten finanziell, politisch und mit deut­ schem Fachpersonal unterstützt werden. Korruption muss als wesentliches Hindernis für nachhaltige Entwicklung erkannt und bekämpft werden. Die ressort­ übergreifende Strategie zur Rechtsstaatsförderung von 2019 ist hier ein wichtiger Schritt. Bemerkenswert ist auch die Ankündigung des Reformkonzeptes der deutschen Ent­ wicklungspolitik»BMZ 2030«, das einen Schwerpunkt auf gute Regierungsführung, die Einhaltung der Menschenrech­ te und den Kampf gegen Korruption legt. Der Fokus ist rich­ tig, führt allerdings dazu, dass Guatemala und Honduras aus der Liste der bilateralen Partnerländer gestrichen werden. Eine Förderung findet zwar weiterhin über die multilaterale, europäische und nichtstaatliche Zusammenarbeit statt; zu befürchten ist dennoch, dass künftig weniger politische Aufmerksamkeit auf der Region liegen dürfte und das Feld anderen außenpolitischen Akteuren überlassen wird, die weniger Wert auf gute Regierungsführung legen. Die Ein­ stellung der bilateralen Zusammenarbeit darf vor allem nicht zulasten derer gehen, die sich vor Ort unter ohnehin schon schwierigen Bedingungen für einen politischen Wandel und eine Verbesserung der Lebensumstände einsetzen. AUSBLICK In der aktuellen Gesundheitskrise sind Transparenz und Re­ chenschaftspflicht wichtiger denn je: In beiden Ländern sind die Gesundheitssysteme durch jahrelange Unterfinanzie­ rung und Korruptionsskandale geschwächt. Es fehlt an Schutzausrüstung für das medizinische Personal und an Atemgeräten für eine Intensivversorgung. Gleichzeitig wur­ den große Summen für das Krisenmanagement mobilisiert; die Verwaltung dieser Nothilfefonds ist in beiden Ländern jedoch höchst undurchsichtig und die Verteilung von Hilfs­ paketen folgt oft klientelistischen Logiken. Die COVID-1­9Krise wirkt wie ein Brennglas und verschärft die existieren­ den sozialen und ökonomischen Krisen. Die internationale Aufmerksamkeit für die Region darf mit dem Fortgang der internationalen Rechtsstaatsmissionen nicht schwinden. Progressive und reformorientierte Kräfte innerhalb der Institutionen, vor allem aber die Zivilgesell­ schaft benötigen die internationale Unterstützung mehr denn je. Die ökonomische Perspektivlosigkeit, extreme Un­ gleichheit und hohe Gewalt zwingen immer mehr Men­ schen in eine verzweifelte Flucht in den Norden. Der Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit ist auch ein Kampf für die Verbesserung der Lebensumstände und inklusivere, sozi­ al gerechtere Gesellschaften. CICIG und MACCIH haben sich als wirksame Instrumente der Rechtsstaatsförderung erwiesen. Der künftige Einsatz solcher Instrumente sollte durch eine tiefgehende Auswer­ 7 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – DER LETZTE LÖSCHT DAS LICHT LITERATUR Call, Charles T.(2020): International Anti-Impunity Missions in Guate­ mala and Honduras: What Lessons for El Salvador? CLALS Working Paper Series No. 21, Center for Latin American and Latino Studies(CLALS), American University. Juni 2020. CESPAD – Centro de Estudio para la Democracia(2020) ¿Qué leccio­ nes dejó la MACCIH? Perspectivas actuales y probables escenarios en la lucha anti-corrupción en Honduras. Februar 2020. 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Palgrave Pivot: 2020. 8 impressum ÜBER DIE AUTORIN IMPRESSUM Antonia Tilly ist Projektassistentin der Friedrich-Ebert-Stif­ tung in der FES Zentralamerika und arbeitet dort u. a. zu Hon­ duras und Guatemala. Zuvor war sie Referentin im Referat Naher / Mittlerer Osten und Nordafrika. Bis 2017 arbeitete sie im Zentrum für Internationale Friedenseinsätze(ZIF) in Berlin. Friedrich-Ebert-Stiftung| Referat Lateinamerika und Karibik Hiroshimastr. 17| 10785 Berlin| Deutschland Verantwortlich: Valeska Hesse, Leiterin des Referats Lateinamerika und Karibik Tel.:+49-30-269-35-7484| Fax:+49-30-269-35-9253 http://www.fes.de/referat-lateinamerika-und-karibik/ Bestellungen/ Kontakt: info-lak@fes.de Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-EbertStiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Pub­ likation wird auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft gedruckt. ISBN 978-3-96250-598-1 DER LETZTE LÖSCHT DAS LICHT Düstere Aussichten für die Korruptionsbekämpfung in Zentralamerika nach dem Ende von CICIG und MACCIH Die internationale politische und finanzi­ elle Rückendeckung, die Unterstützung durch die Zivilgesellschaft sowie durch Einheiten innerhalb der staatlichen Insti­ tutionen bildeten ein sensibles Gleichge­ wicht, das die Arbeit der beiden Rechts­ staatsmissionen möglich machte. Ein grundlegender Widerspruch blieb aller­ dings bestehen: Beide Missionen waren auf die formelle Zustimmung der Regie­ rungen sowie die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen angewiesen. In einem Kontext, in dem staatliche Institu­ tionen von korrupten Netzwerken durch­drungen sind, ermitteln sie damit unter Umständen gegen ebenjene Ak­ teure, auf deren Zustimmung sie ange­ wiesen sind. Je erfolgreicher das Wirken der Missionen war, desto größer wur­ den zwangsläufig die Widerstände, auf die sie trafen. Das Ende von MACCIH und CICIG war vor allem für die Zivilgesellschaft eine herbe Enttäuschung. Es gibt sichtbare Bestrebungen, die Erfolge der beiden Rechtsstaatsmissionen zurückzudrehen. Auch die aktuellen Regierungen werden keine Partner für eine umfassende, pro­ aktive Anti-Korruptionspolitik sein. Aber in beiden Ländern setzen die staatsan­ waltlichen Sondereinheiten ihre Arbeit fort. Ebenso existieren progressive Kräf­ te innerhalb der Institutionen, welche die Reformen unterstützen. Die Zivilge­ sellschaft bleibt ein zentraler Akteur in der Korruptionsbekämpfung. Der Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit wurde mit dem Abzug von CICIG und MACCIH jedoch geschwächt und ist noch gefährlicher geworden. Korruption muss als wesentliches Hin­ dernis für nachhaltige Entwicklung er­ kannt und bekämpft werden. Die Be­ kämpfung von Korruption und Straflo­ sigkeit dient der Verbesserung der Le­ bensumstände eines Großteils der Bevöl­ kerung in Guatemala und Honduras. Es ist auch ein Kampf um das Vertrauen in die Wirkkraft rechtsstaatlicher und de­ mokratischer Institutionen. Die internati­ onale Aufmerksamkeit für die Region darf mit dem Fortgang von CICIG und MACCIH nicht schwinden. Progressive Kräfte innerhalb der Institutionen, aber vor allem die Zivilgesellschaft benötigen die internationale Unterstützung mehr denn je. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier: www.fes.de/referat-lateinamerika-und-karibik