FES PARIS SOZIALPOLITIK UND COVID-PANDEMIE IN FRANKREICH Soziale Schieflage trotz umfassender Mobilisierung des sozialstaatlichen Instrumentariums Von Michaël Zemmour Juli 2020 Während in China die Covid-Epidemie bereits im ersten Quartal einen Einbruch der Konjunktur verursachte, haben in Frankreich die gesundheitspolitischen Maßnahmen ab März zu massiven Einbußen der französischen Wirtschaft geführt, sei es direkt aufgrund der behördlichen Schließung zahlreicher Betriebe und Geschäfte oder indirekt aufgrund der freiwilligen Einstellung oder Drosselung der Produktion durch die Unternehmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes sowie bedingt durch einen nachlassenden Konsum. Die verfügbaren Schätzungen beziffern den Rückgang des monatlichen Bruttosozialproduktes während des Lockdown(»confinement«) auf etwa 32 Prozent. 1 Als Reaktion auf diese Krise hat die französische Regierung auf das bestehende sozialstaatliche Instrumentarium zurückgegriffen: den Beschäftigungsschutz und die sozialen Sicherungsnetze. Diese haben sich als wirksam erwiesen, um die Mehrheit der Haushalte vor den unmittelbaren finanziellen Folgen der Krise zu schützen. So betrug der Rückgang der Haushaltseinkommen während der zwei Monate der Ausgangssperre(17. März – 11. Mai 2020) nur etwa zwölf Prozent. 2 Auf der anderen Seite hat die Krise aber auch die Schwächen des französischen Sozialsystems offengelegt: Personen, die nur unzureichend durch die regulären Sicherungsinstrumente abgedeckt sind(Beschäftigte mit sehr kurzen Arbeitsverträgen, Selbstständige und junge Menschen unter 25 Jahren), wurden von der Krise besonders stark erfasst; die staatlichen Hilfsmaßnahmen für diese Gruppen kamen zu spät und waren unzureichend. Mit dem absehbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit und dem Auslaufen der Ansprüche auf Arbeitslosengeld könnte sich die soziale Krise in Frankreich im Laufe des Sommers verschärfen. 1 Dies entspricht allein für den Zeitraum der Ausgangsperre fünf Prozent des jährlichen BIP. Vgl. Observatoire français des conjonctures économiques(OFCE)(2020):« Évaluation au 20 avril 2020 de l’impact économique de la pandémie de COVID-19 et des mesures de confinement en France », Policy Brief Nr. 66, April 2020; https:// www.ofce.sciences-po.fr/pdf/pbrief/2020/OFCEpbrief66.pdf. 2 Ebd. EINKOMMENSVERLUSTE UND HÖHERE ­LEBENSHALTUNGSKOSTEN: DIE KRISE HAT SICH ­UNTERSCHIEDLICH AUF DIE HAUSHALTE ­AUSGEWIRKT Während der Ausgangssperre in Frankreich wurden die Haushalte besonders von einem Rückgang der Erwerbseinkommen sowie einem Anstieg der Ausgaben zur Deckung des Grundbedarfs betroffen. Der Rückgang der Erwerbseinkommen wurde entweder durch den Verlust des Arbeitsplatzes, die Verringerung der Arbeitsstunden oder durch eine Lohnsenkung für Angestellte oder Beschäftigte im informellen Sektor verursacht. Bei Selbstständigen ist er eine direkte Folge des Rückgangs der Umsätze. Der Anstieg der Ausgaben für den Grundbedarf wurde hauptsächlich durch den Anstieg der Ausgaben für Lebensmittel verursacht: Die Schließung der von den Arbeitgebern subventionierten Kantinen sowie der Schul- und Universitätsmensen erhöhte die Ausgaben für die täglichen Mahlzeiten. Ebenso hat der Anstieg der Lebensmittelpreise(+ 3,7 % im Vergleich zum Vorjahresmonat für Lebensmittel, sowie gar+ 17,8 % für Frischwaren 3 ) und wahrscheinlich auch die Knappheit an Billigprodukten(Ausverkauf dieser Produkte in den Supermärkten, Schließung von Lebensmittelmärkten) zu einem Anstieg der Ausgaben geführt. Zudem stiegen die Ausgaben für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation. Angesichts dieser Einwirkungskanäle der Krise auf die Haushaltseinkommen ist auch nachvollziehbar, warum ein Teil der Bevölkerung nicht direkt von den unmittelbaren Folgen der Krise betroffen war. Der Einkommensrückgang aufgrund des Lockdowns der Wirtschaft wurde weitgehend – allerdings nicht für alle gleichermaßen – durch die Kurzarbeiterregelung (Chômage partiel) abgefedert, die beeinflusst durch die deut3 Institut national de la statistique et des études économiques (­INSEE)(2020):»En mai 2020, les prix à la consommation augmentent de 0,2 % sur un an«[Im Mai 2020 stiegen die Verbraucherpreis um 0,2 % im Jahresvergleich], Informations rapides Nr. 135; https://www.insee.fr/fr/statistiques/4497087. 1 FES PARIS schen Erfahrungen während der Finanzkrise 2008 entstanden ist. Dagegen wurde auf die durch besondere Ausgabenbelastungen noch verschärften sozialen Härten für einkommensschwache Haushalte nur partiell und verspätet reagiert. GUTE EINKOMMENSABSICHERUNG FÜR RENTNER, ÖFFENTLICHE BEDIENSTETE UND BESCHÄFTIGTE IM HOME-OFFICE Altersrenten, einschließlich der Renten von Personen, die nach dem März 2020 in den Ruhestand getreten sind, waren nicht von direkten Einkommensverlusten betroffen. Das öffentliche Rentensystem mit Leistungszusage(keine automatische Anpassung der Renten an die Einkünfte) und der sehr geringe Anteil kapitalgedeckter Renten schützt die große Mehrheit der französischen Rentner und Rentnerinnen davor, dass sich ein negative Entwicklung der Konjunktur direkt in Einkommensverlusten niederschlägt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes(etwa ein Fünftel der Erwerbstätigen) haben ebenfalls ihr volles Gehalt bezogen (einschließlich Zulagen), unabhängig davon, ob sie zur Arbeit gingen(z. B. Pflegekräfte oder Polizist_innen), im Home­office arbeiteten oder gar nicht arbeiten mussten. Einige wenige Unternehmen haben sich dafür entschieden, an ihre Mitarbeiter_innen auch ohne staatliche Beihilfen die volle Vergütung auszuzahlen, um weiterhin Dividenden an ihre Aktionär_innen ausschütten zu können, ohne dass dies öffentlich hinterfragt wurde. Das französische Observatorium für Konjunkturentwicklung OFCE schätzt, dass von den 23 Millionen Beschäftigten im öffentlichen und privaten Sektor während der Ausgangssperre etwa acht Millionen an ihrem Arbeitsplatz 4 und weitere acht Millionen im Homeoffice gearbeitet haben. Diese Beschäftigten haben daher weiter ihr volles Gehalt bekommen. Bereits bewilligte Transfereinkommen(Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Familienzulagen) wurden in vollem Umfang weiter gewährt; allerdings ist davon auszugehen, dass die Empfänger_innen dieser Leistungen trotzdem von der Krise betroffen wurden. So hatten Arbeitslose während der Ausgangssperre fast keine Möglichkeit, eine neue Anstellung zu finden, und Personen, für welche die Sozialleistungen einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen ausmachen, waren am stärksten von den höheren Lebensmittelpreisen sowie dem Verlust von Einkommen aus dem Austausch von Dienstleistungen und aus der informellen Wirtschaft betroffen. DIE LOGIK DES FRANZÖSISCHEN SOZIAL­ STAATES ZEIGT SICH AUCH IN DER KRISE: SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTE WAREN GUT GESCHÜTZT … Die wichtigste und schon sehr früh angekündigte Reaktion der Regierung auf die Covid-Krise war die Einrichtung einer Kurzarbeitsregelung. Das OFCE 5 schätzt, dass fünf Millionen Arbeitnehmer_innen(20% aller Erwerbstätigen) in den zwei Monaten der Ausgangssperre in Kurzarbeit waren. Anknüpfend an eine bereits bestehende Regelung zur punktuellen Unterstützung von Unternehmen hat sich die – auch als»Teilarbeitslosigkeit«(chômage partiel) bezeichnete – Kurzarbeit in Frankreich zum wichtigsten Instrument bei der Bewältigung der Krise entwickelt, wobei dieses Instrument – sicherlich beeinflusst durch das deutsche Beispiel aus den Jahren 2008/2009- zum einen die Unternehmen finanziell unterstützt und zum anderen die Beschäftigung und die Fachkenntnisse in den Unternehmen hält. Die Kurzarbeit garantiert den Beschäftigten 70 Prozent ihres Bruttogehalts sowie eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen – ihnen bleiben somit 84 Prozent ihres Nettogehalts bzw. bis zu 100 Prozent für Beschäftigte, die nur einen Mindestlohn beziehen. Das Kurzarbeitergeld wird zu zwei Dritteln vom Staat und zu einem Drittel von der Arbeitslosenversicherung finanziert und deckt Bruttolöhne bis zum 4,5-fachen des Mindestlohns ab – kann also sehr hoch ausfallen. Kurzarbeit muss von den Unternehmen beantragt und vom Arbeitsministerium genehmigt werden. Ursprünglich wurde sie nur in den Sektoren genehmigt, die ihre Tätigkeiten nach Ansicht der Regierung nicht fortsetzen konnten. Doch schon sehr bald diente diese Regelung neben der Entlohnung der Beschäftigten, die ihre Tätigkeiten aufgrund behördlicher Schließung nicht fortsetzen konnten, auch zur Lohnfortzahlung für Beschäftigte in Sektoren, in denen die Geschäftstätigkeit gedrosselt werden musste, sowie für Beschäftigte von Arbeitgebern, die meinten keinen Gesundheitsschutz für ihre Beschäftigten gewährleisten zu können. Faktisch waren damit von der Kurzarbeiterregelung alle Arbeitnehmer_innen mit einer vertraglichen Beziehung zum Arbeitgeber, unabhängig von der Art des Vertrags, abgedeckt. Eine zweite Maßnahme der französischen Regierung zur Krisenbewältigung, die schon vor Beginn der Ausgangssperre ergriffen wurde, betraf die Krankenversicherung: Schutzbedürftige Menschen sowie Personen, die aufgrund von Schulschließungen ihre Kinder betreuen mussten, wurden – zusätzlich zu den tatsächlich Erkrankten – krankgeschrieben und erhielten 50 Prozent ihres Gehalts von der Krankenversicherung und 40 Prozent vom Arbeitgeber; der Rest konnte – abhängig vom geltenden Tarifvertrag – ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen werden. Diese Regelung, die rund 1,6 Millionen Beschäftigte betraf, 6 wurde dann im Mai 2020 mit der Kurzarbeit zusammengeführt. 4 OFCE(2020):« Évaluation au 20 avril 2020 de l’impact économique de la pandémie de COVID-19 et des mesures de confinement en France », Bruno Ducoudré et Pierre Madec, Policy Brief Nr. 67, Mai 2020; https://www.ofce.sciences-po.fr/pdf/pbrief/2020/ OFCEpbrief67.pdf 5 Ebd. 6 Ebd. 2 Mit dieser kombinierten Nutzung von Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung orientierte sich die französische Antwort auf die Krise vor allem am Modell der Sozialversicherung: Löhne und Gehälter werden unter Bezug auf ein Referenzgehalt ersetzt und der Schutz ist eng an den Status als Arbeitnehmer gebunden. Darüber hinaus konnte die Regierung diese Regelungen bereits ab der ersten Märzhälfte umsetzen, da sie sich auf schon bestehende Regelungen stützen und diese in einigen Fällen sogar über ihren eigentlichen Zweck hinaus anwenden konnte. Insgesamt profitierte damit rund ein Drittel der Beschäftigten des Privatsektors vom Einkommens- und Beschäftigungsschutz durch Kurzarbeit oder Krankenversicherung. Diese Haushalte erlitten nur eine mäßige Einbuße ihrer Nettoeinkommen(16 Prozent im Fall von Kurzarbeiter_innen mit mittlerem Lohn, noch weniger im Fall von Angestellten mit Mindestlohn). Da die Menschen im selben Zeitraum auch nicht im normalen Umfang konsumieren konnten, erscheint dieser geringe Einkommensverlust verkraftbar. Im Durchschnitt mussten die französischen Haushalte, die durch Arbeitsplatzerhaltung, Telearbeit und Kurzarbeit geschützt waren, also keine großen Einkommenseinbußen hinnehmen und konnten teilweise sogar Ersparnisse erzielen. 7 … WÄHREND DIE SCHUTZMASSNAHMEN FÜR PREKÄR BESCHÄFTIGTE UND SELBSTSTÄNDIGE UNZUREICHEND WAREN Die Selbstständigen – eine sehr heterogene Gruppe, welche die freien Berufe, Handwerker_innen, Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige umfasst – sind meist weder durch die Arbeitslosenversicherung noch durch die Kurzarbeitsregelung abgesichert. Der Staat hat zwar eine Sonderbeihilfe für Selbstständige gewährt(1.500 Euro), die durch weitere Zuschüsse der Regionen ergänzt wurde, aber diese Beihilfen schließen insbesondere Personen aus, die erst kürzer als ein Jahr selbstständig sind – meist genau diejenigen Selbstständigen, die auch keine Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung haben. Personen, die schon vor März keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten oder nicht innerhalb der letzten zwei Jahre sechs Monate lang Beiträge eingezahlt hatten, konnten nicht wieder in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden oder ihre Tätigkeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage einfach wieder aufnehmen, um neue Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Einige dieser Betroffenen konnten zumindest Sozialhilfe beantragen. Schließlich sind in der Regel auch Personen unter 25 Jahren sowie ein Großteil der Ausländer_innen mit Wohnsitz in Frankreich von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Wenn sie nicht durch einen Arbeitsvertrag geschützt waren oder ihre Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung schon ausgeschöpft hatten, standen diese Menschen unter Umständen ohne jegliches Einkommen da. Im Gegensatz dazu hat die Krise die unzureichende Absicherung derjenigen Erwerbstätigen offengelegt, die nicht zum unmittelbaren Kern der Arbeitnehmer_innenschaft gehören. Diese Erwerbstätigen sind weder durch die üblichen Regelungen(Rente, Arbeitslosigkeit, Mindestlohn) geschützt noch können sie von Kurzarbeit profitieren. Also ausgerechnet die Menschen, die ohnehin am häufigsten von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wurden nicht durch Kurzarbeit geschützt: Zeitarbeiter_innen, deren Beschäftigung auslief, sowie Angestellte mit sehr kurzen befristeten Verträgen waren nicht mehr durch ihre Arbeitsverträge geschützt und machten im März und April den Großteil der neuen Arbeitslosen aus 8 . 7 OFCE(2020):« Évaluation au 20 avril 2020 de l’impact économique de la pandémie de COVID-19 et des mesures de confinement en France », Policy Brief Nr. 66, April 2020; https://www.ofce. sciences-po.fr/pdf/pbrief/2020/OFCEpbrief66.pdf 8 Es hat nur sehr wenige Kündigungen gegeben, da alle Arbeitnehmer_innen mit laufenden Arbeitsverträgen unter die Kurzarbeitsregelung fielen. Der deutliche Anstieg der Arbeitslosigkeit im März(+ 7 %) und der extreme Anstieg im April(+ 23 %) sind vor allem darauf zurückzuführen, dass diejenigen, die bereits länger arbeitslos waren, keine Arbeit mehr finden konnten, sowie auf diejenigen, die nach Ablauf ihrer Verträge neu arbeitslos gewordenen waren. Vgl. Ministère du Travail(2020):« Focus sur les demandeurs d’emploi inscrits à Pôle emploi en avril 2020 », 28.5.2020; https://dares.travail-emploi.gouv.fr/dares-etudes-etstatistiques/tableaux-de-bord/le-marche-du-travail-pendant-lecovid-19/focus-sur-les-demandeurs-d-emploi/article/focus-surles-demandeurs-d-emploi-inscrits-a-pole-emploi-en-avril-2020 VERSPÄTETE UND UNZUREICHENDE HILFEN FÜR DIE BEDÜRFTIGSTEN HAUSHALTE Die Kurzarbeit hat längst nicht alle Erwerbstätigen geschützt – vor allem nicht die Selbstständigen – und konnte auch nicht die besonderen Ausgaben ausgleichen, die auf einkommensschwache Haushalte zukamen. Die auf diesen Personenkreis bezogenen Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen der Krise kamen zu spät und waren unzureichend. Zu Beginn der Krise wurden lediglich Maßnahmen zur Sicherung der bestehenden Situation ergriffen wie der Aufschub von Mieträumungen oder der Aufschub der Leistungszahlungen der Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe für Personen, deren Ansprüche im März, April oder Mai ausgelaufen waren. Der zweite Teil der vor der Covid-Krise beschlossenen Reform der Arbeitslosenversicherung, die am 1. April in Kraft treten und die Bedingungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld verschärfen sollte, wurde ebenfalls verschoben. Aber diese eher bescheidenen Maßnahmen boten kaum Unterstützung für Haushalte, die mit einem Arbeitsplatzverlust oder erhöhten Ausgaben konfrontiert waren. In den ersten Wochen der Krise wurden Menschen, die in Notlagen geraten waren, zunächst von den Gemeinden unterstützt, die entsprechende Nothilfen gewährten. Diese waren jedoch von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, da sie vom Engagement und den finanziellen und praktischen Möglichkeiten der jeweiligen Gemeinde abhingen. In ähnlicher Weise haben die Studierendenwerke in Not geratene 3 Studentinnen und Studenten auf Antrag finanzielle Unterstützung gewährt. Eine allgemeine staatliche Unterstützung für einkommensschwache Haushalte kam jedoch erst sehr spät: Im April wurde für Haushalte, die Sozialhilfe beziehen, eine außerordentliche Beihilfe in Höhe von 150 Euro plus 100 Euro pro Kind angekündigt. Letztere erhielten auch Wohngeldbezieher_innen mit Kindern. Da junge Menschen unter 25 Jahren von diesen Beihilfen ausgeschlossen waren, erhalten sie Mitte Juni eine Beihilfe in Höhe von 200 Euro, sofern sie Wohngeld beziehen und nicht studieren. Trotz wiederholter Forderungen wurden allerdings keine Hilfsmaßnahmen vorgesehen für Personen, die durch die Krise bedingt mit der Zahlung ihrer Miete in Rückstand geraten waren. Während die Ausgaben für Kurzarbeit auf 24 Milliarden Euro geschätzt werden und sich im Durchschnitt auf fast 2.000 Euro pro Person und Monat belaufen, umfassen die Sofortmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte ein Gesamtbudget von weniger als 1,5 Milliarden Euro bei nur sehr geringen Ausgaben pro Person, von denen noch dazu kein Cent vor dem Ende der Ausgangssperre am 11. Mai ausgezahlt wurde. Die französische Sozialpolitik hat somit zu einer widersprüchlichen Situation geführt: Die meisten französischen Haushalte waren während der Krise gut geschützt; die ärmeren oder weniger gut abgesicherten Haushalte(junge Menschen, Zeitarbeiter_innen, bedürftige Familien) erhielten hingegen weniger oder erst viel später Unterstützung als z. B. die ärmeren Haushalte in den USA. 9 FAZIT: DAS SOZIALE NETZ FUNKTIONIERTE, ABER NICHT FÜR ALLE Es ist es verfrüht, die sozialen Auswirkungen der Krise zu beziffern. In der Zeit der Ausgangssperre berichtete die Presse ausführlich über soziale Schieflagen, wie sie vor allem darin sichtbar wurden, dass immer mehr Personengruppen zu den kommunalen Essensausgaben drängten, sowie in der besonderen Notlage der Studierenden. Die Krise hat insbesondere die durch die jüngsten Reformen verschärften Bedingungen für Ansprüche auf Arbeitslosengeld und den fehlenden Sozialversicherungsschutz für bedürftige junge Menschen unter 25 Jahren deutlich gemacht. Zwar hat die Regierung angekündigt, dass sie in diesen beiden Bereichen Änderungen des Sozialrechts in Erwägung zieht, ohne jedoch die Reform der Arbeitslosenversicherung zurück zu nehmen oder den unter 25-Jährigen einen Anspruch auf Sozialhilfe einzuräumen. Schließlich ist zu erwarten, dass durch die Reduzierung der vom Staat übernommenen Kosten für Kurzarbeit ab dem 1. Juni(15 Prozent der Kosten müssen ab dann von den Unternehmen selbst getragen werden) und aufgrund von Liquiditätsproblemen der Unternehmen die Arbeitslosigkeit stark ansteigen wird. Darüber hinaus verlieren am 1. Juni Arbeitslose, die ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld im März, April oder Mai ausgeschöpft hätten, ihren Versicherungsschutz und können dann nur noch Sozialhilfe beantragen. Daher könnten sich die sozialen Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Frankreich, die in den ersten beiden Monaten der CovidKrise noch stark abgefedert waren, bereits im Sommer deutlich verschärfen. AUTOR Michaël Zemmour ist Wirtschaftswissenschaftler, ­ Dozent an der Universität Paris Panthéon Sorbonne und Wissenschaftler am Forschungsinstitut LIEPP (Sciences Po). KONTAKT Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. 41 bis, bd. de la Tour-Maubourg 75007| Paris| France www.fesparis.org fes@fesparis.org 9 Baker, S. R. / Farrokhnia, R. A. / Meyer, S. / Pagel, M. / Yannelis, C.  (2020): Income, Liquidity, and the Consumption Response to the 2020 Economic Stimulus Payments, NBER Working Paper Nr. 27097, National Bureau of Economic Research. Eine gewerbliche Nutzung der von der Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. 4 Das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Frankreich wurde 1985 in Paris eröffnet. Seine Tätigkeit zielt darauf ab, unterhalb der Ebene des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen Deutschlands und Frankreichs eine Vermittlerfunktion im deutsch-französischen Verhältnis zu erfüllen. Dabei steht im Mittelpunkt, Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung sowie Akteuren der Zivilgesellschaft Gelegenheit zu geben, sich zu Themen von beiderseitigem Belang auszutauschen und die Probleme und Herausforderungen, die die jeweils andere Seite zu bewältigen hat, kennenzulernen. Deutsche und französische Partner der FES können dadurch zu gemeinsamen Positionen insbesondere zur europäischen Integration gelangen und bei der Formulierung von Lösungen für die jeweils eigenen Probleme auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen des Nachbarlandes zurückgreifen. Langjährige Veranstaltungsreihen sind die Deutsch-französischen Strategiegespräche(« Cercle stratégique ») über aktuelle außenund sicherheitspolitischen Themen, Jahreskonferenzen zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragen(»Deutsch-Französischer Wirtschaftsdialog«) und das Deutsch-französische Gewerkschaftsforum. Weitere Publikationen des Pariser Büros der Friedrich-EbertStiftung: Hervé Le Bras und Achille Warnant Ungleiches Frankreich Radiografie der sozioökonomischen und regionalen Disparitäten Laurent, Éloi Kommunen und sozial-ökologische Wende Erfahrungen aus Frankreich Bréchon, Pierre Die Werte der Franzosen Entwicklungen, die Anlass zu Optimismus geben Paris, 2020 Rossignol, Laurence; Fourtic, Yseline Politische Parität in Frankreich Was ein Gesetz kann- und was nicht Paris, 2020 Guillou, Antoine Eine wirksame und gerechte CO2-Steuer Paris, 2020 Gliniasty, Jean de Die Russlandpolitik Präsident Macrons Paris, 2020 Rémi Lefebvre Gelbwesten und politische Repräsentation Paris, 2019 Fourquet, Jérôme; Manternach, Sylvain Die»Gelbwesten« Ein Zeichen der gesellschaftlichen Spaltung Frankreichs Paris, 2019 Finchelstein, Gilles Profil der Anhänger von La République en Marche Paris, 2019 Finchelstein, Gilles Profil der Anhänger der Sozialistischen Partei Paris, 2019 5