Gemeinsamer Gesprächsraum Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Diskurs fördert Andreas Dörner I n der Corona-Krise zeigt sich, dass die Bevölkerung neben Nudeln und Toilettenpapier vor allem eines sucht: seriöse Information. Insbesondere die täglich ausgestrahlten Sondersendungen der Öffentlich-Rechtlichen erfreuen sich großer Nachfrage. Das ist bemerkenswert in einer Zeit, die durch die meisten wissenschaftlichen Beobachter_innen als Situation eines tiefgreifenden Strukturwandels der Medienöffentlichkeit beschrieben wird. Diese war früher, vor 10 bis 15 Jahren, gekennzeichnet durch eine klare Ordnung mit deutlichen Hierarchien. Der Zugang zum Raum der relevanten Stimmen und Meinungen war weitestgehend reguliert. Die etablierten Medien(vor allem Print und Rundfunk) fungierten als„Türhüter“, die jeweils die Seriosität der vernehmbaren Stimmen und den Wahrheitsgehalt von Äußerungen prüften. Diese Struktur hat sich radikal verändert. Der professionelle Journalismus hat den Status als unhinterfragter Türhüter verloren. Die Zahl der relevanten Stimmen hat sich vervielfacht in einer neuen, zunehmend netzbasierten Öffentlichkeit, die kaum noch Zugangsschranken kennt. Sie ist aber zugleich auch eine stark segmentierte Öffentlichkeit, in der sich durch raffinierte Algorithmen jeweils mehr oder weniger geschlossene Kommunikations- und Meinungsgemeinschaften herausbilden. Dabei ist selbst die Faktenlage oft strittig. Meinungslager werfen sich gegenseitig Falschmeldungen und Fehlwahrnehmungen vor. Das führt zu einer tiefgreifenden„epistemischen Verunsicherung“, wie Christoph Neuberger und andere Medienforscher auf empirischer Grundlage formulieren. Der Gesellschaft kommt momentan die gemeinsame Wissensgrundlage abhanden, auf der sich ein gemeinsames Gespräch entfalten könnte. In dieser Situation gilt es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als gesellschaftlich relevante Infrastruktur zu stärken. Verlässliche Infrastruktur der öffentlichen Debatte Grundsätzlich gilt diese Diagnose für alle freiheitlich-demokratisch verfassten Gegenwartsgesellschaften. Nun gibt es jedoch in vielen dieser Gesellschaften neben den kommerziellen, marktlich gesteuerten Medien auch öffentlich-rechtliche Angebote. Deren Rolle ist von der Systemarchitektur so gedacht, dass sie als eine marktunabhängige, politisch neutrale Instanz fungieren sollen, die in besonderem Maße eine verlässliche Infrastruktur der öffentlichen Debatte gewährleistet. Öffentlich-rechtliche Angebote dienen der Produktion und Distribution von auf Seriosität geprüften Aussagen über den faktischen Zustand der Welt – Aussagen, die dem gesellschaftlichen Austausch von Meinungen und Bewertungen zugrunde gelegt werden können. Gerade in Deutschland hat sich die Politik aufgrund der Erfahrungen mit der Propaganda einer totalitären Diktatur aus guten Gründen nach 1945 dafür entschieden, öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine neutrale Instanz zu etablieren und aufrecht zu erhalten. Auch bei der Einführung einer dualen Rundfunkordnung mit der Zulassung privat-kommerzieller Anbieter 1984 hat man Wert darauf gelegt, die starke Position der Öffentlich-Rechtlichen zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Jahrzehnte hinweg mit einer Reihe von Grundsatzurteilen immer wieder bekräftigt, dass die deutsche Demokratie einer solchen Instanz bedürfe und dass gerade die Beitragsfinanzierung eine Unabhängigkeit von Markt und Staat ermögliche. Voraussetzung war und ist dabei, dass die öffentlich-rechtlichen Anbieter den Rundfunkauftrag erfüllen. Dieser besteht laut Rundfunkstaatsvertrag darin,„durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.[…] Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern“(RStV,§ 11, Abs. 1). Der Rundfunkauftrag umfasst die Aufgaben der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung. Entscheidend dabei:„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen“(RStV, § 11, Abs. 2). Gerade diese letzte Formulierung zeigt, was die 2 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Länder beim Abschluss des Rundfunkstaatsvertrags im Blick hatten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll als eine über den Kämpfen der Parteien und gesellschaftlichen Gruppen stehende Institution fungieren. Er soll eine Infrastruktur bieten, die möglichst neutral und objektiv eine verlässliche Wissensbasis liefert und den offenen Austausch diverser Meinungen und Stellungnahmen in der Gesellschaft ermöglicht. Debatten um den ÖRR Freilich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit einigen Jahren ins Kreuzfeuer kritischer Diskurse geraten. Lebhafte Debatten vor allem auch um die Beitragsfinanzierung gab es u.a. in Dänemark, Österreich, Frankreich und der Schweiz, wo die„No-Billag“-Initiative 2018 zwar scheiterte, aber den Diskurs über Rundfunkgebühren europaweit befeuerte. In Großbritannien, das mit der BBC das institutionelle Vorbild für viele Rundfunkanstalten etablierte, gerät eben diese zunehmend unter Druck, weil die regierenden Tories gravierende Änderungen vorbereiten. Auch in Deutschland sind immer wieder kritische Stimmen zu hören: vor allem von den politischen Rändern her, teilweise aber auch aus der bürgerlichen Mitte, die den Marktmechanismus mehr zur Geltung bringen möchte. Mit besonderer Schärfe ist es in letzter Zeit vor allem die AfD, die eine Abschaffung des vermeintlichen„Staatsfunks“ oder zumindest das Ende der Beitragsfinanzierung fordert. Im Zentrum der Kritik steht die Frage danach, inwiefern die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihrer Verpflichtung zur Objektivität, Ausgewogenheit und Neutralität auch tatsächlich nachkommen. Seit 2015 wurde, teilweise im Auftrag öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, eine ganze Reihe seriöser Studien veröffentlicht, in denen deutlich wird, dass bei erheblichen Teilen der Bevölkerung Zweifel an der Erfüllung des Rundfunkauftrags aufgekommen sind. Im Fokus standen hier die Berichterstattung der etablierten Medien in der Ukraineund später in der sog. Flüchtlingskrise. Die Kritik richtete sich gegen einseitige Selektionsmechanismen und gegen die Dominanz bestimmter Meinungsspektren in den öffentlich-rechtlichen Medien. 60 % der Befragten bejahten beispielsweise in einer Studie des Bayerischen Rundfunks im Jahr 2016 die Aussage, den Rundfunkanstalten werde vorgeschrieben, worüber oder auf welche Art sie berichten sollten. Weit über die Hälfte dieser 60 % meinten wiederum, die Vorgaben erfolgten von der Regierung und anderen staatlichen Stellen. Die Unabhängigkeit der Medien, auch der öffentlich-rechtlichen Medien, wird also von einem erheblichen Teil der Bevölkerung in Frage gestellt. Neuere Studien bestätigen die Probleme. Die jüngste Welle der Mainzer Langzeitstudie„Medienvertrauen“ konstatiert, dass 2019 zwar 43 % der Befragten den etablierten Medien in wichtigen Fragen vertrauen, demgegenüber aber 28 % Misstrauen äußern und 29 % sagen, man könne den Medien nur„teils, teils“ vertrauen. Großes Medienvertrauen wäre aber die Voraussetzung dafür, dass es einen geteilten Kommunikationsraum für eine gemeinsame Debatte gibt. Potenziale der Öffentlich-Rechtlichen Die Position der öffentlich-rechtlichen Medien ist also keineswegs unumstritten. Und dennoch kann kein Zweifel daran bestehen, dass in einer zunehmend segmentierten und polarisierten Gesellschaft vor allem die Öffentlich-Rechtlichen das Potenzial haben, als neutrale und unabhängige Institution integrativ und vermittelnd zu wirken. Die entscheidende Frage ist, auf welchen Wegen dieses Potenzial am besten aktiviert werden kann. Im Folgenden werden die Programmsegmente „Nachrichten und Berichte“,„Unterhaltung“ sowie„Humor und Komik“ betrachtet und Empfehlungen formuliert. Nachrichten und Berichte Aufgrund ihrer institutionellen Verfasstheit bieten die öffentlich-rechtlichen Informationsprogramme die Möglichkeit, unabhängig von Markt und Staat über die Dinge zu berichten, die sich in der Welt ereignen. Beitragsfinanzierter Rundfunk kann es sich leisten, dem Druck starker ökonomischer und politischer Interessen Stand zu halten und weitgehend neutral sowie objektiv zu bleiben – so wie im Rundfunkstaatsvertrag und vom Bundesverfassungsgericht verlangt. Das bedeutet aber auch, dass Neutralität und Objektivität ein kostbares Kapital darstellen. Einen öffentlich-rechtlichen Meinungs- oder Haltungsjournalismus sollte es nur da geben, wo er als kommentierende Bewertung auch klar gekennzeichnet ist. Die Berichterstattung ist nur da glaubwürdig, wo sie sich der wertenden Perspektivierung so gut es geht enthält – weil Bürger_innen unabhängig von ihren politischen Präferenzen bereit sind, diese Berichterstattung als Wissensgrundlage des Diskurses zu akzeptieren. Nun ist neutrale Berichterstattung gar nicht so einfach zu bewerkstelligen. Auch Journalist_innen sind zunächst einmal nur Menschen mit subjektiven Perspektiven. Seriöse mediensoziologische Studien haben zeigen können, dass schon allein aufgrund einer relativ homogenen sozialen Herkunft der Journalist_innen bestimmte Verzerrungseffekte in der Perspektivierung der Realität beobachtbar sind. Eine Besinnung auf die Standards des professionalisierten Journalismus kann hier ebenso helfen wie die Bereitschaft, das eigene Tun immer wieder(selbst-)kritisch zu hinterfragen. Das gilt übrigens auch schon für die Auswahl von Themen und Gegenständen, die sich zu oft von der Alltagswelt der Bürger_innen entfernt. Öffentlich-rechtliche Journalist_innen sollten sich daher immer wieder fragen, ob das, was sie selbst für relevant halten, auch eine ähnliche Relevanz in den Augen ihres Publikums hat. Zudem sollten die Anstalten darüber nachdenken, wie sie die Homogenität der sozialen Herkunft bei der Rekrutierung des eigenen Personals überwinden können. Vielfalt würde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk guttun. Vielleicht lassen sich die Strategien der Ansprache zukünftiger Auszubildender und Mitarbeiter_innen so verändern, dass Menschen aus diversen Milieus sich angesprochen fühlen. Der zentrale Aspekt aber bleibt, noch stärker darauf zu achten, dass die Berichterstattung von der Neutralität, GEMEINSAMER GESPRÄCHSRAUM 3 Objektivität und journalistischen Professionalität gekennzeichnet ist, die im RStV gefordert wird. Dies allein kann eine Grundlage dafür bieten, dass Bürger_innen aus unterschiedlichen Lagern und Milieus die Berichterstattung als gemeinsame Wissensbasis anerkennen und in einen gemeinsamen Austausch durchaus divergierender Meinungen und Bewertungen treten. Unterhaltung Die Rundfunkmedien befinden sich momentan auch hinsichtlich ihrer Distributionsform in tiefgreifendem Umbruch. Die lineare Ausstrahlung und eine an den Programmablauf zeitlich gebundene Rezeption, früher ein zentrales Merkmal des Rundfunks, stellt eine rückläufige Nutzungsform dar. Vor allem jüngere Mediengenerationen greifen häufiger auf Streams und Mediatheken zurück. Fernsehen und Radio werden unabhängig von zeitlichen(und räumlichen) Vorgaben genutzt. Das hat durchaus Folgen: Die Rundfunkmedien fallen als Zeitgeber und Strukturierungshilfen für den Alltag weg, und auch die Effekte von medialen„Lagerfeuern“ werden deutlich seltener. Reichweitenstarke Medienangebote verlieren an Integrationskraft. Eines der wichtigsten Formate, die diesen Trends widerstehen, ist der öffentlich-rechtliche„Tatort“. Die föderal aufgegliederte Krimi-Reihe schreibt ihre Erfolgsgeschichte seit 1970 ununterbrochen fort. Die Ausstrahlungen haben Reichweiten, die in der vielfach differenzierten und digitalisierten Medienlandschaft heute ihresgleichen suchen. In der Spitze werden mitunter fast 14 Millionen Menschen erreicht, im Durchschnitt Sonntag für Sonntag mehr als acht Millionen. Diese Reichweiten stellen ein ungeheures Potenzial dar. Hinzu kommt, dass im„Tatort“ von Beginn an häufig gesellschaftlich relevante und politische Themen im Mittelpunkt standen. Stellt der Krimi von seiner Grundkonstellation schon ein politisches Genre dar, das die Störung und Wiederherstellung von gesellschaftlicher Ordnung thematisiert, ist diese Dimension beim„Tatort“ verstärkt präsent. Auch sind in Deutschland, anders als in vergleichbaren westlichen Gesellschaften, die seit einigen Jahren boomenden Polit-Serien kaum erfolgreich. Hier ist es tatsächlich der Krimi, der als Forum der Verhandlung relevanter Themen fungiert und auch politikferne Bevölkerungsgruppen in einen politischen Diskurs einbindet. Der„Tatort“ stellt somit eine wichtige Integrationsagentur der deutschen Medienkultur dar. Weitere Krimi-Reihen der Öffentlich-Rechtlichen sind mit ähnlichem Potenzial aufgestellt(etwa„Unter Verdacht“ oder andere„Sonntagskrimis“ im ZDF). Jenseits des Krimi-Genres bieten Serien und Mehrteiler die Möglichkeit, soziale wie politische Realität zu reflektieren. Man denke hier an Produktionen wie„Bad Banks“ zur Wirtschaft oder populäre Anwaltsserien, die Funktionsweisen des Rechtssystem sichtbar machen. Dieses Potenzial sollte weiter ausgebaut und genutzt werden. Allerdings zeigt sich ein wichtiges Detail, wenn man die Kommentare auf Senderseiten und Fanforen anschaut: Die Zuschauenden möchten nicht platt belehrt werden. Sie finden es durchaus interessant, sich mit politischen und gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen, aber sie wollen – auch in der Unterhaltung – keine Meinungs- und Bewertungsvorgaben. Komplexe und ambivalente Figuren erscheinen ihnen interessanter als eindimensionale; offene Perspektiven sind einladender als geschlossene. Die Produzent_innen sollten auch im Unterhaltungsbereich die Zuschauenden nicht unterschätzen oder unterfordern, dann kann die Unterhaltung ihr integratives Potenzial maximieren. Humor und Komik In angespannten Zeiten gelten Humor und Komik als wichtige Dimension der Entspannung. Schon William Shakespeare wusste bei der Produktion seiner großen Dramen, dass das Publikum durch zu viel Dramatik leicht überfordert werden kann. Er baute regelmäßig„Comic Reliefs“ ein, lustige Szenen, die ein Lachen auf die Gesichter zauberten. Die Humorforschung zeigt zudem, dass gemeinsames Lachen eine große Bindekraft entfaltet: Wer über die gleichen Witze lacht, wer in Gemeinschaft lachen kann, der fühlt sich untereinander tiefer verbunden. Gleichzeitig kann das Lachen auch Distanz zu anderen Menschen abbauen. So erscheinen Personen nahbarer und natürlicher, wenn man sie über das Lachen in den eigenen sozialen Nahraum holt. Das gilt vor allem dann, wenn Menschen von sich aus die Distanz zu anderen abbauen, indem sie selbstironisch agieren. Selbstironie zeigt an, dass man sich selbst nicht zu ernst nimmt, über sich lachen kann und sich nicht über die Meinungen und Haltungen anderer erhebt. Selbstironie ist das Gegenteil von Arroganz und daher ein hervorragendes gesellschaftliches Integrationsmittel. Seriöse Studien aus den USA haben belegen können, dass beispielsweise Politiker_innen mit Selbstironie besonders erfolgreich bei den Wähler_innen sind. Interessant ist auch, dass eine komische Rahmung den intellektuellen Zugang zu Problemen und Sachverhalten erleichtert: Witz schafft Erkenntnis – ein Zusammenhang, den sich beispielsweise Kabarett und Satire schon seit langer Zeit zu Nutze machen. Allerdings zeigt die Humorforschung auch, dass es daneben eine andere, aggressive Dimension des Lachens gibt: das ausgrenzende Verlachen derer, die nicht zur eigenen Gruppe gehören oder die als„die da oben“ wahrgenommen werden. Das Verlachen ist eine der schärfsten Waffen, um andere Menschen herabzusetzen und verächtlich zu machen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter können und sollten Humor und Komik einsetzen, um deren entspannenden und integrierenden, aber auch bildenden Potenziale zu nutzen. Comedy und Satire fördern den gesellschaftlichen Diskurs. Das gilt aber vor allem da, wo sie nicht zu konfrontativ und nicht zu exklusiv angelegt sind. So hat eine Studie der Universität Erfurt von Katharina Ratzmann und anderen belegen können, dass der verlachende Gestus gegenüber Politiker_innen in Satireformaten wie der„heute show“ bei Zuschauenden durchaus die Politiker_innenverdrossenheit verstärkt. Damit ist niemandem geholfen. 4 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Die Form der eingesetzten Komik in öffentlich-rechtlichen Formaten sollte das Mitlachen fördern, nicht das Verlachen. Dabei kann durchaus Kritik als Bestandteil der Satire großgeschrieben werden: Kritik an„den Mächtigen“, an Parteien sowie Amts- und Mandatsträger_innen, auch an einfachen Bürger_innen. Die Kritik darf aber nicht verächtlich werden, sondern sollte so gestaltet sein, dass die Betroffenen über sich selbst lachen können. Und die Medienakteur_innen sollten das Potenzial der Selbstironie nutzen. Nicht das hohe Ross der moralisch überlegenen Sittenwächter stellt den angemessenen Modus der Satire dar, sondern der des einladenden Miteinander-Lachens im Bewusstsein eigener Schwächen und Begrenzungen. Fazit Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in Zeiten von Segmentierung, Polarisierung und epistemischer Verunsicherung ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Medienkultur. Sie sollten nicht geschwächt oder gar abgeschafft, sondern sie müssen gestärkt werden. Drei Bereiche erscheinen für die Integrationskraft in der deutschen Medienöffentlichkeit besonders wichtig und vielversprechend: –– Erstens ermöglicht öffentlich-rechtliche Berichterstattung die Etablierung und Aufrechterhaltung einer gemeinsamen Wissensbasis für die Gesellschaft, auf deren Grundlage dann über Meinungen und Bewertungen gestritten werden kann. Voraussetzung einer solchen Funktion ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich tatsächlich auch als neutrale, zur Objektivität verpflichtete Instanz begreifen und gerieren. –– Zweitens bieten reichweitenstarke Unterhaltungsangebote ein Forum, welches auch politikferne Gruppen in einen politischen Diskurs einbindet. Ein spannender Krimi, der gleichsam nebenbei für politische und soziale Probleme sensibilisiert, ist ein wertvoller Faktor der lebendigen Medienöffentlichkeit. Voraussetzung ist jedoch, dass die Unterhaltungsangebote nicht belehrend, einseitig und flach angelegt sind, sondern stattdessen offen zur Reflexion und Meinungsbildung einladen. –– Drittens erscheint der Bereich von Humor und Komik gut geeignet zur gesellschaftlichen Brückenbildung. Miteinander lachen verbindet und baut Spannungen ab. Voraussetzung ist allerdings, dass die Integration durch Humorformate nicht auf Kosten der jeweils anderen, außenstehenden Menschen erfolgt. Herabsetzendes Verlachen sollte unterbleiben, stattdessen der Modus der Selbstironie überwiegen. Die seit einigen Jahren verstärkt formulierte Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen sollte nicht ignoriert oder als irrelevant abgetan werden. Sie liefert durchaus wichtige Impulse dafür, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk sich auf die eigenen Aufgaben besinnt und seine Stellung als neutrale Wissens- wie Gesprächsplattform der Gesellschaft sichert. Was die Öffentlich-Rechtlichen gerade in einer Krise wie der Corona-Pandemie leisten können, hat sogar medienübergreifend das Beispiel des täglichen NDR-Podcasts„Corona­virusUpdate“ gezeigt. Ein Virologe erklärt ausführlich Details und Hintergründe aktueller Forschung, und generationenübergreifend hören viele Millionen Menschen aufmerksam zu. Diese hier wieder dokumentierte Stärke der Öffentlich-Rechtlichen im Informationsbereich kann flankiert werden durch Unterhaltungsformate, die zur Reflexion anregen und durch mediale Komik, die zum gemeinsamen Lachen über Probleme und Missstände einlädt. Eine wohlhabende Gesellschaft wie die Deutsche kann sich einen beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten. Der Rundfunkauftrag wurde von der Politik klar definiert. Es liegt an den Akteur_innen selbst, diesen Auftrag tagtäglich in die konkreten Programme zu übersetzen und immer wieder hellwach darüber zu reflektieren, ob das, was sie tun, den Vorgaben wie dem eigenen Anspruch gerecht wird. Der Autor Andreas Dörner ist Professor für Medienwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg, u.a. Empirische Forschung und Publikationen zur politischen Kommunikation und medialen Unterhaltungskultur. Jüngste Buchveröffentlichung:„Mediale Störungen. Krisenkommunikation in Sondersendungen des deutschen Fernsehens“(2020, hg. mit L. Vogt). Impressum 04/2020, FES Medienpolitik Friedrich-Ebert-Stiftung, Politische Akademie, Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Verantwortlich in der FES für diese Publikation: Dr. Johanna Niesyto und Katrin D. Dapp, FES Medienpolitik www.fes.de/medienpolitik Redaktion: Kevin Benger Verlag: Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Titelfoto: TV by Wonderlane(CC BY-ND 2.0) ISBN: 978-3-96250-568-4 Die in dieser Publikation zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung. CC BY-NC-ND 4.0