Jörg Freese, Gunnar Schwarting GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 11. Schule, Kultur, Sport FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK Über die KommunalAkademie Bei der KommunalAkademie der Friedrich-Ebert-Stiftung qualifizieren sich Kommunalpolitiker_innen für ihre politische Arbeit. Sie bietet Weiterbildung, Beratung und Dialog für die kommunale Politik und das zivilgesellschaftliche Engagement in der Kommune. Durch die Vermittlung von Fachwissen und methodischer Kompetenz im Rahmen von Konferenzen, Seminaren, digitalen Formaten oder Publikationen stärkt die KommunalAkademie die Entscheidungsund Handlungsfähigkeit insbesondere ehrenamtlich Engagierter in der Kommunalpolitik. Die Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung(FES) wurde 1925 gegründet und ist die tra­ditionsreichste politische Stiftung Deutschlands. Dem Vermächtnis ihres Namensgebers ist sie bis heute verpflichtet und setzt sich für die Grundwerte der Sozialen Demokratie ein: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Ideell ist sie der Sozialdemokratie und den freien Gewerkschaften verbunden. Die FES fördert die Soziale Demokratie vor allem durch:  – politische Bildungsarbeit zur Stärkung der Zivilgesellschaft;  – Politikberatung;  – internationale Zusammenarbeit mit Auslandsbüros in über 100 Ländern;  – Begabtenförderung;  – das kollektive Gedächtnis der Sozialen Demokratie mit u. a. Archiv und Bibliothek. Herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Politische Akademie, KommunalAkademie Verantwortlich: Anne Haller Redaktionsleitung: Prof. Dr. Gunnar Schwarting Autoren: Jörg Freese (Kapitel 11.1 – 11.3), Prof. Dr. Gunnar Schwarting (Kapitel 11.4) 11. SCHULE, KULTUR, SPORT Jörg Freese, Gunnar Schwarting GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 11. Schule, Kultur, Sport AKTU GE ALISIERTE BER 2019 NOVEM AUFLA INHALT Einleitung 2 11.1 Überblick 3 11.2 Schule 4 11.3 Kulturförderung 11 11.4 Sport 14 Über die Autoren dieser Ausgabe 16 Impressum 17 2 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK Einleitung Traditionell werden Schule und kulturelle Aufgaben der Kommunen gemeinsam betrachtet und meistens auch in einer Verwaltungseinheit verwaltet – je nach Größe der Kommune als Sachgebiet, Amt oder Dezernat. Dementsprechend sind in den Landkreisen, Städten und Gemeinden entsprechende Fachausschüsse häufig für diese beiden Themen(und gegebenenfalls für weitere, häufig den Sport) zuständig. Das Kapitel Schule und Kultur wurde in der überarbei­ teten Auflage um Abschnitt 11.4 ergänzt. Der Autor Gunnar Schwarting erläutert in diesem Unterkapitel die Rolle und Aufgaben der Kommune im Bereich Sport. 11. SCHULE, KULTUR, SPORT 3 11.1 Überblick Schulische und kulturelle Aufgaben der Kommune werden im Folgenden gemeinsam betrachtet, weil auf kommunaler Ebene entsprechende Dienstleistungen und Angebotsstrukturen im kulturellen Bereich häufig als kulturelle Bildung verstanden werden. Dies gilt für sehr viele kulturelle Einrichtungen der Kommunen, so für Volkshochschulen, in gesteigertem Maße für Musikschulen, Jugendkunstschulen oder soziokulturelle Zentren. Die klassische und am weitesten verbreitete kulturelle Auf­ gabe der kommunalen Ebene sind die öffentlichen Bibliotheken, die einen besonders hohen Anteil an kultureller Bildung leisten. In der Vergangenheit sind weitere kommunale Aufgaben­ bereiche in die Nähe der schulischen Bildung gerückt. Insbesondere gilt dies für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die zunehmend enger mit dem Schulwesen kooperiert. Zugleich ist das Schulwesen zunehmend daran interessiert, dass sozialpädagogische Fachkräfte die Lehrerkollegien bei ihrer Arbeit unterstützen. 4 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 11.2 Schule Die Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften Immer mehr Städte und Landkreise machen sich auf den Weg, neben den klassischen Schulträgeraufgaben ihre zahlreichen weiteren Bildungskompetenzen von der frühkindlichen Bildung in Krippe und Kindergarten bis hin zum lebenslangen Lernen in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen zu einem kohärenten Gesamtsystem der Bildung in der Kommune zusammenzuführen. Dabei gilt es, die einzelnen Einrichtungen zur Mitwirkung zu gewinnen. Dies sind insbesondere die Schulen und ihre Lehrkräfte, aber auch zahlreiche freie Träger und ihre entsprechenden Bildungsangebote. Nicht zu vergessen sind private Bildungsanbieter, die zwar eine Gewinner­ zielungsabsicht mit ihren Angeboten verfolgen, aber dennoch einen sinnvollen Beitrag zur Gestaltung einer kommunalen Bildungslandschaft leisten können. Ein besonders enger Abstimmungsbedarf besteht in Landkreisen, die ihre kommunale Bildungslandschaft gestalten, mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diese sind hier quasi privilegierte Partner. Wegen der differierenden Systemlogiken dieser zahlreichen Beteiligten sind kommunale Bildungslandschaften nur unter Federführung einer kommunalen Gebietskörperschaft denkbar. Dabei müssen die Stadt oder der Landkreis koordinierend und überzeugend tätig werden, wobei freiwillige Vereinbarungen das Rückgrat einer solchen Bildungslandschaft darstellen. Denn die Kommune hat keine Möglichkeit, freie oder private Träger oder auch Schulen mit staatlichen Lehrkräften zu bestimmten Mitwirkungsformen zu verpflichten. Vor diesem Hintergrund gewinnt ein funktionierendes System einer Bildungsberichterstattung in den Kommunen zunehmend an Bedeutung, das über die Darstellung von Schulanfänger- und-abgängerzahlen sowie den Stand der baulichen Instandhaltung von Schulen deutlich hinaus­ geht. Der Vergleich des Bildungserfolgs der Schulen sowie die Betrachtung von Fragen zur möglichen Segre­ gation nach Stadtteilen oder bestimmten Orten in einem Kreisgebiet werden kommunalpolitisch immer wichtiger. Diese Informationen sind auch für die Steuerung im Rahmen von Schulentwicklungsplanungen, die in vielen Bundesländern Pflichtaufgaben der Landkreise und kreis­ freien Städte sind, bedeutsam. Um es einfach zu erläutern: Muss eine Kommune eine Schule schließen, dann darf nicht allein die Lage, der bauliche Zustand oder die gerade durchgeführte Fenstersanierung der jeweiligen Schule Entscheidungsgrundlage sein, sondern es muss vor allem auch beachtet werden, wie erfolgreich die Schule bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrages ist. Die Kommune als Schulträger Schulträgeraufgaben Die typischen Aufgaben eines Schulträgers sind alle Angelegenheiten der sogenannten„äußeren“ Schulver­ waltung. Aus der staatlichen Verantwortung für das Schulwesen, die sich aus Art. 6 GG ergibt, wird in allen Bundesländern die staatliche Struktur des Schulwesens hergeleitet(ausgenommen sind die Schulen in freier Trägerschaft). Das bedeutet, dass im Rahmen der soge­ nannten„inneren“ Schulangelegenheiten der Staat, also das jeweilige Bundesland, die Verantwortung trägt. Dies 11. SCHULE, KULTUR, SPORT 5 betrifft insbesondere die Gestaltung von Lehrplänen und des Unterrichts insgesamt, die Beschäftigung des notwendigen Lehrpersonals sowie generell die Finanzierung des inneren Schulbetriebs. Demgegenüber haben die Kommunen als Schulträger die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, die äußeren Rahmenbedingungen für den Betrieb von Schulen sicherzustellen. Sie stellen die Schulgebäude und beschäftigen das für den äußeren Betrieb der Schule notwendige Personal. Dies sind insbesondere Schulhausmeister und die Schulassistenz. In den vergangenen Jahren hat es zusätzlich Diskussionen über weiteres unterstützendes Personal an Schulen gegeben. Insbesondere in naturwissenschaftlichen Fächern sowie im Zusammenhang mit der schulischen Inklusion wurde über Schulassistent_innen dis­ kutiert, die beispielsweise bei Versuchsaufbauten und Ähnlichem die Lehrkräfte unterstützen sollten. Die Frage, ob ein solches Personal eher den äußeren oder den inneren Schulangelegenheiten zuzuordnen ist, wird seit langem kontrovers diskutiert. Jedenfalls zeigt diese Diskus­ sion, dass die überkommene Aufgabenteilung zwischen Staat und Kommune zunehmend fragwürdig wird. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Sozialarbeit in bzw. an Schulen(„Schulsozialarbeit“), der weiter unten beschrieben wird. Die Digitalisierung stellt neue Angeforderungen an die Schulträger und an die Abgrenzung der Aufgaben von Ländern und Kommunen in diesem Zusammenhang(vgl. Abschnitt Digitalisierung) In den meisten Ländern werden die kommunalen Auf­ gaben für den Bereich Schule unter dem Begriff„Schulträger“ zusammengefasst. Aber es gibt auch andere Bezeichnungen hierfür, beispielsweise werden die Kommunen in Bayern als„Sachaufwandsträger“ bezeichnet. Neben den bereits benannten liegen weitere wichtige Aufgabenbereiche in kommunaler Hand. Dazu gehört – mit einem Schwerpunkt in den dünner besiedelten ländlichen Regionen – beispielsweise die Schülerbeförderung. Zu nennen ist traditionell aber auch die Einrichtung von Medienzentren, meist auf der Kreisebene. Nicht unmittelbar kommunalpolitisch spürbar, aber ein wichtiger Faktor für die Sicherheit der Schüler_innen ebenso wie der Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen ist die gesetz­ liche Unfallversicherung. Diese wird von den Unfallkassen in den Ländern organisiert und von den Kommunen finanziert. Schulträger sind grundsätzlich alle kommunalen Ebenen. Dabei ist es in sehr vielen Bundesländern so aufgeteilt, dass die ortsnäheren Schulen in Trägerschaft der(kreisangehörigen und kreisfreien) Städte und Gemeinden liegen (Grundschulen, Haupt- und Realschulen bzw. deren zusammengefasste Entsprechungen in den Bundesländern). Gymnasien und berufliche Schulen sowie auch Förderschulen sind häufig in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte. Allerdings gibt es auch abweichende Aufgabenzuweisungen. So ist beispielsweise in BadenWürttemberg der Landkreis nur Träger von beruflichen Schulen und Förderschulen, während es in Hessen und Thüringen anders ist; dort sind die Landkreise grund­ sätzlich Träger aller Schularten. Digitalisierung Die Digitalisierung wird die Schulträger ebenso wie die Länder vor weitere Herausforderungen stellen. Der sinnvolle Einsatz neuer Medien im Unterricht erfordert er­ hebliche Anstrengungen in der Lehreraus- und-fortbildung ebenso wie Investitionen in die entsprechende Infrastruktur in den Schulen. Dazu bedarf es der ent­ sprechenden Grundsatzentscheidungen, zum Beispiel ob Endgeräte(Smartphones, Tablets) vom Schulträger bereitgestellt werden sollten oder grundsätzlich eigene Geräte der Schüler_innen genutzt werden sollten(„bring your own device“). Letztere Lösung kann natürlich nur dann gewählt werden, wenn der Schulträger denjenigen Kindern Geräte bereitstellt, deren Eltern dies nicht können oder wollen. Die Aufgaben als Schulträger der öffentlichen Schulen sind in den Ländern mit Stand vom September 2017 wie folgt verteilt: 6 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK Trägerschaft öffentlicher Schulen im Bundesländervergleich Stand: 01.09.2017 Tabelle 1 Schulart Bundesland BadenWürt­temberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Grundschule Gemeinde kommunale Körperschaft, für deren Gebiet die Schule errichtet worden ist Bezirk Gemeinde Gemeindeverband Land Stadtgemeinde Bremen Stadtgemeinde Bremerhaven Stadt Hauptschule* Realschule* Gemeinde weitere Schulart: Werkrealschule kommunale Körperschaft, für deren Gebiet die Schule errichtet worden ist Landkreis kreisfreie Gemeinde hier: Mittelschule, Wirtschaftsschule Bezirk hier: Integrierte Sekundarschule Landkreis kreisfreie Stadt hier: Oberschule häufige Ausnahme: Gemeinde u. kreisangehörige Stadt als Träger Land Stadtgemeinde Bremen Stadtgemeinde Bremerhaven hier: Oberschule Stadt hier: Stadtteilschule Gesamtschule Gymnasium Gemeinde Landkreis kreisfreie Gemeinde Bezirk Landkreis kreisfreie Stadt häufige Ausnahme: Gemeinde u. kreisangehörige Stadt als Träger Land Stadtgemeinde Bremen Stadtgemeinde Bremerhaven Stadt Hessen Landkreis kreisfreie Stadt Ausnahme: eigene Schulträgerschaft der kreisangehörigen Städte Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Kelsterbach Landkreis kreisfreie Stadt Ausnahme: eigene Schulträgerschaft der kreisangehörigen Städte Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Kelsterbach weitere Schulart: Mittelstufenschule Landkreis kreisfreie Stadt Ausnahme: eigene Schulträgerschaft der kreisangehörigen Städte Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Kelsterbach MecklenburgVorpommern Niedersachsen NordrheinWestfalen Gemeinde Gemeinden Samtgemeinden öffentlich-rechtlich Verpflichtete in gemeindefreien Gebieten Gemeinde RheinlandPfalz Verbandsgemeinde Verbandsfreie Gemeinde gr. kreisangehörige Stadt kreisfreie Stadt Saarland Gemeinde Gemeinde weitere Schulart: Regionalschule Landkreis kreisfreie Stadt weitere Schulart: Oberschule Gemeinde Verbandsgemeinde verbandsfreie Gemeinde gr. kreisangehörige Stadt kreisfreie Stadt Landkreis hier: Realschule Plus Landkreise Regionalverband Saarbrücken hier: Gemeinschaftsschule Hinweis: ab 1.8.2012 Zusammenführung d. Schularten Erweiterte Realschule u. Gesamtschule zur Gemeinschaftsschule Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Gemeinde Landkreis kreisfreie Stadt Landkreise Regionalverband Saarbrücken Gemeinschaftsschule Sachsen Gemeinde Landkreis optional (bislang nicht genutzt) Gemeinde Landkreis optional hier: Oberschule Gemeinde Landkreis optional SachsenAnhalt SchleswigHolstein Thüringen Gemeinde Gemeinde Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt hier: Sekundarschule Gemeinde hier: Gemeinschaftsschule Landkreis kreisfreie Stadt hier: Regelschule Gemeinschaftsschule Landkreis kreisfreie Stadt Gemeinde Gymnasium Gemeinschaftsschule (mit gymnasialer Oberstufe) Landkreis kreisfreie Stadt berufsbildende Schulen Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Gemeinde Bezirk Landkreis kreisfreie Stadt Land Stadtgemeinde Bremen Stadtgemeinde Bremerhaven Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Ausnahme: eigene Schulträgerschaft der kreisangehörigen Städte Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Kelsterbach Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Landkreise Regionalverband Saarbrücken Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Förderschulen Gemeinde Landkreis Stadtkreis Landkreis kreisfreie Gemeinde Bezirk Landkreis Land Stadtgemeinde Bremen Stadtgemeinde Bremerhaven Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Ausnahme: eigene Schulträgerschaft der kreisangehörigen Städte Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Kelsterbach Landeswohlfahrtsverband(für Förderschulen mit überregionaler Bedeutung) Landkreis kreisfreie Stadt Landkreis kreisfreie Stadt Gemeinde Kreis Landschaftsverbände Verbandsgemeinde verbandsfreie Gemeinde gr. kreisangehörige Stadt kreisfreie Stadt Landkreis Landkreise Regionalverband Saarbrücken Land Gemeinde Landkreis optional(diese Option wird regelmäßig genutzt) (allgemein bildende) Landkreis kreisfreie Stadt(berufsbildende) Landkreis kreisfreie Stadt Gemeinde oder Land (Schwerpunkt Lernen) Landkreis kreisfreie Stadt (andere) Landkreis kreisfreie Stadt In der Übersicht sind die jeweils im Grundsatz zuständigen Schulträger gemäß den Schulgesetzen der Länder dargestellt. In vielen Bundesländern können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Gebietskörperschaften Schulträger sein. * Die Bezeichnungen dieser Schularten weichen in den einzelnen Bundesländern oft ab. Zusätzliche Schularten und abweichende Schulartbezeichnungen sind für das jeweilige Bundesland kursiv gedruckt. Die Bezeichnung„Gemeinde“ umfasst kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte. 11. SCHULE, KULTUR, SPORT 7 Schulsozialarbeit In den vergangenen Jahren ist die Erkenntnis gewachsen, dass die Lehrkräfte an Schulen einer Unterstützung unter anderem durch sozialpädagogische Fachkräfte bedürfen. Waren es zunächst Schulen in sozialen Brennpunkten bzw. besondere Schularten und-formen, an denen Schulsozialarbeit für erforderlich gehalten wurde, so geht man nunmehr davon aus, dass alle Schulen von einem Einsatz von Schulsozialarbeiter_innen profitieren können. Denn gerade auch in den in der PISA-Studie recht erfolgreichen Staaten ergänzen und erweitern noch mehr Professionen das Lehrerkollegium. Somit stellt Schulsozialarbeit eine wichtige Bereicherung des Personals in Schulen dar, wird aber zukünftig sicherlich nicht die einzige Profession sein, die die Kollegien an Schulen erweitert. Sehr unterschiedlich sind die Regelungen in den Ländern, ob es sich bei der Schulsozialarbeit um eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule und dann der inneren Schulangelegenheiten handelt. Eine dritte Möglichkeit wäre, diese Aufgabe bei den äußeren Schulangelegenheiten und damit beim Schulträger anzusiedeln. Die Bundesländer haben sich hier unterschiedlich entschieden. Daher ist auch die Finanzierung der Schulsozial-­ arbeit sehr unterschiedlich geregelt und entzieht sich einer bundesweiten Betrachtung. Neben der Nutzung von Mitteln des Landes und der Kommune gab es zeitweise auch Bundesmittel für diese Aufgabe. Mittlerweile ist diese Finanzierung ausgelaufen. Daneben setzen einige Länder auch Mittel des Europäischen Sozialfonds für die Schulsozialarbeit ein. Nach dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages soll ab 2025 ein Anspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschüler geschaffen werden. Dies wird die Kommunen bei den notwendigen Investitionen, aber vor allem auch bei dem dauerhaften Betrieb dieser Angebote vor erhebliche finanzielle, personelle und strukturelle Herausforderungen stellen. Von inhaltlicher Bedeutung ist, dass Schulsozialarbeiter_ innen nur dann erfolgreich arbeiten können, wenn sie uneingeschränkt und vorbehaltslos in das Lehrerkolle­ gium integriert werden und dort auch ihre Fachkompetenz einbringen können. Ganztagsschule Die Weiterentwicklung der in Deutschland klassischen Halbtagsschule zu einem Ganztagsschulsystem ist derzeit in vollem Gange. Eine wesentliche Initialzündung hat hierbei das sogenannte Ganztagsschulprogramm(genauer: „Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung“ – IZBB) gegeben. Dennoch ist in Deutschland das von vielen angestrebte Ziel einer obligatorischen Ganztags­ betreuung von Schüler_innen in ihren Schulen noch längst nicht erreicht. Bei einer gelungenen Ganztagsbeschulung sind neben dem Unterricht, der weiterhin das Rückgrat der Schulen bildet, ergänzende und bereichernde Freizeitbeschäftigungen sowie weitere Angebote in sinnvoller Weise in den Tagesablauf integriert. Hier kommt den vielen freien Trägern der Jugendarbeit, Sportvereinen, aber auch den öffentlichen Anbietern kultureller Bildung, insbesondere Musikschulen, Bibliotheken oder Jugendkunstschulen, eine große Bedeutung zu. Auch hier ist wie bei der Schulsozialarbeit wichtig, dass entsprechende Angebote als wichtiger und immanenter Bestandteil der schulischen Bildung aufgebaut werden. In diesen Angeboten lernen Schüler_innen nicht formal, sondern informell. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsbildung. Ähnliches gilt für den Fall, dass im Rahmen einer Halbtagsschule entsprechende Angebote am Nachmittag oder frühen Abend genutzt werden. Die kommunale Ebene hat beim Ausbau der Ganztagsschulen eine zentrale Bedeutung, da sie die oftmals noch nicht vorhandenen Angebote und räumlichen Möglichkeiten erst schaffen muss. Dies gilt für Mensen ebenso wie für Räume, die zur musikalischen, künstlerischen und sonstigen Gestaltung genutzt werden können. Dies bleibt für die Städte, Kreise und Gemeinden eine erhebliche Herausforderung. Daneben müssen die Kommunen ihre eigenen öffentlichen Angebote, insbesondere der kul­ turellen Bildung, für die Ganztagsschulangebote weiter öffnen und dort etablieren. Dies gilt in besonderer Weise für die Arbeit der zumeist in kommunaler Trägerschaft befindlichen oder durch Kommunen maßgeblich geförderten Musikschulen. Die Musikschule bringt sich neben den anderen Einrichtungen der kulturellen Bildung umfassend in die Arbeit in der Ganztagsschule ein, um ihrem eigenen Bildungsauftrag gerecht zu werden, aber auch, um Schulen dabei zu helfen, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen. Schulentwicklungsplanung In vielen Bundesländern ist die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte angesiedelt. Zumeist wird den Kommu- 8 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK nen in einem regelmäßigen Rhythmus aufgetragen, unter Berücksichtigung der Schülerentwicklung, der Anmeldezahlen und der soziogeografischen Situation die Schul­ standorte zu überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen. In Bundesländern mit massivem Rückgang der Schülerzahlen, insbesondere in den neuen Bundesländern, hat dies in den vergangenen zwanzig Jahren zu einer weitgehend akzeptierten Steuerung der Schulstrukturen geführt. Eine zentrale Rolle spielen dabei aber die Vorgaben der Bundesländer, die hierfür regelmäßig Planungskriterien an die Hand geben. Aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen wurden und werden gerade in peripheren ländlichen Räumen regel­ mäßig Schulschließungen diskutiert. Wie bereits beschrieben, sollte als Kriterium für oder gegen eine Schulschließung hauptsächlich der Erfolg einer Schule bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags eine Rolle spielen. Entsprechendes gilt auch bei wachsenden Schülerzahlen, die es erforderlich machen, an bestimmten Orten Schulen neu zu errichten oder zu erweitern. Im Vorfeld sollte geprüft werden, was erfolgreiche Schulen in der Region besonders erfolgreich macht, um dafür Sorge zu tragen, dass neue Schulen die gleichen Voraussetzungen erhalten. Insgesamt ist die Schulentwicklungsplanung ein wich­ tiges kommunales Steuerungsinstrument, auch wenn es maßgeblich von Landeskriterien und kleinräumigen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung abhängig ist. Die Migrationsbewegung vor allem in den Jahren 2015 und 2016 hat Kommunen zur umfassenden Neufassung bestehender Planungen gezwungen. Bei der Gestaltung kommunaler Bildungslandschaften(s. oben) muss die Schulentwicklungsplanung ein zentrales Steuerungs­ element sein. Inklusion Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention auch dem Ziel einer inklusiven Bildung verpflichtet(Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention). Das bedeutet, dass insbesondere Länder und Kommunen die Schullandschaft mittelfristig so umbauen müssen, dass ein wesentlicher, letztlich der weitaus größte Teil aller Schüler_innen gemeinsam unterrichtet wird. Das in den vergangenen Jahren aus Sicht vieler Eltern durchaus bewährte deutsche System von gesonderten Förderschulen für Kinder mit Behinderungen verschiedenster Art soll dabei – so der Diskussionsstand in den meisten Bundesländern – nicht vollständig abgeschafft werden. Es wird aber insbesondere im Bereich der Förderschulen für Kinder mit Lernschwierigkeiten und mit erzieherischen Defiziten zukünftig durchweg eine Beschulung in Regelschulen geben. Damit wäre dann der weitaus größte Teil der Kinder aus Förderschulen in das Regelsystem integriert. In den vergangenen Jahren hat es in allen Ländern und zahlreichen Kommunen erhebliche Diskussion über den Sinn der inklusiven Bildung und der konkreten Umsetzung gegeben. Aufgrund der sehr verschiedenen Formen der Behinderung junger Menschen ist auch der Sinn eines gemeinsamen Unterrichts für manche Schüler_innen und ihre Eltern nicht überzeugend. Daher ist an die Stelle einer übereilten Umsetzung in den Ländern zumeist ein maßvolles„Schritt für Schritt“ getreten. Dabei ist aber zu bedenken, dass Inklusion aufgrund der geltenden UNBehindertenrechtskonvention keine Gnade des Staates darstellt. Es bleibt ein individueller Anspruch von Schüler_innen bzw. Eltern. Für die Kommunen ist inklusive Bildung eine erhebliche Herausforderung. Während im Bereich der Kindertagesförderung die gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung in ein und derselben Kindertageseinrichtung schon weit vorangeschritten ist, gilt dies für die Grundschulen und insbesondere die weiterführenden Schulen noch längst nicht. Die Ergebnisse anderer Länder zeigen, dass ein deutlich inklusiveres Schulsystem auf lange Sicht nicht teurer ist als das Förderschulsystem in Deutschland. Allerdings sind die Mehrkosten für die Kommunen ge­ rade in der Umbauphase des Systems ganz erheblich. Daher ist von zentraler Bedeutung, dass die Länder und Kommunen in diesen Fragestellungen eng und vertrauensvoll kooperieren. Die Länder können angesichts der erheblichen Herausforderungen beim Umbau von Schul­ gebäuden und entsprechenden Umnutzungen, Erweiterungen etc. nicht erwarten, dass die Kommunen diese Beträge aus den laufenden Haushalten zusätzlich aufbringen können. Die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft ist ein umfassendes Thema der kommunalen Jugend- und Sozialpolitik. Sie wird daher auch gesondert in Kapitel 8 behandelt. Schülerbeförderung Von den Schulträgeraufgaben zu trennen ist die Schülerbeförderung. Je nach Landesrecht ist es unterschiedlich geregelt, ob der jeweilige Schulträger auch Träger der 11. SCHULE, KULTUR, SPORT 9 Schülerbeförderung ist, oder ob diese Aufgabe dem Landkreis als regelmäßigem Träger des ÖPNV übertragen worden ist. Bei der Zuständigkeit des Schulträgers ergibt sich die Schwierigkeit, dass gegebenenfalls zwei vers­chie­ dene Kommunen Träger von Schulen im selben Ort sein können, sodass ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen den Trägern der Schülerbeförderung notwendig ist. Der Regelfall ist die Zuständigkeit des Landkreises, der regelmäßig auch Träger des übergemeindlichen öffent­ lichen Personennahverkehrs nach den entsprechenden Landesgesetzen ist. Hierdurch entfällt auch eine notwendige Koordination zwischen Gemeinden desselben Kreises. An diese Stelle tritt die Koordination zwischen Landkreisen untereinander bzw. Landkreisen und angrenzenden kreisfreien Städten. Diese Kooperation erfolgt aber ohnehin bereits im Bereich des ÖPNV. In ländlich strukturierten und dünn besiedelten Regionen bildet die Schülerbeförderung regelmäßig das Rückgrat des ÖPNV. In vielen Dörfern und Ortslagen verkehren Busse häufig nur außerhalb der Schulferien und zu den Uhrzeiten, zu denen Schüler_innen zu den Schulen bzw. von den Schulen in ihre Heimatorte gebracht werden. Hierdurch haben möglicherweise im Einzelnen notwen­ dige Schulschließungen auch eine erhebliche, über die reine Schulpolitik hinausgehende Bedeutung für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Weiterbildung und kulturelle Bildung Volkshochschulen Die klassischen Weiterbildungsträger in kommunaler Hand sind die Volkshochschulen. Die Struktur der Volkshochschulen ist dabei bundesweit sehr unterschiedlich. Während beispielsweise in den ostdeutschen Bundesländern die Volkshochschulen traditionell in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind, ist dies in den westdeutschen Bundesländern sehr unterschiedlich. Häufig gibt es eher kleinere gemeindliche Volkshochschulen, die durch eine zentrale Kreisvolkshochschule ergänzt werden. Daneben gibt es aber auch große und starke städtische und Kreis-Volkshochschulen. Ebenso gibt es zahlreiche Modelle von in privatrechtlicher Form geführten Volkshochschulen, die aber zumeist in erheblicher Weise von der Förderung durch die Kommunen abhängig sind. Die Volkshochschulen verfügen über ein breites Angebot zum Beispiel kultureller, politischer und gesundheitlicher Weiterbildung. Sie haben auch bei Fragen der Alphabe­ tisierung für Menschen, die Lesen und Schreiben nicht ausreichend beherrschen, bei Sprach- und Integrationskursen oder auch bei Schulabschlusskursen für Erwach­ sene eine erhebliche bildungs- und sozialpolitische Bedeutung. Musikschulen Die kommunalen Musikschulen ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine erste Begegnung mit einer musikalischen Ausbildung und bieten ein breites Angebot an Instrumenten sowie der gesanglichen Schulung. Zunehmend öffnen sich Musikschulen in Zeiten des demogra­ fischen Wandels auch älteren Bevölkerungsgruppen, die dort gemeinsam musizieren und singen können, insbesondere dort, wo es keine andere Infrastruktur in dieser Hinsicht gibt. Neben dieser breiten Funktion führen die kommunalen Musikschulen den Musikhochschulen ein erhebliches Nachwuchspotenzial zu. Bei vielen Studierenden ist die musikalische Erstausbildung sowie die Schulung im Jugendalter an Musikschulen durchgeführt worden. Kommunale Musikschulen bedienen also sowohl die musika­ lische Breitenbildung als auch die künstlerische Spitze. Die Organisationsform von Musikschulen ist ebenso wie bei die der Volkshochschulen sehr unterschiedlich. Die Musikschulen werden entweder als integraler Bestandteil der Verwaltung, als Eigenbetrieb, in Vereinsform oder auch als GmbH geführt. Sie sind regelmäßig aufgrund ihrer breiten Funktion auf Zuschüsse seitens der Kommunen angewiesen. Auch Länder beteiligen sich zumeist an der Finanzierung der Angebote von Musikschulen, allerdings in sehr unterschiedlicher Höhe und Intensität. In Landkreisen ist dabei von besonderer Bedeutung, dass Musikschulen ihr Angebot auch über die Kreisstadt hinaus in erreichbarer Entfernung für die Schüler_innen anbieten. Ein häufiger kommunaler Konfliktpunkt ist die Beschäf­ tigung der Lehrkräfte an Musikschulen. Zum einen be­ nötigt eine Musikschule einen Pool an hauptamtlichen Beschäftigten, die nicht nur über eine entsprechende Ausbildung verfügen, sondern auch mit ihrer vollen Arbeitskraft der Musikschule zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für Musikschulen mit einer entspre- 10 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK chenden Größe. Daneben gibt es zumeist zahlreiche Honorarkräfte, die auch sehr sinnvoll in die Musikschul­ arbeit eingebunden werden können. Problematisch wird es regelmäßig dann, wenn die Arbeit im Wesentlichen von Honorarkräften getragen wird und nur von sehr wenigen oder gar nur einem hauptamtlichen Mitarbeiter, einer hauptamtlichen Mitarbeiterin unterstützt wird. Diese Diskussion wird in vielen Orten über die Musikschule geführt; sie ist auch kommunalpolitisch zu entscheiden, denn der finanzielle Spielraum, um eine Mehrzahl von hauptamtlichen Musikpädagog_innen an einer Musikschule zu beschäftigen, ist in vielen Kommunen nicht vorhanden. In seinem„Stuttgarter Appell“ hat sich im Mai 2017 der Verband Deutscher Musikschulen(VdM) an die Landespolitik ebenso wie an ihre eigenen Träger gewandt und auf die Notwendigkeit einer starken Hauptamtlichkeit von Musikschullehrer_innen an kommunalen Musikschulen hingewiesen. Die Umsetzung solcher Erwartungen obliegt aber weiterhin den Vertretungskörperschaften in den Kommunen. Diese müssen nach ihren konkreten Gegebenheiten und vor allem im Rahmen ihrer finanziellen und strukturellen Möglichkeiten entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Schaffung von weiteren hauptamtlichen Stellen für die kommunale Musikschule erforderlich und möglich ist. 11. SCHULE, KULTUR, SPORT 11 11.3 Kultur und Kulturförderung Kultur ist mitunter der wichtigste Gestaltungsbereich kommunaler Selbstverwaltung. Sowohl auf der Gemeinde- wie auch auf der Kreisebene können hier im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten wichtige politische Meilensteine gesetzt werden. Da kulturelle Aufgaben sich schon aufgrund ihrer Struktur einer gesetzlichen Regelung mit subjektiven Rechtsansprüchen entziehen, ist die Kultur als sogenannter„freiwilliger“ Leistungsbereich in Haushaltsnotlagen der Gefahr einer regelmäßigen Kürzungsdiskussion ausgesetzt. Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass gerade durch das Fehlen gesetzlicher Pflichten und einengender Rahmenbedingungen durch Land oder Bund der kommunale Gestaltungsspielraum in diesen Fragen besonders groß ist. Kommunale Selbstverwaltung von Gemeinden und Kreisen findet also gerade auch in diesem Bereich besonders gut ihren Niederschlag. Theater und Oper Deutschland ist das Land mit der größten Theaterdichte in der Welt. Dies wird zu Recht gerade von Kulturpolitiker_innen als Errungenschaft und nicht so sehr als finanzielle Belastung angesehen. Dennoch bedeutet diese reiche Kulturlandschaft natürlich für die betroffenen Städte (Landkreise verfügen nur vereinzelt über Theater) eine erhebliche Belastung. Die finanzielle Notlage(gerade auch von Großstädten) hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer wieder über die Schließung ganzer Häuser oder auch einzelner Sparten an Häusern diskutiert worden ist. Ein Kahlschlag ist dabei bisher nicht zu beobachten gewesen. Dennoch wird es Daueraufgabe der Kommunalpolitik bleiben, die günstigsten Formen eines lebendigen kulturellen Lebens zu finden und diese dann auch durchzusetzen. Denn derzeit ist die Finanzlage vieler theatertragender Städte so angespannt, dass jährlich Einsparungen erzielt werden müssen. Noch in den 1980er-Jahren war es üblich, dass sich in manchen Großstädten namhafte Sponsoren an der Theaterfinanzierung beteiligten. Dies ist inzwischen ein sehr seltenes Phänomen geworden. Die Finanzierung von Theatern ist in sehr unterschiedlicher Weise geregelt. Ein traditionell von starkem kommunalem Engagement geprägtes Land ist Nordrhein-Westfalen, wo insbesondere die großen Städte mit eigenen Theatern ohne wesentliche Mitfinanzierung durch das Land die wesentlichen Teile der Kulturausgaben tragen. Die Kreise tragen hierzu über entsprechende Mechanismen des Gemeindefinanzierungsgesetzes bei. Andere Bundesländer engagieren sich wesentlich stärker in der Finanzierung der großen Spielstätten. Allerdings betrifft dies zumeist die Theater und Orchester in den Oberzentren, während kommunale Einrichtungen in Mittel- und Unterzentren oder gar in ländlichen Räumen oft nicht unmittelbar von Landesmitteln profitieren können. Das rückläufige Sponsoring von kommunalen Theatern und Orchestern hängt eng mit der Ausweitung von Festivals insbesondere über die Sommermonate hinweg zusammen. Hierdurch werden finanzielle Mittel aufgezehrt, die den kommunalen Spielstätten zur Verfügung stehen könnten. 12 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK Bibliotheken und Museen Die Versorgung der Bevölkerung mit Büchern – und in den vergangenen Jahren zunehmend auch mit anderen Medien – ist eine Kernaufgabe der öffentlichen Bibliotheken. Diese Bibliotheken sind zumeist auf der Ebene der Städte und Gemeinden angesiedelt. Im kreisangehörigen Raum halten Landkreise oft eine(ergänzende) Kreisbiblio­ thek vor. Es gibt auch Büchereibusse, die oft von Landkreisen initiiert und finanziert werden. Die Bibliotheken bilden aufgrund ihrer kleinräumigen Struktur ein Rückgrat der kulturellen Bildung auf der kommunalen Ebene in Deutschland. Oft kooperieren sie mit dem örtlichen Buchhandel und anderen Institutionen, um neben dem Kerngeschäft der Bibliotheken der Bevölkerung auch Lesungen und ähnliche Veranstaltungen zu bieten. Museen werden auf allen kommunalen Ebenen betrieben. Dies geht zum Beispiel von Industriemuseen der höheren Kommunalverbände über Themen- oder heimat­ bezogene Museen auf der Kreisebene bis hin zu Heim­ at­ stuben in kleinen Gemeinden. Die Museen bilden einen wichtigen Identifikationspunkt für die Menschen in der Kommune; dies gilt nicht nur für kleinere Städte und Gemeinden in ländlichen Regionen, sondern auch für Landkreise sowie für den großstädtischen Raum. Die Museen sollten auch eine Funktion im Rahmen kommunaler Bildungsaktivitäten haben. Hierzu sind sie je nach Größe und Ausstattung in sehr unterschiedlicher Qualität in der Lage. Sie sollten zudem – auch ohne eigene Personalausstattung – in Kooperationen in die Unterrichts- und Angebotsgestaltung von Schulen einbezogen werden. Soziokulturelle Zentren In entsprechend großen Städten, oft kreisfreien Städten, gibt es Angebote in Form von„soziokulturellen Zentren“. Hier werden Angebote unterbreitet, die dem jeweiligen Stadtteil oder der jeweiligen Stadt angemessen sind. Wesentliches Ziel der Arbeit ist der kulturelle Austausch beispielsweise zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft. Soziokulturelle Zentren haben neben ihrer Aufgabe der kulturellen Bildung wichtige Integrationsfunktionen und dienen auch dem Zusammenhalt der Menschen in einer Stadt oder in einem Stadtteil. Denkmalschutz und Denkmalpflege Dem Denkmalschutz sind Städte, Gemeinden und Landkreise in besonderer Weise verpflichtet, da das Stadtbild durch den baulichen Denkmalschutz geprägt wird. Daher ist er auch als kommunale Pflichtaufgabe ausgestaltet. Ebenso ist die Gestaltung der Flächen außerhalb zusammenhängender Besiedlung durch den Erhalt und die Gestaltung beispielsweise von Bodendenkmalen und durch die Weiterentwicklung der jeweiligen traditionellen Kulturlandschaft von erheblicher Bedeutung. Die Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist in den Ländern in unterschiedlicher Weise auf die Landkreise und Gemeinden verteilt. Häufig ist auf kulturelle und histo­ rische Besonderheiten Rücksicht genommen worden. Ein Beispiel dafür ist die Bestimmung der seit September 2011 kreisangehörigen Hansestädte Wismar und Stralsund zu Denkmalpflegebehörden, da sie dank ihrer historischen Altstädte seit vielen Jahren Bestandteil des UNESCOWelterbes sind und die Behörden daher hier besondere Verantwortung haben. Aber auch Kommunen ohne ausdrückliche Aufgaben­ zuweisung als Denkmalbehörde haben den Belangen des Denkmalschutzes insbesondere bei der Gestaltung ihrer Planung Rechnung zu tragen. Es liegt im Interesse aller Kommunen, die Belange des Denkmalschutzes mit den Entscheidungen, die für eine positive Entwicklung der Kommunen notwendig sind, in allen Fällen sorgfältig abzuwägen. Freie Künstler_innen Die Kulturfinanzierung wird sehr stark durch die Förderung der Institutionen geprägt. Dadurch ist die Förderung einer lebendigen Kulturszene insbesondere im Bereich von freien Künstler_innen häufig nicht so im Blickpunkt der Öffentlichkeit und daher auch latent gefährdet. Aufmerk­same kommunale Kulturpolitik sollte daher die Szene freier Künstler_innen, die nicht nur in den Städten, sondern häufig gerade auch im ländlichen Raum sehr lebendig ist, im Auge behalten und die Möglichkeiten nutzen, die der Haushalt zu ihrer Förderung bietet. Freie Künstler_innen leiden darunter, dass es sich häufig um heterogene Kunstrichtungen und Persönlichkeiten handelt, sodass sie – wenn überhaupt – überwiegend nur schwache Organisationen aufstellen können. Kommunen können hier wichtige Funktionen erfüllen, indem sie 11. SCHULE, KULTUR, SPORT 13 Räumlichkeiten für Künstler_innen bereitstellen, Kunstpreise und Stipendien ausloben, Ausstellungen organisieren oder regelmäßig Ankäufe vornehmen. Hilfreich sind hier auch sehr oft die örtlichen Sparkassen bzw. die von ihnen gegründeten Stiftungen. Festspiele und Events Deutlich stärker im Mittelpunkt des Interesses stehen Festspiele und Events. Viele Kommunen haben entsprechende Aktivitäten in ihrem Programm, häufig bereits seit vielen Jahrzehnten. Hinzu treten die vielen regionalen Ereignisse, die inzwischen in Deutschland vor allem im Sommer das Bild prägen. Nach dem Vorbild des SchleswigHolstein-Musikfestivals sind mittlerweile flächendeckend Festspielreihen landesweit oder in kreis- und stadtübergreifenden Regionen entstanden, die das kulturelle Leben erheblich bereichern. Im Unterschied beispielsweise zur Theaterfinanzierung ist es hier wesentlich leichter und erfolgreicher gelungen, private Sponsoren für die Finan­ zierung zu gewinnen. Entsprechendes gilt für Festspiele und Events in rein kommunaler Trägerschaft. Trotz ihres im Grundsatz lokalen Ansatzes erreichen diese Ereignisse häufig weit überregionale Bedeutung und werden daher auch für überregionale Wirtschaftsunternehmen für Sponsoring interessant. Darüber hinaus prägen sie den Kulturraum und geben der jeweiligen Gebietskörperschaft auch unverwechselbares Gepräge. Kultur im ländlichen Raum Die Kultur im ländlichen Raum ist insgesamt von einzelnen regionalen Festspielen und Events geprägt, von einer zum Teil soliden Infrastruktur an kultureller Bildung sowie von häufig auch überregional bekannten Künstler_innen. Hier besteht die Gestaltungsaufgabe für Landkreise und kreisangehörige Städte und Gemeinden darin, diese vorhandenen Angebote zu bündeln, ohne sie in ihrer Eigenart zu beschädigen. Außerdem geht es darum, eine möglichst erfolgreiche Dachmarke zu etablieren und die entsprechenden kulturellen Ereignisse und Produkte gemeinsam anzubieten und zu vermarkten. Der Deutsche Kulturrat hat 2010 verschiedenste Beiträge aus Land­ kreisen zur Kultur im ländlichen Raum in einem Band „Kulturlandschaft Deutschland: Die Provinz lebt“ zusammengefasst veröffentlicht. 14 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK 11.4 Sport Der Sport ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Lebens. Er ist nicht lediglich eine Freizeitaktivität; vielmehr fördert die sportliche Betätigung die Gesundheit des Einzelnen und den Zusammenhalt in der Bevölkerung. Der Sport weist damit eine ganze Reihe von Bezügen zu anderen Politikfeldern in der Kommune auf. Eine tragende Rolle im Sport haben die Vereine mit ihren vielfältigen Angeboten. Sport im Verein ist besonders ge­ eignet, um Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft zusammenzuführen und Zugezogenen die Integration im Ort zu erleichtern. Neben dem Vereinssport gibt es aber auch sportliche Aktivitäten, die außerhalb von Vereinen, sei es im Freien oder in einem gewerblichen Sportstudio, betrieben werden. Aufgabe der Kommune ist es, die zur Ausübung des Sports notwendigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Das sind zum einen Freiluftanlagen, vor allem für Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Baseball sowie für die Leichtathletik. Dazu können auch Trimmpfade, Streetballfelder oder Freiluftturngeräte zählen. Zum anderen sind es Sporthallen für den sogenannten Indoor-Sport. Viele dieser Sporthallen befinden sich an Schulen, stehen dem Sport also erst nach Schulschluss zur Verfügung. Nicht alle diese Einrichtungen müssen von der Kommune getragen werden. Vielfach gibt es vereinseigene Anlagen, die aber zumeist einer finanziellen Förderung durch die Kommune bedürfen. Wie die Kultur zählt auch der Sport zu den freiwilligen Aufgaben der Kommune. Damit ist dieser Bereich in besonderem Maße vom Konsolidierungsdruck in den Haushalten betroffen. Seit Jahren fordern daher die Sportverbände – bisher vergeblich – den Sport als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Die Anforderungen an Sportanlagen verändern sich im Lauf der Zeit. Das liegt einerseits an den Vorstellungen der Nutzer_innen selbst(zum Beispiel zur Qualität von Umkleiden und Sanitärbereichen). Im Bereich der Feldsportarten betrifft dies zudem den Übergang von Hartzu Kunstrasenplätzen. Zum anderen sind es Standards, die von den Sportfachverbänden gesetzt werden. So änderte vor einiger Zeit der Basketballverband die Markierungsvorschriften, so dass in den entsprechenden Hallen mit Wettkampfbetrieb aufwendige Ummarkierungen vorgenommen werden mussten. Darüber hinaus ändert sich aber auch die Sportartenstruktur. Neue Sportarten (u. a. Futsal, Inline-Hockey) kommen hinzu, für die zusätzliche Übungsstunden eingeräumt werden müssen. So wächst vor allem der Bedarf an Hallenkapazitäten. Die Kommune muss für ihre eigenen Sportstätten den von den Sportvereinen angemeldeten Bedarf an die Kapa­ zitäten anpassen. Hierbei muss sie engen Kontakt zu den nachfragenden Vereinen halten. Um sich besser miteinander abzustimmen, können die Vereine einen Stadtsportverband gründen oder eine andere Form der Kooperation wählen. Als sehr hilfreich erweist es sich, wenn die Kommune für Sportarten, die keine förmliche Sporthalle benötigen, wie Gymnastik- und Fitnessangebote, andere Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann. Das können zum Beispiel Bürger- oder Dorfgemeinschaftshäuser sein. Der Zustand der Sportanlagen in Deutschland ist nicht zufriedenstellend. So schätzt der Deutsche Olympische Sportbund den Sanierungsbedarf auf rund 40 Mrd. Euro. Die öffentliche Sportförderung durch Länder und Kommunen reicht aber nicht aus, um diesen Mangel zu beheben. 11. SCHULE, KULTUR, SPORT 15 Daher ist es geboten, auch andere Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel die Städtebauförderung, daraufhin zu prüfen, ob sie auch für Zwecke des Sports eingesetzt werden können. Ein großes Problem für den Sport ist nach wie vor der Lärmschutz. Viele Sportanlagen befinden sich in Ortslage oder sind durch heranrückende Wohnbebauung in die Ortslage hineingewachsen. Diese Anlagen genießen zwar Bestandsschutz; ist aber ein Umbau beabsichtigt, so greifen die verschärften Standards der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Das Problem ist durch eine Anhebung der Grenzwerte im Jahr 2017 zwar verringert, aber nicht beseitigt worden. Eine Verlagerung von Sportstätten kommt schon aus finanziellen Gründen nicht in Betracht; zudem sind die weiteren Anfahrtswege gerade im Kinder- und Jugendsport oft nicht hinzunehmen. Ein zweites Problem, gerade für den Vereinssport, ist die Ausdehnung des Ganztagsschulbetriebs. Endet die Schulzeit erst um 16:00 Uhr, bleibt für den Trainingsbetrieb nur wenig Zeit. Das gilt besonders im ländlichen Raum, da dort die Schüler_innen noch lange Heimwege haben. Umso wichtiger ist es, dass der organisierte Sport sich in das sportliche Angebot in den Ganztagsschulen aktiv einbringt. Auch wenn es im kommunalpolitischen Alltag Differenzen zwischen den Interessen des Sports und kommunalem Handeln gibt, so ziehen doch beide Seiten im Prinzip „an einem Strang“. Denn die gesellschaftspolitische Funktion des Sports ist nicht hoch genug einzuschätzen. Dies haben der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer Kooperationsvereinbarung„Starker Sport – starke Städte und Gemeinden“ im Jahr 2008 zum Ausdruck gebracht. In Rheinland-Pfalz sind die Partner noch einen Schritt weitergegangen, indem der Landessportbund gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden einen Ausschuss„Sport und Kommunen“ gebildet hat. Hier sollen frühzeitig Probleme gemeinsam besprochen und Lösungswege gesucht werden. 16 FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG – GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK Über die Autoren dieser Ausgabe Jörg Freese Jörg Freese, geb. 1964, ist Dipl. Verwaltungswirt(FH). Nach seiner Tätigkeit im Personalamt der Landeshaupt­stadt Kiel wechselte er 1991 zum Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, wo er bis Ende 2007 als stell­vertretender Geschäftsführer wirkte. Seit 2008 ist er Beigeordneter für Jugend, Schule, Kultur und Gesundheit beim Deutschen Landkreistag. Prof. Dr. Gunnar Schwarting Geschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz Gunnar Schwarting ist seit 1992 Geschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz und seit 2001 Honorarprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Zuvor war er unter anderem Mitar­beiter der Kämmerei der Stadt Düsseldorf sowie Beigeordneter und Stadt­kämmerer der Stadt Frechen(Erftkreis). In Speyer war er Sachkundiger Bürger und Mitglied des Stadtrates. Schwarting hat zahlreiche Bücher und Aufsätze zu kommunalpolitischen Themen, insbesondere zu den Bereichen Haushalt und Finanzen publiziert IMPRESSUM: © Friedrich-Ebert-Stiftung 2019 Godesberger Allee 149 53175 Bonn Telefon+49(0) 228 883-7126 w w w.fes.de/ kommunalakademie Gestaltung: pellens.de Titelfoto: Patrick Lienin/Fotocase.de/Retusche pellens.de Gedruckt auf RecyStar Polar(100 Prozent Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Blauen Engel) ISBN 978-3-96250-449-6 Eine gewerbliche Nutzung der von der FES herausgegebenen Medien ist ohne schriftliche Zustimmung durch die FES nicht gestattet. GRUNDWISSEN KOMMUNALPOLITIK www.fes.de/kommunalakademie Wie funktioniert Kommunalpolitik? Was wird auf kommunaler Ebene entschieden und gestaltet? Welche Politikfelder fallen in den Zuständigkeitsbereich von Städten und Gemeinden? Welche Schwerpunkte legt eine sozialdemokratische Kommunalpolitik? Die Textreihe„Grundwissen Kommunalpolitik“ bietet Antworten auf die grundlegenden Fragen der Kommunalpolitik: In 15 Heften bekommen die Leserinnen und Leser fundierte Informationen zu Themen wie Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik auf kommunaler Ebene. Sie lernen, wie ein kommunaler Haushalt aufgestellt wird, man dem demografischen Wandel auf kommunaler Ebene begegnen kann oder Rats- und Fraktionsarbeit funktioniert. So können sich vor allem ehrenamtliche Kommunalpoli­tikerinnen und Kommunalpolitiker über die unterschiedlichen Handlungsbereiche einer Kommune informieren. Es bietet Information und Orientierung, wie Politik auf kommunaler Ebene im Sinne einer sozial gerechten Gesellschaft gestaltet werden kann. Die KommunalAkademie will mit den anschaulichen und übersichtlichen Kapiteln die lokale politische Arbeit unterstützen und erleichtern. Eine Übersicht der einzelnen Hefte finden Sie hier: www.fes.de/kommunalakademie/grundwissen-kommunalpolitik